SCHUTZKONZEPT COVID-19 - Schilthorn

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SCHUTZKONZEPT COVID-19 - Schilthorn
SCHUTZKONZEPT COVID-19

 Beschlüsse Bundesrat vom Mittwoch 8. September 2021

Version 17, ab 13. September 2021

COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG     1
SCHUTZKONZEPT COVID-19 - Schilthorn
GRUNDREGELN

GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Dieses Schutzkonzept basiert auf den Grundlagen der COVID-19-Verordnung besondere Lage
(818.101.26). Im Weiteren gilt die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der
Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen sowie in
Restaurantbetrieben, dem Arbeitsgesetz (SR 822.11) und dessen Verordnungen.

Das vorliegende Schutzkonzept der Schilthornbahn AG basiert auf folgenden fünf
Branchenschutzkonzepten:

• öV (Die Systemführerinnen öV SBB für Schiene / PostAuto für Strasse, Schifffahrt und Seilbahnen geben
  Empfehlungen für eine koordinierte Umsetzung im öV und legen Eckwerte fest)
• touristischer Verkehr, Skigebiete (Seilbahnen Schweiz SBS)
• Restaurants, Takeaway (Gastrosuisse)
• Hotels (Hotelleriesuisse)
• Shops (Sportfachhandel)
Mit den Anpassungen der COVID-19-Verordnung per 13. September 2021 wurden vom Bundesrat
weitere Massnahmen beschlossen.

Weitere generelle Bemerkungen zum Schutzkonzept

Die Eckwerte dieses Schutzkonzeptes basieren auf folgenden Überlegungen:
• Die epidemiologischen/gesundheitlichen Vorgaben des Bundesrats                       und    der   Berner
   Kantonsregierung sind Basis des vorliegenden Schutzkonzepts.

• Dieses Schutzkonzept V17 unterstützt die Schilthornbahn bei der betrieblichen Umsetzung der
  Empfehlungen des Bundesrats sowie der Kantonsregierung und löst per Montag 13. September
  2021 die Version V16 ab. Das Schutzkonzept wird immer dann angepasst, wenn die Strategie
  des Bundesrates oder der Kantonsregierung dies erfordert oder sich durch Gesetzes- oder
  Verordnungsänderungen ein Optimierungs- bzw. Anpassungsbedarf ergibt.

• Die Regeln/Empfehlungen gelten über die gesamte Reisekette der Schilthornbahn inkl.
  Parkplatz, Stationen, Bergbahnen, Hotels, Restaurants, Takeaways und Shops.

• An den Billettschaltern Stechelberg und Mürren sowie im Top Shop Piz Gloria können
  Hygienemasken für CHF 1.- gekauft werden. Zertifizierte Halsschläuche mit integriertem Filter
  können in unseren Shops in Mürren und auf dem Schilthorn gekauft werden.
  Die Schilthornbahn AG gibt den Gästen, welche ein Ticket auf das Schilthorn oder Allmendhubel
  lösen, gratis Hygienemasken ab.

• In den Restaurants ist der Zutritt zum Innenbereich für Personen ab 16 Jahren nur mit einem
  gültigen COVID-Zertifikat gültig. Im Gegenzug können in diesen Restaurants im Innenbereich die
  Schutzmassnahmen wie Gästedatenerfassung, Abstand, Trennwände, Sitzpflicht und
  Maskenpflicht aufgehoben werden!

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SCHUTZKONZEPT COVID-19 - Schilthorn
• In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn Mürren – Allmendhubel
  sowie in allen Takeaways, Hotels und Shops der Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste
  ab 12 Jahren und für Mitarbeitende.

• Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben
  ist      grundsätzlich         aufgehoben.          Als       Aussenbereiche         gelten:
  _ sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen (z.B. Hallen und
    Ladenpassagen)          >       Berg-         und        Talstation      Allmendhubelbahn
  _ sämtliche Perrons (unterirdisch oder ebenerdig) und Haltestellen inkl. zugehöriger Unter-
    oder    Überführungen       >     Perrons      Stechelberg,     Gimmelwald      und     Birg
  _ Offene Bereiche von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs (z.B. Sesselbahnen).

• Die Schilthornbahnen übernehmen keine polizeilichen Aufgaben. Gäste, welche keinen Mund-
  Nasen-Schutz tragen, werden aber unmissverständlich aufgefordert, einen Mund-Nasen-Schutz
  anzuziehen. Die Schilthornbahn AG transportiert keine Gäste, welche sich der Maskenpflicht
  widersetzen und verweist diese aus ihren Lokalitäten! Notfalls wird die Bahn gestoppt und zurück
  in die Station gefahren, um Gäste (Maskenverweigerer) auszuladen!

• Gäste mit Maskendispens können bei uns keine Skipässe kaufen. Im Ausflugsverkehr akzeptieren
  wir die Maskendispens, verkaufen Tickets bis Schilthorn und Allmendhubel und transportieren
  die Gäste auch. Voraussetzung ist, dass die Maskendispens vorgewiesen wird.

• Die Schilthornbahn strebt an, Warteschlangen möglichst vermeiden zu können. Aus diesem
  Grund fahren wir bei Bedarf ausserhalb des Fahrplans konsequent durch (Zwischenfahrten)!

• Die Verweildauer/Fahrzeit in unseren Seilbahnen ist gegenüber dem öV und anderem
  touristischen Verkehr (z.B. Schifffahrt) viel kürzer und beträgt deutlich unter 10 Minuten.

• Gäste werden vor und während ihrer gesamten Reise (Transportkette) auf die geltenden
  Vorgaben hingewiesen (Gästeinformation, Bildschirme, Durchsagen, Piktogramme, etc.).

• Das Personal kennt diese Vorgaben und weiss, welche spezifischen Schutzmassnahmen bei der
  Ausübung ihrer Tätigkeiten berücksichtigt und eingehalten werden müssen.

• Die Gäste werden auf der Website www.schilthorn.ch sowie auf den Social Media Plattformen
  der Unternehmung auf die Empfehlungen dieses Schutzkonzeptes hingewiesen.

• Sämtliche Unternehmen des öffentlichen Verkehrs verpflichten sich zur Einhaltung der
  Vorgaben des Bundes. Dazu definieren die Transportunternehmen basierend auf ihren
  spezifischen Gegebenheiten interne Konzepte zum Schutz der Mitarbeitenden.

• Home-Office: ab 21. Juni 2021 wird grundsätzlich wieder im Büro gearbeitet (Ausnahme:
  vertraglich vereinbartes Home-Office gemäss separatem Reglement).

• Firmen-Impfung: die Schilthornbahn AG hat allen Mitarbeitenden ermöglicht, sich impfen zu
  lassen. Die Impftermine wurden am 14. Mai und 15. Juni 2021 durchgeführt. Aktuell sind rund 80%
  der Mitarbeitenden der Schilthornbahn geimpft!

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1.    HÄNDEHYGIENE

Für Mitarbeitende gilt:
• Alle Mitarbeitenden der Schilthornbahn werden aktiv aufgefordert, sich regelmässig die Hände zu waschen. Falls dies nicht möglich ist, steht
  ihnen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
• Die Hygiene-Regeln des BAG werden intern aktiv über die App „Beekeeper“ (Interne Kommunikations-App) sowie mit Plakaten und Flyern
  kommuniziert.
• In allen Dienstgebäuden der Schilthornbahn besteht die Möglichkeit zum Händewaschen sowie zur Händedesinfektion.

Für die Kunden gilt:
• Gäste haben die Möglichkeit, sich in den WC-Anlagen der Stationen Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn, Allmendhubelbahn Tal
  und Allmendhubel die Hände entsprechend der Vorgaben zu waschen.
• Desinfektionsmittel ist in allen Fahrzeugen/Kabinen vorhanden.
• Auf den Perrons und/oder in den Wartehallen der Stationen Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn und Allmendhubelbahn werden
  Desinfektionsmittelspender aufgestellt.
• Bei den Ein- und Ausgängen zu Restaurants, Takeaways, Hotels und Souvenirshops sind gut sichtbar Dispenser mit Desinfektionsmittel
  aufgestellt.
• Gäste werden aufgefordert ihren Kauf nach Möglichkeit bargeldlos zu bezahlen.

      Vorgaben                                                       Umsetzungsstandard
1.1   Mitarbeitende waschen sich Hände mit Wasser und Seife          Waschgelegenheit mit Wasser und Seife sind in den Stationen vorhanden
      - bei der Ankunft am Arbeitsplatz                              (WC-Anlagen). Fehlt diese, steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
      - vor und nach jeder Pause
      - nach jedem WC-Besuch

1.2   Mitarbeitenden stehen Händedesinfektionsmittel zur             In allen Kabinen und Stationen, in allen Hotels, Restaurants, Takeaway und
      Verfügung.                                                     Shops sowie in allen Büros.

1.3   Aktive Kommunikation der Verhaltensregeln                      Die Hygiene- und Verhaltensregeln BAG werden aktiv an allen gut
                                                                     einsehbaren Orten kommuniziert.

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1.4   Hände waschen vor speziellen Arbeiten Gastronomie              Vor folgenden Arbeiten sind die Hände immer zu waschen oder zu
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1.5   Hände waschen nach dem Tische abräumen                         Nach dem Abräumen der Tische waschen oder desinfizieren die
                                                                     Mitarbeitenden die Hände, bevor sie sauberes Geschirr wieder anfassen.

1.6   Gegenstände der Gäste dürfen nicht angefasst werden.           Billette nur visuell und mit Handschuhen kontrollieren. Persönliche
                                                                     Gegenstände der Gäste (z.B. Ausweise, Jacken, Taschen) nicht berühren.

1.7   Türen offen lassen                                             Türen nach Möglichkeit offen lassen, um Anfassen vermeiden zu können.

1.8   Einweghandtücher in Küchen und Werkstätten                     In Küchen und Werkstätten stehen Einweghandtücher sowie Seife zur
                                                                     Verfügung.

1.9   Mund-Nasen-Schutz                                              • Alle Mitarbeitenden mit Gästekontakt tragen in Innenräumen einen
                                                                       Mund-Nasen-Schutz. Dies gilt bis auf weiteres auch für Mitarbeitende
                                                                       in Restaurants, welche über ein COVID-Zertifikat verfügen!
                                                                     • Kabinenführer tragen immer Mund-Nasen-Schutz.
                                                                     • Hotel- und Gastromitarbeitende tragen immer Mund-Nasen-Schutz.
                                                                     • Shopmitarbeitende tragen immer einen Mund-Nasen-Schutz.

Alle Gäste der Schilthornbahn haben zahlreiche Möglichkeiten, sich die Hände zu reinigen:
      Vorgaben                                                          Umsetzungsstandard
1.11 Gäste reinigen sich bei der Ankunft in die Stationen mit Wasser    Waschgelegenheit mit Wasser/Seife ist vorhanden (WC-Anlagen
      und Seife.                                                        Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn, Allmendhubel Tal,
                                                                        Allmendhubel). Fehlt diese stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
                                                                        ➢ Gäste werden vor dem Einsteigen in die Kabine und Standseilbahn
                                                                            orientiert.
                                                                        ➢ Auf den Perrons oder in Hallen der Stationen Stechelberg,
                                                                            Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn und Allmendhubelbahn sind
                                                                            Desinfektionsmittelspender aufgestellt.

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1.12   Desinfektionsmittel in allen Fahrzeugen (Kabinen,           Desinfektionsmittel in allen Kabinen und Standseilbahnwagen ist
       Standseilbahnwagen)                                         verfügbar.

1.13   Anfassen von Oberfläche und Gegenständen ist möglichst zu   Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen (Kreditkarten).
       vermeiden.                                                  ➢ Gäste werden bei jedem Billettschalter, in Restaurants, Takeaways und
                                                                      Souvenir Shops orientiert.

1.14   Türen offen lassen                                          Türen im Gästebereich nach Möglichkeit offen lassen, um Anfassen
                                                                   vermeiden zu können. Abends bei Betriebsschluss sind diese Türen wieder
                                                                   zu schliessen (Brandschutztüren).

1.15   Besteck wird nur abgepackt abgegeben                        Das Besteck ist in allen Gastronomiebetrieben der Schilthornbahn in
                                                                   Bestecktaschen verpackt (auch wenn der Tisch gedeckt ist).

1.16   Gäste vor Kleideranprobe Hände desinfizieren                Gäste vor dem Anprobieren von Textilien oder Caps, Mützen usw. bitten
                                                                   und anbieten, die Hände zu desinfizieren.

1.17   Nur Waren berühren, welche man kaufen will                  Gäste bitten, nur jene Waren zu berühren, welche sie auch tatsächlich
                                                                   kaufen möchten.

1.18   Aktive Kommunikation der Verhaltensregeln                   Die Hygiene- und Verhaltensregeln BAG werden aktiv an allen gut
                                                                   einsehbaren Orten kommuniziert.
                                                                   ➢ an allen Stationen, in allen Kabinen und Standseilbahnwagen, bei allen
                                                                       Billettschaltern, bei den Eingängen zu Restaurants, Takeaways und
                                                                       Souvenir Shops
                                                                   ➢ Beschallung der Stationen Stechelberg und Mürren

1.19   Dyson-Handtrockner in WC-Anlagen                            In den WC-Anlagen der Schilthorn stehen Dyson-Handhandtrockner zur
                                                                   Verfügung. Deshalb wird in diesen WC-Anlagen auf Einweghandtücher
                                                                   verzichtet.

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1.20 Tickets online kaufen                                              Gäste haben die Möglichkeit, Tickets online und ohne Kontakt zu kaufen
                                                                        und aufs Handy oder den vorhandenen Swiss Pass zu laden.
                                                                        www.schilthorn.ch

1.21   Betriebseigene Rollwagen für Transporte verwenden                Für den Transport von Gepäck oder Gütern bietet die Schilthornbahn
                                                                        eigene Rollwagen an. Griffe werden regelmässig gereinigt und desinfiziert.
                                                                        Diese Rollwagen werden während den Hauptbetriebszeiten (08 – 17h) mit
                                                                        der Transportseilbahn (Stechelberg – Mürren oder umgekehrt)
                                                                        transportiert.

2.     COVID-ZERTIFIKAT
In den Restaurants ist der Zutritt zum Innenbereich für Personen ab 16 Jahren nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat gültig. Im Gegenzug können in
diesen Restaurants im Innenbereich die Schutzmassnahmen wie Gästedatenerfassung, Abstand, Trennwände, Sitzpflicht und Maskenpflicht
aufgehoben werden! In Aussenbereichen/Terrassen von Restaurants gilt keine Zertifikatspflicht.

Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben ist aufgehoben. Als Aussenbereiche gelten:
_ sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen (z.B. Hallen-+Ladenpassagen) > Berg-/Talstation Allmendhubelbahn
_ sämtliche Perrons (unterirdisch, ebenerdig) und Haltestellen inkl. zugehöriger Unter- /Überführungen > Perrons Stechelberg, Gimmelwald und Birg
_ Offene Bereiche von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs (z.B. Sesselbahnen).

Gäste ohne COVID-Zertifikat, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen eine Maske, wenn sie den Innenbereich aufsuchen (bspw. Theke, Buffet, WC-
Anlagen, …).

In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn Mürren – Allmendhubel sowie in allen Takeaways, Hotels und Shops der
Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für Mitarbeitende.

       Vorgaben                                                        Umsetzungsstandard
2.1    Kontrolle COVID-Zertifikat                                      Die Kontrolle der COVID-Zertifikate in den Restaurants                 der
                                                                       Schilthornbahn erfolgt folndermassen:
                                                                       • Piz Gloria: unten an der breiten Zugangstreppe Etage 0.
                                                                       • Bistro Birg: am Tisch, vor der Bestellungsaufnahme.

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• Alpenruh: am Tisch, vor der Bestellungsaufnahme.
                                                      • Skyline Shop & Bar Mürren: an der                   Theke,    vor   der
                                                        Bestellungsaufnahme.

                                                      Die Kontrolle des Covid-Zertifikats erfolgt mittels «COVID Certificate
                                                      Check»-App. Der Restaurationsbetrieb stellt sicher, dass wartende Gäste
                                                      den Mindestabstand einhalten könne, wenn ihr Zertifikat noch nicht
                                                      kontrolliert wurde (Wartebereich).

2.2   Kontrolle Personalausweis                       Die Zertifikate sind nur mit einem Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) gültig.
                                                      Die Person, die das Covid-Zertifikat prüft, gleicht anhand des
                                                      Identitätsnachweises (mit Foto) Name und Geburtsdatum mit den
                                                      Informationen auf dem Covid-Zertifikat ab

2.3   Keine Zertifikatspflicht unter 16 Jahren        Personen unter 16 Jahren müssen kein Covid-Zertifikat vorweisen.

2.4   COVID-Zertifikat Stammgäste                     Stammgäste müssen bei jedem Besuch mit der COVID Check App
                                                      kontrolliert werden.

2.5   Keine Datenaufbewahrung COVID-Zertifikat        Daten aus der Zertifikats-Kontrolle dürfen nur aufbewahrt werden, wenn
                                                      dies zur Sicherstellung der Zugangskontrolle erforderlich ist. In diesem
                                                      Fall müssen die Daten spätestens nach 12 Stunden vernichtet werden. Die
                                                      Daten dürfen zu keinem anderen Zweck aufbewahrt oder verwendet
                                                      werden.

2.6   Keine Zertifikatspflicht für Mitarbeitende      • Mitarbeitende im Gastgewerbe müssen aktuell nicht über ein Covid-
                                                        Zertifikat verfügen.
                                                      • Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende nach dem Zertifikat fragen, wenn es
                                                        der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen dient. Z.B. können
                                                        Mitarbeitende mit einem Zertifikat von der Maskenpflicht befreit
                                                        werden.      Die     Mitarbeitenden   sind   vorher       anzuhören.

COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG                           8
• Die Anwendung des Zertifikats für Mitarbeitende muss schriftlich im
                                                        Anhang des Schutzkonzeptes festgehalten werden.
                                                      • Will der Arbeitgeber eine Zertifikatspflicht für alle Mitarbeitenden
                                                        einführen, muss der Betrieb regelmässige (wöchentliche) für
                                                        Mitarbeitende kostenlose Tests anbieten.
                                                      • Es darf zu keiner Diskriminierung zwischen geimpften, genesenen
                                                        sowie ungeimpften Mitarbeitenden kommen.
                                                      • Bis auf Weiteres gilt für alle Mitarbeitenden in der Gastronomie
                                                        deshalb die Maskenpflicht in Innenräumen!

2.7   Takeaway / Room-Service                         Gäste, die nicht vor Ort konsumieren (Take-Away), oder Room-Service in
                                                      Anspruch nehmen (Hotel), müssen kein Zertifikat vorweisen. Für sie gilt
                                                      eine Maskenpflicht im Innenbereich und die Einhaltung des Abstandes.

2.8   Mitarbeiterverpflegung ohne COVID-Zertifikat    Mitarbeitende der Schilthornbahn (inkl. Gastronomie) ohne COVID-
                                                      Zertifikat dürfen sich nicht im Innern von Restaurants oder
                                                      Speisesäälen von Hotels verpflegen.

                                                      Die Verpflegung ist in allen Aussenbereichen gestattet. Im Innern ist die
                                                      Verpflegung nur in folgenden Räumen möglich:
                                                      • Mürren: Personalraum Station EG, Abfahrt Richtung Gimmelwald
                                                      • Mürren: Personalwohnung Station 1. OG
                                                      • Birg: Personalraum Station Birg
                                                      • Birg: SOS-Station
                                                      • Schilthorn: Crystal Lounge
                                                      • Restaurant Allmendhubel: Lagerraum OG

COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG                          9
3.    DISTANZ HALTEN / MASKEN
Mitarbeitende und Gäste halten 1.5 m Abstand zueinander. Es gilt zudem Maskenpflicht gemäss den bundesrätlichen Vorschriften.

Mit den Anpassungen der COVID-19-Verordnung per 23. Juni 2021 wurden insbesondere die besonderen Bestimmungen für Wintersportorte und Art
5c Besondere Bestimmungen für Betreiber von Skigebieten gestrichen. Damit gelten bei den Seilbahnen wieder die gleichen Bestimmungen wie
beim öffentlichen Verkehr, d.h. die Kapazitätsbeschränkung sowie die kantonalen Bewilligungen fallen weg.

In den Stationen
      Vorgaben                                                       Umsetzungsstandard
3.1   Generelle Maskenpflicht                                        • In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn
                                                                       Mürren – Allmendhubel sowie in allen Takeaways, Hotels und Shops der
                                                                       Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für
                                                                       Mitarbeitende.
                                                                     • Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen
                                                                       Einrichtungen und Betrieben ist aufgehoben. Als Aussenbereiche gelten
                                                                        sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen
                                                                        aufweisen (z.B. Hallen- + Ladenpassagen) sowie sämtliche offenen
                                                                        Perrons und Haltestellen inkl. zugehöriger Unter-/Überführungen
                                                                     • Das Tragen einer Gesichtsmaske ändert nichts an den übrigen
                                                                       vorgesehenen Schutzmassnahmen. Namentlich ist der erforderliche
                                                                       Abstand auch beim Tragen einer Maske möglichst einzuhalten.

                                                                     Personen, die sich trotz Hinweis und Ermahnungen nicht an die
                                                                     Maskentragpflicht halten, sind wegzuweisen.

3.2   Gäste ohne COVID-Zertifikat (Aussenbereich)                    Gäste ohne COVID-Zertifikat, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen
                                                                     eine Maske, wenn sie den Innenbereich aufsuchen (bspw. Theke, Buffet, WC-
                                                                     Anlagen, …).

3.3   Kauf von Hygienemasken oder zertifizierten Halsschläuchen      An den Billettschaltern Stechelberg und Mürren sowie im Top Shop Piz
                                                                     Gloria können Hygienemasken für CHF 1.- gekauft werden. Zertifizierte
                                                                     Halsschläuche mit integriertem Filter werden als gleichwertig akzeptiert

COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG                                         10
und können in unseren Shops in Mürren und auf dem Schilthorn gekauft
                                                                  werden. Die Schilthornbahn AG gibt den Gästen, welche ein Ticket auf das
                                                                  Schilthorn oder Allmendhubel lösen, gratis Hygienemasken ab.

3.4   Zonen sind generell klar markiert                           Bewegungs-, Warte- und Kassenzonen sind voneinander zu trennen.
                                                                  Zonen sind durch Gitterabsperrungen zu trennen oder durch
                                                                  Bodenmarkierungen (rot/weiss) oder Gästelenkungen (Spannbänder)
                                                                  eindeutig markiert.

3.5   Distanz von 1.5 m zwischen den Gästen ist gewährleistet.    Der erforderliche von Abstand 1.5 m nach vorne und nach hinten ist
                                                                  einzuhalten! Zwischen Gästen in Warteschlangen und im Zustiegsbereich
                                                                  zu den Bahnen und vor Billettschaltern ist der Abstand durch rot/weisse
                                                                  Bodenmarkierungen sichergestellt.

                                                                  Dieselben rot/weissen Abstandsmarker werden eingesetzt vor
                                                                  ➢ Billettautomaten / Parkticketautomaten
                                                                  ➢ Bancomaten
                                                                  ➢ WC-Anlagen

                                                                  1.5 m Distanz in WC-Anlagen sicherstellen
                                                                  ➢ jedes 2. Pissoir und Lavabo wird abgedeckt resp. mit schöner
                                                                     Dekoration versehen.

3.6   Warteräume werden nach Aussen an die frische Luft verlegt   Die Schilthornbahn verlegt nach Möglichkeit die Warteschlangen nach
                                                                  Aussen in die frische Luft und vermeidet Menschenansammlungen in
                                                                  Innenräumen!

                                                                  Das trichterförmige Warten ist dabei zu verhindern. Wo immer möglich

COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG                                      11
erfolgt eine Anpassung resp. Erweiterung der Wartezonen an der frischen
                                                                   Luft mittels geeigneter und abgesperrter Warteschlaufen (z.B. Stechelberg
                                                                   und Mürren)

3.7    Gästelenker kontrollieren Einhaltung der Abstände und der   Die Schilthornbahn setzt bei Bedarf in den Stationen Stechelberg und
       Maskenpflicht (nur Wintersaison oder bei Grossansturm)      Mürren eigene Mitarbeitende als Gästelenker ein. Diese Gästelenker
                                                                   kontrollieren die Einhaltung der Abstände sowie die Einhaltung der
                                                                   Maskenpflicht. Die Gästelenker intervenieren bei Bedarf und setzen die
                                                                   Einhaltung dieser Regeln durch.

3.8    Garderoben und andere gemeinsam genutzte Mitarbeiterräume   1.5 m Abstand sicherstellen und totale Anzahl gleichzeitig anwesender
                                                                   Personen auf 1 Person pro 4m2 begrenzen.

3.9    Personalräume                                               Personalräume in den Stationen Stechelberg, Mürren (Sektion 2), und Birg
                                                                   müssen sauber gehalten werden. Jeder Benutzer reinigt den
                                                                   Personalraum bei Verlassen.

3.10   Schlafraum / Wohnung Station Mürren                         Der frei benutzbare Schlafraum (Wohnung Mürren) muss sauber gehalten
                                                                   werden. Jeder Benutzer reinigt den Schlafraum (Wohnung) bei Verlassen.
                                                                   Einmal wöchentlich erfolgt Reining durch Reinigung RM.

Auf der Reise (Luftseilbahnen, Standseilbahn)
      Vorgaben                                                      Umsetzungsstandard
3.16 Maskenpflicht                                                  • In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn
                                                                      Mürren – Allmendhubel sowie in allen Takeaways, Hotels und Shops der
                                                                      Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für
                                                                      Mitarbeitende.
                                                                    • Die Versorgung mit Mund-Nasen-Schutz obliegt den Gästen in
                                                                      Eigenverantwortung. An den Billettschaltern Stechelberg und Mürren
                                                                      sowie Top Shop Piz Gloria können Hygienemasken CHF 1.- gekauft
                                                                      werden.

COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG                                       12
• Zertifizierte Halsschläuche, welche als gleichwertig anerkannt werden,
                                                                   können in den Shops in Mürren und Schilthorn gekauft werden.
                                                                 • Gäste, welche ein Ticket nach Schilthorn oder Allmendhubel kaufen,
                                                                   erhalten gratis eine Hygienemaske!

3.17   Gäste mit Maskendispens                                   Gäste mit Maskendispens können bei uns keine Skipässe kaufen. Im
                                                                 Ausflugsverkehr akzeptieren wir die Maskendispens, verkaufen Tickets bis
                                                                 Schilthorn und Allmendhubel und transportieren die Gäste auch.
                                                                 Voraussetzung ist, dass die Maskendispens vorgeweisen wird.

3.18   Definition Mund-Nasen-Schutz                              Als Mund-Nasen-Schutz akzeptieren wir medizinische Hygienemasken,
                                                                 zertifizierte Halsschläuche mit und ohne Filter. Wir akzeptieren auch
                                                                 Atemschutzmasken sowie Textilmasken, welche eine ausreichende
                                                                 schützende Wirkung erzielen. Nicht erlaubt sind blosse Schals oder
                                                                 Bandanas (unten offen). Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt!

3.19   Zwischenfahrten Schilthornbahn                            Die Schilthornbahn hält grundsätzlich den Fahrplan ein (Halbstundentakt).
                                                                 Es werden aber konsequent Zwischenfahrten durchgeführt, um die
                                                                 Einhaltung des Mindestabstands in den Stationen zu unterstützen. Ab Juli
                                                                 2021 wird zwischen 08.25 - 16.55h konsequent im 15-Minuten-Takt
                                                                 gefahren.

3.20   Haltestellen/Stationen und Wartebereiche                  Die Verordnung des Bundes vom 28.10.2020 legt explizit fest, dass
                                                                 Menschenansammlungen an Haltestellen und in Wartebereichen des
                                                                 öffentlichen Verkehrs akzeptiert sind.

3.21   Keine Kapazitätsbegrenzungen für Seilbahnen im öV         Die Verordnung des Bundes legt explizit fest, dass es für Fahrzeuge
       Kapazitätsbegrenzungen geschlossene Fahrzeuge Tourismus   /Eisenbahnen, Postautos, Seilbahnen) öffentlichen Verkehrs weiterhin
                                                                 keine Kapazitätsbeschränkungen und Abstandsbestimmungen gibt.

                                                                 Die Schilthornbahn begrenzt die Beladung weiterhin freiwillig!
                                                                 Transportanlagen mit Stehplätzen in geschlossenen Fahrzeugen

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(Luftseilbahnen / Allmendhubelbahn) dürfen bis Ende Sommersaison 2021
                                                      nur zu 2/3 ihrer Kapazität besetzt werden. Auf den beiden öV-Strecken
                                                      begrenzt die Schilthornbahn die Ausnutzung der Kapazität freiwillig auf
                                                      66%!
                                                       Stechelberg – Gimmelwal = Kapazität 100+1 Personen öV         66 Gäste
                                                       Gimmelwald – Mürren = Kapazität 100+1 Personen      öV        66 Gäste
                                                       Stechelberg – Mürren      = Kapazität 50+1 Personen            33 Gäste
                                                       Mürren – Birg = Kapazität 75+1 Personen                        50 Gäste
                                                       Birg – Schilthorn = Kapazität 100+1 Personen                   66 Gäste
                                                       Mürren – Allmendhubel = Kapazität 65 Personen                  43 Gäste

3.22   Fahrzeugseitige Massnahmen                     Fahrzeugseitige Massnahmen zum Schutz der Gäste sowie der
                                                      Mitarbeitenden werden eingesetzt:
                                                      ➢ automatische Türöffnung bei sämtlichen Fahrzeugen.
                                                      ➢ Schutz des Kabinenführers im Führerstand durch Plexiglasscheiben.

3.23   Lüften von geschlossen Fahrzeugen              Luftseilbahnkabinen und Standseilbahnwagen werden anhaltend gelüftet:
                                                      • In den Luftseilbahnkabinen werden alle 4 Fenster (Oberlichter) sowie 3
                                                         Dachluken immer offen gehalten. Einzig die Dachluke oberhalb des
                                                         Kabinenführers darf geschlossen bleiben (Vermeidung von dauerndem
                                                         Durchzug am Arbeitsplatz).
                                                      • Die Standseilbahnwagen werden immer in den Stationen anhaltend
                                                         durchgelüftet. Während der kurzen 3-minütigen Fahrt sind die
                                                         automatischen Türen geschlossen.

3.24   Verteilung der Gäste in den Kabinen            In der Eigenverantwortung der Gäste liegt die gute Verteilung in den
                                                      Kabinen und Standseilbahnwagen. Da wo Begleitpersonal vorhanden ist,
                                                      kann dieses mit Hinweisen auf freie Plätze unterstützen. Hinweise auf freie
                                                      Zonen erfolgen durch persönliche Durchsagen des Kabinenführers.

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3.25   Bergung aus einer Seilbahn                                  Seilretter und Bodenmannschaft tragen während einer Bergung immer
                                                                   einen Mund-Nasen-Schutz.

3.26   Hinweise Abstand halten                                     Gäste werden vor und während ihrer gesamten Reise (Transportkette) auf
                                                                   die geltenden Vorgaben hingewiesen (Gästeinformation, Bildschirme,
                                                                   Durchsagen, Piktogramme, etc.). Hinweisschilder/Informationen auf
                                                                   Plakaten A1 und A3 für Umsetzung des «social distancing» gemäss
                                                                   Empfehlung/Kommunikation BAG in Stationen (So schützen wir uns).

3.27   Swiss Covid App                                             Die Schilthornbahn weist an geeigneten Standorten auf die Swiss Covid
                                                                   App und empfiehlt diese zur Anwendung.

In den Hotel-Restaurants Alpenruh und Blumental
In Gastronomiebetrieben Piz Gloria, Bistro Birg und Allmendhubel
       Vorgaben                                                    Umsetzungsstandard
3.31   Zertifikatspflicht / Maskenpflicht                          In den Restaurants ist der Zutritt zum Innenbereich für Personen ab 16
                                                                   Jahren nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat gültig. Im Gegenzug können
                                                                   in diesen Restaurants im Innenbereich die Schutzmassnahmen wie
                                                                   Gästedatenerfassung, Abstand, Trennwände, Sitzpflicht und Maskenpflicht
                                                                   aufgehoben werden! In Aussenbereichen/Terrassen von Restaurants gilt
                                                                   keine Zertifikatspflicht.

                                                                   Gäste ohne COVID-Zertifikat, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen
                                                                   eine Maske, wenn sie den Innenbereich aufsuchen (bspw. Theke, Buffet, WC-
                                                                   Anlagen, …).

                                                                   In allen Restaurants und Hotels der Schilthornbahn gilt in Innenräumen eine
                                                                   generelle Maskenpflicht für Mitarbeitende mit direktem Gästekontakt (auch
                                                                   mit COVID-Zertifikat). In Aussenbereichen muss keine Maske getragen
                                                                   werden, auch von den Mitarbeitenden nicht.

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Personen, die sich trotz Hinweis und Ermahnungen nicht an die
                                                       Maskentragpflicht halten, sind wegzuweisen.

3.32   Definition Mund-Nasen-Schutz                    Als Mund-Nasen-Schutz akzeptieren wir medizinische Hygienemasken,
                                                       zertifizierte Halsschläuche mit und ohne Filter. Wir akzeptieren aber auch
                                                       Atemschutzmasken sowie Textilmasken, welche eine ausreichende
                                                       schützende Wirkung erzielen. Nicht erlaubt sind blosse Schals oder
                                                       Bandanas (unten offen). Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt!

Reservationen, Gästegruppen
3.33 Reservationspflicht Bergrestaurants               In unserem Bergrestaurant Drehrestaurant Piz Gloria gilt eine
                                                       Reservationspflicht! Ist das Drehrestaurant Piz Gloria über mittag
                                                       vollständig mit Reservationen ausgebucht, stehen im Bistro Birg weitere
                                                       Tische zur Verfügung.

3.34   Gästegruppen                                    Im Innenbereich von Restaurants dürfen sich verschiedene Gästegruppen
                                                       aufgrund der Zertifikatspflicht vermischen.

                                                       Im Aussenbereich (Terassen) stellen wir sicher, dass sich verschiedene
                                                       Gästegruppen nicht vermischen.

3.35   Gruppenanlässe, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern   Bei privaten Anlässen wie Hochzeitsfeiern oder Geburtstagsfeiern im Innern
                                                       (Restaurants) gilt die Zertifikatspflicht.

Distanz halten, Aussenbereiche/Terrassen
       Vorgaben                                        Umsetzungsstandard
3.41 Keine Körperkontakte                              Zwischen Gast und Personal findet kein Körperkontakt statt. Davon
                                                       ausgenommen sind medizinische Notfälle. Auf Händeschütteln ist strikt zu
                                                       verzichten.

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3.42   Terrassen: Abstand halten 1.5 m zwischen Gästegruppen          Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-
                                                                      Schulter» ein Abstand von 1.5 Metern und nach hinten «Rücken-zu-
                                                                      Rücken» einen 1.5-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante
                                                                      eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den
                                                                      Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.

3.43   Terrassen: Betriebe mit überlangen Tischen (z.B. Piz Gloria,   An überlangen Tischen (Tafeln, Festbänke etc.) können mehr als eine
       Bistro Big)                                                    Gästegruppe platziert werden, sofern der Mindestabstand 1.50m
                                                                      eingehalten wird. Mit Trennwänden entfällt der Mindestabstand.

3.44   Terrassen: Abstände innerhalb einer Gästegruppe                Die Mindestabstände innerhalb einer Gästegruppe müssen nicht
                                                                      eingehalten werden. Der Betrieb stellt sicher, dass sich Gästegruppen
                                                                      nicht vermischen.

3.45   Abstände bei wartenden Gästen sicherstellen                    Der Betrieb stellt sicher, dass die wartenden Gästegruppen den
                                                                      Mindestabstand von mindestens 1.50m einhalten können. In den
                                                                      Wartebereichen werden entsprechende Bodenmarkierungen angebracht.

3.46   Gemischte Bereiche (Theke, WC-Anlagen)                         Im Aussenbereich gilt auch für Gäste ohne Zertifikat keine Maskenpflicht.
                                                                      Diese müssen aber dann eine Maske tragen, wenn sie den Innenbereich
                                                                      aufsuchen (Buffet, Theke, WC-Anlagen).

3.47   Bestellung an Theke oder Takeaway                              Wo Gäste die Bestellungen nicht am Tisch, sondern an der Theke abgeben
                                                                      (z. B. Take-Away, Selbstbedienungsrestaurants, Bars und Pubs), sind die
                                                                      Gäste mit Plakaten auf die Abstandsregeln aufmerksam zu machen, und es
                                                                      sind Distanzhalter (Markierungen) anzubringen.

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3.48   Buffetkonzepte                                 Betriebe mit Buffetkonzept (James Bond Brunch im Drehrestaurant Piz
                                                      Gloria) machen die Gäste mit Plakaten und Bodenmarkierungen auf die
                                                      Abstandsregeln aufmerksam. Es ist genügend Platz vor den Buffets
                                                      freizuhalten.

3.49   Keine Mindestabstände bei Fortbewegung         Es gelten grundsätzlich keine Mindestabstände für Gäste oder Personal,
                                                      wenn sie sich in Gasträumen und im Aussensitzbereich von einem zum
                                                      anderen Ort fortbewegen.

3.50   Hausordnung                                    Der Betrieb weist die Gäste auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen hin.
                                                      Bei Nichteinhaltung macht der Betrieb vom Hausrecht Gebrauch.

3.51   Hinweis auf Swiss Covid App                    In allen Betrieben müssen wir auf die Empfehlung zur Verwendung der
                                                      SwissCovid-App mittels Aushang, Flyern oder anderen geeigneten Medien
                                                      hinweisen.

In den Souvenir Shops
       Vorgaben                                       Umsetzungsstandard
3.61   Generelle Maskenpflicht                        In Innenräumen, d.h. in allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der
                                                      Standseilbahn Mürren – Allmendhubel sowie in Takeaways, Hotels und
                                                      Shops der Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und
                                                      für Mitarbeitende.

3.62   Abstand halten 1.5 m                           Personen in Warteschlangen (Eingang, Kassen usw.)                 sind   mit
                                                      Bodenmarkierungen mit 1.5 m Abstand voneinander getrennt.

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3.63   Keine Gruppenbildung                            Gruppenbildungen beim Einkauf darf nur erlaubt werden, wenn es sich um
                                                       Personen vom selben Haushalt (Familien) handelt. Die maximale Grösse
                                                       der Gruppe ist der Örtlichkeit (Shop) anzupassen.

3.64   Keine Beratungsgespräche in engen Gängen        Keine Beratungsgespräche in engen Gängen durchführen, wo der Abstand
                                                       von 1.5 m nicht eingehalten werden kann.

Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5m
       Vorgaben                                        Umsetzungsstandard
3.71  Keine Körperkontakte                             Zwischen Gast und Mitarbeitenden findet kein Körperkontakt statt. Davon
                                                       ausgenommen sind medizinische Notfälle.

3.72   Abstand 1.5 m im Service (Gastronomie/Hotels)   Im Service wird ein Mindestabstand von 1.5 Metern dringend empfohlen.
                                                       Der Betrieb sollte organisatorische Massnahmen prüfen, damit dieser
                                                       Abstand eingehalten werden kann (z. B. Service-Tische oder Service-
                                                       Wagen, Abholstationen, Service über Theke). Kann dieser Mindestabstand
                                                       nicht gewährleistet werden, schützt der Betrieb das Personal, indem es
                                                       während der Arbeit durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder
                                                       Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal
                                                       exponiert wird.

3.73   Visuelle Ticketkontrolle                        Billette elektronisch oder nur visuell und mit Handschuhen kontrollieren,
                                                       persönliche Gegenstände der Gäste nicht berühren.

3.74   Homeoffice                                      ➢ Home-Office: ab 21. Juni 2021 wird grundsätzlich wieder im Büro
                                                         gearbeitet (Ausnahme: vertraglich vereinbartes Home-Office gemäss
                                                         separatem Reglement).

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4.     REINIGUNG

Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Anlagen, Gegenständen und Oberflächen nach Gebrauch. Insbesondere, wenn diese von mehreren
Personen berührt werden. Sicheres Entsorgen von Abfällen und sicherer Umgang mit Arbeitskleidung.

       Vorgaben                                                       Umsetzungsstandard
4.1    Fokus der Reinigung; Reinigung wird für Gäste sichtbar und     Der Fokus der Reinigung wird verstärkt auf Kontaktflächen gelegt:
       kontrollierbar gemacht                                         Haltestangen, Haltegriffe, Tastaturen, Fensterflächen, Rückenlehnen.
                                                                      Die Reinigung wird für die Gäste sichtbar gemacht. In WC-Anlagen wird
                                                                      eine Checkliste geführt mit „Reinigungsperson, Zeit, Datum“.

4.2    Objekte, die im Gästebereich von mehreren Personen angefasst   Gegenstände und Flächen wie z.B. Haltestangen, Terminaltastaturen,
       werden, regelmässig reinigen.                                  Türgriffe, Liftknöpfe, Treppen-geländer regelmässig mit einem
                                                                      handelsüblichen Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel reinigen.

4.3    Qualität der Handschuhe auf Reinigungsmittel abstimmen         Für Reinigungsarbeiten müssen Handschuhe getragen werden. Die
                                                                      Qualität dieser Handschuhe muss auf Reinigungsmittel abgestimmt sein.

In den Stationen
       Vorgaben                                                       Umsetzungsstandard
4.11   Regelmässige Stationsreinigung                                 Die Reinigungsleistungen in den Stationen werden intensiviert. Der Fokus
                                                                      wird dabei auf Flächen mit direktem Kundenkontakt gelegt, wie z.B.
                                                                         _ Aufzüge/Aufzugstasten
                                                                         _ WC-Anlagen (WC, Boden, Waschbecken)
                                                                         _ Billettautomaten/Bildschirme
                                                                         _ Sitzbänke und die Informationsstelen
                                                                         _ Handläufe, Haltestangen, Taster

4.12   Desinfizierendes Reinigungsmittel                              Reinigung mit desinfizierendem Reinigungsmittel durchführen.

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4.13   Büroräume alle Standorte                                   In Büroräumen stehen Reinigungsmittel zur Reinigung der Arbeitsplätze
                                                                  zur Verfügung. Arbeitsplätze sind regelmässig in Eigenverantwortung
                                                                  durch die Mitarbeitenden selbst zu reinigen.

4.14   Oberflächen und Gegenstände                                Oberflächen und Gegenstände wie z.B. Arbeitsflächen, Kassen, Tastaturen,
                                                                  Telefone,    Kaffeemaschinen     und    Arbeitswerkzeuge       zwischen
                                                                  Mitarbeitenden regelmässig mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel
                                                                  oder Desinfektionsmittel reinigen. Dies gilt insbesondere auch für
                                                                  Arbeitsplätze und Büros.

4.15   Reinigung von Billettautomaten und anderen kundenrelevanten • Neben den Stationen werden auch weitere kundenrelevante
       Infrastrukturen                                               Infrastrukturen    intensiver  gereinigt.   Dazu      gehören die
                                                                     Billettautomaten, Geldausgabeautomaten und Schliessfächer.
                                                                   • Bei Touchpoints wird insbesondere der Fokus auf Elemente gelegt,
                                                                     welche direkten Gästekontakt haben, wie Touchscreens.

4.16   Reinigung der WC-Anlagen                                   • Zweimal tägliche Reinigung der WC-Anlagen. Türgriffe speziell
                                                                    beachten und reinigen.
                                                                  • Die Reinigung wird für die Gäste sichtbar gemacht. In WC-Anlagen wird
                                                                    eine Checkliste geführt mit „Reinigungsperson, Zeit, Datum“.

4.17   Stationen und Büros 4x täglich 10 Minuten lüften           • An Stationen werden die Türen der Fahrzeuge automatisch geöffnet,
                                                                    um die Luftzirkulation zu fördern.
                                                                  • Geschlossene Räume (Restaurants, Büros) werden viermal täglich
                                                                    während 10 Minuten gelüftet.

4.18   Reinigung Arbeitskleidung                                  • Persönliche Arbeitskleidung verwenden. Uniformen und Arbeitskleider
                                                                    sind persönlich und müssen regelmässig gewaschen werden.
                                                                  • Arbeitskleider regelmässig mit handelsüblichem Waschmittel waschen.
                                                                  • Der persönliche Mund-Nasen-Schutz müssen täglich gemäss Anleitung
                                                                    desinfiziert werden.

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4.19   Abfallentsorgung                               • Abfalleimer in Stationen werden regelmässig auch bei geringem
                                                        Füllstand geleert.
                                                      • Das Anfassen des Abfalls ist zu vermeiden. Immer Hilfsmittel (Besen,
                                                        Schaufel) und Handschuhe verwenden. Handschuhe nach Gebrauch
                                                        entsorgen.
                                                      • Im Umgang mit Abfall werden Handschuhe getragen.
4.20   Personalräume                                  Personalräume in den Stationen Stechelberg, Mürren und Birg müssen
                                                      sauber gehalten werden. Jeder Benutzer reinigt den Raum bei Verlassen.

Auf der Reise (Kabinen, Standseilbahnwagen)
      Vorgaben                                        Umsetzungsstandard
4.30 Reinigung Kabinen, Standseilbahnwagen            Die Schilthornbahn reinigt die Fahrzeuge (Kabinen, Standseilbahnwagen)
                                                      während dem Betrieb regelmässig, um die Sauberkeit sicher zu stellen.

4.31   Reinigung Drehkreuze                           An den Stationen werden während der Wendezeit die Kontaktflächen der
                                                      Kunden (Handläufe, Drehkreuze) gereinigt, sowie der Abfall entsorgt.

4.32   Fokus bei Reinigung                            Die Reinigungsintervalle werden erhöht, der Fokus auf Kontaktflächen
                                                      gelegt (Haltestangen, -griffe, Fenster, Taster und Sitzbänke).

4.33   Türen im Gästebereich offen lassen             Türen im Gästebereich nach Möglichkeit geöffnet lassen, um Anfassen
                                                      vermeiden zu können.

4.34   Reinigung Arbeitsplatz                         Die Reinigung/Desinfektion des Führerstands resp. Kassenarbeitsplatzes
                                                      wird bei jedem Tourenwechsel durch die abtretenden Mitarbeitenden
                                                      durchgeführt.

4.35   Schlussreinigung abends                        Nach Betriebsschluss (Sektionen 3 und 4, Allmendhubelbahn) oder im
                                                      Spätdienst (Sektionen 1 und 2) erfolgt täglich eine vollständige Reinigung
                                                      der Fahrzeuge (Kabinen, Standseilbahnwagen). Neben den Kontaktflächen

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(Haltestangen, -griffe, Fenster, Taster und Sitzbänke) erfolgt eine
                                                                       Reinigung     des    Kabinenbodens        (feucht   Aufnehmen).     Alle
                                                                       Schlussreinigungen erfolgen mit desinfizierenden Reinigungsmitteln.

4.36   3 x tägliche Desinfektion von Kabinen und Standseilbahnen mit   Zweimal während dem Tag sowie nach Betriebsschluss (Sektionen 3 und
       UV Kaltvernebler                                                4, Allmendhubelbahn) oder im Spätdienst (Sektionen 1 und 2) erfolgt
                                                                       jeweils eine vollständige Desinfektion der Fahrzeuge (Kabinen,
                                                                       Standseilbahnwagen) mit einem UV Kaltvernebler.

4.37   Lüften von geschlossen Fahrzeugen                               • In den Luftseilbahnkabinen werden alle 4 Fenster (Oberlichter) sowie 3
                                                                         Dachluken immer offen gehalten. Einzig die Dachluke oberhalb des
                                                                         Kabinenführers darf geschlossen bleiben (Vermeidung von dauerndem
                                                                         Durchzug am Arbeitsplatz).
                                                                       • Standseilbahnwagen werden während der mehrminütigen Standzeit in
                                                                         den Stationen mit offenen Türen komplett durchgelüftet.

In Gastronomiebetrieben
Regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
       Vorgaben                                                    Umsetzungsstandard
4.40 Gedeck                                                        Das Gedeck wird nach jedem Gast ausgetauscht und vor der
                                                                   Wiederverwendung gereinigt.

4.41   Einweg-Tücher für Reinigungsarbeiten                            Für die Reinigungsarbeit werden vorzugsweise Einweg-Tücher verwendet.
                                                                       Sind Stofflappen im Einsatz, müssen diese mindestens 2 x täglich
                                                                       ausgewechselt werden.

4.42   Oberflächen und Gegenstände                                     Oberflächen und Gegenstände (z. B. Arbeitsflächen, Tastaturen, Kassen,
                                                                       Telefone, Kleiderbügel) werden regelmässig mit einem fachgerechten
                                                                       Reinigungsmittel gereinigt, besonders bei gemeinsamer Nutzung.

4.43   Oberflächen und Gegenstände                                     Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Armlehnen der Stühle,
                                                                       Kaffeemaschinen,     verwendete   Küchengeräte,  und  anderes

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Arbeitsmaterial, das von mehreren Personen benutzt wird, werden
                                                      regelmässig fachgerecht gereinigt oder desinfiziert.

4.44   Menükarten und Tablets                         Menükarten und Tablets werden regelmässig gereinigt.

4.45   Besteck und Geschirr                           Besteck und Geschirr (auch bei Nichtbenutzung) werden im
                                                      Geschirrspüler gereinigt (nicht von Hand). Die Spülvorgänge werden bei
                                                      Temperaturen von über 60 °C durchgeführt.

4.46   Abfall und Schmutzwäsche                       Das Personal trägt Handschuhe im Umgang mit Abfall und
                                                      Schmutzwäsche. Die Handschuhe werden sofort nach Gebrauch entsorgt,
                                                      und das Personal wäscht sich nach dem Umgang mit Abfall und
                                                      Schmutzwäsche gründlich die Hände.

4.47   Lüften und Lüftungsanlage                      Der Betrieb sorgt für einen regelmässigen und ausreichenden
                                                      Luftaustausch in Arbeits- und Gasträumen (4 Mal täglich für ca. 10
                                                      Minuten lüften). Bei Räumen mit laufenden Klima- und Lüftungsanlagen
                                                      ist auf die Luftrückführung zu verzichten (nur Frischluftzufuhr).

4.48   Arbeitskleidung                                Arbeitskleider werden täglich gewechselt und nach dem Gebrauch mit
                                                      handelsüblichem Waschmittel gewaschen. Das Personal verwendet
                                                      persönliche Arbeitskleidung. Schürzen, Kochhauben und Schutzvisiere
                                                      werden beispielsweise untereinander nicht geteilt.

In den Hotels Alpenruh und Blumental
      Vorgaben                                        Umsetzungsstandard
4.50   Oberflächen und Gegenstände                    Oberflächen und Gegenstände (z. B. Sitzgruppen, Tische, Stühle,
                                                      Reception, Hotelzimmer) werden regelmässig mit einem Reinigungs- oder
                                                      Desinfektionsmittel gereinigt, besonders bei gemeinsamer Nutzung.

COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG                       24
4.51   Oberflächen und Gegenstände                    Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Armlehnen, Kaffeemaschinen,
                                                      Küchengeräte und anderes Arbeitsmaterial, das von mehreren Personen
                                                      benutzt wird, werden regelmässig gereinigt oder desinfiziert.

4.52   Oberflächen und Gegenstände                    Schlüssel der Gäste werden bei Check-In und Check-Out desinfiziert.

4.53   Regelmässige Reinigungen                       WC-Anlagen werden mindestens 2 x täglich gereinigt. Es ist ein Protokoll
                                                      zu führen und in der WC-Anlage sichtbar auszuhängen.

                                                      Für die Reinigungsarbeit werden vorzugsweise Einweg-Tücher verwendet.
                                                      Sind Stofflappen im Einsatz, müssen diese regelmässig, aber mindestens 2
                                                      x täglich ausgewechselt werden. Ausnahme sind Hotelzimmer. Hier soll
                                                      nach jedem Zimmer das Reinigungstuch gewechselt werden.

4.54   Abfall und Schmutzwäsche                       Das Personal trägt Handschuhe im Umgang mit Abfall und
                                                      Schmutzwäsche. Die Handschuhe werden sofort nach Gebrauch entsorgt,
                                                      und das Personal wäscht sich nach dem Umgang mit Abfall und
                                                      Schmutzwäsche gründlich die Hände.

4.55   Lüften und Lüftungsanlage                      Der Betrieb sorgt für einen regelmässigen und ausreichenden
                                                      Luftaustausch in Arbeits- und Gasträumen (4 Mal täglich für ca. 10
                                                      Minuten lüften). Bei Räumen mit laufenden Klima- und Lüftungsanlagen
                                                      ist möglichst auf die Luftrückführung zu verzichten (nur Frischluftzufuhr).

4.56   Arbeitskleidung                                Arbeitskleider werden regelmässig gewechselt und nach dem Gebrauch
                                                      mit handelsüblichem Waschmittel gewaschen. Das Personal verwendet
                                                      persönliche Arbeitskleidung. Schürzen, Kochhauben und Schutzvisiere
                                                      werden beispielsweise untereinander nicht geteilt.

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In den Souvenir Shops
       Vorgaben                                                    Umsetzungsstandard
4.60 Gäste vor Kleideranprobe Hände desinfizieren                  Gäste vor dem Anprobieren von Textilien oder Caps, Mützen usw. bitten
                                                                   und anbieten, die Hände zu desinfizieren.

4.61   Nur Waren berühren, welche man kaufen will                  Gäste bitten, nur jene Waren zu berühren, welche sie auch tatsächlich
                                                                   kaufen möchten.

4.62   Reinigung   von     Kassen,    Tastaturen    und   anderen • Neben den Stationen werden auch weitere kundenrelevante
       kundenrelevanten Infrastrukturen                             Infrastrukturen intensiver gereinigt. Dazu gehören die Kassen,
                                                                    Tastaturen von Kreditkartengeräten, die Geldausgabeautomaten und
                                                                    die Schliessfächer.
                                                                  • Bei diesen Touchpoints wird insbesondere der Fokus auf Elemente
                                                                    gelegt, welche direkten Kundenkontakt haben, wie beispielsweise die
                                                                    Touchscreens.

4.63   Umkleidekabinen                                             • Umkleidekabinen regelmässig desinfizieren

4.64   Abfall                                                      • Abfall in Souvenir Shops (z.B. Verpackungsmaterial) ist umgehend zu
                                                                     entsorgen.
                                                                   • Anfassen des Abfalls ist zu vermeiden. Immer Hilfsmittel (Besen,
                                                                     Schaufel) und Handschuhe verwenden. Handschuhe nach Gebrauch
                                                                     entsorgen.
                                                                   • Im Umgang mit Abfall werden Handschuhe getragen.

4.65   Lüften                                                      Die Souvenir Shops sollen 4 x täglich während rund 10 Minuten gelüftet
                                                                   werden.

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5.    COVID-19-ERKRANKTE AM ARBEITSPLATZ

Kranke Mitarbeitende werden nach Hause geschickt und angewiesen, die (Selbst-) Isolation gemäss BAG zu befolgen.
     Vorgaben                                                       Umsetzungsstandard
5.1 Schutz vor Infizierung                                          Kranke Mitarbeitende im Unternehmen werden sofort mit Mund-Nasen-
                                                                    Schutz nach Hause geschickt und informiert, die Anweisungen zur
                                                                    Isolation gemäss BAG zu befolgen.

5.2   Mitarbeitende Risikogruppe                                   Mitarbeitende, die einer Risikogruppe angehören und sich aus
                                                                   medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere,
                                                                   gelten gemäss Art. 27a Abs. 10 als besonders gefährdet. Sie können
                                                                   eingesetzt werden, wenn die Schutzmassnahmen und Anforderungen der
                                                                   COVID-19- Verordnung 3 eingehalten sind.

5.3   COVID-Impfung für Mitarbeitende                              Firmen-Impfung: die Schilthornbahn AG hat allen Mitarbeitenden
                                                                   ermöglicht, sich impfen zu lassen. Die Impftermine wurden am 14. Mai und
                                                                   15. Juni 2021 durchgeführt.

6.    BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN

Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten.
      Vorgaben                                                         Umsetzungsstandard
6.1   Tragen von Schutzmaterial                                        Das freiwillige Tragen von Schutzmaterial ist allen Mitarbeitenden
                                                                       jederzeit erlaubt.

6.2   Schulung                                                     Der Umgang mit dem persönlichen Schutzmaterial wird geschult.

6.3   Einweg-Mund-Nasen-Schutz                                     Einweg-Hygienemasken werden je nach Gebrauch, aber mindestens alle
                                                                   vier Stunden, gewechselt. Vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen
                                                                   und Entsorgen der Maske müssen die Hände gewachsen werden. Die

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Einwegmasken sind in einem geschlossenen Abfalleimer zu entsorgen.

6.4   Einweghandschuhe                                             Einweghandschuhe werden nach einer Stunde gewechselt und in einem
                                                                   geschlossenen Abfalleimer entsorgt.

6.5   Desinfektion wiederverwendbare Mund-Nasen-Schutz und         Wiederverwendbare Schutzartikel wie Stoff-Hygienemasken oder
      Handschuhe                                                   Handschuhe müssen korrekt desinfiziert werden. Die korrekte
                                                                   Desinfektion wird geschult.

6.6   Lieferanten / Warenanlieferungen                             Die Schutzmassnahmen (insbesondere Abstand von 1.5 m) gilt auch bei
                                                                   der Warenanlieferung und –abfuhr von Waren und Abfällen.

7.    INFORMATION / KOMMUNIKATION

Information der Mitarbeitenden und Gäste über die Vorgaben und Massnahmen.
      Vorgaben                                                      Umsetzungsstandard
7.1 Information der Gäste                                           Aushang der Schutzmassnahmen BAG „So schützen wir uns“ bei allen
                                                                    Eingängen sowie in allen Fahrzeugen (Kabinen, Standseilbahnwagen) der
                                                                    Schilthornbahn.

7.2   Information der Gäste                                        Die Gäste sind in geeigneter Weise vor und während der Reise (gesamte
                                                                   Transportkette) über die wesentlichen Anforderungen aus dem
                                                                   Schutzkonzept zu informieren. Hierzu zählen:
                                                                   _ Informationen/Plakate vor Ort „Ab hier gilt die Maskenpflicht!“
                                                                   _ Informationen/Plakate vor Ort „So schützen wir uns“
                                                                   _ Informationen prominent platziert auf der Internet-Seite der
                                                                   Unternehmung.
                                                                   _ Informationen im Bereich der Stationen (Bildschirme, Durchsagen)
                                                                   _ Informationen in den Fahrzeugen (Werbeposter, Durchsagen)
                                                                   _ Newsletter / Social Media

COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG                                     28
7.3   Information Abstand halten                              Gäste werden vor und während ihrer gesamten Reise auf die geltenden
                                                              Vorgaben zum Thema „Abstand halten 1.5 m“ hingewiesen
                                                              (Kundeninformation, Bildschirme, Durchsagen, Piktogramme, etc.).

7.4   Kontaktloses Bezahlen                                   Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen (Kreditkarten).
                                                              ➢ Gäste werden bei jedem Billettschalter, in Restaurants, Takeaways und
                                                                  Souvenir Shops orientiert.
7.5   Information der Mitarbeitenden                          Laufende, aktuelle Information der Mitarbeitenden über die Richtlinien
                                                              und Massnahmen via die interne Informationsplattform BEEKEEPER.
7.6   Information der Mitarbeitenden über ihre Rechte         Information der besonders gefährdeten Mitarbeitenden über ihre Rechte
                                                              und Schutzmassnahmen im Unternehmen.

7.7   Information Mitarbeitende über Umgang mit Symptomen     Information der Mitarbeitenden über den Umgang mit COVID-19-
                                                              Symptomen, Verhalten bei positiven Testergebnissen oder Anordnung
                                                              Quarantäne.

7.8   Interne Mitarbeiter-Schulungen                          Interne Schulung aller Mitarbeitenden über die Umsetzung dieses
                                                              Schutzkonzepts am 2. und 4. Juni 2020. Am 11. Dezember 2020 wurde
                                                              eine weitere Schulung durchgeführt.

8.    MANAGEMENT

Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen.
    Vorgaben                                                   Umsetzungsstandard
8.1 Schulung / Instruktion der Mitarbeitenden                  Interne Schulung aller Mitarbeitenden über die Umsetzung dieses
                                                               Schutzkonzepts am 2. und 4. Juni 2020. Am 11. Dezember 2020 wurde
                                                               eine weitere Schulung durchgeführt.

8.2   Organisation der Mitarbeitenden                         Arbeit in konstant     zusammengesetzten    Teams,   Durchmischungen
                                                              möglichst vermeiden.

COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG                                  29
8.3   Vorrat Schutzmaterial sicherstellen                           Seifenspender, Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe,
                                                                    Einweg-Papiertücher,              Beschriftungsmaterial/Abstandsmarker
                                                                    regelmässig nachfüllen und für genügenden Vorrat besorgt sein.

8.4   Sicherheitsbeauftragter                                       Die Kontaktperson Arbeitssicherheit (Sicherheitsbeauftragte          des
                                                                    Betriebs) überprüft die Umsetzung der Massnahmen.

8.5   Kontakt zu Systemführerschaft                                 Die einzelnen Unternehmen sind für die Planung, Umsetzung und
                                                                    Kontrolle der Elemente der Branchen-Schutzkonzepte verantwortlich. Sie
                                                                    stehen in Kontakt mit der Systemführerschaft und informieren sich über
                                                                    Neuerungen auf den jeweiligen Informationsseiten. Die Vorgaben der
                                                                    Systemführerschaft gelten jeweils als definitive Vorgaben, Empfehlungen
                                                                    oder Beispiele und sind entsprechend eingestuft. Im jeweiligen
                                                                    Unternehmen ist zu definieren, wie das Schutzkonzept öV innerhalb des
                                                                    eigenen Unternehmens und gegenüber den Kunden in geeigneter Weise
                                                                    umgesetzt wird. Die Unternehmensleitung ist hierfür verantwortlich und in
                                                                    der Lage, dies den zuständigen Stellen bei Bedarf nachzuweisen.

ANDERE SCHUTZMASSNAHMEN
Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden wie bisher im öffentlichen Verkehr begrüsst. Wo «social distancing» nicht möglich ist
(Einsteigehilfe), werden Schutzmittel zum Eigen- und Fremdschutz unserer Mitarbeitenden eingesetzt (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe).

ABSCHLUSS
 Dieses Schutzkonzept wurde auf der Grundlage von mehreren Branchenlösung erstellt > öV, Seilbahnen Schweiz, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse
 Dieses Schutzkonzept wurde allen Mitarbeitenden im Rahmen einer halbtätigen Schulung präsentiert und erläutert.
 Alle Mitarbeitenden haben dieses Schutzkonzept via interne Kommunikationsplattform BEEKEEPER elektronisch verfügbar.

Dieses Schutzkonzept Version 17 löst die Version V16 vom 26. Juni 2021 ab.

Mürren, 12. September 2021                                                                      Christoph Egger, Direktor

COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG                                       30
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