SCHUTZKONZEPT COVID-19 - Schilthorn
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SCHUTZKONZEPT COVID-19 Beschlüsse Bundesrat vom Mittwoch 8. September 2021 Version 17, ab 13. September 2021 COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 1
GRUNDREGELN GESETZLICHE GRUNDLAGEN Dieses Schutzkonzept basiert auf den Grundlagen der COVID-19-Verordnung besondere Lage (818.101.26). Im Weiteren gilt die kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen sowie in Restaurantbetrieben, dem Arbeitsgesetz (SR 822.11) und dessen Verordnungen. Das vorliegende Schutzkonzept der Schilthornbahn AG basiert auf folgenden fünf Branchenschutzkonzepten: • öV (Die Systemführerinnen öV SBB für Schiene / PostAuto für Strasse, Schifffahrt und Seilbahnen geben Empfehlungen für eine koordinierte Umsetzung im öV und legen Eckwerte fest) • touristischer Verkehr, Skigebiete (Seilbahnen Schweiz SBS) • Restaurants, Takeaway (Gastrosuisse) • Hotels (Hotelleriesuisse) • Shops (Sportfachhandel) Mit den Anpassungen der COVID-19-Verordnung per 13. September 2021 wurden vom Bundesrat weitere Massnahmen beschlossen. Weitere generelle Bemerkungen zum Schutzkonzept Die Eckwerte dieses Schutzkonzeptes basieren auf folgenden Überlegungen: • Die epidemiologischen/gesundheitlichen Vorgaben des Bundesrats und der Berner Kantonsregierung sind Basis des vorliegenden Schutzkonzepts. • Dieses Schutzkonzept V17 unterstützt die Schilthornbahn bei der betrieblichen Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrats sowie der Kantonsregierung und löst per Montag 13. September 2021 die Version V16 ab. Das Schutzkonzept wird immer dann angepasst, wenn die Strategie des Bundesrates oder der Kantonsregierung dies erfordert oder sich durch Gesetzes- oder Verordnungsänderungen ein Optimierungs- bzw. Anpassungsbedarf ergibt. • Die Regeln/Empfehlungen gelten über die gesamte Reisekette der Schilthornbahn inkl. Parkplatz, Stationen, Bergbahnen, Hotels, Restaurants, Takeaways und Shops. • An den Billettschaltern Stechelberg und Mürren sowie im Top Shop Piz Gloria können Hygienemasken für CHF 1.- gekauft werden. Zertifizierte Halsschläuche mit integriertem Filter können in unseren Shops in Mürren und auf dem Schilthorn gekauft werden. Die Schilthornbahn AG gibt den Gästen, welche ein Ticket auf das Schilthorn oder Allmendhubel lösen, gratis Hygienemasken ab. • In den Restaurants ist der Zutritt zum Innenbereich für Personen ab 16 Jahren nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat gültig. Im Gegenzug können in diesen Restaurants im Innenbereich die Schutzmassnahmen wie Gästedatenerfassung, Abstand, Trennwände, Sitzpflicht und Maskenpflicht aufgehoben werden! COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 2
• In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn Mürren – Allmendhubel
sowie in allen Takeaways, Hotels und Shops der Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste
ab 12 Jahren und für Mitarbeitende.
• Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben
ist grundsätzlich aufgehoben. Als Aussenbereiche gelten:
_ sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen (z.B. Hallen und
Ladenpassagen) > Berg- und Talstation Allmendhubelbahn
_ sämtliche Perrons (unterirdisch oder ebenerdig) und Haltestellen inkl. zugehöriger Unter-
oder Überführungen > Perrons Stechelberg, Gimmelwald und Birg
_ Offene Bereiche von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs (z.B. Sesselbahnen).
• Die Schilthornbahnen übernehmen keine polizeilichen Aufgaben. Gäste, welche keinen Mund-
Nasen-Schutz tragen, werden aber unmissverständlich aufgefordert, einen Mund-Nasen-Schutz
anzuziehen. Die Schilthornbahn AG transportiert keine Gäste, welche sich der Maskenpflicht
widersetzen und verweist diese aus ihren Lokalitäten! Notfalls wird die Bahn gestoppt und zurück
in die Station gefahren, um Gäste (Maskenverweigerer) auszuladen!
• Gäste mit Maskendispens können bei uns keine Skipässe kaufen. Im Ausflugsverkehr akzeptieren
wir die Maskendispens, verkaufen Tickets bis Schilthorn und Allmendhubel und transportieren
die Gäste auch. Voraussetzung ist, dass die Maskendispens vorgewiesen wird.
• Die Schilthornbahn strebt an, Warteschlangen möglichst vermeiden zu können. Aus diesem
Grund fahren wir bei Bedarf ausserhalb des Fahrplans konsequent durch (Zwischenfahrten)!
• Die Verweildauer/Fahrzeit in unseren Seilbahnen ist gegenüber dem öV und anderem
touristischen Verkehr (z.B. Schifffahrt) viel kürzer und beträgt deutlich unter 10 Minuten.
• Gäste werden vor und während ihrer gesamten Reise (Transportkette) auf die geltenden
Vorgaben hingewiesen (Gästeinformation, Bildschirme, Durchsagen, Piktogramme, etc.).
• Das Personal kennt diese Vorgaben und weiss, welche spezifischen Schutzmassnahmen bei der
Ausübung ihrer Tätigkeiten berücksichtigt und eingehalten werden müssen.
• Die Gäste werden auf der Website www.schilthorn.ch sowie auf den Social Media Plattformen
der Unternehmung auf die Empfehlungen dieses Schutzkonzeptes hingewiesen.
• Sämtliche Unternehmen des öffentlichen Verkehrs verpflichten sich zur Einhaltung der
Vorgaben des Bundes. Dazu definieren die Transportunternehmen basierend auf ihren
spezifischen Gegebenheiten interne Konzepte zum Schutz der Mitarbeitenden.
• Home-Office: ab 21. Juni 2021 wird grundsätzlich wieder im Büro gearbeitet (Ausnahme:
vertraglich vereinbartes Home-Office gemäss separatem Reglement).
• Firmen-Impfung: die Schilthornbahn AG hat allen Mitarbeitenden ermöglicht, sich impfen zu
lassen. Die Impftermine wurden am 14. Mai und 15. Juni 2021 durchgeführt. Aktuell sind rund 80%
der Mitarbeitenden der Schilthornbahn geimpft!
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 31. HÄNDEHYGIENE
Für Mitarbeitende gilt:
• Alle Mitarbeitenden der Schilthornbahn werden aktiv aufgefordert, sich regelmässig die Hände zu waschen. Falls dies nicht möglich ist, steht
ihnen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
• Die Hygiene-Regeln des BAG werden intern aktiv über die App „Beekeeper“ (Interne Kommunikations-App) sowie mit Plakaten und Flyern
kommuniziert.
• In allen Dienstgebäuden der Schilthornbahn besteht die Möglichkeit zum Händewaschen sowie zur Händedesinfektion.
Für die Kunden gilt:
• Gäste haben die Möglichkeit, sich in den WC-Anlagen der Stationen Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn, Allmendhubelbahn Tal
und Allmendhubel die Hände entsprechend der Vorgaben zu waschen.
• Desinfektionsmittel ist in allen Fahrzeugen/Kabinen vorhanden.
• Auf den Perrons und/oder in den Wartehallen der Stationen Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn und Allmendhubelbahn werden
Desinfektionsmittelspender aufgestellt.
• Bei den Ein- und Ausgängen zu Restaurants, Takeaways, Hotels und Souvenirshops sind gut sichtbar Dispenser mit Desinfektionsmittel
aufgestellt.
• Gäste werden aufgefordert ihren Kauf nach Möglichkeit bargeldlos zu bezahlen.
Vorgaben Umsetzungsstandard
1.1 Mitarbeitende waschen sich Hände mit Wasser und Seife Waschgelegenheit mit Wasser und Seife sind in den Stationen vorhanden
- bei der Ankunft am Arbeitsplatz (WC-Anlagen). Fehlt diese, steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
- vor und nach jeder Pause
- nach jedem WC-Besuch
1.2 Mitarbeitenden stehen Händedesinfektionsmittel zur In allen Kabinen und Stationen, in allen Hotels, Restaurants, Takeaway und
Verfügung. Shops sowie in allen Büros.
1.3 Aktive Kommunikation der Verhaltensregeln Die Hygiene- und Verhaltensregeln BAG werden aktiv an allen gut
einsehbaren Orten kommuniziert.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 41.4 Hände waschen vor speziellen Arbeiten Gastronomie Vor folgenden Arbeiten sind die Hände immer zu waschen oder zu
desinfizieren: Tische eindecken, Servietten falten und Besteck polieren.
1.5 Hände waschen nach dem Tische abräumen Nach dem Abräumen der Tische waschen oder desinfizieren die
Mitarbeitenden die Hände, bevor sie sauberes Geschirr wieder anfassen.
1.6 Gegenstände der Gäste dürfen nicht angefasst werden. Billette nur visuell und mit Handschuhen kontrollieren. Persönliche
Gegenstände der Gäste (z.B. Ausweise, Jacken, Taschen) nicht berühren.
1.7 Türen offen lassen Türen nach Möglichkeit offen lassen, um Anfassen vermeiden zu können.
1.8 Einweghandtücher in Küchen und Werkstätten In Küchen und Werkstätten stehen Einweghandtücher sowie Seife zur
Verfügung.
1.9 Mund-Nasen-Schutz • Alle Mitarbeitenden mit Gästekontakt tragen in Innenräumen einen
Mund-Nasen-Schutz. Dies gilt bis auf weiteres auch für Mitarbeitende
in Restaurants, welche über ein COVID-Zertifikat verfügen!
• Kabinenführer tragen immer Mund-Nasen-Schutz.
• Hotel- und Gastromitarbeitende tragen immer Mund-Nasen-Schutz.
• Shopmitarbeitende tragen immer einen Mund-Nasen-Schutz.
Alle Gäste der Schilthornbahn haben zahlreiche Möglichkeiten, sich die Hände zu reinigen:
Vorgaben Umsetzungsstandard
1.11 Gäste reinigen sich bei der Ankunft in die Stationen mit Wasser Waschgelegenheit mit Wasser/Seife ist vorhanden (WC-Anlagen
und Seife. Stechelberg, Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn, Allmendhubel Tal,
Allmendhubel). Fehlt diese stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
➢ Gäste werden vor dem Einsteigen in die Kabine und Standseilbahn
orientiert.
➢ Auf den Perrons oder in Hallen der Stationen Stechelberg,
Gimmelwald, Mürren, Birg, Schilthorn und Allmendhubelbahn sind
Desinfektionsmittelspender aufgestellt.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 51.12 Desinfektionsmittel in allen Fahrzeugen (Kabinen, Desinfektionsmittel in allen Kabinen und Standseilbahnwagen ist
Standseilbahnwagen) verfügbar.
1.13 Anfassen von Oberfläche und Gegenständen ist möglichst zu Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen (Kreditkarten).
vermeiden. ➢ Gäste werden bei jedem Billettschalter, in Restaurants, Takeaways und
Souvenir Shops orientiert.
1.14 Türen offen lassen Türen im Gästebereich nach Möglichkeit offen lassen, um Anfassen
vermeiden zu können. Abends bei Betriebsschluss sind diese Türen wieder
zu schliessen (Brandschutztüren).
1.15 Besteck wird nur abgepackt abgegeben Das Besteck ist in allen Gastronomiebetrieben der Schilthornbahn in
Bestecktaschen verpackt (auch wenn der Tisch gedeckt ist).
1.16 Gäste vor Kleideranprobe Hände desinfizieren Gäste vor dem Anprobieren von Textilien oder Caps, Mützen usw. bitten
und anbieten, die Hände zu desinfizieren.
1.17 Nur Waren berühren, welche man kaufen will Gäste bitten, nur jene Waren zu berühren, welche sie auch tatsächlich
kaufen möchten.
1.18 Aktive Kommunikation der Verhaltensregeln Die Hygiene- und Verhaltensregeln BAG werden aktiv an allen gut
einsehbaren Orten kommuniziert.
➢ an allen Stationen, in allen Kabinen und Standseilbahnwagen, bei allen
Billettschaltern, bei den Eingängen zu Restaurants, Takeaways und
Souvenir Shops
➢ Beschallung der Stationen Stechelberg und Mürren
1.19 Dyson-Handtrockner in WC-Anlagen In den WC-Anlagen der Schilthorn stehen Dyson-Handhandtrockner zur
Verfügung. Deshalb wird in diesen WC-Anlagen auf Einweghandtücher
verzichtet.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 61.20 Tickets online kaufen Gäste haben die Möglichkeit, Tickets online und ohne Kontakt zu kaufen
und aufs Handy oder den vorhandenen Swiss Pass zu laden.
www.schilthorn.ch
1.21 Betriebseigene Rollwagen für Transporte verwenden Für den Transport von Gepäck oder Gütern bietet die Schilthornbahn
eigene Rollwagen an. Griffe werden regelmässig gereinigt und desinfiziert.
Diese Rollwagen werden während den Hauptbetriebszeiten (08 – 17h) mit
der Transportseilbahn (Stechelberg – Mürren oder umgekehrt)
transportiert.
2. COVID-ZERTIFIKAT
In den Restaurants ist der Zutritt zum Innenbereich für Personen ab 16 Jahren nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat gültig. Im Gegenzug können in
diesen Restaurants im Innenbereich die Schutzmassnahmen wie Gästedatenerfassung, Abstand, Trennwände, Sitzpflicht und Maskenpflicht
aufgehoben werden! In Aussenbereichen/Terrassen von Restaurants gilt keine Zertifikatspflicht.
Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben ist aufgehoben. Als Aussenbereiche gelten:
_ sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen aufweisen (z.B. Hallen-+Ladenpassagen) > Berg-/Talstation Allmendhubelbahn
_ sämtliche Perrons (unterirdisch, ebenerdig) und Haltestellen inkl. zugehöriger Unter- /Überführungen > Perrons Stechelberg, Gimmelwald und Birg
_ Offene Bereiche von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs (z.B. Sesselbahnen).
Gäste ohne COVID-Zertifikat, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen eine Maske, wenn sie den Innenbereich aufsuchen (bspw. Theke, Buffet, WC-
Anlagen, …).
In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn Mürren – Allmendhubel sowie in allen Takeaways, Hotels und Shops der
Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für Mitarbeitende.
Vorgaben Umsetzungsstandard
2.1 Kontrolle COVID-Zertifikat Die Kontrolle der COVID-Zertifikate in den Restaurants der
Schilthornbahn erfolgt folndermassen:
• Piz Gloria: unten an der breiten Zugangstreppe Etage 0.
• Bistro Birg: am Tisch, vor der Bestellungsaufnahme.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 7• Alpenruh: am Tisch, vor der Bestellungsaufnahme.
• Skyline Shop & Bar Mürren: an der Theke, vor der
Bestellungsaufnahme.
Die Kontrolle des Covid-Zertifikats erfolgt mittels «COVID Certificate
Check»-App. Der Restaurationsbetrieb stellt sicher, dass wartende Gäste
den Mindestabstand einhalten könne, wenn ihr Zertifikat noch nicht
kontrolliert wurde (Wartebereich).
2.2 Kontrolle Personalausweis Die Zertifikate sind nur mit einem Ausweis (ID, Pass, Fahrausweis) gültig.
Die Person, die das Covid-Zertifikat prüft, gleicht anhand des
Identitätsnachweises (mit Foto) Name und Geburtsdatum mit den
Informationen auf dem Covid-Zertifikat ab
2.3 Keine Zertifikatspflicht unter 16 Jahren Personen unter 16 Jahren müssen kein Covid-Zertifikat vorweisen.
2.4 COVID-Zertifikat Stammgäste Stammgäste müssen bei jedem Besuch mit der COVID Check App
kontrolliert werden.
2.5 Keine Datenaufbewahrung COVID-Zertifikat Daten aus der Zertifikats-Kontrolle dürfen nur aufbewahrt werden, wenn
dies zur Sicherstellung der Zugangskontrolle erforderlich ist. In diesem
Fall müssen die Daten spätestens nach 12 Stunden vernichtet werden. Die
Daten dürfen zu keinem anderen Zweck aufbewahrt oder verwendet
werden.
2.6 Keine Zertifikatspflicht für Mitarbeitende • Mitarbeitende im Gastgewerbe müssen aktuell nicht über ein Covid-
Zertifikat verfügen.
• Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende nach dem Zertifikat fragen, wenn es
der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen dient. Z.B. können
Mitarbeitende mit einem Zertifikat von der Maskenpflicht befreit
werden. Die Mitarbeitenden sind vorher anzuhören.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 8• Die Anwendung des Zertifikats für Mitarbeitende muss schriftlich im
Anhang des Schutzkonzeptes festgehalten werden.
• Will der Arbeitgeber eine Zertifikatspflicht für alle Mitarbeitenden
einführen, muss der Betrieb regelmässige (wöchentliche) für
Mitarbeitende kostenlose Tests anbieten.
• Es darf zu keiner Diskriminierung zwischen geimpften, genesenen
sowie ungeimpften Mitarbeitenden kommen.
• Bis auf Weiteres gilt für alle Mitarbeitenden in der Gastronomie
deshalb die Maskenpflicht in Innenräumen!
2.7 Takeaway / Room-Service Gäste, die nicht vor Ort konsumieren (Take-Away), oder Room-Service in
Anspruch nehmen (Hotel), müssen kein Zertifikat vorweisen. Für sie gilt
eine Maskenpflicht im Innenbereich und die Einhaltung des Abstandes.
2.8 Mitarbeiterverpflegung ohne COVID-Zertifikat Mitarbeitende der Schilthornbahn (inkl. Gastronomie) ohne COVID-
Zertifikat dürfen sich nicht im Innern von Restaurants oder
Speisesäälen von Hotels verpflegen.
Die Verpflegung ist in allen Aussenbereichen gestattet. Im Innern ist die
Verpflegung nur in folgenden Räumen möglich:
• Mürren: Personalraum Station EG, Abfahrt Richtung Gimmelwald
• Mürren: Personalwohnung Station 1. OG
• Birg: Personalraum Station Birg
• Birg: SOS-Station
• Schilthorn: Crystal Lounge
• Restaurant Allmendhubel: Lagerraum OG
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 93. DISTANZ HALTEN / MASKEN
Mitarbeitende und Gäste halten 1.5 m Abstand zueinander. Es gilt zudem Maskenpflicht gemäss den bundesrätlichen Vorschriften.
Mit den Anpassungen der COVID-19-Verordnung per 23. Juni 2021 wurden insbesondere die besonderen Bestimmungen für Wintersportorte und Art
5c Besondere Bestimmungen für Betreiber von Skigebieten gestrichen. Damit gelten bei den Seilbahnen wieder die gleichen Bestimmungen wie
beim öffentlichen Verkehr, d.h. die Kapazitätsbeschränkung sowie die kantonalen Bewilligungen fallen weg.
In den Stationen
Vorgaben Umsetzungsstandard
3.1 Generelle Maskenpflicht • In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn
Mürren – Allmendhubel sowie in allen Takeaways, Hotels und Shops der
Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für
Mitarbeitende.
• Die Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen
Einrichtungen und Betrieben ist aufgehoben. Als Aussenbereiche gelten
sämtliche Orte, die mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen
aufweisen (z.B. Hallen- + Ladenpassagen) sowie sämtliche offenen
Perrons und Haltestellen inkl. zugehöriger Unter-/Überführungen
• Das Tragen einer Gesichtsmaske ändert nichts an den übrigen
vorgesehenen Schutzmassnahmen. Namentlich ist der erforderliche
Abstand auch beim Tragen einer Maske möglichst einzuhalten.
Personen, die sich trotz Hinweis und Ermahnungen nicht an die
Maskentragpflicht halten, sind wegzuweisen.
3.2 Gäste ohne COVID-Zertifikat (Aussenbereich) Gäste ohne COVID-Zertifikat, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen
eine Maske, wenn sie den Innenbereich aufsuchen (bspw. Theke, Buffet, WC-
Anlagen, …).
3.3 Kauf von Hygienemasken oder zertifizierten Halsschläuchen An den Billettschaltern Stechelberg und Mürren sowie im Top Shop Piz
Gloria können Hygienemasken für CHF 1.- gekauft werden. Zertifizierte
Halsschläuche mit integriertem Filter werden als gleichwertig akzeptiert
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 10und können in unseren Shops in Mürren und auf dem Schilthorn gekauft
werden. Die Schilthornbahn AG gibt den Gästen, welche ein Ticket auf das
Schilthorn oder Allmendhubel lösen, gratis Hygienemasken ab.
3.4 Zonen sind generell klar markiert Bewegungs-, Warte- und Kassenzonen sind voneinander zu trennen.
Zonen sind durch Gitterabsperrungen zu trennen oder durch
Bodenmarkierungen (rot/weiss) oder Gästelenkungen (Spannbänder)
eindeutig markiert.
3.5 Distanz von 1.5 m zwischen den Gästen ist gewährleistet. Der erforderliche von Abstand 1.5 m nach vorne und nach hinten ist
einzuhalten! Zwischen Gästen in Warteschlangen und im Zustiegsbereich
zu den Bahnen und vor Billettschaltern ist der Abstand durch rot/weisse
Bodenmarkierungen sichergestellt.
Dieselben rot/weissen Abstandsmarker werden eingesetzt vor
➢ Billettautomaten / Parkticketautomaten
➢ Bancomaten
➢ WC-Anlagen
1.5 m Distanz in WC-Anlagen sicherstellen
➢ jedes 2. Pissoir und Lavabo wird abgedeckt resp. mit schöner
Dekoration versehen.
3.6 Warteräume werden nach Aussen an die frische Luft verlegt Die Schilthornbahn verlegt nach Möglichkeit die Warteschlangen nach
Aussen in die frische Luft und vermeidet Menschenansammlungen in
Innenräumen!
Das trichterförmige Warten ist dabei zu verhindern. Wo immer möglich
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 11erfolgt eine Anpassung resp. Erweiterung der Wartezonen an der frischen
Luft mittels geeigneter und abgesperrter Warteschlaufen (z.B. Stechelberg
und Mürren)
3.7 Gästelenker kontrollieren Einhaltung der Abstände und der Die Schilthornbahn setzt bei Bedarf in den Stationen Stechelberg und
Maskenpflicht (nur Wintersaison oder bei Grossansturm) Mürren eigene Mitarbeitende als Gästelenker ein. Diese Gästelenker
kontrollieren die Einhaltung der Abstände sowie die Einhaltung der
Maskenpflicht. Die Gästelenker intervenieren bei Bedarf und setzen die
Einhaltung dieser Regeln durch.
3.8 Garderoben und andere gemeinsam genutzte Mitarbeiterräume 1.5 m Abstand sicherstellen und totale Anzahl gleichzeitig anwesender
Personen auf 1 Person pro 4m2 begrenzen.
3.9 Personalräume Personalräume in den Stationen Stechelberg, Mürren (Sektion 2), und Birg
müssen sauber gehalten werden. Jeder Benutzer reinigt den
Personalraum bei Verlassen.
3.10 Schlafraum / Wohnung Station Mürren Der frei benutzbare Schlafraum (Wohnung Mürren) muss sauber gehalten
werden. Jeder Benutzer reinigt den Schlafraum (Wohnung) bei Verlassen.
Einmal wöchentlich erfolgt Reining durch Reinigung RM.
Auf der Reise (Luftseilbahnen, Standseilbahn)
Vorgaben Umsetzungsstandard
3.16 Maskenpflicht • In allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der Standseilbahn
Mürren – Allmendhubel sowie in allen Takeaways, Hotels und Shops der
Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und für
Mitarbeitende.
• Die Versorgung mit Mund-Nasen-Schutz obliegt den Gästen in
Eigenverantwortung. An den Billettschaltern Stechelberg und Mürren
sowie Top Shop Piz Gloria können Hygienemasken CHF 1.- gekauft
werden.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 12• Zertifizierte Halsschläuche, welche als gleichwertig anerkannt werden,
können in den Shops in Mürren und Schilthorn gekauft werden.
• Gäste, welche ein Ticket nach Schilthorn oder Allmendhubel kaufen,
erhalten gratis eine Hygienemaske!
3.17 Gäste mit Maskendispens Gäste mit Maskendispens können bei uns keine Skipässe kaufen. Im
Ausflugsverkehr akzeptieren wir die Maskendispens, verkaufen Tickets bis
Schilthorn und Allmendhubel und transportieren die Gäste auch.
Voraussetzung ist, dass die Maskendispens vorgeweisen wird.
3.18 Definition Mund-Nasen-Schutz Als Mund-Nasen-Schutz akzeptieren wir medizinische Hygienemasken,
zertifizierte Halsschläuche mit und ohne Filter. Wir akzeptieren auch
Atemschutzmasken sowie Textilmasken, welche eine ausreichende
schützende Wirkung erzielen. Nicht erlaubt sind blosse Schals oder
Bandanas (unten offen). Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt!
3.19 Zwischenfahrten Schilthornbahn Die Schilthornbahn hält grundsätzlich den Fahrplan ein (Halbstundentakt).
Es werden aber konsequent Zwischenfahrten durchgeführt, um die
Einhaltung des Mindestabstands in den Stationen zu unterstützen. Ab Juli
2021 wird zwischen 08.25 - 16.55h konsequent im 15-Minuten-Takt
gefahren.
3.20 Haltestellen/Stationen und Wartebereiche Die Verordnung des Bundes vom 28.10.2020 legt explizit fest, dass
Menschenansammlungen an Haltestellen und in Wartebereichen des
öffentlichen Verkehrs akzeptiert sind.
3.21 Keine Kapazitätsbegrenzungen für Seilbahnen im öV Die Verordnung des Bundes legt explizit fest, dass es für Fahrzeuge
Kapazitätsbegrenzungen geschlossene Fahrzeuge Tourismus /Eisenbahnen, Postautos, Seilbahnen) öffentlichen Verkehrs weiterhin
keine Kapazitätsbeschränkungen und Abstandsbestimmungen gibt.
Die Schilthornbahn begrenzt die Beladung weiterhin freiwillig!
Transportanlagen mit Stehplätzen in geschlossenen Fahrzeugen
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 13(Luftseilbahnen / Allmendhubelbahn) dürfen bis Ende Sommersaison 2021
nur zu 2/3 ihrer Kapazität besetzt werden. Auf den beiden öV-Strecken
begrenzt die Schilthornbahn die Ausnutzung der Kapazität freiwillig auf
66%!
Stechelberg – Gimmelwal = Kapazität 100+1 Personen öV 66 Gäste
Gimmelwald – Mürren = Kapazität 100+1 Personen öV 66 Gäste
Stechelberg – Mürren = Kapazität 50+1 Personen 33 Gäste
Mürren – Birg = Kapazität 75+1 Personen 50 Gäste
Birg – Schilthorn = Kapazität 100+1 Personen 66 Gäste
Mürren – Allmendhubel = Kapazität 65 Personen 43 Gäste
3.22 Fahrzeugseitige Massnahmen Fahrzeugseitige Massnahmen zum Schutz der Gäste sowie der
Mitarbeitenden werden eingesetzt:
➢ automatische Türöffnung bei sämtlichen Fahrzeugen.
➢ Schutz des Kabinenführers im Führerstand durch Plexiglasscheiben.
3.23 Lüften von geschlossen Fahrzeugen Luftseilbahnkabinen und Standseilbahnwagen werden anhaltend gelüftet:
• In den Luftseilbahnkabinen werden alle 4 Fenster (Oberlichter) sowie 3
Dachluken immer offen gehalten. Einzig die Dachluke oberhalb des
Kabinenführers darf geschlossen bleiben (Vermeidung von dauerndem
Durchzug am Arbeitsplatz).
• Die Standseilbahnwagen werden immer in den Stationen anhaltend
durchgelüftet. Während der kurzen 3-minütigen Fahrt sind die
automatischen Türen geschlossen.
3.24 Verteilung der Gäste in den Kabinen In der Eigenverantwortung der Gäste liegt die gute Verteilung in den
Kabinen und Standseilbahnwagen. Da wo Begleitpersonal vorhanden ist,
kann dieses mit Hinweisen auf freie Plätze unterstützen. Hinweise auf freie
Zonen erfolgen durch persönliche Durchsagen des Kabinenführers.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 143.25 Bergung aus einer Seilbahn Seilretter und Bodenmannschaft tragen während einer Bergung immer
einen Mund-Nasen-Schutz.
3.26 Hinweise Abstand halten Gäste werden vor und während ihrer gesamten Reise (Transportkette) auf
die geltenden Vorgaben hingewiesen (Gästeinformation, Bildschirme,
Durchsagen, Piktogramme, etc.). Hinweisschilder/Informationen auf
Plakaten A1 und A3 für Umsetzung des «social distancing» gemäss
Empfehlung/Kommunikation BAG in Stationen (So schützen wir uns).
3.27 Swiss Covid App Die Schilthornbahn weist an geeigneten Standorten auf die Swiss Covid
App und empfiehlt diese zur Anwendung.
In den Hotel-Restaurants Alpenruh und Blumental
In Gastronomiebetrieben Piz Gloria, Bistro Birg und Allmendhubel
Vorgaben Umsetzungsstandard
3.31 Zertifikatspflicht / Maskenpflicht In den Restaurants ist der Zutritt zum Innenbereich für Personen ab 16
Jahren nur mit einem gültigen COVID-Zertifikat gültig. Im Gegenzug können
in diesen Restaurants im Innenbereich die Schutzmassnahmen wie
Gästedatenerfassung, Abstand, Trennwände, Sitzpflicht und Maskenpflicht
aufgehoben werden! In Aussenbereichen/Terrassen von Restaurants gilt
keine Zertifikatspflicht.
Gäste ohne COVID-Zertifikat, die sich im Aussenbereich aufhalten, tragen
eine Maske, wenn sie den Innenbereich aufsuchen (bspw. Theke, Buffet, WC-
Anlagen, …).
In allen Restaurants und Hotels der Schilthornbahn gilt in Innenräumen eine
generelle Maskenpflicht für Mitarbeitende mit direktem Gästekontakt (auch
mit COVID-Zertifikat). In Aussenbereichen muss keine Maske getragen
werden, auch von den Mitarbeitenden nicht.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 15Personen, die sich trotz Hinweis und Ermahnungen nicht an die
Maskentragpflicht halten, sind wegzuweisen.
3.32 Definition Mund-Nasen-Schutz Als Mund-Nasen-Schutz akzeptieren wir medizinische Hygienemasken,
zertifizierte Halsschläuche mit und ohne Filter. Wir akzeptieren aber auch
Atemschutzmasken sowie Textilmasken, welche eine ausreichende
schützende Wirkung erzielen. Nicht erlaubt sind blosse Schals oder
Bandanas (unten offen). Gesichtsvisiere sind nicht erlaubt!
Reservationen, Gästegruppen
3.33 Reservationspflicht Bergrestaurants In unserem Bergrestaurant Drehrestaurant Piz Gloria gilt eine
Reservationspflicht! Ist das Drehrestaurant Piz Gloria über mittag
vollständig mit Reservationen ausgebucht, stehen im Bistro Birg weitere
Tische zur Verfügung.
3.34 Gästegruppen Im Innenbereich von Restaurants dürfen sich verschiedene Gästegruppen
aufgrund der Zertifikatspflicht vermischen.
Im Aussenbereich (Terassen) stellen wir sicher, dass sich verschiedene
Gästegruppen nicht vermischen.
3.35 Gruppenanlässe, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern Bei privaten Anlässen wie Hochzeitsfeiern oder Geburtstagsfeiern im Innern
(Restaurants) gilt die Zertifikatspflicht.
Distanz halten, Aussenbereiche/Terrassen
Vorgaben Umsetzungsstandard
3.41 Keine Körperkontakte Zwischen Gast und Personal findet kein Körperkontakt statt. Davon
ausgenommen sind medizinische Notfälle. Auf Händeschütteln ist strikt zu
verzichten.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 163.42 Terrassen: Abstand halten 1.5 m zwischen Gästegruppen Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-
Schulter» ein Abstand von 1.5 Metern und nach hinten «Rücken-zu-
Rücken» einen 1.5-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante
eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den
Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.
3.43 Terrassen: Betriebe mit überlangen Tischen (z.B. Piz Gloria, An überlangen Tischen (Tafeln, Festbänke etc.) können mehr als eine
Bistro Big) Gästegruppe platziert werden, sofern der Mindestabstand 1.50m
eingehalten wird. Mit Trennwänden entfällt der Mindestabstand.
3.44 Terrassen: Abstände innerhalb einer Gästegruppe Die Mindestabstände innerhalb einer Gästegruppe müssen nicht
eingehalten werden. Der Betrieb stellt sicher, dass sich Gästegruppen
nicht vermischen.
3.45 Abstände bei wartenden Gästen sicherstellen Der Betrieb stellt sicher, dass die wartenden Gästegruppen den
Mindestabstand von mindestens 1.50m einhalten können. In den
Wartebereichen werden entsprechende Bodenmarkierungen angebracht.
3.46 Gemischte Bereiche (Theke, WC-Anlagen) Im Aussenbereich gilt auch für Gäste ohne Zertifikat keine Maskenpflicht.
Diese müssen aber dann eine Maske tragen, wenn sie den Innenbereich
aufsuchen (Buffet, Theke, WC-Anlagen).
3.47 Bestellung an Theke oder Takeaway Wo Gäste die Bestellungen nicht am Tisch, sondern an der Theke abgeben
(z. B. Take-Away, Selbstbedienungsrestaurants, Bars und Pubs), sind die
Gäste mit Plakaten auf die Abstandsregeln aufmerksam zu machen, und es
sind Distanzhalter (Markierungen) anzubringen.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 173.48 Buffetkonzepte Betriebe mit Buffetkonzept (James Bond Brunch im Drehrestaurant Piz
Gloria) machen die Gäste mit Plakaten und Bodenmarkierungen auf die
Abstandsregeln aufmerksam. Es ist genügend Platz vor den Buffets
freizuhalten.
3.49 Keine Mindestabstände bei Fortbewegung Es gelten grundsätzlich keine Mindestabstände für Gäste oder Personal,
wenn sie sich in Gasträumen und im Aussensitzbereich von einem zum
anderen Ort fortbewegen.
3.50 Hausordnung Der Betrieb weist die Gäste auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen hin.
Bei Nichteinhaltung macht der Betrieb vom Hausrecht Gebrauch.
3.51 Hinweis auf Swiss Covid App In allen Betrieben müssen wir auf die Empfehlung zur Verwendung der
SwissCovid-App mittels Aushang, Flyern oder anderen geeigneten Medien
hinweisen.
In den Souvenir Shops
Vorgaben Umsetzungsstandard
3.61 Generelle Maskenpflicht In Innenräumen, d.h. in allen Stationen, in den Kabinen der Luftseilbahn, der
Standseilbahn Mürren – Allmendhubel sowie in Takeaways, Hotels und
Shops der Schilthornbahn gilt die Maskenpflicht für Gäste ab 12 Jahren und
für Mitarbeitende.
3.62 Abstand halten 1.5 m Personen in Warteschlangen (Eingang, Kassen usw.) sind mit
Bodenmarkierungen mit 1.5 m Abstand voneinander getrennt.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 183.63 Keine Gruppenbildung Gruppenbildungen beim Einkauf darf nur erlaubt werden, wenn es sich um
Personen vom selben Haushalt (Familien) handelt. Die maximale Grösse
der Gruppe ist der Örtlichkeit (Shop) anzupassen.
3.64 Keine Beratungsgespräche in engen Gängen Keine Beratungsgespräche in engen Gängen durchführen, wo der Abstand
von 1.5 m nicht eingehalten werden kann.
Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1.5m
Vorgaben Umsetzungsstandard
3.71 Keine Körperkontakte Zwischen Gast und Mitarbeitenden findet kein Körperkontakt statt. Davon
ausgenommen sind medizinische Notfälle.
3.72 Abstand 1.5 m im Service (Gastronomie/Hotels) Im Service wird ein Mindestabstand von 1.5 Metern dringend empfohlen.
Der Betrieb sollte organisatorische Massnahmen prüfen, damit dieser
Abstand eingehalten werden kann (z. B. Service-Tische oder Service-
Wagen, Abholstationen, Service über Theke). Kann dieser Mindestabstand
nicht gewährleistet werden, schützt der Betrieb das Personal, indem es
während der Arbeit durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder
Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal
exponiert wird.
3.73 Visuelle Ticketkontrolle Billette elektronisch oder nur visuell und mit Handschuhen kontrollieren,
persönliche Gegenstände der Gäste nicht berühren.
3.74 Homeoffice ➢ Home-Office: ab 21. Juni 2021 wird grundsätzlich wieder im Büro
gearbeitet (Ausnahme: vertraglich vereinbartes Home-Office gemäss
separatem Reglement).
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 194. REINIGUNG
Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Anlagen, Gegenständen und Oberflächen nach Gebrauch. Insbesondere, wenn diese von mehreren
Personen berührt werden. Sicheres Entsorgen von Abfällen und sicherer Umgang mit Arbeitskleidung.
Vorgaben Umsetzungsstandard
4.1 Fokus der Reinigung; Reinigung wird für Gäste sichtbar und Der Fokus der Reinigung wird verstärkt auf Kontaktflächen gelegt:
kontrollierbar gemacht Haltestangen, Haltegriffe, Tastaturen, Fensterflächen, Rückenlehnen.
Die Reinigung wird für die Gäste sichtbar gemacht. In WC-Anlagen wird
eine Checkliste geführt mit „Reinigungsperson, Zeit, Datum“.
4.2 Objekte, die im Gästebereich von mehreren Personen angefasst Gegenstände und Flächen wie z.B. Haltestangen, Terminaltastaturen,
werden, regelmässig reinigen. Türgriffe, Liftknöpfe, Treppen-geländer regelmässig mit einem
handelsüblichen Reinigungsmittel oder Desinfektionsmittel reinigen.
4.3 Qualität der Handschuhe auf Reinigungsmittel abstimmen Für Reinigungsarbeiten müssen Handschuhe getragen werden. Die
Qualität dieser Handschuhe muss auf Reinigungsmittel abgestimmt sein.
In den Stationen
Vorgaben Umsetzungsstandard
4.11 Regelmässige Stationsreinigung Die Reinigungsleistungen in den Stationen werden intensiviert. Der Fokus
wird dabei auf Flächen mit direktem Kundenkontakt gelegt, wie z.B.
_ Aufzüge/Aufzugstasten
_ WC-Anlagen (WC, Boden, Waschbecken)
_ Billettautomaten/Bildschirme
_ Sitzbänke und die Informationsstelen
_ Handläufe, Haltestangen, Taster
4.12 Desinfizierendes Reinigungsmittel Reinigung mit desinfizierendem Reinigungsmittel durchführen.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 204.13 Büroräume alle Standorte In Büroräumen stehen Reinigungsmittel zur Reinigung der Arbeitsplätze
zur Verfügung. Arbeitsplätze sind regelmässig in Eigenverantwortung
durch die Mitarbeitenden selbst zu reinigen.
4.14 Oberflächen und Gegenstände Oberflächen und Gegenstände wie z.B. Arbeitsflächen, Kassen, Tastaturen,
Telefone, Kaffeemaschinen und Arbeitswerkzeuge zwischen
Mitarbeitenden regelmässig mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel
oder Desinfektionsmittel reinigen. Dies gilt insbesondere auch für
Arbeitsplätze und Büros.
4.15 Reinigung von Billettautomaten und anderen kundenrelevanten • Neben den Stationen werden auch weitere kundenrelevante
Infrastrukturen Infrastrukturen intensiver gereinigt. Dazu gehören die
Billettautomaten, Geldausgabeautomaten und Schliessfächer.
• Bei Touchpoints wird insbesondere der Fokus auf Elemente gelegt,
welche direkten Gästekontakt haben, wie Touchscreens.
4.16 Reinigung der WC-Anlagen • Zweimal tägliche Reinigung der WC-Anlagen. Türgriffe speziell
beachten und reinigen.
• Die Reinigung wird für die Gäste sichtbar gemacht. In WC-Anlagen wird
eine Checkliste geführt mit „Reinigungsperson, Zeit, Datum“.
4.17 Stationen und Büros 4x täglich 10 Minuten lüften • An Stationen werden die Türen der Fahrzeuge automatisch geöffnet,
um die Luftzirkulation zu fördern.
• Geschlossene Räume (Restaurants, Büros) werden viermal täglich
während 10 Minuten gelüftet.
4.18 Reinigung Arbeitskleidung • Persönliche Arbeitskleidung verwenden. Uniformen und Arbeitskleider
sind persönlich und müssen regelmässig gewaschen werden.
• Arbeitskleider regelmässig mit handelsüblichem Waschmittel waschen.
• Der persönliche Mund-Nasen-Schutz müssen täglich gemäss Anleitung
desinfiziert werden.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 214.19 Abfallentsorgung • Abfalleimer in Stationen werden regelmässig auch bei geringem
Füllstand geleert.
• Das Anfassen des Abfalls ist zu vermeiden. Immer Hilfsmittel (Besen,
Schaufel) und Handschuhe verwenden. Handschuhe nach Gebrauch
entsorgen.
• Im Umgang mit Abfall werden Handschuhe getragen.
4.20 Personalräume Personalräume in den Stationen Stechelberg, Mürren und Birg müssen
sauber gehalten werden. Jeder Benutzer reinigt den Raum bei Verlassen.
Auf der Reise (Kabinen, Standseilbahnwagen)
Vorgaben Umsetzungsstandard
4.30 Reinigung Kabinen, Standseilbahnwagen Die Schilthornbahn reinigt die Fahrzeuge (Kabinen, Standseilbahnwagen)
während dem Betrieb regelmässig, um die Sauberkeit sicher zu stellen.
4.31 Reinigung Drehkreuze An den Stationen werden während der Wendezeit die Kontaktflächen der
Kunden (Handläufe, Drehkreuze) gereinigt, sowie der Abfall entsorgt.
4.32 Fokus bei Reinigung Die Reinigungsintervalle werden erhöht, der Fokus auf Kontaktflächen
gelegt (Haltestangen, -griffe, Fenster, Taster und Sitzbänke).
4.33 Türen im Gästebereich offen lassen Türen im Gästebereich nach Möglichkeit geöffnet lassen, um Anfassen
vermeiden zu können.
4.34 Reinigung Arbeitsplatz Die Reinigung/Desinfektion des Führerstands resp. Kassenarbeitsplatzes
wird bei jedem Tourenwechsel durch die abtretenden Mitarbeitenden
durchgeführt.
4.35 Schlussreinigung abends Nach Betriebsschluss (Sektionen 3 und 4, Allmendhubelbahn) oder im
Spätdienst (Sektionen 1 und 2) erfolgt täglich eine vollständige Reinigung
der Fahrzeuge (Kabinen, Standseilbahnwagen). Neben den Kontaktflächen
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 22(Haltestangen, -griffe, Fenster, Taster und Sitzbänke) erfolgt eine
Reinigung des Kabinenbodens (feucht Aufnehmen). Alle
Schlussreinigungen erfolgen mit desinfizierenden Reinigungsmitteln.
4.36 3 x tägliche Desinfektion von Kabinen und Standseilbahnen mit Zweimal während dem Tag sowie nach Betriebsschluss (Sektionen 3 und
UV Kaltvernebler 4, Allmendhubelbahn) oder im Spätdienst (Sektionen 1 und 2) erfolgt
jeweils eine vollständige Desinfektion der Fahrzeuge (Kabinen,
Standseilbahnwagen) mit einem UV Kaltvernebler.
4.37 Lüften von geschlossen Fahrzeugen • In den Luftseilbahnkabinen werden alle 4 Fenster (Oberlichter) sowie 3
Dachluken immer offen gehalten. Einzig die Dachluke oberhalb des
Kabinenführers darf geschlossen bleiben (Vermeidung von dauerndem
Durchzug am Arbeitsplatz).
• Standseilbahnwagen werden während der mehrminütigen Standzeit in
den Stationen mit offenen Türen komplett durchgelüftet.
In Gastronomiebetrieben
Regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden.
Vorgaben Umsetzungsstandard
4.40 Gedeck Das Gedeck wird nach jedem Gast ausgetauscht und vor der
Wiederverwendung gereinigt.
4.41 Einweg-Tücher für Reinigungsarbeiten Für die Reinigungsarbeit werden vorzugsweise Einweg-Tücher verwendet.
Sind Stofflappen im Einsatz, müssen diese mindestens 2 x täglich
ausgewechselt werden.
4.42 Oberflächen und Gegenstände Oberflächen und Gegenstände (z. B. Arbeitsflächen, Tastaturen, Kassen,
Telefone, Kleiderbügel) werden regelmässig mit einem fachgerechten
Reinigungsmittel gereinigt, besonders bei gemeinsamer Nutzung.
4.43 Oberflächen und Gegenstände Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Armlehnen der Stühle,
Kaffeemaschinen, verwendete Küchengeräte, und anderes
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 23Arbeitsmaterial, das von mehreren Personen benutzt wird, werden
regelmässig fachgerecht gereinigt oder desinfiziert.
4.44 Menükarten und Tablets Menükarten und Tablets werden regelmässig gereinigt.
4.45 Besteck und Geschirr Besteck und Geschirr (auch bei Nichtbenutzung) werden im
Geschirrspüler gereinigt (nicht von Hand). Die Spülvorgänge werden bei
Temperaturen von über 60 °C durchgeführt.
4.46 Abfall und Schmutzwäsche Das Personal trägt Handschuhe im Umgang mit Abfall und
Schmutzwäsche. Die Handschuhe werden sofort nach Gebrauch entsorgt,
und das Personal wäscht sich nach dem Umgang mit Abfall und
Schmutzwäsche gründlich die Hände.
4.47 Lüften und Lüftungsanlage Der Betrieb sorgt für einen regelmässigen und ausreichenden
Luftaustausch in Arbeits- und Gasträumen (4 Mal täglich für ca. 10
Minuten lüften). Bei Räumen mit laufenden Klima- und Lüftungsanlagen
ist auf die Luftrückführung zu verzichten (nur Frischluftzufuhr).
4.48 Arbeitskleidung Arbeitskleider werden täglich gewechselt und nach dem Gebrauch mit
handelsüblichem Waschmittel gewaschen. Das Personal verwendet
persönliche Arbeitskleidung. Schürzen, Kochhauben und Schutzvisiere
werden beispielsweise untereinander nicht geteilt.
In den Hotels Alpenruh und Blumental
Vorgaben Umsetzungsstandard
4.50 Oberflächen und Gegenstände Oberflächen und Gegenstände (z. B. Sitzgruppen, Tische, Stühle,
Reception, Hotelzimmer) werden regelmässig mit einem Reinigungs- oder
Desinfektionsmittel gereinigt, besonders bei gemeinsamer Nutzung.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 244.51 Oberflächen und Gegenstände Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Armlehnen, Kaffeemaschinen,
Küchengeräte und anderes Arbeitsmaterial, das von mehreren Personen
benutzt wird, werden regelmässig gereinigt oder desinfiziert.
4.52 Oberflächen und Gegenstände Schlüssel der Gäste werden bei Check-In und Check-Out desinfiziert.
4.53 Regelmässige Reinigungen WC-Anlagen werden mindestens 2 x täglich gereinigt. Es ist ein Protokoll
zu führen und in der WC-Anlage sichtbar auszuhängen.
Für die Reinigungsarbeit werden vorzugsweise Einweg-Tücher verwendet.
Sind Stofflappen im Einsatz, müssen diese regelmässig, aber mindestens 2
x täglich ausgewechselt werden. Ausnahme sind Hotelzimmer. Hier soll
nach jedem Zimmer das Reinigungstuch gewechselt werden.
4.54 Abfall und Schmutzwäsche Das Personal trägt Handschuhe im Umgang mit Abfall und
Schmutzwäsche. Die Handschuhe werden sofort nach Gebrauch entsorgt,
und das Personal wäscht sich nach dem Umgang mit Abfall und
Schmutzwäsche gründlich die Hände.
4.55 Lüften und Lüftungsanlage Der Betrieb sorgt für einen regelmässigen und ausreichenden
Luftaustausch in Arbeits- und Gasträumen (4 Mal täglich für ca. 10
Minuten lüften). Bei Räumen mit laufenden Klima- und Lüftungsanlagen
ist möglichst auf die Luftrückführung zu verzichten (nur Frischluftzufuhr).
4.56 Arbeitskleidung Arbeitskleider werden regelmässig gewechselt und nach dem Gebrauch
mit handelsüblichem Waschmittel gewaschen. Das Personal verwendet
persönliche Arbeitskleidung. Schürzen, Kochhauben und Schutzvisiere
werden beispielsweise untereinander nicht geteilt.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 25In den Souvenir Shops
Vorgaben Umsetzungsstandard
4.60 Gäste vor Kleideranprobe Hände desinfizieren Gäste vor dem Anprobieren von Textilien oder Caps, Mützen usw. bitten
und anbieten, die Hände zu desinfizieren.
4.61 Nur Waren berühren, welche man kaufen will Gäste bitten, nur jene Waren zu berühren, welche sie auch tatsächlich
kaufen möchten.
4.62 Reinigung von Kassen, Tastaturen und anderen • Neben den Stationen werden auch weitere kundenrelevante
kundenrelevanten Infrastrukturen Infrastrukturen intensiver gereinigt. Dazu gehören die Kassen,
Tastaturen von Kreditkartengeräten, die Geldausgabeautomaten und
die Schliessfächer.
• Bei diesen Touchpoints wird insbesondere der Fokus auf Elemente
gelegt, welche direkten Kundenkontakt haben, wie beispielsweise die
Touchscreens.
4.63 Umkleidekabinen • Umkleidekabinen regelmässig desinfizieren
4.64 Abfall • Abfall in Souvenir Shops (z.B. Verpackungsmaterial) ist umgehend zu
entsorgen.
• Anfassen des Abfalls ist zu vermeiden. Immer Hilfsmittel (Besen,
Schaufel) und Handschuhe verwenden. Handschuhe nach Gebrauch
entsorgen.
• Im Umgang mit Abfall werden Handschuhe getragen.
4.65 Lüften Die Souvenir Shops sollen 4 x täglich während rund 10 Minuten gelüftet
werden.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 265. COVID-19-ERKRANKTE AM ARBEITSPLATZ
Kranke Mitarbeitende werden nach Hause geschickt und angewiesen, die (Selbst-) Isolation gemäss BAG zu befolgen.
Vorgaben Umsetzungsstandard
5.1 Schutz vor Infizierung Kranke Mitarbeitende im Unternehmen werden sofort mit Mund-Nasen-
Schutz nach Hause geschickt und informiert, die Anweisungen zur
Isolation gemäss BAG zu befolgen.
5.2 Mitarbeitende Risikogruppe Mitarbeitende, die einer Risikogruppe angehören und sich aus
medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie Schwangere,
gelten gemäss Art. 27a Abs. 10 als besonders gefährdet. Sie können
eingesetzt werden, wenn die Schutzmassnahmen und Anforderungen der
COVID-19- Verordnung 3 eingehalten sind.
5.3 COVID-Impfung für Mitarbeitende Firmen-Impfung: die Schilthornbahn AG hat allen Mitarbeitenden
ermöglicht, sich impfen zu lassen. Die Impftermine wurden am 14. Mai und
15. Juni 2021 durchgeführt.
6. BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN
Berücksichtigung spezifischer Aspekte der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten.
Vorgaben Umsetzungsstandard
6.1 Tragen von Schutzmaterial Das freiwillige Tragen von Schutzmaterial ist allen Mitarbeitenden
jederzeit erlaubt.
6.2 Schulung Der Umgang mit dem persönlichen Schutzmaterial wird geschult.
6.3 Einweg-Mund-Nasen-Schutz Einweg-Hygienemasken werden je nach Gebrauch, aber mindestens alle
vier Stunden, gewechselt. Vor dem Anziehen und nach dem Ausziehen
und Entsorgen der Maske müssen die Hände gewachsen werden. Die
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 27Einwegmasken sind in einem geschlossenen Abfalleimer zu entsorgen.
6.4 Einweghandschuhe Einweghandschuhe werden nach einer Stunde gewechselt und in einem
geschlossenen Abfalleimer entsorgt.
6.5 Desinfektion wiederverwendbare Mund-Nasen-Schutz und Wiederverwendbare Schutzartikel wie Stoff-Hygienemasken oder
Handschuhe Handschuhe müssen korrekt desinfiziert werden. Die korrekte
Desinfektion wird geschult.
6.6 Lieferanten / Warenanlieferungen Die Schutzmassnahmen (insbesondere Abstand von 1.5 m) gilt auch bei
der Warenanlieferung und –abfuhr von Waren und Abfällen.
7. INFORMATION / KOMMUNIKATION
Information der Mitarbeitenden und Gäste über die Vorgaben und Massnahmen.
Vorgaben Umsetzungsstandard
7.1 Information der Gäste Aushang der Schutzmassnahmen BAG „So schützen wir uns“ bei allen
Eingängen sowie in allen Fahrzeugen (Kabinen, Standseilbahnwagen) der
Schilthornbahn.
7.2 Information der Gäste Die Gäste sind in geeigneter Weise vor und während der Reise (gesamte
Transportkette) über die wesentlichen Anforderungen aus dem
Schutzkonzept zu informieren. Hierzu zählen:
_ Informationen/Plakate vor Ort „Ab hier gilt die Maskenpflicht!“
_ Informationen/Plakate vor Ort „So schützen wir uns“
_ Informationen prominent platziert auf der Internet-Seite der
Unternehmung.
_ Informationen im Bereich der Stationen (Bildschirme, Durchsagen)
_ Informationen in den Fahrzeugen (Werbeposter, Durchsagen)
_ Newsletter / Social Media
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 287.3 Information Abstand halten Gäste werden vor und während ihrer gesamten Reise auf die geltenden
Vorgaben zum Thema „Abstand halten 1.5 m“ hingewiesen
(Kundeninformation, Bildschirme, Durchsagen, Piktogramme, etc.).
7.4 Kontaktloses Bezahlen Kontaktloses Bezahlen ist zu bevorzugen (Kreditkarten).
➢ Gäste werden bei jedem Billettschalter, in Restaurants, Takeaways und
Souvenir Shops orientiert.
7.5 Information der Mitarbeitenden Laufende, aktuelle Information der Mitarbeitenden über die Richtlinien
und Massnahmen via die interne Informationsplattform BEEKEEPER.
7.6 Information der Mitarbeitenden über ihre Rechte Information der besonders gefährdeten Mitarbeitenden über ihre Rechte
und Schutzmassnahmen im Unternehmen.
7.7 Information Mitarbeitende über Umgang mit Symptomen Information der Mitarbeitenden über den Umgang mit COVID-19-
Symptomen, Verhalten bei positiven Testergebnissen oder Anordnung
Quarantäne.
7.8 Interne Mitarbeiter-Schulungen Interne Schulung aller Mitarbeitenden über die Umsetzung dieses
Schutzkonzepts am 2. und 4. Juni 2020. Am 11. Dezember 2020 wurde
eine weitere Schulung durchgeführt.
8. MANAGEMENT
Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen.
Vorgaben Umsetzungsstandard
8.1 Schulung / Instruktion der Mitarbeitenden Interne Schulung aller Mitarbeitenden über die Umsetzung dieses
Schutzkonzepts am 2. und 4. Juni 2020. Am 11. Dezember 2020 wurde
eine weitere Schulung durchgeführt.
8.2 Organisation der Mitarbeitenden Arbeit in konstant zusammengesetzten Teams, Durchmischungen
möglichst vermeiden.
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 298.3 Vorrat Schutzmaterial sicherstellen Seifenspender, Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe,
Einweg-Papiertücher, Beschriftungsmaterial/Abstandsmarker
regelmässig nachfüllen und für genügenden Vorrat besorgt sein.
8.4 Sicherheitsbeauftragter Die Kontaktperson Arbeitssicherheit (Sicherheitsbeauftragte des
Betriebs) überprüft die Umsetzung der Massnahmen.
8.5 Kontakt zu Systemführerschaft Die einzelnen Unternehmen sind für die Planung, Umsetzung und
Kontrolle der Elemente der Branchen-Schutzkonzepte verantwortlich. Sie
stehen in Kontakt mit der Systemführerschaft und informieren sich über
Neuerungen auf den jeweiligen Informationsseiten. Die Vorgaben der
Systemführerschaft gelten jeweils als definitive Vorgaben, Empfehlungen
oder Beispiele und sind entsprechend eingestuft. Im jeweiligen
Unternehmen ist zu definieren, wie das Schutzkonzept öV innerhalb des
eigenen Unternehmens und gegenüber den Kunden in geeigneter Weise
umgesetzt wird. Die Unternehmensleitung ist hierfür verantwortlich und in
der Lage, dies den zuständigen Stellen bei Bedarf nachzuweisen.
ANDERE SCHUTZMASSNAHMEN
Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden wie bisher im öffentlichen Verkehr begrüsst. Wo «social distancing» nicht möglich ist
(Einsteigehilfe), werden Schutzmittel zum Eigen- und Fremdschutz unserer Mitarbeitenden eingesetzt (Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe).
ABSCHLUSS
Dieses Schutzkonzept wurde auf der Grundlage von mehreren Branchenlösung erstellt > öV, Seilbahnen Schweiz, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse
Dieses Schutzkonzept wurde allen Mitarbeitenden im Rahmen einer halbtätigen Schulung präsentiert und erläutert.
Alle Mitarbeitenden haben dieses Schutzkonzept via interne Kommunikationsplattform BEEKEEPER elektronisch verfügbar.
Dieses Schutzkonzept Version 17 löst die Version V16 vom 26. Juni 2021 ab.
Mürren, 12. September 2021 Christoph Egger, Direktor
COVID-19 Schutzkonzept Version 17 Schilthornbahn AG 30Sie können auch lesen