Schutzkonzept der PH Zürich zur Eindämmung des Coronavirus (Stand: 13. September 2021)

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Schutzkonzept der PH Zürich zur Eindämmung des Coronavirus (Stand: 13. September 2021)
Schutzkonzept der PH Zürich zur Eindämmung des Coronavirus
(Stand: 13. September 2021)
INTERN

Das vorliegende Schutzkonzept wurde von der Hochschulleitung am 13. September 2021 verabschiedet
und mit sofortiger Wirkung zur Umsetzung freigegeben.

                           S steht für «stay home».

     S
                           Zentral ist, genügend
                           Distanz zu anderen
                           Personen zu halten (z.B.
                           mit Home-Office bzw.
                           mindestens 1,5 Metern
                           Abstand).

      T                    T sind technische Mass-
                           nahmen (z.B. Acrylglas,
                           getrennte Arbeitsplätze).

    O
                           O sind organisatorische
                           Massnahmen (z.B. ge-
                           trennte Teams, verän-
                           derte Schichtplanungen).

     P                     P steht für persönliche
                           Schutzmassnahmen
                           (z.B. Hygienemasken).

Verwaltungsdirektion daniel.peter@phzh.ch                                                      1/7
Schutzkonzept der PH Zürich zur Eindämmung des Coronavirus (Stand: 13. September 2021)
Grundregeln
Das vorliegende Schutzkonzept 1 gilt verbindlich für alle Mitarbeitenden und Studierenden der PH Zürich
sowie für externe Besucherinnen und Besucher. Die PH Zürich stellt durch geeignete Massnahmen sicher,
dass die Vorgaben von Bund und Kanton eingehalten werden. Sowohl Mitarbeitende als auch Führungs-
personen sind verantwortlich, dass die definierten Massnahmen konsequent umgesetzt werden.

 1.    Alle Personen an der PH Zürich verzichten auf das Händeschütteln und reinigen sich regelmässig
       die Hände.

 2.    Alle Personen halten mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander. In Situationen, in denen der
       Schutzabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt eine Zertifikats- oder eine Mas-
       kenpflicht.

 3.    Es gilt eine Covid-Zertifikatspflicht für alle Lehrveranstaltungen (Aus- und Weiterbildung) sowie für
       alle internen und externen Anlässe und Events in Innenräumen der PH Zürich. Die Zertifikatspflicht
       gilt für alle Teilnehmenden, Dozierenden und Referent:innen. Ebenfalls gilt eine Zertifikatspflicht für
       die Bibliotheken und die Mensa.

 4.    In allen Innenräumen der PH Zürich gilt eine Maskenpflicht. Wo eine Covid-Zertifikatspflicht gilt und
       die Zertifikate komplett geprüft werden, entfällt in den entsprechenden Räumlichkeiten die Masken-
       pflicht. Ausgenommen von der Maskenpflicht ist zudem, wer referiert, wer in den Bürozonen am Ar-
       beitsplatz sitzt und 1,5 Meter Schutzabstand einhält oder wer sich im Aussenbereich der PH Zürich
       aufhält. Ausnahmen gibt es auch im Sport und bei den Performance-Fächern – hier werden spezifi-
       sche Schutzkonzepte umgesetzt.

 5.    Oberflächen und Gegenstände werden nach Gebrauch bedarfsgerecht gereinigt, insbesondere,
       wenn diese von mehreren Personen berührt wurden. Flächen- und Hand-Desinfektionsmittel werden
       durch die PH Zürich zur Verfügung gestellt.

 6.    Machen sich bei Personen Krankheitssymptome bemerkbar, werden sie nach Hause geschickt und
       angewiesen, sich in Selbstisolation gemäss Bundesamt für Gesundheit zu begeben.

 7.    Spezifische Aspekte der Arbeit und der Arbeitssituationen werden berücksichtigt, um Schutz zu
       gewährleisten.

 8.    Mitarbeitende und andere betroffene Personen werden über die Vorgaben und Massnahmen
       informiert.

 9.    Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeitenden und Studierenden sowie der Veranstalter, die
       Schutzmassnahmen effizient umzusetzen.

1
  Das vorliegende Schutzkonzept basiert auf dem Dokument «Muster-Schutzkonzept für Betriebe unter Covid-19»
des Staatssekretariats für Wirtschaft und des Bundesamts für Gesundheit. Die PH Zürich ist gesetzlich verpflichtet,
ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen.

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Schutzkonzept der PH Zürich zur Eindämmung des Coronavirus (Stand: 13. September 2021)
Neben dem generellen Schutzkonzept für die PH Zürich gelten die folgenden spezifischen Schutz-
konzepte:

 Bereich                                    Schutzkonzepte
 Ausbildung                                    • Schutzkonzepte Ausbildung (Kunst und Design, Bewegung
                                                  und Sport, Musik und Performance, Wirtschaft, Arbeit, Haus-
                                                  halt sowie Natur und Technik)
 Mensa                                         • Schutzkonzept ZFV
                                               • Branchenschutzkonzept

 Lernmedienshop                                •   Schutzkonzept Lernmedienshop, PH Zürich
                                               •   Branchenschutzkonzept

 Bibliothek                                    •   Schutzkonzept Bibliothek, PH Zürich
                                               •   Branchenschutzkonzept

 Tagungszentrum Schloss Au                     •   Schutzkonzept Schloss Au, PH Zürich
                                               •   Branchenschutzkonzept

 Kids & Co.                                    •   Branchenschutzkonzept Kindertagesstätten

1. Händehygiene
Alle Personen an der PH Zürich verzichten auf das Händeschütteln und reinigen sich regelmässig die
Hände.

 Massnahmen
 1.1 Im Eingangsbereich der Gebäude LAA, LAB, LAC, LAD und des Tagungszentrums Schloss Au
 stehen Händedesinfektions-Stationen. Ebenfalls werden sowohl in den Unterrichtsräumen als auch in
 den Bürozonen Handdesinfektions-Spender montiert.
 1.2 An stark frequentierten Orten (Bibliothek, Lernmedienshop, Kanzlei, Mitarbeitenden-Foyer (LAA,
 LAD), Informatikschalter) werden zusätzliche Händedesinfektions-Stationen aufgebaut.
 1.3 Mitarbeitende, Studierende und Gäste werden angewiesen, sich regelmässig die Hände mit Wasser
 und Seife zu reinigen. Dies insbesondere, nachdem sie am Arbeitsplatz angekommen sind sowie vor
 und nach Pausen. Informationen zum «korrekten» Händewäschen hängen in den WC-Anlagen aus.
 1.4 Nicht zwingend nötige Gegenstände (z.B. Zeitschriften, Zeitungen, Prospekte) werden im öffentli-
 chen Bereich sowie in den Kaffee-/Pausenzonen entfernt.
 1.5 An der PH Zürich kann nur bargeldlos bezahlt werden.

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Schutzkonzept der PH Zürich zur Eindämmung des Coronavirus (Stand: 13. September 2021)
2. Distanz halten
Alle Personen halten mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander.

 Massnahmen
 2.1 Um die Mindestdistanz von 1,5 Metern bei Mitarbeitenden sowie Studierenden sicherzustellen, wer-
 den bei Schaltern, Kassen- und Verkaufsstellen Bodenmarkierungen angebracht und/oder Absperrbän-
 der platziert.
 2.2 Studierende und Gäste werden mit Ständern, Bodenmarkierungen und Absperrbändern durch die
 entsprechenden Zonen bzw. Verkaufsflächen geleitet. Wenn immer möglich wird ein «Einbahn-System»
 umgesetzt. Wartezonen werden, wenn immer möglich, in separaten Wartebereichen bzw. im Freien ein-
 gerichtet.
 2.3 Alle Mitarbeitenden und Studierenden achten auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zuei-
 nander. Wird dieser in Bürozonen, Sitzungszimmern oder Unterrichtsräumen nicht eingehalten, gilt eine
 Zertifikats- oder eine Maskenpflicht. Die maximal zulässige Belegung der Sitzungszimmer und Unter-
 richtsräume wird sowohl auf den Displays vor den Räumen als auch im Buchungssystem angezeigt (An-
 zahl Personen).
 2.4 Alle Mitarbeitenden, die von zu Hause aus arbeiten möchten, können dies tun – sofern dies betrieb-
 lich möglich und sinnvoll ist.
 2.5 Am Arbeitsplatz ist eine Distanz zwischen den Mitarbeitenden von 1,5 Metern einzuhalten. Die
 Masse der Bürotische (Breite, Tiefe) garantieren den vorgegebenen Abstand.

3. Kontakt mit unvermeidbarer Distanz unter 1,5 Metern
Spezifische Aspekte der Arbeit und der Arbeitssituationen werden berücksichtigt, um Schutz zu gewähr-
leisten.

 Massnahmen
 3.1 An nachfolgenden Schaltern sind Plexiglas-Trennscheiben zwischen Mitarbeitenden und Studieren-
 den/Gästen installiert: Empfang, Bibliothek, Digital Learning, Informatikschalter, Kanzlei, Kassen
 Mensa, Lernmedienshop, Forschungsbibliothek.
 3.2 Bei Bedarf können Mitarbeitende mit Kundenkontakt am Empfang im LAA-Gebäude Schutzmasken
 und Nitrilhandschuhe beziehen.
 3.3 Es gilt eine Covid-Zertifikatspflicht für alle Lehrveranstaltungen (Aus- und Weiterbildung) sowie für
 alle internen und externen Anlässe und Events in Innenräumen der PH Zürich. Die Zertifikatspflicht gilt
 für alle Teilnehmenden, Dozierenden und Referent:innen. Ebenfalls gilt eine Zertifikatspflicht für die Bib-
 liotheken und die Mensa.
 3.4 In allen Innenräumen der PH Zürich gilt eine Maskenpflicht. Wo eine Covid-Zertifikatspflicht gilt und
 die Zertifikate komplett geprüft werden, entfällt in den entsprechenden Räumlichkeiten die Masken-
 pflicht. Ausgenommen von der Maskenpflicht ist zudem, wer referiert, wer in den Bürozonen am Arbeits-
 platz sitzt und 1,5 Meter Schutzabstand einhält oder wer sich im Aussenbereich der PH Zürich aufhält.
 Ausnahmen gibt es auch im Sport und bei den Performance-Fächern – hier werden spezifische Schutz-
 konzepte umgesetzt

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Schutzkonzept der PH Zürich zur Eindämmung des Coronavirus (Stand: 13. September 2021)
4. Reinigung
Oberflächen und Gegenstände werden nach Gebrauch bedarfsgerecht gereinigt, insbesondere, wenn
diese von mehreren Personen berührt wurden.

 Massnahmen
 4.1 Die Arbeitsflächen in den Unterrichtsräumen werden täglich desinfiziert.

 4.2 Die Mitarbeitenden vermeiden bestmöglich, Arbeitsplätze und -geräte gemeinsam mit anderen Mit-
 arbeitenden zu nutzen. Ist es notwendig, Arbeitsplätze (z.B. Desk-Sharing) und -geräte gemeinsam zu
 nutzen, müssen die Mitarbeitenden diese vor Arbeitsbeginn und vor Verlassen des Arbeitsplatzes mit
 einem fettlösenden Mittel reinigen. Entsprechende Reinigungsmittel und Papiertücher stehen in den Ko-
 pierräumen zur Verfügung. Zusätzliche Reinigungsutensilien können am Empfang im LAA-Gebäude be-
 zogen werden.
 4.3 Es wird regelmässig geprüft, ob Desinfektionsmittel, Seifenspender oder Reinigungsmittel aufgefüllt/
 nachgeliefert werden müssen. Bei Bedarf wird das Facility-Management der PH Zürich benachrichtigt.
 4.4 Die Lüftung in den Gebäuden der PH Zürich stellt eine sehr hohe Frischluftzufuhr sicher (höhere
 Frischluftzufuhr als bei regelmässigem Stosslüften zu Hause). Das Lüftungssystem ist so eingestellt,
 dass nur Frischluft zugeführt wird (Zirkularbelüftung ist deaktiviert).
 4.5 Tassen, Gläser und Geschirr dürfen nicht geteilt werden und müssen durch die Mitarbeitenden von
 Hand mit Wasser und Seife gespült werden. Spülmaschinen dürfen nicht benutzt werden. Kaffeema-
 schinen und weitere Küchengeräte werden von den Teams regelmässig gereinigt (Reinigungsutensilien:
 siehe 4.2).

5. Kranke Personen am Arbeitsplatz / im Studium
Kranke Personen werden nach Hause geschickt und angewiesen, sich sofort testen zu lassen und in
Selbstisolation gemäss Bundesamt für Gesundheit zu begeben.

 Massnahmen
 5.1 Mitarbeitende bzw. Studierende, die Krankheitssymptome (u.a. Husten, Hals- oder Kopfschmerzen,
 Kurzatmigkeit, Fieber, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, Muskelschmerzen,)
 aufweisen, sollten sich sofort testen lassen und bis zum Testergebnis zu Hause in Selbstisolation blei-
 ben. Je nach Ergebnis gehen betroffene Personen vor, wie das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt,
 und befolgen die Vorgaben der zuständigen Behörden.
 5.2 Kranke Mitarbeitende bzw. Studierende werden sofort nach Hause geschickt.
 5.3 Das Vorgehen bei Erkrankungen bzw. Quarantänefällen ist festgelegt. Alle Mitarbeitenden und Stu-
 dierenden wissen, wie sie im Krankheitsfall oder bei einem Krankheitsverdacht vorgehen müssen. Die
 PH Zürich nennt bei Krankheits- bzw. Quarantänefällen gegenüber Mitarbeitenden und Studierenden
 keine Namen. Die im Rahmen des Contact-Tracings notwendigen Informationen werden jedoch gemäss
 den kantonalen Vorgaben an den kantonsärztlichen Dienst weitergeleitet.

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6. Besondere Arbeitssituationen
Spezifische Aspekte der Arbeit und der Arbeitssituationen werden berücksichtigt, um Schutz zu gewähr-
leisten.

 Massnahmen
 6.1 Bei «dynamischen» (Unterrichts-)Situationen (z.B. Sport und Bewegung, Musik und Performance,
 Kunst und Design) orientiert sich die PH Zürich an den Schutzkonzepten der massgeblichen Organisati-
 onen und Verbände. Für die betroffenen Fächer gelten je eigene Schutzkonzepte.

7. Information
Mitarbeitende und andere betroffene Personen werden über die Vorgaben und Massnahmen informiert.
Kranke Personen werden nach Hause geschickt und angewiesen, sich sofort testen zu lassen und in
Selbstisolation gemäss Bundesamt für Gesundheit zu begeben.

 Massnahmen
 7.1 Die Mitarbeitenden werden via Intranet und Infoscreens über die Schutzmassnahmen gemäss
 Bundesamt für Gesundheit (BAG) informiert.
 7.2 Die Studierenden werden via Studierendenweb und Infoscreens über die Schutzmassnahmen
 gemäss BAG informiert.
 7.3 Die Veranstalter werden über ein Merkblatt zu den Schutzmassnahmen informiert.
 7.4 Gäste werden via Infoscreens über die Schutzmassnahmen gemäss BAG informiert. (Externe)
 Veranstalter sind verpflichtet, die anwesenden Personen auf die Schutzmassnahmen hinzuweisen und
 kranken Personen keinen Zutritt zu gewähren.

8. Verantwortlichkeiten
Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeitenden und Studierenden sowie der Veranstalter, die Schutz-
massnahmen effizient umzusetzen.

 Massnahmen
 8.1 Die Mitarbeitenden und Studierenden werden umfassend und kontinuierlich über das Schutzkonzept
 der PH Zürich informiert. Veranstalter werden über ein Merkblatt zu den Schutzmassnahmen informiert.
 8.2 Die Umsetzung und Einhaltung des Schutzkonzepts liegt im Interesse aller Mitarbeitenden und Stu-
 dierenden sowie Veranstaltern. Entsprechend sind alle gehalten, ihre (Selbst-)Verantwortung wahrzu-
 nehmen.

Verwaltungsdirektion daniel.peter@phzh.ch                                                             6/7
Andere Schutzmassnahmen
 Massnahmen
 Mitarbeitende, die eine Reise in ein vom Bund deklariertes Corona-Risikogebiet planen, teilen dies dem
 zuständigen Hochschulleitungsmitglied mit. Dieses entscheidet, ob die Reise angetreten werden kann
 oder nicht. Sollte die vom Bund angeordnete Quarantäne, die auf einen Aufenthalt in einem Risikoge-
 biet unter Umständen folgt, betrieblich unvereinbar sein, kann das zuständige Hochschulleitungsmit-
 glied eine solche Reise untersagen. Die Regelung entspricht den personalrechtlichen Vorgaben des
 Kantons Zürich und umfasst sowohl berufliche als auch private Reisen.

Anhänge
 Anhang
 Keine

Abschluss
Dieses Dokument wurde aufgrund einer Branchenlösung erstellt: ☐ Ja         ☒ Nein
Dieses Dokument wurde allen Mitarbeitenden übermittelt und erläutert.

13. September 2021:                 ____________________________________________________________
                                    Heinz Rhyn, Rektor PH Zürich

Verwaltungsdirektion daniel.peter@phzh.ch                                                            7/7
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