Covic-19 Schutzmassnahmen fu r Individual-SportlerInnen - Sportarena Leukerbad
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Covic-19 Schutzmassnahmen fur Individual-SportlerInnen Ziele Das übergeordnete Ziel dieser Massnahmen ist es, einerseits Gäste und Mitarbeiter vor einer Ansteckung durch das Coronavirus zu schützen. Zudem gilt es, besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schützen. Die allgemein bekannten Regeln, gelten auch in der SportArena COVID-19 Beauftrager für die SportArena in Leukerbad • Peter Schetter, 079 299 92 78, peter.schetter@leukerbad.ch Allgemeine Massnahmen der SportArena Leukerbad Bedarfsgerechte, regemässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden, wird sichergestellt durch folgende Massnahmen: • Markierung der Distanzen an der Rezeption
• Plexiglasscheibe an der Rezeption • Hände-Desinfektionsmittel ist verfügbar. • WC’s, Türgriffe und andere Flächen werden regelmässig gereinigt und desinfiziert. Jedes zweite Pissoir ausser Betrieb. • Abfalleimer werden eingesammelt/ abgedeckt. Der Abfall wird zu Hause entsorgt. • Türen und Tore werden - wo möglich - offengelassen, um Berührungen zu minimieren. • SpielerInnen müssen umgezogen sein, wenn sie in die SportArena kommen und duschen daheim. • Das Schutzkonzept ist in allen Bereichen angeschlagen. Sportspezifische Massnahmen Tennis & Badminton Squash Fitness Minigolf Restaurant Reservation Reservationen können Reservationen können Reservationen können Reservationen können Reservation per Telefon per Telefon oder per per Telefon oder per per Telefon oder Mail per Telefon oder per oder per Mail möglich. Mail getätigt werden. Mail getätigt werden. getätigt werden. Mail getätigt werden. Reservationen werden Die Abschlagzeiten jeweils für eine Stunde können im 10-Minuten- entgegengenommen. Rhythmus gewählt werden. Restriktionen Maximal 2 Spieler pro Auf dem Court dürfen Maximal x Personen Der Einlass erfolgt im Alle Gäste sitzen an Platz. sich, zum gleichen beim Training (1 Person Tröpfchen-System im Tischen Zeitpunkt, nur 2 pro 10m2) Abstand von 10 Minuten. Ausnahmen: Familien Maximal 4 Personen pro Personen aufhalten. • (Eltern mit Kindern) und SpielerInnen müssen Gruppen von maximal 5 Tisch Auf den Courts dürfen (Ausnahme für Eltern mit bewilligter umgezogen sein, wenn Personen nur deren Kindern) Tennisunterricht (1 sie in die SportArena Übungen/Spielformen Tennisunterrichtender kommen und duschen ausgeführt werden, bei und max. 4 Schülern) daheim. denen der 2 m Abstand SpielerInnen müssen zueinander sichergestellt umgezogen sein, wenn ist. sie in die SportArena SpielerInnen müssen kommen und duschen umgezogen sein, wenn daheim. sie in die SportArena kommen und duschen daheim.
Massnahmen der Es darf sich eine Person Vermietete Schläger und Tägliche, intensive Schläger und Bälle 2 Meter Abstand von SportArena pro 10 Quadratmeter auf Bälle werden nach der Reinigung der Anlage werden nach der einem zum nächsten der Anlage befinden und Rückgabe desinfiziert. und der Geräte. Rückgabe desinfiziert. Tisch. der Abstand von 2 Meter Den Mitarbeitern muss gewährleistet sein. werden Schutzmasken Spielerbänke oder - zur Verfügung gestellt, stühle müssen in einem damit diese sich bei Mindestabstand von 2 Bedarf schützen können. Metern platziert werden. Vermietete Tennisschläger werden nach der Rückgabe desinfiziert. Massnahmen der Vor und nach dem Vor und nach dem Die Gäste sind selber um Die Gäste sind selber um Einhalten der Gäste Tennisspielen müssen Spielen müssen die den Abstand von 2 den Abstand von 2 Platzordnung die Hände gewaschen Hände gewaschen Metern auf der Anlage Metern auf der Anlage Einhalten der werden. werden. besorgt. besorgt. Verhaltensregeln des Auf den traditionelle Auf den traditionelle Die Geräte müssen nach Auf „Shake-Hands“ und BAG «Shake-Hand» wird «Shake-Hand» wird Gebrauch an den Abklatschen ist zu verzichtet. verzichtet. Berührungsstellen verzichten. desinfiziert werden. Es werden keine Es werden keine Spieler tauschen kein Gegenstände Gegenstände Material mit den Händen ausgetauscht. ausgetauscht. aus. Für die Platzbesen sind Handschuhe bereitgelegt. Contact Tracing Die Spieler tragen sich Die Spieler tragen sich Die Gäste tragen sich bei Die Spieler tragen sich Die Gäste tragen sich bei bei der Ankunft mit bei der Ankunft mit der Ankunft mit Namen, bei der Ankunft mit der Ankunft mit Namen, Namen, Vornamen, Zeit Namen, Vornamen, Zeit Vornamen, Zeit und Namen, Vornamen, Vornamen, Zeit und und Telefon- und Court- und Telefon- und Court- Telefon- Nummer in Abschlagzeit und Telefon- und Nummer in einer Liste Nummer in einer Liste einer Liste ein. Telefonnummer in einer Tischnummer im ein. ein. Liste ein. «Gästebuch» ein.
Mit der Nutzung der Anlagen akzeptiert der Kunde die definierten Schutzmassnahmen des Bundes und der Sportarena. Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich einhalten. Personen mit Krankheitssymptomen • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Spielbetrieb oder an Trainings teilnehmen. Sie begeben sich in Isolation, rufen Ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. • Allfällige Spielpartner oder Trainingsgruppen sind umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren. • Personen, welche innert 14 Tagen nach dem Besuch der Sportarena erkranken, melden dies dem COVID-19 Beauftragen für die SportArena (Peter Schetter, 079 299 92 78, peter.schetter@leukerbad.ch) Das Schutzkonzept wir immer wieder der Situation angepasst. Leukerbad, 1. Mai 2020
Covic-19 Schutzmassnahmen fur Gruppen, Vereine & Schule Ziele Das übergeordnete Ziel dieser Massnahmen ist es, einerseits Gäste und Mitarbeiter vor einer Ansteckung durch das Coronavirus zu schützen. Zudem gilt es, besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schützen. Ausgangslage Dieses Schutzkonzept soll aufzeigen, wie im Rahmen der nach wie vor geltenden, übergeordneten Schutzmassnahmen ein Trainingsbetrieb auf den Anlagen der SportArena und der Gemeinde Leukerbad wieder stattfinden kann. Neben der aktuellen COVID-19-Verordnung des Bundesrats sind folgende übergeordneten Grundsätze vollumfänglich einzuhalten (Ausnahme Profisport gemäss BASPO): • Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) • Social-Distancing (2 m Mindestabstand zwischen allen Personen; 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt) • Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe. Wenn möglich gleiche Gruppenzusammensetzung und Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten. • Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. Ohne plausibilisiertes Schutzkonzept kein Sport! Ein Anrecht auf die Nutzung einer Sportanlage besteht nur dann, wenn der jeweilige übergeordnete Verband ein plausibilisiertes Schutzkonzept erstellt hat. Das heisst, jeder Sportverband muss ein Schutzkonzept für seine Sportart/en erstellen. Er muss dieses vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Bundesamt für Sport (BASPO) plausibilisieren lassen. Alle plausibilisierten Konzepte werden auf der Website von Swiss Olympic https://www.swissolympic.ch/ueber-swiss-olympic/news-medien/Fokus- Coronavirus.html;jsessionid=6AC4905BB42BF60CD1E28D56C66B6775 oder auf der Website vom Seco https://backtowork.easygov.swiss/standard-schutzkonzepte/ veröffentlicht. Schulen und Vereine verpflichten sich, die Vorgaben der entsprechenden Sportarten einzuhalten und bestätigen dies mit dem Unterzeichnen des „Gesuch für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes“ im Anhang.
Die allgemein bekannten Regeln, gelten auch in der SportArena, der Turnhalle & auf dem Sportplatz Informationspflicht der Vereine Es ist Aufgabe der Vereine sicherzustellen, dass alle: • Trainerinnen und Trainer • Sportlerinnen und Sportler • Eltern (für Nachwuchstrainings) detailliert über das Schutzkonzept ihrer Sportart informiert sind, die geltenden Schutzmassnahmen kennen und strikt einhalten. Die Trainerinnen und Trainer bzw. Sportlerinnen und Sportler sind für die Einhaltung der Schutzmassnahmen selber verantwortlich. Der Corona-Beauftrage der Sportarena ist berechtigt Personen von der Anlage zu weisen. Im Wiederholungsfall wird die Nutzungserlaubnis für die Sportanlage per sofort entzogen.
Turnhalle & Aussensportanlage Gültig ab 11. Mai 2020 bis auf Weiteres Wer darf diese Anlagen für Trainings nutzen? Schule und Vereine, die eine Reservation haben. Die Vereine und Gruppen brauchen ein bestätigtes „Gesuch für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes“. Dieses Gesuch muss vom COVID-19 Beauftragen der SportArena bestätigt werden. Kontakt: Peter Schetter, 079 299 92 78, peter.schetter@leukerbad.ch Welche Anlageteile dürfen genutzt werden? Unter Einhaltung vorgenannter Auflagen und Schutzkonzepte können folgende Anlageteile genutzt werden: • 1-fach Turnhalle: max. 2 Gruppen à 5 Personen • 2-fach Turnhalle: max. 3 Gruppen à 5 Personen • Aussen Sportplatz: Gruppen à 5 Personen mit genügend Abstand • Toiletten (geöffnete WC-Anlagen sind gekennzeichnet) Geschlossen bleiben alle Anlageteile die nicht explizit erwähnt sind; insbesondere: • Garderoben und Duschen • Theorieräume und Aufenthaltsbereiche Benützungszeiten: Die Nutzenden dürfen erst pünktlich auf die Trainingszeit die Gesamtanlage betreten. Das Training endet 10 Minuten vor der reservierten Zeit (ausgenommen, wenn auf das Training keine neue Gruppe folgt), damit keine Begegnungen mit der nachfolgenden Trainingsgruppe entstehen. Reinigung / Desinfektion: Für die Reinigung und Desinfektion der Trainings-, Turn- und Spielgeräte sind die Nutzenden selber verantwortlich. • Hände werden vor und nach jedem Training gründlich gewaschen. • Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt. • Die Reinigungs- und Desinfektionsmodalitäten müssen im Schutzkonzept des Vereins beschrieben sein. Türgriffe und Handläufe werden durch die Hauswartung mehrmals täglich desinfiziert. Die WC-Anlagen und der Sportboden werden durch die Hauswartung täglich gereinigt. Mit der Nutzung der Anlagen akzeptiert der Kunde die definierten Schutzmassnahmen des Bundes und der Sportarena. Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Kinder und Jugendliche die Vorgaben vollumfänglich einhalten. Personen mit Krankheitssymptomen • Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Spielbetrieb oder an Trainings teilnehmen. Sie begeben sich in Isolation, rufen Ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. • Allfällige Spielpartner oder Trainingsgruppen sind umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren. • Personen, welche innert 14 Tagen nach dem Besuch der Sportarena erkranken, melden dies dem Organisator des Trainings. Das Schutzkonzept wir immer wieder der Situation angepasst. Leukerbad, 1. Mai 2020
Gesuch für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes Verein: ___________________________________________________________________________ Verantwortliche Person: Name, Vorname: ___________________________________________________________________ E-Mail-Adresse: ____________________________________________________________________ Telefonnummer: ___________________________________________________________________ Schutzkonzept Verband (Name des Verbandes):___________________________________________ Schutzkonzept des Vereins (Als PDF mitschicken, falls das Konzept des Verbands auf die eigene Situation angepasst wurde) Folgende Trainingseinheit(en) möchten wir nutzen: (Gesuche können nur für bisherige, gültige Trainingseinheiten beantragt werden.) Tag Zeit Anlage Trainingsgruppe Ab wann Ok Abgelehnt Beispiel: 16.15-19.45 Einfach-Turnhalle Geräteturnen 25.6.2020 Dienstag Weiter gilt: • Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes ist frühestens am Folgetag nach Bestätigung des Gesuches möglich. Wir bestätigen, dass der Verein sicherstellt, dass alle… Trainerinnen und Trainer Sportlerinnen und Sportler Eltern (für Nachwuchstrainings) …detailliert über die Schutzkonzepte ihrer Sportart und des Vereins informiert sind, die geltenden Schutzmassnahmen kennen und strikte einhalten. Die Trainerinnen und Trainer bzw. Sportlerinnen und Sportler sind für die Einhaltung der Schutzmassnahmen selber verantwortlich. Wir sorgen dafür, / nehmen zur Kenntnis, dass die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an erster Stelle steht. dass der Verein das Vereinsschutzkonzept in jedem Training ausgedruckt dabei hat. dass das Nicht-Einhalten der Schutzmassnahmen zum Entzug der Nutzungserlaubins führt. Gesuch senden an: peter.schetter@leukerbad.ch (inkl. Anhang: Schutzkonzepte Verband + Verein) Eingang des Gesuchs bestätigt: vollständig teilweise abgelehnt Leukerbad, 1. Mai 2020
Umsetzung der Massnahmen Massnahme Zuständig Termin Status Markierung einer 2m Distanz an der Rezeption Rezeption 10.5.20 Plexiglasscheibe an der Rezeption CW 10.5.20 Geliefert Nachfüllbehälter für Händedesinfektion an der Rezpetion und im Restaurant CW 10.5.20 Tägliche Desinfektion von Türgriffen und stark frequentierten Oberflächen Vera Fortlaufend Händedesinfektion in den Toiletten CW 10.5.20 Abfalleimer einsammeln Ralph 10.5.20 Türen evtl offen lassen (Fitness, Tennis)? – Ist das vereinbar mit Brandschutz Ralph und Lüftung) Duschen absperren Ralph 10.5.20 Jedes zweite Pissoir sperren Ralph 10.5.20 Schutzkonzept und Verhaltensregeln in allen Bereichen anschlagen Rezeption 10.5.20 (Rezeption, Fitness, Tennis, Badminton, Minigolf) Kommunikation von Reservationsablauf und Restriktionen im LBad- PS 7.5.20 Newsletter, über Crossietiy und Beekeeper. Desinfektions-Tisch und Sprühflasche mit Tuch zum Desinfizieren vom Rezeption 10.5.20 Mietmaterial (Schläger, Bälle, Shuttle) Handschuhe bei Platzbesen Ralph 10.5.20 Contact Tracing: Liste zum Eintragen von Name, Vorname, Datum, Zeit, Court Rezeption 10.5.20 & Tel oder E-Mail. Einrichten von Outlook zum Erfassen der Abschlagszeiten Rezeption 10.5.20 Einrichten von Outlook zum Verwalten des Fitnessraums Rezeption 10.5.20 Tischplan für Restaurant Rezeption 10.5.20 Genügend Desinfektionsmittel im Fitnessraum Vera 10.5.20 1 Pac Schutzmasken für die Mitarbeiter CW 10.5.20 Versand des Schutzkonzeptes an die Vereine, welche Turnhalle und Michael Bittel Sportanlagen benutzen wollen
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