Schutzkonzept für den Präsenzunterricht in den Schulräumlichkeiten des SVIT Zürich 2021 - SVIT Bildung Zürich
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Editorial und Massnahmen Zur Aufnahme des Präsenzunterrichts müssen Weiterbil- dungsanbieter über ein Schutzkonzept verfügen und gewähr- leisten, dass die Vorgaben des BAG sowie SECO eingehalten werden. Verantwortlich für die Erstellung der Schutzkonzepte ist jeder einzelne Betrieb. Der SVIT Zürich legt hiermit das Schutzkonzept in der Weiter- bildung in den Räumlichkeiten des SVIT Zürich, Siewerdtstra- sse 8 + 25, 8050 Zürich, vor. Die Regelungen gelten vorbe- hältlich von Änderungen der Weisungen des Bundes. Marnie Baldessari, Stv. CEO Massnahmen zur Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundes bei Präsenzver- anstaltungen zum Schutz der Teilnehmenden sowie der Ausbildenden 1. Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des BAG betreffend soziale Distanz • In den Schulräumen «Piccolo», «Grande» und «Externa» werden die Sitzgelegenheiten so eingerichtet, dass die Teilneh- menden den geforderten Abstand untereinander und zu den Ausbildenden einhalten können. Primär werden Trennwände installiert. Der zusätzliche Raum «Externa» wurde hinzugemietet und befindet sich im Erdgeschoss an der Siewerdtstrasse 25 in Zürich-Oerlikon, ca. 500 Meter vom SVIT Zürich entfernt (siehe Anfahrtsplan auf Umschlagseite). • Wir sind auch hybrid für Sie da! Wählen Sie, ob Sie sich im Präsenzmodus oder online weiterbilden möchten. Der Unterricht findet bei Hybridunterricht wie gewohnt in Präsenzform und als Frontalunterricht für einige Schüler statt. Zusätzlich findet eine Live-Übertragung des Unterrichts per Webcam statt, auf welche Schüler von Zuhause aus Zugriff haben. • Pausen werden nach Bedarf so gestaffelt, dass die Abstandsregeln auch in Pausen -und Aufenthaltsräumen eingehalten werden können. Dem SVIT Zürich ist bewusst, dass dies eine grosse Herausforderung für die Teilnehmenden wie auch den Ausbildenden darstellt. Allenfalls müssen die Ausbildenden die Klassen gestaffelt in die Pause schicken. Der SVIT Zürich appelliert speziell bei diesem Punkt an die Eigenverantwortung aller Teilnehmenden und Ausbildenden. • Auch in den WC-Anlagen müssen die Abstände eingehalten werden. Somit darf sich im gesamten Damen- oder Herrenbe- reich jeweils nur eine Person aufhalten. • Auch bei Getränkeautomaten sind die Abstandsregeln einzuhalten. • Die Abstandsregelungen müssen auch bei Gruppenarbeiten im Freien eingehalten werden. 2. Massnahmen zur Einhaltung der Vorgaben des BAG zur Hygiene • Beim Eingang, in Schulräumen und WC-Anlagen werden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. • In allen Räumlichkeiten wird regelmässig und ausgiebig gelüftet. Die Inbetriebnahme der Klimaanlage ist während der au- sserordentlichen Lage ausdrücklich untersagt! • Tische, Stühle, wiederverwendbare Kursutensilien (bspw. Flipchart-Stifte), Türgriffe, Liftknöpfe, Treppengeländer, Kaffee- maschinen und andere Objekte, die oft von mehreren Personen angefasst werden, werden regelmässig gereinigt und nach Möglichkeit desinfiziert. • Es werden Einweghandtücher, Einwegbecher etc. verwendet. • Prospektmaterial und Zeitschriften werden entfernt.
• Gemäss BAG besteht keine Abgabepflicht für Schutzmasken. Teilnehmende haben bei Bedarf selber eine persönliche Schutzmaske in den Unterricht mitzubringen. • Bei der Garderobe können die Hygiene- und Distanzregeln nicht eingehalten werden. Die Teilnehmenden und Ausbildenden haben ihre Jacken usw. an den persönlichen Stuhl zu hängen oder daneben zu platzieren. 3. Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Personen und zum Ausschluss von Personen, die krank sind oder sich krank fühlen Teilnehmende und Ausbildende werden darauf hingewiesen, dass: • Personen, die einzelne Covid-19-Symptome zeigen oder im ungeschützten Kontakt mit infizierten Personen waren, von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen sind. Eine hybride Teilnahme bietet sich an. • Teilnehmende, die nachweislich vom Corona-Virus betroffen waren, erst zwei Wochen nach überstandener Krankheit an einer Weiterbildung teilnehmen dürfen. Eine hybride Teilnahme bietet sich an. • Personen, die eine relevante Erkrankung gemäss Covid-Verordnung aufweisen, wird empfohlen, bis auf Weiteres auf den Unterricht zu verzichten. Eine hybride Teilnahme bietet sich an. 4. Covid-Symptome gemäss BAG Diese treten häufig auf: • Husten (meist trocken) • Halsschmerzen • Kurzatmigkeit • Fieber, Fiebergefühl • Muskelschmerzen • Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns Selten sind: • Kopfschmerzen • Magen-Darm-Symptome • Bindehautentzündung • Schnupfen Die Krankheitssymptome sind unterschiedlich stark, sie können auch leicht sein. Ebenfalls möglich sind Komplikationen wie eine Lungenentzündung. Relevante Erkrankungen gemäss Covid-19-Verordnung 2: • Bluthochdruck • Chronische Atemwegserkrankungen • Diabetes • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen • Herz-Kreislauf-Erkrankungen • Krebs
Anfahrtspläne Schulzimmer Raum Grande und Raum Piccolo, Siewerdtstrasse 8, 8050 Zürich Andreasturm Binzmühlestrasse Bahnhof Zürich Oerlikon Andreasstrasse SVIT Zürich Hallenstadion Siewerdtstrasse Schaff hause Ohmstrasse Thurg rstr. auers trasse Theater Dö rflis tra Wallisellenstrasse sse Raum Externa, Siewerdtstrasse 25, 8050 Zürich Andreasturm Binzmühlestrasse Bahnhof Zürich Oerlikon Andreasstrasse Hallenstadion Siewerdtstrasse SVIT Zürich Schaff Schulraum Externa hause Ohmstrasse Thurg rstr. auers trasse Theater Dö rflis tra Wallisellenstrasse Ansprechperson: sse Marnie Baldessari, marnie.baldessari@svit.ch
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