Tourismus-infrastrukturförderung - auch für Sie interessant - Baden-Württemberg
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Sehr geehrte Damen und Herren, der Tourismus ist nicht nur für die Städte, sondern auch für die Gemeinden im Ländlichen Raum in Baden-Württemberg ein Wirtschaftsfaktor mit wachsender Bedeutung. Die Tourismuskom- munen des Landes haben die Chance, auf diesem erfreulichen Trend aufzubauen und ihre touristischen Infrastruktureinrichtungen weiter nachhaltig und modern auszurichten. Nur so bleiben die qualitativ hochwertigen touristischen Angebote auch in Zu- kunft attraktiv. Mit dem Tourismusinfrastrukturprogramm gibt die Landesregierung den Kommunen dazu ein wichtiges Förderwerkzeug an die Hand: Gemeinden und Landkreise können ihre touristischen Infrastruktu- reinrichtungen mit Unterstützung des Landes verbessern und neue innovative Vorhaben nach den Gesichtspunkten der ökono- mischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit angehen. Ich möchte Sie daher ermuntern: Bewerben Sie sich mit Ihren qualifizierten und innovativen Vorhaben für das Tourismus- infrastrukturprogramm. Alexander Bonde Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Rudern: Ein Tag am See Geschichte: Den Vorfahren auf der Spur Spazierengehen: Mit Blick bis zum Horizont
TOURISMUSINFRASTRUKTURPROGRAMM Kernelemente sind: • Nachhaltigkeit, • Barrierefreiheit, • Qualität, • Unterstützung strukturschwacher Gebiete, • Erhöhung des Erholungs- und Freizeitwerts WER WIRD GEFÖRDERT? Gemeinden und im Rahmen von Kooperationsvorhaben Landkreise WAS WIRD GEFÖRDERT? Kommunale Vorhaben bzw. Einrichtungen, bei denen eine überwiegend touristische Nutzung vorliegt: • bauliche Investitionen für die Errichtung, die energetische Sanie- rung und die Modernisierung • investive Vorhaben an zertifizierten Wanderwegen und zur be- gleitenden Radinfrastruktur, soweit diese an Radfernwegen oder bei wichtigen touristischen Zielen liegen (z. B. Beschilderungen) ZUSCHÜSSE Der Zuschuss beträgt grundsätzlich bis zu 50 % der zuwendungs- fähigen Kosten: • für Gemeinden oder Gemeindeteile, die als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind • sowie bei interkommunalen Kooperationsprojekten, an denen mindestens eine prädikatisierte Kommune beteiligt ist
Der Zuschuss beträgt höchstens 25 % der zuwendungs- fähigen Kosten: • bei Hallen- und Freibädern in prädikatisierten Orten • bei touristischen Radwegen, sofern sie keine Radfernwege sind • sowie bei Wanderwegen, die nicht zertifiziert sind Der Zuschuss beträgt bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Kosten für Gemeinden oder Gemeindeteile, die nicht als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind. Für Einrichtungen oder Teile von Einrichtungen von Gemeinden, die üblicherweise mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden (z. B. gastronomische Bereiche, Saunen, Fitness- bereiche und Wohnmobilstellplätze), kann ein Zuschuss von bis zu 15 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens bis zu einem Betrag von 200.000 Euro, gewährt werden. BAGATELLGRENZEN: • Bauliche Investitionen, deren zuwendungsfähige Kosten unter 50.000 Euro liegen, werden nicht gefördert. • Bei sonstigen investiven Vorhaben an zertifizierten Wanderwegen oder zur begleitenden Radinfrastruktur werden Einzel- vorhaben, deren zuwendungsfähige Kosten unter 25.000 Euro liegen, nicht gefördert. WEITERE INFORMATIONEN ZUM ANTRAGSVERFAHREN unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de – Thema Tourismus (Bekanntmachung und Ausschreibung sowie Förderrichtlinie) ANTRAGSFRIST JÄHRLICH ZUM 30.9. BEI DEN REGIERUNGSPRÄSIDIEN
Radfahren: Raus ins Grüne Ein Besuch im Museum: eine Reise wert Dämmerung im Heilbad: Entspannung pur Sole-Gradierwerk: Gut für Ihre Gesundheit
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