Club 72 Köniz (Köniz Cats und C72K)
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Club 72 Köniz c/o Jenk Consukting GmbH Rainstrasse 7 CH-3098 Köniz T+41 76 348 81 55 info@c72k.ch www.c72k.ch www.koenizcats.ch Club 72 Köniz (Köniz Cats und C72K) Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb und für den Spielbetrieb Nachwuchs rückwirkend per 1. März 2021 sowie für den Trainingsbetrieb F1 (1. Liga Frauen) ab dem 20. März 2021 Version: 20. März 2021 Ersteller: Bruno Kunz und Erik Jenk, Corona-Beauftrager und Stv.
Ausgangslage (Website BASPO) Der Bundesrat hat am 24. Februar 2021 erste Lockerungsschritte der Massnahmen gegen den Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus beschlossen, die auch den Sport betreffen und ab dem 1. März 2021 bis vorerst 31. März 2021 gelten. Sportaktivitäten im Freien ohne Körperkontakt in Gruppen bis höchstens 15 Personen werden auf den dafür notwendigen Sportanlagen wieder erlaubt. Für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger gelten mit Ausnahme des Zuschauerverbots im Sport keine Einschränkungen mehr. Wenn es die epidemiologische Lage erlaubt, soll der nächste Öffnungsschritt am 22. März erfolgen. Dann könnten auch Sportveranstaltungen mit Publikum in begrenztem Rahmen zum Thema werden. Die Kantone können die Massnahmen des Bundes verschärfen und entsprechend härtere Vorgaben vorsehen. In solchen Fällen gelten die Vorgaben des Kantons. Zielsetzung Durchführung von Trainings (Technik, Athletik) unter strikter Einhaltung der nationalen und kantonalen Bestimmungen sowie Schutzgrundsätze. Anwendung im Handball • Allgemeines Für Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen bis Jahrgang 2001 sowie für den erlaubten Leistungssport sind Indoor-Sportanlagen grundsätzlich ohne zeitliche Einschränkungen benutzbar. • Trainings und Wettkämpfe bis Jahrgang 2001 und jünger Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen bis Jahrgang 2001 und jünger, einschliesslich Wettkämpfe ohne Publikum, können ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Dies gilt sowohl für den Innen- als auch für den Aussenraum. Die Aufsichtspersonen müssen den Abstand von 1.5 Metern wahren und eine Maske tragen. • Trainingsgruppen ab Jahrgang 2000 Sportaktivitäten von Einzelpersonen oder in Gruppen bis maximal 15 Personen (inkl. TrainerInnen oder Leiterpersonen) ab Jahrgang 2000: Es sind nur Sportarten ohne Körperkontakt im Freien erlaubt. Dabei gilt entweder Maskenpflicht oder Mindestabstand von 1,5 Metern. • Trainings und Wettkämpfe der professionellen und semiprofessionellen Ligen Trainingsaktivitäten und Wettkampfspiele von Teams, die einer Liga mit professionellem oder semiprofessionellem Spielbetrieb angehören, dürfen stattfinden. Dazu gehören die NLA der Männer und die SPL1 der Frauen (sowie die NLB der Männer und die SPL2 der Frauen, sofern die Voraussetzungen für die Definition von semiprofessionellen Ligen gegeben sind). Die Ligen haben dazu jeweils separate Schutzkonzepte zu erarbeiten. Als professionelle oder semiprofessionelle Liga gilt ebenso der Schweizer-Cup. Für unser 1. Liga-Team der Köniz CATS, welches noch im Wettbewerb verblieben ist, hat der Kanton Bern unser eingereichtes Gesuch zur Anerkennung als semiprofessionelles Team bis zum Ausscheiden aus dem Wettbewerb mit Datum vom 19.3.2021 bewilligt. Somit gilt für unser 1. Liga-Team (F1) sofern vorhanden ergänzend das entsprechende Schutzkonzept der SPL1 und/oder SPL2 der Frauen bzw. ein allfälliges separates Schutzkonzept des SHV betreffend CH-Cup für den Spielbetrieb. Sollte kein spezielles Schutzkonzept vorhanden sein, gilt das nachfolgende Schutzkonzept «0Wettkämpfe / Spielbetrieb Nachwuchs». Schutzkonzept Trainings- und Spielbetrieb Club 72 Köniz 2
Trainingsbetrieb Grundsatz: Verhaltens- und Hygieneregeln BAG Grundsätzlich sind die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG sowie des Sportanlagenbetreibers durch alle Vereinsmitglieder vor, während und nach dem Trainingsbetrieb einzuhalten. Obwohl offiziell durch den Bund für einige Verhaltensregeln die Einschränkungen für Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger aufgehoben worden sind, halten wir diese wo sinnvoll und soweit möglich freiwillig weiterhin ein. In den nachfolgenden Ziffern werden die für den Trainingsbetrieb wichtigsten und besonderen Regeln aufgeführt und wenn nötig präzisiert. Regelungen welche nur die Kinder und Jugendlichen mit Jahrgang 2001 oder jünger betreffen sind in blauer Schrift ausgeführt. Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. Folgende Grundsätze und Massnahmen sind im Interesse aller Teams weiterhin einzuhalten: 1. Nur symptomfrei ins Training SportlerInnen sowie TrainerInnen/Aufsichtspersonen mit Symptomen ist die Teilnahme am Training untersagt! Sie haben zuhause zu bleiben, respektive sich zu isolieren und sich unverzüglich beim Hausarzt zu melden sowie unverzüglich die TrainerInnen oder die Corona-Beauftragten des Vereins zu informieren. Die Information der Mitglieder der Trainingsgruppe erfolgt nach vorgängiger Absprache mit den Corona- Beauftragten durch die TrainerInnen. 2. Abstand halten / Maskenpflicht Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Duschen, vor und nach dem Training, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen ist das Social Distancing (1.5 m Mindestabstand zwischen allen Personen; kein Körperkontakt) nach wie vor einzuhalten. Eine Schutzmaske ist während all den vorangehend aufgezählten Aktivitäten ausser dem Duschen zu tragen. Shakehands und Abklatschen ist weiterhin untersagt. Einzig im eigentlichen Trainingsbetrieb ist der Körperkontakt zulässig. Während dem Wechsel der Trainingsgruppen tragen sämtliche SpielerInnen immer eine Schutzmaske. Grundsätzlich empfehlen wir auch weiterhin während dem Training eine Schutzmaske zu tragen. Nachfolgende Ausnahmeregelung nicht gültig in den Trainings am Montag: Ein allfälliger Verzicht auf tragen der Schutzmaske während dem Training können die Trainer/innen nach vorgängiger Absprache mit den SpielerInnen (FU14I mit den Eltern, Schulsport gem. Weisung Gemeinde) für ihr Team individuell festlegen. Das Team / die Trainingsgruppe (Athletik) muss jedoch einstimmig einem allfälligen Verzicht auf tragen der Schutzmaske (ganzes Team oder individuell jede/r SpielerIn) zustimmen. (Die Ausnahmeregelung für die SpielerInnen mit Jhg. 2001 oder jünger gilt bis zum Ausscheiden aus dem CH-Cup ebenfalls für die F1.) 3. Gründlich Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. 4. Präsenzlisten (Anwesenheitskontrolle AWK) führen Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein bei den Nachwuchsteams die Anwesenheitskontrolle von J+S (Mobile AWK) und bei den Aktivteams eine Excel-Liste. Die Person, die das Training leitet, ist verantwortlich für die Vollständigkeit und die Korrektheit der AWK und der Excel-Liste und führt diese bis spätestens 2 h nach dem Training nach. Schutzkonzept Trainings- und Spielbetrieb Club 72 Köniz 3
5. Verantwortung Corona-Beauftragter und Stv. des Vereins Der Corona-Beauftragter und dessen Stv. sind dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Es sind dies Bruno Kunz und Erik Jenk (Stv.). Bei Fragen darf man sich gerne direkt an diese Personen wenden (B. Kunz: Tel. +41 78 709 88 77 oder bruno.kunz@c72k.ch; E. Jenk: Tel. +41 76 348 81 55 oder erik.jenk@c72k.ch). 6. Besondere Bestimmungen • Die Garderoben bleiben für SpielerInnen ab Jahrgang 2000 und älter sowie für deren TrainerInnen geschlossen. Die WC-Anlagen dürfen genutzt werden (nicht als Garderobe!). Kinder und Jugendliche mit Jahrgang 2001 oder jünger sowie deren TrainerInnen dürfen gem. Weisung der Gemeinde die Garderoben benutzen. Die Spielerinnen der F1 sowie deren TrainerInnen dürfen gem. Weisung der Gemeinde die Garderoben benutzen, solange die vom Kanton Bern erteilte Genehmigung (bis zum Ausscheiden aus dem CH-Cup) gilt. • Alle TrainingsteilnehmerInnen müssen eine eigene Trinkflasche dabeihaben. • Die in den Sportanlagen geltenden Schutzkonzepte des Anlagenbetreibers und die daraus resultierenden Vorschriften betreffend Corona sind von allen Vereinsmitgliedern einzuhalten. • Die Sporthallen sind nach dem Training zügig zu verlassen. Wettkämpfe / Spielbetrieb Nachwuchs (gem. Vorgaben SHV) Der Spielbetrieb im Nachwuchs kann wieder aufgenommen werden. Zur Orientierung helfen folgende FAQs des BASPO: COVID-19 und Sport (admin.ch) Ergänzende Dokumente und Unterlagen sind unter www.handball.ch/corona zu finden. Grundsätzliches Jedes am Spiel beteiligte Team ist selbst für die Versorgung mit Schutzmaterial (Masken, Desinfektionsmittel) verantwortlich. Gemäss den FAQ des BASPO zur Bundesverordnung (Link) dürfen Eltern oder Fahrer*innen die Halle während des Spiel- oder Trainingsbetriebs nicht betreten. Beteiligte Personen Dieses Schutzkonzept umfasst folgende Personen, die sich in der Halle aufhalten dürfen: • Spieler*innen beider Teams • Trainer*innen & Staff beider Teams (maximal 4 Personen) • Schiedsrichter*innen & Delegierte, in Ausnahmefällen Beobachter*innen • Zeitnehmer*innen und Sekretär*innen • Andere in wichtigen Funktionen beteiligte Personen (z.B. Organisation Spieltage/Spielturniere, Speaker, Wischer) • Jeder Verein bestimmt eine(n) Covid-19-Officer, welcher die Hauptverantwortung für die Umsetzung des Konzeptes trägt und als Kontaktperson gegenüber den Anspruchsgruppen dient. Schutzkonzept Trainings- und Spielbetrieb Club 72 Köniz 4
Vor und nach dem Spiel kein Shakehands • Es wird auf Körperkontakt bei der Begrüssung verzichtet. • Die Spieler*innen stellen sich vor dem Spiel einen Meter entfernt zur Mittellinie auf (jeweils mit Blick in Richtung gegnerisches Tor) und begrüssen sich mit einem Handheben. • Die Schiedsrichter*innen stellen sich wie gewohnt im Mittelkreis auf. • Bei Staff, Delegierten, Zeitnehmenden und Speaker wird komplett auf ein Handshake verzichtet. • Das gleiche Vorgehen wird ebenfalls nach dem Spiel durchgeführt. • Der Verzicht auf Handshake bedeutet nicht "kein Fairplay", sondern zielt darauf ab unnötigen Körperkontakt zu minimieren. Der Körperkontakt findet ausschliesslich unter den Spieler*innen während des Spiels statt. Garderoben • Es dürfen sich in einer Garderobe maximal so viele Personen aufhalten, dass der Abstand von 1.5 Metern jederzeit gewährleistet ist. • Durch die Teams dürfen nur die zugewiesenen Garderoben benutzt werden. Beschriftung der Garderoben mit „Köniz CATS“ oder „C72K“ und Liga oder „Gast“ und Liga. • Für Trainer*innen und Staff steht keine Garderobe im OZK zur Verfügung. • Die Maske ist permanent zu tragen (Ausnahme: Dusche). • In der Dusche dürfen sich maximal so viele Personen darin befinden, dass der Abstand von 1.5 Meter jederzeit gewährleistet ist. • Trainer*innen / Staff dürfen vor dem Spiel maximal zehn Minuten beim Team in der Garderobe verbringen (Maskenpflicht für alle). Spielfeldbereich • Permanente Maskenpflicht in der ganzen Halle ausser beim Einlaufen, beim Einsatz als Spieler*in auf dem Spielfeld oder beim Wechsel zwischen Angriff/Verteidigung, sowie Torhüter*in, der/die zugunsten eines Feldspielers bzw. einer Feldspielerin das Feld verlässt. • Die Offiziellen im Spielfeldbereich tragen Schutzmaske, einzige Ausnahme sind zwei Personen aus dem Staff beider Teams während des Spiels. Diese Personen müssen vor dem Spiel bestimmt werden (Offizieller A und B) und dürfen im Verlauf des Spiels nicht ausgetauscht werden. • Auf den Stühlen der Ersatzspieler*innen herrscht Maskenpflicht. • Abstände zwischen den Stühlen werden vergrössert und sind durch die Spieler*innen so zu belassen. Köniz, 22. März 2021 Bruno Kunz und Erik Jenk Corona-Beauftragter und Stv. Schutzkonzept Trainings- und Spielbetrieb Club 72 Köniz 5
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