SCHUTZKONZEPT GORILLA-WORKSHOPS
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SCHUTZKONZEPT GORILLA-WORKSHOPS* (STAND 20.08.2020) Ausgangslage Das vorliegende Schutzkonzept will grösstmögliche Sicherheit vor Covid-19 Ansteckungen an GORILLA Workshops erreichen. Ziel ist der Schutz aller beteiligten Kinder, Jugendlichen, Schulmitarbeiten- den und dem GORILLA Workshop-Team, wie auch die grundsätzliche Ein- dämmung der Corona Pandemie. Das Schutzkonzept soll die Vielschichtigkeit des GORILLA Angebotes berücksichtigen und die verschiedenen Vorgaben und Richtlinien aus den Bereichen Schule, Sport und Gastronomie zusammentragen. Grund- sätzlich sind die übergeordneten Vorgaben aus diesen Bereichen pri- oritär zu behandeln. Insbesondere die aktuelle ”Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epi- demie” des Bundesrates sowie die jeweiligen kantonalen Vorgaben aus den Bereichen Bildung und Gastronomie. Schutzmassnahmen Die aktuell geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG gelten für alle beteiligten Personen am GORILLA-Workshop (bag-coronavi- rus.ch). 1. Distanz halten 2. Handhygiene 3. Reinigung 4. Besonders gefährdeten Personen 5. Krankheitssymptome vor Ort 6. Besondere Situationen 7. Erhebung von Kontaktdaten 8. Information 9. Verantwortliche Ansprechperson 1. Distanz halten 1.1 Allgemein Der Abstand von 1.5m zwischen Personen soll, wenn immer möglich, ein- gehalten werden, insbesondere zwischen Kindern und Erwachsenen. Ausgenommen davon ist der Kontakt zwischen Schulkindern. Unnötiger Körperkontakt (bspw. Händeschütteln) wird vermieden. Corona Schutzkonzept Juli 2020
1.2 Bewegungs- und Aufenthaltszonen Bei Treffen aller anwesenden Personen, wie zum Beispiel bei der Be- grüssung, beim Mittagessen oder bei der Verabschiedung, muss ein ge- nügend grosser Raum zur Verfügung stehen, damit der Abstand zwischen Kindern und Erwachsenen eingehalten werden kann. Wenn möglich sol- len diese Treffen draussen stattfinden. Ansammlungen an Eingängen und Ausgängen werden durch organisatorische Massnahmen (Räume ge- staffelt und gruppenweise verlassen, usw.) möglichst vermieden. 1.3 Unvermeidbarer Körperkontakt und Distanz unter 1.5m Falls die Distanz von 1.5m untereinander nicht eingehalten werden kann, muss einerseits die Kontaktzeit möglichst kurzgehalten wer- den. Andererseits müssen die Hände regelmässig mit Seife gewaschen oder mit Händedesinfektionsmittel desinfiziert werden. Zudem Tra- gen die GORILLA-Mitarbeiter/innen in gewissen Situationen Hygiene- masken. Siehe dazu weitere Ausführungen unter Punkt 6. 1.4 Gruppenzusammensetzung Die Schüler und Schülerinnen sollen angewiesen werden, sich im Ta- gesverlauf möglichst in den morgens zugeteilten Gruppen aufzuhal- ten. Falls klassenübergreifende Veranstaltungen an den besuchten Schulen untersagt sind, müssen die Kinder und Jugendlichen im Klas- senverbund bleiben. 2. Handhygiene Alle am Workshop anwesenden Personen waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife. Insbesondere vor und nach Pausen, Mahl- zeiten und bei unvermeidbarem Körperkontakt. Das Buffet muss so platziert werden, dass sich in der Nähe der Essensausgabe eine Hän- dehygienestation befindet. Andernfalls wird diese Station vom GO- RILLA Team aufgebaut. 3. Reinigung 3.1 Frischluftzufuhr Alle Aktivitäten der GORILLA Workshops werden, wenn möglich, draussen durchgeführt. Falls dies aus Gründen der Witterung, Si- cherheit oder Lebensmittelhygiene nicht umsetzbar ist, müssen die benutzten Räume am besten durchgehend oder mindestens regelmässig gelüftet werden. 3.2 Oberflächen- und Sportgerätereinigung Arbeitsflächen und -material der Ernährungs- und Nachhaltigkeitsa- teliers werden nach jedem Gruppenwechsel mit handelsüblichen Corona Schutzkonzept Juli 2020
Reinigungsmitteln gereinigt. Sportgeräte der Bewegungsateliers (bsp. Skateboards, Footbags, usw.) werden, falls möglich, persona- lisiert verwendet und nicht unter den Schülerinnen und Schülern wei- tergegeben. Ist dies nicht umsetzbar (bsp. Wurfscheibe), müssen die Sportgeräte in Bewegungspausen desinfiziert oder mit Seife gewa- schen werden, insbesondere beim Wechsel von Gruppen. Nach dem Work- shop werden die Sportgeräte vom GORILLA Team gereinigt, falls am nachfolgenden Tag ein weiterer Workshop stattfindet. 3.3 Reinigung von Küchen- und Buffetinventar Sämtliches Material, das zur Lagerung, Zubereitung, Ausgabe und Verzehr von Esswaren verwendet wird, muss nach dem Gebrauch durch das GORILLA Team mit Reinigungsmitteln gewaschen und nach geltenden Hy- gienevorschriften der Gastronomie verstaut werden. Grundlage dazu sind die internen Vorgaben zum Thema Lebensmittelhygiene. 4. Besonders gefährdeten Personen Die Verantwortung zur Information von Schulmitarbeiter*innen sowie Kindern und Jugendlichen aus der Risikogruppe liegt gemäss den je- weiligen Schutzkonzepten der Betriebe bei den Schulen. Von GORILLA werden ausschliesslich Personen eingesetzt, die nicht als besonders gefährdet gelten. 5. Krankheitssymptome vor Ort Schulmitarbeiter*innen, Schüler*innen und GORILLA-Mitarbei- ter*innen, die vor Ort Krankheitssymptome von Covid-19 zeigen, wer- den umgehend isoliert, mit einer Hygienemaske ausgestattet, wenn möglich nach Hause geschickt und zum weiteren Vorgehen zur Selbst- isolation informiert. 6. Besondere Situationen 6.1 Essenstransport und -zubereitung Vor jedem Kontakt mit Esswaren während des Transports und der Zube- reitung müssen die GORILLA-Mitarbeiter*innen ihre Hände waschen o- der desinfizieren. 6.2 Buffet Den Jugendlichen ist die Selbstbedienung am GORILLA-Buffet unter- sagt. Die Besteck-, Geschirr- und Essensausgabe erfolgt durch GO- RILLA-Mitarbeiter*innen. Esswaren werden durch eine Plexiglas- scheibe von den Jugendlichen getrennt. Alle Personen, die an der Corona Schutzkonzept Juli 2020
Essensausgabe beteiligt sind, tragen eine Hygienemaske und waschen oder desinfizieren sich regelmässig die Hände. 6.3 Bewegungsateliers Die Freestyle-Sportarten im Angebot der GORILLA-Workshops sind grösstenteils Individualsportarten, welche ohne Körperkontakt ausgeführt werden können. Gelegentlich sind Hilfestellungen metho- disch sinnvoll und erfordern zwangsläufig Körperkontakt. Diese sol- len nach Möglichkeit durch die Schüler und Schülerinnen gegenseitig ausgeführt werden. Falls der oder die GORILLA-Instuktor*in die Hil- festellungen durchführt, ist in diesen Situationen speziell auf eine regelmässige Handhygiene zu achten. 6.4 Verteilen von Give aways Give aways, die am Ende des Workshops verteilt werden, müssen durch die GORILLA-Mitarbeiter*innen ausgehändigt werden. Vorgängig müs- sen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden. 7. Erhebung von Kontaktdaten Grundsätzlich sind den Schulen alle Kontaktdaten der Jugendlichen und Lehrpersonen bekannt. Eine Anwesenheitskontrolle am Workshop- Tag ist in der Verantwortung der Lehrpersonen, ebenso die Aufbewah- rung der entsprechenden Listen. Falls in Bewegungsateliers Körper- kontakt nicht verhindert werden kann, werden durch GORILLA zusätz- lich Namenslisten der Gruppenzuteilung geführt. Für Kontaktlisten der Workshop-Mitarbeiter*innen und deren Aufbewahrung ist GORILLA verantwortlich. 8. Information Schule: Die Schule wird im Vorfeld schriftlich wie auch mündlich über das Schutzkonzept von GORILLA informiert. Ein Abgleich mit dem schulinternen Schutzkonzept wird vorgängig durchgeführt. Die Schule wird über ihre Verantwortung für besonders gefährdete Perso- nen und eine allgemeine Anwesenheitskontrolle informiert. GORILLA-Team: Die Mitarbeiter der GORILLA Workshops werden vorgän- gig über die Inhalte des Schutzkonzeptes und vor Ort über die lokale Umsetzung informiert. Schüler*innen: Die Kinder und Jugendlichen werden vor Ort mündlich und mit Hinweisschildern auf die geltenden Vorsichtsmassnahmen (Distanz, Handhygiene, Hygiene beim Sport, Hygiene am Buffet, Ver- halten bei Krankheitssymptomen, Umgang mit Kontaktdaten) aufmerk- sam gemacht. Corona Schutzkonzept Juli 2020
9. Verantwortliche Ansprechperson Für die Umsetzung der aufgeführten Schutzmassnahmen ist der GORILLA Workshop Leiter verantwortlich. Ebenso als Kontaktperson für all- fällige, kantonale Contact-Tracing Massnahmen. Kontakt: Lukas Eggenschwyler, Beundenfeldstrasse 23, 3013 Bern, 078 810 76 75, lukas.eggenschwyler@schtifti.ch Corona Schutzkonzept Juli 2020
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