SCHUTZKONZEPT GORILLA-WORKSHOPS

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SCHUTZKONZEPT GORILLA-WORKSHOPS
SCHUTZKONZEPT GORILLA-WORKSHOPS*
(STAND 20.08.2020)

Ausgangslage

Das vorliegende Schutzkonzept will grösstmögliche Sicherheit vor
Covid-19 Ansteckungen an GORILLA Workshops erreichen. Ziel ist der
Schutz aller beteiligten Kinder, Jugendlichen, Schulmitarbeiten-
den und dem GORILLA Workshop-Team, wie auch die grundsätzliche Ein-
dämmung der Corona Pandemie.
Das Schutzkonzept soll die Vielschichtigkeit des GORILLA Angebotes
berücksichtigen und die verschiedenen Vorgaben und Richtlinien aus
den Bereichen Schule, Sport und Gastronomie zusammentragen. Grund-
sätzlich sind die übergeordneten Vorgaben aus diesen Bereichen pri-
oritär zu behandeln. Insbesondere die aktuelle ”Verordnung über
Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epi-
demie” des Bundesrates sowie die jeweiligen kantonalen Vorgaben aus
den Bereichen Bildung und Gastronomie.

Schutzmassnahmen

Die aktuell geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG gelten
für alle beteiligten Personen am GORILLA-Workshop (bag-coronavi-
rus.ch).

   1. Distanz halten
   2. Handhygiene
   3. Reinigung
   4. Besonders gefährdeten Personen
   5. Krankheitssymptome vor Ort
   6. Besondere Situationen
   7. Erhebung von Kontaktdaten
   8. Information
   9. Verantwortliche Ansprechperson

1. Distanz halten

  1.1 Allgemein
Der Abstand von 1.5m zwischen Personen soll, wenn immer möglich, ein-
gehalten werden, insbesondere zwischen Kindern und Erwachsenen.
Ausgenommen davon ist der Kontakt zwischen Schulkindern. Unnötiger
Körperkontakt (bspw. Händeschütteln) wird vermieden.

Corona Schutzkonzept          Juli 2020
1.2 Bewegungs- und Aufenthaltszonen
Bei Treffen aller anwesenden Personen, wie zum Beispiel bei der Be-
grüssung, beim Mittagessen oder bei der Verabschiedung, muss ein ge-
nügend grosser Raum zur Verfügung stehen, damit der Abstand zwischen
Kindern und Erwachsenen eingehalten werden kann. Wenn möglich sol-
len diese Treffen draussen stattfinden. Ansammlungen an Eingängen
und Ausgängen werden durch organisatorische Massnahmen (Räume ge-
staffelt und gruppenweise verlassen, usw.) möglichst vermieden.

  1.3 Unvermeidbarer Körperkontakt und Distanz unter 1.5m
Falls die Distanz von 1.5m untereinander nicht eingehalten werden
kann, muss einerseits die Kontaktzeit möglichst kurzgehalten wer-
den. Andererseits müssen die Hände regelmässig mit Seife gewaschen
oder mit Händedesinfektionsmittel desinfiziert werden. Zudem Tra-
gen die GORILLA-Mitarbeiter/innen in gewissen Situationen Hygiene-
masken. Siehe dazu weitere Ausführungen unter Punkt 6.

  1.4 Gruppenzusammensetzung
Die Schüler und Schülerinnen sollen angewiesen werden, sich im Ta-
gesverlauf möglichst in den morgens zugeteilten Gruppen aufzuhal-
ten. Falls klassenübergreifende Veranstaltungen an den besuchten
Schulen untersagt sind, müssen die Kinder und Jugendlichen im Klas-
senverbund bleiben.

2. Handhygiene

Alle am Workshop anwesenden Personen waschen sich regelmässig die
Hände mit Wasser und Seife. Insbesondere vor und nach Pausen, Mahl-
zeiten und bei unvermeidbarem Körperkontakt. Das Buffet muss so
platziert werden, dass sich in der Nähe der Essensausgabe eine Hän-
dehygienestation befindet. Andernfalls wird diese Station vom GO-
RILLA Team aufgebaut.

3. Reinigung

  3.1 Frischluftzufuhr
Alle Aktivitäten der GORILLA Workshops werden, wenn möglich,
draussen durchgeführt. Falls dies aus Gründen der Witterung, Si-
cherheit oder Lebensmittelhygiene nicht umsetzbar ist, müssen die
benutzten Räume am besten durchgehend oder mindestens regelmässig
gelüftet werden.

  3.2 Oberflächen- und Sportgerätereinigung
Arbeitsflächen und -material der Ernährungs- und Nachhaltigkeitsa-
teliers werden nach jedem Gruppenwechsel mit handelsüblichen

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Reinigungsmitteln gereinigt. Sportgeräte der Bewegungsateliers
(bsp. Skateboards, Footbags, usw.) werden, falls möglich, persona-
lisiert verwendet und nicht unter den Schülerinnen und Schülern wei-
tergegeben. Ist dies nicht umsetzbar (bsp. Wurfscheibe), müssen die
Sportgeräte in Bewegungspausen desinfiziert oder mit Seife gewa-
schen werden, insbesondere beim Wechsel von Gruppen. Nach dem Work-
shop werden die Sportgeräte vom GORILLA Team gereinigt, falls am
nachfolgenden Tag ein weiterer Workshop stattfindet.

  3.3 Reinigung von Küchen- und Buffetinventar
Sämtliches Material, das zur Lagerung, Zubereitung, Ausgabe und
Verzehr von Esswaren verwendet wird, muss nach dem Gebrauch durch das
GORILLA Team mit Reinigungsmitteln gewaschen und nach geltenden Hy-
gienevorschriften der Gastronomie verstaut werden. Grundlage dazu
sind die internen Vorgaben zum Thema Lebensmittelhygiene.

4. Besonders gefährdeten Personen

Die Verantwortung zur Information von Schulmitarbeiter*innen sowie
Kindern und Jugendlichen aus der Risikogruppe liegt gemäss den je-
weiligen Schutzkonzepten der Betriebe bei den Schulen. Von GORILLA
werden ausschliesslich Personen eingesetzt, die nicht als besonders
gefährdet gelten.

5. Krankheitssymptome vor Ort

Schulmitarbeiter*innen, Schüler*innen und GORILLA-Mitarbei-
ter*innen, die vor Ort Krankheitssymptome von Covid-19 zeigen, wer-
den umgehend isoliert, mit einer Hygienemaske ausgestattet, wenn
möglich nach Hause geschickt und zum weiteren Vorgehen zur Selbst-
isolation informiert.

6. Besondere Situationen

  6.1 Essenstransport und -zubereitung
Vor jedem Kontakt mit Esswaren während des Transports und der Zube-
reitung müssen die GORILLA-Mitarbeiter*innen ihre Hände waschen o-
der desinfizieren.

  6.2 Buffet
Den Jugendlichen ist die Selbstbedienung am GORILLA-Buffet unter-
sagt. Die Besteck-, Geschirr- und Essensausgabe erfolgt durch GO-
RILLA-Mitarbeiter*innen. Esswaren werden durch eine Plexiglas-
scheibe von den Jugendlichen getrennt. Alle Personen, die an der

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Essensausgabe beteiligt sind, tragen eine Hygienemaske und waschen
oder desinfizieren sich regelmässig die Hände.

  6.3 Bewegungsateliers
Die Freestyle-Sportarten im Angebot der GORILLA-Workshops sind
grösstenteils Individualsportarten, welche ohne Körperkontakt
ausgeführt werden können. Gelegentlich sind Hilfestellungen metho-
disch sinnvoll und erfordern zwangsläufig Körperkontakt. Diese sol-
len nach Möglichkeit durch die Schüler und Schülerinnen gegenseitig
ausgeführt werden. Falls der oder die GORILLA-Instuktor*in die Hil-
festellungen durchführt, ist in diesen Situationen speziell auf
eine regelmässige Handhygiene zu achten.

  6.4 Verteilen von Give aways
Give aways, die am Ende des Workshops verteilt werden, müssen durch
die GORILLA-Mitarbeiter*innen ausgehändigt werden. Vorgängig müs-
sen die Hände gewaschen oder desinfiziert werden.

7. Erhebung von Kontaktdaten

Grundsätzlich sind den Schulen alle Kontaktdaten der Jugendlichen
und Lehrpersonen bekannt. Eine Anwesenheitskontrolle am Workshop-
Tag ist in der Verantwortung der Lehrpersonen, ebenso die Aufbewah-
rung der entsprechenden Listen. Falls in Bewegungsateliers Körper-
kontakt nicht verhindert werden kann, werden durch GORILLA zusätz-
lich Namenslisten der Gruppenzuteilung geführt. Für Kontaktlisten
der Workshop-Mitarbeiter*innen und deren Aufbewahrung ist GORILLA
verantwortlich.

8. Information

Schule: Die Schule wird im Vorfeld schriftlich wie auch mündlich über
das Schutzkonzept von GORILLA informiert. Ein Abgleich mit dem
schulinternen Schutzkonzept wird vorgängig durchgeführt. Die
Schule wird über ihre Verantwortung für besonders gefährdete Perso-
nen und eine allgemeine Anwesenheitskontrolle informiert.
GORILLA-Team: Die Mitarbeiter der GORILLA Workshops werden vorgän-
gig über die Inhalte des Schutzkonzeptes und vor Ort über die lokale
Umsetzung informiert.
Schüler*innen: Die Kinder und Jugendlichen werden vor Ort mündlich
und mit Hinweisschildern auf die geltenden Vorsichtsmassnahmen
(Distanz, Handhygiene, Hygiene beim Sport, Hygiene am Buffet, Ver-
halten bei Krankheitssymptomen, Umgang mit Kontaktdaten) aufmerk-
sam gemacht.

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9. Verantwortliche Ansprechperson
Für die Umsetzung der aufgeführten Schutzmassnahmen ist der GORILLA
Workshop Leiter verantwortlich. Ebenso als Kontaktperson für all-
fällige, kantonale Contact-Tracing Massnahmen.

Kontakt: Lukas Eggenschwyler, Beundenfeldstrasse 23, 3013 Bern,
078 810 76 75, lukas.eggenschwyler@schtifti.ch

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