SCHUTZKONZEPT FÜR BÜRO- UND FILM-ARBEITEN IM KINDERZIRKUS ROBINSON

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SCHUTZKONZEPT FÜR BÜRO- UND FILM-ARBEITEN IM KINDERZIRKUS ROBINSON
SCHUTZKONZEPT FÜR BÜRO- UND FILM-
ARBEITEN IM KINDERZIRKUS ROBINSON
ALLGEMEINES

Ausgangslage
Der Bundesrat hat per Notrecht Covid-19-Schutzmassnahmen verordnet. Im Rahmen der
Lockerungen dieser Massnahmen wird von jedem Betrieb gefordert, ein Schutzkonzept zu
erstellen.
Das vorliegende Schutzkonzept orientiert sich an den Rahmenvorgaben des BAG und den
Standardschutzkonzepten des SECO. Es wird kontinuierlich der aktuellen COVID-19
Verordnung und den entsprechenden Massnahmen des Bundesrates angepasst.
Zielsetzungen
Ziel ist es, die schrittweise Wiederaufnahme der Arbeiten im Kinderzirkus Robinson unter
Einhaltung der gesundheitlichen/epidemiologischen Vorgaben des Bundesamtes für Gesund-
heit zu ermöglichen.
Voraussetzung dazu ist, dass der Kinderzirkus Robinson über ein Schutzkonzept verfügt.
Die Verantwortung zur Umsetzung der Schutzmassnahmen liegt bei der Zirkusleitung, dem
Verantwortlichen für das Schutzkonzept und den Mitarbeitenden.

Zusammenfassung übergeordneter Grundsätze
Die vorliegenden Schutzmassnahmen basieren auf den allgemeinen Grundsätzen zur Ver-
hinderung der Weiterverbreitung des Coronavirus und setzen diese im Zusammenhang mit
den Arbeiten im Kinderzirkus um.

Diese Grundsätze sind:
   o Einhaltung der Hygieneregeln des BAG. Siehe Plakataushang.
   o Social-Distancing: 2m Mindestabstand zwischen allen Personen, mind. 10m2 pro Person, kein
     Körperkontakt.
   o Maximale Gruppengrösse von fünf Personen gemäss aktueller behördlicher Vorgabe. Wenn
     möglich immer gleiche Gruppenzusammensetzung und Protokollierung der Teilnehmenden
     zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
   o Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.

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Version 1.0, 12.Mai 2020, Urs Weilenmann
RISIKOBEURTEILUNG

Krankheitssymtome
Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause und begeben sich in Isolation. Sie
rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen.
Zusätzlich ist die Zirkusleitung umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren.

Risikogruppen
Mitarbeitende, welche gemäss Weisungen des BAG zur Risikogruppe gehören (> 65-jährig
oder mit bestimmten Vorerkrankungen), haben bis auf weiteres nur in Ausnahmefällen
Zugang zum Kinderzirkus Robinson.

ANREISE UND ABREISE

Ort
Die in diesem Schutzkonzept behandelten Arbeiten finden in den Zirkusgebäuden an der
Hofwiesenstrasse 226 & 228 in Zürich statt.

An- und Abreise
Nach Möglichkeit ist bei der An- und Abreise auf die Verwendung von öffentlichen Verkehrs-
mitteln zu verzichten.
Die Anreise zum Arbeitsort sollte möglichst mit individuellen Transportmitteln (Auto, Velo,
Motorrad etc.) oder zu Fuss erfolgen. Aufgrund der Abstandsregel von 2 Metern, wird
empfohlen, auf Fahrgemeinschaften zu verzichten.

INFRASTRUKTUR

Platzverhältnisse und Organisation der Infrastruktur
Die maximale Anzahl Personen, die sich in den Büroräumen oder Trainingsräumen aufhalten
dürfen, richtet sich nach der zur Verfügung stehenden Grundfläche. Pro Person muss eine
minimale Fläche von 10m2 zur Verfügung stehen, die Abstandsregeln und die 5-Personen-
Regel muss in jedem Raum eingehalten werden. Aufgrund der kleinen Teamgrösse und den
beschränkten Platzverhältnissen, sind im Kinderzirkus Robinson in Ausnahmefällen 6m2 pro
Person zulässig.
In der folgenden Tabelle sind für alle Räume die zulässigen Personenzahlen (in Klammer mit
6m2-Werten) aufgeführt.

      Grosser Saal (Hälfte Strasse)   70m2    max. 5 Personen
      Grosser Saal (Hälfte Hof)       70m2    max. 5 Personen
      Seilsaal                        50m2    max. 5 Personen

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Spiegelsaal                          64m2         max. 5 Personen
     Küche                                30m2         max. 3 (5) Personen
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     Büro Judith                          27m          max. 2 (4) Personen
     Büro Seraina                         10m2         max. 1 Person
     Büro Jo, Claudia                     13m2         max. 1 (2) Personen
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     Büro Alice                           6m           max. 1 Person
     Büro Technik                         12m2         max. 1 (2) Personen
     Werkstatt                            38m2         max. 3 (5) Personen
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     Atelier                              50m          max. 5 Personen
     Sitzungszimmer                       31m2         max. 3 (5) Personen
     Beizerei                             24m2         max. 2 (4) Personen

Die Räumlichkeiten werden regelmässig gelüftet.

Umkleide/Duschen/Toiletten
Die Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen.
Alle Trainer*innen kommen in für die Videoaufzeichnung adäquater Trainingskleidung und
ziehen sich wenn möglich nicht vor Ort um. Zum Ablegen von Jacken und Schuhen werden im
Seilsaal Plätze eingerichtet.
Die Toiletten stehen den anwesenden Personen zur Verfügung unter Einhaltung der Hygiene-
Vorschriften des BAG.

Reinigung/Desinfektion
In allen Toiletten besteht die Möglichkeit die Hände zu waschen. Ausgabestellen für
Desinfektionsgel, für Einwegpapier sowie Abfallbehälter mit Deckel sind vorhanden.
Die Reinigung aller benützen Büros, Trainingsräume, Toiletten usw. erfolgt regelmässig.
Neben der üblichen Reinigung werden:
   o die Türklinken mehrmals täglich desinfiziert
   o die Toiletten täglich gereinigt und desinfiziert

Matten und benützte Requisiten werden nach jedem Training durch die Trainer*innen
gereinigt bzw. desinfiziert. Vor der Benützung ist die Desinfektion freiwillig.
Küche
Die Benutzung der Küche ist auf Mitarbeitende des Kinderzirkus Robinson beschränkt.
Benutzer*innen der Küche sind verpflichtet alle benutzen Utensilien selbstständig abzu-
waschen bzw. im Geschirrspüler zu verräumen und alle benutzten Oberflächen mit warmem
Seifenwasser zu reinigen.

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Version 1.0, 12.Mai 2020, Urs Weilenmann
Zugänglichkeit und Organisation zur und in der Infrastruktur

Grundsatz
Wer sich krank fühlt, bzw. Symptome wie Fieber und Husten aufweist, hat keinen Zutritt zum
Kinderzirkus Robinson.
Personen, welche gemäss Weisungen des BAG zu Risikogruppen gehören (>65-jährig oder mit
bestimmten Vorerkrankungen) haben während des Trainingsbetriebs nur in Ausnahmefällen
Zutritt zur Trainingsinfrastruktur.
Wir appellieren an die Solidarität und Eigenverantwortung der involvierten Personen.

Zutrittsbeschränkungen
In den Räumen des Kinderzirkus halten sich nur die für den Betrieb notwendigen Personen
auf. Begleitpersonen und Ausstehende haben keinen Zutritt.

Anwesenheitskontrolle
Um allenfalls die Nachverfolgung von Infektionsketten zu gewährleisten, muss jede
Anwesenheit im Kinderzirkus festgehalten werden. Dazu liegen im Eingang (Flyerablage)
Anwesenheitszettel auf. Jede Präsenz im Kinderzirkus muss mit Name, Datum und Zeitraum
festgehalten werden. Die ausgefüllten Anwesenheitszettel werden in die bereitstehende Kiste
gelegt.

Informationen
In den Räumen werden dieses Schutzkonzept, die BAG-Plakate «So schützen wir uns» und
Infozettel mit den zulässigen Personenzahlen ausgehängt.

VERANTWORTLICHKEIT DER UMSETZUNG VOR ORT

Leitungsteam
   o Verantwortung für die Planung, Umsetzung und Kommunikation des Schutzkonzepts.
   o Information an betroffene Personen: Trainer*innen, Mitarbeitende.
   o Organisiert zusätzliche Reinigungen/Desinfektionen.
   o Materialorganisation.
   o Organisation der Massnahmen im Zutrittsbereich: Abstandsmarkierungen,
     Anwesenheitslisten…
   o Punktuelle Überwachung der Einhaltung der Vorgaben. Es wird an die Selbstverantwortung
     und an die Solidarität aller Beteiligten appelliert.
   o Die Corona-Verantwortlichen des Kinderzirkus Robinson sind Jo Jonas und Urs Weilenmann.

Mitarbeitende
   o Die Mitarbeitenden bestätigen schriftlich vor Wiederaufnahme der Arbeit vor Ort, dass sie die
     Arbeit gemäss diesem Schutzkonzept und unter Einhaltung der aktuell gültigen Verordnungen
     durchführen.
   o Einhaltung der Abstandsregeln, Ausfüllen der Anwesenheitszettel.

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Version 1.0, 12.Mai 2020, Urs Weilenmann
Alle
    o halten sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen.
    o zeigen sich solidarisch und halten die Regeln des Schutzkonzepts mit hoher Eigenver-
      antwortung ein.

6      KOMMUNIKATION
Dieses Schutzkonzept wird über folgende Kanäle verteilt:
    o Aushang auf dem Platz und in den Räumen an zentraler Stelle
    o Versand an alle weiteren Mitarbeiter*innen, Vorstandsmitglieder
    o Falls nötig oder gewünscht, persönliche Einweisung (Videotelefon oder vor Ort) mit den
      beteiligten Personen
    o Information an Vermieter der Infrastruktur
    o Veröffentlichung auf Website

6.1    VERANTWORTLICHKEIT FÜR DAS KONZEPT
Für die Erstellung und Inhalte des Schutzkonzeptes:
Urs Weilenmann
Leitung Sicherheit und Technik
076 434 51 66
u.weilenmann@kinderzirkus.ch

Zürich, 12.5.2020

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Version 1.0, 12.Mai 2020, Urs Weilenmann
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