Corona-Hygiene- und Schutzkonzept für das Bildungszentrum Singen
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Corona-Hygiene- und Schutzkonzept für das Bildungszentrum Singen Juni 2021 Alle Mitarbeiter*innen des Bildungszentrums, der Diözesanstelle, der Religionspädagogischen Medienstelle, des Tagesmüttervereins sowie alle Referent*innen und Fremdveranstalter werden über die zu ergreifenden Hygienemaßnahmen informiert und bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme und ihre Bereitschaft, die Maßnahmen umzusetzen. (Anlage 1). Eine Kurzform der Corona-Verhaltensregeln (Anlage 2) wird ausgehängt/an Teilnehmende weitergegeben. ALLGEMEIN GILT • In den öffentlichen Räumen und Fluren gibt es eine generelle Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) für Mitarbeiter und Gäste. Diese gelten auch für Gäste mit Schnell- test, Impf- und Genesungsnachweis sowie mit Attest! Bitte bringen Sie Ihre eigene Maske mit. • Abstandsgebot: Mindestens 1,50 m Abstand halten – Abstandsmarkierungen beachten • Husten- und Niesetikette wahren • Desinfektionsmittel nutzen / Hände gründlich reinigen. Aushänge von Anleitungen zur Handhygiene beachten • Wegeführung beachten: Zugang zum Bildungszentrum über den Hof, Verlassen durch vordere Haustüre • Menschenansammlungen vermeiden • Bei Krankheitszeichen zuhause bleiben • In den Pausen Aufenthalt im Freien UNSER SERVICE • im Eingangsbereich, auf den Fluren stehen Desinfektionsmittel bereit • Handläufe, Lichtschalter, Türklinken, Fenstergriffe werden zusätzlich mehrmals täglich, Tische/Stühle nach Benutzung gereinigt/desinfiziert • Sanitäranlagen werden zusätzlich regelmäßig gereinigt/desinfiziert (dokumentiert) SEKRETARIAT • schützende Trennvorrichtung aus Acrylglas zwischen Gast/Mitarbeiter • Abstandsmarkierungen auf dem Boden • Nur kontaktlose Zahlungen (Rechnungen) möglich TAGUNGSRÄUME • Sitzplätze mit Sicherheitsabstand von 1,5 m • erweiterte Maskenpflicht s.o. unter Allgemeines • Verpflichtendes Lüften nach der 20-5-20-Regel: Während einer Veranstaltung wird der Raum alle 20 Minuten für 5 Minuten gelüftet, nach Möglichkeit quergelüftet (Durchzug). • Bestuhlung nicht verändern 1
• nach Veranstaltungs- oder nach Tagesende wird der Raum durch unser Personal desinfiziert • Teilnehmer von Gesundheitskursen bringen eigene Matten mit • beschränkte Raumnutzung je nach Größe SANITÄRE ANLAGEN • WC für Personal/Gäste sind separat ausgewiesen, Geschlechtertrennung ist aufgehoben • WC und Etagenduschen werden mehrmals täglich gereinigt/desinfiziert • Vor Sanitäranlagen: Abstandsmarkierungen beachten SPEISESAAL/VERPFLEGUNG • Tische werden mit gegebenem Sicherheitsabstand aufgestellt (begrenzte Personenzahl) • nach jedem Gebrauch werden Tische gereinigt • kein Büffetangebot, keine gemeinsamen Schüsseln • Vor- und Nachspeise stehen auf jedem Platz bereit, Hauptgericht wird als Tellergericht serviert • Kaffee wird jedem Gast im Speisesaal/Bistro serviert (Kaffee-Automat nicht in Betrieb) • Beschäftigte tragen Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe • Gäste werden gebeten, nach dem Essen das Geschirr stehenzulassen, dieses wird vom Personal abgeräumt und bei Temperaturen höher als 60 Grad gereinigt • TN an den Mahlzeiten hinterlassen wg. Rückverfolgungsmöglichkeit ihre Daten (Anlage 3) • bei mehrtägigen Aufenthalt bitte immer denselben Platz belegen ÜBERNACHTUNGSZIMMER • Einzelbelegung (DZ ausschließlich für Personen aus gleichem Haushalt) • Gästezimmer werden nach Abreise gründlich gereinigt, desinfiziert, gelüftet • Wäsche wird von einer zertifizierten Wäscherei gereinigt • Zimmerschlüssel werden im Vorfeld desinfiziert – nicht an andere TN weitergeben FREMDVERANSTALTUNGEN Fremdveranstalter erhalten zusätzlich zur Belegungsvereinbarung eine Ergänzung zum Nutzungsvertrag der Räume im Bildungszentrum Singen (Anlage 4). INFORMATION DES GESUNDHEITSAMTS Im Falle des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung wird das örtliche Gesundheitsamt informiert: Landratsamt Konstanz • Amt für Gesundheit und Versorgung • Scheffelstr. 15 • 78315 Radolfzell • Tel.: 07531 800-2610 • Fax: 07531 800-2688 • gesundheitsamt@LRAKN.de 2
Anlage 1 (Fremdbelegungen, Referenten, MA des Hauses) Die Fremdveranstalter verpflichten sich zur Bereitschaft und zur Umsetzung der Corona-Verhaltensregeln. Sie sorgen für die Prüfung von Nachweisen eines Schnelltestes, Impf-,oder Gesundungsnachweis und geben eine Dokumentation im Sekretariat des Bildungszentrums ab. Name wurde am ________________________________________________________ Datum von ________________________________________________________ Name Unterweisender Wurden über die Corona-Verhaltensregeln und die betrieblichen Hygieneregeln / Dokumentationspflichten unterrichtet. Ich bestätige, dass ich wie angegeben unterrichtet wurde. Die Corona-Verhaltensregeln wurden mir ausgehändigt. Ich habe die Corona-Hygiene-Regeln verstanden und werde diese einhalten. Unterschrift Mitarbeiter/in 3
Anlage 2 (Aushang, Teilnehmer, Referenten) 4
Anlage 3 Herzlich willkommen, wir freuen uns, dass Sie an Veranstaltungen des Bildungszentrums Singen teilnehmen. Als letztverantwortliches Leitungsteam sind wir verpflichtet, einige persönliche Daten von Ihnen abzufragen. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz anderer Teilnehmer*innen/Referent*innen. Nach § 2 Abs. 3 der CoronaVO sind wir verpflichtet, zur Kontaktnachverfolgung folgende Daten von Ihnen abzufragen.1 Ihr Vor- und Nachname Heutiges Datum: Uhrzeiten: Beginn und Ende Ihres Aufenthalts im BZ Singen Ihre Telefonnummer oder Postadresse oder E-Mail-Adresse Ihre personenbezogenen Daten werden von uns drei Wochen nach Erhalt datenschutz- konform aufbewahrt und datenschutzkonform gelöscht.2 Nur im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Gesundheitsbehörden oder Ortspolizeibehörden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten. WICHTIG: Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet; auch wird die Richtigkeit Ihrer Angaben von uns nicht überprüft. Wenn Sie uns aber die oben aufgeführten personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung stellen, können Sie leider unser Bildungszentrum derzeit nicht besuchen/sich nicht in den Räumen des Bildungszentrums aufhalten. Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen eine gute Zeit! 1 Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO) zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) vom 16. Mai 2020). 2 Unsere allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf unserer Homepage: www.bildungszentrum-singen.de 5
Anlage 4 Nutzung von Räumen im Bildungszentrum Singen - Zusatz für Fremdveranstalter Hygienekonzept: Sie bestätigen, dass alle Personen, die an der von Ihnen in unseren Räumlichkeiten durchgeführten Veranstaltung das Hygienekonzept des Bildungszentrums Singen kennen und einhalten. (Anlage 1) Begrenzung der Personenzahl pro Raum: Sie bestätigen, dass die o.g. zulässige Personenzahl pro Raum nicht überschritten wird. Mund-Nasen-Schutz: Sie bringen selbst eine ausreichende Anzahl Masken mit, bzw. informieren die Teilnehmenden, dass sie eigene Mund-Nase-Masken mitbringen müssen, so dass die Teilnehmenden Ihrer Veranstaltung diese anlegen können, wenn es die Situation erfordert. Daten der Teilnehmenden: Sie sorgen dafür, dass die erforderlichen Angaben der Teilnehmenden (Name, Vorname, Aufenthaltsdauer, Kontakt) erfasst und an uns weitergeleitet werden (TN-Liste mit Kontaktdaten oder Anlage 2) Mitteilungspflicht: Sie teilen uns umgehend mit, wenn Sie erfahren, dass Teilnehmende nach Ihrer Veranstaltung im Bildungszentrum Singen wegen Verdacht auf Corona oder wegen einer Corona-Erkrankung in ärztlicher Behandlung sind. 6
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