Corona-Hygiene- und Schutzkonzept für das Bildungszentrum Singen

 
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Corona-Hygiene- und Schutzkonzept für das Bildungszentrum Singen
Corona-Hygiene- und
                                                Schutzkonzept für das
                                              Bildungszentrum Singen

                                                                                      Juni 2021
Alle Mitarbeiter*innen des Bildungszentrums, der Diözesanstelle, der Religionspädagogischen
Medienstelle, des Tagesmüttervereins sowie alle Referent*innen und Fremdveranstalter werden
über die zu ergreifenden Hygienemaßnahmen informiert und bestätigen durch ihre Unterschrift
die Kenntnisnahme und ihre Bereitschaft, die Maßnahmen umzusetzen. (Anlage 1).
Eine Kurzform der Corona-Verhaltensregeln (Anlage 2) wird ausgehängt/an Teilnehmende
weitergegeben.

ALLGEMEIN GILT
• In den öffentlichen Räumen und Fluren gibt es eine generelle Maskenpflicht (FFP2 oder
   medizinische Maske) für Mitarbeiter und Gäste. Diese gelten auch für Gäste mit Schnell-
   test, Impf- und Genesungsnachweis sowie mit Attest! Bitte bringen Sie Ihre eigene Maske
   mit.
• Abstandsgebot: Mindestens 1,50 m Abstand halten – Abstandsmarkierungen beachten
• Husten- und Niesetikette wahren
• Desinfektionsmittel nutzen / Hände gründlich reinigen. Aushänge von Anleitungen zur
  Handhygiene beachten
• Wegeführung beachten: Zugang zum Bildungszentrum über den Hof, Verlassen durch vordere
  Haustüre
• Menschenansammlungen vermeiden
• Bei Krankheitszeichen zuhause bleiben
• In den Pausen Aufenthalt im Freien

UNSER SERVICE
• im Eingangsbereich, auf den Fluren stehen Desinfektionsmittel bereit
• Handläufe, Lichtschalter, Türklinken, Fenstergriffe werden zusätzlich mehrmals täglich,
  Tische/Stühle nach Benutzung gereinigt/desinfiziert
• Sanitäranlagen werden zusätzlich regelmäßig gereinigt/desinfiziert (dokumentiert)

SEKRETARIAT
• schützende Trennvorrichtung aus Acrylglas zwischen Gast/Mitarbeiter
• Abstandsmarkierungen auf dem Boden
• Nur kontaktlose Zahlungen (Rechnungen) möglich

TAGUNGSRÄUME
• Sitzplätze mit Sicherheitsabstand von 1,5 m
• erweiterte Maskenpflicht s.o. unter Allgemeines
• Verpflichtendes Lüften nach der 20-5-20-Regel: Während einer Veranstaltung wird der Raum
alle 20 Minuten für 5 Minuten gelüftet, nach Möglichkeit quergelüftet (Durchzug).
• Bestuhlung nicht verändern

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• nach Veranstaltungs- oder nach Tagesende wird der Raum durch unser Personal desinfiziert
• Teilnehmer von Gesundheitskursen bringen eigene Matten mit
• beschränkte Raumnutzung je nach Größe

SANITÄRE ANLAGEN
• WC für Personal/Gäste sind separat ausgewiesen, Geschlechtertrennung ist aufgehoben
• WC und Etagenduschen werden mehrmals täglich gereinigt/desinfiziert
• Vor Sanitäranlagen: Abstandsmarkierungen beachten

SPEISESAAL/VERPFLEGUNG
• Tische werden mit gegebenem Sicherheitsabstand aufgestellt (begrenzte Personenzahl)
• nach jedem Gebrauch werden Tische gereinigt
• kein Büffetangebot, keine gemeinsamen Schüsseln
• Vor- und Nachspeise stehen auf jedem Platz bereit, Hauptgericht wird als Tellergericht
serviert
• Kaffee wird jedem Gast im Speisesaal/Bistro serviert (Kaffee-Automat nicht in Betrieb)
• Beschäftigte tragen Mund-Nasen-Schutz und Einweghandschuhe
• Gäste werden gebeten, nach dem Essen das Geschirr stehenzulassen, dieses wird vom
Personal abgeräumt und bei Temperaturen höher als 60 Grad gereinigt
• TN an den Mahlzeiten hinterlassen wg. Rückverfolgungsmöglichkeit ihre Daten (Anlage 3)
• bei mehrtägigen Aufenthalt bitte immer denselben Platz belegen

ÜBERNACHTUNGSZIMMER
• Einzelbelegung (DZ ausschließlich für Personen aus gleichem Haushalt)
• Gästezimmer werden nach Abreise gründlich gereinigt, desinfiziert, gelüftet
• Wäsche wird von einer zertifizierten Wäscherei gereinigt
• Zimmerschlüssel werden im Vorfeld desinfiziert – nicht an andere TN weitergeben

FREMDVERANSTALTUNGEN
Fremdveranstalter erhalten zusätzlich zur Belegungsvereinbarung eine Ergänzung zum
Nutzungsvertrag der Räume im Bildungszentrum Singen (Anlage 4).

INFORMATION DES GESUNDHEITSAMTS
Im Falle des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung wird das örtliche Gesundheitsamt
informiert: Landratsamt Konstanz • Amt für Gesundheit und Versorgung • Scheffelstr. 15 •
78315 Radolfzell • Tel.: 07531 800-2610 • Fax: 07531 800-2688 • gesundheitsamt@LRAKN.de

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Anlage 1 (Fremdbelegungen, Referenten, MA des Hauses)
Die Fremdveranstalter verpflichten sich zur Bereitschaft und
zur Umsetzung der Corona-Verhaltensregeln.
Sie sorgen für die Prüfung von Nachweisen eines Schnelltestes, Impf-,oder
Gesundungsnachweis und geben eine Dokumentation im Sekretariat des
Bildungszentrums ab.

Name

wurde am            ________________________________________________________
                              Datum

von                 ________________________________________________________
                          Name Unterweisender

Wurden über die Corona-Verhaltensregeln und die betrieblichen Hygieneregeln /
Dokumentationspflichten unterrichtet.

Ich bestätige, dass ich wie angegeben unterrichtet wurde. Die Corona-Verhaltensregeln wurden mir
ausgehändigt. Ich habe die Corona-Hygiene-Regeln verstanden und werde diese einhalten.

Unterschrift Mitarbeiter/in

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Anlage 2 (Aushang, Teilnehmer, Referenten)

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Anlage 3

Herzlich willkommen,
wir freuen uns, dass Sie an Veranstaltungen des Bildungszentrums Singen teilnehmen.
Als letztverantwortliches Leitungsteam sind wir verpflichtet, einige persönliche Daten von
Ihnen abzufragen. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz anderer
Teilnehmer*innen/Referent*innen.
Nach § 2 Abs. 3 der CoronaVO sind wir verpflichtet, zur Kontaktnachverfolgung folgende Daten
von Ihnen abzufragen.1

Ihr Vor- und Nachname

Heutiges Datum:

Uhrzeiten:
Beginn und Ende Ihres
Aufenthalts im BZ Singen

Ihre Telefonnummer oder
Postadresse oder E-Mail-Adresse

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns drei Wochen nach Erhalt datenschutz-
konform aufbewahrt und datenschutzkonform gelöscht.2

Nur im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Gesundheitsbehörden
oder Ortspolizeibehörden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten.

WICHTIG: Zur Angabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie nicht verpflichtet; auch wird die
Richtigkeit Ihrer Angaben von uns nicht überprüft.
Wenn Sie uns aber die oben aufgeführten personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung
stellen, können Sie leider unser Bildungszentrum derzeit nicht besuchen/sich nicht in den
Räumen des Bildungszentrums aufhalten.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen eine gute Zeit!

1
 Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-
GVO) zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) vom 16. Mai 2020).
2
 Unsere allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf unserer
Homepage: www.bildungszentrum-singen.de

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Anlage 4

Nutzung von Räumen im Bildungszentrum Singen - Zusatz für Fremdveranstalter

Hygienekonzept: Sie bestätigen, dass alle Personen, die an der von Ihnen in unseren
Räumlichkeiten durchgeführten Veranstaltung das Hygienekonzept des Bildungszentrums
Singen kennen und einhalten. (Anlage 1)

Begrenzung der Personenzahl pro Raum: Sie bestätigen, dass die o.g. zulässige Personenzahl
pro Raum nicht überschritten wird.

Mund-Nasen-Schutz: Sie bringen selbst eine ausreichende Anzahl Masken mit, bzw.
informieren die Teilnehmenden, dass sie eigene Mund-Nase-Masken mitbringen müssen, so
dass die Teilnehmenden Ihrer Veranstaltung diese anlegen können, wenn es die Situation
erfordert.

Daten der Teilnehmenden: Sie sorgen dafür, dass die erforderlichen Angaben der
Teilnehmenden (Name, Vorname, Aufenthaltsdauer, Kontakt) erfasst und an uns weitergeleitet
werden (TN-Liste mit Kontaktdaten oder Anlage 2)

Mitteilungspflicht: Sie teilen uns umgehend mit, wenn Sie erfahren, dass Teilnehmende nach
Ihrer Veranstaltung im Bildungszentrum Singen wegen Verdacht auf Corona oder wegen einer
Corona-Erkrankung in ärztlicher Behandlung sind.

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