Schutzkonzept Tennis Club Brugg - Version 12.0, rev. 01 Gültig ab 13. September 2021
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Brugg, 12.09.2021 Schutzkonzept Tennis Club Brugg Einleitung Das folgende Schutzkonzept ist massgebend für den Betrieb der sportlichen Tätigkeiten und des Aufenthaltes auf der Sportanlage des Tennis Club Brugg (folgend TCB genannt). Es ist massgebend für die Schutzkonzepte aller weiteren Dienstleister wie Tennislehrer, Fitness-Instruktoren, Caterer oder Turnierveranstalter welche auf der Sportanlage des TCB auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung eine Leistung anbieten. 1. Schutzmassnahmen für den Spielbetrieb Übergeordnete Grundsätze Das Schutzkonzept des TCB muss sicherstellen, dass die folgenden übergeordneten Grundsätze eingehalten werden: • Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage) https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle- ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html Im Kanton Aargau gelten überdies für den sportlichen Bereich: • https://www.ag.ch/de/themen_1/coronavirus_2/informationen_fuer_kultur_und_sportbereich/spor taktivitaeten/trainingswiederaufnahme_anlagenoeffnung.jsp 1.1. Covid-19-Beauftragter Jeder Club muss einen COVID-19-Beauftragten benennen, dieser steht den Behörden und Tennisspielenden beratend zur Seite. Massnahmen Die COVID-19-Beauftragte für den TCB ist: Barbara Hasler, Vorerliweg 1, 5106 Veltheim, Tel. 079 299 63 23, anlaesse@tcbrugg.ch Der Club hat die COVID-19 Beauftragte in der Swiss Tennis Mitgliederadministration eingetragen. 1.2. Hygienevorschriften Einhalten der Hygienevorschriften des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und Reinigung der Berührungsflächen als Präventionsmassnahme. Massnahmen Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, wird sichergestellt durch folgende Massnahmen: WC, Türgriffe, Lichtschalter und andere Flächen werden regelmässig gereinigt. Alle Personen auf der Anlage des TCB waschen oder desinfizieren sich regelmässig die Hände. Die bereitgestellten Desinfektions-Dispenser werden aufgefüllt. Auf das traditionelle «Shake-Hands» wird möglichst verzichtet. 2/5
1.3. Social Distancing Einhalten der Distanzen zwischen Personen und maximale Belegung eines Raumes. Massnahmen Jede Person ist bestrebt, 1.5 Meter Abstand von anderen Personen einzuhalten. Spielerbänke oder -stühle sind in einem Mindestabstand von 1,5 Metern platziert. Der andauernde Aufenthalt in Garderobe oder Clubhauseingang ist verboten. Diese Bereiche werden nicht als Warteräume verwendet. 1.4. Nutzung der Anlage Anlage und Plätze Massnahmen Die gesamte Tennisanlage (Aussenplätze, Tennishalle, Clubhaus) ist grundsätzlich für alle verfügbar gemäss Platzreglement. Sie ist jedoch nur für diejenigen Personen benutzbar, welche den Anordnungen dieses Schutzkonzeptes folgen können und wollen. Die Tennishalle und alle anderen Innenräume müssen regelmässig gelüftet werden. Jeder Benutzer der Clubanlage trägt durch umsichtiges Handeln hierzu bei. Clubhaus / Restaurant Massnahmen Clubhaus, Duschen, alle WC’s sowie Restaurant-Bereich sind unter Berücksichtigung der folgenden Massnahmen frei benutzbar: In allen Innenräumen, mit Ausnahme der Tennishalle, ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende Gesichtsmaske getragen werden. Ausgenommen von dieser Maskenpflicht sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag und Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können. Von der Maskentragpflicht im Restaurant kann ebenfalls abgewichen werden, wenn die Personen jederzeit 1.5 m Abstand einhalten und an ihrem Standort verbleiben. Dies ist z.B. der Fall während der Verpflegung. Das freiwillige Tragen einer Gesichtsmaske ist auf der gesamten Anlage erlaubt. Zertifikatspflicht beim Tennisspiel Massnahmen Es gilt eine generelle und allgemeine Pflicht zur Vorweisung eines persönlichen Zertifikates (negativ Getestet, Genesen, Geimpft; sog. 3G-Zertifikat) für die Benutzer der Tennisanlage (Aussenplätze und Tennishalle). Folgende Ausnahmen gelten: A) Alle Spielenden bis zur Erreichung des 16. Geburtstag. B) Alle Spielenden, welche A) erreicht haben und nur auf den Aussenplätzen spielen. C) Alle Spielenden, welche A) erreicht haben und in der Tennishalle nur zu fixen Zeiten (ab Wintersaison: Fixplatzbuchung) und in einem gleichbleibenden Personenkreis zusammen Tennis spielen. D) Alle Teilnehmer fix geplanter Trainingsgruppen der Tennisschule TCB, jedoch nur im Rahmen dieser Kurse (kein sporadischer Wechsel in andere Gruppen). E) Für die Eltern oder Begleitpersonen der Kinder in der Ballschule, wobei dann für diese Personen eine Maskentragpflicht gilt. 3/5
Beispiele: 1. Junior, 17 Jahre alt, kein 3G-Zertifikat; darf das Training in seiner angestammten Trainingsgruppe besuchen (Aussenplatz und Tennishalle); darf mit anderen Personen auf Aussenplätzen reservieren und spielen; darf aber nicht eine Einzelplatz-Reservation in der Tennishalle ausführen (oder hinzugebucht werden); 2. Erwachsenes Mitglied, 42 Jahre, kein 3G- Zertifikat: darf mit anderen Personen auf Aussenplätzen reservieren und spielen; darf in seiner beständigen Gruppe (mit gleichbleibendem Personenkreis), welche per Fixplatzbuchung die Tennishalle mietet, spielen; darf aber nicht eine Einzelplatz-Reservation in der Tennishalle ausführen (oder hinzugebucht werden); 3. Erwachsenes Mitglied, 42 Jahre, hat sich impfen lassen und besitzt 3G- Zertifikat: darf mit anderen Personen auf Aussenplätzen reservieren und spielen; darf mit anderen Personen in einer Fixplatzbuchung und in der Tennishalle reservieren und spielen; darf mit anderen Personen mit Zertifikat eine Einzelplatz- Buchung in der Tennishalle vornehmen und reservieren und spielen. 1.5. Protokollierung und Nachverfolgung (Contact Tracing) Protokollierung der Tennisspielenden zur Nachverfolgung (Contact Tracing) möglicher Infektionsketten. Massnahmen Das Nachverfolgen von Infektionsketten (Contact Tracing) wird durch folgende Massnahmen sichergestellt: Alle Platzreservation werden im GotCourts Platzreservationssystem namentlich festgehalten. Ausgenommen sind Buchungen, welche von offizieller Clubseite her getätigt werden (z.B. die offiziellen Trainings der Tennisschule sowie Tennisturniere). Für die Nachführung während offiziellen Trainings der Tennisschule ist das Trainerteam zuständig. 1.6. Personen mit Krankheitssymptomen Besonders gefährdete Personen und Personen mit Krankheitssymptomen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. Massnahmen Personen aller Altersgruppen mit Krankheitssymptomen haben keinen Zutritt zur Anlage des TCB. Personen, welchen eine Quarantäne oder Isolation verordnet wurde, haben keinen Zugang zur Anlage. Wird ein positiver Befund nachgewiesen, sind allfällige Spielpartner oder der Trainingsveranstalter umgehend über die Krankheitssymptome zu informieren. Bei anstehenden Krankheitssymptomen und negativem COVID-Test sind mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit bis zum ersten Betreten der Tennisanlage einzuhalten. 1.7. Informationspflicht Information der Tennisspielenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen. Massnahmen Die erneuerten Schutzmassnahmen des TCB werden im September 2021 an alle Clubmitglieder kommuniziert. Das BAG-Plakat «So schützen wir uns» wird im TC Brugg aufgehängt, zusätzlich werden Plakate von Swiss Tennis berücksichtigt. 4/5
2. Massnahmen Tennis- und Padelspielende Einhalten von Schutzmassnahmen Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch die Tennis- und Padelspielenden. Massnahmen Mit der gebuchten und bestätigten Platzreservation akzeptiert das Mitglied die definierten Schutzmassnahmen. Dies wird mit folgenden Massnahmen sichergestellt: Die Person, die den Platz gebucht hat achtet darauf, dass alle Spieldenden über die gültigen Schutzmassnahmen informiert sind. Die Eltern sind verantwortlich, dass auch Minderjährige die Vorgaben vollumfänglich einhalten. 3. Schutzmassnahmen für Veranstaltungen und Wettkämpfe Veranstaltungen und Wettkämpfe sind für alle Altersklassen erlaubt. Alle Wettkämpfe werden über den TCB ausgeführt und unterstehen damit diesem Schutzkonzept. Veranstaltungen und insbesondere die Wettkämpfe/Turniere und Meisterschaften können unter folgenden Bedingungen ausgetragen werden: Verantwortliche Person Für jede Veranstaltungen ist eine verantwortliche Person zu bezeichnen (z.B. COVID-19-Beauftragte des TCB oder der Official), welche für die Einhaltung der Vorgaben zuständig ist. Rückverfolgung von Kontakten Alle Personendaten müssen auf Aufforderung der kantonalen Gesundheitsbehörde durch die veranstaltende Organisation oder Person während 14 Tagen nach der Veranstaltung ausgewiesen werden können. Dies kann durch die Erfassung (Name, Vorname, Telefonnummer) mittels Kontaktformular organisiert werden. Hygienemassnahmen Die Hygienemassnahmen des BAG müssen umgesetzt werden, vor allem das regelmässige Hände waschen. Der Veranstalter stellt die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung. Social Distancing / Abstandsregeln und Zuschauer Wenn der Zugang nicht auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt wird, gilt auch drinnen eine maximale Personenzahl von 30 (Publikum und teilnehmende Sportlerinnen und Sportler), die gleichzeitig anwesend sind. 4. Massnahmen Tennisunterricht Verantwortung Akzeptieren und Einhalten sämtlicher vom Club verordneten Schutzmassnahmen durch alle Trainer. 5. Abschluss Dieses Dokument wurde vom Vorstand des TC Brugg erstellt: 11. September 2021 Dieses Dokument wurde allen Mitgliedern übermittelt und erläutert. COVID-19-Beauftragte, Datum und Unterschrift: _________________________________________ 5/5
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