Informationsschreiben Coronavirus Beleghebammen Aarau
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Informationsschreiben Coronavirus Beleghebammen Aarau (Stand 15.03.20) Liebe Schwangere, liebe Wöchnerin Wir von Beleghebammen Aarau betreuen Sie im Rahmen Ihrer Schwangerschaft, bzw. Ihrer Wochenbettzeit. Aus aktuellem Anlass haben wir ein Informationsschreiben zum Coronavirus, bzw. zur COVID-19 (durch das Coronavirus verursachte Krankheit) erstellt. Allgemein gibt es noch wenig Informationen zur Ansteckungsrate und zu den Verläufen von COVID-19 bei Schwangeren und Wöchnerinnen. Einige Aussagen sind gemäss aktuellster Stellungnahme (5.3.20) der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) jedoch möglich: Gemäss aktuellstem Wissensstand gehören weder Schwangere noch Wöchnerinnen oder Neugeborene zur Risikogruppe für einen schweren Krankheitsverlauf. Schwangerschaft: Gemäss aktueller Studienlage gibt es keinen Hinweis, dass die Ansteckungsrate mit dem Coronavirus bei Schwangeren höher ist als bei nicht-schwangeren Erwachsenen. Es gelten bei Schwangeren betreffend dem Schutz vor Übertragung des Virus dieselben Massnahmen wie bei nicht-schwangeren Erwachsenen gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG). Es gibt aktuell keine Hinweise darauf, dass eine COVID-19-Infektion bei schwangeren Frauen häufiger zu schweren Verläufen führt als bei nicht-schwangeren Erwachsenen. Aktuell ist noch kein Fall einer Übertragung des Coronavirus auf das ungeborene Kind bekannt. Wochenbett: Im Falle einer COVID-19-Infektion bei einer Wöchnerin muss individuell und nach Rücksprache mit den behandelnden Gynäkologinnen/Gynäkologen bzw. Pädiaterinnen/Pädiatern besprochen werden, welche Massnahmen zum Schutz des Neugeborenen getroffen werden. Es gibt aktuell noch zu wenig Daten, um eine klare Empfehlung zum Stillen bei Frauen mit COVID-19-Infektion auszusprechen. Bisher konnte das Virus jedoch nicht in der Muttermilch nachgewiesen werden. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass sich aufgrund der dynamischen Situation der COVID-19- Epidemie und vieler Unklarheiten in Bezug auf Schwangerschaft und Geburt die Empfehlungen generell rasch ändern können. Unser Informationsschreiben zum Coronavirus ist auf den 15. März 2020 datiert und enthält die zu diesem Zeitpunkt aktuellsten Empfehlungen. Wir bitten Sie, sich auf der Internetseite des BAG laufend über die aktualisierten Empfehlungen zu informieren. Beleghebammen Aarau GmbH | Vordere Vorstadt 8 | 5000 Aarau www.beleghebammen-aarau.ch | info@beleghebammen-aarau.ch
Aktuell ist das Ausmass für uns Beleghebammen Aarau nur bedingt absehbar. Wir sind darum bemüht, dass wir Sie auch im Fall einer COVID-19-Infektion weiterhin so sicher und gut wie möglich durch die Schwangerschaft und die Wochenbettzeit begleiten können. Wir werden, sofern notwendig, auch mit der Kantonsärztin in Kontakt sein. Als Team sind wir in diesen Zeiten auf Ihre Unterstützung angewiesen. Nachfolgend finden Sie weitere Informationen dazu, wie wir uns in den kommenden Wochen organisieren werden. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung. Vielen Dank für Ihr Verständnis und liebe Grüsse Beleghebammen Aarau Adela Fernandez, Annina Stettler, Martina Lemmke, Sandrine Rütti, Veronica Ammann Beleghebammen Aarau GmbH | Vordere Vorstadt 8 | 5000 Aarau www.beleghebammen-aarau.ch | info@beleghebammen-aarau.ch
Informationen zum Praxisbetrieb Beleghebammen Aarau • Um uns organisieren und entsprechend vorbereiten zu können, sind wir auf transparente Kommunikation angewiesen. Wir bitten Sie, uns zeitnah zu informieren, falls bei Ihnen Symptome des COVID 19 auftreten, sie selbst oder Personen in Ihrem Haushalt positiv auf COVID 19 getestet wurden. • Wir bitten Sie, nicht zu früh in unserer Praxis zu erscheinen, um Wartezeiten möglichst gering zu halten. • Wenn möglich sollten die anstehenden Termine ohne Begleitung (Partner/Partnerin, Kinder) wahrgenommen werden. Ausnahmen bilden bereits geplante Geburtsvorbereitungskurse. • Wir bitten alle BesucherInnen unserer Praxis, bei Eintreffen in der Praxis die Hände gründlich zu waschen. • Auf eine Begrüssung durch Hände wird verzichtet. • In den Praxiszimmern wird ein Abstand von 2 Metern zwischen Hebamme und Schwangerer eingehalten, abgesehen von der körperlichen Untersuchung. Die Entwicklung des Coronavirus und die Auswirkungen auf uns als Team von Beleghebammen Aarau sind im Moment schwer vorhersehbar. Aktuell ist beabsichtigt, den Betrieb unter Berücksichtigung der oben erwähnten Massnahmen und gemäss Empfehlungen des BAG weiterzuführen. Es wird von Fall zu Fall entschieden, in welcher Form und wo eine Schwangerschaftskontrolle oder ein Wochenbettbesuch stattfindet. Was die Beleggeburten im KSA betrifft, können wir aktuell nicht ausschliessen, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Ausweichung auf die Geburtenabteilung des KSA notwendig sein wird. Bei längerfristigen Krankheitsausfällen einer Beleghebamme kann es sein, dass die Geburtsbegleitung regulär im KSA und durch eine Hebamme der Geburtenabteilung erfolgt. Ebenso, falls wir (Veronica und Annina) wegen vermehrten Krankheitsausfällen von Berufskolleginnen im Spital Dienste übernehmen müssen. Wir werden Sie zu gegebenem Zeitpunkt darüber informieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass bei möglichen Krankheitsausfällen unserseits Vertretungen durch weitere Hebammen notwendig sind. Beleghebammen Aarau GmbH | Vordere Vorstadt 8 | 5000 Aarau www.beleghebammen-aarau.ch | info@beleghebammen-aarau.ch
Informationsschreiben Coronavirus Beleghebammen Aarau - FAQ 1. Welches sind die Hauptübertragungswege Bei engem und längerem Kontakt: Wenn man zu einer erkrankten Person länger als 15 Minuten weniger als 2 Meter Abstand hält. Durch Tröpfchen: Niest oder hustet die erkrankte Person, können die Viren direkt auf die Schleimhäute von Nase, Mund oder Augen von anderen Menschen gelangen. Über die Hände: Ansteckende Tröpfchen aus Husten und Niesen können sich an den Händen befinden. Sie gelangen an Mund, Nase oder Augen, wenn man diese berührt. Das Virus wurde molekularbiologisch im Stuhl von erkrankten Personen nachgewiesen. Eine fäkale Übertragung ist daher theoretisch möglich, aber sie wurde noch nicht nachgewiesen. Nach heutigem Kenntnisstand ist Durchfall bei COVID-19 jedoch selten. 2. Welches sind die Symptome von COVID-19? Die Symptome sind sehr variabel und unspezifisch. Es ist möglich, dass die Patienten nur Husten oder nur Fieber aufweisen. Von den Personen, die derzeit nur Husten haben, haben die meisten jedoch keinen Coronavirus. Die Wahrscheinlichkeit einer Coronavirus-Infektion steigt deutlich, wenn der Husten mit Fieber oder zumindest mit allgemeinen Symptomen wie Müdigkeit und Muskelschmerzen einhergeht. 3. Ab wann ist eine Person ansteckend? Bei den meisten viralen Atemwegsinfektionen wird angenommen, dass Infizierte dann am ansteckendsten sind, wenn sie die stärksten Symptome aufweisen. Noch ist nicht sicher, ob asymptomatische Personen mit einer COVID-19 Infektion ansteckend sind oder wie lange vor dem Auftreten der Symptome eine Ansteckungsfähigkeit besteht. Nach derzeitigem Kenntnisstand scheinen asymptomatische Patienten jedoch nicht der Haupttreiber der Ansteckungen zu sein. 4. Was muss eine Person mit leichten bis mittelschweren Symptomen machen? Menschen mit leichten bis mittelschweren Symptomen (mässiges Fieber und Husten) wird empfohlen, bis zu 24 Stunden nach dem Verschwinden der Symptome zu Hause zu bleiben (Selbst-Isolation). Beleghebammen Aarau GmbH | Vordere Vorstadt 8 | 5000 Aarau www.beleghebammen-aarau.ch | info@beleghebammen-aarau.ch
Diese Personen sollten keine Gesundheitseinrichtung konsultieren, es sei denn: • sie gehören zu einer Gruppe von Personen, die als besonders gefährdet gelten (Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Krebs), • sie haben Atemnot, • bereits vorhandene Atemwegssymptome verschlechtern sich. Hilfestellung bietet dabei das Merkblatt Selbst-Isolation bei Fieber und Husten vom BAG. ➔ Treten bei Ihnen leichte bis mittelschwere Symptome auf, bitten wir Sie, telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir entscheiden dann, ob die Schwangerschaftskontrolle abgesagt/verschoben wird, bei Ihnen Zuhause stattfindet und/oder ob ein Wochenbettbesuch notwendig ist. 5. Was mache ich, wenn ich mit einem bestätigten COVID-19-Fall in Kontakt war? Der bestätigte Fall befindet sich im selben Haushalt: Nur Personen, die mit einem bestätigten Fall in einem gleichen Haushalt leben oder die Intimpartner des Falles sollten sich freiwillig 5 Tage in Quarantäne begeben. In diesem Zeitraum zeigen die meisten Personen erste Symptome der Krankheit (Merkblatt Selbst-Quarantäne vom BAG). Achten Sie dabei auf Ihren Gesundheitszustand, meiden Sie den Kontakt zu Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko und begeben Sie sich beim Auftreten von Symptomen in Selbst-Isolation (siehe Frage Nr. 4). Der bestätigte Fall befindet sich nicht im selben Haushalt: Alle anderen Personen sollten sich an die Hygieneregeln und Verhaltensempfehlungen der Kampagne «So schützen wir uns» halten. ➔ Wurde eine in ihrem Haushalt lebende Person positiv auf COVI-19 getestet, bitten wir Sie, telefonisch mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir entscheiden dann, ob die Schwangerschaftskontrolle abgesagt/verschoben wird, bei Ihnen Zuhause stattfindet und/oder ob ein Wochenbettbesuch notwendig ist. 6. Was mache ich, wenn ich selbst positiv auf COVID-19 getestet wurde? Halten Sie sich an die Anweisungen des behandelnden Arztes/Ärztin. ➔ Informieren Sie uns umgehend über ihr positives Testresultat, sodass wir den Verlauf der weiteren Betreuung gemeinsam besprechen können. Beleghebammen Aarau GmbH | Vordere Vorstadt 8 | 5000 Aarau www.beleghebammen-aarau.ch | info@beleghebammen-aarau.ch
Quellen: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche- epidemien/novel-cov.html Surbek, D. & Baud, D. (14. März, 2020). Coronavirusinfektion COVID-19 und Schwangerschaft: Stellungnahme. Verfügbar unter https://mcusercontent.com/056ef141c465521794a6c85aa/files/58ae60ba-3382-49c3-9876- 214018554ac5/Stellungnahme_Corona_Virus_und_Schwangerschaft.pdf Departement Gesundheit und Soziales, Abteilung Gesundheit (14. März, 2020). COVID-19: Empfehlung für Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause. Verfügbar unter https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche- epidemien/novel-cov/information-fer-die-aerzteschaft.html Beleghebammen Aarau GmbH | Vordere Vorstadt 8 | 5000 Aarau www.beleghebammen-aarau.ch | info@beleghebammen-aarau.ch
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