Schutzkonzept um COVID-19 für das Hallen- und Freibad, die Sauna und die Gastronomie der
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Schutzkonzept um COVID-19 für das Hallen- und Freibad, die Sauna und die Gastronomie der Badi Reiden AG Dieses Schutzkonzept gilt ab dem 31. Mai 2021. Es basiert auf dem Schutzkonzept der Verbände VHF Verband Hallen- und Freibäder / Gastro-Luzern. Version 28. Mai 2021 1
Einleitung Nachfolgendes Schutzkonzept beschreibt die Massnahmen, um den Betrieb gemäss der geltenden COVID- 19-Verordnung Stand vom 27. Mai 2021 geordnet wiederaufzunehmen. Dieses Schutzkonzept wurde von der Geschäftsleitung ausgearbeitet. Ziel dieser Massnahmen Das vorliegende Schutzkonzept soll die geordnete, aber reduzierte Wiederinbetriebnahme des Hallenbades sowie der Gastronomie der Badi Reiden AG in Übereinstimmung mit den behördlichen Vorgaben und Grundsätzen ermöglichen. Dabei wird dem Schutz der Besucherinnen und Besucher wie auch der Mitarbeitenden vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus höchste Priorität eingeräumt. Damit das Ziel des Schutzkonzepts erreicht werden kann, ist insbesondere eine hohe Selbstverantwortung und Disziplin der Besucherinnen und Besucher notwendig. Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze COVID-19-Verordnung 3, Arbeitsgesetz (SR 822.11) und dessen Verordnungen. Neben der aktuellen COVID-19-Verordnung des Bundesrats sind folgende übergeordneten Grundsätze vollumfänglich einzuhalten: • Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG) • Social-Distancing (1.5 m Mindestabstand; kein Körperkontakt) • Maximale Gruppengrössen • Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten. Inhalt 1 Maskenpflicht 2 Maximale Besucherzahlen / Nutzungsbeschränkungen 3 Sauna 4 Contact Tracing 5 Empfang / Kasse 6 Duschen / Garderoben 7 Reinigung & Desinfektion 8 Gastronomie 2
1. Maskenpflicht Es gilt eine generelle Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren in allen Bereichen mit Ausnahme von den Duschen, der Schwimmhalle und den Bereichen im Freien solange der Mindestabstand von 1.5 Meter eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht ist zwingend einzuhalten, ansonsten werden sie aufgefordert die Anlage zu verlassen. 2. Maximale Besucherzahlen / Nutzungsbeschränkungen: I. Hallenbad Die maximale Anzahl zulässiger Personen in der Schwimmhalle der Badi Reiden AG beträgt 47 Personen. Diese errechnete zulässige Besucherzahl ergibt sich aus der Gesamtfläche von 715 m2. Die Anzahl Personen, welche die Schwimmhalle gleichzeitig benutzen dürfen, ist auf 1 Person pro 15 m2 begrenzt. Das Einhalten der Hygieneregeln, das Social-Distancing und die maximale Gruppengrösse liegt in der Eigenverantwortung der Besucher. Der Zutritt in unser Bad kann nicht immer garantiert werden und es kann zu Wartezeiten kommen. Der Schulschwimmunterricht, Schwimmkurse, Tanz- und Fitnessprogramme durch Drittanbieter unterstehen der Verantwortung der jeweiligen Anbieter. Diese sind verpflichtet das Schutzkonzept der Badi Reiden AG einzuhalten und die Daten des Contact Tracing zu erfassen, sowie ihr eigenes Schutzkonzept zu erarbeiten. II. Freibad und Liegewiese Die maximale Anzahl zulässiger Personen im Freibad der Badi Reiden AG, für den Sommerbetrieb 2021, beträgt 850 Personen. Diese errechnete zulässige Besucherzahl ergibt sich aus der Gesamtfläche von 8'500 m2. Die Anzahl Personen, welche die Aussenanlage gleichzeitig benutzen dürfen, ist auf 1 Person pro 10 m2 begrenzt. Das Schwimmerbecken, ohne Sprunggrube, hat eine Fläche von 970 m2, die maximale Anzahl Nutzer beträgt 97. Das Nichtschwimmerbecken hat eine Fläche von 216 m2, die maximale Anzahl Nutzer beträgt 21. Im Becken der Sprunganlage ist die Anzahl bereits aus Sicherheitsgründen auf eine Person begrenzt. Der Personenfluss auf der gesamten Beckenanlage wird reguliert (siehe Plan). Der Zutritt wird durch nur einen Eingang gewährt, so kann die maximale Anzahl Nutzer reguliert werden. Aus Hygiene- und Sicherheitsgründen stehen den Gästen drei Ausgänge offen. Die Überschaubarkeit unserer Anlage lässt diese Umsetzung zu. 3
Gelb hinterlegte Zonen In diesen Zonen gilt erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf die Abstandsregeln. Gelbe Kreise In Bereichen, in welchen sich Kolonnen bilden können, sind Abstandsmarkierungen angebracht. A – Ein-/Ausstiegszone Schwimmerbecken In diesem Bereich ist aus Sicherheitsgründen ein Einbahnverkehr nicht möglich, es gilt die Abstandsregel einzuhalten. Aussteigende Personen haben Vortritt. Auf Personen, welche über die Leitern aus dem Becken steigen, ist Rücksicht zu nehmen. B – Schwimmerbahnen Der Öffentlichkeit werden die Bahnen 2 & 3 zum Schwimmen zur Verfügung gestellt. Die Bahn hat die doppelte Breite und ermöglicht das Schwimmen im Einbahnverkehr. Das Brust- und Rückenschwimmen ist erlaubt. Die Bahn 1 ist nur für Leistungsschwimmer bestimmt und darf nur nach Absprache mit dem Baddienst benutzt werden. Auf dieser Bahn ist nur das Crawlen erlaubt. Das Einhalten der Hygieneregeln, das Social-Distancing und die maximale Gruppengrösse liegt in der Eigenverantwortung der Besucher. 4
3. Sauna Die Sauna bleibt vorerst geschlossen. 4. Contact Tracing Bei allen Zeit-Abonnenten muss mindestens Name, Adresse und Telefonnummer hinterlegt werden. Bei Benutzen von Einzeleintritten und Mehrfachkarten muss beim Betreten des Bades Name, Adresse und Telefonnummer in die dafür vorgesehene App via QR-Code (foratable) oder in der aufliegenden Liste eingetragen werden. 5. Empfang / Kasse Die Empfangs-/Kassentheke ist mit einem Schutz aus Plexiglas ausgerüstet und es steht Händedesinfektionsmittel bereit. Das Personal, mit Ausnahme von Personen die in Einzelbüros oder im Freien arbeiten, trägt jederzeit Masken. Gäste sind gebeten vor Ort bargeldlose und somit berührungsfreie Zahlmöglichkeiten zu nutzen. Es werden Hinweise über die geänderten Verhaltensregeln gut sichtbar angebracht. Das Einhalten der Hygieneregeln, das Social-Distancing und die maximale Gruppengrösse liegt in der Eigenverantwortung der Besucher. Wenn sich mehrere Personen am Empfang aufhalten, werden weitere Gäste gebeten, draussen vor dem Haupteingang zu warten. Dies gilt auch beim Warten auf Angehörige. 6. Duschen / Garderoben Die Einzelkabinen in den Garderoben stehen alle zur Verfügung. Die Gäste werden jedoch gebeten die Bademode bereits zu Hause anzuziehen, damit der Aufenthalt in diesem Bereich verkürzt werden kann. Es gilt jederzeit „Verantwortung übernehmen und Abstand halten“. Es stehen im Hallenbad bei den Damen- und den Herrenduschen je 2 Einzelduschkabinen und weitere 4 Duschabteile mit Trennwänden, im Freibad 5 Einzelduschkabinen zur Verfügung. Die Gäste werden aufgefordert nach dem Baden oder Schwimmen, wenn möglich zu Hause zu Duschen damit Engpässe vermieden werden können. 7. Reinigung & Desinfektion Neben den bestehenden Reinigungs- und Hygienemassnahmen, gemäss SIA-Norm und SVG Empfehlung, werden zusätzlich Massnahmen zur Einhaltung der Hygienemassnahmen des BAG umgesetzt: • Sämtliche Türgriffe und Handläufe, inklusiv Beckenleitern, werden mehrmals täglich desinfiziert. • Am Empfang und in der Gastronomie wird ein Händedesinfektionsmittel bereitgestellt. 5
8. Gastronomie Es gelten die vorgeschriebenen Massnahmen für die Gastronomie gemäss dem jeweils gültigen Schutzkonzept für das Gastgewerbe unter COVID-19, Version 15 vom 19. April 2021, insbesondere: 1. Alle Personen im Betrieb reinigen sich regelmässig die Hände. 2. Tragen einer Gesichtsmaske in Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben 3. Die Restaurationsbetriebe, Gemeinschaftsgastronomie sowie Bar- und Clubbetriebe stellen sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen. Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden. 4. Mitarbeitende und andere Personen halten 1,5 Meter Abstand zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer Distanz unter 1,5 Meter sollen die Mitarbeitenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein. 5. Bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen 6. Kranke im Betrieb nach Hause schicken und anweisen, die Isolation gemäss BAG zu befolgen. Für Mitarbeitende von Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche Testungen anbieten, entfällt bei ihrer beruflichen Tätigkeit die Kontaktquarantäne. 7. Berücksichtigung von spezifischen Aspekten der Arbeit und Arbeitssituationen, um den Schutz zu gewährleisten 8. Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen und Einbezug der Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Massnahmen. 9. Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupassen. 10. Kontaktdaten der Gäste werden erhoben Das Einhalten der Hygieneregeln, das Social-Distancing und die maximale Gruppengrösse liegt in der Eigenverantwortung der Besucher. 6
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