SFAMA News Ausgabe 02/2020

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SFAMA News Ausgabe 02/2020
SFAMA News
Ausgabe 02/2020
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Inhaltsverzeichnis

                   Einleitung   COVID-19                                                         4

                   Im Fokus     Corona-Krise: Die Verantwortung des Asset Managements            5

               Fondsmärkte      Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft            7
                                Verwaltete Vermögen bei hiesigen Banken gesunken                 9
                                Fondsmarkt Schweiz 2020                                          9
                                Schweizer ETF-Markt im Jahr 2020                                11
                                SFA ARI®                                                        11
                                Kennzahlen Finanzstandort Schweiz                               12

          Nationales Umfeld     FIDLEG / FINIG                                                  13
                                Folgearbeiten FIDLEG / FINIG - Überarbeitung der SFAMA-
                                Selbstregulierung                                               13
                                L-QIF                                                           14
                                Sustainable Finance                                             14
                                SFAMA/SSF Key Messages and Recommendations for
                                Sustainable Asset Management                                    14
                                Klimaveträglichkeitstest 2020 des Bundesamtes für Umwelt:
                                SFAMA empfiehlt eine Teilnahme                                  15
                                Bundesrat will den Fremdkapitalmarkt mit Steuerreform stärken   16
                                Aktualisierte FINMA-Dokumente                                   16
                                ESTV veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019                      16
                                Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF           16

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Internationales Umfeld   Sustainable Finance: Regulatorische Entwicklungen in der EU   17
                                Änderungen der UCITS, AIFMD und MiFID II                      19
                                ESMA on MiFID II / MiFIR                                      20
                                ESMA on Covid-related systemic vulnerabilities                20
                                ESMA on periodic reports                                      20
                                ESMA’s guidance on performance fees                           20
                                ESMA on cost and performance of retail investment products    20
                                ESMA on cross-border funds distribution                       20
                                ESMA on reporting under MMFR                                  21
                                ESMA on leverage risk in AIF                                  21
                                ESAs on ESG disclosure rules                                  21
                                IOSCO on global hedge fund industry                           21
                                IOSCO on sustainable finance                                  21
                                Swiss Indices Endorsed Under the EU Benchmarks Regulation     21

            In eigener Sache    Mitglieder                                                    22
                                Fachausschüsse                                                22
                                Anstehende Anlässe                                            23

             Für Sie gesehen    Friends of Funds                                              24
                                Asset Management in der Schweiz – Praktischer Überblick und
                                rechtliche Grundlagen                                         24
                                SIX veröffentlicht ETF-Marktreport                            24
                                ETF, das erfolgreichste Fonds-Produkt, feiert Geburtstag      24

                  Impressum     Hinweise und Kontaktadressen                                  25

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Einleitung

COVID-19
Die durch Covid-19 bedingten wirtschaftlichen Unsicherheiten waren in den vergangenen Wochen und Mo-
naten Auslöser heftiger Marktschwankungen, was auch zu Herausforderungen für die Fonds- und Asset-­
Management-Industrie führte. Die SFAMA stand während dieser Zeit in engem Kontakt mit ihren Mitgliedern
und den Behörden. Sie hat sich dafür eingesetzt, dass den Anliegen unserer Industrie auch in dieser Krisen-
situation angemessen Rechnung getragen wurde. Die Geschäftsstelle hat regelmässig über relevante The-
men informiert und in dieser Zeit auch verschiedene Zirkulare publiziert.

Mit Zirkular vom 26. März 2020 (Nr. 02/2020) haben wir über die Auswirkungen des vom Bundesrat wegen
COVID-19 verfügten Fristen-Stillstands auf das Fonds- und Asset Management-Geschäft informiert. Am 6.
April 2020 folgte eine Information (Nr. 03/2020) über die bestehenden Möglichkeiten für offene schweizeri-
sche kollektive Kapitalanlagen bei Bewertungsproblemen sowie den Aufschub von Rückzahlungen. Ein wei-
teres Thema, das während dieser Zeit bei verschiedenen Instituten zur Diskussion stand, war der Umgang
mit Swinging Single Pricings und Spreads bei stark schwankenden Kursen und damit verbundenen hohen
Transaktionskosten. Auch hierzu wurde mit Zirkular vom 23. April 2020 orientiert (Nr. 04/2020). Die Serie
wurde schliesslich mit einer Übersicht über die diesbezüglichen Diskussionen und getroffenen Massnahmen
in verschiedenen Ländern in Europa abgeschlossen (Nr. 05/2020). Die Zirkulare vom 6. und 23. April 2020
wurden zudem von der FINMA formell zur Kenntnis genommen. Die Zirkulare finden Sie hier.

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Im Fokus

Corona-Krise: Die Verantwortung des Asset Managements
Der weitgehende Lockdown der Wirtschaft stellt die Schweiz vor grosse Herausforderungen, es droht die
schärfste Rezession seit Jahrzehnten. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung und auch die meisten Branchen-
verbände akzeptierten die Beschlüsse der Landesregierung und forderten das Parlament auf, sich ebenfalls
geschlossen hinter diese Notmassnahmen zu stellen. Selbstverständlich ist es nun an der Zeit, die Abwärts-
spirale in die Gegenrichtung zu drehen. Dies kann nur gelingen, wenn Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und
Gesellschaft Hand in Hand arbeiten.

Als Branchenverband der schweizerischen Asset Management Industrie sind wir nur bedingt «legitimiert»,
einen wirtschaftspolitischen Massnahmenplan für die nun beginnende Phase der wahrscheinlich lange dau-
ernden «begrenzten Normalität» zu fordern.

Aber auch für uns muss das Verhindern eines weiteren Teil-Lockdowns oberstes Ziel sein. Dabei gilt es, die
volkswirtschaftlichen Kosten so tief wie möglich zu halten, ohne das Gesundheitswesen zu überlasten und
die Gesundheit der Bevölkerung zu gefährden. Unternehmen aller Branchen müssen darin unterstützt wer-
den, schrittweise und kontrolliert, aber so rasch wie möglich, wieder umfassend «aktiv» zu werden.

Was heisst das nun für das Asset Management, insbesondere für das nachhaltige Asset Management und
die diesbezügliche Integration von Nachhaltigkeitskriterien in den Anlageprozess? Die faire Antwort lautet,
dass die Corona-Krise keine unmittelbaren Auswirkungen auf die diesbezüglichen Prozesse haben sollte.
Beachtet werden muss aber, dass in den nächsten Monaten die zunehmend relevante politische Frage sein
dürfte, wie die beschränkten öffentlichen Mittel auf die Bereiche Corona-Krisenbewältigung und Umwelt-
schutz respektive Klimawandel aufgeteilt werden. Es dürfte ein politischer Kampf um die staatlichen Mittel
werden, wo beim Thema ESG angesetzt wird. Es ist zu erwarten, dass es mindestens eine vorübergehende
Verschiebung von «E» zu «S» geben wird.

Zyniker könnten behaupten, dass es für die Asset-Management-Industrie letztlich keine Rolle spielt, ob die
für Anlagezwecke verfügbaren Gelder in «E» oder «S» fliessen. Auch die diesbezüglichen Folgerungen für
das Asset-Management-Marketing, nicht mehr nur zu betonen, wie klimafreundlich wir agieren, sondern dass
wir einen erheblichen Beitrag leisten, die gebeutelte Realwirtschaft wieder auf Vordermann zu bringen und
entsprechende Fonds zu lancieren, wäre mehr kurzsichtig als nachhaltig.

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Gerade auch in der Krise ist es entscheidend, dass die Fonds- und Asset-Management-Industrie glaubhaft
darstellt, dass sie ökologische, soziale und gesellschaftspolitische Strömungen berücksichtigt, denn nur so
ist es möglich, einen wesentlichen und vor allem «nachhaltigen» volkswirtschaftlichen Beitrag zu leisten.
Dieser muss zudem transparent kommuniziert werden und darf sich nicht ausschliesslich auf kurzfristige
Trends konzentrieren.

Transparenz und Vergleichbarkeit werden im Bereich Nachhaltigkeit – sowohl für «E», «S» als auch «G»
– zunehmend wichtig. Für die Anlegerinnen und Anleger muss erkennbar sein, wie Asset Manager «Nach-
haltigkeit» definieren, wie sie ESG-Strategien umsetzen und welchen «Impact» sie mit einer nachhaltigen
Anlage bezwecken. Transparenz bedingt selbstverständlich auch die Verfügbarkeit von Daten guter Qualität.
Asset Manager bieten Anlagelösungen für institutionelle Anleger, sorgen mit Anlagelösungen für die benötig-
ten Erträge bei Pensionskassen und finanzieren die Realwirtschaft. Der Anlagehorizont ist langfristig, wes-
halb nachhaltige Anlagen zentral sind.

Den Finanzmärkten und damit auch dem Asset Management wird eine grosse Verantwortung im Bereich der
Vorsorge wie auch im Kampf gegen den Klimawandel zugemutet. Diese Erwartungen zu erfüllen, stellt für die
Branche eine Herausforderung, aber auch eine Chance dar – vor und nach der Corona-Krise.

                                                                   Markus Fuchs, Geschäftsführer SFAMA

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Fondsmärkte

Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft
Das weltweit investierte Fondsvermögen stieg im vierten Quartal des Vorjahres ziemlich ansehnlich. Per
Ende Dezember 2019 lag das neu berechnete Fondsvolumen bei 52.7 Bio. EUR, was einem Anstieg auf
Quartalsbasis von 3.1% entspricht (auf Jahresbasis sind es +19.9%). 3.9 Bio. EUR entfallen dabei auf Funds
of Funds. Weil die EFAMA 2014 zusammen mit der IIFA (The International Investment Funds Association)
neue Fondstypen wie etwa ETFs, institutionelle Fonds oder Absicherungs-Produkte in die Betrachtung integ-
rierte, ergab sich eine riesige Ausweitung der Fondsvolumen und Produktzahlen. Ein unmittelbarer Vergleich
zu früheren Zahlen ist nur noch bis Anfang 2015 möglich.

Globale Fondsvermögen entwickelten sich unisono positiv
Gemessen in Lokalwährungen lagen im 4. Quartal des Jahres 2019 alle Länder bzw. Regionen im positiven
Bereich. Im beobachteten Quartal veränderte sich das Devisenpaar USD/EUR nur leicht, was sich in den Er-
gebnissen deshalb kaum manifestiert. Das Fondsvermögen lag in Übersee Ende Dezember 2019 erstmals
über der Marke von 25 Bio. EUR. Auf unserem Kontinent – so die EFAMA in ihrem jüngsten Bericht – waren
17.2 Bio. EUR in Anlagefonds investiert.

              Entwicklung des Fondsvermögens nach Regionen im 4. Quartal 2019
              (in Mrd. EUR)

                    6.3%            3.3%             1.7%        2.7%        3.5%                  4.7%                 4.8%

                          25130
                  24391

                                          17199
                                  16646

                                                   1911 1959   1818 1869                       1820 1837             1614 1683
                                                                           1627 1663

                    USA           Europa          Australien   Brasilien   Kanada                Japan                 China

                            3. Quartal 2019
                            4. Quartal 2019                     Prozentangabe der Veränderung in Lokalwährung

                                                                            Quelle: EFAMA International Statistical Release, März 2020

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Kaum Veränderungen im internationalen Gefüge
Vergleicht man die von der EFAMA ermittelten Werte, so weisen per Ende Dezember 2019 sowohl die USA
als auch Europa einen relativ stabilen Anteil am weltweit investierten Fondsvermögen auf. Als dritte Kraft
konnte sich Australien (3.7%) halten, wenngleich der Vorsprung auf die Verfolger – dieses Quartal ex-aequo
Brasilien und Japan mit 3.5% – nur gering ausfiel.

               Weltweit verwaltetes Fondsvermögen nach Regionen per 31.12.2019

                                                    USA 47.7%

                           Andere 2.6%                                             Japan 3.5%
                          Brasilien 3.5%                                           Kanada 3.2%
                         Australien 3.7%                                           China 3.2%

                                                   Europa 32.6%

                                                                  Quelle: EFAMA International Statistical Release, März 2020

Ende 2019 waren ca. 22.2 Bio. EUR in Aktienfonds investiert
Die in Aktienfonds angelegten Vermögen waren weltweit mit 22.2 Bio. EUR fast vier Mal so hoch wie die An-
lagen in Geldmarktfonds mit ungefähr 6.2 Bio. EUR. Die Obligationenfonds stiegen über das Jahr betrachtet
um etwa 1.7 Bio. EUR auf nunmehr 11 Bio. EUR. Ende 2019 waren rund 42% des weltweiten Fondsver-
mögens in Aktienfonds investiert, was einer Zunahme um zwei Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr ent-
spricht. Dem Börsenverlauf entsprechend lässt sich feststellen, dass gemischte Fonds durch die Aktienquote
auch an Wert gewannen, während die Geldmarktfonds stabil bei 12% blieben.

               Weltweit verwaltetes Fondsvermögen nach Kategorien per 31.12.2019

                                  Aktien 42%

                                                                                      Geldmarkt 12%

                             Andere 8%

                                                                              Bonds 21%

                                   Gemischte 17%

                                                                  Quelle: EFAMA International Statistical Release, März 2020

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Fondsuniversum weltweit bei 136’736 Fonds
Das von der EFAMA erfasste Fondsuniversum erreichte Ende 2019 eine Gesamtzahl von 136’736 Fonds.
Dies entspricht einer Zunahme von 4’752 Produkten gegenüber dem Vorjahr.

Europa blickt auf ein sehr gutes Jahr zurück
Das abgelaufene Kalenderjahr kann für Europas Fondsindustrie als hervorragend bezeichnet werden. Nach
einem ansehnlichen Zuwachs der Zeichnungen im ersten und zweiten Quartal 2019 erhöhten sich die Netto-
verkäufe im dritten und vierten Quartal sogar noch deutlich..

Verwaltete Vermögen bei hiesigen Banken gesunken
Die Wertschriftenbestände in Kundendepots der Schweizer Banken haben im Verlauf des vergangenen Jah-
res stets die Marke von 6 Bio. CHF überschritten. Sie stiegen von 6.08 Bio. CHF Ende Januar auf 6.72 Bio.
CHF Ende Dezember 2019, wie der Nationalbank-Statistik zu entnehmen ist. Das sind 16.7% mehr als noch
zu Jahresbeginn. Im Januar sind die Bestände leicht gestiegen, hernach aber im Zuge der Coronavirus-Aus-
breitung deutlich gesunken. Sie liegen per Ende März mit 5.97 Bio. CHF wieder knapp unter der Marke von 6
Bio. CHF. Gemäss Statistik der SNB vom Mai 2020 betrug der Anteil des Auslands an den gesamten Depot­
beständen 48.2%, was etwa ein Prozentpunkt weniger ist als im Vorjahr.

Vergleich der Fondsbestände
Vergleicht man die Fondsbestände, so stellt man bei inlän­dischen und ausländischen Depotkunden gleich-
läufige Tendenzen fest. Das Fondsvermögen inländischer Depotkunden sank zwischen Jahres­beginn und
Ende März 2020 um 120 Mrd. auf 1’406 Mrd. CHF (-7.9%), jenes der ausländischen Kunden sank um 114
Mrd. auf 775 Mrd. CHF (-12.8%).

Gleichläufige Entwicklung der Fondsquote bei Schweizer und ausländischen Depotinhabern
Die Quote der Fondsbestände bei Schweizer Depotkunden hat im Jahresverlauf leicht zugenommen und
liegt Ende März bei rund 45.6%. Bei ausländischen Depotkunden nahm sie im Jahresverlauf von 26.8% auf
26.9% leicht zu. Weiter halten primär Inländer Fonds schwei­zerischen Rechts in ihren Depots; die rund 918
Mrd. CHF entsprechen mehr als 65% des Volumens von Kollektivanlagen. Ausländische Anleger meiden
diesen Fonds-Typus tendenziell noch immer (die Werte liegen bei etwa 7.5%). Der Volumen­rückgang von 4
Mrd. CHF auf Jahresbasis erfolgte mehrheitlich bei Fonds ausländischer Provenienz.

Fondsmarkt Schweiz 2020
Die Swiss Fund Data AG – eine Tochtergesellschaft der SFAMA sowie der SIX Swiss Exchange AG – und
die Morningstar Switzerland GmbH produzieren seit 2014 gemeinsam eine Schweizer Fondsmarktstatistik.
Die Marktdaten der beiden Unternehmen werden zusammengeführt und durch die Swiss Fund Data in Form
einer öffentlichen Marktstatistik einerseits und einem monatlichen Statistikabonnement anderseits veröffent-
licht. Ergänzt wird das Angebot durch den regel­mässigen Marktkommentar der SFAMA, welcher die Entwick-
lungen des Schweizer Fondsmarkts erörtert.

Fondsvolumen rund 1‘097.5 Mrd. CHF
Per Ende März 2020 weist die Statistik zum Schweizer Fondsmarkt ein Totalvolumen von rund 1’097.5 Mrd.
CHF aus. Dieser Wert liegt 142.9 Mrd. CHF unter dem Volumen des Vorquartals, was einem Rückgang von
11.5% entspricht. Die Zahlen basieren auf der FINMA-Bewilligungsliste und umfassen alle Fonds schweize-
rischen Rechts sowie alle ausländischen Fonds, die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind – inklusive
der institutionellen Anteilsklassen.

SFAMA News Sommer 2020                                                                                    9
Nach Anlagekategorien unterteilt halten Aktienfonds mit über 39% weiterhin den grössten Anteil, gefolgt von
Obligationenfonds mit rund 33%. An dritter Stelle liegen nach wie vor die Anlagestrategiefonds mit etwa 11.2%.

                    Entwicklung des Fondsvermögens seit Januar 2020

                        Fondskategorie                      Volumen 31.12.19 Volumen 31.03.20 Wertveränderung

                       Aktienfonds                                    534.1              423.3                        - 110.8
                       Obligationenfonds                              381.2              367.5                        -    13.7
                       Geldmarktfonds                                 108.0              104.2                        -        3.8
                       Mischfonds                                     137.4              123.2                        -    14.2
                       Andere Fonds                                     2.4                   2.3                     -        0.1
                       Rohstofffonds                                   25.1                25.6                       +        0.5
                       Alternative Anlagen                             16.4                14.3                       -        2.1
                       Immobilienfonds                                 35.8                37.1                       +        1.3

                       Total Markt Schweiz                           1240.4             1097.5                        - 142.9

                                                                                         Quelle: Swiss Fund Data / Morningstar (in Mrd. CHF)

Zuwachs von 10 Fonds
Nachdem noch 2012 die Zahl der nach schweizerischem Recht gegründeten Anlagefonds gesunken ist,
konnte ab 2013 eine deutliche Trendumkehr festgestellt werden. Ein leichter Zuwachs konnte auch 2019
mit 8 Produkten verzeichnet werden. Aktuell sind insgesamt 1‘744 Produkte hiesigen Rechts bei der FINMA
registriert, darunter auch 20 Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen.

Die Zahl zum Vertrieb zugelassener Fonds beläuft sich per Ende März auf 9‘981 Produkte. Sie erhöhte sich
damit gegenüber dem Vorquartal um 75, auf Jahresbasis um 71 Fonds. Verantwortlich für diese Entwicklung
waren insbesondere ausländische (v.a. in Luxemburg domizilierte) Fonds. Luxemburg und Irland konnten
ihre führende Stellung als Domizil-Standorte weiter ausbauen.

                 Entwicklung der Anzahl Fonds nach Fondsart und Fondsdomizil
                   Fondsart /                                         Per Ende          Per Ende                  Veränderung im
                   Fondsdomizil                                     Dezember 2019       März 2020                    Jahr 2020

                   Schweizerische Fonds                             1734      (761)    1744         (763)         +       10          (2)
                   Kommanditges. f. k. K.                             22       (22)      20          (20)         -        2         (-2)
                   Effektenfonds                                     136         (0)    136            (0)                 0          (0)
                   Übrige Fonds für tradit. Anl.                    1463      (689)    1472         (690)         +        9          (1)
                   Übrige Fonds für altern. Anl.                      46        (23)     47           (24)        +        1          (1)
                   Immobilienfonds                                    67       (27)      69          (29)         +        2          (2)

                   Ausländische Fonds                               8172               8237                       +       65
                   Luxemburg                                        5471               5515                       +       44
                   Irland                                           1914               1951                       +       37
                   Andere Länder                                     787                771                       -       16

                   Total CH und Ausland                             9906      (761)    9981         (761)         +       75          (2)

                   (in Klammern: Fonds für qualifizierte Anleger)                                                               Quelle: FINMA

SFAMA News Sommer 2020                                                                                                                          10
Schweizer ETF-Markt im Jahr 2020
Im vergangenen Jahr wurden an der Schweizer Börse mit ETFs Umsätze in der Höhe von 124.7 Mrd. CHF
erzielt, was einer Zunahme um 24.2 Mrd. CHF gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im ersten Quartal des
laufenden Jahres erreichte der Turnover aber schon 37.9 Mrd. CHF, womit man auf Rekordjagd ist. Die Be-
liebtheit der Produkte ist weiterhin äusserst hoch.

Die Zahl der zugelassenen Produkte stieg ebenfalls weiter; 1‘569 ETFs von 25 Anbietern waren Ende März
2020 an der SIX Swiss Exchange gelistet. 16 Market Maker gewährleisten derzeit neben Liquidität auch den
Handel mit vertretbaren Geld/Brief-Spannen. Nach Anlageklassen betrachtet konzentriert sich mit 1‘063 Pro-
dukten noch immer der Grossteil von ETFs auf Aktien, immerhin 386 auf Bonds und noch 100 auf Rohstoffe.

Ein Blick auf die Abschlüsse zeigt einerseits, dass sich die Anzahl Transaktionen von 53’000 im Jahr 2003
auf etwa 1.04 Millionen im Jahre 2019 erhöhte (im Jahr 2018 waren es rund 1.06 Millionen). Parallel dazu
sank die durchschnittliche Abschlussgrösse von etwa 155’000 CHF auf 119’875 CHF (2018 lag sie bei 94‘400
CHF). Interessanter ist hierbei aber die Betrachtung des Medians; dieser sank in der genannten Zeitspanne
von 29’964 CHF auf 10’675 CHF (d.h. je eine Hälfte der Aufträge lag volumenmässig höher bzw. tiefer als
der Betrag).

SFA ARI®
Um die effektive Rendite auf Produktstufe der börsenkotierten Schwei­zer Immobilienfonds untereinander
vergleichbar zu machen, hat die SFAMA im Jahr 2012 den SFA ARI® lanciert. Dieser stützt sich auf die An-
lagerenditekennzahl und wird vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) von der Swiss Fund Data AG auf
Grundlage der jeweiligen Jahresberichte berechnet.

Das Fondsuniversum bilden die an der SIX Swiss Exchange kotierten Immobilienfonds, welche direkte
Immobi­lienanlagen in der Schweiz tätigen mit ausschliesslichem Investi­tionsland Schweiz. Funds of Funds
oder Schweizer Fonds, die direkt im Ausland investieren, sind ausgeschlossen.

Die aktuelle Anlagerendite des SFA ARI® wird mit 5.87% angegeben. Der ermittelte Wert basiert auf den
Geschäftsberichten per 31. Dezember 2019 und ist im Vergleich zum Vorquartal angestiegen (0.42 Prozent­
punkte). Berücksichtigt wurden für die aktuelle Bewertung 33 Immo­bi­lienfonds mit einem Nettofondsvermö-
gen von rund 37.3 Mrd. CHF.

                  Entwicklung des SFA ARI® seit 2014

                         7%

                         6%

                         5%

                         4%
                              2014    2015      2016      2017       2018            2019
                                                                                     (Q4)
                                                                         Quelle: Swiss Fund Data

SFAMA News Sommer 2020                                                                                  11
Kennzahlen Finanzstandort Schweiz
Zweimal jährlich publiziert das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen aktuelle Kennzahlen zum
Finanzstandort Schweiz. Diese nützliche Zusammenstellung kann nicht nur elektronisch heruntergeladen
werden, sondern auch als handliches Faltblatt in gedruckter Form kostenlos bestellt werden.
http://www.sif.admin.ch
Dokumentation
Nationales Umfeld

FIDLEG / FINIG
FIDLEG/FINIG sind seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Auf Grund der Übergangfristen haben Finanzdienstleis-
ter jedoch grundsätzlich zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln nach FIDLEG umzusetzen. Gleichzeitig enthalten
die Übergangsregelungen entsprechende Fristen für das «Phasing out» gewisser bisheriger KAG-Bestim-
mungen. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die bestehenden Verhaltens- und Organisa-
tionspflichten aus dem KAG solange weitergelten, bis der betreffende Finanzdienstleister FIDLEG am «Point
of Sale» umgesetzt hat. Dies bedeutet, dass die bestehenden Verträge und Prozesse beibehalten werden
können, auch wenn sie auf das angepasste Konzept im KAG nicht mehr vollumfänglich passen. Gleichzeitig
heisst dies aber auch, dass gewisse Erleichterungen aus dem neuen Recht erst vollumfänglich nutzen kann,
wer FIDLEG umgesetzt hat. Dazu gehören insbesondere der Verzicht auf den Vertreter und die Z    ­ ahlstelle
beim Angebot ausländischer kollektiver Kapitalanlagen gegenüber «per se» qualifizierten Anlegerinnen und
Anlegern sowie die aufsichtsrechtliche Pflicht, einen Vertriebsvertrag abzuschliessen. Erheblich kürzere
Übergangsfristen gelten für die Registrierung im Beraterregister und bei der Ombudsstelle. Die sechsmo-
natigen Fristen beginnen ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem die FINMA das erste Beraterregister bewilligt
bzw. das Eidg. Finanzdepartement die ersten Ombudsstellen anerkennt. Dies dürfte voraussichtlich noch bis
Mitte Jahr der Fall sein.

Die FINMA hat am 7. Februar 2020 die Anhörung dieser Ausführungsbestimmungen eröffnet. Diese dauerte
bis am 9. April 2020. Die SFAMA hat sich im Rahmen dieser Anhörung für die Interessen der Fonds- und
­Asset-Management-Industrie stark gemacht. Neben verschiedenen materiellen und formellen Präzisierungen
 wurde insbesondere ein Verzicht auf die vorgeschlagene Ausdehnung des Rundschreibens 2018/3 «Outsour-
 cing – Banken und Versicherer» auf Fondsleitungen, SICAV und Verwalter von Kollektivvermögen gefordert.

Folgearbeiten FIDLEG / FINIG:
Überarbeitung der SFAMA-Selbstregulierung
Die Geschäftsstelle überarbeitet derzeit, unterstützt durch eine entsprechende Arbeitsgruppe, die Selbst-
regulierung und Musterdokumente der SFAMA. Die auf der Basis von FIDLEG/FINIG bzw. des neuen KAG
erforderlichen Anpassungen bedürfen in der Regel der Anerkennung bzw. Kenntnisnahme der FINMA. Diese
wird erst erfolgen, nachdem die FINMA ihrerseits ihre Verordnungen und Rundschreiben verabschiedet hat.
Gestützt auf die neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtgesetz ist zudem nicht auszuschliessen, dass die
FINMA auch bei der Anerkennung der Selbstregulierung bundesintern und bei den Marktteilnehmern zusätz-
liche Konsultationsschlaufen einbauen muss. Folglich wird die überarbeitete Selbstregulierung der ­SFAMA
höchstwahrscheinlich frühestens anfangs 2021 publiziert werden. Bis zum Ende der zweijährigen Über-
gangsfrist (1. Januar 2022) können alle bestehenden SFAMA-Musterdokumente weiterverwendet werden.

SFAMA News Sommer 2020                                                                                  13
L-QIF
Die Botschaft zum L-QIF sollte ursprünglich im Frühjahr 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden. Auf
Grund der ausserordentlichen Situation rund um Covid-19 waren die Bundesratssitzungen in den vergange-
nen Wochen kurzfristig mit diesen Themen gefüllt. Aus diesem Grund wurde dieses Geschäft, genauso wie
zahlreiche weitere Dossiers, auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben. Kommt es zu keinen weiteren
Verzögerungen, könnte der bisherige Zeitplan, namentlich ein mögliches Inkrafttreten per 1. Januar 2022,
trotzdem eingehalten werden.

Sustainable Finance
Weiteres Vorgehen Bundesrat
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 eine Aussprache über einen nachhaltigen Finanz-
platz Schweiz geführt. Er sieht in diesem Bereich grosse Chancen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
und hat entschieden, eine bundesinterne Arbeitsgruppe einzusetzen, die verschiedene Abklärungen an die
Hand nehmen soll. Die Arbeitsgruppe wird vom SIF geleitet in enger Zusammenarbeit mit dem BAFU und
weiteren interessierten Behörden. Aufgrund der Pandemie-Situation konnte der Bundesrat seinen Bericht
nicht wie geplant im Frühling 2020 publizieren. Er wird diesen voraussichtlich am 26. Juni 2020 anlässlich
einer Medienkonferenz veröffentlichen. Die Branche ist weiterhin in der Pflicht zu handeln, unter anderem
weil die Integration von Nachhaltigkeitsprinzipien für den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit
wichtig ist, aber auch, weil der regulatorische Druck aus dem Ausland zunehmen dürfte.

SFAMA/SSF Key Messages and Recommendations for Sustainable Asset Management
Am 16. Juni 2020 haben die SFAMA und SSF ihre «Key Messages and Recommendations for ­Sustainable
Asset Management» an einer virtuellen Medienkonferenz veröffentlicht. Eine gemeinsame SFAMA/SSF-­
Arbeitsgruppe mit ESG-Experten aus der Praxis hat die Empfehlungen während mehr als einem Jahr er-
arbeitet. Sie richten sich an die Asset-Management-Industrie.

Bei den Kernbotschaften handelt es sich um generelle Ansichten zu nachhaltigen Finanzgeschäften. Die
Empfehlungen sind vorwiegend technischer Art. Sie konzentrieren sich auf den Anlageprozess und ent-
halten detaillierte Ausführungen zu den Elementen, die ein Asset Manager berücksichtigen sollte, um einen
nachhaltigen Anlageprozess erfolgreich umzusetzen. Der Einbezug von ESG-Kriterien in die Anlagestrategie
– sozusagen als Kern der Anlagephilosophie – trägt dazu bei, langfristig höhere risikoadjustierte Renditen
zu erwirtschaften. Asset Manager sind deshalb angehalten, eine soziale, wirtschaftliche und umweltbezoge-
ne Folgenabschätzung ihrer Investitionstätigkeit vorzunehmen und ihre Werte in einer Nachhaltigkeitspolitik
zu verankern. Der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien heisst Transparenz.
Hierfür ist eine standardisierte und messbare Berichterstattung von zentraler Bedeutung. Transparenz be-
dingt aber auch die Verfügbarkeit von verlässlichen Daten guter Qualität – hier sind auch die Unternehmen
und Research-Anbieter gefordert.

Die Empfehlungen von SSF und SFAMA zielen in erster Linie auf die Information von Asset Managern ab und
richten sich insbesondere an Organisationen, bei denen sich die ESG-Integration in einer Frühphase befin-
det. Die Empfehlungen sind vorwiegend technischer Art und sollen den Asset Managern als nützliche Orien-
tierungshilfe dienen. Sie konzentrieren sich auf die Umsetzung eines nachhaltigen Anlageprozesses und be-
handeln die Themen Governance, Anlagepolitik und Anlagestrategie, Risikomanagement sowie Transparenz
und Berichterstattung. So wird beispielsweise die Rolle des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung an-
gesprochen, es werden aber auch verschiedene Nachhaltigkeitsansätze sowie Ansätze für eine transparente
Berichterstattung aufgezeigt.

Die «Key Messages and Recommendations for Sustainable Asset Management» stehen auf der SFAMA
Webseite zur Verfügung: https://www.sfama.ch/de

SFAMA News Sommer 2020                                                                                  14
Klimaveträglichkeitstest 2020 des Bundesamtes für Umwelt (BAFU):
SFAMA empfiehlt eine Teilnahme
Im Übereinkommen von Paris hat sich die internationale Staatengemeinschaft zum Ziel gesetzt, die Finanz-
flüsse klimaverträglich – also in Einklang mit einem Weg hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber
Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung – auszurichten. Das Ziel des Abkommens soll mit frei-
willigen Massnahmen der Akteure anvisiert werden. In Ausführung dieses Abkommens, welches auch die
Schweiz ratifiziert hat, stellt der Bund Grundlagen und Tools bereit und steht als Dialogpartner zur Verfügung.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat seit 2017 in enger Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für in-
ternationale Finanzfragen (SIF) einen so genannten Klimaverträglichkeitstest für Finanzmarktakteure initiiert.

Die Teilnahme am Test 2020 ist freiwillig, anonym sowie kostenlos und steht erstmals auch Asset Managern
zur Verfügung. Die Bundesverwaltung wird lediglich die aggregierten und anonymisierten Daten erhalten und
darüber Bericht erstatten. Mit regelmässigen Klimaverträglichkeitstests kann der Bund erfassen, inwieweit
Fortschritte in Richtung klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse mit freiwilligen Massnahmen erzielt
werden konnten oder ob weitere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen. Die Einladung des
BAFU zur Testteilnahme erfolgt insbesondere über die Verbände des Finanzsektors. Die SFAMA lädt die
Asset Manager zu einer Teilnahme an den Klimaverträglichkeitstests ein. Der Test bietet sich auch für Asset
Manager an, die Immobilienprodukte in der Schweiz offerieren.

Eine Anmeldung für den Test hierfür erfolgt direkt beim BAFU. Der Einladungsbrief des BAFU vom 2. März
2020 sowie weitere relevanten Informationen sie hier:
https://www.sfama.ch/de/anlaesse/drittanlaesse/einladung-zur-teilnahme-am-klimavertraeglichkeitstest-2020_02-03-2020.pdf
https://www.sfama.ch/de/anlaesse/drittanlaesse/beilage_pacta2020_investorenbriefing_de.pdf

Die Eingabephase wurde Anfang März 2020 gestartet. Aufgrund der Pandemiesituation hat das BAFU die
Frist für die Eingabephase von Ende Mai 2020 bis zum 30. Juni verlängert. Voraussichtlich im September
2020 werden die individuellen Testberichte an die Teilnehmer versandt und das BAFU wird den Gesamtbe-
richt mit den aggregierten, anonymisierten Daten publizieren.
Bundesrat will den Fremdkapitalmarkt mit
Steuerreform stärken
Der Fremdkapitalmarkt in der Schweiz soll mit
einer Steuerreform gestärkt werden. Ausserdem
will der Bundesrat eine Sicherungslücke bei der
Verrechnungssteuer schliessen. An seiner Sit-
zung vom 3. April 2020 eröffnete der Bundesrat
die Vernehmlassung zur Änderung des Verrech-
nungssteuergesetzes.
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medien-
mitteilungen.msg-id-78687.html

Aktualisierte FINMA-Dokumente
Die FINMA hat folgende Dokumente aktualisiert:
• FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2020: Meldepflicht
  von Cyber-Attacken gemäss Art. 29 Abs. 2
  ­FINMAG
https://www.finma.ch/de/dokumentation/finma-aufsichtsmit-
teilungen/

• Prüfpunkte zu den Risiken aus indifferenten Ge-
  schäften / Verhaltensregeln gegenüber Kunden
  (Suitability)
• Prüfpunkte Marktverhalten und Marktintegrität
• Prüfpunkte zum Risikomanagement bei Cross-
  border Aktivitäten
https://www.finma.ch/de/ueberwachung/branchenuebergrei-
fende-themen/pruefwesen/pruefwesen-bei-instituten-nach-
finig-und-kag/

ESTV veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019
Der Tätigkeitsbericht der Eidg. Steuerverwaltung
erläutert die Einnahmen der Bundessteuern und
die Inhalte der steuerpolitischen Geschäfte.
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/fachinfor-
mationen/taetigkeitsbericht.html

Staatssekretariat für internationale
Finanzfragen SIF
Der SIF-Newsletter orientiert regelmässig über
Neuigkeiten aus den Geschäftsbereichen des
Staatssekretariats für internationale Finanzfragen.
Er erscheint drei- bis viermal jährlich in deutscher
und französischer Sprache.
http://www.sif.admin.ch
Dokumentation
Internationales Umfeld

Sustainable Finance: Regulatorische Entwicklungen in der EU
Im März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Aktionsplan, gestützt auf die Empfehlungen der
«High-level Expert Group» on Sustainable Finance (HLEG). Er verfolgt das Ziel, Kapitalströme auf nachhal-
tige Investitionen umzulenken, die Auswirkungen des Klimawandels sowie sozialer und ökologischer Fragen
auf das Finanzsystem abzuschwächen und die Transparenz sowie langfristige Finanzierung zu erhöhen.
Die alte EU-Kommission (2014-2019) hat bereits umfangreiche Massnahmen und Initiativen zur Umsetzung
des Aktionsplans an die Hand genommen. Die neue EU-Kommission (ab 2019) hat ausserdem eine neue
Wachstumsstrategie initiiert, die darauf abzielt, dass die EU bis 2050 «klimaneutral» wird. Kommissionsprä-
sidentin Ursula von der Leyen spricht vom Green Deal als einer neuen Wachstumsstrategie, die Emissionen
senkt und Arbeitsplätze schafft. Alle laufenden und zukünftigen Strategien sowie Massnahmen der EU sollen
die Ziele des Green Deals unterstützen. Als wesentlich bzw. prioritär für die Erreichung dieser Ziele gilt die
Umsetzung der Massnahmen bezüglich Sustainable Finance. Als Teil des Green Deals soll auch das euro-
päische Klimagesetz, das derzeit diskutiert wird, dazu beitragen, die Bedingungen für einen effektiven und
fairen Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft klar festzulegen und für Investoren berechenbar zu
machen. Dieses Gesetz soll auch sicherstellen, dass alle EU-Strategien zum Ziel der Klimaneutralität bei-
tragen und alle Sektoren ihren Beitrag leisten.

Die Strategien, Initiativen und Massnahmen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans und des Green Deals sind
zahlreich. Nachstehend eine Auswahl einiger regulatorischen Entwicklungen:

EU-Offenlegungsverordnung
Die Verordnung (EU) 2019/2088 trat am 29. Dezember 2019 in Kraft. Sie zwingt Finanzmarktteilnehmer und
Finanzberater zu einer sehr detaillierten Offenlegung von Informationen, die allen potenziellen Investoren zur
Verfügung gestellt werden. Die Vorschriften umfassen zusammengefasst Offenlegungspflichten bezüglich
Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Entscheidungsprozessen, Berücksichtigung negativer Nachhal-
tigkeitsauswirkungen sowie nachhaltigkeitsbezogene Informationen für Finanzprodukte (Publikation auf der
Website, Transparenz bei vorvertraglichen Informationen, Offenlegung in regelmässigen Berichten).

Am 23. April 2020 veröffentlichten die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) die Entwürfe der technischen
Regulierungsstandards (RTSs), welche die EU-Offenlegungsverordnung ergänzen und präzisieren. Die öf-
fentliche Konsultation dauert bis zum 1. September 2020.

Die RTSs enthalten Vorschläge zum Inhalt, zur Methodik und Darlegung von ESG-Offenlegungen sowohl
auf Unternehmens- als auch auf Produktebene. Darüber hinaus enthält das Konsultationspapier im Einklang
mit der EU-Taxonomie-Verordnung Vorschläge zur Anwendung des Prinzips «keinen signifikanten Schaden
verursachen» («do not significantly harm»; DNSH principle) bei der Berichterstattung über negative Auswir-
kungen, die der EU-Kommission bis Ende 2020 vorgelegt werden sollen.

SFAMA News Sommer 2020                                                                                     17
Nächste Schritte:
• Die Konsultation zu den RTSs dauert bis zum 1. September 2020.
• Nach Abschluss der Konsultation werden die ESAs die RTSs fertigstellen und der Europäischen Kommis-
  sion bis zum 30. Dezember 2020 vorlegen.
• Nach der Verabschiedung durch die EU-Kommission haben EU-Parlament und EU-Rat zwischen 1 und 3
  Monaten Zeit, um Einwände gegen RTSs zu erheben oder die Standards zu verabschieden.
• Die Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene sollen ab März 2021 gelten.
• Vorvertragliche und periodische Berichtspflichten sollen ab Januar 2022 für Offenlegungen im Zusammen-
  hang mit Klimaschutz- und Klimaanpassungs-Zielen und ab Januar 2023 für solche im Zusammenhang mit
  den vier verbleibenden Zielen der EU-Taxonomie-Verordnung gelten.

Änderung der EU-Benchmark-Verordnung
Mit der Änderung der Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011, die am 10. Dezember 2019 in Kraft trat, wer-
den Regeln eingeführt, die zwei neue Kategorien von Benchmarks – nämlich den EU-CTB und den ­EU-PAB
– festlegen und regeln. Sie sollen den Anlegern helfen, den Kohlenstoff-Fussabdruck von Investitionen zu
vergleichen.

Im April und Mai 2020 hielt die EU-Kommission Konsultationen zu delegierten Rechtsakten ab, welche die
Benchmark-Verordnung ergänzen. Die Verordnungen müssen nun von der EU-Kommission verabschiedet,
vom EU-Parlament und EU-Rat geprüft und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, um in Kraft treten zu
können.

Im März 2020 veröffentlichte die ESMA ein Konsultationspapier zu Entwürfen von Regulatory Technical Stan-
dards (RTS) im Rahmen der Benchmark-Verordnung. Die ursprünglich auf den 9. Mai 2020 gesetzte Frist
zur Abgabe von Stellungnahmen wurde bis 8. Juni 2020 verlängert. Das Konsultationspapier enthält Hinter-
grundinformationen, Einzelheiten zum Ansatz und zum Entwurf der RTS über Fragen im Zusammenhang mit
Governance-Regelungen, Methoden, Meldung von Verstössen, obligatorische Verwaltung kritischer Bench-
marks und nicht-signifikanter Benchmarks. Es wird erwartet, dass die ESMA bis zum 1. Oktober 2020 einen
Abschlussbericht veröffentlicht und die endgültigen RTS bei der EU-Kommission einreicht.

Zusätzlich zur erwähnten Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011, die am 10. Dezember 2019 in Kraft trat,
wird erwartet, dass die EU-Kommission eine umfassende Änderung dieser Verordnung vorschlagen wird und
bis Ende 2022 einen Bericht über die Auswirkungen der EU-Benchmark-Verordnung sowie die Machbarkeit
der Einführung eines spezifischen «ESG-Benchmarks» vorlegt.

EU-Taxonomie-Verordnung
Zusammengefasst geht es um die Schaffung eines einheitlichen Klassifizierungssystems zur Definition so
genannter «ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten». Die Taxonomie-Verordnung legt ein System zur
Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten dar, welches sich auf folgende Punkte bezieht: 1) Eindämmung
des Klimawandels; 2) Anpassung an den Klimawandel; 3) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und
Meeres-Ressourcen; 4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; 5) Verhütung und Kontrolle der Umweltver-
schmutzung und 6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Die Verord-
nung soll dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden kann (Green Deal). Darüber hinaus legt
die EU-Verordnung zur Nachhaltigkeits-Taxonomie Offenlegungspflichten für Investoren und Unternehmen
fest.

Die Taxonomie soll laut EU-Kommission in das künftige EU-Recht eingebettet und so gestaltet werden, dass
sie in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden kann (Green Bond Standard, EU Ecolabel for Retail In-
vestment Products). Ausserdem soll eine Angleichung der Taxonomie-Verordnung mit der bereits bestehen-
den Offenlegungs-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Investments stattfinden.

Es wird erwartet, dass die EU-Nachhaltigkeits-Taxonomie-Verordnung im Dezember 2021 in Kraft treten
wird. Ihre vollständige Anwendung soll voraussichtlich bis Ende 2022 gewährleistet werden.

SFAMA News Sommer 2020                                                                                18
Nächste Schritte:
• Am 18. Juni 2020 hat das EU-Parlament die Verordnung verabschiedet.
• Der endgültige Text der EU-Taxonomie-Verordnung wird voraussichtlich Mitte Juli im Amtsblatt der Europäi-
  schen Union veröffentlicht. Sie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
• In den kommenden Wochen wird erwartet, dass die EU-Kommission die Entwürfe der delegierten Rechts-
  akte zur Ergänzung der Taxonomie veröffentlichen und hierzu eine öffentliche Konsultation der Interessen-
  gruppen stattfinden wird.
• Die «Plattform for Sustainable Finance» wird die Nachfolge der «Technical Expert Group on Sustainable
  Finance (TEG)» antreten, deren Mandat spätestens im September 2020 endet (im März 2020 hat die TEG
  ihre Empfehlungen veröffentlicht).
• Wie von der EU-Taxonomie-Verordnung vorgesehen, wird die «Plattform for Sustainable Finance» die
  Kommission bei der Entwicklung von technischen Screening-Kriterien für die Taxonomie, bei der Über-
  prüfung der Taxonomie-Verordnung und bei der Politikentwicklung beraten sowie eine Beobachterfunktion
  ausüben.
• Die EU-Kommission hat im Januar 2020 in ihrer Mitteilung zum so genannten Sustainable Investment
  Plan, welcher den EU Green Deal Investment Plan unterstützt, bestätigt, dass sie im Jahr 2020 die Ge-
  setzgebung zum Klimaziel der EU vorbereiten wird. Die Gesetzgebung zu den anderen Umweltzielen der
  EU-Nachhaltigkeits-Taxonomie soll bis Ende 2021 erarbeitet werden.

Änderungen der UCITS, AIFMD und MiFID II
Am 8. Juni 2020 wurde die Konsultation der lang erwarteten Entwürfe der delegierten Rechtsakte unter
anderem zu UCITS, AIFMD und MiFID II eröffnet. Dabei geht es um die Integration von Nachhaltigkeits-
faktoren unter UCITS, AIFMD und MiFID II (bezogen auf die Produkt-Governance, Suitability-Prüfung und
organisatorischen Anforderungen). Diese Entwürfe stützen sich auf öffentliche Konsultationen, die im Laufe
des Jahres 2018 durchgeführt wurden, sowie auf den ESMA-Abschlussbericht und die Entwürfe delegierter
­Rechtsakte, die im April 2019 veröffentlicht wurden. Die öffentliche Konsultation der Entwürfe dauert bis zum
 6. Juli 2020. Im Anschluss an diese Konsultation werden die Vorschläge der Kommission zur Änderung der
 Level 2-Massnahmen der Stufe 2 dem EU-Rat und Parlament zur Zustimmung vorgelegt, bevor der Text im
 Amtsblatt veröffentlicht wird. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Schritte einige Monate dauern werden,
 so dass die Änderungen nicht vor Ende 2021 / Anfang 2022 anwendbar sein werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine neue Definition von den so genannten «sustainability
preferences», die sich auf die Präferenz der Kundinnen und Kunden für nachhaltige Finanzprodukte und
-dienstleistungen bezieht. Die Definitionen von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren entsprechen derjenigen
der EU-Offenlegungsverordnung.

SFAMA News Sommer 2020                                                                                     19
ESMA on MiFID II / MiFIR                                   ESMA on periodic reports
On 28 and 29 May 2020, the European Securities             On 9 April 2020, ESMA issued a public statement
and Markets Authority updated its questions and            directed at fund managers on actions to mitigate
answers (Q&As) on the implementation of investor           the impact of COVID-19 on the deadlines for the
protection, transparency, and market structures            publication of their periodic reports. This public
topics under the Markets in Financial Instruments          statement is without prejudice to obligations of
Directive and Regulation (MiFID II / MiFIR). The           fund managers stemming from national legislation
updated Q&As on investor protection provide cla-           and EU law.
rification on the application of the ­MiFID definition     https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/
of «acceptable minor non-monetary benefits».               esma34-45-896_public_statement_on_publication_dead-
The updated Q&As on transparency cover trans-              lines_in_fund_management_area.pdf
parency in relation to ­non-equity instruments. The
updated Q&As on market structures cover the au­
thorization of multilateral trading facilities (MTFs).     ESMA’s guidance on performance fees
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/    On 3 April 2020, ESMA published its final guidan-
esma35-43-349_mifid_ii_qas_on_investor_protection_to-      ce on performance fees in investment funds – ap-
pics.pdf                                                   plicable to undertakings for collective investment
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/    in transferable securities and certain types of al-
esma70-872942901-38_qas_markets_structures_issues.pdf      ternative investment funds. The guidelines pro-
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/    vide comprehensive guidance to fund managers
esma70-872942901-35_qas_transparency_issues.pdf            when designing performance fee models for the
                                                           funds they manage, including the assessment of
                                                           consistency between the performance fee model
ESMA on Covid-related systemic                             and the fund’s investment objective, policy, and
vulnerabilities                                            strategy, particularly when the fund is managed
On 14 May 2020, ESMA published a statement                 with reference to a benchmark.
supporting the recommendations issued by the               https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/
General Board of the European Systemic Risk                esma_34-39-968_final_report_guidelines_on_performance_
Board. These recommendations are part of a set             fees.pdf
of actions to address the coronavirus emergency
from a macroprudential perspective. They sug-
gest that the relevant National Competent Autho-           ESMA on cost and performance of retail
rities across the European Union, coordinated by           investment products
ESMA, undertake focused supervisory engage-                On 6 April 2020, ESMA published its second an-
ment with investment funds that have significant           nual statistical report on the cost and performance
exposures to less liquid assets, focusing on cor-          of retail investment products in the EU. The costs
porate debt and real estate.                               paid by retail investors are significantly higher
ESMA’s statement                                           than those paid by institutional investors, leading
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/    to lower net returns for this category of investors.
esma50-158-2232_statement_esrb_recommendation.pdf          Due to the higher costs, the net returns on actively
ESRB’s recommendations                                     managed funds are lower, on average, than those
https://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/recommendations/esrb.   for passively managed funds.
recommendation200514_ESRB_on_liquidity_risks_in_in-        https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/
vestment_funds~4a3972a25d.en.pdf                           esma50-165-1106-asr-performance_and_costs.pdf

                                                           ESMA on cross-border funds distribution
                                                           On 31 March 2020, ESMA launched a public con-
                                                           sultation on the standard forms, templates, and
                                                           procedures that NCAs should use to publish infor-
                                                           mation on their websites to facilitate cross-border
                                                           distribution of funds. ESMA will consider the feed-
                                                           back it receives to this consultation by 30 June

SFAMA News Sommer 2020                                                                                               20
2020 with a view to finalizing the implementing           The ESAs welcome feedback to this consultation
technical standards for submission to the Euro-           by 1 September 2020. Following the close of the
pean Commission by 2 February 2021.                       consultation, the draft Regulatory Technical Stan-
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/   dards (RTS) will be finalized and submitted to the
esma34-39-966_-_cp_on_its_on_cross-border_distribu-       European Commission.
tion_of_funds.pdf                                         https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/
                                                          jc_2020_16_-_joint_consultation_paper_on_esg_disclosu-
                                                          res.pdf
ESMA on reporting under MMFR
On 31 March 2020, ESMA announced that the
first reports by managers of money market funds           IOSCO on global hedge fund industry
under the MMF Regulation should be submitted in           On 15 April 2020, the International Organization
September 2020. The original date for submissi-           of Securities Commissions (IOSCO) published its
ons was April 2020.                                       report on the fifth IOSCO Hedge Funds Survey,
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-     which provides regulators with new insights into
announces-update-reporting-under-money-market-funds-      the global hedge fund industry and the potential
regulation                                                systemic risks this industry may pose to the inter-
                                                          national financial system.
                                                          https://www.iosco.org/library/pubdocs/pdf/IOSCOPD653.pdf
ESMA on leverage risk in AIF
On 27 March 2020, ESMA launched a public con-
sultation on its draft guidance to address leverage       IOSCO on sustainable finance
risks in the AIF sector. The consultation is part of      On 14 April 2020, IOSCO published its report on
ESMA’s response to the recommendations of the             sustainable finance and the role of securities re-
European Systemic Risk Board in April 2018 to             gulators and IOSCO, which seeks to help market
address liquidity and leverage risk in investment         participants address issues related to sustaina-
funds. ESMA will consider the feedback it recei-          bility and climate change. The report indicates
ves to this consultation by 1 September 2020 with         that many issuers and asset managers operating
a view to finalizing the guidelines for publication.      across national borders may be subject to diffe-
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/   rent regulatory regimes or participate in multiple
esma34-39-967_consultation_paper_on_guidelines_on_        regional or international third-party initiatives. This
art_25_aifmd.pdf                                          wide variety of regulatory regimes and initiatives,
                                                          often with inconsistent objectives and require-
                                                          ments, may prevent stakeholders from fully un-
ESAs on ESG disclosure rules                              derstanding the risks and opportunities that sus-
On 23 April 2020, the three European S ­ upervisory       tainable business activities entail.
Authorities issued a consultation paper seeking           https://www.iosco.org/library/pubdocs/pdf/IOSCOPD652.pdf
input on proposed environmental, social, and go-
vernance (ESG) disclosure standards for financial
market participants, advisers, and products. The-         Swiss Indices Endorsed Under the EU
se standards have been developed under the EU             Benchmarks Regulation
Regulation on sustainability-related disclosures in       SIX has received confirmation from the Swedish
the financial services sector, aiming to:                 financial supervisory authority FI that its major
• strengthen protection for end-investors                 Swiss indexes are compliant with the EU Bench-
• improve the disclosures to investors from a             mark Regulation. The approval was granted for a
  ­broad range of financial market participants and       total of 39 equity, fixed income, and money market
   financial advisers                                     indexes. The flagship SMI and SARON (the Swiss
• improve the disclosures to investors regarding          franc reference interest rate) are also included.
   financial products                                     https://www.six-group.com/en/newsroom/media-relea-
                                                          ses/2020/20200205-swiss-indices-endorsed.html

SFAMA News Sommer 2020                                                                                          21
In eigener Sache

Mitglieder                                          Processes & Operations
Vorstand und Geschäftsstelle freut es, dass die     Daniel Lüdin
SFAMA im Frühjahr folgendes Mitglied aufnehmen      • Zirkulare der SFAMA zu Covid-19 (Bewertung,
durfte.                                               Swinging Single Pricing sowie EU-Massnahmen)
• BlueBay Asset Management AG                       • Änderung der SFAMA-Selbstregulierung im Zu-
                                                      sammenhang mit FIDLEG/FINIG

Fachausschüsse                                      Risk Management
Die Fachausschüsse liefern in Bezug auf das ent-    Robert Majewski
sprechende Fachgebiet grundsätzlich Entschei-       • Diskussion der Risk-Management-Ansätze ein-
dungsvorbereitungen zuhanden Vorstand und Ge-         zelner Institute und Ableitung von «Best prac­
schäftsstelle. Die einzelnen Fachausschüsse sind/     tice»-Ansätzen
waren in folgenden Themenbereichen aktiv invol-     • Erfahrungsaustausch zum Risk Management in
viert.                                                Zeiten von Covid-19

Alternative Investments                             Recht & Compliance
Régis Martin                                        Diana Imbach
• «Deep Dive» zu möglichen ESG-Geschäftsmo-         • Zirkulare der SFAMA zu Covid-19 (Fristenstill-
  dellen für Anbieter von Alternativen Anlagen        stand, Bewertung, Swinging Single Pricing sowie
• Diskussion zu den Fokusthemen Hedge Funds           EU-Massnahmen)
  und Private Multi-Asset Class Solutions           • Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit
• Vorbesprechung eines weiteren Fach- und Inves­      FIDLEG/FINIG (Fondsleitung als Nicht-Finanz-
  toren-Anlasses zusammen mit AIMA in ­Zürich         dienstleister, Übergangsfristen, GwG-Änderung,
                                                      Ombudsstelle)
ETF und indexierte Anlagen
Markus Götschi                                      Recht & Compliance Asset Management
• Fertigstellung der Anpassungsarbeiten zur KKV     Jasmin Djalali
  im Zuge von FIDLEG und FINIG                      • Austausch zum Risiko-Management in Zeiten
• Fortführung der Diskussionen bezüglich Daten-       von Covid-19
  grundlagen für die Erfassung der Bestände von     • Analyse SFAMA-Zirkulare zu Covid-19 und Hin-
  passiven Anlageprodukten in der Schweiz             tergründe
                                                    • Präsentation aktuelle Entwicklungen HR-Praxis
Immobilienfonds                                       zur KmGK
Roger Hennig                                        • Update zum L-QIF
• Überprüfung produktspezifische SFAMA-Richt­­
  linien im Hinblick auf FIDLEG/FINIG
• Übergangsbestimmungen FIDLEV/FINIV/KKV

SFAMA News Sommer 2020                                                                             22
Steuern
Hanspeter Kurz
• Erarbeitung einer Stellungnahme zur Reform
  der Verrechnungssteuer
• Mitarbeit bei der Überarbeitung des «Muster-
  vertriebsvertrags» nach FIDLEG/FINIG (steuer-
  rechtliche Sicht)

Vertrieb & Marketing
Markus Signer
• Weiterführende Diskussion der ­Veränderungen
  im Themenbereich «Vertrieb» mit ­FIDLEG/FINIG
  aufgrund des Wechsels vom «Vertrieb» zum
  «Angebot»
• Vertiefte Behandlung des Themas Fondsplatt-
  formen
• Beurteilung einer Weiterführung der Twitter-Ak-
  tivitäten mit aktuellen Anlagefonds-Themen

Anstehende Anlässe

Swiss Funds & Asset Management Forum
Freitag, 25. September 2020
Hotel Bellevue Palace, Bern

15. Swiss Fund Day
Donnerstag, 19. November 2020
Park Hyatt Zurich, Zürich

Die Details zu den Veranstaltungen werden zu
gegebener Zeit im Internet publiziert.
http://www.sfama.ch/de/anlaesse
Für Sie gesehen

Friends of Funds                                               Asset Management in der Schweiz –
Zwischen dem neutralen Diskussions-Forum und                   Praktischer Überblick und rechtliche
der SFAMA besteht eine langjährige Partnerschaft.              Grundlagen
Die fixierten Daten und Themen lauten wie folgt:               Mit der vorliegenden Ausgabe von «Asset Ma-
                                                               nagement in der Schweiz – Praktischer Überblick
Veranstaltungen in Zürich (Zyklus 35):                         und rechtliche Grundlagen» stellt PWC wieder ein
25.08.20 Nachhaltigkeit – vom Themenfonds zur                  handliches und umfassendes Arbeitshilfsmittel zur
           Unternehmensausrichtung                             Verfügung, welches nicht nur die produktspezi-
29.09.20 Next Generation Asset Servicing                       fischen (also die kollektiven Kapitalanlagen be-
27.10.20 Obligationen-Investments im Niedrig-                  treffenden), sondern auch die relevanten instituts-
           zins-Umfeld                                         und dienstleistungsspezifischen Regeln umfasst.
24.11.20 Kollektivanlagen im Dienst der Real-                  Das Dokument beinhaltet das FIDLEG, FINIG und
           wirtschaft                                          KAG sowie die entsprechenden Verordnungen inkl.
26.01.21 Positionierung und Alpha-Generierung                  FINMA-Rundschreiben und SFAMA-Publikationen.
           2021 – in Zeiten mit/nach Covid-19                  https://www.pwc.ch/de/branchen/finanzdienstleistungen/
                                                               finanzdienstleistungsregulierung/asset-management-in-der-
Veranstaltungen in Genf (Zyklus 14)                            schweiz.html
01.09.20 Thema noch offen
01.12.20 Thema noch offen
                                                               SIX veröffentlicht ETF-Marktreport
Zusatzinformationen zu den Anlässen in Zürich und              Der Report liefert detaillierte Zahlen zur Entwick-
Genf finden sich soweit vorhanden auf der Website              lung des ETF-Segments und richtet sich an In-
des Forums unter www.friends-of-funds.ch.                      vestoren, Marktteilnehmer sowie die interessierte
                                                               Öffentlichkeit. Er gibt einen umfassenden Einblick
Event-Kalender gratis nutzbar                                  in Handel, Trends und Veränderungen im Schwei-
Das Forum «Friends of Funds» führt weiterhin                   zer ETF-Markt und leistet damit einen wertvollen
einen neutralen «Event-Kalender» für Veranstal-                Beitrag zur Erhöhung der Transparenz sowie Wis-
tungen der Fonds- und Finanzindustrie in der                   sensförderung über ETFs.
Schweiz. Er ist für Anlässe aller Art (auch mit ein-           https://www.six-group.com/exchanges/download/market/
gegrenztem Publikum). Haben Sie Daten für Road-                funds/publications/etf_market_report_2020q1_de.pdf
shows, Medienkonferenzen, Tagungen, Jubiläen
oder von weiteren Anlässen, so können Sie diese
gratis über die Website www.friends-of-funds.ch                ETF, das erfolgreichste Fonds-Produkt,
veröffentlichen lassen (Rubrik Events / Ihre Veran-            feiert Geburtstag
staltung anklicken).                                           Vor zwanzig Jahren kam der ETF von ­Nordamerika
http://www.friends-of-funds.ch/events/zürich/neue-veranstal-   nach Europa. Per Ende 2019 wurden allein in Eu-
tung-anmelden                                                  ropa über 1000 Mrd. USD in diesen Vehikeln ver-
                                                               waltet. Doch auch die Kritik wächst.
                                                               https://www.nzz.ch/finanzen/fonds/etf-in-europa-seit-20-jah-
                                                               ren-auf-der-ueberholspur-ld.1554095

SFAMA News Sommer 2020                                                                                                    24
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