SFAMA News Ausgabe 02/2020
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Inhaltsverzeichnis Einleitung COVID-19 4 Im Fokus Corona-Krise: Die Verantwortung des Asset Managements 5 Fondsmärkte Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft 7 Verwaltete Vermögen bei hiesigen Banken gesunken 9 Fondsmarkt Schweiz 2020 9 Schweizer ETF-Markt im Jahr 2020 11 SFA ARI® 11 Kennzahlen Finanzstandort Schweiz 12 Nationales Umfeld FIDLEG / FINIG 13 Folgearbeiten FIDLEG / FINIG - Überarbeitung der SFAMA- Selbstregulierung 13 L-QIF 14 Sustainable Finance 14 SFAMA/SSF Key Messages and Recommendations for Sustainable Asset Management 14 Klimaveträglichkeitstest 2020 des Bundesamtes für Umwelt: SFAMA empfiehlt eine Teilnahme 15 Bundesrat will den Fremdkapitalmarkt mit Steuerreform stärken 16 Aktualisierte FINMA-Dokumente 16 ESTV veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019 16 Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF 16 SFAMA News Sommer 2020 2
Internationales Umfeld Sustainable Finance: Regulatorische Entwicklungen in der EU 17 Änderungen der UCITS, AIFMD und MiFID II 19 ESMA on MiFID II / MiFIR 20 ESMA on Covid-related systemic vulnerabilities 20 ESMA on periodic reports 20 ESMA’s guidance on performance fees 20 ESMA on cost and performance of retail investment products 20 ESMA on cross-border funds distribution 20 ESMA on reporting under MMFR 21 ESMA on leverage risk in AIF 21 ESAs on ESG disclosure rules 21 IOSCO on global hedge fund industry 21 IOSCO on sustainable finance 21 Swiss Indices Endorsed Under the EU Benchmarks Regulation 21 In eigener Sache Mitglieder 22 Fachausschüsse 22 Anstehende Anlässe 23 Für Sie gesehen Friends of Funds 24 Asset Management in der Schweiz – Praktischer Überblick und rechtliche Grundlagen 24 SIX veröffentlicht ETF-Marktreport 24 ETF, das erfolgreichste Fonds-Produkt, feiert Geburtstag 24 Impressum Hinweise und Kontaktadressen 25 SFAMA News Sommer 2020 3
Einleitung COVID-19 Die durch Covid-19 bedingten wirtschaftlichen Unsicherheiten waren in den vergangenen Wochen und Mo- naten Auslöser heftiger Marktschwankungen, was auch zu Herausforderungen für die Fonds- und Asset- Management-Industrie führte. Die SFAMA stand während dieser Zeit in engem Kontakt mit ihren Mitgliedern und den Behörden. Sie hat sich dafür eingesetzt, dass den Anliegen unserer Industrie auch in dieser Krisen- situation angemessen Rechnung getragen wurde. Die Geschäftsstelle hat regelmässig über relevante The- men informiert und in dieser Zeit auch verschiedene Zirkulare publiziert. Mit Zirkular vom 26. März 2020 (Nr. 02/2020) haben wir über die Auswirkungen des vom Bundesrat wegen COVID-19 verfügten Fristen-Stillstands auf das Fonds- und Asset Management-Geschäft informiert. Am 6. April 2020 folgte eine Information (Nr. 03/2020) über die bestehenden Möglichkeiten für offene schweizeri- sche kollektive Kapitalanlagen bei Bewertungsproblemen sowie den Aufschub von Rückzahlungen. Ein wei- teres Thema, das während dieser Zeit bei verschiedenen Instituten zur Diskussion stand, war der Umgang mit Swinging Single Pricings und Spreads bei stark schwankenden Kursen und damit verbundenen hohen Transaktionskosten. Auch hierzu wurde mit Zirkular vom 23. April 2020 orientiert (Nr. 04/2020). Die Serie wurde schliesslich mit einer Übersicht über die diesbezüglichen Diskussionen und getroffenen Massnahmen in verschiedenen Ländern in Europa abgeschlossen (Nr. 05/2020). Die Zirkulare vom 6. und 23. April 2020 wurden zudem von der FINMA formell zur Kenntnis genommen. Die Zirkulare finden Sie hier. SFAMA News Sommer 2020 4
Im Fokus Corona-Krise: Die Verantwortung des Asset Managements Der weitgehende Lockdown der Wirtschaft stellt die Schweiz vor grosse Herausforderungen, es droht die schärfste Rezession seit Jahrzehnten. Die grosse Mehrheit der Bevölkerung und auch die meisten Branchen- verbände akzeptierten die Beschlüsse der Landesregierung und forderten das Parlament auf, sich ebenfalls geschlossen hinter diese Notmassnahmen zu stellen. Selbstverständlich ist es nun an der Zeit, die Abwärts- spirale in die Gegenrichtung zu drehen. Dies kann nur gelingen, wenn Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft Hand in Hand arbeiten. Als Branchenverband der schweizerischen Asset Management Industrie sind wir nur bedingt «legitimiert», einen wirtschaftspolitischen Massnahmenplan für die nun beginnende Phase der wahrscheinlich lange dau- ernden «begrenzten Normalität» zu fordern. Aber auch für uns muss das Verhindern eines weiteren Teil-Lockdowns oberstes Ziel sein. Dabei gilt es, die volkswirtschaftlichen Kosten so tief wie möglich zu halten, ohne das Gesundheitswesen zu überlasten und die Gesundheit der Bevölkerung zu gefährden. Unternehmen aller Branchen müssen darin unterstützt wer- den, schrittweise und kontrolliert, aber so rasch wie möglich, wieder umfassend «aktiv» zu werden. Was heisst das nun für das Asset Management, insbesondere für das nachhaltige Asset Management und die diesbezügliche Integration von Nachhaltigkeitskriterien in den Anlageprozess? Die faire Antwort lautet, dass die Corona-Krise keine unmittelbaren Auswirkungen auf die diesbezüglichen Prozesse haben sollte. Beachtet werden muss aber, dass in den nächsten Monaten die zunehmend relevante politische Frage sein dürfte, wie die beschränkten öffentlichen Mittel auf die Bereiche Corona-Krisenbewältigung und Umwelt- schutz respektive Klimawandel aufgeteilt werden. Es dürfte ein politischer Kampf um die staatlichen Mittel werden, wo beim Thema ESG angesetzt wird. Es ist zu erwarten, dass es mindestens eine vorübergehende Verschiebung von «E» zu «S» geben wird. Zyniker könnten behaupten, dass es für die Asset-Management-Industrie letztlich keine Rolle spielt, ob die für Anlagezwecke verfügbaren Gelder in «E» oder «S» fliessen. Auch die diesbezüglichen Folgerungen für das Asset-Management-Marketing, nicht mehr nur zu betonen, wie klimafreundlich wir agieren, sondern dass wir einen erheblichen Beitrag leisten, die gebeutelte Realwirtschaft wieder auf Vordermann zu bringen und entsprechende Fonds zu lancieren, wäre mehr kurzsichtig als nachhaltig. SFAMA News Sommer 2020 5
Gerade auch in der Krise ist es entscheidend, dass die Fonds- und Asset-Management-Industrie glaubhaft darstellt, dass sie ökologische, soziale und gesellschaftspolitische Strömungen berücksichtigt, denn nur so ist es möglich, einen wesentlichen und vor allem «nachhaltigen» volkswirtschaftlichen Beitrag zu leisten. Dieser muss zudem transparent kommuniziert werden und darf sich nicht ausschliesslich auf kurzfristige Trends konzentrieren. Transparenz und Vergleichbarkeit werden im Bereich Nachhaltigkeit – sowohl für «E», «S» als auch «G» – zunehmend wichtig. Für die Anlegerinnen und Anleger muss erkennbar sein, wie Asset Manager «Nach- haltigkeit» definieren, wie sie ESG-Strategien umsetzen und welchen «Impact» sie mit einer nachhaltigen Anlage bezwecken. Transparenz bedingt selbstverständlich auch die Verfügbarkeit von Daten guter Qualität. Asset Manager bieten Anlagelösungen für institutionelle Anleger, sorgen mit Anlagelösungen für die benötig- ten Erträge bei Pensionskassen und finanzieren die Realwirtschaft. Der Anlagehorizont ist langfristig, wes- halb nachhaltige Anlagen zentral sind. Den Finanzmärkten und damit auch dem Asset Management wird eine grosse Verantwortung im Bereich der Vorsorge wie auch im Kampf gegen den Klimawandel zugemutet. Diese Erwartungen zu erfüllen, stellt für die Branche eine Herausforderung, aber auch eine Chance dar – vor und nach der Corona-Krise. Markus Fuchs, Geschäftsführer SFAMA SFAMA News Sommer 2020 6
Fondsmärkte Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft Das weltweit investierte Fondsvermögen stieg im vierten Quartal des Vorjahres ziemlich ansehnlich. Per Ende Dezember 2019 lag das neu berechnete Fondsvolumen bei 52.7 Bio. EUR, was einem Anstieg auf Quartalsbasis von 3.1% entspricht (auf Jahresbasis sind es +19.9%). 3.9 Bio. EUR entfallen dabei auf Funds of Funds. Weil die EFAMA 2014 zusammen mit der IIFA (The International Investment Funds Association) neue Fondstypen wie etwa ETFs, institutionelle Fonds oder Absicherungs-Produkte in die Betrachtung integ- rierte, ergab sich eine riesige Ausweitung der Fondsvolumen und Produktzahlen. Ein unmittelbarer Vergleich zu früheren Zahlen ist nur noch bis Anfang 2015 möglich. Globale Fondsvermögen entwickelten sich unisono positiv Gemessen in Lokalwährungen lagen im 4. Quartal des Jahres 2019 alle Länder bzw. Regionen im positiven Bereich. Im beobachteten Quartal veränderte sich das Devisenpaar USD/EUR nur leicht, was sich in den Er- gebnissen deshalb kaum manifestiert. Das Fondsvermögen lag in Übersee Ende Dezember 2019 erstmals über der Marke von 25 Bio. EUR. Auf unserem Kontinent – so die EFAMA in ihrem jüngsten Bericht – waren 17.2 Bio. EUR in Anlagefonds investiert. Entwicklung des Fondsvermögens nach Regionen im 4. Quartal 2019 (in Mrd. EUR) 6.3% 3.3% 1.7% 2.7% 3.5% 4.7% 4.8% 25130 24391 17199 16646 1911 1959 1818 1869 1820 1837 1614 1683 1627 1663 USA Europa Australien Brasilien Kanada Japan China 3. Quartal 2019 4. Quartal 2019 Prozentangabe der Veränderung in Lokalwährung Quelle: EFAMA International Statistical Release, März 2020 SFAMA News Sommer 2020 7
Kaum Veränderungen im internationalen Gefüge Vergleicht man die von der EFAMA ermittelten Werte, so weisen per Ende Dezember 2019 sowohl die USA als auch Europa einen relativ stabilen Anteil am weltweit investierten Fondsvermögen auf. Als dritte Kraft konnte sich Australien (3.7%) halten, wenngleich der Vorsprung auf die Verfolger – dieses Quartal ex-aequo Brasilien und Japan mit 3.5% – nur gering ausfiel. Weltweit verwaltetes Fondsvermögen nach Regionen per 31.12.2019 USA 47.7% Andere 2.6% Japan 3.5% Brasilien 3.5% Kanada 3.2% Australien 3.7% China 3.2% Europa 32.6% Quelle: EFAMA International Statistical Release, März 2020 Ende 2019 waren ca. 22.2 Bio. EUR in Aktienfonds investiert Die in Aktienfonds angelegten Vermögen waren weltweit mit 22.2 Bio. EUR fast vier Mal so hoch wie die An- lagen in Geldmarktfonds mit ungefähr 6.2 Bio. EUR. Die Obligationenfonds stiegen über das Jahr betrachtet um etwa 1.7 Bio. EUR auf nunmehr 11 Bio. EUR. Ende 2019 waren rund 42% des weltweiten Fondsver- mögens in Aktienfonds investiert, was einer Zunahme um zwei Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr ent- spricht. Dem Börsenverlauf entsprechend lässt sich feststellen, dass gemischte Fonds durch die Aktienquote auch an Wert gewannen, während die Geldmarktfonds stabil bei 12% blieben. Weltweit verwaltetes Fondsvermögen nach Kategorien per 31.12.2019 Aktien 42% Geldmarkt 12% Andere 8% Bonds 21% Gemischte 17% Quelle: EFAMA International Statistical Release, März 2020 SFAMA News Sommer 2020 8
Fondsuniversum weltweit bei 136’736 Fonds Das von der EFAMA erfasste Fondsuniversum erreichte Ende 2019 eine Gesamtzahl von 136’736 Fonds. Dies entspricht einer Zunahme von 4’752 Produkten gegenüber dem Vorjahr. Europa blickt auf ein sehr gutes Jahr zurück Das abgelaufene Kalenderjahr kann für Europas Fondsindustrie als hervorragend bezeichnet werden. Nach einem ansehnlichen Zuwachs der Zeichnungen im ersten und zweiten Quartal 2019 erhöhten sich die Netto- verkäufe im dritten und vierten Quartal sogar noch deutlich.. Verwaltete Vermögen bei hiesigen Banken gesunken Die Wertschriftenbestände in Kundendepots der Schweizer Banken haben im Verlauf des vergangenen Jah- res stets die Marke von 6 Bio. CHF überschritten. Sie stiegen von 6.08 Bio. CHF Ende Januar auf 6.72 Bio. CHF Ende Dezember 2019, wie der Nationalbank-Statistik zu entnehmen ist. Das sind 16.7% mehr als noch zu Jahresbeginn. Im Januar sind die Bestände leicht gestiegen, hernach aber im Zuge der Coronavirus-Aus- breitung deutlich gesunken. Sie liegen per Ende März mit 5.97 Bio. CHF wieder knapp unter der Marke von 6 Bio. CHF. Gemäss Statistik der SNB vom Mai 2020 betrug der Anteil des Auslands an den gesamten Depot beständen 48.2%, was etwa ein Prozentpunkt weniger ist als im Vorjahr. Vergleich der Fondsbestände Vergleicht man die Fondsbestände, so stellt man bei inländischen und ausländischen Depotkunden gleich- läufige Tendenzen fest. Das Fondsvermögen inländischer Depotkunden sank zwischen Jahresbeginn und Ende März 2020 um 120 Mrd. auf 1’406 Mrd. CHF (-7.9%), jenes der ausländischen Kunden sank um 114 Mrd. auf 775 Mrd. CHF (-12.8%). Gleichläufige Entwicklung der Fondsquote bei Schweizer und ausländischen Depotinhabern Die Quote der Fondsbestände bei Schweizer Depotkunden hat im Jahresverlauf leicht zugenommen und liegt Ende März bei rund 45.6%. Bei ausländischen Depotkunden nahm sie im Jahresverlauf von 26.8% auf 26.9% leicht zu. Weiter halten primär Inländer Fonds schweizerischen Rechts in ihren Depots; die rund 918 Mrd. CHF entsprechen mehr als 65% des Volumens von Kollektivanlagen. Ausländische Anleger meiden diesen Fonds-Typus tendenziell noch immer (die Werte liegen bei etwa 7.5%). Der Volumenrückgang von 4 Mrd. CHF auf Jahresbasis erfolgte mehrheitlich bei Fonds ausländischer Provenienz. Fondsmarkt Schweiz 2020 Die Swiss Fund Data AG – eine Tochtergesellschaft der SFAMA sowie der SIX Swiss Exchange AG – und die Morningstar Switzerland GmbH produzieren seit 2014 gemeinsam eine Schweizer Fondsmarktstatistik. Die Marktdaten der beiden Unternehmen werden zusammengeführt und durch die Swiss Fund Data in Form einer öffentlichen Marktstatistik einerseits und einem monatlichen Statistikabonnement anderseits veröffent- licht. Ergänzt wird das Angebot durch den regelmässigen Marktkommentar der SFAMA, welcher die Entwick- lungen des Schweizer Fondsmarkts erörtert. Fondsvolumen rund 1‘097.5 Mrd. CHF Per Ende März 2020 weist die Statistik zum Schweizer Fondsmarkt ein Totalvolumen von rund 1’097.5 Mrd. CHF aus. Dieser Wert liegt 142.9 Mrd. CHF unter dem Volumen des Vorquartals, was einem Rückgang von 11.5% entspricht. Die Zahlen basieren auf der FINMA-Bewilligungsliste und umfassen alle Fonds schweize- rischen Rechts sowie alle ausländischen Fonds, die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind – inklusive der institutionellen Anteilsklassen. SFAMA News Sommer 2020 9
Nach Anlagekategorien unterteilt halten Aktienfonds mit über 39% weiterhin den grössten Anteil, gefolgt von Obligationenfonds mit rund 33%. An dritter Stelle liegen nach wie vor die Anlagestrategiefonds mit etwa 11.2%. Entwicklung des Fondsvermögens seit Januar 2020 Fondskategorie Volumen 31.12.19 Volumen 31.03.20 Wertveränderung Aktienfonds 534.1 423.3 - 110.8 Obligationenfonds 381.2 367.5 - 13.7 Geldmarktfonds 108.0 104.2 - 3.8 Mischfonds 137.4 123.2 - 14.2 Andere Fonds 2.4 2.3 - 0.1 Rohstofffonds 25.1 25.6 + 0.5 Alternative Anlagen 16.4 14.3 - 2.1 Immobilienfonds 35.8 37.1 + 1.3 Total Markt Schweiz 1240.4 1097.5 - 142.9 Quelle: Swiss Fund Data / Morningstar (in Mrd. CHF) Zuwachs von 10 Fonds Nachdem noch 2012 die Zahl der nach schweizerischem Recht gegründeten Anlagefonds gesunken ist, konnte ab 2013 eine deutliche Trendumkehr festgestellt werden. Ein leichter Zuwachs konnte auch 2019 mit 8 Produkten verzeichnet werden. Aktuell sind insgesamt 1‘744 Produkte hiesigen Rechts bei der FINMA registriert, darunter auch 20 Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen. Die Zahl zum Vertrieb zugelassener Fonds beläuft sich per Ende März auf 9‘981 Produkte. Sie erhöhte sich damit gegenüber dem Vorquartal um 75, auf Jahresbasis um 71 Fonds. Verantwortlich für diese Entwicklung waren insbesondere ausländische (v.a. in Luxemburg domizilierte) Fonds. Luxemburg und Irland konnten ihre führende Stellung als Domizil-Standorte weiter ausbauen. Entwicklung der Anzahl Fonds nach Fondsart und Fondsdomizil Fondsart / Per Ende Per Ende Veränderung im Fondsdomizil Dezember 2019 März 2020 Jahr 2020 Schweizerische Fonds 1734 (761) 1744 (763) + 10 (2) Kommanditges. f. k. K. 22 (22) 20 (20) - 2 (-2) Effektenfonds 136 (0) 136 (0) 0 (0) Übrige Fonds für tradit. Anl. 1463 (689) 1472 (690) + 9 (1) Übrige Fonds für altern. Anl. 46 (23) 47 (24) + 1 (1) Immobilienfonds 67 (27) 69 (29) + 2 (2) Ausländische Fonds 8172 8237 + 65 Luxemburg 5471 5515 + 44 Irland 1914 1951 + 37 Andere Länder 787 771 - 16 Total CH und Ausland 9906 (761) 9981 (761) + 75 (2) (in Klammern: Fonds für qualifizierte Anleger) Quelle: FINMA SFAMA News Sommer 2020 10
Schweizer ETF-Markt im Jahr 2020 Im vergangenen Jahr wurden an der Schweizer Börse mit ETFs Umsätze in der Höhe von 124.7 Mrd. CHF erzielt, was einer Zunahme um 24.2 Mrd. CHF gegenüber dem Vorjahr entspricht. Im ersten Quartal des laufenden Jahres erreichte der Turnover aber schon 37.9 Mrd. CHF, womit man auf Rekordjagd ist. Die Be- liebtheit der Produkte ist weiterhin äusserst hoch. Die Zahl der zugelassenen Produkte stieg ebenfalls weiter; 1‘569 ETFs von 25 Anbietern waren Ende März 2020 an der SIX Swiss Exchange gelistet. 16 Market Maker gewährleisten derzeit neben Liquidität auch den Handel mit vertretbaren Geld/Brief-Spannen. Nach Anlageklassen betrachtet konzentriert sich mit 1‘063 Pro- dukten noch immer der Grossteil von ETFs auf Aktien, immerhin 386 auf Bonds und noch 100 auf Rohstoffe. Ein Blick auf die Abschlüsse zeigt einerseits, dass sich die Anzahl Transaktionen von 53’000 im Jahr 2003 auf etwa 1.04 Millionen im Jahre 2019 erhöhte (im Jahr 2018 waren es rund 1.06 Millionen). Parallel dazu sank die durchschnittliche Abschlussgrösse von etwa 155’000 CHF auf 119’875 CHF (2018 lag sie bei 94‘400 CHF). Interessanter ist hierbei aber die Betrachtung des Medians; dieser sank in der genannten Zeitspanne von 29’964 CHF auf 10’675 CHF (d.h. je eine Hälfte der Aufträge lag volumenmässig höher bzw. tiefer als der Betrag). SFA ARI® Um die effektive Rendite auf Produktstufe der börsenkotierten Schweizer Immobilienfonds untereinander vergleichbar zu machen, hat die SFAMA im Jahr 2012 den SFA ARI® lanciert. Dieser stützt sich auf die An- lagerenditekennzahl und wird vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) von der Swiss Fund Data AG auf Grundlage der jeweiligen Jahresberichte berechnet. Das Fondsuniversum bilden die an der SIX Swiss Exchange kotierten Immobilienfonds, welche direkte Immobilienanlagen in der Schweiz tätigen mit ausschliesslichem Investitionsland Schweiz. Funds of Funds oder Schweizer Fonds, die direkt im Ausland investieren, sind ausgeschlossen. Die aktuelle Anlagerendite des SFA ARI® wird mit 5.87% angegeben. Der ermittelte Wert basiert auf den Geschäftsberichten per 31. Dezember 2019 und ist im Vergleich zum Vorquartal angestiegen (0.42 Prozent punkte). Berücksichtigt wurden für die aktuelle Bewertung 33 Immobilienfonds mit einem Nettofondsvermö- gen von rund 37.3 Mrd. CHF. Entwicklung des SFA ARI® seit 2014 7% 6% 5% 4% 2014 2015 2016 2017 2018 2019 (Q4) Quelle: Swiss Fund Data SFAMA News Sommer 2020 11
Kennzahlen Finanzstandort Schweiz Zweimal jährlich publiziert das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen aktuelle Kennzahlen zum Finanzstandort Schweiz. Diese nützliche Zusammenstellung kann nicht nur elektronisch heruntergeladen werden, sondern auch als handliches Faltblatt in gedruckter Form kostenlos bestellt werden. http://www.sif.admin.ch Dokumentation
Nationales Umfeld FIDLEG / FINIG FIDLEG/FINIG sind seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Auf Grund der Übergangfristen haben Finanzdienstleis- ter jedoch grundsätzlich zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln nach FIDLEG umzusetzen. Gleichzeitig enthalten die Übergangsregelungen entsprechende Fristen für das «Phasing out» gewisser bisheriger KAG-Bestim- mungen. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die bestehenden Verhaltens- und Organisa- tionspflichten aus dem KAG solange weitergelten, bis der betreffende Finanzdienstleister FIDLEG am «Point of Sale» umgesetzt hat. Dies bedeutet, dass die bestehenden Verträge und Prozesse beibehalten werden können, auch wenn sie auf das angepasste Konzept im KAG nicht mehr vollumfänglich passen. Gleichzeitig heisst dies aber auch, dass gewisse Erleichterungen aus dem neuen Recht erst vollumfänglich nutzen kann, wer FIDLEG umgesetzt hat. Dazu gehören insbesondere der Verzicht auf den Vertreter und die Z ahlstelle beim Angebot ausländischer kollektiver Kapitalanlagen gegenüber «per se» qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern sowie die aufsichtsrechtliche Pflicht, einen Vertriebsvertrag abzuschliessen. Erheblich kürzere Übergangsfristen gelten für die Registrierung im Beraterregister und bei der Ombudsstelle. Die sechsmo- natigen Fristen beginnen ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem die FINMA das erste Beraterregister bewilligt bzw. das Eidg. Finanzdepartement die ersten Ombudsstellen anerkennt. Dies dürfte voraussichtlich noch bis Mitte Jahr der Fall sein. Die FINMA hat am 7. Februar 2020 die Anhörung dieser Ausführungsbestimmungen eröffnet. Diese dauerte bis am 9. April 2020. Die SFAMA hat sich im Rahmen dieser Anhörung für die Interessen der Fonds- und Asset-Management-Industrie stark gemacht. Neben verschiedenen materiellen und formellen Präzisierungen wurde insbesondere ein Verzicht auf die vorgeschlagene Ausdehnung des Rundschreibens 2018/3 «Outsour- cing – Banken und Versicherer» auf Fondsleitungen, SICAV und Verwalter von Kollektivvermögen gefordert. Folgearbeiten FIDLEG / FINIG: Überarbeitung der SFAMA-Selbstregulierung Die Geschäftsstelle überarbeitet derzeit, unterstützt durch eine entsprechende Arbeitsgruppe, die Selbst- regulierung und Musterdokumente der SFAMA. Die auf der Basis von FIDLEG/FINIG bzw. des neuen KAG erforderlichen Anpassungen bedürfen in der Regel der Anerkennung bzw. Kenntnisnahme der FINMA. Diese wird erst erfolgen, nachdem die FINMA ihrerseits ihre Verordnungen und Rundschreiben verabschiedet hat. Gestützt auf die neue Verordnung zum Finanzmarktaufsichtgesetz ist zudem nicht auszuschliessen, dass die FINMA auch bei der Anerkennung der Selbstregulierung bundesintern und bei den Marktteilnehmern zusätz- liche Konsultationsschlaufen einbauen muss. Folglich wird die überarbeitete Selbstregulierung der SFAMA höchstwahrscheinlich frühestens anfangs 2021 publiziert werden. Bis zum Ende der zweijährigen Über- gangsfrist (1. Januar 2022) können alle bestehenden SFAMA-Musterdokumente weiterverwendet werden. SFAMA News Sommer 2020 13
L-QIF Die Botschaft zum L-QIF sollte ursprünglich im Frühjahr 2020 vom Bundesrat verabschiedet werden. Auf Grund der ausserordentlichen Situation rund um Covid-19 waren die Bundesratssitzungen in den vergange- nen Wochen kurzfristig mit diesen Themen gefüllt. Aus diesem Grund wurde dieses Geschäft, genauso wie zahlreiche weitere Dossiers, auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben. Kommt es zu keinen weiteren Verzögerungen, könnte der bisherige Zeitplan, namentlich ein mögliches Inkrafttreten per 1. Januar 2022, trotzdem eingehalten werden. Sustainable Finance Weiteres Vorgehen Bundesrat Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 eine Aussprache über einen nachhaltigen Finanz- platz Schweiz geführt. Er sieht in diesem Bereich grosse Chancen für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit und hat entschieden, eine bundesinterne Arbeitsgruppe einzusetzen, die verschiedene Abklärungen an die Hand nehmen soll. Die Arbeitsgruppe wird vom SIF geleitet in enger Zusammenarbeit mit dem BAFU und weiteren interessierten Behörden. Aufgrund der Pandemie-Situation konnte der Bundesrat seinen Bericht nicht wie geplant im Frühling 2020 publizieren. Er wird diesen voraussichtlich am 26. Juni 2020 anlässlich einer Medienkonferenz veröffentlichen. Die Branche ist weiterhin in der Pflicht zu handeln, unter anderem weil die Integration von Nachhaltigkeitsprinzipien für den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit wichtig ist, aber auch, weil der regulatorische Druck aus dem Ausland zunehmen dürfte. SFAMA/SSF Key Messages and Recommendations for Sustainable Asset Management Am 16. Juni 2020 haben die SFAMA und SSF ihre «Key Messages and Recommendations for Sustainable Asset Management» an einer virtuellen Medienkonferenz veröffentlicht. Eine gemeinsame SFAMA/SSF- Arbeitsgruppe mit ESG-Experten aus der Praxis hat die Empfehlungen während mehr als einem Jahr er- arbeitet. Sie richten sich an die Asset-Management-Industrie. Bei den Kernbotschaften handelt es sich um generelle Ansichten zu nachhaltigen Finanzgeschäften. Die Empfehlungen sind vorwiegend technischer Art. Sie konzentrieren sich auf den Anlageprozess und ent- halten detaillierte Ausführungen zu den Elementen, die ein Asset Manager berücksichtigen sollte, um einen nachhaltigen Anlageprozess erfolgreich umzusetzen. Der Einbezug von ESG-Kriterien in die Anlagestrategie – sozusagen als Kern der Anlagephilosophie – trägt dazu bei, langfristig höhere risikoadjustierte Renditen zu erwirtschaften. Asset Manager sind deshalb angehalten, eine soziale, wirtschaftliche und umweltbezoge- ne Folgenabschätzung ihrer Investitionstätigkeit vorzunehmen und ihre Werte in einer Nachhaltigkeitspolitik zu verankern. Der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien heisst Transparenz. Hierfür ist eine standardisierte und messbare Berichterstattung von zentraler Bedeutung. Transparenz be- dingt aber auch die Verfügbarkeit von verlässlichen Daten guter Qualität – hier sind auch die Unternehmen und Research-Anbieter gefordert. Die Empfehlungen von SSF und SFAMA zielen in erster Linie auf die Information von Asset Managern ab und richten sich insbesondere an Organisationen, bei denen sich die ESG-Integration in einer Frühphase befin- det. Die Empfehlungen sind vorwiegend technischer Art und sollen den Asset Managern als nützliche Orien- tierungshilfe dienen. Sie konzentrieren sich auf die Umsetzung eines nachhaltigen Anlageprozesses und be- handeln die Themen Governance, Anlagepolitik und Anlagestrategie, Risikomanagement sowie Transparenz und Berichterstattung. So wird beispielsweise die Rolle des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung an- gesprochen, es werden aber auch verschiedene Nachhaltigkeitsansätze sowie Ansätze für eine transparente Berichterstattung aufgezeigt. Die «Key Messages and Recommendations for Sustainable Asset Management» stehen auf der SFAMA Webseite zur Verfügung: https://www.sfama.ch/de SFAMA News Sommer 2020 14
Klimaveträglichkeitstest 2020 des Bundesamtes für Umwelt (BAFU): SFAMA empfiehlt eine Teilnahme Im Übereinkommen von Paris hat sich die internationale Staatengemeinschaft zum Ziel gesetzt, die Finanz- flüsse klimaverträglich – also in Einklang mit einem Weg hin zu einer treibhausgasarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung – auszurichten. Das Ziel des Abkommens soll mit frei- willigen Massnahmen der Akteure anvisiert werden. In Ausführung dieses Abkommens, welches auch die Schweiz ratifiziert hat, stellt der Bund Grundlagen und Tools bereit und steht als Dialogpartner zur Verfügung. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat seit 2017 in enger Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für in- ternationale Finanzfragen (SIF) einen so genannten Klimaverträglichkeitstest für Finanzmarktakteure initiiert. Die Teilnahme am Test 2020 ist freiwillig, anonym sowie kostenlos und steht erstmals auch Asset Managern zur Verfügung. Die Bundesverwaltung wird lediglich die aggregierten und anonymisierten Daten erhalten und darüber Bericht erstatten. Mit regelmässigen Klimaverträglichkeitstests kann der Bund erfassen, inwieweit Fortschritte in Richtung klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse mit freiwilligen Massnahmen erzielt werden konnten oder ob weitere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müssen. Die Einladung des BAFU zur Testteilnahme erfolgt insbesondere über die Verbände des Finanzsektors. Die SFAMA lädt die Asset Manager zu einer Teilnahme an den Klimaverträglichkeitstests ein. Der Test bietet sich auch für Asset Manager an, die Immobilienprodukte in der Schweiz offerieren. Eine Anmeldung für den Test hierfür erfolgt direkt beim BAFU. Der Einladungsbrief des BAFU vom 2. März 2020 sowie weitere relevanten Informationen sie hier: https://www.sfama.ch/de/anlaesse/drittanlaesse/einladung-zur-teilnahme-am-klimavertraeglichkeitstest-2020_02-03-2020.pdf https://www.sfama.ch/de/anlaesse/drittanlaesse/beilage_pacta2020_investorenbriefing_de.pdf Die Eingabephase wurde Anfang März 2020 gestartet. Aufgrund der Pandemiesituation hat das BAFU die Frist für die Eingabephase von Ende Mai 2020 bis zum 30. Juni verlängert. Voraussichtlich im September 2020 werden die individuellen Testberichte an die Teilnehmer versandt und das BAFU wird den Gesamtbe- richt mit den aggregierten, anonymisierten Daten publizieren.
Bundesrat will den Fremdkapitalmarkt mit Steuerreform stärken Der Fremdkapitalmarkt in der Schweiz soll mit einer Steuerreform gestärkt werden. Ausserdem will der Bundesrat eine Sicherungslücke bei der Verrechnungssteuer schliessen. An seiner Sit- zung vom 3. April 2020 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Verrech- nungssteuergesetzes. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medien- mitteilungen.msg-id-78687.html Aktualisierte FINMA-Dokumente Die FINMA hat folgende Dokumente aktualisiert: • FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2020: Meldepflicht von Cyber-Attacken gemäss Art. 29 Abs. 2 FINMAG https://www.finma.ch/de/dokumentation/finma-aufsichtsmit- teilungen/ • Prüfpunkte zu den Risiken aus indifferenten Ge- schäften / Verhaltensregeln gegenüber Kunden (Suitability) • Prüfpunkte Marktverhalten und Marktintegrität • Prüfpunkte zum Risikomanagement bei Cross- border Aktivitäten https://www.finma.ch/de/ueberwachung/branchenuebergrei- fende-themen/pruefwesen/pruefwesen-bei-instituten-nach- finig-und-kag/ ESTV veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2019 Der Tätigkeitsbericht der Eidg. Steuerverwaltung erläutert die Einnahmen der Bundessteuern und die Inhalte der steuerpolitischen Geschäfte. https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/die-estv/fachinfor- mationen/taetigkeitsbericht.html Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF Der SIF-Newsletter orientiert regelmässig über Neuigkeiten aus den Geschäftsbereichen des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen. Er erscheint drei- bis viermal jährlich in deutscher und französischer Sprache. http://www.sif.admin.ch Dokumentation
Internationales Umfeld Sustainable Finance: Regulatorische Entwicklungen in der EU Im März 2018 veröffentlichte die EU-Kommission ihren Aktionsplan, gestützt auf die Empfehlungen der «High-level Expert Group» on Sustainable Finance (HLEG). Er verfolgt das Ziel, Kapitalströme auf nachhal- tige Investitionen umzulenken, die Auswirkungen des Klimawandels sowie sozialer und ökologischer Fragen auf das Finanzsystem abzuschwächen und die Transparenz sowie langfristige Finanzierung zu erhöhen. Die alte EU-Kommission (2014-2019) hat bereits umfangreiche Massnahmen und Initiativen zur Umsetzung des Aktionsplans an die Hand genommen. Die neue EU-Kommission (ab 2019) hat ausserdem eine neue Wachstumsstrategie initiiert, die darauf abzielt, dass die EU bis 2050 «klimaneutral» wird. Kommissionsprä- sidentin Ursula von der Leyen spricht vom Green Deal als einer neuen Wachstumsstrategie, die Emissionen senkt und Arbeitsplätze schafft. Alle laufenden und zukünftigen Strategien sowie Massnahmen der EU sollen die Ziele des Green Deals unterstützen. Als wesentlich bzw. prioritär für die Erreichung dieser Ziele gilt die Umsetzung der Massnahmen bezüglich Sustainable Finance. Als Teil des Green Deals soll auch das euro- päische Klimagesetz, das derzeit diskutiert wird, dazu beitragen, die Bedingungen für einen effektiven und fairen Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft klar festzulegen und für Investoren berechenbar zu machen. Dieses Gesetz soll auch sicherstellen, dass alle EU-Strategien zum Ziel der Klimaneutralität bei- tragen und alle Sektoren ihren Beitrag leisten. Die Strategien, Initiativen und Massnahmen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans und des Green Deals sind zahlreich. Nachstehend eine Auswahl einiger regulatorischen Entwicklungen: EU-Offenlegungsverordnung Die Verordnung (EU) 2019/2088 trat am 29. Dezember 2019 in Kraft. Sie zwingt Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu einer sehr detaillierten Offenlegung von Informationen, die allen potenziellen Investoren zur Verfügung gestellt werden. Die Vorschriften umfassen zusammengefasst Offenlegungspflichten bezüglich Integration von Nachhaltigkeitsrisiken in den Entscheidungsprozessen, Berücksichtigung negativer Nachhal- tigkeitsauswirkungen sowie nachhaltigkeitsbezogene Informationen für Finanzprodukte (Publikation auf der Website, Transparenz bei vorvertraglichen Informationen, Offenlegung in regelmässigen Berichten). Am 23. April 2020 veröffentlichten die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) die Entwürfe der technischen Regulierungsstandards (RTSs), welche die EU-Offenlegungsverordnung ergänzen und präzisieren. Die öf- fentliche Konsultation dauert bis zum 1. September 2020. Die RTSs enthalten Vorschläge zum Inhalt, zur Methodik und Darlegung von ESG-Offenlegungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Produktebene. Darüber hinaus enthält das Konsultationspapier im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung Vorschläge zur Anwendung des Prinzips «keinen signifikanten Schaden verursachen» («do not significantly harm»; DNSH principle) bei der Berichterstattung über negative Auswir- kungen, die der EU-Kommission bis Ende 2020 vorgelegt werden sollen. SFAMA News Sommer 2020 17
Nächste Schritte: • Die Konsultation zu den RTSs dauert bis zum 1. September 2020. • Nach Abschluss der Konsultation werden die ESAs die RTSs fertigstellen und der Europäischen Kommis- sion bis zum 30. Dezember 2020 vorlegen. • Nach der Verabschiedung durch die EU-Kommission haben EU-Parlament und EU-Rat zwischen 1 und 3 Monaten Zeit, um Einwände gegen RTSs zu erheben oder die Standards zu verabschieden. • Die Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene sollen ab März 2021 gelten. • Vorvertragliche und periodische Berichtspflichten sollen ab Januar 2022 für Offenlegungen im Zusammen- hang mit Klimaschutz- und Klimaanpassungs-Zielen und ab Januar 2023 für solche im Zusammenhang mit den vier verbleibenden Zielen der EU-Taxonomie-Verordnung gelten. Änderung der EU-Benchmark-Verordnung Mit der Änderung der Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011, die am 10. Dezember 2019 in Kraft trat, wer- den Regeln eingeführt, die zwei neue Kategorien von Benchmarks – nämlich den EU-CTB und den EU-PAB – festlegen und regeln. Sie sollen den Anlegern helfen, den Kohlenstoff-Fussabdruck von Investitionen zu vergleichen. Im April und Mai 2020 hielt die EU-Kommission Konsultationen zu delegierten Rechtsakten ab, welche die Benchmark-Verordnung ergänzen. Die Verordnungen müssen nun von der EU-Kommission verabschiedet, vom EU-Parlament und EU-Rat geprüft und im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden, um in Kraft treten zu können. Im März 2020 veröffentlichte die ESMA ein Konsultationspapier zu Entwürfen von Regulatory Technical Stan- dards (RTS) im Rahmen der Benchmark-Verordnung. Die ursprünglich auf den 9. Mai 2020 gesetzte Frist zur Abgabe von Stellungnahmen wurde bis 8. Juni 2020 verlängert. Das Konsultationspapier enthält Hinter- grundinformationen, Einzelheiten zum Ansatz und zum Entwurf der RTS über Fragen im Zusammenhang mit Governance-Regelungen, Methoden, Meldung von Verstössen, obligatorische Verwaltung kritischer Bench- marks und nicht-signifikanter Benchmarks. Es wird erwartet, dass die ESMA bis zum 1. Oktober 2020 einen Abschlussbericht veröffentlicht und die endgültigen RTS bei der EU-Kommission einreicht. Zusätzlich zur erwähnten Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011, die am 10. Dezember 2019 in Kraft trat, wird erwartet, dass die EU-Kommission eine umfassende Änderung dieser Verordnung vorschlagen wird und bis Ende 2022 einen Bericht über die Auswirkungen der EU-Benchmark-Verordnung sowie die Machbarkeit der Einführung eines spezifischen «ESG-Benchmarks» vorlegt. EU-Taxonomie-Verordnung Zusammengefasst geht es um die Schaffung eines einheitlichen Klassifizierungssystems zur Definition so genannter «ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten». Die Taxonomie-Verordnung legt ein System zur Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten dar, welches sich auf folgende Punkte bezieht: 1) Eindämmung des Klimawandels; 2) Anpassung an den Klimawandel; 3) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeres-Ressourcen; 4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; 5) Verhütung und Kontrolle der Umweltver- schmutzung und 6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Die Verord- nung soll dazu beitragen, dass die EU bis 2050 klimaneutral werden kann (Green Deal). Darüber hinaus legt die EU-Verordnung zur Nachhaltigkeits-Taxonomie Offenlegungspflichten für Investoren und Unternehmen fest. Die Taxonomie soll laut EU-Kommission in das künftige EU-Recht eingebettet und so gestaltet werden, dass sie in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden kann (Green Bond Standard, EU Ecolabel for Retail In- vestment Products). Ausserdem soll eine Angleichung der Taxonomie-Verordnung mit der bereits bestehen- den Offenlegungs-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Investments stattfinden. Es wird erwartet, dass die EU-Nachhaltigkeits-Taxonomie-Verordnung im Dezember 2021 in Kraft treten wird. Ihre vollständige Anwendung soll voraussichtlich bis Ende 2022 gewährleistet werden. SFAMA News Sommer 2020 18
Nächste Schritte: • Am 18. Juni 2020 hat das EU-Parlament die Verordnung verabschiedet. • Der endgültige Text der EU-Taxonomie-Verordnung wird voraussichtlich Mitte Juli im Amtsblatt der Europäi- schen Union veröffentlicht. Sie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. • In den kommenden Wochen wird erwartet, dass die EU-Kommission die Entwürfe der delegierten Rechts- akte zur Ergänzung der Taxonomie veröffentlichen und hierzu eine öffentliche Konsultation der Interessen- gruppen stattfinden wird. • Die «Plattform for Sustainable Finance» wird die Nachfolge der «Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG)» antreten, deren Mandat spätestens im September 2020 endet (im März 2020 hat die TEG ihre Empfehlungen veröffentlicht). • Wie von der EU-Taxonomie-Verordnung vorgesehen, wird die «Plattform for Sustainable Finance» die Kommission bei der Entwicklung von technischen Screening-Kriterien für die Taxonomie, bei der Über- prüfung der Taxonomie-Verordnung und bei der Politikentwicklung beraten sowie eine Beobachterfunktion ausüben. • Die EU-Kommission hat im Januar 2020 in ihrer Mitteilung zum so genannten Sustainable Investment Plan, welcher den EU Green Deal Investment Plan unterstützt, bestätigt, dass sie im Jahr 2020 die Ge- setzgebung zum Klimaziel der EU vorbereiten wird. Die Gesetzgebung zu den anderen Umweltzielen der EU-Nachhaltigkeits-Taxonomie soll bis Ende 2021 erarbeitet werden. Änderungen der UCITS, AIFMD und MiFID II Am 8. Juni 2020 wurde die Konsultation der lang erwarteten Entwürfe der delegierten Rechtsakte unter anderem zu UCITS, AIFMD und MiFID II eröffnet. Dabei geht es um die Integration von Nachhaltigkeits- faktoren unter UCITS, AIFMD und MiFID II (bezogen auf die Produkt-Governance, Suitability-Prüfung und organisatorischen Anforderungen). Diese Entwürfe stützen sich auf öffentliche Konsultationen, die im Laufe des Jahres 2018 durchgeführt wurden, sowie auf den ESMA-Abschlussbericht und die Entwürfe delegierter Rechtsakte, die im April 2019 veröffentlicht wurden. Die öffentliche Konsultation der Entwürfe dauert bis zum 6. Juli 2020. Im Anschluss an diese Konsultation werden die Vorschläge der Kommission zur Änderung der Level 2-Massnahmen der Stufe 2 dem EU-Rat und Parlament zur Zustimmung vorgelegt, bevor der Text im Amtsblatt veröffentlicht wird. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diese Schritte einige Monate dauern werden, so dass die Änderungen nicht vor Ende 2021 / Anfang 2022 anwendbar sein werden. Die vorgeschlagenen Änderungen beinhalten eine neue Definition von den so genannten «sustainability preferences», die sich auf die Präferenz der Kundinnen und Kunden für nachhaltige Finanzprodukte und -dienstleistungen bezieht. Die Definitionen von Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren entsprechen derjenigen der EU-Offenlegungsverordnung. SFAMA News Sommer 2020 19
ESMA on MiFID II / MiFIR ESMA on periodic reports On 28 and 29 May 2020, the European Securities On 9 April 2020, ESMA issued a public statement and Markets Authority updated its questions and directed at fund managers on actions to mitigate answers (Q&As) on the implementation of investor the impact of COVID-19 on the deadlines for the protection, transparency, and market structures publication of their periodic reports. This public topics under the Markets in Financial Instruments statement is without prejudice to obligations of Directive and Regulation (MiFID II / MiFIR). The fund managers stemming from national legislation updated Q&As on investor protection provide cla- and EU law. rification on the application of the MiFID definition https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ of «acceptable minor non-monetary benefits». esma34-45-896_public_statement_on_publication_dead- The updated Q&As on transparency cover trans- lines_in_fund_management_area.pdf parency in relation to non-equity instruments. The updated Q&As on market structures cover the au thorization of multilateral trading facilities (MTFs). ESMA’s guidance on performance fees https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ On 3 April 2020, ESMA published its final guidan- esma35-43-349_mifid_ii_qas_on_investor_protection_to- ce on performance fees in investment funds – ap- pics.pdf plicable to undertakings for collective investment https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ in transferable securities and certain types of al- esma70-872942901-38_qas_markets_structures_issues.pdf ternative investment funds. The guidelines pro- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ vide comprehensive guidance to fund managers esma70-872942901-35_qas_transparency_issues.pdf when designing performance fee models for the funds they manage, including the assessment of consistency between the performance fee model ESMA on Covid-related systemic and the fund’s investment objective, policy, and vulnerabilities strategy, particularly when the fund is managed On 14 May 2020, ESMA published a statement with reference to a benchmark. supporting the recommendations issued by the https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ General Board of the European Systemic Risk esma_34-39-968_final_report_guidelines_on_performance_ Board. These recommendations are part of a set fees.pdf of actions to address the coronavirus emergency from a macroprudential perspective. They sug- gest that the relevant National Competent Autho- ESMA on cost and performance of retail rities across the European Union, coordinated by investment products ESMA, undertake focused supervisory engage- On 6 April 2020, ESMA published its second an- ment with investment funds that have significant nual statistical report on the cost and performance exposures to less liquid assets, focusing on cor- of retail investment products in the EU. The costs porate debt and real estate. paid by retail investors are significantly higher ESMA’s statement than those paid by institutional investors, leading https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ to lower net returns for this category of investors. esma50-158-2232_statement_esrb_recommendation.pdf Due to the higher costs, the net returns on actively ESRB’s recommendations managed funds are lower, on average, than those https://www.esrb.europa.eu/pub/pdf/recommendations/esrb. for passively managed funds. recommendation200514_ESRB_on_liquidity_risks_in_in- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ vestment_funds~4a3972a25d.en.pdf esma50-165-1106-asr-performance_and_costs.pdf ESMA on cross-border funds distribution On 31 March 2020, ESMA launched a public con- sultation on the standard forms, templates, and procedures that NCAs should use to publish infor- mation on their websites to facilitate cross-border distribution of funds. ESMA will consider the feed- back it receives to this consultation by 30 June SFAMA News Sommer 2020 20
2020 with a view to finalizing the implementing The ESAs welcome feedback to this consultation technical standards for submission to the Euro- by 1 September 2020. Following the close of the pean Commission by 2 February 2021. consultation, the draft Regulatory Technical Stan- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ dards (RTS) will be finalized and submitted to the esma34-39-966_-_cp_on_its_on_cross-border_distribu- European Commission. tion_of_funds.pdf https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/ jc_2020_16_-_joint_consultation_paper_on_esg_disclosu- res.pdf ESMA on reporting under MMFR On 31 March 2020, ESMA announced that the first reports by managers of money market funds IOSCO on global hedge fund industry under the MMF Regulation should be submitted in On 15 April 2020, the International Organization September 2020. The original date for submissi- of Securities Commissions (IOSCO) published its ons was April 2020. report on the fifth IOSCO Hedge Funds Survey, https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma- which provides regulators with new insights into announces-update-reporting-under-money-market-funds- the global hedge fund industry and the potential regulation systemic risks this industry may pose to the inter- national financial system. https://www.iosco.org/library/pubdocs/pdf/IOSCOPD653.pdf ESMA on leverage risk in AIF On 27 March 2020, ESMA launched a public con- sultation on its draft guidance to address leverage IOSCO on sustainable finance risks in the AIF sector. The consultation is part of On 14 April 2020, IOSCO published its report on ESMA’s response to the recommendations of the sustainable finance and the role of securities re- European Systemic Risk Board in April 2018 to gulators and IOSCO, which seeks to help market address liquidity and leverage risk in investment participants address issues related to sustaina- funds. ESMA will consider the feedback it recei- bility and climate change. The report indicates ves to this consultation by 1 September 2020 with that many issuers and asset managers operating a view to finalizing the guidelines for publication. across national borders may be subject to diffe- https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/ rent regulatory regimes or participate in multiple esma34-39-967_consultation_paper_on_guidelines_on_ regional or international third-party initiatives. This art_25_aifmd.pdf wide variety of regulatory regimes and initiatives, often with inconsistent objectives and require- ments, may prevent stakeholders from fully un- ESAs on ESG disclosure rules derstanding the risks and opportunities that sus- On 23 April 2020, the three European S upervisory tainable business activities entail. Authorities issued a consultation paper seeking https://www.iosco.org/library/pubdocs/pdf/IOSCOPD652.pdf input on proposed environmental, social, and go- vernance (ESG) disclosure standards for financial market participants, advisers, and products. The- Swiss Indices Endorsed Under the EU se standards have been developed under the EU Benchmarks Regulation Regulation on sustainability-related disclosures in SIX has received confirmation from the Swedish the financial services sector, aiming to: financial supervisory authority FI that its major • strengthen protection for end-investors Swiss indexes are compliant with the EU Bench- • improve the disclosures to investors from a mark Regulation. The approval was granted for a broad range of financial market participants and total of 39 equity, fixed income, and money market financial advisers indexes. The flagship SMI and SARON (the Swiss • improve the disclosures to investors regarding franc reference interest rate) are also included. financial products https://www.six-group.com/en/newsroom/media-relea- ses/2020/20200205-swiss-indices-endorsed.html SFAMA News Sommer 2020 21
In eigener Sache Mitglieder Processes & Operations Vorstand und Geschäftsstelle freut es, dass die Daniel Lüdin SFAMA im Frühjahr folgendes Mitglied aufnehmen • Zirkulare der SFAMA zu Covid-19 (Bewertung, durfte. Swinging Single Pricing sowie EU-Massnahmen) • BlueBay Asset Management AG • Änderung der SFAMA-Selbstregulierung im Zu- sammenhang mit FIDLEG/FINIG Fachausschüsse Risk Management Die Fachausschüsse liefern in Bezug auf das ent- Robert Majewski sprechende Fachgebiet grundsätzlich Entschei- • Diskussion der Risk-Management-Ansätze ein- dungsvorbereitungen zuhanden Vorstand und Ge- zelner Institute und Ableitung von «Best prac schäftsstelle. Die einzelnen Fachausschüsse sind/ tice»-Ansätzen waren in folgenden Themenbereichen aktiv invol- • Erfahrungsaustausch zum Risk Management in viert. Zeiten von Covid-19 Alternative Investments Recht & Compliance Régis Martin Diana Imbach • «Deep Dive» zu möglichen ESG-Geschäftsmo- • Zirkulare der SFAMA zu Covid-19 (Fristenstill- dellen für Anbieter von Alternativen Anlagen stand, Bewertung, Swinging Single Pricing sowie • Diskussion zu den Fokusthemen Hedge Funds EU-Massnahmen) und Private Multi-Asset Class Solutions • Umsetzungsfragen im Zusammenhang mit • Vorbesprechung eines weiteren Fach- und Inves FIDLEG/FINIG (Fondsleitung als Nicht-Finanz- toren-Anlasses zusammen mit AIMA in Zürich dienstleister, Übergangsfristen, GwG-Änderung, Ombudsstelle) ETF und indexierte Anlagen Markus Götschi Recht & Compliance Asset Management • Fertigstellung der Anpassungsarbeiten zur KKV Jasmin Djalali im Zuge von FIDLEG und FINIG • Austausch zum Risiko-Management in Zeiten • Fortführung der Diskussionen bezüglich Daten- von Covid-19 grundlagen für die Erfassung der Bestände von • Analyse SFAMA-Zirkulare zu Covid-19 und Hin- passiven Anlageprodukten in der Schweiz tergründe • Präsentation aktuelle Entwicklungen HR-Praxis Immobilienfonds zur KmGK Roger Hennig • Update zum L-QIF • Überprüfung produktspezifische SFAMA-Richt linien im Hinblick auf FIDLEG/FINIG • Übergangsbestimmungen FIDLEV/FINIV/KKV SFAMA News Sommer 2020 22
Steuern Hanspeter Kurz • Erarbeitung einer Stellungnahme zur Reform der Verrechnungssteuer • Mitarbeit bei der Überarbeitung des «Muster- vertriebsvertrags» nach FIDLEG/FINIG (steuer- rechtliche Sicht) Vertrieb & Marketing Markus Signer • Weiterführende Diskussion der Veränderungen im Themenbereich «Vertrieb» mit FIDLEG/FINIG aufgrund des Wechsels vom «Vertrieb» zum «Angebot» • Vertiefte Behandlung des Themas Fondsplatt- formen • Beurteilung einer Weiterführung der Twitter-Ak- tivitäten mit aktuellen Anlagefonds-Themen Anstehende Anlässe Swiss Funds & Asset Management Forum Freitag, 25. September 2020 Hotel Bellevue Palace, Bern 15. Swiss Fund Day Donnerstag, 19. November 2020 Park Hyatt Zurich, Zürich Die Details zu den Veranstaltungen werden zu gegebener Zeit im Internet publiziert. http://www.sfama.ch/de/anlaesse
Für Sie gesehen Friends of Funds Asset Management in der Schweiz – Zwischen dem neutralen Diskussions-Forum und Praktischer Überblick und rechtliche der SFAMA besteht eine langjährige Partnerschaft. Grundlagen Die fixierten Daten und Themen lauten wie folgt: Mit der vorliegenden Ausgabe von «Asset Ma- nagement in der Schweiz – Praktischer Überblick Veranstaltungen in Zürich (Zyklus 35): und rechtliche Grundlagen» stellt PWC wieder ein 25.08.20 Nachhaltigkeit – vom Themenfonds zur handliches und umfassendes Arbeitshilfsmittel zur Unternehmensausrichtung Verfügung, welches nicht nur die produktspezi- 29.09.20 Next Generation Asset Servicing fischen (also die kollektiven Kapitalanlagen be- 27.10.20 Obligationen-Investments im Niedrig- treffenden), sondern auch die relevanten instituts- zins-Umfeld und dienstleistungsspezifischen Regeln umfasst. 24.11.20 Kollektivanlagen im Dienst der Real- Das Dokument beinhaltet das FIDLEG, FINIG und wirtschaft KAG sowie die entsprechenden Verordnungen inkl. 26.01.21 Positionierung und Alpha-Generierung FINMA-Rundschreiben und SFAMA-Publikationen. 2021 – in Zeiten mit/nach Covid-19 https://www.pwc.ch/de/branchen/finanzdienstleistungen/ finanzdienstleistungsregulierung/asset-management-in-der- Veranstaltungen in Genf (Zyklus 14) schweiz.html 01.09.20 Thema noch offen 01.12.20 Thema noch offen SIX veröffentlicht ETF-Marktreport Zusatzinformationen zu den Anlässen in Zürich und Der Report liefert detaillierte Zahlen zur Entwick- Genf finden sich soweit vorhanden auf der Website lung des ETF-Segments und richtet sich an In- des Forums unter www.friends-of-funds.ch. vestoren, Marktteilnehmer sowie die interessierte Öffentlichkeit. Er gibt einen umfassenden Einblick Event-Kalender gratis nutzbar in Handel, Trends und Veränderungen im Schwei- Das Forum «Friends of Funds» führt weiterhin zer ETF-Markt und leistet damit einen wertvollen einen neutralen «Event-Kalender» für Veranstal- Beitrag zur Erhöhung der Transparenz sowie Wis- tungen der Fonds- und Finanzindustrie in der sensförderung über ETFs. Schweiz. Er ist für Anlässe aller Art (auch mit ein- https://www.six-group.com/exchanges/download/market/ gegrenztem Publikum). Haben Sie Daten für Road- funds/publications/etf_market_report_2020q1_de.pdf shows, Medienkonferenzen, Tagungen, Jubiläen oder von weiteren Anlässen, so können Sie diese gratis über die Website www.friends-of-funds.ch ETF, das erfolgreichste Fonds-Produkt, veröffentlichen lassen (Rubrik Events / Ihre Veran- feiert Geburtstag staltung anklicken). Vor zwanzig Jahren kam der ETF von Nordamerika http://www.friends-of-funds.ch/events/zürich/neue-veranstal- nach Europa. Per Ende 2019 wurden allein in Eu- tung-anmelden ropa über 1000 Mrd. USD in diesen Vehikeln ver- waltet. Doch auch die Kritik wächst. https://www.nzz.ch/finanzen/fonds/etf-in-europa-seit-20-jah- ren-auf-der-ueberholspur-ld.1554095 SFAMA News Sommer 2020 24
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