DEAD - DECEDUTO - DER IMPFBETRUG

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DEAD

DECEDUTO

DER IMPFBETRUG
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Die Behauptung, “ nach derzeitigem Kenntnisstand bieten
die COVID-19-mRNA-Impfstoffe eine hohe Wirksamkeit von bis
zu 95 % (Comirnaty®) bzw. 94 % (COVID-19 Vaccine Moderna)
(Aufklaerungsblatt Robert Koch Institut) ist unvollstaendig
und bewust irrefuehrend.

Es wird nur auf die geschaetzte Wirksamkeit hingewiesen,
die sich auf die Auswertung von 170 Coronainfizierten von
43548 Studienteilnehmern (
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7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er
aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es
möchte, nicht geimpft wurde

Diese Resolution ist wahrscheinlich aus der Einsicht geboren,
dass bei Impfzwang aller Buerger mit wenig wirksamen und
wenig sichere Stoffen, der Verdacht einer politischen –
medizinischen- oekonomischen Absprache (unterzeichnet
Europaeische Union) zur Gewissheit werden koennte.

Wie sagte bereits vor 30 Jahren der derzeitigen Chef des US-
Pharmariesen Merck Henry Gadsden in einem Interview mit
der Zeitung Fortune:

:

Unser Traum ist, Arzneimittel fuer Gesunde zu
entwickeln.

Dies wuerde es uns erlauben, sie jedem wie den
Chewing gum giant Wrigley’s zu verkaufen.

In diese Richtung geht die Studie, die Impfstoffe fuer gesunde
Kindern von 6 Monaten bis 12 Jahren entwickeln soll, und
gerade von AstraZeneca. Wissenschaftlich gibt es zur Zeit
keinerlei Evidenz, dass Kinder an Coronavirus erkranken oder
als Uebertraeger gelten. Deswegen ist dies ein VERBRECHEN
AN DIE MENSCHLICHKEIT.

ARTIKEL

Die Behauptung, “ nach derzeitigem Kenntnisstand bieten
die COVID-19-mRNA-Impfstoffe eine hohe Wirksamkeit von bis
zu 95 % (Comirnaty®) bzw. 94 % (COVID-19 Vaccine Moderna)
(Aufklaerungsblatt Robert Koch Institut) ist eine der
groessten Falschmeldungen in der juengeren
Geschichte der Medizin.

Pfeitzer BioNTech hat in seinem Artikel zur Zulassung bei der
FDA nur erklaert, dass die Wirksamkeit des Impfstoffes ueber
30%liegt,(Safety and Efficacy of the BNT162b2 mRNA Covid-19
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Vaccine, 2020).Somit wird nur garantiert, dass einer von drei
eine Immunitaet entwickelt, nicht 95%.

Die Wirksamkeit von 95% ist nur eine statistische Vorhersage
aufgrund der Auswertung eines Bruchteiles des
Studienkollektives. Sobald von den insgesamt 43.548
Teilnehmer der Pfeizerstudie 170 an Coronavirus (0.5%)
erkrankt waren (jedoch ohne sierologische Bestaetigung),
wurde die Studie beendet.

Von diesen 170 Erkrankten kamen 162 aus der Plazebogruppe
und 8 aus der Impfgruppe, woraus sich der Quozient von 95%
ergibt. Dieser drueckt die “efficacy” (relative
Wirksamkeit), die jedoch nicht mit der “efficenzy”
(absolute Wirksamkeit) aus, die bei Pfizer-BioNTech bei
30% liegt.

Diese 30% werden von der FDA gefordert fuer Impfstoffe in
Notfallzulassung
https://www.fda.gov/media/139638/download), deutlich
geringer ald fuer andere Impfstoffe.

Es wurde ein statistisches Modell in allgemeiner
Ueberinstimmung (Politik, Medizin, Industrie)
entwickelt um fast allen (mehr als 200 Zentren in der Welt)
die Moeglichkeit zur Erforschung, Herstellung und Vertrieb von
Impfstoffen zu erlauben, ohne jeglicher Grundlage fuer
Medizienische Statistik.

Hierzu muessen ein paar Ueberlegungen ueber die Basis der
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Statistik angestellt werden:

Der Aufbau einer Statistischen Studie in der Medizin benoetigt
bestimmte Kriterien, damit selbige nicht nur eine statistische
sondern auch eine klinisch relevante Bedeutung hat.

Dies sind die Kriterien:

   1. Eindeutige Definition der einzellnen Bestandteile der
      Studie (die Kriterien der Definition: Covid-Patient sind
      voellig unzureichend (siehe Anlage),
   2. Bestimmung des Signifikanzniveaus: in medizinischen
      Untersuchungen wird dies auf < 0.05 angesetzt, was nur
      einen Fehler auf 20 Vorhersagen/Tests erlaubt.
   3. Bestimmung der erhofften klinisch rilevanten
      Veraenderung, die die Anwendung des Arzneimittels etc.
      gerechtfertigt.
   4. Mittels diesen beiden letzten Kriterien (2-3) wird der
      Strichprobenumfang festgelegt. Wird ein groesserer
      Umfang gewaehlt, wird eine Wahrscheilichkeit
      festgestellt werden, die jedoch klinisch nicht bedeutend
      ist. Dies erscheint ein Widerspruch, aber den
      Stichprobenumfang zu erhoehen, dient nur dazu, eine
      unbedeutende Wirksamkeit eines
      Impfstoffes/Arzneimittels in den Vordergrund zu stellen.
      Dies alles obwohl in Wirklichkeit nur mehr
      Nebenwirkungen als ein positiver Effekt erzeugt wird. Im
      Falle der Coronaimpfung bedeutet dies, dass ein grosser
      Anteil der Weltbevoelkerung einer wenig wirksamen
      Impfung (30% Immunitaet) verbunden mit all den
      Risiken unterzogen wird.

Die Behauptung, dass 95% der Gemipften vor
Coronaerkrankung geschuetzt sind ist wahrscheinlich
aus einer fehlerhaften Uebersetzung des spezifische
englischen Ausdruckes entstanden.
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Es ist jedoch moeglich, dass es die Einsicht ist, die
Daten der Pharmaindustrie nicht richtig interpretiert zu
haben, die die Regierungen dazu gebracht zu haben,
die Impfungen durchzufuehren. Bei der
Impfdurchfuehrung werden zwei elementare
Grundlagen straeflich uebergangen:

  1. Bestimmung einer vorliegenden Coronainfektion: es ist
     unerlaesslich einen Abstrich unmittelbar vor der Impfung
     durchzufuehren, um eine bestehende Infektion
     nachzuweisen, da ein zweifacher Kontakt mit aehnlichen
     Antigenen (Virus und Impfung) zu unvorhersehbaren
     Reaktionen fuehren kann
  2. Bestimmung des Immunstatus des Patienten: es ist
     unerlaesslich, einen sierologischen Befund ueber den
     Immunstatus des Patienten zu erhalten, um auch mehr
     ueber die Verbreitung des Virus zu erfahren. Dies wird
     wahrscheinlich auch deswegen unterlassen, um die
     geringe Impfwirkung mit der natuerlich bereits
     erhaltenen Immunitaet summieren zu koennen und dies
     als Erfolg der Impfung praesentieren zu koennen. Somit
     kann man einen Grabstein auf die begangenen Fehler
     und die natuerlich erworbene Immunitaet legen. Wenn
     allerdings die Immunitaet auch dann nicht die erhoffte
     ist, so kann man immer noch die Schuld auf die
     Varianten des Virus schieben, die mittlerweile jeden Tag
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als eine der Hauptfeinde angeprangert werden.

Die Behauptung, dass der Impfstoff Pfeizer “zu 95% der
Erwachsenen ueber 16 Jahre verhindert, die Krankheit
Covid-19 zu entwickeln, ist irrefuehrend: und bringt die
Menschen dazu, sich Impfungen zu unterziehen, die
einerseits unsicher sind aufgrund der kurzen
Zulassungszeit, und andererseits, da sie wenig wirksam
sind (30% Immunitaet) wie allerseits wissenschaftlich
bestaetigt.

Die Resolution des europaeischen Parlamentes 2361
(27/01/2021):

„7.3.1. sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger informiert
werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand
politisch, sozial oder auf andere Weise unter Druck gesetzt
wird, sich impfen zu lassen, wenn sie es nicht selbst möchten“.

7.3.2 sicherstellen, dass niemand diskriminiert wird, weil er
aufgrund von möglichen Gesundheitsrisiken oder weil er es
möchte, nicht geimpft wurde

hat die Politiker vom Risiko der Anklage befreit, die Buerger zu
einer unsicheren und unwirksamen Impfung zu verpflichten
mit allen seinen Folgen. Dies haette den Verdacht der
Vernetzung von Politik, Medizin und Industrie zur Gewissheit
werden lassen.

ANHANG:

Die Diagnose “Coronakranker”, die von den
Impfstudien angewandt wurde, basiert auf
epidemilogische Kriterien, klinische weitverbreiteten Syptomen
und einen positiven Rachenabstrich (mittels PCR, der
molekulare Test).

Der Nobelpreisstraeger, Erfinder der PCR, Kary Mullis selbst
hatte erklaert:

   1. Die PCR beweist nicht, dass jemand erkrankt ist …..und
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beweist nicht, dass das, was man gefunden hat, Schaden
      haette anrichten koennen.
   2. Wenn die PCR gut gemacht ist, kann man fast alles bei
      fast jedem finden.

Es wird tatsaechlich keine Infektion nachgewiesen, sondern
nur ein vorhergegangener Kontakt mit einem
Coronaauscheider: jemand, der mit einem Raucher in Kontakt
war, ist selber noch kein Raucher. (die Uebertragung des
Coronavirus ist vergleichbar mit der des Passivrauches). Die
Bestaetigung des effektiven Eindringens in den Koerper erfolgt
nur mittels Nachweis von spezifischen Antikoerpern im Blut
erfolgt.

Die Suche nach diesen Antikoerpern erfolgt jedoch nicht:

   1. Um die Impfung unerlaesslich erscheinen zu lassen,
   2. Um die natuerlich bereits erworbene Immunitaet nicht
      aufzuzeigen. So muss man nicht zuzugeben, dass eine
      Vielzahl von falschen Positiven (vor allem Kinder) sich
      einer Quarataene unterziehen mussten, mit all den
      enormen finanziellen, psychischen und weiteren
      Schaeden.
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LA TRUFFA DEI VACCINI
              L’affermazione: “due dosi del vaccino COVID-19 mRNA
              BNT162b2 possono impedire al 95% degli adulti dai 16 anni in
              poi di sviluppare la malattia COVID-19
              (//https://www.aifa.gov.it/domande-e-risposte-su-vaccini-covid-
              19, Consenso Covid-Pfeizer) è una affermazione incompleta
              ed ingannevole.

              Questa riporta solo l’efficacia stimata, una proiezione
              basandosi sulla elaborazione di 170 positivi (0.5% del totale)
              su 44.000 partecipanti alla sperimentazione.

              L’industria farmaceutica sopprime dall’altro canto la
              pubblicazione dei dati dell’efficacia garantita, che
              corrisponde solo al 30%.

              Il vaccinando viene pertanto informato in maniera incompleta,
              essendo il consenso informato INGANNEVOLE, per cui ogni
              vaccinazione costituisce un atto ilegitimo.

              La FDA, dichiara: “per garantire, che un vaccino Covid-19
              è effettivo …viene richiesto una efficienza del 30%”.
              Cioè solo uno su tre vaccinati diventa immune. La Pfeizer
              stesso lo sottolinea nella sua pubblicazione, base
              dell’autorizzazione.

              La “Pubblicità” ingannevole del 95% (Pfeizer), e del
              60% (AstraZeneca) di “efficacia” (sostenuta anche da tutte
              le media) induce le persone, di sottoporsi a dei vaccini
              completamente nuovi. Tutto questo avviene nonostante gli
              effetti collaterali immediati (vedi quello che sta succedendo
              attualmente) ed a lungo termine (delle quali i produttori stessi
              si escludono: vedi consenso Pfeizer).

              Inoltre la pressione politica attuale, di doversi vaccinare
              per poter viaggiare, per poter continuare a lavorare ecc., è in
              netto contrasto alla risoluzione 2361 del Parlamento Europeo
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del 27/01/2021, che decreta: “7.3.1 garantire che i
cittadini siano informati che la vaccinazione NON è
obbligatoria e che nessuno è politicamente,
socialmente o altrimenti sotto pressione per vaccinarsi,
se non lo desiderano da soli;
7.3.2 garantire che nessuno sia discriminato per non
essere stato vaccinato, a causa di possibili rischi per la
salute o per non voler essere vaccinato”.

Questa risoluzione è probabilmente il risultato della presa di
coscienza, che costringere la popolazione ad un vaccino poco
efficace e poco sicuro, farebbe diventare il sospetto di una
collusione politico – medico – economico una certezza
firmato: “Comunità Europea”.

Come diceva trent’ anni fa l’allora direttore della Merck, in una
intervista al Fortune (seconda rivista economica più
importante dell’America),

Henry Gadsden:

Il nostro sogno è quello, di produrre farmaci per le
persone sane.

Questo ci permetterebbe di venderli a chiunque come il
Chewing gum giant Wrigley’s.

In tale senso va la sperimentazione, che mira a produrre
vaccini per bambini sani da 6 mesi a 12 anni, proprio
dall’AstraZeneca. Scientificamente non c’è alcuna evidenza,
che bambini si ammalano o infettano altri.

Perciò tutto questo costituisce un CRIMINE ALL’UMANITA’.

L’affermazione, che il vaccino Pfeizer impedisce al 95%
(efficacia del 95%), che gli adulti dai 16 anni in poi
svilupperanno la malattia Covid-19 (vaccino Covid Pfizer-
BioNTech: efficacia e sicurezza, Le FAQ di Aifa-Quotidiano
Sanità)” è una delle più grandi falsità nella storia della
medicina recente.
La Pfeitzer BioNTech, nel suo articolo base alla amissione
all’FDA ha esplicitamente dichiarato che: l’efficacia effettiva
del vaccino è superiore del 30% (Safety and Efficacy of the
BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine, 2020).Pertanto viene
garantito, che solo un vaccinato su 3 diventa immune, non il
95%.

L’efficacia del 95% si riferisce su un altro dato di elaborazione
statistica utilizzato nell’ambito della statistica medica e si basa
solo su una proiezione possibile. Appena sui complessivi
43.548 partecipanti allo studio Pfeizer 170 (solo il 0.5%) erano
diventati positivi, la sperimentazione si era conclusa (non si
parlava di titolo anticorpale ecc.).

Di questi 170 partecipanti 162 erano del gruppo dei non
vaccinati e 8 di quello dei vaccinati. Mettendo i 162 in rapporto
con i 8 si ottiene un quoziente = 95%, quale viene chiamato in
inglese: “efficacy” (efficienza relativa), che però non deve
essere assolutamente confuso con la “efficenzy” (efficienza
assoluta) (sec. Pfizer-BioNTech almeno il 30% diventa
immune).

Questi famosi 30% sono richiesti dalla FDA per accettare
vaccini prodotti in fase di emergenza (Food and Drug
Administration. https://www.fda.gov/media/139638/download),
molto inferiore ai standard normali.

E’ stato creato un modello statistico di comune
consenso (politico – medico – industriale) ai fini di dare a tutti
(più di 200 centri nel mondo) l’autorizzazione di
sperimentazione, produzione e commercializzazione di vaccini
senza alcuna base di statistica medica valida.

A questo punto bisogna fare qualche osservazioni elementari
di statistica:

L’impostazione di uno studio statistico in medicina richiede dei
criteri, affinché avesse una importanza non solo
statisticamente ma anche clinicamente rilevante.

I criteri sono i seguenti:

   1. Definizione univoca dei singoli eventi dello studio (la
      definizione ad. es. di “paziente Covid” dello studio
      Pfizer è clinicamente completamente insufficiente:
      vedi allegato),
   2. Determinazione del livello di significatività: in medicina
      viene maggiormente usato il livello p
dall’infezione da Covid è forse dovuta ad una errata
traduzione dei termini specifici dall’inglese.

E’ però pure possibile, che la presa di coscienza, di non
aver interpretato in maniera corretta i dati forniti dalle
dite farmaceutiche, ha indotte le autorità di effettuare
le vaccinazioni omettendo due principali fondamenta
per le vaccinazioni:

  1. Determinazione dello stato infettivo attualmente in atto:
     è d’obbligo di eseguire un tampone
     immediatamente prima della vaccinazione per
     evitare eventi avversi gravi a causa di un duplice
     ingresso nel corpo di due antigeni simili (virus e
     vaccino),
  2. Determinazione dello stato di immunità attualmente in
     atto: è d’obbligo di eseguire un esame sierologico
     prima della vaccinazione. Omettendo quest’ultima,
     forse si spera alla fine di poter sommare il numero dei
     immuni per via naturale a quella da vaccinazione,
     interpretando tale risultato come successo solo della
     vaccinazione, mettendo una pietra tombale sui errori
     commessi ed anche sul numero generale dei immuni
     naturali. Se alla fine ancora l’immunità non è quella
     promessa, la colpa verrà assegnata alle variazioni del
     virus, ormai presentate ogni giorno come i principali
“nemici”.

L’affermazione: che il vaccino Pfizer “impedisce al 95%
degli adulti dai 16 anni in poi di sviluppare la malattia
covid-19” è una affermazione ingannevole, che espone
le persone a sottoporsi a dei vaccini da un lato insicuri
a causa dell’approvazione abbreviata e dall’altro lato
poco efficaci (30% di immunizzazione), come
scientificamente dimostrato.

La risoluzione del Parlamento Europeo 2361 (27/01/2021), di
non imporre alcun obbligo per le vaccinazioni, ha esentato i
politici ecc. dal rischio, di essere responsabili dei probabili
effetti collaterali gravi e di venire accusati, di promuovere una
vaccinazione poco efficace ma ricca di potenziali rischi. Il
sospetto di una collusione tra politica ed industria
farmaceutica sarebbe diventata certezza.

Appendice:

La definizione “affetto da Covid-19” applicato dalla
sperimentazione Pfizer si basa su evidenze epidemiologiche,
sulla presenza di sintomi molteplici comuni a tante altre
affezioni simili e sulla conferma tramite tampone positivo
(tramite PCR).

Il Premio Nobel, inventore della PCR, Kary Mullis ha dichiarato:

   1. La PCR non dimostra, che uno è malato… e non
      dimostra, che quello, che si ha trovato, avrebbe recato
      danno.
   2. Con la PCR, se fatta bene, si può trovare quasi tutto in
      ognuno.
Viene dimostrato solo che la persona è venuta a contatto
con il coronavirus, ma non che è stato infettato con una
risposta anticorpale, rilevabile con il test sierologico. Una
persona, che era insieme con un fumatore, non è per forza
fumatore (la trasmissione del Coronavirus è paragonabile a
quello del fumo passivo).

La conferma di un effettivo ingresso nel corpo e la
reazione del corpo al virus viene rilevato solo dalla
presenza nel sangue di anticorpi specifici (esame
sierologico).

La ricerca di questi anticorpi

      non fu fatta per rendere il vaccino indispensabile,
      non viene fatto neanche ai attuali vaccinanti
      (gravissimo errore di medicina), ai fini di far
      disperdere le tracce di una immunità già avvenuta
      precedentemente. Inoltre non si dovrà ammettere,
      che ci sono stati tantissimi falsi positivi a causa
      dei tamponi, che dovevano fare la quarantena
      (specie i Bambini), il che ha creato danni
      economici, psicologici ecc. immensi.
Where injustice becomes right,
resistance becomes a duty and
obedience a crime
Sapientiae Christianae, Encyclical Letter (1890) by His
Holiness Leo PP. XIII

Johann Wolfgang Goethe

Bertold Brecht

Heinrich Boell

Mahatma Ghandi

German Costitution (Art. 20, Abs. 4): against everyone who
intends to abolish this order (art. 3), Germans have the right
to resistance (indeed the duty , author’s note).
Quando l’ingiustizia diventa legge, la
resistenza diventa dovere e
l’obbedienza un crimine
Sapientiae Christianae, lettera enciclica (1890) di Sua
Santità Leone PP. XIII

Johann Wolfgang Goethe

Bertold Brecht

Heinrich Boell

Mahatma Ghandi

Costituzione Tedesca (Art. 20, Abs. 4): contro ognuno, che
intende di abolire questo ordine (art. 3), tutti i tedeschi hanno
il diritto alla resistenza (anzi il dovere, nota dell’autore)
Wo Recht zu Unrecht wird, wird
Widerstand zur Pflicht und Gehorsam
ein Verbrechen
Sapientiae Christianae, Lettera enciclica (1890) Papst Leo XIII

Johann Wolfgang Goethe

Bertold Brecht

Heinrich Boell

Mahatma Ghandi

German Costitution (Art. 20, Abs. 4) :

gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (Art. 3)
zu beseitigen, haben all Deutsche das Recht zum
Widerstand (sogar die Pflicht, der Autor)

Das Weimarer Urteil
               oder:

               Die Medizin erhaelt endlich juristischen Beistand

               Das mittlerweile wohlbekannte Weimarer Urteil gibt
               groestenteils Inhalte wieder, die wir seit Mai 2020 auf diesem
               Blog vertreten. Wir haben es uns jetzt erlaubt, das Urteil (ein
               echter Faktencheck) in Auszuegen wiederzugeben, wobei wir
               wichtige Stellen graphisch kenngezeichnet und eventuell
               mit Links auf unseren Blog versehen haben.

               Lesezeit.   6 Minuten

                             Je nach Bedarf

               Amtsgericht Weimar, Urteil vom 11.01.2021, Az. 6 OWi
               – 523 Js 202518/20

               Der Betroffene wird freigesprochen.

               Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen
               Auslagen des Betroffenen hat die Staatskasse zu
               tragen.

               Gründe

               I.

               Am 24.04.2020 hielt sich der
               Betroffene in den Abendstunden
               zusammen mit mindestens sieben
weiteren Personen im Hinterhof
des Hauses X-Straße 1 in W. auf,
um den Geburtstag eines der
Beteiligten zu feiern. Die
insgesamt acht Beteiligten
verteilten sich auf sieben
verschiedene Haushalte. ….

II.
Dieses Verhalten des Betroffenen verstieß gegen § 2
Abs. 1 und § 3 Abs. 1 der Dritten Thüringer Verordnung
über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der
Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (3. ThürSARS-
CoV-2-EindmaßnVO) vom 18.04.2020 in der Fassung vom
23.04.2020. Dieser Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit
gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 3. ThürSARS- CoV-2-
EindmaßnVO i. V. m. § 73 Abs. 1a Nr. 24 i. V. m. § 32 Satz 1
IfSG dar.

Der Betroffene war dennoch aus rechtlichen Gründen
freizusprechen, weil § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3.
ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und
damit nichtig sind. …

III.
§ 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO sind
aus formellen Gründen verfassungswidrig, da die tief in
die Grundrechte eingreifenden Regelungen von der
gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage im
Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt sind.

Bereits im Jahr 2013 lag dem Bundestag eine unter
Mitarbeit des Robert Koch-Instituts erstellte
Risikoanalyse zu einer Pandemie durch einen „Virus
Modi-SARS“ vor, in der ein Szenario mit 7,5 Millionen
(!) Toten in Deutschland in einem Zeitraum von drei
Jahren beschrieben und antiepidemische Maßnahmen in
einer solchen Pandemie diskutiert wurden
(Bundestagsdrucksache 17/12051). Der Gesetzgeber hätte
daher im Hinblick auf ein solches Ereignis, das zumindest für
„bedingt wahrscheinlich“ (Eintrittswahrscheinlichkeit Klasse C)
gehalten wurde, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes
prüfen und ggf. anpassen können.

Hinzu kommt – und dieses Argument ist gewichtiger – dass
am 18.04.2020, dem Tag des Erlasses der 3. ThürSARS-
CoV-2-EindmaßnVO, weder in Deutschland im Ganzen
betrachtet, noch in Thüringen eine epidemische Lage
bestand. …

Es gab keine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ (§ 5
Abs. 1 IfSG), wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab
28.03.2020 festgestellt hat.

Diese Einschätzung ergibt sich bereits allein aus den
veröffentlichten Daten des Robert Koch-Instituts:

   1. Der Höhepunkt der COVID-19-Neuerkrankungen
      (Erkrankungsbeginn = Beginn der klinischen
      Symptome) war bereits am 18.03.2020 erreicht.
      Dies ergibt sich aus einer Grafik, die seit dem
      15.04.2020 täglich in den Situationsberichten des Robert
      Koch-Instituts veröffentlicht wurde …
   2. Wie sich aus dem Epidemiologischen Bulletin 17/2020
      des Robert Koch-Instituts, veröffentlicht am
      15.04.2020, ergibt, sank die effektive
      Reproduktionszahl R nach den Berechnungen des
      RKI bereits am 21.03.2020 unter den Wert 1

https://edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/6650.2/17_2020_2
.Artikel.pdf?sequence=3&isAllowed=y und blieb dann mit
kleineren Schwankungen ungefähr bei 1.

Vgl. Kuhbandner, Warum die Wirksamkeit des Lockdowns
wissenschaftlich nicht bewiesen ist,
https://www.heise.de/tp/features/Warum-die-Wirksamkeit-des-
Lockdowns- wissenschaftlich-nicht-bewiesen-
ist-4992909.html?seite=all.) Da die Zahl der Neuinfektionen
bereits seit Mitte März rückläufig war, ist es nicht
überraschend, dass in Deutschland zu keinem Zeitpunkt im
Frühjahr 2020 eine konkrete Gefahr der Überlastung des
Gesundheitssystems durch eine „Welle“ von COVID-19-
Patienten bestand. …

      Am 16.04.2020, also zwei Tage vor dem Erlass der
      Verordnung wurden 501 Intensivbetten als belegt
      gemeldet, davon 56 mit COVID-19-Patienten. Dem
      standen 528(!) freie Betten gegenüber (
      https://www.intensivregister.de/ #/aktuelle-
      lage/zeitreihen ….
      Die Höchstzahl der gemeldeten COVID-19-
      Patienten betrug in Thüringen im Frühjahr 63 (28.
      April), die Zahl der COVID-19-Patienten lag damit
      zu keinem Zeitpunkt in einem Bereich, bei dem
      eine Überlastung des Gesundheitssystems zu
      befürchten gewesen wäre.
      Diese Einschätzung der tatsächlichen Gefahren durch
      COVID-19 im Frühjahr 2020 wird bestätigt durch eine
      Auswertung von Abrechnungsdaten von 421
      Kliniken der Initiative Qualitätsmedizin
      (https://www.initiative-qualitaetsmedizin.de/effekte-der-
      sars-cov-2-pandemie-auf-die-stationaere-versorgung-im-
      ersten-halbjahr-2020), die zu dem Ergebnis kam,
      dass die Zahl der in Deutschland im ersten
      Halbjahr 2020 stationär behandelten SARI-Fälle
      (SARI = severe acute respiratory infection =
      schwere Atemwegserkrankungen) mit insgesamt
      187.174 Fällen sogar niedriger lag als im ersten
      Halbjahr 2019 (221.841 Fälle), obwohl darin auch
      die COVID bedingten SARI- Fälle mit
      eingeschlossen waren. Auch die Zahl der Intensivfälle
      und der Beatmungsfälle lag nach dieser Analyse im
      ersten Halbjahr 2020 niedriger als in 2019.
      Auch die Sterbestatistik unterstützt diesen Befund. Laut
Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts
(https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-
Lebenserwartung/Tabellen/sonderauswertung-
sterbefaelle.html?nn=209016) starben im ersten
Halbjahr 2020 in Deutschland 484.429 Menschen,
im ersten Halbjahr 2019 waren es 479.415, 2018
501.391, 2017 488.147 und 2016 461.055
Menschen. Sowohl 2017 als auch 2018 gab es
danach im ersten Halbjahr mehr Todesfälle als in
2020 (Faktencheck) (für die weitere Entwicklung
vgl. den CoDAG-Bericht Nr. 4 des Instituts für
Statistik der Ludwig-Maximilians-Universität
München vom 11.12.2020,
https://www.covid19.statistik.uni-
muenchen.de/pdfs/bericht-4.pdf).
Die Schreckenszenarien (Pandemic 2: A new lethal
virus threatens the world), die im Frühjahr die
Entscheidung über den Lockdown maßgeblich
beeinflussten (dazu näher unter V.1.), beruhten
auch auf falschen Annahmen zur Letalität des
Virus (sog. infection fatality rate = IFR) und zur
Frage einer bereits vorhandenen bzw. fehlenden
Grundimmunität gegen das Virus in der Bevölkerung. Die
Kontagiosität wurde dagegen von Anfang nicht als
dramatisch höher beurteilt als bei einem Influenzavirus
(das Robert Koch-Institut gibt die Basisreproduktionszahl
R0 von SARS-CoV-2 mit 3,3 – 3,8 an, bei Influenza liegt
sie nach den meisten Angaben bei 1 – 3, bei Masern bei
12 – 18). Die Letalität beträgt nach einer
Metastudie des Medizinwissenschaftlers und
Statistikers John Ioannidis, eines der
meistzitierten Wissenschaftler weltweit, die im
Oktober in einem Bulletin der WHO veröffentlicht
wurde, im Median 0,27%, korrigiert 0,23 % und
liegt damit nicht höher als bei mittelschweren
Influenzaepidemien
(https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.
      pdf). …

IV.
Das allgemeine Kontaktverbot bzw. das
Ansammlungsverbot gem. § 2 Abs. 1 und § 3 Abs.

3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO ist aus materiellen
Gründen verfassungswidrig, weil es die in Art. 1 Abs. 1
GG als unantastbar garantierte Menschenwürde
verletzt.

Unantastbarkeit der Menschenwürde heißt, dass eine
Verletzung der Menschenwürde nicht mit anderen
Grundwerten der Verfassung gerechtfertigt werden
kann; der Achtungsanspruch der Menschenwürde ist
kategorisch

Die Frage, wie viele Menschen ein Bürger zu sich nach Hause
einlädt oder mit wie vielen Menschen eine Bürgerin sich im
öffentlichen Raum trifft, um spazieren zu gehen, Sport zu
treiben, einzukaufen oder auf einer Parkbank zu sitzen, hat
den Staat grundsätzlich nicht zu interessieren. …

Kaum jemand konnte sich noch im Januar 2020 in
Deutschland vorstellen, dass es ihm durch den Staat
unter Androhung eines Bußgeldes untersagt werden
könnte, seine Eltern zu sich nach Hause einzuladen,
sofern er nicht für die Zeit ihrer Anwesenheit die
übrigen Mitglieder seiner Familie aus dem Haus schickt.
Kaum jemand konnte sich vorstellen, dass es drei Freunden
verboten sein könnte, zusammen auf einer Parkbank zu sitzen.
Noch nie zuvor ist der Staat auf den Gedanken
verfallen, zu solchen Maßnahmen zur Bekämpfung einer
Epidemie zu greifen.
Selbst in der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus
Modi-SARS“ (BT-Drs. 17/12051), die immerhin ein
Szenario mit 7,5 Millionen Toten beschrieb, wird ein
allgemeines Kontaktverbot (ebenso wie
Ausgangssperren und die weitgehende Stilllegung des
öffentlichen Lebens) nicht in Erwägung gezogen. Als
antiepidemische Maßnahmen werden neben Quarantäne von
Kontaktpersonen Infizierter und Absonderung von Infizierten
nur Schulschließungen, die Absage von Großveranstaltungen
und Hygieneempfehlungen genannt (BT-Drs. 17/12051, S. 61f)
(Und ich habe auf soziale Distanzierung und Maskentragen
vertraut).

Wenngleich es scheint, dass es in den Monaten der Corona-
Krise zu einer Werteverschiebung mit der Folge gekommen ist,
dass zuvor als absolut exzeptionell betrachtete Vorgänge
inzwischen von vielen Menschen als mehr oder weniger
„normal“ empfunden werden, was selbstverständlich auch den
Blick auf das Grundgesetz verändert, sollte nach dem
Gesagten an sich kein Zweifel daran bestehen, dass mit einem
allgemeinen Kontaktverbot der demokratische Rechtsstaat ein
– bisher als vollkommen selbstverständlich angesehenes –
Tabu verletzt.

Als Ziel des Lockdowns wurde anfangs ausschließlich
die Verhinderung einer Überlastung des
Gesundheitssystems bezeichnet. In dem Lockdown-
Beschluss vom 22.03.2020 gaben die Bundeskanzlerin
und die Ministerpräsidenten der Länder als Ziel an:
„Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten
Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser
Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist
die Reduzierung von Kontakten entscheidend.“
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/
besprechung-der- bundeskanzlerin-mit-den-
regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-
vom-22-03-2020-1733248).

Um eine Überlastung des Gesundheitssystems durch einen
unkontrollierten Anstieg der Patientenzahlen zu verhindern,
sollte der Anstieg der Neuinfektionen gebremst werden, um
die erwartete Zahl an Intensivpatienten auf einen längeren
Zeitraum zu verteilen („flatten the curve“). ….

Da die Ausbreitung des Virus als unvermeidlich angesehen
wurde, ging es anfangs dagegen nicht darum, die Zahl der
Infektionen so gering wie möglich zu halten. Erst nachdem
unübersehbar wurde, dass es zu keiner Überlastung
des Gesundheitssystems kommen würde, wurde als Ziel
der Maßnahmen zunehmend die bloße Minimierung der
Infektionszahlen genannt (Die vier Ausscheidungswege und
das Coronavirus)

Zum Verständnis des Hintergrundes des Lockdown-
Beschlusses ist ein im März verfasstes Strategiepapier
des Bundesinnenministeriums mit dem Titel „Wie wir
COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ von Bedeutung
(das als Verschlusssache deklarierte Papier ist inzwischen auf
der Webseite des Bundesinnenministeriums öffentlich
zugänglich
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffen
tlichungen/2020/corona/szen arienpapier-covid19.html). In
diesem Papier wurden in einem Worst-Case-Szenario
über eine Million Tote allein in Deutschland bis Ende
Mai 2020 prognostiziert. Der Bedarf an Intensivbetten sollte
in dem Szenario etwa am 09.04.2020 erstmals die Zahl der
verfügbaren Betten übersteigen. Die Pandemie wurde als
„größte Herausforderung seit dem Ende des Zweiten
Weltkriege“ bezeichnet – genau diese Worte
verwendete auch die Bundeskanzlerin in ihrer
Fernsehansprache vom 18.03.2020, was dafür spricht,
dass die Prognosen aus dem Strategiepapier bei der
Entscheidung über den Lockdown eine maßgebliche
Rolle spielten. Allerdings gab es auch im März schon
gegenteilige Äußerungen renommierter Wissenschaftler wie
die von John Ioannidis, der in einem Artikel vom
17.03.2020 darauf hinwies, dass die bisher verfügbaren
Daten solche Szenarien nicht stützen könnten (A fiasco
in the making? As the coronavirus pandemic takes hold, we
are making decisions without reliable data, StatNews
17.03.2020,
https://www.statnews.com/2020/03/17/a-fiasco-in-the-making-
as-the- coronavirus-pandemic-takes-hold-we-are-making-
decisions-without-reliable-data/) (Ceterum censeo, Cartaginem
esse delendam).

Es heißt auch nicht, dass er (der Verordnungsgeber)
sich unter Verweis darauf, dass dem Robert Koch-
Institut nach § 4 IfSG vom Bundesgesetzgeber eine
zentrale Stellung bei der Einschätzung des
Infektionsgeschehens zuerkannt worden ist, auf die in
den Täglichen Situationsberichten enthaltene
zusammenfassende Risikobewertung zurückziehen und allein
wegen einer Risikoeinschätzung für die Gesundheit der
Bevölkerung als „hoch“ bzw. „sehr hoch“ einschneidende
Maßnahmen für gerechtfertigt halten dürfte. Der
Verordnungsgeber trägt die volle Verantwortung für die
Verfassungsmäßigkeit der von ihm erlassenen
Verordnung und kann diese auch nicht teilweise an das
Robert Koch-Institut delegieren. …

Dass der Lockdown seit dem 23. März keinen
messbaren Effekt hatte, ist auch insofern nicht
überraschend, als die WHO erst in einer im Oktober
2019 veröffentlichten Metastudie zur Wirksamkeit von
sog. nicht-pharmazeutischen Interventionen (non-
pharmaceutical interven- tions = NPI) bei
Influenzaepidemien zu dem Ergebnis kam, dass es für
die Wirksamkeit sämtlicher untersuchter Maßnahmen
(Arbeitsstättenschließungen, Quarantäne, social distancing
u.d.) nur geringe oder gar keine Evidenz gebe (Non-
pharmaceutical public health measures for mitigating the risk
and impact of epidemic and pandemic influenza,
https://www.who.int/influenza/publications/
public_health_measures/publication/en/).
Inzwischen gibt es mehrere wissenschaftliche Studien,
die zu dem Ergebnis kommen, dass die in der Corona-
Pandemie in verschiedenen Ländern angeordneten
Lockdowns nicht mit einer signifikanten Verringerung
von Erkrankungs- und Todeszahlen verbunden waren.
Eine im August in der Fachzeitschrift EClinicalMedicine
veröffentlichte Beobachtungsstudie (Chaudhry, A country level
analysis measuring the impact of government actions, country
preparedness and socioeconomic factors on COVID-19
mortality and related health outcomes,
https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S2589-5370%
2820%2930208-

X … kam zu dem Ergebnis, dass die Faktoren, die am
stärksten mit der Zahl der COVID-19-Todesfälle in
einem Land korrelieren, die Adipositasrate, das
Durchschnittsalter der Bevölkerung und das Ausmaß
der Einkommensunterschiede sind….(Verschiedene Wege,
das Coronavirus zu besiegen).

Diese Ergebnisse wurden durch eine im November
veröffentlichte Studie (De Laro- chelambert, Covid-19
Mortality: A Matter of Vulnerability Among Nations Facing
Limited Margins of Adaptation
https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpubh.2020.60433
9/full), in welcher für 160 Länder der Einfluss verschiedenster
Faktoren auf die Anzahl der COVID-19- Todesfälle untersucht
wurde, und zuletzt durch eine Studie von
Bendavid/Ioannidis bestätigt (Bendavid/Ioannidis,
Assessing mandatory stay-at-home and business closure
effects on the spread of COVID-19,
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1111/eci.13484;
Hinweise auf weitere Studien bei Kuhbandner, Warum die
Wirksamkeit des Lockdowns wissenschaftlich nicht bewiesen
ist) (Der falsche Weg).

Auch der im November zunächst nur für einen Monat
(“Wellenbrecherlockdown“) angeordnete und
inzwischen zweimal verlängerte Lockdown erbringt
offensichtlich noch einmal den Beweis, dass sich mit
Lockdowns das Infektionsgeschehen und insbesondere
die Zahl der tödlich verlaufenden Fälle nicht signifikant
beeinflussen lässt. Nach dem aktuellen Thesenpapier der
Autorengruppe um Schrappe (Thesenpapier 7 vom 10.01.2021,
S. 5, 24f,
http://www.matthias.schrappe.com/index_htm_files/Thesenpap
7_210110_endfass.pdf) ist die Lockdown-Politik gerade für die
vulnerablen Gruppen, für die COVID-19 die größte Gefahr
darstellt, wirkungslos. Zu demselben Ergebnis kommt auch der
bereits erwähnte CoDAG- Bericht Nr. 4 des Instituts für
Statistik der LMU München. …

Zu der unmittelbaren Wirkung der
Freiheitseinschränkungen kommen die
Kollateralschäden und Folgeschäden hinzu. Diese lassen
sich (vgl. Murswiek, aaO, S. 33-38) wie folgt differenzieren:

aa) Ökonomisch bewertbare Schäden

Dazu mit Murswiek (aaO, S. 33f): “Die meisten dieser
Schäden werden sich ziemlich genau ermitteln lassen.
Sie sind insgesamt mit Sicherheit gigantisch. Eine Vorstellung
von ihrer Größenordnung erhält man, wenn man sich vor
Augen hält, welche Summen der Staat als Corona-Hilfen in den
Wirtschaftskreislauf einspeist. So umfasst der von der
Bundesregierung beschlossene „Corona-Schutzschild“
353,3 Mrd. Euro Zuschüsse und zusätzlich 819,7 Mrd.
Euro Garantien, also insgesamt über 1 Billion Euro. Es
handelt sich, wie die Bundesregierung sagt, um das
größte Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands. ….

bb) Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland

      die Zunahme häuslicher Gewalt gegen Kinder und
      Frauen
      Zunahme von Depressionen infolge sozialer Isolation
      Angst-Psychosen/Angst-Störungen infolge Corona-
      Angst
andere psychische Störungen/nervliche
      Überlastung wegen familiärer/persönlicher/beruflicher
      Probleme infolge des Lockdown
      Zunahme von Suiziden, beispielsweise infolge von
      Arbeitslosigkeit oder Insolvenz

      gesundheitliche Beeinträchtigungen infolge von
      Bewegungsmangel
      Unterlassung von Operationen und stationären
      Behandlungen, weil Krankenhausbetten fuer
      Coronapatienten reserviert wurden
      Unterlassung von Operationen, stationären
      Behandlungen, Arztbesuchen, weil Patienten
      Infizierung mit Covid-19 befürchten …

Zu (1): Für Berlin wurde durch die Senatsverwaltung für
das erste Halbjahr 2020 ein Anstieg der
Kindesmisshandlungen um 23% berichtet (Gewalt
eskaliert in Berlin immer häufiger. Der Tagesspiegel vom
02.07.2020,
https://www.tagesspiegel.de/berlin/corona-krise-trifft-frauen-
und-kinder-besonders-gewalt-eskaliert-in-berlin-immer-
haeufiger/25970410.html). Laut einer repräsentativen
Befragungstudie (Steinert/Ebert, Gewalt an Frauen und
Kindern in Deutschland während COVID-19-bedingten
Ausgangsbeschränkungen,

https://drive.google.com/file/d/19Wqpby9nwMNjdgO4_FCqqlfYy
LJmBn7y/view) wurden in der Zeit des Lockdowns im Frühjahr
rund 3 Prozent der Frauen in Deutschland zu Hause Opfer
körperlicher Gewalt, 3,6 Prozent wurden von ihrem Partner
vergewaltigt, in 6,5 Prozent aller Haushalte wurden Kinder
gewalttätig bestraft.

Zu (5): Die Zahl der Suizide, die in Deutschland statistisch
erfasst wird, liegt für das Jahr 2020 zwar noch nicht vor, einen
Hinweis auf einen möglicherweise erheblichen Anstieg der
Suizide gibt aber folgende Mitteilung der
Senatsinnenverwaltung Berlin: Bis Oktober gab es bei der
Berliner Feuerwehr unter dem Stichwort „Beinahe
Strangulierung/ Erhängen, jetzt wach mit
Atembeschwerden“ (Einsatzcode 25D03) 294 Einsätze,
im Jahr 2018 gab es dagegen nur sieben und im Jahr
2019 nur drei solcher Einsätze (Möglicher Suizid: Zahl
der Rettungseinsätze steigt massiv an. Berliner Zeitung
vom 10.11.2020, htttps://www.berliner-
zeitung.de/news/berliner-feuerwehr-zahl-der-einsaetze-wegen-
moeglichem-suiziden-steigt- massiv-an-li.117723)

Zu (7): Während des Lockdowns im Frühjahr wurden in
Deutschland mehr als 908.000 Operationen abgesagt,
und zwar nicht nur sog. elektive Operationen wie die
Implantation von Kniegelenks- und Hüftgelenksendoprothesen,
Kniegelenksarthroskopien, Katarakt- Operationen u.ä., sondern
auch 52.000 Krebs-Operationen (In Deutschland wurden
fast eine Million Operationen abgesagt. WELT v. 29.05.2020,

https://www.welt.de/wirtschaft/article208557665/Wegen-Coron
a-In-Deutschland-wurden-908-000-OPs-aufgeschoben.html .

Laut einer im British Medical Journal im November
veröffentlichten Meta-Analyse (Hanna, Mortality due to cancer
treatment delay: systematic review and meta-analysis, BMJ
2020, 371, https://www.bmj.com/content/371/ bmj.m4087)
erhöht bereits eine vierwöchige Verschiebung einer
Krebstherapie das Sterberisiko je nach Krebsart um
sechs bis 13 Prozent, ein Aufschub von acht Wochen bei
Brustkrebs das Sterberisiko um 13 Prozent, ein
Aufschub um zwölf Wochen um 26 Prozent. ….

Zu (8): In einer Studie des Klinikums Hochrhein Waldshut-
Tiengen (Kortüm, Corona- Independent Excess Mortality Due to
Reduced Use of Emergency Medical Care in the Corona
Pandemic: A Population-Based Observational Study,
https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.10.27.202205
58v1) wurde die Übersterblichkeit im Landkreis Waldshut
(170.000 Einwohner) im April 2020 untersucht. Von den
62 zusätzlichen Todesfällen ließen sich aber nur 34 mit
Corona in Verbindung bringen, 28 und damit 45% der
Übersterblichkeit gingen auf andere Todesursachen
zurück. Die Studienautoren führen diese Fälle auf die
reduzierte Nutzung medizinischer Notfallstrukturen
zurück, wofür auch spricht, dass mehr als doppelt so
viele Menschen als im Vergleichsdurchschnitt tot
alleine zu Hause aufgefunden wurden. …

cc) Ideelle Schäden

  1. Bildungseinbußen und Beeinträchtigung der
     psychosozialen Entwicklung von Kindern durch Ausfall
     oder Einschränkungen des Schulunterrichts bzw. der
     Schließung anderer Bildungseinrichtungen
  2. Verlust an kulturellen Anregungen/Erlebnissen
     durch Schließung von Theatern, Konzert- oder
     Opernhäusern und vielen anderen kulturellen
     Einrichtungen.
  3. Verlust musischer Entfaltungsmöglichkeiten durch
     Verbote, die gemeinsames Musizieren in Orchestern
     oder Chören unterbinden
  4. Verlust von Gemeinschaftserlebnissen/persönlichem
     sozialem Miteinander durch Verbot von
     Zusammenkünften in Vereinen, Verbot von
     Veranstaltungen, Verbot von Ansammlungen, Schließung
     von Kneipen usw.
  5. Einschränkung sozialer
     Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder durch
     Schließung von Kindergärten
  6. Isolierung von Kindern in Wohnungen ohne Kontakte
     zu anderen Kindern durch Schließung von Schulen,
     Kindergärten und Spielplätzen (Kinder und das
     Coronavirus).

ee) gesundheitliche und ökonomische Schäden in
Ländern des Globalen Südens. Der Lockdown im Frühjahr in
Thüringen war Teil eines aus 16 Lockdowns der Bundesländer
zusammengesetzten, ganz Deutschland umfassenden
Lockdowns, der wiederum im Zu- sammenhang mit der
Lockdown-Politik in nahezu allen Ländern der westlichen Welt
gesehen werden muss. Daher ist es berechtigt und notwendig,
auch nach den Auswirkungen dieser Politik auf die Länder des
Globalen Südens zu fragen. Die hier bereits eingetretenen bzw.
noch zu erwartenden Kollateralschäden sind enorm. Gründe
sind die Unterbrechung von Anti-Tuberkulose-
Programmen, die Unterbrechung von Impfprogrammen
gegen Kinderkrankheiten, Unterbrechungen in der
Nahrungsmittelversorgung durch den Zusammenbruch
von Lieferketten u.a.m. Die UN rechnet mit dem
Hungertod von mehr als 10.000 Kindern pro Monat im
ersten Pandemiejahr (Mehr als 10.000 Kinder verhungern
wegen Corona jeden Monat, RP Online vom 28.07.2020,
https://rp-online.de/panorama/coronavirus/mehr-als- 10000-
kinder-verhungern-jeden-monat-krise-durch-corona-
verschaerft_aid-52446949).

Allein in Afrika werden laut
Bundesentwicklungsminister Müller zusätzlich 400.000
Opfer durch Malaria und HIV und eine halbe Million
Tuberkulose-Tote als Folge des Lockdowns erwartet
(Mehr Corona-Opfer durch Lockdown als durch das Virus: In
Afrika wurden die Krisen massiv verschärft, Berliner Zeitung
vom 01.10.2020, https://www.berliner-zeitung.de/gesundheit-
oekologie/mehr-tote-durch-lockdown-als-durch-corona-in-
afrika-hat-die-pandemie-die-krisen- massiv-verschaerft-
li.108228).

Laut einem Artikel von John Ioannidis (Global perspective
of COVID-19 epidemiology for a full-cycle pandemic,
(https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/eci.13423)
sollen in den nächsten 5 Jahren sogar 1,4 Millionen
zusätzliche Tuberkulose-Tote zu befürchten sein.
Langfristig werde die Übersterblichkeit durch die
Maßnahmen wahrscheinlich deutlich größer als die Zahl
der COVID-19-Toten sein. …

Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen,
dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die
Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind,
              die Zahl der durch den Lockdown verhinderten
              Todesfälle um ein Vielfache übersteigt. Schon aus diese
              Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht
              dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die
              unmittelbaren und mittelbaren
              Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen
              Schäden, die immensen gesundheitlichen und die
              ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist
              dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens
              auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung
              im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des
              Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das
              allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich
              um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit
              dramatischen Konsequenzen für nahezu alle
              Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für
              den Staat und für die Länder des Globalen Südens.

              Wir sind weder Coronaluegner noch Coronaleugner,
              sondern wir setzen uns vor allem fuer das Wohl unserer
              Kinder gegen alle Widerstaende ein.

FAKTENCHECK
„Die Impfung beendet die Pandemie“

FALSCH, das Impfspektakel beginnt:

  1. Impfstoff fehlt, auch fuer die Auffrischung (Pfeitzer-
     Biontech)
  2. Fuer Coronavariante benoetigt man drei Dosen
     (Moderna)
  3. Impfstoff nicht wirksam bei Aelteren (AstraZeneca)

„Neue Covidvariante gefaehrlicher“ (bis September 2020
waren bereits mehr als 12.000 einzelne Mutationen des
Coronavirus bekannt)

FALSCH: Die Mutationen werden nicht gefaehrlicher, sondern
die von den Regierungen getroffenen Massnahmen wie
Masken, Krankenversorgung, das Verbot geschlossene
Raeumlichkeiten zu verlassen um an die frische Luft zu
kommen, das Verbot, Sport und andere Aktivitaeten, die fuer
ein intaktes Immunsystem grundlegend sind, auszuueben.
„Sterblichkeit Deutschland durch Coronavirus 2020
angestiegen“

FALSCH: Die Sterblichkeit 2020 in Deutschland liegt im Mittel
der letzten 5 Jahre, wenn man die Daten ab Januar rechnen
und nicht ab Maerz. Die Uebersterblichkeit ab Maerz wird weit
ausgeglichen durch die Untersterblichkeit Januar/Februar
(Viele Gruesse an Corrective).

„Sterblichkeit in Deutschland durch Coronavirua 2020
beaengstigend“

FALSCH: Die Sterblichkeit an Coronavirus 2020 im Vergleich
zu Grippesterblichkeit ab 1985 klassifiziert sich auf dem 7.
Platz. Weiterhin ist die aktuelle Covidsterbefallstatistik durch
fragwuerdige Bewertungsmethoden = BIAS (in diesem Falle
aufgrund Interessenkonflikte des Medical/Political Complex:
siehe Sonderzuwendungen im Falle von Coviddiagnose fuer
Krankenhaeuser etc.) verzerrt und somit grossteils verfaelscht
(Viele Gruesse an Corrective).
„Ausgangssperre dient zur Eindaemmung der
Uebertragung“

FALSCH: Das Coronavirus wird fast ausschliesslich in
geschlossenen Raeumen uebertragen (siehe unter anderem
RKI). Somit sind die Einschraenkungen, die die Menschen in
geschlossenen Raeumlichkeiten zwingen, schaedlich fuer das
Gemeinwohl und deswegen unannehmbar.

Auch die Rechtsprechung in Deutschland geht immer mehr in
diese Richtung:

„Bei der von der Landesregierung … verfolgte Politik des
Lockdowns… handelt es sich um eine katastrophale politische
Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen fuer
nahezu alle Lebensbereiche der Menschen …“
AG Weimar, Urteil vom 11.01.2021 – 6 OWi – 523 Js 202518/20

„Die Kinder sind potenzielle Spreader“

FALSCH: Kinder in das Coronageschehen mit einzubeziehen
und sie somit ihrer Grundrechte zu berauben ist nur eine
wissenschaftliche, tendenzioese Lehrmeinung.

  1. Kinder erkranken nur in Extremfaellen an Coronavirus,
     sie werden hoechstens immun.
  2. Eine Uebertragung von Kindern auf Erwachsene ist
     wissenschaftlich nie nachgewiesen worden. Weiterhin
     sind sie mit Sicherheit nicht Schuld an dem
     Massensterben in den Altersheimen, deren Insassen seit
     unzaehligen Monaten keinen Enkel etc. mehr gesehen
     haben.

„Der Replikationsfaktor gibt einen Ueberblick ueber die
Verbreitung des Coronavirus“

FALSCH: Den Replikationsfaktor als Basis fuer politische
restriktive Massnahmen einzusetzen ist statistisch unhaltbar.
Einerseits sind die statistischen Erhebungen aufgrund eines
systematischen BIAS (wie viele, wann, wo, weshalb werden sie
den Tests unterzogen) verfaelscht, weiterhin fehlt jeglicher
statistischer Nachweis, dass die Verordnungen, die durch sie
getroffen wurden, etwas bewirkt haetten, im Gegenteil sind
sie, rein statistisch gesehen, kontraproduktiv.

Der Replikationsfaktor dient somit nur als politisches Mittel,
handelt es sich im weiteren Sinne nur doch um
zusammengewuerfelte Zahlen ohne jeglicher statistischer
Signifikanz.

„Gesichtsmasken, O2 Masken, Atemhelme, Intubation
sind Mittel zur „Bekaempfung“ der Pandemie“

FALSCH: sie multipizieren nur die Viruslast fuer die Patienten.

Sie sind nicht primaer fuer den Einsatz bei infektioesen
Lungenerkrankungen gedacht, sondern:

   1. zum Schutz vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der
Umgebungsatmosphäre (Schutzmasken wie FFP 1.2.3,
       Atemhelme etc.), und zum Schutz von Patienten vor
       organischen Sekreten der Chirurgen und seiner
       Operationsequippe (chirurgische Masken),
   2. zur Versorgung von Patienten mit ungenuegender
       Lungenfunktion (im Schlaf oder Wachzustand) mit
       Sauerstoff (O2 Gesichtsmasken, Atemhelme, Intubation).

Sie haben alle grossteils keine Zulassung zur Behandlung bei
infektioesen Lungenerkrankungen (im speziefischem Fall
verursacht durch Covid-19). Ihr Einsatz ist somit „Off Label“
und sogar eventuell strafbar.

Bei Patienten mit infektioesen Lungenkrankheiten (in diesem
Falle Coronapatienten) muss es eines der primaeren Ziele sein,
die Infektionslast (im Falle des Coronavirus die Viruslast) so
gering wie moeglich zu halten, um somit die virusbedingte
Entzuendungsreaktionen des Koerpers, die dann letztendlich
das Krankheitsbild bis zum Todesfall bestimmen, so weit als
moeglich zu verringern.

Der Einsatz des Grossteils der obengenannten Massnahmen
wie:
Gesichtsmasken

O2 Masken
Atemhelme

erhoehen jedoch die Viruslast, da die Patienten die eigene
ausgeatmete, virushaltige Luft wieder einatmen und nicht
virusfreie, „frische“ Luft.

In der Luft unter einem Atemhelm stellt sich im Laufe der Zeit
ein Gleichgewicht mit einer bis zu hundertfachen
Viruskonzentration ein (als wuerde jemand unter einem
Atemhelm Zigarette rauchen).

Es ist unterlassen worden, die Behandlung der Erkrankten in
den Vordergrund zu stellen, sondern das Hauptaugenmerk war
gerichtet auf:

1) den “Schutz der Gesunden“ und die „Isolierung der Kranken
mit allen Mitteln“, auch wenn dies eventuell zu deren Tod
fuehrt.

2) die Forschung nach gewinntraechtigen
Verdienstmoeglichkeiten wie antivirale Arzneimittel (haben
jedoch einen iatrogenen Anstieg der Coronavirussterblichkeit
erzeugt) und nach der Impfung, und nicht nach einer
Verbesserung der grundlegenden Behandlungsmethoden.
„Antivirale Arzneimittel retten Menschenleben“

FALSCH: Die antiviralen Arzneimittel haben generell keinen
positiven Effekt erzeugt, sondern im Gegenteil bei ventilierten
Patienten zu einer erhoehten Sterblichkeit gefuehrt. Sie sind
somit kontraindiziert und nicht zu verabreichen, auch wenn
immer noch das Gegenteil geschieht.

„Impfung im Kampf gegen die Pandemie die
entscheidende Wende“

FALSCH: Das derzeit meist angewandte Impfmittel (in diesem
Falle die Impfung von Pfeitzer/Biontech) und die derzeitige
Impfstrategie und ist aus mehreren Gruenden medizinisch
nicht vertretbar.

Es handelt sich um eine Massenimpfung, bei der erstmals
in der Geschichte der Impfungen ein menschliches genetisches
Material (mRNA) injiziert wird. Selbige Impfungen wurden
bisher nur in wenigen, zeitlich sehr begrenzten Studien
durchgefuehrt. Deshalb lehnt Pfeitzer/Biontech jegliche
Verantwortung bezueglich Langzeitschaeden in ihren
Patienten-Aufklärungsblätter mit Einverständniserklärung ab,“
da es sich um eine Notzulassung handelt“. Laut dem Report
von Pfeitzer/Biontech ergaben sich keinerlei schwerer
Nebeneffekte durch die Impfung bei 43,661 Freiwillige,
waehrend in England und Amerika schon seit Anfang der
Impfungen schwere Nebenwirkungen aufgetreten sind. Dies
wirft einen Schatten auf die Glaubwuerdigkeit von
Pfeitzer/Biontech. Weiterhin richten sich die Antikoerper, die
durch dieses mRNA erzeugt werden, eventuell nicht nur gegen
das Virus sondern auch gegen unerlaessliche Substanzen zur
Bildung der Plazenta. Somit koennten sie Unfruchtbarkeit bei
Frauen erzeugen.

Erstmals in der Geschichte der Medizin wird eine Impfung
waehrend eine Pandemie durchgefuehrt, dies mit all den
Risiken, denen eventuell frisch infizierte Personen bei einer
Impfung ausgesetzt sind (siehe die immer haeufigeren
Todesfaelle nach Impfungen in Altersheimen).

Die Impfung wird durchgefuehrt, ohne den Status der
natuerlichen, erworbenen Immunitaet zu beruecksichtigen (bei
einer bereits erworbenen natuerlichen Immunitaet, wurde in
der Vergangenheit keine Impfung durchgefuehrt). Dieser
Impfung werden jedoch alle unterzogen, ob bereits immun
oder nicht. Dies bringt mit sich:

   a. ueber keinerlei verlaessliche Daten bezueglich der
      effektiven Verbreitung des Coronavirus zu verfuegen
      (selbige ist unerlaesslich fuer epidemiologische
      Aufarbeitung der Coronapandemie).
         1. bereits immune Personene (ob sie es wissen oder
            nicht) einer Impfung mit bisher ungekannten
            Langzeitwirkungen auszusetzen. N.B.: Studien
            haben bereits eindeutig bewiesen, dass eine
            natuerliche Immunitaet gegen Coronavirus
            mindestens 6 Monate dauert. (Covid-19: T cell
            response lasts for at least six months after
            infection, study shows | The BMJ)
         1. jeglichen Beweis zu eliminieren, dass die Impfung
unnuetz war.

Dies alles ist die Absicht derjeniger, die mit der Angst
der Menschen Geschaefte machen.

Die unumstoessliche Tatsache, dass das Coronavirus
nur ueber Aerosol (vergleichbar mit Passivrauchen) und
somit nur in unzureichend geluefteten Raeumlichkeiten
uebertragen wird, geht gegen die bestehende
Lehrmeinung der Wissenschaftlichen Gemeinschaft.

Diese Tatsache wird deswegen autoritaer abgelehnt
und somit werden weitere Todesfaelle (vor allem in
Altersheimen) zur Rettung der Ehre der Wissenschaft in
Kauf genommen.
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