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news 1|2019 Wir freuen uns Ihnen unsere neue Partnerin Brigitte Stögerer vorzustellen. www.hfp.at A member of HLB International HFP-Fidelio- Steuerreform 2020 Sozialversicherungs- Stipendium 2019 quo vadis? werte und -beiträge Trio Heimatklänge Ein Statusbericht für 2019
HFP-News 1|2019 Inhalt Foto: Wolfgang Amri 3 In eigener Sache Das HFP Steuerberater-Team (v.l.n.r.): Wolfgang Zdeb, Christian Klausner, Andrea Schellner, Brigitte Stögerer – neue HFP Partnerin Thomas Havranek, Andrea Klausner, Roland Zacherl, Brigitte Stögerer (siehe rechte Seite) Christian Klausner – Jubiläum Fidelio-Wettbewerb Know-how & Teambuilding Liebe LeserInnen! 8 Steuerreform 2020 Wir freuen uns, Ihnen auf der nächsten Seite Brigitte Stögerer näher vorstellen zu dürfen, die als neue HFP Partnerin ne- 10 Neuerungen im Steuerrecht ben ihren operativen HR-Tätigkeiten auch strategische Bereiche bei HFP übernimmt. Die Erweiterung der Partner-Ebene ist ein zukunftsweisender Schritt und es ist uns 14 Brexit und seine Folgen eine große Freude, eine so dynamische Expertin in unseren Reihen zu wissen. Apropos Wissen und Erfahrung, bei- des wird exzellent von Christian Klausner 16 Personalverrechnung verkörpert. Er gestaltet seit 30 Jahren die Geschicke unserer Kanzlei maßgeblich mit und trägt in dieser Zeit zu vielen posi- tiven Entwicklungen bei. 21 SV-Werte 2019 Weiters zeigen wir Ihnen die steuerli- chen Folgen eines möglichen ungeregel- ten Brexit auf. Ein Thema, das seit Wochen ganz Europa bewegt. 24 Termine 4-6/2019 Viel Spaß beim Lesen! Ihr HFP-Team Impressum: Medieninhaber und Herausgeber: HFP Steuerberatungs GmbH | 1030 Wien, Beatrixgasse 32 Tel. +43 (0) 1 / 716 05-0 | Fax DW 32 | office@hfp.at | www.hfp.at Tipp Redaktion: Josefine Mattl, Sonja Rotter, Roland Zacherl Lektorat: Josefine Mattl, Petra Zacherl Layout: Sonja Rotter Folgende HFP-Broschüre haben wir Titelfoto: iStock Fotos (wenn nicht anders angegeben): © HFP | Sonja Rotter neu aufgelegt. Die Bestellung eines Haftungsauschluss: Die Informationen in dieser Publikation sind allgemeiner Art kostenlosen Exemplars ist möglich und nicht auf die individuelle Situation einer natürlichen oder juristischen Person abgestimmt. Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen, per E-Mail an steuerinfo@hfp.at oder können wir keine Verantwortung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen. Die Informationen haben den Zweck, Sie für die jeweilige Problematik zu sensibilisieren, über www.hfp.at um gegebenenfalls rechtzeitig unsere Beratung in Anspruch nehmen zu können. Die zur Verfügung gestellten Informationen können eine individuelle Beratung nicht ersetzen. Steuerinfo Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise zum Großteil verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind für Musiker 2019 geschlechtsneutral zu verstehen. Abdruck – auch auszugsweise – mit Quellenangabe gestattet. Satz- und Druckfehler vorbehalten. Stand: April 2019 2 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019 Brigitte Stögerer neue HFP Partnerin seit 1.1.2019 „Ich freue mich, die Entwicklung von HFP zukünftig noch aktiver mitgestalten zu können.“ Bigitte Stögerer Foto: Fotostudio Floyd Wir freuen uns, dass Brigitte Stögerer begann vor mittler- Lebenlanges Lernen Brigitte Stögerer per weile mehr als 25 Jahren ihre außerge- 1.1.2019 in unsere wöhnliche Karriere in unserer Kanzlei. Um unseren HFP-Klienten eine hoch- Partnerschaft Die zertifizierte HR-Managerin leitet sehr professionelle Expertise zu bieten, hält sie aufgenommen wurde. erfolgreich unser 9-köpfiges Human-Re- ihr Wissen stets auf dem neusten Stand sources- und Personalverrechnungsteam und absolvierte im Februar 2019 erfolg- und ist unsere Expertin insbesondere in reich den akademischen Lehrgang zur folgenden Bereichen: „Arbeitsrechts- und Personalrechtsmana- gerin“. - Personalverrechnung von KMU, Vereinen und internationalen Privat Konzernen Brigitte ist Mutter eines 18-jährigen - Begleitung und Betreuung von Sohnes. Ausgleich findet die gebürtige Lohnabgaben- und Krankenkas- Steirerin beim Tennisspielen und in der senprüfungen Natur. - nationales und internationales Wir freuen uns über die Arbeits- und Sozialversiche- Erweiterung unseres rungsrecht Partnerkreises und gratulieren sehr herzlich! HFP Steuerberater 3
HFP-News 1|2019 „Alles Alte, soweit es den Anspruch darauf verdient hat, sollen wir lieben; aber für das Neue sollen wir eigentlich leben.“ Theodor Fontane (1819–1898) deutscher Schriftsteller Foto: HFP/Amri OG Christian Klausner 30 Jahre Steuerberater 30 Jahre bei HFP | 25 Jahre Wirtschaftsprüfer Ein Jubiläum ist Ausdruck von Christian Klausner wurde bereits fünf HFP-Festen und in verschiedenen Ensem- nachhaltiger Verbundenheit zum Jahre nach seinem Eintritt in unsere Kanz- bles spiegeln seine vielfältigen Führungs- Unternehmen – vor allem ist es lei Partner und lenkt seitdem gemeinsam qualitäten wider. Zuhören, gemeinsame jedoch immer ein erfreuliches mit den anderen HFP Partnern erfolgreich Harmonien finden, starker Einsatz zur Ereignis. die Firmengeschicke. richtigen Zeit, Dirigieren oder Delegie- Unsere Klienten, Mitarbeiter und Kol- ren ... all diese Eigenschaften gepaart legen schätzen ihn sehr, weil er komplexe mit Teamgeist – für den Hobbysportler Themen wunderbar einfach erklären kann und ehemaligen Basketballspieler eine und immer die bestmöglichen Lösungen Selbstverständlichkeit – sind Qualitäten, findet. Besprechungen mit Christian sind die man von ihm lernen kann. Christian selbst dann erfrischend und unterhalt- hat diese Werte, gemeinsam mit allen sam, wenn es Themen betrifft wie zB HFP Partnern, fest in unserer Firmenkultur Immobilien, Bauträger und -gewerbe, verankert und gibt sie als Lektor an der Handelsgesellschaften, Unternehmens- Universität Wien auch an zukünftige Ge- bewertungen oder Privatstiftungen. nerationen weiter. Musik & Entwicklung Vielen Dank, dass du die Geschichte und die erfolgreiche Entwicklung unserer Neben seinem beruflichen Engage- Kanzlei mitprägst und lenkst. ment blieb er über die Jahre auch immer seiner Musiker-Leidenschaft treu. Regel- Wir gratulieren sehr herzlich! mäßige Geigen-Auftritte bei unseren HFP Partner & Kollegen 4 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019 Foto: Wolfgang Simmlinger 17. Fidelio-Wettbewerb der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien (MUK) HFP-Fidelio-Preisträger 2019 der Sparte Fidelio.Interpretation Beim Preisträger-Konzert am HFP-Stipendium 2019 11.12.2018 überreichten Andrea Klausner, Christian Klausner und Andrea Schellner Die Gewinner des HFP-Stipendiums das HFP-Fidelio-Stipendium im RadioKul- 2019 in der Sparte Fidelio.Interpretation Fidelio - YouTube turhaus persönlich an die strahlenden sind: Gewinner. Auf YouTube finden Sie eine Bewertet wurde die künstlerische Lalita Svete, Violine Zusammenfassung des Fidelio- Interpretation von repräsentativen Wer- Maike Clemens, Violoncello Konzerts vom 11.12.2018 mit dem ken der Kammermusik. Die Gewinner- Iliyana Stoyanova, Klavier Titel: Fidelio-Wettbewerb 2018, Ensembles verzauberten bei diesem Sparte „Fidelio.Interpretation“ stimmungsvollen Preisträger-Konzert mit mit dem Trio Heimatklänge ausgewählten Beiträgen aus ihrem Wett- bewerbsprogramm. Wir gratulieren herzlich! Jury: • Michael Posch (Vorsitz – Dekan Fakultät Musik MUK) • Karin Bonelli (Flötistin Wiener Philharmoniker) Foto: Wolfgang Simmlinger • Rubén Dubrovsky (Musikalischer Leiter Bach Consort Wien) • Florian Eggner (Cellist Eggner-Trio) Alle PreisträgerInnen der Sparte Fidelio.Interpretation • Krystian Nowakowski (PR-Agent für KünstlerInnen) • Thomas Weinhappel (Sänger) Bereits 1999 wurde das erste HFP-Künstler-Stipendium vergeben und inzwischen sind die Fidelio-Konzerte zu einer HFP-Tradition geworden. Alle bis- herigen Gewinner finden Sie unter: www.hfp.at\sponsoring HFP Steuerberater 5
HFP-News 1|2019 Jubiläen & Know-how Wächter Dagmar Martina Pellet 25-jähriges Jubiläum Certified Reporting Professional Foto: iStock Wir blicken mit Dagmar Wächter be- Martina Pellet, seit 2012 Buchhalterin Wir bedanken uns für euer reits auf 25 gemeinsame Jahre zurück. Sie bei HFP, hat ihre Spezialkenntnisse im aller Engagement und eure ist eine sehr engagierte Mitarbeiterin im Bereich der Digitalisierung um eine Excel- HFP-CC-Team (= Communication Center). basierte Ausbildung am Wiener Control- wertvolle Mitarbeit und Die diplomierte WT-Managerin unter- ling Institut erweitert. Ihr Expertenwissen freuen uns auf viele stützt verschiedene Teams in allen Sekre- wird sie in Zukunft sowohl bei internen weitere Jahre guter tariatsbelangen, wie zB Schriftverkehr, Schulungen an unser HFP-Team weiter- Zusammenarbeit! Fristenverwaltung und vielem mehr. Wir geben als auch bei der allgemeinen Opti- schätzen besonders ihre Genauigkeit und mierung der Buchhaltungsauswertungen Herzliche Gratulation ihr fröhliches Wesen. Die fünffache Mutter und individuellen Controlling-Reports für liebt ihre Kinder und Familie über alles. Klienten einsetzen. HFP Partner & Kollegen Jubilare 2018 - Dankeschön bei der Weihnachtsfeier 2018 war ein äußerst erfolgreiches „Jubiläums-Rekordjahr“ für HFP – insgesamt 21 Mitarbeiter feierten im vergangengen Jahr ihr 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und gar 35-jähriges HFP-Jubiläum. Wir danken für die Treue und gratulieren herzlich! Die HFP Partner Jubiläen
HFP-News 1|2019 HFP-Teambuilding Rodelvergnügen am Semmering Eistraum am Rathausplatz Faschingsdienstag - Motto: HFP Steuerberater 7
HFP-News 1|2019 Steuerreform 2020 quo vadis? Ein Statusbericht Die Aussagen der Politiker zum Maßnahmenpaket „Entlastung Österreich“ sind bislang leider äußerst vage geblieben. Folgende Maßnahmen sind aus heutiger Sicht zu erwarten: Senkung der Krankenver- werden. Ferner sollen „strukturelle Verein- land bestehen, wenn es nur eine Nie- sicherungsbeiträge sowie der fachungen im Steuerrecht“ vorgenommen derlassung in einem anderen Mitglied- Erhöhung des Werbungskosten- werden. Die vielfach diskutierte Abschaf- staat gibt und die Umsätze in diesem pauschbetrags fung der sogenannten „kalten“ Progres- anderen Mitgliedstaat unter € 10.000 sion soll keinesfalls vor 2022 kommen. pro Jahr bleiben. In der ersten Etappe sollen im Jahr Betreffend der geplanten Senkung der 2020 Geringverdiener insbesondere Körperschaftsteuer kann leider noch -- Online-Plattformen sollen einerseits durch Senkung der Krankenversiche- nichts Neues berichtet werden. als fingierte Empfänger und Erbringer rungsbeiträge sowie der Erhöhung des der Lieferung bei B2C-Lieferungen Werbungskostenpauschbetrags insge- von Kleinsendungen aus dem Dritt- samt um rd € 700 Mio entlastet werden. E-Commerce-Paket land in die Pflicht genommen wer- Ferner soll die umsatzsteuerliche Klein- den. Ferner soll für Plattformen eine unternehmergrenze von derzeit € 30.000 Ein sogenanntes E-Commerce-Paket erhöhte Buchführungspflicht betref- auf € 35.000 jährlich angehoben werden. soll mit 1.1.2021 in Kraft treten. Dieses soll fend die bei ihnen über die Plattform Ergänzend dazu sollen Kleinunternehmer folgende Maßnahmen umfassen: verkaufenden Personen eingeführt mit Umsätzen bis € 35.000 pro Jahr eine werden. Schließlich soll eine Informa- verbesserte einkommensteuerliche Be- -- Die Befreiung der Einfuhr von Gegen- tionspflicht für Plattformen eingeführt triebsausgabenpauschalierung erhalten. ständen aus dem Drittland, deren Ge- werden. Im Rahmen dieser Informati- Schließlich sollen Zeitungen und Zeit- samtwert € 22 nicht übersteigt, soll onspflicht sollen die Plattformen die schriften in elektronischer Form künftig abgeschafft werden. für die Abgabenerhebung relevanten auch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz Daten an die Finanzverwaltung über- von 10 % unterliegen. -- Die derzeitige Lieferschwelle beim mitteln müssen (betrifft insbesondere EU-Versandhandel von € 35.000 wird UBER und AirBNB). Mit der Informa- abgeschafft. Daher sollen künftig jegli- tionspflicht soll auch eine Haftung Senkung des Einkommensteuer- che Lieferungen im EU-Versandhandel der Plattformbetreiber verknüpft tarifs in den unteren Stufen nach Österreich auch in Österreich um- werden. satzsteuerpflichtig sein. Davon ausge- In der zweiten Etappe der Strukturre- nommen wird es eine Erleichterung für form soll ab 2021/2022 der Einkommen- Kleinunternehmer geben. Bei diesen steuertarif in den unteren Stufen gesenkt bleibt die Besteuerung im Ursprungs- 8 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019 Foto: pixabay.com Digitalsteuerpaket Die Regierung hat Die österreichische Bundesregierung hat ein Digitalsteuerpaket vorgelegt, das die Einführung einer nationalen Digitalsteuer vorsieht. Darüber hinaus wird eine Haftungs- die Besteuerung klausel für Informationsverpflichtungen von Online-Vermittlungsplattformen sowie der digitalen eine Umsatzsteuerpflicht eingeführt. Mit den insgesamt drei Maßnahmen soll ein Steueraufkommen von € 200 Mio gene- Großkonzerne riert werden. Die Bundesregierung sieht darin einen ersten wichtigen Schritt erreicht, (Digitalsteuerpaket) um jene, die ansonsten viel zu wenig in den Steuertopf einzahlen, zur Finanzierung der Allgemeinheit zu verpflichten. beschlossen. Eckpunkte des Digitalsteuerpaketes: • Digitalsteuer von 5 % auf Online- • Versandhandel-Plattformen werden Werbung von Großkonzernen Steuerschuldner für Online-Versand- handel aus Drittländern an Private. • Aufzeichnungs- und Meldepflicht von Online-Vermittlungsplattformen für • Entfall der EUSt-Freigrenze bei Einfuhr die Abgabenerhebung der vermittel- von Waren bis € 22 aus Drittländern ten Umsätze • Entfall der Lieferschwelle beim ig • Haftung der Online-Vermittlungsplatt- Versandhandel (bisher € 35.000) mit formen bei Sorgfaltspflichtverletzung Sonderregeln für Kleinstunternehmer für nicht versteuerte Umsätze Digitalsteuer für digitale Großkonzeren Haftungsklausel für Online- Digitalsteuerpaket Vermittlungsplattformen € 200 Mio Umsatzsteuerpflicht für digitale Händlerplattformen HFP Steuerberater 9
HFP-News 1|2019 Neuerungen im Steuerrecht ab 2019 Foto: iStock Die steuerlichen Neuerungen zum Jahresbeginn 2019 sind eher gering und resultieren aus dem Jahressteuergesetz 2018. Über einige wichtige Änderungen haben wir bereits informiert, sodass zur besseren Orientierung noch einmal darauf hingewiesen wird. 1. Steuerabzug bei Einkünften zugsverpflichtete Infrastrukturbetreiber. aus Anlass der Einräumung Die Abzugsteuer ist vom Infrastrukturbe- von Leitungsrechten treiber jährlich bis 15.2. des Folgejahres an das Betriebsfinanzamt elektronisch anzu- Einkünfte aus der Einräumung von melden und abzuführen. Die Abzugsteuer (ober- oder unterirdischen) Leitungsrech- entfaltet Abgeltungswirkung, wenn nicht ten an Infrastrukturbetreiber unterliegen zur Regelbesteuerung optiert wird. Im beim betroffenen Grundstückseigentü- Rahmen der Regelbesteuerung kann der mer ab 1.1.2019 einer 10 %igen Abzug- Abgabepflichtige eine Gewinnermittlung steuer. Bemessungsgrundlage der Abzug- nach allgemeinen Grundsätzen vorle- steuer ist das vom Infrastrukturbetreiber gen. Tut er dies nicht, sind die Einkünfte geleistete Entgelt für das Leitungsrecht in Höhe von 33 % der erhaltenen Entgel- ohne Umsatzsteuer. Zu den Infrastruktur- te für Leitungsrechte der Besteuerung betreibern, die im öffentlich-rechtlichen zugrunde zu legen. Die Möglichkeit, die Interesse tätig sind, werden Elektrizitäts-, Entgelte für Leitungsrechte mit 33 % der Erdgas-, Mineralöl- und Fernwärmeun- erhaltenen Zahlungen zu besteuern wur- ternehmen gezählt. Schuldner der Ab- de auf alle nicht-rechtskräftig veranlagten zugsteuer ist zwar der Empfänger der Fälle ausgedehnt und wirkt damit auch Einkünfte, es haften aber auch der ab- für Besteuerungszeiträume vor 2019. 10 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019 2. Änderung der Bestimmungen 3. Hinzurechnungsbesteuerung Mit 1.1.2019 sind folgende Ände- zur Wegzugsbesteuerung bei niedrig besteuerten Pas- rungen zu beachten: siveinkünften ausländischer Die Bestimmungen zur Wegzugsbe- Betriebsstätten oder • Bisher wurde bei der Steuerbefreiung steuerung im betrieblichen Bereich wur- Körperschaften von privaten Schulen der Nachweis den mit Wirkung ab dem 1.1.2019 neuer- verlangt, dass eine den öffentlichen lich geändert. Die Änderungen wurden Über die Details der neuen Hinzurech- Schulen vergleichbare Tätigkeit aus- zwecks Anpassung an die Anti-BEPS- nungsbesteuerung (§ 10a KStG) haben wir geübt wurde. Da diese Formulierung Richtlinie erforderlich. Neu ist die Ver- bereits berichtet. Ein zu § 10a KStG erwar- nach Ansicht des VwGH nicht richtli- kürzung des Ratenzahlungszeitraums für teter Erlass ist noch nicht veröffentlicht. nienkonform umgesetzt worden sei, Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird nunmehr auf den Nachweis, dass von bislang sieben Jahren auf nunmehr 4. Verschärfung des Abzugs- eine den öffentlichen Schulen ver- fünf Jahre. Die erste Rate ist wie bisher mit verbots für Zinsen und gleichbare Zielsetzung verfolgt wird, Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe Lizenzgebühren abgestellt. Dem BMF wurde gleichzei- des Abgabenbescheids fällig. Die folgen- tig eine Verordnungsermächtigung den vier Jahresraten sind aber nicht mehr Bislang konnte das Abzugsverbot für zur Festlegung, wann eine vergleich- wie bislang mit 30.9. des jeweiligen Folge- geleistete Zinsen und Lizenzgebühren bare Zielsetzung vorliegt, eingeräumt. jahres, sondern bereits mit 30.6. des jewei- bei Niedrigbesteuerung des Empfängers Die entsprechende Umsatzsteuer- ligen Folgejahres zu zahlen. Offene Raten aufgrund einer Steuerermäßigung oder Bildungsleistungsverordnung wurde sind dann fällig zu stellen, wenn (wie bis- -rückerstattung rückwirkend beseitigt bereits am 28.8.2018 erlassen. her) betroffene Wirtschaftsgüter, Betriebe werden, wenn innerhalb von fünf Wirt- oder Betriebsstätten veräußert werden, schaftsjahren nach dem Anfallen von • Entsprechend der Rechtsprechung des auf sonstige Art ausscheiden oder in ei- Zinsen oder Lizenzgebühren tatsächlich VwGH wurde nun die Istbesteuerung nen Staat außerhalb des EU/EWR-Raumes keine Steuerermäßigung oder -rücker- auf alle Unternehmer, die eine der Art überführt oder verlegt werden. Die offe- stattung in Anspruch genommen wurde. nach freiberufliche Tätigkeit iSd § 22 nen Raten für Anlagevermögen werden Diese Frist beträgt nun seit 1.1.2019 neun Z 1 EStG ausüben, ausgeweitet. Das nunmehr auch dann sofort fällig gestellt, Jahre. Erfordernis einer berufsrechtlichen wenn der Ort der Geschäftsleitung einer Zulassung ist entfallen. Die Istbe- Körperschaft in einen Staat außerhalb des 5. Änderungen bei der steuerung ist unabhängig von der EU/EWR-Raums verlegt wird, der Steuer- Umsatzsteuer Rechtsform anzuwenden. pflichtige Insolvenz anmeldet oder ab- gewickelt wird oder der Steuerpflichtige Das Jahressteuergesetz 2018 hat im • Die derzeit noch bestehende Möglich- eine Rate binnen zwölf Monaten ab Ein- Bereich der Umsatzsteuer nur marginale keit, die Ermittlung der Bemessungs- tritt der Fälligkeit nicht oder in zu geringer Änderungen mit sich gebracht. Die Ab- grundlage für die Margenbesteuerung Höhe entrichtet. senkung des Steuersatzes für Beherber- nach § 23 Abs 7 UStG nicht für jede gungsleistungen auf 10 % ist bereits mit einzelne Leistung, sondern pauschal 1.11.2018 in Kraft getreten. entweder für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb eines Veranlagungs- oder Voranmeldungs- zeitraums erbrachten Leistungen vor- zunehmen, entfällt ab 1.5.2020, da diese Vereinfachungsregelung nach der Rechtsprechung des EuGH nicht in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie gedeckt ist. HFP Steuerberater 11
HFP-News 1|2019 Fortsetzung von Seite 11: Neuerungen im Steuerrecht ab 2019 6. Änderungen in der Bei Vorliegen von triftigen wirtschaft- Bundesabgabenordnung lichen Gründen, die die wirtschaftli- che Realität widerspiegeln, liegt kein Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wur- Missbrauch vor. Den Motiven des Ge- den auch in der Bundesabgabenordnung setzgebers ist dazu zu entnehmen, (BAO) vielfältige und zum Teil erhebliche dass mit der vorgenommenen Ände- Veränderungen herbeigeführt. Auf fol- rung die Missbrauchsbestimmung des gende wesentliche Änderungen, die mit § 22 BAO nun den Anforderungen der 1.1.2019 in Kraft getreten sind, möchten Anti-BEPS-Richtlinie entspricht. Durch wir besonders hinweisen. die gewählte Formulierung soll es zu keiner Einschränkung des bisherigen Umfangs des Missbrauchstatbestands Präzisierung des Missbrauchs: kommen und die bestehende Ausle- gungstradition so weit wie möglich • In § 22 Abs 1 BAO wurde die Wortfol- beibehalten werden können. ge „Durch Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des Begleitende Kontrolle: bürgerlichen Rechts ...“ durch die Wortfolge „Durch Missbrauch von Ge- • Anstelle einer Außenprüfung können staltungsmöglichkeiten des privaten ab 1.1.2019 bestimmte Abgabepflichti- verfügt. Die entsprechende Steuer- Rechts ...“ ersetzt. Ferner wurde eine ge einen Antrag auf begleitende Kont- kontrollsystem-Verordnung des BMF, Definition, wann Missbrauch vorliege, rolle durch das zuständige Finanzamt in der die Systematik für die Erstellung aufgenommen. Demnach liegt Miss- stellen. Voraussetzung für eine beglei- des Gutachtens vom BMF festgelegt brauch nunmehr dann vor, wenn eine tende Kontrolle ist, dass mindestens wurde, wurde kundgemacht. Das Gut- rechtliche Gestaltung, die einen oder einer der den Antrag stellenden Unter- achten ist spätestens alle drei Jahre zu mehrere Schritte umfassen kann, oder nehmer in den beiden vorangegange- erneuern. Während der begleitenden eine Abfolge rechtlicher Gestaltun- nen Wirtschaftsjahren einen Umsatz Kontrolle haben zumindest vier Mal gen im Hinblick auf die wirtschaftliche von mehr als € 40 Mio erzielt hat. Fer- pro Jahr Besprechungen zwischen Ver- Zielsetzung unangemessen ist. Un- ner darf in den letzten fünf Jahren vor tretern der Unternehmer des Kontroll- angemessen sind solche Gestaltun- der Antragstellung kein rechtskräfti- verbunds und Organen des zuständi- gen, die unter Außerachtlassung der ges Finanzstrafdelikt bei allen antrag- gen Finanzamts stattzufinden. Ferner damit verbundenen Steuerersparnis stellenden Unternehmen vorliegen. hat das für die begleitende Kontrolle nicht mehr sinnvoll erscheinen, weil Schließlich muss ein Gutachten eines zuständige Finanzamt während der der wesentliche Zweck oder einer der Wirtschaftsprüfers oder Steuerbera- begleitenden Kontrolle Auskünfte zu wesentlichen Zwecke darin besteht, ters vorgelegt werden, wonach jeder bereits verwirklichten oder noch nicht einen steuerlichen Vorteil zu erlan- antragstellende Unternehmer oder verwirklichten Sachverhalten zu ertei- gen, der dem Ziel oder Zweck des der Unternehmensverbund über ein len. Die begleitende Kontrolle umfasst geltenden Steuerrechts zuwiderläuft. eingerichtetes Steuerkontrollsystem alle wesentlichen Abgabenarten mit 12 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019 verfahrens für die Abgabenentrich- in einer soeben erschienenen Verord- tung wird in einer noch nicht vorlie- nung geregelt. Zu den daraus resultie- genden Verordnung des BMF geregelt renden Änderungen für Anträge zur werden. Entlastung an der Quelle bei Arbeits- kräftegestellung hat das BMF einen Erweiterung der Rechtsgebiete Erlass veröffentlicht. für Auskunftsbescheide (§ 118 BAO): Neuregelung der Bestimmungen zur Wiederaufnahme nach • Die bislang schon bestehende Mög- Aufhebung durch den VfGH: lichkeit, zu Rechtsfragen im Zu- sammenhang mit Umgründungen, • Die alte Fassung des § 304 BAO wurde Unternehmensgruppen und Verrech- mit Ablauf des 31.12.2018 durch den nungspreisen einen Auskunftsbe- VfGH aufgehoben. Die seit 1.1.2019 scheid beim zuständigen Finanzamt geltende Neuregelung sieht nunmehr zu beantragen, wurde ab 1.1.2019 auf vor, dass eine Wiederaufnahme des die Themenbereiche Internationales Verfahrens nach Eintritt der Verjährung Steuerrecht und das Vorliegen von nur zulässig ist, wenn sie (wie bisher) Missbrauch iSd § 22 BAO ausgeweitet. vor Eintritt der Verjährung beantragt Die Ausweitung auf Rechtsfragen im wurde oder (neu) sie innerhalb von Zusammenhang mit dem Umsatzsteu- drei Jahren ab Eintritt der Rechtskraft Foto: iStock errecht tritt hingegen erst mit 1.1.2020 des das Verfahren abschließenden Be- in Kraft. Die weitere Neuerung, wo- scheids beantragt oder durchgeführt nach der Auskunftsbescheid tunlichst wird. Als Ergänzung zur Neuregelung Ausnahme der von einer Lohnsteuer- innerhalb von zwei Monaten nach der der Wiederaufnahme wurde auch prüfung umfassten Bereiche. Für Ver- Antragstellung zu erlassen ist, tritt mit § 209a Abs 2 BAO sprachlich ange- anlagungszeiträume, in denen eine 1.7.2019 in Kraft. passt. Ob mit dieser Neuregelung der begleitende Kontrolle aufrecht war, Frist, innerhalb derer eine Wiederauf- darf eine Außenprüfung nur in beson- Neuregelung des Erstattungsver- nahme nach Eintritt der Verjährung deren Fällen vorgenommen werden fahrens für Quellensteuern von nunmehr zulässig ist, die vom VfGH ge- beschränkt Steuerpflichtigen ortete Verfassungswidrigkeit beseitigt Ermöglichung eines SEPA-Last- (§ 240a BAO): ist, mag bezweifelt werden. schriftmandats beim Finanzamt: • Beschränkt Steuerpflichtige haben seit • Ab dem 1.7.2019 wird es Abgabepflich- 1.1.2019 vor Stellung eines Antrags auf tigen möglich sein, Steuerzahlungen Rückerstattung von Quellensteuern durch Bankeinzug des Finanzamts vor- eine Vorausmeldung bei dem für die nehmen zu lassen. Damit wurde end- Rückerstattung zuständigen Finanz- lich eine jahrzehntelange Forderung amt abzugeben. Diese Vorausmeldung der Wirtschaft und der Kammer der kann erst nach Ablauf des Jahres der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Einbehaltung gestellt werden und umgesetzt. Die näheren Regelungen muss elektronisch erfolgen. Inhalt und für die Nutzung des SEPA-Lastschrift- Verfahren der Vorausmeldung wurden HFP Steuerberater 13
HFP-News 1|2019 BREXIT - was nun? Steuerliche Folgen des Brexit In Anbetracht der aktuellen Auswirkungen eines ungeregelten Austritts auf die Ertragsteuern Entwicklungen in Großbritanni- en zum Brexit hat das BMF eine In diesem Fall wäre Großbritannien rungsrecht Österreichs aufgrund des Information veröffentlicht, die künftig wie ein Drittstaat zu behandeln. Wegzugs eingeschränkt wird, sofort zu sich mit den steuerlichen Folgen Sämtliche begünstigende Bestimmun- besteuern. eines ungeregelten Austritts gen, die nur im Verhältnis zu EU/EWR- • Für Kinder, die sich ständig im Verei- beschäftigt. Staaten in Anspruch genommen werden nigten Königreich aufhalten, stehen können, finden daher für Vorgänge, die folgende Absetzbeträge ab dem Brexit nach dem Eintritt des Brexit stattfinden, nicht mehr zu: Kinderabsetzbetrag, Fa- keine Anwendung mehr. Dies bedeutet milienbonus Plus, Unterhaltsabsetzbe- unter anderem: trag, Alleinverdiener-/-erzieherabsetz- betrag, Kindermehrbetrag. • Keine Ratenzahlung mehr bei der Weg- zugsbesteuerung im betrieblichen Im Oktober 2018 wurde ein neues Bereich; allerdings soll bei bereits vor Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem Brexit verwirklichten Wegzugsfäl- unterzeichnet, welches auf österreichi- len keine Änderung eintreten. scher Seite derzeit in parlamentarischer • keine Anwendung der Fusions- Behandlung ist und in Großbritannien richtlinie ebenfalls ratifiziert werden soll. Das neue • keine Anwendung der Mutter-Tochter- DBA sieht eine Quellensteuerbefreiung Richtlinie für Dividenden bei einer mindestens • keine Anwendung der Zins- und 10 %-Beteiligung und keine Quellenbe- Lizenzgebühren-Richtlinie steuerung für Lizenzgebühren vor. Damit • Für Privatpersonen, die nach dem werden zumindest teilweise die Nachteile Brexit in das Vereinigte Königreich kompensiert, wenn die einschlägigen EU- ziehen, ist der Wertzuwachs von Wirt- Richtlinien nicht mehr anwendbar sind. schaftsgütern, für die das Besteue- 14 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019 Auswirkungen eines ungeregelten Austritts auf die Umsatzsteuer Der künftige Status Großbritanniens Drittland vorgesehenen Regelungen als Drittstaat bringt gerade bei bestehen- zu behandeln. den Geschäftsbeziehungen einen Um- • Katalogleistungen (zB Beratungsleis- stellungsaufwand bei der umsatzsteuer- tungen) an Nichtunternehmer, die im lichen Behandlung von Lieferungen und Vereinigten Königreich (und nicht in Leistungen mit sich. der EU) ansässig sind, sind nicht mehr am Unternehmerort, sondern im Verei- • Innergemeinschaftliche Lieferung nigten Königreich steuerbar. wird zur Ausfuhrlieferung (führt zu • Für Unternehmer aus dem Vereinigten vermehrten Dokumentationserforder- Königreich kann es erforderlich wer- nissen). den, einen Fiskalvertreter zu bestellen. • Innergemeinschaftlicher Erwerb wird • Innergemeinschaftliche Güterbeförde- zur Einfuhr. rungsleistungen an Nichtunternehmer • Im privaten Reiseverkehr sind die Be- sind nicht mehr am Abgangsort, son- stimmungen für Drittstaaten anzu- dern entsprechend der Beförderungs- wenden. strecke steuerbar. • Zusammenfassende Meldung (ZM) • Nach dem Brexit richtet sich die entfällt. Rechnungslegung im Falle von im • Vereinfachungsregelung des Dreiecks- Vereinigten Königreich steuerbaren geschäfts ist nur mehr eingeschränkt B2B-Dienstleistungen nicht mehr nur möglich. nach dem österreichischen Umsatz- • MOSS (Österreich als MSI) für Umsätze steuergesetz, sondern auch nach den in das Vereinigte Königreich kann nicht (zukünftig) drittländischen Vorschrif- mehr angewendet werden. Die im Ver- ten. einigten Königreich steuerbaren Um- sätze sind nach den im (zukünftigen) HFP Steuerberater 15
HFP-News 1|2019 Aktuelles zu Lohnsteuer und Sozialversicherung Foto: iStock 1. Highlights aus dem 2. Drittanstellung von GmbH- Wartungserlass 2018 Geschäftsführern wird zur Lohnsteuer gesetzlich saniert Mit dem LStR-Wartungserlass 2018 In Konzernunternehmen gibt es die Der Nationalrat hat nun eine Ergän- wurden die Änderungen durch das Jah- Praxis, dass man nur bei einer Konzern- zung des § 35 ASVG beschlossen, die die ressteuergesetz 2018, die Änderung der gesellschaft für die Sozialversicherung bisherige Praxis wieder als zulässig erach- Sachbezugswerteverordnung, die Ver- angemeldet ist und dafür auch nur für tet. Damit sind ein zweites Dienstverhält- ordnung über die Aufstellung von Durch- eine Tätigkeit Sozialversicherungsbeiträ- nis, der Aufbau einer eigenen Lohnver- schnittssätzen für Werbungskosten, die ge entrichtet, obwohl tatsächlich auch für rechnung bei der Tochter-GmbH und eine Verordnung betreffend einer Berufs- andere Konzerngesellschaften Tätigkei- zusätzliche Abgabenentrichtung nicht ausbildung eines Kindes außerhalb des ten ausgeübt werden. mehr notwendig! Dies sollte durch eine Wohnortes und die Familienbonus Plus- Vor einiger Zeit wurde diese Praxis schriftliche Überlassungsvereinbarung Absetzbeträge-EU-Anpassungsverord- durch eine Entscheidung des Verwal- abgesichert und in der konzerninternen nung sowie wesentliche Entscheidungen tungsgerichtshofes erschüttert: Für Verrechnung entsprechend berücksich- des BFG und höchstgerichtliche Entschei- GmbH-Geschäftsführer (aber nicht für tigt werden. dungen in die LStR 2002 eingearbeitet. Vorstandsmitglieder einer AG) wurde die- Über die allseits beachtete Neueinfüh- se Praxis der Arbeitskräfteüberlassung rung des Familienbonus Plus mit Beginn als unzulässig eingestuft. Danach sollten des Jahres 2019 haben wir bereits aus- die Geschäftsführer bei jeder einzelnen führlich berichtet. Dieser ersetzt den Kin- GmbH angemeldet und eine eigene Lohn- derfreibetrag und die Geltendmachung verrechnung aufgebaut werden. Meistens von Kinderbetreuungskosten bis zum fielen dadurch auch noch zusätzliche 10. Lebensjahr des Kindes und beläuft Sozialversicherungsbeiträge an – wenn sich auf jährlich € 1.500 bzw € 500 für nämlich bei der Ausgangstätigkeit ein Kinder über 18 Jahre, solange die Fami- Gehalt über der Höchstbeitragsgrundla- lienbeihilfe bezogen wird. Für die Be- ge bezogen wurde. Für jedes zusätzliche rücksichtigung bereits bei der laufenden Dienstverhältnis konnte eine zusätzliche Gehaltsabrechnung ist das Formular E Abgabenbelastung von mehr als € 15.000 30 auszufüllen und dem Dienstgeber zu pro Jahr entstehen. übermitteln. 16 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019 3. Sozialversicherungspflicht 4. Neuordnung von Zeitungshauszustellern, der Prüfung der Selbstbedienungsaufstellern lohnabhängigen und Kolporteuren Abgaben und Beiträge Mit einer jüngst ergangenen Novelle sondere auch nicht persönlich erbringen Mit dem Bundesgesetz über die Zu- zum ASVG wurden Zustellern von Zeitun- und können sich nach eigenem Ermessen sammenführung der Prüfungsorgani- gen und sonstigen Druckwerken von der vertreten lassen. Zudem arbeiten sie mit sationen der Finanzverwaltung und der Vollversicherung nach ASVG ausgenom- eigenen Fortbewegungsmitteln. Unter Sozialversicherung (ZPFSG) erfolgte die men. Den Materialien zur Gesetzwerdung sonstigen Druckwerken sind insbeson- im Regierungsprogramm vorgesehene ist dazu zu entnehmen, dass Zeitungszu- dere Zeitschriften, Plakate und sonstige Zusammenführung der Prüfung lohnab- steller weit überwiegend als neue Selb- Printprodukte aller Art inklusive Werbe- hängiger Abgaben und Beiträge. Ab dem ständige im GSVG kranken, pensions- und sendungen und Werbematerialien sowie 1.1.2020 obliegt die Prüfung lohnabhängi- unfallversichert sind. Wenn im Einzelfall artverwandte bzw mit dem Vertrieb von ger Abgaben und Beiträge ausschließlich die Versicherungsgrenze (zwölffache Ge- Printprodukten in Zusammenhang ste- der Bundesfinanzverwaltung. Zu diesem ringfügigkeitsgrenze) nicht überschrit- hende Waren zu verstehen. Daraus ergibt Zweck werden alle Bediensteten der ÖGK, ten wird, sind Zeitungszusteller von der sich, dass die genannten Berufsgruppen die mit Stichtag 1.10.2018 zeitlich über- GSVG-Pflichtversicherung ausgenom- zukünftig nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG pflicht- wiegend mit Tätigkeiten der GPLA befasst men. Der VwGH hat in einer Reihe von versichert sind. Die neue Ausnahmebe- sind, dem BMF zugewiesen. Die Bezeich- Entscheidungen Vertragsverhältnisse von stimmung im ASVG tritt mit 1.7.2019 in nung der Prüfung wird von derzeit GPLA Zeitungszustellern mit ihren Auftragge- Kraft. auf PLAB (Prüfung lohnabhängiger Ab- bern als arbeitnehmerähnlich beurteilt Ob mit dieser neuen Ausnahmebe- gaben und Beiträge) geändert. Unverän- (zB VwGH 14.10.2015, 213/08/0226). Die stimmung im ASVG das Ende der Fahnen- dert umfasst eine derartige Prüfung auch Frage, ob es sich dabei um arbeitnehmer- stange erreicht wurde, ist noch unklar. künftig eine Lohnsteuerprüfung, eine ähnliche Werkverträge oder arbeitneh- Denn die abgabenrechtlichen Senate des Sozialversicherungsprüfung und eine merähnliche freie Dienstverträge han- VwGH könnten durchaus die Ansicht ver- Kommunalsteuerprüfung. Die Zustän- delt, wurde überwiegend offen gelassen treten, dass Zeitungszusteller weiterhin digkeit für die Beitragsvorschreibungen bzw in unterschiedlichen Anlassfällen Arbeitnehmer sind und für deren Ver- sowie Bescheiderlassungen und die Ein- unterschiedlich beurteilt. Durch die ge- triebshonorare Lohnabgaben festsetzen. hebungs- und Einbringungsmaßnahmen genständliche Änderung des ASVG soll Schließlich könnte in arbeitsrechtlichen bleibt bei den bisher zuständigen Stellen. Rechtssicherheit geschaffen werden. Von Verfahren der OGH zum Ergebnis kom- Das Revisionsrecht an den Verwaltungs- der Ausnahme aus der ASVG-Pflichtversi- men, dass es sich bei Zeitungszustellern gerichtshof gegen Entscheidungen des cherung sind Hauszusteller, Selbstbedie- möglicherweise doch um Arbeitnehmer BFG und des BVwG bleibt unverändert nungsaufsteller sowie Kolporteure und und nicht Auftragnehmer handelt. Wün- beim Finanzamt bzw dem BMASGK. Kolporteurinnen erfasst. Hauszusteller schenswert wäre daher – zur Schaffung Ergänzend dazu wurde dem BMF ein und Selbstbedienungsaufsteller schulden von Rechtssicherheit in allen betroffenen Revisionsrecht gegen Entscheidungen nach den Materialien lediglich einen Zu- Rechtsbereichen – auch eine ergänzende des BVwG im Gefolge einer PLAB einge- stellerfolg; für dessen Erbringung besteht gesetzliche Verankerung der Selbständig- räumt. ein nach eigenem Ermessen wahrzuneh- keit von Zeitungszustellern im EStG und mender Zeitraum während der Nacht- Arbeitsrecht. stunden. Sie müssen die Zustellung insbe- 5. Nützliche Personalverrechnungswerte: Pendlerpauschale 2019 (PP) Kleines Pendlerpauschale Großes Pendlerpauschale Entfernung jährlich monatlich jährlich monatlich 2 km – 20 km kein PP kein PP 372,00 31,00 20 km – 40 km 696,00 58,00 1.476,00 123,00 40 km – 60 km 1.356,00 113,00 2.568,00 214,00 über 60 km 2.016,00 168,00 3.672,00 306,00 Pendlereuro: pro Kilometer einfacher Fahrtstrecke bei Anspruch auf Pendlerpauschale: € 2,00 HFP Steuerberater 17
HFP-News 1|2019 Splitter 1. Kammerumlage 1 Senkung ab 1.1.2019 Mit 1.1.2019 ist die KU 1 zweifach gesenkt worden. Von der Bemessungs- Bemessungs- Staffel Staffel Staffel grundlage ausgenommen sind nunmehr grundlage bis € 3 Mio zwischen ab € 32,5 Mio die Vorsteuern bzw Erwerbsteuern von € 3 Mio Investitionen in das ertragsteuerliche und Anlagevermögen (einschließlich gering- € 32,5 Mio wertige Wirtschaftsgüter). Andererseits Hebesatz 0,29 % 0,2755 % 0,2552 % wurde der Hebesatz von bisher fix 0,3 % auf einen gestaffelten Satz gesenkt. 2. Organisationsreform des der Selbständigen (SVS) und die Ver- entweder einen Bezug zur EU oder das österreichischen sicherungsanstalt öffentlich Bediens- Vorliegen einer umfassenden Amtshilfe Sozialversicherungssystems teter und die Versicherungsanstalt für mit dem betreffenden Drittstaat. Eisenbahnen und Bergbau werden zur Als Beispiele sind der Zeitpunkt der Versicherungsanstalt öffentlich Be- Verlustnachversteuerung für ausländi- diensteter, Eisenbahnen und Bergbau sche Betriebsstätten (gem § 2 Abs 8 EStG), zusammengeführt. der Einbezug ausländischer Gruppenmit- glieder in eine Steuergruppe (gem § 9 Abs Neben diesen drei Sozialversicherungs- 2 KStG), die Steuerfreiheit für ausländi- trägern bleiben die Pensionsversiche- sche Portfoliodividenden (gem § 10 Abs 1 rungsanstalt (PVA) sowie die Allgemeine Z 6 KStG) oder die Spendenbegünstigung Mit dem Sozialversicherungs-Organisa- Unfallversicherungsanstalt (AUVA) beste- für ausländische Einrichtungen (gem § 4a tionsgesetz wird das österreichische So- hen. Der Hauptverband der österreichi- Abs 4 EStG) zu nennen. zialversicherungssystem ab 1.1.2020 neu schen Sozialversicherungsträger (HVSV) geregelt. Die derzeit bestehenden Sozial- wird durch einen schlankeren Dachver- Am 7.1.2019 hat das Bundesministe- versicherungsträger werden auf nur mehr band ersetzt, der ausschließlich gemein- rium für Finanzen in einer Information fünf Sozialversicherungsträger und einen same Interessen der Versicherungsträger eine Liste all jener Staaten veröffentlicht, Dachverband zusammengeführt. wahrnimmt und trägerübergreifende mit welchen ab 1.1.2019 eine umfassende Aufgaben koordiniert. Amtshilfe besteht. Neu hinzugekommen • Die neun Gebietskrankenkassen sowie sind im Vergleich zum Vorjahr folgen- die Betriebskrankenkassen werden zur de Staaten: Bahamas, Grenada, Kosovo, Österreichischen Gesundheitskasse 3. Neue Liste der Staaten mit Kuwait, Macao, Peru, Vanuatu, Vereinigte (ÖGK). umfassender Amtshilfe Arabische Emirate • Die Sozialversicherungsanstalt der Das österreichische Steuerrecht ver- gewerblichen Wirtschaft und die So- langt für die Inanspruchnahme bestimm- zialversicherungsanstalt der Bauern ter steuerlicher Begünstigungen bei werden zur Sozialversicherungsanstalt grenzüberschreitenden Sachverhalten 18 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019 Splitter 4. Muss Österreich doch eine de sind lt Richtlinie beispielsweise für frist steht nur jenen Mitgliedstaaten zu, Zinsschranke vorsehen? Finanzdienstleistungsunternehmen oder die bereits wirksame Maßnahmen zur im Rahmen der Anwendung einer so- Beschränkung der steuerlichen Abzugsfä- Maßnahmen zur Bekämpfung von genannten Escape-Klausel vorgesehen. higkeit überschüssiger Fremdkapitalzin- Steuervermeidungspraktiken stehen Die Escape-Klausel bezieht sich auf die sen im nationalen Recht implementiert seit Längerem im Mittelpunkt politi- Eigenkapitalquote des einzelnen Steu- haben. Diese haben bis zum 1.1.2024 Zeit, scher Diskussionen auf EU/OECD-Ebene. ersubjekts im Verhältnis zu jener des die Bestimmungen der Zinsschranke im Die im Zuge der Verhandlungen verab- Gesamtkonzerns. Die Richtlinie sieht vor, nationalen Recht umzusetzen. Österreich schiedete EU-Richtlinie ATAD („Anti-Tax- dass es dann zu keiner Beschränkung hat bisher die Meinung vertreten, dass die Avoidance Directive“) hat dabei bereits des Zinsabzuges kommt, wenn die Ei- bereits bestehenden Zinsabzugsverbote zu einigem Handlungsbedarf bei den genkapitalquote des einzelnen Unter- für Zinszahlungen an niedrigbesteuerte EU-Mitgliedsstaaten geführt. Die ATAD nehmens maximal zwei Prozentpunkte Empfänger eines Unternehmensverbun- hat zum primären Ziel, einen einheitli- unter jener des Gesamtkonzerns liegt. des sowie die Beschränkung des Zinsab- chen Mindeststandard zur Bekämpfung zuges bei fremdfinanzierten konzernin- von Steuervermeidungspraktiken zu ternen Beteiligungserwerben wirksame implementieren. Zu den vorgesehenen Maßnahmen darstellen und Österreich Maßnahmen zählt dabei – neben den Zinsschranke daher die verlängerte Übergangsfrist bis bereits im nationalen Recht umgesetzten zum 1.1.2024 zusteht. Dies hat die EU- Bestimmungen (wie zum Beispiel die Re- Kommission in einer kürzlich ergange- gelung zur Hinzurechnungsbesteuerung, nen Information jedoch nicht bestätigt. die im Zuge des Jahressteuergesetzes Nach Auffassung der EU-Kommission 2018 in § 10a KStG umgesetzt wurde) – (Information vom 7.12.2018) verfügen nur auch die Einführung einer sogenannten Griechenland, Frankreich, die Slowakei, Zinsschranke, die eine Beschränkung der Slowenien und Spanien über gleicher- steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremd- Darüber hinaus können die Mitgliedstaa- maßen wirksame Maßnahmen, die eine kapitalzinsen vorsieht. ten Ausnahmen für vor dem 17.6.2016 Umsetzung der Zinsschranke in natio- abgeschlossene Altdarlehen und für die nales Recht erst nach dem 31.12.2018 er- Wesentlichster Punkt der „Zinsschran- Finanzierung von langfristigen öffentli- lauben. Österreich wäre daher bereits bis kenregelung“ ist die steuerliche Absetz- chen Infrastrukturprojekten vorsehen. zum 31.12.2018 verpflichtet gewesen, die barkeit von „überschüssigen Fremdka- Insgesamt lässt die Richtlinie den Mit- Zinsschranke in nationales Recht umzu- pitalkosten“ einzuschränken. Dies ist der gliedstaaten für die konkrete Höhe und setzen. Überschuss der Fremdkapitalkosten über Ausgestaltung der einzelnen Freigrenzen die Zinserträge des Unternehmens. Ein und Befreiungen eine gewisse Bandbrei- Die Beschränkungen der Zinsabzugs- Ausschluss der steuerlichen Abzugsfähig- te sowie Wahlrechte offen. Trotz einheit- fähigkeit durch eine Zinsschrankenrege- keit soll allerdings erst eintreten, wenn lichem Mindeststandard kann daher die lung werden daher früher als geplant in diese „überschüssigen Fremdkapitalkos- Zinsschranke in den einzelnen Mitglied- Österreich zu beachten sein. Auch wenn ten“ einen gewissen prozentuellen Anteil staaten durchaus unterschiedlich ausge- die Regelung einer „Zinsschranke“ zum des EBITDA (lt Richtlinie 30 % des EBITDA) staltet sein. jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Öster- übersteigen und zudem kein Ausnah- reich umgesetzt wurde, ist zu empfehlen, metatbestand besteht. Alternativ zur Die Umsetzung der Zinsschrankenre- die möglichen Auswirkungen zu evaluie- EBITDA-Regelung kann auch eine Frei- gelung hatte nach Vorgabe der EU grund- ren, um frühzeitig auf die geplanten Än- grenze von bis zu € 3 Mio zur Anwen- sätzlich bis zum 31.12.2018 zu erfolgen. derungen zu reagieren. dung kommen. Ausnahmetatbestän- Eine Verlängerung dieser Umsetzungs- HFP Steuerberater 19
HFP-News 1|2019 Nützliche Übersichten und Werte 2019 Regelbedarfsätze für 2018 und 2019 Kindesalter 0–3 Jahre 3–6 Jahre 6–10 Jahre 10–15 Jahre 15–19 Jahre 19–28 Jahre Jahr 2018 € 204 € 262 € 337 € 385 € 454 € 569 Jahr 2019 € 208 € 267 € 344 € 392 € 463 € 580 Familienbeihilfe für 2019 Familienbeihilfe für ein Kind 2019 Erhöhung durch ab Geschwisterstaffelung 1.1.2018 0–2 Jahre € 114,00 2 Kinder € 7,10 3–9 Jahre € 121,90 3 Kinder € 17,40 10–18 Jahre € 141,50 4 Kinder € 26,50 19–24 Jahre € 165,10 5 Kinder € 32,00 Zuschlag bei Behinderung € 155,90 6 Kinder € 35,70 jedes weitere Kind € 52,00 Schulstartgeld € 100 einmalig im September für alle 6-15 Jährigen Mehrkindzuschlag € 20 pro Monat ab dem 3. Kind (Familieneinkommen bis max € 55.000) Sachbezug Dienstauto für 2019 Sachbezug Fahrzeugtyp CO2-Wert max pm Vorsteuerabzug 2% alle PKW und Hybridfahrzeuge über 121 g/km € 960 nein 1,5 % ökologische PKW und bis 121 g/km (bis 130 g/km € 720 nein Hybridfahrzeuge für Anschaffungen vor 2017) 0% Elektroautos € 0 ja Sachbezugswerte für Dienstwohnung (gelten seit 1.1.2018) €/m² Bgld Kärnten NÖ OÖ Slbg Stmk Tirol Vbg Wien 2019 5,09 6,53 5,72 6,05 7,71 7,70 6,81 8,57 5,58 Die Werte stellen den Bruttopreis (inkl Betriebskosten und Umsatzsteuer, exkl Heizkosten) dar. 20 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019 Sozialversicherungswerte und -beiträge für 2019 Echte und freie Dienstnehmer (ASVG) Höchstbeitragsgrundlage in EUR jährlich monatlich täglich laufende Bezüge --- 5.220,00 174,00 Sonderzahlungen ) 1 10.440,00 --- --- Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen --- 6.090,00 --- Geringfügigkeitsgrenze --- 446,81 Beitragssätze je Beitragsgruppe gesamt Dienstgeber-Anteil Dienstnehmer-Anteil Arbeiter / Angestellte Unfallversicherung 1,20 % 1,20 % 3) --- Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 % Pensionsversicherung 22,80 % 6) 12,55 % 10,25 % Sonstige (AV, KU, WF, IE) 7,85 % 3,85 % 4,00 % 2) Gesamt 39,50 % 21,38 % 18,12 % BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % --- Freie Dienstnehmer Unfallversicherung 1,20 % 1,20 % 3) --- Krankenversicherung 7,65 % 3,78 % 3,87 % Pensionsversicherung 22,80 % ) 6 12,55 % 10,25 % Sonstige (AV, KU, WF, IE) 6,85 % 3,35 % 3,50 % 2) Gesamt 38,60 % 20,98 % 17,62 % BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage) 1,53 % 1,53 % --- Auflösungsabgabe (letztmalig im Jahr 2019) Bei DG-Kündigung/einvernehmlicher Auflösung € 131,00 Pensionisten Krankenversicherung = gesamt 5,10 % --- 5,10 % Geringfügig Beschäftigte bei Überschreiten der 1,5-fachen bei Überschreiten der Geringfügigkeits- Geringfügigkeitsgrenze von 670,22 €4) grenze aus mehreren Dienstverhältnissen 5) Arbeiter / Angestellte / Freie Dienstnehmer 17,60 % 14,12 % BV-Beitrag („Abfertigung neu“) 1,53 % --- Selbstversicherung (Opting-In) monatlich € 63,07 1) Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1 % (DN-Anteil) bzw 0,5 % (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der DN-Anteil um 0,5 %. 2) Der 3 %ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) vermindert sich für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis € 1.681 auf Null. Über € 1.681 bis € 1.834: 1 % und über € 1.834 bis € 1.987: 2 %. 3) entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten 4) UV 1,2 % (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 16,4 % 5) zuzüglich 0,5 % Arbeiterkammerumlage 6) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr, bei Männern zwischen dem 65. und 68. Lebensjahr. HFP Steuerberater 21
HFP-News 1|2019 Fortsetzung von Seite 21: Sozialversicherungswerte und -beiträge für 2019 Echte und freie Dienstnehmer (ASVG) Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in EUR gesamt Dienstgeber- Dienstnehmer- anteil anteil Arbeiter/Angestellte - monatlich 2.061,90 1.116,04 945,86 - jährlich (inkl Sonderzahlungen) 28.710,00 15.572,35 13.137,65 Freie Dienstnehmer - monatlich 2.344,65 1.271,59 1.073,06 - jährlich (ohne Sonderzahlungen) 28.135,80 15.259,08 12.876,72 Gewerbetreibende und sonstige Selbständige (GSVG / FSVG) Beitragsgrundlagen Mindest- und Höchstbeitrags- vorläufige und endgültige Mindestbeitrags- vorläufige und endgültige grundlagen und Versicherungs- grundlagen bzw Versicherungsgrenzen Höchstbeitragsgrundlagen grenzen in EUR monatlich jährlich monatlich jährlich Gewerbetreibende Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - KV 1) 446,81 5.361,72 --- --- Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - PV 654,25 7.851,00 6.090,00 73.080,00 ab dem 3. Jahr – in der KV 446,81 5.361,72 6.090,00 73.080,00 ab dem 3. Jahr – in der PV 654,25 7.851,00 6.090,00 73.080,00 Sonstige Selbständige mit oder ohne anderen Einkünften 2) 446,81 5.361,72 6.090,00 73.080,00 1) Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage iHv € 446,81 pm fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung. 2) Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt ab 2016. Berechnung der vorläufigen Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit laut Steuerbescheid 2016 monatlichen Beitragsgrundlage + in 2016 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge (bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2019) = Summe x 1,075 (Inflationsbereinigung) : Anzahl der Pflichtversicherungsmonate 2016 Abkürzungen: KV = Krankenversicherung PV = Pensionsversicherung BV = Betriebliche Vorsorgekasse UV = Unfallversicherung 22 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019 Gewerbetreibende und sonstige Selbständige (GSVG / FSVG) Beitragssätze Gewerbetreibende FSVG Sonstige Selbständige Unfallversicherung pro Monat 9,79 € 9,79 € 9,79 € Krankenversicherung 7,65 % --- 7,65 % Pensionsversicherung 18,50 % 1) 20,0 %1) 18,50 %1) Gesamt 26,15 % 20,00 % 26,15 % BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage) 1,53 % freiwillig 1,53 % 1) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj. Beitragszahlungen Mindest- und Höchstbeiträge in vorläufige vorläufige und endgültige Absolutbeträgen (inkl UV) Mindestbeiträge Höchstbeiträge in EUR (ohne BV-Beitrag) monatlich jährlich monatlich jährlich Gewerbetreibende Neuzugänger im 1. und 2. Jahr 2) 165,01 1.980,13 1.170,62 14.047,44 ab dem 3. Jahr 165,01 1.980,13 1.602,33 19.227,96 Sonstige Selbständige mit oder ohne anderen Einkünften 126,63 1.519,57 1.602,33 19.227,96 2) Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragszahlung iHv € 165,01 pm fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung der Krankenversicherung. ACHTUNG: In der Pensionsversicherung kann es zu einer Nachbemessung kommen! Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) Seit 2018 beträgt der DB 3,9 % der Bemessungsgrundlage (Arbeitslöhne an Dienstnehmer, freie Dienstnehmer und wesentlich Beteiligte). Übersteigt die monatliche Bemessungsgrundlage € 1.460 nicht, so verringert sie sich um € 1.095. Kammerumlage 2 – Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) Steiermark Burgenland Salzburg Tirol NÖ Wien Kärnten Vorarlberg OÖ 0,37 % 0,42 % 0,40 % 0,41 % 0,38 % 0,38 % 0,39 % 0,37 % 0,34 % Ausgleichstaxe 2019 Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer abzüglich bereits beschäftigter begünstigter Behinderter mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese be- trägt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre: Anzahl Dienstnehmer 0-24 25-99 100- 399 400 und mehr monatliche Ausgleichstaxe/pro 25 DN keine 262 € 368 € 391 € HFP Steuerberater 23
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