News - bei HFP Steuerberater

Die Seite wird erstellt Toni Hildebrandt
 
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News - bei HFP Steuerberater
news                             1|2019

  Wir freuen uns Ihnen
  unsere neue

  Partnerin

  Brigitte Stögerer
  vorzustellen.

                                                                            www.hfp.at

A member of HLB International   HFP-Fidelio-        Steuerreform 2020   Sozialversicherungs-
                                Stipendium 2019     quo vadis?          werte und -beiträge
                                Trio Heimatklänge   Ein Statusbericht   für 2019
News - bei HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019

     Inhalt

                                                                                                                                                                         Foto: Wolfgang Amri
3    In eigener Sache                                                                           Das HFP Steuerberater-Team (v.l.n.r.):
                                                                                                Wolfgang Zdeb, Christian Klausner, Andrea Schellner,
     Brigitte Stögerer – neue HFP Partnerin                                                     Thomas Havranek, Andrea Klausner, Roland Zacherl,
                                                                                                Brigitte Stögerer (siehe rechte Seite)
     Christian Klausner – Jubiläum
     Fidelio-Wettbewerb
     Know-how & Teambuilding
                                                                                                Liebe LeserInnen!
8    Steuerreform 2020
                                                                                                                              Wir freuen uns, Ihnen auf der nächsten
                                                                                                                          Seite Brigitte Stögerer näher vorstellen
                                                                                                                          zu dürfen, die als neue HFP Partnerin ne-
10   Neuerungen im Steuerrecht                                                                                            ben ihren operativen HR-Tätigkeiten auch
                                                                                                                          strategische Bereiche bei HFP übernimmt.
                                                                                                                          Die Erweiterung der Partner-Ebene ist ein
                                                                                                                          zukunftsweisender Schritt und es ist uns
14   Brexit und seine Folgen                                                                                              eine große Freude, eine so dynamische
                                                                                                                          Expertin in unseren Reihen zu wissen.
                                                                                                                              Apropos Wissen und Erfahrung, bei-
                                                                                                                          des wird exzellent von Christian Klausner
16   Personalverrechnung                                                                                                  verkörpert. Er gestaltet seit 30 Jahren die
                                                                                                                          Geschicke unserer Kanzlei maßgeblich
                                                                                                                          mit und trägt in dieser Zeit zu vielen posi-
                                                                                                                          tiven Entwicklungen bei.
21   SV-Werte 2019                                                                                                            Weiters zeigen wir Ihnen die steuerli-
                                                                                                                          chen Folgen eines möglichen ungeregel-
                                                                                                                          ten Brexit auf. Ein Thema, das seit Wochen
                                                                                                                          ganz Europa bewegt.
24   Termine 4-6/2019
                                                                                                                          Viel Spaß beim Lesen!
                                                                                                                          Ihr HFP-Team

     Impressum:
     Medieninhaber und Herausgeber:
     HFP Steuerberatungs GmbH | 1030 Wien, Beatrixgasse 32
     Tel. +43 (0) 1 / 716 05-0 | Fax DW 32 | office@hfp.at | www.hfp.at
                                                                                                                             Tipp
     Redaktion: Josefine Mattl, Sonja Rotter, Roland Zacherl
     Lektorat: Josefine Mattl, Petra Zacherl
     Layout: Sonja Rotter                                                                                                    Folgende HFP-Broschüre haben wir
     Titelfoto: iStock
     Fotos (wenn nicht anders angegeben): © HFP | Sonja Rotter                                                               neu aufgelegt. Die Bestellung eines
     Haftungsauschluss: Die Informationen in dieser Publikation sind allgemeiner Art                                         kostenlosen Exemplars ist möglich
     und nicht auf die individuelle Situation einer natürlichen oder juristischen Person
     abgestimmt. Trotz sorgfältiger Recherche und der Verwendung verlässlicher Quellen,                                      per E-Mail an steuerinfo@hfp.at oder
     können wir keine Verantwortung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit übernehmen.
     Die Informationen haben den Zweck, Sie für die jeweilige Problematik zu sensibilisieren,                                über www.hfp.at
     um gegebenenfalls rechtzeitig unsere Beratung in Anspruch nehmen zu können. Die zur
     Verfügung gestellten Informationen können eine individuelle Beratung nicht ersetzen.                                    Steuerinfo
     Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische
     Schreibweise zum Großteil verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen sind
                                                                                                                             für Musiker 2019
     geschlechtsneutral zu verstehen.
     Abdruck – auch auszugsweise – mit Quellenangabe gestattet.
     Satz- und Druckfehler vorbehalten.

     Stand: April 2019

     2     HFP Steuerberater
News - bei HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019

Brigitte Stögerer
neue HFP Partnerin seit 1.1.2019

„Ich freue mich, die Entwicklung von HFP
zukünftig noch aktiver mitgestalten zu können.“
Bigitte Stögerer
                                                  Foto: Fotostudio Floyd

Wir freuen uns, dass                    Brigitte Stögerer begann vor mittler-    Lebenlanges Lernen
Brigitte Stögerer per               weile mehr als 25 Jahren ihre außerge-
1.1.2019 in unsere                  wöhnliche Karriere in unserer Kanzlei.           Um unseren HFP-Klienten eine hoch-
Partnerschaft                       Die zertifizierte HR-Managerin leitet sehr   professionelle Expertise zu bieten, hält sie
aufgenommen wurde.                  erfolgreich unser 9-köpfiges Human-Re-       ihr Wissen stets auf dem neusten Stand
                                    sources- und Personalverrechnungsteam        und absolvierte im Februar 2019 erfolg-
                                    und ist unsere Expertin insbesondere in      reich den akademischen Lehrgang zur
                                    folgenden Bereichen:                         „Arbeitsrechts- und Personalrechtsmana-
                                                                                 gerin“.
                                    - Personalverrechnung von KMU,
                                    Vereinen und internationalen                 Privat
                                    Konzernen
                                                                                    Brigitte ist Mutter eines 18-jährigen
                                    - Begleitung und Betreuung von               Sohnes. Ausgleich findet die gebürtige
                                    Lohnabgaben- und Krankenkas-                 Steirerin beim Tennisspielen und in der
                                    senprüfungen                                 Natur.

                                    - nationales und internationales             Wir freuen uns über die
                                    Arbeits- und Sozialversiche-                 Erweiterung unseres
                                    rungsrecht                                   Partnerkreises und
                                                                                 gratulieren sehr herzlich!

                                                                                                   HFP Steuerberater       3
News - bei HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019

  „Alles Alte, soweit es den Anspruch
  darauf verdient hat, sollen wir lieben;
  aber für das Neue sollen wir eigentlich leben.“
  Theodor Fontane (1819–1898)
  deutscher Schriftsteller
                                    Foto: HFP/Amri OG

Christian Klausner
30 Jahre Steuerberater
30 Jahre bei HFP | 25 Jahre Wirtschaftsprüfer
Ein Jubiläum ist Ausdruck von        Christian Klausner wurde bereits fünf    HFP-Festen und in verschiedenen Ensem-
nachhaltiger Verbundenheit zum   Jahre nach seinem Eintritt in unsere Kanz-   bles spiegeln seine vielfältigen Führungs-
Unternehmen – vor allem ist es   lei Partner und lenkt seitdem gemeinsam      qualitäten wider. Zuhören, gemeinsame
jedoch immer ein erfreuliches    mit den anderen HFP Partnern erfolgreich     Harmonien finden, starker Einsatz zur
Ereignis.                        die Firmengeschicke.                         richtigen Zeit, Dirigieren oder Delegie-
                                     Unsere Klienten, Mitarbeiter und Kol-    ren ... all diese Eigenschaften gepaart
                                 legen schätzen ihn sehr, weil er komplexe    mit Teamgeist – für den Hobbysportler
                                 Themen wunderbar einfach erklären kann       und ehemaligen Basketballspieler eine
                                 und immer die bestmöglichen Lösungen         Selbstverständlichkeit – sind Qualitäten,
                                 findet. Besprechungen mit Christian sind     die man von ihm lernen kann. Christian
                                 selbst dann erfrischend und unterhalt-       hat diese Werte, gemeinsam mit allen
                                 sam, wenn es Themen betrifft wie zB          HFP Partnern, fest in unserer Firmenkultur
                                 Immobilien, Bauträger und -gewerbe,          verankert und gibt sie als Lektor an der
                                 Handelsgesellschaften, Unternehmens-         Universität Wien auch an zukünftige Ge-
                                 bewertungen oder Privatstiftungen.           nerationen weiter.

                                 Musik & Entwicklung                             Vielen Dank, dass du die Geschichte
                                                                              und die erfolgreiche Entwicklung unserer
                                    Neben seinem beruflichen Engage-          Kanzlei mitprägst und lenkst.
                                 ment blieb er über die Jahre auch immer
                                 seiner Musiker-Leidenschaft treu. Regel-     Wir gratulieren sehr herzlich!
                                 mäßige Geigen-Auftritte bei unseren          HFP Partner & Kollegen

4 HFP Steuerberater
News - bei HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019

                                                                                                                                     Foto: Wolfgang Simmlinger
17. Fidelio-Wettbewerb
der Musik und Kunst Privatuniversität der Stadt Wien (MUK)

HFP-Fidelio-Preisträger 2019 der Sparte Fidelio.Interpretation

    Beim      Preisträger-Konzert   am                                   HFP-Stipendium 2019
11.12.2018 überreichten Andrea Klausner,
Christian Klausner und Andrea Schellner                                     Die Gewinner des HFP-Stipendiums
das HFP-Fidelio-Stipendium im RadioKul-                                  2019 in der Sparte Fidelio.Interpretation           Fidelio - YouTube
turhaus persönlich an die strahlenden                                    sind:
Gewinner.                                                                                                                    Auf YouTube finden Sie eine
    Bewertet wurde die künstlerische                                     Lalita Svete, Violine                               Zusammenfassung des Fidelio-
Interpretation von repräsentativen Wer-                                  Maike Clemens, Violoncello                          Konzerts vom 11.12.2018 mit dem
ken der Kammermusik. Die Gewinner-                                       Iliyana Stoyanova, Klavier                          Titel: Fidelio-Wettbewerb 2018,
Ensembles verzauberten bei diesem                                                                                            Sparte „Fidelio.Interpretation“
stimmungsvollen Preisträger-Konzert mit                                  mit dem Trio Heimatklänge
ausgewählten Beiträgen aus ihrem Wett-
bewerbsprogramm.
                                                                         Wir gratulieren herzlich!
Jury:
• Michael Posch (Vorsitz – Dekan
  Fakultät Musik MUK)
• Karin Bonelli (Flötistin
  Wiener Philharmoniker)
                                             Foto: Wolfgang Simmlinger

• Rubén Dubrovsky (Musikalischer
  Leiter Bach Consort Wien)
• Florian Eggner (Cellist Eggner-Trio)                                                                         Alle PreisträgerInnen der Sparte Fidelio.Interpretation
• Krystian Nowakowski
  (PR-Agent für KünstlerInnen)
• Thomas Weinhappel (Sänger)

   Bereits 1999 wurde das erste
HFP-Künstler-Stipendium vergeben und
inzwischen sind die Fidelio-Konzerte
zu einer HFP-Tradition geworden. Alle bis-
herigen Gewinner finden Sie unter:
   www.hfp.at\sponsoring

                                                                                                                                                                 HFP Steuerberater   5
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HFP-News 1|2019

Jubiläen & Know-how
Wächter Dagmar                                Martina Pellet
25-jähriges Jubiläum                          Certified Reporting Professional

                                                                                                                Foto: iStock
    Wir blicken mit Dagmar Wächter be-            Martina Pellet, seit 2012 Buchhalterin    Wir bedanken uns für euer
reits auf 25 gemeinsame Jahre zurück. Sie     bei HFP, hat ihre Spezialkenntnisse im        aller Engagement und eure
ist eine sehr engagierte Mitarbeiterin im     Bereich der Digitalisierung um eine Excel-
HFP-CC-Team (= Communication Center).         basierte Ausbildung am Wiener Control-
                                                                                            wertvolle Mitarbeit und
Die diplomierte WT-Managerin unter-           ling Institut erweitert. Ihr Expertenwissen   freuen uns auf viele
stützt verschiedene Teams in allen Sekre-     wird sie in Zukunft sowohl bei internen       weitere Jahre guter
tariatsbelangen, wie zB Schriftverkehr,       Schulungen an unser HFP-Team weiter-          Zusammenarbeit!
Fristenverwaltung und vielem mehr. Wir        geben als auch bei der allgemeinen Opti-
schätzen besonders ihre Genauigkeit und       mierung der Buchhaltungsauswertungen          Herzliche Gratulation
ihr fröhliches Wesen. Die fünffache Mutter    und individuellen Controlling-Reports für
liebt ihre Kinder und Familie über alles.    Klienten einsetzen. 
                                                                                            HFP Partner & Kollegen

Jubilare 2018 - Dankeschön bei der Weihnachtsfeier
   2018 war ein äußerst erfolgreiches „Jubiläums-Rekordjahr“ für HFP – insgesamt 21 Mitarbeiter feierten
im vergangengen Jahr ihr 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und gar 35-jähriges HFP-Jubiläum. 

Wir danken für die Treue und gratulieren herzlich!
Die HFP Partner

                                              Jubiläen
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HFP-News 1|2019

                             HFP-Teambuilding

Rodelvergnügen am Semmering

                                Eistraum am Rathausplatz

Faschingsdienstag - Motto:

                                              HFP Steuerberater   7
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Steuerreform 2020
quo vadis?
Ein Statusbericht
Die Aussagen der Politiker zum Maßnahmenpaket „Entlastung Österreich“
sind bislang leider äußerst vage geblieben. Folgende Maßnahmen sind aus
heutiger Sicht zu erwarten:

Senkung der Krankenver-                     werden. Ferner sollen „strukturelle Verein-         land bestehen, wenn es nur eine Nie-
sicherungsbeiträge sowie der                fachungen im Steuerrecht“ vorgenommen               derlassung in einem anderen Mitglied-
Erhöhung des Werbungskosten-                werden. Die vielfach diskutierte Abschaf-           staat gibt und die Umsätze in diesem
pauschbetrags                               fung der sogenannten „kalten“ Progres-              anderen Mitgliedstaat unter € 10.000
                                            sion soll keinesfalls vor 2022 kommen.              pro Jahr bleiben.
    In der ersten Etappe sollen im Jahr     Betreffend der geplanten Senkung der
2020 Geringverdiener insbesondere           Körperschaftsteuer kann leider noch              -- Online-Plattformen sollen einerseits
durch Senkung der Krankenversiche-          nichts Neues berichtet werden.                      als fingierte Empfänger und Erbringer
rungsbeiträge sowie der Erhöhung des                                                            der Lieferung bei B2C-Lieferungen
Werbungskostenpauschbetrags       insge-                                                        von Kleinsendungen aus dem Dritt-
samt um rd € 700 Mio entlastet werden.      E-Commerce-Paket                                    land in die Pflicht genommen wer-
Ferner soll die umsatzsteuerliche Klein-                                                        den. Ferner soll für Plattformen eine
unternehmergrenze von derzeit € 30.000          Ein sogenanntes E-Commerce-Paket                erhöhte Buchführungspflicht betref-
auf € 35.000 jährlich angehoben werden.     soll mit 1.1.2021 in Kraft treten. Dieses soll      fend die bei ihnen über die Plattform
Ergänzend dazu sollen Kleinunternehmer      folgende Maßnahmen umfassen:                        verkaufenden Personen eingeführt
mit Umsätzen bis € 35.000 pro Jahr eine                                                         werden. Schließlich soll eine Informa-
verbesserte einkommensteuerliche Be-        -- Die Befreiung der Einfuhr von Gegen-             tionspflicht für Plattformen eingeführt
triebsausgabenpauschalierung erhalten.         ständen aus dem Drittland, deren Ge-             werden. Im Rahmen dieser Informati-
Schließlich sollen Zeitungen und Zeit-         samtwert € 22 nicht übersteigt, soll             onspflicht sollen die Plattformen die
schriften in elektronischer Form künftig       abgeschafft werden.                              für die Abgabenerhebung relevanten
auch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz                                                            Daten an die Finanzverwaltung über-
von 10 % unterliegen.                       -- Die derzeitige Lieferschwelle beim               mitteln müssen (betrifft insbesondere
                                               EU-Versandhandel von € 35.000 wird               UBER und AirBNB). Mit der Informa-
                                               abgeschafft. Daher sollen künftig jegli-         tionspflicht soll auch eine Haftung
Senkung des Einkommensteuer-                   che Lieferungen im EU-Versandhandel              der Plattformbetreiber verknüpft
tarifs in den unteren Stufen                   nach Österreich auch in Österreich um-           werden. 
                                               satzsteuerpflichtig sein. Davon ausge-
   In der zweiten Etappe der Strukturre-       nommen wird es eine Erleichterung für
form soll ab 2021/2022 der Einkommen-          Kleinunternehmer geben. Bei diesen
steuertarif in den unteren Stufen gesenkt      bleibt die Besteuerung im Ursprungs-

8 HFP Steuerberater
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HFP-News 1|2019
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                                           Digitalsteuerpaket
                    Die Regierung hat           Die österreichische Bundesregierung hat ein Digitalsteuerpaket vorgelegt, das die
                                            Einführung einer nationalen Digitalsteuer vorsieht. Darüber hinaus wird eine Haftungs-
                    die Besteuerung         klausel für Informationsverpflichtungen von Online-Vermittlungsplattformen sowie
                    der digitalen           eine Umsatzsteuerpflicht eingeführt.
                                                Mit den insgesamt drei Maßnahmen soll ein Steueraufkommen von € 200 Mio gene-
                    Großkonzerne            riert werden. Die Bundesregierung sieht darin einen ersten wichtigen Schritt erreicht,
                    (Digitalsteuerpaket)    um jene, die ansonsten viel zu wenig in den Steuertopf einzahlen, zur Finanzierung der
                                            Allgemeinheit zu verpflichten.
                    beschlossen.
                                            Eckpunkte des Digitalsteuerpaketes:

                                            • Digitalsteuer von 5 % auf Online-         • Versandhandel-Plattformen werden
                                              Werbung von Großkonzernen                   Steuerschuldner für Online-Versand-
                                                                                          handel aus Drittländern an Private.
                                            • Aufzeichnungs- und Meldepflicht von
                                              Online-Vermittlungsplattformen für        • Entfall der EUSt-Freigrenze bei Einfuhr
                                              die Abgabenerhebung der vermittel-          von Waren bis € 22 aus Drittländern
                                              ten Umsätze
                                                                                        • Entfall der Lieferschwelle beim ig
                                            • Haftung der Online-Vermittlungsplatt-       Versandhandel (bisher € 35.000) mit
                                              formen bei Sorgfaltspflichtverletzung       Sonderregeln für Kleinstunternehmer
                                              für nicht versteuerte Umsätze                

                                            Digitalsteuer für digitale
                                            Großkonzeren

                                            Haftungsklausel für Online-                     Digitalsteuerpaket
                                            Vermittlungsplattformen                                  € 200 Mio
                                            Umsatzsteuerpflicht für
                                            digitale Händlerplattformen

                                                                                                          HFP Steuerberater     9
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HFP-News 1|2019

Neuerungen im
Steuerrecht ab 2019

                                                                                                                    Foto: iStock
Die steuerlichen Neuerungen zum Jahresbeginn 2019 sind eher gering
und resultieren aus dem Jahressteuergesetz 2018. Über einige wichtige
Änderungen haben wir bereits informiert, sodass zur besseren Orientierung
noch einmal darauf hingewiesen wird.

                         1. Steuerabzug bei Einkünften                  zugsverpflichtete Infrastrukturbetreiber.
                            aus Anlass der Einräumung                   Die Abzugsteuer ist vom Infrastrukturbe-
                            von Leitungsrechten                         treiber jährlich bis 15.2. des Folgejahres an
                                                                        das Betriebsfinanzamt elektronisch anzu-
                             Einkünfte aus der Einräumung von           melden und abzuführen. Die Abzugsteuer
                         (ober- oder unterirdischen) Leitungsrech-      entfaltet Abgeltungswirkung, wenn nicht
                         ten an Infrastrukturbetreiber unterliegen      zur Regelbesteuerung optiert wird. Im
                         beim betroffenen Grundstückseigentü-           Rahmen der Regelbesteuerung kann der
                         mer ab 1.1.2019 einer 10 %igen Abzug-          Abgabepflichtige eine Gewinnermittlung
                         steuer. Bemessungsgrundlage der Abzug-         nach allgemeinen Grundsätzen vorle-
                         steuer ist das vom Infrastrukturbetreiber      gen. Tut er dies nicht, sind die Einkünfte
                         geleistete Entgelt für das Leitungsrecht       in Höhe von 33 % der erhaltenen Entgel-
                         ohne Umsatzsteuer. Zu den Infrastruktur-       te für Leitungsrechte der Besteuerung
                         betreibern, die im öffentlich-rechtlichen      zugrunde zu legen. Die Möglichkeit, die
                         Interesse tätig sind, werden Elektrizitäts-,   Entgelte für Leitungsrechte mit 33 % der
                         Erdgas-, Mineralöl- und Fernwärmeun-           erhaltenen Zahlungen zu besteuern wur-
                         ternehmen gezählt. Schuldner der Ab-           de auf alle nicht-rechtskräftig veranlagten
                         zugsteuer ist zwar der Empfänger der           Fälle ausgedehnt und wirkt damit auch
                         Einkünfte, es haften aber auch der ab-         für Besteuerungszeiträume vor 2019.

10 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019

2. Änderung der Bestimmungen                     3. Hinzurechnungsbesteuerung                  Mit 1.1.2019 sind folgende Ände-
   zur Wegzugsbesteuerung                           bei niedrig besteuerten Pas-               rungen zu beachten:
                                                    siveinkünften ausländischer
    Die Bestimmungen zur Wegzugsbe-                 Betriebsstätten oder                       • Bisher wurde bei der Steuerbefreiung
steuerung im betrieblichen Bereich wur-             Körperschaften                               von privaten Schulen der Nachweis
den mit Wirkung ab dem 1.1.2019 neuer-                                                           verlangt, dass eine den öffentlichen
lich geändert. Die Änderungen wurden                 Über die Details der neuen Hinzurech-       Schulen vergleichbare Tätigkeit aus-
zwecks Anpassung an die Anti-BEPS-               nungsbesteuerung (§ 10a KStG) haben wir         geübt wurde. Da diese Formulierung
Richtlinie erforderlich. Neu ist die Ver-        bereits berichtet. Ein zu § 10a KStG erwar-     nach Ansicht des VwGH nicht richtli-
kürzung des Ratenzahlungszeitraums für           teter Erlass ist noch nicht veröffentlicht.     nienkonform umgesetzt worden sei,
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens                                                             wird nunmehr auf den Nachweis, dass
von bislang sieben Jahren auf nunmehr            4. Verschärfung des Abzugs-                     eine den öffentlichen Schulen ver-
fünf Jahre. Die erste Rate ist wie bisher mit       verbots für Zinsen und                       gleichbare Zielsetzung verfolgt wird,
Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe                Lizenzgebühren                               abgestellt. Dem BMF wurde gleichzei-
des Abgabenbescheids fällig. Die folgen-                                                         tig eine Verordnungsermächtigung
den vier Jahresraten sind aber nicht mehr            Bislang konnte das Abzugsverbot für         zur Festlegung, wann eine vergleich-
wie bislang mit 30.9. des jeweiligen Folge-      geleistete Zinsen und Lizenzgebühren            bare Zielsetzung vorliegt, eingeräumt.
jahres, sondern bereits mit 30.6. des jewei-     bei Niedrigbesteuerung des Empfängers           Die entsprechende Umsatzsteuer-
ligen Folgejahres zu zahlen. Offene Raten        aufgrund einer Steuerermäßigung oder            Bildungsleistungsverordnung wurde
sind dann fällig zu stellen, wenn (wie bis-      -rückerstattung rückwirkend beseitigt           bereits am 28.8.2018 erlassen.
her) betroffene Wirtschaftsgüter, Betriebe       werden, wenn innerhalb von fünf Wirt-
oder Betriebsstätten veräußert werden,           schaftsjahren nach dem Anfallen von           • Entsprechend der Rechtsprechung des
auf sonstige Art ausscheiden oder in ei-         Zinsen oder Lizenzgebühren tatsächlich          VwGH wurde nun die Istbesteuerung
nen Staat außerhalb des EU/EWR-Raumes            keine Steuerermäßigung oder -rücker-            auf alle Unternehmer, die eine der Art
überführt oder verlegt werden. Die offe-         stattung in Anspruch genommen wurde.            nach freiberufliche Tätigkeit iSd § 22
nen Raten für Anlagevermögen werden              Diese Frist beträgt nun seit 1.1.2019 neun      Z 1 EStG ausüben, ausgeweitet. Das
nunmehr auch dann sofort fällig gestellt,        Jahre.                                          Erfordernis einer berufsrechtlichen
wenn der Ort der Geschäftsleitung einer                                                          Zulassung ist entfallen. Die Istbe-
Körperschaft in einen Staat außerhalb des        5. Änderungen bei der                           steuerung ist unabhängig von der
EU/EWR-Raums verlegt wird, der Steuer-              Umsatzsteuer                                 Rechtsform anzuwenden.
pflichtige Insolvenz anmeldet oder ab-
gewickelt wird oder der Steuerpflichtige             Das Jahressteuergesetz 2018 hat im        • Die derzeit noch bestehende Möglich-
eine Rate binnen zwölf Monaten ab Ein-           Bereich der Umsatzsteuer nur marginale          keit, die Ermittlung der Bemessungs-
tritt der Fälligkeit nicht oder in zu geringer   Änderungen mit sich gebracht. Die Ab-           grundlage für die Margenbesteuerung
Höhe entrichtet.                                 senkung des Steuersatzes für Beherber-          nach § 23 Abs 7 UStG nicht für jede
                                                 gungsleistungen auf 10 % ist bereits mit        einzelne Leistung, sondern pauschal
                                                 1.11.2018 in Kraft getreten.                    entweder für Gruppen von Leistungen
                                                                                                 oder für die gesamten innerhalb eines
                                                                                                 Veranlagungs- oder Voranmeldungs-
                                                                                                 zeitraums erbrachten Leistungen vor-
                                                                                                 zunehmen, entfällt ab 1.5.2020, da
                                                                                                 diese Vereinfachungsregelung nach
                                                                                                 der Rechtsprechung des EuGH nicht
                                                                                                 in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie
                                                                                                 gedeckt ist.

                                                                                                               HFP Steuerberater     11
HFP-News 1|2019

Fortsetzung von Seite 11:

Neuerungen im Steuerrecht ab 2019

6. Änderungen in der                          Bei Vorliegen von triftigen wirtschaft-
   Bundesabgabenordnung                       lichen Gründen, die die wirtschaftli-
                                              che Realität widerspiegeln, liegt kein
    Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wur-      Missbrauch vor. Den Motiven des Ge-
den auch in der Bundesabgabenordnung          setzgebers ist dazu zu entnehmen,
(BAO) vielfältige und zum Teil erhebliche     dass mit der vorgenommenen Ände-
Veränderungen herbeigeführt. Auf fol-         rung die Missbrauchsbestimmung des
gende wesentliche Änderungen, die mit         § 22 BAO nun den Anforderungen der
1.1.2019 in Kraft getreten sind, möchten      Anti-BEPS-Richtlinie entspricht. Durch
wir besonders hinweisen.                      die gewählte Formulierung soll es zu
                                              keiner Einschränkung des bisherigen
                                              Umfangs des Missbrauchstatbestands
Präzisierung des Missbrauchs:                 kommen und die bestehende Ausle-
                                              gungstradition so weit wie möglich
• In § 22 Abs 1 BAO wurde die Wortfol-        beibehalten werden können.
  ge „Durch Missbrauch von Formen
  und Gestaltungsmöglichkeiten des          Begleitende Kontrolle:
  bürgerlichen Rechts ...“ durch die
  Wortfolge „Durch Missbrauch von Ge-       • Anstelle einer Außenprüfung können
  staltungsmöglichkeiten des privaten         ab 1.1.2019 bestimmte Abgabepflichti-     verfügt. Die entsprechende Steuer-
  Rechts ...“ ersetzt. Ferner wurde eine      ge einen Antrag auf begleitende Kont-     kontrollsystem-Verordnung des BMF,
  Definition, wann Missbrauch vorliege,       rolle durch das zuständige Finanzamt      in der die Systematik für die Erstellung
  aufgenommen. Demnach liegt Miss-            stellen. Voraussetzung für eine beglei-   des Gutachtens vom BMF festgelegt
  brauch nunmehr dann vor, wenn eine          tende Kontrolle ist, dass mindestens      wurde, wurde kundgemacht. Das Gut-
  rechtliche Gestaltung, die einen oder       einer der den Antrag stellenden Unter-    achten ist spätestens alle drei Jahre zu
  mehrere Schritte umfassen kann, oder        nehmer in den beiden vorangegange-        erneuern. Während der begleitenden
  eine Abfolge rechtlicher Gestaltun-         nen Wirtschaftsjahren einen Umsatz        Kontrolle haben zumindest vier Mal
  gen im Hinblick auf die wirtschaftliche     von mehr als € 40 Mio erzielt hat. Fer-   pro Jahr Besprechungen zwischen Ver-
  Zielsetzung unangemessen ist. Un-           ner darf in den letzten fünf Jahren vor   tretern der Unternehmer des Kontroll-
  angemessen sind solche Gestaltun-           der Antragstellung kein rechtskräfti-     verbunds und Organen des zuständi-
  gen, die unter Außerachtlassung der         ges Finanzstrafdelikt bei allen antrag-   gen Finanzamts stattzufinden. Ferner
  damit verbundenen Steuerersparnis           stellenden Unternehmen vorliegen.         hat das für die begleitende Kontrolle
  nicht mehr sinnvoll erscheinen, weil        Schließlich muss ein Gutachten eines      zuständige Finanzamt während der
  der wesentliche Zweck oder einer der        Wirtschaftsprüfers oder Steuerbera-       begleitenden Kontrolle Auskünfte zu
  wesentlichen Zwecke darin besteht,          ters vorgelegt werden, wonach jeder       bereits verwirklichten oder noch nicht
  einen steuerlichen Vorteil zu erlan-        antragstellende Unternehmer oder          verwirklichten Sachverhalten zu ertei-
  gen, der dem Ziel oder Zweck des            der Unternehmensverbund über ein          len. Die begleitende Kontrolle umfasst
  geltenden Steuerrechts zuwiderläuft.        eingerichtetes Steuerkontrollsystem       alle wesentlichen Abgabenarten mit

12 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019

                                             verfahrens für die Abgabenentrich-           in einer soeben erschienenen Verord-
                                             tung wird in einer noch nicht vorlie-        nung geregelt. Zu den daraus resultie-
                                             genden Verordnung des BMF geregelt           renden Änderungen für Anträge zur
                                             werden.                                      Entlastung an der Quelle bei Arbeits-
                                                                                          kräftegestellung hat das BMF einen
                                          Erweiterung der Rechtsgebiete                   Erlass veröffentlicht.
                                          für Auskunftsbescheide
                                          (§ 118 BAO):                                  Neuregelung der Bestimmungen
                                                                                        zur Wiederaufnahme nach
                                          • Die bislang schon bestehende Mög-           Aufhebung durch den VfGH:
                                            lichkeit, zu Rechtsfragen im Zu-
                                            sammenhang mit Umgründungen,                • Die alte Fassung des § 304 BAO wurde
                                            Unternehmensgruppen und Verrech-              mit Ablauf des 31.12.2018 durch den
                                            nungspreisen einen Auskunftsbe-               VfGH aufgehoben. Die seit 1.1.2019
                                            scheid beim zuständigen Finanzamt             geltende Neuregelung sieht nunmehr
                                            zu beantragen, wurde ab 1.1.2019 auf          vor, dass eine Wiederaufnahme des
                                            die Themenbereiche Internationales            Verfahrens nach Eintritt der Verjährung
                                            Steuerrecht und das Vorliegen von             nur zulässig ist, wenn sie (wie bisher)
                                            Missbrauch iSd § 22 BAO ausgeweitet.          vor Eintritt der Verjährung beantragt
                                            Die Ausweitung auf Rechtsfragen im            wurde oder (neu) sie innerhalb von
                                            Zusammenhang mit dem Umsatzsteu-              drei Jahren ab Eintritt der Rechtskraft
  Foto: iStock                              errecht tritt hingegen erst mit 1.1.2020      des das Verfahren abschließenden Be-
                                            in Kraft. Die weitere Neuerung, wo-           scheids beantragt oder durchgeführt
                                            nach der Auskunftsbescheid tunlichst          wird. Als Ergänzung zur Neuregelung
   Ausnahme der von einer Lohnsteuer-       innerhalb von zwei Monaten nach der           der Wiederaufnahme wurde auch
   prüfung umfassten Bereiche. Für Ver-     Antragstellung zu erlassen ist, tritt mit     § 209a Abs 2 BAO sprachlich ange-
   anlagungszeiträume, in denen eine        1.7.2019 in Kraft.                            passt. Ob mit dieser Neuregelung der
   begleitende Kontrolle aufrecht war,                                                    Frist, innerhalb derer eine Wiederauf-
   darf eine Außenprüfung nur in beson-   Neuregelung des Erstattungsver-                 nahme nach Eintritt der Verjährung
   deren Fällen vorgenommen werden        fahrens für Quellensteuern von                  nunmehr zulässig ist, die vom VfGH ge-
                                          beschränkt Steuerpflichtigen                    ortete Verfassungswidrigkeit beseitigt
Ermöglichung eines SEPA-Last-             (§ 240a BAO):                                   ist, mag bezweifelt werden. 
schriftmandats beim Finanzamt:
                                          • Beschränkt Steuerpflichtige haben seit
• Ab dem 1.7.2019 wird es Abgabepflich-     1.1.2019 vor Stellung eines Antrags auf
  tigen möglich sein, Steuerzahlungen       Rückerstattung von Quellensteuern
  durch Bankeinzug des Finanzamts vor-      eine Vorausmeldung bei dem für die
  nehmen zu lassen. Damit wurde end-        Rückerstattung zuständigen Finanz-
  lich eine jahrzehntelange Forderung       amt abzugeben. Diese Vorausmeldung
  der Wirtschaft und der Kammer der         kann erst nach Ablauf des Jahres der
  Wirtschaftsprüfer und Steuerberater       Einbehaltung gestellt werden und
  umgesetzt. Die näheren Regelungen         muss elektronisch erfolgen. Inhalt und
  für die Nutzung des SEPA-Lastschrift-     Verfahren der Vorausmeldung wurden

                                                                                                        HFP Steuerberater 13
HFP-News 1|2019

BREXIT - was nun?
Steuerliche Folgen des Brexit

In Anbetracht der aktuellen        Auswirkungen eines ungeregelten Austritts auf die Ertragsteuern
Entwicklungen in Großbritanni-
en zum Brexit hat das BMF eine        In diesem Fall wäre Großbritannien          rungsrecht Österreichs aufgrund des
Information veröffentlicht, die    künftig wie ein Drittstaat zu behandeln.       Wegzugs eingeschränkt wird, sofort zu
sich mit den steuerlichen Folgen   Sämtliche begünstigende Bestimmun-             besteuern.
eines ungeregelten Austritts       gen, die nur im Verhältnis zu EU/EWR-        • Für Kinder, die sich ständig im Verei-
beschäftigt.                       Staaten in Anspruch genommen werden            nigten Königreich aufhalten, stehen
                                   können, finden daher für Vorgänge, die         folgende Absetzbeträge ab dem Brexit
                                   nach dem Eintritt des Brexit stattfinden,      nicht mehr zu: Kinderabsetzbetrag, Fa-
                                   keine Anwendung mehr. Dies bedeutet            milienbonus Plus, Unterhaltsabsetzbe-
                                   unter anderem:                                 trag, Alleinverdiener-/-erzieherabsetz-
                                                                                  betrag, Kindermehrbetrag.
                                   • Keine Ratenzahlung mehr bei der Weg-
                                     zugsbesteuerung im betrieblichen              Im Oktober 2018 wurde ein neues
                                     Bereich; allerdings soll bei bereits vor   Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
                                     dem Brexit verwirklichten Wegzugsfäl-      unterzeichnet, welches auf österreichi-
                                     len keine Änderung eintreten.              scher Seite derzeit in parlamentarischer
                                   • keine Anwendung der Fusions-               Behandlung ist und in Großbritannien
                                     richtlinie                                 ebenfalls ratifiziert werden soll. Das neue
                                   • keine Anwendung der Mutter-Tochter-        DBA sieht eine Quellensteuerbefreiung
                                     Richtlinie                                 für Dividenden bei einer mindestens
                                   • keine Anwendung der Zins- und              10 %-Beteiligung und keine Quellenbe-
                                     Lizenzgebühren-Richtlinie                  steuerung für Lizenzgebühren vor. Damit
                                   • Für Privatpersonen, die nach dem           werden zumindest teilweise die Nachteile
                                     Brexit in das Vereinigte Königreich        kompensiert, wenn die einschlägigen EU-
                                     ziehen, ist der Wertzuwachs von Wirt-      Richtlinien nicht mehr anwendbar sind.
                                     schaftsgütern, für die das Besteue-

14   HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019

Auswirkungen eines ungeregelten Austritts auf die Umsatzsteuer

    Der künftige Status Großbritanniens          Drittland vorgesehenen Regelungen
als Drittstaat bringt gerade bei bestehen-       zu behandeln.
den Geschäftsbeziehungen einen Um-           •   Katalogleistungen (zB Beratungsleis-
stellungsaufwand bei der umsatzsteuer-           tungen) an Nichtunternehmer, die im
lichen Behandlung von Lieferungen und            Vereinigten Königreich (und nicht in
Leistungen mit sich.                             der EU) ansässig sind, sind nicht mehr
                                                 am Unternehmerort, sondern im Verei-
• Innergemeinschaftliche        Lieferung        nigten Königreich steuerbar.
  wird zur Ausfuhrlieferung (führt zu        •   Für Unternehmer aus dem Vereinigten
  vermehrten Dokumentationserforder-             Königreich kann es erforderlich wer-
  nissen).                                       den, einen Fiskalvertreter zu bestellen.
• Innergemeinschaftlicher Erwerb wird        •   Innergemeinschaftliche Güterbeförde-
  zur Einfuhr.                                   rungsleistungen an Nichtunternehmer
• Im privaten Reiseverkehr sind die Be-          sind nicht mehr am Abgangsort, son-
  stimmungen für Drittstaaten anzu-              dern entsprechend der Beförderungs-
  wenden.                                        strecke steuerbar.
• Zusammenfassende Meldung (ZM)              •   Nach dem Brexit richtet sich die
  entfällt.                                      Rechnungslegung im Falle von im
• Vereinfachungsregelung des Dreiecks-           Vereinigten Königreich steuerbaren
  geschäfts ist nur mehr eingeschränkt           B2B-Dienstleistungen nicht mehr nur
  möglich.                                       nach dem österreichischen Umsatz-
• MOSS (Österreich als MSI) für Umsätze          steuergesetz, sondern auch nach den
  in das Vereinigte Königreich kann nicht        (zukünftig) drittländischen Vorschrif-
  mehr angewendet werden. Die im Ver-            ten. 
  einigten Königreich steuerbaren Um-
  sätze sind nach den im (zukünftigen)

                                                               HFP Steuerberater      15
HFP-News 1|2019

                                     Aktuelles zu
                                     Lohnsteuer und
                                     Sozialversicherung
                      Foto: iStock

1. Highlights aus dem                         2. Drittanstellung von GmbH-
   Wartungserlass 2018                           Geschäftsführern wird
   zur Lohnsteuer                                gesetzlich saniert

    Mit dem LStR-Wartungserlass 2018              In Konzernunternehmen gibt es die            Der Nationalrat hat nun eine Ergän-
wurden die Änderungen durch das Jah-          Praxis, dass man nur bei einer Konzern-      zung des § 35 ASVG beschlossen, die die
ressteuergesetz 2018, die Änderung der        gesellschaft für die Sozialversicherung      bisherige Praxis wieder als zulässig erach-
Sachbezugswerteverordnung, die Ver-           angemeldet ist und dafür auch nur für        tet. Damit sind ein zweites Dienstverhält-
ordnung über die Aufstellung von Durch-       eine Tätigkeit Sozialversicherungsbeiträ-    nis, der Aufbau einer eigenen Lohnver-
schnittssätzen für Werbungskosten, die        ge entrichtet, obwohl tatsächlich auch für   rechnung bei der Tochter-GmbH und eine
Verordnung betreffend einer Berufs-           andere Konzerngesellschaften Tätigkei-       zusätzliche Abgabenentrichtung nicht
ausbildung eines Kindes außerhalb des         ten ausgeübt werden.                         mehr notwendig! Dies sollte durch eine
Wohnortes und die Familienbonus Plus-             Vor einiger Zeit wurde diese Praxis      schriftliche Überlassungsvereinbarung
Absetzbeträge-EU-Anpassungsverord-            durch eine Entscheidung des Verwal-          abgesichert und in der konzerninternen
nung sowie wesentliche Entscheidungen         tungsgerichtshofes     erschüttert:   Für    Verrechnung entsprechend berücksich-
des BFG und höchstgerichtliche Entschei-      GmbH-Geschäftsführer (aber nicht für         tigt werden.
dungen in die LStR 2002 eingearbeitet.        Vorstandsmitglieder einer AG) wurde die-
    Über die allseits beachtete Neueinfüh-    se Praxis der Arbeitskräfteüberlassung
rung des Familienbonus Plus mit Beginn        als unzulässig eingestuft. Danach sollten
des Jahres 2019 haben wir bereits aus-        die Geschäftsführer bei jeder einzelnen
führlich berichtet. Dieser ersetzt den Kin-   GmbH angemeldet und eine eigene Lohn-
derfreibetrag und die Geltendmachung          verrechnung aufgebaut werden. Meistens
von Kinderbetreuungskosten bis zum            fielen dadurch auch noch zusätzliche
10. Lebensjahr des Kindes und beläuft         Sozialversicherungsbeiträge an – wenn
sich auf jährlich € 1.500 bzw € 500 für       nämlich bei der Ausgangstätigkeit ein
Kinder über 18 Jahre, solange die Fami-       Gehalt über der Höchstbeitragsgrundla-
lienbeihilfe bezogen wird. Für die Be-        ge bezogen wurde. Für jedes zusätzliche
rücksichtigung bereits bei der laufenden      Dienstverhältnis konnte eine zusätzliche
Gehaltsabrechnung ist das Formular E          Abgabenbelastung von mehr als € 15.000
30 auszufüllen und dem Dienstgeber zu         pro Jahr entstehen.
übermitteln.

16   HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019

3. Sozialversicherungspflicht                                                                4. Neuordnung
   von Zeitungshauszustellern,                                                                  der Prüfung der
   Selbstbedienungsaufstellern                                                                  lohnabhängigen
   und Kolporteuren                                                                             Abgaben und Beiträge

    Mit einer jüngst ergangenen Novelle      sondere auch nicht persönlich erbringen             Mit dem Bundesgesetz über die Zu-
zum ASVG wurden Zustellern von Zeitun-       und können sich nach eigenem Ermessen           sammenführung der Prüfungsorgani-
gen und sonstigen Druckwerken von der        vertreten lassen. Zudem arbeiten sie mit        sationen der Finanzverwaltung und der
Vollversicherung nach ASVG ausgenom-         eigenen Fortbewegungsmitteln. Unter             Sozialversicherung (ZPFSG) erfolgte die
men. Den Materialien zur Gesetzwerdung       sonstigen Druckwerken sind insbeson-            im Regierungsprogramm vorgesehene
ist dazu zu entnehmen, dass Zeitungszu-      dere Zeitschriften, Plakate und sonstige        Zusammenführung der Prüfung lohnab-
steller weit überwiegend als neue Selb-      Printprodukte aller Art inklusive Werbe-        hängiger Abgaben und Beiträge. Ab dem
ständige im GSVG kranken, pensions- und      sendungen und Werbematerialien sowie            1.1.2020 obliegt die Prüfung lohnabhängi-
unfallversichert sind. Wenn im Einzelfall    artverwandte bzw mit dem Vertrieb von           ger Abgaben und Beiträge ausschließlich
die Versicherungsgrenze (zwölffache Ge-      Printprodukten in Zusammenhang ste-             der Bundesfinanzverwaltung. Zu diesem
ringfügigkeitsgrenze) nicht überschrit-      hende Waren zu verstehen. Daraus ergibt         Zweck werden alle Bediensteten der ÖGK,
ten wird, sind Zeitungszusteller von der     sich, dass die genannten Berufsgruppen          die mit Stichtag 1.10.2018 zeitlich über-
GSVG-Pflichtversicherung        ausgenom-    zukünftig nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG pflicht-      wiegend mit Tätigkeiten der GPLA befasst
men. Der VwGH hat in einer Reihe von         versichert sind. Die neue Ausnahmebe-           sind, dem BMF zugewiesen. Die Bezeich-
Entscheidungen Vertragsverhältnisse von      stimmung im ASVG tritt mit 1.7.2019 in          nung der Prüfung wird von derzeit GPLA
Zeitungszustellern mit ihren Auftragge-      Kraft.                                          auf PLAB (Prüfung lohnabhängiger Ab-
bern als arbeitnehmerähnlich beurteilt           Ob mit dieser neuen Ausnahmebe-             gaben und Beiträge) geändert. Unverän-
(zB VwGH 14.10.2015, 213/08/0226). Die       stimmung im ASVG das Ende der Fahnen-           dert umfasst eine derartige Prüfung auch
Frage, ob es sich dabei um arbeitnehmer-     stange erreicht wurde, ist noch unklar.         künftig eine Lohnsteuerprüfung, eine
ähnliche Werkverträge oder arbeitneh-        Denn die abgabenrechtlichen Senate des          Sozialversicherungsprüfung und eine
merähnliche freie Dienstverträge han-        VwGH könnten durchaus die Ansicht ver-          Kommunalsteuerprüfung. Die Zustän-
delt, wurde überwiegend offen gelassen       treten, dass Zeitungszusteller weiterhin        digkeit für die Beitragsvorschreibungen
bzw in unterschiedlichen Anlassfällen        Arbeitnehmer sind und für deren Ver-            sowie Bescheiderlassungen und die Ein-
unterschiedlich beurteilt. Durch die ge-     triebshonorare Lohnabgaben festsetzen.          hebungs- und Einbringungsmaßnahmen
genständliche Änderung des ASVG soll         Schließlich könnte in arbeitsrechtlichen        bleibt bei den bisher zuständigen Stellen.
Rechtssicherheit geschaffen werden. Von      Verfahren der OGH zum Ergebnis kom-             Das Revisionsrecht an den Verwaltungs-
der Ausnahme aus der ASVG-Pflichtversi-      men, dass es sich bei Zeitungszustellern        gerichtshof gegen Entscheidungen des
cherung sind Hauszusteller, Selbstbedie-     möglicherweise doch um Arbeitnehmer             BFG und des BVwG bleibt unverändert
nungsaufsteller sowie Kolporteure und        und nicht Auftragnehmer handelt. Wün-           beim Finanzamt bzw dem BMASGK.
Kolporteurinnen erfasst. Hauszusteller       schenswert wäre daher – zur Schaffung           Ergänzend dazu wurde dem BMF ein
und Selbstbedienungsaufsteller schulden      von Rechtssicherheit in allen betroffenen       Revisionsrecht gegen Entscheidungen
nach den Materialien lediglich einen Zu-     Rechtsbereichen – auch eine ergänzende          des BVwG im Gefolge einer PLAB einge-
stellerfolg; für dessen Erbringung besteht   gesetzliche Verankerung der Selbständig-        räumt. 
ein nach eigenem Ermessen wahrzuneh-         keit von Zeitungszustellern im EStG und
mender Zeitraum während der Nacht-           Arbeitsrecht.
stunden. Sie müssen die Zustellung insbe-

 5. Nützliche Personalverrechnungswerte: Pendlerpauschale 2019 (PP)

                                      Kleines Pendlerpauschale                                 Großes Pendlerpauschale
             Entfernung               jährlich             monatlich                       jährlich                 monatlich
           2 km – 20 km                kein PP                kein PP                      372,00                        31,00
          20 km – 40 km                696,00                   58,00                     1.476,00                     123,00
          40 km – 60 km               1.356,00                 113,00                     2.568,00                     214,00
             über 60 km               2.016,00                168,00                      3.672,00                     306,00
     Pendlereuro: pro Kilometer einfacher Fahrtstrecke bei Anspruch auf Pendlerpauschale: € 2,00

                                                                                                              HFP Steuerberater 17
HFP-News 1|2019

       Splitter

1. Kammerumlage 1
   Senkung ab 1.1.2019

   Mit 1.1.2019 ist die KU 1 zweifach
gesenkt worden. Von der Bemessungs-          Bemessungs-             Staffel             Staffel                Staffel
grundlage ausgenommen sind nunmehr            grundlage           bis € 3 Mio           zwischen             ab € 32,5 Mio
die Vorsteuern bzw Erwerbsteuern von                                                    € 3 Mio
Investitionen in das ertragsteuerliche                                                    und
Anlagevermögen (einschließlich gering-                                                 € 32,5 Mio
wertige Wirtschaftsgüter). Andererseits         Hebesatz            0,29 %             0,2755 %                0,2552 %
wurde der Hebesatz von bisher fix 0,3 %
auf einen gestaffelten Satz gesenkt. 

2. Organisationsreform des                    der Selbständigen (SVS) und die Ver-     entweder einen Bezug zur EU oder das
   österreichischen                           sicherungsanstalt öffentlich Bediens-    Vorliegen einer umfassenden Amtshilfe
   Sozialversicherungssystems                 teter und die Versicherungsanstalt für   mit dem betreffenden Drittstaat.
                                              Eisenbahnen und Bergbau werden zur           Als Beispiele sind der Zeitpunkt der
                                              Versicherungsanstalt öffentlich Be-      Verlustnachversteuerung für ausländi-
                                              diensteter, Eisenbahnen und Bergbau      sche Betriebsstätten (gem § 2 Abs 8 EStG),
                                              zusammengeführt.                         der Einbezug ausländischer Gruppenmit-
                                                                                       glieder in eine Steuergruppe (gem § 9 Abs
                                            Neben diesen drei Sozialversicherungs-     2 KStG), die Steuerfreiheit für ausländi-
                                            trägern bleiben die Pensionsversiche-      sche Portfoliodividenden (gem § 10 Abs 1
                                            rungsanstalt (PVA) sowie die Allgemeine    Z 6 KStG) oder die Spendenbegünstigung
Mit dem Sozialversicherungs-Organisa-       Unfallversicherungsanstalt (AUVA) beste-   für ausländische Einrichtungen (gem § 4a
tionsgesetz wird das österreichische So-    hen. Der Hauptverband der österreichi-     Abs 4 EStG) zu nennen.
zialversicherungssystem ab 1.1.2020 neu     schen Sozialversicherungsträger (HVSV)
geregelt. Die derzeit bestehenden Sozial-   wird durch einen schlankeren Dachver-         Am 7.1.2019 hat das Bundesministe-
versicherungsträger werden auf nur mehr     band ersetzt, der ausschließlich gemein-   rium für Finanzen in einer Information
fünf Sozialversicherungsträger und einen    same Interessen der Versicherungsträger    eine Liste all jener Staaten veröffentlicht,
Dachverband zusammengeführt.                wahrnimmt und trägerübergreifende          mit welchen ab 1.1.2019 eine umfassende
                                            Aufgaben koordiniert.                     Amtshilfe besteht. Neu hinzugekommen
• Die neun Gebietskrankenkassen sowie                                                  sind im Vergleich zum Vorjahr folgen-
  die Betriebskrankenkassen werden zur                                                 de Staaten: Bahamas, Grenada, Kosovo,
  Österreichischen    Gesundheitskasse      3. Neue Liste der Staaten mit              Kuwait, Macao, Peru, Vanuatu, Vereinigte
  (ÖGK).                                       umfassender Amtshilfe                   Arabische Emirate 

• Die Sozialversicherungsanstalt der           Das österreichische Steuerrecht ver-
  gewerblichen Wirtschaft und die So-       langt für die Inanspruchnahme bestimm-
  zialversicherungsanstalt der Bauern       ter steuerlicher Begünstigungen bei
  werden zur Sozialversicherungsanstalt     grenzüberschreitenden     Sachverhalten

18 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019

                                                                                            Splitter

4. Muss Österreich doch eine                 de sind lt Richtlinie beispielsweise für    frist steht nur jenen Mitgliedstaaten zu,
   Zinsschranke vorsehen?                    Finanzdienstleistungsunternehmen oder       die bereits wirksame Maßnahmen zur
                                             im Rahmen der Anwendung einer so-           Beschränkung der steuerlichen Abzugsfä-
    Maßnahmen zur Bekämpfung von             genannten Escape-Klausel vorgesehen.        higkeit überschüssiger Fremdkapitalzin-
Steuervermeidungspraktiken       stehen      Die Escape-Klausel bezieht sich auf die     sen im nationalen Recht implementiert
seit Längerem im Mittelpunkt politi-         Eigenkapitalquote des einzelnen Steu-       haben. Diese haben bis zum 1.1.2024 Zeit,
scher Diskussionen auf EU/OECD-Ebene.        ersubjekts im Verhältnis zu jener des       die Bestimmungen der Zinsschranke im
Die im Zuge der Verhandlungen verab-         Gesamtkonzerns. Die Richtlinie sieht vor,   nationalen Recht umzusetzen. Österreich
schiedete EU-Richtlinie ATAD („Anti-Tax-     dass es dann zu keiner Beschränkung         hat bisher die Meinung vertreten, dass die
Avoidance Directive“) hat dabei bereits      des Zinsabzuges kommt, wenn die Ei-         bereits bestehenden Zinsabzugsverbote
zu einigem Handlungsbedarf bei den           genkapitalquote des einzelnen Unter-        für Zinszahlungen an niedrigbesteuerte
EU-Mitgliedsstaaten geführt. Die ATAD        nehmens maximal zwei Prozentpunkte          Empfänger eines Unternehmensverbun-
hat zum primären Ziel, einen einheitli-      unter jener des Gesamtkonzerns liegt.       des sowie die Beschränkung des Zinsab-
chen Mindeststandard zur Bekämpfung                                                      zuges bei fremdfinanzierten konzernin-
von Steuervermeidungspraktiken zu                                                        ternen Beteiligungserwerben wirksame
implementieren. Zu den vorgesehenen                                                      Maßnahmen darstellen und Österreich
Maßnahmen zählt dabei – neben den                     Zinsschranke                       daher die verlängerte Übergangsfrist bis
bereits im nationalen Recht umgesetzten                                                  zum 1.1.2024 zusteht. Dies hat die EU-
Bestimmungen (wie zum Beispiel die Re-                                                   Kommission in einer kürzlich ergange-
gelung zur Hinzurechnungsbesteuerung,                                                    nen Information jedoch nicht bestätigt.
die im Zuge des Jahressteuergesetzes                                                     Nach Auffassung der EU-Kommission
2018 in § 10a KStG umgesetzt wurde) –                                                    (Information vom 7.12.2018) verfügen nur
auch die Einführung einer sogenannten                                                    Griechenland, Frankreich, die Slowakei,
Zinsschranke, die eine Beschränkung der                                                  Slowenien und Spanien über gleicher-
steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremd-      Darüber hinaus können die Mitgliedstaa-     maßen wirksame Maßnahmen, die eine
kapitalzinsen vorsieht.                      ten Ausnahmen für vor dem 17.6.2016         Umsetzung der Zinsschranke in natio-
                                             abgeschlossene Altdarlehen und für die      nales Recht erst nach dem 31.12.2018 er-
    Wesentlichster Punkt der „Zinsschran-    Finanzierung von langfristigen öffentli-    lauben. Österreich wäre daher bereits bis
kenregelung“ ist die steuerliche Absetz-     chen Infrastrukturprojekten vorsehen.       zum 31.12.2018 verpflichtet gewesen, die
barkeit von „überschüssigen Fremdka-         Insgesamt lässt die Richtlinie den Mit-     Zinsschranke in nationales Recht umzu-
pitalkosten“ einzuschränken. Dies ist der    gliedstaaten für die konkrete Höhe und      setzen.
Überschuss der Fremdkapitalkosten über       Ausgestaltung der einzelnen Freigrenzen
die Zinserträge des Unternehmens. Ein        und Befreiungen eine gewisse Bandbrei-          Die Beschränkungen der Zinsabzugs-
Ausschluss der steuerlichen Abzugsfähig-     te sowie Wahlrechte offen. Trotz einheit-   fähigkeit durch eine Zinsschrankenrege-
keit soll allerdings erst eintreten, wenn    lichem Mindeststandard kann daher die       lung werden daher früher als geplant in
diese „überschüssigen Fremdkapitalkos-       Zinsschranke in den einzelnen Mitglied-     Österreich zu beachten sein. Auch wenn
ten“ einen gewissen prozentuellen Anteil     staaten durchaus unterschiedlich ausge-     die Regelung einer „Zinsschranke“ zum
des EBITDA (lt Richtlinie 30 % des EBITDA)   staltet sein.                               jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Öster-
übersteigen und zudem kein Ausnah-                                                       reich umgesetzt wurde, ist zu empfehlen,
metatbestand besteht. Alternativ zur            Die Umsetzung der Zinsschrankenre-       die möglichen Auswirkungen zu evaluie-
EBITDA-Regelung kann auch eine Frei-         gelung hatte nach Vorgabe der EU grund-     ren, um frühzeitig auf die geplanten Än-
grenze von bis zu € 3 Mio zur Anwen-         sätzlich bis zum 31.12.2018 zu erfolgen.    derungen zu reagieren. 
dung kommen. Ausnahmetatbestän-              Eine Verlängerung dieser Umsetzungs-

                                                                                                         HFP Steuerberater      19
HFP-News 1|2019

Nützliche Übersichten
und Werte 2019

Regelbedarfsätze für 2018 und 2019

   Kindesalter          0–3 Jahre          3–6 Jahre        6–10 Jahre             10–15 Jahre    15–19 Jahre            19–28 Jahre
    Jahr 2018                  € 204              € 262                € 337              € 385               € 454               € 569
    Jahr 2019                  € 208              € 267                € 344              € 392               € 463               € 580

Familienbeihilfe für 2019

    Familienbeihilfe für ein Kind                                2019                         Erhöhung durch                       ab
                                                                                         Geschwisterstaffelung               1.1.2018
    0–2 Jahre                                                  € 114,00                                       2 Kinder        €    7,10
    3–9 Jahre                                                   € 121,90                                      3 Kinder        € 17,40
    10–18 Jahre                                                 € 141,50                                      4 Kinder         € 26,50
    19–24 Jahre                                                 € 165,10                                      5 Kinder         € 32,00
    Zuschlag bei Behinderung                                   € 155,90                                       6 Kinder         € 35,70
                                                                                                  jedes weitere Kind           € 52,00
    Schulstartgeld                        € 100 einmalig im September für alle 6-15 Jährigen
    Mehrkindzuschlag                      € 20 pro Monat ab dem 3. Kind (Familieneinkommen bis max € 55.000)

Sachbezug Dienstauto für 2019

    Sachbezug                                Fahrzeugtyp                           CO2-Wert         max pm Vorsteuerabzug
    2%                       alle PKW und Hybridfahrzeuge                      über 121 g/km             € 960                     nein
    1,5 %                               ökologische PKW und bis 121 g/km (bis 130 g/km                   € 720                     nein
                                            Hybridfahrzeuge für Anschaffungen vor 2017)
    0%                                          Elektroautos                                                 € 0                      ja

Sachbezugswerte für Dienstwohnung (gelten seit 1.1.2018)

  €/m²               Bgld    Kärnten           NÖ              OÖ          Slbg        Stmk          Tirol            Vbg         Wien
   2019               5,09       6,53           5,72           6,05         7,71         7,70        6,81             8,57         5,58

  Die Werte stellen den Bruttopreis (inkl Betriebskosten und Umsatzsteuer, exkl Heizkosten) dar.

20 HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019

                                                        Sozialversicherungswerte
                                                         und -beiträge für 2019
Echte und freie Dienstnehmer (ASVG)
 Höchstbeitragsgrundlage in EUR                                                   jährlich                        monatlich                              täglich
 laufende Bezüge                                                                        ---                         5.220,00                                174,00
      Sonderzahlungen )      1
                                                                               10.440,00                                   ---                                   ---
      Freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen                                           ---                        6.090,00                                      ---
 Geringfügigkeitsgrenze                                                                 ---                           446,81

 Beitragssätze je Beitragsgruppe                                                 gesamt           Dienstgeber-Anteil               Dienstnehmer-Anteil
 Arbeiter / Angestellte
      Unfallversicherung                                                           1,20 %                             1,20 % 3)                                ---
      Krankenversicherung                                                          7,65 %                             3,78 %                              3,87 %
      Pensionsversicherung                                                        22,80 % 6)                         12,55 %                            10,25 %
      Sonstige (AV, KU, WF, IE)                                                    7,85 %                             3,85 %                              4,00 % 2)
      Gesamt                                                                    39,50 %                             21,38 %                             18,12 %
      BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)                                    1,53 %                             1,53 %                                   ---

 Freie Dienstnehmer
      Unfallversicherung                                                           1,20 %                             1,20 % 3)                                ---
      Krankenversicherung                                                          7,65 %                             3,78 %                              3,87 %
      Pensionsversicherung                                                        22,80 % )   6
                                                                                                                     12,55 %                            10,25 %
      Sonstige (AV, KU, WF, IE)                                                    6,85 %                             3,35 %                              3,50 % 2)
      Gesamt                                                                    38,60 %                            20,98 %                              17,62 %
      BV-Beitrag (ohne Höchstbeitragsgrundlage)                                    1,53 %                             1,53 %                                   ---

 Auflösungsabgabe (letztmalig im Jahr 2019)
      Bei DG-Kündigung/einvernehmlicher Auflösung                                                                  € 131,00

 Pensionisten
      Krankenversicherung = gesamt                                                5,10 %                                   ---                           5,10 %

 Geringfügig Beschäftigte                                                      bei Überschreiten der 1,5-fachen             bei Überschreiten der Geringfügigkeits-
                                                                          Geringfügigkeitsgrenze von 670,22 €4)          grenze aus mehreren Dienstverhältnissen 5)

      Arbeiter / Angestellte / Freie Dienstnehmer                                                    17,60 %                                             14,12 %
      BV-Beitrag („Abfertigung neu“)                                                                  1,53 %                                                   ---
      Selbstversicherung (Opting-In)                                                                                                        monatlich € 63,07

1) Für Sonderzahlungen verringern sich die Beitragssätze bei Arbeitern und Angestellten um 1 % (DN-Anteil) bzw 0,5 % (DG-Anteil), bei freien Dienstnehmern nur der
   DN-Anteil um 0,5 %.
2) Der 3 %ige Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV) vermindert sich für Dienstnehmer mit einem Monatsbezug bis € 1.681 auf Null. Über € 1.681 bis
   € 1.834: 1 % und über € 1.834 bis € 1.987: 2 %.
3) entfällt bei über 60-jährigen Beschäftigten
4) UV 1,2 % (entfällt bei über 60-jährigen geringfügig Beschäftigten) zuzüglich pauschale Dienstgeberabgabe 16,4 %
5) zuzüglich 0,5 % Arbeiterkammerumlage
6) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Dienstnehmer, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt
   bei Frauen zwischen dem 60. und 63. Lebensjahr, bei Männern zwischen dem 65. und 68. Lebensjahr.

                                                                                                                                      HFP Steuerberater 21
HFP-News 1|2019

Fortsetzung von Seite 21:
Sozialversicherungswerte und -beiträge für 2019

Echte und freie Dienstnehmer (ASVG)

 Höchstbeiträge (ohne BV-Beitrag) in EUR                                                       gesamt             Dienstgeber- Dienstnehmer-
                                                                                                                         anteil         anteil
     Arbeiter/Angestellte
     - monatlich                                                                                 2.061,90                  1.116,04                   945,86
     - jährlich (inkl Sonderzahlungen)                                                         28.710,00                 15.572,35                 13.137,65
     Freie Dienstnehmer
     - monatlich                                                                                2.344,65                   1.271,59                 1.073,06
     - jährlich (ohne Sonderzahlungen)                                                         28.135,80                 15.259,08                 12.876,72

Gewerbetreibende und sonstige Selbständige (GSVG / FSVG)

Beitragsgrundlagen

 Mindest- und Höchstbeitrags-                           vorläufige und endgültige Mindestbeitrags-                            vorläufige und endgültige
 grundlagen und Versicherungs-                               grundlagen bzw Versicherungsgrenzen                             Höchstbeitragsgrundlagen
 grenzen in EUR
                                                                   monatlich                        jährlich              monatlich                  jährlich
 Gewerbetreibende
     Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - KV 1)                              446,81                     5.361,72                        ---                     ---
     Neuzugänger im 1. bis 2. Jahr - PV                                 654,25                     7.851,00                 6.090,00              73.080,00
     ab dem 3. Jahr – in der KV                                         446,81                     5.361,72                 6.090,00              73.080,00
     ab dem 3. Jahr – in der PV                                         654,25                     7.851,00                 6.090,00              73.080,00
 Sonstige Selbständige
     mit oder ohne anderen Einkünften 2)                                446,81                     5.361,72                 6.090,00              73.080,00
1) Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragsgrundlage iHv € 446,81 pm
   fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung.
2) Die große Versicherungsgrenze, wenn keine Nebentätigkeit ausgeübt wird, entfällt ab 2016.

Berechnung der vorläufigen                                            Einkünfte aus versicherungspflichtiger Tätigkeit laut Steuerbescheid 2016
monatlichen Beitragsgrundlage
                                                                      + in 2016 vorgeschriebene KV- und PV-Beiträge
(bis zum Vorliegen des Steuerbescheides für 2019)
                                                                      = Summe
                                                                      x 1,075 (Inflationsbereinigung)
                                                                      : Anzahl der Pflichtversicherungsmonate 2016

 Abkürzungen:                                          KV = Krankenversicherung                                PV = Pensionsversicherung
                                                       BV = Betriebliche Vorsorgekasse                         UV = Unfallversicherung

22    HFP Steuerberater
HFP-News 1|2019

Gewerbetreibende und sonstige Selbständige (GSVG / FSVG)
 Beitragssätze                                                                           Gewerbetreibende                            FSVG                Sonstige
                                                                                                                                                     Selbständige
      Unfallversicherung pro Monat                                                                        9,79 €                    9,79 €                    9,79 €
      Krankenversicherung                                                                                7,65 %                          ---                 7,65 %
      Pensionsversicherung                                                                           18,50 % 1)                   20,0 %1)                18,50 %1)
      Gesamt                                                                                           26,15 %                   20,00 %                   26,15 %

      BV-Beitrag (bis Beitragsgrundlage)                                                                1,53 %                 freiwillig                    1,53 %
1) Der Beitragssatz zur Pension halbiert sich für Personen, die bereits Anspruch auf Alterspension haben, diese aber nicht beanspruchen. Die Halbierung erfolgt bei
   Frauen zwischen dem 60. und 63. Lj, bei Männern zwischen 65. und 68. Lj.

Beitragszahlungen
 Mindest- und Höchstbeiträge in                                                                  vorläufige                         vorläufige und endgültige
 Absolutbeträgen (inkl UV)                                                                  Mindestbeiträge                                    Höchstbeiträge
 in EUR (ohne BV-Beitrag)
                                                                       monatlich                       jährlich               monatlich                     jährlich
 Gewerbetreibende
     Neuzugänger im 1. und 2. Jahr 2)                                      165,01                      1.980,13                  1.170,62                 14.047,44
     ab dem 3. Jahr                                                        165,01                      1.980,13                  1.602,33                 19.227,96
 Sonstige Selbständige
     mit oder ohne anderen Einkünften                                      126,63                      1.519,57                  1.602,33                 19.227,96
2) Wenn innerhalb der letzten 120 Kalendermonate keine Kranken- bzw Pensionsversicherung in der GSVG bestanden hat, bleibt die Beitragszahlung iHv € 165,01 pm
   fix, dh es erfolgt keine Nachbemessung der Krankenversicherung. ACHTUNG: In der Pensionsversicherung kann es zu einer Nachbemessung kommen!

Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB)
   Seit 2018 beträgt der DB 3,9 % der Bemessungsgrundlage (Arbeitslöhne an Dienstnehmer, freie Dienstnehmer und wesentlich
Beteiligte). Übersteigt die monatliche Bemessungsgrundlage € 1.460 nicht, so verringert sie sich um € 1.095.

Kammerumlage 2 – Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
 Steiermark              Burgenland             Salzburg               Tirol              NÖ              Wien           Kärnten          Vorarlberg             OÖ
        0,37 %                0,42 %               0,40 %             0,41 %           0,38 %            0,38 %           0,39 %              0,37 %          0,34 %

Ausgleichstaxe 2019
   Dienstgeber sind nach dem Behinderteneinstellungsgesetz verpflichtet, auf je 25 Dienstnehmer abzüglich bereits beschäftigter
begünstigter Behinderter mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen oder eine Ausgleichstaxe zu bezahlen. Diese be-
trägt für jeden begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre:

 Anzahl Dienstnehmer                                                       0-24                        25-99              100- 399                 400 und mehr
 monatliche Ausgleichstaxe/pro 25 DN                                      keine                         262 €                368 €                         391 €

                                                                                                                                       HFP Steuerberater 23
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