Corona-Hilfe für heimische Betriebe - ÖGK

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Corona-Hilfe für heimische Betriebe - ÖGK
Das Magazin der Österreichischen Gesundheitskasse für Dienstgeber                   # 1 | Jänner 2021

Corona-Hilfe
für heimische Betriebe

   Der gesündeste                  Papamonat                        Rechtzeitig melden
   Großbetrieb im Land             im Überblick                     spart Arbeit und Geld
   BGF-Preisträger BRP-Rotax       Väterfrühkarenz-Modelle          Versäumnisse und die Folgen
Corona-Hilfe für heimische Betriebe - ÖGK
ÖGK AKTUELL

INHALT

ÖGK AKTUELL                                                                     THEMEN IM FOKUS
    4 Verlängerung der Hilfe für Betriebe
      Neues Maßnahmenpaket der ÖGK

    5 Online-Portal für Dienstgeber
                                                                                                                              18
      Informationen und Services am Dienstgeberportal

                                                                                                                                   Foto: Halfpoint/Shutterstock.com
NEUES ZUR SOZIALVERSICHERUNG
    6 e-card mit Foto
      Was Dienstgeber wissen müssen

    7 Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten
      EESSI bringt Betrieben und Beschäftigten Vorteile

    8 Meldungen zum Jahreswechsel
      Lohnzettel Finanz, Schwerarbeitsmeldung und Adresse
      der Arbeitsstätte                                                         12 Clearingfälle - Fragen und Antworten
                                                                                   Tipps zur Vermeidung von Clearingfällen
    8 Werte 2021
      Womit Dienstgeber heuer rechnen können                                    14 Rechtzeitige Meldungen sparen Arbeit und Geld
                                                                                   Fristversäumnisse und die Folgen

GESUNDHEIT IM BETRIEB                                                           15 Impressum

                                                                                16 Sachbezüge – Wohnraumbewertung
                                                                                   In vier Schritten zum Sachbezugswert

                                                                                18 Papa sein, das ist nicht schwer
                                                                                   Väterfrühkarenz-Modelle

                                                                                LESERSERVICE
                                                              Foto: BRP-Rotax

                                                                                20 Sie fragen, wir antworten
                                                    10
    9 Besser ohne Rauch
      Erfolgreiche Tabakprävention in der Praxis

10 Gesunder Antrieb
   BGF-Preisträger BRP-Rotax

    11 EvalKS – Krankenständen auf der Spur
       Wissenschaftlich fundierte Krankenstandsanalyse

2      DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
Corona-Hilfe für heimische Betriebe - ÖGK
                                                                                 ÖGK AKTUELL
                                                                             Newsletter statt News later!

                                                                              TIPP
 Liebe Leserin,

                                                                                                                       Foto: Feng Yu/Shutterstock.com
­lieber ­Leser,
die guten Nachrichten sind mitunter rar in letzter Zeit, aber diese
Nachricht ist fürwahr eine Gute: Ihr „DGservice“-­Magazin erscheint
wieder. Viermal im Jahr. Als Online-Magazin.
                                                                             ... statt News later!
Zugegeben: Es ist viel Zeit vergangen seit der letzten Ausgabe. Wir
haben allerdings die Verzögerung genutzt, um Ihr Magazin neu zu              Newsletter gibt es wie Sand am Meer,
gestalten. Das Ergebnis sehen Sie nun vor sich. Wir, die „DGservice“-­       aber Dienstgeber-Newsletter gibt es
Redaktion, denken, es ist ein gelungener „Relaunch“. Das neue Layout         nur einen. Und dieser informiert
ist moderner und, wie wir hoffen, übersichtlicher.                           Dienstgeber, Lohnverrechner und
                                                                             Steuerberater über wichtige Neuig-
Auch inhaltlich hat sich etwas getan: Der Schwerpunkt liegt zwar nach        keiten aus dem Melde-, Versicherungs-
wie vor auf den für Sie relevanten sozialversicherungsrechtlichen            und Beitragswesen. Kompetent und
Informationen. ­Darüber hinaus widmen wir uns nun in jeder Ausgabe           kostenlos.
des Magazins auch Themen, die helfen sollen, die Gesundheit von
Mitarbeitern zu fördern.                                                     Der Dienstgeber-Newsletter

Bei allen Änderungen ist uns eines wichtig: Das „DGservice“ ist und          • informiert über aktuelle Sachverhalte
bleibt eine solide Grundlage Ihrer täglichen Arbeit, daran wird sich auch      und gesetzliche Änderungen,
in Zukunft nichts ändern. Auf die Qualität und Aktualität der sozialversi-
cherungsrechlichen Informationen legen wir nach wie vor größten Wert.        • bietet Orientierung bei der Anwen-
                                                                               dung sozialversicherungsrechtlicher
Für Anregungen zum neuen Magazin sind wir natürlich offen – mehr               Bestimmungen,
noch, sind wir dankbar. Wir in der Redaktion können uns vieles
­über­legen, von dem wir glauben, dass es Sinn macht. Weitaus                • unterstützt bei der Umsetzung von
 ­wichtiger ist allerdings, wie diese Änderungen letztendlich bei Ihnen        Gesetzestexten,
  ankommen. Lassen Sie uns dies wissen und schreiben Sie uns an
  dgservice-12@oegk.at.                                                      • ist eine solide Arbeitsgrundlage für
                                                                               Dienstgeber und
Bleiben Sie interessiert an den Inhalten unseres Magazins. Bleiben Sie
uns gewogen und vor allem: Bleiben Sie gesund!                               • ist einfach zu abonnieren und ebenso
                                                                               einfach wieder abzubestellen.
Ihre „DGservice“-Redaktion
                                                                             Wir freuen uns, auch Sie im großen
                                                                             Kreis unserer Newsletter-Leser
                                                                             begrüßen zu dürfen!

                                                                                         Webtipp:
                                                                                         www.gesundheitskasse.at/
                                                                                         dienstgeber-newsletter

                                                                                DGSERVICE # 1 | Jänner 2021                                  3
Corona-Hilfe für heimische Betriebe - ÖGK
ÖGK AKTUELL

Verlängerung der Hilfe für Betriebe
Neues Maßnahmenpaket mit zwei Phasen der
Konsolidierung
Mit den bisherigen Unterstützungspake-       In diesem Sinne hat der Nationalrat
ten leistete die Österreichische Gesund-     gesetzliche Rahmenbedingungen be-
heitskasse (ÖGK) einen wesentlichen          schlossen, um einen zukunftsorien-
Beitrag zum Erhalt der österreichischen      tierten Umgang mit bestehenden Bei-
Betriebe und zur Sicherung des heimi-        trags- bzw. Steuerrückständen sicher zu
schen Wirtschaftsstandortes.                 stellen. Die ÖGK und die Finanzbehör-
                                             den gehen in diesem Zusammenhang
Auf Grund der andauernden pandemie-          akkordiert vor. Gemeinsames Ziel ist es,
bedingten Krisensituation ist es weiter-     den vorliegenden Handlungsspielraum

                                                                                                                                  Foto: Svitlana Hulko/Shutterstock.com
hin wichtig, Unternehmen mit unver-          zu nutzen, um den wirtschaftlichen
schuldeten Liquiditätsproblemen zur          Fortbestand der österreichischen Be-
Seite zu stehen. Gleichzeitig gilt es aber   triebe zu gewährleisten. Planungs- und
auch, die Beitragsnachzahlungen sowie        Rechtssicherheit für die Unternehmen
laufende Beitragsentrichtungen ange-         sind in diesem Zusammenhang von be-
messen abzuwickeln.                          sonderer Bedeutung.

    PHASE 1
    Phase 1 dient im Wesentlichen dazu, die bis einschließlich 31.3.2021 aufgelaufenen Beitragsrückstände zu begleichen
    bzw. weitgehend zu reduzieren. Dies erfolgt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit des jeweils betroffenen Unter­
    nehmens bis 30.6.2022.

    Bezogen auf die bisherigen Unter-           barung bis spätestens 31.3.2021 ein-    Ratenvereinbarungen für
    stützungspakete und den sich da-            gezahlt werden. Den Dienstgebern        Phase 1
    durch ergebenden Stundungszeit-             steht es jedoch im Hinblick auf ihre
    räumen ist es der ÖGK im Rahmen             bisherig angestellten Planungen         Ist absehbar, dass das gesetzliche
    der seit 1.1.2021 in Kraft getretenen       und wirtschaftlichen Überlegungen       Zahlungsziel per 31.3.2021 nicht
    neuen Gesetzeslage möglich, folgen-         frei (z. B. um Verzugszinsen zu ver-    erfüllt werden kann, sind Raten-
    den Rahmen für die Begleichung der          meiden), bereits bestehende früher      zahlungen bis längstens 30.6.2022
    offenen Beiträge anzubieten:                auslaufende Ratenvereinbarungen         (ursprünglich nur bis 31.12.2021)
                                                unverändert aufrecht zu lassen.         möglich. Das Vorliegen von corona-
    • Beitragszeiträume Februar bis                                                     bedingten Liquiditätsproblemen ist
      A
      ­ pril 2020: Das gesetzliche Zah-      • Beitragszeiträume Jänner und             dabei gegenüber der ÖGK glaub-
       lungsziel für verzugszinsenfrei ge-     F
                                               ­ ebruar 2021: Für die Beitragszeit-     haft zu machen. Ein entsprechender
       stundete Beiträge der Beitrags-          räume Jänner bis Februar 2021 ist       Ratenantrag steht im Bedarfsfall
       zeiträume Februar bis April 2020         es bei glaubhaften coronabeding-        ab März 2021 im WEB-BE-Kunden-
       wird auf den 31.3.2021 verlängert        ten Liquiditätsproblemen nunmehr        Portal (WEBEKU) zur Verfügung.
       (ursprünglich 15.1.2021).                ebenfalls möglich, Stundungen bis
                                                31.3.2021 in Anspruch zu nehmen.        Der Verzugszinsensatz wird für den
    • Beitragszeiträume Mai bis Dezem-                                                  Zeitraum ab 1.4.2021 bis 30.6.2022
      ber 2020: Aktuell wurden mit den       • Beitragszeiträume ab März 2021:          (Ratenvereinbarungen Phase 1) tem-
      Dienstgebern entsprechend dem            Für die Beiträge ab dem Beitrags-        porär um 2 % verringert (Reduzierung
      gesetzlichen Handlungsspielraum          zeitraum März 2021 gelten wieder         des Verzugszinsensatzes im Jahr 2021
      individuelle Stundungs- und Raten-       die herkömmlichen Fälligkeiten           von derzeit 3,38 % auf 1,38 %). Das ge-
      vereinbarungen getroffen. ­Beiträge,     und Zahlungsfristen. Die laufenden       meinsame Ziel, die finanziellen Folgen
      für die bereits Ratenzahlungen           Beiträge sind somit unaufgefordert       der Corona-Krise abzufedern, wird
      oder Stundungen bestehen, kön-           bis zum 15. des Folgemonates un-         dadurch unterstützt.
      nen nunmehr abweichend von der           ter Berücksichtigung einer dreitä-
      jeweils bereits getroffenen Verein-      gigen Respirofrist zu entrichten.

4     DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
Corona-Hilfe für heimische Betriebe - ÖGK
                                                                                         ÖGK AKTUELL

  PHASE 2                                                                               Kurzarbeit und
                                                                                       ­Freistellungen
  Phase 2 zielt in weiterer Folge darauf ab, etwaig noch verbleibende Beitrags-
  rückstände mittelfristig abzubauen. Hierfür steht ein zeitlicher Rahmen bis          Die seitens des Bundes oder des
  längstens 31.3.2024 zur Verfügung.                                                   Arbeitsmarktservice auf Grund von
                                                                                       Kurzarbeit, der Freistellung von Risiko-
  Bestehen trotz nachweislicher inten-        30.6.2022 gültigen Ratenzahlungs-        patienten oder im Falle von Absonde-
  siver Bemühungen der Unternehmen            vereinbarung nicht vollständig ent-      rungen nach dem Epidemiegesetz 1950
  zum 30.6.2022 noch teilweise Bei-           richtet werden konnten. Neuver-          geleisteten Beihilfen, Erstattungen oder
  tragsrückstände aus den Beitrags-           bindlichkeiten (also Beiträge ab         Vergütungen beinhalten anteilig auch
  zeiträumen Februar 2020 bis Februar         März 2021) dürfen nicht Gegen-           Sozialversicherungsbeiträge. Eine Stun-
  2021, können diese in der Phase 2 suk-      stand einer Ratenvereinbarung sein.      dung dieser geförderten Beiträge ist vor
  zessive beglichen werden. Ziel ist es,                                               diesem Hintergrund nicht vorgesehen.
  betroffene Unternehmen weiterhin          • Im Ratenzahlungszeitraum bis
  zu unterstützen und ihren wirtschaftli-     30.6.2022 ist kein Terminverlust         Die so erhaltenen Beiträge sind ver-
  chen Fortbestand so weit wie möglich        eingetreten.                             zugszinsenfrei jedenfalls bis zum 15.
  zu sichern. Zu diesem Zweck ist es der                                               des auf die Zahlung zweitfolgenden
  ÖGK für weitere 21 Monate - also bis      • Es ist glaubhaft zu machen, dass         Kalendermonates an die ÖGK abzufüh-
  maximal 31.3.2024 - möglich, weitere        der zum 30.6.2022 verbliebene            ren. Erfolgt dies nicht oder verspätet,
  Zahlungserleichterungen in Form von         Beitragsrückstand zusätzlich zu          können keine Raten gewährt werden.
  Ratenvereinbarungen anzubieten.             den laufend anfallenden Beiträ-          Entsprechende Routineprüfungen er-
                                              gen entrichtet werden kann.              folgen laufend, wie z. B. im Bereich der
  Gesetzliche Voraussetzungen:                                                         Kurzarbeitsbeihilfen durch enge Zu-
                                            • Der Antrag langt spätestens bis          sammenarbeit mit dem Arbeitsmarkt-
  • Im Zeitraum vom 1.4.2021 bis              zum 30.6.2022 ein.                       service.
    30.6.2022 wurden zumindest be-
    reits 40 % des ursprünglichen Bei-      Wesentlich ist sicherlich, dass die                        Autor: Hannes Holzinger
    tragsrückstandes beglichen.             „Altlasten“ an Beitragsrückständen
                                            zu Beginn der Phase 2 möglichst
                                                                                                    Ihren Ansprechpartner
  • Es sind ausschließlich Beiträge be-     überschaubar sind. Eine voraus-
                                                                                                    für weitere Infos finden
    troffen, die auf Grund einer bis        schauende Planung wird angeraten.
                                                                                                    Sie hier.

                  Online-Portal für Dienstgeber
                  Ein Maximum an Information und Service für Ihre Lohnverrechnung. Unter diesem Motto
                  bieten wir auf www.gesundheitskasse.at/dienstgeber Online-Services für Dienstgeber an.
                  Von A wie „Abrechnung“ bis Z wie „Zivildienst“.

Grundlagen A-Z: Die Bezeichnung ist         WEBEKU: Nehmen Sie Einsicht auf            Ein Großteil unserer PDFs steht zudem
nicht ohne Grund so gewählt, denn hier      Ihr Beitragskonto und behalten Sie alle    im barrierefreien PDF/UA-Format zum
finden Sie alle Basics der Sozialversi-     Buchungen im Blick! Zusätzlich stehen      Download bereit.
cherung für die Beitragsabrechnung in       Ihnen Funktionen wie „Versicherungs-
alphabetischer Form aufbereitet. Immer      nummer abfragen“ oder die Anzeige          Abrechnung: Dieser Menüpunkt ent-
am aktuellen Stand sind sie das Rück-       von Clearingfällen zur Verfügung. Die      hält alle wichtigen Links für die Beitrags-
grat unserer Online-Services.               Anmeldung zu WEBEKU erfolgt über           abrechnung. Eine kompakte Übersicht
                                            das Unternehmensserviceportal (USP)        aller relevanten Inhalte, die vor allem
Newsletter für ­Dienstgeber: Alle wich-     www.usp.gv.at.                             auch die häufig eingegebenen Suchbe-
tigen Infos für die Lohnverrechnung                                                    griffe unserer User berücksichtigt.
komfortabel per E-Mail. Mit unserem         Publikationen: Hier sind unsere Bro-
Newsletter erfahren Sie alles über ge-      schüren und Magazine kompakt für Sie        Online-Services: Hier haben wir alle
setzliche Neuerungen, erhalten Tipps        zusammengefasst, wie z. B. die „DGser-      Web-Anwendungen, Formulare und
zur korrekten Abrechnung der Sozial-        vice“-Magazine als PDF, der Arbeits-       ­diverse Anträge zusammengefasst.
versicherungsbeiträge und vieles mehr.      behelf 2021 und diverse hilfreiche Leit-
Einfach abonnieren!                         fäden.                                                      Autor: Gerhard Trimmel

                                                                                       DGSERVICE # 1 | Jänner 2021              5
Corona-Hilfe für heimische Betriebe - ÖGK
NEUES ZUR SOZIALVERSICHERUNG

e-card mit Foto                                                                        KURZ NOTIERT
                                                                                       Wohnbauförderungs­
                                                                                       beitrag für 2021
Seit 1.1.2020 muss auf jeder neu ausgegebenen e-card für Personen
ab 14 Jahren ein Foto aufgebracht sein.                                                Da kein Bundesland die Möglich-
                                                                                       keit einer abweichenden Tariffest-
                                                                                       setzung in Anspruch genommen
Wer muss etwas tun?                                                                    hat, beläuft sich der Wohnbauför-
                                                                                       derungsbeitrag auch im Jahr 2021
Über 85 % aller in Österreich Versi-                                                   bundesweit auf 1 % der sozialver-
cherten haben einen österreichischen                                                   sicherungsrechtlichen Beitrags-
Reisepass, Personalausweis, Scheck-                                                    grundlage. Davon entfallen
kartenführerschein oder ein Dokument                                                   0,50 % auf den Dienstgeber und
des Fremdenregisters (z. B. Aufenthalts-                                               0,50 % auf den Dienstnehmer.
titel). Die Fotos aus diesen Dokumenten
werden automatisch für die Produktion
einer e-card zur Verfügung gestellt. Ver-                                              Neuer Export des Tarif-
sicherte, von denen ein Foto verfügbar                                                 systems (TASY)
ist, müssen nichts tun und bekommen
ihre neue e-card automatisch, bevor die                                                Mit 1.1.2021 wurde ein neuer
Europäische Krankenversicherungskar-                                                   ­TASY-Export gültig. Unter
te (EKVK) auf der Rückseite der aktuel-                                                 anderem wurde der Entfall der bis
len e-card abläuft.                                                                     31.12.2020 befristeten Sonder­
                                               Auf der Rückseite der e-card ist das     bestimmungen für geringfügig
                                               Ablaufdatum ersichtlich. Foto: SVC
Versicherte ohne Foto aus einem der                                                     beschäftigte Aushilfskräfte
Dokumente müssen ein Foto bringen                                                       (18-T
                                                                                            ­ age-Regelung) umgesetzt.
- wenn keine Ausnahme zutrifft (Perso-      • Versicherte, die ihre e-card bei der
nen, die das 70. Lebensjahr vollenden         e-card Serviceline (050124 3311)               www.gesundheitskasse.at/tasy
oder bereits vollendet haben bzw. in          oder beim Krankenversicherungs-
Pflegestufe 4 - 7 eingestuft sind).           träger als verloren, gestohlen oder
                                              defekt melden, werden direkt in die-     Arbeitsbehelf 2021
Wann ist der beste Zeitpunkt,                 sem Gespräch informiert, falls sie ein
um ein Foto zu bringen?                       Foto bringen müssen.                     Der Arbeitsbehelf für
                                                                                       2021 steht ab sofort         Arbeitsbehelf 2021
                                                                                                                    für Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie

• Personen, die erstmals in Österreich       Achtung: Eine Fotoregistrierung löst      auf unserer Website
                                                                                                                    Lohnverrechnerinnen und Lohnverrechner

  versichert sind, bringen das Foto so       keine vorzeitige Ausstellung einer        zum Download bereit.
  bald wie möglich. Bitte informieren       ­neuen e-card aus!                         Er bietet u. a. hilfreiche
  Sie Ihre neuen Mitarbeiter und nen-                                                  Informationen zur
  nen Sie ihnen deren österreichische       Was passiert, wenn kein Foto               Meldungserstattung
  Sozialversicherungsnummer. (Sie fin-      gebracht wird?                             und Beitragsabfuhr
  den diese nach erfolgter Anmeldung                                                   sowie diverse
                                                                                                                                                      www.gesundheitskasse.at/dienstgeber

  in der Web-Applikation WEBEKU.)           Ab der ersten Information, dass ein Fo-    Rechenbeispiele.
                                            to gebracht werden muss, beginnt die
• Versicherte mit EKVK-Ablauf vor           gesetzliche Übergangsfrist von derzeit            www.gesundheitskasse.at/
  dem 31.12.2023 bringen das Foto           150 Tagen. Innerhalb dieser Frist sind            arbeitsbehelf
  drei bis vier Monate vor dem Ablauf-      Arztbesuche in Österreich mit der alten
  datum.                                    e-card oder Versicherungsnummer und
                                            Lichtbildausweis möglich. Danach ist       Verlängerung COVID-19-­
• Versicherte mit EKVK-Ablauf nach          für Arztbesuche ein zeitlich befristeter   Dienstfreistellung
  dem 31.12.2023 oder dem Auf-              e-card Ersatzbeleg des Krankenver-
  druck *** bringen das Foto, sobald sie    sicherungsträgers notwendig, bis ein       Die bestehende Regelung für die
  bei einem Arztbesuch oder Kontakt         Foto für die e-card verfügbar ist.         COVID-19-Dienstfreistellung von
  mit der Sozialversicherung dazu auf-                                                 Risikopatienten wurde bis
  gefordert werden.                              Autorin: Mag. Nina Schönfeld/SVC      30.6.2021 verlängert. Darüber
                                                                                       hinaus gibt es Bestimmungen für
                                                                                       werdende Mütter, die in Berufen
                                                                                       mit Körperkontakt arbeiten.
            Webtipp: Unter www.chipkarte.at/foto können Versicherte mit dem
            Foto-Sofort-Check überprüfen, ob aktuell ein Foto für die e-card ver-             www.gesundheitskasse.at/
            fügbar ist. Zudem sind hier alle Registrierungsstellen und die mitzu-             covid-df
            bringenden Dokumente ersichtlich.

6    DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
Corona-Hilfe für heimische Betriebe - ÖGK
NEUES ZUR SOZIALVERSICHERUNG

Elektronischer Austausch
von Sozialversicherungsdaten
Die grenzüberschreitende Tätigkeit von Beschäftigten, die in den
Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 fallen,
ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dadurch ergibt sich ein
großer Bedarf, Informationen zwischen den Sozialversicherungs-
trägern auszutauschen.

Das EU-Projekt „Elektronischer Aus-           Vorteile von EESSI auf einen
tausch von Sozialversicherungsdaten“          Blick

                                                                                                                                   Foto: Marian Weyo/Shutterstock.com
(EESSI) konnte nunmehr umgesetzt
werden und ist in Betrieb gegangen.           • Schnelle und verwaltungsökonomi-
                                                sche Bearbeitung der stetig steigen-
Formular PD A1                                  den grenzüberschreitenden Fälle.

Als Serviceleistung und Entlastung der        • Wegfall des Postweges und der da-
Dienstgeber sowie im Hinblick auf E
                                  ­ ESSI        mit verbundenen Zeitverzögerung
wurde die elektronische Beantragung             sowie des Verlustrisikos von Schrift-
des Formblattes PD A1 (Entsendung in            stücken.
einen anderen Mitgliedstaat bzw. Tätig-
keit in mehreren Mitgliedstaaten) mit-        • Wegfall einer erheblichen Anzahl an
tels elektronischem Datenaustausch              Übersetzungen und Reduktion von
mit den österreichischen Sozialversi-           diesbezüglichen Kosten durch die        Nutzen für Versicherte
cherungsträgern (ELDA) geschaffen.              Verwendung von strukturierten Do-
                                                kumenten.                               Durch EESSI ist auch für den Bereich
Der Aufwand für die Beantragung des                                                     der Versicherten sichergestellt, dass
Formblattes via ELDA ist gering. Das          • Sichere und schnelle Übertragung        z. B. Versicherungszeiten, die in einem
Formular PD A1 wird durch die Öster-            von Daten.                              anderen Staat erbracht wurden, rasch
reichische Gesundheitskasse (ÖGK)                                                       zur Verfügung stehen. Dies ist vor allem
zeitnah ausgestellt und über ELDA an          • Nachweis über die Zustellung.           im Zusammenhang mit Anträgen auf
den Antragsteller (rück-)übermittelt. Ein                                               eine freiwillige Versicherung (Vorliegen
wesentlicher Vorteil ist, dass Dienstgeber    • Erhebliche Reduktion von Papier         von Vorversicherungszeiten) wesent-
für die Übermittlung von Daten an aus-          und der damit verbundenen Kosten.       lich.
ländische Sozialversicherungsträger kein
zweites Mal aktiv werden müssen, da die       • Einfache und kundenfreundliche Be-      Weiterentwicklung von EESSI
ELDA-Anträge im Hinblick auf EESSI              antragung des Formblattes PD A1.
schon entsprechend gestaltet sind.                                                      EESSI ist ein System, das sich mittler-
                                              • Abwicklung des grenzüberschrei-         weile – auch in Zeiten von Corona –
Die Kommunikation zwischen der ÖGK              tenden Datenaustausches nach Aus-       bestens bewährt hat und einen hohen
und den ausländischen Sozialversiche-           stellung des Formulars PD A1 ohne       EU-weiten Stellenwert einnimmt. EESSI
rungsträgern erfolgt vollautomatisiert. Die     weitere Kontaktaufnahme durch den       wird deshalb laufend weiterentwickelt,
erforderlichen Daten werden an den rich-        Dienstgeber.                            wobei die Verwaltungsökonomie, die
tigen Sozialversicherungsträger übermit-                                                Schaffung von Synergien und in weite-
telt. Dadurch kann rascher als bisher die     • Ermittlung des zuständigen Sozial-      rer Folge noch mehr positive Auswir-
Rechtssicherheit für Dienstnehmer, die          versicherungsträgers durch das elek-    kungen für die Kunden der Sozialversi-
gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten          tronische Trägerverzeichnis – keine     cherung im Vordergrund stehen.
agieren, sichergestellt werden. Zudem ist       Irrläufer.
durch die jederzeitige Nachvollziehbar-                                                                      Autor: Harald Tastl
keit (Abfrage der Daten im System) ge-        • Sämtliche der ausgehenden und
währleistet, dass Scheingeschäfte sowie         eingehenden Daten sind sicher
etwaige gefälschte Formblätter schneller        gespeichert und können von den                      Ihren Ansprechpartner
identifiziert werden können. Dies bringt        zuständigen österreichischen So-                    für weitere Infos finden
auch für die Betrugsbekämpfung einen            zialversicherungsträgern abgefragt                  Sie hier.
wesentlichen Vorteil mit sich.                  werden.

                                                                                        DGSERVICE # 1 | Jänner 2021            7
Corona-Hilfe für heimische Betriebe - ÖGK
NEUES ZUR SOZIALVERSICHERUNG

Meldungen zum Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel sind neben den laufend zu übermittelnden Meldungen zusätzlich folgende zu erstatten:

Lohnzettel Finanz                           ELDA am 1.3.2021). Gleiches gilt für die   Adresse der Arbeitsstätte
                                            Mitteilung gemäß § 109a EStG 1988.
Der Lohnzettel Finanz ist mittels elek-                                                Die Adresse der Arbeitsstätte am
tronischem Datenaustausch mit den           Schwerarbeitsmeldung                       31. Dezember oder am letzten Beschäf-
österreichischen Sozialversicherungs-                                                  tigungstag des Jahres ist an die Statistik
trägern (ELDA) an das Finanzamt zu          Leisten männliche Versicherte, die das     Austria zu melden.
übermitteln. Für freie Dienstnehmer ist     40. Lebensjahr bzw. weibliche Versi-
dem Finanzamt statt des Lohnzettels Fi-     cherte, die das 35. Lebensjahr vollendet   Meldefrist: Die Meldung der Adresse
nanz eine Mitteilung gemäß § 109a Ein-      haben, Tätigkeiten, die auf das Vorlie-    der Arbeitsstätte hat mittels ELDA bis
kommensteuergesetz 1988 (EStG 1988)         gen von Schwerarbeit nach der Schwer-      Ende Februar 2021 zu erfolgen. Da der
zu übersenden.                              arbeitsverordnung schließen lassen,        28.2.2021 ein Sonntag ist, endet die
                                            ist eine Schwerarbeitsmeldung an den       Meldefrist am nächstfolgenden Werk-
Meldefristen: Die Übermittlung des          jeweils zuständigen Krankenversiche-       tag (1.3.2021).
Lohnzettels Finanz hat grundsätzlich        rungsträger zu erstatten.
mittels ELDA bis Ende Februar 2021, die                                                                 Autor: Daniel Leitzinger
Übersendung des Lohnzettels Finanz in       Meldefrist: Die Schwerarbeitsmeldung
Papierform bis Ende Jänner 2021 zu er-      2020 ist frühestens Anfang Jänner und
folgen. In beiden Fällen ist der Monats-    spätestens Ende Februar 2021 mittels                    Ihren Ansprechpartner
letzte ein Sonntag. Die Meldefrist endet    ELDA zu erstatten. Da der 28.2.2021 auf                 für weitere Infos finden
daher jeweils am nächstfolgenden Werk-      einen Sonntag fällt, endet die Frist am                 Sie hier.
tag (Papierform am 1.2.2021 bzw. mittels    nächstfolgenden Werktag (1.3.2021).

    WERTE 2021

              Die Aufwertungszahl für 2021 beträgt 1,033 und wurde mittels dem BGBI. II Nr. 576/2020 offiziell kund­
              gemacht. Daraus ergeben sich für das Jahr 2021 nachstehende veränderliche Werte:

              Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 475,86                Angepasst wurden auch die Grenzbeträge zum
                                                                        Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungs­
              Grenzwert für die Dienstgeberab­gabe (DAG): € 713,79      beitrag bei geringem Einkommen:
              Höchstbeitragsgrundlage monatlich: € 5.550,00
                                                                        bis € 1.790,00: 0 %
              (täglich € 185,00)
                                                                        über € 1.790,00 bis € 1.953,00: 1 %
              Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonder­
              zahlungen: € 11.100,00                                    über € 1.953,00: 1,20 %
              Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie
              Dienst­nehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.475,00            Tägliche Beitragsgrundlagen
              Grenzbeträge zum                                          für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge
              Arbeitslosenversicherungs­beitrag                         ­erhalten: € 29,86 (= monatlich € 895,80)
                                                                        für Zivildiener: € 42,01 (= monatlich € 1.260,30)
              Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am
              Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem
              Einkommen betragen seit 1.1.2021:                         Sonstige Werte
              bis € 1.790,00: 0 %                                       Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: € 5,91
                                                                        monatlich
              über € 1.790,00 bis € 1.953,00: 1 %
                                                                        Verzugszinsen für rückständige Beiträge: 3,38 %
              über € 1.953,00 bis € 2.117,00: 2 %
                                                                        Zinsersparnisse bei Dienstgeberdarlehen: 0,50 %
              über € 2.117,00: 3 %

8    DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
Corona-Hilfe für heimische Betriebe - ÖGK
                                                                         GESUNDHEIT IM BETRIEB

 Besser

                                                                                                                                                               Foto: Gorynvd/Shutterstock.com
 ohne Rauch
Das Thema Rauchen am Arbeitsplatz ist mitunter konfliktbehaftet.

                                                                                           Foto: Fischer Brot GmbH
Über die Gestaltung von Rauchpausen oder Rauchplätzen wird oft
emotional diskutiert. Hinzu kommt, dass die „Tabakabhängigkeit“
eine Suchterkrankung ist – um rauchfrei zu werden und zu bleiben,
sind professionelle Unterstützung und wiederholte Interventionen
notwendig.

Gesetzliche Regelungen verpflichten          Was können Betriebe konkret tun?                                              Manuela Kernecker
Unternehmen dazu, ihre Mitarbeiter vor                                                                                   Leiterin Marketing und Betriebliche
Tabakrauch am Arbeitsplatz zu schützen       • Machen Sie „Rauchen am Arbeits-                                       ­Gesundheitsförderung Fischer Brot GmbH
(ASchG, TNRSG, B-BSG, MSchG etc.)1.            platz“ zum Thema in Ihrem Unter-
Erfahrungen aus der Praxis zeigen je-          nehmen.
doch, dass diese manchmal zu kurz grei-                                                                                „Wir atmen durch!“
fen. Hier setzt die Betriebliche Tabakprä-   • Beteiligen Sie Raucher und Nicht-                                       Erfolgreiche Tabak­
vention an, richtet sie sich doch an alle      raucher an der Diskussion.
Personen im Unternehmen, Raucher wie                                                                                 prävention in der Praxis
Nichtraucher.                                • Stellen Sie klare Regeln auf.
                                                                                                             In allen unseren Werken waren die Diffe-
Betriebliche Tabakprävention                 • Nutzen Sie die Broschüren der So-                             renzen zwischen rauchenden und nicht-
                                               zialversicherung und machen Sie                               rauchenden Kollegen spürbar (Stempel-
Raucher werden beim Rauchstopp un-             einen Selbstcheck „Wie steht es um                            und Pausenzeiten, Geruchsbelästigung
terstützt und – wie Nichtraucher auch –        den Nichtraucherschutz in meinem                              etc.). Wir haben uns deshalb intensiv
mit gezielten Maßnahmen informiert,            Betrieb?“, online verfügbar unter                             dem Thema (Nicht)rauchen gewidmet.
um sie vor gesundheitlichen Folgen             Rauchfreies Arbeitsleben.                                     Mit Unterstützung der ÖGK hat die Un-
des Rauchens zu bewahren. So leisten                                                                         ternehmensleitung ein BGF-Projekt mit
Unternehmen einen wesentlichen Bei-          • Informieren Sie sich kostenlos am                             Schwerpunkt „Raucherentwöhnung“
trag zur Gesundheitsförderung aller            „Rauchfrei Telefon“ oder bei den                              durchgeführt – mit Erfolg!
Mitarbeiter, insbesondere der Lehrlinge.       Servicestellen des Netzwerks Be-
                                               triebliche Gesundheitsförderung                               Sehr wichtig war dabei eine frühzeitige,
Bei den jüngsten Mitarbeitern sind die         (BGF). Mehr Informationen da-                                 umfassende Kommunikation mit allen
Zahlen nämlich besonders alarmierend:          zu unter www.rauchfrei.at bzw.                                Mitarbeitern. Besonders gefordert waren
Mehr als die Hälfte aller Lehrlinge in         www.netzwerk-bgf.at.                                          unsere Führungskräfte und Betriebsräte,
Österreich raucht täglich. Eine rauch-                                                                       die anfangs für viele persönliche Gesprä-
freie Arbeitsumgebung ist somit eine                     Autorin: Mag. Dr. Edith Pickl/­                     che zur Verfügung standen.
der wirksamsten Maßnahmen, um bei                  Institut für Gesundheitsförderung
jungen Kollegen den Einstieg in eine                            und Prävention GmbH                          Geraucht wurde und wird seit Jahres-
Raucherkarriere zu verzögern oder gar                                                                        anfang 2020 nur mehr an einer dafür
zu verhindern.                                           Ihre Ansprechpartnerin                              vorgesehenen, eindeutig gekennzeich-
                                                         zum Rauchfrei Telefon:                              neten Raucherzone im Außenbereich.
                                                                                                             Diese Umstellung ist geglückt! Damit
                                                         MMag. Sophie Meingassner                            haben wir einen großen Schritt in Rich-
                                                         +43 5 0766-126219                                   tung „Fairness im Unternehmen“ und
                                                         sophie.meingassner@oegk.at                          „gesunde Arbeitsumgebung“ getan.

1 ASchG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, TNRSG – Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw.
  Nichtraucherschutzgesetz, B-BSG – Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, MSchG – Mutter-                         DGSERVICE # 1 | Jänner 2021                   9
  schutzgesetz 1979
Corona-Hilfe für heimische Betriebe - ÖGK
GESUNDHEIT IM BETRIEB

Gesunder Antrieb
BRP-Rotax entwickelt und produziert Antriebssysteme und ist nun Österreichs gesündester Groß-
betrieb. Vergangenen Herbst wurde das Unternehmen aus Gunskirchen bei Wels als nationaler – und
auch als oberösterreichischer – BGF-Preisträger ausgezeichnet. Betriebliche Gesundheitsförderung
(BGF) hat in dem Betrieb eine lange Tradition.

                                                                                                                                          Foto: BRP-Rotax (Bild entstand vor der Pandemie)
     1.500 Menschen arbeiten im Werk von BRP-Rotax. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Entwicklung und Produktion innovativer
     Antriebssysteme für Produkte im Powersportbereich. In den letzten 50 Jahren wurden hier über neun Millionen Motoren gefertigt.

BGF ist heutzutage gefragter denn je.          Breites Angebot                                gesunde Betriebsküche sind nur ein paar
Kein Wunder, denn immer mehr Unter-                                                           Beispiele dafür, wie BGF im Alltag gelebt
nehmen erkennen den Mehrwert: Mo-              Heute ist die Gesundheitsförderung             wird. Bei allen Projekten und Initiativen
tivierte, leistungsfähige, vor allem aber      neben der Arbeitssicherheit fixer Be-          legt das Unternehmen Wert auf hohe,
gesunde Mitarbeiter sind der Schlüssel         standteil der Unternehmenskultur von           international anerkannte Qualitätsstan-
zum nachhaltigen wirtschaftlichen Er-          BRP-Rotax, davon zeugt die Bandbreite          dards für Gesundheitsförderung – das
folg.                                          an Angeboten. Gesundheitschecks und            war mit ein Grund für die Entscheidung
                                               Gesundheitstage, ein firmeneigenes             der Jury bei der Preisvergabe.
BRP-Rotax hat sich BGF schon lange             Fitnesscenter für Mitarbeiter und Ange-
vor dem aktuellen „BGF-Trend“ ver-             hörige, Workshops über Stressmanage-           Nah an den Menschen
schrieben – 2008 startete Rotax das            ment oder Burnout-Prävention, „End-
gesundheitsfördernde        Engagement         lich Nichtraucher“, Outdoor-Trainings          „Wichtig ist uns, dass wir unsere An-
und seit 2012 ist das Unternehmen auch         und Sportunterricht für Lehrlinge, Lauf-       gebote direkt an den Arbeitsplatz brin-
Träger des namhaften Gütesiegels des           Events und Mountainbike-Trophies,              gen. Wir gestalten zudem jedes Jahr
Österreichischen Netzwerks BGF.                Ergonomie am Arbeitsplatz und eine             eigene gesundheitliche Schwerpunkte
                                                                                              zu Themen, die die Mitarbeiter bewe-
                                                                                              gen. Außerdem setzen wir verstärkt auf
                                                                                              zielgruppenspezifische     Programme“,
      INFOS ZU BGF                                                                            betont Michaela Grüttner, BGF-Pro-
                                                                                              jektleiterin bei BRP-Rotax. Auch die le-
                Neben BRP-Rotax sind bereits über 1.670 Unternehmen Träger                    bensphasenorientierten Arbeitsmodelle
                des Gütesiegels des Österreichischen Netzwerks BGF. In Summe                  im Unternehmen orientieren sich an
                entspricht dies der Schaffung von mehr als 587.000 gesünderen                 den individuellen Ansprüchen der Men-
                Arbeitsplätzen.                                                               schen und tragen wesentlich zur körper-
                                                                                              lichen wie seelischen Gesundheit bei.
                Mehr zum Thema und Unterstüt-
                zung bei der Umsetzung von BGF                                                               Autor: Michael Leithinger
                finden Sie bei den Servicestellen des
                Österreichischen Netzwerks BGF                                                             Mag. Christoph Heigl, MPH
                unter www.netzwerk-bgf.at oder                                                             +43 5 0766-14103502
                www.gesundheitskasse.at/bgf.                                                               christoph.heigl@oegk.at

10     DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
                                                                          GESUNDHEIT IM BETRIEB
Foto: BRP-Rotax

                                    Drei Fragen an …
                                     Michaela Grüttner, BGF-Projektleiterin BRP-Rotax

                  Was waren die Motive, ein                  Welche Effekte sind sichtbar?                Welche Tipps geben Sie

                               1 2 3
                  BGF-Projekt zu starten?                                                                 ­Betrieben, die in die BGF ein-
                                                             Ein Effekt ist, dass die Anwesenheitsquo-     steigen wollen?
                  Gesundheitsförderung hat bei uns eine      te im Unternehmen in den letzten Jahren
                  lange Tradition. Am Anfang stand das       kontinuierlich gestiegen ist. Natürlich      Das Wichtigste ist die aktive Unterstüt-
                  Rotax-Qualitäts-Produktivitäts-System      ist das nicht allein auf Gesundheitsför-     zung durch Management und Betriebs-
                  (RQPS) mit dem Fokus auf Sicherheit        derung zurückzuführen, aber sie leistet      rat. Wenn das Top-Management sich
                  und Sauberkeit am Arbeitsplatz.            einen wesentlichen Beitrag dazu. Mit ei-     sichtbar beteiligt, aktiviert das auch vie-
                                                             ner Vielzahl von zielgruppenspezifischen     le Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
                  Parallel dazu ist das Thema Gesundheit     Projekten und Programmen konnten             es kommt etwas in Bewegung.
                  immer stärker geworden und 2008 star-      gesundheitsbelastende Einflüsse weiter
                  teten wir mit Betrieblicher Gesundheits-   reduziert und die Arbeitsbedingungen         Weiters zahlt sich ein langer Atem aus
                  förderung. Mittlerweile ist das Thema      weiter verbessert werden. Beispiele dafür    – immer am Ball zu bleiben und das
                  Gesundheit fest in unserer Unterneh-       sind unsere lebensphasenorientierten Ar-     Programm unter Einbeziehung der Be-
                  menskultur verankert und findet sich       beitsmodelle wie Sabbaticals, Bildungs-      schäftigten stetig weiterzuentwickeln,
                  unter anderem im Managementhand-           karenz, Väterkarenz, zahlreiche flexible     ist der Garant für erfolgreiche betrieb-
                  buch und in unserer Strategie wieder.      Teilzeitmodelle und die Rücksichtnahme       liche Gesundheitsförderung.
                                                             bei der Arbeitsplatzgestaltung von Team-
                                                             mitgliedern über 50 Jahren.

                                    EvalKS – Krankenständen auf der Spur
                                    EvalKS bietet eine wissenschaftlich fundierte Analyse von Krankenstandsdaten und
                                    zeigt die gesundheitliche Konstitution der Belegschaft auf – gesundheitsfördernde
                                    Maßnahmen können damit noch treffsicherer entwickelt und gestaltet werden.

                  Die Analyse von Krankenständen leis-       Altersgruppen oder dem Arbeitsver-           gesundheitsfördernden        Maßnahmen
                  tet einen wertvollen Beitrag zur Be-       hältnis (Arbeiter oder Angestellte). Die     weiter erhöht.
                  trieblichen Gesundheitsförderung und       Analysen von Krankheitsgruppen oder
                  bietet eine wertvolle Ergänzung zu den     einzelnen Abteilungen und Betriebs-          Solider Datenschutz
                  eigenen Personaldaten. Bundesländer-       stätten geben Aufschluss über lokale
                  spezifische und branchenspezifische        Gegebenheiten.                               Das EvalKS-Angebot der ÖGK richtet
                  Benchmark ermöglichen es, den eige-                                                     sich an Unternehmen ab 50 Beschäf-
                  nen Betrieb genau zu verorten.             Diese Aufgliederung ermöglicht eine          tigten. Der Schutz der Privatsphäre
                                                             präzise Verortung von gesundheit-            der Menschen im Betrieb ist oberstes
                  Zielgenaue Maßnahmen                       lichen Belastungen und Problemen             Gebot – die Datenschutzstandards
                                                             und die Fokussierung von Maßnahmen           bei EvalKS übertreffen dabei sogar die
                  Darüber hinaus kann die gesundheit-        auf genau definierte Zielgruppen. In         EU-Datenschutz-Grundverordnung
                  liche Konstitution einzelner Unter-        Verbindung mit der im Unternehmen            (DSGVO).
                  nehmensbereiche verdeutlicht werden        vorhandenen       Gesundheitskompe-
                  – dank eigener Auswertungen nach           tenz wird damit die Wirksamkeit von                      Autorin: Pamela Gattermayr

                              Webtipp: Nähere Informationen zu EvalKS finden Sie auf
                              www.gesundheitskasse.at unter „Oberösterreich/Gesund Leben/                              Pamela Gattermayr
                              Gesunde Lebenswelten/Betriebliche Gesundheitsförderung/BGF                               +43 5 0766-14103519
                              Analyseinstrumente“.                                                                     au-auswertung@oegk.at

                                                                                                          DGSERVICE # 1 | Jänner 2021             11
THEMEN IM FOKUS

Clearingfälle - Fragen und Antworten
Das SV-Clearingsystem unterstützt die Meldungserstattung insofern, als es die einzelnen Melde-
abläufe auf ihre Richtigkeit bzw. Vollständigkeit prüft und etwaige Ungereimtheiten automatisch
rückmeldet. Der folgende Beitrag beleuchtet jene Problemfelder, die noch relativ häufig Clearingfälle
verursachen und gibt Ihnen Tipps, wie Sie diese vermeiden können.

Berichtigung von Meldungen                        Neumeldung der betroffenen               Da der Dienstnehmer nur vom tat-
                                                  mBGM vorzunehmen.                        sächlichen Entgelt einen Anteil zur
     Was bedeutet der Hinweis, dass                                                        AV zu tragen hat, darf der Entfall
     eine „Meldung nicht akzeptiert“          Beginn der Verrechnung                       bzw. die Verminderung des AV-Bei-
     wurde?                                                                                trages auch nur das tatsächliche
                                                  Ein Dienstnehmer bezieht vom             Entgelt betreffen. Der Dienstneh-
     In diesem Fall liegt ein formaler            1.2.2021 bis 15.2.2021 Kranken-          meranteil zur AV aus der Differenz
     Fehler, wie etwa eine falsche Da-            geld. Welcher Tag ist bei der Er-        der fiktiven Beitragsgrundlage und
     tenfeldbelegung, vor. Die betref-            stellung der mBGM im Datenfeld           des tatsächlichen Entgeltes, der
     fende Meldung ist neu zu übermit-            „Beginn der Verrechnung“ des             vom Dienstgeber allein zu tragen
     teln. Der Clearingfall kann nicht            Tarifblocks einzutragen?                 ist, kann daher nicht entfallen bzw.
     mittels Storno aufgelöst werden.                                                      vermindert werden. Aus diesem
                                                  Bei einer im Kalendermonat durch-        Grund ist in der mBGM eine eige-
                                                  laufenden Beschäftigung beginnt          ne Verrechnungsbasis für die
     Wie ist bei einer Clearingrück-              die Verrechnung in der Regel mit         AV-Minderung erforderlich.
     meldung vorzugehen, die besagt,              dem ersten Tag des Beitragszeit-
     dass eine „Meldung nicht verar-              raumes („Beginn der Verrechnung“         Für die Entscheidung, ob und wel-
     beitet“ wurde?                               = „01“). Vor allem im Zusammen-          cher Abschlag für die Minderung
                                                  hang mit krankheitsbedingten Un-         der AV bei geringem Einkommen
     Wurde eine „Meldung nicht verar-             terbrechungen (z. B. Bezug von           verwendet werden kann, ist die
     beitet“, ist jedenfalls ein Storno           Krankengeld) ist jedoch darauf zu        Höhe der allgemeinen Beitrags-
     dieser Meldung sowie eine Neu-               achten, dass jener Tag als „Beginn       grundlage bzw. der Sonderzahlung
     meldung mit den korrekten Daten              der Verrechnung“ herangezogen            maßgeblich. Für die Verrechnung
     erforderlich. Achtung: Eine Korrek-          wird, der dem Ende des Kranken-          des Abschlages kommen dann die
     tur mittels „Richtigstellung“ ist in         geldanspruches folgt. Im konkre-         beiden Verrechnungsbasis-Typen
     solchen Fällen nicht möglich.                ten Fall beginnt die Verrechnung         für die spezielle AV-Minderung zur
                                                  mit dem 16.2.2021 (= erster bei-         Anwendung, nämlich die „allge-
                                                  tragsrelevanter Versicherungstag         meine Beitragsgrundlage für spe-
     Wie lässt sich eine bereits über-            nach Leistungsbezug). Im Tarif-          zielle AV-Minderung“ (AZ) und die
     mittelte monatliche Beitrags-                block ist daher „16“ einzutragen.        „Sonderzahlung       für  spezielle
     grundlagenmeldung       (mBGM)                                                        AV-Minderung“ (SA).
     ändern, ohne eine Rückfrage im           Abweichende Beitragsgrundlage
     Clearingsystem auszulösen?                                                        Anzahl der Tarifblöcke
                                                  Ein Dienstnehmer befindet sich in
     Eine erstattete mBGM kann aus-               Altersteilzeit. Wie wird die Ver-        Eine Dienstnehmerin übt wäh-
     schließlich durch eine Stornomel-            minderung des Arbeitslosenversi-         rend der Karenz eine gering­
     dung und anschließende Neumel-               cherungsbeitrages (AV-Beitrages)         fügige Beschäftigung aus. Diese
     dung der korrekten mBGM                      auf der mBGM berücksichtigt?             endet mit 21.2.2021 und das
                                                                                           ­
     geändert bzw. korrigiert werden.                                                      ­karenzierte (vollversicherungs-
                                                  Im Normalfall entspricht die Bei-        pflichtige) Dienstverhältnis lebt
     Vorsicht im Beitragsvorschreibe­             tragsgrundlage für die Minderung         mit 22.2.2021 wieder auf. Warum
     verfahren: Ist nach erfolgter Bei-           des AV-Beitrages der allgemeinen         ist in diesem Fall eine mBGM (für
     tragsvorschreibung eine mBGM                 Beitragsgrundlage bzw. der Son-          den Regelfall) mit zwei Tarifblö-
     für eine regelmäßige Beschäfti-              derzahlung. Bei einer in Anspruch        cken zu übermitteln?
     gung zu ändern, ist lediglich eine           genommenen Altersteilzeit weicht
     neue mBGM zu übermitteln. Diese              jedoch die Beitragsgrundlage für         Grundsätzlich beinhaltet die versi-
     überschreibt die ursprüngliche               die Berechnung der Sozialversi-          chertenbezogene mBGM nur
     Meldung, ein Storno der zu än-               cherungsbeiträge (= fiktive Bei-         ­einen Tarifblock. In folgenden Kon-
     dernden mBGM ist nicht zulässig.             tragsgrundlage in Höhe des Ein-           stellationen ist jedoch zwingend
     Dies gilt nicht für fallweise und kür-       kommens vor Herabsetzung der              mehr als ein Tarifblock erforderlich:
     zer als einen Monat vereinbarte              Normalarbeitszeit) vom tatsächli-
     Beschäftigungen: Hier sind Ände-             chen Einkommen des Dienstneh-            Wenn in einem Beitragszeitraum
     rungen stets mittels Storno und              mers ab.                                 mehrere gleichartige (= regel­

12   DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
                                                                               THEMEN IM FOKUS

    mäßige oder fallweise) Beschäf-
    tigungsverhältnisse        vorliegen.
    Dies gilt sowohl für zeitlich hinter-
    einanderliegende als auch für par-
                                                          Wichtige Tipps
    allele Beschäftigungen (siehe
    Sachverhalt, aber auch z. B. bei        Anmeldung ohne Versicherungsnummer: Wird eine Anmeldung nur mit
    Aufnahme einer neuen Beschäfti-         Geburtsdatum übermittelt, kann diese nur in Verbindung mit der Meldung
    gung während laufender Kündi-           „Versicherungsnummer Anforderung“ verarbeitet werden. In diesem Fall ist
    gungsentschädigung oder Urlaubs­        neben dem Geburtsdatum allerdings der Referenzwert der Meldung „Versi-
    ersatzleistung).                        cherungsnummer Anforderung“, die idealerweise vor der elektronischen
                                            Anmeldung erstattet wurde, anzugeben.
    Bei unterschiedlicher Verrech-
    nung innerhalb eines Beitrags-          Referenzwert: Damit eine Storno-mBGM auch tatsächlich der Original­
    zeitraumes (z. B. im Anschluss an       meldung zugeordnet und in weiterer Folge verarbeitet werden kann, ist es
    ein untermonatig endendes Lehr-         zwingend erforderlich, den korrekten Referenzwert der ursprünglichen
    verhältnis erfolgt eine Weiterbe-       Meldung anzuführen. Achtung: Die Summen der Beiträge müssen ebenfalls
    schäftigung als Arbeiter/Ange-          übereinstimmen.
    stellter).
                                            Richtigstellung oder Storno der An-/Abmeldung: Auch hier ist der Referenz-
    Im Falle einer Unterbrechung der        wert der Originalmeldung anzugeben. Wurde die erstattete An-/Abmeldung
    Versicherungszeit auf Grund ei-         jedoch bereits per Richtigstellung korrigiert, ist der Referenzwert der letzten
    ner Abmeldung ohne arbeitsrecht-        Meldung relevant.
    lichem Ende und einer neuerlichen
    Anmeldung (z. B. Truppenübung).         mBGM: Die vor Arbeitsbeginn vereinbarte Beschäftigungsdauer ist wesent-
                                            lich für die Verwendung der richtigen mBGM:
 Jährliche Abrechnung
­geringfügig Beschäftigter                  • mBGM für mindestens einen Monat (oder länger) vereinbarte Beschäfti-
                                              gungsverhältnisse (= Regelfall),
    Sind für geringfügig beschäftigte
    Dienstnehmer, die jährlich abge-        • mBGM für kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung und
    rechnet werden, auch (monat-
    lich) mBGM zu erstatten?                • mBGM für fallweise Beschäftigte.

    Ja. Auch bei einer jährlichen Ab-       Verrechnungsgrundlage: Um Clearingfälle zu vermeiden, ist es b
                                                                                                         ­ esonders
    rechnung sind für die betroffenen       wichtig, die korrekte Verrechnungsgrundlage anzugeben. Folgende
    Versicherten (monatlich) mBGM           ­Varianten stehen zur Auswahl:
    zu erstatten. Diese sind in einem
    mBGM-Paket zusammenzufassen,            • „1“ = SV-Verrechnung und BV-Verrechnung mit Zeit in der SV und BV,
    welches durch Belegung des Fel-
    des „Jährliche Abrechnung für ge-       • „2“ = SV-Verrechnung mit Zeit in der SV,
    ringfügige Beschäftigung“ mit „Ja“
    entsprechend zu deklarieren ist.        • „3“ = BV-Verrechnung mit Zeit in der BV,

    Eine jährliche Abrechnung kann          • „4“ = SV-Verrechnung ohne Zeit in der SV,
    nur gemeinsam für den Unfallver-
    sicherungsbeitrag (gegebenenfalls       • „5“ = BV-Verrechnung ohne Zeit in der BV und
    zuzüglich     Dienstgeberabgabe)
    und den Beitrag zur Betrieblichen       • „6“ = SV-Verrechnung und BV-Verrechnung ohne Zeit in der SV und BV.
    Vorsorge (BV-Beitrag) vorgenom-
    men werden. Bei jährlicher Zah-
    lungsweise der BV-Beiträge für ge-
    ringfügig Beschäftigte ist zusätzlich   Bitte achten Sie darauf:
    ein Zuschlag von 2,50 % der zu leis-
    tenden BV-Beiträge zu entrichten.       • Geben Sie bei der Anmeldung Ihrer Dienstnehmer den Beginn der Betrieb-
                                              lichen ­Vorsorge (BV) richtig an. Bitte korrigieren Sie allfällige Clearingrück-
         Autor: Mag. Wolfgang Böhm            meldungen zu Anmeldungen mit fehlerhaftem BV-Beginn.

                                            • Melden Sie in der mBGM den Verrechnungsbeginn korrekt. Das Datenfeld
                                              „Beginn der Verrechnung“ ist je nach Fall entsprechend zu belegen bzw. zu
          Ihren Ansprechpartner               ändern.
          für weitere Infos finden
          Sie hier.                         • Verwenden Sie für die Abrechnung Ihrer Dienstnehmer immer die entspre-
                                              chende (richtige) Beitragskontonummer.

                                                                                    DGSERVICE # 1 | Jänner 2021            13
THEMEN IM FOKUS

                  Rechtzeitige Meldungen
                  sparen Arbeit und Geld
                  Die Mehrzahl der Dienstgeber kommt ihren Meldeverpflichtungen gewissenhaft und
                  pünktlich nach. Dennoch kommt es immer wieder zu Meldefristversäumnissen – vor
                  allem im Zusammenhang mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) –,
                  die zu gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschlägen führen.

Nur eine lückenlose Meldedisziplin         • Dies gilt auch für die Beitragsgrund-    die Versicherungstage und die dazuge-
schützt Unternehmen vor drohenden            lagen zum Zwecke der Pensionsbe-         hörigen Beitrags­
                                                                                                      grundlagen mit einer
Kosten und Mühen und gewährleistet,          rechnung.                                mBGM. Sie ersparen sich dadurch zwei
dass ihre Beschäftigten die ihnen zuste-                                              weitere Meldungen!
henden Versicherungsleistungen in der      • Vermeidbare Rückfragen mit zeit-
richtigen Höhe in Anspruch nehmen            und kostenintensive Erhebungen           Im Beitragsvorschreibeverfahren sind
können.                                      fallen an.                                die Versicherungstage und die Bei-
                                                                                       tragsgrundlagen unabhängig vom Be-
Seit September 2020 ist die Österrei-      Um diese negativen Auswirkungen von         schäftigungsbeginn bis zum Siebenten
chische Gesundheitskasse (ÖGK) wie-        Meldefristüberschreitungen auf Dienst-      des Folgemonates zu übermitteln. Nach
der gesetzlich verpflichtet, sämtliche     geber und Beschäftigte zu vermeiden,        erfolgter Anmeldung ist jedenfalls eine
Meldefristversäumnisse im Zusammen-        ersuchen wir, die mBGM stets zeitge-        mBGM erforderlich. Erst durch diese
hang mit An- und Abmeldungen sowie         recht zu erstatten.                         Meldung wird der Anmeldevorgang
der monatlichen Beitragsgrundlagen-                                                   ­final abgeschlossen.
meldung (mBGM) zu sanktionieren.           mBGM-Meldefristen
                                                                                      In weiterer Folge ist eine mBGM nur
Häufige Folgen von mBGM-­                  Im Selbstabrechnerverfahren ist die        dann zwingend erforderlich, wenn sich
Meldefristversäumnissen                    mBGM bis zum 15. nach Ablauf eines         die Beitragsgrundlage ändert. Dazu
                                           jeden Beitragszeitraumes zu erstat-        kommt es bei einer Erhöhung oder Ver-
• Verspätet erstattete oder fehlende       ten. Wird ein Beschäftigungsverhältnis     ringerung des laufenden Entgeltes oder
  mBGM führen zu Säumniszuschlä-           nach dem 15. des Eintrittsmonates auf-     wenn Sonderzahlungen gebühren. Im
  gen.                                     genommen, endet die Frist für die Vor-     letzteren Fall wird leider oftmals auf die
                                           lage der ersten mBGM mit dem 15. des       mBGM vergessen. Vermeidbare Säum-
• Die zu entrichtenden Sozialversiche-     übernächsten Monates. Alle weiteren        niszuschläge sind die Konsequenz.
  rungsbeiträge werden ex offo (amts-      mBGM sind in Folge bis zum 15. des Fol-
  wegig) festgestellt und auf dem Bei-     gemonates zu übermitteln.                  Verspätete Vorlage der mBGM
  tragskonto verbucht.
                                           Für fallweise Beschäftigte sind (zumin-    Nach Ablauf der gesetzlichen Melde-
• Die so ermittelte Beitragsforderung      dest) die Versicherungstage bis zum        frist werden die Dienstgeber über das
  ist innerhalb der gesetzlichen Zah-      Siebenten des Folgemonates mit der         SV-Clearingsystem informiert, dass
  lungsfrist zu begleichen.                mBGM (Tarifblock fallweise Beschäf­        mBGM fehlen.
                                           tigte ohne Verrechnung) zu melden.
• Die Meldung der korrekten Beitrags-      Erst dadurch wird die vor Arbeitsantritt   Langen trotz der ergangenen Vorlage-
  grundlagen und zu entrichtenden          zu erstattende Anmeldung des fall­         aufforderung bis zum Ende des Ka-
  Beiträge ist trotz vorgeschriebener      weisen Beschäftigten abgeschlossen.        lendermonates die fehlenden mBGM
  Säumniszuschläge und amtlich er-                                                    nicht ein, ist die ÖGK bis zur vollstän-
  stellter mBGM verpflichtend nach-        Die Übermittlung der Beitragsgrund­        digen Übermittlung der ausständigen
  zuholen.                                 lagen muss in einem zweiten Schritt bis    Abrechnungsunterlagen       berechtigt,
                                           zum 15. des Folgemonates bzw. bei Ein-     die Beitragsgrundlagen des Vormona-
• Bei Zahlungsverzügen gelten die          tritt nach dem 15. des Monates bis zum     tes für die Beitragsabrechnung fortzu-
  ­allgemeinen Betreibungsmaßnah-          15. des übernächsten Monates vorge-        schreiben.
   men.                                    nommen werden. Die gemeldete mBGM
                                           „ohne Verrechnung“ ist zusätzlich zu       Liegen im Vormonat derartige ­  Daten
• Die Ansprüche der Versicherten auf       stornieren.                                nicht vor (Erstmeldung), erfolgt die
  Leistungen aus der Betrieblichen                                                    Ermittlung   der    Beitragsgrundlage
  Vorsorge sind ohne Vorlage der           Unsere Empfehlung: Melden Sie bei          auf Grund von Daten eines ande-
  mBGM nicht gewährleistet.                fallweise beschäftigten Personen gleich    ren Versicherten für den betroffenen

14   DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
                                                                             THEMEN IM FOKUS

Beitragszeitraum (mit gleicher Tarif-
gruppe oder gleichem Beschäftigungs-
ausmaß) beim selben Dienstgeber oder
bei ähnlichen Betrieben (Ermittlung
laut „ÖNACE Durchschnittswert“).

Wird eine mBGM amtswegig erstellt
(ex-offo-mBGM), erhält der Melde-
pflichtige wiederum über das SV-Clea-
ringsystem ­eine entsprechende Informa-
tion.

Die auf Basis der fortgeschriebenen
Beitragsgrundlagen ermittelten Bei-

                                                                                                                                  Foto: Andrii Yalanskyi/Shutterstock.com
träge werden auf dem Beitragskonto
des Dienstgebers verbucht und sind
innerhalb der gesetzlichen Zahlungs-
frist einzuzahlen. Bei Zahlungsver-
zügen gelangen die allgemeinen Be­
treibungsmaßnahmen (Verzugszinsen,
Mahnungen, Exekutionen etc.) zur An-
wendung.

Im Bereich der Betrieblichen Vorsorge
(BV) gelangt die gesetzliche Ermächti-
gung zur Fortschreibung der Beitrags-
grundlagen und Ermittlung der Bei-
träge nicht zur Anwendung. Dies hat        Säumniszuschläge                           IMPRESSUM
zur Folge, dass bei fehlenden mBGM
keine anwartschaftsbegründenden Bei-       Auf Grund der vorliegenden Meldefrist-     Medieneigentümer und H     ­ erausgeber:
tragsgrundlagen für die Abfertigung der    überschreitung wird in weiterer Folge      Österreichische Gesundheits­kasse
                                                                                      (ÖGK), Haidingergasse 1, 1030 Wien,
Beschäftigten vorliegen. Im Extremfall     ein Säumniszuschlag vorgeschrieben.        ATU74552637, Tel.: +43 5 0766 – 0,
scheinen die Ansprüche sogar auf den       Dessen Höhe bemisst sich an der Mel-       E-Mail: office@oegk.at, Web:
jährlich an die Versicherten ergehenden    dungsart und der Dauer der Meldefrist-     www.gesundheitskasse.at/impressum
Kontomitteilungen der Betrieblichen        überschreitung.                            Chefredakteur: Michael Leithinger (ÖGK)
Vorsorgekassen nicht auf. Rückfragen                                                  Produktionsleiterin: Mag. (FH) K ­ arina
der Betroffenen bei ihren Dienstgebern     Die amtswegig erstellten mBGM und          Sandhofer (ÖGK)
sind die Folge.                            die vorgeschriebenen Säumniszu-            Redaktionsteam: Fachbereich Ver-
                                           schläge entbinden den Dienstgeber          sicherungsservice, Expertisezentrum
Eine ähnliche Situation ergibt sich bei    aber keines­wegs davon, die korrekten      Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Ex-
den Beitragsgrundlagen zur Pensions-       mBGM nachzureichen. Es werden stets        pertisezentrum Gesundheitsförderung,
versicherung. Die mit einer amtlich er-    die tatsächlichen Beitragsgrundlagen       Prävention und Public Health der ÖGK
stellten mBGM ermittelten „vorläufigen“    der Versicherten und die davon zu ent-     Layout: Cornelia Bouchal, Nicole Renner,
                                                                                      Gerhard Trimmel (alle ÖGK), Layout-Re-
Beitragsgrundlagen werden im Rahmen        richtenden Beiträge benötigt.
                                                                                      launch: Lowe GGK Werbeagentur GmbH
des     Pensionsfeststellungsverfahrens
                                                                                      Bildnachweis: Titelfoto: A. Malivuk/
nicht berücksichtigt. Die Anspruchser-                    Autor: Hannes Holzinger     Shutterstock.com, weitere Bilder, wenn
mittlung erfolgt ausschließlich anhand                                                nicht anders angegeben: ÖGK
der vom Dienstgeber zu erstattenden                                                   Offenlegung nach § 25 M   ­ ediengesetz:
mBGM und der darin enthaltenen tat-                                                   Das Magazin „DGservice“ der Öster-
sächlichen Beitragsgrundlagen.                                                        reichischen Gesundheitskasse dient der
                                                                                      Information der Kundengruppe Dienst-
                                                                                      geber, Steuerberater und Lohnverrech-
                                                                                      ner sowie deren Mitarbeitenden über
                                                                                      Themen aus dem Bereich Melde-, Versi-
           Webtipp: Nähere Informationen zu den Säumniszuschlägen finden              cherungs- und Beitragswesen, ergänzt
           Sie auf www.gesundheitskasse.at unter „Dienstgeber/Grundlagen              um Themen der Betrieblichen Gesund-
           A - Z/P - U/Säumniszuschlag“.                                              heitsförderung sowie Informationen zur
                                                                                      österreichischen Sozialversicherung.
                                                                                      Offenlegung nach § 25 Abs. 2 Medien­
                                                                                      gesetz: Die Österreichische Gesundheits­
                                                                                      kasse wird durch den Verwaltungsrat
           Ihren Ansprechpartner für weitere Infos finden Sie hier.                   vertreten (§ 423 ASVG) – www.gesund-
                                                                                      heitskasse.at/selbstverwaltung

                                                                                    DGSERVICE # 1 | Jänner 2021              15
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