Corona-Hilfe für heimische Betriebe - ÖGK
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Das Magazin der Österreichischen Gesundheitskasse für Dienstgeber # 1 | Jänner 2021 Corona-Hilfe für heimische Betriebe Der gesündeste Papamonat Rechtzeitig melden Großbetrieb im Land im Überblick spart Arbeit und Geld BGF-Preisträger BRP-Rotax Väterfrühkarenz-Modelle Versäumnisse und die Folgen
ÖGK AKTUELL INHALT ÖGK AKTUELL THEMEN IM FOKUS 4 Verlängerung der Hilfe für Betriebe Neues Maßnahmenpaket der ÖGK 5 Online-Portal für Dienstgeber 18 Informationen und Services am Dienstgeberportal Foto: Halfpoint/Shutterstock.com NEUES ZUR SOZIALVERSICHERUNG 6 e-card mit Foto Was Dienstgeber wissen müssen 7 Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten EESSI bringt Betrieben und Beschäftigten Vorteile 8 Meldungen zum Jahreswechsel Lohnzettel Finanz, Schwerarbeitsmeldung und Adresse der Arbeitsstätte 12 Clearingfälle - Fragen und Antworten Tipps zur Vermeidung von Clearingfällen 8 Werte 2021 Womit Dienstgeber heuer rechnen können 14 Rechtzeitige Meldungen sparen Arbeit und Geld Fristversäumnisse und die Folgen GESUNDHEIT IM BETRIEB 15 Impressum 16 Sachbezüge – Wohnraumbewertung In vier Schritten zum Sachbezugswert 18 Papa sein, das ist nicht schwer Väterfrühkarenz-Modelle LESERSERVICE Foto: BRP-Rotax 20 Sie fragen, wir antworten 10 9 Besser ohne Rauch Erfolgreiche Tabakprävention in der Praxis 10 Gesunder Antrieb BGF-Preisträger BRP-Rotax 11 EvalKS – Krankenständen auf der Spur Wissenschaftlich fundierte Krankenstandsanalyse 2 DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
ÖGK AKTUELL Newsletter statt News later! TIPP Liebe Leserin, Foto: Feng Yu/Shutterstock.com lieber Leser, die guten Nachrichten sind mitunter rar in letzter Zeit, aber diese Nachricht ist fürwahr eine Gute: Ihr „DGservice“-Magazin erscheint wieder. Viermal im Jahr. Als Online-Magazin. ... statt News later! Zugegeben: Es ist viel Zeit vergangen seit der letzten Ausgabe. Wir haben allerdings die Verzögerung genutzt, um Ihr Magazin neu zu Newsletter gibt es wie Sand am Meer, gestalten. Das Ergebnis sehen Sie nun vor sich. Wir, die „DGservice“- aber Dienstgeber-Newsletter gibt es Redaktion, denken, es ist ein gelungener „Relaunch“. Das neue Layout nur einen. Und dieser informiert ist moderner und, wie wir hoffen, übersichtlicher. Dienstgeber, Lohnverrechner und Steuerberater über wichtige Neuig- Auch inhaltlich hat sich etwas getan: Der Schwerpunkt liegt zwar nach keiten aus dem Melde-, Versicherungs- wie vor auf den für Sie relevanten sozialversicherungsrechtlichen und Beitragswesen. Kompetent und Informationen. Darüber hinaus widmen wir uns nun in jeder Ausgabe kostenlos. des Magazins auch Themen, die helfen sollen, die Gesundheit von Mitarbeitern zu fördern. Der Dienstgeber-Newsletter Bei allen Änderungen ist uns eines wichtig: Das „DGservice“ ist und • informiert über aktuelle Sachverhalte bleibt eine solide Grundlage Ihrer täglichen Arbeit, daran wird sich auch und gesetzliche Änderungen, in Zukunft nichts ändern. Auf die Qualität und Aktualität der sozialversi- cherungsrechlichen Informationen legen wir nach wie vor größten Wert. • bietet Orientierung bei der Anwen- dung sozialversicherungsrechtlicher Für Anregungen zum neuen Magazin sind wir natürlich offen – mehr Bestimmungen, noch, sind wir dankbar. Wir in der Redaktion können uns vieles überlegen, von dem wir glauben, dass es Sinn macht. Weitaus • unterstützt bei der Umsetzung von wichtiger ist allerdings, wie diese Änderungen letztendlich bei Ihnen Gesetzestexten, ankommen. Lassen Sie uns dies wissen und schreiben Sie uns an dgservice-12@oegk.at. • ist eine solide Arbeitsgrundlage für Dienstgeber und Bleiben Sie interessiert an den Inhalten unseres Magazins. Bleiben Sie uns gewogen und vor allem: Bleiben Sie gesund! • ist einfach zu abonnieren und ebenso einfach wieder abzubestellen. Ihre „DGservice“-Redaktion Wir freuen uns, auch Sie im großen Kreis unserer Newsletter-Leser begrüßen zu dürfen! Webtipp: www.gesundheitskasse.at/ dienstgeber-newsletter DGSERVICE # 1 | Jänner 2021 3
ÖGK AKTUELL Verlängerung der Hilfe für Betriebe Neues Maßnahmenpaket mit zwei Phasen der Konsolidierung Mit den bisherigen Unterstützungspake- In diesem Sinne hat der Nationalrat ten leistete die Österreichische Gesund- gesetzliche Rahmenbedingungen be- heitskasse (ÖGK) einen wesentlichen schlossen, um einen zukunftsorien- Beitrag zum Erhalt der österreichischen tierten Umgang mit bestehenden Bei- Betriebe und zur Sicherung des heimi- trags- bzw. Steuerrückständen sicher zu schen Wirtschaftsstandortes. stellen. Die ÖGK und die Finanzbehör- den gehen in diesem Zusammenhang Auf Grund der andauernden pandemie- akkordiert vor. Gemeinsames Ziel ist es, bedingten Krisensituation ist es weiter- den vorliegenden Handlungsspielraum Foto: Svitlana Hulko/Shutterstock.com hin wichtig, Unternehmen mit unver- zu nutzen, um den wirtschaftlichen schuldeten Liquiditätsproblemen zur Fortbestand der österreichischen Be- Seite zu stehen. Gleichzeitig gilt es aber triebe zu gewährleisten. Planungs- und auch, die Beitragsnachzahlungen sowie Rechtssicherheit für die Unternehmen laufende Beitragsentrichtungen ange- sind in diesem Zusammenhang von be- messen abzuwickeln. sonderer Bedeutung. PHASE 1 Phase 1 dient im Wesentlichen dazu, die bis einschließlich 31.3.2021 aufgelaufenen Beitragsrückstände zu begleichen bzw. weitgehend zu reduzieren. Dies erfolgt je nach finanzieller Leistungsfähigkeit des jeweils betroffenen Unter nehmens bis 30.6.2022. Bezogen auf die bisherigen Unter- barung bis spätestens 31.3.2021 ein- Ratenvereinbarungen für stützungspakete und den sich da- gezahlt werden. Den Dienstgebern Phase 1 durch ergebenden Stundungszeit- steht es jedoch im Hinblick auf ihre räumen ist es der ÖGK im Rahmen bisherig angestellten Planungen Ist absehbar, dass das gesetzliche der seit 1.1.2021 in Kraft getretenen und wirtschaftlichen Überlegungen Zahlungsziel per 31.3.2021 nicht neuen Gesetzeslage möglich, folgen- frei (z. B. um Verzugszinsen zu ver- erfüllt werden kann, sind Raten- den Rahmen für die Begleichung der meiden), bereits bestehende früher zahlungen bis längstens 30.6.2022 offenen Beiträge anzubieten: auslaufende Ratenvereinbarungen (ursprünglich nur bis 31.12.2021) unverändert aufrecht zu lassen. möglich. Das Vorliegen von corona- • Beitragszeiträume Februar bis bedingten Liquiditätsproblemen ist A pril 2020: Das gesetzliche Zah- • Beitragszeiträume Jänner und dabei gegenüber der ÖGK glaub- lungsziel für verzugszinsenfrei ge- F ebruar 2021: Für die Beitragszeit- haft zu machen. Ein entsprechender stundete Beiträge der Beitrags- räume Jänner bis Februar 2021 ist Ratenantrag steht im Bedarfsfall zeiträume Februar bis April 2020 es bei glaubhaften coronabeding- ab März 2021 im WEB-BE-Kunden- wird auf den 31.3.2021 verlängert ten Liquiditätsproblemen nunmehr Portal (WEBEKU) zur Verfügung. (ursprünglich 15.1.2021). ebenfalls möglich, Stundungen bis 31.3.2021 in Anspruch zu nehmen. Der Verzugszinsensatz wird für den • Beitragszeiträume Mai bis Dezem- Zeitraum ab 1.4.2021 bis 30.6.2022 ber 2020: Aktuell wurden mit den • Beitragszeiträume ab März 2021: (Ratenvereinbarungen Phase 1) tem- Dienstgebern entsprechend dem Für die Beiträge ab dem Beitrags- porär um 2 % verringert (Reduzierung gesetzlichen Handlungsspielraum zeitraum März 2021 gelten wieder des Verzugszinsensatzes im Jahr 2021 individuelle Stundungs- und Raten- die herkömmlichen Fälligkeiten von derzeit 3,38 % auf 1,38 %). Das ge- vereinbarungen getroffen. Beiträge, und Zahlungsfristen. Die laufenden meinsame Ziel, die finanziellen Folgen für die bereits Ratenzahlungen Beiträge sind somit unaufgefordert der Corona-Krise abzufedern, wird oder Stundungen bestehen, kön- bis zum 15. des Folgemonates un- dadurch unterstützt. nen nunmehr abweichend von der ter Berücksichtigung einer dreitä- jeweils bereits getroffenen Verein- gigen Respirofrist zu entrichten. 4 DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
ÖGK AKTUELL PHASE 2 Kurzarbeit und Freistellungen Phase 2 zielt in weiterer Folge darauf ab, etwaig noch verbleibende Beitrags- rückstände mittelfristig abzubauen. Hierfür steht ein zeitlicher Rahmen bis Die seitens des Bundes oder des längstens 31.3.2024 zur Verfügung. Arbeitsmarktservice auf Grund von Kurzarbeit, der Freistellung von Risiko- Bestehen trotz nachweislicher inten- 30.6.2022 gültigen Ratenzahlungs- patienten oder im Falle von Absonde- siver Bemühungen der Unternehmen vereinbarung nicht vollständig ent- rungen nach dem Epidemiegesetz 1950 zum 30.6.2022 noch teilweise Bei- richtet werden konnten. Neuver- geleisteten Beihilfen, Erstattungen oder tragsrückstände aus den Beitrags- bindlichkeiten (also Beiträge ab Vergütungen beinhalten anteilig auch zeiträumen Februar 2020 bis Februar März 2021) dürfen nicht Gegen- Sozialversicherungsbeiträge. Eine Stun- 2021, können diese in der Phase 2 suk- stand einer Ratenvereinbarung sein. dung dieser geförderten Beiträge ist vor zessive beglichen werden. Ziel ist es, diesem Hintergrund nicht vorgesehen. betroffene Unternehmen weiterhin • Im Ratenzahlungszeitraum bis zu unterstützen und ihren wirtschaftli- 30.6.2022 ist kein Terminverlust Die so erhaltenen Beiträge sind ver- chen Fortbestand so weit wie möglich eingetreten. zugszinsenfrei jedenfalls bis zum 15. zu sichern. Zu diesem Zweck ist es der des auf die Zahlung zweitfolgenden ÖGK für weitere 21 Monate - also bis • Es ist glaubhaft zu machen, dass Kalendermonates an die ÖGK abzufüh- maximal 31.3.2024 - möglich, weitere der zum 30.6.2022 verbliebene ren. Erfolgt dies nicht oder verspätet, Zahlungserleichterungen in Form von Beitragsrückstand zusätzlich zu können keine Raten gewährt werden. Ratenvereinbarungen anzubieten. den laufend anfallenden Beiträ- Entsprechende Routineprüfungen er- gen entrichtet werden kann. folgen laufend, wie z. B. im Bereich der Gesetzliche Voraussetzungen: Kurzarbeitsbeihilfen durch enge Zu- • Der Antrag langt spätestens bis sammenarbeit mit dem Arbeitsmarkt- • Im Zeitraum vom 1.4.2021 bis zum 30.6.2022 ein. service. 30.6.2022 wurden zumindest be- reits 40 % des ursprünglichen Bei- Wesentlich ist sicherlich, dass die Autor: Hannes Holzinger tragsrückstandes beglichen. „Altlasten“ an Beitragsrückständen zu Beginn der Phase 2 möglichst Ihren Ansprechpartner • Es sind ausschließlich Beiträge be- überschaubar sind. Eine voraus- für weitere Infos finden troffen, die auf Grund einer bis schauende Planung wird angeraten. Sie hier. Online-Portal für Dienstgeber Ein Maximum an Information und Service für Ihre Lohnverrechnung. Unter diesem Motto bieten wir auf www.gesundheitskasse.at/dienstgeber Online-Services für Dienstgeber an. Von A wie „Abrechnung“ bis Z wie „Zivildienst“. Grundlagen A-Z: Die Bezeichnung ist WEBEKU: Nehmen Sie Einsicht auf Ein Großteil unserer PDFs steht zudem nicht ohne Grund so gewählt, denn hier Ihr Beitragskonto und behalten Sie alle im barrierefreien PDF/UA-Format zum finden Sie alle Basics der Sozialversi- Buchungen im Blick! Zusätzlich stehen Download bereit. cherung für die Beitragsabrechnung in Ihnen Funktionen wie „Versicherungs- alphabetischer Form aufbereitet. Immer nummer abfragen“ oder die Anzeige Abrechnung: Dieser Menüpunkt ent- am aktuellen Stand sind sie das Rück- von Clearingfällen zur Verfügung. Die hält alle wichtigen Links für die Beitrags- grat unserer Online-Services. Anmeldung zu WEBEKU erfolgt über abrechnung. Eine kompakte Übersicht das Unternehmensserviceportal (USP) aller relevanten Inhalte, die vor allem Newsletter für Dienstgeber: Alle wich- www.usp.gv.at. auch die häufig eingegebenen Suchbe- tigen Infos für die Lohnverrechnung griffe unserer User berücksichtigt. komfortabel per E-Mail. Mit unserem Publikationen: Hier sind unsere Bro- Newsletter erfahren Sie alles über ge- schüren und Magazine kompakt für Sie Online-Services: Hier haben wir alle setzliche Neuerungen, erhalten Tipps zusammengefasst, wie z. B. die „DGser- Web-Anwendungen, Formulare und zur korrekten Abrechnung der Sozial- vice“-Magazine als PDF, der Arbeits- diverse Anträge zusammengefasst. versicherungsbeiträge und vieles mehr. behelf 2021 und diverse hilfreiche Leit- Einfach abonnieren! fäden. Autor: Gerhard Trimmel DGSERVICE # 1 | Jänner 2021 5
NEUES ZUR SOZIALVERSICHERUNG e-card mit Foto KURZ NOTIERT Wohnbauförderungs beitrag für 2021 Seit 1.1.2020 muss auf jeder neu ausgegebenen e-card für Personen ab 14 Jahren ein Foto aufgebracht sein. Da kein Bundesland die Möglich- keit einer abweichenden Tariffest- setzung in Anspruch genommen Wer muss etwas tun? hat, beläuft sich der Wohnbauför- derungsbeitrag auch im Jahr 2021 Über 85 % aller in Österreich Versi- bundesweit auf 1 % der sozialver- cherten haben einen österreichischen sicherungsrechtlichen Beitrags- Reisepass, Personalausweis, Scheck- grundlage. Davon entfallen kartenführerschein oder ein Dokument 0,50 % auf den Dienstgeber und des Fremdenregisters (z. B. Aufenthalts- 0,50 % auf den Dienstnehmer. titel). Die Fotos aus diesen Dokumenten werden automatisch für die Produktion einer e-card zur Verfügung gestellt. Ver- Neuer Export des Tarif- sicherte, von denen ein Foto verfügbar systems (TASY) ist, müssen nichts tun und bekommen ihre neue e-card automatisch, bevor die Mit 1.1.2021 wurde ein neuer Europäische Krankenversicherungskar- TASY-Export gültig. Unter te (EKVK) auf der Rückseite der aktuel- anderem wurde der Entfall der bis len e-card abläuft. 31.12.2020 befristeten Sonder Auf der Rückseite der e-card ist das bestimmungen für geringfügig Ablaufdatum ersichtlich. Foto: SVC Versicherte ohne Foto aus einem der beschäftigte Aushilfskräfte Dokumente müssen ein Foto bringen (18-T age-Regelung) umgesetzt. - wenn keine Ausnahme zutrifft (Perso- • Versicherte, die ihre e-card bei der nen, die das 70. Lebensjahr vollenden e-card Serviceline (050124 3311) www.gesundheitskasse.at/tasy oder bereits vollendet haben bzw. in oder beim Krankenversicherungs- Pflegestufe 4 - 7 eingestuft sind). träger als verloren, gestohlen oder defekt melden, werden direkt in die- Arbeitsbehelf 2021 Wann ist der beste Zeitpunkt, sem Gespräch informiert, falls sie ein um ein Foto zu bringen? Foto bringen müssen. Der Arbeitsbehelf für 2021 steht ab sofort Arbeitsbehelf 2021 für Dienstgeberinnen und Dienstgeber sowie • Personen, die erstmals in Österreich Achtung: Eine Fotoregistrierung löst auf unserer Website Lohnverrechnerinnen und Lohnverrechner versichert sind, bringen das Foto so keine vorzeitige Ausstellung einer zum Download bereit. bald wie möglich. Bitte informieren neuen e-card aus! Er bietet u. a. hilfreiche Sie Ihre neuen Mitarbeiter und nen- Informationen zur nen Sie ihnen deren österreichische Was passiert, wenn kein Foto Meldungserstattung Sozialversicherungsnummer. (Sie fin- gebracht wird? und Beitragsabfuhr den diese nach erfolgter Anmeldung sowie diverse www.gesundheitskasse.at/dienstgeber in der Web-Applikation WEBEKU.) Ab der ersten Information, dass ein Fo- Rechenbeispiele. to gebracht werden muss, beginnt die • Versicherte mit EKVK-Ablauf vor gesetzliche Übergangsfrist von derzeit www.gesundheitskasse.at/ dem 31.12.2023 bringen das Foto 150 Tagen. Innerhalb dieser Frist sind arbeitsbehelf drei bis vier Monate vor dem Ablauf- Arztbesuche in Österreich mit der alten datum. e-card oder Versicherungsnummer und Lichtbildausweis möglich. Danach ist Verlängerung COVID-19- • Versicherte mit EKVK-Ablauf nach für Arztbesuche ein zeitlich befristeter Dienstfreistellung dem 31.12.2023 oder dem Auf- e-card Ersatzbeleg des Krankenver- druck *** bringen das Foto, sobald sie sicherungsträgers notwendig, bis ein Die bestehende Regelung für die bei einem Arztbesuch oder Kontakt Foto für die e-card verfügbar ist. COVID-19-Dienstfreistellung von mit der Sozialversicherung dazu auf- Risikopatienten wurde bis gefordert werden. Autorin: Mag. Nina Schönfeld/SVC 30.6.2021 verlängert. Darüber hinaus gibt es Bestimmungen für werdende Mütter, die in Berufen mit Körperkontakt arbeiten. Webtipp: Unter www.chipkarte.at/foto können Versicherte mit dem Foto-Sofort-Check überprüfen, ob aktuell ein Foto für die e-card ver- www.gesundheitskasse.at/ fügbar ist. Zudem sind hier alle Registrierungsstellen und die mitzu- covid-df bringenden Dokumente ersichtlich. 6 DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
NEUES ZUR SOZIALVERSICHERUNG Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten Die grenzüberschreitende Tätigkeit von Beschäftigten, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 fallen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Dadurch ergibt sich ein großer Bedarf, Informationen zwischen den Sozialversicherungs- trägern auszutauschen. Das EU-Projekt „Elektronischer Aus- Vorteile von EESSI auf einen tausch von Sozialversicherungsdaten“ Blick Foto: Marian Weyo/Shutterstock.com (EESSI) konnte nunmehr umgesetzt werden und ist in Betrieb gegangen. • Schnelle und verwaltungsökonomi- sche Bearbeitung der stetig steigen- Formular PD A1 den grenzüberschreitenden Fälle. Als Serviceleistung und Entlastung der • Wegfall des Postweges und der da- Dienstgeber sowie im Hinblick auf E ESSI mit verbundenen Zeitverzögerung wurde die elektronische Beantragung sowie des Verlustrisikos von Schrift- des Formblattes PD A1 (Entsendung in stücken. einen anderen Mitgliedstaat bzw. Tätig- keit in mehreren Mitgliedstaaten) mit- • Wegfall einer erheblichen Anzahl an tels elektronischem Datenaustausch Übersetzungen und Reduktion von mit den österreichischen Sozialversi- diesbezüglichen Kosten durch die Nutzen für Versicherte cherungsträgern (ELDA) geschaffen. Verwendung von strukturierten Do- kumenten. Durch EESSI ist auch für den Bereich Der Aufwand für die Beantragung des der Versicherten sichergestellt, dass Formblattes via ELDA ist gering. Das • Sichere und schnelle Übertragung z. B. Versicherungszeiten, die in einem Formular PD A1 wird durch die Öster- von Daten. anderen Staat erbracht wurden, rasch reichische Gesundheitskasse (ÖGK) zur Verfügung stehen. Dies ist vor allem zeitnah ausgestellt und über ELDA an • Nachweis über die Zustellung. im Zusammenhang mit Anträgen auf den Antragsteller (rück-)übermittelt. Ein eine freiwillige Versicherung (Vorliegen wesentlicher Vorteil ist, dass Dienstgeber • Erhebliche Reduktion von Papier von Vorversicherungszeiten) wesent- für die Übermittlung von Daten an aus- und der damit verbundenen Kosten. lich. ländische Sozialversicherungsträger kein zweites Mal aktiv werden müssen, da die • Einfache und kundenfreundliche Be- Weiterentwicklung von EESSI ELDA-Anträge im Hinblick auf EESSI antragung des Formblattes PD A1. schon entsprechend gestaltet sind. EESSI ist ein System, das sich mittler- • Abwicklung des grenzüberschrei- weile – auch in Zeiten von Corona – Die Kommunikation zwischen der ÖGK tenden Datenaustausches nach Aus- bestens bewährt hat und einen hohen und den ausländischen Sozialversiche- stellung des Formulars PD A1 ohne EU-weiten Stellenwert einnimmt. EESSI rungsträgern erfolgt vollautomatisiert. Die weitere Kontaktaufnahme durch den wird deshalb laufend weiterentwickelt, erforderlichen Daten werden an den rich- Dienstgeber. wobei die Verwaltungsökonomie, die tigen Sozialversicherungsträger übermit- Schaffung von Synergien und in weite- telt. Dadurch kann rascher als bisher die • Ermittlung des zuständigen Sozial- rer Folge noch mehr positive Auswir- Rechtssicherheit für Dienstnehmer, die versicherungsträgers durch das elek- kungen für die Kunden der Sozialversi- gewöhnlich in mehreren Mitgliedstaaten tronische Trägerverzeichnis – keine cherung im Vordergrund stehen. agieren, sichergestellt werden. Zudem ist Irrläufer. durch die jederzeitige Nachvollziehbar- Autor: Harald Tastl keit (Abfrage der Daten im System) ge- • Sämtliche der ausgehenden und währleistet, dass Scheingeschäfte sowie eingehenden Daten sind sicher etwaige gefälschte Formblätter schneller gespeichert und können von den Ihren Ansprechpartner identifiziert werden können. Dies bringt zuständigen österreichischen So- für weitere Infos finden auch für die Betrugsbekämpfung einen zialversicherungsträgern abgefragt Sie hier. wesentlichen Vorteil mit sich. werden. DGSERVICE # 1 | Jänner 2021 7
NEUES ZUR SOZIALVERSICHERUNG Meldungen zum Jahreswechsel Zum Jahreswechsel sind neben den laufend zu übermittelnden Meldungen zusätzlich folgende zu erstatten: Lohnzettel Finanz ELDA am 1.3.2021). Gleiches gilt für die Adresse der Arbeitsstätte Mitteilung gemäß § 109a EStG 1988. Der Lohnzettel Finanz ist mittels elek- Die Adresse der Arbeitsstätte am tronischem Datenaustausch mit den Schwerarbeitsmeldung 31. Dezember oder am letzten Beschäf- österreichischen Sozialversicherungs- tigungstag des Jahres ist an die Statistik trägern (ELDA) an das Finanzamt zu Leisten männliche Versicherte, die das Austria zu melden. übermitteln. Für freie Dienstnehmer ist 40. Lebensjahr bzw. weibliche Versi- dem Finanzamt statt des Lohnzettels Fi- cherte, die das 35. Lebensjahr vollendet Meldefrist: Die Meldung der Adresse nanz eine Mitteilung gemäß § 109a Ein- haben, Tätigkeiten, die auf das Vorlie- der Arbeitsstätte hat mittels ELDA bis kommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) gen von Schwerarbeit nach der Schwer- Ende Februar 2021 zu erfolgen. Da der zu übersenden. arbeitsverordnung schließen lassen, 28.2.2021 ein Sonntag ist, endet die ist eine Schwerarbeitsmeldung an den Meldefrist am nächstfolgenden Werk- Meldefristen: Die Übermittlung des jeweils zuständigen Krankenversiche- tag (1.3.2021). Lohnzettels Finanz hat grundsätzlich rungsträger zu erstatten. mittels ELDA bis Ende Februar 2021, die Autor: Daniel Leitzinger Übersendung des Lohnzettels Finanz in Meldefrist: Die Schwerarbeitsmeldung Papierform bis Ende Jänner 2021 zu er- 2020 ist frühestens Anfang Jänner und folgen. In beiden Fällen ist der Monats- spätestens Ende Februar 2021 mittels Ihren Ansprechpartner letzte ein Sonntag. Die Meldefrist endet ELDA zu erstatten. Da der 28.2.2021 auf für weitere Infos finden daher jeweils am nächstfolgenden Werk- einen Sonntag fällt, endet die Frist am Sie hier. tag (Papierform am 1.2.2021 bzw. mittels nächstfolgenden Werktag (1.3.2021). WERTE 2021 Die Aufwertungszahl für 2021 beträgt 1,033 und wurde mittels dem BGBI. II Nr. 576/2020 offiziell kund gemacht. Daraus ergeben sich für das Jahr 2021 nachstehende veränderliche Werte: Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 475,86 Angepasst wurden auch die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungs Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 713,79 beitrag bei geringem Einkommen: Höchstbeitragsgrundlage monatlich: € 5.550,00 bis € 1.790,00: 0 % (täglich € 185,00) über € 1.790,00 bis € 1.953,00: 1 % Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonder zahlungen: € 11.100,00 über € 1.953,00: 1,20 % Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.475,00 Tägliche Beitragsgrundlagen Grenzbeträge zum für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge Arbeitslosenversicherungsbeitrag erhalten: € 29,86 (= monatlich € 895,80) für Zivildiener: € 42,01 (= monatlich € 1.260,30) Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen seit 1.1.2021: Sonstige Werte bis € 1.790,00: 0 % Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: € 5,91 monatlich über € 1.790,00 bis € 1.953,00: 1 % Verzugszinsen für rückständige Beiträge: 3,38 % über € 1.953,00 bis € 2.117,00: 2 % Zinsersparnisse bei Dienstgeberdarlehen: 0,50 % über € 2.117,00: 3 % 8 DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
GESUNDHEIT IM BETRIEB Besser Foto: Gorynvd/Shutterstock.com ohne Rauch Das Thema Rauchen am Arbeitsplatz ist mitunter konfliktbehaftet. Foto: Fischer Brot GmbH Über die Gestaltung von Rauchpausen oder Rauchplätzen wird oft emotional diskutiert. Hinzu kommt, dass die „Tabakabhängigkeit“ eine Suchterkrankung ist – um rauchfrei zu werden und zu bleiben, sind professionelle Unterstützung und wiederholte Interventionen notwendig. Gesetzliche Regelungen verpflichten Was können Betriebe konkret tun? Manuela Kernecker Unternehmen dazu, ihre Mitarbeiter vor Leiterin Marketing und Betriebliche Tabakrauch am Arbeitsplatz zu schützen • Machen Sie „Rauchen am Arbeits- Gesundheitsförderung Fischer Brot GmbH (ASchG, TNRSG, B-BSG, MSchG etc.)1. platz“ zum Thema in Ihrem Unter- Erfahrungen aus der Praxis zeigen je- nehmen. doch, dass diese manchmal zu kurz grei- „Wir atmen durch!“ fen. Hier setzt die Betriebliche Tabakprä- • Beteiligen Sie Raucher und Nicht- Erfolgreiche Tabak vention an, richtet sie sich doch an alle raucher an der Diskussion. Personen im Unternehmen, Raucher wie prävention in der Praxis Nichtraucher. • Stellen Sie klare Regeln auf. In allen unseren Werken waren die Diffe- Betriebliche Tabakprävention • Nutzen Sie die Broschüren der So- renzen zwischen rauchenden und nicht- zialversicherung und machen Sie rauchenden Kollegen spürbar (Stempel- Raucher werden beim Rauchstopp un- einen Selbstcheck „Wie steht es um und Pausenzeiten, Geruchsbelästigung terstützt und – wie Nichtraucher auch – den Nichtraucherschutz in meinem etc.). Wir haben uns deshalb intensiv mit gezielten Maßnahmen informiert, Betrieb?“, online verfügbar unter dem Thema (Nicht)rauchen gewidmet. um sie vor gesundheitlichen Folgen Rauchfreies Arbeitsleben. Mit Unterstützung der ÖGK hat die Un- des Rauchens zu bewahren. So leisten ternehmensleitung ein BGF-Projekt mit Unternehmen einen wesentlichen Bei- • Informieren Sie sich kostenlos am Schwerpunkt „Raucherentwöhnung“ trag zur Gesundheitsförderung aller „Rauchfrei Telefon“ oder bei den durchgeführt – mit Erfolg! Mitarbeiter, insbesondere der Lehrlinge. Servicestellen des Netzwerks Be- triebliche Gesundheitsförderung Sehr wichtig war dabei eine frühzeitige, Bei den jüngsten Mitarbeitern sind die (BGF). Mehr Informationen da- umfassende Kommunikation mit allen Zahlen nämlich besonders alarmierend: zu unter www.rauchfrei.at bzw. Mitarbeitern. Besonders gefordert waren Mehr als die Hälfte aller Lehrlinge in www.netzwerk-bgf.at. unsere Führungskräfte und Betriebsräte, Österreich raucht täglich. Eine rauch- die anfangs für viele persönliche Gesprä- freie Arbeitsumgebung ist somit eine Autorin: Mag. Dr. Edith Pickl/ che zur Verfügung standen. der wirksamsten Maßnahmen, um bei Institut für Gesundheitsförderung jungen Kollegen den Einstieg in eine und Prävention GmbH Geraucht wurde und wird seit Jahres- Raucherkarriere zu verzögern oder gar anfang 2020 nur mehr an einer dafür zu verhindern. Ihre Ansprechpartnerin vorgesehenen, eindeutig gekennzeich- zum Rauchfrei Telefon: neten Raucherzone im Außenbereich. Diese Umstellung ist geglückt! Damit MMag. Sophie Meingassner haben wir einen großen Schritt in Rich- +43 5 0766-126219 tung „Fairness im Unternehmen“ und sophie.meingassner@oegk.at „gesunde Arbeitsumgebung“ getan. 1 ASchG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, TNRSG – Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz, B-BSG – Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, MSchG – Mutter- DGSERVICE # 1 | Jänner 2021 9 schutzgesetz 1979
GESUNDHEIT IM BETRIEB Gesunder Antrieb BRP-Rotax entwickelt und produziert Antriebssysteme und ist nun Österreichs gesündester Groß- betrieb. Vergangenen Herbst wurde das Unternehmen aus Gunskirchen bei Wels als nationaler – und auch als oberösterreichischer – BGF-Preisträger ausgezeichnet. Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) hat in dem Betrieb eine lange Tradition. Foto: BRP-Rotax (Bild entstand vor der Pandemie) 1.500 Menschen arbeiten im Werk von BRP-Rotax. Das Unternehmen ist spezialisiert auf die Entwicklung und Produktion innovativer Antriebssysteme für Produkte im Powersportbereich. In den letzten 50 Jahren wurden hier über neun Millionen Motoren gefertigt. BGF ist heutzutage gefragter denn je. Breites Angebot gesunde Betriebsküche sind nur ein paar Kein Wunder, denn immer mehr Unter- Beispiele dafür, wie BGF im Alltag gelebt nehmen erkennen den Mehrwert: Mo- Heute ist die Gesundheitsförderung wird. Bei allen Projekten und Initiativen tivierte, leistungsfähige, vor allem aber neben der Arbeitssicherheit fixer Be- legt das Unternehmen Wert auf hohe, gesunde Mitarbeiter sind der Schlüssel standteil der Unternehmenskultur von international anerkannte Qualitätsstan- zum nachhaltigen wirtschaftlichen Er- BRP-Rotax, davon zeugt die Bandbreite dards für Gesundheitsförderung – das folg. an Angeboten. Gesundheitschecks und war mit ein Grund für die Entscheidung Gesundheitstage, ein firmeneigenes der Jury bei der Preisvergabe. BRP-Rotax hat sich BGF schon lange Fitnesscenter für Mitarbeiter und Ange- vor dem aktuellen „BGF-Trend“ ver- hörige, Workshops über Stressmanage- Nah an den Menschen schrieben – 2008 startete Rotax das ment oder Burnout-Prävention, „End- gesundheitsfördernde Engagement lich Nichtraucher“, Outdoor-Trainings „Wichtig ist uns, dass wir unsere An- und seit 2012 ist das Unternehmen auch und Sportunterricht für Lehrlinge, Lauf- gebote direkt an den Arbeitsplatz brin- Träger des namhaften Gütesiegels des Events und Mountainbike-Trophies, gen. Wir gestalten zudem jedes Jahr Österreichischen Netzwerks BGF. Ergonomie am Arbeitsplatz und eine eigene gesundheitliche Schwerpunkte zu Themen, die die Mitarbeiter bewe- gen. Außerdem setzen wir verstärkt auf zielgruppenspezifische Programme“, INFOS ZU BGF betont Michaela Grüttner, BGF-Pro- jektleiterin bei BRP-Rotax. Auch die le- Neben BRP-Rotax sind bereits über 1.670 Unternehmen Träger bensphasenorientierten Arbeitsmodelle des Gütesiegels des Österreichischen Netzwerks BGF. In Summe im Unternehmen orientieren sich an entspricht dies der Schaffung von mehr als 587.000 gesünderen den individuellen Ansprüchen der Men- Arbeitsplätzen. schen und tragen wesentlich zur körper- lichen wie seelischen Gesundheit bei. Mehr zum Thema und Unterstüt- zung bei der Umsetzung von BGF Autor: Michael Leithinger finden Sie bei den Servicestellen des Österreichischen Netzwerks BGF Mag. Christoph Heigl, MPH unter www.netzwerk-bgf.at oder +43 5 0766-14103502 www.gesundheitskasse.at/bgf. christoph.heigl@oegk.at 10 DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
GESUNDHEIT IM BETRIEB Foto: BRP-Rotax Drei Fragen an … Michaela Grüttner, BGF-Projektleiterin BRP-Rotax Was waren die Motive, ein Welche Effekte sind sichtbar? Welche Tipps geben Sie 1 2 3 BGF-Projekt zu starten? Betrieben, die in die BGF ein- Ein Effekt ist, dass die Anwesenheitsquo- steigen wollen? Gesundheitsförderung hat bei uns eine te im Unternehmen in den letzten Jahren lange Tradition. Am Anfang stand das kontinuierlich gestiegen ist. Natürlich Das Wichtigste ist die aktive Unterstüt- Rotax-Qualitäts-Produktivitäts-System ist das nicht allein auf Gesundheitsför- zung durch Management und Betriebs- (RQPS) mit dem Fokus auf Sicherheit derung zurückzuführen, aber sie leistet rat. Wenn das Top-Management sich und Sauberkeit am Arbeitsplatz. einen wesentlichen Beitrag dazu. Mit ei- sichtbar beteiligt, aktiviert das auch vie- ner Vielzahl von zielgruppenspezifischen le Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Parallel dazu ist das Thema Gesundheit Projekten und Programmen konnten es kommt etwas in Bewegung. immer stärker geworden und 2008 star- gesundheitsbelastende Einflüsse weiter teten wir mit Betrieblicher Gesundheits- reduziert und die Arbeitsbedingungen Weiters zahlt sich ein langer Atem aus förderung. Mittlerweile ist das Thema weiter verbessert werden. Beispiele dafür – immer am Ball zu bleiben und das Gesundheit fest in unserer Unterneh- sind unsere lebensphasenorientierten Ar- Programm unter Einbeziehung der Be- menskultur verankert und findet sich beitsmodelle wie Sabbaticals, Bildungs- schäftigten stetig weiterzuentwickeln, unter anderem im Managementhand- karenz, Väterkarenz, zahlreiche flexible ist der Garant für erfolgreiche betrieb- buch und in unserer Strategie wieder. Teilzeitmodelle und die Rücksichtnahme liche Gesundheitsförderung. bei der Arbeitsplatzgestaltung von Team- mitgliedern über 50 Jahren. EvalKS – Krankenständen auf der Spur EvalKS bietet eine wissenschaftlich fundierte Analyse von Krankenstandsdaten und zeigt die gesundheitliche Konstitution der Belegschaft auf – gesundheitsfördernde Maßnahmen können damit noch treffsicherer entwickelt und gestaltet werden. Die Analyse von Krankenständen leis- Altersgruppen oder dem Arbeitsver- gesundheitsfördernden Maßnahmen tet einen wertvollen Beitrag zur Be- hältnis (Arbeiter oder Angestellte). Die weiter erhöht. trieblichen Gesundheitsförderung und Analysen von Krankheitsgruppen oder bietet eine wertvolle Ergänzung zu den einzelnen Abteilungen und Betriebs- Solider Datenschutz eigenen Personaldaten. Bundesländer- stätten geben Aufschluss über lokale spezifische und branchenspezifische Gegebenheiten. Das EvalKS-Angebot der ÖGK richtet Benchmark ermöglichen es, den eige- sich an Unternehmen ab 50 Beschäf- nen Betrieb genau zu verorten. Diese Aufgliederung ermöglicht eine tigten. Der Schutz der Privatsphäre präzise Verortung von gesundheit- der Menschen im Betrieb ist oberstes Zielgenaue Maßnahmen lichen Belastungen und Problemen Gebot – die Datenschutzstandards und die Fokussierung von Maßnahmen bei EvalKS übertreffen dabei sogar die Darüber hinaus kann die gesundheit- auf genau definierte Zielgruppen. In EU-Datenschutz-Grundverordnung liche Konstitution einzelner Unter- Verbindung mit der im Unternehmen (DSGVO). nehmensbereiche verdeutlicht werden vorhandenen Gesundheitskompe- – dank eigener Auswertungen nach tenz wird damit die Wirksamkeit von Autorin: Pamela Gattermayr Webtipp: Nähere Informationen zu EvalKS finden Sie auf www.gesundheitskasse.at unter „Oberösterreich/Gesund Leben/ Pamela Gattermayr Gesunde Lebenswelten/Betriebliche Gesundheitsförderung/BGF +43 5 0766-14103519 Analyseinstrumente“. au-auswertung@oegk.at DGSERVICE # 1 | Jänner 2021 11
THEMEN IM FOKUS Clearingfälle - Fragen und Antworten Das SV-Clearingsystem unterstützt die Meldungserstattung insofern, als es die einzelnen Melde- abläufe auf ihre Richtigkeit bzw. Vollständigkeit prüft und etwaige Ungereimtheiten automatisch rückmeldet. Der folgende Beitrag beleuchtet jene Problemfelder, die noch relativ häufig Clearingfälle verursachen und gibt Ihnen Tipps, wie Sie diese vermeiden können. Berichtigung von Meldungen Neumeldung der betroffenen Da der Dienstnehmer nur vom tat- mBGM vorzunehmen. sächlichen Entgelt einen Anteil zur Was bedeutet der Hinweis, dass AV zu tragen hat, darf der Entfall eine „Meldung nicht akzeptiert“ Beginn der Verrechnung bzw. die Verminderung des AV-Bei- wurde? trages auch nur das tatsächliche Ein Dienstnehmer bezieht vom Entgelt betreffen. Der Dienstneh- In diesem Fall liegt ein formaler 1.2.2021 bis 15.2.2021 Kranken- meranteil zur AV aus der Differenz Fehler, wie etwa eine falsche Da- geld. Welcher Tag ist bei der Er- der fiktiven Beitragsgrundlage und tenfeldbelegung, vor. Die betref- stellung der mBGM im Datenfeld des tatsächlichen Entgeltes, der fende Meldung ist neu zu übermit- „Beginn der Verrechnung“ des vom Dienstgeber allein zu tragen teln. Der Clearingfall kann nicht Tarifblocks einzutragen? ist, kann daher nicht entfallen bzw. mittels Storno aufgelöst werden. vermindert werden. Aus diesem Bei einer im Kalendermonat durch- Grund ist in der mBGM eine eige- laufenden Beschäftigung beginnt ne Verrechnungsbasis für die Wie ist bei einer Clearingrück- die Verrechnung in der Regel mit AV-Minderung erforderlich. meldung vorzugehen, die besagt, dem ersten Tag des Beitragszeit- dass eine „Meldung nicht verar- raumes („Beginn der Verrechnung“ Für die Entscheidung, ob und wel- beitet“ wurde? = „01“). Vor allem im Zusammen- cher Abschlag für die Minderung hang mit krankheitsbedingten Un- der AV bei geringem Einkommen Wurde eine „Meldung nicht verar- terbrechungen (z. B. Bezug von verwendet werden kann, ist die beitet“, ist jedenfalls ein Storno Krankengeld) ist jedoch darauf zu Höhe der allgemeinen Beitrags- dieser Meldung sowie eine Neu- achten, dass jener Tag als „Beginn grundlage bzw. der Sonderzahlung meldung mit den korrekten Daten der Verrechnung“ herangezogen maßgeblich. Für die Verrechnung erforderlich. Achtung: Eine Korrek- wird, der dem Ende des Kranken- des Abschlages kommen dann die tur mittels „Richtigstellung“ ist in geldanspruches folgt. Im konkre- beiden Verrechnungsbasis-Typen solchen Fällen nicht möglich. ten Fall beginnt die Verrechnung für die spezielle AV-Minderung zur mit dem 16.2.2021 (= erster bei- Anwendung, nämlich die „allge- tragsrelevanter Versicherungstag meine Beitragsgrundlage für spe- Wie lässt sich eine bereits über- nach Leistungsbezug). Im Tarif- zielle AV-Minderung“ (AZ) und die mittelte monatliche Beitrags- block ist daher „16“ einzutragen. „Sonderzahlung für spezielle grundlagenmeldung (mBGM) AV-Minderung“ (SA). ändern, ohne eine Rückfrage im Abweichende Beitragsgrundlage Clearingsystem auszulösen? Anzahl der Tarifblöcke Ein Dienstnehmer befindet sich in Eine erstattete mBGM kann aus- Altersteilzeit. Wie wird die Ver- Eine Dienstnehmerin übt wäh- schließlich durch eine Stornomel- minderung des Arbeitslosenversi- rend der Karenz eine gering dung und anschließende Neumel- cherungsbeitrages (AV-Beitrages) fügige Beschäftigung aus. Diese dung der korrekten mBGM auf der mBGM berücksichtigt? endet mit 21.2.2021 und das geändert bzw. korrigiert werden. karenzierte (vollversicherungs- Im Normalfall entspricht die Bei- pflichtige) Dienstverhältnis lebt Vorsicht im Beitragsvorschreibe tragsgrundlage für die Minderung mit 22.2.2021 wieder auf. Warum verfahren: Ist nach erfolgter Bei- des AV-Beitrages der allgemeinen ist in diesem Fall eine mBGM (für tragsvorschreibung eine mBGM Beitragsgrundlage bzw. der Son- den Regelfall) mit zwei Tarifblö- für eine regelmäßige Beschäfti- derzahlung. Bei einer in Anspruch cken zu übermitteln? gung zu ändern, ist lediglich eine genommenen Altersteilzeit weicht neue mBGM zu übermitteln. Diese jedoch die Beitragsgrundlage für Grundsätzlich beinhaltet die versi- überschreibt die ursprüngliche die Berechnung der Sozialversi- chertenbezogene mBGM nur Meldung, ein Storno der zu än- cherungsbeiträge (= fiktive Bei- einen Tarifblock. In folgenden Kon- dernden mBGM ist nicht zulässig. tragsgrundlage in Höhe des Ein- stellationen ist jedoch zwingend Dies gilt nicht für fallweise und kür- kommens vor Herabsetzung der mehr als ein Tarifblock erforderlich: zer als einen Monat vereinbarte Normalarbeitszeit) vom tatsächli- Beschäftigungen: Hier sind Ände- chen Einkommen des Dienstneh- Wenn in einem Beitragszeitraum rungen stets mittels Storno und mers ab. mehrere gleichartige (= regel 12 DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
THEMEN IM FOKUS mäßige oder fallweise) Beschäf- tigungsverhältnisse vorliegen. Dies gilt sowohl für zeitlich hinter- einanderliegende als auch für par- Wichtige Tipps allele Beschäftigungen (siehe Sachverhalt, aber auch z. B. bei Anmeldung ohne Versicherungsnummer: Wird eine Anmeldung nur mit Aufnahme einer neuen Beschäfti- Geburtsdatum übermittelt, kann diese nur in Verbindung mit der Meldung gung während laufender Kündi- „Versicherungsnummer Anforderung“ verarbeitet werden. In diesem Fall ist gungsentschädigung oder Urlaubs neben dem Geburtsdatum allerdings der Referenzwert der Meldung „Versi- ersatzleistung). cherungsnummer Anforderung“, die idealerweise vor der elektronischen Anmeldung erstattet wurde, anzugeben. Bei unterschiedlicher Verrech- nung innerhalb eines Beitrags- Referenzwert: Damit eine Storno-mBGM auch tatsächlich der Original zeitraumes (z. B. im Anschluss an meldung zugeordnet und in weiterer Folge verarbeitet werden kann, ist es ein untermonatig endendes Lehr- zwingend erforderlich, den korrekten Referenzwert der ursprünglichen verhältnis erfolgt eine Weiterbe- Meldung anzuführen. Achtung: Die Summen der Beiträge müssen ebenfalls schäftigung als Arbeiter/Ange- übereinstimmen. stellter). Richtigstellung oder Storno der An-/Abmeldung: Auch hier ist der Referenz- Im Falle einer Unterbrechung der wert der Originalmeldung anzugeben. Wurde die erstattete An-/Abmeldung Versicherungszeit auf Grund ei- jedoch bereits per Richtigstellung korrigiert, ist der Referenzwert der letzten ner Abmeldung ohne arbeitsrecht- Meldung relevant. lichem Ende und einer neuerlichen Anmeldung (z. B. Truppenübung). mBGM: Die vor Arbeitsbeginn vereinbarte Beschäftigungsdauer ist wesent- lich für die Verwendung der richtigen mBGM: Jährliche Abrechnung geringfügig Beschäftigter • mBGM für mindestens einen Monat (oder länger) vereinbarte Beschäfti- gungsverhältnisse (= Regelfall), Sind für geringfügig beschäftigte Dienstnehmer, die jährlich abge- • mBGM für kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung und rechnet werden, auch (monat- lich) mBGM zu erstatten? • mBGM für fallweise Beschäftigte. Ja. Auch bei einer jährlichen Ab- Verrechnungsgrundlage: Um Clearingfälle zu vermeiden, ist es b esonders rechnung sind für die betroffenen wichtig, die korrekte Verrechnungsgrundlage anzugeben. Folgende Versicherten (monatlich) mBGM Varianten stehen zur Auswahl: zu erstatten. Diese sind in einem mBGM-Paket zusammenzufassen, • „1“ = SV-Verrechnung und BV-Verrechnung mit Zeit in der SV und BV, welches durch Belegung des Fel- des „Jährliche Abrechnung für ge- • „2“ = SV-Verrechnung mit Zeit in der SV, ringfügige Beschäftigung“ mit „Ja“ entsprechend zu deklarieren ist. • „3“ = BV-Verrechnung mit Zeit in der BV, Eine jährliche Abrechnung kann • „4“ = SV-Verrechnung ohne Zeit in der SV, nur gemeinsam für den Unfallver- sicherungsbeitrag (gegebenenfalls • „5“ = BV-Verrechnung ohne Zeit in der BV und zuzüglich Dienstgeberabgabe) und den Beitrag zur Betrieblichen • „6“ = SV-Verrechnung und BV-Verrechnung ohne Zeit in der SV und BV. Vorsorge (BV-Beitrag) vorgenom- men werden. Bei jährlicher Zah- lungsweise der BV-Beiträge für ge- ringfügig Beschäftigte ist zusätzlich Bitte achten Sie darauf: ein Zuschlag von 2,50 % der zu leis- tenden BV-Beiträge zu entrichten. • Geben Sie bei der Anmeldung Ihrer Dienstnehmer den Beginn der Betrieb- lichen Vorsorge (BV) richtig an. Bitte korrigieren Sie allfällige Clearingrück- Autor: Mag. Wolfgang Böhm meldungen zu Anmeldungen mit fehlerhaftem BV-Beginn. • Melden Sie in der mBGM den Verrechnungsbeginn korrekt. Das Datenfeld „Beginn der Verrechnung“ ist je nach Fall entsprechend zu belegen bzw. zu Ihren Ansprechpartner ändern. für weitere Infos finden Sie hier. • Verwenden Sie für die Abrechnung Ihrer Dienstnehmer immer die entspre- chende (richtige) Beitragskontonummer. DGSERVICE # 1 | Jänner 2021 13
THEMEN IM FOKUS Rechtzeitige Meldungen sparen Arbeit und Geld Die Mehrzahl der Dienstgeber kommt ihren Meldeverpflichtungen gewissenhaft und pünktlich nach. Dennoch kommt es immer wieder zu Meldefristversäumnissen – vor allem im Zusammenhang mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) –, die zu gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschlägen führen. Nur eine lückenlose Meldedisziplin • Dies gilt auch für die Beitragsgrund- die Versicherungstage und die dazuge- schützt Unternehmen vor drohenden lagen zum Zwecke der Pensionsbe- hörigen Beitrags grundlagen mit einer Kosten und Mühen und gewährleistet, rechnung. mBGM. Sie ersparen sich dadurch zwei dass ihre Beschäftigten die ihnen zuste- weitere Meldungen! henden Versicherungsleistungen in der • Vermeidbare Rückfragen mit zeit- richtigen Höhe in Anspruch nehmen und kostenintensive Erhebungen Im Beitragsvorschreibeverfahren sind können. fallen an. die Versicherungstage und die Bei- tragsgrundlagen unabhängig vom Be- Seit September 2020 ist die Österrei- Um diese negativen Auswirkungen von schäftigungsbeginn bis zum Siebenten chische Gesundheitskasse (ÖGK) wie- Meldefristüberschreitungen auf Dienst- des Folgemonates zu übermitteln. Nach der gesetzlich verpflichtet, sämtliche geber und Beschäftigte zu vermeiden, erfolgter Anmeldung ist jedenfalls eine Meldefristversäumnisse im Zusammen- ersuchen wir, die mBGM stets zeitge- mBGM erforderlich. Erst durch diese hang mit An- und Abmeldungen sowie recht zu erstatten. Meldung wird der Anmeldevorgang der monatlichen Beitragsgrundlagen- final abgeschlossen. meldung (mBGM) zu sanktionieren. mBGM-Meldefristen In weiterer Folge ist eine mBGM nur Häufige Folgen von mBGM- Im Selbstabrechnerverfahren ist die dann zwingend erforderlich, wenn sich Meldefristversäumnissen mBGM bis zum 15. nach Ablauf eines die Beitragsgrundlage ändert. Dazu jeden Beitragszeitraumes zu erstat- kommt es bei einer Erhöhung oder Ver- • Verspätet erstattete oder fehlende ten. Wird ein Beschäftigungsverhältnis ringerung des laufenden Entgeltes oder mBGM führen zu Säumniszuschlä- nach dem 15. des Eintrittsmonates auf- wenn Sonderzahlungen gebühren. Im gen. genommen, endet die Frist für die Vor- letzteren Fall wird leider oftmals auf die lage der ersten mBGM mit dem 15. des mBGM vergessen. Vermeidbare Säum- • Die zu entrichtenden Sozialversiche- übernächsten Monates. Alle weiteren niszuschläge sind die Konsequenz. rungsbeiträge werden ex offo (amts- mBGM sind in Folge bis zum 15. des Fol- wegig) festgestellt und auf dem Bei- gemonates zu übermitteln. Verspätete Vorlage der mBGM tragskonto verbucht. Für fallweise Beschäftigte sind (zumin- Nach Ablauf der gesetzlichen Melde- • Die so ermittelte Beitragsforderung dest) die Versicherungstage bis zum frist werden die Dienstgeber über das ist innerhalb der gesetzlichen Zah- Siebenten des Folgemonates mit der SV-Clearingsystem informiert, dass lungsfrist zu begleichen. mBGM (Tarifblock fallweise Beschäf mBGM fehlen. tigte ohne Verrechnung) zu melden. • Die Meldung der korrekten Beitrags- Erst dadurch wird die vor Arbeitsantritt Langen trotz der ergangenen Vorlage- grundlagen und zu entrichtenden zu erstattende Anmeldung des fall aufforderung bis zum Ende des Ka- Beiträge ist trotz vorgeschriebener weisen Beschäftigten abgeschlossen. lendermonates die fehlenden mBGM Säumniszuschläge und amtlich er- nicht ein, ist die ÖGK bis zur vollstän- stellter mBGM verpflichtend nach- Die Übermittlung der Beitragsgrund digen Übermittlung der ausständigen zuholen. lagen muss in einem zweiten Schritt bis Abrechnungsunterlagen berechtigt, zum 15. des Folgemonates bzw. bei Ein- die Beitragsgrundlagen des Vormona- • Bei Zahlungsverzügen gelten die tritt nach dem 15. des Monates bis zum tes für die Beitragsabrechnung fortzu- allgemeinen Betreibungsmaßnah- 15. des übernächsten Monates vorge- schreiben. men. nommen werden. Die gemeldete mBGM „ohne Verrechnung“ ist zusätzlich zu Liegen im Vormonat derartige Daten • Die Ansprüche der Versicherten auf stornieren. nicht vor (Erstmeldung), erfolgt die Leistungen aus der Betrieblichen Ermittlung der Beitragsgrundlage Vorsorge sind ohne Vorlage der Unsere Empfehlung: Melden Sie bei auf Grund von Daten eines ande- mBGM nicht gewährleistet. fallweise beschäftigten Personen gleich ren Versicherten für den betroffenen 14 DGSERVICE # 1 | Jänner 2021
THEMEN IM FOKUS Beitragszeitraum (mit gleicher Tarif- gruppe oder gleichem Beschäftigungs- ausmaß) beim selben Dienstgeber oder bei ähnlichen Betrieben (Ermittlung laut „ÖNACE Durchschnittswert“). Wird eine mBGM amtswegig erstellt (ex-offo-mBGM), erhält der Melde- pflichtige wiederum über das SV-Clea- ringsystem eine entsprechende Informa- tion. Die auf Basis der fortgeschriebenen Beitragsgrundlagen ermittelten Bei- Foto: Andrii Yalanskyi/Shutterstock.com träge werden auf dem Beitragskonto des Dienstgebers verbucht und sind innerhalb der gesetzlichen Zahlungs- frist einzuzahlen. Bei Zahlungsver- zügen gelangen die allgemeinen Be treibungsmaßnahmen (Verzugszinsen, Mahnungen, Exekutionen etc.) zur An- wendung. Im Bereich der Betrieblichen Vorsorge (BV) gelangt die gesetzliche Ermächti- gung zur Fortschreibung der Beitrags- grundlagen und Ermittlung der Bei- träge nicht zur Anwendung. Dies hat Säumniszuschläge IMPRESSUM zur Folge, dass bei fehlenden mBGM keine anwartschaftsbegründenden Bei- Auf Grund der vorliegenden Meldefrist- Medieneigentümer und H erausgeber: tragsgrundlagen für die Abfertigung der überschreitung wird in weiterer Folge Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), Haidingergasse 1, 1030 Wien, Beschäftigten vorliegen. Im Extremfall ein Säumniszuschlag vorgeschrieben. ATU74552637, Tel.: +43 5 0766 – 0, scheinen die Ansprüche sogar auf den Dessen Höhe bemisst sich an der Mel- E-Mail: office@oegk.at, Web: jährlich an die Versicherten ergehenden dungsart und der Dauer der Meldefrist- www.gesundheitskasse.at/impressum Kontomitteilungen der Betrieblichen überschreitung. Chefredakteur: Michael Leithinger (ÖGK) Vorsorgekassen nicht auf. Rückfragen Produktionsleiterin: Mag. (FH) K arina der Betroffenen bei ihren Dienstgebern Die amtswegig erstellten mBGM und Sandhofer (ÖGK) sind die Folge. die vorgeschriebenen Säumniszu- Redaktionsteam: Fachbereich Ver- schläge entbinden den Dienstgeber sicherungsservice, Expertisezentrum Eine ähnliche Situation ergibt sich bei aber keineswegs davon, die korrekten Öffentlichkeitsarbeit und Marketing, Ex- den Beitragsgrundlagen zur Pensions- mBGM nachzureichen. Es werden stets pertisezentrum Gesundheitsförderung, versicherung. Die mit einer amtlich er- die tatsächlichen Beitragsgrundlagen Prävention und Public Health der ÖGK stellten mBGM ermittelten „vorläufigen“ der Versicherten und die davon zu ent- Layout: Cornelia Bouchal, Nicole Renner, Gerhard Trimmel (alle ÖGK), Layout-Re- Beitragsgrundlagen werden im Rahmen richtenden Beiträge benötigt. launch: Lowe GGK Werbeagentur GmbH des Pensionsfeststellungsverfahrens Bildnachweis: Titelfoto: A. Malivuk/ nicht berücksichtigt. Die Anspruchser- Autor: Hannes Holzinger Shutterstock.com, weitere Bilder, wenn mittlung erfolgt ausschließlich anhand nicht anders angegeben: ÖGK der vom Dienstgeber zu erstattenden Offenlegung nach § 25 M ediengesetz: mBGM und der darin enthaltenen tat- Das Magazin „DGservice“ der Öster- sächlichen Beitragsgrundlagen. reichischen Gesundheitskasse dient der Information der Kundengruppe Dienst- geber, Steuerberater und Lohnverrech- ner sowie deren Mitarbeitenden über Themen aus dem Bereich Melde-, Versi- Webtipp: Nähere Informationen zu den Säumniszuschlägen finden cherungs- und Beitragswesen, ergänzt Sie auf www.gesundheitskasse.at unter „Dienstgeber/Grundlagen um Themen der Betrieblichen Gesund- A - Z/P - U/Säumniszuschlag“. heitsförderung sowie Informationen zur österreichischen Sozialversicherung. Offenlegung nach § 25 Abs. 2 Medien gesetz: Die Österreichische Gesundheits kasse wird durch den Verwaltungsrat Ihren Ansprechpartner für weitere Infos finden Sie hier. vertreten (§ 423 ASVG) – www.gesund- heitskasse.at/selbstverwaltung DGSERVICE # 1 | Jänner 2021 15
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