Sicherer Sichtfl ug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
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Zur Sicherheit: Inhalt Verantwortungsbewusstes Fliegen In Lufträumen, in denen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, Zur Sicherheit: VFR) geflogen werden kann, können Piloten mit sehr unterschied- Verantwortungsbewusstes Fliegen 2 lichen Qualifikationen, verschiedenen Luftfahrtgeräten und Geschwindigkeiten aufeinandertreffen. Zudem können dort Vor dem Start: gleichermaßen kontrollierte und unkontrollierte Flüge stattfinden. Sorgfältige Planung ist ... 4 Ein verantwortungsbewusstes Fliegen verlangt unter anderem, Flugplanaufgabe im Flug: dass Piloten: Air-filed Flight Plan-AFIL 8 regelmäßig Sprechfunkverfahren üben und die Funkdisziplin beachten, Richtig vorbereitet: sich kontinuierlich mit der Luftraumstruktur und möglichen Ände- AIS-C 9 rungen vertraut machen, Deutscher Wetterdienst 11 eine solide Flugvorbereitung vor jedem Flug vornehmen (Navigation, Wetter usw.). Kontrolliert oder unkontrolliert: Die Luftraumstruktur 12 Mit dieser Broschüre der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hal- ten sie einen wichtigen Ratgeber in den Händen, mit dem wir Ihnen Service für Sichtflieger: helfen möchten, Ihren Flug im deutschen Luftraum sicherer zu Der Fluginformationsdienst FIS 18 gestalten und Ihre Freude am Fliegen zu bewahren. Professionelle Kommunikation: Bitte beachten Sie: Sprechfunkverfahren auf FIS-Frequenzen 20 Diese Broschüre ersetzt nicht bestehendes Regelwerk und erhebt nicht den Anspruch der Aktualität und Vollständigkeit. Daher ist sie Gezielt informieren: nicht für die Flugvorbereitung gemäß der Durchführungsverord- Die wichtigsten Kontakte 22 nung VO (EU) Nr. 923/2012 geeignet. FIS-Sektoren, Frequenzen und Rufzeichen: 23 2 3
Vor dem Start: Sorgfältige Planung ist ein Garant für einen sicheren Flug Wer mit dem Luftfahrzeug abhebt, muss sich vorher genau darüber Besonderheiten bei der Flugplanung: im Klaren sein, was er vorhat. Vor allem Überlandflüge bedürfen Grenzüberschreitendende Flüge einer sorgfältigen Planung. Vor der eigentlichen Flugplanung ist AIP VFR ENR 1.21 ff es nötig zu klären, welche Informationen der Pilot für den Flug braucht. In Deutschland muss für folgende VFR-Flüge ein Flugplan beim AIS-C der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH aufgegeben werden: Folgende Fragen sollte sich der Flugzeugführer stellen: 1. F ür Flüge über die deutsche Grenze, mit folgenden Ausnahmen: Welche Luftraumstruktur (auch Änderungen) und Regeln gelten Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln von und nach für die geplante Flugroute? den „Schengen-Staaten” benötigen für das deutsche Hoheitsge- Wo muss im Luftraum ‚E‘ und ‚G‘ auch mit Verkehr nach Instrumen- biet keinen Flugplan, sofern der gesamte Flugverlauf ausschließ- tenflugregeln (IFR) gerechnet werden (z.B. in der Nähe von Flughä- lich das Gebiet oder den Luftraum der Unterzeichnerstaaten des fen, besonders im Bereich der verlängerten Anfluggrundlinie)? Schengener Durchführungsübereinkommens berührt. Für die Welche Lufträume dürfen nur mit Transponder genutzt werden. Teile eines Fluges, die außerhalb des deutschen Luftraums lie- W elches Wetter ist während des Fluges zu erwarten? gen, sind die Vorschriften des jeweils betroffenen Landes maß- Welche Besonderheiten gibt es auf der Flugroute (z.B. Flugbe- geblich. schränkungsgebiete...)? S ollte oder muss ein Flugplan aufgegeben werden? Achtung: Es gibt keine einheitlichen Regeln dazu in Europa. Jedes Wie verhalte ich mich in Sonderfällen und Notfällen? Bin ich mit Land hat eigene Verfahren, die in unterschiedlichen Publikationen den notwendigen Verfahren und Maßnahmen vertraut? (z.B. AIP, NOTAM…) veröffentlicht werden und darüber hinaus dyna- misch sind. Die jeweils geltenden Regeln können beim AIS-C erfragt werden. 4 5
VFR bei Nacht Militärischer Tiefflug Für VFR-Flüge bei Nacht sind folgende zusätzliche Verfahren zu Tiefflüge mit militärischen Strahl- und Transportflugzeugen werden beachten: überwiegend nach VFR durchgeführt. • Flugplanaufgabe erforderlich, für Flüge über die Flugplatzum gebung hinaus – Sie sind grundsätzlich überall in Deutschland zulässig. • Funkkontakt ist herzustellen (Flugverkehrskontrollfrequenz oder – Sie sind nicht an feste Strecken und Höhen gebunden. FIS) – Sie finden im Allgemeinen an Werktagen statt. –S ie finden überwiegend im Luftraum unterhalb 2000 ft TMZ mit Hörbereitschaft GND statt (sofern Tageszeit und Wetter es zulassen). Auf der ICAO-Karte 1:500.000 sind für alle TMZs konkrete Transpon- –D ie Minimumflughöhe für Kampfflugzeuge über See sind dercodes mit zugehörigen Frequenzen veröffentlicht. Während des 100 ft ASL. Aufenthalts in der TMZ besteht die Verpflichtung den veröffentlich- ten Transponer-Code zu schalten und Hörbereitschaft zu halten. Sicherheitsempfehlung: Sofern nach Wetterlage und Tageszeit mit VFR-Flügen militärischer Wichtig: Strahlflugzeuge zu rechnen ist, wird den zivilen Luftfahrzeugfüh- • nicht aktiv auf Frequenz reinrufen, sondern Frequenz nur rasten rern, die einen Flug nach Sichtflugregeln planen, empfohlen, bei und abhören (Lotse nimmt bei Bedarf Kontakt auf) An- und Abflügen zu/von Landeplätzen, Segelfluggeländen sowie • bei Verlassen der TMZ und der zugehörigen Frequenz den Trans- Geländen auf denen Außenstarts und -landungen mit Hängegleitern ponder wieder auf Code 7000 zurückschalten und Gleitsegeln stattfinden, das Höhenband 500 bis 2000 ft GND Wenn sich der Luftfahrzeugführer vor Einflug in die TMZ auf einer so schnell wie möglich zu durchfliegen. Frequenz des Fluginformationsdienstes (FIS) befindet, kommt eines der folgenden Verfahren zur Anwendung: Militärisches Nachttiefflugsystem in Deutschland (NLFS) 1. Der Luftfahrzeugführer meldet das Verlassen der FIS-Frequenz ED-R 150 und ändert seinen Transponder Code auf den in der ICAO-Karte Vertikale Begrenzung der ED-R 150: 500 ft AGL bis 500 ft oberhalb enthaltenen Transponder Code und muss Hörbereitschaft auf der der im NLFS veröffentlichten ‚Flughöhe für Notfälle‘. in der ICAO-Karte veröffentlichten Frequenz halten. oder Zeitliche Wirksamkeit: 2. Luftfahrzeugführer kann auf Anfrage und nach Bestätigung auf Informationen über die Aktivierung der einzelnen Abschnitte des der Frequenz des FIS verbleiben und den von FIS zugewiesenen NLFS können im Rahmen des Flugberatungsdienstes beim AIS-C Transponder-Code beibehalten. (www.dfs-ais.de) eingeholt werden. Die Bekanntgabe erfolgt über entsprechende Notam-Veröffentlichungen. Das Verfahren zu 1 kommt grundsätzlich (präferiert) in den folgenden Zusätzlich können Aktivierungszeiten und geplante Strecken TMZs zur Anwendung: Dresden, Leipzig, Memmingen, Nürnberg. abschnitte über den Airspace Use Plan (AUP) eingesehen werden, zu finden unter (www.dfs-ais.de). Das Verfahren zu 2 kommt grundsätzlich (präferiert) in den folgen- den TMZs zur Anwendung: Hamburg, Hannover, Niederrhein, Dort- Durchflug: mund, Münster-Osnabrück, Paderborn, Hahn, Friedrichshafen, Witt- Verfahren zum Durchfliegen von ED-Rs sind in der AIP VFR ENR 3 mund. beschrieben. *Winterzeit (Sommerzeit) 6 7
Flugplanaufgabe im Flug: Diese umfassen z.B. folgende Angaben: Air-filed Flight Plan – AFIL Luftfahrzeugkennung / Rufzeichen Luftfahrzeugmuster Der Luftfahrzeugführer kann während des Fluges einen Flugplan Geplanter Flugabschnitt aufgeben. Hierbei nimmt der Flugverkehrsdienst die kompletten Beabsichtigte Flughöhe Flugplandaten auf den festgelegten Funkfrequenzen zur Weiterlei- Sonstige durch den FVK im Einzelfall angeforderte Daten tung an das AIS-C entgegen. Richtig vorbereitet: Wir empfehlen jedem Luftraumnutzer, vor dem Start schon einen AIS-C und Deutscher Wetterdienst möglichen Z- oder VFR-N-Flugplan aufzugeben, auf den während des Fluges jederzeit zugegriffen werden kann. Sollte dieser Flug- Nach der Flugplanung folgt die Flugvorbereitung. Wichtige Informa- plan nicht benötigt werden, so kann er über Funk jederzeit aufge- tionen dazu finden Piloten in Luftraumpublikationen der DFS, wie hoben werden. Somit ist man z.B. auf eine schlechte Wettersitua- der AIP VFR, den ICAO-Karten, den Luftraumfächer oder dem Luft- tion besser vorbereitet und kann auch dann, mit dem Flugplan, den raumstrukturposter. Flug grenzüberschreitend fortsetzen. Die Wahrscheinlichkeit, in die Nacht hineinzukommen, sollte Grund genug sein, hier ebenfalls vor- AIS-C ausschauend einen VFR-N-Flugplan aufzugeben. Weitergehende Informationen erhalten die Flugzeugführer vom Aeronautical Information Service Centre (AIS-C). Es stellt NOTAM Davon zu unterscheiden sind Flugpläne mit beschränkten, nur per und Preflight Information Bulletins (PIBs) zur Verfügung, die Pilo- Sprechfunk zu transferierenden Informationen, die ausschließlich ten über Besonderheiten an Flugplätzen (zum Beispiel Bauarbeiten) dem Flugverkehrsdienst unter anderem zu übermitteln sind, um oder auf der Flugstrecke (zum Beispiel aktive Flugbeschränkungs- eine Freigabe für einen kleinen Flugabschnitt, beispielsweise für gebiete) hinweisen. Außerdem können im AIS-C Flugpläne aufgege- das Kreuzen einer Kontrollzone oder für Start oder Landung auf ben werden. Die Flugberater im AIS-C prüfen diese und leiten sie an einem kontrollierten Flugplatz, zu erhalten. alle betroffenen Tower- und FIS-Stellen weiter. Grundsätzlich kann für jeden Überlandflug ein Flugplan aufgegeben werden. 8 9
Der Vorteil: Das AIS-C überwacht die zeitgerechte Landung und Deutscher Wetterdienst (DWD) kann im Notfall sowohl den Flugalarmdienst als auch den Such- und Der Deutscher Wetterdienst (DWD) ist im Auftrag des Bundesminis- Rettungsdienst unterstützen. teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) der designierte Flugwetterdienst für den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland Ein Flugplan für VFR-Flüge muss aufgegeben werden: und dient als zertifizierter Flugsicherungsdienst der meteorologi- ■ für Flüge, die nachts stattfinden und über die Umgebung des Flug- schen Sicherung des Luftverkehrs. platzes hinausführen Die regulierten und qualitätsgesicherten Leistungen des Flugwetter- ■ für Kunstflüge im kontrollierten Luftraum und über Flugplätzen dienstes werden nach gesetzlichem Auftrag und nach EU-Vorgaben mit Flugverkehrskontrolle des Single European Sky (SES) als Flugsicherungsdienste erbracht. ■ für Flüge in Gebiete mit Flugbeschränkungen, soweit dies aus- Nach den ‘Standardised European Rules of the Air’ (SERA) gilt: drücklich bei der Festlegung der Gebiete angeordnet ist ■ für Flüge aus der Bundesrepublik Deutschland oder in die Bun- „Vor Beginn eines Flugs hat sich der verantwortliche Pilot eines Luft- desrepublik Deutschland, sofern die betroffenen Staaten keine fahrzeugs mit allen verfügbaren Informationen, die für den beabsich- andere Regelung haben tigten Flugbetrieb von Belang sind, vertraut zu machen. Die Flug- vorbereitung für Flüge, die über die Umgebung eines Flugplatzes Ein einmal aufgegebener VFR-Flugplan wird vom AIS-C bearbeitet, hinausgehen, und für alle Flüge nach Instrumentenflugregeln hat eine an alle vom Flug betroffenen Flugsicherungsstellen verteilt und in sorgfältige Zurkenntnisnahme der verfügbaren aktuellen Wetterbe- deren Flugplanverarbeitungssystemen gespeichert. Flugpläne für richte und -vorhersagen zu umfassen, wobei Kraftstoffanforderungen VFR-Flüge werden zudem im Rahmen des Flugalarmdienstes vom und ein alternativer Flugverlauf für den Fall, dass der Flug nicht wie AIS-C mit Hilfe eines speziellen Landeplatzüberwachungssystems geplant durchgeführt werden kann, zu berücksichtigen sind.“ überwacht. D.h., wenn keine Start-, Verspätungs-, oder Aufhebungs- meldung beim AIS-C eingeht, besteht Unklarheit über den Status Der Deutsche Wetterdienst stellt Piloten über verschiedene Plattfor- des Fluges. In diesem Fall ist das AIS-C angehalten nachzuforschen men Flugwetterinformationen zur Verfügung. Im Selfbriefingverfah- und den Status des Fluges beim Flugplanaufgeber, FIS oder dem ren kann sich jeder registrierte Pilot alle notwendigen Informationen Startflugplatz zu erfragen. über das kostenpflichtige Briefingsystem pc_met Internet Service, sowie über die App DWD FlugWetter abrufen. Zur Unterstützung der Um überflüssige und zeitaufwendige Nachforschungen zu vermei- meteorologischen Flugvorbereitung der Allgemeinen Luftfahrt sind den, ist es im Sinne aller Betroffenen wichtig, dass bei Nichtan- Basiswetterinformationen frei über die Webseite des DWD tritt bzw. verspätetem Antritt eines Fluges eine Aufhebungs- (CNL) (www.dwd.de/Luftsport) zugänglich; inklusive Wetterinformationen bzw. Verspätungsmeldung (DLA) an das AIS-C übermittelt wird. Ein für Modellflug und Steuerer unbemannter Luftfahrzeuge. entsprechender Hinweis findet sich auch in der AIP VFR ENR 1-47, Kapitel V (Aufhebung des Flugplanes). 10 11
FL 130 Kontrolliert oder unkontrolliert: Die Luftraumstruktur C 500 ft Im deutschen Luftraum gibt es verschiedene Luftraumklassen, die FL 100 sich durch die darin vorgeschriebenen Flugregeln unterscheiden. 500 ft Ziel der Klassifizierung ist es, eine sicherere gemeinsame Nutzung des Luftraums aller Luftraumgruppen (Gewerbliche Luftfahrt, Allge- E meine Luftfahrt und Militärische Luftfahrt) zu gewährleisten. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Anforderungen an die Luftraumstruk- Dringende Empfehlung: tur ohne zu große Einschränkungen für einzelne Luftraumnutzer so Den Luftraum E nicht bis an die unmittelbare Grenze zum Luftraum weit wie möglich zu berücksichtigen. C ausnutzen, sondern nur bis max. FL95 (2900m) steigen. Die Luftraumklassen im Überblick: 12 13
Die Luftraumklassen von C bis G Kontrollierter Kontrollierter Luftraum Kontrollierter Luftraum „C“ Luftraum Kontrollierter Kontrollierter Luftraum Luftraum „E“ Hörbereitschaft:Hörbereitschaft: Ja Ja Kontrollfreigabe: erforderlich Hörbereitschaft: nicht erforderlich Kontrollfreigabe: nicht erforderlich Höchstgeschwindigkeit: VMC Minima: Höchstgeschwindigkeit: Höchstgeschwindigkeit: VMC Minima: VFR FL VFR 250 kt unterhalb 250 kt unterhalb FL 100 Flugsicht: 100 250 kt unterhalb FL 100 Flugsicht: 8 km in/oberhalb FL 100 8 km in/oberhalb FL 100 8 km 5 km unterhalb FL 100 8 km 5 km unterhalb FL 100 8 km FL 100ft 1000 1000 ft Abstand von Wolken: FL 100 1000 ft FL 100 Abstand von Wolken: vertikal 1000 Fuß 5 km 5 km 5 km vertikal 1000 Fuß 1500 m 1500 m horizontal 1500 m 1500 m horizontal 1500 m 1000 ft 1000 ft 1000 ft Freigabe erforderlich Umfang der Dienste: Freigabe erforderlich 1. Flugverkehrskontrolle Umfang der Dienste: 2. Verkehrsinformation VFR zu VFR Verkehrsinformation soweit möglich (Ausweichempfehlung auf Anfrage) Staffelung: Staffelung: entfällt VFR von IFR C C E Kontrollierter Kontrollierter Luftraum Luftraum „D“ (nicht CTR) Kontrollierter Luftraum Unkontrollierter Luftraum E Kontrollierter Luftraum UnkontrollierterUnkontrollierter Luftraum „G“ Hörbereitschaft: Ja Hörbereitschaft: Ja Kontrollfreigabe: erforderlich Hörbereitschaft: nicht erforderlich Kontrollfreigabe: nicht erforderlich Hörbereitschaft:nicht erforderlich Höchstgeschwindigkeit: Höchstgeschwindigkeit: Höchstgeschwindigkeit: VMC Minima: Höchstgeschwindigkeit: VFR VMC Minima: 250 kt unterhalb FL 250 100 kt unterhalb FL 100 250 kt 250 kt Flugsicht: Flugsicht: oberhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL: 8 km 8 km 8 km in/oberhalb FL 100 5 km 5 km 5 km unterhalb FL 100 5 km 1500 m 1500 m in/unterhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL: FL 100 1000 ft FL 100 1000 ft Oberhalb 3000 AMSL 1,5 km, falls IAS max. 140 kt Oberhalb 3000** AMSL 1000 ft m für Drehflügler oder 1000 AGL 800 5 km Abstand von Wolken: oder 1000 AGL 1000 ft 5 km 1500 m Erdsicht 1500 m vertikal 1000 Fuß 1,5 km* Abstand von Wolken: 1000 ft 1000 fthorizontal 1500 m 1,5 km* Freigabe erforderlich Frei von oberhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL: Frei von Wolken vertikal 1000 Fuß Freigabe erforderlich Umfang der Dienste: Wolken 800 m 800 m horizontal 1500 m Verkehrsinformation Erdsicht in/unterhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL: (Ausweichempfehlung auf Anfrage) Erdsicht frei von Wolken Staffelung: Umfang der Dienste: *falls IAS max. 140 kt Fluginformationsdienst auf Anforderung entfällt *falls IAS max. 140istktmaßgeblich D **der höhere Wert (nicht CTR) C G G Staffelung: entfällt KontrollierterKontrollierter Kontrollierter Luftraum Luftraum Luftraum „D“ (CTR) Transponderregelungen Transponderregelungen „TMZ“ Hörbereitschaft: Hörbereitschaft: Ja Ja Kontrollfreigabe: erforderlich Transponderregelungen Höchstgeschwindigkeit: TMZ Höchstgeschwindigkeit: VMC Minima: Mode-S Transponderverpflichtung VFR 250 kt unterhalb FL 100 (Transponder Mandatory Zone) 250 kt Flugsicht: (Code 7000 oder Individualcode) 5 km 8 km 1500 m Mode-S Transponderverpflichtung Abstand von Wolken: - Flüge im Luftraum C und D (nicht CTR) FL 100 1000 1000 ft ft vertikal 1000 Fuß für alle VFR-Flüge 5 km - Flüge in TMZ Freigabe erforderlich horizontal 1500 m 5 km 1500 m Bodensicht: Individualcode - Flüge bei Nacht CTR 1000 ft5 km - Motorgetriebene Flüge oberhalb 5000 Hauptwolken- Freigabe erforderlich Verpfichtung: ft MSL (bzw. 3500 ft AGL) untergrenze Bodensicht Hauptwolkenuntergrenze: Hörbereitschaft 1500 ft 5 km 1500 Fuß - Gemäß SERA 13001 ist ein betriebs- (individueller TMZ-Squawk und Monitor- Umfang der Dienste: Frequenz rasten, siehe AIP VFR ENR fähiger SSR-Transponder während des Verkehrsinformation 1-18 und ICAO-Karten 1:500 000) Fluges durchgängig zu betreiben. (Ausweichempfehlung auf Anfrage) D (CTR) C Staffelung: entfällt TMZ 14 15
Zusätzliche Besonderheiten im Luftraum „E“ Gebiet Gebiet mit mit Funk- Funkkommunikationspflicht „RMZ“ kommunikationspflicht •V or Einflug in RMZ Erstmeldung VFR-Verkehr steht auch bei Funkkontakt nicht unter Kontrolle und RMZ (Radio Mandatory Zone) auf der festgelegten Frequenz mit Angaben zu: wird nicht gestaffelt – Kennung der gerufenen Station Auch bei Transpondernutzung steht der VFR-Verkehr nicht unter Funkkommunikationspflicht – Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster – Standort, Flughöhe und Flugabsichten Kontrolle und wird nicht gestaffelt für alle VFR-Flüge Bei Tag: Funkkontakt für VFR nicht vorgeschrieben (aber empfoh- •D auernde Hörbereitschaft aufrechterhalten len) •A usflug aus RMZ melden Keine Staffelung zwischen IFR und VFR Die Einhaltung der Wetterminima liegt in der Verantwortung des Piloten RMZ Westerland/Sylt Lübeck Heringsdorf Lufträume mit Lufträume mit Kennzeichnung “HX“ Kennzeichnung “HX“ Wittmundhafen (mil.) Hamburg Betroffene Lufträume: C, D (HX)* D(HX) E E 2500 AGL CTR G G 1000 AGL Besonderheit: Lufträume nicht ständig Bremen Schwerin/Parchim GND aktiv Berlin-Tegel E Hannover E Verhalten bei VFR-Überlandflügen: E 2500 AGL Münster/Osnabrück G - Anfrage über Status dieser Lufträume G 1000 AGL bei FIS oder Flugplatzinformations- GND Berlin-Schönefeld dienst (INFO) oder TWR-Frequenz bzw. Dortmund Paderborn ATIS (für Kontrollzonen) Niederrhein - B ei Verzicht auf Anfrage Luftraum als Kassel Leipzig aktiv betrachten Düsseldorf Erfurt Dresden Hörbereitschaft erforderlich bei Köln/Bonn - N utzung von deaktiviertem Luftraum C, D *kann optional auch auf Luftraum C Anwendung finden Frankfurt/Hahn Frankfurt Nürnberg Mannheim Zusätzliche Zusätzliche Verfahren bei Nacht Gebiet mit Funk- Gebiet mit Funk- Verfahren bei Nacht“ kommunikationspflicht kommunikationspflicht „ATZ“ Karlsruhe/Baden Saarbrücken Flugplan: Stuttgart erforderlich für alle Flüge über die ATZ Flugplatzumgebung hinaus (Flugplatzverkehrszone) München Kontrollfreigabe: Einflug/Ausflug unter nicht erforderlich festgelgten Voraussetzungen Memmingen • Einflug in ATZ nur zur Landung Friedrichshafen Funkkontakt: • Voraussetzungen für Ein- und erforderlich Ausflug für jede ATZ festgelegt • Einflug in ATZ und Ausflug aus *es wurden nur die größten Regionalflughäfen berücksichtigt Staffelung: ATZ bedürfen Genehmigung VFR von IFR in Luftraumklasse C • Genehmigung gilt als erteilt bei keine Staffelung zum Nachttiefflugsystem Einhaltung der jeweils festgelegten Die rot unterlegten Flughäfen besitzen nur eine Kontrollzone (Luftraum D CTR), d.h. VFR Verkehr kann Voraussetzungen bis zur seitlichen bzw. oberen Begrenzung der Kontrollzone heranfliegen. Die Flughäfen Niederrhein, Memmingen, Pderborn, Friedrichshafen und Wittmundhafen (mil.) sind mit einer TMZ versehen. Am Flughafen Niederrhein ist nördlich der Kontrollzone noch ein kleiner Luftraum D (nicht CTR) vorhanden. ATZ Die gelb unterlegten Flughäfen sind durch weitergehende Luftraummaßnahmen für den VFR Verkehr eingeschränkt (Luftraum C und/oder D (nicht CTR) in Höhen oberhalb der CTR, jedoch nicht bis FL100). AN manchen Flughäfen wurden diese Maßnahmen durch TMZ nach oben und seitlich ergänzt. Die grau unterlegten Flughäfen sind durch Luftraummaßnahmen (Luftraum C und/oder D (nicht CTR)) von der CTR bis FL100 für VFR Verkehr eingeschränkt; in Hamburg und Hannover sind seitlich noch TMZ eingerichtet. 16 17
Service für Sichtflieger: Der Fluginformationsdienst FIS Mit dem Fluginformationsdienst FIS stellt die DFS Informationen Bitte beachten Sie: und Hinweise für Piloten während des Fluges bereit. Die Informati- FIS stellt keine Staffelung her. onen sollen gewährleisten, dass Flüge sicher, geordnet und flüssig Es gibt keine Garantie für FIS-Unterstützung – alle Unterstützung ablaufen. FIS ist im kontrollierten und unkontrollierten Luftraum auf erfolgt nur, wenn dies möglich ist. Verantwortlich bleibt der Pilot. bestimmten Sprechfunkfrequenzen zu erreichen. Die zuständige FIS leistet keine permanente Flugwegverfolgung. Kontrollzentrale ist Langen. FIS kann eine sorgfältige Flugvorbereitung nicht ersetzen. Die FIS-„Lotsen“ leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Zum Fluginformationsdienst gehört auch der Flugrundfunkdienst. Luftraum. Auf besonderen Funkfrequenzen werden die Informationen SIGMET (signifikante meteorologische Erscheinungen), AIRMET (Wetterwar- Zu den Aufgaben zählen: nungen), VOLMET (Wetterrundfunk) und ATIS (Automatic Terminal Die Ausstrahlung von Informationen, zum Beispiel über Luftnot- Information Service) ausgestrahlt. fälle oder Treibstoffschnellablässe. Gezielte Informationen an Piloten, die sich über die Frequenz Innerhalb militärischer Zuständigkeitsbereiche in der Nähe von mili- gemeldet haben. Diese Infos können zum Beispiel das Wetter tärischen Flugplätzen der Bundeswehr steht zivilen Nutzern der FIS- oder die Luftraumnutzung betreffen. Service der Flugsicherungsstellen der Bundeswehr zur Verfügung. Die Entgegennahme und das Weiterleiten von im Flug aufgege- benen Flugplänen (AFIL) und Flugplanfolgemeldungen. Auch Pilot Nutzen Sie wann immer möglich den Weather Reports (PIREPs) über unerwartete Wetterereignisse Fluginformationsdienst FIS nimmt FIS über Funk an und leitet sie weiter. Unterstützung bei der Navigation. Achtung: Erteilung von Verkehrsinformationen auch mittels Radar, soweit Abmelden von der Frequenz nicht vergessen technisch und betrieblich möglich (z.B. Arbeitslast beim Lotsen). 18 19
Professionelle Kommunikation: Ein Beispiel: Sprechfunkverhalten auf FIS-Frequenzen Pilot: Langen Information, Delta Echo... Die FIS-Frequenz dient der Information und Sicherheit. Der Pilot bleibt aber zu jeder Zeit selbst verantwortlich für den Flug. Zum FIS: Delta Echo..., Langen Information. verantwortungsbewussten Fliegen gehört, die FIS-Frequenz nicht unnötig zu belasten. Oft reicht es, hörbereit zu sein. Schließlich Pilot: Delta Echo..., Cessna 172, VFR von Worms nach Sylt, Position sollen die FIS-„Lotsen“ vor allem in schwierigen Situationen Hilfe Michelstadt, 3000 Fuß, erbitte Verkehrsinformation. leisten, etwa, wenn ein Pilot die Orientierung verloren hat. Nachdem der Pilot die gewünschten Informationen erhalten hat, Bevor der Pilot einen Funkspruch an FIS absetzt, sollten folgende kann er in Hörbereitschaft bleiben oder sich von der Frequenz Fragen geklärt sein: abmelden. Welcher FIS-Sektor soll gerufen werden? Das Abmelden von der Frequenz ist wichtig und sollte von der Ist die richtige Frequenz gerastet? Gegenseite registriert und bestätigt werden. Wie lautet das eigene Rufzeichen? Sicheres Fliegen setzt professionellen Flugfunk voraus. Bitte halten Was genau will ich sagen? Sie sich deshalb an die Regeln! Der Einleitungsruf soll erst dann beginnen, wenn andere Funk- Besondere Hinweise für RMZ: sprüche beendet sind. Zuerst wird das Rufzeichen der anzu- Vor Einflug in die RMZ Erstmeldung mit Angaben zu: sprechenden Funkstelle genannt (zum Beispiel Bremen Information) – Kennung der gerufenen Station und dann das eigene Kennzeichen (zum Beispiel Delta Echo …). – Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster Dann wartet der Pilot die Reaktion von FIS ab. Erst danach kann die – Standort, Flughöhe und Flugabsichten eigentliche Meldung abgesetzt werden, beginnend wieder mit dem Dauernde Hörbereitschaft aufrechterhalten eigenen Rufzeichen, dem Luftfahrzeugmuster und der Flugregel Ausflug aus RMZ melden (VFR oder IFR). Des Weiteren sollten genannt werden: die Position, Bei Nichtkontakt mit der Platzfrequenz alle Meldungen dennoch die Flughöhe, die beabsichtigte Flugstrecke. absetzen 20 21
Die wichtigsten Kontakte FIS-Sektoren, Frequenzen und Rufzeichen AIS/ARO: Telefon: 06103 707-5500 Telefax: 06103 707-5505 Internet: www.dfs-ais.de Landeplatzüberwachung (LPÜ): Annahme von Start- und Landemeldungen LPÜ1 Langen FIR und OADs: 06103 707-5511 LPÜ2 München und Bremen FIR: 06103 707-5512 Telefax: 06103 707-5513 NOTAM-Office: Telefon: 06103 707-5555 Telefax: 06103 707-5556 E-Mail: notam.office@dfs.de Deutscher Wetterdienst: www.dwd.de/luftfahrt www.dwd.de/luftsport Mail: Luftfahrt@dwd.de Flugwetterberatung: 0900 10 77 22 0 (Kostenpflichtig) Luftfahrtpublikationen und -produkte: www.eisenschmidt.aero Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr: SAR Leitstelle Münster (RCC Münster) Für Suchfälle BRD (Land) 24h/7: 0251-135757 E-Mail: SARLeitstelleLand@bundeswehr.org SAR Leitstelle Glücksburg (RCC Glücksburg) Für Suchfälle Nord- und Ostsee, Schleswig Holstein und Hamburg 24h/7: 04631 6013 E-Mail: SAR-Gluecksburg@web.de 22 23
Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter: vfr@dfs.de Weitere Informationen finden Sie auf der DFS-Homepage: www.dfs.de/Services/Customer Relations/Kundenbereich VFR und im VFR-Newsletter zu abonnieren unter www.dfs.de/Services/Newsletter. DFS-Pilotentag Jedes Jahr im Herbst findet unser großer DFS-Pilotentag für VFR-Piloten statt. Dort bieten wir Fachvorträge, Infostände und Diskussionen an. Infos dazu publizieren wir rechtzeitig auch im VFR-Newsletter. Für Ihre Notizen: Kontaktdaten: Customer Relations Telefon 06103 707 4132 E-Mail vfr@dfs.de Internet www.dfs.de Stand August 2020 3094
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