Sicherer Sichtfl ug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

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Sicherer Sichtfl ug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Sicherer Sichtflug
  Tipps und Informationen zum
 sicheren Fliegen in Deutschland
Sicherer Sichtfl ug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Zur Sicherheit:                                                        Inhalt
Verantwortungsbewusstes Fliegen
In Lufträumen, in denen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules,     Zur Sicherheit:
VFR) geflogen werden kann, können Piloten mit sehr unterschied-        Verantwortungsbewusstes Fliegen		          2
lichen Qualifikationen, verschiedenen Luftfahrtgeräten und
Geschwindigkeiten aufeinandertreffen. Zudem können dort                Vor dem Start:
gleichermaßen kontrollierte und unkontrollierte Flüge stattfinden.     Sorgfältige Planung ist ...		              4

Ein verantwortungsbewusstes Fliegen verlangt unter anderem,            Flugplanaufgabe im Flug:
dass Piloten:                                                          Air-filed Flight Plan-AFIL		               8
 regelmäßig Sprechfunkverfahren üben und die Funkdisziplin
   beachten,                                                           Richtig vorbereitet:
 sich kontinuierlich mit der Luftraumstruktur und möglichen Ände-    AIS-C		 9
   rungen vertraut machen,                                             Deutscher Wetterdienst		 11
 eine solide Flugvorbereitung vor jedem Flug vornehmen
   (Navigation, Wetter usw.).                                          Kontrolliert oder unkontrolliert:
                                                                       Die Luftraumstruktur		 12
Mit dieser Broschüre der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hal-
ten sie einen wichtigen Ratgeber in den Händen, mit dem wir Ihnen      Service für Sichtflieger:
helfen möchten, Ihren Flug im deutschen Luftraum sicherer zu           Der Fluginformationsdienst FIS		 18
gestalten und Ihre Freude am Fliegen zu bewahren.
                                                                       Professionelle Kommunikation:
Bitte beachten Sie:                                                    Sprechfunkverfahren auf FIS-Frequenzen		 20
Diese Broschüre ersetzt nicht bestehendes Regelwerk und erhebt
nicht den Anspruch der Aktualität und Vollständigkeit. Daher ist sie   Gezielt informieren:
nicht für die Flugvorbereitung gemäß der Durchführungsverord-          Die wichtigsten Kontakte		 22
nung VO (EU) Nr. 923/2012 geeignet.
                                                                       FIS-Sektoren, Frequenzen und Rufzeichen:   23

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Sicherer Sichtfl ug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Vor dem Start:
Sorgfältige Planung ist ein Garant
für einen sicheren Flug
Wer mit dem Luftfahrzeug abhebt, muss sich vorher genau darüber         Besonderheiten bei der Flugplanung:
im Klaren sein, was er vorhat. Vor allem Überlandflüge bedürfen          Grenzüberschreitendende Flüge
einer sorgfältigen Planung. Vor der eigentlichen Flugplanung ist           AIP VFR ENR 1.21 ff
es nötig zu klären, welche Informationen der Pilot für den Flug
braucht.                                                                In Deutschland muss für folgende VFR-Flüge ein Flugplan beim
                                                                        AIS-C der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH aufgegeben werden:
Folgende Fragen sollte sich der Flugzeugführer stellen:                 1. F ür Flüge über die deutsche Grenze, mit folgenden Ausnahmen:
 Welche Luftraumstruktur (auch Änderungen) und Regeln gelten             Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln von und nach
   für die geplante Flugroute?                                             den „Schengen-Staaten” benötigen für das deutsche Hoheitsge-
 Wo muss im Luftraum ‚E‘ und ‚G‘ auch mit Verkehr nach Instrumen-        biet keinen Flugplan, sofern der gesamte Flugverlauf ausschließ-
   tenflugregeln (IFR) gerechnet werden (z.B. in der Nähe von Flughä-      lich das Gebiet oder den Luftraum der Unterzeichnerstaaten des
   fen, besonders im Bereich der verlängerten Anfluggrundlinie)?           Schengener Durchführungsübereinkommens berührt. Für die
 Welche Lufträume dürfen nur mit Transponder genutzt werden.             Teile eines Fluges, die außerhalb des deutschen Luftraums lie-
W  elches Wetter ist während des Fluges zu erwarten?                     gen, sind die Vorschriften des jeweils betroffenen Landes maß-
 Welche Besonderheiten gibt es auf der Flugroute (z.B. Flugbe-           geblich.
   schränkungsgebiete...)?
S  ollte oder muss ein Flugplan aufgegeben werden?                    Achtung: Es gibt keine einheitlichen Regeln dazu in Europa. Jedes
 Wie verhalte ich mich in Sonderfällen und Notfällen? Bin ich mit     Land hat eigene Verfahren, die in unterschiedlichen Publikationen
   den notwendigen Verfahren und Maßnahmen vertraut?                    (z.B. AIP, NOTAM…) veröffentlicht werden und darüber hinaus dyna-
                                                                        misch sind. Die jeweils geltenden Regeln können beim AIS-C erfragt
                                                                        werden.

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Sicherer Sichtfl ug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
 VFR bei Nacht                                                         Militärischer Tiefflug
Für VFR-Flüge bei Nacht sind folgende zusätzliche Verfahren zu        Tiefflüge mit militärischen Strahl- und Transportflugzeugen werden
 beachten:                                                             überwiegend nach VFR durchgeführt.
 • Flugplanaufgabe erforderlich, für Flüge über die Flugplatzum­
   gebung hinaus                                                               – Sie sind grundsätzlich überall in Deutschland zulässig.
 • Funkkontakt ist herzustellen (Flugverkehrskontrollfrequenz oder            – Sie sind nicht an feste Strecken und Höhen gebunden.
    FIS)                                                                       – Sie finden im Allgemeinen an Werktagen statt.
                                                                               –S ie finden überwiegend im Luftraum unterhalb 2000 ft
 TMZ mit Hörbereitschaft                                                        GND statt (sofern Tageszeit und Wetter es zulassen).
Auf der ICAO-Karte 1:500.000 sind für alle TMZs konkrete Transpon-             –D ie Minimumflughöhe für Kampfflugzeuge über See sind
dercodes mit zugehörigen Frequenzen veröffentlicht. Während des                  100 ft ASL.
Aufenthalts in der TMZ besteht die Verpflichtung den veröffentlich-
ten Transponer-Code zu schalten und Hörbereitschaft zu halten.         Sicherheitsempfehlung:
                                                                       Sofern nach Wetterlage und Tageszeit mit VFR-Flügen militärischer
Wichtig:                                                               Strahlflugzeuge zu rechnen ist, wird den zivilen Luftfahrzeugfüh-
• nicht aktiv auf Frequenz reinrufen, sondern Frequenz nur rasten     rern, die einen Flug nach Sichtflugregeln planen, empfohlen, bei
   und abhören (Lotse nimmt bei Bedarf Kontakt auf)                    An- und Abflügen zu/von Landeplätzen, Segelfluggeländen sowie
• bei Verlassen der TMZ und der zugehörigen Frequenz den Trans-       Geländen auf denen Außenstarts und -landungen mit Hängegleitern
  ponder wieder auf Code 7000 zurückschalten                           und Gleitsegeln stattfinden, das Höhenband 500 bis 2000 ft GND
Wenn sich der Luftfahrzeugführer vor Einflug in die TMZ auf einer      so schnell wie möglich zu durchfliegen.
Frequenz des Fluginformationsdienstes (FIS) befindet, kommt eines
der folgenden Verfahren zur Anwendung:                                  Militärisches Nachttiefflugsystem in Deutschland (NLFS)
1.	Der Luftfahrzeugführer meldet das Verlassen der FIS-Frequenz        ED-R 150
    und ändert seinen Transponder Code auf den in der ICAO-Karte       Vertikale Begrenzung der ED-R 150: 500 ft AGL bis 500 ft oberhalb
    enthaltenen Transponder Code und muss Hörbereitschaft auf der      der im NLFS veröffentlichten ‚Flughöhe für Notfälle‘.
    in der ICAO-Karte veröffentlichten Frequenz halten.
oder                                                                   Zeitliche Wirksamkeit:
2. Luftfahrzeugführer kann auf Anfrage und nach Bestätigung auf        Informationen über die Aktivierung der einzelnen Abschnitte des
der Frequenz des FIS verbleiben und den von FIS zugewiesenen           NLFS können im Rahmen des Flugberatungsdienstes beim AIS-C
Transponder-Code beibehalten.                                          (www.dfs-ais.de) eingeholt werden. Die Bekanntgabe erfolgt über
                                                                       entsprechende Notam-Veröffentlichungen.
Das Verfahren zu 1 kommt grundsätzlich (präferiert) in den folgenden   Zusätzlich können Aktivierungszeiten und geplante Strecken­
TMZs zur Anwendung: Dresden, Leipzig, Memmingen, Nürnberg.             abschnitte über den Airspace Use Plan (AUP) eingesehen
                                                                       werden, zu finden unter (www.dfs-ais.de).
Das Verfahren zu 2 kommt grundsätzlich (präferiert) in den folgen-
den TMZs zur Anwendung: Hamburg, Hannover, Niederrhein, Dort-          Durchflug:
mund, Münster-Osnabrück, Paderborn, Hahn, Friedrichshafen, Witt-       Verfahren zum Durchfliegen von ED-Rs sind in der AIP VFR ENR 3
mund.                                                                  beschrieben.

                                                                                                                        *Winterzeit (Sommerzeit)

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Flugplanaufgabe im Flug:                                              Diese umfassen z.B. folgende Angaben:
Air-filed Flight Plan – AFIL                                           Luftfahrzeugkennung / Rufzeichen
                                                                       Luftfahrzeugmuster
Der Luftfahrzeugführer kann während des Fluges einen Flugplan          Geplanter Flugabschnitt
aufgeben. Hierbei nimmt der Flugverkehrsdienst die kompletten          Beabsichtigte Flughöhe
Flugplandaten auf den festgelegten Funkfrequenzen zur Weiterlei-       Sonstige durch den FVK im Einzelfall angeforderte Daten
tung an das AIS-C entgegen.
                                                                      Richtig vorbereitet:
Wir empfehlen jedem Luftraumnutzer, vor dem Start schon einen         AIS-C und Deutscher Wetterdienst
möglichen Z- oder VFR-N-Flugplan aufzugeben, auf den während
des Fluges jederzeit zugegriffen werden kann. Sollte dieser Flug-     Nach der Flugplanung folgt die Flugvorbereitung. Wichtige Informa-
plan nicht benötigt werden, so kann er über Funk jederzeit aufge-     tionen dazu finden Piloten in Luftraumpublikationen der DFS, wie
hoben werden. Somit ist man z.B. auf eine schlechte Wettersitua-      der AIP VFR, den ICAO-Karten, den Luftraumfächer oder dem Luft-
tion besser vorbereitet und kann auch dann, mit dem Flugplan, den     raumstrukturposter.
Flug grenzüberschreitend fortsetzen. Die Wahrscheinlichkeit, in die
Nacht hineinzukommen, sollte Grund genug sein, hier ebenfalls vor-    AIS-C
ausschauend einen VFR-N-Flugplan aufzugeben.                          Weitergehende Informationen erhalten die Flugzeugführer vom
                                                                      Aeronautical Information Service Centre (AIS-C). Es stellt NOTAM
Davon zu unterscheiden sind Flugpläne mit beschränkten, nur per       und Preflight Information Bulletins (PIBs) zur Verfügung, die Pilo-
Sprechfunk zu transferierenden Informationen, die ausschließlich      ten über Besonderheiten an Flugplätzen (zum Beispiel Bauarbeiten)
dem Flugverkehrsdienst unter anderem zu übermitteln sind, um          oder auf der Flugstrecke (zum Beispiel aktive Flugbeschränkungs-
eine Freigabe für einen kleinen Flugabschnitt, beispielsweise für     gebiete) hinweisen. Außerdem können im AIS-C Flugpläne aufgege-
das Kreuzen einer Kontrollzone oder für Start oder Landung auf        ben werden. Die Flugberater im AIS-C prüfen diese und leiten sie an
einem kontrollierten Flugplatz, zu erhalten.                          alle betroffenen Tower- und FIS-Stellen weiter. Grundsätzlich kann
                                                                      für jeden Überlandflug ein Flugplan aufgegeben werden.

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Der Vorteil: Das AIS-C überwacht die zeitgerechte Landung und         Deutscher Wetterdienst (DWD)
kann im Notfall sowohl den Flugalarmdienst als auch den Such- und     Der Deutscher Wetterdienst (DWD) ist im Auftrag des Bundesminis-
Rettungsdienst unterstützen.                                          teriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) der designierte
                                                                      Flugwetterdienst für den Luftraum der Bundesrepublik Deutschland
Ein Flugplan für VFR-Flüge muss aufgegeben werden:                    und dient als zertifizierter Flugsicherungsdienst der meteorologi-
■ für Flüge, die nachts stattfinden und über die Umgebung des Flug-   schen Sicherung des Luftverkehrs.
  platzes hinausführen                                                Die regulierten und qualitätsgesicherten Leistungen des Flugwetter-
■ für Kunstflüge im kontrollierten Luftraum und über Flugplätzen      dienstes werden nach gesetzlichem Auftrag und nach EU-Vorgaben
  mit Flugverkehrskontrolle                                           des Single European Sky (SES) als Flugsicherungsdienste erbracht.
■ für Flüge in Gebiete mit Flugbeschränkungen, soweit dies aus-       Nach den ‘Standardised European Rules of the Air’ (SERA) gilt:
  drücklich bei der Festlegung der Gebiete angeordnet ist
■ für Flüge aus der Bundesrepublik Deutschland oder in die Bun-       „Vor Beginn eines Flugs hat sich der verantwortliche Pilot eines Luft-
  desrepublik Deutschland, sofern die betroffenen Staaten keine       fahrzeugs mit allen verfügbaren Informationen, die für den beabsich-
  andere Regelung haben                                               tigten Flugbetrieb von Belang sind, vertraut zu machen. Die Flug-
                                                                      vorbereitung für Flüge, die über die Umgebung eines Flugplatzes
Ein einmal aufgegebener VFR-Flugplan wird vom AIS-C bearbeitet,       hinausgehen, und für alle Flüge nach Instrumentenflugregeln hat eine
an alle vom Flug betroffenen Flugsicherungsstellen verteilt und in    sorgfältige Zurkenntnisnahme der verfügbaren aktuellen Wetterbe-
deren Flugplanverarbeitungssystemen gespeichert. Flugpläne für        richte und -vorhersagen zu umfassen, wobei Kraftstoffanforderungen
VFR-Flüge werden zudem im Rahmen des Flugalarmdienstes vom            und ein alternativer Flugverlauf für den Fall, dass der Flug nicht wie
AIS-C mit Hilfe eines speziellen Landeplatzüberwachungssystems        geplant durchgeführt werden kann, zu berücksichtigen sind.“
überwacht. D.h., wenn keine Start-, Verspätungs-, oder Aufhebungs-
meldung beim AIS-C eingeht, besteht Unklarheit über den Status        Der Deutsche Wetterdienst stellt Piloten über verschiedene Plattfor-
des Fluges. In diesem Fall ist das AIS-C angehalten nachzuforschen    men Flugwetterinformationen zur Verfügung. Im Selfbriefingverfah-
und den Status des Fluges beim Flugplanaufgeber, FIS oder dem         ren kann sich jeder registrierte Pilot alle notwendigen Informationen
Startflugplatz zu erfragen.                                           über das kostenpflichtige Briefingsystem pc_met Internet Service,
                                                                      sowie über die App DWD FlugWetter abrufen. Zur Unterstützung der
Um überflüssige und zeitaufwendige Nachforschungen zu vermei-         meteorologischen Flugvorbereitung der Allgemeinen Luftfahrt sind
den, ist es im Sinne aller Betroffenen wichtig, dass bei Nichtan-     Basiswetterinformationen frei über die Webseite des DWD
tritt bzw. verspätetem Antritt eines Fluges eine Aufhebungs- (CNL)    (www.dwd.de/Luftsport) zugänglich; inklusive Wetterinformationen
bzw. Verspätungsmeldung (DLA) an das AIS-C übermittelt wird. Ein      für Modellflug und Steuerer unbemannter Luftfahrzeuge.
entsprechender Hinweis findet sich auch in der AIP VFR ENR 1-47,
Kapitel V (Aufhebung des Flugplanes).

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FL 130
Kontrolliert oder unkontrolliert:
Die Luftraumstruktur                                                                   C                                 500 ft

Im deutschen Luftraum gibt es verschiedene Luftraumklassen, die                                        FL 100
sich durch die darin vorgeschriebenen Flugregeln unterscheiden.
                                                                                                     500 ft
Ziel der Klassifizierung ist es, eine sicherere gemeinsame Nutzung
des Luftraums aller Luftraumgruppen (Gewerbliche Luftfahrt, Allge-                     E
meine Luftfahrt und Militärische Luftfahrt) zu gewährleisten. Dabei
gilt es, die unterschiedlichen Anforderungen an die Luftraumstruk-    Dringende Empfehlung:
tur ohne zu große Einschränkungen für einzelne Luftraumnutzer so      Den Luftraum E nicht bis an die unmittelbare Grenze zum Luftraum
weit wie möglich zu berücksichtigen.                                  C ausnutzen, sondern nur bis max. FL95 (2900m) steigen.

Die Luftraumklassen im Überblick:

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Sicherer Sichtfl ug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Die Luftraumklassen von C bis G
                                      Kontrollierter
                         Kontrollierter              Luftraum
                                         Kontrollierter
                                        Luftraum               „C“
                                                        Luftraum                                                                 Kontrollierter Kontrollierter
                                                                                                                                                Luftraum       Luftraum „E“

       Hörbereitschaft:Hörbereitschaft:
                          Ja                Ja      Kontrollfreigabe: erforderlich                                 Hörbereitschaft:          nicht erforderlich                Kontrollfreigabe: nicht erforderlich
                        Höchstgeschwindigkeit: VMC Minima:
       Höchstgeschwindigkeit:                                                                                      Höchstgeschwindigkeit:                                      VMC Minima:
                        VFR FL
       VFR 250 kt unterhalb 250  kt unterhalb FL 100 Flugsicht:
                               100                                                                                 250 kt unterhalb FL 100                                       Flugsicht:
                                                                             8 km in/oberhalb FL 100                                                                             8 km in/oberhalb FL 100
                                                   8 km                      5 km unterhalb FL 100                              8 km                                             5 km unterhalb FL 100
                        8 km
                                     FL 100ft
                                      1000                      1000 ft      Abstand von Wolken:                   FL 100                 1000 ft
       FL 100                                                                                                                                                                    Abstand von Wolken:
                                                                             vertikal 1000 Fuß
         5 km                          5 km                                                                          5 km                                                        vertikal 1000 Fuß
                                       1500 m                   1500 m       horizontal 1500 m                                             1500 m
                                                                                                                                                                                 horizontal 1500 m
                                                  1000 ft                 1000 ft                                                                      1000 ft
                                        Freigabe erforderlich
                                                                            Umfang der Dienste:
             Freigabe erforderlich
                                                                             1. Flugverkehrskontrolle                                                                          Umfang der Dienste:
                                                                             2. Verkehrsinformation VFR zu VFR                                                                  Verkehrsinformation soweit möglich
                                                                             (Ausweichempfehlung auf Anfrage)
                                                                                                                                                                               Staffelung:
                                                                            Staffelung:                                                                                          entfällt
                                                                              VFR von IFR

      C                          C                                                                                E
                                       Kontrollierter
                               Kontrollierter         Luftraum
                                                Luftraum   „D“ (nicht CTR)                                                                     Kontrollierter Luftraum
                                                                                                                                              Unkontrollierter Luftraum E
                         Kontrollierter Luftraum                                                                             UnkontrollierterUnkontrollierter
                                                                                                                                              Luftraum                  „G“
                      Hörbereitschaft: Ja
       Hörbereitschaft: Ja                                                  Kontrollfreigabe: erforderlich                        Hörbereitschaft: nicht erforderlich
                                                                                                                                                             Kontrollfreigabe: nicht erforderlich
                                                                                                                   Hörbereitschaft:nicht erforderlich
                      Höchstgeschwindigkeit:
       Höchstgeschwindigkeit:                                                                                                     Höchstgeschwindigkeit:     VMC Minima:
                                                                                                                   Höchstgeschwindigkeit:
                      VFR                                                   VMC Minima:
       250 kt unterhalb FL 250
                           100 kt unterhalb FL 100                                                                 250 kt
                                                                                                                                  250 kt                       Flugsicht:
                                                                              Flugsicht:                                                                                         oberhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL:
                            8 km                8 km                          8 km in/oberhalb FL 100                                   5 km
                                                                                                                                                                                 5 km
                                                                              5 km unterhalb FL 100                  5 km                               1500 m
                                                                                                                                     1500 m                                      in/unterhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL:
        FL 100                      1000 ft
                               FL 100                        1000 ft                                                                 Oberhalb 3000 AMSL                          1,5 km, falls IAS max. 140 kt
                                                                                                                  Oberhalb 3000**
                                                                                                                                AMSL                                          1000  ft m für Drehflügler
                                                                                                                                     oder 1000 AGL                               800
                                 5 km                                         Abstand von Wolken:                 oder 1000 AGL                 1000 ft
         5 km                                                1500 m                                                                                                              Erdsicht
                                   1500 m                                     vertikal 1000 Fuß
                                                                                                                                                     1,5 km*                     Abstand von Wolken:
                                                  1000 ft              1000 fthorizontal 1500 m                             1,5 km*
                                     Freigabe erforderlich                                                                                          Frei von                     oberhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL:
                                                                                                                         Frei von                   Wolken                       vertikal 1000 Fuß
        Freigabe erforderlich                                               Umfang der Dienste:                          Wolken                      800 m
                                                                                                                          800 m                                                  horizontal 1500 m
                                                                             Verkehrsinformation
                                                                                                                                                                 Erdsicht        in/unterhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL:
                                                                             (Ausweichempfehlung auf Anfrage)                            Erdsicht
                                                                                                                                                                                 frei von Wolken

                                                                            Staffelung:                                                                                        Umfang der Dienste:
                                                                                                                                                     *falls IAS max. 140 kt      Fluginformationsdienst auf Anforderung
                                                                              entfällt                                      *falls IAS max. 140istktmaßgeblich

      D
                                                                                                                            **der  höhere Wert

  (nicht CTR)
                             C                                                                                    G                      G                                     Staffelung: entfällt

                         KontrollierterKontrollierter
                                   Kontrollierter     Luftraum
                                        Luftraum Luftraum    „D“ (CTR)                                                    Transponderregelungen
                                                                                                                 Transponderregelungen „TMZ“
                    Hörbereitschaft:
       Hörbereitschaft: Ja             Ja                                   Kontrollfreigabe: erforderlich
                                                                                                                                                                               Transponderregelungen
                    Höchstgeschwindigkeit:                                                                        TMZ
       Höchstgeschwindigkeit:                                               VMC Minima:                                                                                        Mode-S Transponderverpflichtung
                    VFR 250 kt unterhalb FL 100                                                                   (Transponder Mandatory Zone)
       250 kt                                                                 Flugsicht:                                                                                       (Code 7000 oder Individualcode)
                                                                              5 km
                                              8 km
                                           1500  m                                                                  Mode-S Transponderverpflichtung
                                                                              Abstand von Wolken:                                                                                - Flüge im Luftraum C und D (nicht CTR)
                               FL 100                     1000
                                                       1000 ft ft             vertikal 1000 Fuß                     für alle VFR-Flüge
         5 km                                                                                                                                                                    - Flüge in TMZ
                                 Freigabe erforderlich                        horizontal 1500 m
                                 5 km
                                                             1500 m
                                                                              Bodensicht:                                   Individualcode                                       - Flüge bei Nacht
                                            CTR                        1000 ft5 km                                                                                               - Motorgetriebene Flüge oberhalb 5000
       Hauptwolken-                  Freigabe erforderlich
                                                                                                                  Verpfichtung:                                                     ft MSL (bzw. 3500 ft AGL)
       untergrenze                                 Bodensicht                 Hauptwolkenuntergrenze:
                                                                                                                  Hörbereitschaft
       1500 ft                                     5 km                       1500 Fuß                                                                                           - Gemäß SERA 13001 ist ein betriebs-
                                                                                                                  (individueller TMZ-Squawk und Monitor-
                                                                            Umfang der Dienste:                   Frequenz rasten, siehe AIP VFR ENR                                fähiger SSR-Transponder während des
                                                                             Verkehrsinformation                  1-18 und ICAO-Karten 1:500 000)                                   Fluges durchgängig zu betreiben.
                                                                             (Ausweichempfehlung auf Anfrage)

  D  (CTR)                   C                                              Staffelung: entfällt
                                                                                                                 TMZ

14                                                                                                                                                                                                                        15
Sicherer Sichtfl ug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Zusätzliche Besonderheiten im Luftraum „E“
                        Gebiet
                    Gebiet mit mit Funk-
                               Funkkommunikationspflicht „RMZ“
                   kommunikationspflicht
                                                        •V
                                                          or Einflug in RMZ Erstmeldung                       
                                                                                                                VFR-Verkehr steht auch bei Funkkontakt nicht unter Kontrolle und
       RMZ
       (Radio Mandatory Zone)
                                                         auf der festgelegten Frequenz
                                                         mit Angaben zu:
                                                                                                                 wird nicht gestaffelt
                                                         – Kennung der gerufenen Station
                                                                                                                Auch bei Transpondernutzung steht der VFR-Verkehr nicht unter
        Funkkommunikationspflicht                        – Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster
                                                         – Standort, Flughöhe und Flugabsichten
                                                                                                                  Kontrolle und wird nicht gestaffelt
        für alle VFR-Flüge
                                                                                                                Bei Tag: Funkkontakt für VFR nicht vorgeschrieben (aber empfoh-
                                                        •D
                                                          auernde Hörbereitschaft
                                                         aufrechterhalten                                         len)
                                                        •A
                                                          usflug aus RMZ melden
                                                                                                                Keine Staffelung zwischen IFR und VFR
                                                                                                                Die Einhaltung der Wetterminima liegt in der Verantwortung des
                                                                                                                  Piloten

     RMZ
                                                                                                                         Westerland/Sylt
                                                                                                                                                                          Lübeck                         Heringsdorf
      Lufträume mit Lufträume mit Kennzeichnung “HX“
      Kennzeichnung “HX“
                                                                                                                Wittmundhafen (mil.)            Hamburg
                                                        Betroffene Lufträume: C, D (HX)*
                    D(HX)           E
               E                             2500 AGL
                    CTR            G
        G                         1000 AGL
                                                        Besonderheit: Lufträume nicht ständig                                                        Bremen                     Schwerin/Parchim
                                             GND                      aktiv
                                                                                                                                                                                                      Berlin-Tegel
        E
                                                                                                                                                                 Hannover
                                    E                   Verhalten bei VFR-Überlandflügen:
                       E
                                             2500 AGL                                                               Münster/Osnabrück
                                   G                    - Anfrage über Status dieser Lufträume
        G                        1000 AGL
                                                           bei FIS oder Flugplatzinformations-
                                             GND                                                                                                                                                  Berlin-Schönefeld
                                                          dienst (INFO) oder TWR-Frequenz bzw.                         Dortmund
                                                                                                                                                        Paderborn
                                                          ATIS (für Kontrollzonen)
                                                                                                                         Niederrhein
                                                        - B
                                                           ei Verzicht auf Anfrage Luftraum als                                                            Kassel
                                                                                                                                                                                                  Leipzig
                                                          aktiv betrachten                                                      Düsseldorf
                                                                                                                                                                            Erfurt                           Dresden
                                                        Hörbereitschaft erforderlich bei                                          Köln/Bonn
                                                        - N
                                                           utzung von deaktiviertem Luftraum C, D

                                                         *kann optional auch auf Luftraum C Anwendung finden
                                                                                                               Frankfurt/Hahn                       Frankfurt

                                                                                                                                                                            Nürnberg
                                                                                                                                                    Mannheim
                        Zusätzliche
 Zusätzliche Verfahren bei Nacht                        Gebiet mit Funk- Gebiet mit Funk-
               Verfahren bei Nacht“                                kommunikationspflicht
                                                        kommunikationspflicht  „ATZ“
                                                                                                                                               Karlsruhe/Baden
                                                                                                                Saarbrücken
 Flugplan:                                                                                                                                                Stuttgart
 erforderlich für alle Flüge über die                    ATZ
  Flugplatzumgebung hinaus                                (Flugplatzverkehrszone)
                                                                                                                                                                                       München
 Kontrollfreigabe:                                       Einflug/Ausflug unter
 nicht erforderlich                                      festgelgten Voraussetzungen                                                                                 Memmingen
                                                          • Einflug in ATZ nur zur Landung                                         Friedrichshafen
 Funkkontakt:                                             • Voraussetzungen für Ein- und
 erforderlich                                               Ausflug für jede ATZ festgelegt
                                                          • Einflug in ATZ und Ausflug aus                                                                 *es wurden nur die größten Regionalflughäfen berücksichtigt
 Staffelung:                                                ATZ bedürfen Genehmigung
 VFR von IFR in Luftraumklasse C                          • Genehmigung gilt als erteilt bei
 keine Staffelung zum Nachttiefflugsystem                   Einhaltung der jeweils festgelegten                      Die rot unterlegten Flughäfen besitzen nur eine Kontrollzone (Luftraum D CTR), d.h. VFR Verkehr kann
                                                            Voraussetzungen                                          bis zur seitlichen bzw. oberen Begrenzung der Kontrollzone heranfliegen. Die Flughäfen Niederrhein,
                                                                                                                     Memmingen, Pderborn, Friedrichshafen und Wittmundhafen (mil.) sind mit einer TMZ versehen.
                                                                                                                     Am Flug­hafen Niederrhein ist nördlich der Kontrollzone noch ein kleiner Luftraum D (nicht CTR)
                                                                                                                     vorhanden.

                                                        ATZ                                                    	
                                                                                                                Die gelb unterlegten Flughäfen sind durch weitergehende Luftraummaßnahmen für den VFR Verkehr
                                                                                                                eingeschränkt (Luftraum C und/oder D (nicht CTR) in Höhen oberhalb der CTR, jedoch nicht bis
                                                                                                                FL100). AN manchen Flughäfen wurden diese Maßnahmen durch TMZ nach oben und seitlich ergänzt.

                                                                                                               	
                                                                                                                Die grau unterlegten Flughäfen sind durch Luftraummaßnahmen (Luftraum C und/oder D (nicht CTR))
                                                                                                                von der CTR bis FL100 für VFR Verkehr eingeschränkt; in Hamburg und Hannover sind seitlich noch
                                                                                                                TMZ eingerichtet.

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Sicherer Sichtfl ug Tipps und Informationen zum sicheren Fliegen in Deutschland - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Service für Sichtflieger:
Der Fluginformationsdienst FIS
Mit dem Fluginformationsdienst FIS stellt die DFS Informationen         Bitte beachten Sie:
und Hinweise für Piloten während des Fluges bereit. Die Informati-       FIS stellt keine Staffelung her.
onen sollen gewährleisten, dass Flüge sicher, geordnet und flüssig       Es gibt keine Garantie für FIS-Unterstützung – alle Unterstützung
ablaufen. FIS ist im kontrollierten und unkontrollierten Luftraum auf     erfolgt nur, wenn dies möglich ist. Verantwortlich bleibt der Pilot.
bestimmten Sprechfunkfrequenzen zu erreichen. Die zuständige             FIS leistet keine permanente Flugwegverfolgung.
Kontrollzentrale ist Langen.                                             FIS kann eine sorgfältige Flugvorbereitung nicht ersetzen.

Die FIS-„Lotsen“ leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im      Zum Fluginformationsdienst gehört auch der Flugrundfunkdienst.
Luftraum.                                                               Auf besonderen Funkfrequenzen werden die Informationen SIGMET
                                                                        (signifikante meteorologische Erscheinungen), AIRMET (Wetterwar-
Zu den Aufgaben zählen:                                                 nungen), VOLMET (Wetterrundfunk) und ATIS (Automatic Terminal
 Die Ausstrahlung von Informationen, zum Beispiel über Luftnot-    Information Service) ausgestrahlt.
  fälle oder Treibstoffschnellablässe.
 Gezielte Informationen an Piloten, die sich über die Frequenz     Innerhalb militärischer Zuständigkeitsbereiche in der Nähe von mili-
  gemeldet haben. Diese Infos können zum Beispiel das Wetter            tärischen Flugplätzen der Bundeswehr steht zivilen Nutzern der FIS-
  oder die Luftraumnutzung betreffen.                                   Service der Flugsicherungsstellen der Bundeswehr zur Verfügung.
 Die Entgegennahme und das Weiterleiten von im Flug aufgege-
  benen Flugplänen (AFIL) und Flugplanfolgemeldungen. Auch Pilot           Nutzen Sie wann immer möglich den

                                                                                                                                
  Weather Reports (PIREPs) über unerwartete Wetterereignisse               Fluginformationsdienst FIS
  nimmt FIS über Funk an und leitet sie weiter.
 Unterstützung bei der Navigation.                                    Achtung:
 Erteilung von Verkehrsinformationen auch mittels Radar, soweit       Abmelden von der Frequenz nicht vergessen
  technisch und betrieblich möglich (z.B. Arbeitslast beim Lotsen).

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Professionelle Kommunikation:                                         Ein Beispiel:
Sprechfunkverhalten auf FIS-Frequenzen
                                                                      Pilot: Langen Information, Delta Echo...
Die FIS-Frequenz dient der Information und Sicherheit. Der Pilot
bleibt aber zu jeder Zeit selbst verantwortlich für den Flug. Zum     FIS: Delta Echo..., Langen Information.
verantwortungsbewussten Fliegen gehört, die FIS-Frequenz nicht
unnötig zu belasten. Oft reicht es, hörbereit zu sein. Schließlich    Pilot: Delta Echo..., Cessna 172, VFR von Worms nach Sylt, Position
sollen die FIS-„Lotsen“ vor allem in schwierigen Situationen Hilfe            Michelstadt, 3000 Fuß, erbitte Verkehrsinformation.
leisten, etwa, wenn ein Pilot die Orientierung verloren hat.
                                                                      Nachdem der Pilot die gewünschten Informationen erhalten hat,
Bevor der Pilot einen Funkspruch an FIS absetzt, sollten folgende     kann er in Hörbereitschaft bleiben oder sich von der Frequenz
Fragen geklärt sein:                                                  abmelden.

 Welcher FIS-Sektor soll gerufen werden?                             Das Abmelden von der Frequenz ist wichtig und sollte von der
 Ist die richtige Frequenz gerastet?                                 Gegenseite registriert und bestätigt werden.
 Wie lautet das eigene Rufzeichen?                                   Sicheres Fliegen setzt professionellen Flugfunk voraus. Bitte halten
 Was genau will ich sagen?                                           Sie sich deshalb an die Regeln!

Der Einleitungsruf soll erst dann beginnen, wenn andere Funk-         Besondere Hinweise für RMZ:
sprüche beendet sind. Zuerst wird das Rufzeichen der anzu-             Vor Einflug in die RMZ Erstmeldung mit Angaben zu:
sprechenden Funkstelle genannt (zum Beispiel Bremen Information)             – Kennung der gerufenen Station
und dann das eigene Kennzeichen (zum Beispiel Delta Echo …).                 – Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster
Dann wartet der Pilot die Reaktion von FIS ab. Erst danach kann die          – Standort, Flughöhe und Flugabsichten
eigentliche Meldung abgesetzt werden, beginnend wieder mit dem         Dauernde Hörbereitschaft aufrechterhalten
eigenen Rufzeichen, dem Luftfahrzeugmuster und der Flugregel           Ausflug aus RMZ melden
(VFR oder IFR). Des Weiteren sollten genannt werden: die Position,     Bei Nichtkontakt mit der Platzfrequenz alle Meldungen dennoch
die Flughöhe, die beabsichtigte Flugstrecke.                             absetzen

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Die wichtigsten Kontakte
                                                        FIS-Sektoren, Frequenzen und Rufzeichen
AIS/ARO:
Telefon: 06103 707-5500
Telefax: 06103 707-5505
Internet: www.dfs-ais.de

Landeplatzüberwachung (LPÜ):
Annahme von Start- und Landemeldungen
LPÜ1 Langen FIR und OADs: 06103 707-5511
LPÜ2 München und Bremen FIR: 06103 707-5512
Telefax: 06103 707-5513

NOTAM-Office:
Telefon: 06103 707-5555
Telefax: 06103 707-5556
E-Mail: notam.office@dfs.de

Deutscher Wetterdienst:
www.dwd.de/luftfahrt
www.dwd.de/luftsport
Mail: Luftfahrt@dwd.de
Flugwetterberatung: 0900 10 77 22 0 (Kostenpflichtig)

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Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr:
SAR Leitstelle Münster (RCC Münster)
Für Suchfälle BRD (Land) 24h/7: 0251-135757
E-Mail: SARLeitstelleLand@bundeswehr.org
SAR Leitstelle Glücksburg (RCC Glücksburg)
Für Suchfälle Nord- und Ostsee, Schleswig Holstein
und Hamburg 24h/7: 04631 6013
E-Mail: SAR-Gluecksburg@web.de

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Stand August 2020
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