FÖRDERNEWS - LAND VORARLBERG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
FörderNews alle Artikel verfasst von Doris Schnitzer Internationales Forschungsnetzwerk EUREKA: Vorsitz Österreich ............................ 2 Horizon Europa: Arbeitsprogramm 2021 des Europäischen Innovationsrats angenommen.............................................................................................................. 3 Europäischer Innovationsrat: Erste Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des EIC-Accelerators und EIC-Pathfinders ............................................. 4 Europäisches Solidaritätskorps: Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen 2021......... 6 Neues EU-Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (kurz: CERV): Erste Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen ..................... 8 Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: Unterstützung von Sensibilisierungsmaßnahmen für den Wert geistigen Eigentums ............................. 10 Stand: 30. April 2021
Internationales Forschungsnetzwerk EUREKA: Vorsitz Österreich Der einjährige österreichische Vorsitz des internationalen Forschungsnetzwerks Eureka geht in die finale Phase: Unter dem Motto „Towards a NEW Eureka“ wurde das 35. Jubiläum des Netzwerks gefeiert. Ein wesentlicher Fokus lag auf den Verhandlungen zur Neuauflage des EU-Programms „Eurostars“ sowie auf der Neuaufstellung und Strukturie- rung des Eureka-Cluster-Programms, um die Zusammenarbeit von Mitgliedsstaaten und Industrie effektiver zu gestalten. Was ist EUREKA eigentlich? Eureka ist ein internationales Netzwerk zur Förderung von anwendungsorientierter For- schung und Entwicklung. Mit seinen 47 Partnerländern und gut etablierten Instrumenten bietet es Unternehmen und Forschungseinrichtungen einen einzigartigen und flexiblen Rahmen für internationale Kooperation. Im 35. Jahr des Bestehens von Eureka hat Öster- reich von Juli 2020 bis Ende Juni 2021 den Eureka-Vorsitz inne. Der einjährige Vorsitz Österreichs im internationalen Forschungsnetzwerk EUREKA endet nun im Juni 2021. Auf der Agenda des österreichischen Vorsitzes stand auch der Ausbau der globalen Kooperation. Insbesondere wurde eine verbesserte Zusammenarbeit mit den West- Balkan-Staaten, aber auch mit Afrika, vorangetrieben. Singapur wird in den kommenden Wochen jüngstes Mitglied der Eureka-Familie. Der „Global Innovation Summit“ (18.-20. Mai 2021) bildet den abschließenden Höhepunkt. Dieser „Summit“ wird als internationaler Treffpunkt für Unternehmen, Innovationsagentu- ren, Forschungsorganisationen und politische Entscheidungsträger/-innen mit den Schwer- punktthemen „Green Transition“, „Digital Transformation“ und „Post COVID“ gestaltet. Pandemiebedingt wird das Event in den virtuellen Raum verschoben – die Teilnahme (online) am „Global Innovation Summit“ ist kostenlos. Weitere Informationen Weitere Informationen zu Eureka erhalten Sie auf der internationalen Eureka-Webseite sowie bei der Österreichischen Forschungsgesellschaft (FFG), Herrn Mag. Dr. Ulrich Schuh Eureka Chairperson, T +43 5 7755 4909, ulrich.schuh@ffg.at, Frau Dr. Michaela Gstrein, Eureka Deputy Chairperson, T +43 5 7755 4908, michaela.gstrein@ffg.at, sowie auf der Webseite des österreichischen Eureka-Vorsitzes. Ein Übersichtsblatt mit allgemeinen Infor- mationen zum österreichischen Vorsitz finden Sie hier. Eureka-Projekte mit Österreich- Beteiligung können Sie hier aufrufen. © Eureka © Europäische Kommission Seite | 2
Horizon Europa: Arbeitsprogramm 2021 des Europäischen Innovationsrats angenommen Die EU-Kommission hat mit Beschluss vom 17. März 2021 das EIC-Arbeitsprogramm 2021 des Programms Horizont Europa, dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation 2021-2027, veröffentlicht. Die EU-Kommission hat mit Beschluss vom 17. März 2021 auch das Arbeitsprogramm des Europäischen Innovationsrats (EIC/European Innovation Council) 2021 angenommen. Das EIC-Arbeitsprogramm 2021, einschließlich Fristen und Mittelausstattung, ist über die Website „Funding & Tender opportunities“ zusammen mit Einzelheiten zu den Aufforde- rungen und den verbundenen Tätigkeiten und Hinweisen für Antragsteller zur Einreichung von Anträgen abrufbar: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home. © Europäische Kommission Seite | 3
Europäischer Innovationsrat: Erste Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des EIC-Accelerators und EIC-Pathfinders Nach der Gründung des Europäischen Innovationsrats (EIC) und der Veröffentlichung des EIC-Arbeitsprogramms 2021 hat die EU-Kommission auch die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des EIC-Accelerators und EIC-Pathfinders lanciert. Mit den Mitteln in Höhe von mehr als 1 Mrd. Euro sollen Projekte von innovativen Start- ups und kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt werden. Hintergrund Der Europäische Innovationsrat, der im März 2021 ins Leben gerufen wurde und für den Zeitraum 2021-2027 mit Mitteln von mehr als 10 Mrd. Euro ausgestattet ist, dient Innova- toren als zentrale Anlaufstelle. Er bietet Unterstützung, die in der frühen Phase der wissen- schaftlichen Forschung im Bereich bahnbrechender Technologien beginnt und über die Um- wandlung von Forschungsergebnissen in Geschäftsmöglichkeiten bis zur Entwicklung und Expansion innovativer Start-ups und KMU reicht. Er wurde als wichtige Neuerung mit dem Programm Horizont Europa eingeführt und baut auf den Erfolgen einer Pilotphase von 2018 bis 2020 auf. Was ist ein EIC-Accelerator? Der EIC-Accelerator ist auf wissenschaftliche Entdeckungen oder technologische Durch- brüche ausgerichtet, die über einen längeren Zeitraum den Einsatz erheblicher Finanzmittel benötigen, bevor sie sich rentieren. Finanzmittel für solche Innovationen können oft nur schwer erschlossen werden, da im Allgemeinen die damit verbundenen Risiken zu hoch sind und es zu lange dauert, bis Erfolge erzielt werden. Diese Mittel ermöglichen es den Innova- toren, Investitionen in der Höhe zu mobilisieren, die für eine schnellere Expansion erforder- lich ist. Der EIC-Accelerator wirkt als Katalysator, der weitere Investoren mobilisiert, die benötigt werden, damit Innovationen eine größere Breitenwirkung erzielen können. Er ergänzt zwei weitere EIC-Programme: EIC-Pathfinder, das interdisziplinäre Teams von Forschenden dabei unterstützt, ihre Visionen für wissenschaftliche und technologische Durchbrüche zu verwirklichen, sowie EIC-Transition, mit dem aus Forschungsergebnissen Innovationschancen werden sollen. Förderfähige Maßnahmen Gefördert werden einerseits notwendige Arbeitsschritte hin zu einem Produkt, das bereit ist den Markt zu erobern: – Bau von Demonstratoren und Erprobung/Test beim Kunden – Klinische Studien, Arbeiten zur Erlangung von Zulassungen – Up-Scaling, Miniaturisierung, Überarbeiten von Design und Konstruktion – Anpassung auf unterschiedliche Marktanforderungen in unterschiedlichen EU- Ländern Andererseits werden auch Tätigkeiten gefördert, um eine Kommerzialisierungs- und Finanzierungsstrategie im Hinblick auf eine Markteinführung zu entwickeln: Seite | 4
– Aufbau einer Vertriebsstruktur und eines Vertriebsteams, Etablierung von Vertriebspartnern – Entwicklung eines Preismodells – Entwicklung einer Marketing- und Kommunikationsstrategie und Maßnahmen – Detaillierung des Business Plans – Bewertung des Finanzierungsbedarfs und Ansprache potentieller Investoren Finanzielle Ausstattung Start-ups und KMUs können Finanzhilfen in Höhe von bis zu 2,5 Mio. Euro beziehen, die mit Beteiligungsinvestitionen aus dem EIC-Fonds in Höhe von 500.000 bis 15 Mio. Euro kombi- niert werden. Zusätzlich erhalten sie Coaching- und Mentoringmaßnahmen von bis zu 12 Tagen. Eine Aufnahme in die Business Acceleration Services ist ebenfalls Bestandteil der Förderung. Die EU übernimmt 70% der Gesamtprojektkosten. Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung steht für alle Projekte eine Reihe von Diensten für die beschleunigte Entwicklung zur Verfügung, die Zugang zu besonderen Fachkenntnissen, potenziellen Partnerunternehmen, Investoren und weiteren Akteuren aus dem Innovations- umfeld verschafft. Frist Die Einreichung und Evaluierung von sog. Skizzen ist jederzeit möglich. Die Frist für die Ein- reichung von Anträgen endet am 9. Juni 2021. Was ist ein EIC-Pathfinder? Auch hat die EU-Kommission das Programm EIC-Pathfinder ins Leben gerufen, das mit 168 Mio. Euro ausgestattet ist und eine erste Aufforderung im Rahmen des EIC-Pathfinder veröffentlicht. Hier können Konsortien von mindestens 3 juristischen Personen (Forschungs- einrichtungen, Universitäten, KMU, große Unternehmen) Förderungen beantragen. Finanzielle Ausstattung Die Finanzhilfe kann bis 3 Mio. Euro und bis zu 100% der Gesamtkosten betragen. Frist Die Frist für die Einreichung von Anträgen endet am 19. Mai 2021. Weitere Informationen Weitere Informationen über die Aufforderungen finden Sie hier, auf der Webseite des Europäischen Innovationsrats sowie bei der nationalen Kontaktstelle EIC in Österreich bei der FFG, Herrn Mag. Christian Frey, E-Mail: christan.frey@ffg.at, T: +43 5 7755 4204, oder Herrn DI Dr. Angelo Nuzzo MBA, E-Mail: angelo.nuzzo@ffg.at, T: +43 5 7755 4203. © Europäische Kommission Seite | 5
Europäisches Solidaritätskorps: Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen 2021 Die EU-Kommission hat die erste Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für das neue Europäische Solidaritätskorps 2021-2027 veröffentlicht. Dieses unterstützt junge Menschen, sich in verschiedenen Bereichen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU freiwillig zu engagieren. Der diesjährige Fokus liegt auf dem Bereich Gesundheit. Ziele des Programms Das ESK – Europäisches Solidaritätskorps – ist ein neues Programm der EU. Es fördert das Engagement junger Menschen in Projekten und Aktivitäten, die der Gemeinschaft zugute- kommen. Das ESK bietet Jugendlichen (18 bis 30 Jahren), die Möglichkeit sich in gemeinnütz- igen Projekten im eigenen Land oder im Ausland zu engagieren. Auch Jobs und Praktika in ganz Europa werden vermittelt. Organisationen und Unternehmen können mit Hilfe des ESK junge Menschen aus ganz Europa rekrutieren. Finanzielle Ausstattung Mit einem Budget von mehr als 1 Mrd. Euro für den Zeitraum 2021-2027 bietet das neue Programm etwa 275.000 jungen Menschen die Möglichkeit, durch Freiwilligentätigkeit einen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und humanitärer Herausforderungen zu leisten. Wie funktioniert das Ganze? Junge Menschen, die sich für solche Aktivitäten interessieren, müssen sich auf dem Portal des Europäischen Solidaritätskorps registrieren. Das Portal des Europäischen Solidaritäts- korps bietet jungen Menschen und Organisationen, die einen Zuschuss erhalten haben, ein Forum, über das sie Aktivitäten durchführen und zusammenfinden können. Förderfähige Maßnahmen Im Rahmen dieser Aufforderung sind folgende Maßnahmen förderfähig: – Freiwilligenprojekte – Freiwilligenteams in prioritären Gebieten – Solidaritätsprojekte – Qualitätssiegel für solidarische Freiwilligentätigkeiten – Qualitätssiegel für Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe Förderfähige Einrichtungen Die finanzielle Unterstützung steht öffentlichen oder privaten Einrichtungen offen. Darüber hinaus können junge Menschen Mittel für Solidaritätsprojekte beantragen, die sich beim Portal des Europäischen Solidaritätskorps registriert haben. © Europäische Kommission Seite | 6
Fristen für die Einreichung von Anträgen Qualitätssiegel: Das Qualitätssiegel ist die Akkreditierung für Einrichtungen, die Freiwillige aufnehmen, entsenden und/oder Förderanträge für andere Aufnahmeeinrichtungen koordinieren. Anträge auf ein Qualitätssiegel können laufend gestellt werden. Freiwilligenprojekte: Gefördert werden individuelle Freiwilligeneinsätze und Freiwilligen- teams für junge Menschen (18-30 Jahre) in Einrichtungen in ganz Europa und seinen Nachbarländern. Solidaritätsprojekte: Gefördert werden Initiativen von jungen Menschen (18-30 Jahre, Gruppe von mind. fünf Personen), von denen lokale Gemeinschaften profitieren. Für die Beantragung von Solidaritätsprojekten wird kein Qualitätssiegel benötigt. 1. Antragsrunde: 28. Mai 2021 2. Antragsrunde: 5. Oktober 2021 © EACEA / European Education und Culture Executive Agency Reichen Sie Ihren Projektvorschlag für das Europäische Solidaritätskorps jetzt ein! Weitere Informationen Weitere Informationen zum Europäischen Solidaritätskorps finden Sie auf der Webseite der OeAD, der nationalen Agentur für Österreich. Projektbeispiele aus Österreich finden Sie hier. Downloads European Solidarity Corps Guide 2021 Antragsformulare für Freiwilligenprojekte und Solidaritätsprojekte © Europäische Kommission Seite | 7
Neues EU-Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (kurz: CERV): Erste Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen Das EU-Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV) 2021-2027 wurde auf EU-Ebene als Ergebnis der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-27 eingerichtet (Veröffentlichung der Verordnung Anfang Mai). Ziele des Programms CERV zielt auf den Schutz und die Förderung der in den EU-Verträgen verankerten Rechte und Werte ab und soll die bislang bestehenden Programme „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ sowie „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ zu einem gemeinsamen Programm verknüpfen. Ein deutlicher Fokus soll dabei auf die Unterstützung zivilgesell- schaftlicher Organisationen gelegt werden. Das allgemeine Ziel der Erhaltung und Weiterentwicklung demokratischer, gleicher und inklusiver Gesellschaften soll durch vier spezifische Zielsetzungen erreicht werden: – Schutz und Förderung der Werte der Union (Aktionsbereich Werte der Union); – Förderung der Rechte, des Diskriminierungsverbotes und Gleichstellung, einschließlich Geschlechtergleichstellung (Aktionsbereich Gleichstellung, Rechte und Geschlechtergleichstellung); – Förderung der Bürgerbeteiligung und der Teilhabe am demokratischen Leben der Union sowie des Austauschs zwischen den Bürgern und Sensibilisierung für gemeinsame europäische Geschichte (Aktionsbereich Bürgerbeteiligung und Teilhabe); – Bekämpfung von Gewalt, einschließlich geschlechterspezifischer Gewalt (Aktionsbereich Daphne). Finanzielle Ausstattung Für die Förderperiode 2021-2027 ist ein Budget von rund 1,55 Mrd. Euro vorgesehen. Förderbare Maßnahmen Förderbare Aktivitäten sind u.a. Sensibilisierungsmaßnahmen, Schulungen (Trainings), Austausch bewährter Verfahren; Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten und Projekten der Zivilgesellschaft; Analyse- und Überwachungstätigkeiten (Daten/Statistiken; Methodenentwicklung, Benchmarks, Studien/Analysen, Umfragen, Evaluierungen, Bildungs- material); Kapazitätsaufbau bzw. Unterstützung von europäischen Netzwerken bzw. von Organisationen der Zivilgesellschaft und gemeinnützigen Akteuren. Nationale Kontaktstelle Für das CERV-Programm wird derzeit im Bundeskanzleramt eine nationale Kontaktstelle in Österreich eingerichtet. Geplant ist in dem Zusammenhang auch die Einrichtung einer nationalen Webseite sowie ein elektronisches News-Service. © EACEA / European Education und Culture Executive Agency Seite | 8
Angaben zu den ersten Calls: Folgende erste Calls wurden am 20. April veröffentlicht: • Call for proposals to promote equality and to fight against racism, xenophobia and discrimination • Call for proposals to protect and promote the rights of the child • Call for proposals to prevent and combat gender-based violence and violence against children • Call for proposals on European remembrance • Call for proposals for Town-Twinning and Networks of Towns (startet im Mai) • Call for proposals for 4-year framework partnership agreements to support European networks, civil society organisations active at EU level and European think tanks in the areas of Union values • Operating grants to framework partners active in the area of Union values Das Arbeitsprogramm Informationen über weitere geplante Ausschreibungen im Zeitraum 2021/2022 sowie zu den Themen „Citizens‘ engagement and participation“ , „promotion of gender equality“ und „protecting and promoting of Union values“ können dem (vorläufigen) Arbeitsprogramm CERV work programme 2021-2022 entnommen werden. Informationsveranstaltung – Webinar Bereits am 4. Mai 2021 findet eine CERV-Informationsveranstaltung der Kulturabteilung des Landes Steiermark in Kooperation mit dem Bundeskanzleramt statt. Genauere Angaben dazu erhalten Sie hier. Weitere Informationen Alle Informationen zu diesen Calls bzw. zum Programm finden Sie im Funding & tender opportunities portal sowie unter DG Justice funding programme webpage. Ein Newsletter der EU-Kommission (DG JUST) mit aktuellen Informationen zu den Ausschreibungen im Rahmen von CERV kann über folgenden Link bezogen werden: subscribe to DG Justice newsletter on funding opportunities. © EACEA / European Education und Culture Executive Agency Seite | 9
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: Unterstützung von Sensibilisierungsmaßnahmen für den Wert geistigen Eigentums Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll das Bewusstsein für den Nutzen des Schutzes von Rechten des geistigen Eigentums geschärft werden, indem jungen Menschen die Bedeutung des geistigen Eigentums bei der Förderung von Kreativität, Innovation und Unternehmergeist deutlich gemacht wird. Ziele der Aufforderung Ziel ist es, den Kenntnisstand zu verbessern und vorrangige Zielgruppen einzubeziehen, um die Achtung von Rechten des geistigen Eigentums zu fördern und so letztlich eine Verhal- tensänderung bei den Menschen bewirken, sodass sie weniger gefälschte Waren kaufen und weniger auf digitale Inhalte aus illegalen Quellen zugreifen. Die spezifischen Ziele der Aufforderung sind: – Verbesserung des Kenntnisstands über den Wert des geistigen Eigentums als Instrument zum Schutz von Kreativität und Innovation durch die Bereitstellung konkreter und objektiver Informationen über geistiges Eigentum und durch stärkere Sensibilisierung für den durch Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums verursachten Schaden; – Einbindung vorrangiger Zielgruppen in diese Themen mit dem Ziel, Verhaltensänderungen zu bewirken und den Reiz von gefälschten Waren / Produktpiraterie zu verringern. Wesentlicher Inhalt Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2021 ist in zwei Teilbereiche gegliedert: Teilbereich 1: Erreichen von Kindern, Jugendlichen und/oder Lehrkräften/künftigen Lehrkräften durch Bildungsmaßnahmen in akademischen und nicht akademischen Lernumgebungen. Dieser Teilbereich soll das Projekt „Geistiges Eigentum in der Bildung“, das für die kommenden fünf Jahre konzipiert wird, ergänzen und Synergien schaffen. Teilbereich 2: Erreichen von Verbrauchern, insbesondere jungen Verbrauchern. – Umfang: Sensibilisierungsmaßnahmen für Verbraucher, insbesondere junge Verbraucher; – Die Tätigkeiten müssen grenzüberschreitend sein und mehrere EU-Mitgliedstaaten betreffen (umzusetzen in mindestens drei Mitgliedstaaten). – Einbindung relevanter Hebel-Partner zur Verbreitung und Erreichung der Zielgruppen (Influencer wie Blogger oder Künstler und Multiplikatoren wie einschlägige Medien, Behörden, Verbraucherorganisationen usw.); – Originalität und moderne/kreative Ansätze, vor allem im digitalen Bereich. Förderfähige Antragsteller Öffentliche oder private Einrichtungen, die in einem der 27 Mitgliedstaaten seit mehr als zwei Jahren ihren Sitz haben. Seite | 10
Finanzielle Ausstattung Teilbereich 1: Mittelausstattung: 400.000 Euro; Höchstbetrag je Projekt: 60.000 Euro Teilbereich 2: Mittelausstattung: 600.000 Euro; Höchstbetrag je Projekt: 100.000 Euro Förderfähige Aktivitäten Die im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanzierten förder- fähigen Aktivitäten umfassen Sensibilisierungsmaßnahmen gemäß Kapitel 1 Abschnitte 3 und 4 des Leitfadens für Antragsteller, einschließlich der folgenden Beispiele: – Aktivitäten in Medien und sozialen Medien; – Produktion und Verbreitung audiovisueller Materialien oder Veröffentlichungen; – Organisation von Veranstaltungen, Messen, Ausstellungen oder Schulungsaktivitäten, die Teil des spezifischen Projekts sind; – Infotainment (Debatten, Bildungsprogramme für junge Menschen, Quizprogramme, Videospiele oder Musikprogramme usw.); – web-gestützte Instrumente, Aktivitäten, Lösungen usw. Um förderfähig zu sein, müssen die Aktivitäten die folgenden Förderbedingungen erfüllen: – Teilbereich 1: Mittel zwischen 20.000 Euro und 60.000 Euro – Teilbereich 2: Mittel zwischen 40.000 Euro und 100.000 Euro Darüber hinaus sollten für Teilbereich 2 in einem Vorschlag Aktivitäten vorgeschlagen werden, die in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten stattfinden. Laufzeit Die maximale Laufzeit der Projekte soll 12 Monate nicht überschreiten. Frist für die Einreichung von Anträgen Die Anträge sind ausschließlich online bis spätestens 8. Juni 2021 beim EUIPO einzureichen. Weitere Informationen Weitere Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind dem Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen. Nähere Auskünfte erhalten Sie auch unter der zentralen E-Mailadresse: grants@euipo.europa.eu. © EUIPO / European Union Intellectual Property Office Seite | 11
Sie können auch lesen