Sicherer Sichtflug - DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
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Zur Sicherheit: Verantwortungsbewusstes Fliegen Inhalt In Lufträumen, in denen nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) geflogen werden kann, können Piloten mit sehr unterschied- lichen Qualifikationen, verschiedenen Luftfahrtgeräten und Zur Sicherheit: Geschwindigkeiten aufeinandertreffen. Zudem können dort Verantwortungsbewusstes Fliegen 2 gleichermaßen kontrollierte und unkontrollierte Flüge stattfinden. Vor dem Start: Ein verantwortungsbewusstes Fliegen verlangt unter anderen, dass Sorgfältige Planung ist ... 4 Piloten: regelmäßig Sprechfunkverfahren üben und die Funkdisziplin Flugplanaufgabe im Flug: beachten, Air-filed Flight Plan-AFIL 8 sich kontinuierlich mit der Luftraumstruktur und möglichen Ände- rungen vertraut machen, Richtig vorbereitet: eine solide Flugvorbereitung vor jedem Flug vornehmen AIS-C 9 (Navigation, Wetter usw.). Deutscher Wetterdienst 11 Kontrolliert oder unkontrolliert: Mit dieser Broschüre der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hal- Die Luftraumstruktur 12 ten sie einen wichtigen Ratgeber in den Händen, mit dem wir Ihnen helfen möchten, Ihren Flug im deutschen Luftraum sicherer zu Service für Sichtflieger: gestalten und Ihre Freude am Fliegen zu bewahren. Der Fluginformationsdienst FIS 18 Professionelle Kommunikation: Sprechfunkverfahren auf FIS-Frequenzen 20 Gezielt informieren: Die wichtigsten Kontakte 22 FIS-Sektoren, Frequenzen und Rufzeichen: 23 2 3
Vor dem Start: Sorgfältige Planung ist ein Garant für einen sicheren Flug Wer mit dem Luftfahrzeug abhebt, muss sich vorher genau darüber Besonderheiten bei der Flugplanung: im Klaren sein, was er vorhat. Vor allem Überlandflüge bedürfen Grenzüberschreitendende Flüge einer sorgfältigen Planung. Vor der eigentlichen Flugplanung ist AIP VFR ENR 1.21 ff es nötig zu klären, welche Informationen der Pilot für den Flug braucht. In Deutschland muss für folgende VFR-Flüge ein Flugplan beim AIS-C der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH aufgegeben werden: Folgende Fragen sollte sich der Flugzeugführer stellen: 1. F ür Flüge über die deutsche Grenze, mit folgenden Ausnahmen: Welche Luftraumstruktur (auch Änderungen) und Regeln gelten Flüge ziviler Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln von und nach für die geplante Flugroute? den „Schengen-Staaten” benötigen für das deutsche Hoheitsge- Wo muss im Luftraum ‚E‘ und ‚G‘ auch mit Verkehr nach Instrumen- biet keinen Flugplan, sofern der gesamte Flugverlauf ausschließ- tenflugregeln (IFR) gerechnet werden (z.B. in der Nähe von Flughä- lich das Gebiet oder den Luftraum der Unterzeichnerstaaten des fen, besonders im Bereich der verlängerten Anfluggrundlinie)? Schengener Durchführungsübereinkommens berührt. Für die Ist der Transponder verpflichtend einzuschalten, oder ist die Nut- Teile eines Fluges, die außerhalb des deutschen Luftraums lie- zung empfohlen? gen, sind die Vorschriften des jeweils betroffenen Landes maß- Welches Wetter ist während des Fluges zu erwarten? geblich. Welche Besonderheiten gibt es auf der Flugroute (z.B. Flugbe- schränkungsgebiete...)? Achtung: Es gibt keine einheitlichen Regeln dazu in Europa. Jedes Sollte oder muss ein Flugplan aufgegeben werden? Land hat eigene Verfahren, die in unterschiedlichen Publikationen Wie verhalte ich mich in Sonderfällen und Notfällen? Bin ich mit (z.B. AIP, NOTAM…) veröffentlicht werden und darüber hinaus dyna- den notwendigen Verfahren und Maßnahmen vertraut? misch sind. Die jeweils geltenden Regeln können beim AIS-C erfragt werden. 4 5
VFR in Luftraum ‚C‘ Sicherheitsempfehlung Auszüge aus der AIP VFR ENR 1-9 zur Durchführung von VFR-Flügen Sofern nach Wetterlage und Tageszeit mit VFR-Flügen militärischer in Luftraum ‚C‘ (s. Tabelle unten) Strahlflugzeuge zu rechnen ist, wird den zivilen Luftfahrzeugfüh- rern, die einen Flug nach Sichtflugregeln planen, empfohlen, bei VFR bei Nacht An- und Abflügen zu/von Landeplätzen, Segelfluggeländen sowie Für VFR-Flüge bei Nacht sind folgende zusätzliche Verfahren zu Geländen auf denen Außenstarts und -landungen mit Hängegleitern beachten: und Gleitsegeln stattfinden, das Höhenband 500 bis 2000 ft GND • Flugplanaufgabe erforderlich, für Flüge über die Flugplatzumge- so schnell wie möglich zu durchfliegen. bung hinaus • Funkkontakt ist herzustellen (Flugverkehrskontrollfrequenz oder Militärisches Nachttiefflugsystem in Deutschland (NLFS) FIS) ED-R 150 Vertikale Begrenzung der ED-R 150: 500 ft AGL bis 500 ft oberhalb Militärische Tieffluggebiete der im NLFS veröffentlichten ‘Flughöhe für Notfälle‘. Tiefflüge mit militärischen Strahl- und Transportflugzeugen werden Zeitliche Wirksamkeit: überwiegend nach VFR durchgeführt. Informationen über die Aktivierung der einzelnen Abschnitte des Sie sind: NLFS können im Rahmen des Flugberatungsdienstes beim AIS-C – nicht an feste Strecken und Höhen gebunden, (www.dfs-ais.de) ab 1300 (1200) UTC* Uhr des jeweiligen Tages – finden im Allgemeinen an Werktagen statt, eingeholt werden. Die Bekanntgabe erfolgt über entsprechende – finden überwiegend im Luftraum unterhalb 2000 ft GND Notam-Veröffentlichungen. statt (sofern Tageszeit und Wetter es zulassen) Zusätzlich können Aktivierungszeiten und geplante Streckenabschnitte über den Airspace Use Plan (AUP) eingesehen Details zu militärischen Tiefflügen in Deutschland finden Sie in der werden, zu finden unter (www.milais.org). AIP VFR ENR 3 (Karte AIP VFR ENR 3). Durchflug: Verfahren zum Durchfliegen von ED-Rs sind in der AIP VFR ENR 3 beschrieben. *Winterzeit (Sommerzeit) Thema/Flughöhe Luftraum C unter FL 100 Luftraum C in/oberhalb FL 100 Voraussetzungen Lizenz ( z.B. IFR oder CVFR) Lizenz ( z.B. IFR oder CVFR) Zusätzliche technische Ausstattung Zusätzliche technische Ausstattung Flugverkehrskontroll- Werden erteilt, wenn möglich Werden erteilt, wenn möglich freigaben VFR-Flüge mit öffentlichem Interesse sind vorab mit der DFS VFR-Flüge mit öffentlichem Interesse sind vorab mit der DFS abzustimmen abzustimmen Durchführung Sprechfunkverkehr in englischer u. deutscher Sprache Sprech- Sprechfunkverkehr nur in englischer Sprache funkverbindung aufnehmen (FIS): Spätestens 5 min vor Einflug Sprechfunkverbindung aufnehmen (FIS) rechtzeitig vor Einflug Bei Abflug von Flugplatz unterhalb des Luftraums sobald wie Kann die erteilte Freigabe nicht eingehalten werden, rechtzeitig geänderte Freigabe einholen möglich nach dem Start Werden mehrere FIRs durchflogen, ist der Flug auf veröffentlichten Flugverkehrsstrecken/ Kann die erteilte Freigabe nicht eingehalten werden, rechtzei- Standardstrecken zu planen tig geänderte Freigabe einholen Ausfall der Funkverbindung Staffelung VFR von IFR Staffelung VFR von IFR Staffelung, Dienste VFR-Flüge erhalten Verkehrsinformationen über andere VFR- VFR-Flüge erhalten Verkehrsinformationen über andere VFR-Flüge auf Anfrage Flüge auf Anfrage 6 7
Flugplanaufgabe im Flug: Diese umfassen z.B. folgende Angaben: Air-filed Flight Plan – AFIL Luftfahrzeugkennung / Rufzeichen Luftfahrzeugmuster Der Luftfahrzeugführer kann während des Fluges einen Flugplan Geplanter Flugabschnitt aufgeben. Hierbei nimmt der Flugverkehrskontrolldienst die kom- Beabsichtigte Flughöhe pletten Flugplandaten auf den festgelegten Funkfrequenzen zur Sonstige durch den FVK im Einzelfall angeforderte Daten Weiterleitung an das AIS-C entgegen. Richtig vorbereitet: Wir empfehlen jedem Luftraumnutzer, vor dem Start schon einen AIS-C und Deutscher Wetterdienst möglichen Z- oder VFR-N-Flugplan aufzugeben, auf den während des Fluges jederzeit zugegriffen werden kann. Sollte dieser Flug- Nach der Flugplanung folgt die Flugvorbereitung. Wichtige Informa- plan nicht benötigt werden, so kann er über Funk jederzeit aufge- tionen dazu finden Piloten in Luftraumpublikationen der DFS, wie hoben werden. Somit ist man z.B. auf eine schlechte Wettersitua- der AIP VFR, den ICAO-Karten, den Luftraumfächer oder dem Luft- tion besser vorbereitet und kann auch dann, mit dem Flugplan, den raumstrukturposter. Flug grenzüberschreitend fortsetzen. Die Wahrscheinlichkeit, in die Nacht hineinzukommen, sollte Grund genug sein, hier ebenfalls vor- AIS-C ausschauend einen VFR-N-Flugplan aufzugeben. Weitergehende Informationen erhalten die Flugzeugführer vom Aeronautical Information Service Centre (AIS-C). Es stellt NOTAM Davon zu unterscheiden sind Flugpläne mit beschränkten, nur per und Preflight Information Bulletins (PIBs) zur Verfügung, die Pilo- Sprechfunk zu transferierenden Informationen, die ausschließlich ten über Besonderheiten an Flugplätzen (zum Beispiel Bauarbeiten) dem Flugverkehrskontrolldienst unter anderem zu übermitteln sind, oder auf der Flugstrecke (zum Beispiel aktive Flugbeschränkungs- um eine Freigabe für einen kleinen Flugabschnitt, beispielsweise gebiete) hinweisen. Außerdem können im AIS-C Flugpläne aufgege- für das Kreuzen einer Kontrollzone oder für Start oder Landung auf ben werden. Die Flugberater im AIS-C prüfen diese und leiten sie an einem kontrollierten Flugplatz, zu erhalten. alle betroffenen Tower- und FIS-Stellen weiter. Grundsätzlich kann für jeden Überlandflug ein Flugplan aufgegeben werden. 8 9
Der Vorteil: Das AIS-C überwacht die zeitgerechte Landung und Deutscher Wetterdienst (DWD) kann im Notfall sowohl den Flugalarmdienst als auch den Such- und Zum sicheren Fliegen gehört auch ein umfassendes Bild über die Rettungsdienst unterstützen. Wetterlage und das Wettergeschehen. Jeder Pilot hat sich nach den geltenden SERA-Richtlinien über alle Ein Flugplan für VFR-Flüge muss aufgegeben werden: verfügbaren Wetterberichte und -vorhersagen, die für den beab- ■ für Flüge, die nachts stattfinden und über die Umgebung des Flug- sichtigten Flug von Belang sind, ausreichend zu informieren. Dies platzes hinausführen gilt für jeden Flug, der über die Umgebung des Startflugplatzes hin- ■ für Kunstflüge im kontrollierten Luftraum und über Flugplätzen ausführt, aber auch für alle Flüge nach Instrumentenflugregeln. Der mit Flugverkehrskontrolle DWD bietet den Piloten verschiedene Möglichkeiten einer SERA- ■ für Flüge in Gebiete mit Flugbeschränkungen, soweit dies aus- konformen Flugvorbereitung an. drücklich bei der Festlegung der Gebiete angeordnet ist Über das Selfbriefingsystem pc_met Internet Service (www.flug- ■ für Flüge aus der Bundesrepublik Deutschland oder in die Bun- wetter.de) stehen alle wichtigen Flugwetterinformationen rund um desrepublik Deutschland, sofern die betroffenen Staaten keine die Uhr zur Verfügung. Ein Flugwetterbriefing ist damit auch über andere Regelung haben mobile Endgeräte jederzeit möglich. Alternativ dazu oder aber auch als Ergänzung zum Selfbriefing bie- Ein einmal aufgegebener VFR-Flugplan wird vom AIS-C bearbeitet, tet der DWD an den Luftfahrtberatungszentralen individuelle Flug- an alle vom Flug betroffenen Flugsicherungsstellen verteilt und in wetterberatungen per Telefon an. deren Flugplanverarbeitungssystemen gespeichert. Flugpläne für VFR-Flüge werden zudem im Rahmen des Flugalarmdienstes vom Weitere Informationen: AIS-C mit Hilfe eines speziellen Landeplatzüberwachungssystems www.dwd.de/luftfahrt überwacht. D.h., wenn keine Start-, Verspätungs-, oder Aufhebungs- Luftfahrt@dwd.de meldung beim AIS-C eingeht, besteht Unklarheit über den Status des Fluges. In diesem Fall ist das AIS-C angehalten nachzuforschen und den Status des Fluges beim Flugplanaufgeber, FIS oder dem Startflugplatz zu erfragen. Um überflüssige und zeitaufwendige Nachforschungen zu vermei- den, ist es im Sinne aller Betroffenen wichtig, dass bei Nichtan- tritt bzw. verspätetem Antritt eines Fluges eine Aufhebungs- (CNL) bzw. Verspätungsmeldung (DLA) an das AIS-C übermittelt wird. Ein entsprechender Hinweis findet sich auch in der AIP VFR ENR 1-47, Kapitel V (Aufhebung des Flugplanes). 10 11
Kontrolliert oder unkontrolliert: Die Luftraumstruktur Im deutschen Luftraum gibt es verschiedene Luftraumklassen, die sich durch die darin vorgeschriebenen Flugregeln unterscheiden. Ziel der Klassifizierung ist es, eine sicherere gemeinsame Nutzung des Luftraums aller Luftraumgruppen (Gewerbliche Luftfahrt, Allge- meine Luftfahrt und Militärische Luftfahrt) zu gewährleisten. Dabei gilt es, die unterschiedlichen Anforderungen an die Luftraumstruk- tur ohne zu große Einschränkungen für einzelne Luftraumnutzer so weit wie möglich zu berücksichtigen. Die Luftraumklassen im Überblick: 12 13
Die Luftraumklassen von C bis G Kontrollierter Luftraum Kontrollierter Luftraum Kontrollfreigabe: Kontrollfreigabe: erforderlich nicht erforderlich Hörbereitschaft: Ja Hörbereitschaft: nicht erforderlich Höchstgeschwindigkeit: VMC Minima: Höchstgeschwindigkeit: VMC Minima: VFR 250 kt unterhalb FL 100 Flugsicht: 250 kt unterhalb FL 100 Flugsicht: 8 km in/oberhalb FL 100 8 km in/oberhalb FL 100 5 km unterhalb FL 100 5 km unterhalb FL 100 8 km 8 km 1000 ft Abstand von Wolken: 1000 ft Abstand von Wolken: FL 100 FL 100 vertikal 1000 Fuß vertikal 1000 Fuß 5 km horizontal 1500 m 5 km 1500 m 1500 m horizontal 1500 m 1000 ft Umfang der Dienste: 1000 ft Freigabe erforderlich 1. Flugverkehrskontrolle Umfang der Dienste: 2. Verkehrsinformation VFR zu VFR Verkehrsinformation soweit möglich (Ausweichempfehlung auf Anfrage) Staffelung: Staffelung: entfällt VFR von IFR C C E E Kontrollierter Luftraum Unkontrollierter Luftraum Kontrollfreigabe: Kontrollfreigabe: erforderlich nicht erforderlich Hörbereitschaft: Ja Hörbereitschaft: nicht erforderlich VMC Minima: Höchstgeschwindigkeit: VMC Minima: Höchstgeschwindigkeit: Flugsicht: 250 kt unterhalb FL 100 Flugsicht: 250 kt oberhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL: 8 km in/oberhalb FL 100 5 km 8 km 5 km unterhalb FL 100 5 km in/unterhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL: 1500 m FL 100 1000 ft 1,5 km, falls IAS max. 140 kt Abstand von Wolken: Oberhalb 3000 AMSL 800 m für Drehflügler vertikal 1000 Fuß oder 1000 AGL ** 1000 ft 5 km Erdsicht 1500 m horizontal 1500 m 1000 ft 1,5 km* Abstand von Wolken: oberhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL: Umfang der Dienste: Frei von Freigabe erforderlich Wolken vertikal 1000 Fuß Verkehrsinformation 800 m horizontal 1500 m (Ausweichempfehlung auf Anfrage) Erdsicht in/unterhalb 3000 AMSL oder 1000 AGL: frei von Wolken Staffelung: entfällt Umfang der Dienste: D *falls IAS max. 140 kt D Fluginformationsdienst auf Anforderung (nicht CTR) (nicht CTR) G **der höhere Wert ist maßgeblich Staffelung: entfällt G Kontrollierter Luftraum Kontrollfreigabe: erforderlich Transponderregelungen Transponderregelungen Hörbereitschaft: Ja Mode-S Transponderverpflichtung VMC Minima: TMZ Flüge im Luftraum C und D (nicht CTR) Höchstgeschwindigkeit: Flugsicht: (Transponder Mandatory Zone) Flüge in TMZ 250 kt 5 km Flüge bei Nacht im kontrollierten Luftraum 1500 m Abstand von Wolken: Mode-S Transponderverpflichtung vertikal 1000 Fuß Mode-S Transponderschaltung für 1000 ft für alle VFR-Flüge 5 km Freigabe erforderlich horizontal 1500 m motorgetriebene VFR-Flüge: Bodensicht: Code 7000 Flüge oberhalb 5000 ft MSL 5 km (bzw. 3500 ft AGL): CTR Zusätzlich dringende Empfehlung: Verpflichtung: Hauptwolken- untergrenze Hauptwolkenuntergrenze: Hörbereitschaft Transponderschaltung Code 7000 Bodensicht 1500 ft 5 km 1500 Fuß (individueller TMZ-Squawk und Monitor- Frequenz rasten, siehe AIC VFR 01/17 Flüge in/unterhalb 5000 ft MSL Umfang der Dienste: und ICAO-Karten 1:500 000) (bzw. 3500 ft AGL)*: Verkehrsinformation Empfehlung: D (Ausweichempfehlung auf Anfrage) D Transponderschaltung Code 7000 *Das Mitführen eines Transponders ist Staffelung: (CTR) entfällt (CTR) TMZ jedoch nicht vorgeschrieben 14 15
Zusätzliche Besonderheiten im Luftraum „E“ Gebiet mit Funk- Gebiet mit kommunikationspflicht Funkkommunikationspflicht VFR-Verkehr steht auch bei Funkkontakt nicht unter Kontrolle und RMZ • Vor Einflug in RMZ Erstmeldung (Radio Mandatory Zone) auf der festgelegten Frequenz wird nicht gestaffelt mit Angaben zu: Auch bei Transpondernutzung steht der VFR-Verkehr nicht unter Funkkommunikationspflicht für alle VFR-Flüge – Kennung der gerufenen Station – Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster Kontrolle und wird nicht gestaffelt (Transpondernutzung immer – Standort, Flughöhe und Flugabsichten empfohlen) • Dauernde Hörbereitschaft Bei Tag: Funkkontakt für VFR nicht vorgeschrieben (aber empfoh- aufrechterhalten len) • Ausflug aus RMZ melden Keine Staffelung zwischen IFR und VFR Die Einhaltung der Wetterminima liegt in der Verantwortung des Piloten RMZ Lufträume mit Kennzeichnung “HX“ Lufträume mit Kennzeichnung “HX“ Betroffene Lufträume: D (HX)* Lufträume mit E Besonderheit: Lufträume nicht ständig E D(HX) 2500 AGL aktiv Kennzeichnung G CTR “HX“ G 1000 AGL GND Verhalten bei VFR-Überlandflügen: D(HX) E E E E 2500 AGL - Anfrage über Status dieser Lufträume CTR G G E 2500 AGL bei FIS oder Flugplatzinformations- 1000 G AGL G 1000 AGL GND dienst (INFO) oder TWR (für Kontroll- GND zonen) E E 2500 AGL E - B ei Verzicht auf Anfrage Luftraum als G G 1000 AGL aktiv betrachten GND Hörbereitschaft erforderlich bei - Nutzung von deaktiviertem Luftraum D *kann optional auch auf Luftraum C Anwendung finden Gebiet mit Funk- Zusätzliche kommunikationspflicht Verfahren bei Nacht“ ATZ Flugplan: erforderlich für alle Flüge über die (Flugplatzverkehrszone) Flugplatzumgebung hinaus Einflug/Ausflug unter Kontrollfreigabe: festgelgten Voraussetzungen nicht erforderlich • Einflug in ATZ nur zur Landung • Voraussetzungen für Ein- und Funkkontakt: Ausflug für jede ATZ festgelegt erforderlich • Einflug in ATZ und Ausflug aus ATZ bedürfen Genehmigung Staffelung: • Genehmigung gilt als erteilt bei Einhaltung der jeweils festgelegten *es wurden nur die wichtigsten Regionalflughäfen berücksichtigt VFR von IFR in Luftraumklasse C keine Staffelung zum Nachttiefflugsystem Voraussetzungen Die rot unterlegten Flughäfen besitzen nur eine Kontrollzone (Luftraum D CTR), d.h. VFR Verkehr kann bis zur seitlichen bzw. oberen Begrenzung der Kontrollzone heranfliegen. Die Flughäfen, Niederrhein, Memmingen und Friedrichshafen sind mit einer TMZ versehen. ATZ Die gelb unterlegten Flughäfen sind durch weitergehende Luftraummaßnahmen für den VFR Verkehr eingeschränkt (Luftraum C und/oder D (nicht CTR) in Höhen oberhalb der CTR, jedoch nicht bis FL100). Die grau unterlegten Flughäfen sind durch Luftraummaßnahmen (Luftraum C und/oder D (nicht CTR)) von der CTR bis FL100 für VFR Verkehr eingeschränkt. 16 17
Service für Sichtflieger: Der Fluginformationsdienst FIS Mit dem Fluginformationsdienst FIS stellt die DFS Informationen Bitte beachten Sie: und Hinweise für Piloten während des Fluges bereit. Die Informati- FIS stellt keine Staffelung her. onen sollen gewährleisten, dass Flüge sicher, geordnet und flüssig Es gibt keine Garantie für FIS-Unterstützung – alle Unterstützung ablaufen. FIS ist im kontrollierten und unkontrollierten Luftraum auf erfolgt nur, wenn dies möglich ist. Verantwortlich bleibt der Pilot. bestimmten Sprechfunkfrequenzen zu erreichen. Die zuständigen FIS leistet keine permanente Flugwegverfolgung. Kontrollzentralen sind Bremen, Langen und München. FIS kann eine sorgfältige Flugvorbereitung nicht ersetzen. Die FIS-„Lotsen“ leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit im Zum Fluginformationsdienst gehört auch der Flugrundfunkdienst. Luftraum. Auf besonderen Funkfrequenzen werden die Informationen SIGMET (signifikante meteorologische Erscheinungen), AIRMET (Wetterwar- Zu den Aufgaben zählen: nungen), VOLMET (Wetterrundfunk) und ATIS (Automatic Terminal Die Ausstrahlung von Informationen, zum Beispiel über Luftnot- Information Service) ausgestrahlt. fälle oder Treibstoffschnellablässe. Gezielte Informationen an Piloten, die sich über die Frequenz Innerhalb militärischer Zuständigkeitsbereiche in der Nähe von mili- gemeldet haben. Diese Infos können zum Beispiel das Wetter tärischen Flugplätzen der Bundeswehr steht zivilen Nutzern der FIS- oder die Luftraumnutzung betreffen. Service der Flugsicherungsstellen der Bundeswehr zur Verfügung. Die Entgegennahme und das Weiterleiten von im Flug aufgege- benen Flugplänen (AFIL) und Flugplanfolgemeldungen. Auch Pilot Nutzen Sie wann immer möglich den Weather Reports (PIREPs) über unerwartete Wetterereignisse Fluginformationsdienst FIS nimmt FIS über Funk an und leitet sie weiter. Unterstützung bei der Navigation. Achtung: Erteilung von Verkehrsinformationen auch mittels Radar, soweit Abmelden von der Frequenz nicht vergessen technisch und betrieblich möglich (z.B. Arbeitslast beim Lotsen). 18 19
Professionelle Kommunikation: Ein Beispiel: Sprechfunkverhalten auf FIS-Frequenzen Pilot: Langen Information, Delta Echo... Die FIS-Frequenz dient der Information und Sicherheit. Der Pilot bleibt aber zu jeder Zeit selbst verantwortlich für den Flug. Zum FIS: Delta Echo..., Langen Information. verantwortungsbewussten Fliegen gehört, die FIS-Frequenz nicht unnötig zu belasten. Oft reicht es, hörbereit zu sein. Schließlich Pilot: D elta Echo..., Cessna 172, VFR, Position Michelstadt, sollen die FIS-„Lotsen“ vor allem in schwierigen Situationen Hilfe 3000 Fuß, in Richtung Worms, erbitte Verkehrsinformation. leisten, etwa, wenn ein Pilot die Orientierung verloren hat. Nachdem der Pilot die gewünschten Informationen erhalten hat, Bevor der Pilot einen Funkspruch an FIS absetzt, sollten folgende kann er in Hörbereitschaft bleiben oder sich von der Frequenz Fragen geklärt sein: abmelden. Die korrekte Form für das Abmelden: Welcher FIS-Sektor soll gerufen werden? Pilot: Langen Information, Delta Echo … Verlasse Ihre Frequenz. Ist die richtige Frequenz gerastet? Wie lautet das eigene Rufzeichen? FIS: Delta Echo... Verlassen der Frequenz genehmigt. Was genau will ich sagen? Das Abmelden von der Frequenz ist wichtig und sollte nicht verges- Der Einleitungsruf soll erst dann beginnen, wenn andere Funk- sen werden. sprüche beendet sind. Zuerst wird das Rufzeichen der anzu- sprechenden Funkstelle genannt (zum Beispiel Bremen Information) Sicheres Fliegen setzt professionellen Flugfunk voraus. Bitte halten und dann das eigene Kennzeichen (zum Beispiel Delta Echo …). Sie sich deshalb an die Regeln! Dann wartet der Pilot die Reaktion von FIS ab. Erst danach kann die eigentliche Meldung abgesetzt werden, beginnend wieder mit dem Besondere Hinweise für RMZ: eigenen Rufzeichen, dem Luftfahrzeugmuster und der Flugregel Vor Einflug in die RMZ Erstmeldung mit Angaben zu: (VFR oder IFR). Des Weiteren sollten genannt werden: die Position, – Kennung der gerufenen Station die Flughöhe, die beabsichtigte Flugstrecke. – Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster – Standort, Flughöhe und Flugabsichten Dauernde Hörbereitschaft aufrechterhalten Ausflug aus RMZ melden Bei Nichtkontakt zur Flugsicherung alle Meldungen dennoch absetzen 20 21
Die wichtigsten Kontakte FIS-Sektoren, Frequenzen und Rufzeichen AIS-C: Telefon: 069 78072-500 Telefax: 069 78072-505 Internet: www.dfs-ais.de Bremen Information Landeplatzüberwachung: 125.100 Annahme von Start- und Landemeldungen Langen FIR: 069 78072-511 Bremen Information Bremen/München FIR: 069 78072-512 132.650 Telefax: 069 78072-515 Bremen Information 119.825 NOTAM-Office: Telefon: 069 78072-656 Langen Information Telefax: 069 78072-660 129.875 E-Mail: notam.office@dfs.de Langen Information Luftfahrtpublikationen und -produkte: 125.800 Langen Information www.eisenschmidt.aero 119.150 Langen Information 123.525 Deutscher Wetterdienst Tel: 069 8062 2695 E-Mail: Luftfahrt@dwd.de www.flugwetter.de Langen Information Langen Information 120.650 128.950 Such- und Rettungsdienst der Bundeswehr: SAR Leitstelle Münster (RCC Münster) Für Suchfälle BRD (Land) 24h/7: 0251-135757 Langen Information 126.950 SAR Leitstelle Glücksburg (RCC Glücksburg) Für Suchfälle Nord- und Ostsee, Schleswig Holstein und Hamburg 24h/7: 04631-6013 22 23
Wir beantworten Ihre Fragen unter: vfr@dfs.de Weitere Informationen finden Sie auf der DFS-Homepage: www.dfs.de/Services/Customer Relations/Kundenbereich VFR und im VFR-Newsletter zu abonnieren unter www.dfs.de/Services/Newsletter. DFS-Pilotentag Jedes Jahr im Herbst findet unser großer DFS-Pilotentag für VFR-Piloten statt. Dort bieten wir Fachvorträge, Infostände und Diskussionen an. Infos dazu publizieren wir rechtzeitig auch im VFR-Newsletter. Für Ihre Notizen: Kontaktdaten: Customer Relations Telefon 06103 707 4132 Telefax 06103 707 4196 E-Mail vfr@dfs.de Internet www.dfs.de Stand April 2018
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