Sicherer Start ins Arbeitsjahr 2021/2022 - Land Salzburg

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Elementarbildung
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   Sicherer Start ins Arbeitsjahr
             2021/2022

Empfehlungen für den Betrieb in Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
(KBBE) ab September 2021 basierend auf der Covid-19-Öffnungsverordnung und dem Erlass des
BMBWF GZ 2021-0.559.836 und der 7. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung.

www.salzburg.gv.at

Amt der Salzburger Landesregierung | Abteilung 2 Kultur, Bildung, Gesellschaft u.Sport
Postfach 527 | 5010 Salzburg | Österreich | T +43 662 8042-0* | post@salzburg.gv.at | ERsB 9110010643195
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Allgemeine Hygiene- und
Präventionsmaßnahmen
Es wird empfohlen, das in jeder Einrichtung bereits vorliegende Hygiene- und Präventionskonzept
in Zusammenarbeit zwischen pädagogischer Leitung und dem Rechtsträger zu prüfen und
notwendige Änderungen aufzunehmen und/oder zu ergänzen. Die Nennung eines COVID-
Beauftragten ist für jede Einrichtung vorzunehmen und im Präventionskonzept festzuhalten.
Unser gemeinsames Ziel ist es, mit der konsequenten Einhaltung entsprechender
Sicherheitsmaßnahmen einen möglichst sicheren Betrieb der KBBE gewährleisten und
Schließungen vermeiden zu können. Offene Einrichtungen stellen das Grundsatzziel dar.

1. Allgemeine Hygieneempfehlungen
Die Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen trägt wesentlich zu einer weiteren
Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie bei. Die grundlegenden Maßnahmen finden Sie
nachstehend zusammengefasst. Wir empfehlen, sie in den Tagesablauf der KBBE als fixen
Bestandteil einzubetten.

Krank? Zuhause bleiben!

Ist aufgrund einer Erkrankung die Teilnahme am Gruppengeschehen nicht möglich, muss das
Kind/das Personal zu Hause bleiben. Dies gilt in jedem Fall bei allen fieberhaften Erkrankungen.

Hände waschen!

Jede Person soll sich unmittelbar nach Betreten der Einrichtung sowie mehrmals täglich,
insbesondere nach dem Schnäuzen, Niesen und Husten, vor der Zubereitung von Nahrung, vor
dem Essen und nach der Benutzung von Toiletten etc., gründlich mit Wasser und Flüssigseife die
Hände waschen (mind. 30 Sekunden, die Wassertemperatur spielt dabei keine Rolle). Alternativ
ist die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln möglich. Diese müssen 30 Sekunden
einwirken, um wirksam zu sein.

Auf Atem- und Hustenhygiene achten!

Beim Husten oder Niesen sollen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Papier-
taschentuch bedeckt werden, Taschentücher sollen sofort entsorgt werden.
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Regelmäßiges Lüften!

Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig – auch während des Tages – zu lüften (wenn möglich
Querlüften). Die Festlegung fixer Intervalle für das Lüften (z. B. alle 20 Minuten, jedenfalls 5 Min.
pro Stunde) unterstützt die konsequente Umsetzung und senkt die Viruskonzentration und damit
die Wahrscheinlichkeit einer Infektion deutlich.

Einsatz von Luftreinigungsgeräten!

Luftreinigungsgeräte ersetzen weder das Impfen noch das Testen, sie sind eine ergänzende
Maßnahme zum bestehenden Hygienekonzept und sollen vor allem dort eingesetzt werden, wo
ein hinreichendes Lüften nicht möglich ist.

Die Anschaffung von lüftungsunterstützenden Maßnahmen erleichtert die Überprüfung der
Luftqualität. Die Anschaffung dieser Geräte wird vom Land Salzburg subventioniert.

Reinigung!

Oberflächen in gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen bzw. Flächen mit häufigem
Handkontakt unterschiedlicher Personen (z.B.: Türklinken, Lichtschalter…) sollten regelmäßig
desinfiziert werden. Ebenso wird die Verwendung von
Wischdesinfektionstüchern (statt Sprühdesinfektion) für Möbel in der Einrichtung empfohlen.

Integration der Maßnahmen in den pädagogischen Alltag!

   •   Alters- und entwicklungsadäquate Aufklärung über Hygiene (Husten/Niesen etc.)
   •   Vermeidung von Aufstauungen beim Eintreffen bzw. Abholen der Kinder
   •   Alternative Begrüßungsrituale anwenden (Hände reichen vermeiden)
   •   Gruppenwechsel so gering wie möglich halten
   •   Gestaltung der        Eingewöhnungszeit neuer Kinder hinsichtlich geltender
       Hygienerichtlinien reflektieren
   •   Sorgfalt bei der Jause und zu Mittag; Buffets und gemeinsame Teller vermeiden;
       Tragen einer Maske bei der Vorbereitung des Essens
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2. TESTUNGEN / ZUTRITT ZUR EINRICHTUNG

     2.1 KINDER Möglichkeit zur PCR-Lutschtestung in KBBE ab KW
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Um die Sicherheit in Salzburger KBBE zu erhöhen, wurde die Möglichkeit einer freiwilligen
Teilnahme zur Selbsttestung von unter 6-jährigen Kindern geschaffen.

Gestartet wird in Kalenderwoche 39 (27.09.2021), die Tests werden an die KBBE bis Freitag, 24.09.
2021, ausgeliefert, die Lieferung beinhaltet die Testpakete für die ersten beiden Wochen. Die
Testung ist freiwillig und findet einmal wöchentlich statt, insgesamt über einen Zeitraum von
4 Wochen.

Eine Einverständniserklärung seitens der Eltern ist nicht notwendig, da die
Erziehungsberechtigten vorab eine Online Registrierung auszufüllen haben. Die Testung erfolgt
zu Hause - die Informationen dazu erhalten die Eltern gesondert in einem Schreiben. Die
Testpakete sollen bitte gut sichtbar für die Erziehungsberechtigten, auch zur kurzfristigen
Entnahme, deponiert werden. (Bei Bus- oder Taxikindern die entsprechenden Testpakete bitte
rechtzeitig mitgeben.) Die Testpakete werden von den Erziehungsberechtigten an einem vorab
festgelegten Tag, in der KBBE in die dazu vorbereiteten Säcke eingeworfen. Die Tests müssen am
Testtag bis spätestens 09:00 Uhr in der KBBE sein und werden am selben Tag bis spätestens 11:00
Uhr abgeholt.

Eine leicht verständliche Beschreibung zur Durchführung der Tests, mit vielen Bildern, wird im
Testpaket enthalten sein. Die Eltern erhalten innerhalb von 24 Stunden das Ergebnis per SMS.
Der Aufwand zur Durchführung der Tests ist für das pädagogische Personal eher gering, die
Testung obliegt den Erziehungsberechtigten auf freiwilliger Basis.

Bitte vormerken: Am Donnerstag den 23.09.2021 ab 17.30 wird ein Zoom-Infoabend dazu
stattfinden. Die Einladung mit Zoom-Link, sowie weitere Infos zum Programmstart erhalten Sie
Anfang nächster Woche.

     2.2 PERSONAL aktuelle Covid-19-Öffnungsverordnung des
          BMSGPK
Die Regelungen für das Personal ergeben sich aus der jeweils aktuell geltenden Covid-
19Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums. Wir informieren regelmäßig auf unserer
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Homepage www.salzburg.gv.at/themen/bildung/kinderbetreuung über Anpassungen bzw.
Verlängerungen der geltenden Regelung.

Mit der jüngsten Novelle der Covid-19-Öffnungsverordnung wurden die Regelungen für das
Personal von KBBE an die Regelungen der Schule angeglichen (C-SchVO 2021/22).

Um einen möglichst hohen Schutz zu erreichen, ist in Zukunft – analog der Schulen – ein
Impfnachweis oder ein Testnachweis für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in KBBE nötig.
Wenn kein Impfnachweis erbracht werden kann, ist eine lückenlose Testung erforderlich.
Das bedeutet, dass für die Arbeit in der KBBE – abweichend von der allgemeinen 3-G-Regel – ein
Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr ab 13. September nur folgendermaßen
erbracht werden kann:

   -   Durch die Covid-19-Impfung
              Ein Impfnachweis gilt als erbracht:
                   sofort ab der Zweitimpfung
                    ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem Impfstoff, bei dem nur eine
                     Impfung vorgesehen ist.
                    sofort ab der Impfung für Genesene
                    bei Vorliegen entsprechender Unterlagen (Genesungsnachweis über eine in
                     den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine
                     ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene
                     Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde)
                    NICHT MEHR AUSREICHEND: ein Nachweis über neutralisierende
                     Antikörper

   -   Durch einen negativen Covid-19-Test
              Folgende Vorgaben zu Tests sind zu beachten:
                  Es ist für jeden Arbeitstag ein lückenloser Testnachweis zu erbringen und
                    die Testergebnisse müssen jederzeit vorgelegt werden können.
                    ein Antigen-Selbsttest Test mit QR-Code gilt für 24h
                    ein Antigen-Test, bei einer dazu befugten Stelle, gilt überall für 48h
                    ein PCR-Test, bei einer dazu befugten Stelle, gilt überall für 72h
                    jedenfalls einmal pro Woche ist ein PCR Test bei einer externen dazu
                     befugten Stelle (z.B.: Apotheke, Teststraße, priv. Anbieter)
                     durchzuführen

Im Eingangsbereich und in den Garderoben der Einrichtungen haben alle Personen ab 12 Jahren
durchgängig einen MNS zu tragen (FFP2 wird empfohlen).

Strengere Regelungen wie z.B.: das Tragen einer FFP2 Maske können vom Rechtsträger
festgelegt werden.
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     2.3 ALLGEMEINE MASSNAHMEN FÜR DAS BETRETEN DER
         EINRICHTUNGEN

Alle „betriebsfremden“ Personen ab 6 Jahren und einer Aufenthaltsdauer ab 15 Minuten haben
beim Betreten der KBBE einen 3-G-Nachweis vorzuweisen und eine Maske zu tragen. Diese
Personen sind als Kontakte zu dokumentieren.

Wird die Einrichtung nur kurz z.B.: zum Bringen und Abholen von Kindern betreten ist kein 3G-
Nachweis erforderlich, aber der MNS zu tragen.
Strengere Regelungen können vom Rechtsträger festgelegt werden.
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3.        BILDUNGSAMPEL und MASSNAHMEN
Das Land Salzburg orientiert sich weiterhin an der Bildungsampel.

Besonders in Zeiten einer Pandemie soll so viel Zeit als möglich und pädagogisch sinnvoll im Freien
verbracht werden um die Gesundheit der Kinder und deren Umfeld, sowie des Personals zu
schützen.

     Bildungsampel                                                   Maßnahmen
                          Grundlegende Maßnahmen, die durchgehend umgesetzt werden sollen:
         GRÜN
                                  Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen
                                  MNS für Erziehungsberechtigte und externe Personen in der Einrichtung (FFP2-Maske
                                   empfohlen)
     Kein oder sehr               3-G-Nachweis und Dokumentation für den Zutritt aller Personen über 6 Jahren ab einer
     geringes Risiko
                                   Aufenthaltsdauer von 15 Min
 vgl.Sicherheitsstufe 1           Personal: Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr lt. geltender Covid-19-
                                   Öffnungsverordnung
                                  So viel Zeit als möglich und pädagogisch sinnvoll im Freien verbringen.
                          Zusätzliche Maßnahmen zur Bildungsampel grün:
          GELB
                                  MNS im Eingangsbereich auch für das Personal (FFP2-Maske empfohlen)
     Geringes Risiko              Besuch externer Personen mit einem Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr (3-G-
                                   Regel) möglich
                                  Gruppenübergreifende Aktivitäten nach Möglichkeit vermeiden und fixe Gruppenzuteilung
                                   des Personals forcieren. Sammelgruppen in Randzeiten möglich.
                                  Regelmäßiges Lüften, Reinigungskonzept
                                  Feste und Veranstaltungen sind nur nach erfolgter Risikoanalyse möglich. Die zum
 vgl. Sicherheitsstufe             jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt aktuell geltenden Bestimmungen der Covid-19-
           1                       Öffnungsverordnung für Zusammenkünfte sind sinngemäß anzuwenden.
                          Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen:
        ORANGE                    Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe
                                  Keine Durchmischung von Gruppen
     Mittleres Risiko
                                  Feste und Feiern ausschließlich im Gruppenverband
                                  Empfehlung: Elternabende, Elterngespräche, Besprechungen mit externen Partnern, etc.
                                   sollen mittels elektronischer Kommunikation oder telefonisch abgehalten werden.
                          Schulkindgruppe:
 vgl. Sicherheitsstufe            Für alle Schulkinder ab 6 Jahren gilt ein verpflichtendes Tragen des MNS beim Betreten der
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          ROT             Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen:
                                  Elternabende, Elterngespräche, Besprechungen mit externen Partnern, etc. sind mittels
      Hohes Risiko
                                   elektronischer Kommunikation oder telefonisch abzuhalten.
                                  Angebote mit externen Partnern entfallen mit Ausnahme von Sprachförderkräften,
                                   unterstützendem Personal (Assistenzen, Pflegehilfen, mobiles Beratungsteam, …),
                                   Aufsichtsbehörden, Gesundheitspersonal und AVOS-ZahngesundheitserzieherInnen. Diese
 vgl. Sicherheitsstufe
                                   müssen einen 3G Nachweises erbringen und zusätzlich einen MNS (empfohlen FFP2)
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                                   tragen. Der Abstand ist einzuhalten.
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4. HYGIENE- UND PRÄVENTIONSKONZEPT
Die Kindergartenleitung erstellt bzw. ergänzt gemeinsam mit dem Rechtsträger das
einrichtungsspezifische Schutz- und Präventionskonzept und ernennt einen COVID-
Beauftragten.

Dabei sind sowohl die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit COVID-19 sowie
allgemein gültige Schutz- und Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen.

   4.1     VORLAGE FÜR DIE ERSTELLUNG EINES COVID-19 HYGIENE-
           UND PRÄVENTIONSKONZEPTS

Ist auf der Homepage des Landes Salzburg unter folgenden Link zu finden:
Hygiene-undPraeventionskonzept.pdf (salzburg.gv.at)

Das einrichtungsspezifische Hygiene- und Präventionskonzept ist allen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.

Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit bei der Bildungsdirektion Oberösterreich und die
Möglichkeit der Verwendung von Teilen des Oberösterreichischen Leitfadens.
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