Sicherer Start ins Arbeitsjahr 2021/2022 - Land Salzburg
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Elementarbildung und Kinderbetreuung Sicherer Start ins Arbeitsjahr 2021/2022 Empfehlungen für den Betrieb in Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (KBBE) ab September 2021 basierend auf der Covid-19-Öffnungsverordnung und dem Erlass des BMBWF GZ 2021-0.559.836 und der 7. Novelle zur 2. COVID-19-Öffnungsverordnung. www.salzburg.gv.at Amt der Salzburger Landesregierung | Abteilung 2 Kultur, Bildung, Gesellschaft u.Sport Postfach 527 | 5010 Salzburg | Österreich | T +43 662 8042-0* | post@salzburg.gv.at | ERsB 9110010643195
2 Allgemeine Hygiene- und Präventionsmaßnahmen Es wird empfohlen, das in jeder Einrichtung bereits vorliegende Hygiene- und Präventionskonzept in Zusammenarbeit zwischen pädagogischer Leitung und dem Rechtsträger zu prüfen und notwendige Änderungen aufzunehmen und/oder zu ergänzen. Die Nennung eines COVID- Beauftragten ist für jede Einrichtung vorzunehmen und im Präventionskonzept festzuhalten. Unser gemeinsames Ziel ist es, mit der konsequenten Einhaltung entsprechender Sicherheitsmaßnahmen einen möglichst sicheren Betrieb der KBBE gewährleisten und Schließungen vermeiden zu können. Offene Einrichtungen stellen das Grundsatzziel dar. 1. Allgemeine Hygieneempfehlungen Die Einhaltung von Schutz- und Hygienemaßnahmen trägt wesentlich zu einer weiteren Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie bei. Die grundlegenden Maßnahmen finden Sie nachstehend zusammengefasst. Wir empfehlen, sie in den Tagesablauf der KBBE als fixen Bestandteil einzubetten. Krank? Zuhause bleiben! Ist aufgrund einer Erkrankung die Teilnahme am Gruppengeschehen nicht möglich, muss das Kind/das Personal zu Hause bleiben. Dies gilt in jedem Fall bei allen fieberhaften Erkrankungen. Hände waschen! Jede Person soll sich unmittelbar nach Betreten der Einrichtung sowie mehrmals täglich, insbesondere nach dem Schnäuzen, Niesen und Husten, vor der Zubereitung von Nahrung, vor dem Essen und nach der Benutzung von Toiletten etc., gründlich mit Wasser und Flüssigseife die Hände waschen (mind. 30 Sekunden, die Wassertemperatur spielt dabei keine Rolle). Alternativ ist die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln möglich. Diese müssen 30 Sekunden einwirken, um wirksam zu sein. Auf Atem- und Hustenhygiene achten! Beim Husten oder Niesen sollen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Papier- taschentuch bedeckt werden, Taschentücher sollen sofort entsorgt werden.
3 Regelmäßiges Lüften! Alle Räumlichkeiten sind regelmäßig – auch während des Tages – zu lüften (wenn möglich Querlüften). Die Festlegung fixer Intervalle für das Lüften (z. B. alle 20 Minuten, jedenfalls 5 Min. pro Stunde) unterstützt die konsequente Umsetzung und senkt die Viruskonzentration und damit die Wahrscheinlichkeit einer Infektion deutlich. Einsatz von Luftreinigungsgeräten! Luftreinigungsgeräte ersetzen weder das Impfen noch das Testen, sie sind eine ergänzende Maßnahme zum bestehenden Hygienekonzept und sollen vor allem dort eingesetzt werden, wo ein hinreichendes Lüften nicht möglich ist. Die Anschaffung von lüftungsunterstützenden Maßnahmen erleichtert die Überprüfung der Luftqualität. Die Anschaffung dieser Geräte wird vom Land Salzburg subventioniert. Reinigung! Oberflächen in gemeinschaftlich genutzten Sanitäranlagen bzw. Flächen mit häufigem Handkontakt unterschiedlicher Personen (z.B.: Türklinken, Lichtschalter…) sollten regelmäßig desinfiziert werden. Ebenso wird die Verwendung von Wischdesinfektionstüchern (statt Sprühdesinfektion) für Möbel in der Einrichtung empfohlen. Integration der Maßnahmen in den pädagogischen Alltag! • Alters- und entwicklungsadäquate Aufklärung über Hygiene (Husten/Niesen etc.) • Vermeidung von Aufstauungen beim Eintreffen bzw. Abholen der Kinder • Alternative Begrüßungsrituale anwenden (Hände reichen vermeiden) • Gruppenwechsel so gering wie möglich halten • Gestaltung der Eingewöhnungszeit neuer Kinder hinsichtlich geltender Hygienerichtlinien reflektieren • Sorgfalt bei der Jause und zu Mittag; Buffets und gemeinsame Teller vermeiden; Tragen einer Maske bei der Vorbereitung des Essens
4 2. TESTUNGEN / ZUTRITT ZUR EINRICHTUNG 2.1 KINDER Möglichkeit zur PCR-Lutschtestung in KBBE ab KW 38/39 Um die Sicherheit in Salzburger KBBE zu erhöhen, wurde die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme zur Selbsttestung von unter 6-jährigen Kindern geschaffen. Gestartet wird in Kalenderwoche 39 (27.09.2021), die Tests werden an die KBBE bis Freitag, 24.09. 2021, ausgeliefert, die Lieferung beinhaltet die Testpakete für die ersten beiden Wochen. Die Testung ist freiwillig und findet einmal wöchentlich statt, insgesamt über einen Zeitraum von 4 Wochen. Eine Einverständniserklärung seitens der Eltern ist nicht notwendig, da die Erziehungsberechtigten vorab eine Online Registrierung auszufüllen haben. Die Testung erfolgt zu Hause - die Informationen dazu erhalten die Eltern gesondert in einem Schreiben. Die Testpakete sollen bitte gut sichtbar für die Erziehungsberechtigten, auch zur kurzfristigen Entnahme, deponiert werden. (Bei Bus- oder Taxikindern die entsprechenden Testpakete bitte rechtzeitig mitgeben.) Die Testpakete werden von den Erziehungsberechtigten an einem vorab festgelegten Tag, in der KBBE in die dazu vorbereiteten Säcke eingeworfen. Die Tests müssen am Testtag bis spätestens 09:00 Uhr in der KBBE sein und werden am selben Tag bis spätestens 11:00 Uhr abgeholt. Eine leicht verständliche Beschreibung zur Durchführung der Tests, mit vielen Bildern, wird im Testpaket enthalten sein. Die Eltern erhalten innerhalb von 24 Stunden das Ergebnis per SMS. Der Aufwand zur Durchführung der Tests ist für das pädagogische Personal eher gering, die Testung obliegt den Erziehungsberechtigten auf freiwilliger Basis. Bitte vormerken: Am Donnerstag den 23.09.2021 ab 17.30 wird ein Zoom-Infoabend dazu stattfinden. Die Einladung mit Zoom-Link, sowie weitere Infos zum Programmstart erhalten Sie Anfang nächster Woche. 2.2 PERSONAL aktuelle Covid-19-Öffnungsverordnung des BMSGPK Die Regelungen für das Personal ergeben sich aus der jeweils aktuell geltenden Covid- 19Öffnungsverordnung des Gesundheitsministeriums. Wir informieren regelmäßig auf unserer
5 Homepage www.salzburg.gv.at/themen/bildung/kinderbetreuung über Anpassungen bzw. Verlängerungen der geltenden Regelung. Mit der jüngsten Novelle der Covid-19-Öffnungsverordnung wurden die Regelungen für das Personal von KBBE an die Regelungen der Schule angeglichen (C-SchVO 2021/22). Um einen möglichst hohen Schutz zu erreichen, ist in Zukunft – analog der Schulen – ein Impfnachweis oder ein Testnachweis für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in KBBE nötig. Wenn kein Impfnachweis erbracht werden kann, ist eine lückenlose Testung erforderlich. Das bedeutet, dass für die Arbeit in der KBBE – abweichend von der allgemeinen 3-G-Regel – ein Nachweis der geringen epidemiologischen Gefahr ab 13. September nur folgendermaßen erbracht werden kann: - Durch die Covid-19-Impfung Ein Impfnachweis gilt als erbracht: sofort ab der Zweitimpfung ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem Impfstoff, bei dem nur eine Impfung vorgesehen ist. sofort ab der Impfung für Genesene bei Vorliegen entsprechender Unterlagen (Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde) NICHT MEHR AUSREICHEND: ein Nachweis über neutralisierende Antikörper - Durch einen negativen Covid-19-Test Folgende Vorgaben zu Tests sind zu beachten: Es ist für jeden Arbeitstag ein lückenloser Testnachweis zu erbringen und die Testergebnisse müssen jederzeit vorgelegt werden können. ein Antigen-Selbsttest Test mit QR-Code gilt für 24h ein Antigen-Test, bei einer dazu befugten Stelle, gilt überall für 48h ein PCR-Test, bei einer dazu befugten Stelle, gilt überall für 72h jedenfalls einmal pro Woche ist ein PCR Test bei einer externen dazu befugten Stelle (z.B.: Apotheke, Teststraße, priv. Anbieter) durchzuführen Im Eingangsbereich und in den Garderoben der Einrichtungen haben alle Personen ab 12 Jahren durchgängig einen MNS zu tragen (FFP2 wird empfohlen). Strengere Regelungen wie z.B.: das Tragen einer FFP2 Maske können vom Rechtsträger festgelegt werden.
6 2.3 ALLGEMEINE MASSNAHMEN FÜR DAS BETRETEN DER EINRICHTUNGEN Alle „betriebsfremden“ Personen ab 6 Jahren und einer Aufenthaltsdauer ab 15 Minuten haben beim Betreten der KBBE einen 3-G-Nachweis vorzuweisen und eine Maske zu tragen. Diese Personen sind als Kontakte zu dokumentieren. Wird die Einrichtung nur kurz z.B.: zum Bringen und Abholen von Kindern betreten ist kein 3G- Nachweis erforderlich, aber der MNS zu tragen. Strengere Regelungen können vom Rechtsträger festgelegt werden.
7 3. BILDUNGSAMPEL und MASSNAHMEN Das Land Salzburg orientiert sich weiterhin an der Bildungsampel. Besonders in Zeiten einer Pandemie soll so viel Zeit als möglich und pädagogisch sinnvoll im Freien verbracht werden um die Gesundheit der Kinder und deren Umfeld, sowie des Personals zu schützen. Bildungsampel Maßnahmen Grundlegende Maßnahmen, die durchgehend umgesetzt werden sollen: GRÜN Normalbetrieb mit Hygienevorkehrungen MNS für Erziehungsberechtigte und externe Personen in der Einrichtung (FFP2-Maske empfohlen) Kein oder sehr 3-G-Nachweis und Dokumentation für den Zutritt aller Personen über 6 Jahren ab einer geringes Risiko Aufenthaltsdauer von 15 Min vgl.Sicherheitsstufe 1 Personal: Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr lt. geltender Covid-19- Öffnungsverordnung So viel Zeit als möglich und pädagogisch sinnvoll im Freien verbringen. Zusätzliche Maßnahmen zur Bildungsampel grün: GELB MNS im Eingangsbereich auch für das Personal (FFP2-Maske empfohlen) Geringes Risiko Besuch externer Personen mit einem Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr (3-G- Regel) möglich Gruppenübergreifende Aktivitäten nach Möglichkeit vermeiden und fixe Gruppenzuteilung des Personals forcieren. Sammelgruppen in Randzeiten möglich. Regelmäßiges Lüften, Reinigungskonzept Feste und Veranstaltungen sind nur nach erfolgter Risikoanalyse möglich. Die zum vgl. Sicherheitsstufe jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt aktuell geltenden Bestimmungen der Covid-19- 1 Öffnungsverordnung für Zusammenkünfte sind sinngemäß anzuwenden. Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen: ORANGE Fixe Zuteilung von Personal pro Gruppe Keine Durchmischung von Gruppen Mittleres Risiko Feste und Feiern ausschließlich im Gruppenverband Empfehlung: Elternabende, Elterngespräche, Besprechungen mit externen Partnern, etc. sollen mittels elektronischer Kommunikation oder telefonisch abgehalten werden. Schulkindgruppe: vgl. Sicherheitsstufe Für alle Schulkinder ab 6 Jahren gilt ein verpflichtendes Tragen des MNS beim Betreten der 2 Einrichtung und außerhalb der Gruppenräume. ROT Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen: Elternabende, Elterngespräche, Besprechungen mit externen Partnern, etc. sind mittels Hohes Risiko elektronischer Kommunikation oder telefonisch abzuhalten. Angebote mit externen Partnern entfallen mit Ausnahme von Sprachförderkräften, unterstützendem Personal (Assistenzen, Pflegehilfen, mobiles Beratungsteam, …), Aufsichtsbehörden, Gesundheitspersonal und AVOS-ZahngesundheitserzieherInnen. Diese vgl. Sicherheitsstufe müssen einen 3G Nachweises erbringen und zusätzlich einen MNS (empfohlen FFP2) 3 tragen. Der Abstand ist einzuhalten.
8 4. HYGIENE- UND PRÄVENTIONSKONZEPT Die Kindergartenleitung erstellt bzw. ergänzt gemeinsam mit dem Rechtsträger das einrichtungsspezifische Schutz- und Präventionskonzept und ernennt einen COVID- Beauftragten. Dabei sind sowohl die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen im Zusammenhang mit COVID-19 sowie allgemein gültige Schutz- und Hygienemaßnahmen zu berücksichtigen. 4.1 VORLAGE FÜR DIE ERSTELLUNG EINES COVID-19 HYGIENE- UND PRÄVENTIONSKONZEPTS Ist auf der Homepage des Landes Salzburg unter folgenden Link zu finden: Hygiene-undPraeventionskonzept.pdf (salzburg.gv.at) Das einrichtungsspezifische Hygiene- und Präventionskonzept ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit bei der Bildungsdirektion Oberösterreich und die Möglichkeit der Verwendung von Teilen des Oberösterreichischen Leitfadens.
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