Sicherer Umgang mit Elektrizität - EW Buchs

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Sicherer Umgang mit Elektrizität - EW Buchs
Sicherer Umgang mit
                              Elektrizität

101

      wer bin ich?
      Name:                    Herbert Keller

      Beruflicher Werdegang:   Lehre als Elektromonteur
                               Meisterprüfung als Elektroinstallateur

      Wer bin ich?
      1981 – 1999              Filialleiter bei Elektro-Sanitär AG

      1999 – 2010              Weiterbildungsfachmann bei Electrosuisse

      ab 2011                  Keller Elektroberatungen

102
Sicherer Umgang mit Elektrizität - EW Buchs
103

Inhalte
Ø     Eigenheiten / Wirkungen / Gefährdungen
Ø     Gesetzliche Grundlagen
Ø     Arbeitsmethoden
Ø     Persönliche Schutzausrüstung PSA
Ø     Verhalten bei Elektrounfällen
Ø     Messen
Ø     Pflichten Arbeitgeber / Arbeitnehmer

104
Sicherer Umgang mit Elektrizität - EW Buchs
Ziele des Kurses
Ø     Richtiges Verhalten im Umgang mit der Elektrizität
Ø     Gesetzliche Grundlagen kennen
Ø     Richtiges Verhalten bei einem Elektrounfall
Ø     Richtige Verwendung der PSA
Ø     Messgeräte richtig anwenden
Ø     Pflichten Arbeitgeber / Arbeitnehmer

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             Eigenheiten / Wirkungen / Gefährdungen

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Sicherer Umgang mit Elektrizität - EW Buchs
Eigenheiten der Elektrizität
• leicht zu transportieren
• leicht umzuwandeln
• ohne Rückstände zu verbrauchen

•     geräuschlos
•     geruchlos
•     farblos
•     unsichtbar
•     schnell

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Wirkungen der Elektrizität
Wärme, Licht, Geräusch oder Bewegung
   Die Spannung ist die treibende Kraft
   Der Widerstand begrenzt den Strom (ohmsches Gesetz)
   aber:

      Anstehende Spannung wird von uns nicht wahrgenommen

      Spannung treibt einen Strom blitzschnell durch unseren Körper.
      Unsere Reaktionsfähigkeit ist sehr viel langsamer als der Strom

             der Unfall ist „perfekt“

108
Sicherer Umgang mit Elektrizität - EW Buchs
das ohmsche Gesetz

                                   U = R ×I

                                  Körperstrom

                                          UB
                                 IK=
                                          RK
109

Sachen- und Personen-Gefährdung
                           Starkstrom-Installation

                    Volt
                    Volt

      1000 V AC
      1500 V DC
                                  Stromschlag
                                      und
                                  Flammbogen

         50 V AC
         120 V DC
                                  Flammbogen
                                                                  Ampère
                           2A
                            Kleinspg.-Schwachstrom-Installation
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Sachen-Gefährdungen
Kurzschluss (Flammbogen)

           13

Fliesst ein zu grosser Strom

Fliesst ein Strom nicht in
seiner vorgesehenen Bahn

Funken

111

Personen-Gefährdungen

       Körperdurchströmung
          (elektrisieren)
                53

       Lichtbogenauswirkung
      auf Personen und Sachen

           Folgeschäden
         (Sturz, Brand etc.)

112
Sicherer Umgang mit Elektrizität - EW Buchs
Folge-Ereignisse

113

Stromkreis im Fehlerfall

                                               Steckdose
                                                    .
                                                    .

                                              IN

        Isolationsfehler             Verbraucher           IK
                           Belvoto

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Sicherer Umgang mit Elektrizität - EW Buchs
Personenschutz

                          Isolationsfehler

                RL= 1

               R PEN= 2

                               U F =I F x R PEN   £115V

115

Wirkungen des elektrischen Stromes

         1A          Herzstillstand

      80 mA          Herzkammerflimmern

      40 mA          Gefahrenschwelle

      15 mA          Loslassgrenze

      0,5 mA         Reizschwelle

116
Sicherer Umgang mit Elektrizität - EW Buchs
Berührungsstrom
            10000

        ms
              5000

              2000

              1000

              500

400 ms
       200
300 ms                             keine Schäden
        t     100

    5           50

                20

                10
                                                                    30 mA
                     0,1   0,2   0,5   1    2    5          10       20     50   100   200       500   1000   2000

                                                 IK                                                           mA

  117

  Zusammenfassung

    Fehlerspannung                              Zeit                        Berührungsstrom

            • Text                         32          11 12 1
                                                     10        2
                           V                         9
                                                      8        4
                                                                3
                                                                                             A
                                                        7 6 5

   Nullung                             Schutzschaltung                    Sonderisolation
   Schutzerdung                                                           Schutztrennung
   Potentialausgleich                                                     Isolierter Standort

  118
Sicherer Umgang mit Elektrizität - EW Buchs
Gesetzliche Grundlagen

119

Gesetzliche                            BV
                                     Bundes-
Grundlagen                          verfassung

                                Gesetze
                            EleG       STEG       UVG

                          Verordnungen
                         Starkstromverordnung

                 EStI
                Verord    NEV    NIV    Leit.    VEMV   STEV   UVV
                   .                   Verord.                 VUV

                   Regeln der Technik
                                           SUVA Richtlinien
              Europäische Normen z.B       VKF
              EN 60204                     CARBURA
              EN 60439                     Werkvorschriften EVU
              Technische Normen
              SN SEV 1000:2000 (NIN)

120
Die Basis ist:

Das Elektrizitätsgesetz (EleG)
Zielsetzung: Schutz von Personen und Sachen vor
den Auswirkungen der Elektrizität

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG)
Zielsetzung: Arbeitssicherheit,
einschliesslich der Sicherheit im
Umgang mit der Elektrizität
- nach der Erfahrung notwendig
- nach dem Stand der Technik anwendbar
- den gegebenen Verhältnissen angemessen

121

Gesetzliche Grundlagen
                                             EN 50 110-1

                                             Betrieb von
                                             el. Anlagen

                                                 STI Nr.
                                               407.0909
                                              Sicherer
                                              Betrieb von
                                              el. Anlagen

122
Instruierte Person

Person ohne elektrotechnische Grundausbildung,
die begrenzte, genau umschriebene
Tätigkeiten in Starkstromanlagen ausführen
kann, und die örtlichen Verhältnisse und die
zu treffenden Schutzmassnahmen kennt.

123

Sachverständige Person
                               Sachverständige Person
                                nach StV Art. 3; Ziff. 23

                                               Schriftliche Bestätigung des
                                             Betriebsinhabers (Unternehmers)

  Zeitlich angemessene praktische Erfahrung im Umgang
               mit elektrotechnischen Anlagen

                                   Abgeschlossenes             5 Jahre praktisches Arbeiten
    Fachausweis einer
                                  Studium im Bereich               unter Anleitung einer
 elektrotechnischen Lehre
                                                              sachverständigen Person mit
  (Netzelektriker, Elektro-      der Elektrotechnik an
                                                                 Nachweispflicht und eine
und Schaltanlagenmonteur,        einer Hoch-, Fachhoch-
                                                              integrierte theoretische, fach-
 Elektromechaniker, etc.)        oder Technikerschule             technische Ausbildung

          Lehre                        Studium                  Gleichwertige betriebs-
                                                                 interne Ausbildung

124
Fachkundigkeit (NIV Art. 8)

  Höhere             Praxis-           Praxis-          Praxis-          Praxis-         Praxis-
Fachprüfung          prüfung           prüfung          prüfung          prüfung         prüfung
 (Meister)
Berufskundliche                       3 Jahre           5 Jahre          5 Jahre        3 Jahre
    Fächer
                                    Praxis unter      Praxis unter     Praxis unter   Praxis unter
                                        FK                FK               FK             FK

                     Diplom             Diplom          Diplom          Fachprüf.      Gleichwertige
                  FH oder HTL          TS oder        ETH, FH oder       in nahe      Fachprüfung in
                                     gleichwertig         TS            verwandt.     einem Cenelec-
                                                                          Beruf           Land

                  Berufslehre als   Berufslehre als   Berufslehre in
                     Elektro-           Elektro-          nahe
                  monteur oder       monteur oder       verwandt.
                    -zeichner          -zeichner       Beruf oder
                                                         Matura

 125

 StV Art. 11 Anforderungen für in
 Starkstromanlagen tätige Personen
 Für die Beaufsichtigung von Arbeiten
 an oder in Starkstromanlagen und betriebs-
 technischen Einrichtungen sowie für
 Massnahmen der Arbeitssicherheit dürfen nur
 sachverständige Personen eingesetzt werden.

  126
StV Art. 12 Instruktion der im
Betriebsbereich zugelassenen Personen
- Betriebsinhaber muss ein Sicherheitskonzept haben
- Er muss alle Personen entsprechend instruieren
- Die Instruktion muss periodisch wiederholt werden

127

Art. 12 Instruktion der im Betriebsbereich
zugelassenen Personen
Art. 12 3 Die Instruktion hat insbesondere Kenntnisse zu
           vermitteln über:

a)    die Gefahren bei Annäherung an unter Spannung stehende Teile

b)    die Sofortmassnahmen und Hilfeleistungen bei Unfällen

c)    die zu betretenden Anlagen mit Hinweisen auf Fluchtwege und
      Notrufstellen

d)    die durch das Personal vorzunehmenden betrieblichen Handlungen
      und Arbeiten

e)    das Vorgehen bei Brandausbruch

128
StV Art. 67 Ausführendes Personal

Bedienung und Arbeiten dürfen nur von Sachverständigen
   oder Instruierten ausgeführt werden.

Er bezeichnet für jede Arbeitsstelle eine Person,
welche für die notwendigen Schutzmassnahmen und die
sichere Ausführung der Arbeiten verantwortlich ist.

    129

StV Art. 68 Ausrüstung

Es gehören dazu:
- Persönliche Schutzmittel gegen Durchströmung, Elektrisieren
  und gegen mechanische Gefahren
- Messmittel
- Material zur Abgrenzung
- Wenn nötig Erdungsvorrichtungen
- Kommunikationsmittel
-

    130
Technische Unterlagen

- Auftrag soll schriftlich erfolgen
- Pläne, Schemas, etc. nachführen und auf der Anlage
    belassen
- Herstellerunterlagen sind zu befolgen

131

NIV Art. 22         Arbeitssicherheit

-   Arbeiten in der Regel nicht unter Spannung
-   Fünf Sicherheitsregeln einhalten
-   Arbeiten unter Spannung nur durch Elektromonteure
-   Immer zu zweit
-   sie müssen speziell ausgebildet sein
-   Einer davon ist verantwortlich

132
Arbeitsmethoden

133

                            NHS

                        Bedienen oder
                        Arbeiten ??

134
Die 5 Sicherheitsregeln

                                Freischalten und allseitig trennen
                                  Gegen Wiedereinschalten sichern
        prüfen                    Auf Spannungslosigkeit prüfen 58
  erden/kurzschliessen            Erden und Kurzschliessen
                               Gegen benachbarte unter Spannung
                               stehende Teile schützen             1

          60% aller Elektrounfälle entstehen durch
      unkorrektes Anwenden der fünf Sicherheitsregeln!
135

                 Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

136
Schutzkleidung?

137

System der Arbeits- und Schutzkleidung
                      Ca. 30 cm

                               Zwischen
        Zwischen                raum
         raum                     mit
           mit                Luftpolster
       Luftpolster

                 Arbeitskleidung        Schutzkleidung mit
                 Qualitätsgeprüft       Baumusterprüfung

138
ESTI-Mitteilung 407.0909

139

Normen für Schutzkleidung
Kategorie       Normen         Bezeichnung        Umsetzung
Index A oder A, EN 531/533     Arbeitskleider/    flammhemmend
B1, C1 nicht                   Schutzbekleidung   300 g/m 2
glimmendes
Gewebe

Index C oder    EN 531/ 533    Schutzbekleidung   je flammhemmende
A, B2, C2                      nicht weiter       Schicht 350 g/m 2
darf keine                     glimmend           oder eine schwer
Löcher bilden                  Gewebeschichten    entflammbare Schicht
                                                  600 g/m 2

                               Arbeitskleider/
Klasse 1        EN 61482-1-2   Schutzbekleidung   4 kA bei 0.5s
Klasse 2        EN 61482-1-2   Schutzbekleidung   7 kA bei 0.5s

140
Info 4046 Electrosuisse

Differenzierte Risikoanalyse bezüglich PSA-Grenzwerte:
- Art der auszuführenden Tätigkeit
- Umfeld genau betrachten
- Potenzielle Flammbogenenergie

    141

Info 4046 Electrosuisse

Elektro-PSA: Schlussfolgerung
für den Praktiker:

- Arbeiten wenn möglich an ausgeschalteter Anlage
- Tragen von Baumwollunterwäsche
- Nichtelektrische Gefahren auch beachten
- Vor Durchströmung: Schutz durch trockene, langärmlige
  Kleidung sowie Isolierhandschuhe und Isoliermatte
- Vor Störlichtbogen: Schutz durch PSA geprüft nach EN 61482

    142
Verhalten bei Elektrounfällen

143

Verhalten bei Unfällen

                           Schauen

                           Denken

                           Handeln

144
Verhalten bei Elektrounfällen
1. a)    Bergen des Verunfallten aus dem Gefahrenbereich
   b)    Allarmieren
   c)    Erste Hilfe leisten
   d)    Vorgesetzte benachrichtigen, Polizei (nach Absprache mit dem
         Vorgesetzten)
      Achtung: Hilfeleistung geht jeder administrativen
             Arbeit vor!
2.    Unfallstelle sichern, damit sich keine weiteren Unfälle ereignen.
3.    Unfall dem Eidg.Starkstrominspektorat melden (Tel. 044 956 12 12)
4.    Unfallstelle und Unfallgegenstände unverändert für die Abklärung
      bereit halten.
5.    Fotos und Notizen über den Verlauf erstellen.

145

Strom abstellen

Beim Suchen der Abschaltstelle geht wertvolle Zeit verloren

Falsches Ueberstromorgan oder Schalter betätigen

Dunkelheit nach Stromunterbruch

146
Bergen aus dem Niederspannungsbereich
Alle elektrische Anlagen oder Apparate sind als
   unter Spannung stehend zu betrachten.
   Persönliche Schutzmassnahmen nicht vergessen!
   Im Niederspannungsbereich kann der
   Instruierte oder der Laie die Bergung ausführen

Isolierung zwischen Opfer und Retter
      Ruhig und überlegt Handeln
      Trockene, isolierende Gegenstände verwenden
      An trockenen, isolierenden Kleidern packen
      Person aus dem Gefahrenbereich ziehen
147

Bergen aus dem Hochspannungsbereich
Im Hochspannungsbereich ist Sachkompetenz
  vorauszusetzen, d.h. nur sachverständige oder
      instruierte Personen können die Bergung ausführen
                                                              14
Bergen immer bei spannungsloser Anlage
Prinzip: Bergen ohne Schutzabstand in der
        Annäherungs- und Gefahrenzone
Hochspannungsanlage freischalten nach den 5 Sicherheitsregeln;
Sie sind durch einen Sachverständigen auszuführen
Bei gefährlicher Lage des Verunfallten und Gefahr für den Retter
sind die Körperschutzmittel anzuziehen
Opfer aus dem Gefahrenbereich ziehen

148
Erste Hilfe im Elektrobereich
•     Richtige Lagerung des Verletzten
•     bei Atemstillstand unverzüglich beatmen
•     Kreislaufstillstand unverzüglich beatmen
      und Herzmassage
•     Brandwunden sofort mit "viel" Wasser
      und über längere Zeit kühlen
•     Wiederbelebungsmassnahmen so lange ausführen, bis
      der Arzt eintrifft und den Verunfallten übernimmt

149

150
151

152
AED = Automatischer Externer Defibrillator

                                                       Energie

                                        M

153

Allgemeine Unfälle / tödliche Unfälle

                      203 (ca. 0,1 %)
                                                                     4 (9) (jeder 30.)

      214‘297
                                                       112

      Total 214‘500 Unfälle                              Total 116 (131) Elektrounfälle

                Unfälle                     tödliche Unfälle
                (Unfallstatisik SUVA)       (Unfallstatistik SUVA)

154
Unfallursachen
Unfälle in %

      70                                     Sicherheitsregeln
                                             missachtet
      60
      50                                     Persönliche
                                             Schutzausrüstung
      40
                                             Werkzeuge,
      30                                     Betriebsmittel
      20                                     Schutzvor-
      10                                     richtungen
      0

155

Wie häufig fehlte die Schutzausrüstung?

           20

           15

Anzahl 10

           5

           0
                2001 2002 2003 2004

                nicht vorhanden
                vorhanden, aber nicht verwendet

156
Messen

157

Messkategorien nach EN 61010-1
              Messungen an Stromkreisen, die nicht
              direkt mit dem Netz verbunden sind

             Messungen an Stromkreisen, die elektrisch
             direkt mit dem Nieder-
             spannungsnetz
             verbunden sind

158
Messkategorien nach EN 61010-1
                                            Messungen in der
                                            Gebäude-Installation

                                                                   54

               Messungen an der Quelle der
               Niederspannungs-Installation

159

EN 61010 : Überspannungskategorien

                                            M

      400V                    400/230V                  230V        60V =
                                                      Tragbare   Elektronische
      Netz               Hausinstallation
                                                       Geräte    Erzeugnisse
      Kat IV                     III                       II         I
      6000 V
                              4000 V                  2500 V
                  Transiente Überspannungen                        500 V

160
Messinstrumente nach EN 61010

      Alle NIV Prüfgeräte gehören zur Kategorie III
161

Messinstrumente nach EN 61010
                                  Spannungsprüfer
                                  sollten prinzipiell
                                    Kat. IV sein

                                   noch existierende
                                 Spannungsprüfer Kat III

                                       Vorsicht !

162
Messungen in Installationen der Kat. IV
      Nie mit Messgeräten
      Kategorie I oder II !

                     sonst
• Gerät der Kategorie IV oder
• Gerät der Kategorie III mit Sicherungen
  10A / 50kA in den Messleitungen
• Persönliche Schutzausrüstung

                                        KS

163

Wer misst, misst Mist…..

164
165

      Pflichten AG / AN

166
Pflichten des Arbeitgebers laut UVG und VUV
•     Schutzmassnahmen und -einrichtungen
•     Persönliche Schutzausrüstung
•     Vorkehrung bei Arbeiten mit besonderen Gefahren
•     Anleitungen an die Arbeitnehmer                         6

•     Vorübergehende Einstellung der Arbeit

•     Aufträge an Dritte und Temporärarbeiten einbeziehen

167

Pflichten des Arbeitnehmers laut UVG und VUV
•     Weisungen des Arbeitgebers befolgen
•     Sicherheitsregeln berücksichtigen
•     Persönliche Schutzausrüstung benützen
•     Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtung nicht
      beeinträchtigen
•     Mängel, welche die Arbeitssicherheit beeinträchtigen,
      beheben oder unverzüglich dem Arbeitgeber melden
•     Keine Berauschungsmittel (Alkohol, Medikamente etc.)

168
169
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