Sicherer Umgang mit Elektrizität - EW Buchs
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Sicherer Umgang mit Elektrizität 101 wer bin ich? Name: Herbert Keller Beruflicher Werdegang: Lehre als Elektromonteur Meisterprüfung als Elektroinstallateur Wer bin ich? 1981 – 1999 Filialleiter bei Elektro-Sanitär AG 1999 – 2010 Weiterbildungsfachmann bei Electrosuisse ab 2011 Keller Elektroberatungen 102
103 Inhalte Ø Eigenheiten / Wirkungen / Gefährdungen Ø Gesetzliche Grundlagen Ø Arbeitsmethoden Ø Persönliche Schutzausrüstung PSA Ø Verhalten bei Elektrounfällen Ø Messen Ø Pflichten Arbeitgeber / Arbeitnehmer 104
Ziele des Kurses Ø Richtiges Verhalten im Umgang mit der Elektrizität Ø Gesetzliche Grundlagen kennen Ø Richtiges Verhalten bei einem Elektrounfall Ø Richtige Verwendung der PSA Ø Messgeräte richtig anwenden Ø Pflichten Arbeitgeber / Arbeitnehmer 105 Eigenheiten / Wirkungen / Gefährdungen 106
Eigenheiten der Elektrizität • leicht zu transportieren • leicht umzuwandeln • ohne Rückstände zu verbrauchen • geräuschlos • geruchlos • farblos • unsichtbar • schnell 107 Wirkungen der Elektrizität Wärme, Licht, Geräusch oder Bewegung Die Spannung ist die treibende Kraft Der Widerstand begrenzt den Strom (ohmsches Gesetz) aber: Anstehende Spannung wird von uns nicht wahrgenommen Spannung treibt einen Strom blitzschnell durch unseren Körper. Unsere Reaktionsfähigkeit ist sehr viel langsamer als der Strom der Unfall ist „perfekt“ 108
das ohmsche Gesetz U = R ×I Körperstrom UB IK= RK 109 Sachen- und Personen-Gefährdung Starkstrom-Installation Volt Volt 1000 V AC 1500 V DC Stromschlag und Flammbogen 50 V AC 120 V DC Flammbogen Ampère 2A Kleinspg.-Schwachstrom-Installation 110
Sachen-Gefährdungen Kurzschluss (Flammbogen) 13 Fliesst ein zu grosser Strom Fliesst ein Strom nicht in seiner vorgesehenen Bahn Funken 111 Personen-Gefährdungen Körperdurchströmung (elektrisieren) 53 Lichtbogenauswirkung auf Personen und Sachen Folgeschäden (Sturz, Brand etc.) 112
Folge-Ereignisse 113 Stromkreis im Fehlerfall Steckdose . . IN Isolationsfehler Verbraucher IK Belvoto 114
Personenschutz Isolationsfehler RL= 1 R PEN= 2 U F =I F x R PEN £115V 115 Wirkungen des elektrischen Stromes 1A Herzstillstand 80 mA Herzkammerflimmern 40 mA Gefahrenschwelle 15 mA Loslassgrenze 0,5 mA Reizschwelle 116
Berührungsstrom 10000 ms 5000 2000 1000 500 400 ms 200 300 ms keine Schäden t 100 5 50 20 10 30 mA 0,1 0,2 0,5 1 2 5 10 20 50 100 200 500 1000 2000 IK mA 117 Zusammenfassung Fehlerspannung Zeit Berührungsstrom • Text 32 11 12 1 10 2 V 9 8 4 3 A 7 6 5 Nullung Schutzschaltung Sonderisolation Schutzerdung Schutztrennung Potentialausgleich Isolierter Standort 118
Gesetzliche Grundlagen 119 Gesetzliche BV Bundes- Grundlagen verfassung Gesetze EleG STEG UVG Verordnungen Starkstromverordnung EStI Verord NEV NIV Leit. VEMV STEV UVV . Verord. VUV Regeln der Technik SUVA Richtlinien Europäische Normen z.B VKF EN 60204 CARBURA EN 60439 Werkvorschriften EVU Technische Normen SN SEV 1000:2000 (NIN) 120
Die Basis ist: Das Elektrizitätsgesetz (EleG) Zielsetzung: Schutz von Personen und Sachen vor den Auswirkungen der Elektrizität Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) Zielsetzung: Arbeitssicherheit, einschliesslich der Sicherheit im Umgang mit der Elektrizität - nach der Erfahrung notwendig - nach dem Stand der Technik anwendbar - den gegebenen Verhältnissen angemessen 121 Gesetzliche Grundlagen EN 50 110-1 Betrieb von el. Anlagen STI Nr. 407.0909 Sicherer Betrieb von el. Anlagen 122
Instruierte Person Person ohne elektrotechnische Grundausbildung, die begrenzte, genau umschriebene Tätigkeiten in Starkstromanlagen ausführen kann, und die örtlichen Verhältnisse und die zu treffenden Schutzmassnahmen kennt. 123 Sachverständige Person Sachverständige Person nach StV Art. 3; Ziff. 23 Schriftliche Bestätigung des Betriebsinhabers (Unternehmers) Zeitlich angemessene praktische Erfahrung im Umgang mit elektrotechnischen Anlagen Abgeschlossenes 5 Jahre praktisches Arbeiten Fachausweis einer Studium im Bereich unter Anleitung einer elektrotechnischen Lehre sachverständigen Person mit (Netzelektriker, Elektro- der Elektrotechnik an Nachweispflicht und eine und Schaltanlagenmonteur, einer Hoch-, Fachhoch- integrierte theoretische, fach- Elektromechaniker, etc.) oder Technikerschule technische Ausbildung Lehre Studium Gleichwertige betriebs- interne Ausbildung 124
Fachkundigkeit (NIV Art. 8) Höhere Praxis- Praxis- Praxis- Praxis- Praxis- Fachprüfung prüfung prüfung prüfung prüfung prüfung (Meister) Berufskundliche 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 3 Jahre Fächer Praxis unter Praxis unter Praxis unter Praxis unter FK FK FK FK Diplom Diplom Diplom Fachprüf. Gleichwertige FH oder HTL TS oder ETH, FH oder in nahe Fachprüfung in gleichwertig TS verwandt. einem Cenelec- Beruf Land Berufslehre als Berufslehre als Berufslehre in Elektro- Elektro- nahe monteur oder monteur oder verwandt. -zeichner -zeichner Beruf oder Matura 125 StV Art. 11 Anforderungen für in Starkstromanlagen tätige Personen Für die Beaufsichtigung von Arbeiten an oder in Starkstromanlagen und betriebs- technischen Einrichtungen sowie für Massnahmen der Arbeitssicherheit dürfen nur sachverständige Personen eingesetzt werden. 126
StV Art. 12 Instruktion der im Betriebsbereich zugelassenen Personen - Betriebsinhaber muss ein Sicherheitskonzept haben - Er muss alle Personen entsprechend instruieren - Die Instruktion muss periodisch wiederholt werden 127 Art. 12 Instruktion der im Betriebsbereich zugelassenen Personen Art. 12 3 Die Instruktion hat insbesondere Kenntnisse zu vermitteln über: a) die Gefahren bei Annäherung an unter Spannung stehende Teile b) die Sofortmassnahmen und Hilfeleistungen bei Unfällen c) die zu betretenden Anlagen mit Hinweisen auf Fluchtwege und Notrufstellen d) die durch das Personal vorzunehmenden betrieblichen Handlungen und Arbeiten e) das Vorgehen bei Brandausbruch 128
StV Art. 67 Ausführendes Personal Bedienung und Arbeiten dürfen nur von Sachverständigen oder Instruierten ausgeführt werden. Er bezeichnet für jede Arbeitsstelle eine Person, welche für die notwendigen Schutzmassnahmen und die sichere Ausführung der Arbeiten verantwortlich ist. 129 StV Art. 68 Ausrüstung Es gehören dazu: - Persönliche Schutzmittel gegen Durchströmung, Elektrisieren und gegen mechanische Gefahren - Messmittel - Material zur Abgrenzung - Wenn nötig Erdungsvorrichtungen - Kommunikationsmittel - 130
Technische Unterlagen - Auftrag soll schriftlich erfolgen - Pläne, Schemas, etc. nachführen und auf der Anlage belassen - Herstellerunterlagen sind zu befolgen 131 NIV Art. 22 Arbeitssicherheit - Arbeiten in der Regel nicht unter Spannung - Fünf Sicherheitsregeln einhalten - Arbeiten unter Spannung nur durch Elektromonteure - Immer zu zweit - sie müssen speziell ausgebildet sein - Einer davon ist verantwortlich 132
Arbeitsmethoden 133 NHS Bedienen oder Arbeiten ?? 134
Die 5 Sicherheitsregeln Freischalten und allseitig trennen Gegen Wiedereinschalten sichern prüfen Auf Spannungslosigkeit prüfen 58 erden/kurzschliessen Erden und Kurzschliessen Gegen benachbarte unter Spannung stehende Teile schützen 1 60% aller Elektrounfälle entstehen durch unkorrektes Anwenden der fünf Sicherheitsregeln! 135 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 136
Schutzkleidung? 137 System der Arbeits- und Schutzkleidung Ca. 30 cm Zwischen Zwischen raum raum mit mit Luftpolster Luftpolster Arbeitskleidung Schutzkleidung mit Qualitätsgeprüft Baumusterprüfung 138
ESTI-Mitteilung 407.0909 139 Normen für Schutzkleidung Kategorie Normen Bezeichnung Umsetzung Index A oder A, EN 531/533 Arbeitskleider/ flammhemmend B1, C1 nicht Schutzbekleidung 300 g/m 2 glimmendes Gewebe Index C oder EN 531/ 533 Schutzbekleidung je flammhemmende A, B2, C2 nicht weiter Schicht 350 g/m 2 darf keine glimmend oder eine schwer Löcher bilden Gewebeschichten entflammbare Schicht 600 g/m 2 Arbeitskleider/ Klasse 1 EN 61482-1-2 Schutzbekleidung 4 kA bei 0.5s Klasse 2 EN 61482-1-2 Schutzbekleidung 7 kA bei 0.5s 140
Info 4046 Electrosuisse Differenzierte Risikoanalyse bezüglich PSA-Grenzwerte: - Art der auszuführenden Tätigkeit - Umfeld genau betrachten - Potenzielle Flammbogenenergie 141 Info 4046 Electrosuisse Elektro-PSA: Schlussfolgerung für den Praktiker: - Arbeiten wenn möglich an ausgeschalteter Anlage - Tragen von Baumwollunterwäsche - Nichtelektrische Gefahren auch beachten - Vor Durchströmung: Schutz durch trockene, langärmlige Kleidung sowie Isolierhandschuhe und Isoliermatte - Vor Störlichtbogen: Schutz durch PSA geprüft nach EN 61482 142
Verhalten bei Elektrounfällen 143 Verhalten bei Unfällen Schauen Denken Handeln 144
Verhalten bei Elektrounfällen 1. a) Bergen des Verunfallten aus dem Gefahrenbereich b) Allarmieren c) Erste Hilfe leisten d) Vorgesetzte benachrichtigen, Polizei (nach Absprache mit dem Vorgesetzten) Achtung: Hilfeleistung geht jeder administrativen Arbeit vor! 2. Unfallstelle sichern, damit sich keine weiteren Unfälle ereignen. 3. Unfall dem Eidg.Starkstrominspektorat melden (Tel. 044 956 12 12) 4. Unfallstelle und Unfallgegenstände unverändert für die Abklärung bereit halten. 5. Fotos und Notizen über den Verlauf erstellen. 145 Strom abstellen Beim Suchen der Abschaltstelle geht wertvolle Zeit verloren Falsches Ueberstromorgan oder Schalter betätigen Dunkelheit nach Stromunterbruch 146
Bergen aus dem Niederspannungsbereich Alle elektrische Anlagen oder Apparate sind als unter Spannung stehend zu betrachten. Persönliche Schutzmassnahmen nicht vergessen! Im Niederspannungsbereich kann der Instruierte oder der Laie die Bergung ausführen Isolierung zwischen Opfer und Retter Ruhig und überlegt Handeln Trockene, isolierende Gegenstände verwenden An trockenen, isolierenden Kleidern packen Person aus dem Gefahrenbereich ziehen 147 Bergen aus dem Hochspannungsbereich Im Hochspannungsbereich ist Sachkompetenz vorauszusetzen, d.h. nur sachverständige oder instruierte Personen können die Bergung ausführen 14 Bergen immer bei spannungsloser Anlage Prinzip: Bergen ohne Schutzabstand in der Annäherungs- und Gefahrenzone Hochspannungsanlage freischalten nach den 5 Sicherheitsregeln; Sie sind durch einen Sachverständigen auszuführen Bei gefährlicher Lage des Verunfallten und Gefahr für den Retter sind die Körperschutzmittel anzuziehen Opfer aus dem Gefahrenbereich ziehen 148
Erste Hilfe im Elektrobereich • Richtige Lagerung des Verletzten • bei Atemstillstand unverzüglich beatmen • Kreislaufstillstand unverzüglich beatmen und Herzmassage • Brandwunden sofort mit "viel" Wasser und über längere Zeit kühlen • Wiederbelebungsmassnahmen so lange ausführen, bis der Arzt eintrifft und den Verunfallten übernimmt 149 150
151 152
AED = Automatischer Externer Defibrillator Energie M 153 Allgemeine Unfälle / tödliche Unfälle 203 (ca. 0,1 %) 4 (9) (jeder 30.) 214‘297 112 Total 214‘500 Unfälle Total 116 (131) Elektrounfälle Unfälle tödliche Unfälle (Unfallstatisik SUVA) (Unfallstatistik SUVA) 154
Unfallursachen Unfälle in % 70 Sicherheitsregeln missachtet 60 50 Persönliche Schutzausrüstung 40 Werkzeuge, 30 Betriebsmittel 20 Schutzvor- 10 richtungen 0 155 Wie häufig fehlte die Schutzausrüstung? 20 15 Anzahl 10 5 0 2001 2002 2003 2004 nicht vorhanden vorhanden, aber nicht verwendet 156
Messen 157 Messkategorien nach EN 61010-1 Messungen an Stromkreisen, die nicht direkt mit dem Netz verbunden sind Messungen an Stromkreisen, die elektrisch direkt mit dem Nieder- spannungsnetz verbunden sind 158
Messkategorien nach EN 61010-1 Messungen in der Gebäude-Installation 54 Messungen an der Quelle der Niederspannungs-Installation 159 EN 61010 : Überspannungskategorien M 400V 400/230V 230V 60V = Tragbare Elektronische Netz Hausinstallation Geräte Erzeugnisse Kat IV III II I 6000 V 4000 V 2500 V Transiente Überspannungen 500 V 160
Messinstrumente nach EN 61010 Alle NIV Prüfgeräte gehören zur Kategorie III 161 Messinstrumente nach EN 61010 Spannungsprüfer sollten prinzipiell Kat. IV sein noch existierende Spannungsprüfer Kat III Vorsicht ! 162
Messungen in Installationen der Kat. IV Nie mit Messgeräten Kategorie I oder II ! sonst • Gerät der Kategorie IV oder • Gerät der Kategorie III mit Sicherungen 10A / 50kA in den Messleitungen • Persönliche Schutzausrüstung KS 163 Wer misst, misst Mist….. 164
165 Pflichten AG / AN 166
Pflichten des Arbeitgebers laut UVG und VUV • Schutzmassnahmen und -einrichtungen • Persönliche Schutzausrüstung • Vorkehrung bei Arbeiten mit besonderen Gefahren • Anleitungen an die Arbeitnehmer 6 • Vorübergehende Einstellung der Arbeit • Aufträge an Dritte und Temporärarbeiten einbeziehen 167 Pflichten des Arbeitnehmers laut UVG und VUV • Weisungen des Arbeitgebers befolgen • Sicherheitsregeln berücksichtigen • Persönliche Schutzausrüstung benützen • Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtung nicht beeinträchtigen • Mängel, welche die Arbeitssicherheit beeinträchtigen, beheben oder unverzüglich dem Arbeitgeber melden • Keine Berauschungsmittel (Alkohol, Medikamente etc.) 168
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