Corona Schutzkonzept für Ganzklassenunterricht der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon (Gültig ab 01. Januar 2021)
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Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Stab Kontakt: Dagmar Müller, Telefon 043 259 78 49, dagmar.mueller@mba.zh.ch Thomas Brändle, Telefon 043 259 78 59, thomas.brandle@mba.zh.ch August 2020 1/9 Corona Schutzkonzept für Ganzklassenunterricht der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon (Gültig ab 01. Januar 2021) Das vorliegende Raster für Schutzkonzepte der Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II beruht auf der der Richtlinie COVID-19 – Rahmenbedingun- gen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten im Schuljahr 2020/21 des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) [Richtlinie COVID-19,(mit Ergänzungen November 2020)]. Die Richtlinie COVID-19 geht dem Schutzkon- zeptraster vor. Die Bildungseinrichtungen sind verantwortlich für die Erstellung eines Schutzkonzeptes und setzen die Richtlinie COVID-19 um. Das MBA informiert die Bildungseinrichtungen über jeweilige Anpassungen der Richtlinie COVID-19. Die Bildungseinrichtungen nehmen die nötigen Anpassungen in ihrem Schutzkonzept vor und sorgen für deren Umsetzung. Bei Fragen bezüglich Schutzkonzept oder der Umsetzbarkeit von Schutzmassnahmen steht der Bereich Prävention und Sicherheit des MBA beratend zur Verfügung.
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein- Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe- verantwortlichen Per- richtung nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle son(en) 1. Massnahmen zur Sicherstellung der Führungs- − Die Schulleitung ist räumlich und organisatorisch ge- Schulleitung und Handlungsfähigkeit der Schulleitung trennt (3 Schulstandorte) und die Stellvertretungen sind sichergestellt. 2. Vorbereitung auf Szenarien gemäss Richtlinie − Bestehende Konzepte aus Phase I und II der COVID- Schulleitung COVID-19 (Eventualplanung) Pandemie werden unter Berücksichtigung der neus- ten wissenschaftlichen Kenntnisse angepasst und reaktiviert. 3. Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln in der Bildungseinrichtung Regelungen zum Mindestabstand: − Mindestabstand wird eingehalten, wo nicht möglich Schulleitung wird durch fixe Sitzpläne Nachverfolgbarkeit garan- − Mindestabstand von 1.5 Metern bei allen interperso- Lehrpersonen tiert. nellen Kontakten. Hausdienst − Bei Unterrichtssituationen wie Laborarbeit sind − Gestützt auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebenden Schutzmasken zu tragen. sind für das Personal die Abstandsregeln des Bundes − Plexiglasschutzwände in den Sekretariaten und bei konsequent einzuhalten. Kann der empfohlene Ab- Bedarf in Schulzimmern. stand nicht eingehalten werden, gilt das STOP Prinzip − Desinfektionsspender auf allen Stockwerken und bei (Substitution, Technische Massnahmen, Organisatori- den Eingängen. sche Massnahmen, Persönliche Schutzmassnahmen). − Desinfektionsmittel in allen Schulzimmern (Einweg). − Regelungen für Unterrichtsräume, bei welchen der − Regelmässiges Lüften der Unterrichtsräume (min. Mindestabstand unter den SuS, Lernenden, Studie- nach jeder Doppellektion). renden dauerhaft unterschritten wird: − Die Maskenpflicht auf dem ganzen Schulareal wird - zwingend fixe Sitzordnung durchgesetzt. - zwingend häufige Luftumwälzung GBW-Schutzkonzept Version 01.01.2021 Seite 2/9
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein- Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe- verantwortlichen Per- richtung nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle son(en) - evtl. Plexiglas − Die Personenströme werden durch Rechtsverkehr - evtl. Abtrennungen gelenkt, wo zwingend werden Personenströme um- − Bei verankerter Sitzreihenanordnung sind die Plätze geleitet. möglichst so zu belegen, dass der Mindestabstand − Durch Bodenmarkierungen werden die Personen- eingehalten wird, z.B. Freihalten eines Platzes. ströme zusätzlich gelenkt. − Plakate auf dem Schulareal weisen auf die Masken- − Anwendung der fixen Sitzordnung in allen Klassen. Die fixe Sitzordnung ist zu dokumentieren, damit sie tragepflicht hin. bei Zimmerwechseln unverändert bleibt und gegen- − Sanitäre Anlagen sind durch physische Massnahmen über dem Contact Tracing bei Bedarf offengelegt wer- auf den zulässigen Normwert bezüglich Personen- den kann. höchstzahl angepasst. − Lernende und Lehrpersonen sind über die Masken- − Situative Schutzmassnahmen für spezielle Unter- tragepflicht informiert. richtssituationen (fachspezifische Vereinbarungen). − Information aller Lernenden und Lehrpersonen die − In Bereichen, in denen sich die Personen bewegen Tracing-App des BAG zu nutzen. bzw. durchgehen, z.B. in Eingangs- und Pausenberei- chen, sind die Personen durch geeignete Lenkungs- massnahmen nach Möglichkeit so zu lenken, dass der erforderliche Abstand zwischen den Personen einge- halten werden kann. − Es gilt eine generelle Maskenpflicht für sämtliche Per- sonen, die sich im Gebäude einer Bildungseinrichtung aufhalten und bewegen. GBW-Schutzkonzept Version 01.01.2021 Seite 3/9
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein- Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe- verantwortlichen Per- richtung nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle son(en) − Es gilt eine generelle Maskenpflicht für sämtliche Per- sonen, die sich auf dem Areal der Bildungseinrichtung aufhalten und bewegen − Festlegung einer Personenhöchstzahl in sanitären An- lagen und Garderoben − Regelungen für Mediotheknutzung und Ausleihe − Keine Mediothek für Lernende Lehrpersonen − Demomaterialein werden nach der Nutzung desinfi- − Hygienemassnahmen für gemeinsam genutzte Gegen- ziert. stände − Regelmässiges und ausgiebiges Lüften der Unter- − Mindestens nach zwei Lektionen werden die Unter- Lehrpersonen richtsräume respektive entsprechende Einstellung au- richtsräume gelüftet. tomatischer Lüftungen Sensibilisierung der SuS, Lernenden und Studierenden − Aushang der aktuellen BAG-Plakate an den Info- Hausdienst Points, den Eingängen und in den Schulzimmern. − für die Hygiene- und Verhaltensregeln allgemein mit- Schulleitung − Plakathinweis auf Maskentragpflicht bei den Eingän- tels Präventionskampagnen (z.B. Aushang, Infoschrei- Lehrpersonen gen. ben) − Sensibilisierung der Lernenden durch Hinweise im − für deren Einhaltung vor Ort durch Markierungen und Unterricht auf die BAG-Schutzmassnahmen. Informationen zu spezifischen Regelungen der Bil- dungseinrichtung − für das Einhalten der Abstandsregeln auf der Anreise zur Bildungseinrichtung (Schulweg) und Aufenthalt auf dem Areal der Bildungseinrichtung (Pausen etc.). − für Maskenpflicht in den öV. GBW-Schutzkonzept Version 01.01.2021 Seite 4/9
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein- Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe- verantwortlichen Per- richtung nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle son(en) 4. Weitere Schutzmassnahmen − Information an Jugendliche und Eltern bzw. Erzie- − Die Lernenden werden immer wieder informiert. Schulleitung hungsberechtigte, volljährige Lernende und Studie- Lehrpersonen rende und Personal, dass die SwissCovidApp vor kol- lektiven Quarantänemassnahmen schützt: je mehr Beteiligte der Bildungseinrichtung die App nutzen, desto eher sind gezielte anstatt flächendeckende Quarantänemassnahmen möglich. − Möglichst wenig Durchmischung der Gruppen − Fixe Sitzordnung in den Schulzimmern mit Doku- Lehrpersonen mentation durch Klassenspiegel. − Weitergehende Schutzmassnahmen, wo eine Durch- − Unterrichtsraumwechsel werden auf ein Minimum mischung schulorganisatorisch zwingend ist (z.B. fixe reduziert. Sitzordnung, grössere Räume) − Vermeidung häufiger Wechsel der Unterrichtsräume − Vermeidung von Ansammlungen ausserhalb der Un- − Durch drei Schulstandorte wird eine Massierung der Hausdienst terrichtsräume und auf dem Areal der Bildungsein- Lernenden reduziert. Lehrpersonen richtung − An kritischen Standorten werden die Lernenden zu- sätzlich sensibilisiert. − Pausenregelungen wie gestaffelte Pausen, Pausen in Unterrichtsräumen, etc. − Information der Elternschaft und Erziehungsberech- − Bei Minderjährigen werden die Betroffenen unter Schulleitung tigten zum Vorgehen bei auftretenden Krankheits- Einhaltung der Datenschutzrichtlinien informiert. symptomen auf dem Areal der Bildungseinrichtung. − Die Schule betreibt ein Triagezimmer mit geschul- tem Personal. Diese nehmen eine Erstanalyse vor GBW-Schutzkonzept Version 01.01.2021 Seite 5/9
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein- Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe- verantwortlichen Per- richtung nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle son(en) und entscheiden darauf hin über das weitere Vorge- hen. − Information über Weitergabe der Kontaktdaten an − Daten werden auf Weisung von übergeordneten Rektor / Triagestelle im kantonale Behörden im Rahmen des Contact Tracing. Stellen unter Einhaltung des Datenschutzes weiter- Auftrag des Schulleitung gegeben. − Erinnerung, dass Personen mit Krankheitssymptomen − Information der Lernenden via Plakaten und Mas- Schulleitung zuhause bleiben senmedien. − Minimierung der Präsenz Dritter auf dem Areal und − Minimierung von Anlässen und Sitzungen auf dem Schulleitung im Gebäude der Bildungseinrichtung Schulareal mit externen Personen. − Es werden keine (Gross-)Anlässe durchgeführt. − Treffen mit mehr als 5 externen Besucher*innen be- dürfen der Bewilligung durch die Schulleitung 5. Infrastruktur und Schutzmaterialien − Bereitstellung von Masken für Arbeitnehmende und − Es besteht eine substanzielle Reserve an Schutzma- Hausdienst als Reserve in Härtefällen oder bei Auftreten von terial für Betriebspersonal und Lehrpersonen. Krankheitssymptomen − Plexiglastrennwände für Bereiche mit intensivem Personenkontakt (Sekretariate). − Bereitstellen von Masken sowie die besonderen Mas- snahmen zum Schutz von Arbeitnehmenden, z.B. Ple- xiglas für Pulte − Regelmässige Reinigung (idealerweise mehrmals täg- − Sanitäre Anlagen werden zusätzlich zum normalen Hausdienst lich) von sanitären Anlagen und Oberflächen, die be- Rhythmus gereinigt und desinfiziert. rührt werden GBW-Schutzkonzept Version 01.01.2021 Seite 6/9
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein- Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe- verantwortlichen Per- richtung nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle son(en) − Handläufe und Türklinken werden mehrmals täglich desinfiziert. − Bereitstellen von Desinfektionssprays und evtl. Hän- − Desinfektionsmittel werden durch den Hausdienst zur Hausdienst dedesinfektionsmittel für gemeinsam genutzte Ge- Verfügung gestellt. räte (z.B. Drucker, Computer, Getränkeautomaten) − Kaltverneblungsgeräte zur Flächen und Raumdesinfek- tion wurden für jeden Schulstandort angeschafft. − Bereitstellung von Handhygienestationen (Waschbe- − Handhygienestationen sind bei allen Eingängen und Hausdienst cken, Flüssigseife-Spender sowie Einweghandtücher, auf allen Stockwerken vorhanden. ergänzend Händedesinfektionsmittel) − Es müssen genügend - wenn möglich geschlossene - − Es stehen in allen Zimmern und Gängen geschlossen Hausdienst Abfalleimer bereitgestellt werden, namentlich zur Abfallbehälter zur Verfügung. Entsorgung von Taschentüchern und Masken. 6. Sportunterricht Regelungen für den Sportunterricht − Auf Sportarten mit intensivem Körperkontakt wird ver- Sportlehrpersonen und zichtet. Hausdienst − Keine Maskenpflicht während des Sportunterrichts. − Garderoben und Duschen werden in einem erhöhten − Verzicht auf Sportarten mit intensivem Körperkon- Rhythmus gereinigt und desinfiziert. takt. − Die Personenhöchstzahl bei der Duschbenutzung wird − Regeln für Garderoben- und Duschenbenutzung (z.B. eingehalten und kontrolliert. Höchstanzahl Personen zur Einhaltung der Abstands- − Zusätzliche Sportflächen werden durch einen Rotations- regel sowie häufiges Reinigen) stundeplan der einzelnen Klassen generiert. So kann eine Klasse über die dreifache Sportfläche verfügen (im GBW-Schutzkonzept Version 01.01.2021 Seite 7/9
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Schutzmassnahmen in Verantwortung der Bildungsein- Kurzbeschrieb der an der Bildungseinrichtung vorgesehe- verantwortlichen Per- richtung nen Massnahmen bzw. der Umsetzungskontrolle son(en) Gegensatz zum Normalfall). Damit kann ein genereller Abstand von >1,5m eingehalten werden. 7. Isolations- und Quarantänemassnahmen − Isolation der Person mit Krankheitssymptomen, wenn − Isolationszimmer steht zur Verfügung. Hausdienst diese auf dem Areal der Bildungseinrichtung auftre- − Masken zur Abgabe stehen zur Verfügung. Schulleitung ten − Logistische Unterstützung beim Transport nach Hause − Abgabe einer Maske für symptomatische Personen ohne ÖV. und allfällige Begleitpersonen. − Empfehlungen für den Heimweg (unverzüglich und möglichst ohne öV-Nutzung) − Meldung von positiv getesteten Personen an das − Personenmeldung erfolgt nach positiv bestätigtem Rektor / Triagestelle im MBA (Lunge Zürich) Befund via Rektor ans MBA. Auftrag des Schulleitung − Umsetzung der vom kantonsärztlichen Dienst via − Die Umsetzung der Direktiven erfolgt so schnell wie Rektor/Schulleitung MBA angeordneten Massnahmen möglich. Hinweis 1: Für die Verpflegungseinrichtungen gelten die Vorschriften gemäss Covid-19-Verordnung besondere Lage. Sie erarbeiten ihre eigenen Schutzkonzepte, dabei können sie sich zusätzlich am Branchenschutzkonzept GastroSuisse orientieren. Das Schutzkonzept soll insbesondere die Einhaltung der Abstandsregeln, pro Klasse reservierte Tische oder für Jahrgänge reservierte Zonen vorsehen. Darüber hinaus sorgen die Verpflegungseinrichtungen dafür, dass die Besuchenden die Masken bis zur Einnahme des Sitzplatzes tragen. GBW-Schutzkonzept Version 01.01.2021 Seite 8/9
Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Weiter soll das Schutzkonzept für die Mahlzeitenausgabe besondere Hygienemassnahmen vorsehen: • Keine Essens-Selbstbedienung, ebenfalls keine Besteck-Selbstbedienung. • Möglichst zeitlich gestaffeltes Personenaufkommen. • Schutzeinrichtungen für das auszugebende Essen und das bedienende Personal (z.B. zweckmässige Abschrankungen). Die Bildungseinrichtungen unterstützen die Verpflegungseinrichtungen bei der Einhaltung von deren Schutzkonzepten, indem sie Abläufe hinsichtlich eines gestaffelten Personenaufkommens mitgestalten und zum Aufenthalt in möglichst stabilen Gruppen instruieren. Verantwortliche Person für das Schutzkonzept für allfällige Rückfragen: Urs Lerch Rektor Gewerbliche Berufsschule Wetzikon urs.lerch@gbwetzikon.ch GBW-Schutzkonzept Version 01.01.2021 Seite 9/9
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