Fakten-Check zu vier grossen Bauprojekten in Ebikon mit nur 0.6 Parkplätzen pro Wohnung - My Facts
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Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 6030 Ebikon 041 440 14 47 Fakten-Check zu vier grossen Bauprojekten in Ebikon mit nur 0.6 Parkplätzen pro Wohnung. "My Facts" sind Fakten, Analysen und Interpretationen, die zum Nachdenken Anlass geben können. Dieser Artikel soll das Problem der autofahrenden Bürger beleuchten, die nicht mehr wissen, wo sie zu Hause parkieren können, und in den Quartieren nach freien Parkplätzen suchen müs- sen (Ziffer 2.3.). Auch das Problem jener Bürger möchte ich aufzeigen, welche von parkplatzsuchenden Autos mit Abgasen, Lärm und Unfallgefahren in Quartierstrassen betroffen sind (Ziffer 2.4.). Die Gemeinderäte, welche mit der guten Idee der Verkehrsreduktion Vorschriften erstellen, aber falsche, umweltbelastende Mittel einsetzen, werden auch angeschaut (Ziffer 2.5.). Parkplatzprobleme sollte man, in Anbetracht des Schutzes der Umwelt und der betroffenen Personen auf eine intelligente, umweltverträgliche und für die Bürger, welche auf das Auto an- gewiesen sind, liberale und effiziente Art lösen (Ziffer 4.3.). Die Berechnung der erforderlichen Parkplätze nach den amtlichen und offiziellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BfS) ergeben nicht 0.6 Parkplätze, sondern 1.3 Parkplätze pro Woh- nung (Ziffer 4.2.). Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.1 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
INHALTSVERZEICHNIS 1. Geplante Bauprojekte in Ebikon ....................................................................................................3 1.1. Bebauungsplan Obfildern ...................................................................................................................................... 3 1.2. Bebauungsplan Sagenmatt ................................................................................................................................... 3 1.3. Bebauungsplan St. Klemens ................................................................................................................................. 4 1.4. Bebauungsplan Weichle (MParc Areal) ................................................................................................................. 4 1.5. Zusammenstellung fehlender Tiefgaragen-PP zu den 4 Bebauungsplänen .......................................................... 5 2. Knapper Normbedarf und erst noch massiv gekürzt ......................................................................6 2.1. Wie viele Auto-Abstellplätze braucht es pro Wohnung? ........................................................................................ 6 2.2. Wo stehen die Autos, wenn sie keine Tiefgaragen-PP im Haus haben? ............................................................... 6 2.3. Was macht ein Auto, wenn es in der Tiefgarage parkiert ist? .............................................................................. 11 2.4. Was macht ein Auto, wenn es im Quartier Runden dreht und einen Parkplatz sucht? ........................................ 11 2.5. Die irrige Meinung von "Verkehrsexperten" ......................................................................................................... 11 3. Die Gemeindeverwaltung und die Gemeinderäte ........................................................................13 3.1. Meine Betrachtungsweise ................................................................................................................................... 13 3.2. Brisante Fragen zur Verknappung der Parkplätze ............................................................................................... 13 4. Das Bundesamt für Statistik (BfS) ...............................................................................................14 4.1. Statistische Daten vom Bundesamt für Statistik .................................................................................................. 14 4.2. Wie sieht der praktische, reale Bedarf an Auto-Parkplätzen aus? ....................................................................... 16 4.3. Statistische Daten des ASTRA ............................................................................................................................ 17 5. Die Rechtslage............................................................................................................................18 5.1. Bundesgesetze .................................................................................................................................................... 18 5.2. Verordnungen ...................................................................................................................................................... 18 5.3. Kantonale Verordnungen, Gemeinde-Verordnungen, Reglemente ..................................................................... 18 6. Abstimmung über die Weichle (MParc) am 10. Februar 2019 .....................................................19 Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.2 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
1. Geplante Bauprojekte in Ebikon In der Gemeinde Ebikon sind in naher Zukunft 4 neue Überbauungen geplant. Die Gemeinde erlaubt bei allen Überbauungen nicht mehr als 0.6 Parkplätze pro Woh- nung. Das sind nur 60% des Normbedarfs. Bei den 4 Überbauungen werden somit 430 Parkplätze fehlen. Das wird in den Abendstunden in den Quartieren wesentlichen Mehrverkehr von Au- tos geben, die ihre Runden drehen werden, um einen Parkplatz zu finden! Dies wird auch zu erhöhter Umwelt-, Lärm- und Abgasbelastung in den Quartieren füh- ren sowie zu wirtschaftlicher Ineffizienz. ➢ Dieser Bericht ist eine Suche nach Fakten und Alternativen. 1.1. Bebauungsplan Obfildern Ungefähr 220 Wohnungen Bei 0.6 PP/Wohnung = 132 PP Normbedarf = 220 Wohnung = 220 PP + 10% Besucher = 242 PP Es fehlen 242 PP – 132 PP = 110 PP 1.2. Bebauungsplan Sagenmatt Der Bebauungsplan Sagenmatt Sonderbauvorschriften vom 9. Februar 2018 schreibt vor: "Es dürfen max. 60% des Normbedarfs an Abstellplätzen für Personenwagen erstellt werden. Für die Wohnnutzung inkl. Besucher sind max. 173 Parkplätze zulässig." Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.3 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
262 Wohnungen Bei 0.6 PP/Wohnung = 157 PP + 16 PP für Besucher = 173 PP Normbedarf = 262 Wohnung = 262 PP + 10% Besucher = 288 PP Es fehlen 288 PP – 173 PP = 115 PP 1.3. Bebauungsplan St. Klemens Dieser Bebauungsplan ermöglicht die Realisierung von ungefähr 70 Wohnungen und Dienstleistungs- sowie Büronutzungen. Bei 0.6 PP/Wohnung = 42 PP Normbedarf = 70 Wohnung = 70 PP + 10% Besucher = 77 PP Es fehlen 242 PP – 132 PP = 35 PP 1.4. Bebauungsplan Weichle (MParc Areal) Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.4 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
Auf den rund 24‘000 Quadratmetern Fläche im Gebiet Weichle, dort wo sich heute der MParc und die alte Landi sowie die Vino Vintana AG befinden, sollen bis zu 340 neue Wohnungen, Gewerbe und Dienstleistungsmöglichkeiten entstehen. Der Bebauungsplan Weichle, Reglement, Ebikon 1.März 2018, schreibt vor: Bei 0.6 PP/Wohnung = 204 PP Normbedarf = 340 Wohnung = 340 PP + 10% Besucher = 374 PP Es fehlen 374 PP – 204 PP = 170 PP 1.5. Zusammenstellung fehlender Tiefgaragen-PP zu den 4 Bebauungsplänen Obfildern 110 PP Sagenmatt 115 PP St. Klemens 35 PP Weichle (MParc Areal) 170 PP TOTAL fehlen 430 PP Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.5 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
2. Knapper Normbedarf und erst noch massiv gekürzt 2.1. Wie viele Auto-Abstellplätze braucht es pro Wohnung? Der Normbedarf sagt, dass es pro Wohnung 1 PP und 10% Besucher-PP braucht. Aber der heutige Normbedarf ist nicht mehr praxiskonform. Wohnungen mit nur 1 PP sind schwierig zu vermieten, insbesondere, wenn... die Gemeinde gute Steuerzahler will. ein guter Steuerzahler oft mehr als 1 Auto besitzt. die in der Familie lebenden Söhne und Töchter beruflich auch je ein Auto benöti- gen. Die Gemeinde kürzt bei den 4 Bauprojekten den Normbedarf an Parkplätzen mas- siv, nämlich auf 60% der SOLL-Anzahl. Die Autos, für die keine PP vorgesehen sind, lösen sich während der Nacht nicht in Luft auf: Sie fahren in den Quartieren herum und drehen ihre Runden, bis sie einen PP ge- funden haben. 2.2. Wo stehen die Autos, wenn sie keine Tiefgaragen-PP im Haus haben? Natürlich auf den Strassen, wo denn sonst? Zum Beispiel auf in der Hartenfelsstrasse und im Fildernrain und in der Waldihofstrasse und im Hartenfelsrain und in der Flurstrasse und in der Fildernstrasse und im Harten- felsweg und in der Alfred-Schindlerstrasse und in der Rankstrasse und im Höchmatt- weg und in der Oberdierikonerstrasse und in der Bergstrasse und im Industriequartier und in anderen Überbauungen und ... Die Strassen und oberirdischen PP vor den Häusern sind heute schon mit Autos stark belegt. Hier zwei Beispiele: ➢ Hartenfelsstrasse und ➢ Fildernrain Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.6 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
Parkierte Autos in der Hartenfelsstrasse am 08.07.2018: 20180708_05.JPG Autos auf den Strassen parkiert 20180708_07.JPG Autos auf den Strassen parkiert 20180708_10.JPG Autos auf den Strassen parkiert Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.7 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
20180708_11.JPG Autos auf den Strassen parkiert 20180708_12.JPG Autos auf den Strassen parkiert 20180708_13.JPG Autos auf den Strassen parkiert Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.8 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
20180708_14.JPG Autos auf den Strassen parkiert 20180708_15.JPG Autos auf den Strassen parkiert 20180708_16.JPG Autos auf privaten Parkplätzen parkiert. Was wäre, wenn hier die Regel 0.6 Parkplätze pro Wohnung angewendet würde? Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.9 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
Parkierte Autos im Fildernrain am 08.07.2018: 20180708_18.JPG Autos auf den Strassen parkiert 20180708_22.JPG Autos auf privaten Parkplätzen parkiert. Was wäre, wenn hier die Regel 0.6 Parkplätze pro Wohnung angewendet würde? Diese Bilder zeigen, dass Strassen und oberirdische Parkplätze vor den Häusern ab- solute Mangelware sind. Die Gretchenfrage: Wo sollen die 430 Autos – und noch weitere, nicht mitgezählte Autos – der 4 geplanten Überbauungen einen PP finden? Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.10 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
2.3. Was macht ein Auto, wenn es in der Tiefgarage parkiert ist? Es steht still. Es verbraucht kein Benzin. Es produziert keine Abgase und es lässt kein CO2 hinaus. Es macht keinen Lärm. Es kann keinen Verkehrsunfall erzeugen. 2.4. Was macht ein Auto, wenn es im Quartier Runden dreht und einen Parkplatz sucht? Es bewegt sich und fährt auf der Quartierstrasse. Es verbraucht Benzin. Es produziert Abgase und lässt CO2 hinaus. Es macht belästigenden Lärm. Es kann einen Verkehrsunfall erzeugen (zB im Quartier spielende Kinder übersehen). 2.5. Die irrige Meinung von "Verkehrsexperten" Mit der Verknappung von benötigten Parkplätzen wollen die Gemeinderäte die Anzahl Autos auf den Strassen reduzieren. Das ist eine hehre Absichtserklärung, jedoch das falsche Mittel, denn genau das Gegenteil wird erreicht: Die Wohnquartiere werden die parkplatzsuchenden Autos zu spüren bekommen, da sie sich nach Feierabend nicht entmaterialisieren können: Sie suchen so lange einen Park- platz, bis sie einen gefunden haben. Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.11 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
Das Vorgehen der Gemeinderäte ist vergleichbar, wie wenn der Bundesrat die 4- spurigen Autobahnen auf 2 Spuren verringern würde, um den Verkehr und die Staus zu reduzieren, oder wenn der Gemeinderat keine Kindergärten mehr bauen würde, um das Bevölkerungswachstum zu stabilisieren oder, mit dem gleichen Ziel, der Gemeinderat keine ARA mehr bewilligt, die Trinkwasserversorgung reduziert, die Stromversorgung herunterfährt oder eben die Parkplätze künstlich verknappt! Diese künstliche Verknappung der Parkplätze hat in der ganzen Schweiz eingerissen. Das geht so lange weiter, bis die Stimmbürger einer Gemeinde eines Tages sagen werden: Bei uns nicht mehr! Und das könnte am 10. Februar die Gemeinde Ebikon sein. Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.12 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
3. Die Gemeindeverwaltung und die Gemeinderäte 3.1. Meine Betrachtungsweise Die Gemeindeverwaltung ist ein Dienstleistungsbetrieb und setzt ihre umfangreichen und vielfältigen Aufgaben um. Die von den Bürgern gewählten Gemeinderäte sollen den Bürgern helfen, das Zu- sammenleben in der Gemeinde durch intelligente Regeln und von den Bürgern getra- gene Kompromisse optimal zu gestalten. 3.2. Brisante Fragen zur Verknappung der Parkplätze Unser Gemeindehaus hat im Untergeschoss viele Tiefgaragenplätze für die Gemein- deräte und Gemeindeangestellten, die mit ihrem Auto arbeiten kommen, obwohl das Gemeindehaus bestens mit dem öV in Ebikon erschlossenen ist. Wäre es, als Vorbildfunktion, nicht sinnvoll, wenn diese Tiefgaragenplätze aufgehoben und als Lager für den Werkhof und das Archiv für die Gemeinde umgenutzt würden? Daniel Gasser, unser Gemeindepräsident, sagte an der Orientierungsversammlung 2018 im Wydenhof vor der ganzen Versammlung, er hätte zu Hause 2 Parkplätze. Weshalb verteidigt er die 0.6 Parkplätze und setzt sich nicht vehement für die anderen Ebikoner-Bürger ein, die auch gerne einen Parkplatz für ihr Auto haben möchten? Wie sieht die Parkplatz-Situation bei den anderen Gemeinderäten und Gemeinderätin zu Hause aus? Haben sie, als Vorbilder, auch nur 0.6 Parkplätze zur Verfügung, wie das generell für alle Wohnungen der neuen Überbauungen vorgesehen ist? Ich habe selber 2 Parkplätze und setze mich dafür ein, dass andere mit ihren Autos nicht benachteiligt werden und ihnen auch Parkplätze für ihre Autos zur Verfügung ge- stellt werden: Parkierte Autos in Tiefgaragen stören niemanden! Wenn jede Person, die ein Auto hat, nicht einfach sagt "ich habe meinen Parkplatz", sondern sich dafür einsetzt, dass auch die anderen einen Parkplatz haben, dann sind wir eine solidarische Gemeinschaft, und wir alle gewinnen und profitieren von ✓ weniger Umweltbelastung ✓ weniger Abgasen und CO2-Ausstoss ✓ weniger Lärm in den Wohnquartieren ✓ weniger Verkehrsunfällen, insbesondere für spielende Kinder. Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.13 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
4. Das Bundesamt für Statistik (BfS) 4.1. Statistische Daten vom Bundesamt für Statistik Die Gemeindeverwaltung begründete die 0.6 PP pro Wohnung damit, dass die Jungen nicht mehr autofahren werden und deshalb 1 PP pro Wohnung nicht mehr erforderlich sei. Die Fakten zeigen aber eine ganz andere Realität! je-d-11.03.02.07_01.xlsx Grafik 1 Grafik 1 zeigt das Wachstum des Autobestandes in konstanter Weise. Ein Abflachen des Autobestandes ist nicht in Sicht. Die Aussage der Gemeinderäte stimmt nicht, dass es weniger Parkplätze brauche, weil die Jungen weniger autofahren würden. Dass unsere Jungen einfach ein Auto kaufen würden, wie aus der Grafik gelesen werden kann, und es nicht fahren würden, ist doch eher ein Hirngespinst. Bauen wir unsere Zukunft auf Realitäten und nicht auf Hirngespinsten auf! Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.14 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
20171011_BfS_Bevölkerungsdaten_je-d-01.01.01.xlsx Grafik 2 Grafik 2 zeigt auf wieviel Auto eine Person hat: Das waren 2017 im Durchschnitt 0.54 pro Person. Dazu gehören nicht nur erwachsene Personen. Da sind auch Kinder mitgezählt. Auch hier ist keine Trendwende zu erkennen in Richtung weniger Autos, weil die Jungen weniger autofahren würden, wie die Gemeinderäte die künstliche Verknappung der Park- plätze auf 60% des Normbedarfs rechtfertigen. Die Realität zeigt genau das Gegenteil: Die Anzahl Auto pro Person nimmt seit 1990 laufend zu – entgegen dem vermuteten Wunschdenken der Gemeinderäte, das ich durchaus als erstrebenswert finde und für das ich grosse Sympathien habe, aber mit einem ehrenhaften Wunsch ist das praktische Prob- lem noch nicht gelöst: 1990 gab es 442 Autos pro 1000 Personen. 2000 gab es 50 Autos mehr pro 1000 Personen. 2010 gab es 76 Autos mehr pro 1000 Personen. 2017 gab es 95 Autos mehr pro 1000 Personen. 2020 gibt es 105 *) Autos mehr pro 1000 Personen. 2030 gibt es 140 *) Autos mehr pro 1000 Personen. .... *) extrapoliert mit dem Durchschnitt Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.15 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
BfS_KM02b-00083-11-c-kant-2018-d.pdf Grafik 3 Grafik 3 zeigt, dass der Motorisierungsgrad im Jahr 2017 im Kanton Luzern 520-559 Autos pro 1000 Einwohner/innen aufweist. Das heisst: Der Kanton Luzern hat 0.54 Autos pro Einwohner/in (nicht pro Wohnung!), was mit obiger Grafik 2 übereinstimmt. Auch hier wird die Faktenlage durch offizielle Bundeszahlen gestützt. 4.2. Wie sieht der praktische, reale Bedarf an Auto-Parkplätzen aus? Gemäss BfS leben im Durchschnitt 2.23 Personen in einem Haushalt. Der Kanton Luzern hat gemäss ASTRA und BfS 0.54 Autos pro Einwohner/in. Das ergibt 2.23 Personen x 0.54 Auto pro Einwohner/in = 1.2 Parkplätze pro Wohnung. Werden die nötigen 10% Besucherparkplätze zugerechnet, ergibt das die statistisch erfor- derlichen 1.3 Parkplätze pro Wohnung und nicht 0.6 Parkplätze. Diese amtlich belegte Statistik des BfS liegt sogar über dem Normbedarf und ist mehr als der doppelt so hoch, wie die Behörden zulassen wollen. Das ist die praktische Wirklichkeit, ungeschminkt und ohne Sand in den Augen zu haben. Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.16 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
4.3. Statistische Daten des ASTRA gr-d-11.03.03-stau.pdf Grafik 4 Grafik 4 zeigt Stunden, in denen wir mit dem Auto im Stau stehen. Die Staubelastung zeig seit dem Jahr 2000 nur einer einzigen Richtung: Nach oben. Der Bundesrat will die 4-spurigen Autobahnen auf 6-spurige Autobahnen ausbauen und so die Staustunden reduzieren und die Bevölkerung entlasten. Die Gemeinderäte wollen für unsere Gemeinde genau das Gegenteil machen: Die Parkplät- ze künstlich verknappen. Dabei sollten die am Abend nicht mehr benützten Autos auf dem direktesten Weg in Tiefgaragen fahren können und dort parkiert bleiben – und keinen Parkplatz-Suchverkehr in den Quartieren generieren. Auch hier liegen die Gemeinderäte mit ihrer "Bauch-Rechtfertigung" für die 0.6 Parkplatz pro Wohnung suboptimal in der Landschaft. Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.17 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
5. Die Rechtslage 5.1. Bundesgesetze In welchem Bundesgesetz steht ganz konkret (BG, Artikel, Absatz, Buchstabe), dass die Gemeindebehörde rechtlich befugt ist, die in Tiefgaragen-Parkplätze von Bebauungsplänen auf 0.6 PP/Wohnung einzuschränken? 5.2. Verordnungen In welcher Verordnung zu Bundesgesetzen steht ganz konkret (VO, Artikel, Absatz, Buch- stabe), dass die Gemeindebehörde rechtlich befugt ist, die in Tiefgaragen-Parkplätze von Bebauungsplänen auf 0.6 PP/Wohnung einzuschränken? 5.3. Kantonale Verordnungen, Gemeinde-Verordnungen, Reglemente Sollten die Bürger einer kantonalen Verordnung, einer Gemeinde-Verordnung oder einem Reglement einmal zugestimmt haben, ohne sich dessen Konsequenzen bewusst gewesen zu sein, muss die Anpassung der Verordnung oder des Reglements an den Willen des Sou- veräns, des Stimmbürgers erfolgen. Ich bin mir bewusst und habe Verständnis dafür, dass Bürger, die auf kein Auto angewiesen sind und glücklicherweise mit dem öV für ihren Broterwerb auskommen, nicht unbedingt die Meinung vertreten, dass man den Bedarf an Parkplätzen anpassen sollte. Wenn sich aber später ihre Situation ändert und sie beruflich selber ein Auto haben müs- sen, jedoch keinen Parkplatz zu ihrer Wohnung haben, werden sie eventuell Anlass haben ihre Meinung zu überdenken. Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.18 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
6. Abstimmung über die Weichle (MParc) am 10. Februar 2019 Die Bevölkerung von Ebikon kann über das Bauprojekt Weichle (MParc) entscheiden. Die Vorgabe der Gemeinde von 0.6 Parkplätze pro Wohnung ist auf Grund der Fakten- lage nicht nachvollziehbar. Stimmen die Bürger dem Projekt zu, stimmen sie auch den 0.6 PP pro Wohnung zu. Wenn Sie, lieber Leser, liebe Leserin, den 0.6 PP pro Wohnung zustimmen würden, würden Sie dann konsequenter Weise auch auf Ihr Auto verzichten? Oder soll die Einschränkung der Gemeinde nur für die "andern" gelten? Stimmen die Bürger dem Projekt nicht zu, muss die Gemeinde das Projekt ändern und erneut abstimmen lassen: Für die Bürger von Ebikon wäre das eine neue Chance, weil das Parkplatzproblem von den Gemeindebehörden dann mit genügend Tiefgaragenplätzen intelligent gelöst werden müsste! Ebikon, 22.01.2019 Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 6030 Ebikon Dieter Zgraggen Ottigenbühlring 11 CH-6030 Ebikon A2_20190108_02.docx S.19 / 19 © 2019 Tel: 041 440 14 47 Email: dieter.zgraggen@gmx.ch Stand: 22.01.2019
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