Fakten-Check zu vier grossen Bauprojekten in Ebikon mit nur 0.6 Parkplätzen pro Wohnung - My Facts

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Fakten-Check zu vier grossen Bauprojekten in Ebikon mit nur 0.6 Parkplätzen pro Wohnung - My Facts
Dieter Zgraggen
       Ottigenbühlring 11
       6030 Ebikon
       041 440 14 47

                                  Fakten-Check zu
                       vier grossen Bauprojekten in Ebikon
                       mit nur 0.6 Parkplätzen pro Wohnung.

              "My Facts" sind Fakten, Analysen und Interpretationen, die zum Nachdenken Anlass geben
              können.
              Dieser Artikel soll das Problem der autofahrenden Bürger beleuchten, die nicht mehr wissen,
              wo sie zu Hause parkieren können, und in den Quartieren nach freien Parkplätzen suchen müs-
              sen (Ziffer 2.3.).
              Auch das Problem jener Bürger möchte ich aufzeigen, welche von parkplatzsuchenden Autos
              mit Abgasen, Lärm und Unfallgefahren in Quartierstrassen betroffen sind (Ziffer 2.4.).
              Die Gemeinderäte, welche mit der guten Idee der Verkehrsreduktion Vorschriften erstellen, aber
              falsche, umweltbelastende Mittel einsetzen, werden auch angeschaut (Ziffer 2.5.).
              Parkplatzprobleme sollte man, in Anbetracht des Schutzes der Umwelt und der betroffenen
              Personen auf eine intelligente, umweltverträgliche und für die Bürger, welche auf das Auto an-
              gewiesen sind, liberale und effiziente Art lösen (Ziffer 4.3.).
              Die Berechnung der erforderlichen Parkplätze nach den amtlichen und offiziellen Zahlen des
              Bundesamtes für Statistik (BfS) ergeben nicht 0.6 Parkplätze, sondern 1.3 Parkplätze pro Woh-
              nung (Ziffer 4.2.).

Dieter Zgraggen              Ottigenbühlring 11   CH-6030 Ebikon                            A2_20190108_02.docx S.1 / 19
© 2019                       Tel: 041 440 14 47   Email: dieter.zgraggen@gmx.ch                        Stand: 22.01.2019
Fakten-Check zu vier grossen Bauprojekten in Ebikon mit nur 0.6 Parkplätzen pro Wohnung - My Facts
INHALTSVERZEICHNIS

       1.     Geplante Bauprojekte in Ebikon ....................................................................................................3
              1.1.    Bebauungsplan Obfildern ...................................................................................................................................... 3
              1.2.    Bebauungsplan Sagenmatt ................................................................................................................................... 3
              1.3.    Bebauungsplan St. Klemens ................................................................................................................................. 4
              1.4.    Bebauungsplan Weichle (MParc Areal) ................................................................................................................. 4
              1.5.    Zusammenstellung fehlender Tiefgaragen-PP zu den 4 Bebauungsplänen .......................................................... 5

       2.     Knapper Normbedarf und erst noch massiv gekürzt ......................................................................6
              2.1.    Wie viele Auto-Abstellplätze braucht es pro Wohnung? ........................................................................................ 6
              2.2.    Wo stehen die Autos, wenn sie keine Tiefgaragen-PP im Haus haben? ............................................................... 6
              2.3.    Was macht ein Auto, wenn es in der Tiefgarage parkiert ist? .............................................................................. 11
              2.4.    Was macht ein Auto, wenn es im Quartier Runden dreht und einen Parkplatz sucht? ........................................ 11
              2.5.    Die irrige Meinung von "Verkehrsexperten" ......................................................................................................... 11

       3.     Die Gemeindeverwaltung und die Gemeinderäte ........................................................................13
              3.1.    Meine Betrachtungsweise ................................................................................................................................... 13
              3.2.    Brisante Fragen zur Verknappung der Parkplätze ............................................................................................... 13

       4.     Das Bundesamt für Statistik (BfS) ...............................................................................................14
              4.1.    Statistische Daten vom Bundesamt für Statistik .................................................................................................. 14
              4.2.    Wie sieht der praktische, reale Bedarf an Auto-Parkplätzen aus? ....................................................................... 16
              4.3.    Statistische Daten des ASTRA ............................................................................................................................ 17

       5.     Die Rechtslage............................................................................................................................18
              5.1.    Bundesgesetze .................................................................................................................................................... 18
              5.2.    Verordnungen ...................................................................................................................................................... 18
              5.3.    Kantonale Verordnungen, Gemeinde-Verordnungen, Reglemente ..................................................................... 18

       6.     Abstimmung über die Weichle (MParc) am 10. Februar 2019 .....................................................19

Dieter Zgraggen                         Ottigenbühlring 11                   CH-6030 Ebikon                                                               A2_20190108_02.docx S.2 / 19
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Fakten-Check zu vier grossen Bauprojekten in Ebikon mit nur 0.6 Parkplätzen pro Wohnung - My Facts
1.         Geplante Bauprojekte in Ebikon
                     In der Gemeinde Ebikon sind in naher Zukunft 4 neue Überbauungen geplant.
                     Die Gemeinde erlaubt bei allen Überbauungen nicht mehr als 0.6 Parkplätze pro Woh-
                      nung. Das sind nur 60% des Normbedarfs.
                      Bei den 4 Überbauungen werden somit 430 Parkplätze fehlen.
                      Das wird in den Abendstunden in den Quartieren wesentlichen Mehrverkehr von Au-
                      tos geben, die ihre Runden drehen werden, um einen Parkplatz zu finden!
                      Dies wird auch zu erhöhter Umwelt-, Lärm- und Abgasbelastung in den Quartieren füh-
                      ren sowie zu wirtschaftlicher Ineffizienz.
                  ➢   Dieser Bericht ist eine Suche nach Fakten und Alternativen.

       1.1.       Bebauungsplan Obfildern

                     Ungefähr 220 Wohnungen
                     Bei 0.6 PP/Wohnung = 132 PP
                     Normbedarf = 220 Wohnung = 220 PP + 10% Besucher = 242 PP
                     Es fehlen 242 PP – 132 PP = 110 PP

       1.2.       Bebauungsplan Sagenmatt

                     Der Bebauungsplan Sagenmatt Sonderbauvorschriften vom 9. Februar 2018 schreibt
                      vor:
                      "Es dürfen max. 60% des Normbedarfs an Abstellplätzen für Personenwagen erstellt
                      werden. Für die Wohnnutzung inkl. Besucher sind max. 173 Parkplätze zulässig."

Dieter Zgraggen             Ottigenbühlring 11   CH-6030 Ebikon                         A2_20190108_02.docx S.3 / 19
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   262 Wohnungen
                     Bei 0.6 PP/Wohnung = 157 PP + 16 PP für Besucher = 173 PP
                     Normbedarf = 262 Wohnung = 262 PP + 10% Besucher = 288 PP
                     Es fehlen 288 PP – 173 PP = 115 PP

       1.3.       Bebauungsplan St. Klemens

                     Dieser Bebauungsplan ermöglicht die Realisierung von ungefähr 70 Wohnungen und
                      Dienstleistungs- sowie Büronutzungen.
                     Bei 0.6 PP/Wohnung = 42 PP
                     Normbedarf = 70 Wohnung = 70 PP + 10% Besucher = 77 PP
                     Es fehlen 242 PP – 132 PP = 35 PP

       1.4.       Bebauungsplan Weichle (MParc Areal)

Dieter Zgraggen            Ottigenbühlring 11   CH-6030 Ebikon                      A2_20190108_02.docx S.4 / 19
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Fakten-Check zu vier grossen Bauprojekten in Ebikon mit nur 0.6 Parkplätzen pro Wohnung - My Facts
   Auf den rund 24‘000 Quadratmetern Fläche im Gebiet Weichle, dort wo sich heute der
                      MParc und die alte Landi sowie die Vino Vintana AG befinden, sollen bis zu 340 neue
                      Wohnungen, Gewerbe und Dienstleistungsmöglichkeiten entstehen.
                     Der Bebauungsplan Weichle, Reglement, Ebikon 1.März 2018, schreibt vor:

                     Bei 0.6 PP/Wohnung = 204 PP
                     Normbedarf = 340 Wohnung = 340 PP + 10% Besucher = 374 PP
                     Es fehlen 374 PP – 204 PP = 170 PP

       1.5.       Zusammenstellung fehlender Tiefgaragen-PP zu den 4 Bebauungsplänen
                     Obfildern                       110 PP
                     Sagenmatt                       115 PP
                     St. Klemens                       35 PP
                     Weichle (MParc Areal)           170 PP
                      TOTAL fehlen                    430 PP

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2.         Knapper Normbedarf und erst noch massiv gekürzt

       2.1.       Wie viele Auto-Abstellplätze braucht es pro Wohnung?
                     Der Normbedarf sagt, dass es pro Wohnung 1 PP und 10% Besucher-PP braucht.
                     Aber der heutige Normbedarf ist nicht mehr praxiskonform. Wohnungen mit nur 1 PP
                      sind schwierig zu vermieten, insbesondere, wenn...
                         die Gemeinde gute Steuerzahler will.
                         ein guter Steuerzahler oft mehr als 1 Auto besitzt.
                         die in der Familie lebenden Söhne und Töchter beruflich auch je ein Auto benöti-
                          gen.
                     Die Gemeinde kürzt bei den 4 Bauprojekten den Normbedarf an Parkplätzen mas-
                      siv, nämlich auf 60% der SOLL-Anzahl.
                     Die Autos, für die keine PP vorgesehen sind, lösen sich während der Nacht nicht in Luft
                      auf: Sie fahren in den Quartieren herum und drehen ihre Runden, bis sie einen PP ge-
                      funden haben.

       2.2.       Wo stehen die Autos, wenn sie keine Tiefgaragen-PP im Haus haben?
                     Natürlich auf den Strassen, wo denn sonst?
                      Zum Beispiel auf in der Hartenfelsstrasse und im Fildernrain und in der Waldihofstrasse
                      und im Hartenfelsrain und in der Flurstrasse und in der Fildernstrasse und im Harten-
                      felsweg und in der Alfred-Schindlerstrasse und in der Rankstrasse und im Höchmatt-
                      weg und in der Oberdierikonerstrasse und in der Bergstrasse und im Industriequartier
                      und in anderen Überbauungen und ...
                     Die Strassen und oberirdischen PP vor den Häusern sind heute schon mit Autos stark
                      belegt.
                      Hier zwei Beispiele:
                          ➢ Hartenfelsstrasse und
                          ➢ Fildernrain

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Parkierte Autos in der Hartenfelsstrasse am 08.07.2018:

                  20180708_05.JPG Autos auf den Strassen parkiert

                  20180708_07.JPG Autos auf den Strassen parkiert

                  20180708_10.JPG Autos auf den Strassen parkiert

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20180708_11.JPG Autos auf den Strassen parkiert

                  20180708_12.JPG Autos auf den Strassen parkiert

                  20180708_13.JPG Autos auf den Strassen parkiert

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20180708_14.JPG Autos auf den Strassen parkiert

                  20180708_15.JPG Autos auf den Strassen parkiert

                  20180708_16.JPG Autos auf privaten Parkplätzen parkiert.
                  Was wäre, wenn hier die Regel 0.6 Parkplätze pro Wohnung angewendet würde?

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Parkierte Autos im Fildernrain am 08.07.2018:

                  20180708_18.JPG Autos auf den Strassen parkiert

                  20180708_22.JPG Autos auf privaten Parkplätzen parkiert.
                  Was wäre, wenn hier die Regel 0.6 Parkplätze pro Wohnung angewendet würde?

                  Diese Bilder zeigen, dass Strassen und oberirdische Parkplätze vor den Häusern ab-
                  solute Mangelware sind.
                  Die Gretchenfrage:
                  Wo sollen die 430 Autos – und noch weitere, nicht mitgezählte Autos – der 4 geplanten
                  Überbauungen einen PP finden?

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2.3.       Was macht ein Auto, wenn es in der Tiefgarage parkiert ist?
                     Es steht still.
                     Es verbraucht kein Benzin.
                     Es produziert keine Abgase und es lässt kein CO2 hinaus.
                     Es macht keinen Lärm.
                     Es kann keinen Verkehrsunfall erzeugen.

       2.4.       Was macht ein Auto, wenn es im Quartier Runden dreht und einen Parkplatz
                  sucht?

                     Es bewegt sich und fährt auf der Quartierstrasse.

                     Es verbraucht Benzin.

                     Es produziert Abgase und lässt CO2 hinaus.

                     Es macht belästigenden Lärm.

                     Es kann einen Verkehrsunfall erzeugen (zB im Quartier spielende Kinder übersehen).

       2.5.       Die irrige Meinung von "Verkehrsexperten"
                     Mit der Verknappung von benötigten Parkplätzen wollen die Gemeinderäte die Anzahl
                      Autos auf den Strassen reduzieren. Das ist eine hehre Absichtserklärung, jedoch das
                      falsche Mittel, denn genau das Gegenteil wird erreicht:
                      Die Wohnquartiere werden die parkplatzsuchenden Autos zu spüren bekommen, da sie
                      sich nach Feierabend nicht entmaterialisieren können: Sie suchen so lange einen Park-
                      platz, bis sie einen gefunden haben.

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   Das Vorgehen der Gemeinderäte ist vergleichbar, wie wenn der Bundesrat die 4-
                      spurigen Autobahnen auf 2 Spuren verringern würde, um den Verkehr und die Staus zu
                      reduzieren, oder wenn der Gemeinderat keine Kindergärten mehr bauen würde, um das
                      Bevölkerungswachstum zu stabilisieren oder, mit dem gleichen Ziel, der Gemeinderat
                      keine ARA mehr bewilligt, die Trinkwasserversorgung reduziert, die Stromversorgung
                      herunterfährt oder eben die Parkplätze künstlich verknappt!
                     Diese künstliche Verknappung der Parkplätze hat in der ganzen Schweiz eingerissen.
                      Das geht so lange weiter, bis die Stimmbürger einer Gemeinde eines Tages sagen
                      werden:
                      Bei uns nicht mehr!
                      Und das könnte am 10. Februar die Gemeinde Ebikon sein.

Dieter Zgraggen             Ottigenbühlring 11   CH-6030 Ebikon                        A2_20190108_02.docx S.12 / 19
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3.         Die Gemeindeverwaltung und die Gemeinderäte

       3.1.       Meine Betrachtungsweise
                     Die Gemeindeverwaltung ist ein Dienstleistungsbetrieb und setzt ihre umfangreichen
                      und vielfältigen Aufgaben um.
                     Die von den Bürgern gewählten Gemeinderäte sollen den Bürgern helfen, das Zu-
                      sammenleben in der Gemeinde durch intelligente Regeln und von den Bürgern getra-
                      gene Kompromisse optimal zu gestalten.

       3.2.       Brisante Fragen zur Verknappung der Parkplätze
                     Unser Gemeindehaus hat im Untergeschoss viele Tiefgaragenplätze für die Gemein-
                      deräte und Gemeindeangestellten, die mit ihrem Auto arbeiten kommen, obwohl das
                      Gemeindehaus bestens mit dem öV in Ebikon erschlossenen ist.
                      Wäre es, als Vorbildfunktion, nicht sinnvoll, wenn diese Tiefgaragenplätze aufgehoben
                      und als Lager für den Werkhof und das Archiv für die Gemeinde umgenutzt würden?
                     Daniel Gasser, unser Gemeindepräsident, sagte an der Orientierungsversammlung
                      2018 im Wydenhof vor der ganzen Versammlung, er hätte zu Hause 2 Parkplätze.
                      Weshalb verteidigt er die 0.6 Parkplätze und setzt sich nicht vehement für die anderen
                      Ebikoner-Bürger ein, die auch gerne einen Parkplatz für ihr Auto haben möchten?
                     Wie sieht die Parkplatz-Situation bei den anderen Gemeinderäten und Gemeinderätin
                      zu Hause aus?
                      Haben sie, als Vorbilder, auch nur 0.6 Parkplätze zur Verfügung, wie das generell für
                      alle Wohnungen der neuen Überbauungen vorgesehen ist?
                     Ich habe selber 2 Parkplätze und setze mich dafür ein, dass andere mit ihren Autos
                      nicht benachteiligt werden und ihnen auch Parkplätze für ihre Autos zur Verfügung ge-
                      stellt werden: Parkierte Autos in Tiefgaragen stören niemanden!
                     Wenn jede Person, die ein Auto hat, nicht einfach sagt "ich habe meinen Parkplatz",
                      sondern sich dafür einsetzt, dass auch die anderen einen Parkplatz haben, dann sind
                      wir eine solidarische Gemeinschaft, und wir alle gewinnen und profitieren von
                         ✓ weniger Umweltbelastung
                         ✓ weniger Abgasen und CO2-Ausstoss
                         ✓ weniger Lärm in den Wohnquartieren
                         ✓ weniger Verkehrsunfällen, insbesondere für spielende Kinder.

Dieter Zgraggen             Ottigenbühlring 11   CH-6030 Ebikon                           A2_20190108_02.docx S.13 / 19
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4.         Das Bundesamt für Statistik (BfS)

       4.1.       Statistische Daten vom Bundesamt für Statistik
                     Die Gemeindeverwaltung begründete die 0.6 PP pro Wohnung damit, dass die Jungen
                      nicht mehr autofahren werden und deshalb 1 PP pro Wohnung nicht mehr erforderlich
                      sei.
                      Die Fakten zeigen aber eine ganz andere Realität!

                  je-d-11.03.02.07_01.xlsx       Grafik 1

                  Grafik 1 zeigt das Wachstum des Autobestandes in konstanter Weise. Ein Abflachen des
                  Autobestandes ist nicht in Sicht.

                  Die Aussage der Gemeinderäte stimmt nicht, dass es weniger Parkplätze brauche, weil die
                  Jungen weniger autofahren würden.
                  Dass unsere Jungen einfach ein Auto kaufen würden, wie aus der Grafik gelesen werden
                  kann, und es nicht fahren würden, ist doch eher ein Hirngespinst.
                  Bauen wir unsere Zukunft auf Realitäten und nicht auf Hirngespinsten auf!

Dieter Zgraggen             Ottigenbühlring 11       CH-6030 Ebikon                      A2_20190108_02.docx S.14 / 19
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20171011_BfS_Bevölkerungsdaten_je-d-01.01.01.xlsx Grafik 2
                  Grafik 2 zeigt auf wieviel Auto eine Person hat: Das waren 2017 im Durchschnitt 0.54 pro
                  Person. Dazu gehören nicht nur erwachsene Personen. Da sind auch Kinder mitgezählt.
                  Auch hier ist keine Trendwende zu erkennen in Richtung weniger Autos, weil die Jungen
                  weniger autofahren würden, wie die Gemeinderäte die künstliche Verknappung der Park-
                  plätze auf 60% des Normbedarfs rechtfertigen.
                  Die Realität zeigt genau das Gegenteil:
                  Die Anzahl Auto pro Person nimmt seit 1990 laufend zu – entgegen dem vermuteten
                  Wunschdenken der Gemeinderäte, das ich durchaus als erstrebenswert finde und für das
                  ich grosse Sympathien habe, aber mit einem ehrenhaften Wunsch ist das praktische Prob-
                  lem noch nicht gelöst:
                  1990 gab es 442 Autos pro 1000 Personen.
                  2000 gab es 50 Autos mehr pro 1000 Personen.
                  2010 gab es 76 Autos mehr pro 1000 Personen.
                  2017 gab es 95 Autos mehr pro 1000 Personen.
                  2020 gibt es 105 *) Autos mehr pro 1000 Personen.
                  2030 gibt es 140 *) Autos mehr pro 1000 Personen.
                  ....
                  *)   extrapoliert mit dem Durchschnitt

Dieter Zgraggen                   Ottigenbühlring 11       CH-6030 Ebikon                  A2_20190108_02.docx S.15 / 19
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BfS_KM02b-00083-11-c-kant-2018-d.pdf Grafik 3
                  Grafik 3 zeigt, dass der Motorisierungsgrad im Jahr 2017 im Kanton Luzern 520-559 Autos
                  pro 1000 Einwohner/innen aufweist.
                  Das heisst: Der Kanton Luzern hat 0.54 Autos pro Einwohner/in (nicht pro Wohnung!), was
                  mit obiger Grafik 2 übereinstimmt.
                  Auch hier wird die Faktenlage durch offizielle Bundeszahlen gestützt.

       4.2.       Wie sieht der praktische, reale Bedarf an Auto-Parkplätzen aus?
                  Gemäss BfS leben im Durchschnitt 2.23 Personen in einem Haushalt.
                  Der Kanton Luzern hat gemäss ASTRA und BfS 0.54 Autos pro Einwohner/in.
                  Das ergibt 2.23 Personen x 0.54 Auto pro Einwohner/in = 1.2 Parkplätze pro Wohnung.
                  Werden die nötigen 10% Besucherparkplätze zugerechnet, ergibt das die statistisch erfor-
                  derlichen

                       1.3 Parkplätze pro Wohnung und nicht 0.6 Parkplätze.

                  Diese amtlich belegte Statistik des BfS liegt sogar über dem Normbedarf und ist mehr als
                  der doppelt so hoch, wie die Behörden zulassen wollen.
                  Das ist die praktische Wirklichkeit, ungeschminkt und ohne Sand in den Augen zu haben.

Dieter Zgraggen              Ottigenbühlring 11   CH-6030 Ebikon                          A2_20190108_02.docx S.16 / 19
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4.3.       Statistische Daten des ASTRA

                  gr-d-11.03.03-stau.pdf          Grafik 4
                  Grafik 4 zeigt Stunden, in denen wir mit dem Auto im Stau stehen.
                  Die Staubelastung zeig seit dem Jahr 2000 nur einer einzigen Richtung: Nach oben.
                  Der Bundesrat will die 4-spurigen Autobahnen auf 6-spurige Autobahnen ausbauen und so
                  die Staustunden reduzieren und die Bevölkerung entlasten.
                  Die Gemeinderäte wollen für unsere Gemeinde genau das Gegenteil machen: Die Parkplät-
                  ze künstlich verknappen.

                  Dabei sollten die am Abend nicht mehr benützten Autos auf dem direktesten Weg in
                  Tiefgaragen fahren können und dort parkiert bleiben – und keinen Parkplatz-Suchverkehr
                  in den Quartieren generieren.

                  Auch hier liegen die Gemeinderäte mit ihrer "Bauch-Rechtfertigung" für die 0.6 Parkplatz pro
                  Wohnung suboptimal in der Landschaft.

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5.         Die Rechtslage

       5.1.       Bundesgesetze
                  In welchem Bundesgesetz steht ganz konkret (BG, Artikel, Absatz, Buchstabe), dass die
                  Gemeindebehörde rechtlich befugt ist, die in Tiefgaragen-Parkplätze von Bebauungsplänen
                  auf 0.6 PP/Wohnung einzuschränken?

       5.2.       Verordnungen
                  In welcher Verordnung zu Bundesgesetzen steht ganz konkret (VO, Artikel, Absatz, Buch-
                  stabe), dass die Gemeindebehörde rechtlich befugt ist, die in Tiefgaragen-Parkplätze von
                  Bebauungsplänen auf 0.6 PP/Wohnung einzuschränken?

       5.3.       Kantonale Verordnungen, Gemeinde-Verordnungen, Reglemente
                  Sollten die Bürger einer kantonalen Verordnung, einer Gemeinde-Verordnung oder einem
                  Reglement einmal zugestimmt haben, ohne sich dessen Konsequenzen bewusst gewesen
                  zu sein, muss die Anpassung der Verordnung oder des Reglements an den Willen des Sou-
                  veräns, des Stimmbürgers erfolgen.
                  Ich bin mir bewusst und habe Verständnis dafür, dass Bürger, die auf kein Auto angewiesen
                  sind und glücklicherweise mit dem öV für ihren Broterwerb auskommen, nicht unbedingt die
                  Meinung vertreten, dass man den Bedarf an Parkplätzen anpassen sollte.
                  Wenn sich aber später ihre Situation ändert und sie beruflich selber ein Auto haben müs-
                  sen, jedoch keinen Parkplatz zu ihrer Wohnung haben, werden sie eventuell Anlass haben
                  ihre Meinung zu überdenken.

Dieter Zgraggen             Ottigenbühlring 11   CH-6030 Ebikon                          A2_20190108_02.docx S.18 / 19
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6.         Abstimmung über die Weichle (MParc) am 10. Februar
                  2019
                     Die Bevölkerung von Ebikon kann über das Bauprojekt Weichle (MParc) entscheiden.
                     Die Vorgabe der Gemeinde von 0.6 Parkplätze pro Wohnung ist auf Grund der Fakten-
                      lage nicht nachvollziehbar.
                     Stimmen die Bürger dem Projekt zu, stimmen sie auch den 0.6 PP pro Wohnung zu.
                      Wenn Sie, lieber Leser, liebe Leserin, den 0.6 PP pro Wohnung zustimmen würden,
                      würden Sie dann konsequenter Weise auch auf Ihr Auto verzichten?
                      Oder soll die Einschränkung der Gemeinde nur für die "andern" gelten?
                     Stimmen die Bürger dem Projekt nicht zu, muss die Gemeinde das Projekt ändern und
                      erneut abstimmen lassen:
                      Für die Bürger von Ebikon wäre das eine neue Chance, weil das Parkplatzproblem von
                      den Gemeindebehörden dann mit genügend Tiefgaragenplätzen intelligent gelöst
                      werden müsste!

       Ebikon, 22.01.2019
                                                                                 Dieter Zgraggen
                                                                                 Ottigenbühlring 11
                                                                                 6030 Ebikon

Dieter Zgraggen             Ottigenbühlring 11   CH-6030 Ebikon                                       A2_20190108_02.docx S.19 / 19
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