Single Vehicle Type export Type ID:13-201-0001-7-001-001 - Please be advised that certain parameter values (such as "Comments") may not be fully ...

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Single Vehicle Type export
Type ID:13-201-0001-7-001-001

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long.
Section 1: General Information

0. Identification of the type
0.1 0.2 0.4 Type ID:                                      13-201-0001-7-001-001
0.3 Date of record:                                       2021-07-08

1. General Information
                                                          Vierteilger elektrischer Triebwagen Desiro ML, Ausführung
1.1 Type name:
                                                          S-Bahn (Rh 4746) mit PZB
1.2 Alternative type name:
4.1.1 Number of driving cabs:                             2

1.3 Manufacturer:

1.3.1 Manufacturer identification data:
1.3.1.1 Name of organisation:                             Siemens Mobility Gmbh
1.3.1.2 Registered business number:
1.3.1.3 Organisation code:

1.3.2 Manufacturer contact data:
1.3.2.1 Address of organisation, street and number:
1.3.2.2 Town:
1.3.2.3 Country code:
1.3.2.4 Post code:
1.3.2.5 E-mail address:

Registration Method:                                      New Variant of a registered Type Directive 2008/57/EC
Registered Vehicle Type:                                  13-201-0001-7-001
1.4 Category:                                             Traction vehicles
1.5 Subcategory:                                          Self-propelled passenger trainset
Platform:                                                 Desiro ML

Section 2: Conformity with TSI

2.1 Conformity with TSI and Sections not complied with:
                                                          CR LOC & PAS (Dec 2011/291/EU)
                                                          CCS TSI (Regulation (EU) N° 2016/919)
1435mm / AC 15kV-16.7Hz / INDUSI I60
                                                          Noise (Dec 2011/229/EU)
                                                          HS+CR SRT (Dec 2008/163/EC)
                                                          HS+CR PRM (Dec 2008/164/EC)
                                                          CR LOC & PAS (Dec 2011/291/EU)
                                                          CCS TSI (Regulation (EU) N° 2016/919)
1435mm / AC 15kV-16.7Hz / PZB 90
                                                          Noise (Dec 2011/229/EU)
                                                          HS+CR SRT (Dec 2008/163/EC)
                                                          HS+CR PRM (Dec 2008/164/EC)
CR LOC & PAS (Dec 2011/291/EU)
                                                              CCS TSI (Regulation (EU) N° 2016/919)
1435mm / AC 25kV-50Hz / INDUSI I60
                                                              Noise (Dec 2011/229/EU)
                                                              HS+CR SRT (Dec 2008/163/EC)
                                                              HS+CR PRM (Dec 2008/164/EC)
                                                              CR LOC & PAS (Dec 2011/291/EU)
                                                              CCS TSI (Regulation (EU) N° 2016/919)
1435mm / AC 25kV-50Hz / PZB 90
                                                              Noise (Dec 2011/229/EU)
                                                              HS+CR SRT (Dec 2008/163/EC)
                                                              HS+CR PRM (Dec 2008/164/EC)

2.3 Applicable specific cases (specific cases conformity with which has been assessed)

2.2 Reference of ‘EC type examination certificates’
Reference of ‘EC type examination certificates’ - if module
SB applied - and/or ‘design verification certificate’ - if    1991/1/SB/2020/RST/DEEN/CRF-10044-2
module SH1 applied
Reference of ‘EC type examination certificates’ - if module
SB applied - and/or ‘design verification certificate’ - if    1991/1/SB/2020/RST/DEEN/PRM-10042-2
module SH1 applied
Reference of ‘EC type examination certificates’ - if module
SB applied - and/or ‘design verification certificate’ - if    1991/1/SB/2020/RST/DEEN/NOI-10040-2
module SH1 applied
Reference of ‘EC type examination certificates’ - if module
SB applied - and/or ‘design verification certificate’ - if    1991/1/SB/2020/RST/DEEN/SRT-10037-2
module SH1 applied
Reference of ‘EC type examination certificates’ - if module
SB applied - and/or ‘design verification certificate’ - if    1010/6/SH1/2021/CCO/DEEN/TRRC1543546/V01
module SH1 applied
Reference of ‘EC type examination certificates’ - if module
SB applied - and/or ‘design verification certificate’ - if    1010/2/SH1/2021/CCO/DEEN/TRRC2553542/V01
module SH1 applied

Section 3: Authorisations

European Union
                                                              AT(Austria)+CH(Grenzbahnhöfe gemäß: Schweizerische
                                                              Eidgenossenschaft: BGBl. Nr.
                                                              138/1865idgF)+HU(Grenzbahnhöfe gemäß: Republik
                                                              Ungarn: BGBl. Nr. 307/1979 idgF)+IT(Grenzbahnhöfe
                                                              gemäß:Italienische Republik: BGBl. Nr. 473/1976
3.0 Area Of Use:
                                                              idgF)+CZ(Grenzbahnhöfe gemäß: Tschechische Republik:
                                                              BGBl. Nr.41/1964 idgF)+SI(Grenzbahnhöfe gemäß:
                                                              Republik Slowenien: BGBl. Nr. 100/1965
                                                              idgF)+SK(Grenzbahnhöfegemäß: Slowakische Republik:
                                                              BGBl. III Nr. 32/2000 idgF), DE(Germany)
3.1.1 Member state of authorisation:                          Austria(AT), Germany(DE)
3.1.2.1 Status:                                               Valid
3.1.2.2 Validity of Authorisation (until):
3.1.2.3 Coded conditions for use and other restrictions:
                                                              1435mm / AC 15kV-16.7Hz / INDUSI I60
                                                              2 Geographical restriction
2.1 Kinematic gauge (coding WAG TSI): GA, (G2,G1)
2.2 Wheelset gauge: 2.2.4 Gauge 1435
2.4 ERTMS on board: 2.4.2 GSM-R voice
2.5 B System on board
2.5.1 Class B signalling system: 2.5.153 INDUSI I60
2.5.1 Class B signalling system: 2.5.156 PZB 90
2.5.2 Class B radio system: 2.5.202 UIC Radio Chapter 1-
4+6
2.5.2 Class B radio system: 2.5.219 Analogue Radio
Germany - UIC 751
3 Environmental restrictions
3.1 Climatic zone: 3.1.1 T1
1435mm / AC 15kV-16.7Hz / PZB 90
2 Geographical restriction
2.1 Kinematic gauge (coding WAG TSI): GA, (G2,G1)
2.2 Wheelset gauge: 2.2.4 Gauge 1435
2.4 ERTMS on board: 2.4.2 GSM-R voice
2.5 B System on board
2.5.1 Class B signalling system: 2.5.153 INDUSI I60
2.5.1 Class B signalling system: 2.5.156 PZB 90
2.5.2 Class B radio system: 2.5.202 UIC Radio Chapter 1-
4+6
2.5.2 Class B radio system: 2.5.219 Analogue Radio
Germany - UIC 751
3 Environmental restrictions
3.1 Climatic zone: 3.1.1 T1
1435mm / AC 25kV-50Hz / INDUSI I60
2 Geographical restriction
2.1 Kinematic gauge (coding WAG TSI): GA, (G2,G1)
2.2 Wheelset gauge: 2.2.4 Gauge 1435
2.4 ERTMS on board: 2.4.2 GSM-R voice
2.5 B System on board
2.5.1 Class B signalling system: 2.5.153 INDUSI I60
2.5.1 Class B signalling system: 2.5.156 PZB 90
2.5.2 Class B radio system: 2.5.202 UIC Radio Chapter 1-
4+6
2.5.2 Class B radio system: 2.5.219 Analogue Radio
Germany - UIC 751
3 Environmental restrictions
3.1 Climatic zone: 3.1.1 T1
1435mm / AC 25kV-50Hz / PZB 90
2 Geographical restriction
2.1 Kinematic gauge (coding WAG TSI): GA, (G2,G1)
                                                               2.2 Wheelset gauge: 2.2.4 Gauge 1435
                                                               2.4 ERTMS on board: 2.4.2 GSM-R voice
                                                               2.5 B System on board
                                                               2.5.1 Class B signalling system: 2.5.153 INDUSI I60
                                                               2.5.1 Class B signalling system: 2.5.156 PZB 90
                                                               2.5.2 Class B radio system: 2.5.202 UIC Radio Chapter 1-
                                                               4+6
                                                               2.5.2 Class B radio system: 2.5.219 Analogue Radio
                                                               Germany - UIC 751
                                                               3 Environmental restrictions
                                                               3.1 Climatic zone: 3.1.1 T1
3.1.2.4 Non-coded conditions for use and other restrictions:
                                                               1435mm / AC 15kV-16.7Hz / INDUSI I60
                                                               Non Coded Restrictions and Conditions of Use (RST
                                                               subsystem) Das Verwendungsgebiet der Fahrzeuge ist ist
                                                               auf eine Schieneneinbauneigung von 1:40 begrenzt.
                                                               Non Coded Restrictions and Conditions of Use (CCS
                                                               subsystem) Das fahrzeugseitige ZZS-Teilsystem darf nur
                                                               in der gültigen Konfiguration und unter Berücksichtigung
                                                               der beiliegenden Dokumentation verwendet werden. Der
                                                               Betrieb des fahrzeugseitigen ZZS-Teilsystems darf nur mit
                                                               SIM-Karten erfolgen, für die eine EG-
                                                               Konformitätserklärung zur [TSI ZZS] (VERORDNUNG (EU)
                                                               2016/919) vorliegt. Unvollständige Umsetzung der
                                                               Anforderungen bezüglich Rufverdrängung wegen
                                                               Inkonsistenzen in der zugrunde liegenden
                                                               Anforderungsspezifikation (EIRENE SRS 16.0.0) Angabe
                                                               zur Verfügbarkeit gem. [TSI ZZS], Abschnitt 4.2.1.2: Die
                                                               berechnete mittlere Betriebsstundenzahl zwischen Fehlern
                                                               eines fahrzeugseitigen ZZS Teilsystems, die das
                                                               Herstellen einer Funksprechverbindung zwischen
                                                               Betriebszentrale und Triebfahrzeugführer unmöglich
                                                               machen, beträgt für die Kombination der
                                                               Einzelkomponenten (Funkeinheit mit Filtermodul, serielles
                                                               Interface und Bedieneinheit): • CR26 mit MT5E, IFS und
                                                               MMIC-1: 32421 Stunden MTBF Die Angaben sind für eine
                                                               angenommene tägliche Betriebszeit von 16h berechnet.
                                                               Die Prüfung der Konformität zu RSC-NP-CCS7.4a für DE
                                                               erfolgte auf Basis der für Sprachfunk relevanten NNTRs
                                                               DE ( Bekanntgabe 09 - AK ZZS, Ausgabe 5.2 vom
                                                               25.11.2020/01.12.2020) Neue Fahrzeuge dürfen nur
                                                               national und im Einklang mit den Bedingungen von Art.
                                                               7.4.2.1 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2019/776 in Verkehr
                                                               gebracht werden.
Non coded Conditions of Use and Restrictions applicable
for Area of Use DE: Nachfolgende Nutzungsbedingung
bzw. sonstige Beschränkung wird durch die NSA EBA
festgelegt: Der Halter / das EVU hat eine Betriebs- und
Instandhaltungsdokumentation vorzuhalten, die es ihm
ermöglicht, unter Berücksichtigung • der den Nachweisen
zugrundeliegenden Belastungen, • der jeweiligen
Betriebsbedingungen, • der Wechselwirkung zwischen
Fahrzeug und Fahrweg und • der konkret benutzten
Infrastruktur jederzeit den sicheren Betrieb für das in der
Genehmigung aufgeführte Eisenbahnfahrzeug und die
Einhaltung der Pflichten gemäß § 29 Abs. 1 EIGV zu
gewährleisten. Bestandteil dieser
Instandhaltungsdokumentation ist ein nach DIN EN 17023
erstelltes Instandhaltungsprogramm. Bei beabsichtigten
Änderungen oder abweichenden Handhabungen sind
Nachweise gemäß § 2 Abs. 2 EBO zu führen und
aufzubewahren. Durch geeignete
Instandhaltungsmaßnahmen ist die Betriebssicherheit der
Radsätze über die gesamte Nutzungszeit zu gewährleisten
(u.a. hinsichtlich der Pressverbindung Rad/Welle). Dabei
müssen unter anderem die im Instandhaltungsprogramm
für die Radsätze zu definierenden zerstörungsfreien
Prüfungen die den Nachweisen zugrundeliegenden
Belastungen berücksichtigen und die Identifizierung einer
Materialschädigung rechtzeitig vor einem Bauteilversagen
sicherstellen. Fachgebiet 06 (neue Nummerierung gemäß
(EU) 2015/2299: Checklistenpunkte 4.x und 3.3.5) –
Bremseinrichtung: Die Bedingungen bezüglich
Mehrfachtraktion, resultierend aus der Evaluierung der
Anforderungserfüllung dieses Fachgebiets 06, werden mit
der Evaluierung im Fachgebiet 08 Stromabnehmer
weitergehend eingeschränkt und daher hier nicht
gesondert aufgeführt. Angaben beziehen sich auf
Einsatzbedingungen aus der NNTR-Prüfbescheinigung
(A6Z00049325477) im Fachgebiet 06: 1. Bei Ausfall/
Absperren von Bremskomponenten ist eine neue
Bremsprobe/Bremsberechnung durchzuführen. Die
abgesperrten Bremskomponenten sind zu dokumentieren
und bei der Berechnung des Bremsgewichtes zu
berücksichtigen. 2. Das Bremsvermögen im
Schleppbetrieb ist gemäß den Fahrzeuganschriften zu
bestimmen. 3. Bei Ausfall oder Nichtverfügbarkeit • einer
ED-Bremse erfolgt keine Einschränkung, • eines
Triebdrehgestells je Triebzug ist die maximale
Geschwindigkeit auf 140 km/h, • beider ED-Bremsen eines
Triebzugs ist die maximale Geschwindigkeit auf 100 km/h,
• beider ED-Bremsen und eines Triebdrehgestells eines
Triebzugs ist die maximale Geschwindigkeit auf 80 km/h
begrenzt Anmerkung: Aus bremstechnischer Sicht ist es
nicht notwendig für die nachgewiesene Zugkonfiguration
(bis zu 3 Triebzüge mit mindestens einem und höchstens
zwei 4-teiligen Triebzügen im Zugverband) eine
Nutzungsbedingung bezüglich der Mehrfachtraktion
festzulegen, da mit der Evaluierung im Fachgebiet 08
„Stromabnehmer“ weitergehende Einschränkungen
erforderlich wurden und sie daher nicht anwendbar ist
(Siehe auch Nutzungsbedingungen im Fachgebiet 08).
Fachgebiet 08 (neue Nummerierung gemäß (EU)
2015/2299: Checklistenpunkt 8.2) – Stromabnehmer: Die
vorliegende Bewertung gilt ausschließlich für die Einfach-
und Doppeltraktion des artreinen Dreiteilers sowie
artreinen Vierteilers und für die Doppeltraktion von Drei-
und Vierteiler in Mischtraktion mit jeweils maximal zwei am
Fahrdraht anliegenden Stromabnehmern. Fachgebiet 12
(neue Nummerierung gemäß (EU) 2015/2299:
Non coded Conditions of Use and Restrictions applicable
for Area of Use AT: Der Halter / das EVU hat eine
Betriebs- und Instandhaltungsdokumentation vorzuhalten,
die es ihm ermöglicht, unter Berücksichtigung • der den
Nachweisen zugrundeliegenden Belastungen, • der
jeweiligen Betriebsbedingungen, • der Wechselwirkung
zwischen Fahrzeug und Fahrweg und • der konkret
benutzten Infrastruktur jederzeit den sicheren Betrieb für
das in der Genehmigung aufgeführte Eisenbahnfahrzeug
nach zu weisen. Durch geeignete
Instandhaltungsmaßnahmen ist die Betriebssicherheit der
Radsätze über die gesamte Nutzungszeit zu gewährleisten
(u.a. hinsichtlich der Pressverbindung Rad/Welle). Dabei
müssen unter anderem die im Instandhaltungsprogramm
für die Radsätze zu definierenden, zerstörungsfreien
Prüfungen die den Nachweisen zugrundeliegenden
Belastungen berücksichtigen und die Identifizierung einer
Materialschädigung rechtzeitig vor einem Bauteilversagen
sicherstellen. Aus Sicherheitsgründen muss die
Höchstgeschwindigkeit bei der Talfahrt Tauern-Südrampe
(Abschnitt: Mallnitz-Obervellach bis Pusarnitz) mit
abgesperrter pneumatischer Bremse eines Drehgestelles
auf 140 km/h beschränkt werden. Weitere Beschränkung
auf 120 km/h bei Talfahrt mit 50% ED-Bremse und
Beschränkung bis 80 km/h bei ausgefallener (0%)
EDBremse. Dreifachtraktion (4-4-4, 4-4-3, 4-3-4) Das
Fahrzeug darf in Dreifachtraktion aufgrund der
Überschreitung der Grenzwerte nur als außergewöhnliche
Sendung auf dem Netz der ÖBB-Infrastrutkur AG betrieben
werden. Es dürfen für Österreich nur Genehmigungen für
das Inverkehbringen von umgebauten Fahrzeugen, die
diesem Fahrzeugtyp entsprechen und die bereits vor dem
01.11.2020 eine Zulassung als 3 Teiler besessen haben,
erteilt werden. Genehmigungen für das Inverkehrbringen
von neuen Fahrzeugen und umgebauten Fahrzeugen, die
nach dem 31.10.2020 eine Zulassung als 3 Teiler
besessen haben, und die diesem Fahrzeugtyp
entsprechen, dürfen das Verwendungsgebiet Österreich
nicht mit umfassen. Beschränkung aus der EG-Erklärung
über die Konformität von Interoperabilitätskomponenten Nr.
DE/00000000511591/2021/000010 Version 15.00 von
Funkwerk vom 16.04.2021: Unvollständige Umsetzung der
Anforderungen bezüglich Rufverdrängung wegen
Inkonsistenzen in der zugrunde liegenden
Anforderungsspezifikation (EI RENE SRS 16.0.0) Hierfür
müssen ggf. betriebliche Maßnahme gesetzt werden Es
muss eine Abschleppkupplung auf dem Fahrzeug
mitgeführt werden, welche den Übergang der Mittelpuffer
Kupplung auf eine UIC Kupplung ermöglicht. Die
Softwareversion 3.01 der Bremssteuergeräte der Mittel-
bzw. Endwagen der TriebzugBaureihe Desiro Mainline 2.0
ist nicht abwärtskompatibel. Daher dürfen Fahrzeuge, die
mit einer älteren Softwareversion ausgestattet sind, nicht
mit solchen, die mit der aktuellen Softwareversion 3.01
ausgestattet sind, gekuppelt werden
1435mm / AC 15kV-16.7Hz / PZB 90
Non Coded Restrictions and Conditions of Use (RST
subsystem) Das Verwendungsgebiet der Fahrzeuge ist ist
auf eine Schieneneinbauneigung von 1:40 begrenzt.
Non Coded Restrictions and Conditions of Use (CCS
subsystem) Das fahrzeugseitige ZZS-Teilsystem darf nur
in der gültigen Konfiguration und unter Berücksichtigung
der beiliegenden Dokumentation verwendet werden. Der
Betrieb des fahrzeugseitigen ZZS-Teilsystems darf nur mit
SIM-Karten erfolgen, für die eine EG-
Konformitätserklärung zur [TSI ZZS] (VERORDNUNG (EU)
2016/919) vorliegt. Unvollständige Umsetzung der
Anforderungen bezüglich Rufverdrängung wegen
Inkonsistenzen in der zugrunde liegenden
Anforderungsspezifikation (EIRENE SRS 16.0.0) Angabe
zur Verfügbarkeit gem. [TSI ZZS], Abschnitt 4.2.1.2: Die
berechnete mittlere Betriebsstundenzahl zwischen Fehlern
eines fahrzeugseitigen ZZS Teilsystems, die das
Herstellen einer Funksprechverbindung zwischen
Betriebszentrale und Triebfahrzeugführer unmöglich
machen, beträgt für die Kombination der
Einzelkomponenten (Funkeinheit mit Filtermodul, serielles
Interface und Bedieneinheit): • CR26 mit MT5E, IFS und
MMIC-1: 32421 Stunden MTBF Die Angaben sind für eine
angenommene tägliche Betriebszeit von 16h berechnet.
Die Prüfung der Konformität zu RSC-NP-CCS7.4a für DE
erfolgte auf Basis der für Sprachfunk relevanten NNTRs
DE ( Bekanntgabe 09 - AK ZZS, Ausgabe 5.2 vom
25.11.2020/01.12.2020) Neue Fahrzeuge dürfen nur
national und im Einklang mit den Bedingungen von Art.
7.4.2.1 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2019/776 in Verkehr
gebracht werden.
Non coded Conditions of Use and Restrictions applicable
for Area of Use DE: Nachfolgende Nutzungsbedingung
bzw. sonstige Beschränkung wird durch die NSA EBA
festgelegt: Der Halter / das EVU hat eine Betriebs- und
Instandhaltungsdokumentation vorzuhalten, die es ihm
ermöglicht, unter Berücksichtigung • der den Nachweisen
zugrundeliegenden Belastungen, • der jeweiligen
Betriebsbedingungen, • der Wechselwirkung zwischen
Fahrzeug und Fahrweg und • der konkret benutzten
Infrastruktur jederzeit den sicheren Betrieb für das in der
Genehmigung aufgeführte Eisenbahnfahrzeug und die
Einhaltung der Pflichten gemäß § 29 Abs. 1 EIGV zu
gewährleisten. Bestandteil dieser
Instandhaltungsdokumentation ist ein nach DIN EN 17023
erstelltes Instandhaltungsprogramm. Bei beabsichtigten
Änderungen oder abweichenden Handhabungen sind
Nachweise gemäß § 2 Abs. 2 EBO zu führen und
aufzubewahren. Durch geeignete
Instandhaltungsmaßnahmen ist die Betriebssicherheit der
Radsätze über die gesamte Nutzungszeit zu gewährleisten
(u.a. hinsichtlich der Pressverbindung Rad/Welle). Dabei
müssen unter anderem die im Instandhaltungsprogramm
für die Radsätze zu definierenden zerstörungsfreien
Prüfungen die den Nachweisen zugrundeliegenden
Belastungen berücksichtigen und die Identifizierung einer
Materialschädigung rechtzeitig vor einem Bauteilversagen
sicherstellen. Fachgebiet 06 (neue Nummerierung gemäß
(EU) 2015/2299: Checklistenpunkte 4.x und 3.3.5) –
Bremseinrichtung: Die Bedingungen bezüglich
Mehrfachtraktion, resultierend aus der Evaluierung der
Anforderungserfüllung dieses Fachgebiets 06, werden mit
der Evaluierung im Fachgebiet 08 Stromabnehmer
weitergehend eingeschränkt und daher hier nicht
gesondert aufgeführt. Angaben beziehen sich auf
Einsatzbedingungen aus der NNTR-Prüfbescheinigung
(A6Z00049325477) im Fachgebiet 06: 1. Bei Ausfall/
Absperren von Bremskomponenten ist eine neue
Bremsprobe/Bremsberechnung durchzuführen. Die
abgesperrten Bremskomponenten sind zu dokumentieren
und bei der Berechnung des Bremsgewichtes zu
berücksichtigen. 2. Das Bremsvermögen im
Schleppbetrieb ist gemäß den Fahrzeuganschriften zu
bestimmen. 3. Bei Ausfall oder Nichtverfügbarkeit • einer
ED-Bremse erfolgt keine Einschränkung, • eines
Triebdrehgestells je Triebzug ist die maximale
Geschwindigkeit auf 140 km/h, • beider ED-Bremsen eines
Triebzugs ist die maximale Geschwindigkeit auf 100 km/h,
• beider ED-Bremsen und eines Triebdrehgestells eines
Triebzugs ist die maximale Geschwindigkeit auf 80 km/h
begrenzt Anmerkung: Aus bremstechnischer Sicht ist es
nicht notwendig für die nachgewiesene Zugkonfiguration
(bis zu 3 Triebzüge mit mindestens einem und höchstens
zwei 4-teiligen Triebzügen im Zugverband) eine
Nutzungsbedingung bezüglich der Mehrfachtraktion
festzulegen, da mit der Evaluierung im Fachgebiet 08
„Stromabnehmer“ weitergehende Einschränkungen
erforderlich wurden und sie daher nicht anwendbar ist
(Siehe auch Nutzungsbedingungen im Fachgebiet 08).
Fachgebiet 08 (neue Nummerierung gemäß (EU)
2015/2299: Checklistenpunkt 8.2) – Stromabnehmer: Die
vorliegende Bewertung gilt ausschließlich für die Einfach-
und Doppeltraktion des artreinen Dreiteilers sowie
artreinen Vierteilers und für die Doppeltraktion von Drei-
und Vierteiler in Mischtraktion mit jeweils maximal zwei am
Fahrdraht anliegenden Stromabnehmern. Fachgebiet 12
(neue Nummerierung gemäß (EU) 2015/2299:
Non coded Conditions of Use and Restrictions applicable
for Area of Use AT: Der Halter / das EVU hat eine
Betriebs- und Instandhaltungsdokumentation vorzuhalten,
die es ihm ermöglicht, unter Berücksichtigung • der den
Nachweisen zugrundeliegenden Belastungen, • der
jeweiligen Betriebsbedingungen, • der Wechselwirkung
zwischen Fahrzeug und Fahrweg und • der konkret
benutzten Infrastruktur jederzeit den sicheren Betrieb für
das in der Genehmigung aufgeführte Eisenbahnfahrzeug
nach zu weisen. Durch geeignete
Instandhaltungsmaßnahmen ist die Betriebssicherheit der
Radsätze über die gesamte Nutzungszeit zu gewährleisten
(u.a. hinsichtlich der Pressverbindung Rad/Welle). Dabei
müssen unter anderem die im Instandhaltungsprogramm
für die Radsätze zu definierenden, zerstörungsfreien
Prüfungen die den Nachweisen zugrundeliegenden
Belastungen berücksichtigen und die Identifizierung einer
Materialschädigung rechtzeitig vor einem Bauteilversagen
sicherstellen. Aus Sicherheitsgründen muss die
Höchstgeschwindigkeit bei der Talfahrt Tauern-Südrampe
(Abschnitt: Mallnitz-Obervellach bis Pusarnitz) mit
abgesperrter pneumatischer Bremse eines Drehgestelles
auf 140 km/h beschränkt werden. Weitere Beschränkung
auf 120 km/h bei Talfahrt mit 50% ED-Bremse und
Beschränkung bis 80 km/h bei ausgefallener (0%)
EDBremse. Dreifachtraktion (4-4-4, 4-4-3, 4-3-4) Das
Fahrzeug darf in Dreifachtraktion aufgrund der
Überschreitung der Grenzwerte nur als außergewöhnliche
Sendung auf dem Netz der ÖBB-Infrastrutkur AG betrieben
werden. Es dürfen für Österreich nur Genehmigungen für
das Inverkehbringen von umgebauten Fahrzeugen, die
diesem Fahrzeugtyp entsprechen und die bereits vor dem
01.11.2020 eine Zulassung als 3 Teiler besessen haben,
erteilt werden. Genehmigungen für das Inverkehrbringen
von neuen Fahrzeugen und umgebauten Fahrzeugen, die
nach dem 31.10.2020 eine Zulassung als 3 Teiler
besessen haben, und die diesem Fahrzeugtyp
entsprechen, dürfen das Verwendungsgebiet Österreich
nicht mit umfassen. Beschränkung aus der EG-Erklärung
über die Konformität von Interoperabilitätskomponenten Nr.
DE/00000000511591/2021/000010 Version 15.00 von
Funkwerk vom 16.04.2021: Unvollständige Umsetzung der
Anforderungen bezüglich Rufverdrängung wegen
Inkonsistenzen in der zugrunde liegenden
Anforderungsspezifikation (EI RENE SRS 16.0.0) Hierfür
müssen ggf. betriebliche Maßnahme gesetzt werden Es
muss eine Abschleppkupplung auf dem Fahrzeug
mitgeführt werden, welche den Übergang der Mittelpuffer
Kupplung auf eine UIC Kupplung ermöglicht. Die
Softwareversion 3.01 der Bremssteuergeräte der Mittel-
bzw. Endwagen der TriebzugBaureihe Desiro Mainline 2.0
ist nicht abwärtskompatibel. Daher dürfen Fahrzeuge, die
mit einer älteren Softwareversion ausgestattet sind, nicht
mit solchen, die mit der aktuellen Softwareversion 3.01
ausgestattet sind, gekuppelt werden
1435mm / AC 25kV-50Hz / INDUSI I60
Non Coded Restrictions and Conditions of Use (RST
subsystem) Das Verwendungsgebiet der Fahrzeuge ist ist
auf eine Schieneneinbauneigung von 1:40 begrenzt.
Non Coded Restrictions and Conditions of Use (CCS
subsystem) Das fahrzeugseitige ZZS-Teilsystem darf nur
in der gültigen Konfiguration und unter Berücksichtigung
der beiliegenden Dokumentation verwendet werden. Der
Betrieb des fahrzeugseitigen ZZS-Teilsystems darf nur mit
SIM-Karten erfolgen, für die eine EG-
Konformitätserklärung zur [TSI ZZS] (VERORDNUNG (EU)
2016/919) vorliegt. Unvollständige Umsetzung der
Anforderungen bezüglich Rufverdrängung wegen
Inkonsistenzen in der zugrunde liegenden
Anforderungsspezifikation (EIRENE SRS 16.0.0) Angabe
zur Verfügbarkeit gem. [TSI ZZS], Abschnitt 4.2.1.2: Die
berechnete mittlere Betriebsstundenzahl zwischen Fehlern
eines fahrzeugseitigen ZZS Teilsystems, die das
Herstellen einer Funksprechverbindung zwischen
Betriebszentrale und Triebfahrzeugführer unmöglich
machen, beträgt für die Kombination der
Einzelkomponenten (Funkeinheit mit Filtermodul, serielles
Interface und Bedieneinheit): • CR26 mit MT5E, IFS und
MMIC-1: 32421 Stunden MTBF Die Angaben sind für eine
angenommene tägliche Betriebszeit von 16h berechnet.
Die Prüfung der Konformität zu RSC-NP-CCS7.4a für DE
erfolgte auf Basis der für Sprachfunk relevanten NNTRs
DE ( Bekanntgabe 09 - AK ZZS, Ausgabe 5.2 vom
25.11.2020/01.12.2020) Neue Fahrzeuge dürfen nur
national und im Einklang mit den Bedingungen von Art.
7.4.2.1 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2019/776 in Verkehr
gebracht werden.
Non coded Conditions of Use and Restrictions applicable
for Area of Use DE: Nachfolgende Nutzungsbedingung
bzw. sonstige Beschränkung wird durch die NSA EBA
festgelegt: Der Halter / das EVU hat eine Betriebs- und
Instandhaltungsdokumentation vorzuhalten, die es ihm
ermöglicht, unter Berücksichtigung • der den Nachweisen
zugrundeliegenden Belastungen, • der jeweiligen
Betriebsbedingungen, • der Wechselwirkung zwischen
Fahrzeug und Fahrweg und • der konkret benutzten
Infrastruktur jederzeit den sicheren Betrieb für das in der
Genehmigung aufgeführte Eisenbahnfahrzeug und die
Einhaltung der Pflichten gemäß § 29 Abs. 1 EIGV zu
gewährleisten. Bestandteil dieser
Instandhaltungsdokumentation ist ein nach DIN EN 17023
erstelltes Instandhaltungsprogramm. Bei beabsichtigten
Änderungen oder abweichenden Handhabungen sind
Nachweise gemäß § 2 Abs. 2 EBO zu führen und
aufzubewahren. Durch geeignete
Instandhaltungsmaßnahmen ist die Betriebssicherheit der
Radsätze über die gesamte Nutzungszeit zu gewährleisten
(u.a. hinsichtlich der Pressverbindung Rad/Welle). Dabei
müssen unter anderem die im Instandhaltungsprogramm
für die Radsätze zu definierenden zerstörungsfreien
Prüfungen die den Nachweisen zugrundeliegenden
Belastungen berücksichtigen und die Identifizierung einer
Materialschädigung rechtzeitig vor einem Bauteilversagen
sicherstellen. Fachgebiet 06 (neue Nummerierung gemäß
(EU) 2015/2299: Checklistenpunkte 4.x und 3.3.5) –
Bremseinrichtung: Die Bedingungen bezüglich
Mehrfachtraktion, resultierend aus der Evaluierung der
Anforderungserfüllung dieses Fachgebiets 06, werden mit
der Evaluierung im Fachgebiet 08 Stromabnehmer
weitergehend eingeschränkt und daher hier nicht
gesondert aufgeführt. Angaben beziehen sich auf
Einsatzbedingungen aus der NNTR-Prüfbescheinigung
(A6Z00049325477) im Fachgebiet 06: 1. Bei Ausfall/
Absperren von Bremskomponenten ist eine neue
Bremsprobe/Bremsberechnung durchzuführen. Die
abgesperrten Bremskomponenten sind zu dokumentieren
und bei der Berechnung des Bremsgewichtes zu
berücksichtigen. 2. Das Bremsvermögen im
Schleppbetrieb ist gemäß den Fahrzeuganschriften zu
bestimmen. 3. Bei Ausfall oder Nichtverfügbarkeit • einer
ED-Bremse erfolgt keine Einschränkung, • eines
Triebdrehgestells je Triebzug ist die maximale
Geschwindigkeit auf 140 km/h, • beider ED-Bremsen eines
Triebzugs ist die maximale Geschwindigkeit auf 100 km/h,
• beider ED-Bremsen und eines Triebdrehgestells eines
Triebzugs ist die maximale Geschwindigkeit auf 80 km/h
begrenzt Anmerkung: Aus bremstechnischer Sicht ist es
nicht notwendig für die nachgewiesene Zugkonfiguration
(bis zu 3 Triebzüge mit mindestens einem und höchstens
zwei 4-teiligen Triebzügen im Zugverband) eine
Nutzungsbedingung bezüglich der Mehrfachtraktion
festzulegen, da mit der Evaluierung im Fachgebiet 08
„Stromabnehmer“ weitergehende Einschränkungen
erforderlich wurden und sie daher nicht anwendbar ist
(Siehe auch Nutzungsbedingungen im Fachgebiet 08).
Fachgebiet 08 (neue Nummerierung gemäß (EU)
2015/2299: Checklistenpunkt 8.2) – Stromabnehmer: Die
vorliegende Bewertung gilt ausschließlich für die Einfach-
und Doppeltraktion des artreinen Dreiteilers sowie
artreinen Vierteilers und für die Doppeltraktion von Drei-
und Vierteiler in Mischtraktion mit jeweils maximal zwei am
Fahrdraht anliegenden Stromabnehmern. Fachgebiet 12
(neue Nummerierung gemäß (EU) 2015/2299:
Non coded Conditions of Use and Restrictions applicable
for Area of Use AT: Der Halter / das EVU hat eine
Betriebs- und Instandhaltungsdokumentation vorzuhalten,
die es ihm ermöglicht, unter Berücksichtigung • der den
Nachweisen zugrundeliegenden Belastungen, • der
jeweiligen Betriebsbedingungen, • der Wechselwirkung
zwischen Fahrzeug und Fahrweg und • der konkret
benutzten Infrastruktur jederzeit den sicheren Betrieb für
das in der Genehmigung aufgeführte Eisenbahnfahrzeug
nach zu weisen. Durch geeignete
Instandhaltungsmaßnahmen ist die Betriebssicherheit der
Radsätze über die gesamte Nutzungszeit zu gewährleisten
(u.a. hinsichtlich der Pressverbindung Rad/Welle). Dabei
müssen unter anderem die im Instandhaltungsprogramm
für die Radsätze zu definierenden, zerstörungsfreien
Prüfungen die den Nachweisen zugrundeliegenden
Belastungen berücksichtigen und die Identifizierung einer
Materialschädigung rechtzeitig vor einem Bauteilversagen
sicherstellen. Aus Sicherheitsgründen muss die
Höchstgeschwindigkeit bei der Talfahrt Tauern-Südrampe
(Abschnitt: Mallnitz-Obervellach bis Pusarnitz) mit
abgesperrter pneumatischer Bremse eines Drehgestelles
auf 140 km/h beschränkt werden. Weitere Beschränkung
auf 120 km/h bei Talfahrt mit 50% ED-Bremse und
Beschränkung bis 80 km/h bei ausgefallener (0%)
EDBremse. Dreifachtraktion (4-4-4, 4-4-3, 4-3-4) Das
Fahrzeug darf in Dreifachtraktion aufgrund der
Überschreitung der Grenzwerte nur als außergewöhnliche
Sendung auf dem Netz der ÖBB-Infrastrutkur AG betrieben
werden. Es dürfen für Österreich nur Genehmigungen für
das Inverkehbringen von umgebauten Fahrzeugen, die
diesem Fahrzeugtyp entsprechen und die bereits vor dem
01.11.2020 eine Zulassung als 3 Teiler besessen haben,
erteilt werden. Genehmigungen für das Inverkehrbringen
von neuen Fahrzeugen und umgebauten Fahrzeugen, die
nach dem 31.10.2020 eine Zulassung als 3 Teiler
besessen haben, und die diesem Fahrzeugtyp
entsprechen, dürfen das Verwendungsgebiet Österreich
nicht mit umfassen. Beschränkung aus der EG-Erklärung
über die Konformität von Interoperabilitätskomponenten Nr.
DE/00000000511591/2021/000010 Version 15.00 von
Funkwerk vom 16.04.2021: Unvollständige Umsetzung der
Anforderungen bezüglich Rufverdrängung wegen
Inkonsistenzen in der zugrunde liegenden
Anforderungsspezifikation (EI RENE SRS 16.0.0) Hierfür
müssen ggf. betriebliche Maßnahme gesetzt werden Es
muss eine Abschleppkupplung auf dem Fahrzeug
mitgeführt werden, welche den Übergang der Mittelpuffer
Kupplung auf eine UIC Kupplung ermöglicht. Die
Softwareversion 3.01 der Bremssteuergeräte der Mittel-
bzw. Endwagen der TriebzugBaureihe Desiro Mainline 2.0
ist nicht abwärtskompatibel. Daher dürfen Fahrzeuge, die
mit einer älteren Softwareversion ausgestattet sind, nicht
mit solchen, die mit der aktuellen Softwareversion 3.01
ausgestattet sind, gekuppelt werden
1435mm / AC 25kV-50Hz / PZB 90
Non Coded Restrictions and Conditions of Use (RST
subsystem) Das Verwendungsgebiet der Fahrzeuge ist ist
auf eine Schieneneinbauneigung von 1:40 begrenzt.
Non Coded Restrictions and Conditions of Use (CCS
subsystem) Das fahrzeugseitige ZZS-Teilsystem darf nur
in der gültigen Konfiguration und unter Berücksichtigung
der beiliegenden Dokumentation verwendet werden. Der
Betrieb des fahrzeugseitigen ZZS-Teilsystems darf nur mit
SIM-Karten erfolgen, für die eine EG-
Konformitätserklärung zur [TSI ZZS] (VERORDNUNG (EU)
2016/919) vorliegt. Unvollständige Umsetzung der
Anforderungen bezüglich Rufverdrängung wegen
Inkonsistenzen in der zugrunde liegenden
Anforderungsspezifikation (EIRENE SRS 16.0.0) Angabe
zur Verfügbarkeit gem. [TSI ZZS], Abschnitt 4.2.1.2: Die
berechnete mittlere Betriebsstundenzahl zwischen Fehlern
eines fahrzeugseitigen ZZS Teilsystems, die das
Herstellen einer Funksprechverbindung zwischen
Betriebszentrale und Triebfahrzeugführer unmöglich
machen, beträgt für die Kombination der
Einzelkomponenten (Funkeinheit mit Filtermodul, serielles
Interface und Bedieneinheit): • CR26 mit MT5E, IFS und
MMIC-1: 32421 Stunden MTBF Die Angaben sind für eine
angenommene tägliche Betriebszeit von 16h berechnet.
Die Prüfung der Konformität zu RSC-NP-CCS7.4a für DE
erfolgte auf Basis der für Sprachfunk relevanten NNTRs
DE ( Bekanntgabe 09 - AK ZZS, Ausgabe 5.2 vom
25.11.2020/01.12.2020) Neue Fahrzeuge dürfen nur
national und im Einklang mit den Bedingungen von Art.
7.4.2.1 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2019/776 in Verkehr
gebracht werden.
Non coded Conditions of Use and Restrictions applicable
for Area of Use DE: Nachfolgende Nutzungsbedingung
bzw. sonstige Beschränkung wird durch die NSA EBA
festgelegt: Der Halter / das EVU hat eine Betriebs- und
Instandhaltungsdokumentation vorzuhalten, die es ihm
ermöglicht, unter Berücksichtigung • der den Nachweisen
zugrundeliegenden Belastungen, • der jeweiligen
Betriebsbedingungen, • der Wechselwirkung zwischen
Fahrzeug und Fahrweg und • der konkret benutzten
Infrastruktur jederzeit den sicheren Betrieb für das in der
Genehmigung aufgeführte Eisenbahnfahrzeug und die
Einhaltung der Pflichten gemäß § 29 Abs. 1 EIGV zu
gewährleisten. Bestandteil dieser
Instandhaltungsdokumentation ist ein nach DIN EN 17023
erstelltes Instandhaltungsprogramm. Bei beabsichtigten
Änderungen oder abweichenden Handhabungen sind
Nachweise gemäß § 2 Abs. 2 EBO zu führen und
aufzubewahren. Durch geeignete
Instandhaltungsmaßnahmen ist die Betriebssicherheit der
Radsätze über die gesamte Nutzungszeit zu gewährleisten
(u.a. hinsichtlich der Pressverbindung Rad/Welle). Dabei
müssen unter anderem die im Instandhaltungsprogramm
für die Radsätze zu definierenden zerstörungsfreien
Prüfungen die den Nachweisen zugrundeliegenden
Belastungen berücksichtigen und die Identifizierung einer
Materialschädigung rechtzeitig vor einem Bauteilversagen
sicherstellen. Fachgebiet 06 (neue Nummerierung gemäß
(EU) 2015/2299: Checklistenpunkte 4.x und 3.3.5) –
Bremseinrichtung: Die Bedingungen bezüglich
Mehrfachtraktion, resultierend aus der Evaluierung der
Anforderungserfüllung dieses Fachgebiets 06, werden mit
der Evaluierung im Fachgebiet 08 Stromabnehmer
weitergehend eingeschränkt und daher hier nicht
gesondert aufgeführt. Angaben beziehen sich auf
Einsatzbedingungen aus der NNTR-Prüfbescheinigung
(A6Z00049325477) im Fachgebiet 06: 1. Bei Ausfall/
Absperren von Bremskomponenten ist eine neue
Bremsprobe/Bremsberechnung durchzuführen. Die
abgesperrten Bremskomponenten sind zu dokumentieren
und bei der Berechnung des Bremsgewichtes zu
berücksichtigen. 2. Das Bremsvermögen im
Schleppbetrieb ist gemäß den Fahrzeuganschriften zu
bestimmen. 3. Bei Ausfall oder Nichtverfügbarkeit • einer
ED-Bremse erfolgt keine Einschränkung, • eines
Triebdrehgestells je Triebzug ist die maximale
Geschwindigkeit auf 140 km/h, • beider ED-Bremsen eines
Triebzugs ist die maximale Geschwindigkeit auf 100 km/h,
• beider ED-Bremsen und eines Triebdrehgestells eines
Triebzugs ist die maximale Geschwindigkeit auf 80 km/h
begrenzt Anmerkung: Aus bremstechnischer Sicht ist es
nicht notwendig für die nachgewiesene Zugkonfiguration
(bis zu 3 Triebzüge mit mindestens einem und höchstens
zwei 4-teiligen Triebzügen im Zugverband) eine
Nutzungsbedingung bezüglich der Mehrfachtraktion
festzulegen, da mit der Evaluierung im Fachgebiet 08
„Stromabnehmer“ weitergehende Einschränkungen
erforderlich wurden und sie daher nicht anwendbar ist
(Siehe auch Nutzungsbedingungen im Fachgebiet 08).
Fachgebiet 08 (neue Nummerierung gemäß (EU)
2015/2299: Checklistenpunkt 8.2) – Stromabnehmer: Die
vorliegende Bewertung gilt ausschließlich für die Einfach-
und Doppeltraktion des artreinen Dreiteilers sowie
artreinen Vierteilers und für die Doppeltraktion von Drei-
und Vierteiler in Mischtraktion mit jeweils maximal zwei am
Fahrdraht anliegenden Stromabnehmern. Fachgebiet 12
(neue Nummerierung gemäß (EU) 2015/2299:
Non coded Conditions of Use and Restrictions applicable
                                                for Area of Use AT: Der Halter / das EVU hat eine
                                                Betriebs- und Instandhaltungsdokumentation vorzuhalten,
                                                die es ihm ermöglicht, unter Berücksichtigung • der den
                                                Nachweisen zugrundeliegenden Belastungen, • der
                                                jeweiligen Betriebsbedingungen, • der Wechselwirkung
                                                zwischen Fahrzeug und Fahrweg und • der konkret
                                                benutzten Infrastruktur jederzeit den sicheren Betrieb für
                                                das in der Genehmigung aufgeführte Eisenbahnfahrzeug
                                                nach zu weisen. Durch geeignete
                                                Instandhaltungsmaßnahmen ist die Betriebssicherheit der
                                                Radsätze über die gesamte Nutzungszeit zu gewährleisten
                                                (u.a. hinsichtlich der Pressverbindung Rad/Welle). Dabei
                                                müssen unter anderem die im Instandhaltungsprogramm
                                                für die Radsätze zu definierenden, zerstörungsfreien
                                                Prüfungen die den Nachweisen zugrundeliegenden
                                                Belastungen berücksichtigen und die Identifizierung einer
                                                Materialschädigung rechtzeitig vor einem Bauteilversagen
                                                sicherstellen. Aus Sicherheitsgründen muss die
                                                Höchstgeschwindigkeit bei der Talfahrt Tauern-Südrampe
                                                (Abschnitt: Mallnitz-Obervellach bis Pusarnitz) mit
                                                abgesperrter pneumatischer Bremse eines Drehgestelles
                                                auf 140 km/h beschränkt werden. Weitere Beschränkung
                                                auf 120 km/h bei Talfahrt mit 50% ED-Bremse und
                                                Beschränkung bis 80 km/h bei ausgefallener (0%)
                                                EDBremse. Dreifachtraktion (4-4-4, 4-4-3, 4-3-4) Das
                                                Fahrzeug darf in Dreifachtraktion aufgrund der
                                                Überschreitung der Grenzwerte nur als außergewöhnliche
                                                Sendung auf dem Netz der ÖBB-Infrastrutkur AG betrieben
                                                werden. Es dürfen für Österreich nur Genehmigungen für
                                                das Inverkehbringen von umgebauten Fahrzeugen, die
                                                diesem Fahrzeugtyp entsprechen und die bereits vor dem
                                                01.11.2020 eine Zulassung als 3 Teiler besessen haben,
                                                erteilt werden. Genehmigungen für das Inverkehrbringen
                                                von neuen Fahrzeugen und umgebauten Fahrzeugen, die
                                                nach dem 31.10.2020 eine Zulassung als 3 Teiler
                                                besessen haben, und die diesem Fahrzeugtyp
                                                entsprechen, dürfen das Verwendungsgebiet Österreich
                                                nicht mit umfassen. Beschränkung aus der EG-Erklärung
                                                über die Konformität von Interoperabilitätskomponenten Nr.
                                                DE/00000000511591/2021/000010 Version 15.00 von
                                                Funkwerk vom 16.04.2021: Unvollständige Umsetzung der
                                                Anforderungen bezüglich Rufverdrängung wegen
                                                Inkonsistenzen in der zugrunde liegenden
                                                Anforderungsspezifikation (EI RENE SRS 16.0.0) Hierfür
                                                müssen ggf. betriebliche Maßnahme gesetzt werden Es
                                                muss eine Abschleppkupplung auf dem Fahrzeug
                                                mitgeführt werden, welche den Übergang der Mittelpuffer
                                                Kupplung auf eine UIC Kupplung ermöglicht. Die
                                                Softwareversion 3.01 der Bremssteuergeräte der Mittel-
                                                bzw. Endwagen der TriebzugBaureihe Desiro Mainline 2.0
                                                ist nicht abwärtskompatibel. Daher dürfen Fahrzeuge, die
                                                mit einer älteren Softwareversion ausgestattet sind, nicht
                                                mit solchen, die mit der aktuellen Softwareversion 3.01
                                                ausgestattet sind, gekuppelt werden
3.1.3.1.1 Date of the original authorisation:   2021-07-07
3.1.3.2.2 Date of the last modification:        2021-08-23

3.1.3.2.3 Authorisation holder:
3.1.3.2.3.1 Authorisation holder identification data:
3.1.3.2.3.1.1 Name of organisation:                         Siemens Mobility GmbH
3.1.3.2.3.1.2 Registered business number:                   HRB 237219
3.1.3.2.3.1.3 Organisation code:

3.1.3.2.3.2 Authorisation holder contact data:
3.1.3.2.3.2.1 Address of organisation, street and number:   Siemenspromenade 5
3.1.3.2.3.2.2 Town:                                         Erlangen
3.1.3.2.3.2.3 Country code:                                 D
3.1.3.2.3.2.4 Post code:                                    91058
3.1.3.2.3.2.5 E-mail address:                               zulassung-lm.mobility@siemens.com

3.1.3.2.4 Authorisation document reference:                 EU8020210119
3.1.3.2.5 Certificate of verification : Reference of type
examination or design examination type:
                                                            L&P: 1991/1/SB/2020/RST/DEEN/CRF-10044-2
                                                            1991/1/SB/2020/RST/DEEN/NOI-10040-2
                                                            1991/1/SB/2020/RST/DEEN/PRM-10042-2
                                                            1991/1/SB/2020/RST/DEEN/SRT-10037-2
                                                            CCS: 1010/6/SH1/2021/CCO/DEEN/TRRC1543546/V01
3.1.3.2.6 Parameters for which conformity to applicable
national rules has been assessed:
                                                            1435mm / AC 15kV-16.7Hz / INDUSI I60 / AT
                                                            0.0 None
                                                            1435mm / AC 15kV-16.7Hz / PZB 90 / AT
                                                            0.0 None
                                                            1435mm / AC 25kV-50Hz / INDUSI I60 / AT
                                                            0.0 None
                                                            1435mm / AC 25kV-50Hz / PZB 90 / AT
                                                            0.0 None
                                                            1435mm / AC 15kV-16.7Hz / INDUSI I60 / DE
                                                            0.0 None
                                                            1435mm / AC 15kV-16.7Hz / PZB 90 / DE
                                                            0.0 None
                                                            1435mm / AC 25kV-50Hz / INDUSI I60 / DE
                                                            0.0 None
                                                            1435mm / AC 25kV-50Hz / PZB 90 / DE
                                                            0.0 None
3.1.3.2.7 Comments:
3.1.3.2.8 Reference to the written declaration by the       C030_A6Z00049087108_000_D_Erklärung des
proposer referred to in Article 3(11) of Regulation (EU)    Vorschlagenden zur Anwendung der CSM DML 4-
402/2013:                                                   Teiler_PZB_BL04.95.pdf
3.1.3.1 Initial Registration
3.1.2.3 Coded conditions for use and other restrictions:
                                                           1435mm / AC 15kV-16.7Hz / INDUSI I60
                                                           2 Geographical restriction
                                                           2.1 Kinematic gauge (coding WAG TSI): GA, (G2,G1)
                                                           2.2 Wheelset gauge: 2.2.4 Gauge 1435
                                                           2.4 ERTMS on board: 2.4.2 GSM-R voice
                                                           2.5 B System on board
                                                           2.5.1 Class B signalling system: 2.5.153 INDUSI I60
                                                           2.5.1 Class B signalling system: 2.5.156 PZB 90
                                                           2.5.2 Class B radio system: 2.5.202 UIC Radio Chapter 1-
                                                           4+6
                                                           2.5.2 Class B radio system: 2.5.219 Analogue Radio
                                                           Germany - UIC 751
                                                           3 Environmental restrictions
                                                           3.1 Climatic zone: 3.1.1 T1
                                                           1435mm / AC 15kV-16.7Hz / PZB 90
                                                           2 Geographical restriction
                                                           2.1 Kinematic gauge (coding WAG TSI): GA, (G2,G1)
                                                           2.2 Wheelset gauge: 2.2.4 Gauge 1435
                                                           2.4 ERTMS on board: 2.4.2 GSM-R voice
                                                           2.5 B System on board
                                                           2.5.1 Class B signalling system: 2.5.153 INDUSI I60
                                                           2.5.1 Class B signalling system: 2.5.156 PZB 90
                                                           2.5.2 Class B radio system: 2.5.202 UIC Radio Chapter 1-
                                                           4+6
                                                           2.5.2 Class B radio system: 2.5.219 Analogue Radio
                                                           Germany - UIC 751
                                                           3 Environmental restrictions
                                                           3.1 Climatic zone: 3.1.1 T1
                                                           1435mm / AC 25kV-50Hz / INDUSI I60
                                                           2 Geographical restriction
                                                           2.1 Kinematic gauge (coding WAG TSI): GA, (G2,G1)
                                                           2.2 Wheelset gauge: 2.2.4 Gauge 1435
                                                           2.4 ERTMS on board: 2.4.2 GSM-R voice
                                                           2.5 B System on board
                                                           2.5.1 Class B signalling system: 2.5.153 INDUSI I60
                                                           2.5.1 Class B signalling system: 2.5.156 PZB 90
                                                           2.5.2 Class B radio system: 2.5.202 UIC Radio Chapter 1-
                                                           4+6
2.5.2 Class B radio system: 2.5.219 Analogue Radio
                                                               Germany - UIC 751
                                                               3 Environmental restrictions
                                                               3.1 Climatic zone: 3.1.1 T1
                                                               1435mm / AC 25kV-50Hz / PZB 90
                                                               2 Geographical restriction
                                                               2.1 Kinematic gauge (coding WAG TSI): GA, (G2,G1)
                                                               2.2 Wheelset gauge: 2.2.4 Gauge 1435
                                                               2.4 ERTMS on board: 2.4.2 GSM-R voice
                                                               2.5 B System on board
                                                               2.5.1 Class B signalling system: 2.5.153 INDUSI I60
                                                               2.5.1 Class B signalling system: 2.5.156 PZB 90
                                                               2.5.2 Class B radio system: 2.5.202 UIC Radio Chapter 1-
                                                               4+6
                                                               2.5.2 Class B radio system: 2.5.219 Analogue Radio
                                                               Germany - UIC 751
                                                               3 Environmental restrictions
                                                               3.1 Climatic zone: 3.1.1 T1
3.1.2.4 Non-coded conditions for use and other restrictions:
                                                               1435mm / AC 15kV-16.7Hz / INDUSI I60
                                                               Non Coded Restrictions and Conditions of Use (RST
                                                               subsystem) Das Verwendungsgebiet der Fahrzeuge ist ist
                                                               auf eine Schieneneinbauneigung von 1:40 begrenzt.
                                                               Non Coded Restrictions and Conditions of Use (CCS
                                                               subsystem) Das fahrzeugseitige ZZS-Teilsystem darf nur
                                                               in der gültigen Konfiguration und unter Berücksichtigung
                                                               der beiliegenden Dokumentation verwendet werden. Der
                                                               Betrieb des fahrzeugseitigen ZZS-Teilsystems darf nur mit
                                                               SIM-Karten erfolgen, für die eine EG-
                                                               Konformitätserklärung zur [TSI ZZS] (VERORDNUNG (EU)
                                                               2016/919) vorliegt. Unvollständige Umsetzung der
                                                               Anforderungen bezüglich Rufverdrängung wegen
                                                               Inkonsistenzen in der zugrunde liegenden
                                                               Anforderungsspezifikation (EIRENE SRS 16.0.0) Angabe
                                                               zur Verfügbarkeit gem. [TSI ZZS], Abschnitt 4.2.1.2: Die
                                                               berechnete mittlere Betriebsstundenzahl zwischen Fehlern
                                                               eines fahrzeugseitigen ZZS Teilsystems, die das
                                                               Herstellen einer Funksprechverbindung zwischen
                                                               Betriebszentrale und Triebfahrzeugführer unmöglich
                                                               machen, beträgt für die Kombination der
                                                               Einzelkomponenten (Funkeinheit mit Filtermodul, serielles
                                                               Interface und Bedieneinheit): • CR26 mit MT5E, IFS und
                                                               MMIC-1: 32421 Stunden MTBF Die Angaben sind für eine
                                                               angenommene tägliche Betriebszeit von 16h berechnet.
                                                               Die Prüfung der Konformität zu RSC-NP-CCS7.4a für DE
                                                               erfolgte auf Basis der für Sprachfunk relevanten NNTRs
                                                               DE ( Bekanntgabe 09 - AK ZZS, Ausgabe 5.2 vom
                                                               25.11.2020/01.12.2020) Neue Fahrzeuge dürfen nur
                                                               national und im Einklang mit den Bedingungen von Art.
                                                               7.4.2.1 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2019/776 in Verkehr
                                                               gebracht werden.
Non coded Conditions of Use and Restrictions applicable
for Area of Use DE: Nachfolgende Nutzungsbedingung
bzw. sonstige Beschränkung wird durch die NSA EBA
festgelegt: Der Halter / das EVU hat eine Betriebs- und
Instandhaltungsdokumentation vorzuhalten, die es ihm
ermöglicht, unter Berücksichtigung • der den Nachweisen
zugrundeliegenden Belastungen, • der jeweiligen
Betriebsbedingungen, • der Wechselwirkung zwischen
Fahrzeug und Fahrweg und • der konkret benutzten
Infrastruktur jederzeit den sicheren Betrieb für das in der
Genehmigung aufgeführte Eisenbahnfahrzeug und die
Einhaltung der Pflichten gemäß § 29 Abs. 1 EIGV zu
gewährleisten. Bestandteil dieser
Instandhaltungsdokumentation ist ein nach DIN EN 17023
erstelltes Instandhaltungsprogramm. Bei beabsichtigten
Änderungen oder abweichenden Handhabungen sind
Nachweise gemäß § 2 Abs. 2 EBO zu führen und
aufzubewahren. Durch geeignete
Instandhaltungsmaßnahmen ist die Betriebssicherheit der
Radsätze über die gesamte Nutzungszeit zu gewährleisten
(u.a. hinsichtlich der Pressverbindung Rad/Welle). Dabei
müssen unter anderem die im Instandhaltungsprogramm
für die Radsätze zu definierenden zerstörungsfreien
Prüfungen die den Nachweisen zugrundeliegenden
Belastungen berücksichtigen und die Identifizierung einer
Materialschädigung rechtzeitig vor einem Bauteilversagen
sicherstellen. Fachgebiet 06 (neue Nummerierung gemäß
(EU) 2015/2299: Checklistenpunkte 4.x und 3.3.5) –
Bremseinrichtung: Die Bedingungen bezüglich
Mehrfachtraktion, resultierend aus der Evaluierung der
Anforderungserfüllung dieses Fachgebiets 06, werden mit
der Evaluierung im Fachgebiet 08 Stromabnehmer
weitergehend eingeschränkt und daher hier nicht
gesondert aufgeführt. Angaben beziehen sich auf
Einsatzbedingungen aus der NNTR-Prüfbescheinigung
(A6Z00049325477) im Fachgebiet 06: 1. Bei Ausfall/
Absperren von Bremskomponenten ist eine neue
Bremsprobe/Bremsberechnung durchzuführen. Die
abgesperrten Bremskomponenten sind zu dokumentieren
und bei der Berechnung des Bremsgewichtes zu
berücksichtigen. 2. Das Bremsvermögen im
Schleppbetrieb ist gemäß den Fahrzeuganschriften zu
bestimmen. 3. Bei Ausfall oder Nichtverfügbarkeit • einer
ED-Bremse erfolgt keine Einschränkung, • eines
Triebdrehgestells je Triebzug ist die maximale
Geschwindigkeit auf 140 km/h, • beider ED-Bremsen eines
Triebzugs ist die maximale Geschwindigkeit auf 100 km/h,
• beider ED-Bremsen und eines Triebdrehgestells eines
Triebzugs ist die maximale Geschwindigkeit auf 80 km/h
begrenzt Anmerkung: Aus bremstechnischer Sicht ist es
nicht notwendig für die nachgewiesene Zugkonfiguration
(bis zu 3 Triebzüge mit mindestens einem und höchstens
zwei 4-teiligen Triebzügen im Zugverband) eine
Nutzungsbedingung bezüglich der Mehrfachtraktion
festzulegen, da mit der Evaluierung im Fachgebiet 08
„Stromabnehmer“ weitergehende Einschränkungen
erforderlich wurden und sie daher nicht anwendbar ist
(Siehe auch Nutzungsbedingungen im Fachgebiet 08).
Fachgebiet 08 (neue Nummerierung gemäß (EU)
2015/2299: Checklistenpunkt 8.2) – Stromabnehmer: Die
vorliegende Bewertung gilt ausschließlich für die Einfach-
und Doppeltraktion des artreinen Dreiteilers sowie
artreinen Vierteilers und für die Doppeltraktion von Drei-
und Vierteiler in Mischtraktion mit jeweils maximal zwei am
Fahrdraht anliegenden Stromabnehmern. Fachgebiet 12
(neue Nummerierung gemäß (EU) 2015/2299:
Non coded Conditions of Use and Restrictions applicable
for Area of Use AT: Der Halter / das EVU hat eine
Betriebs- und Instandhaltungsdokumentation vorzuhalten,
die es ihm ermöglicht, unter Berücksichtigung • der den
Nachweisen zugrundeliegenden Belastungen, • der
jeweiligen Betriebsbedingungen, • der Wechselwirkung
zwischen Fahrzeug und Fahrweg und • der konkret
benutzten Infrastruktur jederzeit den sicheren Betrieb für
das in der Genehmigung aufgeführte Eisenbahnfahrzeug
nach zu weisen. Durch geeignete
Instandhaltungsmaßnahmen ist die Betriebssicherheit der
Radsätze über die gesamte Nutzungszeit zu gewährleisten
(u.a. hinsichtlich der Pressverbindung Rad/Welle). Dabei
müssen unter anderem die im Instandhaltungsprogramm
für die Radsätze zu definierenden, zerstörungsfreien
Prüfungen die den Nachweisen zugrundeliegenden
Belastungen berücksichtigen und die Identifizierung einer
Materialschädigung rechtzeitig vor einem Bauteilversagen
sicherstellen. Aus Sicherheitsgründen muss die
Höchstgeschwindigkeit bei der Talfahrt Tauern-Südrampe
(Abschnitt: Mallnitz-Obervellach bis Pusarnitz) mit
abgesperrter pneumatischer Bremse eines Drehgestelles
auf 140 km/h beschränkt werden. Weitere Beschränkung
auf 120 km/h bei Talfahrt mit 50% ED-Bremse und
Beschränkung bis 80 km/h bei ausgefallener (0%)
EDBremse. Dreifachtraktion (4-4-4, 4-4-3, 4-3-4) Das
Fahrzeug darf in Dreifachtraktion aufgrund der
Überschreitung der Grenzwerte nur als außergewöhnliche
Sendung auf dem Netz der ÖBB-Infrastrutkur AG betrieben
werden. Es dürfen für Österreich nur Genehmigungen für
das Inverkehbringen von umgebauten Fahrzeugen, die
diesem Fahrzeugtyp entsprechen und die bereits vor dem
01.11.2020 eine Zulassung als 3 Teiler besessen haben,
erteilt werden. Genehmigungen für das Inverkehrbringen
von neuen Fahrzeugen und umgebauten Fahrzeugen, die
nach dem 31.10.2020 eine Zulassung als 3 Teiler
besessen haben, und die diesem Fahrzeugtyp
entsprechen, dürfen das Verwendungsgebiet Österreich
nicht mit umfassen. Beschränkung aus der EG-Erklärung
über die Konformität von Interoperabilitätskomponenten Nr.
DE/00000000511591/2021/000010 Version 15.00 von
Funkwerk vom 16.04.2021: Unvollständige Umsetzung der
Anforderungen bezüglich Rufverdrängung wegen
Inkonsistenzen in der zugrunde liegenden
Anforderungsspezifikation (EI RENE SRS 16.0.0) Hierfür
müssen ggf. betriebliche Maßnahme gesetzt werden Es
muss eine Abschleppkupplung auf dem Fahrzeug
mitgeführt werden, welche den Übergang der Mittelpuffer
Kupplung auf eine UIC Kupplung ermöglicht. Die
Softwareversion 3.01 der Bremssteuergeräte der Mittel-
bzw. Endwagen der TriebzugBaureihe Desiro Mainline 2.0
ist nicht abwärtskompatibel. Daher dürfen Fahrzeuge, die
mit einer älteren Softwareversion ausgestattet sind, nicht
mit solchen, die mit der aktuellen Softwareversion 3.01
ausgestattet sind, gekuppelt werden
1435mm / AC 15kV-16.7Hz / PZB 90
Non Coded Restrictions and Conditions of Use (RST
subsystem) Das Verwendungsgebiet der Fahrzeuge ist ist
auf eine Schieneneinbauneigung von 1:40 begrenzt.
Non Coded Restrictions and Conditions of Use (CCS
subsystem) Das fahrzeugseitige ZZS-Teilsystem darf nur
in der gültigen Konfiguration und unter Berücksichtigung
der beiliegenden Dokumentation verwendet werden. Der
Betrieb des fahrzeugseitigen ZZS-Teilsystems darf nur mit
SIM-Karten erfolgen, für die eine EG-
Konformitätserklärung zur [TSI ZZS] (VERORDNUNG (EU)
2016/919) vorliegt. Unvollständige Umsetzung der
Anforderungen bezüglich Rufverdrängung wegen
Inkonsistenzen in der zugrunde liegenden
Anforderungsspezifikation (EIRENE SRS 16.0.0) Angabe
zur Verfügbarkeit gem. [TSI ZZS], Abschnitt 4.2.1.2: Die
berechnete mittlere Betriebsstundenzahl zwischen Fehlern
eines fahrzeugseitigen ZZS Teilsystems, die das
Herstellen einer Funksprechverbindung zwischen
Betriebszentrale und Triebfahrzeugführer unmöglich
machen, beträgt für die Kombination der
Einzelkomponenten (Funkeinheit mit Filtermodul, serielles
Interface und Bedieneinheit): • CR26 mit MT5E, IFS und
MMIC-1: 32421 Stunden MTBF Die Angaben sind für eine
angenommene tägliche Betriebszeit von 16h berechnet.
Die Prüfung der Konformität zu RSC-NP-CCS7.4a für DE
erfolgte auf Basis der für Sprachfunk relevanten NNTRs
DE ( Bekanntgabe 09 - AK ZZS, Ausgabe 5.2 vom
25.11.2020/01.12.2020) Neue Fahrzeuge dürfen nur
national und im Einklang mit den Bedingungen von Art.
7.4.2.1 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2019/776 in Verkehr
gebracht werden.
Non coded Conditions of Use and Restrictions applicable
for Area of Use DE: Nachfolgende Nutzungsbedingung
bzw. sonstige Beschränkung wird durch die NSA EBA
festgelegt: Der Halter / das EVU hat eine Betriebs- und
Instandhaltungsdokumentation vorzuhalten, die es ihm
ermöglicht, unter Berücksichtigung • der den Nachweisen
zugrundeliegenden Belastungen, • der jeweiligen
Betriebsbedingungen, • der Wechselwirkung zwischen
Fahrzeug und Fahrweg und • der konkret benutzten
Infrastruktur jederzeit den sicheren Betrieb für das in der
Genehmigung aufgeführte Eisenbahnfahrzeug und die
Einhaltung der Pflichten gemäß § 29 Abs. 1 EIGV zu
gewährleisten. Bestandteil dieser
Instandhaltungsdokumentation ist ein nach DIN EN 17023
erstelltes Instandhaltungsprogramm. Bei beabsichtigten
Änderungen oder abweichenden Handhabungen sind
Nachweise gemäß § 2 Abs. 2 EBO zu führen und
aufzubewahren. Durch geeignete
Instandhaltungsmaßnahmen ist die Betriebssicherheit der
Radsätze über die gesamte Nutzungszeit zu gewährleisten
(u.a. hinsichtlich der Pressverbindung Rad/Welle). Dabei
müssen unter anderem die im Instandhaltungsprogramm
für die Radsätze zu definierenden zerstörungsfreien
Prüfungen die den Nachweisen zugrundeliegenden
Belastungen berücksichtigen und die Identifizierung einer
Materialschädigung rechtzeitig vor einem Bauteilversagen
sicherstellen. Fachgebiet 06 (neue Nummerierung gemäß
(EU) 2015/2299: Checklistenpunkte 4.x und 3.3.5) –
Bremseinrichtung: Die Bedingungen bezüglich
Mehrfachtraktion, resultierend aus der Evaluierung der
Anforderungserfüllung dieses Fachgebiets 06, werden mit
der Evaluierung im Fachgebiet 08 Stromabnehmer
weitergehend eingeschränkt und daher hier nicht
gesondert aufgeführt. Angaben beziehen sich auf
Einsatzbedingungen aus der NNTR-Prüfbescheinigung
(A6Z00049325477) im Fachgebiet 06: 1. Bei Ausfall/
Absperren von Bremskomponenten ist eine neue
Bremsprobe/Bremsberechnung durchzuführen. Die
abgesperrten Bremskomponenten sind zu dokumentieren
und bei der Berechnung des Bremsgewichtes zu
berücksichtigen. 2. Das Bremsvermögen im
Schleppbetrieb ist gemäß den Fahrzeuganschriften zu
bestimmen. 3. Bei Ausfall oder Nichtverfügbarkeit • einer
ED-Bremse erfolgt keine Einschränkung, • eines
Triebdrehgestells je Triebzug ist die maximale
Geschwindigkeit auf 140 km/h, • beider ED-Bremsen eines
Triebzugs ist die maximale Geschwindigkeit auf 100 km/h,
• beider ED-Bremsen und eines Triebdrehgestells eines
Triebzugs ist die maximale Geschwindigkeit auf 80 km/h
begrenzt Anmerkung: Aus bremstechnischer Sicht ist es
nicht notwendig für die nachgewiesene Zugkonfiguration
(bis zu 3 Triebzüge mit mindestens einem und höchstens
zwei 4-teiligen Triebzügen im Zugverband) eine
Nutzungsbedingung bezüglich der Mehrfachtraktion
festzulegen, da mit der Evaluierung im Fachgebiet 08
„Stromabnehmer“ weitergehende Einschränkungen
erforderlich wurden und sie daher nicht anwendbar ist
(Siehe auch Nutzungsbedingungen im Fachgebiet 08).
Fachgebiet 08 (neue Nummerierung gemäß (EU)
2015/2299: Checklistenpunkt 8.2) – Stromabnehmer: Die
vorliegende Bewertung gilt ausschließlich für die Einfach-
und Doppeltraktion des artreinen Dreiteilers sowie
artreinen Vierteilers und für die Doppeltraktion von Drei-
und Vierteiler in Mischtraktion mit jeweils maximal zwei am
Fahrdraht anliegenden Stromabnehmern. Fachgebiet 12
(neue Nummerierung gemäß (EU) 2015/2299:
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