Sommer-Branchen-Heuriger - 18.6.2019, Statzendorf bei St. Pölten - www.igwindkraft.at 14 ...

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Sommer-Branchen-Heuriger
                        18.6.2019, Statzendorf bei St. Pölten
© Jürgen Pletterbauer

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Tagesordnung

●   Eröffnung (Stefan Moidl, IG Windkraft)

●   Vorstellung neuer Mitgliedsunternehmen –
    xelectrix power GmbH (Thomas Huemer, Vertrieb)
    Anschließend Abstimmung d. Firmenbeirats über Aufnahmeempfehlung
    (Reinhard Schanda, Vorsitzender)

●   Abzugssteuer bei Leitungsrechten (IG Windkraft, Ursula Nährer)

●   Straßenbau Ost NÖ (IG Windkraft, Paula Resch)

●   Update Energiepolitik (IG Windkraft, Stefan Moidl und Bernhard Fürnsinn)

●   Präsentation des Projektes
    R.ICE – Risikoanalysen für Folgen der Eisbildung an Windkraftanlagen
    (IG Windkraft, Paula Resch und Energiewerkstatt Verein, Andreas Krenn)

●   Heurigenbuffett
                                                                          www.igwindkraft.at   2
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Vorstellung
Bewerber für den Firmenbeirat

xelectrix Power GmbH
4310 Mauthausen, Pem Str. 2
Herr Dr. Thomas Huemer

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EStG § 107 neu
                     Abzugsbesteuerung für Einkünfte aus Leitungsrechten
© Markus Haslinger

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Abzugssteuer bei Leitungsentgelten
Grundlagen

● § 107 EStG: Einkünfte in Zusammenhang mit dem einem
  Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden
  zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen
  Leitungen zu nutzen, unterliegen einer Abzugsteuer

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Abzugssteuer bei Leitungsentgelten
Details I

● Neuverträge:
  Abgrenzung zu anderen Einkünften bei Pauschalverträgen

Für zukünftige Verträge ab 1.1.2019 muss beim Entgelt sowohl ein Teil
für die Anlagennutzung als auch ein Teil für die Leitung extra
ausgewiesen werden, der dann der Abzugssteuer unterworfen wird.
Bezüglich Höhe soll man sich an den jeweiligen Sätzen
der Vergütungsrichtlinien der Landwirtschaftskammern orientieren.

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Abzugssteuer bei Leitungsentgelten
Details II

● Altverträge
  Abgrenzung zu anderen Einkünften bei Pauschalverträgen
   – A: Grundstück betrifft nur die Leitung: Es erfolgt eine Einmalzahlung
      bei Einräumung des Leitungsrechtes. Damit ist die
      Rechtseinräumung abgegolten.
        à kein Anwendungsfall der Abzugsteuer
   – B: Grundstück betrifft Windrad und Leitung: Es erfolgen laufende
      Zahlungen.
        à Kontaktierung der Grundstückseigentümer
   Annahme: Einmalzahlung für Leitungen, alle weiteren Zahlungen
   betreffen nicht-leitungsbezogene Rechte
   Falls ein Grundstückseigentümer mit dieser Auslegung nicht
   einverstanden ist à Berechnung der Höhe der Entgelte für Leitungen
   mit Hilfe der Richtsätze der LWK

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Abzugssteuer bei Leitungsentgelten
Details III

● Abzugsteuer und Umsatzsteuer
   – Die Umsatzsteuer ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage und
     sie braucht die Windkraftanlagenbetreiber nicht zu berühren.
     Wenn hier etwas falsch ist, betrifft das den Empfänger.
   – Bei pauschalierten Landwirten sind die 13 % rauszurechnen.
● Kabel für Eiswarnleuchten
   – Umfasst vom Geltungsbereich des § 107 EStG
● Reine Projektentwicklungsgesellschaften nicht umfasst

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Abzugssteuer bei Leitungsentgelten
Software für Übermittlung

● Verfahren der elektronischen Übermittlung: Leitfaden auf BMF-
  Website
● Erforderlich: von FinanzOnline nicht angebotene externe Software
  (XML-Dateien). ACHTUNG: kein von FinanzOnline bereitgestelltes
  Formular. Jeder muss XML-Datei programmieren.
● Von IGW koordinierte Vorgehensweise. Aktuell Anfrage bei BMD.
  Falls BMD nicht ohnehin Lösung programmiert, gemeinsame
  Beauftragung und Kostenteilung möglich.

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Straßenbau Ost NÖ
                              Schwertransporte Windkraft
© Nimführ/Kollektif Fischka

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Kreisverkehr Hobersdorf

● Umbau einer Kreuzung zu einem Kreisverkehr an einer
  Hauptverkehrsroute für Windkraft
à Passierbarkeit für große Transporte nicht mehr möglich

● StBauAbteilung legt fest, dass Ausbau für Windkraftbranche über
  den Gemeingebrauch hinaus geht
à Abgeltung eines Ausbaues durch Branche

● Kurzfristige Lösung für Kreisverkehr Hobersdorf über Vertrag nach
  § 16 NÖ Straßengesetz
● Langfristige politische Lösung erforderlich
Update Energiepolitik
© Markus Haslinger

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Ein kleiner Unterschied
Differenzvolumen 2018 30 MW, 2019 74 MW, 2020 70 MW

● Die OeMAG möchte die Marktpreise und Aufwendungen für
  Ausgleichsenergie aus dem Jahr vor der Antragstellung zur
  Anwendung bringen. Die IGW ist der Ansicht, dass im ÖSG 2012 die
  Heranziehung der Marktpreise und Aufwendung für
  Ausgleichsenergie aus dem Vorjahr der Vertragsvergabe zur
  Anwendung kommen muss.
● Bei Anwendung der Werte aus dem Jahr vor der Antragstellung
  (2015) wären aus dem zur Verfügung stehenden Mitteln
  (Wind+Resttopf) ein Volumen von rund 137 MW mit neuen Verträgen
  bedienbar.
● Bei Anwendung der Werte aus dem Jahr vor der Vertragsvergabe
  (2018) wären rund 210 MW mit neuen Verträgen bedienbar.

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Klärung: Kontrahierungsvolumen
Die intensiven Bemühungen für die Anwendung des ÖSG

● Rechtliche Beurteilung von RA Dr. Reinhard Schanda

● OeMAG entgegnet mit einer Stellungnahme
  von RA. Dr. Thomas Rabl

● Neuerliche rechtliche Beurteilung
  durch RA Dr. Paul Oberndorfer und Dr. Albert Laimighofer

● Gespräche mit BMNT. Neue Ministerin muss befasst werden

● Entscheidung weiter ausständig

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Erneuerbare – bitte warten . . .
Viel Zeit ist verloren

● Nationalratswahl 29. September 2019
● Aufgrund der Verzögerungen beim EAG – keine Chance auf
  Abschluss
● Gesetzesbeschlüsse für Energiegesetze im NR unwahrscheinlich
● Neue Regierung ab Nov/Dez 2019
● Energiesektion „arbeitet an den Entwürfe weiter“

Wie wahrscheinlich ist eine Zweidrittelmehrheit noch 2020?
Ist der nationale Schulterschluss in Sicht?
Wer spielt auf Zeit und pokert?

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Wahlkampf für die Erneuerbaren
Windkraft positionieren

● Das Ziel „100 % Erneuerbare Energie bei der Stromversorgung
  2030“ hat Bestand! Seit 2015 bei jeder UN-Klimakonferenz von
  Österreich als Klimaschutzbeitrag proklamiert. In der
  Regierungserklärung der alten Regierung, der „#mission2030“ und
  im Entwurf für den Klima-Energieplan an die EU verankert.

● Windenergie kann durch eine Verdreifachung der
  Energieproduktion bis 2030 (von 7 auf 22,5 TWh) einen enormen
  Beitrag zum Klimaschutz liefern.

● Windbranche muss noch stärker auf Politiker, Parteien zugehen.
  IG Windkraft wird Info-Paket zur Verfügung stellen.
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Wahlkampf für die Erneuerbaren
Unterstützen Sie unsere Arbeit für die Windenergie!

● Termine mit politischen Kontakten (Nationalratsmitglieder,
  Landespolitik)
● Einladung von Entscheidungsträgern auf WKA
● Einladung an Fridays For Future – Gruppen, WKA zu besichtigen

Ø Nutzen wir die Zeit des Wahlkampfes!
Ø Windenergie ist Teil der Lösung des Klimaproblems.
Ø Informationen folgen

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100% erneuerbare Stromversorgung
      Das Potential der Windenergie nutzen

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                                                                                            von 120 Windkraftwerken
                                   120 neue Windräder* mit
                                                                                            mit 500 MW Leistung
                                      500 MW Leistung
                                   braucht es pro Jahr um                                   27,5 Mio. € Wertschöpfung
                                   dieses Ziel zu erreichen!                                jährlich durch den Betrieb,
                                                                                            230 Mio. € Wertschöpfung
                                                                                            durch Errichtung und
                                                                                            825 Mio. € Investition

                                                                                            Rund 3.000 Arbeitsplätze
                                                                                            bei Errichtung und mehr als
                                                                                            270 Dauerarbeitsplätze

*Nettoausbau. Quelle: Hochrechnung der IG Windkraft / Studie Windpotentiale 2020 und 2030
                                                                                                             www.igwindkra*.at   18
Netzentwicklung
                      Aktuelles von APG, Landesnetzbetreiber etc.
© Klaus Rockenbauer

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Abschaltungen und Leistungsreduktion
von Windkraft durch die APG

● 29. Dezember 2017 und 8. April 2018 weist die APG die
  Verteilnetzbetreiber an, mehrere hundert MW Windkraft vom Netz zu
  nehmen
● Nach dem ElWOG und der Netzengpassentgelte-Verordnung
  muss die APG für solche Leistungsreduktionen und Abschaltungen
  entsprechend zahlen.
● Briefe an APG und E-Control
● Rechnungslegung der Unternehmen an die APG; die APG weist
  Rechnung ab; 3 Jahre Verjährungsfrist für Klagen.
● IGW Anfrage an das BMNT 8. August 2018
● „Mediationstermin“ im BMNT 27. November 2018; BMNT, E-Control,
  APG, IGW
● Weitere Gespräche vereinbart
                                                         www.igwindkraft.at   20
Zukunft des Netzes im Weinviertel
  Netz bitte warten . . .

● Zusatzvereinbarung für alle, die über der 900 MW Grenze im
  Weinviertel liegen, wurde versendet.
● 1.200 MW Grenze wurde erreicht und die Netz NÖ vergibt keine
  Netzzutrittsverträge mehr. Die Grenze wird aus dem Netzkonzept
  2016 abgeleitet. (900 MW + 300 MW Einspeisung in die 220 kV
  Bestandsleitung – diese 300 MW sind aber nicht realisierbar)
● APG-380-kV-Leitung bewilligt.
  Geplante Inbetriebnahme Mitte 2022. Baubeginn UW Neusiedl a. Z.
● Netzplanung der Netz NÖ zieht sich.
  Netzkonzeption, Netzzugangsvertrag und finanzieller Beitrag fraglich
● Vorrausichtlich 2. Quartal 2019 Termin bei der E-Control.
● Größere Runde mit allen Betreibern bei der Netz NÖ jedenfalls
  vor dem Sommer.
                                                            www.igwindkraft.at   21
Ausgleichsenergie
                Vom Übergangsmodell zum Zielmodell
© IG Windkra,

                                                     www.igwindkraft.at
Entwicklungspfad des AE-Modells

                                  www.igwindkraft.at   23
AE-Modell bis 31.12.2018

● Kosten Sekundäre Regelreserve nach 78/22- Systematik:

78% Gesamtkosten durch
SDL-Entgelt
22% durch Ausgleichsenergie
an Bilanzgruppen

● Trichterformel:
¼h-AE-Preise durch die
„Trichterformel“ (Preisaufschläge
f. Abweichungen der Prognose)

                                                    www.igwindkraft.at   24
AE-Übergangsmodell seit 1.1.2019

● Kosten AE ohne “Trichter“ an Bilanzgruppen

● Regelenergie:
Regelleistungskosten vollständig über
das Systemdienstleistungsentgelt an
Erzeugungsanlagen über 5 MW gewälzt

Ausnahme Vorhaltekosten der
Tertiärregelung (TRL) an Bilanzgruppen
entsprechend ihrer Erzeugungs- und
Verbrauchsumsätze verrechnet
(zusätzlicher Abrechnungsmechanismus ZAM)
                                               www.igwindkraft.at   25
Mehr-/Mindererlöse der RE & AE

● Entstehung von Mehrerlösen
nur Preise der aktivierten Regelenergie, nicht Nettingpreise
(Saldierung SRE) laut Art.55 EBGL nicht Teil Definition „Regelarbeit“

● Verwahrung auf APG „Sonderkonto“
● Auf Empfehlung der E-Control werden Mehr-/Mindererlöse bei APG
  verwahrt, bis eine gesetzliche Regelung ihrer Verteilung feststeht
● Aktuell bekannte Möglichkeiten der Rückführung:
● an Bilanzgruppen oder über Netz-Tarife
„Aussage APG“:
● „Politische Entscheidung: Ministerium zur zeitnahen gesetzlichen
  Neuregelung gefordert
                                                              www.igwindkra*.at   26
Markttrennung AT/DE – Folgen

● Gebotszonentrennung AT/DE seit 1.10.2018
Hintergrund: hohe Importe DE nach AT belasten die Netze
angrenzender Länder mit relativ hohen Lastflüssen („Loop-Flows“)

● Folgen:
- Ende der gemeinsamen Strompreiszone AT/DE
- Handelseinschränkungen
- Es können Langfristkapazitäten bis zu 4,9 GW gehandelt werden
  (Vereinbarung APG & Bundesnetzagentur)
- Gestiegener Strompreis in AT

                                                         www.igwindkraft.at   27
Das Zielmodell ab 2021...

● Wichtige Punkte für die Windkraft:
- Regel-/Ausgleichsenergieregime muss auf
  erneuerbare Technologie abgestimmt werden
- Keine “Trichterformel“
- Teilnahme der Windkraft am Regelenergiemarkt
- Rückverrechnung der Mehrerlöse aus
Sonderkonto, verursachergerecht über IGW-Rückverrechnungsmodell

Aufgrund aktueller politischer Veränderungen kann es zu Verzögerungen
in der Entwicklung des Zielmodells kommen, da wesentliche
Gesetzesmaterien (z.B. ELWOG 2010) zu behandeln sind!

                                                          www.igwindkra*.at   28
SOGL – Datenübertragung
        Update zum aktuellen Prozess

                                       www.igwindkraft.at
© B&R
Vorgaben aus der SOGL – Artikel 40ff

● Allgemein Übermittlung von Daten (Betreiber) an den ÜNB:
Verweis auf die SOGL in der TORneu (lfd. Nr.403 TORneu)

-   Stammdaten
-   Nichtverfügbarkeiten
-   Fahrplandaten
-   Echtzeitdaten

Um welche Daten handelt es sich genau und wie sieht der Prozess aus?

                                                         www.igwindkra*.at   30
Übersicht APG Vorschlag

Quelle APG: https://www.apg.at/de/netz/Network-Codes/Netzbetrieb/SOGL
                                                                        www.igwindkraft.at   31
Laufender Diskussionsprozess
APG/IGW & Erneuerbaren-Verbände

● Bisher 2 Gesprächstermine:
-     APG Übersicht über Anforderungen an Datenaustausch
-     Diskussion über grundsätzliche Anforderung zum Datenaustausch

● Derzeit noch viele offene Fragen für nächste Gesprächsrunde z.B.:
-     Wieviele Anlagen (Bestand/Neu) wie betroffen?
-     Welche Daten / Auflösung werden tatsächlich gefordert (z.B. day ahead, 15-min-Raster)?
-     Welche Rolle spielen die VNB?
-     Welche Datenschnittstellen werden benötigt?
-     Wie lassen sich die Kosten für Umrüstungen bei bestehenden Anlagen und System bzw. für einen neuen
      Marktteilnehmer einschätzen?
-     Wo ist der Unterschied hinsichtlich der Anforderungen aus der SOGL zwischen Altanlagen und Neuanlagen?
-     Wird es einen Bestandsschutz geben für Anlagen ohne Onlineanbindung?
-     Wie wird mit Anlagen ohne Onlineanbindung umgegangen? Bestandschutz?
-     Welchen Rechtsweg wird es geben?
...

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TORneu          (TOR Erzeuger V1.0)
                                         Nationale Umsetzung der RfG
© Georg und Verena Popp Tag des Windes

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Aktueller Stand

● Anwendung der RfG-VO mit 27.4.2019

● Konsultation TORneu / Stellungnahme IGW +
  Mitglieder, Verbände,...) – Mai 2019

● Kommentierung der Stellungnahmen durch Netzbetreiber (NB) –
  Juni 2019

● Inkrafttreten der TORneu mit 1.7.2019 mit Übergangsfristen für
  Zertifizierung Konformitätsnachweise

                                                           www.igwindkra*.at   34
Zertifizierung & Konformitätsnachweis

● Typ B,C Anlagen auf 110-kV-Ebene fallen laut RfG unter Typ D –
  höchste (kostenintensivste) Anforderungen
-   Antrag auf Freistellungsverfahren gem. Art. 60 RfG VO durch NB oder Anlagenbetreiber,
    von E-Control zu bewilligen

● Erläuterungen der Netzbetreiber:
-   Nachweise, die jedenfalls zu erbringen sind (z.B. Schutzprüfung)

-   Nachweise, die nach Aufforderung des Netzbetreibers zu erbringen sind (z. B.
    Prüfberichte gemäß ÖVE Richtlinie R25 bei Netzanschluss auf NS-Ebene).

-   Nachweise, die der Netzbetreiber bei kleineren Typ B-Anlagen nur mit entsprechender
    Begründung fordern kann (z.B. Berichte zu Konformitätstests und
    Konformitätssimulationen).
                                                                           www.igwindkraft.at   35
Was ist aktuell bekannt?

●   Prüfnormen MS / HS (z.B. ÖVE Richtlinie R25) noch nicht veröffentlicht / fertig
●   Bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Prüfnorm werden
    auch Herstellererklärungen anerkannt.
●   „Betriebsmittelbescheinigungen" gem. RfG-VO hingegen (Einheitenzertifikate oder
    Komponentenzertifikate in DE) stellen eine Alternative zu Prüfberichten,
    Konformitätstest, Simulation dar
●   Können künftig nur durch akkreditierte Zertifizierungsstelle nach EN ISO/IEC 17065
    ausgestellt werden – Klärung, wer das sein kann?
●   Betriebsmittelbescheinigungen können optional durch den Netznutzer für
    Konformitätsnachweis herangezogen werden
●   Mangels veröffentlichter AT-Prüfnormen wird es diese Option für Netznutzer
    ebenfalls erst nach Übergangszeit geben

                                                                       www.igwindkraft.at   36
Weitere relevante Punkte
Kommentierung durch Netzbetreiber

● Aufnahme von Begriffsbestimmungen und Quellenverweise (TOR A)
● Wirkleistungserhöhung bei Unterfrequenz (LFSM – U) – keine permanent
  gedrosselte Fahrweise nötig
● Backup-Systeme für Kommunikation – Anforderung der Pufferung wird auf
  30 min. reduziert
● Blindleistungskompensation – „Eine Vergütung der Blindleistungsbereitstellung
  kann erfolgen, wenn Stromerzeugungsanlagen über die in diesem Teil der TOR
  hinausgehende Q-Fähigkeit aufweisen und dies mit dem relevanten
  Netzbetreiber vereinbart wurde.“ (Netzbetreiber – Kommentierung TOR
  Stellungnahmen Juni/2019)
● ...

Alle Kommentare der Netzbetreiber zu den TOR Stellungnahmen unter diesem
Link https://www.e-control.at/documents/20903/388512/Stellungnahmen-TOR-Erzeuger-
kommentiert.pdf/29e5f129-c5d5-9b09-f422-7b35fa258b89
                                                                                    www.igwindkra*.at   37
Wie geht es weiter?

● Inkrafttreten der TORneu mit 1.7.2019

● IGW nimmt zu Kommentierung der N etzbetreiber Stellung

● Einbringen weiterer wichtiger Punkte (Inputs Mitglieder)

● Abklärung des weiteren Ablaufs (Termine, Fristen, Erstellung Prüfnormen)
  nach Inkrafttreten der TOR und
● Abklärung Anforderungen des Freistellungsverfahrens (K-N-A)

● IGW organisiert WS (mit E-Control, APG) zur Information über neuen
  Zertifizierungsprozess und Konformität

                                                                 www.igwindkra*.at   38
Tag des Windes
2019: Übersicht Events (Stand 17.6.2019)

● April-    Lichtenegg NÖ, WICON,
  September Freier Eintritt mit NÖ-Card zum
            Lichtenegger Windrad NÖ, (19. Juni Kindertag)
            Vollmondführung, Halloween, „Laufend Kunst“,...
● Sept.       Nikitsch Bgld, KELAG und Energie Burgenland
● 7. Sept.    Pfaffenschlag NÖ, W.E.B (Tag der offenen Tür)
● 14. Sept.   Tauernwindpark (Oberzeiring) Stmk, IMWIND

                                                                                           © Astrid Knie / Bucklige Welt
● 4. Oktober Bruckneudorf Bgld, Energiepark Bruck/Leitha,
              ImWind, Energie Burgenland
● Bereits gefeiert:
● Kapelln NÖ, Benevento,
● Kreuzstetten NÖ,Windkraft Simonsfeld,
● Linz OÖ, atomstopp,
● Dürnkrut NÖ, Windkraft Simonsfeld & W.E.B,
● Moschkogel Stmk, Viktor Kaplan
  Muerz GmbH,
● Weltrekord – Windrad-Marathon geglückt am 19. Mai in Lichtenegg J
                                                                      www.igwindkraft.at
Werbung und
                                                          Sponsorpakete

Logopräsentation und Vorstellung im Vortragssaal

                                                          Messestand

                                                                                      Präsenz Online

Präsenz in allen Drucksorten

                     Veranstalter: IG Windkraft, Wienerstraße 19, A-3100 St. Pölten             sponsor@awes.at, www.awes.at
                     +43 (0) 2742 21955, www.igwindkraft.at
Allfälliges

IGW Grundlagenseminar Windenergie
● Termin: 26. und 27. Juni 2019
● Ort: St. Pölten, Bildungshaus St. Hippolyt

IGW Exkursion HUSUM Wind
● Termin: 9. bis 13. September 2019
● Mehr Infos auf: www.igwindkraft.at/husum

IGW Rechtsgrundlagenseminar
● Termin: 25. September 2019
● Ort: St. Pölten, Seminarzentrum Schwaighof   AWES 2020
                                               ● Ort: Wien, Aula der
8. Branchenplattform Windenergie                 Wissenschaften
● Termin: 15. Oktober 2019                     ● Termin: 17. bis 18. März 2020
                                               ● JETZT SPONSOR WERDEN:
                                                 sponsor@awes.at
                                               ● Mehr Infos: www.awes.at

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IG Windkraft
      Austrian Wind Energy Association

      Interessengemeinschaft
                                                         gegründet 1993
      Windkraft Österreich
      Wiener Straße 19                                   Interessenverband der
                                                         gesamten Branche
      3100 St. Pölten
                                                         rund 1.900 Mitglieder
                                                         > 95 % der Windkraftleistung
      Weitere Information:
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                                                         Erneuerbare Energie Österreich und
      www.windfakten.at                                  bei den europäischen
                                                         Dachverbänden EREF und
                                                         WindEurope
                     /igwindkraft

Impressum und Datenschutz: www.igwindkra7.at/impressum                             www.igwindkraft.at
Präsentation des Projektes R.ICE
Risikoanalysen für Folgen
der Eisbildung an Windkraftanlagen

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert
und im Rahmen des Energieforschungsprogramms 2015 durchgeführt.
www.klimafonds.gv.at

                                                             www.igwindkra*.at
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