Sommer-Branchen-Heuriger - 18.6.2019, Statzendorf bei St. Pölten - www.igwindkraft.at 14 ...
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Sommer-Branchen-Heuriger 18.6.2019, Statzendorf bei St. Pölten © Jürgen Pletterbauer www.igwindkraft.at
Tagesordnung ● Eröffnung (Stefan Moidl, IG Windkraft) ● Vorstellung neuer Mitgliedsunternehmen – xelectrix power GmbH (Thomas Huemer, Vertrieb) Anschließend Abstimmung d. Firmenbeirats über Aufnahmeempfehlung (Reinhard Schanda, Vorsitzender) ● Abzugssteuer bei Leitungsrechten (IG Windkraft, Ursula Nährer) ● Straßenbau Ost NÖ (IG Windkraft, Paula Resch) ● Update Energiepolitik (IG Windkraft, Stefan Moidl und Bernhard Fürnsinn) ● Präsentation des Projektes R.ICE – Risikoanalysen für Folgen der Eisbildung an Windkraftanlagen (IG Windkraft, Paula Resch und Energiewerkstatt Verein, Andreas Krenn) ● Heurigenbuffett www.igwindkraft.at 2
Vorstellung Bewerber für den Firmenbeirat xelectrix Power GmbH 4310 Mauthausen, Pem Str. 2 Herr Dr. Thomas Huemer www.igwindkraft.at 3
EStG § 107 neu Abzugsbesteuerung für Einkünfte aus Leitungsrechten © Markus Haslinger www.igwindkraft.at
Abzugssteuer bei Leitungsentgelten Grundlagen ● § 107 EStG: Einkünfte in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen zu nutzen, unterliegen einer Abzugsteuer www.igwindkraft.at 5
Abzugssteuer bei Leitungsentgelten Details I ● Neuverträge: Abgrenzung zu anderen Einkünften bei Pauschalverträgen Für zukünftige Verträge ab 1.1.2019 muss beim Entgelt sowohl ein Teil für die Anlagennutzung als auch ein Teil für die Leitung extra ausgewiesen werden, der dann der Abzugssteuer unterworfen wird. Bezüglich Höhe soll man sich an den jeweiligen Sätzen der Vergütungsrichtlinien der Landwirtschaftskammern orientieren. www.igwindkra*.at 6
Abzugssteuer bei Leitungsentgelten Details II ● Altverträge Abgrenzung zu anderen Einkünften bei Pauschalverträgen – A: Grundstück betrifft nur die Leitung: Es erfolgt eine Einmalzahlung bei Einräumung des Leitungsrechtes. Damit ist die Rechtseinräumung abgegolten. à kein Anwendungsfall der Abzugsteuer – B: Grundstück betrifft Windrad und Leitung: Es erfolgen laufende Zahlungen. à Kontaktierung der Grundstückseigentümer Annahme: Einmalzahlung für Leitungen, alle weiteren Zahlungen betreffen nicht-leitungsbezogene Rechte Falls ein Grundstückseigentümer mit dieser Auslegung nicht einverstanden ist à Berechnung der Höhe der Entgelte für Leitungen mit Hilfe der Richtsätze der LWK www.igwindkraft.at 7
Abzugssteuer bei Leitungsentgelten Details III ● Abzugsteuer und Umsatzsteuer – Die Umsatzsteuer ist nicht Teil der Bemessungsgrundlage und sie braucht die Windkraftanlagenbetreiber nicht zu berühren. Wenn hier etwas falsch ist, betrifft das den Empfänger. – Bei pauschalierten Landwirten sind die 13 % rauszurechnen. ● Kabel für Eiswarnleuchten – Umfasst vom Geltungsbereich des § 107 EStG ● Reine Projektentwicklungsgesellschaften nicht umfasst www.igwindkraft.at 8
Abzugssteuer bei Leitungsentgelten Software für Übermittlung ● Verfahren der elektronischen Übermittlung: Leitfaden auf BMF- Website ● Erforderlich: von FinanzOnline nicht angebotene externe Software (XML-Dateien). ACHTUNG: kein von FinanzOnline bereitgestelltes Formular. Jeder muss XML-Datei programmieren. ● Von IGW koordinierte Vorgehensweise. Aktuell Anfrage bei BMD. Falls BMD nicht ohnehin Lösung programmiert, gemeinsame Beauftragung und Kostenteilung möglich. www.igwindkraft.at 9
Kreisverkehr Hobersdorf ● Umbau einer Kreuzung zu einem Kreisverkehr an einer Hauptverkehrsroute für Windkraft à Passierbarkeit für große Transporte nicht mehr möglich ● StBauAbteilung legt fest, dass Ausbau für Windkraftbranche über den Gemeingebrauch hinaus geht à Abgeltung eines Ausbaues durch Branche ● Kurzfristige Lösung für Kreisverkehr Hobersdorf über Vertrag nach § 16 NÖ Straßengesetz ● Langfristige politische Lösung erforderlich
Update Energiepolitik © Markus Haslinger www.igwindkraft.at
Ein kleiner Unterschied Differenzvolumen 2018 30 MW, 2019 74 MW, 2020 70 MW ● Die OeMAG möchte die Marktpreise und Aufwendungen für Ausgleichsenergie aus dem Jahr vor der Antragstellung zur Anwendung bringen. Die IGW ist der Ansicht, dass im ÖSG 2012 die Heranziehung der Marktpreise und Aufwendung für Ausgleichsenergie aus dem Vorjahr der Vertragsvergabe zur Anwendung kommen muss. ● Bei Anwendung der Werte aus dem Jahr vor der Antragstellung (2015) wären aus dem zur Verfügung stehenden Mitteln (Wind+Resttopf) ein Volumen von rund 137 MW mit neuen Verträgen bedienbar. ● Bei Anwendung der Werte aus dem Jahr vor der Vertragsvergabe (2018) wären rund 210 MW mit neuen Verträgen bedienbar. www.igwindkra*.at 13
Klärung: Kontrahierungsvolumen Die intensiven Bemühungen für die Anwendung des ÖSG ● Rechtliche Beurteilung von RA Dr. Reinhard Schanda ● OeMAG entgegnet mit einer Stellungnahme von RA. Dr. Thomas Rabl ● Neuerliche rechtliche Beurteilung durch RA Dr. Paul Oberndorfer und Dr. Albert Laimighofer ● Gespräche mit BMNT. Neue Ministerin muss befasst werden ● Entscheidung weiter ausständig www.igwindkraft.at 14
Erneuerbare – bitte warten . . . Viel Zeit ist verloren ● Nationalratswahl 29. September 2019 ● Aufgrund der Verzögerungen beim EAG – keine Chance auf Abschluss ● Gesetzesbeschlüsse für Energiegesetze im NR unwahrscheinlich ● Neue Regierung ab Nov/Dez 2019 ● Energiesektion „arbeitet an den Entwürfe weiter“ Wie wahrscheinlich ist eine Zweidrittelmehrheit noch 2020? Ist der nationale Schulterschluss in Sicht? Wer spielt auf Zeit und pokert? www.igwindkraft.at 15
Wahlkampf für die Erneuerbaren Windkraft positionieren ● Das Ziel „100 % Erneuerbare Energie bei der Stromversorgung 2030“ hat Bestand! Seit 2015 bei jeder UN-Klimakonferenz von Österreich als Klimaschutzbeitrag proklamiert. In der Regierungserklärung der alten Regierung, der „#mission2030“ und im Entwurf für den Klima-Energieplan an die EU verankert. ● Windenergie kann durch eine Verdreifachung der Energieproduktion bis 2030 (von 7 auf 22,5 TWh) einen enormen Beitrag zum Klimaschutz liefern. ● Windbranche muss noch stärker auf Politiker, Parteien zugehen. IG Windkraft wird Info-Paket zur Verfügung stellen. www.igwindkraft.at 16
Wahlkampf für die Erneuerbaren Unterstützen Sie unsere Arbeit für die Windenergie! ● Termine mit politischen Kontakten (Nationalratsmitglieder, Landespolitik) ● Einladung von Entscheidungsträgern auf WKA ● Einladung an Fridays For Future – Gruppen, WKA zu besichtigen Ø Nutzen wir die Zeit des Wahlkampfes! Ø Windenergie ist Teil der Lösung des Klimaproblems. Ø Informationen folgen www.igwindkra*.at 17
100% erneuerbare Stromversorgung Das Potential der Windenergie nutzen Jährlicher Windkraftausbau von 120 Windkraftwerken 120 neue Windräder* mit mit 500 MW Leistung 500 MW Leistung braucht es pro Jahr um 27,5 Mio. € Wertschöpfung dieses Ziel zu erreichen! jährlich durch den Betrieb, 230 Mio. € Wertschöpfung durch Errichtung und 825 Mio. € Investition Rund 3.000 Arbeitsplätze bei Errichtung und mehr als 270 Dauerarbeitsplätze *Nettoausbau. Quelle: Hochrechnung der IG Windkraft / Studie Windpotentiale 2020 und 2030 www.igwindkra*.at 18
Netzentwicklung Aktuelles von APG, Landesnetzbetreiber etc. © Klaus Rockenbauer www.igwindkraft.at
Abschaltungen und Leistungsreduktion von Windkraft durch die APG ● 29. Dezember 2017 und 8. April 2018 weist die APG die Verteilnetzbetreiber an, mehrere hundert MW Windkraft vom Netz zu nehmen ● Nach dem ElWOG und der Netzengpassentgelte-Verordnung muss die APG für solche Leistungsreduktionen und Abschaltungen entsprechend zahlen. ● Briefe an APG und E-Control ● Rechnungslegung der Unternehmen an die APG; die APG weist Rechnung ab; 3 Jahre Verjährungsfrist für Klagen. ● IGW Anfrage an das BMNT 8. August 2018 ● „Mediationstermin“ im BMNT 27. November 2018; BMNT, E-Control, APG, IGW ● Weitere Gespräche vereinbart www.igwindkraft.at 20
Zukunft des Netzes im Weinviertel Netz bitte warten . . . ● Zusatzvereinbarung für alle, die über der 900 MW Grenze im Weinviertel liegen, wurde versendet. ● 1.200 MW Grenze wurde erreicht und die Netz NÖ vergibt keine Netzzutrittsverträge mehr. Die Grenze wird aus dem Netzkonzept 2016 abgeleitet. (900 MW + 300 MW Einspeisung in die 220 kV Bestandsleitung – diese 300 MW sind aber nicht realisierbar) ● APG-380-kV-Leitung bewilligt. Geplante Inbetriebnahme Mitte 2022. Baubeginn UW Neusiedl a. Z. ● Netzplanung der Netz NÖ zieht sich. Netzkonzeption, Netzzugangsvertrag und finanzieller Beitrag fraglich ● Vorrausichtlich 2. Quartal 2019 Termin bei der E-Control. ● Größere Runde mit allen Betreibern bei der Netz NÖ jedenfalls vor dem Sommer. www.igwindkraft.at 21
Ausgleichsenergie Vom Übergangsmodell zum Zielmodell © IG Windkra, www.igwindkraft.at
Entwicklungspfad des AE-Modells www.igwindkraft.at 23
AE-Modell bis 31.12.2018 ● Kosten Sekundäre Regelreserve nach 78/22- Systematik: 78% Gesamtkosten durch SDL-Entgelt 22% durch Ausgleichsenergie an Bilanzgruppen ● Trichterformel: ¼h-AE-Preise durch die „Trichterformel“ (Preisaufschläge f. Abweichungen der Prognose) www.igwindkraft.at 24
AE-Übergangsmodell seit 1.1.2019 ● Kosten AE ohne “Trichter“ an Bilanzgruppen ● Regelenergie: Regelleistungskosten vollständig über das Systemdienstleistungsentgelt an Erzeugungsanlagen über 5 MW gewälzt Ausnahme Vorhaltekosten der Tertiärregelung (TRL) an Bilanzgruppen entsprechend ihrer Erzeugungs- und Verbrauchsumsätze verrechnet (zusätzlicher Abrechnungsmechanismus ZAM) www.igwindkraft.at 25
Mehr-/Mindererlöse der RE & AE ● Entstehung von Mehrerlösen nur Preise der aktivierten Regelenergie, nicht Nettingpreise (Saldierung SRE) laut Art.55 EBGL nicht Teil Definition „Regelarbeit“ ● Verwahrung auf APG „Sonderkonto“ ● Auf Empfehlung der E-Control werden Mehr-/Mindererlöse bei APG verwahrt, bis eine gesetzliche Regelung ihrer Verteilung feststeht ● Aktuell bekannte Möglichkeiten der Rückführung: ● an Bilanzgruppen oder über Netz-Tarife „Aussage APG“: ● „Politische Entscheidung: Ministerium zur zeitnahen gesetzlichen Neuregelung gefordert www.igwindkra*.at 26
Markttrennung AT/DE – Folgen ● Gebotszonentrennung AT/DE seit 1.10.2018 Hintergrund: hohe Importe DE nach AT belasten die Netze angrenzender Länder mit relativ hohen Lastflüssen („Loop-Flows“) ● Folgen: - Ende der gemeinsamen Strompreiszone AT/DE - Handelseinschränkungen - Es können Langfristkapazitäten bis zu 4,9 GW gehandelt werden (Vereinbarung APG & Bundesnetzagentur) - Gestiegener Strompreis in AT www.igwindkraft.at 27
Das Zielmodell ab 2021... ● Wichtige Punkte für die Windkraft: - Regel-/Ausgleichsenergieregime muss auf erneuerbare Technologie abgestimmt werden - Keine “Trichterformel“ - Teilnahme der Windkraft am Regelenergiemarkt - Rückverrechnung der Mehrerlöse aus Sonderkonto, verursachergerecht über IGW-Rückverrechnungsmodell Aufgrund aktueller politischer Veränderungen kann es zu Verzögerungen in der Entwicklung des Zielmodells kommen, da wesentliche Gesetzesmaterien (z.B. ELWOG 2010) zu behandeln sind! www.igwindkra*.at 28
SOGL – Datenübertragung Update zum aktuellen Prozess www.igwindkraft.at © B&R
Vorgaben aus der SOGL – Artikel 40ff ● Allgemein Übermittlung von Daten (Betreiber) an den ÜNB: Verweis auf die SOGL in der TORneu (lfd. Nr.403 TORneu) - Stammdaten - Nichtverfügbarkeiten - Fahrplandaten - Echtzeitdaten Um welche Daten handelt es sich genau und wie sieht der Prozess aus? www.igwindkra*.at 30
Übersicht APG Vorschlag Quelle APG: https://www.apg.at/de/netz/Network-Codes/Netzbetrieb/SOGL www.igwindkraft.at 31
Laufender Diskussionsprozess APG/IGW & Erneuerbaren-Verbände ● Bisher 2 Gesprächstermine: - APG Übersicht über Anforderungen an Datenaustausch - Diskussion über grundsätzliche Anforderung zum Datenaustausch ● Derzeit noch viele offene Fragen für nächste Gesprächsrunde z.B.: - Wieviele Anlagen (Bestand/Neu) wie betroffen? - Welche Daten / Auflösung werden tatsächlich gefordert (z.B. day ahead, 15-min-Raster)? - Welche Rolle spielen die VNB? - Welche Datenschnittstellen werden benötigt? - Wie lassen sich die Kosten für Umrüstungen bei bestehenden Anlagen und System bzw. für einen neuen Marktteilnehmer einschätzen? - Wo ist der Unterschied hinsichtlich der Anforderungen aus der SOGL zwischen Altanlagen und Neuanlagen? - Wird es einen Bestandsschutz geben für Anlagen ohne Onlineanbindung? - Wie wird mit Anlagen ohne Onlineanbindung umgegangen? Bestandschutz? - Welchen Rechtsweg wird es geben? ... www.igwindkraft.at 32
TORneu (TOR Erzeuger V1.0) Nationale Umsetzung der RfG © Georg und Verena Popp Tag des Windes www.igwindkraft.at
Aktueller Stand ● Anwendung der RfG-VO mit 27.4.2019 ● Konsultation TORneu / Stellungnahme IGW + Mitglieder, Verbände,...) – Mai 2019 ● Kommentierung der Stellungnahmen durch Netzbetreiber (NB) – Juni 2019 ● Inkrafttreten der TORneu mit 1.7.2019 mit Übergangsfristen für Zertifizierung Konformitätsnachweise www.igwindkra*.at 34
Zertifizierung & Konformitätsnachweis ● Typ B,C Anlagen auf 110-kV-Ebene fallen laut RfG unter Typ D – höchste (kostenintensivste) Anforderungen - Antrag auf Freistellungsverfahren gem. Art. 60 RfG VO durch NB oder Anlagenbetreiber, von E-Control zu bewilligen ● Erläuterungen der Netzbetreiber: - Nachweise, die jedenfalls zu erbringen sind (z.B. Schutzprüfung) - Nachweise, die nach Aufforderung des Netzbetreibers zu erbringen sind (z. B. Prüfberichte gemäß ÖVE Richtlinie R25 bei Netzanschluss auf NS-Ebene). - Nachweise, die der Netzbetreiber bei kleineren Typ B-Anlagen nur mit entsprechender Begründung fordern kann (z.B. Berichte zu Konformitätstests und Konformitätssimulationen). www.igwindkraft.at 35
Was ist aktuell bekannt? ● Prüfnormen MS / HS (z.B. ÖVE Richtlinie R25) noch nicht veröffentlicht / fertig ● Bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Inkrafttreten der jeweiligen Prüfnorm werden auch Herstellererklärungen anerkannt. ● „Betriebsmittelbescheinigungen" gem. RfG-VO hingegen (Einheitenzertifikate oder Komponentenzertifikate in DE) stellen eine Alternative zu Prüfberichten, Konformitätstest, Simulation dar ● Können künftig nur durch akkreditierte Zertifizierungsstelle nach EN ISO/IEC 17065 ausgestellt werden – Klärung, wer das sein kann? ● Betriebsmittelbescheinigungen können optional durch den Netznutzer für Konformitätsnachweis herangezogen werden ● Mangels veröffentlichter AT-Prüfnormen wird es diese Option für Netznutzer ebenfalls erst nach Übergangszeit geben www.igwindkraft.at 36
Weitere relevante Punkte Kommentierung durch Netzbetreiber ● Aufnahme von Begriffsbestimmungen und Quellenverweise (TOR A) ● Wirkleistungserhöhung bei Unterfrequenz (LFSM – U) – keine permanent gedrosselte Fahrweise nötig ● Backup-Systeme für Kommunikation – Anforderung der Pufferung wird auf 30 min. reduziert ● Blindleistungskompensation – „Eine Vergütung der Blindleistungsbereitstellung kann erfolgen, wenn Stromerzeugungsanlagen über die in diesem Teil der TOR hinausgehende Q-Fähigkeit aufweisen und dies mit dem relevanten Netzbetreiber vereinbart wurde.“ (Netzbetreiber – Kommentierung TOR Stellungnahmen Juni/2019) ● ... Alle Kommentare der Netzbetreiber zu den TOR Stellungnahmen unter diesem Link https://www.e-control.at/documents/20903/388512/Stellungnahmen-TOR-Erzeuger- kommentiert.pdf/29e5f129-c5d5-9b09-f422-7b35fa258b89 www.igwindkra*.at 37
Wie geht es weiter? ● Inkrafttreten der TORneu mit 1.7.2019 ● IGW nimmt zu Kommentierung der N etzbetreiber Stellung ● Einbringen weiterer wichtiger Punkte (Inputs Mitglieder) ● Abklärung des weiteren Ablaufs (Termine, Fristen, Erstellung Prüfnormen) nach Inkrafttreten der TOR und ● Abklärung Anforderungen des Freistellungsverfahrens (K-N-A) ● IGW organisiert WS (mit E-Control, APG) zur Information über neuen Zertifizierungsprozess und Konformität www.igwindkra*.at 38
Tag des Windes 2019: Übersicht Events (Stand 17.6.2019) ● April- Lichtenegg NÖ, WICON, September Freier Eintritt mit NÖ-Card zum Lichtenegger Windrad NÖ, (19. Juni Kindertag) Vollmondführung, Halloween, „Laufend Kunst“,... ● Sept. Nikitsch Bgld, KELAG und Energie Burgenland ● 7. Sept. Pfaffenschlag NÖ, W.E.B (Tag der offenen Tür) ● 14. Sept. Tauernwindpark (Oberzeiring) Stmk, IMWIND © Astrid Knie / Bucklige Welt ● 4. Oktober Bruckneudorf Bgld, Energiepark Bruck/Leitha, ImWind, Energie Burgenland ● Bereits gefeiert: ● Kapelln NÖ, Benevento, ● Kreuzstetten NÖ,Windkraft Simonsfeld, ● Linz OÖ, atomstopp, ● Dürnkrut NÖ, Windkraft Simonsfeld & W.E.B, ● Moschkogel Stmk, Viktor Kaplan Muerz GmbH, ● Weltrekord – Windrad-Marathon geglückt am 19. Mai in Lichtenegg J www.igwindkraft.at
Werbung und Sponsorpakete Logopräsentation und Vorstellung im Vortragssaal Messestand Präsenz Online Präsenz in allen Drucksorten Veranstalter: IG Windkraft, Wienerstraße 19, A-3100 St. Pölten sponsor@awes.at, www.awes.at +43 (0) 2742 21955, www.igwindkraft.at
Allfälliges IGW Grundlagenseminar Windenergie ● Termin: 26. und 27. Juni 2019 ● Ort: St. Pölten, Bildungshaus St. Hippolyt IGW Exkursion HUSUM Wind ● Termin: 9. bis 13. September 2019 ● Mehr Infos auf: www.igwindkraft.at/husum IGW Rechtsgrundlagenseminar ● Termin: 25. September 2019 ● Ort: St. Pölten, Seminarzentrum Schwaighof AWES 2020 ● Ort: Wien, Aula der 8. Branchenplattform Windenergie Wissenschaften ● Termin: 15. Oktober 2019 ● Termin: 17. bis 18. März 2020 ● JETZT SPONSOR WERDEN: sponsor@awes.at ● Mehr Infos: www.awes.at www.igwindkra*.at
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IG Windkraft Austrian Wind Energy Association Interessengemeinschaft gegründet 1993 Windkraft Österreich Wiener Straße 19 Interessenverband der gesamten Branche 3100 St. Pölten rund 1.900 Mitglieder > 95 % der Windkraftleistung Weitere Information: www.igwindkraft.at Mitglied beim Bundesverband Erneuerbare Energie Österreich und www.windfakten.at bei den europäischen Dachverbänden EREF und WindEurope /igwindkraft Impressum und Datenschutz: www.igwindkra7.at/impressum www.igwindkraft.at
Präsentation des Projektes R.ICE Risikoanalysen für Folgen der Eisbildung an Windkraftanlagen Dieses Projekt wird aus Mitteln des Klima- und Energiefonds gefördert und im Rahmen des Energieforschungsprogramms 2015 durchgeführt. www.klimafonds.gv.at www.igwindkra*.at
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