Sozialverband Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz / Saarland

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Sozialverband Deutschland - Landesverband Rheinland-Pfalz / Saarland
Sozialverband Deutschland
Landesverband Rheinland-Pfalz / Saarland

                     INFORMATIONEN Rheinland-Pfalz

Allgemeine Infos Impfung Rheinland-Pfalz:
https://corona.rlp.de/de/impfen/informationen-zur-corona-impfung-in-rheinland-pfalz/

                                                                       Informationsstand: 26.01.2021
                                                                         Keine Haftung für Fehler, o.Ä.
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Ablauf im Impfzentrum (sog. Impfstraßen-Prinzip):

   •   Check-In/Anmeldung
   •   Aufklärung
   •   Impfen
   •   Beobachtung
       Check-Out/Entlassung

Dauer rund 1 Stunde. Einwilligungsbogen wird ausgefüllt. Aufklärungsmerkblatt ausgehändigt.

Es wurden in Rheinland-Pfalz folgende Impfzentren eingerichtet:

LANDKREIS                              IMPFZENTRUM                          Online
Altenkirchen                           Rathausstraße 56, 57537 Wissen
Ahrweiler                              Altenahrer Str. 13, 53501 Graf-      https://www.kreis-ahrwei-
                                       schaft-Gelsdorf                      ler.de/corona/impfung.php
Alzey-Worms                            Albiger Straße 27 d, 55232 Alzey     https://www.kreis-alzey-
                                                                            worms.eu/verwaltung/aktuel-
                                                                            les/corona-virus.php
Bad Dürkheim                           Bad Dürkheim, Salierhalle (Wurst-
                                       marktplatz)
Bad Kreuznach                          Westtangente 3, 55566 Bad         https://www.kreis-badkreuz-
                                       Sobernheim                        nach.de/kreisverwaltung/orga-
                                                                         nisation/amt-7-gesundheits-
                                                                         amt/coronavirus/impfzentrum/
Bernkastel-Wittlich                    (ehemaliges Hela-Gelände),        https://www.bernkastel-witt-
                                       Schloßstraße 31, 54516 Wittlich lich.de/kreisverwaltung/fach-
                                                                         bereiche/gesundheit/infekti-
                                                                         onsschutz/corona-virus-covid-
                                                                         19/impfzentrum-wittlich/
Birkenfeld                             John-F.-Kennedy-Straße 9,
                                       55743 Idar-Oberstein (Nahbollen-
                                       bach)
Bitburg-Prüm                           Turnhalle der High School auf     https://www.bitburg-
                                       dem Gelände der früheren US-      pruem.de/cms/buergerser-
                                       Housing in Bitburg, Am Wasser- vice-verwaltung/corona-por-
                                       turm, 54634 Bitburg               tal/impfzentrum
Cochem-Zell                            Schulstraße 2, 56814 Landkern https://www.cochem-
                                                                         zell.de/kv_cochem_zell/Un-
                                                                         sere%20Themen/Gesund-
                                                                         heitsamt/Informatio-
                                                                         nen%20zum%20Impfzentrum/
Donnersbergkreis                       Dr.-Edeltraud-Sießl-Allee 4,      https://www.donners-
                                       67292 Kirchheimbolanden           berg.de/donnersbergkreis/Ak-
                                                                         tuelles/Aktuel-
                                                                         les%20aus%20dem%20Kreis-
                                                                         haus/2020/Dezember/Fra-
                                                                         gen%20und%20Antwor-
                                                                         ten%20zum%20Impfzentrum/
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Frankenthal                      Andreas-Albert-Schule im Peters- https://corona-frankent-
                                 gartenweg 9, 67227 Frankenthal hal.de/impfzentrum
Germersheim, Südliche Wein-      Mobilstraße, 76744 Wörth am
straße, Landau in der Pfalz      Rhein
Kaiserslautern Stadt und Kreis   Werkshalle auf dem Opel-Ge-
                                 lände
                                 Opelkreisel 1, 67663 Kaiserslau-
                                 tern
Koblenz                          CGM Arena (Bereich Fechthalle), https://www.kob-
                                 Koblenz-Oberwerth, Jupp-Gau- lenz.de/coronavirus/impfen-
                                 chel-Straße 10, 56075 Koblenz    impfzentrum/
Kusel                            Haischbachstraße 100, 66869 Ku-
                                 sel
Ludwigshafen am Rhein            Yorckstraße 2, 67061 Ludwigsha- https://www.ludwigsha-
                                 fen am Rhein                     fen.de/buergernah/buer-
                                                                  gerservice/informationen-
                                                                  zum-coronavirus/impfzent-
                                                                  rum-1
Mainz                            An der Bruchspitze 50, 55122     https://www.mainz.de/verwal-
                                 Mainz-Gonsenheim                 tung-und-politik/buergerser-
                                                                  vice-online/corona-impfzent-
                                                                  rum.php
Mainz-Bingen                     Konrad-Adenauer-Straße 51/5,     https://www.mainz-bin-
                                 55218 Ingelheim am Rhein         gen.de/de/aktuelles/Impfzent-
                                                                  rum.php
Mayen-Koblenz                    Polch
Neustadt an der Weinstraße       Telekom-Hochhaus, Chemnitzer https://www.neu-
                                 Straße 2, 67433 Neustadt an der stadt.eu/B%C3%BCrger-Le-
                                 Weinstraße                       ben/COVID-19/Corona-
                                                                  Impfzentrum-Neustadt-/
Neuwied                          Erlenstraße 1-9, 56587 Ober-     https://www.kreis-neu-
                                 honnefeld-Gierend                wied.de/kv_neu-
                                                                  wied/Home/Aktuelles/wich-
                                                                  tige%20Hin-
                                                                  weise%20und%20Informatio-
                                                                  nen/Start%20im%20Impfzent-
                                                                  rum%20Oberhonnefeld/
Pirmasens und Südwestpfalz       Messe Pirmasens (P3 – Halle 6c https://www.pirmasens.de/rat-
                                 OST), Zeppelinstraße 11, 66953 haus/presse/corona/ccc-impf-
                                 Pirmasens                        zentrum/
Rhein-Hunsrück-Kreis             Holzbacher Str. 4, 55469 Sim-    https://www.kreis-sim.de/Aktu-
                                 mern/Hunsrück                    elles/Informationen-zum-
                                                                  Coronavirus/index.php?ob-
                                                                  ject=tx,3347.490.1&Na-
                                                                  vID=3347.9&La=1
Rhein-Lahn-Kreis                 Ehem. LIDL, Koblenzer Str. 27,   https://www.lahnstein.de/aktu-
                                 56112 Lahnstein                  elles/coronavirus/impfzent-
                                                                  rum-fieberambulanzen/
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Rhein-Pfalz-Kreis              Neustückweg 3, 67105 Schif-        https://www.rhein-pfalz-
                               ferstadt                           kreis.de/kv_rpk/Coronavi-
                                                                  rus/Impfzentrum/
Speyer                         Stadthalle, Obere Langgasse 33, https://www.speyer.de/de/rat-
                               66346 Speyer                       haus/medien-infos/aktuelle-in-
                                                                  formationen/aktuelle-informa-
                                                                  tionen-zum-coronavirus/
Trier und Trier-Saarburg       Luxemburger Straße, 54294 Trier https://www.trier.de/rathaus-
                               (Messepark)                        buerger-in/aktuelles/trier.de-
                                                                  news/impfzentrum/
Vulkaneifel                    Markt- und Messehalle Hilles-      https://www.vulkaneifel.de/bu-
                               heim, Am Viehmarkt, 54576 Hille- ergerservice-verwal-
                               sheim                              tung/corona/corona-
                                                                  presse/landes-impfzentrum-
                                                                  vulkaneifel-in-hillesheim-ist-
                                                                  einsatzbereit-fuer-den-echtbe-
                                                                  trieb-fehlt-nur-noch-der-impf-
                                                                  stoff.html
Westerwaldkreis                Am Schwimmbad 2, 57627             https://www.westerwald-
                               Hachenburg                         kreis.de/landesimpfzentrum-
                                                                  westerwaldkreis-informatio-
                                                                  nen-fuer-buerger.html
Worms                          Nikolaus-Doerr-Halle, Mainzer Str. https://www.worms.de/de/ak-
                               52, 67547 Worms                    tuelles/stadtnachrichten/2020-
                                                                  12-18-12-16-32.php
Zweibrücken                    Hauptstraße, 66482 Zweibrücken https://www.zwei-
                                                                  bruecken.de/de/leben-in-zwei-
                                                                  bruecken/aktuelles/2020/wis-
                                                                  senswertes-zum-impfzentrum-
                                                                  zweibruecken/

Anmeldung Impftermine Rheinland-Pfalz:
Hotlines: 0800-5758100

Online-Buchungssystem:
https://impftermin.rlp.de/

                                                                        Informationsstand: 26.01.2021
                                                                          Keine Haftung für Fehler, o.Ä.
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                         Hier finden Sie alle aktuellen                                                                      1. Auflage
                         Dokumente zum Download.                                                                            21.12.2020

                                                                     Diese Informationen sind zur Weitergabe an Bürger:innen.

             DIE CORONA-SCHUTZIMPFUNG IM
             IMPFZENTRUM
             WILLKOMMEN IN IHREM IMPFZENTRUM
             Dieser Leitfaden informiert Sie über Hintergrund und Ablauf der Corona-Schutzimpfung
             sowie Ihre nächsten Schritte.
             Danke, dass Sie sich impfen lassen! Damit schützen Sie nicht nur sich selbst und Ihr
             Umfeld – sondern tragen auch dazu bei, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen.

       DAS MÜSSEN SIE JETZT WISSEN

       • AHA! Auch im Impfzentrum gilt die AHA-Formel                • Nicht vergessen: Bitte beachten Sie, dass für den
          zum Schutz vor Corona. Bitte halten Sie ausreichend          vollen Impfschutz zwei Impfungen notwendig sind.
          Abstand, befolgen Sie die Hygieneregeln und
          ­tragen Sie eine Alltagsmaske. Für eine ausreichende       • STIKO-Empfehlung (Ständige Impfkommission):
           Belüftung ist in den Impfzentren gesorgt.                   Am Anfang steht noch nicht genug Impfstoff für
                                                                       alle bereit. Deshalb wird schrittweise geimpft:
       • Schützen Sie sich, Ihre Lieben und die Gesellschaft:          Zuerst müssen wir die Menschen schützen, die das
          Eine Impfpflicht besteht nicht. Eine Corona-                 höchste Risiko haben. Ziel ist es, dass nach und
          Schutzimpfung wird aber stark empfohlen, damit               nach allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang
          Sie sich schützen und uns allen den Weg aus                  zu der Corona-Schutzimpfung gewährleistet wird.
          der Pandemie mit ermöglichen.                                Priorisiert geimpft werden Bürger:innen, die ein
                                                                       besonders hohes Risiko für einen schweren oder
       • Sicher ist sicher: In Deutschland und Europa                  tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders
          werden Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit                  hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutz-
          von Impfstoffen besonders streng geprüft.                    bedürftige Personen anzustecken.
          Das gilt auch für die Corona-Schutzimpfung.

          DIE PRÜFUNG IHRER                                 • Personalausweis zur Feststellung Ihres Alters.
          IMPFBERECHTIGUNG                                       Ältere Menschen weisen ein deutlich erhöhtes Risiko
                                                                 für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf
                                                                 von COVID-19 auf. Darum werden sie zuerst geimpft.
          Ob Sie in der Startphase impfberechtigt
          sind, hängt vor allem von Ihrer Pflege­           • Arbeitgeber:innenbescheinigung zur Feststellung
          situation, Ihrem Alter oder Ihrer Tätigkeit            Ihrer Berufsgruppe.
          im Gesundheitsbereich ab. Bitte halten                 Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen trägt
          Sie neben Ihrem Impfpass daher Ihren                   ein hohes berufliches Risiko, sich oder schutzbedürftige
          Personalausweis sowie gegebenenfalls eine              Personen anzustecken. Auch sie sind in der Startphase
          Arbeitgeber:innenbescheinigung bereit.                 impfberechtigt.

ZusammenGegenCorona.de
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       IN 6 SCHRITTEN DURCH DAS
       IMPFZENTRUM

                 PRÜFUNG DER IMPFBERECHTIGUNG
                 UND REGISTRIERUNG
                 Schön, dass Sie da sind! Beim Check-in registrieren
                 Sie sich und lassen Ihre Impfberechtigung prüfen.

                 WARTE- UND INFOBEREICH
                 Im Wartebereich können Sie sich einen Infofilm
                 anschauen, bevor es zur ärztlichen Aufklärung geht.

                                  Den Film finden Sie hier:
                                  www.corona-schutzimpfung.de

                 ÄRZTLICHE AUFKLÄRUNG
                 Dem Aufklärungsfilm können Sie viele wichtige Informationen ent­
                 nehmen. Zudem erhalten Sie ein Aufklärungsmerkblatt sowie einen
                 Einwilligungsbogen. Bitte lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig.
                 Ergänzend erhalten Sie Gelegenheit für ein individuelles Gespräch:
                 Lassen Sie sich über gesundheitliche Fragen zur Corona-Schutzimpfung
                 ärztlich aufklären. Stellen Sie gern auch Ihre persönlichen Fragen dazu.
                 Bitte unterschreiben Sie im Anschluss sowohl das Aufklärungsmerkblatt als auch
                 den Einwilligungsbogen. Sie erhalten von beiden Dokumenten eine unterschriebene
                 Kopie für zuhause.

                 Aufklärungsmerkblatt: Was genau ist COVID-19, welche Symptome sind typisch und
                 warum ist diese Krankheit so gefährlich? Wie funktioniert der Impfstoff, wie verhält er sich
                 im Körper und wie wirksam ist er? Was ist vor und nach der Impfung zu beachten? Und
                 welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen könnten auftreten? Das Aufklärungsmerk-
                 blatt gibt Antworten auf die drängendsten Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung.

                 Einwilligungsbogen: Hier machen Sie Angaben zu Ihrem Gesundheits-
                 zustand, zu früheren Impfungen und bestehenden Allergien. Der/die
                 impfende Ärzt:in wird Sie gegebenenfalls nochmals zu ­Einzelheiten
                 Ihrer Angaben befragen. Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie ausdrück-
                 lich in die Corona-Schutzimpfung ein.

                                                                       Unter diesem QR-Code finden Sie alle
                                                                       aktuellen Dokumente zum Download.

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       IN 6 SCHRITTEN DURCH DAS
       IMPFZENTRUM

                 IMPFUNG
                 Ärmel hoch, es ist so weit: Sie werden geimpft.
                 Geschultes Fachpersonal führt die Corona-
                 Schutzimpfung durch. Die Impfung wird in
                 Ihren Impfpass eingetragen, unter anderem
                 wird dort der Impfstoff mit Chargennummer
                 vermerkt. Sollten Sie keinen Impfpass
                 besitzen, erhalten Sie eine Ersatzbestätigung.

                 NACHBEOBACHTUNG
                 In einem gesonderten Wartebereich bleiben Sie zur Sicherheit
                 noch kurz unter medizinischer Beobachtung.

                 Zur Teilnahme an der Befragung zur Verträglichkeit der
                 COVID-19-Impfstoffe nutzen Sie bitte die SafeVac 2.0-App des
                 Paul-Ehrlich-Instituts (im Apple App Store oder Google Play
                 Store). Dort können Sie eventuelle Nebenwirkungen angeben.

                 Zusätzlich sollten Sie Nebenwirkungen Ihrem/r Hausärzt:in
                 mitteilen, der/die die Beschwerden weiter abklären und weiter-
                 führende Untersuchungen durchführen kann. Nebenwirkungen
                 können außerdem direkt auf den Internetseiten des PEI, bei
                 Ihrer Apotheke oder dem Hersteller gemeldet werden, die
                 mögliche Symptome im Zusammenhang mit der Impfung an
                 die zentralen Stellen weiterleiten.                            Hier können Sie Ihre
                                                                                Nebenwirkungen melden.

                 CHECK-OUT UND TERMIN
                 FÜR ZWEITE IMPFUNG
                 Sie haben die erste Corona-Schutzimpfung erfolgreich
                 absolviert. Bitte beachten Sie, dass Sie eine zweite Impfung
                 benötigen und den vollen Impfschutz erst zwei bis drei
                 Wochen nach der zweiten Impfung erreichen. Bitte bringen
                 Sie zu diesem Termin in jedem Fall den Impfausweis oder
                 die Ersatzbestätigung wieder mit.

                 Auch darüber hinaus halten Sie bitte zum Schutz aller
                 die AHA-Regeln ein: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske.

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                                                                          bmg_bund          bundesgesundheitsministerium
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             Wichtig und erforderlich für den Impfschutz ist eine zweite Impfung. Bitte beachten
             Sie, dass Sie erst nach der zweiten Corona-Schutzimpfung den vollständigen Impf-
             schutz erreichen. Es ist deshalb wichtig, dass Sie in spätestens drei bis vier Wochen
             zur Folgeimpfung wieder in Ihr Impfzentrum kommen.

          Tragen Sie hier bitte Ihren zweiten Impftermin ein:

      GUT ZU WISSEN: APPS, INFOS, AKTEURE
      Hier finden Sie weitere verlässliche Infoquellen rund um die Corona-Schutzimpfung.

      Bleiben Sie auf dem Laufenden. Die offizielle Über-                     Weitere aktuelle Hinweise und Fachinforma-
      blickseite informiert rund um Schutzmaßnahmen                           tionen bieten auch folgende Behörden und
      in der Pandemie und die Corona-Schutzimpfung.                           Institute an:
                        Außerdem finden Sie zahlreiche
                        Dokumente und Materialien für
                        Bürger:innen und Fachleute:

                           corona-schutzimpfung.de                                           infektionsschutz.de/coronavirus

      Melden Sie eventuelle Symptome nach den Impfungen.
      Dies ist einfach möglich über die SafeVac 2.0-App des
      Paul-Ehrlich-Instituts oder auf der folgenden Webseite:                                rki.de/covid-19-impfen

                          nebenwirkungen.bund.de                                             pei.de/coronavirus

      Termine und erste Informationen rund um Corona-Schutzmaßnahmen
      und die Corona-Schutzimpfung unter der bundeseinheitlichen,
      ­kostenfreien Telefonhotline 116 117.

Impressum:
Bundesministerium für Gesundheit               www.bundesgesundheitsministerium.de
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen   Stand: Dezember 2020, 1. Auflage
11055 Berlin                                   Publikations-Nr.: BMG-G11138

ZusammenGegenCorona.de
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                         Hier finden Sie alle aktuellen                                                                 1. Auflage
                         Dokumente zum Download.                                                                       21.12.2020

                                                      Diese Informationen sind zur Weitergabe an Patient:innen und Bürger:innen.

             INFORMATIONEN RUND UM DIE
             CORONA-SCHUTZIMPFUNG

                   ALLGEMEINE INFORMATIONEN
                   • Die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig und für alle Bürger:innen kostenfrei.
                   • Die in Deutschland verfügbaren Corona-Impfstoffe durchlaufen ein zen-
                     tralisiertes Zulassungsverfahren, koordiniert von der Europäischen
                     ­Arzneimittelagentur EMA und bewertet von den Expert:innen der nationalen
                      Arzneimittelbehörden, z. B. dem Paul-Ehrlich-Institut. Eine Zulassung der
                      ­COVID-19-Impfstoffe wird unter Beachtung aller Bestimmungen, die für
                       die Zulassung eines Impfstoffes in der Europäischen Union gelten, erteilt.
                       Voraussetzung ist ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis. Vor dem Einsatz
                       der Impfstoffe prüft das Paul-Ehrlich-Institut deren Qualität, Wirksamkeit
                       und Sicherheit und bestätigt diese mit der staatlichen Chargenfreigabe.

                   WIE? WER? WANN? – DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
                   • Es wird schrittweise geimpft: Denn zuerst müssen wir die Menschen schützen,
                     die das höchste Risiko haben. Natürlich ist das Ziel, dass nach und nach
                     allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zu der Corona-Schutzimpfung
                     gewährleistet wird.

                   • Priorisiert geimpft werden Bürger:innen, die ein besonders hohes Risiko für
                     einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes
                     berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken.

                   • Nur gemeinsam und in Solidarität aller Bürger:innen gelingt uns eine
                     Normalisierung unseres Alltags.

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          Die wichtigsten Anlaufstellen für Patient:innen
         ∙A
           ktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums:
           www.corona-schutzimpfung.de
         ∙ B ei Krankheitssymptomen und Fragen rund um den Corona-Test gehen Sie auf
           www.116117.de oder rufen Sie an: 116 117
         ∙ I nformationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
           www.infektionsschutz.de/coronavirus
         ∙ Z ur Teilnahme an der Befragung zur Verträglichkeit der COVID-19-Impfstoffe
           nutzen Sie bitte die SafeVac 2.0-App des Paul-Ehrlich-Instituts (im Apple App
           Store oder Google Play Store)
         ∙ Das Coronavirus-Dossier des Paul-Ehrlich-Instituts: www.pei.de/coronavirus

Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN –
UND ANTWORTEN
Gründe für eine Impfung

      Warum sollte ich mich gegen COVID-19
      überhaupt impfen lassen? Die meisten werden
      doch gar nicht schwer krank!

    • Dieser Gedanke ist zunächst nachvollziehbar. Jetzt                     Muss ich mich impfen lassen?
      sollten wir ihn noch etwas weiterdenken. Es gibt einige
      Personengruppen, die durchaus schwer an einer                        • Nein, es wird in Deutschland keine
      Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus erkranken.                          Impfpflicht gegen COVID-19 geben.
    • Wussten Sie, dass das Risiko, schwer zu erkranken                    • Es ist allerdings stark zu empfehlen,
      oder zu versterben, bei COVID-19 sehr viel größer                      sich impfen zu lassen. Eine Impfung
      ist als bei einer Grippeerkrankung?                                    bietet einen guten individuellen
                                                                             Schutz.
    • Gerade ältere Menschen, aber auch Personen mit
      Vorerkrankungen haben ein erhöhtes Risiko, schwer
      zu erkranken.
    • Die neue Corona-Schutzimpfung bietet Ihnen den
      derzeit bestmöglichen Schutz vor der Erkrankung
      und möglichen Folgen.
    • Erst wenn circa 70 % der Bevölkerung immun sind,
      wird die Übertragung von SARS-CoV-2 so sehr ver-
      ringert, dass diese Pandemie vorübergeht.

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                                                                           bmg_bund           bundesgesundheitsministerium
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Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – UND ANTWORTEN
Zugang zur Impfung

     Woher bekomme ich eine Bescheinigung,
     dass ich geimpft werden darf/soll?                                 Warum bekomme ich die
                                                                        Impfung (erstmal) nicht bei
                                                                        meinem/meiner Hausärzt:in?
    Eine solche Bescheinigung brauchen Sie nicht.
    Vorerst reicht Ihr Personalausweis aus. Bei
    ­Menschen, die ein hohes berufliches Risiko
                                                                      • In den ersten Wochen wird die
                                                                        Impfung noch nicht in den Haus-
     tragen, sich anzustecken, wird eine Bescheini-
                                                                        arztpraxen verfügbar sein. Das ist
     gung des/der Arbeitgeber:in erstellt.
                                                                        gerade eine Sondersituation.
                                                                      • Das hat vor allem logistische
                                                                        ­ ründe. Manche Impfstoffe müssen
                                                                        G
                                                                        stark gekühlt werden, kommen in
                                                                        großen Mengen und müssen richtig
             Wo kann ich mich impfen lassen?
                                                                        gelagert werden. Außerdem lässt
                                                                        es sich besser organisieren, dass vor
          • Die Impfung mit dem COVID-19-Impf-
                                                                        allem die Menschen zuerst geimpft
            stoff wird zunächst über Impfzentren
                                                                        werden, die besonders geschützt
            erfolgen, die von den Bundesländern
                                                                        werden sollen.
            ­eingerichtet wurden.
          • Es wird auch mobile Impfteams geben, die                  • Je mehr Menschen frühzeitig
                                                                        g­ eimpft werden, umso eher kann
            zum Beispiel Altenpflegeheime aufsuchen.
                                                                         die Pandemie unter Kontrolle
          • Es ist geplant, dass Sie die Impfung später                  ­gebracht werden.
            auch bei dem/der Hausärzt:in erhalten
            können.

 Durchführung der Impfung

         Wird mir der Impfstoff mit -70°C
         in den Körper gespritzt?

         Nein. Der Impfstoff wird zwar bei circa -70°C
         aufbewahrt, kurz vor der Impfung wird er aber
         aufgetaut und in Kochsalzlösung, die bei                       Wie oft muss ich mich impfen lassen?
         normaler Kühlschrank- oder Raumtemperatur
         ­gelagert wird, aufgenommen.                                  Für einen vollständigen Impfschutz
                                                                       müssen Sie sich zwei Mal im Abstand
                                                                       von drei bis vier Wochen impfen lassen.

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Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – UND ANTWORTEN
 Verteilung und Priorisierung des Impfstoffes

              Warum bekommen andere den Impfstoff zuerst?

            • Ziel ist, dass all diejenigen, die eine Corona-Schutzimpfung möchten, diese auch sobald
              wie möglich erhalten können.
            • Am Anfang wird es noch nicht genug Impfstoff für alle geben. Deshalb wird empfohlen,
              dass zuerst die Menschen geimpft werden, die das größte gesundheitliche Risiko für
              einen schweren Verlauf und ein Ansteckungsrisiko durch ihren Beruf haben. Das heißt,
              dass diejenigen Menschen, die eine Impfung am dringendsten brauchen, sie auch zuerst
              ­erhalten sollen.

                                                  Wer bekommt den Impfstoff zuerst?

     Gehöre ich zu einer
                                                  Da der Impfstoff am Anfang nur eingeschränkt verfügbar sein wird,
     besonderen Risikogruppe?
                                                  bekommen ihn Menschen mit besonders hohem Risiko für schwere
                                                  oder tödliche Verläufe einer COVID-19-Erkrankung zuerst.
   • Wir müssen hier zwischen Risiko-
     faktoren und Vorerkrankungen                 Es ist vorgesehen, dass alle vordringlich zu impfenden Menschen
     unterscheiden.                               persönlich oder über die Presse benachrichtigt werden.

   • Vorerkrankungen sind im Allge-               Wenn Sie Impfberechtigte, z. B. in Altenpflegeheimen, betreuen,
     meinen übrigens weniger bedeut-              die ihre Einwilligung zur Impfung nicht selber geben können,
     sam als das Alter. Das Alter eines           sollten Sie als Betreuende Ihre Einwilligung am besten schon
     Menschen ist der wichtigste                  vorab bei der Heimleitung hinterlegen.
     Risikofaktor für einen schweren              Menschen, die ein besonders hohes berufliches Risiko haben,
     oder sogar tödlichen Erkrankungs-            sich anzustecken, oder engen Kontakt zu schutzbedürftigen
     verlauf.                                     Personengruppen haben, sollen sich ebenfalls zuerst impfen
   • Es gibt einige Vorerkrankungen,              lassen können.
     die das Risiko für einen schweren
                                                  Konkret sind das:
     COVID-19-Erkrankungsverlauf
     und Versterben erhöhen. Dazu                 - Bewohner:innen von Senior:innen- und Altenpflegeheimen
     gehören insbesondere Personen                - Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
     mit Trisomie 21, Organtransplan-
                                                  - andere Tätige in Senior:innen- und Altenpflegeheimen mit
     tation, ausgeprägter Adipositas,
                                                     Kontakt zu den Bewohner:innen
     chronischen Nierenerkrankungen,
     Demenz, Herzinsuffizienz und                 - Personen im Alter von ≥ 80 Jahren
     Diabetes.                                    - Personal in medizinischen Einrichtungen
   • Andere Vorerkrankungen erhöhen                   · mit besonders hohem Ansteckungsrisiko
     das Risiko nur leicht oder auch                    (z. B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung
     gar nicht.                                         von COVID-19-Patient:innen)
                                                      · mit engem Kontakt zu schutzbedürftigen Gruppen
                                                        (z. B. in der Onkologie oder Transplantationsmedizin)

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Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – UND ANTWORTEN
Sicherheit des Impfstoffes

     Sind die neuen Impfstoffe
                                                                 Wo kann ich Nebenwirkungen melden?
     überhaupt sicher?
   • In die Impfstoffstudien werden mehrere                   • Nebenwirkungen melden Sie direkt an Ihre/n Haus-
     zehntausend Personen einbezogen.                           ärzt:in oder in der Apotheke, bleiben Sie mit Ihrem/r
     Schwerwiegende Nebenwirkungen sind                         Hausärzt:in im Austausch. Für die Bewertung der
     bisher nicht gehäuft aufgetreten.                          Nebenwirkungen, eine mögliche Diagnose und Folge­
   • Mögliche häufige Nebenwirkungen sind                       behandlung sind diese weiterhin Ihre Ansprechpartner,
     leichte bis moderate Schmerzen an der                      auch wenn sie Sie nicht geimpft haben.
     Einstichstelle, Erschöpfung sowie Kopf-                  • Verdachtsfälle zu Nebenwirkungen werden sehr
     schmerzen, die vorübergehend auftreten                     ernst genommen und es wird so schnell wie möglich
     und normalerweise innerhalb von zwei                       aufgeklärt, ob es sich um eine zufällig in zeitlichem
     Tagen verschwinden.                                        Zusammenhang auftretende Reaktion oder eine tat-
   • In den Zulassungsstudien können                            sächliche Nebenwirkung handelt. Oft ist es nur ein
     Nebenwirkungen mit einer Häufigkeit                        Verdacht, der sich nicht bestätigt. Gerne können Sie
     von 1 zu 1.000 beobachtet werden.                          Nebenwirkungen auch noch zusätzlich beim Paul-Ehr-
     Über langfristige Effekte können jedoch                    lich-Institut über die Webseite www.nebenwirkungen.
     noch keine Aussagen gemacht werden.                        bund.de oder über die SafeVac 2.0-App (die App des
                                                                Paul-Ehrlich-Instituts) melden. Auch Ihr/e Hausärzt:in
   • Gewisse Risiken lassen sich nicht aus-                     wird auftretende Nebenwirkungen an die vorgesehenen
     schließen, aber tatsächlich werden in
                                                                Stellen melden, das ist Pflicht.
     Deutschland generell nur Impfstoffe
     ­genehmigt, die unsere sehr strengen ­
      Sicherheitsstandards erfüllen und
      ­umfangreichen klinischen Prüfungen
       unterzogen wurden.                                          Stimmt es, dass da Mikrochips drin sind?
   • Die Sicherheitsprüfungen wurden für die
     Corona-Schutzimpfung insofern optimiert,                   • Solche Annahmen sind Verschwörungsmythen,
     als die klassischen Prüfschritte parallel                     keine Tatsachen. Diese Behauptung ist nicht wahr.
     und nicht zeitversetzt erfolgt sind. Dabei                 • Wir dürfen nicht vergessen: Die Forschung am
     wurden aber keine Prüfschritte ausgelassen.                   COVID-19-Impfstoff wird von Wissenschaftler:innen
   • Die Sicherheit von uns allen hat oberste                      durchgeführt. Ihr Ziel ist die Entwicklung eines guten
     Priorität!                                                    Schutzimpfstoffes gegen COVID-19.

          Ich habe Angst vor Impfschäden!

        • Ihre Gesundheit steht an erster Stelle. Ihr/e Hausärzt:in ist für Sie da und klärt Sie gerne zu allen
          Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung auf.
        • Es ist so: Die Corona-Schutzimpfung gibt Hoffnung auf einen sicheren und effektiven Schutz vor
          einer COVID-19-Erkrankung. Die Impfstoffe wurden im Rahmen von klinischen Studien vor der
          Zulassung bei mehreren zehntausend Freiwilligen untersucht und es traten bisher keine schwerwiegen-
          den Nebenwirkungen auf. Über langfristige Effekte können jedoch noch keine Aussagen gemacht werden.
        • Das Risiko, Schäden durch die Erkrankung davonzutragen, ist viel höher.

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Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – UND ANTWORTEN
Sicherheit des Impfstoffes

               Wieso konnte die Entwicklung so schnell gehen?

             • Durch ähnliche Viren wissen die Forscher:innen bereits viel über SARS-CoV-2.
             • Das lieferte relativ schnell eine gute Grundlage für die Entwicklung des
               COVID-19-Impfstoffes.
             • Darüber hinaus haben Forscher:innen weltweit gleichzeitig daran gearbeitet, ihre aktu-
               ellen Ergebnisse miteinander geteilt und direkt an die Prüfbehörden weitergegeben. So
               ein globales wissenschaftliches Zusammenwirken gab es vor dieser Pandemie noch nie.
             • Aber keine Sorge: Trotzdem wurden keine Prüfschritte weggelassen. Es wurde parallel
               an mehreren Prüfschritten und generell stärker zusammengearbeitet.
             • Die zugelassenen COVID-19-Impfstoffe haben in klinischen Studien vor der Zulassung
               Wirksamkeit und gute Verträglichkeit gezeigt.

       Können die neuen Impfstoffe
       unsere Gene beeinflussen/manipulieren?
                                                                      Sind wegen der Verwendung
     • Sie sprechen die mRNA-Impfstoffe an. Diese                     des mRNA-Impfstoffes
       werden nicht in DNA umgebaut und haben                         Nebenwirkungen zu erwarten?
       keinen Einfluss auf unsere Gene. Es ist nämlich
       so, dass aus mRNA in menschlichen Zellen keine                 Impfreaktionen sind nicht gleich Neben-
       DNA gemacht werden kann. DNA und mRNA –                        wirkungen! Auf Grund von klinischen
       das klingt zwar ähnlich, ist aber etwas ganz                   Studien vor der Zulassung, die eine gute
       anderes.                                                       Verträglichkeit des Impfstoffes gezeigt
     • Wenn Sie einen mRNA-Impfstoff bekommen,                        haben, ist die Häufigkeit von Nebenwir-
       dann reagiert Ihr Körper, indem er Proteine her-               kungen niedrig. Es kann allerdings, wie
       stellt, auf die Ihr Immunsystem wiederum mit                   nach jeder Impfung, zu Impfreaktionen
       der Bildung von Antikörpern antwortet, was                     kommen. Impfreaktionen sind eigentlich
       für Sie dann den Schutz vor dem eigentlichen                   ein gutes Zeichen dafür, dass Ihr Körper
       Virus bedeutet.                                                den Impfstoff aufnimmt und Antikörper
                                                                      entwickelt. Impfreaktionen können
                                                                      beispielsweise stärkere Kopfschmerzen,
                                                                      Glieder- und Gelenkschmerzen, lokale
                                                                      Einstichschmerzen am Arm, Müdigkeit
                                                                      oder grippeähnliche Symptome umfassen.
                                                                      Beobachten Sie Ihre Symptome und bei
                                                                      Fragen wenden Sie sich an Ihre/n Haus-
                                                                      ärzt:in, wie unter der Frage „Wo kann ich
                                                                      Nebenwirkungen melden?“ beschrieben.

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Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN – UND ANTWORTEN
 Allgemeine Fragen
                                                                                      Kann ich nach der Impfung
                                                                                      auf die Abstandsregelung und
        Kann ich meine Kinder auch impfen lassen?
                                                                                      Mund-Nasen-Schutz verzichten?

     • Zunächst werden die Impfstoffe nur für Erwach-                                 Der Impfschutz greift circa zwei
        sene zur Verfügung stehen. Das ist einfach der
                                                                                      bis drei Wochen nach der zwei-
        Tatsache geschuldet, dass die Impfung noch nicht
                                                                                      ten Impfung – und auch danach
        ausreichend bei Kindern und Jugendlichen getestet
                                                                                      sind Sie weiterhin aufgefordert,
        wurde. Deshalb kann sie noch nicht einheitlich
                                                                                      die AHA-Regelungen einzuhal-
        für diese jüngeren Personengruppen empfohlen
                                                                                      ten. Trotz Immunität können
        werden.
                                                                                      Sie möglicherweise noch Über­
     • Wenn in hoffentlich naher Zukunft ein Impfstoff für                            träger:in sein – die Regelungen
        Kinder entwickelt wird, muss dann ebenso wie für                              gelten vorerst also weiterhin,
        die Impfung für Erwachsene durch die Zulassungs-                              zum Schutz aller.
        behörden sichergestellt sein, dass dieser wirksam
        und sicher ist.
     • Wenn es so weit ist, werden auch für Ihre Kinder
        Impfempfehlungen ausgesprochen.
                                                                               Muss ich vor der Impfung einen
                                                                               COVID-19-Test machen lassen?

          Kann ich mich impfen                                                Nein, das ist nicht notwendig, solange
          lassen, wenn ich COVID-19                                           Sie keine Symptome aufweisen. Die
          schon hatte?                                                        Verträglichkeit der Impfung wird
                                                                              durch eine akute Infektion auch nicht
          Grundsätzlich ist davon auszugehen,
                                                                              negativ beeinflusst.
          dass man nach einer COVID-19-­
          Erkrankung immun ist. Wie lange die
          Schutzwirkung anhält, ist jedoch noch
          nicht abschließend zu beantworten.
          Wenn Sie bereits erkrankt waren, ist
          eine Impfung deshalb erst einmal                                     Was bedeutet es, dass die Impfung eine
                                                                               Wirksamkeit von 95% gegen COVID-19 hat?
          nicht notwendig. Bei unbemerkt
          durchgemachter Infektion ist eine
          Impfung jedoch nicht schädlich.                                      Laut Herstellerangaben haben die Impfungen
                                                                               ­gegen COVID-19 eine hohe Wirksamkeit von bis
                                                                                zu 95%. Die Studiendaten zeigten: Die Wahrschein-
                                                                                lichkeit, sich mit dem Virus zu infizieren, war bei
                                                                                den COVID-19-geimpften Teilnehmer:innen um
                                                                                95 % geringer als bei den Placebo-geimpften
                Muss ich die Impfung selbst bezahlen?
                                                                                Teilnehmer:innen. Kommt eine COVID-19-geimpfte
                                                                                Person also mit dem Erreger in Kontakt, wird
                Die Impfung ist für Sie kostenfrei.
                                                                                sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erkranken.

Impressum:
Bundesministerium für Gesundheit
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen |11055 Berlin
www.bundesgesundheitsministerium.de
Stand: Dezember 2020, 1. Auflage | Publikations-Nr.: BMG-G-11137

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AUFKLÄRUNGSMERKBLATT
                          Zur Schutzimpfung gegen
               COVID-19 (Corona Virus Disease 2019)
                         – mit mRNA-Impfstoffen –                                                   Stand: 11. Januar 2021
                                                                                                    (dieses Aufklärungsmerkblatt wird laufend
                                                                                                    aktualisiert)

Name der zu impfenden Person
(bitte in Druckbuchstaben)

Geburtsdatum

Was ist COVID-19?
Coronaviren sind seit Jahrzehnten bekannt. Seit dem                        Spikeprotein) enthalten. Dieses Spikeprotein ist für sich
Jahreswechsel 2019/2020 zirkuliert weltweit ein neuar-                     alleine harmlos. Der Impfstoff ist somit nicht infektiös.
tiges Coronavirus, das SARS-Coronavirus-2 (SARS-                           Die im Impfstoff enthaltene mRNA wird nicht ins
CoV-2), welches der Erreger der Krankheit COVID-19                         menschliche Erbgut eingebaut, sondern im Körper nach
(Corona Virus Disease 2019) ist.                                           einigen Tagen abgebaut. Dann wird auch kein Virus-
Zu den häufigen Krankheitszeichen von COVID-19 zäh-                        eiweiß mehr hergestellt.
len trockener Husten, Fieber, Atemnot sowie ein vor-                       Die nach der Impfung vom Körper des Geimpften (vor
übergehender Verlust des Geruchs- und Geschmacks-                          allem in Muskelzellen an der Impfstelle und in bestimm-
sinnes. Auch ein allgemeines Krankheitsgefühl mit                          ten Abwehrzellen) gebildeten Spikeproteine werden
Kopf- und Gliederschmerzen, Halsschmerzen und                              vom Immunsystem als Fremdeiweiße erkannt, dadurch
Schnupfen werden beschrieben. Seltener berichten                           werden spezifische Abwehrzellen aktiviert: Es werden
Patienten über Magen-Darm-Beschwerden, Bindehaut-                          Antikörper gegen das Spikeprotein des Virus sowie
entzündung und Lymphknotenschwellungen. Folgeschä-                         Abwehrzellen gebildet. So entsteht eine schützende
den am Nerven- oder Herz-Kreislaufsystem sowie lang-                       Immunantwort.
anhaltende Krankheitsverläufe sind möglich. Obwohl
ein milder Verlauf der Krankheit häufig ist und die                        Wie wird der Impfstoff verabreicht?
meisten Erkrankten vollständig genesen, sind schwere                       Der Impfstoff wird in den Oberarmmuskel gespritzt. Für
Verläufe mit Lungenentzündung, die über ein Lungen-                        einen ausreichenden Impfschutz muss der Impfstoff
versagen zum Tod führen können, gefürchtet.                                zweimal verabreicht werden. Zwischen der 1. und der 2.
Neben dem Vermeiden einer Infektion durch Beachtung                        Impfung sollten mindestens 3 Wochen (Comirnaty®)
der AHA + A + L-Regeln (Abstand halten, Hygiene                            bzw. 4 Wochen (COVID-19 Vaccine Moderna®) liegen.
beachten, Alltagsmaske tragen, Corona-Warn-App her-                        Bei beiden Impfstoffen sollten zwischen den beiden
unterladen, regelmäßig lüften) bietet die Impfung den                      Impfungen jedoch nicht mehr als 6 Wochen liegen. Bei
bestmöglichen Schutz vor einer Erkrankung.                                 der 2. Impfung muss der gleiche Impfstoff desselben
                                                                           Herstellers verwendet werden wie bei der 1. Impfung.
Um welchen Impfstoff handelt es sich?
Die hier besprochenen mRNA-COVID-19-Impfstoffe                             Wie wirksam ist die Impfung?
(Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und COVID-19                               Die verfügbaren COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind hin-
Vaccine Moderna® von Moderna) sind gentechnisch                            sichtlich der Wirksamkeit und auch der möglichen
hergestellte Impfstoffe, die auf der gleichen neuartigen                   Impfreaktionen und Komplikationen vergleichbar.
Technologie beruhen. Weitere mRNA-Impfstoffe wer-                          Aus den klinischen Prüfungen kann ein Impfschutz ab
den geprüft, sind aber derzeit noch nicht zugelassen.                      dem Zeitpunkt 7 Tage (Comirnaty®) bzw. 14 Tage
mRNA (Boten-RNA oder messenger Ribonukleinsäure)                           (COVID-19 Vaccine Moderna®) nach der 2. Impfung
ist die „Bauanleitung“ für jedes einzelne Eiweiß des                       abgeleitet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand
Körpers und ist nicht mit der menschlichen Erb-                            bieten die COVID-19-mRNA-Impfstoffe eine hohe
information – der DNA – zu verwechseln. Im mRNA-                           Wirksamkeit von bis zu 95 % (Comirnaty®) bzw. 94 %
Impfstoff gegen COVID-19 ist eine „Bauanleitung“ für                       (COVID-19 Vaccine Moderna®). Die Studiendaten zei-
einen einzigen Baustein des Virus (das sogenannte                          gen: Die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu erkranken,

                                      AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 1 von 3
war bei den gegen COVID-19 geimpften Personen um                            Die STIKO empfiehlt die generelle Impfung in der
95 % bzw. 94 % geringer als bei den nicht geimpften                         Schwangerschaft derzeit nicht. In Einzelfällen kann
Personen. Das bedeutet: Wenn eine mit einem COVID-                          Schwangeren mit Vorerkrankungen, die ein hohes
19-Impfstoff geimpfte Person mit dem Erreger in Kontakt                     Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19-
kommt, wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht                          Erkrankung haben, nach Nutzen-Risiko-Abwägung und
erkranken. Wie lange dieser Impfschutz anhält und ob                        nach ausführlicher Aufklärung eine Impfung angeboten
geimpfte Personen das Virus weiterverbreiten können,                        werden.
ist derzeit noch nicht bekannt. Da der Schutz nicht                         Die STIKO hält es für unwahrscheinlich, dass eine Imp-
sofort nach der Impfung einsetzt und auch nicht bei                         fung der Mutter während der Stillzeit ein Risiko für den
allen geimpften Personen vorhanden ist, ist es trotz                        Säugling darstellt.
Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung
schützen, indem Sie die AHA + A + L-Regeln beachten.                        Wie verhalte ich mich vor und nach der Impfung?
                                                                            Wenn Sie nach einer früheren Impfung oder anderen
Wer profitiert besonders von der Impfung?                                   Spritze ohnmächtig geworden sind oder zu Sofort-
COVID-19-mRNA-Impfstoffe sind für Personen ab 16                            allergien neigen, teilen Sie dies bitte der Impfärztin /
Jahre (Comirnaty®) bzw. ab 18 Jahre (COVID-19 Vaccine                       dem Impfarzt vor der Impfung mit. Dann kann sie/er Sie
Moderna®) zugelassen. Da zu Beginn jedoch nicht aus-                        nach der Impfung gegebenenfalls länger beobachten.
reichend Impfstoff für die Versorgung aller zur Verfügung
steht, sollen vordringlich Personen geimpft werden, die                     Zu anderen Impfungen soll ein Abstand von mindestens
entweder ein besonders hohes Risiko für einen schwe-                        14 Tagen eingehalten werden.
ren oder tödlichen Verlauf von COVID-19 aufweisen                           Nach der Impfung müssen Sie sich nicht besonders
(also z. B. ältere Personen), die aufgrund ihrer Berufs-                    schonen. Bei Schmerzen oder Fieber nach der Impfung
tätigkeit ein besonders hohes Risiko haben, sich mit                        (s. „Welche Impfreaktionen können nach der Impfung
SARS-CoV-2 anzustecken oder die aufgrund ihrer                              auftreten?“) können schmerzlindernde / fiebersenkende
Berufstätigkeit Kontakt zu besonders durch COVID-19                         Medikamente (z. B. Paracetamol) eingenommen werden.
gefährdeten Personen haben. Dies ist die Einschätzung                       Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt kann Sie hierzu beraten.
der STIKO (Ständige Impfkommission beim Robert Koch-
Institut) unter Berücksichtigung der gemeinsam mit                          Welche Impfreaktionen können nach der
dem Deutschen Ethikrat und der Leopoldina erarbei-                          Impfung auftreten?
teten Kriterien zur Priorisierung.                                          Nach der Impfung mit den mRNA-Impfstoffen kann es
                                                                            als Ausdruck der Auseinandersetzung des Körpers mit
Wer soll nicht geimpft werden?                                              dem Impfstoff zu Lokal- und Allgemeinreaktionen kom-
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, für die aktuell                     men. Diese Reaktionen treten meist innerhalb von
kein Impfstoff zugelassen ist, sollen nicht geimpft wer-                    Tagen nach der Impfung auf und halten selten länger
den.                                                                        als 3 Tage an.
Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5°C oder                       Comirnaty®: Die am häufigsten berichteten Impf-
höher) leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden.                      reaktionen in der bisher mehrmonatigen Beobach-
Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter                        tungszeit waren Schmerzen an der Einstichstelle (mehr
38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschie-                     als 80 %), Abgeschlagenheit (mehr als 60 %), Kopf-
ben. Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem                          schmerzen und Schüttelfrost (mehr als 30 %), Gelenk-
Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte                     schmerzen (mehr als 20 %), Fieber und Schwellung der
teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung                      Einstichstelle (mehr als 10 %). Häufig (zwischen 1 % und
mit, wenn Sie Allergien haben. Wer nach der 1. Impfung                      10 %) traten Übelkeit und Rötung der Einstichstelle auf.
eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte,                        Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) traten Lymph-
sollte die 2. Impfung nicht erhalten.                                       knotenschwellungen, Schlaflosigkeit, Schmerzen in
Personen, bei denen in der Vergangenheit eine Infektion                     Arm oder Bein, Unwohlsein und Juckreiz an der Einstich-
mit dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen wurde,                          stelle auf.
müssen zunächst nicht geimpft werden. Es gibt jedoch                        COVID-19 Vaccine Moderna®: Die am häufigsten be-
keine Hinweise, dass die Impfung eine Gefährdung dar-                       richteten Impfreaktionen in der bisher zumeist zwei-
stellt, wenn man in der Vergangenheit eine Infektion                        monatigen Beobachtungszeit waren Schmerzen an der
durchgemacht hat. Es besteht also keine medizinische                        Einstichstelle (mehr als 90 %), Abgeschlagenheit (70 %),
Notwendigkeit, dies vor der Impfung auszuschließen.                         Kopf- und Muskelschmerzen (mehr als 60 %), Gelenk-
Zur Anwendung der COVID-19-mRNA-Impfstoffe in der                           schmerzen und Schüttelfrost (mehr als 40 %), Übelkeit
Schwangerschaft und Stillzeit liegen noch keine ausrei-                     oder Erbrechen (mehr als 20 %), Lymphknoten-
chenden Erfahrungen vor.                                                    schwellung in der Achselhöhle, Fieber, Schwellung und

                                        AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 2 von 3
Rötung an der Einstichstelle (jeweils mehr als 10 %).                     Anmerkungen:
Häufig (zwischen 1 % und 10 %) wurde über allgemeinen
Ausschlag sowie Ausschlag und Nesselsucht an der
Einstichstelle berichtet. Gelegentlich (zwischen 0,1 %
und 1 %) trat Juckreiz an der Einstichstelle auf.
Die meisten Reaktionen sind bei älteren Personen etwas
seltener als bei jüngeren Personen zu beobachten. Die
Impfreaktionen sind zumeist mild oder mäßig ausge-
                                                                          Unterschrift Ärztin / Arzt
prägt und treten etwas häufiger nach der 2. Impfung auf.

Sind Impfkomplikationen möglich?
Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer
Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die                        Unterschrift der zu impfenden Person
den Gesundheitszustand der geimpften Person deutlich                      (bzw. der / des gesetzlichen Vertreterin / Vertreters)
belasten.
In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der                         Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt eine Befragung zur Ver-
Zulassung wurden nach Gabe von Comirnaty® 4 Fälle                         träglichkeit der Impfstoffe zum Schutz gegen das neue Coro-
(zwischen 0,1 % und 0,01 %) von akuter Gesichtslähmung                    navirus (SARS-CoV-2) mittels Smartphone-App SafeVac 2.0
beobachtet, die sich in allen Fällen nach einigen Wochen                  durch. Die Befragung ist freiwillig.
zurückbildete. Diese Gesichtslähmungen stehen mögli-
cherweise im ursächlichen Zusammenhang mit der
Impfung.
In den umfangreichen klinischen Prüfungen vor der
Zulassung wurden nach Gabe von COVID-19 Vaccine                            Google Play App Store               App Store Apple
Moderna® 3 Fälle von akuter Gesichtslähmung beob-
achtet, 1 Fall trat in der Kontrollgruppe der Ungeimpften
auf. In allen Fällen hat sich die Gesichtslähmung nach                    Weitere Informationen zu COVID-19 und zur COVID-19-
einigen Wochen zurückgebildet. Ob diese Gesichts-                         Impfung finden Sie unter
lähmungen im ursächlichen Zusammenhang mit der
                                                                          www.corona-schutzimpfung.de
Impfung stehen, wird weiter untersucht. In sehr sel-
tenen Fällen wurden Überempfindlichkeitsreaktionen                        www.infektionsschutz.de
(2 Fälle von Gesichtsschwellung) beobachtet.                              www.rki.de/covid-19-impfen
Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen                       www.pei.de/coronavirus
Fällen Überempfindlichkeitsreaktionen berichtet. Diese
traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich
behandelt werden.
Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – in
sehr seltenen Fällen eine allergische Sofortreaktion bis                  Ausgabe 1 Version 003 (Stand 11. Januar 2021)
hin zum Schock oder andere auch bisher unbekannte
Komplikationen nicht ausgeschlossen werden.                               Dieses Aufklärungsmerkblatt wurde vom Deutschen Grünen
Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche                        Kreuz e. V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-
die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal-                         Institut, Berlin, erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er
und Allgemeinreaktionen überschreiten, steht Ihnen                        darf ausschließlich im Rahmen seiner Zwecke für eine nicht-
Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt selbstverständlich zur                     kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben wer-
Beratung zur Verfügung. Bei schweren Beeinträch-                          den. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.
tigungen begeben Sie sich bitte umgehend in ärztliche                                              in Kooperation mit
Behandlung.

Es besteht die Möglichkeit, Nebenwirkungen auch selbst
zu melden: https://nebenwirkungen.bund.de

  In Ergänzung zu diesem Aufklärungsmerkblatt bie-
  tet Ihnen Ihre Impfärztin / Ihr Impfarzt ein Aufklä-
  rungsgespräch an.

                                        AUFKLÄRUNGSMERKBLATT | Schutzimpfung gegen COVID-19 (Corona Virus Disease 2019) – mit mRNA-Impfstoffen | Seite 3 von 3
ANAMNESE
                                            Schutzimpfung gegen
                                            COVID-19 (Corona Virus Disease 2019)
                                            mit mRNA-Impfstoff
                                            Stand: 11. Januar 2021

Name der zu impfenden Person (Name, Vorname):

Geburtsdatum

Anschrift

1. Besteht bei Ihnen1 derzeit eine akute Erkrankung mit Fieber?
         ja								nein

2. Falls Sie1 bereits die 1. COVID-19-Impfung erhalten haben: Haben Sie1 danach eine allergische Reaktion
   entwickelt?
         ja							                                                        nein

3. Leiden Sie1 unter chronischen Erkrankungen oder Immunschwäche (z.B. durch eine Chemotherapie,
   immunsupprimierende Therapie oder andere Medikamente)?
        ja								nein

    wenn ja, welche

4. Leiden Sie1 an einer Blutgerinnungsstörung oder nehmen Sie blutverdünnende Medikamente ein?
        ja								nein

5. Ist bei Ihnen1 eine Allergie bekannt?
        ja								nein

    wenn ja, welche

6. Traten bei Ihnen1 nach einer früheren, anderen Impfung allergische Erscheinungen, hohes Fieber,
   Ohnmachtsanfälle oder andere ungewöhnliche Reaktionen auf?
        ja								nein

    wenn ja, welche

7. Bei Frauen im gebärfähigen Alter: Besteht zurzeit eine Schwangerschaft oder stillen Sie1?
        ja								nein

8. Sind Sie1 in den letzten 14 Tagen geimpft worden?
        ja								nein

1 Ggf. wird dies von den gesetzlichen VertreterInnen beantwortet
EINWILLIGUNGS-
    ERKLÄRUNG
                                                                    Schutzimpfung gegen
                                                                    COVID-19 (Corona Virus Disease 2019)
                                                                    mit mRNA-Impfstoff
                                                                    Stand: 11. Januar 2021

Name der zu impfenden Person (Name, Vorname)

Geburtsdatum

Anschrift

Ist die zu impfende Person nicht einwilligungsfähig, erfolgt die Einwilligung in die Impfung oder die
Ablehnung der Impfung durch die gesetzliche Vertreterin / den gesetzlichen Vertreter.
Bitte in diesem Fall auch Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters
angeben:

Name, Vorname

Telefonnr.							E-Mail

Ich habe den Inhalt des Aufklärungsmerkblattes zur Kenntnis genommen und hatte die Möglichkeit zu
einem ausführlichen Gespräch mit meiner Impfärztin / meinem Impfarzt.

      Ich habe keine weiteren Fragen.

      Ich willige in die vorgeschlagene Impfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff ein.

      Ich lehne die Impfung ab.

      Ich verzichte ausdrücklich auf das ärztliche Aufklärungsgespräch.

Vermerke

Ort, Datum

Unterschrift der zu impfenden Person                                                Unterschrift der Ärztin / des Arztes
bzw. bei fehlender Einwilligungsfähigkeit
der zu impfenden Person:
Unterschrift der / des gesetzlichen Vertreterin / Vertreters
(Sorgeberechtigte, Vorsorgeberechtigte oder BetreuerIn)

Dieser Anamnese- und Einwilligungsbogen wurde vom Deutschen Grünen
Kreuz e.V., Marburg in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin
erstellt und ist urheberrechtlich geschützt. Er darf ausschließlich im Rahmen
seiner Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weiter-
gegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.
Herausgeber Deutsches Grünes Kreuz e.V., Marburg
In Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin
Ausgabe 001 Version 002 (Stand 11. Januar 2021)
Verkündung
                                                                            Veröffentlicht am Montag, 21. Dezember 2020
                                                                            BAnz AT 21.12.2020 V3
             www.bundesanzeiger.de                                          Seite 1 von 7

                                      Bundesministerium für Gesundheit

                                                     Verordnung
                                          zum Anspruch auf Schutzimpfung
                                         gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
                                     (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)

                                                   Vom 18. Dezember 2020

  Auf Grund des § 20i Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2, Satz 3, 7 und 8 sowie 10 bis 11 des
Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember
1988, BGBl. I S. 2477, 2482), der durch Artikel 4 Nummer 1 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397)
neu gefasst worden ist, und auf Grund des § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 Buchstabe c und f des Infektionsschutz-
gesetzes (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2000, BGBl. I S. 1045), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 des
Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ge-
sundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und nach Anhörung des Spitzenver-
bandes Bund der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Ständigen Impfkommission beim
Robert Koch-Institut und des Verbands der Privaten Krankenversicherung:

                                                            Inhaltsübersicht
§    1   Anspruch
§    2   Schutzimpfungen mit höchster Priorität
§    3   Schutzimpfungen mit hoher Priorität
§    4   Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität
§    5   Folge- und Auffrischimpfungen
§    6   Leistungserbringung
§    7   Impfsurveillance
§    8   Terminvergabe
§    9   Vergütung der Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses und eines gegebenenfalls zu vergebenden Codes für die Terminvergabe
§   10   Teilfinanzierung der Kosten der Impfzentren
§   11   Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
§   12   Verfahren für die Zahlung von den privaten Krankenversicherungsunternehmen
§   13   Evaluierung
§   14   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

                                                               §1
                                                            Anspruch
  (1) Personen nach Satz 2 haben im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutz-
impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Anspruchsberechtigt nach Satz 1 sind:
1. Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert
   sind,
2. Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben,
3. Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in
   den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind, und
4. Personen, die im Auftrag einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder eines in den §§ 2 bis 4 genannten
   Unternehmens im Ausland tätig sind.
   (2) Die Länder und der Bund sollen den vorhandenen Impfstoff so nutzen, dass die Anspruchsberechtigten in der
folgenden Reihenfolge berücksichtigt werden:
1. Anspruchsberechtigte nach § 2,
2. Anspruchsberechtigte nach § 3,
3. Anspruchsberechtigte nach § 4 und
4. alle übrigen Anspruchsberechtigten nach Absatz 1.
Innerhalb der in Satz 1 genannten Gruppen von Anspruchsberechtigten können auf Grundlage der jeweils vorliegen-
den infektiologischen Erkenntnisse, der jeweils aktuellen Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert
Koch-Institut und der epidemiologischen Situation vor Ort bestimmte Anspruchsberechtigte vorrangig berücksichtigt
werden.
Verkündung
                                                                    Veröffentlicht am Montag, 21. Dezember 2020
                                                                    BAnz AT 21.12.2020 V3
           www.bundesanzeiger.de                                    Seite 2 von 7

   (3) Der Anspruch nach Absatz 1 Satz 1 umfasst die Aufklärung und Impfberatung der zu impfenden Person, die
symptombezogene Untersuchung zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien, die Verabreichung des Impf-
stoffes, die Beobachtung der sich an die Verabreichung des Impfstoffes unmittelbar anschließenden Nachsorgephase
und erforderliche medizinische Intervention im Falle des Auftretens von Impfreaktionen. Die Aufklärung und Impfbe-
ratung der zu impfenden Person beinhalten:
1. die Information über den Nutzen der Schutzimpfung und die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19),
2. die Erhebung der Anamnese einschließlich der Impfanamnese sowie der Befragung über das Vorliegen möglicher
   Kontraindikationen,
3. die Feststellung der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen oder Allergien,
4. Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen der Schutzimpfung,
5. die Informationen über den Eintritt und die Dauer der Schutzwirkung der Schutzimpfung,
6. Hinweise zu Folge- und Auffrischimpfungen,
7. Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Schutzimpfung.
Der Anspruch nach Absatz 1 umfasst außerdem die Ausstellung einer Impfdokumentation nach § 22 des Infektions-
schutzgesetzes. Die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person im Sinne von § 22 Absatz 2
Satz 1 Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes ist das Impfzentrum nach § 6 Absatz 1 Satz 1.

                                                        §2
                                     Schutzimpfungen mit höchster Priorität
  Folgende Personen haben mit höchster Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger
   Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
3. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln,
   betreuen oder pflegen,
4. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das
   Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten,
   als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6
   Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante
   aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
5. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen
   ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus
   SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

                                                        §3
                                       Schutzimpfungen mit hoher Priorität
  Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
1. Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
2. Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach
   einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
   a) Personen mit Trisomie 21,
  b) Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung,
   c) Personen nach Organtransplantation,
3. eine enge Kontaktperson
   a) von pflegebedürftigen Personen nach § 2 Nummer 1 und nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person
      oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,
  b) von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,
4. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen
   tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen
   oder pflegen,
5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug
   auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmit-
   telbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,
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