STADT LICHTENSTEIN/SA - Landkreis Zwickau BEBAUUNGSPLAN SONDERGEBIET
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
STADT LICHTENSTEIN/SA. Landkreis Zwickau BEBAUUNGSPLAN SONDERGEBIET „Bettenhaus am Schlosshotel“ BEGRÜNDUNG STAND: 05 / 2021 PLANVERFASSER: Büro für Städtebau GmbH Chemnitz Leipziger Straße 207 09114 Chemnitz Tel.: (0371) 36 74 170 E-Mail: info@staedtebau-chemnitz.de Fax: (0371) 36 74 177 Internet: www.staedtebau-chemnitz.de
Stadt Lichtenstein/Sa. Bebauungsplan Sondergebiet „Bettenhaus am Schlosshotel“ Stand: Vorentwurf Mai 2021 Stadt: Lichtenstein/Sa. Verwaltungsgemeinschaft: Rund um den Auersberg Landkreis: Zwickau Bundesland: Freistaat Sachsen Der Bebauungsplan besteht aus: - Teil A - Planzeichnung Maßstab 1 : 500 - Teil B - Text Planverfasser: Büro für Städtebau GmbH Chemnitz Leipziger Straße 207 09114 Chemnitz Tel.: 0371/ 3674 170 Fax.: 0371/ 3674 177 E-Mail: info@staedtebau-chemnitz.de Internet: www.staedtebau-chemnitz.de Geschäftsführer: Stadtplaner Dipl.-Geogr. Thomas Naumann Leiterin Stadtplanung: Stadtplanerin M. Sc. Simone Freiberg Verantw. Bearbeiter: Dipl.-Ing. Evert Hollander Geschäftsleitung Chemnitz, August 2021
Urheberrecht Das vorliegende Dokument (Städtebauliche Planung) ist urheberrechtlich geschützt gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Urheberrechte. Eine (auch auszugsweise) Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Büro für Städtebau GmbH Chemnitz sowie der planungstragenden Kommune unter Angabe der Quelle zulässig.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 1 Inhaltsverzeichnis Teil I: Grundlagen ..................................................................................................... 4 1. Rechtsgrundlagen ....................................................................................................... 4 2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplans .................................................................... 6 2.1 Planungsanlass und -erfordernis .......................................................................... 6 2.2 Bedarfsbegründung .............................................................................................. 6 2.3 Planungsalternativen ............................................................................................ 7 3. Räumlicher Geltungsbereich ...................................................................................... 8 3.1 Lage und örtliche Situation .................................................................................. 8 3.2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes ............................................................ 9 3.3 Geländeverhältnisse und Topografie ............................................................... 10 3.4 Aktuelle Nutzungsstruktur des Bebauungsplangebietes ................................ 11 3.5 Nutzungsstruktur in der Umgebung ................................................................... 13 3.6 Besitz- und Eigentumsverhältnisse ..................................................................... 13 3.7 Verkehrserschließung .......................................................................................... 13 3.8 Denkmalschutz ..................................................................................................... 14 3.9 Baugrund, Altbergbau, Altlasten und Archäologie ....................................... 14 3.10 Plangrundlage.................................................................................................. 15 3.11 Verfahren .......................................................................................................... 15 4. Übergeordnete Planungen ....................................................................................... 16 4.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung .............................................. 16 4.2 Flächennutzungsplan .......................................................................................... 22 4.3 Fachplanungen und Gutachten....................................................................... 23 Teil II: Städtebauliche Planung .............................................................................. 24 5. Städtebauliches Konzept .......................................................................................... 24 5.1 Grundlage Studie und Visualisierung ................................................................ 24 5.2 Sichtfeldanalyse................................................................................................... 24
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 2 5.3 Methode ............................................................................................................... 26 5.4 Analyse und Ableitung Rahmensetzung Bebauungsplan ............................. 26 5.5 Architektonische Präzisierung ............................................................................ 28 5.6 Vorgaben Bebauungsplan ................................................................................ 33 6. Zeichnerische und textliche Festsetzungen ............................................................ 34 6.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................. 34 6.2 Maß der baulichen Nutzung .............................................................................. 35 6.3 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise ................................................ 36 6.4 Verkehrsflächen ................................................................................................... 38 6.5 Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ....................................................................................................................... 39 6.6 Zuordnungsfestsetzungen für Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft ............................................................................................................... 42 6.7 Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen .......................................................... 42 6.8 Flächenbilanz ....................................................................................................... 45 7. Stadttechnische Erschließung .................................................................................. 46 8. Auswirkungen der Planung ....................................................................................... 49 8.1 Auswirkungen auf Natur und Landschaft ........................................................ 49 8.2 Auswirkungen auf Boden und Fläche .............................................................. 50 8.3 Auswirkungen auf Wasser ................................................................................... 50 8.4 Auswirkungen auf Luft- und Klima ..................................................................... 50 8.5 Auswirkungen auf Ort- und Landschaftsbild.................................................... 51 8.6 Auswirkungen auf Immissionen .......................................................................... 51 8.7 Auswirkungen auf Wirtschaft und soziale Verhältnisse ................................... 51 8.8 Auswirkungen auf den Verkehr ......................................................................... 51 8.9 Auswirkungen auf den Bestand ........................................................................ 52 9. Kostentragung............................................................................................................ 53 Teil III: Umweltbericht ............................................................................................. 54
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 3 1. Einleitung .................................................................................................................... 54 1.1 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele des Bebauungsplans 54 1.2 Übergeordnete Ziele des Umweltschutzes ....................................................... 54 Quellenverzeichnis ................................................................................................. 59
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 4 Teil I: Grundlagen 1. Rechtsgrundlagen Bundesrecht - Baugesetzbuch (BauGB) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) - Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 27.07.2021 (BGBl. I S. 3146) - Planzeichenverordnung (PlanZV) – Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) - Raumordnungsgesetz (ROG) - vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25.06.2021 (BGBl. I S. 2020) - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23.02.2021 (BGBl. I S. 306) - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 09.06.2021 (BGBl. I S. 1699) - Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) - Gesetz zur Sicherstellung ordnungs- gemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19- Pandemie vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 353) - Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) – Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vom 18.03.2021 (BGBI. I S. 354)
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 5 Landesrecht - Sächsische Bauordnung (SächsBO) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.05.2016 (SächsGVBl. S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 12.04.2021 (SächsGVBl. S. 517) - Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2020 (SächsGVBl. S. 722) - Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) - vom 03.03.1993 (SächsGVBl. S. 229), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 21.05.2021 (SächsGVBl. S. 578) - Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) - vom 06.06.2013 (SächsGVBl. S. 451), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 09.02.2021 (SächsGVBl. S. 243) - Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) - vom 12.07.2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08.07.2016 (SächsGVBl. S. 287) - Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) - vom 10.04.1992 (SächsGVBl. S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 11.05.2019 (SächsGVBl. S. 358) - Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) - vom 11.12.2018 (SächsGVBl. S. 706), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 12.04.2021 (SächsGVBl. S. 517) - Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über den Landesentwicklungsplan Sachsen (LEP 2013) vom 14.08.2013 (SächsGVBl. S. 582) Auf die Beachtlichkeit weiterer Gesetzlichkeiten wird hingewiesen.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 6 2. Ziele und Zwecke des Bebauungsplans 2.1 Planungsanlass und -erfordernis Die Stadt Lichtenstein/Sa. beabsichtigt neben dem Schloss Lichtenstein, dem Wahrzeichen der Stadt, auf dem östlich direkt angrenzenden Grundstück eine maßvolle bauliche und auf die Umgebung abgestimmte Erweiterung des im Schloss entstehenden Hotels zu ermöglichen. Ein Investor realisiert derzeit die Umnutzung des historischen Schlosses zu einem Schlosshotel mit Wellnesslandschaft, welches in der 4-Sternen Kategorie oder höher betrieben werden kann. Diese Umnutzung wird durch die Bundesrepublik Deutschland und den Freistaat Sachsen im Rahmen der „Denkmalschutz- und Baukulturförderung“ und der Förderung „Städtebaulicher Denkmalschutz“ unterstützt. 2.2 Bedarfsbegründung Der Investor benötigt für die Wirtschaftlichkeit des Schlosshotels weitere Räumlichkeiten, die in separaten Gebäuden untergebracht werden sollen. Das öffentliche Interesse der Stadt Lichtenstein/Sa. besteht darin, die regionale Wirtschaftsstruktur sowie ihre Tourismusattraktivität weiter zu stärken. Es liegt bereits ein Gebäudekonzept für das Hauptgebäude dieser Erweiterung vor, dass von der Stadt Lichtenstein/Sa. unterstützt wird. Das städtebauliche Konzept und das Hochbaukonzept vom Architekturbüro D I A aus Lichtenstein, wurde in enger Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LfD) entwickelt, um sicherzustellen, dass das Vorhaben sich dem Schloss unterordnet und sich in der Umgebung einfügt. Das LfD hat dem Konzept mit nur minimalen Anpassungen (z.B. Tiefgaragenzufahrt) zugestimmt. Der Bebauungsplan richtet sich maßgeblich nach den bereits vorliegenden Bauabsichten des Investors. Es wird, statt ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, ein qualifizierter Bebauungsplan (auch Angebotsbebauungsplan genannt) bevorzugt, um im detaillierteren Planungsprozess Spielräume für den Investor offenzulassen. Dies auch im Hinblick auf genauere denkmalpflegerische Anforderungen, die erst in weiteren Detailstufen mit dem LfD abgestimmt werden können. Dennoch werden umfassende und konkrete Festsetzungen getroffen, um das erforderliche Einfügen und sich dem Schloss Unterordnen zu gewährleisten.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 7 Aufgrund der angestrebten symbiotischen Wirkung bei der Betreibung der Erweiterung des Schlosshotels und das Schlosshotel selbst, ist die Anordnung dieser Nutzung in direkter Nähe zum Schloss alternativlos. Die Möglichkeit einer Mitnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten des benachbarten Palais und des DAETZ-Zentrums wurde durch den Investor geprüft. Weil dies sich als unmöglich herausstellte und keine weiteren geeigneten Räumlichkeiten in direkter Nähe vorhanden, sind wird auf einen Neubau ausgewichen. Die Anordnung dieses Neubaus auf dem östlich direkt angrenzenden und bereits erschlossenen sowie baulich genutzten Grundstück ist dabei die logische Konsequenz. 2.3 Planungsalternativen Der Verzicht auf die Planung (Nullvariante) würde die Wirtschaftlichkeit des Schlosshotels gefährden, die Attraktivität der Stadt für Touristen verringern und die regionale Wirtschaftsstruktur schwächen. Der Bebauungsplan stellt eine maßvolle und bedarfsgerechte Erweiterung der Bebauung an der Schlossallee dar und mit dem Sondergebiet „Bettenhaus am Schlosshotel“ soll der Bedarf der Stadt an einem neuen Hotel abgedeckt werden.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 8 3. Räumlicher Geltungsbereich 3.1 Lage und örtliche Situation Die Stadt Lichtenstein/Sa. ist Teil des Verwaltungsverbandes „Um den Auersberg“ zusammen mit den Mitgliedsgemeinden Bernsdorf und St. Egidien. Die sächsische Stadt liegt im östlichen Teil des Landkreises Zwickau und ist über die B 173 erreichbar. Anschlussmöglichkeiten zu den Bundesautobahnen bestehen bei den Abfahrten Hohenstein-Ernstthal (A4) und Abfahrt Hartenstein (A72). Gemäß der sächsischen Gemeindestatistik zählt die Stadt momentan 11.177 Einwohner*innen - Stand: 31.12.2019 - und erstreckt sich über eine Fläche von 15,4 km². Die Stadt Lichtenstein/Sa. ist Mittelzentrum im Mittelzentralen Städteverbund mit Hohenstein-Ernstthal und Oberlungwitz. Die Stadt Chemnitz befindet sich ca. 29 km östlich, die Stadt Zwickau ca. 12 km westlich der Stadt Lichtenstein/Sa. Zur Stadt Lichtenstein/Sa. gehören auch die Ortsteile Heinrichsort und Rödlitz. Chemnitz A4 Kreisfreie Stadt Chemnitz B 180 B 173 Landkreis Zwickau B 180 Zwickau B 173 Erzgebirgs -Kreis Stadt Lichtenstein/Sa. A 72 Abb. 1 | Lage der Stadt Lichtenstein/Sa.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 9 B 173 B 173 Lage des Satzungsgebietes Abb.2 | Lage des Plangebiets 3.2 Geltungsbereich des Bebauungsplanes Das Plangebiet des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 56/1 der Gemarkung Lichtenstein vollständig. Das Plangebiet wird über die Straße „Schlossallee“ erschlossen und der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst insgesamt 1,15 ha. Das Plangebiet fällt von Nord nach Süd stark ab. Bei einer Ortsbegehung mit der Unteren Forstbehörde des Landratsamts Zwickau am 06.02.2020 wurde festgestellt, dass auf dem Flurstück 56/1 der Gemarkung Lichtenstein kein Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen vorhanden ist. Der sich auf dem Flurstück 81 der Gemarkung Lichtenstein befindliche Wald ist insgesamt weiter als 30 m von dem Geltungsbereich des Bebauungsplans entfernt. Der Wald auf dem Flurstück 46/1 der Gemarkung Lichtenstein wird im südwestlichen Bereich für die Erweiterung der Außenanlagen des Schlosses umgewandelt, sodass der Wald auf diesem Grundstück in einem Abstand von über 35 m zum Geltungsbereich steht. Daher ist der von der Unteren Naturschutzbehörde vorgegebene Abstand zur Bebauung in jedem Falle gewährleistet und ist somit für die Planung nicht beeinträchtigend.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 10 Daetz-Centrum Palais 46/1 Schloss 56/1 81 Geltungsbereich Abb. 3 | Lage des Plangebiets (Quelle RAPIS) 3.3 Geländeverhältnisse und Topografie Das Plangebiet befindet sich auf einem stark geneigten Hang, der in Richtung der Innenstadt abfällt. Der Hauptteil des Grundstücks liegt in einer Höhenlage zwischen ca. 335 m am südwestlichen Rand und ca. 355 m ü NHN am nordöstlichen Rand über Normalhöhennull (NHN) im amtlichen Deutschen Höhenreferenzsystem (DHHN2016). Ein kleiner, noch zum Flurstück gehörender Streifen entlang den Schlosstreppen, fällt bis auf ca. 315 m ü NHN ab. Das Plangebiet gliedert sich in eine sich im Zentrum des Geltungsbereichs befindliche Anhöhe und zwei nordöstlich und westlich davon liegende Einsenkungen. Die im Westen angrenzenden, zum Schloss gehörenden Flurstücke liegen ebenfalls auf einer Anhöhe. Das Gelände steigt auf den angrenzenden Flurstücken nördlich und östlich vom Plangebiet weiter an. Südlich und südwestlich vom Geltungsbereich verläuft ein 20 bis 30 m hoher Geländesprung, der die Bebauung entlang der Schlossallee vom tiefer liegenden Stadtgefüge trennt.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 11 355 m ü NHN 56/1 Geltungsbereich 315 m 335 m ü NHN ü NHN Abb. 4 | Geländeverhältnisse des Plangebiets 3.4 Aktuelle Nutzungsstruktur des Bebauungsplangebietes Das Plangebiet stellt eine Innenbereichsfläche dar, die momentan als Garten genutzt wird. Dabei handelt es sich überwiegend um halboffene Rasenflächen mit einzelnen Obstgehölzen in Südhanglage und mit Zierhecken und Randgehölze an den Grenzen des Flurstückes. Im Nordteil der Fläche zur Schlossallee befinden sich drei eingeschossige Gebäude, die als Garagen und Lagerräume genutzt werden. Im nordöstlichen und südlichen Bereich grenzen Wohnhäuser an. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus Ein- und Mehrfamilienhäusern aus verschiedenen Zeitepochen. Sie sind zum Teil freistehend und in Hausgruppen mit unterschiedlichen Dachformen angeordnet. Im Osten und Südosten grenzt eine öffentliche Grünfläche an. Westlich schließt direkt das Schlossgelände mit dem Schloss Lichtenstein an, im Nordwesten werden dem Schloss zugeordnete Parkplätze angelegt. Direkt nördlich daran angrenzend befindet sich ein Wald. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an der Schlossallee an, direkt nördlich davon befinden sich das Palais und das Daetz-Zentrum.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 12 Geltungsbereich Abb. 5 | Luftbild des Plangebiets Abb. 6: Rasenflächen in der Mitte des Abb. 7: Schuppen und benachbartes Plangebiets, Richtung Nordwesten. Wohnhaus, Richtung Nordosten. Abb. 6 und 7 | Bestandsbilder des Plangebiets, März 2020
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 13 Abb. 8: Randgehölze und Sicht auf das Abb. 9: Hanglage und angrenzende öffent- Schloss, Richtung Westen. liche Grünfläche, Richtung Südosten. Abb. 8 und 9 | Bestandsbilder des Plangebiets, März 2020 3.5 Nutzungsstruktur in der Umgebung Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich am nördlichen Innenstadtrand. Der Geltungsbereich ist aufgrund der topografischen Lage am Südhang städtebaulich jedoch der Schlossallee zuzuordnen. Die umgebende Nutzung ist stark durchmischt und gliedert sich in Wohnbebauung, Gewerbe, Naherholung sowie Kultur und Fremdenverkehr. 3.6 Besitz- und Eigentumsverhältnisse Das Flurstück 56/1, Gemarkung Lichtenstein befindet sich im Privateigentum. Der Vorhabenträger hat mit dem Grundstückseigentümer einen Kaufoptionsvertrag geschlossen und wird, sobald das Baurecht mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses vorliegt, vertragsgemäß das Grundstück kaufen. 3.7 Verkehrserschließung Die Verkehrserschließung ist ausgehend von der öffentlichen Straße „Schlossallee“ vollständig gewährleistet. Die „Schlossallee“ verläuft in ost-westlicher Richtung und wird verkehrstechnisch über die Staatsstraße S 256 (Chemnitzer Straße) erschlossen. Aufgrund der geplanten Hotel-Bebauung ist zu erwarten, dass sich die Verkehrsbelastung auf der „Schlossallee“ geringfügig erhöht. Während der Bauphase ist die Gewährleistung eines angemessenen Bauablaufs, einschließlich der
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 14 Verkehrssicherung in dem nachgeordneten Verfahren der Genehmigungsplanung und der Bauausführung durch die jeweiligen Bauherr*innen sicherzustellen. 3.8 Denkmalschutz Direkt angrenzend an das Plangebiet befindet sich das Kulturdenkmal Schloss Lichtenstein. Die Sachgesamtheit besteht aus den folgenden Einzeldenkmalen: Schloss, Schlosspark und Schlossberg mit Schlosstreppen, Gruft der Schönburger, die Umfassungsmauern am Schloss und das erhaltene Abwassersystem. Darüber hinaus die Einzeldenkmäler: ehem. Amtsgericht (heute als Schlosspalais bezeichnet) und Gedenkstein sowie die Remise am Schlosspalais. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt vollständig im Denkmalschutzgebiet Altstadt Lichtenstein (Vorschlag). Die Erstellung einer vertiefenden städtebaulichen Studie erfolgte begleitend zum Entwurf des Bebauungsplans (siehe Teil II, Punkt 5: Städtebauliches Konzept). Das Modellieren der möglichen Gebäudedimensionen ermöglichte es, den Bebauungsplanentwurf zu präzisieren und die Belange des Denkmalschutzes sowie der Denkmalpflege ausführlich zu analysieren und zu berücksichtigen. Das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) begleitete den Prozess beratend und hat dem Ergebnis der Studie/ der Konzeptplanung zugestimmt. 3.9 Baugrund, Altbergbau, Altlasten und Archäologie Falls Spuren alten Bergbaus angetroffen bzw. mögliche bergbaubedingte Schadensereignisse bemerkt werden, so ist gemäß § 5 SächsHohlrVO das Sächsische Oberbergamt davon in Kenntnis zu setzen. Im Plangebiet sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt. Trotzdem kann das Vorhandensein von Altlasten nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Sollten während der Bauphase schädliche Bodenveränderungen nach BBodenSchG bekannt werden, so ist dies dem LRA Vogtlandkreis umgehend anzuzeigen. Bei konkreten Baumaßnahmen sind die ausführenden Firmen auf die Meldepflicht von Bodenfunden gemäß § 20 SächsDSchG hinzuweisen.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 15 Weitere Informationen zum Baugrund, Altbergbau Altlasten und Archäologie werden in der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange abgefragt. 3.10 Plangrundlage Die Plangrundlage bilden die digitalen Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) des Freistaates Sachsen für die Stadt Lichtensten/Sa., Gemarkung Lichtenstein, Stand Mai 2021. 3.11 Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird nach dem Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939) im zweistufigen Regelverfahren durchgeführt. Dadurch ist neben der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, auch eine frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderlich. Parallel zu den beiden Offenlegungen soll die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB erfolgen. Darüber hinaus ist die Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB, welcher in die Begründung des Bebauungsplanes integriert wird, notwendig. § 1a Abs. 3 BauGB schreibt zudem vor, dass die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Abwägung zu berücksichtigen ist. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurde am 18.05.2020 in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates beschlossen.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 16 4. Übergeordnete Planungen 4.1 Raumordnung, Landes- und Regionalplanung Für Bauleitplanverfahren besteht eine Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung. Letztere sind auf Grundlage des Sächsischen Landesplanungsgesetzes SächsLPlG im Landesentwicklungsplan Sachsen vom 14.08.2013 (LEP 2013) enthalten. Demnach ist die Stadt Lichtenstein/Sa. Mittelzentrum im Mittelzentralen Städteverbund mit Hohenstein-Ernstthal und Oberlungwitz und liegt an einer überregionalen Verbindungsachse. Die Mittelzentren sind als regionale Wirtschafts-, Bildungs-, Kultur-, und Versorgungszentren, insbesondere zur Stabilisierung des ländlichen Raumes, zu sichern und zu stärken. Stadt Lichtenstein/Sa. Abb. 10 | Lichtenstein/Sa. im Auszug der Festlegungskarte LEP 2013 Die Grundsätze (G) nach § 3 Abs.1 Nr.3 ROG sind zu berücksichtigen, die Ziele (Z) nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ROG bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten, d.h. es besteht eine Anpassungspflicht für die Gemeinden nach § 1 Abs. 4 BauGB.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 17 • Gemäß G 2.2.1.1 soll die Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke in allen Teilräumen Sachsens vermindert werden. • Nach Z 2.2.1.9 ist eine Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden. • Gemäß G 2.2.2.2 soll die Entwicklung der Städte und Dörfer so erfolgen, dass das historische Siedlungsgefüge angemessen berücksichtigt wird und die Innenstädte als Zentren für Wohnen, Gewerbe und Handel, Infrastruktur und Daseinsvorsorge gestärkt und weiterentwickelt werden. Das Plangebiet ist anthropogen vorgeprägt und wird teilweise bereits als bauliche Fläche genutzt. Das Reduzieren der Flächenneuinanspruchnahme kann insofern teilweise durch Verzicht auf Neuinanspruchnahme erreicht werden. Eine weitere Strategie ist das Nachverdichten in erschlossener Lage, in direktem Anschluss an die Lichtensteiner Innenstadt. Dies sorgt zudem dafür, dass eine Zersiedlung der Landschaft vermieden werden kann und die Innenstadt weiterentwickelt wird. Durch die aktive Beteiligung des Landesamts für Denkmalpflege im Entwurfsprozess ist die angemessene Berücksichtigung des historische Siedlungsgefüges gewährleistet. • Gemäß G 2.3.3.1 sollen sich alle tourismusrelevanten Vorhaben und Projekte in die jeweilige Destinationsstrategie einfügen. • Nach Z 2.3.3.2 In den Tourismusregionen beziehungsweise den zu bildenden Destinationen ist die für den Ausbau des Tourismus notwendige Infrastruktur vorzuhalten und qualitativ weiter zu entwickeln. Grenzübergreifende Anforderungen sind in die Entwicklung einzubeziehen. • Gemäß G 2.3.3.4 sollen historisch wertvolle städtebauliche Strukturen mit überregional bedeutsamen kulturellen Einrichtungen als Schwerpunkte des Städte- und Kulturtourismus weiterentwickelt und entsprechend vermarktet werden. Die relevante Destinationsstrategie für die Region Chemnitz, Zwickau, Mittelsachen, Altenburger Land, Stand 2016 (zurzeit in Überarbeitung) wird berücksichtigt. Indem das Plangebiet einer baulichen Nutzung zugeführt wird, mit Zweckbestimmung Fremdenverkehr, wird die Weiterentwicklung der für den Ausbau des Tourismus notwendigen Infrastruktur ermöglicht. Die im Geltungsbereich vorgesehene Erweiterung des Schlosshotels ist für die Wirtschaftlichkeit der Umnutzung des historischen Schlosses unentbehrlich und trägt somit maßgebend zur
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 18 Weiterentwicklung und entsprechenden Vermarktung einer historisch wertvollen städtebaulichen Struktur mit überregional bedeutsamer kultureller Einrichtung bei. Diesen landesplanerischen Grundsätzen und Zielen werden mit der Überplanung des Plangebiets am Standort in direktem Anschluss am Schlossgelände und der Flächenbereitstellung für das konkrete Vorhaben für die Schlosshotelerweiterung vollumfänglich entsprochen. Die Stadt Chemnitz gehört zum Planungsverband Region Chemnitz, am 01.08.2008 hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der Regionen „Südwestsachsen“ und der um den ehemaligen Landkreis Döbeln erweiterten Region „Chemnitz – Erzgebirge“. Für das Plangebiet ist der seit 31.07.2008 rechtskräftige Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge relevant. Der Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz wurde 2016 einem förmlichen Beteiligungsverfahren unterzogen. Eine erneute Auslegung wird Juli und August 2021 durchgeführt. Der erreichte Planstand stellt derzeit noch keine Rechtsgrundlage dar. Die in Aussicht gestellten Ziele und Grundsätze sind allerdings bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu beachten. Der Planbereich liegt vollständig innerhalb der Siedlungsflächen des Stadtgebietes Lichtensteins. Es bestehen keine regionalplanerischen Restriktionen für den Standort.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 19 Plangebiet Abb. 11 | Plangebiet im Auszug der Raumnutzungskarte - Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge 2008 Folgende Grundsätze (G) sind für den Bebauungsplan besonders relevant: Entsprechend Grundsatz G 9.1.1 sollen Tourismus und Erholung in den Tourismus- und Erholungsgebieten sowie Tourismus- und Erholungsschwerpunkten der Region mit entsprechendem natürlichem und infrastrukturellem Potenzial zur wirtschaftlichen Entwicklung und Arbeitsplatzsicherung beitragen. Dabei soll insbesondere die Qualität der hierfür erforderlichen Infrastruktur verbessert werden. Das Plangebiet grenzt laut Karte 3 (Tourismus und Erholung des Regionalplans Chemnitz-Erzgebirge 2008 an das Tourismus- und Erholungsgebiet „Ergänzungsgebiet Rümpfwald-Lichtenstein-Oelsnitz). Gemäß G 9.2.4.1 sollen die Ergänzungsgebiete in erster Linie der landschaftsbezogenen Erholung vorbehalten bleiben. Erforderliche infrastrukturelle Maßnahmen sollen innerhalb der vorhandenen Schwerpunkte und Siedlungen erfolgen.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 20 Die Stadt Lichtenstein/Sa. ist in der gleichen Karte als Tourismus- und Erholungsschwerpunkt für Städtetourismus und Tagesverkehr dargestellt. Die für Tourismus und Erholung erforderlichen infrastrukturellen Maßnahmen für sowohl das Ergänzungsgebiet Rümpfwald-Lichtenstein-Oelsnitz als auch für die Stadt Lichtenstein/Sa. selbst, sollten in dem Schwerpunkt realisiert werden. Das Plangebiet wäre deshalb ein geeigneter Ort für die (u.a. infrastrukturelle) Stärkung von Tourismus und Erholung. Gemäß G 9.4.6 sollen die Tourismus- und Erholungsschwerpunkte zudem ihrer jeweiligen Hauptfunktion entsprechende Einrichtungen und Freiflächen erhalten und komplettieren. Über eine attraktive Ortsbildgestaltung und ein breites Angebotsspektrum sowie dem Erhalt der regionalen Besonderheiten der historisch gewachsenen Siedlungslandschaft und der baukulturellen Identität der Siedlungen soll die Anziehungskraft der Tourismus- und Erholungsschwerpunkte gesteigert werden und zur besseren Auslastung der touristischen Einrichtungen beitragen. Im Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz, Stand Mai 2021, ist in der Karte 1.2. Raumnutzung wie bereits im aktuellen Regionalplan das Plangebiet als Siedlungsfläche eingetragen. Nach Karte 7 – Landschaftsgliederung: liegt das Plangebiet im Erzgebirgsbecken, zwischen den beiden Standlandschaften Zwickau und Chemnitz.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 21 Plangebiet Abb. 12 | Auszug der Raumnutzungskarte – Entwurf des Regionalplans Region Chemnitz, Stand 2021 In Karte 9 – Bereiche der Landschaft mit besonderen Nutzungsanforderungen liegt das Vorhaben in einem Bereich mit besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz. Nach Z 2.2.1.4 soll in den Bereichen mit besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz die durch Stoffeinträge bedingte Beeinträchtigung des Grundwassers verringert werden. Nach Karte 10 – Besondere Bodenfunktionen befinden sich im Plangebiet Böden mit besonderer Infiltrationsfähigkeit und Speicherfunktionen. In Karte 13 – Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse liegt das Plangebiet im Bereich mit relevanten und sehr relevanten Räumen für Fledermäuse. Gemäß G 2.1.3.9 sollen die festgelegten Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse in ihrer Funktionsfähigkeit als Lebensraum für Fledermäuse erhalten werden.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 22 Der Bebauungsplan berücksichtigt diese regionalplanerischen Grundsätze und beachtet die regionalplanerischen Ziele insbesondere hinsichtlich der Stärkung des Tourismus- und Erholungsschwerpunkts für Städtetourismus und Tagesverkehr, indem ein bereits als Siedlungsfläche definierter Ort nachverdichtet wird. 4.2 Flächennutzungsplan Grundsätzlich sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Die Stadt Lichtenstein/Sa. verfügt über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan vom 13.02.2017 im Städteverbund Sachsenring, gemeinsam mit den Städten Hohenstein-Ernstthal und Oberlungwitz sowie den Gemeinden Bernsdorf und St. Egidien. Mit den zwei Gemeinden hat die Stadt Lichtenstein/Sa. sich im Verwaltungsgemeinschaft ‚Rund um den Auersberg‘ zusammengeschlossen. Im Flächennutzungsplan wird das Plangebiet als Sonstiges Sondergebiet mit Zweckbestimmung ‚Fremdenverkehr‘ dargestellt. Damit kann der Bebauungsplan Sondergebiet „Bettenhaus am Schlosshotel“ gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Plangebiet Abb. 13 | Ausschnitt aus dem gemeinsamer Flächennutzungsplan Städteverbund Sachsenring
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 23 4.3 Fachplanungen und Gutachten Als fachliche Grundlagen zum Bebauungsplan wurden die nachfolgend benannten Gutachten und Fachplanungen erstellt. Die relevanten Ergebnisse wurden in die vorliegende Planung übernommen. Die Gutachten wurden vollständig im Anlagenteil der Begründung eingestellt. Artenschutzfachliche Risikoeinschätzung zum Vorhaben „Schloss Lichtenstein“, Stand 24.03.2020, igc Ingenieurgruppe Chemnitz GbR Es werden zurzeit zusätzliche Artenschutzkartierungen für die Eingriffe in den Randgehölzen im östlichen Planbereich erstellt. Eine Entwässerungskonzeption wird bis zum Entwurf des Bebauungsplans noch erzeugt. Eine Schallimmissionsprognose wird ebenfalls bis zum Entwurf des Bebauungsplans noch erstellt.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 24 Teil II: Städtebauliche Planung 5. Städtebauliches Konzept 5.1 Grundlage Studie und Visualisierung Das Ziel des Bebauungsplans ist es, eine Kapazitätserweiterung für das Hotel im Schloss Lichtenstein/Sa. zu ermöglichen. Es waren ursprünglich ca. 80 Zimmer (später auf 60 Zimmer reduziert – siehe Kapitel 5) in einem eigenständigem Gebäude (inkl. Frühstücksraum, Fitness usw.) vorgesehen. Die Kubatur des Hauptgebäudes soll ca. 70 m x 20 m x 15 m (Länge, Breite, Höhe) sein. Aufgrund der prominenten Lage des Plangebiets in direkter Gegenüberstellung zum Schloss und um die örtlichen Bedingungen sowie Anforderungen am Standort zu vertiefen, erfolgte die Erstellung einer städtebaulichen Studie begleitend zum Vorentwurf des Bebauungsplans. Das Modellieren der möglichen Gebäudedimensionen und deren Positionierung ermöglichte es, den Bebauungsplanvorentwurf zu präzisieren. Es wurden die Auswirkungen auf benachbarte Bestandsbebauungen und -nutzungen, insbesondere auf das Schloss, das Palais und das Daetz-Centrum sowie die angrenzende Wohnbebauung erfasst. Das Vorhaben soll sich dem Schloss unterordnen. 5.2 Sichtfeldanalyse Die Ermittlung der Sichtfelder in den drei Sichtbereichen (Nah-, Mittel- und Fernsicht) liefert die Basis für die Perspektivwahl des städtebaulichen Konzeptes. Im Geltungsbereich wurde am höchstem Punkt des Geländes ein fiktives Objekt von 12 m Höhe gestellt, um digital ermitteln zu können von welchen Standorten das Vorhaben zu sehen wäre. Dabei wurde in drei Kategorien unterschieden: • Plangebiet unsichtbar durch Geländeverhältnisse • Plangebiet durch Objekte verschattet (Bäume, Gebäude usw.) • Plangebiet sichtbar Es stellte sich heraus, dass das Vorhaben fast ausschließlich aus der Fernsicht sichtbar sein wird. Im Mittel- und Nahsichtbereich ist das Plangebiet an den meisten Standorten verschattet und es ist nur sporadisch eine Sichtachse vorhanden. Aus diesem Grund
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 25 wurde für die städtebauliche Studie eine Fernperspektive (vom Aussichtsturm) und eine Mittelsichtperspektive (Zwickauer Straße) als Hauptperspektiven genutzt. Aus dem Nahsichtbereich wurde zudem eine Perspektive vom Kirchturm genommen (keine alltägliche Perspektive) und vom Altmarkt (verschattet, es wird eine fiktive Sichtachse benutzt, um die Effekte auf Nahsichtbereichsebene zu untersuchen). Plangebiet (+ 12m) Plangebiet unsichtbar durch Geländeverhältnisse Plangebiet durch Objekte 1500-5000 m verschattet Fern 500-1000 m Plangebiet sichtbar Mittel 0-500 m Nah Abb. 14 | Sichtfelder in den drei Sichtbereichen im Umfeld des Vorhabens
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 26 Blick vom Blick vom Kirchturm Kirchturm Abb. 15 und 16 | Luftbild Bestand 2020 und die gleiche Perspektive im 3D-Modell 5.3 Methode Die Erzeugung eines digitalen 3D-Modells des Plangebiets und dessen direkter Umgebung in der Ausgangssituation basiert auf Daten aus dem Geoportal und Bestandsbildern. Anhand der ersten Bedarfsüberlegungen („Klotz-Variante“) wurde ein Gebäude modelliert, um damit eine Konfliktanalyse zu erstellen. Abb. 17 | Methode für die Rahmensetzung: als Klotz, Anforderungen ableiten, Gebäude anpassen Aus den Ergebnissen dieser Analyse wurden Höchstmaße für die Bebauung sowie Minimalabstände zu den Nachbarbebauungen abgeleitet. Als Konkretisierung dieser Rahmenbedingungen wurde ein architektonischer Entwurf erstellt und mit dem Landesamt für Denkmalpflege erfolgreich abgestimmt. Die Gebäudedimensionen sowie die Positionierung der Hauptkubatur wurden als Höchstmaße im Bebauungsplan festgesetzt. 5.4 Analyse und Ableitung Rahmensetzung Bebauungsplan Potenzielle Konflikte, die ausgelöst werden durch die „Klotz-Variante“ (siehe Abb. 18 bis 21), sind:
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 27 • eine bedrängende Wirkung auf die benachbarte Wohnbebauung, • die Überhöhung des Schlosses, • die Entstehung einer harten visuellen Gebäudekante an der Stadtseite und • das Konkurrieren der Baumasse mit dem Schloss (sowohl durch die Dimensionen als auch durch die Härte der Form). Daraus wurden als Ziele abgeleitet, dass der Neubau ausreichend Abstand zur Wohnbebauung halten soll, die Gebäudehöhe der geplanten Hauptkubatur die Traufhöhe des östlichen Flügels des Schlosses nicht übersteigen darf, die Gehölzränder als Sichtschutz dienen sollen (Gebäudeplatzierung) und die Masse des Hauptgebäudes aufgelockert werden muss (Kontrast zum Schloss darstellen). Überhöhung Bedrängende Wirkung Blick vom Lageplan Aussichtsturm Abb. 18 und 19 | Potentielle Konflikte: Bedrängung Wohnbebauung und Überhöhung Schloss Baumasse in Konkurrenz mit Schloss Harte Kante Blick aus der Geländeschnitt Zwickauer Str. Ost - West Abb. 20 und 21 | Potentielle Konflikte: harte Gebäudekante und Übertönung Schloss Die „Klotz-Variante“ wurde im ersten Schritt um ein Geschoss reduziert (siehe Abb. 22 und 23). Es stellte sich heraus, dass dies noch nicht reicht, um die Übertonung des Schlosses zu vermeiden. Damit sich der Neubau dem Schloss unterordnet (in Höhe und Gebäudemasse) wurde das Gebäude daher aufgelockert (in diesem Fall in drei Teilkörper) und um ein weiteres Geschoss gesenkt. Die Anordnung der Hauptkubatur erfolgt nah an der Schlossallee und greift nicht in den bestehenden Gehölzränder ein.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 28 Somit wird ausreichend Abstand zu der benachbarten Bebauung gehalten und es entsteht keine harte visuelle Gebäudekante. Blick vom Blick vom Aussichtsturm Aussichtsturm Abb. 22 und 23 | Einordnung Gebäudekubatur: „Klotz-Variante“ und um ein Geschoss reduziert Blick vom Blick vom Aussichtsturm Aussichtsturm Abb. 24 und 25 | Einordnung Gebäudekubatur: aufgelockert und um ein weiteres Geschoss gesenkt Zusammenfassend ist die Erweiterung des Schlosshotels bei dem Vorgehen von 80 auf 60 Zimmer reduziert worden. Es wurde auf zwei Geschosse verzichtet und die Baumasse ist im Verhältnis zum Schloss ausgewogen. Dieser Zwischenstand wurde mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LfD) abgestimmt und für gut befunden. Es wurde jedoch eine frühzeitige Konkretisierung durch eine Architekt*in angefordert, um noch genauere Vorgaben für den Bebauungsplan ableiten zu können. Das LfD hat dabei einen monolithischen Gebäudekörper (statt drei Gebäudeteile) eingefordert. 5.5 Architektonische Präzisierung Der architektonische Entwurf wurde von der Lichtensteiner und Chemnitzer D I A Bürogemeinschaft für Design/Innen/Architektur erstellt. Die „Schlossallee“ stellt die Ausgangssituation dar, mit der anliegenden Bebauung orthogonal angeordnet (siehe Abb. 26). Einzige Ausnahme ist das Schloss, das in einem Winkel zu diesen Bezugskanten steht. Ziel ist es, dass das Schloss die einzige Ausnahme bleibt.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 29 Die Variante mit dem dreiteiligen Baukörper wurde bereits abgewählt. Es wurden drei weitere Varianten betrachtet. Abb. 26 und 27 | Ausgangssituation der ‚Schlossallee‘ und der dreiteiligen Gebäudekörper Es wurden für die Varianten ‚Gebogen‘, ‚Geknickt‘ und ‚Gerade‘ ermittelt wie sie sich in der vorhandenen städtebaulichen Umgebung einordnen und wie die Sichtfelder und Sichtachsen sich ändern. Die ‚Gebogen‘-Variante (siehe Abb. 28) kehrt sich ab von den vorhandenen Bezugskanten der ‚Schlossallee‘ und erzeugt ein Sichtfeld durch die Positionierung der Gebäudekante parallel zum Schloss. Die Variante ‚Geknickt‘ ist zwar größtenteils parallel und orthogonal zur Schlossallee angeordnet, bricht diese Kontinuität allerdings durch das Abknicken. Das Sichtfeld wird wie bei der ‚Gebogen‘-Variante ebenfalls durch die Positionierung der Gebäudekante parallel zum Schloss erzeugt. Abb. 28 und 29 | Die Varianten ‚Gebogen‘ und ‚Geknickt‘ und ihre Anordnung an der ‚Schlossallee‘ Die ‚Gerade‘-Variante ordnet sich vollständig parallel und orthogonal zur Schlossallee an und fügt sich somit in die vorhandene städtebauliche Struktur ein, dem Schloss untergeordnet. Das Schloss bleibt in diesem Fall mit seiner
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 30 Positionierung die einzige Ausnahme auf die Anordnung der Gebäudestrukturen. Weil die Gebäudekante nicht parallel zum Schloss gebildet wird, kann ein größeres Sichtfeld erzeugt werden (siehe Abb. 30). Abb. 30 und 31 | Die ‚Gerade‘-Variante und die Auswirkung auf Straßenebene dem Solitär ‚Schloss‘ Im Straßenbild der ‚Schlossallee‘ hält sich diese Variante zudem am meisten zurück in der Baumasse, sodass das Schloss weiterhin ein Solitär ist (Abb. 31). Abb. 32 | Systemschnitt architektonischer Entwurf: Höhenentwicklung orientiert an Traufhöhe Schloss
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 31 Abb. 33 | Fassadenkonzept architektonischer Entwurf: Verschattungselemente lockern Kubatur auf Aufgrund der besseren städtebaulichen Einordnung wird daher die ‚Gerade‘-Variante weiterverfolgt. Im architektonischen Entwurf werden zwei Untergeschosse angesetzt, ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein Staffelgeschoss. Die Hauptkubatur wird die Traufhöhe des östlichen Flügels des Schlosses dabei nicht übersteigen. So wird garantiert, dass der Neubau in der Höhenentwicklung sich dem Schloss unterordnet (siehe Abb. 32). Die Gebäudehöhe des Vorhabens, einschließlich Staffelgeschoss, wird darüber hinaus die östlich angrenzende Wohnbebauung nicht übersteigen (Abb. 31). Um die Höhenentwicklung der Hauptkubatur zu begrenzen und trotzdem alle Räume unterbringen zu können, wird das Gebäude gesenkt und der Haupteingang 3,5 m unter dem Straßenniveau angesetzt. Dies ist möglich, weil sich das Gelände in einer starken Hanglange befindet und die unteren Geschosse somit nach wie vor Tageslicht bekommen. Die Einfahrt wird über eine Rampe anzufahren sein, zu Fuß ist der Eingang über eine Treppenanlage zu erreichen. Die Tiefgarageneinfahrt auf Ebene -1 wird über eine Planstraße östlich des Neubaus angeordnet. Die Erschließung der Tiefgarage- Ebene -2 wird gebäudeintern abgewickelt.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 32 Die hölzernen Verschattungselemente haben dreifache Funktionalität. Sie dienen als Auflockerung der Fassade, zum Einfügen in die baumreiche Umgebung und für die individuelle Regulierung von Tageslicht in den Hotelzimmern (siehe Abb. 33). Die Überprüfung dieses Entwurfs erfolgte zusätzlich zum Schnitt und die Ansichten über Visualisierungen (siehe Abb. 34 bis 36). Abb. 35 und 36 | Einordnung der Gebäudekubatur, Sicht aus der Innenstadt (Sommer/Winter) Abb. 34 | Einordnung der Gebäudekubatur, Perspektive auf Höhe des Kirchturms (fiktiver Standpunkt)
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 33 5.6 Vorgaben Bebauungsplan Konkrete Vorgaben für den Bebauungsplan werden aus diesem Entwurf genommen. Dies betrifft die Gebäudedimensionen der Hauptkubatur, die Positionierung auf dem Grundstück sowie den Umgang mit den Gehölzrändern: • Die Zahl der Vollgeschosse: Zwei Untergeschosse, ein Erdgeschoss und drei Obergeschosse (wovon ein Staffelgeschoss): insgesamt fünf Vollgeschosse. • Die Festsetzung eines Staffelgeschosses • Die maximale Gebäudehöhe: Die Oberkante der Hauptkubatur darf maximal die Traufhöhe des östlichen Flügels des Schlosses betragen. Die OK des Staffelgeschosses darf maximal 3,1 m darüber liegen. • Die Baugrenze • Die privaten Verkehrsflächen • Den Erhalt der Gehölzränder
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 34 6. Zeichnerische und textliche Festsetzungen Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die getroffenen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen maßgebend für die zulässigen bzw. unzulässigen Nutzungen sowie die äußere Gestaltung und Ausbildung der Gebäude und Anlagen. 6.1 Art der baulichen Nutzung Das Baugebiet wird als sonstiges Sondergebiet (SO1 und SO2) mit dem Zweck Fremdenbeherbergung nach § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt. Das Baugebiet dient aufgrund der Errichtung einer touristischen Einrichtung vorwiegend der Nutzungsart der Fremdenbeherbergung. Deshalb unterscheidet sich das Gebiet wesentlich von den Baugebieten nach § 2 bis 10 BauNVO und muss als ‚Sonstiges Sondergebiet‘ nach § 11 BauNVO festgesetzt werden. Das Baugebiet wird in zwei Nutzungsbereiche aufgeteilt. Innerhalb des sonstigen Sondergebiets SO1, das der Errichtung einer Hotelerweiterung am Schloss Lichtenstein dient, sind folgende Nutzungen und Einrichtungen zulässig: Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Schank- und Speisewirtschaften, Anlagen für kulturelle und sportliche Zwecke, Seminar-, Tagungs- und sonstige Ausstellungsräume, der Hauptnutzung dienende Büro-, Neben-, Lager- und Technikräume, Außengastronomie mit der dazugehörenden Infrastruktur und Nebenanlagen, Tiefgaragen und Stellplätze. Mit diesen Festsetzungen soll eine umfassende Nutzung der Hotelerweiterung ermöglicht werden. Innerhalb des sonstigen Sondergebiets SO2, das die Unterbringung des Personals dienen soll, sind folgende Nutzungen und Einrichtungen zulässig: Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, für Betriebsinhaber*innen und Betriebsleiter*innen sowie Mitarbeiter*innen, die dem Beherbergungsgewerbe oder den Schank- und Speisewirtschaften zugeordnet sind, Tiefgaragen und Stellplätze.
Büro für Städtebau GmbH Chemnitz 35 Diese Festsetzungen ermöglichen zusätzlich zur Hauptkubatur die Errichtung einiger Wohnungen für Personal, was einen entscheidenden Faktor bei der Betreibung und damit der Wirtschaftlichkeit der Hotelerweiterung spielt. Innerhalb des sonstigen Sondergebiets SO1 und SO2 sind Vergnügungsstätten unzulässig. 6.2 Maß der baulichen Nutzung In Abhängigkeit der Planungsabsicht, der standörtlichen Verhältnisse sowie im Sinne der Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes erfolgten geeignete Festsetzungen bezüglich der höchstzulässigen Nutzungsmaße. Dies betrifft die Festsetzung der Grundflächenzahl, der Zahl der Vollgeschosse und die Höhe der baulichen Anlagen. Das Maß der baulichen Nutzung wird an der städtebaulichen Studie und dem Gebäudeentwurf orientiert. Grundflächenzahl Im Baugebiet SO1 ist eine max. Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 zulässig. Das bedeutet, dass 80% der jeweiligen Grundstücksfläche bebaut werden kann. Dies entspricht den Außenmaßen der geplanten Hauptkubatur und zusätzlich einem Streifen von 2 m an allen Seiten für eventuelle Änderungen bei der Präzisierung des nachfolgenden architektonischen Gebäudeentwurfs. Im SO2 ist eine GRZ von 0,6 zulässig (§ 17 BauNVO). Es wurde eine niedrigere GRZ festgesetzt als in SO1, weil hier eine Wohnnutzung für Mitarbeiter vorgesehen ist. Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen. Mit der Festlegung dieser Obergrenze in der BauNVO wird ein Mindestmaß an natürlichen Bodeneigenschaften auch in intensiv genutzten Baugebieten gesichert.
Sie können auch lesen