STADTAMT GMUNDEN - Stadtgemeinde ...

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S TADTAMT G MUNDEN                                            Telefon: (07612) 794-0
                                                                            Fax: (07612) 794/258
             Präsidialabteilung                                 E-Mail: stadtamt@gmunden.ooe.gv.at
             A-4810 Gmunden, Rathausplatz 1                                http://www.gmunden.at
                                                                                       Zahl: 001/1
                                                                           Datum: 1. August 2016
                                                                        Bearbeiter: Schögl Monika
                                                                          Telefon: 07612/794-202
                                                                              Fax: 07612/794-209
                                                       E-Mail monika.schoegl@gmunden.ooe.gv.at
                                                                    Sitzungsnummer: GR/2016/04
PROTOKOLL
der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates im Rathaussaal Gmunden.

Datum: 07.07.2016   Beginn: 15:00 Uhr   Ende: 21:30 Uhr

Anwesend sind:
   1. Krapf Stefan, Bgm. Mag.phil                               Die Verhandlungsschrift wurde in
   2. Schlair Wolfgang, Vzbgm. Dipl.-Ing. (FH)                  der Sitzung des Gemeinderates
   3. Höpoltseder Thomas Michael, StR.                          am 26.09.2016 genehmigt.
   4. Apfler Martin, StR. Mag.
   5. Schönleitner Irene, StR.in                                Der Bürgermeister:
   6. Friedrichsberg Theresa-Caroline, GR.in
   7. Schneditz-Bolfras Michael Savo Oskar, GR Dr.iur.
   8. Andeßner Manfred, GR
   9. John Siegfried, GR
   10. Thallinger Auguste, GR.in
   11. Reingruber Manfred, GR
   12. Moser Franz Rudolf, GR MBA
   13. Bergthaler Karl, GR Mag. Dr.iur
   14. Peganz Elke Maria, Dir.in GR.in
   15. Attwenger Maximilian, GR
   16. Kosma Hans-Peter, GR              Vertretung für Herrn StR. Michael Frostel, MSc.
   17. Zwachte Birgit Manuela, GR.in Mag. Vertretung für Frau GR.in Mag. Katharina Mizelli
   18. Splajt Kristijan, GR              Vertretung für Herrn GR Johannes Bamminger
   19. Aigner Christian, GR Mag.iur.     Vertretung für Herrn GR Michael Weichselbaumer
   20. Oberwallner Gustav Nikolaus, GR MBA Mag. Dr. Vertretung für Herrn GR
                                                        Mag. Maximilian Löberbauer
   21. Enzmann Beate, Vzbgm.
   22. Colli Günther, GR KR              bis einschl. TO-Pkt. 46), 20.45 Uhr;
   23. Trieb Peter Josef, GR
   24. Fritz Dina, GR.in Mag.iur
   25. Pollak Georg Helmut, GR
   26. Sageder Wolfgang, StR.
   27. Auer Elisabeth, GR.in
   28. Hochegger Helmut, GR
   29. Gärber Stefan, GR
   30. Auer Erich, GR
   31. Kaßmannhuber Reinhold, StR. Dipl.-Ing.
   32. Drack Margit, GR.in
   33. Hausherr Rosina, GR.in
   34. Pucher Franz, GR Mag.             Vertretung für Herrn GR
                                         Dr.med.vet Andreas Georg Rudolf Hecht
   35. Sperrer Josef, GR Dipl.-Ing.
   36. Bors Johanna, GR.in Mag.
   37. Kienesberger Otto, GR Dipl.-Ing.

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38. Buchegger Peter, MBA, Finanzabteilung; bis einschl. TO-Pkt. 40)
      39. Pseiner Heimo, Dr. Stadtamtsdirektor
      40. Schögl Monika als Schriftführerin

Entschuldigt abwesend sind:
    41. Frostel, MSc. Michael, StR.
    42. Mizelli Katharina, GR.in Mag.
    43. Bamminger Johannes, GR
    44. Weichselbaumer Michael, GR
    45. Löberbauer Maximilian, GR Mag.
    46. Hecht Andreas Georg Rudolf, GR Dr.med.vet

Bgm. Mag. Krapf:
Meine Damen und Herren!
Ich eröffne die 4. ordentliche öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Gmunden
und begrüße Sie sehr herzlich. Weiters begrüße ich die Vertreter der Presse und die Zuhörerinnen
und Zuhörer.
Das Stattfinden dieser Sitzung wurde in der Presse und an der Amtstafel ortsüblich bekanntgemacht.
Sie selbst haben eine schriftliche Einladung erhalten.
Ich stelle fest, dass der Gemeinderat beschlussfähig ist.
Die Verhandlungsschrift über die 3. Sitzung des Gemeinderates lag zur Einsicht auf und blieb ohne
Beanstandung. Die rechtmäßige Genehmigung gemäß den Bestimmungen der Oö. Gemeindeord-
nung 1990 i.d.g.F. (§ 54 Abs. 3-6) erfolgt am Schluss der Sitzung durch Beurkundung durch den Bür-
germeister und je einem Mitglied der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen. Die genehmigte Ver-
handlungsschrift wird auf der Homepage der Stadtgemeinde Gmunden veröffentlicht.

Bgm. Mag. Krapf erklärt, dass folgende fünf Punkte von der Tagesordnung abgesetzt und zu einem
späteren Zeitpunkt dem Gemeinderat vorgelegt werden sollen:

Top    Beratung und Beschlussfassung über die Vermietung eines Teilgrundstückes an die Firma Bau und
22.    Boden Immobiliengesellschaft.m.b.H., 4020 Linz, Hirschgasse 3, im Ausmaß von 45 m² , aus Gst.
       204/9, Grundbuch 42160 Traundorf;
                                                   2
Bgm. Mag. Krapf: Hier sollte der Tarif mit € 1,50/m nochmals beratschlagt werden (Liegenschafts-,
Wohnungs- und Friedhofausschuss).

Top      Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf von Grundstücken zur Errichtung einer Ver-
33.      bindungsstraße Gmunden-Pinsdorf - Festsetzung des Kaufpreises;
Bgm. Mag. Krapf: Hier sind die genauen Grundstücksflächen noch nicht bekannt bzw. wurde dieses
Projekt noch in keinem Ausschuss behandelt. Daher Vorberatung im Liegenschafts-, Wohnungs- und
Friedhofausschuss.

Top      Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Zustimmungserklärung im Zusammenhang
43.      mit der Finanzierungsvereinbarung betreffend die Errichtung der StadtRegioTram;
und
Top     Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Aufrechnungs- und Einwendungs-
44.     verzichtserklärung durch die Stadtgemeinde Gmunden im Zusammenhang mit der Finanzierung der
        StadtRegioTram;
Bgm. Mag. Krapf erklärt, dass die Chronologie bekannt ist und Beratungen im letzten Rechtsaus-
schuss (23.06.) stattgefunden haben. Dieser einstimmige Beschluss wurde an die EIB übermittelt,
diese haben den Vertrag jedoch nicht akzeptiert. Bis gestern wurde daran gearbeitet und wurden Vor-
schläge erarbeitet. Fakt ist, dass heute eine E-Mail eingelangt ist, dass die EIB den Änderungen der
Stadtgemeinde nicht zustimmen kann. Bgm. Mag. Krapf meint, dass alle Fraktionen den Kenntnis-
stand vom 23.06. haben und sich nicht auf die neuen Gegebenheiten einstellen bzw. mit diesen aus-
einandersetzen konnten. Daher bedarf dies einer genauen Überarbeitung und ist Bgm. Mag. Krapf der

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Meinung, dass die Top’s 43 und 44 nochmals eingehend im Rechtsausschuss zu behandeln sind,
bevor eine Beschlussfassung im Gemeinderat (ev. Sondergemeinderat Sommer) erfolgt.

Top    Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem Touris-
49.    musverband Ferienregion Traunsee im Zusammenhang mit der Errichtung einer Mountainbike-
       strecke;
Bgm. Mag. Krapf: Hier sind die Gespräche mit den Grundeigentümern noch nicht abgeschlossen.

GR Hochegger stellt zwei Anträge:

a) Angesichts der langen Tagesordnung stellt er den Antrag, über die Anpassungen der Tarife (Top’s
10 bis 15) gesammelt abzustimmen.
Beschluss: einstimmig genehmigt

b) Weiters stellt GR Hochegger den Antrag, den TO-Pkt 19), Verkauf eines Teilgrundstückes an die
                                2
OGW im Ausmaß von 7.500 m (Teile Bräugütlgründe), von der Tagesordnung abzusetzen und be-
gründet dies wie folgt:
Das Angebot der OGW entspricht nicht dem damaligen Beschluss für leistbares Wohnen (Mietwoh-
nungen). Nun sollen nur Mietkaufwohnungen entstehen und keine Mietwohnungen; Mietkaufwohnun-
gen sind jedoch für Jungfamilien unerschwinglich.
Er ersucht, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen und nochmals mit der OGW in Verhandlungen zu
treten, ansonsten kann die SPÖ diesem Tagesordnungspunkt nicht zustimmen.
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
  8 JA-Stimmen: SPÖ (5); GRÜNE (3)
25 Gegenstimmen: ÖVP (20); FPÖ (5)
  4 Stimmenthaltungen: BIG (4)

GR Trieb stellt im Namen der Freiheitlichen Gemeinderatsfraktion zum wiederholten Male den Antrag,
die Anzahl der Gemeinderatssitzungen auf mindestens fünf Sitzungen pro Jahr zu erhöhen und
begründet dies mit der umfangreichen Tagesordnung, die in einer durchschnittlichen Sitzungszeit von
ca. fünf Stunden kaum abgehandelt werden kann, ohne dass es bei wichtigen Punkten zu einem Qua-
litätsverlust aufgrund der langen Sitzungsdauer kommt.
Er ersucht daher den Bürgermeister gemäß § 1 Absatz 1 der Geschäftsordnung, dem Ansuchen statt-
zugeben und die Anzahl der Gemeinderatssitzungen zu erhöhen.

Bgm. Mag. Krapf stimmt dem zu und lässt über den Antrag abstimmen:
Beschluss: einstimmig genehmigt

Bgm. Mag. Krapf geht in der Folge zur Tagesordnung über.

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Tagesordnung:

1.     Nachwahl in verschiedene Ausschüsse durch die ÖVP-Gemeinderatsfraktion;
2.     Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragsvoranschlag 2016;
3.     Kenntnisnahme des Berichtes des Obmannes des Prüfungsausschusses der Stadtgemeinde
       Gmunden betreffend der am 21. April 2016 und am 6. Juni 2016 abgehaltenen 4. und 5. Sitzung;
4.     Beschlussfassung des Prüfberichtes der 4. Sitzung des Prüfungsausschusses;
5.     Beschlussfassung des Prüfberichtes der 5. Sitzung des Prüfungsausschusses;
6.     Beratung und Beschlussfassung von Richtlinien einer Gründungssubvention;
7.     Beratung und Beschlussfassung einer Subvention für die gemeinnützige Stiftung "Lern- und Ge-
       denkort Schloss Hartheim";
8.     Beratung und Beschlussfassung einer Subvention für die Trafik Sascha Reinsbach nach den Richt-
       linien der Sonderförderung zur StadtRegioTram-Durchbindung;
9.     Beratung und Beschlussfassung einer Subvention für die Firma Helifly Events GmbH zur Durchfüh-
       rung der Veranstaltung "Hafengeburtstag am Traunsee";
10 .   Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung eines Tarifes für das Kapuzinerkloster ab 01.
       August 2016;
11 .   Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung von Tarifen der städt. Kinderbetreuungsein-
       richtungen auf Grund der umsatzsteuerlichen Änderungen ab 01. September 2016;
12 .   Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung von (Werbe-)Tarifen für den WLAN-Hotspot ab
       01. August 2016;
13 .   Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Eintrittstarife für das Umberto Tozzi-
       Konzert am 14. August 2016;
14 .   Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung des Tarifes für die Benützung der Schulturn-
       säle durch Dritte ab 01. September 2016;
15 .   Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Tarife des Sommerkindergartens und
       der Sommerkrabbelstube 2016;
16 .   Beratung und Beschlussfassung über die Abänderung der Tarife der Traunseegarage bis zur Fer-
       tigstellung des StadtRegioTram-Bauabschnittes Grabenkreuzung-Rathausplatz;
17 .   Beratung und Beschlussfassung über die Zuerkennung einer Meisterprämie an den Eishockey-
       Verein Traunsee-Sharks Gmunden;
18 .   Beratung und Beschlussfassung über die Unterstützung des Schiffsländenfestes 2016;
19 .   Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf eines Teilgrundstückes an die Oberösterreichi-
       sche Gemeinnützige Bau- und Wohngesellschaft mbH., 4020 Linz, Böhmerwaldstraße 3, aus Gst.
       241/1 und 240 Grundbuch 42116 Gmunden, im Ausmaß von ca. 7500 m² - Grundsatzbeschluss;
20 .   Beratung und Beschlussfassung über das Ansuchen des Herrn Walter Jedinger, 4810 Gmunden,
       Satoristraße 75, um zusätzliche Vermietung des Parkplatzes nach seiner Schwiegermutter, Frau
       Gebetsroither;
21 .   Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Kaufvertrages mit Frau Doris Schnabel,
       Gmunden, Obere Schörihub 1, über den Verkauf eines Teilgrundstückes aus den Gst. 263/1 bzw.
       263/110 im Gesamtausmaß von 232 m²;
22 .   Beratung und Beschlussfassung über die Vermietung eines Teilgrundstückes an die Firma Bau und
       Boden Immobiliengesellschaft.m.b.H., 4020 Linz, Hirschgasse 3, im Ausmaß von 45 m² , aus Gst.
       204/9, Grundbuch 42160 Traundorf; Wurde vor Eingang in die Tagesordnung abgesetzt.

23 .   Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Erstellung eines Bebauungsplanes "Satori-Straße"

                                                                                               126
für die Gdst Nr. 51/19, 51/20 u. 281/3, KG Gmunden sowie Änderung des Flächenwidmungsplanes
       bzw. Umwidmung des Gdst. 281/3, KG Gmunden von dzt. Verkehrsfläche in Bauland-Wohngebiet -
       Einleitung des Verfahrens.
24 .   Beratung und Beschlussfassung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes "Roith" iZm einer
       geplanten Grundstücksteilung bei der Liegenschaft Roithstraße 37 u. 37a (Bmst. Alfred u. Mag.
       Peter Weidinger) - endgültige Beschlussfassung;
25 .   Beratung und Beschlussfassung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofstraße Nr.
       D2-1 betreffend die Liegenschaft Stelzhamer-Straße 4 - Einleitung des Verfahrens;
26 .   Beratung und Beschlussfassung betreffend die Änderung des Bebauungsplanes "Klosterplatz -
       ehem. Forstamt" - Einleitung des Verfahrens;
27 .   Beratung und Beschlussfassung betreffend die Erstellung des Bebauungsplanes "Rotes Kreuz" Nr.
       G-6-1 - Einleitung des Verfahrens;
28 .   Antrag der BIG-Gemeinderatsfraktion zur Durchführung eines Architektenwettbewerbes vor Einlei-
       tung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes für die Liegenschaft Kösslmühle 7 - Bera-
       tung und Beschlussfassung;
29 .   Beratung und Beschlussfassung betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. Um-
       widmung der Parz. Teil 13 u. 14, KG. Traunstein, von dzt. Grünland Land- u. Forstwirtschaft in
       Bauland-Wohngebiet (Thomas Grafinger);
30 .   Beratung und Beschlussfassung betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. Um-
       widmung der Parz. Teil 164/1 u. 164/4, KG. Traunstein, v. dzt. Grünland bzw. Wald in Sondergebiet
       des Baulandes "Bergrettung" - Einleitung des Verfahrens;
31 .   Beratung und Beschlussfassung betreffend die Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. Um-
       widmung der Liegenschaft Koaserbauerstraße 2 von dzt. eingeschränkten Gemischten Baugebiet
       (MB) in Betriebsbaugebiet (Fa. Tuschek) - Einleitung des Verfahrens;
32 .   Beratung und Beschlussfassung betreffend einer Änderung der Geschäftsordnung des Gestal-
       tungsbeirates insbesondere im Hinblick auf die Ermöglichung öffentlicher Sitzungen;
33 .   Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf von Grundstücken zur Errichtung einer Verbin-
       dungsstraße Gmunden-Pinsdorf - Festsetzung des Kaufpreises; Wurde vor Eingang in die Ta-
       gesordnung abgesetzt.
34 .   Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Erd- u. Baumeisterleistungen betreffend Errich-
       tung einer Siedlungsstraße im Bereich Liesengutstraße;
35 .   Beratung und Beschlussfassung betreffend die Aufhebung des Gemeingebrauchs auf einer Teilflä-
       che der öffentlichen Straßenparzelle Obere Schörihub, Teil 2 aus Parz. 263/110 KG. Schlagen, im
       Bereich der Liegenschaft Obere Schörihub 1, Parz. 263/100, KG. Schlagen, (Eigentümer: Doris
       Schnabel);
36 .   Kenntnisnahme eines Schreibens des Amtes der OÖ. Landesregierung, Direktion für Inneres u.
       Kommunales, worin die Einstellung eines Aufsichtsbeschwerdeverfahrens betreffend Gebäude
       (Hütten) auf diversen Grundstücken im Grünland, mitgeteilt wurde;
37 .   Beratung und Beschlussfassung über die Berufung der Franz Moser Privatstiftung, vertreten durch
       RA. Dr. Christina Gesswein-Spiesberger, gegen den Baubescheid des Bürgermeisters als Baube-
       hörde I. Instanz, vom 07.03.2016, Zl. BauR1-153/9-44260-2015, womit der Abbruch und Neubau
       des Lidl-Marktes an der Druckereistraße, bewilligt wurde;
38 .   Beratung und Beschlussfassung über die Berufung des Anrainers Maximilian Fürtbauer, vertreten
       durch RA. Dr. Christina Gesswein-Spiessberger, vom 24.03.2016, gegen den Bescheid des Bür-
       germeisters als Baubehörde I. Instanz vom 07.03.2016, Zl. BauR1-153/9-44260-2015, womit der
       Abbruch und Neubau des Lidl-Marktes an der Druckereistraße bewilligt wurde;
39 .   Beratung und Beschlussfassung über eine Berufung des Mag. Christian Sterrer, vertreten durch
       RA. Dr. Klaus Schiller, gegen den Bescheid des Bürgermeisters als Baubehörde 1. Instanz vom
       02.02.2016, womit eine Teilung des Grundstückes 597/1, KG. Schlagen in das Grundstück 597/3
       (neu) sowie in das Restgrundstück 597/1 und um Abschreibung des Grundstückes 597/3 (neu) von
       der EZ 24 und die Eröffnung einer neuen Einlagezahl hiefür abgewiesen wurde;

                                                                                              127
40 .     Beratung und Beschlussfassung über die Berufung des Dkfm. Dr. Rudolf Thalhammer gegen den
         Bescheid des Bürgermeisters womit der Erhaltungsbeitrag für sein unbebautes Grundstück, Parz.
         366/1, KG. Schlagen, aufgrund einer Beitragserhöhung neu vorgeschrieben wurde;
41 .     Beratung und Beschlussfassung über die Zusatzvereinbarung zur Finanzierungsvereinbarung im
         Zusammenhang mit der Errichtung der StadtRegioTram;
42 .     Antrag der BIG-Gemeinderatsfraktion zur Ablehnung der Zusatzvereinbarung zur Finanzierungs-
         vereinbarung betreffend die Errichtung der StadtRegioTram - Beratung und Beschlussfassung;
43 .     Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Zustimmungserklärung im Zusammenhang
         mit der Finanzierungsvereinbarung betreffend die Errichtung der StadtRegioTram; Wurde vor Ein-
         gang in die Tagesordnung abgesetzt.
44 .     Beratung und Beschlussfassung über die Abgabe einer Aufrechnungs- und Einwendungsverzichts-
         erklärung durch die Stadtgemeinde Gmunden im Zusammenhang mit der Finanzierung der Stadt-
         RegioTram; Wurde vor Eingang in die Tagesordnung abgesetzt.
45 .     Beratung und Beschlussfassung betreffend den Abschluss von Nutzungsvereinbarungen im Zu-
         sammenhang mit der Anbringung von Wandanker durch die Lokalbahn Gmunden-Vorchdorf AG an
         Gebäuden der Stadtgemeinde Gmunden;
46 .     Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadtge-
         meinde Gmunden und der Familie König-Hollerwöger;
47 .     Beratung und Beschlussfassung betreffend die Erlassung einer neuen Wasserleitungsordnung;
48 .     Beratung und Beschlussfassung über die Aufkündigung des Mietvertrages, abgeschlossen zwi-
         schen Frau Friederike Krebs und der Stadtgemeinde Gmunden betreffend das im EG des Rathau-
         ses gelegene Geschäftslokal bestehend aus drei Räumen;
49 .     Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss eines Gestattungsvertrages mit dem Touris-
         musverband Ferienregion Traunsee im Zusammenhang mit der Errichtung einer Mountainbike-
         strecke; Wurde vor Eingang in die Tagesordnung abgesetzt.
50 .     Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Abgangsdeckungsvereinbarung mit dem
         Schulverein der Kreuzschwestern;
51 .     Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit der ARGE Elektros-
         huttle Unterm Stein, vertreten durch die Hoisn GmbH. und die Pernkopf KG, betreffend Subventio-
         nierung des Elektroshuttles auf der Strecke Rathausplatz - Traunsteinstraße/Umkehrplatz;
52 .     Verkehrsangelegenheiten:
52.1 .   Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich einer Übertragungsverordnung gemäß § 43 Abs. 2
         OÖ. Gemeindeordnung 1990, durch die einzelne in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallende
         Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei im Stadtteil Weyer auf den Bürgermeister übertragen
         werden;
52.2 .   Beratung und Beschlussfassung über die Ausweitung der gebühren- und entgeltpflichtigen Parkflä-
         chen sowie über die Erlassung einer neuen Parkgebührenordnung ab 01. August 2016 (Parkraum-
         bewirtschaftung Weyer) bzw. 01. September 2016 (Parkraumbewirtschaftung Musikschule);
52.3 .   Parken am Rathausplatz aufgrund der Bauarbeiten zur Errichtung der StadtRegioTram, Bauetappe
         2BC;
52.4 .   Änderung der gebührenpflichtigen Kurzparkzone im Stadtgebiet aufgrund der Bauarbeiten zur Er-
         richtung der StadtRegioTram, Bauabschnitt 2BC;
52.5 .   Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung bei der
         Landesmusikschule Gmunden, Linzerstraße 38, 4810 Gmunden;
52.6 .   Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Errichtung eines "Halte- und Parkverbotes" in der
         Spitalstraße 2/6 (gegenüber Neubau Polytechnischer Schule Gmunden);
52.7 .   Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Errichtung eines "Halte- und Parkverbotes" ausge-
         nommen einspurige Fahrzeuge, auf der Schiffslände;

                                                                                                 128
52.8 .   Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Errichtung eines "Halte- und Parkverbotes" ausge-
         nommen dauernd stark Gehbehinderte, im Bereich der Kiss & Ride-Anlage des neuen Bahnhofes
         von Gmunden;
52.9 .   Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich der Errichtung eines "Halte- und Parkverbotes" ausge-
         nommen einspurige Fahrzeuge, auf der Esplanade gegenüber Nr. 6 bis 8;
53 .     Personelles;
53.1 .   Änderung des Dienstpostenplanes;
54 .     Berichte des Bürgermeisters;
55 .     Allfälliges;

Beratung:
1. Nachwahl in verschiedene Ausschüsse durch die ÖVP-Gemeinderatsfraktion;
Bgm. Mag. Krapf:
Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion hat einen schriftlichen Antrag gemäß § 33 der Oö Gemeindeordnung
1990 i.d.g.F. betreffend Änderungen in Ausschüsse eingebracht:

Ausschuss für Gesundheits- und Integrationsangelegenheiten:
                                     a
GR Kristijan Splajt anstelle von Mag. Melanie Jungwirth als Mitglied
Bgm. Mag. Stefan Krapf anstelle von Kristijan Splajt als Ersatzmitglied

Ausschuss für Tourismusangelegenheiten:
                                 a
GR Franz Aigner anstelle von Mag. Melanie Jungwirth als Ersatzmitglied

Ausschuss für Sicherheitsangelegenheiten:
GR Gunther Kappel MBA anstelle von Thomas Hauer als Mitglied
    in
StR. Irene Schönleitner anstelle von Gunther Kappel MBA als Ersatzmitglied

Ausschuss für Rechtsangelegenheiten:
  in    a
GR Mag. Birgit Zwachte anstelle von Thomas Hauer als Ersatzmitglied

Gemäß § 52 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. ist über jede Wahl des Gemeinderates geheim ab-
zustimmen, es sei denn, dass ein anderer Abstimmungsmodus einstimmig beschlossen wird.

Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen, über diesen Tagesordnungspunkt im Sinne des § 52 Oö. Ge-
meindeordnung 1990 i.d.g.F. nicht geheim, sondern durch Erheben der Hand abzustimmen.
Der gesamte Gemeinderat wird um ein Zeichen mit der Hand gebeten.
Beschluss: einstimmig genehmigt

Für diese Nachwahlen sind nach den Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. nur die
Mitglieder der ÖVP-Gemeinderatsfraktion stimmberechtigt.

Antrag:
Die Mitglieder der ÖVP-Gemeinderatsfraktion werden ersucht, ein Zeichen mit der Hand zu geben,
wenn sie damit einverstanden sind, dass die oben angeführten Personen in die einzelnen Ausschüsse
gewählt werden.
Beschluss: einstimmig genehmigt

2. Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragsvoranschlag 2016;
Finanzreferent, StR. Höpoltseder:
Bereits seit Jahren erstellt die Stadtgemeinde Gmunden zur Jahresmitte einen Nachtragsvoranschlag,
um die im Voranschlag prognostizierten Zahlen zu prüfen und damit neue finanzpolitische Überlegun-

                                                                                                129
gen anstellen zu können. Das hat sich bewährt und soll auch weiterhin so praktiziert werden, weil
damit gewährleistet ist, auf etwaige Fehleinschätzungen bzw. nicht vorhersehbare Entwicklungen
rechtzeitig reagieren zu können.
StR. Höpoltseder hält gleich vorweg fest, dass ein Großteil der Positionen bereits bei der Voran-
schlagserstellung im letzten Jahr in der richtigen Höhe berücksichtigt wurde und in vielen Bereichen
keine Änderungen notwendig waren. Insgesamt liegt wieder ein ausgeglichenes Budget vor, das
sämtliche bekannte Änderungen – auf der Einnahmen- und Ausgabenseite aber auch bei den zusätz-
lichen Investitionen - enthält und auf die Entwicklungen des ersten Halbjahres angepasst wurde.
Das Voranschlagsvolumen erhöht sich im ordentlichen Haushalt sowohl bei den Einnahmen wie bei
den Ausgaben um € 1.900.000,00 und beläuft sich auf insgesamt € 47.600.000,00. Im außerordentli-
chen Haushalt erhöhen sich die Einnahmen von € 3.798.500,00 auf € 4.090.000,00 und die Ausgaben
vermindern sich von € 4.898.500,00 auf € 4.590.000,00. Der Abgang vermindert sich somit um
€ 600.000,00 auf € 500.000,00.
Dazu hebt StR. Höpoltseder ein paar Eckpunkte des Nachtragsvoranschlages hervor:

EINNAHMEN:
   - Die Entwicklung der Ertragsanteile ist erfreulicher als erwartet – hier konnten aufgrund einer
      Prognose des Finanzministeriums die Einnahmen um € 250.000,00 erhöht werden.
   - Bei der Kommunalsteuer wird 2016 mit einer leichten Steigerung gerechnet, die Summe wur-
      de im Nachtragsvoranschlag aber ident mit dem Voranschlag gelassen.
   - Die Einnahmen der Grundsteuer entwickeln sich besser als bei der Budgeterstellung – hier
      konnte der Voranschlagswert um € 20.000,00 erhöht werden.
   - Bei der Tiefgarage müssen die Einnahmenerwartungen um € 65.000,00 zurückgenommen
      werden – der Grund dafür ist bekannt - 1. Stunde gratis parken bzw. weniger Einfahrten infol-
      ge der SRT-Baustelle.
   - An Zuführungen in den außerordentlichen Haushalt werden insgesamt € 600.000,00 geleistet.
      Ein Großteil dieser Mittel dient den Kanal- und Wasserbauvorhaben, weitere € 260.000,00
      sind für Gemeindestraßen vorgesehen.

AUSGABEN:
   - Personalkosten: Die Personalkosten erhöhen sich um € 155.000,00 gegenüber dem Voran-
     schlag und um € 500.000,00 gegenüber dem Ergebnis von 2015. Darin enthalten sind eine
     1,3 %ige Lohnerhöhung, diverse unerwartete Abfertigungszahlungen und die zusätzliche Ab-
     geltung von Überstunden.
   - Für die Installierung eines Bürgerbeteiligungsmodelles im Zuge der Neugestaltung der Espla-
     nade und des Rathausplatzes sind zusätzlich € 50.000,00 im Nachtragsvoranschlag budge-
     tiert.
   - Für die technische Ausstattung in den neu sanierten Schulen sind zusätzlich € 24.000,00 (ins-
     besondere für neue Laptops) vorgesehen, somit sind insgesamt € 70.000,00 budgetiert.
   - Im Kindergarten Marienbrücke soll eine neue Kindergarten-Gruppe entstehen – auch hierfür
     werden zusätzliche Mittel bereitgestellt.
   - Der Zugang zur Beratungsstelle in der Annastraße wird barrierefrei – dafür sind € 20.000,00
     vorgesehen.
   - Für die Einrichtung von Pollern in der Innenstadt – um damit die Innenstadt z.B. bei Veranstal-
     tungen professionell abzusperren - sowie die zusätzliche Pflasterung im Bereich der aktuellen
     SRT-Baustelle sind weitere € 60.000,00 dotiert.
   - Für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bei den Spielplätzen (Fallschutz) sind weitere
     € 14.000,00 vorgesehen.
   - Die neu eröffnete Musikschule bekommt 2016 zusätzliche Mittel für diverse kleinere Anschaf-
     fungen sowie den Ankauf von neuen Musikinstrumenten im Betrag von € 12.000,00.
   - Auch die Gemeinde trifft in gewisser Weise die Steuerreform – die Anschaffung einer Regist-
     rierkasse im Sportzentrum wird notwendig – € 1.100,00.
   - Für zusätzliche Sitzungen des Gestaltungsbeirates werden zu den bestehenden € 12.000,00
     noch weitere € 18.000,00 dotiert.
   - Parkraumbewirtschaftung Weyer – Investitionskosten von € 150.000,00 wurden im Nach-
     tragsvoranschlag zusätzlich erfasst.

Eine weitere Ausgabenposition ist der Annuitätendienst. Da sich bei den Zinssätzen nichts ändert,
wurden die Voranschlagswerte bei den Annuitäten gleich gelassen. Für den gesamten Annuitäten-
dienst sind € 2.028.900,00 budgetiert, diesen Ausgaben stehen Annuitätenzuschüsse von
€ 200.000,00 gegenüber. Falls der bereits in diversen Gremien behandelte Grundverkauf Bräugütl
heute beschlossen wird, muss dieses Jahr kein Darlehen aufgenommen werden und somit verringert

                                                                                                130
sich der Gesamtschuldenstand (inkl. der nicht belastende Schulden sowie den Schulden der KG) von
ursprünglich € 30.130.000,00 am Anfang des Jahres auf € 28.038.000,00.

INVESTITIONEN:
Der Erwerb von unbeweglichen und beweglichen Vermögen sowie Kapitaltransferzahlungen im Be-
reich der Stadtgemeinde samt Stadtbetriebe, aber ohne KG, erreicht beim Nachtragsvoranschlag die
Summe von € 5.549.700,00, das sind um € 236.000,00 mehr als ursprünglich vorgesehen. Allein im
ordentlichen Haushalt stiegen die Ausgaben der Klasse 0 um rd. € 400.000,00.

Die Stadtgemeinde investiert auch 2016 wieder fast € 9 Mio.. Damit ist die Stadt auch weiterhin ein
wichtiger Impulsgeber für die heimische Wirtschaft und kann so einen Beitrag zur Sicherung von Ar-
beitsplätzen leisten. Von diesen € 9 Mio. an Investitionen entfallen € 4,8 Mio. auf den Verein zur För-
derung der Infrastruktur und € 4,2 Mio. werden über den außerordentlichen Haushalt der Stadtge-
meinde abgewickelt. Die größten Brocken betreffen dabei die Schulsanierungen:

    -   Sanierung Nikolaus-Lenauschule € 3 Mio.
    -   Sanierung Polyschule € 1,1 Mio.
    -   Restsanierung Traundorfschule € 400.000,00
    -   Musikschule – € 1,6 Mio.
    -   Gemeindestraßen – € 360.000,00
    -   Wildbach-und Lawinenverbauung – € 265.000,00
    -   Kanal und Wasser – insgesamt € 1 Mio.

Im letzten Stadtrat wurde zudem beschlossen, bei der Nikolaus Lenau Schule den Austausch der sehr
desolaten Fensterfront und das Aufbringen eines Wärmeverbundsystems im Zuge der derzeitigen
Baumaßnahmen gleich mitzumachen. Der Kostenrahmen liegt hierbei bei € 342.000,00. Es wird natür-
lich gehofft, dass diese Erhöhung auch mit einer Landesförderung von 52 % unterstützt wird.

Abschließend dankt StR. Höpoltseder den Beamten der Finanzabteilung, die ihre Arbeit mit höchster
Kompetenz und großem Weitblick verrichten und auch die Arbeit mit den Mitgliedern des Finanzaus-
schusses erachte er als sehr kooperativ und lösungsorientiert und bedankt er sich auf diesem Weg für
die konstruktive Zusammenarbeit.

GR Andeßner:
Der Finanzreferent StR. Thomas Höpoltseder hat den Nachtragsvoranschlag zur Kenntnis gebracht
und wird dieser nun dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Das Voranschlagsvolumen hat sich um € 1,9 Millionen auf € 47.600,000, erhöht. Wichtig ist auch,
dass dieses auch wieder ausgeglichen ist. Im Städtevergleich ist dieses Voranschlagsvolumen be-
achtlich.
Als Schulreferent freut es ihn aber besonders, dass
die Sanierung der Traundorfschule bereits abgeschlossen ist,
die Sanierung und teilweise Erweiterung der Nikolaus Lenau Schule im Herbst großteils abgeschlos-
sen sein wird,
der Erweiterungsbau der Polytechnischen Schule abgeschlossen ist und auch
die Erweiterung der Musikschule abgeschlossen ist, welche am 2. Juli diesen Jahres offiziell eröffnet
wurde.

Offen ist jedoch noch:
der Bauabschnitt 2 und 3 in der Polytechnischen Schule;
die Sanierung der Villa Klusemann inkl. der Außenfassade;
der Bauabschnitt 2 in der Nikolaus Lenau Schule;

Insgesamt wurden für diese Vorhaben € 8.563,394,00 investiert.
Seitens des Landes Oberösterreich werden diese Projekte mit einer Landesförderung in der Höhe von
€ 4.890.800,00 unterstützt, für die sich die Stadt herzlich bedanken möchten. GR Andeßner erwähnt,
aber, dass die letzten Fördermittel voraussichtlich erst im Jahr 2021 fließen werden, d.h. es muss
vorfinanziert und zwischenfinanziert werden.
Den Eigenanteil in der Höhe von € 3.672.594,00 muss die Stadt Gmunden aufbringen.
Zur Finanzierung der Schulprojekte wurde vom Gemeinderat eine Darlehensaufnahme in der Höhe
von € 1.650.000,00 beschlossen.

                                                                                                   131
Sollte jedoch der Grundverkauf der Bräugütlgründe (ca. 7.500 m²) heute unter TO-Pkt. 19 beschlos-
sen werden, muss zur Finanzierung der Schulprojekte, dass bereits beschlossene Darlehen nicht
aufgenommen werden.
Er ist schon etwas überrascht, dass die SPÖ Fraktion einem Grundverkauf, wie in der Sitzung des
Liegenschaftsausschusses einstimmig empfohlen wurde, nicht zustimmen kann. Zwei Jahre wurde
dies in den Ausschüssen diskutiert und eine Lösung gefunden. Er hofft auf eine positive Beschluss-
fassung unter TO-Pkt. 19.
Abschließend erwähnt er noch, dass die Stadt Gmunden für die Bildung im Budget 2016 einen Zu-
schuss von € 2.732.000,00 veranschlagt hat.
GR Andeßner dankt abschließend den Beamten und Mitarbeitern der Finanz- und Steuerabteilung für
die ausgezeichnete Arbeit!!

GR KR Colli schließt sich den Worten des Vorredners an und meint, dass die Schulsanierungen eine
gewaltige Leistung der Stadt gewesen sind, bemerkt jedoch zur Erweiterung der Landesmusikschule,
dass ihm der Zubau bei der Landesmusikschule außen nicht gefällt.
Weiters schließt er sich auch den Worten des Vorredners StR. Höpoltseder an und lobt die Erstellung
und die Verhandlungen zum Budget sowie die Führung der Finanzausschusssitzungen. Er findet es
auch großartig, dass Gmunden so ein Budget schafft. Dass die FPÖ nicht zustimmen kann, liegt aus-
schließlich am Projekt StadtRegioTram. Die FPÖ ist nicht bereit zu akzeptieren, dass die Schadens-
verursacher nicht für Schäden aufkommen müssen, sondern diese zu Lasten der Gemeinde bzw.
Allgemeinheit gehen.
Er dankt abschließend für die gute Zusammenarbeit.

GR Hochegger erklärt, dass im Dezember Schätzungen vorlagen, gewisse Ansätze nicht vorherseh-
bar waren und nun mit dem Nachtragsvoranschlag nachgebessert wird. Die Nachbesserungen im
Nachtragsvoranschlag sind nicht wirklich gravierend, sodass dieser nun abzulehnen wäre. GR Hoch-
egger verweist auf Diskussionen im Finanzausschuss. Die SPÖ hat dem Voranschlag zugestimmt und
wird daher auch dem Nachtragsvoranschlag die Zustimmung geben. GR Hochegger führt jedoch aus,
dass es zum TO-Pkt. 19), Verkauf Teilfläche Bräugütlgründe, eine vertiefte Diskussion geben wird.

GR Mag. Pucher berichtet, dass er vor einigen Tagen an einer Vorbesprechung für den Nachtrags-
voranschlag teilnahm und dort die Möglichkeit hatte, viele Punkte bereits vorab zu klären. Er dankt
dem Finanzstadtrat Höpoltseder sowie Herrn Buchegger. Er führt aus, dass die Unterlagen so erstellt
waren, dass vor allem die wesentlichen Änderungen des Nachtragsvoranschlages zum Voranschlag
im Überblick zu erkennen waren. Die Ansätze sind rechnerisch korrekt erstellt und viele Fragen zur
Klarstellung einzelner Positionen wurden für ihn so beantwortet, dass die Ansätze nachvollziehbar
waren. Auch die Frage, wieso es beim Ansatz EDV zu einer Steigerung von € 0,00 auf € 200.000,00
kam, wurde ausdiskutiert.
Anders sieht die Position der BIG bei der politischen Bewertung einzelner Positionen aus: Es sind dies
Ansätze im Nachtragsvoranschlag, die eigentlich ins StadtRegioTram-Budget gehörten und hier dem
Voranschlag/Nachtragsvoranschlag der Gemeinde aufgebürdet werden. Bei gewissen Positionen fragt
man sich, wie z.B. den Hochglanzbroschüren (tramtastisch), die für die PR-Abteilung von Stern &
Hafferl scheinbar keine Rolle spielen, ob hier nicht das Geld besser für sinnvolle Investitionen ver-
wendet werden könnte.
Zu nennen sind hier auch Ausgaben für die Fundamente der Poller, zusätzliche Pflasterungen Rat-
hausplatz, Honorar Arch. Kaindl, Honorar Dr. Pech, die eigentlich in das StadtRegioTram-Budget ge-
hörten jedoch auf die Gemeinde abgewälzt werden.
Auch der Rückgang bei den Einnahmen der Tiefgarage ist durch die StadtRegioTram verursacht und
klar diesem Budget zuzuweisen.
Weiters verweist er auf einen weiteren Ansatz hin, unter dem StadtRegioTram-Projektosten versteckt
sind: Die Schadensbegrenzung aufgrund der Baustelle, die durch die Wirtschaftsstelle betrieben wird.
Auch diese Kosten sind eindeutig dem StadtRegioTram-Projekt und -Budget zuzuordnen. Ob die
Maßnahmen der Wirtschaftsstelle, durch die Abhaltung versch. Veranstaltungen, für die Innenstadt
tatsächlich erreicht wurden und in welchem Ausmaß, ist sehr schwer evaluierbar. Der Ansatz für die
Wirtschaftsstelle beträgt € 565.000,00 und sollte dieser diskutiert werden.
GR Mag. Pucher meint, dass auch die geplante Lösung der Theresienthalspange aus einer schlech-
ten Verhandlung mit der ÖBB resultiert, mit einem schlechten Ergebnis für die Stadt. Die ÖBB hatte
ein Interesse die Eisenbahnkreuzung zu beseitigen (verkürzte Fahrzeit bzw. Sicherheit). Er fragt, wa-
rum diese „Mickey Mouse Lösung“ akzeptiert und nicht eine ganz normale Unterführung errichtet wur-

                                                                                                  132
de? Er verweist auf eine E-Mail eines Bürgers, der meint, dass es sich hier um eine Lösung handelt
„dümmer geht’s nicht“.
GR Mag. Pucher erklärt, dass sich die BIG aus diesen Gründen – bei allem Respekt vor der Arbeit der
Beamten und auch des Finanzstadtrates – der Stimme enthalten.

GR DI Sperrer:
Für ihn ist wichtig zu spüren, dass das Bemühen da ist, den Haushalt in Ordnung zu halten und die
Schuldenlast zu senken. Er empfindet den Nachtragsvoranschlag sowie den Voranschlag auch in
diese Richtung ausgerichtet. Für ihn ist die Veranschlagung der „Erlöse Bräugütl“ korrekt und ist er
gespannt auf die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt, denn auch er muss eine Wissenslücke
schließen. GR DI Sperrer merkt an, sollten die Begehrlichkeiten in Richtung Finanzen wieder größer
werden, unterstützen die Grünen den Finanzreferenten beim Bemühen, das Budget in Ordnung zu
halten, denn für die Grünen ist wichtig, dass der Haushalt nachhaltig aufgestellt ist. Die Grünen unter-
stützen den Nachtragsvoranschlag.

Finanzreferent StR. Höpoltseder stellt in der Folge den
Antrag,
der Gemeinderat der Stadtgemeinde Gmunden möge dem Nachtragsvoranschlag 2016,
der im ordentlichen Haushalt
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je            € 47.600.000,00
und im außerordentlichen Haushalt
Einnahmen von                                    € 4.090.000,00
und Ausgaben von                                 € 4.590.000,00
somit einen Fehlbetrag von                       €    500.000,00
vorsieht, seine Zustimmung erteilen und beschließen.
Zugleich soll allen einzelnen Positionen, die im Nachtragsvoranschlag 2016 aufgenommen wurden,
die Genehmigung erteilt werden.
Beschluss: mehrheitlich genehmigt
28 JA-Stimmen: ÖVP (20); SPÖ (5); GRÜNE (3);
                                      in                                   in    a
 5 Gegenstimmen: FPÖ (5): Vzbgm. Enzmann, GR KR Colli, GR Trieb, GR Mag. Fritz, GR Pollak
                                                             in         in
 4 Stimmenthaltungen: BIG (4): StR. DI Kaßmannhuber, GR Drack, GR Hausherr, GR Mag. Pucher

3. Kenntnisnahme des Berichtes des Obmannes des Prüfungsausschusses der Stadt-
gemeinde Gmunden betreffend der am 21. April 2016 und am 6. Juni 2016 abgehalte-
nen 4. und 5. Sitzung;
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, GR DI Sperrer, berichtet über die 4. und 5. Sitzung des
Prüfungsausschusses und erklärt, dass sich der Prüfungsausschuss in diesen zwei Sitzungen im We-
sentlichen mit der Verpachtung und dem An-/Verkauf von Grundstücken befasst hat.

Er berichtet, dass die Gemeinde verschiedenste Parkflächen anpachtet und sich die Pachtzinse in
einer Bandbreite von € 4,50 bis € 12,00 pro m² bewegen. In der Regel sind diese Verträge indexgesi-
chert. Wichtig ist ihm, darauf hinzuweisen, dass im Gegenzug die Gemeinde Grundflächen verpachtet
                                                                2
und sich hier die Pachtzinse zwischen € 0,00 und € 1,50 pro m bewegen und die Verträge in der Re-
gel nicht indexgesichert sind. Diese Differenz ist objektiv nicht zu erklären und ist hier Nachbesse-
rungsbedarf gegeben. Er verweist auf die einstimmige Stellungnahme des Prüfungsausschusses.
Grundsätzlich sollte es auf beiden Seiten eine faire Basis geben und ist daher eine objektive Grundla-
ge wichtig, sonst wird nur Unmut geschaffen. Weiters ist nicht nachvollziehbar, dass Flächen die an-
gepachtet werden immer wertvoller sind als Flächen die die Gemeinde verpachtet.

GR DI Sperrer berichtet, dass auch beim An- und Verkauf von Grundstücken mit zweierlei Maß ge-
messen wird: Grundstücke in Wohngebieten werden ohne Gutachten verkauft (TO-Pkt. 21) und bei
Grundstücksankäufen in Betriebsbaugebiet werden Bewertungsgutachten erstellt (Verweis auf abge-
setzten TO-Pkt. 33). Der Liegenschaftsausschuss ist klar aufgefordert, objektivere Grundlagen zu
erarbeiten, denn auch hier soll es in beiden Richtungen faire Bewertungsgrundlagen geben.

GR DI Sperrer sieht auch bei der Parkplatzvermietung klaren Handlungsbedarf, denn eine asphaltierte
und im Winter betreute Parkfläche um € 300,00/Jahr, umgelegt auf eine 25 m² Bruttofläche/Stellplatz,

                                                                                                    133
ist ein Schnäppchen. Die Politik ist dringend aufgefordert, hier eine Kostenwahrheit einzuführen und
ist generell bei der Parkflächenvermietung sorgfältig und restriktiv vorzugehen.
GR DI Sperrer spricht speziell die Flächen entlang der Traunsteinstraße an, drängt grundsätzlich auf
ordentliche Ausarbeitung, Nachbesserung der Pachtzinse, Absicherung mit Verträgen und weist auf
die Gefahr von ersessenen Rechten hin.

GR DI Sperrer führt weiters aus, dass die Diskussionen im Prüfungsausschuss sehr konstruktiv wa-
ren, der Obmann des Liegenschaftsausschusses ebenfalls anwesend war und dieser die Entschei-
dungen mitträgt.

GR DI Sperrer erklärt, dass auch die Aufwendungen für die Ausschusssitzungen in den zwei Prü-
fungsausschusssitzungen behandelt wurden und er darüber in der nächsten Gemeinderatssitzung
berichten wird.

GR DI Sperrer verliest vorweg den Prüfbericht der 5. Prüfungsausschusssitzung, welcher unter TO-
Pkt. 5) zu beschließen ist.

Bericht wird zur Kenntnis genommen.

4. Beschlussfassung des Prüfberichtes der 4. Sitzung des Prüfungsausschusses;
GR DI Sperrer bringt den Prüfbericht der 4. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 21.04.2016 zur
Verlesung und beantragt Beschlussfassung:

1. Pachtverträge Parkflächen
   Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.

2. Ausschusssitzungen – Zeitaufwand/Kosten
   Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.

Beschluss: einstimmig genehmigt

5. Beschlussfassung des Prüfberichtes der 5. Sitzung des Prüfungsausschusses;
GR DI Sperrer bringt den Prüfbericht der 5. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 06.06.2016 zur
Verlesung und beantragt Beschlussfassung:

1. Pachtverträge Parkflächen
   Die Mitglieder haben sich mit den Pachtverträgen für Parkflächen befasst. Sie stellen im speziellen
   zu den Parkflächen folgendes fest:

   •   für die bestehenden Pachtverträge liegen keine Bewertungsgutachten als Basis für die Fest-
       setzung des Pachtzinses vor
   •   zum Teil differieren die Nettosätze pro Quadratmeter erheblich

   Der Prüfungsausschuss empfiehlt, ähnlich wie das bereits beim Ankauf von Immobilien der Fall ist,
   zukünftig entsprechende Bewertungsgutachten von Sachverständigen als Verhandlungsbasis an-
   zufordern.

   Zu den einzelnen Parkplätzen wird angemerkt:

   Michlparkplatz:
   Dieser wird als Schlüsselparkplatz für die Innenstadt betrachtet. Es sollten Überlegungen angestellt
   werden, die Attraktivität des Parkplatzes als Ausgangspunkt für Einkäufe und Ausflüge in die In-
   nenstadt zu steigern. Eine Vergrößerung der zur Verfügung gestellten Parkfläche am Gemeinde-
   grund wird unterstützt.
   Ansätze zur Erhöhung der Attraktivität könnten sein:
       • die ersten drei Stunden gratis parken
       • kostenloses Parken in den Nachtstunden
   Die konkrete Ausführung ist natürlich Angelegenheit des Verkehrsausschusses.

                                                                                                   134
Keramikparkplatz:
   Die Wertigkeit dieses Parkplatzes ist für die Gemeinde nicht mehr gegeben. Es sollte Sorge getra-
   gen werden, dass die angefallenen Kosten von den tatsächlichen Nutzern übernommen werden.

   Grünbergseilbahn
   Beim Parkplatz Grünbergseilbahn wird festgehalten, dass dieser die höchsten Pachtgebühren ver-
   ursacht. Die tatsächliche Auslastung des Parkplatzes ist sehr genau zu beobachten und sorgfältig
   abzuwägen, ob die derzeit angemietete Fläche im gesamten zukünftig benötigt wird. Vor allem eine
   Verlängerung des 3jährigen Pachtvertrages ist kritisch zu überprüfen. Gespräche hinsichtlich der
   angemessenen Kostenbeteiligung der Seilbahn Holding werden dringend angeregt und sind jeden-
   falls bei sich bietender Gelegenheit zu führen.
   Ergänzend wird auf die Möglichkeit hingewiesen, zusätzliche Parkplätze auf dem Areal des ehema-
   ligen Gaswerkes zu nutzen.

   Hafenplätze neben Seebahnhofareal
   Sehr kritisch wird vom Prüfungsausschuss die Tatsache gewertet, dass 17 Parkplätze unmittelbar
   am See an Firmen und Privatpersonen vermietet werden. Diesbezüglich wird der Liegenschafts-
   ausschuss dringend aufgefordert, eine neue Ausrichtung herbeizuführen.

   Abschließend wird angemerkt, dass die Stadtgemeinde eigene Flächen derzeit zu einem sehr nied-
   rigen Pachtzins vermietet und zum Teil Flächen, welche von dritten in Anspruch genommen wer-
   den, nach wie vor nicht erfasst sind. Das Amt wird diesbezüglich dringend aufgefordert, die Erfas-
   sung dieser Flächen raschestmöglich abzuschließen und im gesamten mit entsprechenden Pacht-
   verträgen klare Rechtsgrundlagen zu schaffen. Die Angemessenheit der Pachtzinse sollte in einem
   späteren Schritt geprüft werden.

   Der Prüfungsausschuss stellt in diesen Angelegenheiten keinen konkreten Antrag, erwartet sich
   aber schon, dass sich die zuständigen Ausschüsse der angesprochenen Thematik annehmen und
   innerhalb Jahresfrist dem Prüfungsausschuss über die Ergebnisse berichten.

2. Ausschusssitzungen – Zeitaufwand/Kosten
   Der Prüfungsausschuss stellt keinen Antrag an den Gemeinderat zu diesem Tagesordnungspunkt.

Beschluss: einstimmig genehmigt

6. Beratung und Beschlussfassung von Richtlinien einer Gründungssubvention;
StR. Höpoltseder:
Der Ausschuss für Innenstadtangelegenheiten und der Ausschuss für Finanzangelegenheiten haben
sich intensiv mit den Vergabekriterien der Gründungssubvention auseinandergesetzt und dabei fol-
gende Richtlinien erarbeitet, in deren Rahmen der Ausschuss für Innenstadtangelegenheiten berech-
tigt ist über die Vergabe im Einzelnen zu entscheiden:

                             FÖRDERUNGSRICHTLINIEN
       Schwerpunktprogramm der Stadt Gmunden - Gründungssubvention
Neu angesiedelte Betriebe erhalten seitens der Stadtgemeinde eine Mietpreisunterstützung in folgen-
der Höhe: Im ersten Jahr – 40 %, im zweiten Jahr – 30 %, im dritten Jahr – 20 %,
vorausgesetzt, der Immobilieneigentümer beteiligt sich an diesem Paket ebenfalls mit einer Mietre-
duktion von monatlich 10 %, befristet auf 3 Jahre.

Somit ergibt sich für das neue Unternehmen im ersten Jahr eine Mietunterstützung von insgesamt
50 %, im zweiten Jahr 40 % und im dritten Jahr 30 %. Die Stadtgemeinde fördert 40 % auf den seitens
des Immobilieneigentümers um 10 % reduzierten Mietpreis im ersten Jahr.

Gefördert werden Einzelhandelsunternehmen mit ebenerdigem Portalgeschäft im Sinne der Ge-
werbeordnung mit zukünftigem Standort in der Zentrumszone Gmunden, die bei ihrer jährlichen
Betriebsausübung eine jährliche Umsatzhöhe von € 2.000.000,00 nicht übersteigen. Handelsübliche

                                                                                                 135
Ladenöffnungszeiten sind für den Einzelhandel verpflichtend, für die Kreativwirtschaft ist ein Minimum
von 20 Wochenstunden als Ladenöffnungszeit verpflichtend.

Ausgenommen sind Betriebe aus den Bereichen Wett- und Glücksspiel, Bank-, Kredit- und Versiche-
rungsinstitute, Pfandleiher, Ärzte, Psychotherapeuten, reine Dienstleistungsbetriebe sowie Unterneh-
men, die sich ausschließlich mit Internethandel beschäftigen.

Weiters werden Ansuchen von (Einzel-) Unternehmern, Personen und Firmen, welche die Stadtge-
meinde Gmunden bisher -in welcher (Rechts-)Form auch immer- in der Vergangenheit bereits ge-
schädigt haben, von dieser Förderung ausgeschlossen.
Diese Aktion der Mietpreisunterstützung wird für die Dauer der SRT-Bauphase auch jenen be-
reits ortsansässigen Unternehmern gewährt, die aufgrund der Beeinträchtigung ihren Standort
wechseln!
In Bezug auf gemeindeeigene Immobilien ist festzuhalten, dass auf gemeindeeigene Immobilien, wo
innerhalb der letzten 5 Jahren eine Mietreduktion von mindestens 10 % gewährt wurde, die Grün-
dungsrichtlinie der 10 %-igen Mietreduktion für die aktuelle Neuausstellung eines Mietvertrages nicht
angewendet wird.

Die Subvention wird nach erfolgter Beschlussfassung des Ausschusses für Innenstadtangelegenhei-
ten der Stadtgemeinde Gmunden rückwirkend quartalsmäßig, nach erbrachtem Nachweis der Zahlung
seitens des Mieters an den Eigentümer, ausbezahlt. Als Nachweis gilt die Übersendung des quartals-
mäßigen ELBA-Kontoauszuges via Mail an die Wirtschaftsstelle der Stadtgemeinde Gmunden, wirt-
schaftsstelle@gmunden.ooe.gv.at.
Der Gesamtförderbetrag beträgt für das Jahr 2016 € 40.000,00.
Ist dieser Betrag ausgeschöpft kann im gleichen Jahr keine Förderung beantragt werden. Anträge
werden bis einschließlich 30.11.2016 angenommen.
Die Fördermöglichkeit besteht nur solange, im Budget dafür Mittel dotiert werden.
Rückzahlungsbestimmungen

Die Rückzahlungsverpflichtung der Gründungssubvention gilt für jene Betriebe, welche ihren Standort
binnen 3 Jahren ab Gründung des Unternehmens in eine andere Gemeinde verlegen.
Die Rückzahlungsverpflichtung soll des Weiteren auch für jene Betriebe gelten, welche die Betriebs-
stätte in Gmunden auflassen, jedoch in anderen Gemeinden weitere Betriebsstätten unterhalten.

Die Rückzahlung der Förderung muss im ersten Jahr in voller Höhe erfolgen, im zweiten Jahr zu 2/3
und im dritten Jahr zu 1/3 des Gesamtförderbetrages erfolgen.

Diese adaptierten Richtlinien gelten ab sofort für alle Anträge.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Subvention.

Antrag:
Der Finanzreferent stellt den Antrag die vorliegenden Förderrichtlinien zu beschließen.
                                            in
Aufgrund des Hinweises von Frau Vzbgm. Enzmann, dass die im Amtsvortrag angeführte Formulie-
rung missverständlich ist, stellt StR. Höpoltseder fest, dass die Formulierung wie folgt ergänzt wird:
Diese Aktion der Mietpreisunterstützung wird für die Dauer der SRT-Bauphase auch jenen be-
reits ortsansässigen Unternehmern gewährt, die aufgrund der Beeinträchtigung ihren Standort
in der Innenstadt wechseln!

Beschluss: einstimmig genehmigt
mit der oben angeführten Ergänzung „in der Innenstadt“

7. Beratung und Beschlussfassung einer Subvention für die gemeinnützige Stiftung
"Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim";
StR. Höpoltseder:
Die Stiftung Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim ersucht mit Schreiben vom 28. April 2016 um
einen einmaligen Beitrag in Höhe von € 1,00 pro Hauptwohnsitz, um dieses weit über alle politischen,

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konfessionellen und regionalen Grenzen hinausgehende Projekt gegen das Vergessen, zu unterstüt-
zen.

Antrag:
Der Finanzreferent schlägt vor, entsprechend einer Empfehlung des Ausschusses für Finanzangele-
genheiten, die Stiftung Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim mit einem einmaligen Betrag von
€ 5.000,00 zu unterstützen.
       in
Vzbgm. Enzmann hofft, dass ihre Wortmeldung nun nicht falsch verstanden wird und führt aus:
Schloss Hartheim ist ein Ort des Gedenkens und Erinnerns, der Dokumentation und des Lernens.
Eine wichtige Basis des pädagogischen Angebots von Schloss Hartheim ist die Vermittlung des Ver-
ständnisses für Demokratie, Menschenrechte und Toleranz als Grundprinzip der Rechts- und Werte-
ordnung.
Die Unterstützung dieser Einrichtung ist daher Teil des kulturellen Auftrags des Landes OÖ. Das Land
OÖ hat die finanziellen Mittel dafür bereitzustellen und nicht die Gemeinden zu Beiträgen zu verpflich-
ten.
         in
Vzbgm. Enzmann stellt daher folgenden Gegenantrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Dem wichtigen kulturellen Auftrag, den die Landesregierung hat, möge sie gerecht werden, indem
sie zu dessen Abdeckung die vorgesehenen Landesmittel heranzieht. Die Landesregierung wird auf-
gefordert, ihren von ihr selbst eingegangenen historischen Verpflichtungen auch selbst nachzukom-
men. Sie darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen und die Kosten in Form einer neuen „Zwangs-
abgabe“ auf die Bürger und die Gemeinden abwälzen. Das Land OÖ im Allgemeinen, und Kulturrefe-
rent LH Dr. Pühringer im Besonderen werden aufgefordert, die benötigten Mittel für das Institut Hart-
heim aus Landesmitteln aufzubringen.
2. Als Lösungsansatz empfehlen wir dem geschätzten Herrn Landeshauptmann, eine Effizienz-
Evaluierung der gesamten Landesförderungen vorzunehmen, um damit allenfalls frei werdende Mittel
für die gegenständliche Stiftung zu lukrieren.

StR. Höpoltseder berichtet, dass die letzte Zuwendung im Jahr 2008 geflossen ist und damals die
Einrichtung mit einem Betrag von € 1,50/Einwohner unterstützt wurde. Er erklärt, dass die Höhe der
Unterstützung überdacht wurde, es der Gemeinde nun nicht mehr wert ist und daher ein Kompromiss-
Betrag in Höhe von € 5.000,00 vorgeschlagen wird.

GR Hochegger erklärt, dass er die Höhe der Förderung gerechtfertigt findet und es für ihn auch keine
Zwangsabgabe darstellt, da um eine Förderung gebeten wurde. Er glaubt, dass es diese Gedenkstät-
te wert ist erhalten zu werden, stammt sie doch aus einer dunklen Vergangenheit. Er meint, dass die
Gemeinde hier durchaus auch einen Beitrag dazu leisten kann und sollte die Erhaltung auch im Inte-
resse der Gemeinde liegen.

StR DI Kaßmannhuber führt aus, dass die Bedeutung von Schloss Hartheim unumstritten ist und da-
her diese Gedenkstätte auch unterstützt werden muss. Er meint aber, dass dafür das Land zuständig
ist und dieses seine Pflicht erfüllen sollte. Hier greift wieder eine übertriebene „Subventionitis“, denn
Schloss Hartheim bekommt von vielen Seiten Geld und ist nicht klar, woher überall Subventionen
fließen. Die gestellte Forderung über einen Euro pro Einwohner findet er übertrieben und verweist er
auf Folgewirkungen, da es viele Gedenkstätten gibt. StR. DI Kaßmannhuber meint, dass Subventio-
nen der „Sargnagel“ aller Budgets sind. Er spricht sich für die Gedenkstätte Hartheim aus, jedoch
gegen eine Subvention seitens der Gemeinde.

GR DI Sperrer meint, dass die Diskussion durchaus berechtigt ist. Es sollte jedoch die Vergangenheit
nie vergessen werden und wenn diese Subvention dazu beiträgt, hat dies seine Unterstützung.

Bgm. Mag. Krapf lässt nach Diskussion über den Gegenantrag abstimmen:
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
                                in                                  in a
 5 JA-Stimmen: FPÖ (5): Vzbgm. Enzmann, GR KR Colli, GR Trieb, GR Mag. Fritz, GR Pollak
28 Gegenstimmen: ÖVP (20); SPÖ (5); GRÜNE (3);
                                                        in        in
 4 Stimmenthaltungen: BIG (4): StR. DI Kaßmannhuber, GR Drack, GR Hausherr, GR Mag. Pucher

                                                                                                     137
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