Donnerstag, 13.12. 2018 - Rathaus Fürstenfeld, Sitzungssaal - SPÖ Fürstenfeld
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FF/9894/OI-GM-GR/7/2018 Protokoll - Nr.: 560/2018 PROTOKOLL über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Fürstenfeld Donnerstag, 13.12. 2018 Rathaus Fürstenfeld, Sitzungssaal Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 20.35 Uhr Die Einladung zu dieser Sitzung erfolgte durch Kurrende. Der Nachweis über die ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der Beilage angeschlossen. Anwesende: Bürgermeister Franz Jost Vizebürgermeister Hermann Großschedl Vizebürgermeister DI. Johann Rath Finanzreferent Christian Sommerbauer Stadtrat KomR Horst Himler Gemeinderat Hafner Manuela ab 18.20 Uhr Gemeinderat Jochen Freißmuth Gemeinderat Helmut Eder Gemeinderat Werner Hafner Gemeinderat Roland Gogg Gemeinderat Alexander Posch Gemeinderat DI. Fladerer Kerstin MSc Gemeinderat Dieter Siegl Gemeinderat Viola Tröster Gemeinderat Manfred Hartl Gemeinderat Stephan Schneider Gemeinderat Markus Jahn Gemeinderat Klaus Moretti Gemeinderat NR.DI. Christian Schandor Gemeinderat Mag. Rupert Koller prot560-13122018.doc - Seite 1 Gemeinderat Mag. Irmgard Pilz ab 18.25 Uhr Gemeinderat Mag. Philipp Geiger Gemeinderat Christian Grabner Gemeinderat Michael Prantl Gemeinderat Harald Peindl ab 18.35 Uhr
Entschuldigt: GR Manuela Hafner bis 18.20 Uhr GR. Mag. Irmgard Pilz bis 18.25 Uhr GR. Harald Peindl bis 18.35 Uhr Schriftführer: Stadtamtsdirektor Mag. Wilhelm Göber Vorsitzender: Bgm. Franz Jost Die Sitzung ist öffentlich. Die Sitzung ist beschlussfähig. TAGESORDNUNG: Punkt 1.) Eröffnung und Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit Punkt 2.) Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 19.11.2018 (Prot. Nr.: 559/2018) Fragestunde gemäß § 54 GemO Punkt 3.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses über eine Änderung in die Entsendung in den Aufsichtsrat der Therme Loipersdorf Punkt 4.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend Festlegung einheitlicher Kostenersätze ab 2019 (Kopien usw.). Punkt 5.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend die Gewährung einer Sonderförderung an die röm. Kath. Stadtpfarre Fürstenfeld für den Kath. Kindergarten 2019. Punkt 6.) Bericht des Bürgermeisters oder eines Delegierten, als Vertreter in den Gemeindeverbänden gem. § 54 (5) Gemeindeordnung (SHV, und AWV/SWZ) 2. Hj. 2018. Punkt 7.) Bericht des Kulturreferenten an den Gemeinderat über seine Tätigkeit gemäß § 49 a Stmk. GemO. Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 2 Punkt 8.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend die Annahme der neuen Richtlinien des Landes Steiermark für betreutes Wohnen in Fürstenfeld ab 2019. Punkt 9.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend die Tarife für die Benützung öffentlichen Gutes ab 2019. Punkt 10.) Bericht des Allgemeinen Prüfungsausschusses über die am 06.12.2018 durchgeführte Überprüfung.
Punkt 11.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend die Hebesätze und die Höhe der einzuhebenden Abgaben für das Haushaltsjahr 2019. Punkt 12.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend die Aufnahme eines Kassenkredites für das Haushaltsjahr 2019. Punkt 13.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend den Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des außerordentlichen Voranschlages für das Haushaltsjahr 2019 aufzunehmen sind. Punkt 14.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend die vorübergehende Inanspruchnahme von Rücklagen – „inneres Darlehen“ gem. § 35 Abs.2 der GHO für Grundstücksbevorratungen. Punkt 15.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend die Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Haushaltsjahr 2019. Punkt 16.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses über die Genehmigung des Voranschlages samt Beilagen der Stadtgemeinde Fürstenfeld für das Haushaltsjahr 2019. Punkt 17.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend die Genehmigung des Mittelfristigen Finanzplanes (MFP) der Stadtgemeinde Fürstenfeld für den Zeitraum 2019 – 2023. Punkt 18.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend die Weitergewährung der Förderungen für das Fürstentaxi für 2019. Punkt 19.) Bericht und Antrag des Wirtschafts- und Innovationsausschusses betreffend die Weitergewährung einer Arbeitsplatzprämie für das Jahr 2019. Punkt 20.) Bericht und Antrag des Wirtschafts- und Innovationsausschusses auf Förderung der Mieten bei Neuansiedlung in der Kern-Innenstadt im Jahr Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 3 2019. Punkt 21.) Bericht und Antrag des Land- und Forstwirtschaftsausschusses betreffend die Weitergewährung der landwirtschaftlichen Förderungen im Jahr 2019. Punkt 22.) Bericht und Antrag des Umweltausschusses über die Weitergewährung folgender Förderungen im Jahr 2019: a.) Fernwärmeneuanschlussförderung
b.) Photovoltaikanlagenförderung c.) Solaranlagenförderung d.) Holzheizungsförderung Punkt 23.) Bericht und Antrag des Sportausschusses über die Gewährung von Sportförderungen für den BSC und den SC Raiffeisen Fürstenfeld im Jahr 2019. Punkt 24.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2018. Punkt 25.) Bericht und Antrag des Bau- und Planungsausschusses betreffend TBPL „Stadtbergenweg Teil 2“, ÖWG a.)Einwandbehandlung b.)Endbeschluss Punkt 26.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Ankauf GST 622/4, KG Fürstenfeld, von Barbara Katzensteiner, 8280 Übersbachgasse 46 Punkt 27.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Ankauf von Teilflächen des GST 633/7 u. GST 633/5, beide KG Fürstenfeld, von Karl-Heinz Strobl, 8280 Altenmarkt 66 Punkt 28.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Gestattungsvertrag mit Land Steiermark, Ein- u. Ausfahrt L439 zum GST 71/11, KG Altenmarkt, (Wohngebiet „Altenmarkt – West) Punkt 29.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend GST 1724/8, KG Fürstenfeld, 2. Nachtrag zum Gestattungsvertrag vom 13.11.2014 mit Fenz Service KG, Jahnstraße 30a, 8280 Fürstenfeld Punkt 30.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend GST .118/1 u. GST 263/2, beide KG Fürstenfeld, Dienstbarkeitsvertrag mit Convalo Immobilien GmbH betreffend Zugang ATW-Liegenschaft mittels Liftes Punkt 31.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Grundstücke 372/1, 382/8, 382/4, 405/1 u. 380/1 alle KG Fürstenfeld, 2. Nachtrag zum Kaufvertrag mit Ingrid Schalk, 8262 Kalsdorf 18 Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 4 Punkt 32.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Grundstücke 372/1, 382/8, 382/4, 405/1 u. 380/1 alle KG Fürstenfeld, Verkaufsmodalitäten „Schalkgründe-Bergkammstraße“ Punkt 33.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Fördervertrag Abwasserbeseitigungsanlage Fürstenfeld, Bauabschnitt 14 – Altenmarkt West
Punkt 34.) Bericht und Antrag des Familien-, Gesundheits- und Sozialausschusses über die Weitergewährung der Geburtenbeihilfe im Jahre 2019 Punkt 35.) Bericht und Antrag des Familien-, Gesundheits- und Sozialausschusses über die Weitergewährung des Schulstartgeldes für das Schuljahr 2019/2020 Punkt 36.) Bericht und Antrag des Familien-, Gesundheits- und Sozialzuschusses betreffend die Tagesmüttertarife für 2019 Punkt 37.) Allfällig – öffentlich VERLAUF DER SITZUNG: Punkt 1.) Vizebgm. Jost eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Gemeinderäte und Zuseher, teilt mit, dass sich GR. Manuela Hafner, GR. Mag. Pilz und GR. Harald Peindl ein wenig verspäten werden, dass Top 8.) und 30.) abgesetzt werden und es weiters zwei Dringlichkeitsanträge geben wird. Weiters gibt es eine Berichtigung der Tagesordnung zu Top 27.) TOP 27.) In der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates steht: Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Ankauf von ‚Teilflächen des GST 633/7 u. GST 633/5, beide KG Fürstenfeld, von Karl-Heinz Strobl, 8280 Altenmarkt 66 richtig ist: Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Ankauf einer Teilfläche des GST 633/7, KG Fürstenfeld, von Karl-Heinz Strobl, 8280 Altenmarkt 66 Begründung: Die Berichtigung ist notwendig, da zum Zeitpunkt der Festsetzung der Tagesordnung noch nicht feststand, ob Herr Strobl Teilflächen beider Grundstücke Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 5 zum Kauf anbietet. Punkt 2.) Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung des Gemeindesrates vom 19.11.2018, Protokoll-Nummer: 559/2018 Dieses Protokoll wird ohne Gegenstimmen zur Kenntnis genommen, mit der Unterfertigung dieses Protokolls gilt dieses als genehmigt.
Fragestunde gemäß § 54 GemO: Um 18.03 Uhr eröffnet Bgm. Jost die Fragestunde a.)GR.Grabner: „Ich frage, warum es dieses Mal keine Personalkommissionssitzung gab?“ Bgm. Jost: „Weil keine Personalpunkte auf der Tagesordnung waren.“ b.)NR.GR.DI.Schandor: „Ich habe eine Frage betr. den Aus- und Umbau des Campingplatzes. Hier soll es Ungereimtheiten geben, die Neuwahl hat stattgefunden und wurde wieder rückgeführt.“ Bgm. Jost: „Es gibt Gespräche im Campingclub. Eine weitere Sitzung ist für 15.12.2018 anberaumt. Unser Vertragspartner ist der Campingplatz Fürstenfeld. Die begleitende Kontrolle beim Umbau ist durch das Stadtbauamt erfolgt und wurde von Hr. Patrick Rath BSc wahrgenommen. Unser Vertragspartner ist der Campingclub und nicht die Privatperson Deutsch.“ c.)GR.NR.DI.Schandor: „Die FPÖ bemüht sich seit Jahren um einen Stand beim Weihnachtsmarkt. Man kommt nicht zum Zug. Es ist nicht fair, dass hier eine Fraktion das Platzrecht hat. Fair wäre es, wenn alle Parteien Punsch ausschenken dürften.“ Bgm. Jost: „Ich bin sehr froh, dass wir unseren Weihnachtsmarkt besitzen. Meines Wissens ist die SPÖ-Fraktion seit Anbeginn dabei. Die Stände werden vom Tourismusverband vergeben. Es gibt eine sehr lange Wartezeit. Ich schlage vor, dass wir das in der Tourismuskommission besprechen.“ GR. Prantl: „Wenn sich die Kollegen der FPÖ vor 20 Jahren bemüht hätten, dann wären sie auch dabei.“ Bgm. Jost: „Es gehört in der Tourismuskommissionssitzung geklärt.“ Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 6 Ende der Fragestunde: 18.09 Uhr Punkt 3.) GZ: FF/9879/OI-GM-VG/1/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, Top 3.) Entsendung in den Aufsichtsrat der Therme Loipersdorf
Namens des Hauptausschusses erstattet Bgm. Jost folgenden Bericht u. Antrag Bericht: Da Bgm. a. D. Werner Gutzwar nun seine Tätigkeit in der Therme Loipersdorf zurückgelegt hat, ist es notwendig die Nachbesetzung zu beschließen. Gemäß Stmk. GemO erfolgt die Besetzung der Ausschüsse durch die Wahl der Gemeinderäte, wobei die Wahl auch mittels Abstimmung durch Erheben der Hand zulässig ist. Antrag: „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, dass die Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates in den Aufsichtsrat der Therme Loipersdorf mit Abstimmung durch Erheben der Hand durchgeführt wird. Herr Bgm Franz Jost wird zur Wahl vorgeschlagen. Die Mitglieder des Gemeinderates werden ersucht mittels Erheben der Hand abzustimmen. Einstimmige Annahme betreffend Abstimmung mittels Handhebung Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach durchgeführter Wahl einstimmig, Herrn Bgm. Franz Jost anstelle von Hr. Bgm. a.D. Werner Gutzwar in den Aufsichtsrat der Therme Loipersdorf zu entsenden. GR. Pilz, GR Manuela Hafner und GR Peindl fehlen bei der Abstimmung. Punkt 4.) GZ: FF/9879/SA-GA-SG/1/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 4.), Festlegung einheitliche Kostenrückersätze ab 2019 (Kopien usw.) Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 7 Namens des Rechnungsausschusses erstattet Vizebgm. DI. Rath folgenden Bericht u. Antrag Bericht: Es wird vorgeschlagen ab dem Jahr 2019 nachfolgende Kostenrückersätze im Rathaus Fürstenfeld, in den Bürgerservicestellen Altenmarkt und Übersbach sowie in
allen Außenstellen, welche Leistungen für externe Zwecke erbringen, zur Anwendung zu bringen: Kopien/Drucke (ab 10 Stück) Preis/Stück S/W – A4 € 0,10 S/W – A3 € 0,15 Farbe – A4 € 0,20 Farbe – A3 € 0,30 Druck Klebepapier/Etiketten Preis/Stück S/W – A4 € 0,30 S/W – A3 € 0,50 Farbe – A4 € 0,70 Farbe – A3 € 1,30 Laminieren Preis/Stück A4 € 0,30 A3 € 0,50 Plotterausdruck Preis/Stück Farbe 1m x 1,5m € 45,00 Miete Küche – ehem. Fachschule Übersbach (Grobreinigung ist selbst durchzuführen) Pauschale Auswärtige € 50,00 Einheimische (Vereine u. Privatpersonen) € 30,00 Sonstiges Preis/Stück Grundbuchsauszug (Pauschale) € 10,00 Häuser- bzw. Ortschronik Übersbach € 20,00 Gemeindechronik Stadt Fürstenfeld € 35,00 Gästeblätter (50 Stück) € 6,50 Hausnummerntafel Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 8 Einmalige Förderung im Rahmen der Wohnraumschaffung Betreffend die Ausgabe der Hausnummerntafeln wird vorgeschlagen, diese der BürgerIn im Rahmen der Wohnraumschaffung einmalig kostenfrei zu überlassen. Weiters wird vorgeschlagen bei den Kopien/Drucke bis zu einer Freigrenze von zehn Stück, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, nichts zu verrechnen. In den vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mwst. enthalten.
Bedeckung vorhanden: -------- Antrag : „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, ab dem Jahr 2019 folgende Kostenrückersätze im Rathaus Fürstenfeld, den Bürgerservicestellen Altenmarkt und Übersbach, sowie in allen Außenstellen, welche externe Leistungen erbringen, zu verrechnen: Kopien/Drucke (ab 11 Stück) Preis/Stück S/W – A4 € 0,10 S/W – A3 € 0,15 Farbe – A4 € 0,20 Farbe – A3 € 0,30 Druck Klebepapier/Etiketten Preis/Stück S/W – A4 € 0,30 S/W – A3 € 0,50 Farbe – A4 € 0,70 Farbe – A3 € 1,30 Laminieren Preis/Stück A4 € 0,30 A3 € 0,50 Plotterausdruck Preis/Stück Farbe 1m x 1,5m € 45,00 Miete Küche – ehem. Fachschule Übersbach (Grobreinigung ist selbst durchzuführen) Pauschale Auswärtige € 50,00 Einheimische (Vereine u. Privatpersonen) € 30,00 Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 9 Sonstiges Preis/Stück Grundbuchsauszug (Pauschale) € 10,00 Häuser- bzw. Ortschronik Übersbach € 20,00 Gemeindechronik Stadt Fürstenfeld € 35,00 Gästeblätter (50 Stück) € 6,50 Hausnummerntafel Einmalige Förderung im Rahmen der Wohnraumschaffung In den vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mwst. enthalten.
Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages, GR. Peindl, GR Mag. Pilz und GR. M. Hafner fehlen bei der Abstimmung Punkt 5.) GZ: FF/9879/KG-KK/1/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 5.), Gewährung Sonderförderung an die Kath. Pfarre für Kindergarten, 2019 Namens des Hauptausschusses erstattet GR NR DI Schandor folgenden Bericht u. Antrag Bericht: Der Röm.-kath. Pfarre in Fürstenfeld wurde für den 1-gruppigen Jahreskindergarten lt. Beschluss des Gemeinderates vom 19.9.2017 eine jährliche Förderung für den Zeitraum Kindergartenjahr 2016/2017 – 2021/2022 in der Höhe von € 25.000,-- gewährt. Nunmehr ist die Röm.-kath. Pfarre Fürstenfeld an die Stadtgemeinde Fürstenfeld mit dem Ersuchen herangetreten, im Jahre 2019, aufgrund der fehlenden Kinder im Kindergarten und der damit verbundenen fehlenden Einnahmen, einmalig einen zusätzlichen Zuschuss in der Höhe von € 25.000,-- zu gewähren. Somit erhält die Pfarre für den 1-gruppigen Kindergarten im Jahre 2019 eine Förderung von insgesamt € 50.000,--. Die Förderung des kath. Kindergartens liegt im Interesse der Stadt Fürstenfeld, weil im Falle einer Schließung des Kindergartens, die derzeit 12 betreuten Kinder mit den vorhandenen Kapazitäten nicht betreut werden könnten. Bedeckung vorhanden: JA, VA 2019 (1/249000/757000) Antrag: Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 10 „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, der Röm. kath. Pfarre Fürstenfeld, 8280 Fürstenfeld, Kirchenplatz 3 eine einmalige zusätzliche Sonderförderung in der Höhe von € 25.000,--, gegen Nachweis, für das Jahr 2019 für den 1-gruppigen Kath. Kindergarten zu gewähren. Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages, GR. Mag. Pilz, GR. Manuela Hafner und GR.Peindl fehlen bei der Abstimmung GR. Manuela Hafner betritt um 18.20 Uhr den Sitzungssaal
Punkt 6.) GZ: FF/9879/OI-MV-SM/1/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213 TOP 6.) Bericht Bürgermeister, als Vertreter in Gemeindeverbänden gem. § 54 GemO, 2.Hj.2018 Namens des Hauptausschusses erstattet Bgm. Jost folgenden Bericht: a) Sozialhilfeverband Hartberg-Fürstenfeld: Bericht der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes zum 2.Hj.2018: Voranschlag 2019 In der Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Hartberg-Fürstenfeld am 28.11.2018 wurde der Voranschlag 2019 einstimmig beschlossen. Das Gesamtbudget 2019 beträgt € 104.906.500,-- (+ 5,43 % oder + € 5.400.200,-- zum Voranschlag 2018). Die Finanzkraft des Bezirkes ist von € 97.833.390,80 auf 104.887.111,04 gestiegen. Die Sozialhilfeverbandsumlage der Gemeinden erhöht sich von € 19.981.000,00 auf € 21.769.000,00. Daraus ergibt sich ein Hebesatz von 20,754 %. Bei der Erstellung des Voranschlages wurde ein Soll-Überschuss von 1 Mio. EURO berücksichtigt. Dieser resultiert aus den Vorjahren und dem laufenden Jahr und wird die Umlage der Gemeinden daher insgesamt um diesen Betrag gemindert. Stationäre Pflege Der Großteil des Kostenanstieges gegenüber dem Vorjahr ist im Bereich der stationären Pflege gegeben. Die Aufwendungen für die stationäre Pflege wurden für das Jahr 2019 mit einem Betrag von € 43.468.000,00 veranschlagt. Insgesamt erhalten derzeit rund 780 Personen einen finanziellen Zuschuss zur Unterbringung im Pflegeheim. Zum Vergleichszeitpunkt des Vorjahres ist das ein Anstieg von über Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 11 70 Personen. Zum einen konnten bisherige Selbstzahler aufgrund der Abschaffung des Vermögensregresses mit Jahresanfang einen Antrag auf Zuzahlung für die stationäre Unterbringung stellen und zum anderen hat das Pflegeheim in Stuben- berg im Jänner 2018 eröffnet. Mittlerweile hat das Pflegeheim in Stubenberg eine Genehmigung für 93 Pflegebetten. Offene Sozialhilfe – Mindestsicherung – Behindertenhilfe – Kinder- und Jugendhilfe Im Bereich der offenen Sozialhilfe, der bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Behindertenhilfe wird ein geringer Kostenanstieg erwartet. Im Bereich der
Mindestsicherung ist die Anzahl der BezieherInnen (ca. 520) in etwa gleichbleibend. Im Bereich der Behindertenhilfe ist ein Anstieg der Fallzahlen bei den Leistungen „mobile sozialpsychiatrische Betreuung, persönliches Budget und Betreuungspersonal in Schulen und Kindergärten“ zu verzeichnen. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe wurde mit 1.1.2018 ein Globalbudget eingeführt. Dieses beträgt insgesamt € 9.042.081,93. Dieser Betrag wird für die Jahre 2019 und 2020 fortgeschrieben. Verbandspflegeheime Die Auslastung ist in beiden Pflegeheimen (Augustinerhof und Menda) nahezu bei 100 %. Die Abschaffung des Vermögensregresses hat zu einer noch größeren Nachfrage geführt. Am 10.9.2018 erfolgte der Baustart für den Zu- und Umbau beim Seniorenhaus Menda. Nach Fertigstellung werden um 77 Pflegebetten mehr als bisher zur Verfügung stehen (aktuell 165). Nähere Auskünfte zum Zu- und Umbau kann Herr Heimleiter Johann Fuchs geben. b) Abfallwirtschaftsverband Fürstenfeld: Bericht des Geschäftsführers Martin Schwarz zum 2.Hj.2018: Abrechnung 2017 Der Großteil der Einnahmen stammt aus der Vermarktung von Altpapier mit einen Ertrag von € 163.332,--. Das entspricht um fast € 23.000,-- mehr als im Vorjahr. Die weiteren Einnahmen erfolgen über die Vermarktung von Altstoffen wie Alteisen, Elektroaltgeräte, Altkleider und Altspeiseöl. Weiter wird auch ein Teil der Abfallsammelinfrastruktur wie Behälter für Metallverpackungen, Altpapier und Altglas von den Branchenrecyclinggesellschaften abgegolten. Die Gesamteinnahmen belaufen sich 2017 auf 307.721,--. Auf die Stadtgemeinde Fürstenfeld entfällt € 130.972,--. Mit 31.12.2017 hatte der Abfallwirtschaftsverband einen vorläufigen Abgang von € 46.944,--. Dem stehen jedoch die wie berichtet die Erlöse von € 307.721,-- gegenüber. Die Mitgliedsgemeinden des Abfallwirtschaftsverbandes Fürstenfeld hatten vorher schon ein Guthaben von € 202.885,-- im Verband belassen. Somit ergibt sich per 31.12.2017 ein Abrechnungsbetrag von € 510.605,--. Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 12 Auszahlung Verbandsguthaben 2018 An die Mitgliedsgemeinden des Abfallwirtschaftsverbandes Fürstenfeld werden 2018 € 300.000,-- ausbezahlt. Davon entfällt auf die Stadtgemeinde Fürstenfeld € 131.621,--. Haushaltsvoranschlag 2019 Die Aufwendungen des Abfallwirtschaftsverbandes Fürstenfeld wie Personal, Büro, Projekttätigkeiten, Ankauf von Sammelinfrastruktur etc. belaufen sich auf € 145.500,-
-. Voraussichtlich stehen dem jedoch Einnahmen in der Höhe von € 245.000,-- gegenüber. Der erwartete Überschuss wird wiederum an die Mitgliedsgemeinden ausbezahlt. Arbeitsprogramm 2019 • Unterstützung der Gemeinden im Bereich der Abfallwirtschaft. z.B. Anpassung und Harmonisierung der Sammellogistik, der Altstoffsammelzentren und der Gebührenordnung. • Verbesserte Sammlung und Vermarktung von Wertstoffen • Aktion Saubere Steiermark (Frühjahrsputz) • Öffentlichkeits- und Projekttätigkeiten für die Zielgruppen Schulen und Mitarbeiter in den Altstoffsammelzentren • Qualitätsoffensive in der Getrennten Sammlung • Rechtskonformität in den Gemeinden und im Betrieb der Altstoffsammelzentren • Gemeinsame Beschaffung Der Bericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis gebracht, GR. Mag. Pilz und GR. Peindl fehlen GR. NR DI. Schandor verlässt um 18.20 Uhr den Sitzungssaal Punkt 7.) GR. NR. DI. Schandor kehrt in den Sitzungssaal zurück. GR. Mag. Pilz betritt um 18.25 Uhr den Sitzungssaal GR. Mag. Koller verlässt um 18.26 Uhr den Sitzungssaal Tagesordnungspunkt 7.) GZ: FF/9879/OI-GM-GA/2/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, Top 07.) Bericht des Kulturreferenten Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 13 Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren, Ich darf nun gemäß §49a der Steiermärkischen Gemeinde Ordnung meinen Bericht als Kulturreferent der Stadt Fürstenfeld bringen. Ich sehe es als eine sehr angenehme Verpflichtung, weil, wie ich meine, das kulturelle Erscheinungsbild in FF durchaus herzeigbar ist. Auch im fast abgelaufenen Kulturjahr 2018 können wir wieder auf eindrucksvollen Zahlen zurückblicken
Es gab nicht weniger als 160 Veranstaltungen, wo das Kulturreferat direkt operativ oder zumindest administrativ beteiligt war In den verschiedensten Genres: Konzerte, Kabarett, Theater, Literatur, Ausstellungen, Vorträge usw. Das ist, wie ich meine, ein durchaus eindrucksvoller Beleg für ein umfangreiches, reichhaltiges und abwechslungsreiches Kulturprogramm. Letztendlich ist aber nicht nur die Quantität entscheidend, sondern auch die Qualität der einzelnen Veranstaltungen. Ein Kriterium, das erfreulicherweise in den meisten Fällen von den Besuchern immer wieder positiv hervorgehoben wird. Mit den schon zur Institution gewordenen diversen Veranstaltungsreihen, bieten wir vor allem eine verlässliche kulturelle Kontinuität: • wie den 7 Abonnementkonzerten • unser Kabarett ABO mit nicht weniger als 10 Abenden im Jahr • die Fürstenfelder Filmtage im Frühling • die Hauptplatzkonzerte i. Sommer, die Augustini Festtage oder • das auch schon zur Tradition gewordene Swing&Dixie Festival Auf der anderen Seite gibt es erfreulicherweise eine Steigerung bei einzelnen attraktiven Veranstaltungen, die nicht nur von den Fürstenfelderinnen und Fürstenfeldern gern besucht werden, sondern auch große Außenwirkung bei Gästen außerhalb unserer Stadt haben. Größter Dank gilt allen, jedem einzelnen, die im Jahr 2018 zur kulturellen Vielfalt unsere Stadt beigetragen haben. Von den vielen Kulturvereinen und -institutionen bis hin zu Einzelpersonen. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Strategie, die Stadt Fürstenfeld als operativen Veranstalter zurück zu nehmen und gleichzeitig die Attraktivität der Stadt für Veranstalter zu heben, auch im Jahr 2018, wie die Zahlen am Anfang meiner Ausführungen belegen, nachweislich Früchte trägt. Die in FF vorhandene Infrastruktur zusammen mit der bestmöglichen Unterstützung durch das Kulturreferat und durch die städtischen Einrichtungen wird von Kunst- und Kulturschaffenden wie auch von Veranstaltern durchwegs angenommen und gelobt. Ein schönes Beispiel für die dem Erfolg zu Grunde liegenden Infrastruktur ist unser Grabher Haus, das wir in diesem Jahr wieder ein wenig verbessern konnten. Nach der Installation der neuen Akustik - Decke und durch den Ankauf neuer Vorhänge im Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 14 Vorjahr und durch die neue Bestuhlung in diesem Jahr wurde nicht nur das Erscheinungsbild verschönert, sondern heuer auch der Sitzkomfort. Man kann durchaus sagen, und darauf bin ich besonders stolz, dass es uns in Fürstenfeld gelingt, mit einem vergleichsweise moderaten und schlanken Budget ein Maximum an kulturellen Output zu schaffen. Und damit es auch so bleibt und vielleicht auch noch besser wird, darf ich alle dazu einladen, weiterhin aktiv oder passiv an der Kulturstadt FF teilzuhaben. Vielen Dank
Abstimmung: Der Gemeinderat der Stadt Fürstenfeld nimmt den Bericht des Vizebgm. Kulturreferenten Hermann Großschedl einstimmend zur Kenntnis. Punkt 8.) abgesetzt Punkt 9.) GZ: FF/9879/SA-GA-BÖ/1/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 9.), Tarife Benützung öffentliches Gut, ab 1.1.2019 Namens des Rechnungsausschusses erstattet GR Manuela Hafner folgenden Bericht u. Antrag Bericht: Die Tarife für die Benützung öffentlichen Gutes wurden das letzte Mal im Jahre 2016 nach dem Verbraucherpreisindex angepasst. Um eine wirtschaftliche Vorgangsweise bei der Vorschreibung der Benützungsgebühren zu gewährleisten, wird vorgeschlagen für Plakatständer udgl. (benützte Fläche bis 1 m²) ab 1.1.2019 keine Benützungsgebühren mehr vorzuschreiben. Von dieser positiven Maßnahme sind rd. 40 Abgabepflichtige betroffen. Die halbjährliche Gebühr für das Aufstellen eines Plakatständers udgl. beträgt € 16,50. Durch diese Verwaltungsvereinfachung können nunmehr die Personalressourcen besser eingesetzt werden. Antrag: „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle folgende Tarife für die Benützung öffentlichen Gutes ab 1.1.2019 beschließen: bis 31.12.2018 ab 1.1.2019 A) Für das Aufstellen von Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 15 Schaubuden, Schaukeln, Karussell- Der Bürgermeister Der Bürgermeister betrieben, Zirkussen, Aufstellungen f. wird ermächtigt wird ermächtigt karitative Zwecke, Aktionen im eine eine Interesse der Gemeinde, Flohmarkt Pauschalregelung Pauschalregelung udgl. zu treffen zu treffen B) Inanspruchnahme zur Aufstellung von Gegenständen, Waren usw. 1. Material-, Lager oder Arbeitsplatz – für die gratis gratis Dauer der Bewilligung
nachfolgende Tarif werden auf Basis der genehmigten Fläche für das ganze Jahr vorgeschrieben: 2. pro m2 und Monat bis 1 m2 € 2,75 gratis 3. pro m2 und Monat bis 5 m2 € 8,25 unverändert 4. pro m2 und Monat bis 10 m2 und je € 16,50 unverändert weitere 10 m2 B1) Inanspruchnahme zur Aufstellung von Gegenständen und Waren mit Verkaufsgelegenheit (z.B. Christbaumverkauf, Verkaufs- bzw. Getränkestände, Karussellbetrieb, usw.) 1. pro m2 und angefangenen Tag € 0,50 unverändert 2. pro m2 und angefangener Woche € 1,40 unverändert 3. pro m2 und angefangenem Monat € 5,50 unverändert C) Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes zum Zwecke der Betreibung von Gastgärten pro angefangenem m2 und angefangener Woche € 1,25 unverändert angefangenem Monat € 5,00 unverändert D) Für das Aufstellen von ortsfesten Ankündigungstafeln (wozu insbesonders Werbe- und Ankündigungseinrichtungen zählen) pro angefangenem Laufmeter pro Jahr € 27,00 unverändert E) Bauernmarkt 1.) bei gelegentlicher Aufstellung (weniger als Keine Vorschreibung unverändert 5 mal im Hj.) 2a.) ab 5 m2 Standfläche bei regelmäßiger Aufstellung (bis max. 10 m2 Standfläche) € 80,00 pro Halbjahr unverändert 2b.) mit Standaufstellung (bis 10 m2) € 160,00 pro Halbjahr unverändert 3a.) in den übrigen Fällen pro Halbjahr € 30,00 unverändert 3b.) mit Standaufstellung (bis 5 m2) Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 16 Pro Halbjahr € 60,00 unverändert Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages, GR. Koller und GR. Peindl fehlen bei der Abstimmung. Punkt 10.) GZ: FF/9879/OI-GM-PA/1/2018
Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 10.) Prüfungsausschuss 6.12.2018 Namens des Prüfungsausschusses erstattet GR. Tröster folgenden Bericht: über die am 6.12.2018 vom Prüfungsausschuss durchgeführte Überprüfung zu folgenden Punkten: • Prüfung der Gruppe „6“ – Gemeindestraßen und der Gruppe „7“ - Wirtschaftsförderung Die Überprüfung ergab, dass alle geprüften Punkte rechtmäßig gebucht wurden. Großer Dank an Hr. Riedl MSc und sein gesamtes Team. Die Erläuterungen durch Hr. Riedl MSc waren sehr informativ und genau. Abstimmung: Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht einstimmig zur Kenntnis, es fehlen GR. Koller und GR. Peindl GR. Mag. Koller kehrt um 18.31 Uhr in den Sitzungssaal zurück. Punkt 11.) GZ: FF/9879/HR-BV-VA/1/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 11.) Festsetzung Hebesätze bzw. Höhe der Abgaben, Haushaltsjahr 2019 Namens des Rechnungsausschusses erstattet GR Prantl folgenden Bericht u. Antrag Bericht: Entsprechend den Bestimmungen des § 76 Abs. 2 (a) GemO sind die Hebesätze oder die Höhe der einzuhebenden Abgaben, soweit dieselben einer jährlichen Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 17 Beschlussfassung bedürfen, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung gleichzeitig mit dem Voranschlag zu beschließen, jedoch als eigener Tagesordnungspunkt zu führen. Antrag: „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindeabgaben für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer (A + B) 500 v.H. Kommunalsteuer, von der Bemessungsgrundlage 3 % Lustbarkeitsabgabe für Geldspielapparate und Unterhaltungsspielapparate nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2015 Abgabe für das Halten von Hunden nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 31.3.2014.“ Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages, GR. Peindl fehlt bei der Abstimmung Punkt 12.) GZ: FF/9879/HR-DV-DA/1/2018 Gegenstand:Gemeinderat 20181213, TOP 12.) Kassenkredit 2019 Namens des Hauptausschusses erstattet GR Grabner folgenden Bericht u. Antrag Bericht: Die Fachabteilung 7A des Amtes der Steierm. Landesregierung führt betr. Kontoüberziehungen (=Kassenkredit) im Voranschlagserlass für die Erstellung der Voranschläge 2018 der Gemeinden u.a. aus: „Die Gemeinden werden eingeladen, für Kontoüberziehungen gemäß § 82 der Gemeindeordnung 1967 (Höchstgrenze: 1/6 der veranschlagten ordentlichen Gesamteinnahmen) Vergleichsanbote einzuholen, so dass diese dem Gemeinderat vor der Beschlussfassung des Voranschlages vorliegen. In diesem Zusammenhang wird auch auf den ergangenen Erlass der Gemeindeabteilung, GZ.: FA7A - 490 - 100/95 - 449 vom 27.11.2003, besonders hingewiesen. Aufgrund dieser Vorgaben wurden vier heimische Kreditinstitute angeschrieben, wobei von drei Banken ein Anbot abgeben wurde und der Vergleich der Sollzinsen ergibt, dass die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG, 8280 Fürstenfeld, Augustinerplatz 5, die günstigsten Konditionen für den Kassenkredit aufweist. Antrag: Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 18 a) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld möge beschließen, dass der Höchstbetrag des Kassenkredites, der im Haushaltsjahr 2019 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden darf, gem. § 82 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 mit einem Sechstel der veranschlagten Einnahmen des ORDENTLICHEN HAUSHALTS - das sind abgerundet € 3.800.000,-- festgesetzt wird. Gleichzeitig wolle der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld beschließen, dass vor Inanspruchnahme eines Kassenkredites, zunächst eine zwischenzeitliche Entnahme aus den vorhandenen Rücklagen erfolgen möge,
um die notwendigen Vor- und Zwischenfinanzierungen im Rahmen des außerordentlichen Haushalts sicherzustellen. Die solcherart verlorenen Nettozinsen für die Entnahme aus Rücklagen wären den entsprechenden Abschnitten gut zu buchen. b) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle dem Anbot der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, 8280 Fürstenfeld, Augustinerplatz 5 betreffend die Einräumung eines Kassenkredites für das Haushaltsjahr 2019, Laufzeit 01.01.2019 bis 31.12.2019, mit einem Gesamtrahmen von EUR 3.800.000,-- die Zustimmung erteilen. Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages, GR. Peindl fehlt bei der Abstimmung GR. Peindl betritt um 18.35 Uhr den Sitzungssaal Punkt 13.) GZ: FF/9879/HR-BV-VA/2/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 13.) Gesamtbetrag der aufzunehmenden Darlehen 2019 Namens des Rechnungsausschusses erstattet Vizebgm DI. Rath folgenden Bericht u. Antrag Bericht: Entsprechend den Bestimmungen des § 76 Abs. 2 (c) GemO ist der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des außerordentlichen Voranschlages aufzunehmen sind, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung gleichzeitig mit dem Voranschlag zu beschließen, jedoch als eigener Tagesordnungspunkt zu führen. Antrag: Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 19 „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, den Gesamtbetrag der neu aufzunehmenden Darlehen für die Deckung der Erfordernisse des außerordentlichen Haushalts 2019 wie folgt zu genehmigen: AO Vorhaben 2019 € 2.000.000,-- Gesamtbetrag des neu aufzunehmenden Darlehens € 2.000.000,-- Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages
Punkt 14.) GZ: FF/9879/HR-DV-DA/2/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 14.) "Inneres Darlehen" 2019 - Jungfamilieninitiative BA02 Namens des Rechnungsausschusses erstattet GR Tröster folgenden Bericht u. Antrag Bericht: „Seit Jahren ist es üblich, Rücklagen zur Vermeidung eines Kassenkredites unter dem Titel „vorübergehende Inanspruchnahme von Rücklagen als interner Kassenkredit“ heranzuziehen. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich im § 35 Abs. 2 der Gemeindehaushaltsordnung, die besagt, dass Rücklagen vorübergehend in Anspruch genommen werden dürfen, wenn dies zur rechtzeitigen Leistung anderer veranschlagter Ausgaben erforderlich ist und wenn hiedurch der Gemeinde ein finanzieller Nachteil erspart werden kann. Die Rücklagen sind nach Maßgabe des Einfließens von Mitteln, jedenfalls aber so rechtzeitig wieder aufzufüllen, dass hiedurch die bestimmungsgemäße Verwendung im Bedarfsfalle nicht beeinträchtigt wird. Für das im Jahre 2019 anstehende Vorhaben „Grundstücksbevorratung Jungfamilieninitiative Fürstenfeld BA02“ werden Vorfinanzierungsmittel benötigt, sodass vorgeschlagen wird, aufgrund günstiger Zinsen (Basis Sparbuchzinsen abzüglich KEST) und flexibleren Tilgungszeiträumen vom Gesamtrücklagenbestand der Stadtgemeinde Fürstenfeld „innere Darlehen“ im Sinne des § 35(2) GHO an die Bereiche Grundstücksbevorratung Jungfamilieninitiative BA02 – Laufzeit voraussichtlich 10 Jahre - Vorfinanzierung der Erlöse für geplante Grundverkäufe € 100.000,-- Gesamtsumme € 100.000,-- zu gewähren. Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 20 Mit der Steierm. Landesregierung/Fachabteilung 7A wurde betreffend dieser Maßnahme im Jahre 2009 das Einvernehmen hergestellt und bestehen bei Einhaltung der vorhin genannten Regelungen keine Einwände und ist diese Vorgangsweise auch nicht aufsichtsbehördlich zu genehmigen. Namens des Hauptausschusses stelle ich folgenden Antrag:
„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, aus dem Gesamtrücklagenbestand der Stadtgemeinde Fürstenfeld „innere Darlehen“ gem. § 35 (2) Gemeindehaushaltsordnung an die Bereiche Grundstücksbevorratung Jungfamilieninitiative BA02 – Laufzeit voraussichtlich 10 Jahre - Vorfinanzierung der Erlöse für geplante Grundverkäufe € 100.000,-- Gesamtsumme € 100.000,-- zu gewähren. Diese inneren Darlehen sind auf Basis der Sparbuchzinsen abzüglich KEST zu verzinsen. Die Rückzahlung der Darlehen erfolgt Zug um Zug mit Einlangen der geplanten Grundverkäufe beim S7-Knoten bzw. der Jungfamiliengründe BA02. Sollten die Rücklagenbestände früher für die bestimmungsgemäße Verwendung benötigt werden, sind die „inneren Darlehen“ in ein ordentliches Darlehen umzuwandeln.“ Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages Punkt 15.) GZ: FF/9879/HR-BV-VA/3/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 15.) Dienstpostenplan 2019 Namens des Rechnungsausschusses erstattet SR Himler folgenden Bericht u. Antrag Bericht: Entsprechend den Bestimmungen des § 76 Abs. 2 lit. d GemO 1967 ist der Dienstpostenplan vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung gleichzeitig mit dem Voranschlag zu beschließen, jedoch als eigener Tagesordnungspunkt zu führen. Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 21 Antrag: „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle den Dienstpostenplan der Stadtgemeinde Fürstenfeld für das Haushaltsjahr 2019 in der vorliegenden Form beschließen.“ Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages
Punkt 16.) GZ: FF/9879/HR-BV-VA/4/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 16.) Voranschlag 2019 einschl. Beilagen der Stadtgemeinde Fürstenfeld FR. Sommerbauer hält seine Budgetrede. Namens des Rechnungsausschusses erstattet FR.Sommerbauer folgenden Bericht u. Antrag Bericht: “Gemäß § 76 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 ist der vom Bürgermeister zu erstellende Voranschlagsentwurf vor der Vorlage an den Gemeinderat zwei Wochen hindurch im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und gleichzeitig eine Ausfertigung samt Beilagen desselben jeder im Gemeinderat vertretenen Wahlpartei zu übermitteln. Die Auflage ist an der Amtstafel mit dem Hinweis kundzumachen, dass es jedem Gemeindemitglied frei steht, gegen den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche Einwendungen einzubringen. Solche Einwendungen sind vom Gemeinderat in Erwägung zu ziehen. Nachdem innerhalb der Auflagefrist keine schriftlichen Einwendungen eingebracht wurden, kann heute über den Voranschlagsentwurf der Stadtgemeinde Fürstenfeld für das Haushaltsjahr 2019 die Beratung und Abstimmung durchgeführt werden.“ Namens des Rechnungsausschusses erstatte ich folgende Anträge „a) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld möge beschließen, den vorliegenden Voranschlag einschließlich Beilagen für das Haushaltsjahr 2019, sowie der veranschlagten Rücklagenentnahmen für die Stadtgemeinde Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 22 Fürstenfeld im ORDENTLICHEN HAUSHALT mit folgenden Summen anzunehmen: Summe der A u s g a b e n ................ € 23.006.300,-- Summe der E i n n a h m e n .............. € 23.006.300,-- Abgang € 0,-- Der ordentliche Haushalt 2019 ist damit ausgeglichen erstellt.“
„b) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld möge beschließen, den vorliegenden Voranschlag für das Haushaltsjahr 2019 für die Stadtgemeinde Fürstenfeld im AUSSERORDENTLICHEN HAUSHALT mit folgenden Summen anzunehmen: Summe der Einnahmen € 6.217.900,-- Summe der Ausgaben € 6.102.900,-- Ergebnis +€ 115.000,-- Der außerordentliche Haushalt 2019 weist demnach einen Überschuss in Höhe von € 115.000,-- auf. c) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle die gegenseitige Deckungsfähigkeit auf den Ansatz bezogen beschließen. d) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle weiters beschließen, von den beim AWV Raum Fürstenfeld vorhandenen Rücklagen einen Anteil in der Höhe von € 119.500,-- an die Stadtgemeinde Fürstenfeld zu transferieren. Diese Einnahme ist auf 2/8510/8291 zu verbuchen.“ Debatte: An der Debatte beteiligten sich: GR. Prantl, GR. Peindl, GR NR Di. Schandor, Bgm. Jost, GR. Prantl, Bgtm. Jost, Vizebgm. DI Rath, SR. Himler, GR. Peindl, Bgm. Jost, FR. Sommerbauer, GR. Peindl, Bgm. Jost, GR. Peindl, GR. Posch, Bgm. Jost, Vizebgm. Großschedl Abstimmung a – d.): mehrheitliche Annahme dieser Anträge, Gegenstimmen: GR Peindl, GR. Grabner, GR. Mag. Geiger und GR. Prantl Punkt 17.) GZ: FF/9879/HR-BV-VA/5/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 17.) Mittelfristiger Finanzplan (MFP) 2019 - 2023 der Stadtgemeinde Fürstenfeld Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 23 Namens des Rechnungsausschusses erstattet FR.Sommerbauer folgenden Bericht u. Antrag Bericht: “Im Voranschlagserlass des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für die Erstellung der Voranschläge der Gemeinden wird u.a. auch darauf hingewiesen, dass die Gemeinden mit dem Voranschlag 2019 den mittelfristigen Finanzplan (MFP)
für vier Jahre zu beschließen und im Wege über die Bezirksverwaltungsbehörde an die Abteilung 7 des Landes Steiermark vorzulegen haben. Entsprechend dieser Vorgabe wurde der MFP für den Zeitraum 2019 – 2023 gleichzeitig mit dem Voranschlag 2019 sowohl allen im Gemeinderat vertretenen Fraktionen übermittelt als auch zur öffentlichen Einsicht aufgelegt. Namens des Rechnungsausschusses erstatte ich folgenden Antrag „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, den mittelfristigen Finanzplan der Stadtgemeinde Fürstenfeld für den Zeitraum 2019 bis 2023 in der vorliegenden Form mit folgenden Summen zu genehmigen.“ Abstimmung: mehrheitliche Annahme dieses Antrages,4 Gegenstimmen (GR. Prantl, GR. Grabner, GR. Mag. Geiger, GR. Peindl) GR. Peindl verlässt um 19.29 Uhr den Sitzungssaal Punkt 18.) GZ: FF/9879/VT-OV-CT/1/2018 Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 24 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 18.), Anrufsammeltaxisystems "Fürstentaxi", 2019 GR NR DI. Schandor verlässt um 19.34 Uhr den Sitzungssaal Namens des Rechnungsausschusses erstattet SR Himler folgenden Bericht u. Antrag Bericht:
Zwischen der Stadtgemeinde Fürstenfeld als Auftraggeberin und dem Taxiunternehmen Garber Reisen GmbH, Grazerstr. 36, A-7571 Rudersdorf als Auftragnehmerin besteht seit Jahren ein Übereinkommen über den Betrieb eines Anrufsammeltaxisystems „Fürstentaxi“. Folgende Tarifgestaltung wurde für das Jahr 2018 verwendet, welche auch für das Jahr 2019 übernommen werden soll: Nachdem bereits für das Jahr eine Anpassung der Tarife stattgefunden hat, sollen im Jahr 2019 die Tarife gleichbleiben. Da aber die Kosten für das Taxiunternehmen weiter gestiegen sind, die Kosten aber nicht auf die Kunden überwälzt werden sollen, wird vorgeschlagen die Bereitstellungsgebühr ab 2019 von € 500,-- auf € 800,--/Monat zu erhöhen. Ab dem Jahre 2014 wurde das Angebot insofern ausgeweitet, als nun auch an Wahlsonntagen das Fürstentaxi zum vergünstigten Tarif in Anspruch genommen werden kann. Voraussetzung für den vergünstigten Zugang zum Fürstentaxi allerdings ist, dass der Bewohner mindestens 65 Jahre alt ist oder im Besitz eines gültigen Behindertenpasses ist. Bedeckung vorhanden: JA (1/6990) Namens des Rechnungsausschusses stelle ich folgenden ANTRAG: a) „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld (Auftraggeber) wolle das Taxiunternehmen Garber (Auftragnehmerin), Grazerstraße 36, 7571 Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 25 Rudersdorf mit der Aufrechterhaltung des Anrufsammeltaxisystems „Fürstentaxi“ befristet bis 31.12.2019 unter Einhaltung folgender Auflagen beauftragen: Bedienzeiten: Montag bis Freitag: 7.00 bis 18.00 Uhr Wahlsonntage: 7.00 bis 16.00 Uhr (neu ab 2014) Von dieser Regelung ausgenommen bleiben die Feiertage.
Es ist der Auftraggeberin vorbehalten, die Auftragnehmerin bei Bedarf auch an Sonn- und Feiertagen zur Bedienung zu verhalten. Ein diesbezüglicher Auftrag ist seitens der Auftraggeberin zumindest zwei Wochen vor dem vorgesehenen Termin zu erteilen. Beförderungsgebühr: Die Auftragnehmerin ist zur Einhebung einer Beförderungsgebühr je Fahrgast unabhängig von der Dauer der Beförderung und der Länge der Fahrtstrecke berechtigt. Die Beförderungsgebühr für eine einfache Fahrt beträgt für die Bewohner des Ortsteiles Fürstenfeld ab 2018 € 3,00 inkl. Mwst. bzw. € 5,50 inkl. Mwst.für die Bewohner des Ortsteiles Altenmarkt und Übersbach. Die Beförderungsgebühr für eine Hin- und Retourfahrt am selben Tage beträgt für die Bewohner des Ortsteiles Fürstenfeld ab 2018 € 5,50 inkl. Mwst. bzw. € 8,50 inkl. Mwst. für die Bewohner des Ortsteiles Altenmarkt und Übersbach. Gutscheinblöcke: Bei Kauf eines Gutscheinblockes für 10 Hin- und Retourfahrten im Wert von € 55,00 (in Fürstenfeld) bzw. im Wert von € 85,00 (in den Ortsteilen) ist die elfte Fahrt für den Kunden gratis. Bedienungsentgelt: Die Auftraggeberin leistet im Rahmen des Projektes Fürstentaxi nachfolgenden Förderungsbetrag (Wirtschaftsförderung): € 1,00 inkl. Mwst. für jede Einzelfahrt im Ortsteil Fürstenfeld bzw. € 3,00 inkl. Mwst. für jede Einzelfahrt im Ortsteil Altenmarkt und Übersbach. € 4,00 inkl. Mwst. für jede Hin- und Retourfahrt bzw. € 9,00 inkl. Mwst. für jede Einzelfahrt im Ortsteil Altenmarkt und Übersbach. Die Bereitstellungsgebühr pro Monat beträgt ab 2019 € 800,--. Die Bereitstellungsgebühr kommt nicht zur Auszahlung, wenn das von der Auftragsnehmerin für den Betrieb eines Anrufsammeltaxisystems eingesetzte Kraftfahrzeug während der vereinbarten Betriebszeiten außerhalb des definierten Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 26 Bedienungsgebietes eingesetzt wird. Für die Bemessung der Höhe des Beförderungsbetrages hat die Auftragnehmerin sämtliche Gegenscheine (Abrisse) der Fahrscheine der Auftraggeberin vorzulegen. Die Abrechnung des Förderungsbetrages erfolgt monatlich, wobei die Auftragnehmerin die Fahrscheinabrisse bzw. die erforderlichen Aufzeichnungen über die durchgeführten Fahrten bis längstens 05. des Folgemonats vorzulegen hat. Der Förderungsbetrag ist sodann bis zum Letzten des Monats fällig.
b) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle weiters beschließen, dass der vergünstigte Zugang zum Anrufsammeltaxisystem „Fürstentaxi“ auf Bewohner ab 65 Jahren (gegen Ausweis) oder Personen mit einem Behindertenpass beschränkt wird. Darüber hinaus wird dem Stadtrat das Recht eingeräumt in Einzelfällen bei Mobilitätseingeschränktheit und Härtefällen, den vergünstigten Zugang zum Fürstentaxi zu genehmigen. c) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle die Förderung der Fahrten des Fürstentaxis nach Rudersdorf (€ 2,--/Fahrt) und zurück befristet auf das Jahr 2019 im Sinne der Einbindung der Umlandgemeinden genehmigen. Bgm. Jost ist froh, dass Fürstenfeld das Fürstentaxi hat. Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages, bei der Abstimmung fehlen GR. Peindl, GR. NR DI. Schandor Punkt 19.) GZ: FF/9879/WT-WF-WF/1/2018 Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 19.), Richtlinien Gewährung Arbeitsplatzprämie 2019 Namens des Wirtschafts- u. Innovationsausschusses erstattet GR Mag. Pilz folgenden Bericht u. Antrag Bericht: Seit dem Jahre 2011 wird die Neuansiedlung kommunalsteuerpflichtiger Arbeitsplätze durch die Gewährung einer Arbeitsplatzprämie unterstützt. Das Fördermodell sieht vor, dass 30 % der jährlich entrichteten Kommunalsteuer auf die Dauer von 3 Jahren gefördert werden. Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 27 Nachdem in den Medien kolportiert wurde, dass nunmehr eine einheitliche Dienstgeberabgabe (Finanzamt hebt alle Lohnabgaben ein) die Kommunalsteuer ablösen soll, wird vorgeschlagen, die Dauer der Förderung von der Entrichtung der Kommunalsteuer an die Stadtgemeinde Fürstenfeld abhängig zu machen. Bedeckung vorhanden: JA (1/782000/755000) Namens des Wirtschafts- u. Innovationsausschusses stellt GR Mag. Pilz folgenden
ANTRAG: „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld möge folgende Richtlinien für die Gewährung einer Arbeitsplatzprämie befristet auf das Jahr 2019 beschließen: Ziel: Das Ziel der Gewährung der Arbeitsplatzprämie der Stadtgemeinde Fürstenfeld liegt u.a. darin begründet, die Ansiedelung neuer Unternehmen und die damit einhergehende Schaffung von zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen durch budgetverträgliche Förderungsmaßnahmen zu unterstützen und zu erleichtern. Fördervoraussetzungen: Die Stadtgemeinde Fürstenfeld gewährt jedem ab 01.01.2019 im Gemeindegebiet von Fürstenfeld neuangesiedelten bzw. neugegründeten Unternehmen eine Arbeitsplatzprämie für die ersten 3 Geschäftsjahre in der Höhe von 30% der jährlich an die Stadtgemeinde Fürstenfeld entrichteten Kommunalsteuer. Die Auszahlung der Arbeitsplatzprämie erfolgt rückwirkend nach Ablauf eines jeden dieser drei Geschäftsjahre auf Antrag des Unternehmens. Im Falle des Ersatzes der Kommunalsteuer durch die Einführung einer einheitlichen Dienstgeberabgabe oä., endet auch die Gewährung der Arbeitsplatzprämie. Abwicklung der Förderungen: Für jedes der ersten 3 Geschäftsjahre, für die eine Arbeitsplatzprämie beantragt werden kann, ist nach Ablauf des ersten vollen Geschäftsjahres der hierfür vorgesehene Antrag auszufüllen und der Stadtgemeinde Fürstenfeld zu übermitteln. Nach Prüfung durch die Stadtamtskasse werden 30% der für dieses Geschäftsjahr entrichteten Kommunalsteuer von der Stadtgemeinde Fürstenfeld gefördert. Ergänzende Bestimmungen: 1. Die Förderungen nach diesen Richtlinien werden nur gewährt, wenn sie im Interesse und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadtgemeinde Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 28 Fürstenfeld liegen. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Förderungen. 2. Mit der Gewährung der Arbeitsplatzprämie ist die Gewährung weiterer Förderungen ausgeschlossen. 3. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann das jeweils zuständige Gremium auch Ausnahmen hinsichtlich einzelner Bestimmungen dieser Richtlinien treffen. Gültigkeit der Förderung:
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