Donnerstag, 13.12. 2018 - Rathaus Fürstenfeld, Sitzungssaal - SPÖ Fürstenfeld

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FF/9894/OI-GM-GR/7/2018
                                 Protokoll - Nr.: 560/2018

                                                            PROTOKOLL
                                                                         über die
                                                öffentliche Sitzung des Gemeinderates
                                                    der Stadtgemeinde Fürstenfeld
                                                            Donnerstag, 13.12. 2018
                                                             Rathaus Fürstenfeld, Sitzungssaal

                                                      Beginn: 18.00 Uhr – Ende: 20.35 Uhr
                                 Die Einladung zu dieser Sitzung erfolgte durch Kurrende. Der Nachweis über die
                                 ordnungsgemäße Einladung sämtlicher Mitglieder des Gemeinderates ist in der
                                 Beilage angeschlossen.

                                 Anwesende:                  Bürgermeister Franz Jost
                                                             Vizebürgermeister Hermann Großschedl
                                                             Vizebürgermeister DI. Johann Rath
                                                             Finanzreferent Christian Sommerbauer
                                                             Stadtrat KomR Horst Himler

                                                             Gemeinderat Hafner Manuela ab 18.20 Uhr
                                                             Gemeinderat Jochen Freißmuth
                                                             Gemeinderat Helmut Eder
                                                             Gemeinderat Werner Hafner
                                                             Gemeinderat Roland Gogg
                                                             Gemeinderat Alexander Posch
                                                             Gemeinderat DI. Fladerer Kerstin MSc
                                                             Gemeinderat Dieter Siegl
                                                             Gemeinderat Viola Tröster
                                                             Gemeinderat Manfred Hartl
                                                             Gemeinderat Stephan Schneider
                                                             Gemeinderat Markus Jahn
                                                             Gemeinderat Klaus Moretti

                                                             Gemeinderat NR.DI. Christian Schandor
                                                             Gemeinderat Mag. Rupert Koller
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                                                             Gemeinderat Mag. Irmgard Pilz ab 18.25 Uhr
                                                             Gemeinderat Mag. Philipp Geiger
                                                             Gemeinderat Christian Grabner
                                                             Gemeinderat Michael Prantl
                                                             Gemeinderat Harald Peindl ab 18.35 Uhr
Entschuldigt:             GR Manuela Hafner bis 18.20 Uhr
                                                                                       GR. Mag. Irmgard Pilz bis 18.25 Uhr
                                                                                       GR. Harald Peindl bis 18.35 Uhr

                                                             Schriftführer:            Stadtamtsdirektor Mag. Wilhelm Göber

                                                             Vorsitzender:             Bgm. Franz Jost

                                                             Die Sitzung ist öffentlich. Die Sitzung ist beschlussfähig.

                                                                                           TAGESORDNUNG:

                                                             Punkt 1.)   Eröffnung und Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit

                                                             Punkt 2.)   Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen
                                                                         Sitzung des Gemeinderates vom 19.11.2018 (Prot. Nr.: 559/2018)

                                                                         Fragestunde gemäß § 54 GemO

                                                             Punkt 3.)   Bericht und Antrag des Hauptausschusses über eine Änderung in die
                                                                         Entsendung in den Aufsichtsrat der Therme Loipersdorf

                                                             Punkt 4.)   Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend Festlegung
                                                                         einheitlicher Kostenersätze ab 2019 (Kopien usw.).

                                                             Punkt 5.)   Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend die Gewährung
                                                                         einer Sonderförderung an die röm. Kath. Stadtpfarre Fürstenfeld für den
                                                                         Kath. Kindergarten 2019.

                                                             Punkt 6.)   Bericht des Bürgermeisters oder eines Delegierten, als Vertreter in den
                                                                         Gemeindeverbänden gem. § 54 (5) Gemeindeordnung (SHV, und
                                                                         AWV/SWZ) 2. Hj. 2018.

                                                             Punkt 7.)   Bericht des Kulturreferenten an den Gemeinderat über seine Tätigkeit
                                                                         gemäß § 49 a Stmk. GemO.
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 2

                                                             Punkt 8.)   Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend die Annahme der
                                                                         neuen Richtlinien des Landes Steiermark für betreutes Wohnen in
                                                                         Fürstenfeld ab 2019.

                                                             Punkt 9.)   Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend die Tarife für
                                                                         die Benützung öffentlichen Gutes ab 2019.

                                                             Punkt 10.) Bericht des Allgemeinen Prüfungsausschusses über die am 06.12.2018
                                                                        durchgeführte Überprüfung.
Punkt 11.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend die
                                                                        Hebesätze und die Höhe der einzuhebenden Abgaben für das
                                                                        Haushaltsjahr 2019.

                                                             Punkt 12.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend die Aufnahme
                                                                        eines Kassenkredites für das Haushaltsjahr 2019.

                                                             Punkt 13.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend den
                                                                        Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des
                                                                        außerordentlichen Voranschlages für das Haushaltsjahr 2019
                                                                        aufzunehmen sind.

                                                             Punkt 14.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend die
                                                                        vorübergehende Inanspruchnahme von Rücklagen – „inneres Darlehen“
                                                                        gem. § 35 Abs.2 der GHO für Grundstücksbevorratungen.

                                                             Punkt 15.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend             die
                                                                        Genehmigung des Dienstpostenplanes für das Haushaltsjahr 2019.

                                                             Punkt 16.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses über die Genehmigung
                                                                        des Voranschlages samt Beilagen der Stadtgemeinde Fürstenfeld für
                                                                        das Haushaltsjahr 2019.

                                                             Punkt 17.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend die
                                                                        Genehmigung des Mittelfristigen Finanzplanes (MFP) der Stadtgemeinde
                                                                        Fürstenfeld für den Zeitraum 2019 – 2023.

                                                             Punkt 18.) Bericht und Antrag des Rechnungsausschusses betreffend             die
                                                                        Weitergewährung der Förderungen für das Fürstentaxi für 2019.

                                                             Punkt 19.) Bericht und Antrag des Wirtschafts- und Innovationsausschusses
                                                                        betreffend die Weitergewährung einer Arbeitsplatzprämie für das Jahr
                                                                        2019.

                                                             Punkt 20.) Bericht und Antrag des Wirtschafts- und Innovationsausschusses auf
                                                                        Förderung der Mieten bei Neuansiedlung in der Kern-Innenstadt im Jahr
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 3

                                                                        2019.

                                                             Punkt 21.) Bericht und Antrag des Land- und Forstwirtschaftsausschusses
                                                                        betreffend die Weitergewährung der landwirtschaftlichen Förderungen im
                                                                        Jahr 2019.

                                                             Punkt 22.) Bericht und Antrag des Umweltausschusses über die Weitergewährung
                                                                        folgender Förderungen im Jahr 2019:
                                                                        a.) Fernwärmeneuanschlussförderung
b.) Photovoltaikanlagenförderung
                                                                        c.) Solaranlagenförderung
                                                                        d.) Holzheizungsförderung

                                                             Punkt 23.) Bericht und Antrag des Sportausschusses über die Gewährung von
                                                                        Sportförderungen für den BSC und den SC Raiffeisen Fürstenfeld im
                                                                        Jahr 2019.

                                                             Punkt 24.) Bericht und    Antrag    des   Rechnungsausschusses    betreffend
                                                                        Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2018.

                                                             Punkt 25.) Bericht und Antrag des Bau- und Planungsausschusses betreffend TBPL
                                                                        „Stadtbergenweg Teil 2“, ÖWG a.)Einwandbehandlung b.)Endbeschluss

                                                             Punkt 26.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Ankauf GST
                                                                        622/4,    KG    Fürstenfeld,   von    Barbara Katzensteiner, 8280
                                                                        Übersbachgasse 46
                                                             Punkt 27.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Ankauf von
                                                                        Teilflächen des GST 633/7 u. GST 633/5, beide KG Fürstenfeld, von
                                                                        Karl-Heinz Strobl, 8280 Altenmarkt 66

                                                             Punkt 28.) Bericht    und     Antrag     des     Hauptausschusses       betreffend
                                                                        Gestattungsvertrag mit Land Steiermark, Ein- u. Ausfahrt L439 zum GST
                                                                        71/11, KG Altenmarkt, (Wohngebiet „Altenmarkt – West)

                                                             Punkt 29.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend GST 1724/8, KG
                                                                        Fürstenfeld, 2. Nachtrag zum Gestattungsvertrag vom 13.11.2014 mit
                                                                        Fenz Service KG, Jahnstraße 30a, 8280 Fürstenfeld

                                                             Punkt 30.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend GST .118/1 u.
                                                                        GST 263/2, beide KG Fürstenfeld, Dienstbarkeitsvertrag mit Convalo
                                                                        Immobilien GmbH betreffend Zugang ATW-Liegenschaft mittels Liftes

                                                             Punkt 31.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Grundstücke
                                                                        372/1, 382/8, 382/4, 405/1 u. 380/1 alle KG Fürstenfeld, 2. Nachtrag zum
                                                                        Kaufvertrag mit Ingrid Schalk, 8262 Kalsdorf 18
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                                                             Punkt 32.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Grundstücke
                                                                        372/1, 382/8, 382/4, 405/1 u. 380/1 alle KG Fürstenfeld,
                                                                        Verkaufsmodalitäten „Schalkgründe-Bergkammstraße“

                                                             Punkt 33.) Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Fördervertrag
                                                                        Abwasserbeseitigungsanlage Fürstenfeld, Bauabschnitt 14 – Altenmarkt
                                                                        West
Punkt 34.) Bericht und Antrag des Familien-, Gesundheits- und Sozialausschusses
                                                                        über die Weitergewährung der Geburtenbeihilfe im Jahre 2019

                                                             Punkt 35.) Bericht und Antrag des Familien-, Gesundheits- und Sozialausschusses
                                                                        über die Weitergewährung des Schulstartgeldes für das Schuljahr
                                                                        2019/2020

                                                             Punkt 36.) Bericht und Antrag des Familien-, Gesundheits- und Sozialzuschusses
                                                                        betreffend die Tagesmüttertarife für 2019

                                                             Punkt 37.) Allfällig – öffentlich

                                                                            VERLAUF DER SITZUNG:

                                                             Punkt 1.)

                                                             Vizebgm. Jost eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Gemeinderäte und Zuseher, teilt mit,
                                                             dass sich GR. Manuela Hafner, GR. Mag. Pilz und GR. Harald Peindl ein wenig
                                                             verspäten werden, dass Top 8.) und 30.) abgesetzt werden und es weiters zwei
                                                             Dringlichkeitsanträge geben wird. Weiters gibt es eine           Berichtigung der
                                                             Tagesordnung zu Top 27.)

                                                             TOP 27.)

                                                             In der Einladung zur Sitzung des Gemeinderates steht:

                                                             Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Ankauf von ‚Teilflächen des
                                                             GST 633/7 u. GST 633/5, beide KG Fürstenfeld, von Karl-Heinz Strobl, 8280
                                                             Altenmarkt 66

                                                             richtig ist:

                                                             Bericht und Antrag des Hauptausschusses betreffend Ankauf einer Teilfläche des
                                                             GST 633/7, KG Fürstenfeld, von Karl-Heinz Strobl, 8280 Altenmarkt 66

                                                             Begründung: Die Berichtigung ist notwendig, da zum Zeitpunkt der Festsetzung der
                                                             Tagesordnung noch nicht feststand, ob Herr Strobl Teilflächen beider Grundstücke
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                                                             zum Kauf anbietet.

                                                             Punkt 2.)

                                                             Verlesung und Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung des
                                                             Gemeindesrates vom 19.11.2018, Protokoll-Nummer: 559/2018

                                                             Dieses Protokoll wird ohne Gegenstimmen zur Kenntnis genommen, mit der
                                                             Unterfertigung dieses Protokolls gilt dieses als genehmigt.
Fragestunde gemäß § 54 GemO:

                                                             Um 18.03    Uhr eröffnet Bgm. Jost   die Fragestunde

                                                             a.)GR.Grabner:

                                                             „Ich frage, warum es dieses Mal keine Personalkommissionssitzung gab?“

                                                             Bgm. Jost:
                                                             „Weil keine Personalpunkte auf der Tagesordnung waren.“

                                                             b.)NR.GR.DI.Schandor:

                                                             „Ich habe eine Frage betr. den Aus- und Umbau des Campingplatzes. Hier soll es
                                                             Ungereimtheiten geben, die Neuwahl hat stattgefunden und wurde wieder
                                                             rückgeführt.“

                                                             Bgm. Jost:
                                                             „Es gibt Gespräche im Campingclub. Eine weitere Sitzung ist für 15.12.2018
                                                             anberaumt. Unser Vertragspartner ist der Campingplatz Fürstenfeld. Die begleitende
                                                             Kontrolle beim Umbau ist durch das Stadtbauamt erfolgt und wurde von Hr. Patrick
                                                             Rath BSc wahrgenommen. Unser Vertragspartner ist der Campingclub und nicht die
                                                             Privatperson Deutsch.“

                                                             c.)GR.NR.DI.Schandor:

                                                             „Die FPÖ bemüht sich seit Jahren um einen Stand beim Weihnachtsmarkt. Man
                                                             kommt nicht zum Zug. Es ist nicht fair, dass hier eine Fraktion das Platzrecht hat.
                                                             Fair wäre es, wenn alle Parteien Punsch ausschenken dürften.“

                                                             Bgm. Jost:
                                                             „Ich bin sehr froh, dass wir unseren Weihnachtsmarkt besitzen. Meines Wissens ist
                                                             die SPÖ-Fraktion seit Anbeginn dabei. Die Stände werden vom Tourismusverband
                                                             vergeben. Es gibt eine sehr lange Wartezeit. Ich schlage vor, dass wir das in der
                                                             Tourismuskommission besprechen.“

                                                             GR. Prantl:
                                                             „Wenn sich die Kollegen der FPÖ vor 20 Jahren bemüht hätten, dann wären sie auch
                                                             dabei.“

                                                             Bgm. Jost:
                                                             „Es gehört in der Tourismuskommissionssitzung geklärt.“
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 6

                                                             Ende der Fragestunde: 18.09 Uhr

                                                             Punkt 3.)

                                                             GZ: FF/9879/OI-GM-VG/1/2018

                                                             Gegenstand: Gemeinderat 20181213, Top 3.) Entsendung in den Aufsichtsrat
                                                                         der Therme Loipersdorf
Namens des Hauptausschusses erstattet Bgm. Jost folgenden Bericht u. Antrag

                                                                                                 Bericht:

                                                             Da Bgm. a. D. Werner Gutzwar nun seine Tätigkeit in der Therme Loipersdorf
                                                             zurückgelegt hat, ist es notwendig die Nachbesetzung zu beschließen.

                                                             Gemäß Stmk. GemO erfolgt die Besetzung der Ausschüsse durch die Wahl der
                                                             Gemeinderäte, wobei die Wahl auch mittels Abstimmung durch Erheben der Hand
                                                             zulässig ist.

                                                                                                 Antrag:

                                                             „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, dass die
                                                             Wahl eines Mitglieds des Gemeinderates in den Aufsichtsrat der Therme
                                                             Loipersdorf mit Abstimmung durch Erheben der Hand durchgeführt wird.

                                                             Herr Bgm Franz Jost wird zur Wahl vorgeschlagen.

                                                             Die Mitglieder des Gemeinderates werden ersucht mittels Erheben der Hand
                                                             abzustimmen.

                                                             Einstimmige Annahme betreffend Abstimmung mittels Handhebung

                                                             Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach durchgeführter Wahl einstimmig,
                                                             Herrn Bgm. Franz Jost anstelle von Hr. Bgm. a.D. Werner Gutzwar in den
                                                             Aufsichtsrat der Therme Loipersdorf zu entsenden. GR. Pilz, GR Manuela Hafner
                                                             und GR Peindl fehlen bei der Abstimmung.

                                                             Punkt 4.)

                                                             GZ: FF/9879/SA-GA-SG/1/2018

                                                             Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 4.), Festlegung einheitliche
                                                                         Kostenrückersätze ab 2019 (Kopien usw.)
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 7

                                                             Namens des Rechnungsausschusses erstattet Vizebgm. DI. Rath folgenden Bericht
                                                             u. Antrag

                                                                                                 Bericht:

                                                             Es wird vorgeschlagen ab dem Jahr 2019 nachfolgende Kostenrückersätze im
                                                             Rathaus Fürstenfeld, in den Bürgerservicestellen Altenmarkt und Übersbach sowie in
allen Außenstellen, welche Leistungen für externe Zwecke erbringen, zur
                                                             Anwendung zu bringen:

                                                             Kopien/Drucke (ab 10 Stück)                                        Preis/Stück
                                                             S/W – A4                                                             €       0,10
                                                             S/W – A3                                                             €       0,15
                                                             Farbe – A4                                                           €       0,20
                                                             Farbe – A3                                                           €       0,30

                                                             Druck Klebepapier/Etiketten                                        Preis/Stück
                                                             S/W – A4                                                             €       0,30
                                                             S/W – A3                                                             €       0,50
                                                             Farbe – A4                                                           €       0,70
                                                             Farbe – A3                                                           €       1,30

                                                             Laminieren                                                         Preis/Stück
                                                             A4                                                                   €       0,30
                                                             A3                                                                   €       0,50

                                                             Plotterausdruck                                                    Preis/Stück
                                                             Farbe 1m x 1,5m                                                      €     45,00

                                                             Miete Küche – ehem. Fachschule Übersbach
                                                             (Grobreinigung ist selbst durchzuführen)                           Pauschale
                                                             Auswärtige                                                          €   50,00
                                                             Einheimische (Vereine u. Privatpersonen)                             €     30,00

                                                             Sonstiges                                                          Preis/Stück
                                                             Grundbuchsauszug (Pauschale)                                         €     10,00
                                                             Häuser- bzw. Ortschronik Übersbach                                   €     20,00
                                                             Gemeindechronik Stadt Fürstenfeld                                    €     35,00
                                                             Gästeblätter (50 Stück)                                              €       6,50
                                                             Hausnummerntafel
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 8

                                                                                                        Einmalige Förderung im Rahmen der Wohnraumschaffung

                                                             Betreffend die Ausgabe der Hausnummerntafeln wird vorgeschlagen, diese der
                                                             BürgerIn im Rahmen der Wohnraumschaffung einmalig kostenfrei zu überlassen.

                                                             Weiters wird vorgeschlagen bei den Kopien/Drucke bis zu einer Freigrenze von zehn
                                                             Stück, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit, nichts zu verrechnen.

                                                             In den vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mwst. enthalten.
Bedeckung vorhanden: --------

                                                                                                  Antrag :

                                                             „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, ab dem
                                                             Jahr 2019 folgende Kostenrückersätze im Rathaus Fürstenfeld, den
                                                             Bürgerservicestellen Altenmarkt und Übersbach, sowie in allen Außenstellen,
                                                             welche externe Leistungen erbringen, zu verrechnen:

                                                             Kopien/Drucke (ab 11 Stück)                                        Preis/Stück
                                                             S/W – A4                                                             €       0,10
                                                             S/W – A3                                                             €       0,15
                                                             Farbe – A4                                                           €       0,20
                                                             Farbe – A3                                                           €       0,30

                                                             Druck Klebepapier/Etiketten                                        Preis/Stück
                                                             S/W – A4                                                             €       0,30
                                                             S/W – A3                                                             €       0,50
                                                             Farbe – A4                                                           €       0,70
                                                             Farbe – A3                                                           €       1,30

                                                             Laminieren                                                         Preis/Stück
                                                             A4                                                                   €       0,30
                                                             A3                                                                   €       0,50

                                                             Plotterausdruck                                                    Preis/Stück
                                                             Farbe 1m x 1,5m                                                      €     45,00

                                                             Miete Küche – ehem. Fachschule Übersbach
                                                             (Grobreinigung ist selbst durchzuführen)                           Pauschale
                                                             Auswärtige                                                          €   50,00
                                                             Einheimische (Vereine u. Privatpersonen)                             €     30,00
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 9

                                                             Sonstiges                                                          Preis/Stück
                                                             Grundbuchsauszug (Pauschale)                                         €     10,00
                                                             Häuser- bzw. Ortschronik Übersbach                                   €     20,00
                                                             Gemeindechronik Stadt Fürstenfeld                                    €     35,00
                                                             Gästeblätter (50 Stück)                                              €       6,50
                                                             Hausnummerntafel                           Einmalige Förderung im Rahmen der Wohnraumschaffung

                                                             In den vorgenannten Beträgen ist die gesetzliche Mwst. enthalten.
Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages, GR. Peindl, GR Mag. Pilz
                                                              und GR. M. Hafner fehlen bei der Abstimmung

                                                              Punkt 5.)

                                                              GZ: FF/9879/KG-KK/1/2018

                                                              Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 5.), Gewährung Sonderförderung
                                                                          an die Kath. Pfarre für Kindergarten, 2019

                                                              Namens des Hauptausschusses erstattet GR NR DI Schandor folgenden Bericht u.
                                                              Antrag

                                                                                                   Bericht:

                                                              Der Röm.-kath. Pfarre in Fürstenfeld wurde für den 1-gruppigen Jahreskindergarten
                                                              lt. Beschluss des Gemeinderates vom 19.9.2017 eine jährliche Förderung für den
                                                              Zeitraum Kindergartenjahr 2016/2017 – 2021/2022 in der Höhe von € 25.000,--
                                                              gewährt.
                                                              Nunmehr ist die Röm.-kath. Pfarre Fürstenfeld an die Stadtgemeinde Fürstenfeld mit
                                                              dem Ersuchen herangetreten, im Jahre 2019, aufgrund der fehlenden Kinder im
                                                              Kindergarten und der damit verbundenen fehlenden Einnahmen, einmalig einen
                                                              zusätzlichen Zuschuss in der Höhe von € 25.000,-- zu gewähren. Somit erhält die
                                                              Pfarre für den 1-gruppigen Kindergarten im Jahre 2019 eine Förderung von
                                                              insgesamt € 50.000,--.

                                                              Die Förderung des kath. Kindergartens liegt im Interesse der Stadt Fürstenfeld, weil
                                                              im Falle einer Schließung des Kindergartens, die derzeit 12 betreuten Kinder mit den
                                                              vorhandenen Kapazitäten nicht betreut werden könnten.

                                                              Bedeckung vorhanden: JA, VA 2019 (1/249000/757000)

                                                                                                   Antrag:
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 10

                                                              „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, der Röm.
                                                              kath. Pfarre Fürstenfeld, 8280 Fürstenfeld, Kirchenplatz 3 eine einmalige
                                                              zusätzliche Sonderförderung in der Höhe von € 25.000,--, gegen Nachweis, für
                                                              das Jahr 2019 für den 1-gruppigen Kath. Kindergarten zu gewähren.

                                                              Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages, GR. Mag. Pilz, GR. Manuela
                                                              Hafner und GR.Peindl fehlen bei der Abstimmung

                                                              GR. Manuela Hafner betritt um 18.20 Uhr den Sitzungssaal
Punkt 6.)

                                                              GZ: FF/9879/OI-MV-SM/1/2018

                                                              Gegenstand: Gemeinderat 20181213 TOP 6.) Bericht Bürgermeister, als
                                                                          Vertreter in Gemeindeverbänden gem. § 54 GemO, 2.Hj.2018

                                                              Namens des Hauptausschusses erstattet Bgm. Jost folgenden

                                                                                                   Bericht:

                                                              a) Sozialhilfeverband Hartberg-Fürstenfeld:

                                                              Bericht der Geschäftsstelle des Sozialhilfeverbandes zum 2.Hj.2018:

                                                              Voranschlag 2019
                                                              In der Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Hartberg-Fürstenfeld am
                                                              28.11.2018 wurde der Voranschlag 2019 einstimmig beschlossen. Das
                                                              Gesamtbudget 2019 beträgt € 104.906.500,-- (+ 5,43 % oder + € 5.400.200,-- zum
                                                              Voranschlag 2018).
                                                              Die Finanzkraft des Bezirkes ist von € 97.833.390,80 auf 104.887.111,04 gestiegen.
                                                              Die Sozialhilfeverbandsumlage der Gemeinden erhöht sich von € 19.981.000,00 auf
                                                              € 21.769.000,00. Daraus ergibt sich ein Hebesatz von 20,754 %. Bei der Erstellung
                                                              des Voranschlages wurde ein Soll-Überschuss von 1 Mio. EURO berücksichtigt.
                                                              Dieser resultiert aus den Vorjahren und dem laufenden Jahr und wird die Umlage der
                                                              Gemeinden daher insgesamt um diesen Betrag gemindert.
                                                              Stationäre Pflege
                                                              Der Großteil des Kostenanstieges gegenüber dem Vorjahr ist im Bereich der
                                                              stationären Pflege gegeben. Die Aufwendungen für die stationäre Pflege wurden für
                                                              das Jahr 2019 mit einem Betrag von € 43.468.000,00 veranschlagt. Insgesamt
                                                              erhalten derzeit rund 780 Personen einen finanziellen Zuschuss zur Unterbringung
                                                              im Pflegeheim. Zum Vergleichszeitpunkt des Vorjahres ist das ein Anstieg von über
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 11

                                                              70 Personen. Zum einen konnten bisherige Selbstzahler aufgrund der Abschaffung
                                                              des Vermögensregresses mit Jahresanfang einen Antrag auf Zuzahlung für die
                                                              stationäre Unterbringung stellen und zum anderen hat das Pflegeheim in Stuben-
                                                              berg im Jänner 2018 eröffnet. Mittlerweile hat das Pflegeheim in Stubenberg eine
                                                              Genehmigung für 93 Pflegebetten.
                                                              Offene Sozialhilfe – Mindestsicherung – Behindertenhilfe – Kinder- und
                                                              Jugendhilfe
                                                              Im Bereich der offenen Sozialhilfe, der bedarfsorientierten Mindestsicherung und der
                                                              Behindertenhilfe wird ein geringer Kostenanstieg erwartet. Im Bereich der
Mindestsicherung ist die Anzahl der BezieherInnen (ca. 520) in etwa gleichbleibend.
                                                              Im Bereich der Behindertenhilfe ist ein Anstieg der Fallzahlen bei den Leistungen
                                                              „mobile     sozialpsychiatrische    Betreuung,    persönliches     Budget      und
                                                              Betreuungspersonal in Schulen und Kindergärten“ zu verzeichnen. Im Bereich der
                                                              Kinder- und Jugendhilfe wurde mit 1.1.2018 ein Globalbudget eingeführt. Dieses
                                                              beträgt insgesamt € 9.042.081,93. Dieser Betrag wird für die Jahre 2019 und 2020
                                                              fortgeschrieben.
                                                              Verbandspflegeheime
                                                              Die Auslastung ist in beiden Pflegeheimen (Augustinerhof und Menda) nahezu bei
                                                              100 %. Die Abschaffung des Vermögensregresses hat zu einer noch größeren
                                                              Nachfrage geführt. Am 10.9.2018 erfolgte der Baustart für den Zu- und Umbau beim
                                                              Seniorenhaus Menda. Nach Fertigstellung werden um 77 Pflegebetten mehr als
                                                              bisher zur Verfügung stehen (aktuell 165). Nähere Auskünfte zum Zu- und Umbau
                                                              kann Herr Heimleiter Johann Fuchs geben.

                                                              b) Abfallwirtschaftsverband Fürstenfeld:

                                                              Bericht des Geschäftsführers Martin Schwarz zum 2.Hj.2018:

                                                              Abrechnung 2017
                                                              Der Großteil der Einnahmen stammt aus der Vermarktung von Altpapier mit einen
                                                              Ertrag von € 163.332,--. Das entspricht um fast € 23.000,-- mehr als im Vorjahr. Die
                                                              weiteren Einnahmen erfolgen über die Vermarktung von Altstoffen wie Alteisen,
                                                              Elektroaltgeräte, Altkleider und Altspeiseöl. Weiter wird auch ein Teil der
                                                              Abfallsammelinfrastruktur wie Behälter für Metallverpackungen, Altpapier und Altglas
                                                              von den Branchenrecyclinggesellschaften abgegolten. Die Gesamteinnahmen
                                                              belaufen sich 2017 auf 307.721,--. Auf die Stadtgemeinde Fürstenfeld entfällt
                                                              € 130.972,--.

                                                              Mit 31.12.2017 hatte der Abfallwirtschaftsverband einen vorläufigen Abgang von
                                                              € 46.944,--. Dem stehen jedoch die wie berichtet die Erlöse von € 307.721,--
                                                              gegenüber. Die Mitgliedsgemeinden des Abfallwirtschaftsverbandes Fürstenfeld
                                                              hatten vorher schon ein Guthaben von € 202.885,-- im Verband belassen. Somit
                                                              ergibt sich per 31.12.2017 ein Abrechnungsbetrag von € 510.605,--.
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 12

                                                              Auszahlung Verbandsguthaben 2018
                                                              An die Mitgliedsgemeinden des Abfallwirtschaftsverbandes Fürstenfeld werden 2018
                                                              € 300.000,-- ausbezahlt. Davon entfällt auf die Stadtgemeinde Fürstenfeld
                                                              € 131.621,--.

                                                              Haushaltsvoranschlag 2019
                                                              Die Aufwendungen des Abfallwirtschaftsverbandes Fürstenfeld wie Personal, Büro,
                                                              Projekttätigkeiten, Ankauf von Sammelinfrastruktur etc. belaufen sich auf € 145.500,-
-. Voraussichtlich stehen dem jedoch Einnahmen in der Höhe von € 245.000,--
                                                              gegenüber. Der erwartete Überschuss wird wiederum an die Mitgliedsgemeinden
                                                              ausbezahlt.

                                                              Arbeitsprogramm 2019
                                                                 • Unterstützung der Gemeinden im Bereich der Abfallwirtschaft. z.B. Anpassung
                                                                   und Harmonisierung der Sammellogistik, der Altstoffsammelzentren und der
                                                                   Gebührenordnung.
                                                                 • Verbesserte Sammlung und Vermarktung von Wertstoffen
                                                                 • Aktion Saubere Steiermark (Frühjahrsputz)
                                                                 • Öffentlichkeits- und Projekttätigkeiten für die Zielgruppen Schulen und
                                                                   Mitarbeiter in den Altstoffsammelzentren
                                                                 • Qualitätsoffensive in der Getrennten Sammlung
                                                                 • Rechtskonformität      in    den   Gemeinden    und    im      Betrieb  der
                                                                   Altstoffsammelzentren
                                                                 • Gemeinsame Beschaffung

                                                              Der Bericht wird vom Gemeinderat einstimmig zur Kenntnis gebracht, GR. Mag.
                                                              Pilz und GR. Peindl fehlen

                                                              GR. NR DI. Schandor verlässt um 18.20 Uhr den Sitzungssaal

                                                              Punkt 7.)

                                                              GR. NR. DI. Schandor kehrt in den Sitzungssaal zurück.
                                                              GR. Mag. Pilz betritt um 18.25 Uhr den Sitzungssaal
                                                              GR. Mag. Koller verlässt um 18.26 Uhr den Sitzungssaal

                                                              Tagesordnungspunkt 7.)

                                                              GZ: FF/9879/OI-GM-GA/2/2018

                                                              Gegenstand: Gemeinderat 20181213, Top 07.) Bericht des Kulturreferenten

                                                              Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Kolleginnen und Kollegen des
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                                                              Gemeinderates, sehr geehrte Damen und Herren,
                                                              Ich darf nun gemäß §49a der Steiermärkischen Gemeinde Ordnung meinen Bericht
                                                              als Kulturreferent der Stadt Fürstenfeld bringen.
                                                              Ich sehe es als eine sehr angenehme Verpflichtung, weil, wie ich meine, das
                                                              kulturelle Erscheinungsbild in FF durchaus herzeigbar ist.
                                                              Auch im fast abgelaufenen Kulturjahr 2018 können wir wieder auf eindrucksvollen
                                                              Zahlen zurückblicken
Es gab nicht weniger als 160 Veranstaltungen, wo das Kulturreferat direkt operativ
                                                              oder zumindest administrativ beteiligt war
                                                              In den verschiedensten Genres:          Konzerte,    Kabarett,   Theater,   Literatur,
                                                              Ausstellungen, Vorträge usw.
                                                              Das ist, wie ich meine, ein durchaus eindrucksvoller Beleg für ein umfangreiches,
                                                              reichhaltiges und abwechslungsreiches Kulturprogramm.
                                                              Letztendlich ist aber nicht nur die Quantität entscheidend, sondern auch die Qualität
                                                              der einzelnen Veranstaltungen. Ein Kriterium, das erfreulicherweise in den meisten
                                                              Fällen von den Besuchern immer wieder positiv hervorgehoben wird.
                                                              Mit den schon zur Institution gewordenen diversen Veranstaltungsreihen, bieten wir
                                                              vor allem eine verlässliche kulturelle Kontinuität:
                                                                  • wie den 7 Abonnementkonzerten
                                                                  • unser Kabarett ABO mit nicht weniger als 10 Abenden im Jahr
                                                                  • die Fürstenfelder Filmtage im Frühling
                                                                  • die Hauptplatzkonzerte i. Sommer, die Augustini Festtage oder
                                                                  • das auch schon zur Tradition gewordene Swing&Dixie Festival
                                                              Auf der anderen Seite gibt es erfreulicherweise eine Steigerung bei einzelnen
                                                              attraktiven Veranstaltungen, die nicht nur von den Fürstenfelderinnen und
                                                              Fürstenfeldern gern besucht werden, sondern auch große Außenwirkung bei Gästen
                                                              außerhalb unserer Stadt haben.
                                                              Größter Dank gilt allen, jedem einzelnen, die im Jahr 2018 zur kulturellen Vielfalt
                                                              unsere Stadt beigetragen haben. Von den vielen Kulturvereinen und -institutionen bis
                                                              hin zu Einzelpersonen.
                                                              Zusammenfassend kann man sagen, dass die Strategie, die Stadt Fürstenfeld als
                                                              operativen Veranstalter zurück zu nehmen und gleichzeitig die Attraktivität der Stadt
                                                              für Veranstalter zu heben, auch im Jahr 2018, wie die Zahlen am Anfang meiner
                                                              Ausführungen belegen, nachweislich Früchte trägt. Die in FF vorhandene
                                                              Infrastruktur zusammen mit der bestmöglichen Unterstützung durch das Kulturreferat
                                                              und durch die städtischen Einrichtungen wird von Kunst- und Kulturschaffenden wie
                                                              auch von Veranstaltern durchwegs angenommen und gelobt.

                                                              Ein schönes Beispiel für die dem Erfolg zu Grunde liegenden Infrastruktur ist unser
                                                              Grabher Haus, das wir in diesem Jahr wieder ein wenig verbessern konnten. Nach
                                                              der Installation der neuen Akustik - Decke und durch den Ankauf neuer Vorhänge im
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                                                              Vorjahr und durch die neue Bestuhlung in diesem Jahr wurde nicht nur das
                                                              Erscheinungsbild verschönert, sondern heuer auch der Sitzkomfort.
                                                              Man kann durchaus sagen, und darauf bin ich besonders stolz, dass es uns in
                                                              Fürstenfeld gelingt, mit einem vergleichsweise moderaten und schlanken Budget ein
                                                              Maximum an kulturellen Output zu schaffen.
                                                              Und damit es auch so bleibt und vielleicht auch noch besser wird, darf ich alle dazu
                                                              einladen, weiterhin aktiv oder passiv an der Kulturstadt FF teilzuhaben.
                                                              Vielen Dank
Abstimmung: Der Gemeinderat der Stadt Fürstenfeld nimmt den Bericht des
                                                              Vizebgm. Kulturreferenten Hermann Großschedl einstimmend zur Kenntnis.

                                                              Punkt 8.) abgesetzt

                                                              Punkt 9.)

                                                              GZ: FF/9879/SA-GA-BÖ/1/2018

                                                              Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 9.), Tarife Benützung öffentliches
                                                                          Gut, ab 1.1.2019

                                                              Namens des Rechnungsausschusses erstattet GR Manuela Hafner folgenden
                                                              Bericht u. Antrag

                                                                                                          Bericht:

                                                              Die Tarife für die Benützung öffentlichen Gutes wurden das letzte Mal im Jahre 2016
                                                              nach dem Verbraucherpreisindex angepasst.
                                                              Um     eine     wirtschaftliche Vorgangsweise     bei   der    Vorschreibung    der
                                                              Benützungsgebühren zu gewährleisten, wird vorgeschlagen für Plakatständer udgl.
                                                              (benützte Fläche bis 1 m²) ab 1.1.2019 keine Benützungsgebühren mehr
                                                              vorzuschreiben. Von dieser positiven Maßnahme sind rd. 40 Abgabepflichtige
                                                              betroffen. Die halbjährliche Gebühr für das Aufstellen eines Plakatständers udgl.
                                                              beträgt € 16,50.
                                                              Durch diese Verwaltungsvereinfachung können nunmehr die Personalressourcen
                                                              besser eingesetzt werden.

                                                                                                          Antrag:

                                                              „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle folgende Tarife für die
                                                              Benützung öffentlichen Gutes ab 1.1.2019 beschließen:

                                                                                                                   bis 31.12.2018        ab 1.1.2019
                                                                 A) Für das Aufstellen von
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 15

                                                                 Schaubuden, Schaukeln, Karussell-
                                                                                                                     Der Bürgermeister    Der Bürgermeister
                                                                 betrieben, Zirkussen, Aufstellungen f.
                                                                                                                      wird ermächtigt      wird ermächtigt
                                                                 karitative Zwecke, Aktionen im                             eine                 eine
                                                                 Interesse der Gemeinde, Flohmarkt                   Pauschalregelung     Pauschalregelung
                                                                 udgl.                                                   zu treffen           zu treffen

                                                                 B) Inanspruchnahme zur Aufstellung
                                                                 von Gegenständen, Waren usw.
                                                                 1. Material-, Lager oder Arbeitsplatz – für die          gratis               gratis
                                                                 Dauer der Bewilligung
nachfolgende Tarif werden auf Basis der
                                                                 genehmigten Fläche für das ganze Jahr
                                                                 vorgeschrieben:
                                                                 2. pro m2 und Monat bis 1 m2                                        € 2,75               gratis
                                                                 3. pro m2 und Monat bis 5 m2                                        € 8,25         unverändert
                                                                 4. pro m2 und Monat             bis 10 m2 und je                   € 16,50         unverändert
                                                                 weitere 10 m2
                                                                 B1) Inanspruchnahme zur Aufstellung
                                                                 von Gegenständen und Waren mit
                                                                 Verkaufsgelegenheit (z.B. Christbaumverkauf,
                                                                 Verkaufs- bzw. Getränkestände, Karussellbetrieb, usw.)
                                                                 1. pro m2 und angefangenen Tag                                       € 0,50        unverändert
                                                                 2. pro m2 und angefangener Woche                                     € 1,40        unverändert
                                                                 3. pro m2 und angefangenem Monat                                     € 5,50        unverändert
                                                                 C) Inanspruchnahme des öffentlichen
                                                                 Gutes zum Zwecke der Betreibung
                                                                 von Gastgärten pro angefangenem
                                                                 m2 und
                                                                 angefangener Woche                                                   € 1,25        unverändert
                                                                 angefangenem Monat                                                   € 5,00        unverändert
                                                                 D) Für das Aufstellen von ortsfesten
                                                                 Ankündigungstafeln            (wozu
                                                                 insbesonders       Werbe-       und
                                                                 Ankündigungseinrichtungen zählen)
                                                                 pro angefangenem Laufmeter pro
                                                                 Jahr                                                               € 27,00        unverändert
                                                                 E) Bauernmarkt
                                                                 1.) bei gelegentlicher Aufstellung (weniger als          Keine Vorschreibung
                                                                                                                                                unverändert
                                                                 5 mal im Hj.)
                                                                 2a.) ab 5 m2 Standfläche bei regelmäßiger
                                                                 Aufstellung (bis max. 10 m2 Standfläche)                           € 80,00
                                                                 pro Halbjahr                                                                      unverändert
                                                                 2b.) mit Standaufstellung (bis 10 m2)                             € 160,00
                                                                 pro Halbjahr                                                                      unverändert
                                                                 3a.) in den übrigen Fällen pro Halbjahr                            € 30,00        unverändert
                                                                 3b.) mit Standaufstellung (bis 5 m2)
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 16

                                                                 Pro Halbjahr                                                       € 60,00        unverändert

                                                              Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages, GR. Koller und GR. Peindl
                                                              fehlen bei der Abstimmung.

                                                              Punkt 10.)

                                                              GZ: FF/9879/OI-GM-PA/1/2018
Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 10.) Prüfungsausschuss 6.12.2018

                                                              Namens des Prüfungsausschusses erstattet GR. Tröster folgenden

                                                                                                  Bericht:

                                                              über die am 6.12.2018 vom Prüfungsausschuss durchgeführte Überprüfung zu
                                                              folgenden Punkten:

                                                                 • Prüfung der Gruppe „6“ – Gemeindestraßen und der Gruppe „7“ -
                                                                   Wirtschaftsförderung

                                                              Die Überprüfung ergab, dass alle geprüften Punkte rechtmäßig gebucht wurden.

                                                              Großer Dank an Hr. Riedl MSc und sein gesamtes Team. Die Erläuterungen durch
                                                              Hr. Riedl MSc waren sehr informativ und genau.

                                                              Abstimmung: Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht einstimmig zur Kenntnis, es
                                                              fehlen GR. Koller und GR. Peindl

                                                              GR. Mag. Koller kehrt um 18.31 Uhr in den Sitzungssaal zurück.

                                                              Punkt 11.)

                                                              GZ: FF/9879/HR-BV-VA/1/2018

                                                              Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 11.) Festsetzung Hebesätze bzw.
                                                                          Höhe der Abgaben, Haushaltsjahr 2019

                                                              Namens des Rechnungsausschusses erstattet GR Prantl folgenden Bericht u. Antrag

                                                                                                  Bericht:

                                                              Entsprechend den Bestimmungen des § 76 Abs. 2 (a) GemO sind die Hebesätze
                                                              oder die Höhe der einzuhebenden Abgaben, soweit dieselben einer jährlichen
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 17

                                                              Beschlussfassung bedürfen, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung gleichzeitig mit
                                                              dem Voranschlag zu beschließen, jedoch als eigener Tagesordnungspunkt zu
                                                              führen.

                                                                                                  Antrag:

                                                              „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, die
                                                              Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindeabgaben für das Haushaltsjahr 2019
                                                              wie folgt festzusetzen:
Grundsteuer (A + B) 500 v.H.

                                                              Kommunalsteuer, von der Bemessungsgrundlage 3 %

                                                              Lustbarkeitsabgabe für Geldspielapparate und Unterhaltungsspielapparate
                                                              nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 15.12.2015

                                                              Abgabe für das Halten von Hunden nach dem Beschluss des Gemeinderates
                                                              vom 31.3.2014.“

                                                              Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages, GR. Peindl fehlt bei der
                                                              Abstimmung

                                                              Punkt 12.)

                                                              GZ: FF/9879/HR-DV-DA/1/2018

                                                              Gegenstand:Gemeinderat 20181213, TOP 12.) Kassenkredit 2019

                                                              Namens des Hauptausschusses erstattet GR Grabner folgenden Bericht u. Antrag

                                                              Bericht:
                                                              Die Fachabteilung 7A des Amtes der Steierm. Landesregierung führt betr.
                                                              Kontoüberziehungen (=Kassenkredit) im Voranschlagserlass für die Erstellung der
                                                              Voranschläge 2018 der Gemeinden u.a. aus:
                                                              „Die Gemeinden werden eingeladen, für Kontoüberziehungen gemäß § 82 der
                                                              Gemeindeordnung 1967 (Höchstgrenze: 1/6 der veranschlagten ordentlichen
                                                              Gesamteinnahmen) Vergleichsanbote einzuholen, so dass diese dem Gemeinderat
                                                              vor der Beschlussfassung des Voranschlages vorliegen. In diesem Zusammenhang
                                                              wird    auch     auf    den     ergangenen      Erlass   der    Gemeindeabteilung,
                                                              GZ.: FA7A - 490 - 100/95 - 449 vom 27.11.2003, besonders hingewiesen.
                                                              Aufgrund dieser Vorgaben wurden vier heimische Kreditinstitute angeschrieben,
                                                              wobei von drei Banken ein Anbot abgeben wurde und der Vergleich der Sollzinsen
                                                              ergibt, dass die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG, 8280 Fürstenfeld,
                                                              Augustinerplatz 5, die günstigsten Konditionen für den Kassenkredit aufweist.

                                                              Antrag:
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 18

                                                              a) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld möge beschließen, dass
                                                              der Höchstbetrag des Kassenkredites, der im Haushaltsjahr 2019 zur
                                                              Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen
                                                              werden darf, gem. § 82 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 mit
                                                              einem Sechstel der veranschlagten Einnahmen des ORDENTLICHEN
                                                              HAUSHALTS - das sind abgerundet € 3.800.000,-- festgesetzt wird.
                                                              Gleichzeitig wolle der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld
                                                              beschließen, dass vor Inanspruchnahme eines Kassenkredites, zunächst eine
                                                              zwischenzeitliche Entnahme aus den vorhandenen Rücklagen erfolgen möge,
um die notwendigen Vor- und Zwischenfinanzierungen im Rahmen des
                                                              außerordentlichen Haushalts sicherzustellen. Die solcherart verlorenen
                                                              Nettozinsen für die Entnahme aus Rücklagen wären den entsprechenden
                                                              Abschnitten gut zu buchen.
                                                              b) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle dem Anbot der
                                                              Steiermärkischen    Bank    und    Sparkassen   AG,    8280  Fürstenfeld,
                                                              Augustinerplatz 5 betreffend die Einräumung eines Kassenkredites für das
                                                              Haushaltsjahr 2019, Laufzeit 01.01.2019 bis 31.12.2019, mit einem
                                                              Gesamtrahmen von EUR 3.800.000,-- die Zustimmung erteilen.

                                                              Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages, GR. Peindl fehlt bei der
                                                              Abstimmung

                                                              GR. Peindl betritt um 18.35 Uhr den Sitzungssaal

                                                              Punkt 13.)

                                                              GZ: FF/9879/HR-BV-VA/2/2018

                                                              Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 13.) Gesamtbetrag der
                                                                          aufzunehmenden Darlehen 2019

                                                              Namens des Rechnungsausschusses erstattet Vizebgm DI. Rath folgenden Bericht
                                                              u. Antrag

                                                                                                  Bericht:

                                                              Entsprechend den Bestimmungen des § 76 Abs. 2 (c) GemO ist der Gesamtbetrag
                                                              der Darlehen, die zur Deckung der Erfordernisse des außerordentlichen
                                                              Voranschlages aufzunehmen sind, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung
                                                              gleichzeitig mit dem Voranschlag zu beschließen, jedoch als eigener
                                                              Tagesordnungspunkt zu führen.

                                                                                                  Antrag:
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 19

                                                              „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, den
                                                              Gesamtbetrag der neu aufzunehmenden Darlehen für die Deckung der
                                                              Erfordernisse des außerordentlichen Haushalts 2019 wie folgt zu genehmigen:

                                                               AO Vorhaben 2019                                        €       2.000.000,--

                                                               Gesamtbetrag des neu aufzunehmenden Darlehens           €       2.000.000,--

                                                              Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages
Punkt 14.)

                                                              GZ: FF/9879/HR-DV-DA/2/2018

                                                              Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 14.) "Inneres Darlehen" 2019 -
                                                                          Jungfamilieninitiative BA02

                                                              Namens des Rechnungsausschusses erstattet GR Tröster folgenden Bericht u.
                                                              Antrag

                                                                                                   Bericht:

                                                              „Seit Jahren ist es üblich, Rücklagen zur Vermeidung eines Kassenkredites unter
                                                              dem Titel „vorübergehende Inanspruchnahme von Rücklagen als interner
                                                              Kassenkredit“ heranzuziehen. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich im § 35
                                                              Abs. 2 der Gemeindehaushaltsordnung, die besagt, dass Rücklagen vorübergehend
                                                              in Anspruch genommen werden dürfen, wenn dies zur rechtzeitigen Leistung anderer
                                                              veranschlagter Ausgaben erforderlich ist und wenn hiedurch der Gemeinde ein
                                                              finanzieller Nachteil erspart werden kann. Die Rücklagen sind nach Maßgabe des
                                                              Einfließens von Mitteln, jedenfalls aber so rechtzeitig wieder aufzufüllen, dass
                                                              hiedurch die bestimmungsgemäße Verwendung im Bedarfsfalle nicht beeinträchtigt
                                                              wird.
                                                              Für das im Jahre 2019 anstehende Vorhaben „Grundstücksbevorratung
                                                              Jungfamilieninitiative Fürstenfeld BA02“ werden Vorfinanzierungsmittel benötigt,
                                                              sodass vorgeschlagen wird, aufgrund günstiger Zinsen (Basis Sparbuchzinsen
                                                              abzüglich KEST) und flexibleren Tilgungszeiträumen vom Gesamtrücklagenbestand
                                                              der Stadtgemeinde Fürstenfeld „innere Darlehen“ im Sinne des § 35(2) GHO an die
                                                              Bereiche
                                                                Grundstücksbevorratung Jungfamilieninitiative BA02 –
                                                                Laufzeit voraussichtlich 10 Jahre - Vorfinanzierung der
                                                                Erlöse für geplante Grundverkäufe                           €    100.000,--
                                                              Gesamtsumme                                                   €    100.000,--
                                                              zu gewähren.
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 20

                                                              Mit der Steierm. Landesregierung/Fachabteilung 7A wurde betreffend dieser
                                                              Maßnahme im Jahre 2009 das Einvernehmen hergestellt und bestehen bei
                                                              Einhaltung der vorhin genannten Regelungen keine Einwände und ist diese
                                                              Vorgangsweise auch nicht aufsichtsbehördlich zu genehmigen.
                                                              Namens des Hauptausschusses stelle ich folgenden

                                                                                                   Antrag:
„Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, aus dem
                                                              Gesamtrücklagenbestand der Stadtgemeinde Fürstenfeld „innere Darlehen“
                                                              gem. § 35 (2) Gemeindehaushaltsordnung an die Bereiche

                                                                Grundstücksbevorratung Jungfamilieninitiative BA02 –
                                                                Laufzeit voraussichtlich 10 Jahre - Vorfinanzierung der
                                                                Erlöse für geplante Grundverkäufe                         €   100.000,--
                                                              Gesamtsumme                                                 €   100.000,--
                                                              zu gewähren.

                                                              Diese inneren Darlehen sind auf Basis der Sparbuchzinsen abzüglich KEST zu
                                                              verzinsen.
                                                              Die Rückzahlung der Darlehen erfolgt Zug um Zug mit Einlangen der geplanten
                                                              Grundverkäufe beim S7-Knoten bzw. der Jungfamiliengründe BA02.
                                                              Sollten die Rücklagenbestände früher für die bestimmungsgemäße
                                                              Verwendung benötigt werden, sind die „inneren Darlehen“ in ein ordentliches
                                                              Darlehen umzuwandeln.“

                                                              Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages

                                                              Punkt 15.)

                                                              GZ: FF/9879/HR-BV-VA/3/2018

                                                              Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 15.) Dienstpostenplan 2019

                                                              Namens des Rechnungsausschusses erstattet SR Himler folgenden Bericht u.
                                                              Antrag

                                                                                                Bericht:

                                                              Entsprechend den Bestimmungen des § 76 Abs. 2 lit. d GemO 1967 ist der
                                                              Dienstpostenplan vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung gleichzeitig mit dem
                                                              Voranschlag zu beschließen, jedoch als eigener Tagesordnungspunkt zu führen.
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 21

                                                                                                Antrag:

                                                              „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle den Dienstpostenplan
                                                              der Stadtgemeinde Fürstenfeld für das Haushaltsjahr 2019 in der vorliegenden
                                                              Form beschließen.“

                                                              Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages
Punkt 16.)

                                                              GZ: FF/9879/HR-BV-VA/4/2018

                                                              Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 16.) Voranschlag 2019 einschl.
                                                                          Beilagen der Stadtgemeinde Fürstenfeld

                                                              FR. Sommerbauer hält seine Budgetrede.

                                                              Namens des Rechnungsausschusses erstattet FR.Sommerbauer folgenden Bericht
                                                              u. Antrag

                                                                                                       Bericht:

                                                              “Gemäß § 76 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 ist der vom
                                                              Bürgermeister zu erstellende Voranschlagsentwurf vor der Vorlage an den
                                                              Gemeinderat zwei Wochen hindurch im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht
                                                              aufzulegen und gleichzeitig eine Ausfertigung samt Beilagen desselben jeder im
                                                              Gemeinderat vertretenen Wahlpartei zu übermitteln. Die Auflage ist an der Amtstafel
                                                              mit dem Hinweis kundzumachen, dass es jedem Gemeindemitglied frei steht, gegen
                                                              den Voranschlagsentwurf innerhalb der Auflagefrist beim Gemeindeamt schriftliche
                                                              Einwendungen einzubringen. Solche Einwendungen sind vom Gemeinderat in
                                                              Erwägung zu ziehen.
                                                              Nachdem innerhalb der Auflagefrist keine schriftlichen Einwendungen eingebracht
                                                              wurden, kann heute über den Voranschlagsentwurf der Stadtgemeinde Fürstenfeld
                                                              für das Haushaltsjahr 2019 die Beratung und Abstimmung durchgeführt werden.“

                                                              Namens des Rechnungsausschusses erstatte ich folgende

                                                                                                       Anträge

                                                              „a) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld möge beschließen, den
                                                              vorliegenden Voranschlag einschließlich Beilagen für das Haushaltsjahr 2019,
                                                              sowie der veranschlagten Rücklagenentnahmen für die Stadtgemeinde
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                                                              Fürstenfeld im ORDENTLICHEN HAUSHALT mit folgenden Summen
                                                              anzunehmen:

                                                              Summe der A u s g a b e n ................               €     23.006.300,--
                                                              Summe der E i n n a h m e n ..............               €     23.006.300,--
                                                              Abgang                                                    €             0,--

                                                              Der ordentliche Haushalt 2019 ist damit ausgeglichen erstellt.“
„b) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld möge beschließen, den
                                                              vorliegenden Voranschlag für das Haushaltsjahr 2019 für die Stadtgemeinde
                                                              Fürstenfeld im AUSSERORDENTLICHEN HAUSHALT mit folgenden Summen
                                                              anzunehmen:

                                                              Summe der Einnahmen                                    €       6.217.900,--
                                                              Summe der Ausgaben                                     €       6.102.900,--
                                                              Ergebnis                                               +€       115.000,--

                                                              Der außerordentliche Haushalt 2019 weist demnach einen Überschuss in Höhe
                                                              von € 115.000,-- auf.

                                                              c) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle die gegenseitige
                                                              Deckungsfähigkeit auf den Ansatz bezogen beschließen.

                                                              d) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle weiters beschließen,
                                                              von den beim AWV Raum Fürstenfeld vorhandenen Rücklagen einen Anteil in
                                                              der Höhe von € 119.500,-- an die Stadtgemeinde Fürstenfeld zu transferieren.
                                                              Diese Einnahme ist auf 2/8510/8291 zu verbuchen.“

                                                              Debatte:
                                                              An der Debatte beteiligten sich:
                                                              GR. Prantl, GR. Peindl, GR NR Di. Schandor, Bgm. Jost, GR. Prantl, Bgtm. Jost,
                                                              Vizebgm. DI Rath, SR. Himler, GR. Peindl, Bgm. Jost, FR. Sommerbauer, GR.
                                                              Peindl, Bgm. Jost, GR. Peindl, GR. Posch, Bgm. Jost, Vizebgm. Großschedl

                                                              Abstimmung a – d.): mehrheitliche Annahme dieser Anträge, Gegenstimmen: GR
                                                              Peindl, GR. Grabner, GR. Mag. Geiger und GR. Prantl

                                                              Punkt 17.)

                                                              GZ: FF/9879/HR-BV-VA/5/2018

                                                              Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 17.) Mittelfristiger Finanzplan (MFP)
                                                                          2019 - 2023 der Stadtgemeinde Fürstenfeld
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 23

                                                              Namens des Rechnungsausschusses erstattet FR.Sommerbauer folgenden Bericht
                                                              u. Antrag

                                                                                                 Bericht:

                                                              “Im Voranschlagserlass des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung für die
                                                              Erstellung der Voranschläge der Gemeinden wird u.a. auch darauf hingewiesen,
                                                              dass die Gemeinden mit dem Voranschlag 2019 den mittelfristigen Finanzplan (MFP)
für vier Jahre zu beschließen und im Wege über die Bezirksverwaltungsbehörde an
                                                              die Abteilung 7 des Landes Steiermark vorzulegen haben.
                                                              Entsprechend dieser Vorgabe wurde der MFP für den Zeitraum 2019 – 2023
                                                              gleichzeitig mit dem Voranschlag 2019 sowohl allen im Gemeinderat vertretenen
                                                              Fraktionen übermittelt als auch zur öffentlichen Einsicht aufgelegt.

                                                              Namens des Rechnungsausschusses erstatte ich folgenden

                                                                                                  Antrag

                                                              „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle beschließen, den
                                                              mittelfristigen Finanzplan der Stadtgemeinde Fürstenfeld für den Zeitraum
                                                              2019 bis 2023 in der vorliegenden Form mit folgenden Summen

                                                              zu genehmigen.“

                                                              Abstimmung: mehrheitliche Annahme dieses Antrages,4 Gegenstimmen (GR.
                                                              Prantl, GR. Grabner, GR. Mag. Geiger, GR. Peindl)

                                                              GR. Peindl verlässt um 19.29 Uhr den Sitzungssaal

                                                              Punkt 18.)

                                                              GZ: FF/9879/VT-OV-CT/1/2018
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                                                              Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 18.), Anrufsammeltaxisystems
                                                                          "Fürstentaxi", 2019

                                                              GR NR DI. Schandor verlässt um 19.34 Uhr den Sitzungssaal

                                                              Namens des Rechnungsausschusses erstattet SR Himler folgenden Bericht u.
                                                              Antrag

                                                                                                 Bericht:
Zwischen der Stadtgemeinde Fürstenfeld als Auftraggeberin und dem
                                                              Taxiunternehmen Garber Reisen GmbH, Grazerstr. 36, A-7571 Rudersdorf als
                                                              Auftragnehmerin besteht seit Jahren ein Übereinkommen über den Betrieb eines
                                                              Anrufsammeltaxisystems „Fürstentaxi“.

                                                              Folgende Tarifgestaltung wurde für das Jahr 2018 verwendet, welche auch für das
                                                              Jahr 2019 übernommen werden soll:

                                                              Nachdem bereits für das Jahr eine Anpassung der Tarife stattgefunden hat, sollen im
                                                              Jahr 2019 die Tarife gleichbleiben.
                                                              Da aber die Kosten für das Taxiunternehmen weiter gestiegen sind, die Kosten aber
                                                              nicht auf die Kunden überwälzt werden sollen, wird vorgeschlagen die
                                                              Bereitstellungsgebühr ab 2019 von € 500,-- auf € 800,--/Monat zu erhöhen.

                                                              Ab dem Jahre 2014 wurde das Angebot insofern ausgeweitet, als nun auch an
                                                              Wahlsonntagen das Fürstentaxi zum vergünstigten Tarif in Anspruch genommen
                                                              werden kann.
                                                              Voraussetzung für den vergünstigten Zugang zum Fürstentaxi allerdings ist, dass der
                                                              Bewohner mindestens 65 Jahre alt ist oder im Besitz eines gültigen
                                                              Behindertenpasses ist.

                                                              Bedeckung vorhanden: JA (1/6990)

                                                              Namens des Rechnungsausschusses stelle ich folgenden

                                                                                               ANTRAG:

                                                              a) „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld (Auftraggeber) wolle das
                                                                 Taxiunternehmen Garber (Auftragnehmerin), Grazerstraße 36, 7571
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 25

                                                                 Rudersdorf mit der Aufrechterhaltung des Anrufsammeltaxisystems
                                                                 „Fürstentaxi“ befristet bis 31.12.2019 unter Einhaltung folgender Auflagen
                                                                 beauftragen:

                                                              Bedienzeiten:
                                                              Montag bis Freitag:   7.00 bis 18.00 Uhr

                                                              Wahlsonntage:         7.00 bis 16.00 Uhr (neu ab 2014)

                                                              Von dieser Regelung ausgenommen bleiben die Feiertage.
Es ist der Auftraggeberin vorbehalten, die Auftragnehmerin bei Bedarf auch an Sonn-
                                                              und Feiertagen zur Bedienung zu verhalten. Ein diesbezüglicher Auftrag ist seitens
                                                              der Auftraggeberin zumindest zwei Wochen vor dem vorgesehenen Termin zu
                                                              erteilen.

                                                              Beförderungsgebühr:
                                                              Die Auftragnehmerin ist zur Einhebung einer Beförderungsgebühr je Fahrgast
                                                              unabhängig von der Dauer der Beförderung und der Länge der Fahrtstrecke
                                                              berechtigt.

                                                              Die Beförderungsgebühr für eine einfache Fahrt beträgt für die Bewohner des
                                                              Ortsteiles Fürstenfeld ab 2018 € 3,00 inkl. Mwst. bzw. € 5,50 inkl. Mwst.für die
                                                              Bewohner des Ortsteiles Altenmarkt und Übersbach.
                                                              Die Beförderungsgebühr für eine Hin- und Retourfahrt am selben Tage beträgt für
                                                              die Bewohner des Ortsteiles Fürstenfeld ab 2018 € 5,50 inkl. Mwst. bzw. € 8,50
                                                              inkl. Mwst. für die Bewohner des Ortsteiles Altenmarkt und Übersbach.

                                                              Gutscheinblöcke: Bei Kauf eines Gutscheinblockes für 10 Hin- und Retourfahrten
                                                              im Wert von € 55,00 (in Fürstenfeld) bzw. im Wert von € 85,00 (in den Ortsteilen) ist
                                                              die elfte Fahrt für den Kunden gratis.

                                                              Bedienungsentgelt:
                                                              Die Auftraggeberin leistet im Rahmen des Projektes Fürstentaxi nachfolgenden
                                                              Förderungsbetrag (Wirtschaftsförderung):
                                                              € 1,00 inkl. Mwst. für jede Einzelfahrt im Ortsteil Fürstenfeld bzw. € 3,00 inkl. Mwst.
                                                              für jede Einzelfahrt im Ortsteil Altenmarkt und Übersbach.
                                                              € 4,00 inkl. Mwst. für jede Hin- und Retourfahrt bzw. € 9,00 inkl. Mwst. für jede
                                                              Einzelfahrt im Ortsteil Altenmarkt und Übersbach.

                                                              Die Bereitstellungsgebühr pro Monat beträgt ab 2019 € 800,--.

                                                              Die Bereitstellungsgebühr kommt nicht zur Auszahlung, wenn das von der
                                                              Auftragsnehmerin für den Betrieb eines Anrufsammeltaxisystems eingesetzte
                                                              Kraftfahrzeug während der vereinbarten Betriebszeiten außerhalb des definierten
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 26

                                                              Bedienungsgebietes eingesetzt wird.

                                                              Für die Bemessung der Höhe des Beförderungsbetrages hat die Auftragnehmerin
                                                              sämtliche Gegenscheine (Abrisse) der Fahrscheine der Auftraggeberin vorzulegen.
                                                              Die Abrechnung des Förderungsbetrages erfolgt monatlich, wobei die
                                                              Auftragnehmerin die Fahrscheinabrisse bzw. die erforderlichen Aufzeichnungen über
                                                              die durchgeführten Fahrten bis längstens 05. des Folgemonats vorzulegen hat. Der
                                                              Förderungsbetrag ist sodann bis zum Letzten des Monats fällig.
b) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle weiters beschließen,
                                                                 dass der vergünstigte Zugang zum Anrufsammeltaxisystem „Fürstentaxi“
                                                                 auf Bewohner ab 65 Jahren (gegen Ausweis) oder Personen mit einem
                                                                 Behindertenpass beschränkt wird.
                                                                 Darüber hinaus wird dem Stadtrat das Recht eingeräumt in Einzelfällen bei
                                                                 Mobilitätseingeschränktheit und Härtefällen, den vergünstigten Zugang
                                                                 zum Fürstentaxi zu genehmigen.

                                                              c) Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld wolle die Förderung der
                                                                 Fahrten des Fürstentaxis nach Rudersdorf (€ 2,--/Fahrt) und zurück
                                                                 befristet auf das Jahr 2019 im Sinne der Einbindung der Umlandgemeinden
                                                                 genehmigen.

                                                              Bgm. Jost ist froh, dass Fürstenfeld das Fürstentaxi hat.

                                                              Abstimmung: einstimmige Annahme dieses Antrages, bei der Abstimmung fehlen
                                                              GR. Peindl, GR. NR DI. Schandor

                                                              Punkt 19.)

                                                              GZ: FF/9879/WT-WF-WF/1/2018

                                                              Gegenstand: Gemeinderat 20181213, TOP 19.), Richtlinien Gewährung
                                                                          Arbeitsplatzprämie 2019

                                                              Namens des Wirtschafts- u. Innovationsausschusses erstattet GR Mag. Pilz
                                                              folgenden Bericht u. Antrag

                                                                                                   Bericht:

                                                              Seit dem Jahre 2011 wird die Neuansiedlung kommunalsteuerpflichtiger
                                                              Arbeitsplätze durch die Gewährung einer Arbeitsplatzprämie unterstützt. Das
                                                              Fördermodell sieht vor, dass 30 % der jährlich entrichteten Kommunalsteuer auf die
                                                              Dauer von 3 Jahren gefördert werden.
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 27

                                                              Nachdem in den Medien kolportiert wurde, dass nunmehr eine einheitliche
                                                              Dienstgeberabgabe (Finanzamt hebt alle Lohnabgaben ein) die Kommunalsteuer
                                                              ablösen soll, wird vorgeschlagen, die Dauer der Förderung von der Entrichtung der
                                                              Kommunalsteuer an die Stadtgemeinde Fürstenfeld abhängig zu machen.

                                                              Bedeckung vorhanden: JA (1/782000/755000)

                                                              Namens des Wirtschafts- u. Innovationsausschusses stellt GR Mag. Pilz folgenden
ANTRAG:

                                                              „Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fürstenfeld möge folgende Richtlinien
                                                              für die Gewährung einer Arbeitsplatzprämie befristet auf das Jahr 2019
                                                              beschließen:

                                                              Ziel:
                                                              Das Ziel der Gewährung der Arbeitsplatzprämie der Stadtgemeinde Fürstenfeld liegt
                                                              u.a. darin begründet, die Ansiedelung neuer Unternehmen und die damit
                                                              einhergehende     Schaffung   von    zusätzlichen   Dauerarbeitsplätzen    durch
                                                              budgetverträgliche Förderungsmaßnahmen zu unterstützen und zu erleichtern.

                                                              Fördervoraussetzungen:
                                                              Die Stadtgemeinde Fürstenfeld gewährt jedem ab 01.01.2019 im Gemeindegebiet
                                                              von Fürstenfeld neuangesiedelten bzw. neugegründeten Unternehmen eine
                                                              Arbeitsplatzprämie für die ersten 3 Geschäftsjahre in der Höhe von 30% der jährlich
                                                              an die Stadtgemeinde Fürstenfeld entrichteten Kommunalsteuer. Die Auszahlung der
                                                              Arbeitsplatzprämie erfolgt rückwirkend nach Ablauf eines jeden dieser drei
                                                              Geschäftsjahre auf Antrag des Unternehmens.
                                                              Im Falle des Ersatzes der Kommunalsteuer durch die Einführung einer einheitlichen
                                                              Dienstgeberabgabe oä., endet auch die Gewährung der Arbeitsplatzprämie.

                                                              Abwicklung der Förderungen:
                                                              Für jedes der ersten 3 Geschäftsjahre, für die eine Arbeitsplatzprämie beantragt
                                                              werden kann, ist nach Ablauf des ersten vollen Geschäftsjahres der hierfür
                                                              vorgesehene Antrag auszufüllen und der Stadtgemeinde Fürstenfeld zu übermitteln.
                                                              Nach Prüfung durch die Stadtamtskasse werden 30% der für dieses Geschäftsjahr
                                                              entrichteten Kommunalsteuer von der Stadtgemeinde Fürstenfeld gefördert.

                                                              Ergänzende Bestimmungen:
                                                              1. Die Förderungen nach diesen Richtlinien werden nur gewährt, wenn sie im
                                                                 Interesse und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Stadtgemeinde
Stadtgemeinde Fürstenfeld - prot560-13122018.doc - Seite 28

                                                                 Fürstenfeld liegen. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von
                                                                 Förderungen.
                                                              2. Mit der Gewährung der Arbeitsplatzprämie ist die Gewährung weiterer
                                                                 Förderungen ausgeschlossen.
                                                              3. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann das jeweils zuständige
                                                                 Gremium auch Ausnahmen hinsichtlich einzelner Bestimmungen dieser Richtlinien
                                                                 treffen.

                                                              Gültigkeit der Förderung:
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