Durchgesetzt! nachBesserungen Besoldungsreform 2015 - AHS-Gewerkschaft

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Durchgesetzt! nachBesserungen Besoldungsreform 2015 - AHS-Gewerkschaft
gymnasium

  Die Zeitschrift der    Besoldungsreform 2015
                         Nachbesserungen
  AHS-Gewerkschaft

                         durchgesetzt!
    64. jahrgang
   mai/juni 2015 nr. 3
                                                 Foto: ChaotiC_PhotographY – Fotolia

    Gewerkschaft
 Öffentlicher Dienst
Durchgesetzt! nachBesserungen Besoldungsreform 2015 - AHS-Gewerkschaft
zugespitzt                                                     inhalt
                                                                                                                          4
     Witze?                                                                      top thema
                                                                    BESOLDUNGSREFORM 2015
                                                                                                   4

     Na, das schlug vielleicht hohe Wellen! Da wurde                     DIE REPARATUR DER
     von Regierungsseite wieder einmal, wie mindestens                            REPARATUR
     einmal jährlich, die Erhöhung der Lehrverpflichtung           Von Mag. Dr. Eckehard Quin
     aufs Tapet gebracht. Der Wiener Bürgermeister rea-
     gierte darauf mit seinem sattsam bekannten Sager,               bundesleitung aktiv           8
     er wäre bei 22 Wochenstunden Arbeit bereits Diens-              Frühjahrstagung der
     tag zu Mittag fertig. Wenn das als Witz gemeint war,       erweiterten bundesleitung
     ging er allerdings gründlich daneben, denn nicht nur             Von Mag. Matthias Hofer
     bei den Anwesenden gab es trotz der Kunstpause
     keine Lacher. Angesichts der allgemeinen Empörung                       gut zu wissen        14
     versuchte er zu relativieren: nicht die Lehrerschaft,            Gut versichert in den
     sondern nur deren Gewerkschaft, die zu allem nein                       sommerurlaub
     sage, hätte er gemeint. Und auch beim Landespar-               Von Mag. Franz Andexlinger

                                                                                                                          8
     teitag interpretierte er seine Aussage in diesem Sinn.
     Eine Entschuldigung kam ihm jedenfalls nicht über die          beschlussfassung des          16
     Lippen.                                                    dienststellenausschusses
     Der Versuch, zwischen Standesvertretung und Lehrer-            Von Mag. Georg Stockinger
     schaft einen Keil zu treiben, ist ja nichts Neues. Dabei
     wird oft übersehen, dass die Vertretung demokratisch                          im fokus       18
     legitimiert ist.                                           DIE GESAMTSCHULSTAATEN IM
     Neben der ganzen Aufregung ging aber eine Äuße-                 HOHEN NORDEN EUROPAS
     rung des Kanzlers beinahe unter. Er befand, die                                   (TEIL 2)
     Arbeitszeit sollte ja nicht erhöht werden, die Lehrer-           Von Mag. Gerhard Riegler
     schaft sollte bloß zwei Stunden mehr unterrichten. Für
     wie dumm hält er eigentlich die Menschen? Oder
                                                                                menschen          20
     war das auch als Witz gedacht? Man könnte ja mei-
                                                                           Auszeichnungen
     nen, er hielte das Unterrichten nicht für Arbeit. Und
                                                                          und ernennungen
     das wäre eine echte Zumutung.
                                                                          facts statt fakes       21
                                                                                                                     22
     Dass die ganze Diskussion jetzt wieder vom Zaun
     gebrochen wird, verärgert schon deshalb, weil ja vor
                                                                      Von Mag. Gerhard Riegler
     nicht einmal zwei Jahren für zukünftige Lehrerinnen
     und Lehrer ein neues Lehrerdienstrecht samt höherer
                                                                                     service      22
     Lehrverpflichtung, von Neugebauer als „Schmarrn“
     bezeichnet, unter Ignorierung aller sozialpartnerschaft-
                                                                             aktuelle seite       23
     lichen Usancen, d. h. ohne Zustimmung der Gewerk-
                                                                         nicht ganz jeder
     schaft, durchgeboxt wurde.
                                                                                 zweite euro
     Und wer erinnert sich nicht, wie im März die „größte
                                                                   Von Mag. Dr. Eckehard Quin          Redaktions-
     Steuerreform aller Zeiten“, die alle entlastet, großspu-
                                                                                                       schluss
     rig verkündet wurde? - Bloß ein Witz? Und jetzt sollen
                                                                          nachgeschlagen          24   Redaktionsschluss für die
                                                                                                       Nr. 4/2015: 12. Juni 2015
     sich aus Budgetnöten die Lehrerschaft und andere
     Bereiche des öffentlichen Dienstes die Entlastung                                                 Beiträge bitte per E-Mail
     selbst bezahlen? Dabei wird die Gewerkschaft sicher                                               an office.ahs@goed.at
     nicht mitspielen. Und das ist bestimmt kein Witz.
     MP

2     gymnasium
Durchgesetzt! nachBesserungen Besoldungsreform 2015 - AHS-Gewerkschaft
Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!
                                                                                                                                 editorial
Eines muss man der „Krone“ lassen: Sie kann für Aufregung sorgen. Am 9. April 2015
erschien online ein Artikel mit der Überschrift „Lehrer müssen jetzt mehr unterrichten“.
Tags darauf war es auf der Titelseite zu lesen. Am 14. April setzte dann Dr. Michael
Häupl der Sache mit seinem Stammtisch-Sager die Krone auf: „Wenn ich 22 Stunden in
der Woche arbeite, bin ich Dienstagmittag fertig.“ Werner Faymann stand daneben –
immerhin feierte man das 70-jährige Jubiläum der Neugründung der SPÖ – und schwieg.
Dass eine solche Forderung nach unbezahlter Mehrarbeit von LehrerInnen auftaucht, ist
nicht überraschend, wenn 2015 343 Millionen, 2016 548 Millionen und 2017 578 Millionen
im Unterrichtsbudget fehlen und über 90 % der Ausgaben in Lehrergehälter fließen. Neu
ist freilich, dass es diesmal niemand sein möchte, der diese Forderung erhoben hat – die
Unterrichtsministerin genauso wenig wie der Finanzminister.
Hinter vorgehaltener Hand wurde mir mehrfach folgende Geschichte erzählt: Es handle
sich um eine Initiative des Bundeskanzlers, dessen Verbindung zur „Krone“ ja bestens
bekannt ist. Claus Pándi, der Autor des „Krone“-Artikels, ist „nicht nur schon ewig mit
SPÖ-Kanzler Werner Faymann befreundet“, auch Angelika Feigl, Pándis Ehefrau, „fügt
sich […] perfekt in diese kleine Welt. Sie war […] Sprecherin Faymanns, der immer die
Nähe zum einflussreichen Kleinformat gesucht hat“, schrieb Julia Ortner, seit Kurzem stell-
vertretende Chefredakteurin und Politikchefin von „News“, schon 2011 im „Falter“.
Sei es, wie es sei. Klar ist jedenfalls die Haltung der Gewerkschaft. Der GÖD-Vorstand hat
am 10. April 2015 eine Resolution beschlossen, in der die „unsachliche und populistische
Berichterstattung“ verurteilt wird, „die falsch informiert und Feindbilder schafft. […] Sollte
die bewährte Sozialpartnerschaft missachtet werden, würde das eine entsprechende
Reaktion der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hervorrufen.“ Paul Kimberger, der Vor-
sitzende der ARGE LehrerInnen in der GÖD, hatte zuvor betont: „Sollte sich das [Anm.:
eine Erhöhung der Lehrverpflichtung] bestätigen, werden wir entsprechend reagieren.
Dann kann ich Kampfmaßnahmen garantieren.“ Und ich wurde zur Erhöhung der
Unterrichtsverpflichtung im „Standard“ mit den Worten zitiert: „Inakzeptabel. Das kommt
absolut nicht infrage. Das gibt eine offene Feldschlacht, wenn die Regierung meint, das
realisieren zu wollen.“
Wer eine solche gewinnt, ist offen, aber niemand tritt Arbeitnehmerrechte politisch
ungestraft mit Füßen. Denn die große Mehrheit der Wahlberechtigten sind Arbeitneh-
merInnen, und rund 120.000 LehrerInnen sind wichtige Meinungsbildner. „Tuus sum, inquit,
Brute, malus genius; in Philippis me videbis.“

Mag. Dr. Eckehard Quin,
Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft

   impressum
gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. He­raus­ge­ber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz
Neugebauer. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt
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top thema

                              Besoldungsreform 2015
                              Die Reparatur
    Mag. Dr. Eckehard Quin,
          Vorsitzender der
        AHS-Gewerkschaft
      eckehard.quin@goed.at
                              der Reparatur
                              Die Gewerkschaft konnte die Nachbesse-
                              rung der Besoldungsreform vom Februar 2015
                              durchsetzen und damit bis zu 2.000 Euro pro
                              Lehrer1 erkämpfen.

                              Die letzte Korrektur des Vordienstzeitensystems auf-
                              grund eines EuGH-Urteils erfolgte 2010. Vereinfacht
                              gesagt wurde die Anrechnung von Vordienstzeiten
                              nicht erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres
                              möglich, sondern nach dem 30. Juni des Jahres,
                              in dem nach der Aufnahme in die erste Schulstufe
                              neun Schuljahre absolviert worden sind oder worden
                              wären. Dafür wurde die Verweildauer in der ersten
                              Gehaltsstufe von zwei auf fünf Jahre verlängert.
                              Eine Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages
                              erfolgte nur, wenn ein entsprechender Antrag ein-
                              gebracht wurde. Die GÖD erreichte damals, dass
                              sich durch die Gesetzesänderung für die im Dienst
                              befindlichen Kollegen keine Nachteile, sehr wohl
                              aber Verbesserungen ergeben konnten.

                              Probl eml age
                              Der EuGH hat diese Regelung wiederum wegen
                              Altersdiskriminierung aufgehoben. Die Hauptproble-
                              me waren aus europarechtlicher Sicht die äußerst
                              komplexen Regelungen betreffend die Anrechnung
                              von Vordienstzeiten und die durch die letzte Reform
                              geschaffenen zwei Gruppen von öffentlich Bediens­
                              teten: solche, die zwei Jahre in der ersten Gehaltsstu-
                              fe verweilen, und solche, die das fünf Jahre tun.
                              Das erste Problem ist nur durch eine radikale Ver-
                                                                                        Foto: ChaotiC_PhotographY – Fotolia

                              einfachung der Anrechnung von Vordienstzeiten
                              zu lösen, das zweite nur durch Überführung aller im
                              Dienst befindlichen Personen in ein neues System.
                              Letzteres konnte aus verwaltungstechnischen Grün-
                              den nur ex lege geschehen, da eine individuelle
                              Neuberechnung eines Besoldungsdienstalters, der
                              zentralen Rechtsinstitution des neuen Besoldungs-
                              systems, für eine deutlich sechsstellige Anzahl von
                              Personen in der Praxis unmöglich ist.

4     gymnasium
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Der EuGH äußert sich nicht zur Höhe von Gehältern.         Dieses Vorgehen bedeutete nicht nur eine grobe
Die für den Dienstgeber billigste Variante der Besol-      Missachtung der Sozialpartnerschaft, sondern auch
dungsreform wäre es gewesen, die Anrechnung                des Nationalrates. Eine 46 Seiten Rechtstext umfas-
von Vordienstzeiten ersatzlos zu streichen und alle,       sende, tiefgreifende Besoldungsreform ohne Erläute-
nicht nur einige, im Dienst befindliche Personen fünf      rungen und ohne Begutachtung 72 Stunden vor der
Jahre in der ersten Gehaltsstufe zu belassen. Das          Beschlussfassung im Verfassungsausschuss zugestellt zu
Einsparungsvolumen: rund drei Milliarden Euro jähr-        bekommen, zeugt nicht gerade von hohem Respekt
lich. Die Alternative am anderen Ende der Skala:           vor der Legislative. Dazu kommt noch, dass der Text
Allen Bediens­teten werden Zeiten ab Vollendung der        aufgrund des Zeitdrucks inhaltlich und legistisch mehr
Schulpflicht angerechnet, und dies bei einheitlicher       als mangelhaft war. Einige gravierende Fehler (Verlust
zweijähriger Verweildauer in der ersten Gehaltsstufe.      eines Biennalsprungs bei vielen Lehrern, keine Gehalts-
Mehrkosten für den Dienstgeber: rund drei Milliarden       erhöhung mit 1. März) wurden noch per Abänderungs-
Euro jährlich. Unter den allseits bekannten budgetären     antrag korrigiert. Geblieben ist allerdings ein Verlust in
Rahmenbedingungen ist es angesichts dessen wohl            der Aktivverdienstsumme für fast alle Bediensteten – in
als großer Erfolg der Gewerkschaft zu verbuchen, dass      unserem Bereich von rund 1.000 bis rund 2.000 Euro.
die Besoldungsreform kein Sparpaket geworden ist.          Für die Frau Staatssekretärin zunächst kein Problem. Es
Realpolitisch gesehen liegt die größte Schwierigkeit in    seien ja nur 0,6 Promille der Lebensverdienstsumme.
einer europarechtskonformen Überleitung der bereits        Die Abgeordneten der Regierungsparteien sahen das
im Dienst befindlichen Personen in ein neues System.       anders und schritten zu einer Maßnahme, die meines
Der EuGH akzeptiert den befristeten Fortbestand einer      Wissens einzigartig in der Geschichte des österreichi-
altersdiskriminierenden Regelung nur zur Wahrung der       schen Parlaments ist. Wegen des oben erwähnten
Erwerbsaussichten der ins neue System überführten          Zeitdrucks sahen sie sich genötigt, den vorliegenden
Personen. Dieses Argument kann aber logischerweise         Text zu beschließen. Gleichzeitig forderten sie aber
nur dann gelten und vor dem EuGH Bestand haben,            im Wissen um seine Unzulänglichkeiten, die die GÖD
wenn das neue System formal schlechter ist als das         den Abgeordneten mitgeteilt hatte, die Regierung mit
alte. Gleichzeitig war es aber für die GÖD und letztlich   einem Entschließungsantrag auf, „entsprechende Ver-
auch für den Dienstgeber klar, dass das neue System        besserungsvorschläge für die aktuelle Änderung der
in einer Pauschalbetrachtung nicht zu niedrigeren          Dienstrechtsgesetze aufgrund der Judikatur des EuGH
Gehältern führen darf als das alte, weil sonst der         vorzulegen, wenn eine eingehende Prüfung ergeben
öffentliche Dienst als Arbeitgeber nicht konkurrenz-       sollte, dass mit der Neuregelung eine Beeinträchtigung
fähig ist.                                                 der Lebensverdienstsumme einhergeht.“

Husch - Pf u sch                                           In 19 Verhandlungsrunden, an denen ich teilnehmen
Wegen anhängiger Gerichtsverfahren musste aus              durfte, konnte die GÖD in Folge u. a. erreichen, dass
Sicht des Dienstgebers Anfang Februar 2015 eine            die oben genannten Verluste beseitigt werden, also
neue europarechtskonforme Regelung in Kraft sein.          keine Verluste in der Aktiv- bzw. der Lebensverdienst-
Die zuständige Staatssekretärin hat viel zu lange damit    summe auftreten.
gewartet, ihren Ressortmitarbeitern den Auftrag zur
Entwicklung eines neuen Systems und zu sozialpart-         Die folgende Darstellung des neuen Systems beruht auf
nerschaftlichen Verhandlungen zu erteilen. Die GÖD         der am 12. Februar rechtskräftig gewordenen Besol-
hat den Gesetzestext (ohne Erläuterungen!) erst am         dungsreform und deren Reparatur, die zum Redakti-
15. Jänner 2015 um 23:28 erhalten und war selbst           onsschluss (17. April) allerdings noch in Begutachtung
damit noch besser bedient als die Abgeordneten des         und daher noch nicht beschlossen ist. Geringfügige
Verfassungsausschusses, die ihn aufgrund der parla-        technische Modifikationen sind wahrscheinlich, größe-
mentarischen Geschäftsordnung am 16. Jänner um             re inhaltliche Veränderungen jedoch aus meiner Sicht
16:00 erhalten mussten. Die Gesetzesvorlage wurde          ausgeschlossen.
ohne Begutachtungsverfahren und ohne sozialpart-
nerschaftliche Einigung mit der Gewerkschaft in den
Nationalrat eingebracht, obwohl es sich dabei formal         1 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen
                                                             männlichen und weiblichen Geschlechts.
um die wohl größte Besoldungsreform im öffentlichen
Dienst seit Jahrzehnten handelt.

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Durchgesetzt! nachBesserungen Besoldungsreform 2015 - AHS-Gewerkschaft
B e so l d u n g s d ie ns ta lt e r                      zu einer Verurteilung durch den EuGH geführt haben.
     Von den neuen Regelungen direkt betroffen sind            Wenn man keinerlei Ausbildungszeiten anrechnet,
     nur Personen, deren Bezug bisher von einem Vor­           kann diesbezüglich niemand diskriminiert werden.
     rückungsstichtag abhängig war. Für II L-Lehrer hat die
     Besoldungsreform daher ebenso wenig direkte Aus-          Neue Gehaltsstaffel n
     wirkung wie für Fach- oder Landesschulinspektoren.        Aufgrund der radikalen Kürzung anrechenbarer Vor-
     Das Gehalt2 beginnt grundsätzlich in der Gehaltsstu-      dienstzeiten müssen die Gehaltsstaffeln angepasst,
     fe 1. Für die Einstufung und die weitere Vorrückung ist   sprich erhöht werden, soll damit nicht eine drastische
     das Besoldungsdienstalter maßgebend, die zentrale         Reduktion des Einkommens bewirkt werden. Die Idee
     Rechtsinstitution des neuen Systems. Die Vorrückung       hinter den neuen Gehaltsstaffeln: eine pauschale Ein-
     in die nächsthöhere Gehaltsstufe erfolgt mit dem          rechnung von Vordienstzeiten.
     ersten Tag jenes Monats, der auf den Tag folgt,
     an dem der Bedienstete weitere zwei Jahre seines           niedrigstes erforderliches pauschale Einrechnung
     Besoldungsdienstalters vollendet. Im Gegensatz zum         Ausbildungsniveau          in Semestern
     bisherigen System kann eine Vorrückung also nicht          Master                                13
     nur im Jänner oder Juli, sondern mit jedem Monats-
                                                                Bachelor                              9
     ersten erfolgen.
     Das Besoldungsdienstalter umfasst die Dauer der im         Matura                                3
     Dienstverhältnis verbrachten für die Vorrückung wirk-      keine Matura                          2
     samen Zeiten zuzüglich der Dauer der anrechenba-
     ren Vordienstzeiten. Anrechenbare Vordienstzeiten         Das findet man explizit nirgendwo im Gesetzestext.
     sind Zeiten                                               Implizit ist diese Überlegung jedoch etwa aus den
     • in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskör-         Bestimmungen betreffend Vorbildungsausgleich 3
        perschaft oder zu einem Gemeindeverband in             ablesbar.
        Österreich, der EU, dem EWR, der Türkei oder der       Ich möchte die Auswirkung anhand der Gehaltsstaffel
        Schweiz,                                               zeigen, die für universitär auf Masterniveau ausge-
     • in denen der Beamte auf Grund des Heeresversor-        bildete Vertragslehrer mit unbefristetem Vertrag gilt­
        gungsgesetzes Anspruch auf eine Beschädigten-          (I L / l 1). Im alten System wurden von den grund-
        rente entsprechend einer Minderung der Erwerbs-        sätzlich zu berücksichtigenden Vordienstzeiten acht
        fähigkeit von mindestens 90 % hatte,                   Semester subtrahiert, der sogenannte Überstellungs-
     • eines Präsenz- oder Zivildienstes (Im Gesetz vom       verlust. Im neuen System entfällt dieser, womit wei-
        Februar waren diese Zeiten mit sechs Monaten           tere fünf Semester zu berücksichtigen sind, will man
        limitiert.) sowie                                      dreizehn Semester pauschal einrechnen. Die Verweil-
     • der Ausübung einer einschlägigen Berufstätigkeit       dauer in jeder Entlohnungsstufe beträgt zwei Jahre,
        oder eines einschlägigen Verwaltungspraktikums bis     also vier Semester. Die erste Entlohnungsstufe der
        zum Ausmaß von insgesamt höchstens zehn Jahren.        alten Staffel muss ersatzlos gestrichen werden, womit
     Eine Berufstätigkeit oder ein Verwaltungspraktikum ist    noch ein Semester an Einrechnung übrig bleibt. Ein
     einschlägig, soweit eine fachliche Erfahrung vermit-      Semester entspricht einem Viertel der Verweildauer
     telt wird, durch die                                      in der jeweiligen Entlohnungsstufe. Das Einstiegsent-
     • eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeits-     gelt entspricht daher dem alten Entgelt der zweiten
        platz überwiegend unterbleiben kann oder               Entlohnungsstufe, das jedoch um ein Viertel des Dif-
     • ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vor-     ferenzbetrags zwischen der alten zweiten und dritten
        handene Routine zu erwarten ist.                       Entlohnungsstufe erhöht wird.
     Eine Tätigkeit, die überwiegend der Ausbildung            Hier die Beträge zum Zeitpunkt der Umstellung im
     dient, ist keinesfalls als Berufstätigkeit anrechenbar.   Februar 2015, also ohne Berücksichtigung der Gehalts-
     Damit ist z. B. das Unterrichtspraktikum von einer        erhöhung vom 1. März 2015:
     Anrechnung ausdrücklich ausgeschlossen.
     Wer diese Liste mit den bisherigen Regelungen ver-         l 1 alt                  l 1 neu
     gleicht, wird eine radikale Verknappung feststellen.
                                                                Entlohnungs-   Euro      Entloh-          Euro
     Schul- oder Studienzeiten, auch wenn sie ein Anstel-
                                                                stufe                    nungsstufe
     lungserfordernis sind, kommen ebenso wenig vor wie
                                                                1              2.268,4   -                -
     „sonstige Zeiten“. Damit versucht der Gesetzgeber,
     die aus europarechtlicher Sicht altersdiskriminieren-      2              2.350,5   1                2.359
     den Bestimmungen zu beseitigen, die schon zweimal          3              2.412,7   2                2.433

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Durchgesetzt! nachBesserungen Besoldungsreform 2015 - AHS-Gewerkschaft
top thema
Die 2.359 Euro der 1. Entlohnungsstufe in der neuen       in der Überleitungsstufe bestehen, weil der Bezug dort
Gehaltsstaffel sind das Ergebnis folgender Berech-        geringer ist, als er bei der Vorrückung in die nächs­
nung: 2.340,5 + ¼ x (2.412,7 – 2.340,5). Diese Art der    te Gehaltsstufe im Altsystem gewesen wäre – die
Berechnung zieht sich durch alle Gehaltsstaffeln, nur     anfangs erwähnten rund 1.000 bis rund 2.000 Euro
die Staffelhöchstbeträge bleiben unverändert.             Verlust in der Aktivverdienstsumme.
                                                          Nun wird im Gesetz eine zweite Wahrungszulage
Üb er l e i t u n g                                       verankert, die den Verlust in der Überleitungsstufe
Das wirklich Komplizierte an der Besoldungsre- ausgleicht, womit die Erwerbsaussichten der Bediens­
form ist die ex lege erfolgende Überleitung der am­ teten gewahrt bleiben.
11. Februar 2015 im Dienst befindlichen Personen in
das neue System. Ich werde die Regelungen daher Fazit
stark verkürzt und vereinfacht darstellen.                Die neue Regelung bewirkt, dass alle Bediensteten,
Alle Bediensteten werden ausschließlich auf Grundla- sobald sie erstmals eine Abweichung zum Altsystem
ge ihrer bisherigen Gehälter in das neue System über- bemerken, zunächst mehr und dann weniger verdienen
geleitet. Der Überleitungsbetrag ist das volle Gehalt, als im Altrecht, wobei sich über einen 2-Jahres-Zeitraum
welches bei der Bemessung des Monatsbezugs des hinweg Plus und Minus ausgleichen. Der Höchstbezug
Bediensteten für den Februar 2015 (Überleitungsmo- entspricht dem im Altsystem.
nat) zugrunde gelegt wurde.                               Ob das neue System für Neueintretende oder II L-Lehrer,
Die Bediensteten werden zunächst jener Gehaltsstufe die ins Entlohnungsschema I L überführt werden, besser
in der neuen Gehaltsstaffel zugeordnet, für die in der oder schlechter ist als das Altsystem, lässt sich nicht
am 12. Februar 2015 geltenden Fassung das betrag- pauschal beantworten. Einen Vorteil haben Personen,
lich zum Überleitungsbetrag nächstniedrigere Gehalt die früh maturiert und schnell studiert haben oder
angeführt ist. Nach spätestens zwei Jahren rücken sie in berufseinschlägige Zeiten vorweisen können. Personen,
die nächsthöhere Gehaltsstufe des neuen Besoldungs- die längere Ausbildungszeiten aufweisen oder beruflich
systems vor (Überleitungsstufe), in der zur Wahrung ihrer zunächst in anderen Bereichen in der Privatwirtschaft
bisherigen Erwerbsaussichten der Zeitpunkt der nächs­ gearbeitet haben, sind schlechter gestellt als früher.
ten Vorrückung einmalig vorgezogen wird. Ab diesem Fraglich ist schließlich auch, ob diese Besoldungsreform
Zeitpunkt befinden sie sich in der Zielstufe des neuen einer Prüfung durch den EuGH standhalten wird. Die
Besoldungssystems. Von da an rücken sie regulär vor.      GÖD hat ein deutlich einfacheres System vorgeschla-
Das Besoldungsdienstalter der übergeleiteten Bediens­ gen, das aber von der Dienstgeberseite abgelehnt
teten wird mit jenem Zeitraum festgesetzt, der für die worden ist.                                                                      n
Vorrückung von der ersten Gehaltsstufe in die neue
Gehaltsstufe derselben Verwendungsgruppe erforder-
lich ist. Es wird um den Zeitraum verlängert, der zwi-
schen dem Zeitpunkt der letzten Vorrückung und dem
Ablauf des Überleitungsmonats vergangen und für die
Vorrückung wirksam ist. Diese Regelung bewirkt, dass
die nächste Vorrückung zu dem vor der Besoldungsre-
form erwarteten Zeitpunkt erfolgt.
Zur Wahrung der Erwerbsaussichten der übergeleiteten
Bediensteten erhöht sich ihr Besoldungsdienstalter mit
der Vorrückung in die Überleitungsstufe in akademi-         2 Die Termini im Gehaltsgesetz, das für Beamte gilt, und im Vertragsbediensteten-
                                                            gesetz, das für Vertragsbedienstete gilt, sind teilweise unterschiedlich. Das Gehalt
schen Verwendungsgruppen4 um ein Jahr und sechs             eines Beamten entspricht dem Entgelt eines Vertragsbediensteten. Verwendungs-
Monate. Die Vorrückung in die Zielstufe erfolgt daher       gruppen im Beamtenbereich entsprechen Entlohnungsgruppen im Bereich der
                                                            Vertragsbediensteten etc. Der Einfachheit halber werde ich mich in erster Linie
bereits nach sechs Monaten in der Überleitungsstufe.        der Begrifflichkeit des Gehaltsgesetzes bedienen. Alle beschriebenen Regelungen
                                                                        betreffen jedoch Beamte und Vertragsbedienstete in gleicher Weise.
                                                                        3 Der Vorbildungsausgleich ist quasi der Ersatz für den alten „Überstellungsver-
                                                                        lust“. Wird z. B. eine Person mit Matura als höchstem Bildungsabschluss beschäf-
Wahr u n g sz u l a g e                                                 tigt (pauschale Staffeleinrechnung drei Semester), studiert sie berufsbegleitend,
Bei den meisten Bediensteten würde die Zuordnung                        schließt sie ein dreijähriges Bachelorstudium ab und wechselt dann in eine
                                                                        andere bachelorwertige Verwendung (pauschale Staffeleinrechnung von neun
zur nächstniedrigeren Gehaltsstufe bei der Überlei-                     Semestern), so wird ihr Besoldungsdienstalter um drei Jahre verringert.
                                                                        4 Im Lehrerbereich sind das die Verwendungsgruppen L PH, L 1, L 2a 2 und L 2a
tung einen Verlust verursachen. Das Gesetz sieht                        1. Bei L 2b 1-Lehrern wird das Besoldungsdienstalter um sechs Monate erhöht, bei
daher vor, dass man bis zur Vorrückung in die nächste                   L 3-Lehrern um ein Jahr. Das Ausmaß der Verbesserung des Besoldungsdienstal-
                                                                        ters ist rein mathematisch erklärbar und stellt keine sozialpolitische Wertung der
Stufe (Überleitungsstufe) eine ruhegenussfähige Wah-                    einzelnen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen dar. Durch die unterschied-
                                                                        liche Behandlung werden die Erwerbsaussichten aller Gruppen gleichermaßen
rungszulage im Ausmaß des Fehlbetrags erhält.                           gewahrt.
Nach dieser Regelung bleibt aber ein Gehaltsminus

                                                                                                                                                                 7
Durchgesetzt! nachBesserungen Besoldungsreform 2015 - AHS-Gewerkschaft
bundesleitung
        aktiv

                                       Frühjahrstagung der
                                       Erweiterten Bundesleitung
        Mag. Matthias Hofer,
         mediensprecher der
          AHS-Gewerkschaft
        matthias.hofer@goed.at

                                       Bericht über die zweitägige Arbeitstagung in St. Georgen am
                                       Längsee (Kärnten).

             Zur heurigen Frühjahrstagung der Erweiterten Bun-                ger Bernard (FCG), Mag. Stockinger Georg (FCG),
             desleitung (23. – 24. März 2015) lud die Landesleitung           Mag. Strauss Daniel (FCG), Mag. Teimel Eva (FCG),
             Kärnten ein. Gemäß den Statuten der GÖD setzt sich               Mag. Weilguny Adolf (FSG), OStR Mag. Weiß Herbert
             die Erweiterte Bundesleitung (EBL) aus den Vorsitzen-            (FCG), Mag. Zahradnik Michael (FSG), OStR Mag.
             den und Vorsitzenden-Stellvertretern1 der Landeslei-             Zauner Rudolf (FCG), OStR Mag. Zeitlhofer Karl (FCG),
             tungen, aus den vom Bundestag 2011 gewählten                     Mag. Zeitlhofer Rupert (FCG)
             weiteren Mitgliedern sowie den Mitgliedern der Bun-
             desleitung zusammen. Anwesend waren:                             Eröffnung und aktueller Bericht des
                                                                              Vorsitzenden
             Dir. HR Mag. Adam Hans (FCG), Dir. HR Mag. Andex-                Der Vorsitzende der Kärntner Landesleitung, Mag.
             linger Franz (FCG), OStR Mag. Andorf Manfred (FCG),              Manfred Jantscher, begrüßte die Delegierten und
             OStR Mag. Aublinger Hannes (FSG), Mag. Bäck Syl-                 informierte über den organisatorischen Ablauf der
             via (FCG), Mag. Böckle Markus (FCG), Dir. Mag. Dr.               Sitzung, die im Anschluss von unserem Vorsitzenden
             Digruber Karl (FCG), Dir. Mag. Dörrich Claudia (FCG),            Mag. Dr. Eckehard Quin eröffnete wurde.
             OStR Mag. Haiden Anton (FCG), Mag. Hofer Matthias                Der Vorsitzende informierte ausführlich über aktuelle
             (FCG), Mag. Jantscher Manfred (FCG), Mag. Keil                   Entwicklungen und Schwerpunkte rund um das neue
             Alexander (FCG), Mag. Ladner Christian (FCG), OStR               Besoldungsrecht und den Bericht der Expertengruppe
             Mag. Leitner Ruth (FCG), Mag. Lorenz Robert (FCG),               zur Schulverwaltung sowie über die kritische budgetä-
             Dir. HR Mag. Malli Fritz (FCG), Mag. Meiser Andrea               re Lage im Bildungsministerium.
             (FCG), Mag. Mittersakschmöller Hermann (FSG), OStR
             Mag. Möslinger Brigitte (FCG), OStR Mag. Müller                  Berichte aus den Bundesländern
             Werner (FCG), Mag. Paleta Elfriede (FCG), Mag.                   Aufgrund der Berichte zu aktuellen Ereignissen und
             Petermichl Heidemarie (FSG), Mag. Pospischil Christa             der Diskussion der großen Zahl von Anträgen war für
             (FCG), Mag. Dr. Pusnik Gerhard (ÖLI-UG), Mag. Dr.                die Berichte aus den Bundesländern keine Zeit mehr.
             Quin Eckehard (FCG), Mag. Riegler Gerhard (FCG),                 Sie wurden an dieser Stelle von den Vorsitzenden der
             Mag. Rosza Susanne (FCG), OStR Mag. Schmidt Elisa-               Landesleitungen (für Wien vom Organisationsreferen-
             beth (FCG), Mag. Schönlaub Mirjam (ÖLI-UG), Mag.                 ten der Bundesleitung) nachgereicht.
             Schwaiger Christian (ÖLI-UG), Mag. Sellner Reinhart
             (ÖLI-UG), OStR Mag. Sloniowski Sonja (FCG), Mag.                 Burgenland
             Sommer-Hubatschke Cornelia (FCG), Mag. Stockin-                  (Mag. Gerwald Becha)
                                                                              • Mitgliederstand: Die Landesleitung AHS Burgen-
           1 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen      land weist nach wie vor eine konstante Organisa-
           männlichen und weiblichen Geschlechts.
                                                                                 tionsdichte von knapp über 50 % auf.

8      gymnasium
Durchgesetzt! nachBesserungen Besoldungsreform 2015 - AHS-Gewerkschaft
OStR Mag. Herbert Weiß, Mag. Dr. Eckehard Quin und Mag. Michael Zahradnik (Bild links, v.l.n.r.)
Konstruktive Diskussionen und Einigkeit bei den Anträgen (Bild rechts)

•P  ersonalsituation: Derzeit befinden sich 725 AHS-                    wir 2.349 Mitglieder, was einen Organisationsgrad
   Lehrer und 14 Unterrichtspraktikanten im Einsatz.                     von knapp 64 % bedeutet. Sowohl Werber als auch
   135 Kollegen haben einen II L-Vertrag, darunter                       Geworbene erhalten einen Buchgutschein über 10
   auch 9 Unterrichtspraktikanten.                                       Euro (einlösbar bei der Buchhandlung Herder). Die
• Schülerzahlen: Auch heuer sprechen die Anmel-                         Landesleitung stellt zusätzlich dem werbenden GBA
   dezahlen wieder für die Qualität der AHS.                             einen Einkaufsgutschein über 20 Euro zur Verfügung.
• Gewerkschaftswahlen 2014: 5 Mandate entfallen                      • Mitgliederbetreuung: Stark nachgefragt werden
   auf die FCG/ÖPU, 2 auf die FSG.                                       derzeit Pensionsberechnungen. Dauerbrenner für
• Veranstaltungen: Ende März/Anfang April 2014                          die jungen Kollegen ist nach wie vor das neue Lehr-
   fand ein Treffen mit Vertretern aller Schulpartner-                   erdienstrecht.
   schaft statt.                                                      • Personalsituation: Nach einem massiven Anstel-
                                                                         lungs-Boom von Quereinsteigern und Studenten
Kärnten                                                                  ist die Situation nun einigermaßen stabil. Bedarf
(Mag. Manfred Jantscher)                                                 besteht nach wie vor in Englisch und Physik, Über-
• Personalsituation: Derzeit sind an den 22 Kärntner                    schuss gibt es in Geschichte, PPP, Italienisch und
   AHS 1.281 Lehrer beschäftigt. Das entspricht ziem-                    Französisch.
   lich genau der Zahl der letzten Jahre. 356 Kollegen                • Veranstaltungen: Ein voller Erfolg war der Tag des
   sind in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhält-                   Gymnasiums, der am 11. November 2014 zum drit-
   nis, 697 haben einen I L- und 189 einen II L-Vertrag.                 ten Mal unter Mitwirkung aller Schulstandorte statt-
   An den NMS werden 298 Lehrer in einem Ausmaß                          fand. Die Landesleitung sponserte Schokolade mit
   von ca. 2.750 Stunden mitverwendet. 70 Stellen                        dem Gymnasium-Logo, die großen Anklang fand.
   werden neu ausgeschrieben.
• Schülerzahlen: Derzeit besuchen 12.597 Schüler                      Oberösterreich
   die AHS, davon 7.592 eine Unterstufe und 5.005                     (Mag. Sylvia Bäck)
   eine Oberstufe. Zusätzlich gibt es 413 Abendschüler                • Personalsituation: Derzeit sind an den oberöster-
   (Villach, Klagenfurt). Für das kommende Schuljahr                     reichischen AHS 2.788 Lehrer beschäftigt. Davon
   werden an den AHS 130 Anmeldungen mehr für die                        sind 752 Kollegen im öffentlich-rechtlichen Dienst-
   1. Klassen erwartet, für die 5. Klassen sind es ca. 35.               verhältnis, 1.652 haben einen I L-Vertrag, 384 sind II
                                                                         L-Lehrer. Die Umstellung von II L auf I L gestaltet sich
Niederösterreich                                                         teilweise schwierig.
(Mag. Eva Teimel)                                                     • Schülerzahlen: Derzeit besuchen 27.550 Schüler die
• Mitgliederstand: Die Entwicklung der Mitgliederzah-                   AHS, das sind 61 Schüler weniger als im Vorjahr.
   len in NÖ ist sehr erfreulich. Per 31. 12. 2014 hatten             • Sokrates: Der hohe zusätzliche Arbeitsaufwand

                                                                                                                                    9
Durchgesetzt! nachBesserungen Besoldungsreform 2015 - AHS-Gewerkschaft
muss zum Großteil von den Administratoren getra-               sind wieder über 1.500 Mitglieder zu verzeich-
        gen werden.                                                    nen. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz und die
     • SAP: Die Eingabe komplexer Reiserechnungen                     Serviceleis­tungen der GÖD werden von den Jun-
        (z. B. Schikurse) führt zu großem Unmut, da eine               gen besonders geschätzt.
        entsprechende Einschulung fehlt.                              • Beschäftigungssituation: Es besteht kein Lehrer-
                                                                         mangel, in manchen Fächern gibt es Wartelisten.
     Salzburg                                                            Grundsätzlich gilt das Prinzip „Versetzung vor Neu-
     (Dir. Mag. Claudia Dörrich)                                         anstellung“. Von den mehr als 200 Unterrichts­
     • Mitgliederstand: Der Mitgliederstand hat sich im                 praktikanten werden nicht alle eine Anstellung
        Vergleich zum Vorjahr weiter erhöht und hält nun bei             bekommen können. Auch auf das Schulpraktikum
        972 Mitgliedern.                                                 besteht großer Andrang.
     • Beschäftigungssituation: Die mehr als 160 Unter-              • Neue Reifeprüfung: Mitunter stiften Referenten bei
        richtspraktikanten haben für das Schuljahr 2015/16               Fortbildungsveranstaltungen durch nicht gesetzes­
        schlechte Chancen auf eine Anstellung. Überschuss                konforme Vorschläge für die Durchführung der
        besteht nach wie vor in Französisch, Italienisch,                Teilprüfungen Verwirrung. Hier muss immer wieder
        Spanisch, PPP, Geschichte, Geografie, aber auch in               auf die gültige Reifeprüfungsverordnung und die
        Physik. Seit Jahren wird ein strukturiertes Versetzungs-         dazugehörigen Erläuterungen verwiesen werden.
        Prozedere gefordert: Lehrer, die am Beginn ihrer
        Berufslaufbahn am Land bald I L-Verträge erhalten             Tirol
        haben, werden nur schwer in die Stadt bzw. in                 (Dir. Mag. Dr. Karl Digruber)
        Stadtnähe versetzt, da eine Nachbesetzung ihrer               • Schülerzahlen: Derzeit besuchen 14.338 Schüler
        Posten schwierig ist.                                            in 629 Klassen ein Gymnasium. In den Langfor-
     • Schülerzahlen: Derzeit besuchen 13.535 Schüler eine              men konnte in den Anfangsklassen im Vergleich
        AHS. Aufgrund geburtenschwächerer Jahrgänge                      zum Vorjahr eine Zunahme um 5,4 % verzeichnet
        zeichnet sich ein Rückgang ab.                                   werden: 1.902 Schüler wurden in 77 erste Klassen
     • Neue Reifeprüfung: Es gibt zahlreiche Beschwerden                aufgenommen. In den Oberstufenformen waren
        zur zusätzlich geforderten verbalen Beurteilung der              es 808 Schüler in 32 Anfangsklassen.
        schriftlichen Reifeprüfung. Da z. B. in Englisch der BIFIE-   • Personalsituation: Im vergangenen Schuljahr tra-
        Raster bereits entsprechende Formulierungen ent-                 ten 36 Lehrpersonen in den Ruhestand. An 105
        hält, ist eine zusätzliche, zeitaufwändige „Abschreib­           NMS-Standorten wurden 4.734 Bundesstunden
        übung“ für die Kollegen nicht nachvollziehbar.                   berücksichtigt. Damit konnten fast 40 % der Bun-
                                                                         desstunden tatsächlich besetzt werden.
     Steiermark                                                       • Aktuelle Themen: Das gesamte Schuljahr war vor
     (Dir. HR Mag. Hans Adam)                                            allem durch die neue Reifeprüfung geprägt. Das
     •Mitgliederstand: Die Entwicklung ist nach einem                   bedeutete, auch gewerkschaftlich immer wieder
       pensionierungsbedingten Tiefstand positiv. Es                     Ansprechpartner und Mittler zwischen Kollegen

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bundesleitung aktiv
                                                                           Mag. Gerhard Riegler, Mag. Manfred
                                                                           Jantscher, Mag. Michael Zahradnik,
                                                                           Mag. Dr. Eckehard Quin, OStR Mag. Her-
                                                                           bert Weiß und Mag. Alexander Keil (Bild
                                                                           links, v.l.n.r.)

                                                                           Mag. Dr. Quin erklärt die Details der
                                                                           Besoldungsreform 2015 (Bild Mitte)

                                                                           Intensive Arbeitstagung (Bild rechts)

 und Landesschulrat zu sein, da einerseits die               übernehmen bzw. Lehramtsstudenten oder auch
 Arbeitsbelastung der Lehrpersonen sehr hoch und             Studenten aus verwandten Diplomstudien für die
 andererseits der Regulierungsdruck von Seiten ver-          Unterrichtstätigkeit herangezogen werden.
 schiedener Stellen erheblich war.                        • Aufnahmeverfahren für die 1. Klasse: Der Andrang
                                                             auf das Gymnasium ist ungebrochen und ver-
Vorarlberg                                                   stärkt sich immer mehr. Im kommenden Schuljahr
(Mag. Robert Lorenz)                                         2015/16 wird es 10 bis 15 zusätzliche erste Klassen
• Lehrermangel: Der Lehrermangel an den Gymna-              geben, was ein Raumproblem mit sich bringt.
   sien Vorarlbergs erreicht im kommenden Herbst             Manche Schulen können sich nur mehr mit mehre-
   eine neue Spitze. Dies betrifft vor allem die Unter-      ren Wanderklassen behelfen. In etwa einem Drittel
   richtsgegenstände im naturwissenschaftlichen              der Unterstufenklassen wird die Klassenschüler-
   Bereich. In Vorarlberg werden heuer 593 von 2.014         höchstzahl 25 überschritten.
   Bundeslehrern (AHS und BHS) 55 Jahre oder älter.
   Etwa 80 Bundeslehrer können die Korridorpension
   antreten. Demgegenüber stehen etwas mehr als
   20 Unterrichtspraktikanten.
• Werteinheitensituation: Die Lage hat sich nicht        Anträge
   gebessert. Im laufenden Schuljahr fehlten an den       Die von der Erweiterten Bundesleitung (EBL) ange-
   Vorarlberger Gymnasien etwa 550 Werteinheiten.         nommenen Anträge (alle einstimmig) zeigen die
   Der Grund dafür liegt in der nicht ausreichenden       Positionierung unserer AHS-Gewerkschaft und das
   Berücksichtigung der Senkung der Klassenschüler-       Arbeitsprogramm der nächsten Zeit. Die Anträge
   höchstzahl bei der Ressourcenzuteilung durch das       werden hier aus Platzgründen nur verkürzt wieder-
   Unterrichtsministerium.                                gegeben:

Wien                                                      Antrag 1: Besoldungsreform
(Mag. Alexander Keil)                                     Sollte der von den Abgeordneten der Regierungs-
• Online-Bewerbung im Bereich des SSR: Alle II L- und    parteien beschlossene Entschließungsantrag („Die
   Sondervertragslehrer müssen sich online bewer-         Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende
   ben, persönliche Unterlagen und Dokumente müs-         Verbesserungsvorschläge für die aktuelle Änderung
   sen digitalisiert an den SSR gesendet werden. Dazu     der Dienstrechtsgesetze aufgrund der Judikatur des
   fanden Support-Veranstaltungen statt.                  EuGH vorzulegen, wenn eine eingehende Prüfung
• Anstellungssituation: Nach wie vor besteht v. a.       ergeben sollte, dass mit der Neuregelung eine Beein-
   in naturwissenschaftlichen Fächern und Englisch,       trächtigung der Lebensverdienstsumme einhergeht.“)
   teilweise auch in Musik und BSP ein Lehrermangel.      von der Bundesregierung nicht umgesetzt werden,
   Derzeit können nur deshalb alle Klassen besetzt        trägt die AHS-Gewerkschaft sämtliche Kampfmaßnah-
   werden, weil Unterrichtspraktikanten Stunden           men der GÖD mit.

                                                                                                                          11
Antrag 2: Neues Dienstrecht                                Antrag 7: Unterstützungspersonal
     Das am 17. Dezember 2013 ohne Einigung mit den             An Österreichs Schulen gibt es nahezu kein Unter-
     Lehrergewerkschaften beschlossene Lehrerdienst-            stützungspersonal. Österreich liegt diesbezüglich im
     recht ist im Zuge der Verhandlungen der GÖD über           internationalen Vergleich weit abgeschlagen an
     ein neues allgemeines Dienstrecht durch ein neues,         letzter Stelle, wie die TALIS-Studie der OECD nachge-
     sozialpartnerschaftlich akkordiertes Lehrerdienstrecht     wiesen hat. Die EBL fordert Unterstützungspersonal
     zu ersetzen.                                               an Österreichs Schulen in einem Ausmaß, das zumin-
                                                                dest internationalem Durchschnitt entspricht. Die
     Antrag 3: Autonomie                                        Umsetzung hat im Rahmen eines Stufenplans sofort
     Die EBL fordert mehr Vertrauen in die Professionalität     zu beginnen.
     von Lehrern und weniger Gängelung im pädagogi-
     schen Bereich durch vorgesetzte Dienstbehörden.            Antrag 8: Begabungsförderung
     Ein solcher Zuwachs an Autonomie von Schulen und           Die EBL fordert zusätzliche Ressourcen, die zweckge-
     Lehrkräften wird von uns ausdrücklich begrüßt.             bunden für die Förderung spezieller Begabungen zur
                                                                Verfügung gestellt werden.
     Antrag 4: Budget
     Im OECD-Mittel werden laut aktuellsten vorliegenden        Antrag 9: Stärkung des öffentlichen Dienstes
     Daten 3,9 % des BIP ins Schulwesen investiert. Öster-      Binnen eines Jahrzehnts ist der Personalstand im
     reich liegt mit 3,6 % deutlich darunter. Die EBL fordert   österreichischen Bundesdienst um 15 % reduziert
     daher mit allem Nachdruck eine finanzielle Ausstat-        worden. Diese Personalreduktion führt zu immer grö-
     tung des Schulwesens, die zumindest dem OECD-Mit-          ßeren Problemen an den Schulen, weil Schulwarte,
     telmaß entspricht. Weitere Einsparungen auf Kosten         Sekretariatskräfte, pädagogisches Unterstützungs-
     der Lehrerschaft werden vehement abgelehnt.                personal etc. fehlen und die vorhandenen Personen
                                                                immer stärker überlastet werden. Die EBL fordert
     Antrag 5: Mehr Mittel für die AHS                          daher ausreichend Personal für die AHS.
     Die EBL fordert die Erhöhung der Budgetmittel für die
     AHS, die derzeit am geringsten dotierte Schulart der       Antrag 10: Befristetes Dienstverhältnis und
     Sekundarstufe.                                             Beschäftigungsverbot nach MSchG
                                                                Kolleginnen mit einem befristeten Vertrag, der wäh-
     Antrag 6: Arbeitsplatzausstattung                          rend des Beschäftigungsverbots nach MSchG aus-
     Die derzeitige Ausstattung von Schulgebäuden ent-          läuft, dürfen nicht „nahtlos“ weiterbeschäftigt wer-
     spricht an den meisten Standorten nicht annähernd          den, weil während des Beschäftigungsverbots kein
     den Anforderungen ganztägiger Schulformen und ist          Dienstverhältnis begründet werden darf.
     daher weder Schülern noch Lehrern zuzumuten. Die           Die EBL fordert mit Nachdruck, diese systemische
     EBL fordert eine deutliche Verbesserung der Arbeits-       Benachteiligung von Frauen zu beenden.
     platzqualität im Schulbereich.

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bundesleitung aktiv
                                                            Landhaus-Besichtigung als Kulturprogramm

Antrag 11: Übertritt in den Ruhestand                       Antrag 15: Evaluierung der neuen Reifeprüfung
Ab 2017 treten Beamten mit Ablauf des Monats, in            Die EBL verlangt eine zeitnahe Evaluierung der neuen
dem sie ihr 65. Lebensjahr vollenden, automatisch           Reifeprüfung. Diese soll einerseits den Arbeitsaufwand
in den Ruhestand. Die meisten Betroffenen können            für Lehrende, Administratoren und Schulleiter unter-
mangels Erfüllung der Voraussetzungen für die „Kor-         suchen und andererseits auch überprüfen, welche
ridorpension“ auch davor nicht in den Ruhestand             Verbesserungen bzw. Verschlechterungen die neue
treten.                                                     Reifeprüfung mit sich gebracht hat. Festgestellte
Dieser Automatismus ist weder im Sinne der Schü-            Mängel müssen rechtzeitig vor dem Haupttermin 2016
ler und Lehrer noch der Schulorganisation. Die EBL          behoben und eine Mehrbelastung muss entweder
fordert daher, dass beamtete Lehrer den Übertritt           beseitigt oder entsprechend abgegolten werden.
in den Ruhestand im Einvernehmen mit dem Dienst-
geber vorverlegen bzw. nach hinten verschieben              Antrag 16: „Empfehlungen“ von Zwischenebenen
können.                                                     Die EBL fordert die Unterrichtsministerin auf, dafür
                                                            Sorge zu tragen, dass die pädagogische Autonomie,
Antrag 12: SOKRATES                                         die den Lehrern unter Beachtung aller Gesetze, Ver-
Die Umstellung der Schulverwaltungssoftware auf             ordnungen und ministeriellen Erlässe offensteht, nicht
SOKRATES ist mit hohem zusätzlichem Arbeitsauf-             durch „Empfehlungen“ von Repräsentanten der Zwi-
wand verbunden, der zu einem Großteil auf den               schenebenen eingeschränkt wird.
Administratoren lastet. Die EBL fordert daher vom
BMBF, diesen Mehraufwand abzugelten. Eine höhere            Antrag 17: Gegenfinanzierung der Lohnsteuerreform
Benutzerfreundlichkeit des Programms ist anzustre-          und ausreichende Budgets für öffentliche Dienste,
ben.                                                        insbesondere Bildung
                                                            Die EBL unterstützt GÖD und ÖGB bei ihrem Eintreten
Antrag 13: Altersteilzeit                                   für eine Gegenfinanzierung der Steuertarifreform,
Die EBL fordert eine Altersteilzeitregelung für Vertrags-   die neue Belastungen und eine Art „Selbstfinanzie-
bedienstete in Analogie zur Regelung für Beamte.            rung“ durch die Arbeitnehmer verhindert und eine
                                                            ausreichende, d. h. bessere Finanzierung des öffent-
Antrag 14: Vorbereitung auf die mündliche                   lichen Dienstes, insbesondere des Bildungsbereiches
Reifeprüfung                                                gewährleistet.
Die EBL tritt dafür ein, die unzureichenden klas-
senübergreifenden vier Vorbereitungsstunden für             Der Vorsitzende Mag. Dr. Eckehard Quin dankte nach
die mündliche Reifeprüfung, die in vielen Fällen            Beschluss des letzten Antrages den Delegierten für die
nicht von den Prüfern abgehalten werden können,             angeregte Diskussion und die konstruktive Zusammen-
wieder durch eine qualitativ entsprechende und              arbeit sowie den Organisatoren Mag. Manfred Jant-
entlohnte Vorbereitung gemäß der bisherigen Rege-           scher und Mag. Alexander Keil für den reibungslosen
lung zu ersetzen.                                           Ablauf der Tagung.                                 n

                                                                                                                          13
gut zu wissen

                                       Gut versichert
     Von Mag. Franz Andexlinger,
      Mitglied der Bundesleitung
           franz.andexlinger@goed.at
                                       in den Sommerurlaub
                                       Der Sommer steht vor der Tür. Sie haben Ihren Urlaub geplant und freuen
                                       sich schon darauf. Haben Sie bedacht, dass Sie auch im Urlaub erkranken
                                       können und womöglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen?

                                       Damit Sie keine unangenehmen Überra-           davon ab, welche Vorversicherungszeiten
                                       schungen erleben, sollten Sie sich recht-      Sie in der Krankenversicherung vor dem
                                       zeitig vorher über Ihre Absicherung im         Ausstellungsstichtag der EKVK erworben
                                       Krankheitsfall am Urlaubsort im Klaren sein.   hatten. Ist auf der Rückseite Ihrer e-card
                                       Je nach Urlaubsdestination sind für BVA-       nur die EKVK-Kartennummer aufgedruckt
                                       Versicherte drei Szenarien denkbar:            und sind die restlichen Felder mit "*****"
                                                                                      gekennzeichnet, besitzen Sie keine gültige
                                       Urlaub in Österreich                           EKVK. In diesem Fall können Sie eine pro-
                                       Wenn Sie Urlaub in Österreich machen,          visorische Ersatzbescheinigung (PEB) bei
                                       sind Sie mit der e-card auf der sicheren       Ihrer zuständigen Landes- oder Außenstel-
                                       Seite. Damit können Sie österreichweit das     le anfordern, mit der Sie auch die ent-
                                       dichte Netz der Vertragspartner der BVA in     sprechenden medizinischen Leistungen in
                                       Anspruch nehmen. Suchen Sie eine Wahl­         Anspruch nehmen können.
                                       einrichtung oder einen Wahlarzt auf, so        Durch die Vorlage Ihrer EKVK und eines
                                       müssen Sie die Rechnung vorerst selbst         Lichtbildausweises bei einem Vertrags-
                                       bezahlen. Sie können dann die saldierte        partner der lokalen Krankenversicherung
                                       Originalrechnung bei der zuständigen Lan-      erhalten Sie in diesen Zielländern all jene
                                       des- oder Außenstelle einreichen. Beach-       medizinisch notwendigen Sachleistungen,
                                       ten Sie, dass in so einem Fall aber nur ein    die auch Inländer erhalten würden, und
                                       allfälliger tarifmäßiger Kostenersatz refun-   das zu den Konditionen der Inländer. Eine
                                       diert wird. Es kann dadurch zu größeren        Verrechnung erfolgt im Regelfall direkt
                                       Selbstbehalten kommen.                         zwischen der lokalen Krankenkasse und
                                                                                      der BVA in Österreich. In einigen Ländern
                                       Urlaub in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-            (z. B. Frankreich) müssen auch einheimi-
                                       Staaten, der Schweiz, Mazedonien oder          sche Patienten die Behandlung zuerst pri-
                                       Serbien                                        vat bezahlen und erhalten die Kosten im
                                       In diesen Ländern kommen Sie mit der           Nachhinein von der Krankenversicherung
                                       Europäischen Krankenversicherungskarte         refundiert. Das gilt dann natürlich auch für
                                       (EKVK) im Regelfall relativ unkompliziert zu   österreichische Patienten. In so einem Fall
                                       medizinischer Betreuung. Sie befindet sich     ist eine detaillierte Rechnung im Original
                                       auf der Rückseite Ihrer e-card. Beachten       bei der BVA einzureichen. Die Kostenvergü-
                                       Sie, dass jedes Familienmitglied eine eige-    tung erfolgt nach der des Gastlandes.
                                       ne EKVK braucht und jede EKVK ein Ablauf-      In Serbien bekommt man gegen Vorlage
                                       datum hat. Ihre Gültigkeitsdauer hängt         der EKVK bei der zuständigen Organisa-

14           gymnasium
tionseinheit des Republiksversicherungsfonds in der       Reisekrankenversicherung empfohlen wird. Denn nur
               Region, in der man sich gerade aufhält, einen "örtli-     diese wird die Differenzkosten ganz oder teilweise
               chen Krankenschein". Dieser ist dann dem Leistungs-       übernehmen. In so einem privaten Versicherungs-
               erbringer auszuhändigen.                                  schutz ist meist auch der Rücktransport erkrankter
               Mit Bosnien und Herzegowina, Montenegro und der           Personen aus dem Urlaubsland inkludiert.
               Türkei gibt es zwischenstaatliche Abkommen. Sie                                                           n
               stellen einen Versicherungsschutz mittels Betreuungs-
               scheins sicher. Besorgen Sie sich bitte rechtzeitig vor
               einer Reise in eines dieser Länder einen Auslandsbe-         Das kan n zu Ihrem Vorteil sein
               treuungsschein bei der BVA. Den müssen Sie dann vor          • Erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn
               einem Arztbesuch in einen "örtlichen Krankenschein"             (sofern es sich um keinen Notfall handelt), wie
               umtauschen.                                                     hoch das Arzthonorar inklusive Nebenkosten
               Bedenken Sie, dass Kosten einer notfalls erforderli-            (für Medikamente, Transport etc.), Steuern und
               chen Krankenbehandlung im Einzelfall überhaupt                  Abgaben voraussichtlich sein wird!
                                                                            • Verlangen Sie eine detaillierte Rechnung!
               nicht oder nur teilweise durch staatliche Abkommen
                                                                               Ohne eine solche Rechnung erhalten Sie keine
               und Verträge gedeckt sind. Analoges gilt für einen
                                                                               Kostenrückerstattung in Österreich.
               Heimtransport nach einem Unfall oder im Falle einer
                                                                            • Drängen Sie auf eine sofortige Ausstellung der
               schweren Erkrankung. Es kann auch sein, dass Sie z. B.          Rechnung! Lassen Sie sich nicht auf eine Nach-
               in einem Notfall von keinem Vertragspartner behan-              sendung per Post oder E-Mail ein!
               delt werden. Gegen solche Risiken können Sie sich            • Achten Sie darauf, dass auf Ihrer Rechnung Fol-
               nur durch eine private Krankenversicherung schützen.            gendes aufscheint:
                                                                              -N  ame und Anschrift des Mediziners bzw. der
               Urlaub in anderen Staaten der Erde                                medizinischen Einrichtung
               In allen anderen Ländern müssen Sie bei Konsultatio-           -N  ame und Sozialversicherungsnummer des
               nen von Ärzten und bei Spitalsaufenthalten die Rech-              Patienten
                                                                              -G  enaue Beschreibung der erbrachten medizi-
               nungen vorerst selbst bezahlen. Bedenken Sie, dass
                                                                                 nischen Leistungen
               Ihnen beispielsweise nach einem schweren Unfall
                                                                              - Höhe des Honorars
               oder einer schweren Erkrankung in den USA enorm
                                                                              -H  öhe und Art der Nebenkosten für Heilmittel
               hohe Kosten erwachsen können. Sie können die                      oder Heilbehelfe
               Originalrechnungen zwar bei der BVA einreichen.                - Angabe der Steuern und Abgaben
               Diese ersetzt – wie beim Wahlarzt in Österreich – nur          - Ort und Datum der Leistungserbringung
Foto: iStock

               die Kosten entsprechend dem österreichischen Ver-            • Wenn Sie Zahlungen leisten, verlangen Sie auch
               tragstarif. Für den Differenzbetrag müssen Sie selbst            eine Quittung!
               aufkommen, weshalb der Abschluss einer privaten

                                                                                                                                 15
gut zu wissen

                                      Beschlussfassung des
     Von Mag. georg stockinger,
      Dienstrechtsreferent der
              AHS-Gewerkschaft
          georg.stockinger@goed.at

                                      Dienststellenausschusses
                                      Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat eigentlich ein
                                      Dienststellenausschuss?

                  Zumal im schulischen Alltag die unterschiedlichen        die Willensbildung und Beschlussfassung der Perso-
                  Agenden von Personalvertretung und Gewerkschaft          nalvertretung stets durch Diskussion im jeweiligen
                  oftmals verwechselt werden, möchte ich mich im fol-      Kollegialorgan statt. Daher ist es insbesondere bei
                  genden Artikel den Aufgaben, Rechten und Pflichten       der Wahrnehmung der gesetzlichen Mitwirkungs-
                  des Dienststellenausschusses vor Ort (Personalvertre-    rechte (etwa der Zustimmung zu Diensteinteilungen,
                  tung) widmen.                                            dem Einbringen von Vorschlägen an den Vorge-
                  Die Personalvertretung (PV) ist nach dem Willen des      setzten oder ggf. dem Verlangen eines § 10 PVG-
                  Personalvertretungsgesetzes (PVG) im Unterschied zur     Verfahrens) wichtig, dass sich die Mitglieder der PV
                  Gewerkschaft und den verschiedenen Lehrerorgani-         an das richtige Prozedere halten. Für den Dienststel-
                  sationen kein Verein, sondern ein Selbstverwaltungs-     lenausschuss (DA) ist dieses einerseits im § 22 PVG
                  körper der öffentlichen Verwaltung, der weisungsfrei     „Geschäftsführung des Dienststellenausschusses“
                  agiert und lediglich der nachprüfenden Aufsicht der      und andererseits in der Bundes-Personalvertretungs-
                  staatlichen Verwaltung unterliegt. Diese besondere       Geschäftsordnung (PVGO) geregelt.2
                  Rechtsstellung garantiert den Organen der PV an
                  den Schulstandorten,                                     Ein berufun g von Sitzun gen un d
                  - dem Dienststellenausschuss (DA),                       Tagesordn un g
                  - den Vertrauenspersonen,                                Nach § 1 Abs. 1 PVGO sind Personalvertretungsaus-
                  - der Dienststellenversammlung und                       schüsse wie der Dienststellenausschuss unter Angabe
                  - dem Dienststellen-Wahlausschuss                        von Zeit und Ort sowie der Tagesordnung schriftlich
                  ein hohes Maß an Mitspracherechten und besonde-          und so rechtzeitig einzuberufen, dass die Mitglieder
                  ren Schutz in Ausübung ihrer Tätigkeit – sofern sich     die Verständigung spätestens 48 Stunden vor der
                  die gewählten Funktionäre1 ihrer Aufgaben und der        Sitzung erhalten. Die Einberufung auf elektronischem
                  dafür verliehenen Rechte bewusst sind, sie aktiv ein-    Weg ist einer schriftlichen Einberufung gleichzuhalten.
                  fordern und sich dabei rechtmäßig verhalten.             Eine Unterschreitung dieser Frist oder eine mündliche
                  Zu den besonderen Kennzeichen der Personalvertre-        (telefonische) Einberufung ist möglich, „wenn der
                  tung gehört u. A., dass sie in wichtigen Fragen stets    Einberufung sämtliche Ausschussmitglieder Folge
                  als Kollegialorgan handelt.                              leisten oder die Abwesenden die Zustimmung zur
                                                                           Abhaltung der Sitzung nachweisbar erklärt haben“3.
                  PV a l s K o l l e g ia l o rga n – B e s c h lu s s ­   Ein zur Sitzung eingeladenes Mitglied hat an ihr teil-
                  fa ssu n g                                               zunehmen bzw. sich entsprechend zu entschuldigen
                  Im Gegensatz zu der Entscheidungsfindung von             und kann sich durch ein Ersatzmitglied seiner wahl-
                  Einzelpersonen (z. B. des Dienststellenleiters) findet   werbenden Liste vertreten lassen.

16         gymnasium
Die Tagesordnung hat jedenfalls folgende verfahrens-         Bei Stimmengleichheit ist die Meinung angenommen,
               rechtliche Punkte in der folgenden Reihenfolge zu            für die der Vorsitzende gestimmt hat, sofern er der stim-
               enthalten:                                                   menstärksten Wählergruppe angehört; andernfalls ist
                                                                            ein Beschluss nicht zustande gekommen.
               „1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit;
                2. Verlesung und eventuelle Ergänzung der Tagesord-        PVG-Novel l e 2 0 1 4 – Abstimmun g im
                    nung;                                                   Um l aufw eg
                3. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung;         Mit der letzten PVG-Novelle 2014 wurden eine Anzahl
                4. (Anm.: Post-) Ein- und Auslauf.                          interessanter Änderungen beschlossen: In diesem
               Erst anschließend ist in die eigentliche Tagesordnung,       Zusammenhang vor allem von Interesse sind
               in die Behandlung von Angelegenheiten, die die Wah-          - die Einführung der Beschlussfassung im Umlaufweg in
               rung der Interessen der zu vertretenden Bediensteten            den PV-Organen und
               betreffen, einzugehen.“4                                     - die Möglichkeit der elektronischen Einberufung von
                                                                               Sitzungen der PV-Organe.
               Wichtige Angelegenheiten, die einer Beratung und
               Beschlussfassung bedürfen, sind eigens in der Tages-         Einführung der Möglichkeit der Abstimmung im Umlauf-
               ordnung anzuführen und nicht unter „Ein- und Auslauf“        weg in den PV-Organen gemäß § 22 Abs. 9 B-PVG
               oder „Allfälligem“ abzuhandeln.5                             Vorsitzende von Dienststellenausschüssen können
               „Eine Abstimmung über Angelegenheiten, die nicht             Beschlussfassungen durch Einholung der Zustimmung
               Gegenstand der Tagesordnung sind, ist unzulässig“.6          der anderen Mitglieder im Umlaufweg ersetzen. Vor-
               Es steht aber jedem Mitglied des DA frei, Punkte auf         aussetzung der Abstimmung im Umlaufweg ist das
               die Tagesordnung setzen zu lassen.7 Auch „bestehen           Vorliegen eines begründeten Beschlussantrages sowie
               keine Bedenken dagegen, rein innerorganisatorische           Stimmeneinhelligkeit. Die Zustimmung kann mündlich,
               Maßnahmen, die ihrem Wesen nach keine Vorberei-              telefonisch oder in jeder anderen technisch mögli-
               tung der Ausschussmitglieder erfordern“,8 unter dem          chen Weise erteilt werden. Eine nicht schriftlich erteilte
               Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ zu diskutieren und          Zustimmung ist in einem Aktenvermerk festzuhalten.
               abzustimmen.                                                                                                         n
               Über jede Sitzung eines Personalvertretungsausschus-
               ses ist ein Protokoll zu führen, in dem insbesondere die
               Anträge und Beschlüsse in wörtlicher Fassung und das          1 Alle personenbezogenen Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Per-
                                                                             sonen männlichen wie weiblichen Geschlechts.
               ziffernmäßige Ergebnis von Abstimmungen festzuhal-            2 Alle geltenden Gesetze sind im Rechtsinformationssystem des Bundes
               ten sind.9                                                    (RIS) unter https://www.ris.bka.gv.at/ zu finden.
                                                                             3 §1 Abs. 2 PVGO. PVAK (24.9.1982, A 15/22): „…Nachweisbar ist in der
                                                                             Regel nur eine schriftliche Zustimmungserklärung, zumindest aber eine
                                                                             solche, die vor mehreren Personen abgegeben wurde“.
               Bes ch l u ssf ä h i g k e it                                 4 PVAK (24.3.1981, A 40/80), zitiert nach „Bundes-Personalvertretungsrecht,
                                                                             hg. v. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, 2014, S.563.
               Der Dienststellenausschuss ist beschlussfähig, wenn er        5 PVAK (24.3.1981, A 40/80), zitiert nach „Bundes-Personalvertretungsrecht,
               ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens                 hg. v. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, 2014, S.565.
                                                                             6 § 12 Abs. 2 PVGO
               die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Dienststel-    7 § 5 Abs. 1 PVGO
                                                                             8 PVAK (21.2.1987, A 37/86), zitiert nach „Bundes-Personalvertretungsrecht,
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               lenausschuss beschließt, soweit im PVG nichts anderes         hg. v. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, 2014, S.560.
               bestimmt ist, „mit einfacher Mehrheit der abgegebe-           9 § 14 und § 15 PVGO
                                                                             10 §22 Abs 4 PVG bzw. §13 PVGO
               nen Stimmen.“10

                                                                                                                                                           17
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