Durchgesetzt! nachBesserungen Besoldungsreform 2015 - AHS-Gewerkschaft
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gymnasium Die Zeitschrift der Besoldungsreform 2015 Nachbesserungen AHS-Gewerkschaft durchgesetzt! 64. jahrgang mai/juni 2015 nr. 3 Foto: ChaotiC_PhotographY – Fotolia Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
zugespitzt inhalt 4 Witze? top thema BESOLDUNGSREFORM 2015 4 Na, das schlug vielleicht hohe Wellen! Da wurde DIE REPARATUR DER von Regierungsseite wieder einmal, wie mindestens REPARATUR einmal jährlich, die Erhöhung der Lehrverpflichtung Von Mag. Dr. Eckehard Quin aufs Tapet gebracht. Der Wiener Bürgermeister rea- gierte darauf mit seinem sattsam bekannten Sager, bundesleitung aktiv 8 er wäre bei 22 Wochenstunden Arbeit bereits Diens- Frühjahrstagung der tag zu Mittag fertig. Wenn das als Witz gemeint war, erweiterten bundesleitung ging er allerdings gründlich daneben, denn nicht nur Von Mag. Matthias Hofer bei den Anwesenden gab es trotz der Kunstpause keine Lacher. Angesichts der allgemeinen Empörung gut zu wissen 14 versuchte er zu relativieren: nicht die Lehrerschaft, Gut versichert in den sondern nur deren Gewerkschaft, die zu allem nein sommerurlaub sage, hätte er gemeint. Und auch beim Landespar- Von Mag. Franz Andexlinger 8 teitag interpretierte er seine Aussage in diesem Sinn. Eine Entschuldigung kam ihm jedenfalls nicht über die beschlussfassung des 16 Lippen. dienststellenausschusses Der Versuch, zwischen Standesvertretung und Lehrer- Von Mag. Georg Stockinger schaft einen Keil zu treiben, ist ja nichts Neues. Dabei wird oft übersehen, dass die Vertretung demokratisch im fokus 18 legitimiert ist. DIE GESAMTSCHULSTAATEN IM Neben der ganzen Aufregung ging aber eine Äuße- HOHEN NORDEN EUROPAS rung des Kanzlers beinahe unter. Er befand, die (TEIL 2) Arbeitszeit sollte ja nicht erhöht werden, die Lehrer- Von Mag. Gerhard Riegler schaft sollte bloß zwei Stunden mehr unterrichten. Für wie dumm hält er eigentlich die Menschen? Oder menschen 20 war das auch als Witz gedacht? Man könnte ja mei- Auszeichnungen nen, er hielte das Unterrichten nicht für Arbeit. Und und ernennungen das wäre eine echte Zumutung. facts statt fakes 21 22 Dass die ganze Diskussion jetzt wieder vom Zaun gebrochen wird, verärgert schon deshalb, weil ja vor Von Mag. Gerhard Riegler nicht einmal zwei Jahren für zukünftige Lehrerinnen und Lehrer ein neues Lehrerdienstrecht samt höherer service 22 Lehrverpflichtung, von Neugebauer als „Schmarrn“ bezeichnet, unter Ignorierung aller sozialpartnerschaft- aktuelle seite 23 lichen Usancen, d. h. ohne Zustimmung der Gewerk- nicht ganz jeder schaft, durchgeboxt wurde. zweite euro Und wer erinnert sich nicht, wie im März die „größte Von Mag. Dr. Eckehard Quin Redaktions- Steuerreform aller Zeiten“, die alle entlastet, großspu- schluss rig verkündet wurde? - Bloß ein Witz? Und jetzt sollen nachgeschlagen 24 Redaktionsschluss für die Nr. 4/2015: 12. Juni 2015 sich aus Budgetnöten die Lehrerschaft und andere Bereiche des öffentlichen Dienstes die Entlastung Beiträge bitte per E-Mail selbst bezahlen? Dabei wird die Gewerkschaft sicher an office.ahs@goed.at nicht mitspielen. Und das ist bestimmt kein Witz. MP 2 gymnasium
Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! editorial Eines muss man der „Krone“ lassen: Sie kann für Aufregung sorgen. Am 9. April 2015 erschien online ein Artikel mit der Überschrift „Lehrer müssen jetzt mehr unterrichten“. Tags darauf war es auf der Titelseite zu lesen. Am 14. April setzte dann Dr. Michael Häupl der Sache mit seinem Stammtisch-Sager die Krone auf: „Wenn ich 22 Stunden in der Woche arbeite, bin ich Dienstagmittag fertig.“ Werner Faymann stand daneben – immerhin feierte man das 70-jährige Jubiläum der Neugründung der SPÖ – und schwieg. Dass eine solche Forderung nach unbezahlter Mehrarbeit von LehrerInnen auftaucht, ist nicht überraschend, wenn 2015 343 Millionen, 2016 548 Millionen und 2017 578 Millionen im Unterrichtsbudget fehlen und über 90 % der Ausgaben in Lehrergehälter fließen. Neu ist freilich, dass es diesmal niemand sein möchte, der diese Forderung erhoben hat – die Unterrichtsministerin genauso wenig wie der Finanzminister. Hinter vorgehaltener Hand wurde mir mehrfach folgende Geschichte erzählt: Es handle sich um eine Initiative des Bundeskanzlers, dessen Verbindung zur „Krone“ ja bestens bekannt ist. Claus Pándi, der Autor des „Krone“-Artikels, ist „nicht nur schon ewig mit SPÖ-Kanzler Werner Faymann befreundet“, auch Angelika Feigl, Pándis Ehefrau, „fügt sich […] perfekt in diese kleine Welt. Sie war […] Sprecherin Faymanns, der immer die Nähe zum einflussreichen Kleinformat gesucht hat“, schrieb Julia Ortner, seit Kurzem stell- vertretende Chefredakteurin und Politikchefin von „News“, schon 2011 im „Falter“. Sei es, wie es sei. Klar ist jedenfalls die Haltung der Gewerkschaft. Der GÖD-Vorstand hat am 10. April 2015 eine Resolution beschlossen, in der die „unsachliche und populistische Berichterstattung“ verurteilt wird, „die falsch informiert und Feindbilder schafft. […] Sollte die bewährte Sozialpartnerschaft missachtet werden, würde das eine entsprechende Reaktion der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hervorrufen.“ Paul Kimberger, der Vor- sitzende der ARGE LehrerInnen in der GÖD, hatte zuvor betont: „Sollte sich das [Anm.: eine Erhöhung der Lehrverpflichtung] bestätigen, werden wir entsprechend reagieren. Dann kann ich Kampfmaßnahmen garantieren.“ Und ich wurde zur Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung im „Standard“ mit den Worten zitiert: „Inakzeptabel. Das kommt absolut nicht infrage. Das gibt eine offene Feldschlacht, wenn die Regierung meint, das realisieren zu wollen.“ Wer eine solche gewinnt, ist offen, aber niemand tritt Arbeitnehmerrechte politisch ungestraft mit Füßen. Denn die große Mehrheit der Wahlberechtigten sind Arbeitneh- merInnen, und rund 120.000 LehrerInnen sind wichtige Meinungsbildner. „Tuus sum, inquit, Brute, malus genius; in Philippis me videbis.“ Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft impressum gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt verantwortlich: Mag. Verena Hofer, 1090 Wien, Lackierergasse 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: office.ahs@goed.at. Redaktion, Produktion, Konzeption und Anzeigenverwaltung: Modern Times Media Verlagsges. m. b. H., 4020 Linz, Büro Wien: 1030 Wien, Lagergasse 6/35, Tel.: 01/513 15 50. Hersteller: Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und Verlagsges. m. b. H., A-3100 St. Pölten, Gutenbergstraße 12. Verlagsort: Wien. Herstellungsort: St. Pölten. DVR-Nr.: 0046655. Autorenfotos: J. Glaser. Namentlich gekennzeichnete Beiträge unterliegen der Verantwortung des Autors. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Herausgebers und Medieninhabers, der Redaktion oder der Autor/innen ausgeschlossen ist. Die Redaktion behält sich das ausschließliche Recht der Vervielfältigung in jedem technischen Ver- fahren und der Verbreitung sowie der Verwertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen der zum Abdruck gelangenden Beiträge sowie ihre Verwendung für andere Ausgaben vor. 3
top thema Besoldungsreform 2015 Die Reparatur Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft eckehard.quin@goed.at der Reparatur Die Gewerkschaft konnte die Nachbesse- rung der Besoldungsreform vom Februar 2015 durchsetzen und damit bis zu 2.000 Euro pro Lehrer1 erkämpfen. Die letzte Korrektur des Vordienstzeitensystems auf- grund eines EuGH-Urteils erfolgte 2010. Vereinfacht gesagt wurde die Anrechnung von Vordienstzeiten nicht erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, sondern nach dem 30. Juni des Jahres, in dem nach der Aufnahme in die erste Schulstufe neun Schuljahre absolviert worden sind oder worden wären. Dafür wurde die Verweildauer in der ersten Gehaltsstufe von zwei auf fünf Jahre verlängert. Eine Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages erfolgte nur, wenn ein entsprechender Antrag ein- gebracht wurde. Die GÖD erreichte damals, dass sich durch die Gesetzesänderung für die im Dienst befindlichen Kollegen keine Nachteile, sehr wohl aber Verbesserungen ergeben konnten. Probl eml age Der EuGH hat diese Regelung wiederum wegen Altersdiskriminierung aufgehoben. Die Hauptproble- me waren aus europarechtlicher Sicht die äußerst komplexen Regelungen betreffend die Anrechnung von Vordienstzeiten und die durch die letzte Reform geschaffenen zwei Gruppen von öffentlich Bediens teten: solche, die zwei Jahre in der ersten Gehaltsstu- fe verweilen, und solche, die das fünf Jahre tun. Das erste Problem ist nur durch eine radikale Ver- Foto: ChaotiC_PhotographY – Fotolia einfachung der Anrechnung von Vordienstzeiten zu lösen, das zweite nur durch Überführung aller im Dienst befindlichen Personen in ein neues System. Letzteres konnte aus verwaltungstechnischen Grün- den nur ex lege geschehen, da eine individuelle Neuberechnung eines Besoldungsdienstalters, der zentralen Rechtsinstitution des neuen Besoldungs- systems, für eine deutlich sechsstellige Anzahl von Personen in der Praxis unmöglich ist. 4 gymnasium
Der EuGH äußert sich nicht zur Höhe von Gehältern. Dieses Vorgehen bedeutete nicht nur eine grobe Die für den Dienstgeber billigste Variante der Besol- Missachtung der Sozialpartnerschaft, sondern auch dungsreform wäre es gewesen, die Anrechnung des Nationalrates. Eine 46 Seiten Rechtstext umfas- von Vordienstzeiten ersatzlos zu streichen und alle, sende, tiefgreifende Besoldungsreform ohne Erläute- nicht nur einige, im Dienst befindliche Personen fünf rungen und ohne Begutachtung 72 Stunden vor der Jahre in der ersten Gehaltsstufe zu belassen. Das Beschlussfassung im Verfassungsausschuss zugestellt zu Einsparungsvolumen: rund drei Milliarden Euro jähr- bekommen, zeugt nicht gerade von hohem Respekt lich. Die Alternative am anderen Ende der Skala: vor der Legislative. Dazu kommt noch, dass der Text Allen Bediensteten werden Zeiten ab Vollendung der aufgrund des Zeitdrucks inhaltlich und legistisch mehr Schulpflicht angerechnet, und dies bei einheitlicher als mangelhaft war. Einige gravierende Fehler (Verlust zweijähriger Verweildauer in der ersten Gehaltsstufe. eines Biennalsprungs bei vielen Lehrern, keine Gehalts- Mehrkosten für den Dienstgeber: rund drei Milliarden erhöhung mit 1. März) wurden noch per Abänderungs- Euro jährlich. Unter den allseits bekannten budgetären antrag korrigiert. Geblieben ist allerdings ein Verlust in Rahmenbedingungen ist es angesichts dessen wohl der Aktivverdienstsumme für fast alle Bediensteten – in als großer Erfolg der Gewerkschaft zu verbuchen, dass unserem Bereich von rund 1.000 bis rund 2.000 Euro. die Besoldungsreform kein Sparpaket geworden ist. Für die Frau Staatssekretärin zunächst kein Problem. Es Realpolitisch gesehen liegt die größte Schwierigkeit in seien ja nur 0,6 Promille der Lebensverdienstsumme. einer europarechtskonformen Überleitung der bereits Die Abgeordneten der Regierungsparteien sahen das im Dienst befindlichen Personen in ein neues System. anders und schritten zu einer Maßnahme, die meines Der EuGH akzeptiert den befristeten Fortbestand einer Wissens einzigartig in der Geschichte des österreichi- altersdiskriminierenden Regelung nur zur Wahrung der schen Parlaments ist. Wegen des oben erwähnten Erwerbsaussichten der ins neue System überführten Zeitdrucks sahen sie sich genötigt, den vorliegenden Personen. Dieses Argument kann aber logischerweise Text zu beschließen. Gleichzeitig forderten sie aber nur dann gelten und vor dem EuGH Bestand haben, im Wissen um seine Unzulänglichkeiten, die die GÖD wenn das neue System formal schlechter ist als das den Abgeordneten mitgeteilt hatte, die Regierung mit alte. Gleichzeitig war es aber für die GÖD und letztlich einem Entschließungsantrag auf, „entsprechende Ver- auch für den Dienstgeber klar, dass das neue System besserungsvorschläge für die aktuelle Änderung der in einer Pauschalbetrachtung nicht zu niedrigeren Dienstrechtsgesetze aufgrund der Judikatur des EuGH Gehältern führen darf als das alte, weil sonst der vorzulegen, wenn eine eingehende Prüfung ergeben öffentliche Dienst als Arbeitgeber nicht konkurrenz- sollte, dass mit der Neuregelung eine Beeinträchtigung fähig ist. der Lebensverdienstsumme einhergeht.“ Husch - Pf u sch In 19 Verhandlungsrunden, an denen ich teilnehmen Wegen anhängiger Gerichtsverfahren musste aus durfte, konnte die GÖD in Folge u. a. erreichen, dass Sicht des Dienstgebers Anfang Februar 2015 eine die oben genannten Verluste beseitigt werden, also neue europarechtskonforme Regelung in Kraft sein. keine Verluste in der Aktiv- bzw. der Lebensverdienst- Die zuständige Staatssekretärin hat viel zu lange damit summe auftreten. gewartet, ihren Ressortmitarbeitern den Auftrag zur Entwicklung eines neuen Systems und zu sozialpart- Die folgende Darstellung des neuen Systems beruht auf nerschaftlichen Verhandlungen zu erteilen. Die GÖD der am 12. Februar rechtskräftig gewordenen Besol- hat den Gesetzestext (ohne Erläuterungen!) erst am dungsreform und deren Reparatur, die zum Redakti- 15. Jänner 2015 um 23:28 erhalten und war selbst onsschluss (17. April) allerdings noch in Begutachtung damit noch besser bedient als die Abgeordneten des und daher noch nicht beschlossen ist. Geringfügige Verfassungsausschusses, die ihn aufgrund der parla- technische Modifikationen sind wahrscheinlich, größe- mentarischen Geschäftsordnung am 16. Jänner um re inhaltliche Veränderungen jedoch aus meiner Sicht 16:00 erhalten mussten. Die Gesetzesvorlage wurde ausgeschlossen. ohne Begutachtungsverfahren und ohne sozialpart- nerschaftliche Einigung mit der Gewerkschaft in den Nationalrat eingebracht, obwohl es sich dabei formal 1 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts. um die wohl größte Besoldungsreform im öffentlichen Dienst seit Jahrzehnten handelt. 5
B e so l d u n g s d ie ns ta lt e r zu einer Verurteilung durch den EuGH geführt haben. Von den neuen Regelungen direkt betroffen sind Wenn man keinerlei Ausbildungszeiten anrechnet, nur Personen, deren Bezug bisher von einem Vor kann diesbezüglich niemand diskriminiert werden. rückungsstichtag abhängig war. Für II L-Lehrer hat die Besoldungsreform daher ebenso wenig direkte Aus- Neue Gehaltsstaffel n wirkung wie für Fach- oder Landesschulinspektoren. Aufgrund der radikalen Kürzung anrechenbarer Vor- Das Gehalt2 beginnt grundsätzlich in der Gehaltsstu- dienstzeiten müssen die Gehaltsstaffeln angepasst, fe 1. Für die Einstufung und die weitere Vorrückung ist sprich erhöht werden, soll damit nicht eine drastische das Besoldungsdienstalter maßgebend, die zentrale Reduktion des Einkommens bewirkt werden. Die Idee Rechtsinstitution des neuen Systems. Die Vorrückung hinter den neuen Gehaltsstaffeln: eine pauschale Ein- in die nächsthöhere Gehaltsstufe erfolgt mit dem rechnung von Vordienstzeiten. ersten Tag jenes Monats, der auf den Tag folgt, an dem der Bedienstete weitere zwei Jahre seines niedrigstes erforderliches pauschale Einrechnung Besoldungsdienstalters vollendet. Im Gegensatz zum Ausbildungsniveau in Semestern bisherigen System kann eine Vorrückung also nicht Master 13 nur im Jänner oder Juli, sondern mit jedem Monats- Bachelor 9 ersten erfolgen. Das Besoldungsdienstalter umfasst die Dauer der im Matura 3 Dienstverhältnis verbrachten für die Vorrückung wirk- keine Matura 2 samen Zeiten zuzüglich der Dauer der anrechenba- ren Vordienstzeiten. Anrechenbare Vordienstzeiten Das findet man explizit nirgendwo im Gesetzestext. sind Zeiten Implizit ist diese Überlegung jedoch etwa aus den • in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskör- Bestimmungen betreffend Vorbildungsausgleich 3 perschaft oder zu einem Gemeindeverband in ablesbar. Österreich, der EU, dem EWR, der Türkei oder der Ich möchte die Auswirkung anhand der Gehaltsstaffel Schweiz, zeigen, die für universitär auf Masterniveau ausge- • in denen der Beamte auf Grund des Heeresversor- bildete Vertragslehrer mit unbefristetem Vertrag gilt gungsgesetzes Anspruch auf eine Beschädigten- (I L / l 1). Im alten System wurden von den grund- rente entsprechend einer Minderung der Erwerbs- sätzlich zu berücksichtigenden Vordienstzeiten acht fähigkeit von mindestens 90 % hatte, Semester subtrahiert, der sogenannte Überstellungs- • eines Präsenz- oder Zivildienstes (Im Gesetz vom verlust. Im neuen System entfällt dieser, womit wei- Februar waren diese Zeiten mit sechs Monaten tere fünf Semester zu berücksichtigen sind, will man limitiert.) sowie dreizehn Semester pauschal einrechnen. Die Verweil- • der Ausübung einer einschlägigen Berufstätigkeit dauer in jeder Entlohnungsstufe beträgt zwei Jahre, oder eines einschlägigen Verwaltungspraktikums bis also vier Semester. Die erste Entlohnungsstufe der zum Ausmaß von insgesamt höchstens zehn Jahren. alten Staffel muss ersatzlos gestrichen werden, womit Eine Berufstätigkeit oder ein Verwaltungspraktikum ist noch ein Semester an Einrechnung übrig bleibt. Ein einschlägig, soweit eine fachliche Erfahrung vermit- Semester entspricht einem Viertel der Verweildauer telt wird, durch die in der jeweiligen Entlohnungsstufe. Das Einstiegsent- • eine fachliche Einarbeitung auf dem neuen Arbeits- gelt entspricht daher dem alten Entgelt der zweiten platz überwiegend unterbleiben kann oder Entlohnungsstufe, das jedoch um ein Viertel des Dif- • ein erheblich höherer Arbeitserfolg durch die vor- ferenzbetrags zwischen der alten zweiten und dritten handene Routine zu erwarten ist. Entlohnungsstufe erhöht wird. Eine Tätigkeit, die überwiegend der Ausbildung Hier die Beträge zum Zeitpunkt der Umstellung im dient, ist keinesfalls als Berufstätigkeit anrechenbar. Februar 2015, also ohne Berücksichtigung der Gehalts- Damit ist z. B. das Unterrichtspraktikum von einer erhöhung vom 1. März 2015: Anrechnung ausdrücklich ausgeschlossen. Wer diese Liste mit den bisherigen Regelungen ver- l 1 alt l 1 neu gleicht, wird eine radikale Verknappung feststellen. Entlohnungs- Euro Entloh- Euro Schul- oder Studienzeiten, auch wenn sie ein Anstel- stufe nungsstufe lungserfordernis sind, kommen ebenso wenig vor wie 1 2.268,4 - - „sonstige Zeiten“. Damit versucht der Gesetzgeber, die aus europarechtlicher Sicht altersdiskriminieren- 2 2.350,5 1 2.359 den Bestimmungen zu beseitigen, die schon zweimal 3 2.412,7 2 2.433 66
top thema Die 2.359 Euro der 1. Entlohnungsstufe in der neuen in der Überleitungsstufe bestehen, weil der Bezug dort Gehaltsstaffel sind das Ergebnis folgender Berech- geringer ist, als er bei der Vorrückung in die nächs nung: 2.340,5 + ¼ x (2.412,7 – 2.340,5). Diese Art der te Gehaltsstufe im Altsystem gewesen wäre – die Berechnung zieht sich durch alle Gehaltsstaffeln, nur anfangs erwähnten rund 1.000 bis rund 2.000 Euro die Staffelhöchstbeträge bleiben unverändert. Verlust in der Aktivverdienstsumme. Nun wird im Gesetz eine zweite Wahrungszulage Üb er l e i t u n g verankert, die den Verlust in der Überleitungsstufe Das wirklich Komplizierte an der Besoldungsre- ausgleicht, womit die Erwerbsaussichten der Bediens form ist die ex lege erfolgende Überleitung der am teten gewahrt bleiben. 11. Februar 2015 im Dienst befindlichen Personen in das neue System. Ich werde die Regelungen daher Fazit stark verkürzt und vereinfacht darstellen. Die neue Regelung bewirkt, dass alle Bediensteten, Alle Bediensteten werden ausschließlich auf Grundla- sobald sie erstmals eine Abweichung zum Altsystem ge ihrer bisherigen Gehälter in das neue System über- bemerken, zunächst mehr und dann weniger verdienen geleitet. Der Überleitungsbetrag ist das volle Gehalt, als im Altrecht, wobei sich über einen 2-Jahres-Zeitraum welches bei der Bemessung des Monatsbezugs des hinweg Plus und Minus ausgleichen. Der Höchstbezug Bediensteten für den Februar 2015 (Überleitungsmo- entspricht dem im Altsystem. nat) zugrunde gelegt wurde. Ob das neue System für Neueintretende oder II L-Lehrer, Die Bediensteten werden zunächst jener Gehaltsstufe die ins Entlohnungsschema I L überführt werden, besser in der neuen Gehaltsstaffel zugeordnet, für die in der oder schlechter ist als das Altsystem, lässt sich nicht am 12. Februar 2015 geltenden Fassung das betrag- pauschal beantworten. Einen Vorteil haben Personen, lich zum Überleitungsbetrag nächstniedrigere Gehalt die früh maturiert und schnell studiert haben oder angeführt ist. Nach spätestens zwei Jahren rücken sie in berufseinschlägige Zeiten vorweisen können. Personen, die nächsthöhere Gehaltsstufe des neuen Besoldungs- die längere Ausbildungszeiten aufweisen oder beruflich systems vor (Überleitungsstufe), in der zur Wahrung ihrer zunächst in anderen Bereichen in der Privatwirtschaft bisherigen Erwerbsaussichten der Zeitpunkt der nächs gearbeitet haben, sind schlechter gestellt als früher. ten Vorrückung einmalig vorgezogen wird. Ab diesem Fraglich ist schließlich auch, ob diese Besoldungsreform Zeitpunkt befinden sie sich in der Zielstufe des neuen einer Prüfung durch den EuGH standhalten wird. Die Besoldungssystems. Von da an rücken sie regulär vor. GÖD hat ein deutlich einfacheres System vorgeschla- Das Besoldungsdienstalter der übergeleiteten Bediens gen, das aber von der Dienstgeberseite abgelehnt teten wird mit jenem Zeitraum festgesetzt, der für die worden ist. n Vorrückung von der ersten Gehaltsstufe in die neue Gehaltsstufe derselben Verwendungsgruppe erforder- lich ist. Es wird um den Zeitraum verlängert, der zwi- schen dem Zeitpunkt der letzten Vorrückung und dem Ablauf des Überleitungsmonats vergangen und für die Vorrückung wirksam ist. Diese Regelung bewirkt, dass die nächste Vorrückung zu dem vor der Besoldungsre- form erwarteten Zeitpunkt erfolgt. Zur Wahrung der Erwerbsaussichten der übergeleiteten Bediensteten erhöht sich ihr Besoldungsdienstalter mit der Vorrückung in die Überleitungsstufe in akademi- 2 Die Termini im Gehaltsgesetz, das für Beamte gilt, und im Vertragsbediensteten- gesetz, das für Vertragsbedienstete gilt, sind teilweise unterschiedlich. Das Gehalt schen Verwendungsgruppen4 um ein Jahr und sechs eines Beamten entspricht dem Entgelt eines Vertragsbediensteten. Verwendungs- Monate. Die Vorrückung in die Zielstufe erfolgt daher gruppen im Beamtenbereich entsprechen Entlohnungsgruppen im Bereich der Vertragsbediensteten etc. Der Einfachheit halber werde ich mich in erster Linie bereits nach sechs Monaten in der Überleitungsstufe. der Begrifflichkeit des Gehaltsgesetzes bedienen. Alle beschriebenen Regelungen betreffen jedoch Beamte und Vertragsbedienstete in gleicher Weise. 3 Der Vorbildungsausgleich ist quasi der Ersatz für den alten „Überstellungsver- lust“. Wird z. B. eine Person mit Matura als höchstem Bildungsabschluss beschäf- Wahr u n g sz u l a g e tigt (pauschale Staffeleinrechnung drei Semester), studiert sie berufsbegleitend, Bei den meisten Bediensteten würde die Zuordnung schließt sie ein dreijähriges Bachelorstudium ab und wechselt dann in eine andere bachelorwertige Verwendung (pauschale Staffeleinrechnung von neun zur nächstniedrigeren Gehaltsstufe bei der Überlei- Semestern), so wird ihr Besoldungsdienstalter um drei Jahre verringert. 4 Im Lehrerbereich sind das die Verwendungsgruppen L PH, L 1, L 2a 2 und L 2a tung einen Verlust verursachen. Das Gesetz sieht 1. Bei L 2b 1-Lehrern wird das Besoldungsdienstalter um sechs Monate erhöht, bei daher vor, dass man bis zur Vorrückung in die nächste L 3-Lehrern um ein Jahr. Das Ausmaß der Verbesserung des Besoldungsdienstal- ters ist rein mathematisch erklärbar und stellt keine sozialpolitische Wertung der Stufe (Überleitungsstufe) eine ruhegenussfähige Wah- einzelnen Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen dar. Durch die unterschied- liche Behandlung werden die Erwerbsaussichten aller Gruppen gleichermaßen rungszulage im Ausmaß des Fehlbetrags erhält. gewahrt. Nach dieser Regelung bleibt aber ein Gehaltsminus 7
bundesleitung aktiv Frühjahrstagung der Erweiterten Bundesleitung Mag. Matthias Hofer, mediensprecher der AHS-Gewerkschaft matthias.hofer@goed.at Bericht über die zweitägige Arbeitstagung in St. Georgen am Längsee (Kärnten). Zur heurigen Frühjahrstagung der Erweiterten Bun- ger Bernard (FCG), Mag. Stockinger Georg (FCG), desleitung (23. – 24. März 2015) lud die Landesleitung Mag. Strauss Daniel (FCG), Mag. Teimel Eva (FCG), Kärnten ein. Gemäß den Statuten der GÖD setzt sich Mag. Weilguny Adolf (FSG), OStR Mag. Weiß Herbert die Erweiterte Bundesleitung (EBL) aus den Vorsitzen- (FCG), Mag. Zahradnik Michael (FSG), OStR Mag. den und Vorsitzenden-Stellvertretern1 der Landeslei- Zauner Rudolf (FCG), OStR Mag. Zeitlhofer Karl (FCG), tungen, aus den vom Bundestag 2011 gewählten Mag. Zeitlhofer Rupert (FCG) weiteren Mitgliedern sowie den Mitgliedern der Bun- desleitung zusammen. Anwesend waren: Eröffnung und aktueller Bericht des Vorsitzenden Dir. HR Mag. Adam Hans (FCG), Dir. HR Mag. Andex- Der Vorsitzende der Kärntner Landesleitung, Mag. linger Franz (FCG), OStR Mag. Andorf Manfred (FCG), Manfred Jantscher, begrüßte die Delegierten und OStR Mag. Aublinger Hannes (FSG), Mag. Bäck Syl- informierte über den organisatorischen Ablauf der via (FCG), Mag. Böckle Markus (FCG), Dir. Mag. Dr. Sitzung, die im Anschluss von unserem Vorsitzenden Digruber Karl (FCG), Dir. Mag. Dörrich Claudia (FCG), Mag. Dr. Eckehard Quin eröffnete wurde. OStR Mag. Haiden Anton (FCG), Mag. Hofer Matthias Der Vorsitzende informierte ausführlich über aktuelle (FCG), Mag. Jantscher Manfred (FCG), Mag. Keil Entwicklungen und Schwerpunkte rund um das neue Alexander (FCG), Mag. Ladner Christian (FCG), OStR Besoldungsrecht und den Bericht der Expertengruppe Mag. Leitner Ruth (FCG), Mag. Lorenz Robert (FCG), zur Schulverwaltung sowie über die kritische budgetä- Dir. HR Mag. Malli Fritz (FCG), Mag. Meiser Andrea re Lage im Bildungsministerium. (FCG), Mag. Mittersakschmöller Hermann (FSG), OStR Mag. Möslinger Brigitte (FCG), OStR Mag. Müller Berichte aus den Bundesländern Werner (FCG), Mag. Paleta Elfriede (FCG), Mag. Aufgrund der Berichte zu aktuellen Ereignissen und Petermichl Heidemarie (FSG), Mag. Pospischil Christa der Diskussion der großen Zahl von Anträgen war für (FCG), Mag. Dr. Pusnik Gerhard (ÖLI-UG), Mag. Dr. die Berichte aus den Bundesländern keine Zeit mehr. Quin Eckehard (FCG), Mag. Riegler Gerhard (FCG), Sie wurden an dieser Stelle von den Vorsitzenden der Mag. Rosza Susanne (FCG), OStR Mag. Schmidt Elisa- Landesleitungen (für Wien vom Organisationsreferen- beth (FCG), Mag. Schönlaub Mirjam (ÖLI-UG), Mag. ten der Bundesleitung) nachgereicht. Schwaiger Christian (ÖLI-UG), Mag. Sellner Reinhart (ÖLI-UG), OStR Mag. Sloniowski Sonja (FCG), Mag. Burgenland Sommer-Hubatschke Cornelia (FCG), Mag. Stockin- (Mag. Gerwald Becha) • Mitgliederstand: Die Landesleitung AHS Burgen- 1 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen land weist nach wie vor eine konstante Organisa- männlichen und weiblichen Geschlechts. tionsdichte von knapp über 50 % auf. 8 gymnasium
OStR Mag. Herbert Weiß, Mag. Dr. Eckehard Quin und Mag. Michael Zahradnik (Bild links, v.l.n.r.) Konstruktive Diskussionen und Einigkeit bei den Anträgen (Bild rechts) •P ersonalsituation: Derzeit befinden sich 725 AHS- wir 2.349 Mitglieder, was einen Organisationsgrad Lehrer und 14 Unterrichtspraktikanten im Einsatz. von knapp 64 % bedeutet. Sowohl Werber als auch 135 Kollegen haben einen II L-Vertrag, darunter Geworbene erhalten einen Buchgutschein über 10 auch 9 Unterrichtspraktikanten. Euro (einlösbar bei der Buchhandlung Herder). Die • Schülerzahlen: Auch heuer sprechen die Anmel- Landesleitung stellt zusätzlich dem werbenden GBA dezahlen wieder für die Qualität der AHS. einen Einkaufsgutschein über 20 Euro zur Verfügung. • Gewerkschaftswahlen 2014: 5 Mandate entfallen • Mitgliederbetreuung: Stark nachgefragt werden auf die FCG/ÖPU, 2 auf die FSG. derzeit Pensionsberechnungen. Dauerbrenner für • Veranstaltungen: Ende März/Anfang April 2014 die jungen Kollegen ist nach wie vor das neue Lehr- fand ein Treffen mit Vertretern aller Schulpartner- erdienstrecht. schaft statt. • Personalsituation: Nach einem massiven Anstel- lungs-Boom von Quereinsteigern und Studenten Kärnten ist die Situation nun einigermaßen stabil. Bedarf (Mag. Manfred Jantscher) besteht nach wie vor in Englisch und Physik, Über- • Personalsituation: Derzeit sind an den 22 Kärntner schuss gibt es in Geschichte, PPP, Italienisch und AHS 1.281 Lehrer beschäftigt. Das entspricht ziem- Französisch. lich genau der Zahl der letzten Jahre. 356 Kollegen • Veranstaltungen: Ein voller Erfolg war der Tag des sind in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhält- Gymnasiums, der am 11. November 2014 zum drit- nis, 697 haben einen I L- und 189 einen II L-Vertrag. ten Mal unter Mitwirkung aller Schulstandorte statt- An den NMS werden 298 Lehrer in einem Ausmaß fand. Die Landesleitung sponserte Schokolade mit von ca. 2.750 Stunden mitverwendet. 70 Stellen dem Gymnasium-Logo, die großen Anklang fand. werden neu ausgeschrieben. • Schülerzahlen: Derzeit besuchen 12.597 Schüler Oberösterreich die AHS, davon 7.592 eine Unterstufe und 5.005 (Mag. Sylvia Bäck) eine Oberstufe. Zusätzlich gibt es 413 Abendschüler • Personalsituation: Derzeit sind an den oberöster- (Villach, Klagenfurt). Für das kommende Schuljahr reichischen AHS 2.788 Lehrer beschäftigt. Davon werden an den AHS 130 Anmeldungen mehr für die sind 752 Kollegen im öffentlich-rechtlichen Dienst- 1. Klassen erwartet, für die 5. Klassen sind es ca. 35. verhältnis, 1.652 haben einen I L-Vertrag, 384 sind II L-Lehrer. Die Umstellung von II L auf I L gestaltet sich Niederösterreich teilweise schwierig. (Mag. Eva Teimel) • Schülerzahlen: Derzeit besuchen 27.550 Schüler die • Mitgliederstand: Die Entwicklung der Mitgliederzah- AHS, das sind 61 Schüler weniger als im Vorjahr. len in NÖ ist sehr erfreulich. Per 31. 12. 2014 hatten • Sokrates: Der hohe zusätzliche Arbeitsaufwand 9
muss zum Großteil von den Administratoren getra- sind wieder über 1.500 Mitglieder zu verzeich- gen werden. nen. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz und die • SAP: Die Eingabe komplexer Reiserechnungen Serviceleistungen der GÖD werden von den Jun- (z. B. Schikurse) führt zu großem Unmut, da eine gen besonders geschätzt. entsprechende Einschulung fehlt. • Beschäftigungssituation: Es besteht kein Lehrer- mangel, in manchen Fächern gibt es Wartelisten. Salzburg Grundsätzlich gilt das Prinzip „Versetzung vor Neu- (Dir. Mag. Claudia Dörrich) anstellung“. Von den mehr als 200 Unterrichts • Mitgliederstand: Der Mitgliederstand hat sich im praktikanten werden nicht alle eine Anstellung Vergleich zum Vorjahr weiter erhöht und hält nun bei bekommen können. Auch auf das Schulpraktikum 972 Mitgliedern. besteht großer Andrang. • Beschäftigungssituation: Die mehr als 160 Unter- • Neue Reifeprüfung: Mitunter stiften Referenten bei richtspraktikanten haben für das Schuljahr 2015/16 Fortbildungsveranstaltungen durch nicht gesetzes schlechte Chancen auf eine Anstellung. Überschuss konforme Vorschläge für die Durchführung der besteht nach wie vor in Französisch, Italienisch, Teilprüfungen Verwirrung. Hier muss immer wieder Spanisch, PPP, Geschichte, Geografie, aber auch in auf die gültige Reifeprüfungsverordnung und die Physik. Seit Jahren wird ein strukturiertes Versetzungs- dazugehörigen Erläuterungen verwiesen werden. Prozedere gefordert: Lehrer, die am Beginn ihrer Berufslaufbahn am Land bald I L-Verträge erhalten Tirol haben, werden nur schwer in die Stadt bzw. in (Dir. Mag. Dr. Karl Digruber) Stadtnähe versetzt, da eine Nachbesetzung ihrer • Schülerzahlen: Derzeit besuchen 14.338 Schüler Posten schwierig ist. in 629 Klassen ein Gymnasium. In den Langfor- • Schülerzahlen: Derzeit besuchen 13.535 Schüler eine men konnte in den Anfangsklassen im Vergleich AHS. Aufgrund geburtenschwächerer Jahrgänge zum Vorjahr eine Zunahme um 5,4 % verzeichnet zeichnet sich ein Rückgang ab. werden: 1.902 Schüler wurden in 77 erste Klassen • Neue Reifeprüfung: Es gibt zahlreiche Beschwerden aufgenommen. In den Oberstufenformen waren zur zusätzlich geforderten verbalen Beurteilung der es 808 Schüler in 32 Anfangsklassen. schriftlichen Reifeprüfung. Da z. B. in Englisch der BIFIE- • Personalsituation: Im vergangenen Schuljahr tra- Raster bereits entsprechende Formulierungen ent- ten 36 Lehrpersonen in den Ruhestand. An 105 hält, ist eine zusätzliche, zeitaufwändige „Abschreib NMS-Standorten wurden 4.734 Bundesstunden übung“ für die Kollegen nicht nachvollziehbar. berücksichtigt. Damit konnten fast 40 % der Bun- desstunden tatsächlich besetzt werden. Steiermark • Aktuelle Themen: Das gesamte Schuljahr war vor (Dir. HR Mag. Hans Adam) allem durch die neue Reifeprüfung geprägt. Das •Mitgliederstand: Die Entwicklung ist nach einem bedeutete, auch gewerkschaftlich immer wieder pensionierungsbedingten Tiefstand positiv. Es Ansprechpartner und Mittler zwischen Kollegen 10
bundesleitung aktiv Mag. Gerhard Riegler, Mag. Manfred Jantscher, Mag. Michael Zahradnik, Mag. Dr. Eckehard Quin, OStR Mag. Her- bert Weiß und Mag. Alexander Keil (Bild links, v.l.n.r.) Mag. Dr. Quin erklärt die Details der Besoldungsreform 2015 (Bild Mitte) Intensive Arbeitstagung (Bild rechts) und Landesschulrat zu sein, da einerseits die übernehmen bzw. Lehramtsstudenten oder auch Arbeitsbelastung der Lehrpersonen sehr hoch und Studenten aus verwandten Diplomstudien für die andererseits der Regulierungsdruck von Seiten ver- Unterrichtstätigkeit herangezogen werden. schiedener Stellen erheblich war. • Aufnahmeverfahren für die 1. Klasse: Der Andrang auf das Gymnasium ist ungebrochen und ver- Vorarlberg stärkt sich immer mehr. Im kommenden Schuljahr (Mag. Robert Lorenz) 2015/16 wird es 10 bis 15 zusätzliche erste Klassen • Lehrermangel: Der Lehrermangel an den Gymna- geben, was ein Raumproblem mit sich bringt. sien Vorarlbergs erreicht im kommenden Herbst Manche Schulen können sich nur mehr mit mehre- eine neue Spitze. Dies betrifft vor allem die Unter- ren Wanderklassen behelfen. In etwa einem Drittel richtsgegenstände im naturwissenschaftlichen der Unterstufenklassen wird die Klassenschüler- Bereich. In Vorarlberg werden heuer 593 von 2.014 höchstzahl 25 überschritten. Bundeslehrern (AHS und BHS) 55 Jahre oder älter. Etwa 80 Bundeslehrer können die Korridorpension antreten. Demgegenüber stehen etwas mehr als 20 Unterrichtspraktikanten. • Werteinheitensituation: Die Lage hat sich nicht Anträge gebessert. Im laufenden Schuljahr fehlten an den Die von der Erweiterten Bundesleitung (EBL) ange- Vorarlberger Gymnasien etwa 550 Werteinheiten. nommenen Anträge (alle einstimmig) zeigen die Der Grund dafür liegt in der nicht ausreichenden Positionierung unserer AHS-Gewerkschaft und das Berücksichtigung der Senkung der Klassenschüler- Arbeitsprogramm der nächsten Zeit. Die Anträge höchstzahl bei der Ressourcenzuteilung durch das werden hier aus Platzgründen nur verkürzt wieder- Unterrichtsministerium. gegeben: Wien Antrag 1: Besoldungsreform (Mag. Alexander Keil) Sollte der von den Abgeordneten der Regierungs- • Online-Bewerbung im Bereich des SSR: Alle II L- und parteien beschlossene Entschließungsantrag („Die Sondervertragslehrer müssen sich online bewer- Bundesregierung wird aufgefordert, entsprechende ben, persönliche Unterlagen und Dokumente müs- Verbesserungsvorschläge für die aktuelle Änderung sen digitalisiert an den SSR gesendet werden. Dazu der Dienstrechtsgesetze aufgrund der Judikatur des fanden Support-Veranstaltungen statt. EuGH vorzulegen, wenn eine eingehende Prüfung • Anstellungssituation: Nach wie vor besteht v. a. ergeben sollte, dass mit der Neuregelung eine Beein- in naturwissenschaftlichen Fächern und Englisch, trächtigung der Lebensverdienstsumme einhergeht.“) teilweise auch in Musik und BSP ein Lehrermangel. von der Bundesregierung nicht umgesetzt werden, Derzeit können nur deshalb alle Klassen besetzt trägt die AHS-Gewerkschaft sämtliche Kampfmaßnah- werden, weil Unterrichtspraktikanten Stunden men der GÖD mit. 11
Antrag 2: Neues Dienstrecht Antrag 7: Unterstützungspersonal Das am 17. Dezember 2013 ohne Einigung mit den An Österreichs Schulen gibt es nahezu kein Unter- Lehrergewerkschaften beschlossene Lehrerdienst- stützungspersonal. Österreich liegt diesbezüglich im recht ist im Zuge der Verhandlungen der GÖD über internationalen Vergleich weit abgeschlagen an ein neues allgemeines Dienstrecht durch ein neues, letzter Stelle, wie die TALIS-Studie der OECD nachge- sozialpartnerschaftlich akkordiertes Lehrerdienstrecht wiesen hat. Die EBL fordert Unterstützungspersonal zu ersetzen. an Österreichs Schulen in einem Ausmaß, das zumin- dest internationalem Durchschnitt entspricht. Die Antrag 3: Autonomie Umsetzung hat im Rahmen eines Stufenplans sofort Die EBL fordert mehr Vertrauen in die Professionalität zu beginnen. von Lehrern und weniger Gängelung im pädagogi- schen Bereich durch vorgesetzte Dienstbehörden. Antrag 8: Begabungsförderung Ein solcher Zuwachs an Autonomie von Schulen und Die EBL fordert zusätzliche Ressourcen, die zweckge- Lehrkräften wird von uns ausdrücklich begrüßt. bunden für die Förderung spezieller Begabungen zur Verfügung gestellt werden. Antrag 4: Budget Im OECD-Mittel werden laut aktuellsten vorliegenden Antrag 9: Stärkung des öffentlichen Dienstes Daten 3,9 % des BIP ins Schulwesen investiert. Öster- Binnen eines Jahrzehnts ist der Personalstand im reich liegt mit 3,6 % deutlich darunter. Die EBL fordert österreichischen Bundesdienst um 15 % reduziert daher mit allem Nachdruck eine finanzielle Ausstat- worden. Diese Personalreduktion führt zu immer grö- tung des Schulwesens, die zumindest dem OECD-Mit- ßeren Problemen an den Schulen, weil Schulwarte, telmaß entspricht. Weitere Einsparungen auf Kosten Sekretariatskräfte, pädagogisches Unterstützungs- der Lehrerschaft werden vehement abgelehnt. personal etc. fehlen und die vorhandenen Personen immer stärker überlastet werden. Die EBL fordert Antrag 5: Mehr Mittel für die AHS daher ausreichend Personal für die AHS. Die EBL fordert die Erhöhung der Budgetmittel für die AHS, die derzeit am geringsten dotierte Schulart der Antrag 10: Befristetes Dienstverhältnis und Sekundarstufe. Beschäftigungsverbot nach MSchG Kolleginnen mit einem befristeten Vertrag, der wäh- Antrag 6: Arbeitsplatzausstattung rend des Beschäftigungsverbots nach MSchG aus- Die derzeitige Ausstattung von Schulgebäuden ent- läuft, dürfen nicht „nahtlos“ weiterbeschäftigt wer- spricht an den meisten Standorten nicht annähernd den, weil während des Beschäftigungsverbots kein den Anforderungen ganztägiger Schulformen und ist Dienstverhältnis begründet werden darf. daher weder Schülern noch Lehrern zuzumuten. Die Die EBL fordert mit Nachdruck, diese systemische EBL fordert eine deutliche Verbesserung der Arbeits- Benachteiligung von Frauen zu beenden. platzqualität im Schulbereich. 12
bundesleitung aktiv Landhaus-Besichtigung als Kulturprogramm Antrag 11: Übertritt in den Ruhestand Antrag 15: Evaluierung der neuen Reifeprüfung Ab 2017 treten Beamten mit Ablauf des Monats, in Die EBL verlangt eine zeitnahe Evaluierung der neuen dem sie ihr 65. Lebensjahr vollenden, automatisch Reifeprüfung. Diese soll einerseits den Arbeitsaufwand in den Ruhestand. Die meisten Betroffenen können für Lehrende, Administratoren und Schulleiter unter- mangels Erfüllung der Voraussetzungen für die „Kor- suchen und andererseits auch überprüfen, welche ridorpension“ auch davor nicht in den Ruhestand Verbesserungen bzw. Verschlechterungen die neue treten. Reifeprüfung mit sich gebracht hat. Festgestellte Dieser Automatismus ist weder im Sinne der Schü- Mängel müssen rechtzeitig vor dem Haupttermin 2016 ler und Lehrer noch der Schulorganisation. Die EBL behoben und eine Mehrbelastung muss entweder fordert daher, dass beamtete Lehrer den Übertritt beseitigt oder entsprechend abgegolten werden. in den Ruhestand im Einvernehmen mit dem Dienst- geber vorverlegen bzw. nach hinten verschieben Antrag 16: „Empfehlungen“ von Zwischenebenen können. Die EBL fordert die Unterrichtsministerin auf, dafür Sorge zu tragen, dass die pädagogische Autonomie, Antrag 12: SOKRATES die den Lehrern unter Beachtung aller Gesetze, Ver- Die Umstellung der Schulverwaltungssoftware auf ordnungen und ministeriellen Erlässe offensteht, nicht SOKRATES ist mit hohem zusätzlichem Arbeitsauf- durch „Empfehlungen“ von Repräsentanten der Zwi- wand verbunden, der zu einem Großteil auf den schenebenen eingeschränkt wird. Administratoren lastet. Die EBL fordert daher vom BMBF, diesen Mehraufwand abzugelten. Eine höhere Antrag 17: Gegenfinanzierung der Lohnsteuerreform Benutzerfreundlichkeit des Programms ist anzustre- und ausreichende Budgets für öffentliche Dienste, ben. insbesondere Bildung Die EBL unterstützt GÖD und ÖGB bei ihrem Eintreten Antrag 13: Altersteilzeit für eine Gegenfinanzierung der Steuertarifreform, Die EBL fordert eine Altersteilzeitregelung für Vertrags- die neue Belastungen und eine Art „Selbstfinanzie- bedienstete in Analogie zur Regelung für Beamte. rung“ durch die Arbeitnehmer verhindert und eine ausreichende, d. h. bessere Finanzierung des öffent- Antrag 14: Vorbereitung auf die mündliche lichen Dienstes, insbesondere des Bildungsbereiches Reifeprüfung gewährleistet. Die EBL tritt dafür ein, die unzureichenden klas- senübergreifenden vier Vorbereitungsstunden für Der Vorsitzende Mag. Dr. Eckehard Quin dankte nach die mündliche Reifeprüfung, die in vielen Fällen Beschluss des letzten Antrages den Delegierten für die nicht von den Prüfern abgehalten werden können, angeregte Diskussion und die konstruktive Zusammen- wieder durch eine qualitativ entsprechende und arbeit sowie den Organisatoren Mag. Manfred Jant- entlohnte Vorbereitung gemäß der bisherigen Rege- scher und Mag. Alexander Keil für den reibungslosen lung zu ersetzen. Ablauf der Tagung. n 13
gut zu wissen Gut versichert Von Mag. Franz Andexlinger, Mitglied der Bundesleitung franz.andexlinger@goed.at in den Sommerurlaub Der Sommer steht vor der Tür. Sie haben Ihren Urlaub geplant und freuen sich schon darauf. Haben Sie bedacht, dass Sie auch im Urlaub erkranken können und womöglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen? Damit Sie keine unangenehmen Überra- davon ab, welche Vorversicherungszeiten schungen erleben, sollten Sie sich recht- Sie in der Krankenversicherung vor dem zeitig vorher über Ihre Absicherung im Ausstellungsstichtag der EKVK erworben Krankheitsfall am Urlaubsort im Klaren sein. hatten. Ist auf der Rückseite Ihrer e-card Je nach Urlaubsdestination sind für BVA- nur die EKVK-Kartennummer aufgedruckt Versicherte drei Szenarien denkbar: und sind die restlichen Felder mit "*****" gekennzeichnet, besitzen Sie keine gültige Urlaub in Österreich EKVK. In diesem Fall können Sie eine pro- Wenn Sie Urlaub in Österreich machen, visorische Ersatzbescheinigung (PEB) bei sind Sie mit der e-card auf der sicheren Ihrer zuständigen Landes- oder Außenstel- Seite. Damit können Sie österreichweit das le anfordern, mit der Sie auch die ent- dichte Netz der Vertragspartner der BVA in sprechenden medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen. Suchen Sie eine Wahl Anspruch nehmen können. einrichtung oder einen Wahlarzt auf, so Durch die Vorlage Ihrer EKVK und eines müssen Sie die Rechnung vorerst selbst Lichtbildausweises bei einem Vertrags- bezahlen. Sie können dann die saldierte partner der lokalen Krankenversicherung Originalrechnung bei der zuständigen Lan- erhalten Sie in diesen Zielländern all jene des- oder Außenstelle einreichen. Beach- medizinisch notwendigen Sachleistungen, ten Sie, dass in so einem Fall aber nur ein die auch Inländer erhalten würden, und allfälliger tarifmäßiger Kostenersatz refun- das zu den Konditionen der Inländer. Eine diert wird. Es kann dadurch zu größeren Verrechnung erfolgt im Regelfall direkt Selbstbehalten kommen. zwischen der lokalen Krankenkasse und der BVA in Österreich. In einigen Ländern Urlaub in EU-Mitgliedsstaaten, EWR- (z. B. Frankreich) müssen auch einheimi- Staaten, der Schweiz, Mazedonien oder sche Patienten die Behandlung zuerst pri- Serbien vat bezahlen und erhalten die Kosten im In diesen Ländern kommen Sie mit der Nachhinein von der Krankenversicherung Europäischen Krankenversicherungskarte refundiert. Das gilt dann natürlich auch für (EKVK) im Regelfall relativ unkompliziert zu österreichische Patienten. In so einem Fall medizinischer Betreuung. Sie befindet sich ist eine detaillierte Rechnung im Original auf der Rückseite Ihrer e-card. Beachten bei der BVA einzureichen. Die Kostenvergü- Sie, dass jedes Familienmitglied eine eige- tung erfolgt nach der des Gastlandes. ne EKVK braucht und jede EKVK ein Ablauf- In Serbien bekommt man gegen Vorlage datum hat. Ihre Gültigkeitsdauer hängt der EKVK bei der zuständigen Organisa- 14 gymnasium
tionseinheit des Republiksversicherungsfonds in der Reisekrankenversicherung empfohlen wird. Denn nur Region, in der man sich gerade aufhält, einen "örtli- diese wird die Differenzkosten ganz oder teilweise chen Krankenschein". Dieser ist dann dem Leistungs- übernehmen. In so einem privaten Versicherungs- erbringer auszuhändigen. schutz ist meist auch der Rücktransport erkrankter Mit Bosnien und Herzegowina, Montenegro und der Personen aus dem Urlaubsland inkludiert. Türkei gibt es zwischenstaatliche Abkommen. Sie n stellen einen Versicherungsschutz mittels Betreuungs- scheins sicher. Besorgen Sie sich bitte rechtzeitig vor einer Reise in eines dieser Länder einen Auslandsbe- Das kan n zu Ihrem Vorteil sein treuungsschein bei der BVA. Den müssen Sie dann vor • Erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn einem Arztbesuch in einen "örtlichen Krankenschein" (sofern es sich um keinen Notfall handelt), wie umtauschen. hoch das Arzthonorar inklusive Nebenkosten Bedenken Sie, dass Kosten einer notfalls erforderli- (für Medikamente, Transport etc.), Steuern und chen Krankenbehandlung im Einzelfall überhaupt Abgaben voraussichtlich sein wird! • Verlangen Sie eine detaillierte Rechnung! nicht oder nur teilweise durch staatliche Abkommen Ohne eine solche Rechnung erhalten Sie keine und Verträge gedeckt sind. Analoges gilt für einen Kostenrückerstattung in Österreich. Heimtransport nach einem Unfall oder im Falle einer • Drängen Sie auf eine sofortige Ausstellung der schweren Erkrankung. Es kann auch sein, dass Sie z. B. Rechnung! Lassen Sie sich nicht auf eine Nach- in einem Notfall von keinem Vertragspartner behan- sendung per Post oder E-Mail ein! delt werden. Gegen solche Risiken können Sie sich • Achten Sie darauf, dass auf Ihrer Rechnung Fol- nur durch eine private Krankenversicherung schützen. gendes aufscheint: -N ame und Anschrift des Mediziners bzw. der Urlaub in anderen Staaten der Erde medizinischen Einrichtung In allen anderen Ländern müssen Sie bei Konsultatio- -N ame und Sozialversicherungsnummer des nen von Ärzten und bei Spitalsaufenthalten die Rech- Patienten -G enaue Beschreibung der erbrachten medizi- nungen vorerst selbst bezahlen. Bedenken Sie, dass nischen Leistungen Ihnen beispielsweise nach einem schweren Unfall - Höhe des Honorars oder einer schweren Erkrankung in den USA enorm -H öhe und Art der Nebenkosten für Heilmittel hohe Kosten erwachsen können. Sie können die oder Heilbehelfe Originalrechnungen zwar bei der BVA einreichen. - Angabe der Steuern und Abgaben Diese ersetzt – wie beim Wahlarzt in Österreich – nur - Ort und Datum der Leistungserbringung Foto: iStock die Kosten entsprechend dem österreichischen Ver- • Wenn Sie Zahlungen leisten, verlangen Sie auch tragstarif. Für den Differenzbetrag müssen Sie selbst eine Quittung! aufkommen, weshalb der Abschluss einer privaten 15
gut zu wissen Beschlussfassung des Von Mag. georg stockinger, Dienstrechtsreferent der AHS-Gewerkschaft georg.stockinger@goed.at Dienststellenausschusses Welche Aufgaben, Rechte und Pflichten hat eigentlich ein Dienststellenausschuss? Zumal im schulischen Alltag die unterschiedlichen die Willensbildung und Beschlussfassung der Perso- Agenden von Personalvertretung und Gewerkschaft nalvertretung stets durch Diskussion im jeweiligen oftmals verwechselt werden, möchte ich mich im fol- Kollegialorgan statt. Daher ist es insbesondere bei genden Artikel den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Wahrnehmung der gesetzlichen Mitwirkungs- des Dienststellenausschusses vor Ort (Personalvertre- rechte (etwa der Zustimmung zu Diensteinteilungen, tung) widmen. dem Einbringen von Vorschlägen an den Vorge- Die Personalvertretung (PV) ist nach dem Willen des setzten oder ggf. dem Verlangen eines § 10 PVG- Personalvertretungsgesetzes (PVG) im Unterschied zur Verfahrens) wichtig, dass sich die Mitglieder der PV Gewerkschaft und den verschiedenen Lehrerorgani- an das richtige Prozedere halten. Für den Dienststel- sationen kein Verein, sondern ein Selbstverwaltungs- lenausschuss (DA) ist dieses einerseits im § 22 PVG körper der öffentlichen Verwaltung, der weisungsfrei „Geschäftsführung des Dienststellenausschusses“ agiert und lediglich der nachprüfenden Aufsicht der und andererseits in der Bundes-Personalvertretungs- staatlichen Verwaltung unterliegt. Diese besondere Geschäftsordnung (PVGO) geregelt.2 Rechtsstellung garantiert den Organen der PV an den Schulstandorten, Ein berufun g von Sitzun gen un d - dem Dienststellenausschuss (DA), Tagesordn un g - den Vertrauenspersonen, Nach § 1 Abs. 1 PVGO sind Personalvertretungsaus- - der Dienststellenversammlung und schüsse wie der Dienststellenausschuss unter Angabe - dem Dienststellen-Wahlausschuss von Zeit und Ort sowie der Tagesordnung schriftlich ein hohes Maß an Mitspracherechten und besonde- und so rechtzeitig einzuberufen, dass die Mitglieder ren Schutz in Ausübung ihrer Tätigkeit – sofern sich die Verständigung spätestens 48 Stunden vor der die gewählten Funktionäre1 ihrer Aufgaben und der Sitzung erhalten. Die Einberufung auf elektronischem dafür verliehenen Rechte bewusst sind, sie aktiv ein- Weg ist einer schriftlichen Einberufung gleichzuhalten. fordern und sich dabei rechtmäßig verhalten. Eine Unterschreitung dieser Frist oder eine mündliche Zu den besonderen Kennzeichen der Personalvertre- (telefonische) Einberufung ist möglich, „wenn der tung gehört u. A., dass sie in wichtigen Fragen stets Einberufung sämtliche Ausschussmitglieder Folge als Kollegialorgan handelt. leisten oder die Abwesenden die Zustimmung zur Abhaltung der Sitzung nachweisbar erklärt haben“3. PV a l s K o l l e g ia l o rga n – B e s c h lu s s Ein zur Sitzung eingeladenes Mitglied hat an ihr teil- fa ssu n g zunehmen bzw. sich entsprechend zu entschuldigen Im Gegensatz zu der Entscheidungsfindung von und kann sich durch ein Ersatzmitglied seiner wahl- Einzelpersonen (z. B. des Dienststellenleiters) findet werbenden Liste vertreten lassen. 16 gymnasium
Die Tagesordnung hat jedenfalls folgende verfahrens- Bei Stimmengleichheit ist die Meinung angenommen, rechtliche Punkte in der folgenden Reihenfolge zu für die der Vorsitzende gestimmt hat, sofern er der stim- enthalten: menstärksten Wählergruppe angehört; andernfalls ist ein Beschluss nicht zustande gekommen. „1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit; 2. Verlesung und eventuelle Ergänzung der Tagesord- PVG-Novel l e 2 0 1 4 – Abstimmun g im nung; Um l aufw eg 3. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung; Mit der letzten PVG-Novelle 2014 wurden eine Anzahl 4. (Anm.: Post-) Ein- und Auslauf. interessanter Änderungen beschlossen: In diesem Erst anschließend ist in die eigentliche Tagesordnung, Zusammenhang vor allem von Interesse sind in die Behandlung von Angelegenheiten, die die Wah- - die Einführung der Beschlussfassung im Umlaufweg in rung der Interessen der zu vertretenden Bediensteten den PV-Organen und betreffen, einzugehen.“4 - die Möglichkeit der elektronischen Einberufung von Sitzungen der PV-Organe. Wichtige Angelegenheiten, die einer Beratung und Beschlussfassung bedürfen, sind eigens in der Tages- Einführung der Möglichkeit der Abstimmung im Umlauf- ordnung anzuführen und nicht unter „Ein- und Auslauf“ weg in den PV-Organen gemäß § 22 Abs. 9 B-PVG oder „Allfälligem“ abzuhandeln.5 Vorsitzende von Dienststellenausschüssen können „Eine Abstimmung über Angelegenheiten, die nicht Beschlussfassungen durch Einholung der Zustimmung Gegenstand der Tagesordnung sind, ist unzulässig“.6 der anderen Mitglieder im Umlaufweg ersetzen. Vor- Es steht aber jedem Mitglied des DA frei, Punkte auf aussetzung der Abstimmung im Umlaufweg ist das die Tagesordnung setzen zu lassen.7 Auch „bestehen Vorliegen eines begründeten Beschlussantrages sowie keine Bedenken dagegen, rein innerorganisatorische Stimmeneinhelligkeit. Die Zustimmung kann mündlich, Maßnahmen, die ihrem Wesen nach keine Vorberei- telefonisch oder in jeder anderen technisch mögli- tung der Ausschussmitglieder erfordern“,8 unter dem chen Weise erteilt werden. Eine nicht schriftlich erteilte Tagesordnungspunkt „Allfälliges“ zu diskutieren und Zustimmung ist in einem Aktenvermerk festzuhalten. abzustimmen. n Über jede Sitzung eines Personalvertretungsausschus- ses ist ein Protokoll zu führen, in dem insbesondere die Anträge und Beschlüsse in wörtlicher Fassung und das 1 Alle personenbezogenen Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Per- sonen männlichen wie weiblichen Geschlechts. ziffernmäßige Ergebnis von Abstimmungen festzuhal- 2 Alle geltenden Gesetze sind im Rechtsinformationssystem des Bundes ten sind.9 (RIS) unter https://www.ris.bka.gv.at/ zu finden. 3 §1 Abs. 2 PVGO. PVAK (24.9.1982, A 15/22): „…Nachweisbar ist in der Regel nur eine schriftliche Zustimmungserklärung, zumindest aber eine solche, die vor mehreren Personen abgegeben wurde“. Bes ch l u ssf ä h i g k e it 4 PVAK (24.3.1981, A 40/80), zitiert nach „Bundes-Personalvertretungsrecht, hg. v. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, 2014, S.563. Der Dienststellenausschuss ist beschlussfähig, wenn er 5 PVAK (24.3.1981, A 40/80), zitiert nach „Bundes-Personalvertretungsrecht, ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens hg. v. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, 2014, S.565. 6 § 12 Abs. 2 PVGO die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Dienststel- 7 § 5 Abs. 1 PVGO 8 PVAK (21.2.1987, A 37/86), zitiert nach „Bundes-Personalvertretungsrecht, Foto: iStock lenausschuss beschließt, soweit im PVG nichts anderes hg. v. Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, 2014, S.560. bestimmt ist, „mit einfacher Mehrheit der abgegebe- 9 § 14 und § 15 PVGO 10 §22 Abs 4 PVG bzw. §13 PVGO nen Stimmen.“10 17
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