Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? - Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern - IHZ

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Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? - Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern - IHZ
Steuerreform und AHV-Finanzierung
Worum geht es eigentlich?
   Donnerstag, 21. Februar 2019
   Hotel Radisson Blu Luzern
Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? - Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern - IHZ
Steuerreform und AHV-Finanzierung

         Konrad Graber

         BDO AG
         Partner und Mitglied des Verwaltungsrates
         Ständerat

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Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? - Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern - IHZ
Beschlusslage

• Februar 2017:
  Stimmvolk lehnt Unternehmenssteuerreform III ab.
• März 2018:
  Botschaft des Bundesrates an das Parlament für eine neue Vorlage: Steuervorlage 17 (SV17)
• Juni 2018:
  Beschluss des Ständerates zu einer Reform der Unternehmensbesteuerung und der
• AHV-Finanzierung (STAF)
• September 2018:
  Beschluss des Nationalrates / Differenzbereinigung
• 26. September 2018 – Schlussabstimmung:
  NR: 112 zu 67 bei 11 Enthaltungen
  SR: 39 zu 4 bei 2 Enthaltungen

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Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? - Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern - IHZ
Ziele und Strategie
Strategie der SV17

Abschaffung der kantonalen       • Einhaltung internationaler politischer
Steuerstatus                       Verpflichtungen

Mix aus neuen Sonderregelungen   • Internationale Wettbewerbsfähigkeit
und Gewinnsteuersenkungen          sicherstellen

Anpassungen im                   • Abbildung der neuen steuerpolitischen
Finanzausgleich                    Realitäten

Ausgewogenheit und               • Steuereinnahmen sichern
sozialer Ausgleich               • Innenpolitische Mehrheitsfähigkeit sichern

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Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? - Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern - IHZ
Entlastungsbegrenzung
               Steuerbarer Gewinn

                Altrechtl.
                Step-up                     Eckwerte
                               Abzug für
                              Eigenfinan-
                Patent-         zierung
                                            • Obligatorisch für die Kantone
                 box                        • Sonderregelungen sollen
                                              nicht zu einer
                              F&E-
                             Abzüge           Nullbesteuerung führen

                      mind. 30% des
                       steuerbaren
                         Gewinns

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Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? - Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern - IHZ
Steuervorlage 17/STAF
Das hat sich im Vergleich zur USR III geändert
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Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? - Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern - IHZ
Steuervorlage 17/STAF
Das hat sich im Vergleich zur SV 17 geändert
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Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? - Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern - IHZ
Anpassungen Ständerat

• AHV-Anpassung: Pro Steuerfranken – ein AHV-Franken
  • Anhebung der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Erhöhung des Beitrags aus der Mehrwertsteuer
  • Erhöhung des Bundesbeitrags
• Abzug für Eigenfinanzierung
• Ermässigung bei der Kapitalsteuer
• Dividendenbesteuerung (70 % Bundessteuer / mind. 50 % Kantone)
• Anpassungen Kapitaleinlageprinzip
• Erhöhung der AHV-Finanzierung statt Erhöhung der Familienzulagen

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Steuerreform und AHV-Finanzierung Worum geht es eigentlich? - Donnerstag, 21. Februar 2019 Hotel Radisson Blu Luzern - IHZ
Anpassungen Ständerat

• Abzug für Eigenfinanzierung
  • Kann von Kantonen eingeführt werden, die an ihrem Hauptort einen Gewinnsteuersatz von
    mindestens 18% aufweisen (kumuliert Bund/Kanton/Gemeinde)
• Ermässigung Kapitalsteuer
  • Auch Eigenkapital, das auf konzerninterne Darlehen entfällt, kann privilegiert besteuert werden
    (freiwillig für die Kantone)

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Anpassungen Ständerat

• Kapitaleinlageprinzip
  • Nur Gesellschaften, die an Schweizer Börsen kotiert sind
  • Rückzahlung von Kapitaleinlagereserven (KER) bleibt steuerfrei, soweit die Gesellschaft im
    gleichen Umfang Dividenden ausschüttet
  • Ausnahmen für Zuzüge und für konzerninterne Rückzahlungen
  • Gleiche Voraussetzungen gelten, wenn KER in Aktienkapital umgewandelt werden
  • Gilt für bestehende wie auch für neu geschaffene KER
  • Bei einer Teilliquidation müssen KER mindestens in gleichem Umfang wie übriges Reserven
    vernichtet werden
  • Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, korrigiert die ESTV den Bestand an KER

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Anpassungen Ständerat

• Finanzierung AHV
  • Erhöhung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge um 0.3% (je 0.15 %) = CHF 1’180 Mio.
  • Vollumfängliche Zuweisung des «Demografieprozents» der Mehrwertsteuer = CHF 520 Mio.
  • Erhöhung des Bundesbeitrags = CHF 300 Mio.
  • Total CHF 2 Mia.

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Die Reform AHV 21 zur Stabilisierung der AHV in der
Vernehmlassung

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AHV 21: die Massnahmen im Überblick

• Vereinheitlichung des Referenzalters 65/65
  • Schrittweise Erhöhung des Frauenalters
    • jährlich um drei Monate, ab dem 2. Jahr des Inkrafttretens der Reform
     Auch in der beruflichen Vorsorge
• Ausgleichmassnahmen für die Frauen
  • Zwei Varianten in der Vernehmlassung
• Flexibilisierung zwischen 62 und 70
     Auch in der beruflichen Vorsorge
• Anreiz für Arbeit über 65
• Zusatzfinanzierung
  • Erhöhung der Mehrwertsteuer um 1,5%-Punkte
  • Reduzierte Erhöhung der Mehrwertsteuer, wenn das Bundesgesetz über die Steuerreform und
    die AHV-Finanzierung angenommen wird

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Schrittweise Erhöhung des Frauenrentenalters

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Die neue Rentenformel

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Flexibilisierung der Pensionierung

• Einführung eines flexiblen Bezuges der Altersleistungen zwischen 62 und 70 Jahren in der
  AHV und in der BV
  • Vorbezug max. 3 Jahre
  • Aufschub max. 5 Jahre
• Schrittweiser Übergang vom Erwebsleben in den Altersrücktritt
  • Teilrenten möglich zwischen 20% bis 80%
• Kürzungssätze und Aufschubszuschläge an die Lebenserwartung
  angepasst

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Zusatzfinanzierung zur finanziellen Stabilisierung der AHV

• Erhöhung der Mehrwertsteuer
  • um 1,5%-Punkte ohne Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)
  • um 0,7%-Punkte mit STAF
• Proportionale Anhebung (ohne STAF)
  • Normalsatz: 7,7% auf 9,2%
  • Sondersatz Beherbergung: 3,7% auf 4,4%
  • Reduzierter Satz: 2,5% auf 3,0%
• Unbefristet, ab Inkrafttreten der Reform

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Massnahmen der STAF zugunsten der AHV

• Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,3%
  • 0,15% Arbeitgeber / 0,15% Arbeitnehmende
     2020: 1,2 Milliarden Franken
• 100% des Demografieprozents gehen an die AHV
  • Heute gehen 17% an den Bund
     2020: 520 Millionen Franken
• Erhöhung des Bundesbeitrags an die AHV
  • von 19,55% auf 20,2% der jährlichen Ausgaben
     2020: 300 Millionen Franken

  Zusatzfinanzierung total: 2 Mrd. Franken / Jahr

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Stabilisierung der AHV für das nächste Jahrzehnt

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Zeitplan für die STAF

• Am 28. September vom Parlament gutgeheissen
• Referendum
  • Ablauf Frist: 17.01.2019
• Volksabstimmung
  • Termin: 19.05.2019
• Geplantes Inkrafttreten: 01.01.2020

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Anpassungen Nationalrat

• KEP «technisch verbessern»
• «Gemeindeartikel»

Schlussabstimmung 26. September 2018
Referendumsfrist 17. Januar 2019
Volksabstimmung 19. Mai 2019

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