Alles über die AHV Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV
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Alles über die AHV Autoren: Andreas Dummermuth Hans Jürg Herren Rolf Lindenmann Herausgeberin: Informationsstelle AHV/IV 3
Inhaltsverzeichnis Vorwort von Alain Berset, Bundesrat 9 1 Die AHV gestern 10 1.1 Wie entstand die AHV? 12 1.2 Wie entwickelte sich die AHV? 13 1.3 Welche AHV-Revisionen gab es seit 1948? 15 2 Die AHV heute – ein Porträt 20 2.1 Was ist die AHV? 22 2.2 Wer ist bei der AHV versichert? 24 2.3 Wie wird die AHV finanziert? 25 2.4 Wie ist die AHV organisiert? 26 2.5 Wer bezahlt Beiträge? 27 2.6 Sind Arbeitnehmende beitragspflichtig? 28 2.7 Sind Selbständigerwerbende beitragspflichtig? 29 2.8 Sind nicht erwerbstätige Personen beitragspflichtig? 32 2.9 Sind erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner beitragspflichtig? 34 2.10 Wie sehen die Beitragssätze im Überblick aus? 34 2.11 Wie lange dauert die Beitragspflicht? 35 2.12 Welche Ausgleichskasse ist zuständig? 35 2.13 Wozu ein Individuelles Konto? 38 2.14 Weshalb eine Versichertennummer? 39 3 Was erwartet die AHV von mir? 40 3.1 Was ist nach der Scheidung zu tun? 42 3.2 Muss ich mich für die Leistungen anmelden? 42 3.3 Was muss ich während des Leistungsbezugs berücksichtigen? 44 4
4 Was kann ich von der AHV erwarten? 46 4.1 Was ist der Mischindex? 47 4.2 Welche Leistungen erhalte ich im Rentenalter? 47 4.3 Wann kann ich meine Altersrente beziehen? 48 4.4 Wann habe ich Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente? 50 4.5 Wann habe ich Anspruch auf eine Waisenrente? 51 4.6 Wie ist das Verhältnis der Renten untereinander? 51 5 Meine Rente – wie hoch und wann? 52 5.1 Wie wird meine Rente berechnet? 53 5.2 Wie entscheidend ist die Beitragszeit? 54 5.3 Wie wird das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen festgelegt? 54 5.4 Wann wird gesplittet, wie wird gesplittet? 55 5.5 Was sind Erziehungs- und Betreuungsgutschriften? 56 5.6 Was ist eine Plafonierung? 57 5.7 Wie wird die Altersrente berechnet? 57 5.8 Wie wird die Hinterlassenenrente berechnet? 64 5.9 Was sind die Folgen von Beitragslücken? 65 5.10 Wie komme ich zu meiner Rente? 67 6 Lebenssituationen 68 6.1 Muss ich während der Lehre AHV-Beiträge bezahlen? 70 6.2 Muss ich während des Studiums AHV-Beiträge bezahlen? 70 6.3 Was machen Weltenbummler am besten? 70 6.4 Wie ist die Regelung im Konkubinat? 71 6.5 Wie ist die Rollenteilung in der Ehe? 71 6.6 Was gilt für die eingetragene Partnerschaft? 72 6.7 Was ist nach der Scheidung? 72 6.8 Wie steht es bei Trennungen? 73 6.9 Ist auch ein Nebenerwerb beitragspflichtig? 73 5
6.10 Muss für Hausdienstarbeit auch AHV abgerechnet werden? 73 6.11 Was muss ich bei Krankheit, Unfall und Invalidität machen? 75 6.12 Was muss ich bei Arbeitslosigkeit machen? 75 6.13 Welche Beiträge muss ich bei vorzeitiger Pensionierung leisten? 75 6.14 Müssen auch Pensionierte Beiträge entrichten? 76 6.15 Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland arbeite? 76 7 Hilflosenentschädigung und Hilfsmittel 80 7.1 Was ist unter Hilflosigkeit zu verstehen? 81 7.2 Wer erhält eine Hilflosenentschädigung der AHV? 81 7.3 Wie hoch ist die Hilflosenentschädigung? 82 7.4 Wie muss ich mich für die Hilflosenentschädigung anmelden? 82 7.5 Wer finanziert die Hilflosenentschädigung? 82 7.6 Was ist der Unterschied zu den Pflegebeiträgen? 83 7.7 Welche Hilfsmittel werden vergütet? 83 7.8 Wie muss ich mich für die AHV-Hilfsmittel anmelden? 83 8 … und wenn meine Mittel nicht ausreichen? 84 8.1 Weshalb braucht es Ergänzungsleistungen (EL)? 85 8.2 Trotz besserer Vorsorge EL? 85 8.3 Wer finanziert die EL? 85 8.4 Welche Personen können EL erhalten? 86 8.5 Welches sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen? 86 8.6 Welche Arten von EL gibt es? 87 8.7 Was wird als Einnahmen angerechnet? 90 8.8 Sind EL auch möglich, wenn noch Vermögen vorhanden ist? 90 8.9 Gibt es eine einzige Berechnung für Ehepaare? 91 8.10 EL und Prämienverbilligung zusammen? 91 8.11 Wie sieht eine EL-Berechnung konkret aus? 92 8.12 Wer deckt die weiteren Krankheits- und Behinderungskosten? 93 8.13 Wie können Krankheitskosten geltend gemacht werden? 94 6
8.14 Radio- und Fernsehgebühren für alle? 94 8.15 Erhalte ich EL automatisch? 94 8.16 Ab wann werden EL ausgerichtet? 95 8.17 Müssen EL zurückerstattet werden? 95 8.18 Papiertiger Meldepflicht? 95 8.19 Wie kann man EL-Entscheide überprüfen? 96 9 Die AHV morgen 98 9.1 Wie wird sich die AHV weiterentwickeln? 99 9.2 Erhalten wir dereinst auch eine AHV-Rente? 99 9.3 Keine Schweiz ohne AHV? 100 9.4 Prägen auch Volksabstimmungen die AHV? 100 9.5 Wie weiter? 100 9.6 Und was können Sie tun? 101 Sachregister «Alles über die AHV» 102 Kantonale Ausgleichskassen 105 Ausgleichskassen des Bundes 106 Verbandsausgleichskassen 106 Interessante Links zur AHV 109 Hilfreiche Publikationen zur 1. Säule 111 7
1.1 Wie entstand die AHV? Bis ins 19. Jahrhundert war die Fürsorge für alte und behinderte Menschen weitgehend Sache von Familienangehörigen, gemeinnützigen Organisationen und der Kirche. Daneben gab es eine rudimentäre und oft restriktive öffentliche Armenfürsorge. Die Industrialisierung führte zur Massenarmut der Fabrikarbeiterfamilien und löste in den 1880er-Jahren erstmals die Frage nach einer eidgenössischen Alters- und Invalidenversicherung (AHV) aus. 1886 verabschiedete der «Schweizerische Grütliverein» erste Grundsätze für eine Alters- und Invalidenversicherung und 1908 fand eine erste interkanto- nale Konferenz über deren Schaffung statt. Im Eidgenössischen Parlament forderte 1912 der St. Galler Nationalrat Heinrich Weber erstmals mit einer Motion die Schaffung einer Alters- und Invalidenversicherung. Am 6. Dezember 1925 stimmten Volk und Stände mit grosser Mehrheit einer Ergänzung der Bundesverfassung durch Art. 34quater und 41ter zu. Damit wurde der Bund beauftragt, auf dem Wege der Gesetzgebung die AHV ein- zuführen. Zugleich erhielt er die Befugnis, auf einen späteren Zeitpunkt auch die Invalidenversicherung einzuführen. Im Juni 1931 hiessen die eidgenössischen Räte ein Ausführungsgesetz zum neuen Verfassungsartikel gut. In der Folge wurde dagegen das Referendum ergriffen und das Gesetz am 6. Dezember 1931 in der Volksabstimmung verworfen. In der nachfolgenden Zeit wirtschaftlicher Krise und politischer Unsicherheit wurde die AHV auf die Warteliste gesetzt. Als wegbereitend erwies sich die im Jahre 1940 eingeführte Lohn- und Ver- dienstersatzordnung für Wehrpflichtige. Bald tauchte nämlich der Gedanke auf, Finanzierungsart und Organisation dieses Solidaritätswerkes könnten nach Kriegsende in der AHV eine Fortsetzung finden. Im Jahre 1944 beauf- tragte der Bundesrat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, die Frage der Einführung einer AHV erneut zu prüfen. Gestützt auf die Vorarbeiten einer Expertenkommission unter dem Vorsitz von Dr. Arnold Saxer, dem damaligen Direktor des Bundesamtes für Sozial versicherungen, konnte der Bundesrat dem Parlament bereits 1946 eine entsprechende Gesetzesvorlage unterbreiten. Am 20. Dezember desselben Jahres wurde diese von der Bundesversammlung verabschiedet. Wiederum wurde das Referendum ergriffen. In der Volksabstimmung vom 6. Juli 1947 stimmte das Schweizervolk dem Bundesgesetz über die AHV mit 862 036 Ja gegen 215 496 Nein bei einer Stimmbeteiligung von 80 % sehr deutlich zu. Am 1. Januar 1948 trat das Gesetz in Kraft. Die AHV als 12
Fundament des Schweizer Sozialversicherungssystems wurde geboren. Mit der neuen AHV verfügte die gesamte Bevölkerung – also neben Arbeitneh- menden auch Selbstständigerwerbende und Nichterwerbstätige – über eine minimale wirtschaftliche Sicherung im Alter und für Hinterbliebene. 1.2 Wie entwickelte sich die AHV? Am 3. Dezember 1972 haben Volk und Stände mit grossem Mehr die Volks initiative der Partei der Arbeit der Schweiz für die Einführung einer «wirk- lichen Volkspension» abgelehnt und dem Gegenvorschlag der Bundes versammlung mit 1 393 797 Ja gegen 418 018 Nein zugestimmt. Mit der Annahme des revidierten Art. 34quater BV wurde das sogenannte Drei-Säu- len-Prinzip als schweizerisches Vorsorgesystem verfassungsmässig verankert. Drei-Säulen-Prinzip 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge Existenzsicherung Fortsetzung der Individuelle Ergänzung gewohnten Lebenshaltung AHV/IV Ergän- Obligato- Über- Gebundene Freie zungs- rische obligato- Vorsorge Vorsorge leistung berufliche rische (Säule 3a) (Säule 3b) Vorsorge berufliche (BVG) Vorsorge Umlageverfahren Kapitaldeckungs- Kapitaldeckungs- verfahren verfahren Abb. 1.1 Der Aufbau des schweizerischen Vorsorgesystems 13
Die AHV als Alters- und Hinterlassenenversicherung leistet: f Altersrenten an Frauen und Männer im Rentenalter f Kinderrenten f Witwen- und Witwerrenten an Frauen und Männer, welche ihren Ehegatten durch Tod verloren haben f Waisenrenten an Kinder, welche einen oder beide Elternteile durch Tod verloren haben f Hilfsmittel und Hilflosenentschädigungen für Altersrentnerinnen und Altersrentner, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind 4.1 Was ist der Mischindex? Die Renten werden der Entwicklung der Löhne und Preise angepasst. Dies geschieht mittels eines sogenannten Mischindexes. Der Mischindex ist der Mittelwert aus Konsumentenpreisindex und Lohnindex des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO). 4.2 Welche Leistungen erhalte ich im Rentenalter? Im Rentenalter erhält jede versicherte Person eine eigene Altersrente. Diese wird aufgrund ihrer eigenen Beitragsdauer und ihres Einkommens festgelegt. Hinzu kommen Gutschriften für die Kindererziehung oder für die Betreuung von pflegebedürftigen Familienangehörigen (Erziehungs- und Betreuungs- gutschriften). Beispiele zur Rentenberechnung finden Sie im à Kapitel 5. Die Summe der beiden Renten eines Ehepaares darf jedoch 150 % der zutreffen- den Maximalrente nicht übersteigen. Verwitwete Bezügerinnen und Bezüger erhalten einen Zuschlag von 20 % zu ihrer Alters- oder Invalidenrente. Der Zuschlag wird jedoch nur bis zum Maximalbetrag der Alters- bzw. Invalidenrente gewährt. Erfüllt eine Person gleichzeitig auch die Voraussetzungen für eine Witwen- oder Witwerrente, wird die höhere der beiden Renten ausgerichtet. Habe ich Anspruch auf eine Kinderrente? Zur Altersrente wird zusätzlich eine Kinderrente ausbezahlt für Kinder bis zum 18. Altersjahr. Sofern diese noch in Ausbildung sind (Schule, Lehre, Stu- dium), kann diese Rente bis zum 25. Altersjahr beansprucht werden. Die Kinderrente beträgt 40 % der entsprechenden Altersrente. Jeder Elternteil hat Anspruch auf eine Kinderrente. Sind beide Elternteile rentenberechtigt, wird die Höhe der Kinderrenten begrenzt (plafoniert). 47
4.3 Wann kann ich meine Altersrente beziehen? Den Zeitpunkt des Leistungsbezuges können Sie teilweise flexibel wählen. Rentenalter und Rentenvorbezug Mit Jahrgang 1956, 1957, 1958, 1959 und 1960 haben Sie folgende Mög- lichkeiten: Frau Mann Rentenkürzung bei Rentenkürzung bei Jahrgang ordentliches Vorbezug um ... ordentliches Vorbezug um ... Rentenjahr 1 Jahr 2 Jahre Rentenjahr 1 Jahr 2 Jahre 6.8 % 13.6 % 6.8 % 13.6 % 1956 2020 2019 2018 2021 2020 2019 1957 2021 2020 2019 2022 2021 2020 1958 2022 2021 2020 2023 2022 2021 1959 2023 2022 2021 2024 2023 2022 1960 2024 2023 2022 2025 2024 2023 Tab. 4.1 Rentenalter und Rentenvorbezug 48
Sachregister «Alles über die AHV» AHV-Ausgleichsfonds 1.3, 2.3 AHV-Ausweis à Versicherungsausweis 2.14 AHV-Nummer à Versichertennummer 2.4, 2.13, 2.14 AHV-Revision 1.3, 9.4 Altersvorsorge 2020 9.4, 9.5 Altersrente 2.1, 3.2, 4ff., 4.5, 5.3, 5.5, 5.7, 5.9, 6.7 f., 6.15, 7.2, 8.8, 8.11, 9.2 Anmeldung 2.5, 2.7f., 2.8., 3.2, 5.5, 5.7 7.4, 7.8, 8.10, 8.14ff. Arbeitgebende 1.1, 2.2ff., 2.10, 2.12f., 3.2, 6.5, 6.9f.,6.13, 6.15, 8.2f. Arbeitnehmende 2.2, 2.5ff., 2.10f., 2.13, 6.10, 6.15 Arbeitslosenversicherung 2.6, 2.9, 6.12, 6.14 Arbeitslosigkeit 2.7, 6.12 Aufwertungsfaktor 5.7f. Ausgleichskasse 2.4ff., 3.1ff., 5.1, 5.7, 5.9ff., 6.1ff., 6.10ff., 7.4, 7.7f., 8.11, 8.15 Ausland 2.2, 2.12, 3.2f., 5.9, 6.15, 7.2, 7.5, 7.8, 8.3f., 8.18 Auslandaufenthalt 3.2f. Ausländerin, Ausländer 8.4 Beitragsdauer 2.13, 4.2 Beitragslücken 2.2, 2.5, 2.8, 5.9, 6.11 Beitragspflicht 2.5ff., 2.11, 3.13f., 5.9, 6.1f., 6.4f., 6.9f., 6.13f., 7.3 Betreuungsgutschrift 1.3, 2.1, 2.13, 4.2, 5.1ff., 5.5, 5.7 Bundesrat 1.1 Bundesverfassung 1.1, 8.1, 8.7 Drei-Säulen-Prinzip 1.2f. Ehe 2.1f., 2.8, 2.11ff., 3.1ff., 4.1ff., 5.1f., 5.4ff., 6.4ff., 7.1f., 8.6., 8.8f., 8.12, 8.17f. Eidgenössische Ausgleichskasse à Ausgleichskasse Eingetragene Partnerschaft 3.2, 4.6, 6.6 Einkommen 2.6ff., 3.1ff., 4.2f.,5.1ff., 6.2, 6.4f., 6.9f., 6.14, 8.1, 8.5, 8.8, 8.15, 8.18 Einsprache 8.19 Entsandte 6.15 Ergänzungsleistungen (EL) 1.2, 3.3, 7.2, 8.1, 8.4, 8.14 Erwerbsersatzordnung (EO) 2.3, 2.6ff., 6.2, 6.10, 6.12ff. Erziehungsgutschrift 3.2, 5.1f., 5.5, 5.7f. Europäische Freihandelszone (EFTA) 2.2, 3.2, 6.15 Europäische Union (EU) 2.2, 3.2, 6.15 Finanzierung 1.1, 2.1, 2.3, 8.3, 9.4 Freibetrag 1.3, 2.5, 2.9, 6.14, 8.8, 8.11 Freiwillige Versicherung 2.12, 6.15 Gebührenpflicht Radio und Fernsehen 8.14 Gratisjahre 5.9 Grenzgängerin, Grenzgänger 2.2, 2.14, 5.4 Gutschriften à Erziehungsgutschrift à Betreuungsgutschrift 102
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