Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer

Die Seite wird erstellt Jens Adler
 
WEITER LESEN
Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Steuertipps
für Existenzgründerinnen
und Existenzgründer

                           www.fm.nrw.de
Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Dokument1   31.05.2006 17:25 Uhr   Seite 1
Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
150603_Existenzgruender    03.06.2015    16:15 Uhr   Seite 1

        Sehr geehrte Existenzgründerinnen und Existenzgründer,

        kleine und mittlere Unternehmen sind für unser Bundesland Nordrhein-Westfalen unentbehrlich. In NRW gibt
        es eine Fülle verschiedenster Produktionsbetriebe, Handwerksfirmen und Dienstleister sowie gute Bedingun­
        gen, solche Unternehmen zu gründen. Überall beweisen Menschen Tag für Tag Mut durch die Gründung eines
        Unternehmens, zeigen Kreativität und Geschäftssinn, behaupten sich auf dem Markt und sichern damit
        Beschäftigung und Wohlstand.

        Kleine und mittelständische Betriebe sind jedoch noch mehr. Sie sind Arbeitgeber steuerpflichtiger Mitarbei­
        terinnen und Mitarbeiter und Ausbildungsstätten für junge Erwachsene, die den ersten Schritt ins Berufsleben
        machen und dabei auf wichtige Erfahrungen angewiesen sind. Mit dem dabei generierten Wissen und ent­
        wickelten Technologien tragen Unternehmen in NRW dazu bei, dass unser Bundesland auch international eine
        erste Adresse in vielen Branchen bleibt. Durch die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in
        steuerpflichtigen Arbeitsverhältnissen tragen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sehr direkt zum Erhalt des
        Wohlstands in unserem Land bei.

        Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Zu den Voraussetzungen für einen nachhaltigen Erfolg von
        Existenzgründerinnen und Existenzgründern gehört neben einem durchdachten Unternehmenskonzept auch
        das steuerliche Know How. Hier möchte die Finanzverwaltung NRW Hürden bei den ersten entscheidenden
        Schritten abbauen.

        Der vorliegende, vollständig aktualisierte Ratgeber „Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgrün-
        der“ soll Ihnen als erste Orientierung dienen. Die Broschüre ergänzt damit die individuelle steuerliche
        Beratung, eine Unterstützung durch das STARTERCENTER NRW oder durch die Kammern und Berufs-
        verbände.

        Für Ihre unternehmerische Tätigkeit wünsche ich Ihnen viel Erfolg.

        Dr. Norbert Walter-Borjans
        Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen
Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
150603_Existenzgruender       03.06.2015        16:15 Uhr      Seite 2

           Impressum

           Herausgeber
           Finanzministerium
           des Landes Nordrhein-Westfalen
           Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
           Jägerhofstraße 6, 40479 Düsseldorf
           Telefon: 0211 4972-2325
           www.fm.nrw.de

           Redaktion
           Ingrid Herden (verantw.), Peter Langer – FM;
           Katharina Conrads, David Floren,
           Marc Neumann, Ursula Nötzel, Renate Quick,
           Rosa Seifert, Sigrid Wagner, Miriam Wied –
           OFD Nordrhein-Westfalen

           Gestaltung und Produktion
           satz & grafik Jürgen Krüger
           Kleinschmitthauser Weg 40
           40468 Düsseldorf
           www.non0815.de

           Fotos
           Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen;
           Jürgen Krüger; Düsseldorf Marketing &
           Tourismus GmbH; IBM Deutschland;
           Vodafone D2 GmbH

           www.fotolia.de – Titelseite: FreshPaint;
           Ilan Amith; jörn buchheim; contrastwerkstatt;
           Eisenhans; Robert Kneschke; Kzenon;
           Anthony Leopold; Minerva Studio;
           Tyler Olson; puje; Orlando Florin Rosu;
           sculpies; vgstudio; Olaf Wandruschka

           Stand: Juni 2015

           Hinweis
           Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen
           herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen/-bewerbern oder Wahlhelferinnen/-helfern wäh­
           rend eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für die Landtags-, Bundestags- und
           Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere
           die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkle­
           ben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der
           Wahlwerbung.
           Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin oder dem Empfänger zu-
           gegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden,
           die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Erlaubt ist
           es jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.
Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
150603_Existenzgruender   03.06.2015    16:15 Uhr   Seite 3

                                  Inhalt

                                  1.      Allgemeines                                                     6
                                  1.1     Steuern: Wer zahlt wann?                                        6
                                  1.2     Gründungszuschuss                                               7

                                  2.      Die Anmeldung eines Unternehmens wird durch die Art
                                          der Tätigkeit bestimmt                                          8
                                  2.1     Wo erfolgt die Anmeldung Ihres Gewerbebetriebs oder
                                          Ihrer freiberuflichen Tätigkeit?                                8
                                  2.2     Was macht eine Neuaufnahmestelle?                               9

                                  3.      Einkommensteuer                                                10
                                  3.1     Welche Pflichten sind zu beachten?                             10

                                  4.      Gewinnermittlung                                               12
                                  4.1     Wie ist der Gewinn zu ermitteln?                               12
                                  4.2     Welche Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bestehen?     16
                                  4.3     Was ist bezüglich der Kassenführung zu beachten?               17

                                  5.      Bauabzugsteuer                                                 18
                                  5.1     Bin ich von der Bauabzugsteuer betroffen?                      18
                                  5.2     Wie kann ich die Einbehaltung der Bauabzugsteuer vermeiden?    18
                                  5.3     Was muss ich beachten, wenn ich selbst Auftraggeber der
                                          Bauleistung bin?                                               19

                                  6.      Lohnsteuer                                                     20
                                  6.1     Welche Formen der Besteuerung gibt es?                         20
                                  6.2     Solidaritätszuschlag                                           22
                                  6.3     Kirchensteuer                                                  22
                                  6.4     Welche Erklärungs- und Zahlungsfristen sind zu beachten?       22
                                  6.5     Elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungsdaten   23
Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
150603_Existenzgruender     03.06.2015   16:15 Uhr   Seite 4

           7.    Umsatzsteuer                                                        24
           7.1   Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?        24
           7.2   Unternehmerbegriff                                                  24
           7.3   Umsätze                                                             25
           7.4   Vorsteuer                                                           30
           7.5   Rechnungserteilung                                                  31
           7.6   Welche Pflichten sind zu beachten?                                  32
           7.7   Wie berechnet sich die an das Finanzamt abzuführende Steuer?        34
           7.8   Besteuerung der Kleinunternehmer                                    34

           8.    Gewerbesteuer                                                       36
           8.1   Wie wird die Gewerbesteuer ermittelt?                               36
           8.2   Was ist bei Verlusten zu beachten?                                  37

           Nützliche Adressen und Links für weitere Informationen                    38

           Anlage    1   – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung                     40
           Anlage    2   – Zuständigkeiten                                           48
           Anlage    3   – Anlage EÜR                                                49
           Anlage    4   – Einnahmenüberschussrechnung                               54
           Anlage    5   – Weg der Ware vom Produzenten zum Kunden                   55
           Anlage    6   – Unternehmerfähigkeit/Unternehmereigenschaft               56
           Anlage    7   – Anforderungen an eine Rechnung                            57
           Anlage    8   – Umsatzsteuer-Voranmeldung                                 58
           Anlage    9   – Umsatzsteuererklärung plus Anlage UR                      60
           Anlage   10   – Besteuerung der Kleinunternehmer                          66

           Anmerkung der Redaktion
           Die nachfolgend verwendeten Rechtsbegriffe sowie die Funktions- und anderen
           Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer gleichermaßen. Die Verwendung
           nur einer Form dient allein dem besseren Verständnis, der besseren Lesbarkeit
           dieser Broschüre.
Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
150603_Existenzgruender    03.06.2015    16:15 Uhr   Seite 5

                                                                                        5

        Der Fragebogen des Finanzamtes
        zur steuerlichen Erfassung

              hre Steuerpflicht als Selbst-    Ihr Finanzamt

       I      ständiger fängt mit dem
              Fragebogen des Finanzamtes
              an. Sie erhalten ihn bei der
              Anmeldung eines Gewerbes,
        im Internet samt Ausfüllhilfe unter
        www.formulare-bfinv.de oder direkt
        vom Finanzamt.
                                               Ihr zuständiges Finanzamt steht
                                               Ihnen für weitere Informationen gerne
                                               zur Verfügung. Sie finden es im Inter­
                                               net unter: www.finanzamt.nrw.de

                                               Sie können sich dort auch telefo­
                                               nisch direkt an die Neuaufnahme-
        Ein Muster finden Sie als Anlage 1     stelle wenden.
        (ab Seite 40 ff.).
                                               Die Finanzämter bieten – teilweise
                                               in Zusammenarbeit mit anderen
                                               Behörden, Verbänden und Instituti­
                                               onen – vielfach besondere Informa­
                                               tionsveranstaltungen für Existenz-
                                               gründer an. Bitte informieren Sie
                                               sich bei Ihrem Finanzamt.
Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
150603_Existenzgruender   03.06.2015   16:15 Uhr    Seite 6

           6

                      Steuerart                    Wer?                                     Wann?

                      Einkommensteuer/             natürliche Personen                      vierteljährliche Vorauszahlung;
                      Kirchensteuer/                                                        Steuererklärung nach Ablauf des
                      Solidaritätszuschlag                                                  Kalenderjahres

                      Umsatzsteuer                 jeder Unternehmer                        monatliche Voranmeldung bei
                                                   (Ausnahme: z. B. Ärzte,                  neugegründeten Unternehmen zwei
                                                   Krankengymnasten)                        Jahre lang; Steuererklärung nach
                                                                                            Ablauf des Kalenderjahres

                      Gewerbesteuer                alle Gewerbetreibenden aus               vierteljährliche Vorauszahlung;
                                                   Industrie, Handel, Handwerk,             Steuererklärung nach Ablauf des
                                                   Dienstleistungen (ausgenommen            Kalenderjahres
                                                   freie Berufe und Landwirtschaft)

                      Lohnsteuer                   jeder Arbeitgeber                        in der Regel zum 10. des Folgemonats

                                                   1. Allgemeines                           Per ELSTER können Sie übermitteln:

                                                   1.1   Steuern: Wer zahlt wann?           – Einkommensteuer-Erklärungen,
                                                                                            – Einnahmenüberschussrechnun­
                                                          hr erster Kontakt mit dem           gen (Anlage EÜR),

                                                   I
                                                          Finanzamt als Selbstständiger     – Umsatzsteuer-Jahreserklärungen,
                                                          entsteht durch den „Fragebo­      – Gewerbesteuer-Erklärungen,
                                                          gen zur steuerlichen Erfas­       – Lohnsteuer-Anmeldungen,
                                                          sung“. Diesen erhalten Sie bei    – Umsatzsteuer-Voranmeldungen,
                                                   der Anmeldung Ihres Gewerbes, im         – Lohnsteuerbescheinigungen,
                                                   Internet (s. Hinweis S. 5) oder direkt   – Elektronische Lohnsteuer-
                                                   vom Finanzamt. Bei der Gründung            abzugsmerkmale (für Arbeit­
                                                   eines Unternehmens stellt sich für         geber),
                                                   Sie die Frage, welche Steuern gezahlt    – Zusammenfassende Meldungen.
                                                   werden müssen, zu welchem Zeit­
                                                   punkt und in welcher Weise das Fi­       Das Programm können Sie als CD-
                                                   nanzamt über die Aufnahme der            ROM bei Ihrem Finanzamt erhalten
                                                   Tätigkeit informiert werden muss.        oder über die Adresse: www.elster.de
                                                   Die oben stehende Übersicht stellt       aus dem Internet herunterladen.
                                                   die wichtigsten Steuerarten dar, die     Das Programm eröffnet die Möglich­
                                                   für einen Unternehmer von Bedeu­         keit, sowohl Jahressteuererklärungen
                                                   tung sind.                               als auch Umsatzsteuervoranmel­
                                                                                            dungen, Dauerfristverlängerungen
                                                   Die Finanzverwaltung bietet für die      und Lohnsteueranmeldungen über
                                                   Erstellung der Steuererklärung am        das Elster-Online-Portal authentifi­
                                                   PC mit dem Programm ELSTER               ziert zu übermitteln. Hierzu ist ein
                                                   (ELektronische STeuerERklärung)          gesondertes Registrierungsverfahren
                                                   eine kostenlose Software an. Sie         erforderlich.
                                                   können Ihre Erklärungsdaten mit
                                                   diesem Programm in verschlüsselter       Weitere Einzelheiten finden Sie unter:
                                                   Form per Internet elektronisch an Ihr    www.elsteronline.de/eportal/
                                                   Finanzamt senden.                        authentisiere.tax
Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
150603_Existenzgruender    03.06.2015    16:15 Uhr   Seite 7

                                                                                                                                  7

        Die aktuellen Steuererklärungsvor-       fachkundige Stelle (zum Beispiel          Die genauen Voraussetzungen, unter
        drucke stehen Ihnen auf den Seiten       Handelskammern oder Steuer-               denen Sie den Gründungszuschuss
        des Formularmanagers des Bundes-         berater) bestätigt werden.                erhalten oder ob für Sie noch eine
        finanzministeriums unter:                                                          Übergangsregelung gilt, erfahren Sie
        www.formulare-bfinv.de zur Verfügung.    Die Auszahlung findet jeweils am          bei der Agentur für Arbeit oder im In-
                                                 Monatsende statt. Die gesamte För-        ternet auf den Seiten des Bundesmi­
                                                 derung erhalten Sie steuerfrei; sie       nisteriums für Arbeit und Soziales unter:
                                                 unterliegt auch nicht dem Progres-        www.bmas.de im Bereich Themen/
        1.2 Gründungszuschuss                    sionsvorbehalt.                           Arbeitsmarkt/Arbeitsförderung/
                                                                                           Gründungsförderung.
        Der Gründungszuschuss im Dritten
        Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)            Steuerermäßigung für Dienst-
        dient der Sicherung des Lebensunter­       und Handwerkerleistungen                 Beispiele
        halts und der sozialen Absicherung in
        der ersten Zeit nach der Gründung.         So mancher Existenzgründer wird          Zu den begünstigten Handwerker-
                                                   sich wundern, dass er einem Kun­         leistungen zählen unter anderem:
        Wenn Sie noch mindestens 150 Tage          den den Auftrag damit schmackhaft        Arbeiten am Dach oder an Garagen;
        einen Anspruch auf Arbeitslosen­           machen kann, dass der Auftragge­         Reparatur/Austausch von Fenstern
        geld I haben, können Sie bei Aufnah­       ber vom Finanzamt eine Steuer-           und Türen; Streichen/Lackieren von
        me einer selbstständigen Tätigkeit         ermäßigung erhält.                       Türen, Fenstern, Wandschränken,
        (Gewerbebetrieb/freier Beruf) einen                                                 Heizkörpern und -rohren; Repara­
        Zuschuss erhalten. Allerdings dürfen       Ab 2003 wurde eine Steuerermäßi-         tur/Austausch von Bodenbelägen
        Sie innerhalb der letzten zwei Jahre       gung für haushaltsnahe Dienstleis-       (zum Beispiel Teppichboden, Par­
        keine Existenzgründungsförderung           tungen eingeführt. Hierzu gehören        kett, Fliesen); Reparatur/Wartung/
        nach dem SGB III bezogen haben. Die        die Reinigung der Wohnung durch          Austausch von Heizungsanlagen,
        Förderung besteht als Ermessens-           einen Reinigungsdienst oder einen        Elektro-, Gas- und Wasserinstalla­
        leistung aus zwei Phasen und kann          selbstständigen Fensterputzer, die       tionen; Modernisierung/Austausch
        maximal 15 Monate gewährt werden:          Inanspruchnahme eines Pflege-            der Einbauküche; Modernisierung
                                                   dienstes oder die Beauftragung           des Badezimmers; Reparatur/War­
                                                   einer Firma mit Gartenpflegearbei­       tung zum Beispiel von Waschma­
                                                   ten wie Rasenmähen oder Hecken-          schine, Geschirrspüler, Herd, Fern­
        Grundförderung                             schneiden. Auch Umzugsdienstleis-        seher, PC im Haushalt des Auftrag-
        Sie erhalten sechs Monate lang eine        tungen für Privatpersonen gehören        gebers; Gartengestaltung, Pflaster-
        Grundförderung in Höhe des bishe­          dazu. Die Steuerermäßigung beträgt       arbeiten.
        rigen Arbeitslosengeld-I-Anspruchs         20 % der Aufwendungen, höchstens
        zuzüglich einer monatlichen Pau­           4 000 ¤. Voraussetzung für die Ge-
        schale von 300 ¤ zur Deckung Ihrer         währung der Steuerermäßigung ist,
        Sozialversicherungsausgaben.               dass der Auftraggeber eine Rech­         Nachweise
                                                   nung erhalten und den Rechnungs-
                                                   betrag überwiesen hat. Barzahlun­        Der Auftraggeber muss dem Finanz­
                                                   gen sind also nicht begünstigt.          amt die Aufwendungen nach Auf-
        Aufbauförderung                                                                     forderung durch Vorlage einer Rech­
        Die Förderung kann um neun Mo­             Seit 2006 ist auch die Inanspruch­       nung und die Überweisung des Rech­
        nate verlängert werden, wenn eine          nahme von Handwerkerleistungen           nungsbetrages durch Vorlage des
        hauptberufliche Geschäftstätigkeit         für Renovierungs-, Erhaltungs- und       Überweisungsträgers nachweisen
        belegt wird. In dieser Zeit erhalten       Modernisierungsmaßnahmen (nicht          können.
        Sie allerdings nur noch die monat­         bei Neubaumaßnahmen), die im
        liche Pauschale in Höhe von 300 ¤.         Haushalt bzw. auf dem Grundstück
        Über diese Verlängerung der Förde­         (des Kunden) erbracht werden, be­
        rung entscheidet die Agentur für           günstigt. Die Steuerermäßigung be­       Kostenaufteilung
        Arbeit.                                    trägt 20 % der Aufwendungen, höchs­
                                                   tens 1 200 ¤. Voraussetzung für die      Begünstigt sind nur Arbeits-, nicht
        Sie müssen zudem nachweisen, dass          Gewährung der Steuerermäßigung           aber die Materialkosten. Sie sollten
        Sie Kenntnisse und Fähigkeiten für         ist, dass der Auftraggeber eine Rech­    daher den Anteil der Arbeitskosten
        die Ausübung einer selbstständigen         nung erhalten und den Rechnungs-         in der Rechnung kenntlich machen.
        Tätigkeit besitzen. Außerdem muss          betrag überwiesen hat. Barzahlun­        Die anteilige Umsatzsteuer ist mit
        ein tragfähiger Geschäftsplan erstellt     gen sind also nicht begünstigt.          begünstigt.
        und dessen Tragfähigkeit durch eine
Steuertipps für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
150603_Existenzgruender   03.06.2015   16:15 Uhr    Seite 8

           8

                                                   2. Die Anmeldung eines Unternehmens wird durch die
                                                      Art der Tätigkeit bestimmt

                                                       2.1 Wo erfolgt die Anmeldung       matisch über Ihre Betriebseröffnung
                                                       Ihres Gewerbebetriebs oder         informiert:
                                                       Ihrer freiberuflichen Tätig-
                                                       keit?                              – die Berufsgenossenschaft,
                                                                                          – die Handwerkskammer (bei Hand-
                                                           eder Gewerbebetrieb (zum         werksberufen),

                                                   J
                                                           Beispiel: Handels-, Indus­     – die Industrie- und Handelskammer,
                                                           trie- und Handwerksbe­         – das Finanzamt.
                                                           trieb) muss beim zustän­
                                                           digen Gewerbe- bzw. Ord­       Freie Berufe (das Steuerrecht ver-
                                                   nungsamt der Stadt oder Gemeinde       wendet hierfür den Begriff „selbst-
                                                   angemeldet werden.                     ständig Tätige“) – zum Beispiel:

                                                   Notwendig ist hierzu Ihr Personal-     – Ärztinnen, Ärzte
                                                   ausweis bzw. Pass sowie eventuell      – Rechtsanwältinnen, Rechtsan­
                                                   besondere Genehmigungen und              wälte
                                                   Nachweise.                             – Künstlerinnen, Künstler
                                                                                          – Schriftstellerinnen, Schriftsteller
                                                   Mit der Gewerbeanmeldung werden        – Wissenschaftlerinnen, Wissen­
                                                   in der Regel folgende Behörden auto­     schaftler
150603_Existenzgruender     03.06.2015    16:15 Uhr    Seite 9

                                                                                                                         9

        müssen nicht bei der Stadt, sondern       Ansprechpartner für Rückfragen zur       Aufbau eines Finanzamts
        bei dem zuständigen Finanzamt an-         Verfügung und sendet Ihnen darüber
        gemeldet werden. Sollten Sie einer        hinaus den Fragebogen zur steuerli­                                Neuaufnahme-
                                                                                                                         stelle
        dieser Berufsgruppen angehören, ist       chen Erfassung bei Aufnahme einer
        grundsätzlich das Finanzamt, in des­      gewerblichen oder selbstständigen                                  Umsatzsteuer-
        sen Bezirk Sie wohnen, Ihr Ansprech­      (freiberuflichen) Tätigkeit in zweifa­                     SGL     voranmeldungs-
                                                                                                                          stelle
        partner. Ihre Mitteilung kann telefo­     cher Ausfertigung zu.
        nisch oder schriftlich erfolgen und ist                                                                      Veranlagungs-
                                                                                                             SGL         stelle
        innerhalb eines Monats nach Aufnah­       Nach Rücksendung dieses Frage-            Vorsteher
        me Ihrer freiberuflichen Tätigkeit        bogens wird Ihnen Ihre persönliche
        vorzunehmen.                              Steuernummer erteilt. Hierüber                             SGL      Außendienste
                                                                                            Geschäfts-
                                                  erhalten Sie eine schriftliche Mit-         stelle
        Für eine persönliche Kontaktaufnah­       teilung.                                                   SGL     Rechtsbehelfs-
        me steht Ihnen der für Sie zuständi­                                                                             stelle
        ge Sachbearbeiter Ihres Finanzamts        Sie helfen Ihrem Sachbearbeiter,
        gerne zur Verfügung.                      wenn Sie bei jeder Kontaktaufnahme                         SGL     Erhebungsstelle
                                                  nicht nur Ihre bisherige Steuernum­
                                                  mer, sondern auch Ihre Identifikati­
                                                                                                                     sonstige Stellen
                                                  onsnummer (IdNr.) bereithalten. Für
                                                                                           SGL = Sachgebietsleiter
        2.2 Was macht eine Neuaufnah-             die Zusendung Ihrer persönlichen
            mestelle?                             IdNr. ist das Bundeszentralamt für
                                                  Steuern (BZSt) zuständig.
        Die Mitteilung über Ihre Betriebs-
        gründung – sei es durch die Gewer­        Neben der Neuaufnahmestelle hat
        beanmeldung oder Ihre persönliche         ein Finanzamt weitere Stellen, die für
        Mitteilung – erhält im Finanzamt die      Sie als Jungunternehmer von Bedeu­
        sogenannte Neuaufnahmestelle.             tung sein können.
        Der Sachbearbeiter in der Neuauf-
        nahmestelle steht Ihnen als erster        ➜   Anlage 2
150603_Existenzgruender   03.06.2015   16:15 Uhr   Seite 10

           10

                                                              3. Einkommensteuer

                                                                            as Einkommensteuer-

                                                              D
                                                                            recht unterscheidet
                                                                            zwei Steuertarife:

                                                              – den Grundtarif für Alleinstehende
                                                                und einzeln veranlagte Ehegatten/
                                                                Lebenspartner,
                                                              – den Splittingtarif für zusammen
                                                                veranlagte Verheiratete/Lebens-
                                                                partner.

                                                              Der Tarif ist gestaffelt, um eine mög­
                                                              lichst leistungsgerechte Besteuerung
                                                              zu gewährleisten.

                                                              Seit dem Jahr 2014 (Grundtarif):
                                                              Grundfreibetrag in Euro        8 354
                                                              Eingangssteuersatz              14 %
                                                              Höchststeuersatz               45 %
                                                              ab einem zu versteuernden
                                                              Einkommen von               250 731

                                                              3.1 Welche Pflichten sind zu
                                                                  beachten?

                                                              Vorauszahlungen
                                                              Während bei einem Arbeitsverhält­
                                                              nis monatlich Lohnsteuer vom Ar­
                                                              beitslohn einbehalten und von Ar­
                                                              beitgeberseite an das Finanzamt
                                                              abgeführt wird, wird bei Unterneh­
                                                              mern Einkommensteuer im soge­
                                                              nannten Vorauszahlungsverfahren
                                                              erhoben und durch einen Einkom­
                                                              mensteuer-Vorauszahlungsbescheid
                                                              festgesetzt.

                                                              Die festgesetzten Vorauszahlungs-
                                                              beträge sind vierteljährlich jeweils
                                                              zum 10. März, 10. Juni, 10. Septem­
                                                              ber und 10. Dezember zu entrichten.

                                                              Bitte beachten Sie, dass der Voraus-
                                                              zahlungsbescheid auch die Festset­
                                                              zung der Vorauszahlungen für das
                                                              Folgejahr beinhaltet.

                                                              Die Vorauszahlungen bemessen sich
                                                              grundsätzlich nach der Einkommen-
                                                              steuer, die sich bei der letzten Veran­
                                                              lagung ergeben hat.
150603_Existenzgruender     03.06.2015     16:15 Uhr   Seite 11

                                                                                                                           11

        Sollten sich im laufenden Kalender­
        jahr Änderungen gegenüber den
        Vorjahreswerten ergeben, können
        Sie jederzeit einen Antrag auf An-
        passung der Vorauszahlungsbeträge
        stellen. Zuständig für die Bearbei­
        tung Ihres Antrages ist der Sachbe­
        arbeiter im Veranlagungsbezirk.

        Bei Betriebsgründungen werden die
        Berechnungsgrundlagen durch den
        Fragebogen zur steuerlichen Erfas­
        sung bei Aufnahme einer gewerbli­
        chen oder selbstständigen (freiberuf-
        lichen) Tätigkeit erfragt. Dabei ist der
        voraussichtliche Gewinn im Eröff­
        nungsjahr durch den Unternehmer
        zu schätzen (vgl. Nr. 3.1 des Vor-
        drucks „Fragebogen zur steuerlichen
        Erfassung“, Seite 44).

        Vorauszahlungen werden nur fest-
        gesetzt, wenn die voraussichtlich zu
        zahlende Einkommensteuer im Ka­
        lenderjahr mindestens 400 Euro be­
        trägt.
                                                   Die elektronische Steuererklärung – ELSTER
        Nach Abgabe Ihrer Einkommen-
        steuererklärung werden im Ein-             Mit der elektronischen Steuererklärung – ELSTER – können Sie ihre
        kommensteuerbescheid die bereits           Steuererklärungen elektronisch zum Finanzamt schicken. Dieses können
        geleisteten Vorauszahlungen auf            Sie mit jeder handelsüblichen Steuererklärungssoftware oder mit dem
        Ihre endgültige Steuerschuld ange­         kostenlosen Programm der Finanzverwaltung „ElsterFormular“ erledigen.
        rechnet.
                                                   ElsterFormular erhalten Sie in einer begrenzten Stückzahl auf CD bei
                                                   Ihrem Finanzamt oder immer in der aktuellsten Version im Internet
                                                   zum Herunterladen unter: https://www.elster.de/elfo_home.php
        Einkommensteuererklärung
        Die Einkommensteuererklärung für           Übermitteln können Sie:
        das abgelaufene Kalenderjahr ist           * Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen, Anlage EÜR
        grundsätzlich bis zum 31. Mai des          * Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen
        Folgejahres bei Ihrem Finanzamt            * Lohnsteuerbescheinigungen, die Elektronischen Lohnsteuerabzugs-
        einzureichen. In Einzelfällen (zum           merkmale (für Arbeitgeber) und die Zusammenfassende Meldung.
        Beispiel bei zwingenden persönli­
        chen Gründen wie schwerer Krank­           Ihre Vorteile:
        heit) kann eine Fristverlängerung          * Dateneingabe in die Steuerformulare am Bildschirm mit Eintragungs­
        über diesen Zeitpunkt hinaus in               hilfen
        Betracht kommen.                           * Übernahme von Vorjahres- bzw. Vormonatsdaten
                                                   * Überprüfung der Eingaben auf formale Fehler
        Sofern Sie Ihre Einkommensteuer-           * Vermeidung von Übertragungsfehlern und Rückfragen durch das
        erklärung durch Angehörige der                Finanzamt
        steuerberatenden Berufe erstellen          * Berechnung der voraussichtlichen Steuer
        lassen, verlängert sich die Abgabe­        * eine Bescheiddatenrückübermittlung, um evtl. Abweichungen von der
        frist bis zum 31. Dezember. Für die           Steuererklärung durch das Finanzamt einfach angezeigt zu bekommen
        Jahre ab 2011 sind Unternehmer             * gesicherte Übermittlung der Steuerdaten über das Internet
        grundsätzlich verpflichtet, ihre           * papierlose Steuererklärung mit einer elektronischen Unterschrift
        Steuererklärungen elektronisch nach           (einmalige Registrierung am ElsterOnline-Portal nötig unter:
        amtlich vorgeschriebenem Datensatz            www.elster.de/eon_home.php)
        zu übermitteln.
150603_Existenzgruender   03.06.2015    16:15 Uhr    Seite 12

           12

           4. Gewinnermittlung                      Die Pflicht zur Buchführung und zur
                                                    Abschlusserstellung durch Betriebs-
           4.1 Wie ist der Gewinn zu                vermögensvergleich ergibt sich für
               ermitteln?                           alle Kaufleute aus dem Handelsge­
                                                    setzbuch.
                           aßgebliche Größe

           M
                           für die Festsetzung      Nach dem Handelsgesetzbuch be­
                           der Einkommen-           steht eine gesetzliche Vermutung,
                           steuer bei Gewerbe-      dass jede Form gewerblicher Tätig­
                           treibenden, Freibe­      keit die Kaufmannseigenschaft be­
           ruflern und Land- und Forstwirten        gründet (§ 1 Abs. 2 HGB). Hierzu
           ist der Gewinn.                          zählen auch sämtliche Formen des
                                                    Handwerks. Ausgenommen sind hier-
           Steuerrechtlich gibt es zwei Metho­      von nach der gesetzlichen Formulie­
           den der Gewinnermittlung:                rung lediglich sogenannte Kleinge­
                                                    werbetreibende; dies ergibt sich aus
           – den Betriebsvermögensvergleich         § 1 Abs. 2 HGB „… es sei denn, dass
             (§ 4 Abs. 1, 5 EStG),                  das Unternehmen nach Art oder Um-
                                                    fang einen in kaufmännischer Weise
           – die Einnahmenüberschussrech­           eingerichteten Geschäftsbetrieb
             nung (§ 4 Abs. 3 EStG).                nicht erfordert“.

                                                    Um diese Frage beantworten zu kön­
           Verpflichtung zur Buchführung            nen, ist das Gesamtbild des jeweili­
           nach dem Handelsgesetzbuch               gen Betriebes entscheidend. Der
           (HGB)                                    klassische Kleingewerbebetrieb, zum
                                                    Beispiel ein Kiosk, erfüllt die o. g.
           Die Art der Gewinnermittlung kann        Merkmale in der Regel nicht. Daher
           grundsätzlich nicht durch den Unter­     besteht für ihn insoweit keine Buch-
           nehmer bestimmt werden.                  führungspflicht nach dem HGB.
150603_Existenzgruender    03.06.2015    16:16 Uhr    Seite 13

                                                                                                                              13

        Er kann allerdings freiwillig durch      Elektronische Bilanz, § 5 b EStG        2012 grundsätzlich durch amtlich
        Eintragung in das Handelsregister                                                vorgeschriebenen Datensatz elek­
        die Kaufmannseigenschaft erlangen        Besteht eine Buchführungspflicht,       tronisch zu übermitteln.
        (§ 2 HGB). Einzelkaufleute, die die      sind die Bilanz und die dazugehörige
        Grenzen des § 241a HGB (500 000 ¤        Gewinn- und Verlustrechnung ab dem      Sofern Ihre Betriebseinnahmen
        Umsatzerlöse/50 000 ¤ Jahresüber-        Jahr 2012 grundsätzlich nach amt­       17 500 ¤ nicht übersteigen, können
        schuss) nicht überschreiten, sind von    lich vorgeschriebenem Datensatz         Sie Ihrer Steuerklärung anstatt des
        der Buchführungspflicht befreit.         elektronisch zu übermitteln. Für das    amtlichen Vordrucks eine formlose
                                                 Jahr 2012 wird eine Abgabe auf Pa­      Gewinnermittlung beifügen.
                                                 pier jedoch noch nicht beanstandet.
                                                 Weitere Informationen finden Sie        Bei der Einnahmenüberschussrech­
        Steuerliche Buchführungspflicht          unter www.esteuer.de oder www.bun­      nung gilt das Zu- und Abflussprinzip.
        nach § 141 der Abgabenordnung (AO)       desfinanzministerium.de/Content/        So führt nicht die Entstehung einer
                                                 DE/Downloads/Broschueren_Bestell­       Forderung zu einem Ertrag, sondern
        Sofern sich keine Buchführungspflicht    service/2012-09-05-E-Bilanz-2012.de     erst der Zufluss des Geldes. Fließt
        nach den Vorschriften des HGB er-                                                kein Geld oder ein sonstiges Wirt-
        gibt, kann sich dennoch für gewerb­                                              schaftsgut zu, liegt keine Betriebs-
        liche Unternehmen und Land- und                                                  einnahme vor. Genauso führen
        Forstwirte nach den Steuergesetzen       Einnahmenüberschussrechnung             Schulden erst bei Bezahlung zu Be-
        eine Verpflichtung zur Buchführung                                               triebsausgaben.
        ergeben. In diesem Fall erhalten Sie     ➜    Anlage 3
        durch das Finanzamt eine Mitteilung                                              Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3
        über den Beginn Ihrer Buchführungs-      Die Einnahmenüberschussrechnung         EStG ist insbesondere für alle freibe­
        pflicht. Sie ist vom Beginn des Wirt-    reichen Sie zusammen mit Ihrer Ein-     ruflich Tätigen anzuwenden.
        schaftsjahres an zu erfüllen, das auf    kommensteuererklärung bei Ihrem
        die Bekanntgabe der Mitteilung folgt.    Finanzamt ein. Sie ist ab dem Jahr      ➜   Anlage 4

                                                                                         Beispiel
          Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG)            Rechtsanwältin Richtig aus Ratingen
                                                                                         schreibt im November 2014 dem
          Beim Betriebsvermögensvergleich wird der Gewinn nach folgendem                 Mandanten A eine Rechnung über
          Schema ermittelt:                                                              5 000 ¤ zuzüglich 950 ¤ Umsatz-
                                                                                         steuer. A zahlt seine Rechnung im
              Betriebsvermögen/Eigenkapital des Betriebes am Ende des Wirt-              Februar 2015.
              schaftsjahres                                                              Die Betriebseinnahme in Höhe von
          –   Betriebsvermögen/Eigenkapital des Betriebes am Ende des voran-             5 950 ¤ ist in der Gewinnermittlung
              gegangenen Wirtschaftsjahres                                               des Kalenderjahres 2015 zu erfassen,
          +   Entnahmen für betriebsfremde Zwecke                                        da der Rechnungsbetrag in 2015 be­
          –   Einlagen aus dem Privatvermögen                                            zahlt wurde (Zufluss). Die Umsatz-
          =   Gewinn                                                                     steuer ist im Zeitpunkt des Zuflusses
                                                                                         ebenfalls als Betriebseinnahme zu
                                                                                         erfassen.

          Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG

          Sofern nach den vorgenannten Ausführungen keine Buchführungspflicht            Betriebseinnahmen
          besteht und Sie auch nicht freiwillig Bücher führen, ermitteln Sie Ihren Ge­
          winn durch Einnahmenüberschussrechnung wie folgt:                              Betriebseinnahmen sind alle Einnah­
                                                                                         men, die durch den Betrieb veran­
            Betriebseinnahmen = Alle Vermögenszuflüsse in Geld oder Geldes-              lasst sind (z. B. Verkauf von Waren,
                                wert, die im Rahmen der betrieblichen/be­                Erbringung von Dienstleistungen usw.).
                                ruflichen Tätigkeit erfolgen.
          – Betriebsausgaben = Aufwendungen, die durch den Betrieb ver-
                                anlasst sind. Kosten der privaten Lebensfüh­
                                rung können steuerlich nicht berücksichtigt              Privatentnahmen
                                werden.
          = Gewinn                                                                       (Privat-)Entnahmen sind alle Wirt-
                                                                                         schaftsgüter (Waren, Erzeugnisse,
150603_Existenzgruender     03.06.2015    16:16 Uhr    Seite 14

           14

           Nutzungen und Leistungen), die Sie         Privater Verbrauch betrieblich/be­
           Ihrem Betrieb für Ihren privaten           ruflich genutzter Gegenstände:
           Haushalt oder für andere betriebs-
           fremde Zwecke im Laufe des Kalen­
           derjahrs entnehmen. Durch private          Beispiel
           Vorgänge darf Ihr Gewinn nicht ge­         Ein Möbelhändler entnimmt seinem
           mindert werden. Die Korrektur er-          Geschäft einen Schrank für seine
           folgt durch Berücksichtigung einer         Wohnung.
           Betriebseinnahme in Ihrer Einnah­
           menüberschussrechnung.                     Eine Rechtsanwältin entnimmt ih­
                                                      rem Büro einen Schreibtisch für
           Es wird unterschieden:                     ihre Kinder.

           Private Verwendung betrieblich/
           beruflich genutzter Gegenstände:           Der Wert, den das Wirtschaftsgut
                                                      unter Berücksichtigung seiner Be-
           Beispiel                                   deutung für das Unternehmen im
           Sie benutzen das für betriebliche/         Zeitpunkt der Entnahme hat, ist als
           berufliche Zwecke angeschaffte Kfz         Betriebseinnahme anzusetzen.
           für Privatfahrten.

           Der als Betriebseinnahme zu erfas­         Betriebsausgaben
           sende Betrag wird für Kfz, die zu
           mehr als 50 Prozent eigenbetrieblich       Betriebsausgaben sind Aufwendun­
           genutzt werden (notwendiges Be-            gen, die durch Ihren Betrieb veran­
           triebsvermögen), grundsätzlich             lasst sind, insbesondere zum Bei-
           durch eine typisierende Methode            spiel Aufwendungen für Warenein-
           (pauschal) ermittelt. Er beträgt mo­       kauf, Werbung, Büromaterial sowie
           natlich 1 Prozent des Brutto-Listen-       das Betriebsfahrzeug. Auch die so-
           preises des Kfz (einschließlich Um-        genannte Absetzung für Abnutzung
           satzsteuer).                               (= Abschreibung oder kurz AfA) ist
                                                      Betriebsausgabe. Durch die Ab-
           Übersteigt der so ermittelte Nut­          schreibung werden Anschaffungs-
           zungswert die tatsächlichen Fahr-          oder Herstellungskosten eines ab-
           zeugkosten inklusive der Absetzung         nutzbaren Wirtschaftsgutes auf die
           für Abnutzung (siehe dazu auch „Be-        Dauer der Nutzung verteilt, wenn
           triebsausgaben“), sind diese anzu­         sich die betriebliche Verwendung
           setzen.                                    erfahrungsgemäß über einen Zeit-
                                                      raum von mehr als einem Jahr er-
           Anstelle der pauschalen Ermittlung         streckt.
           können Sie wahlweise die tatsäch­
           lich für Ihre Privatfahrten angefalle­     Sogenannte „geringwertige Wirt-
           nen Kosten ansetzen. Voraussetzung         schaftsgüter“ können im Jahr der
           hierfür ist allerdings, dass Sie die für   Anschaffung in vollem Umfang als
           das Kfz insgesamt entstehenden Auf-        Betriebsausgaben abgezogen wer-
           wendungen durch Belege und das             den. Es handelt sich hierbei um ab-
           Verhältnis der privaten zu den be­         nutzbare bewegliche Wirtschafts­
           trieblichen Fahrten durch ein Fahr­        güter des Anlagevermögens, die
           tenbuch nachweisen.                        selbstständig nutzbar sind und deren
                                                      Anschaffungs-/Herstellungskosten
           Für Kfz des gewillkürten Betriebsver­      nicht über 410 ¤ liegen (ohne Um-
           mögens (eigenbetriebliche Nutzung          satzsteuer). Wirtschaftsgüter mit
           von mindestens 10 % bis zu 50 %),          Anschaffungs-/Herstellungskosten
           ist die pauschale Ermittlung nicht zu-     über 150 ¤ (ohne Umsatzsteuer)
           lässig. Es müssen die tatsächlich für      sind grundsätzlich in ein besonderes,
           Ihre Privatfahrten angefallenen Kos­       laufend zu führendes Verzeichnis
           ten angesetzt werden.                      aufzunehmen.
150603_Existenzgruender   03.06.2015   16:16 Uhr   Seite 15

                                                                                                                            15

                                             Abweichend davon können abnutz-         raussetzungen sowie der Zweckmä-
                                             bare, bewegliche, selbstständig nutz-   ßigkeit der Inanspruchnahme befra­
                                             bare Wirtschaftsgüter des Anlage-       gen Sie bitte Ihre Steuerberatung.
                                             vermögens, deren Anschaffungs-/         Haben Sie zum Beispiel hohe Anlauf-
                                             Herstellungskosten ohne Umsatz-         verluste, „benötigen“ Sie diese För­
                                             steuer mehr als 150 ¤ und höchstens     derungen nicht.
                                             1 000 ¤ betragen, in einen jahresbe­
                                             zogenen Sammelposten eingestellt        Werbegeschenke, deren Anschaf­
                                             und zusammen über fünf Jahre ab-        fungskosten 35 Euro nicht überstei­
                                             geschrieben werden.                     gen (ohne Umsatzsteuer, soweit
                                                                                     diese als Vorsteuer abgezogen wer-
                                             Kleine und mittlere Betriebe können     den darf; siehe dazu unter „Umsatz-
                                             für die künftige Anschaffung oder       steuer“ Nr. 7.4), sind ebenfalls steu­
                                             Herstellung von abnutzbaren und         erliche Betriebsausgaben. Die Frei-
                                             beweglichen Wirtschaftsgütern einen     grenze von 35 Euro gilt pro Empfän­
                                             Investitionsabzugsbetrag gewinn-        ger pro Jahr.
                                             mindernd abziehen. Dieser beträgt
                                             bis zu 40 % der voraussichtlichen       Auch Bewirtungskosten sind Be-
                                             Anschaffungs- oder Herstellungskos­     triebsausgaben, wenn sie betrieblich
                                             ten. Ab dem Jahr der Anschaffung        veranlasst sind. Der steuerlich zuläs­
                                             oder Herstellung ist darüber hinaus     sige Abzug ist auf 70 % der angemes­
                                             eine Sonderabschreibung von zu­         senen und nachgewiesenen Aufwen-
                                             sätzlich 20 % der Anschaffungs-/        dungen begrenzt.
                                             Herstellungskosten möglich.
                                                                                     Kosten für Werbegeschenke und Be­
                                             Sowohl der Investitionsabzugsbetrag     wirtungsaufwendungen sind nur
                                             als auch die Sonderabschreibung         dann abziehbar, wenn sie einzeln und
                                             sind an gewisse Voraussetzungen         getrennt von den sonstigen Betriebs-
                                             gebunden. Zur Prüfung dieser Vo­        ausgaben aufgezeichnet werden.

                                               Beispiel
                                               Handwerker Hurtig erwirbt am 14.03.2015 für seinen Betrieb eine Schleif-
                                               maschine zum Preis von 2 000 ¤ zuzüglich 380 ¤ Umsatzsteuer. Herr
                                               Hurtig ist zum Vorsteuerabzug berechtigt (siehe dazu unter „Umsatz-
                                               steuer“ Nr. 7.4). Das Wirtschaftsgut hat eine voraussichtliche Nutzungs­
                                               dauer von acht Jahren.

                                               Die als Betriebsausgabe anzusetzende lineare Abschreibung ermittelt sich
                                               wie folgt:

                                               Jahr               Ermittlung                           Betriebsausgabe

                                               2015               2 000 ¤ : 8 Jahre = 250 ¤
                                                                  Im Jahr der Anschaffung ist die
                                                                  AfA monatsgenau zu berechnen:
                                                                  250 ¤ x 10/12 =                      208 ¤
                                               2016 – 2022                                             jeweils 250 ¤
                                               2023                                                    42 ¤

                                               Hinweis
                                               Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2008 und vor dem
                                               01.01.2011 angeschafft/hergestellt worden sind, ist alternativ die degres­
                                               sive Abschreibung möglich.
150603_Existenzgruender    03.06.2015     16:16 Uhr    Seite 16

           16

                                                                                               – Trennung der Entgelte für steuer­
                                                                                                 pflichtige und steuerfreie Um­
                                                                                                 sätze,

                                                                                               – Trennung der Entgelte für steuer­
                                                                                                 pflichtige Umsätze mit unter-
                                                                                                 schiedlichen Steuersätzen,

                                                      Die Aufzeichnungspflichten ergeben       – die Entgelte für steuerpflichtige
                                                      sich aus den §§ 238 bis 246 HGB.           Lieferungen und sonstige Leis-
                                                      Nach diesen Vorschriften ist jeder         tungen, die an den Unternehmer
                                                      Kaufmann verpflichtet, Bücher zu           für sein Unternehmen ausgeführt
                                                      führen und in diesen seine Handels-        worden sind,
           Vorweggenommene Betriebs-                  geschäfte und seine Vermögensver-
           ausgaben                                   hältnisse nach den Grundsätzen ord-      – die Bemessungsgrundlage für
                                                      nungsgemäßer Buchführung darzu­            die Einfuhr und den innergemein­
           Einkommensteuerrechtlich beginnt           stellen.                                   schaftlichen Erwerb.
           Ihr Gewerbebetrieb bzw. Ihre freibe­
           rufliche Tätigkeit bereits mit den         Sofern Sie nicht als Kaufmann buch­      Als gewerblicher Unternehmer sind
           ersten Maßnahmen, die der Vorbe­           führungspflichtig sind oder freiwillig   Sie weiterhin zur Aufzeichnung des
           reitung Ihrer späteren Betätigung          Bücher führen, sind Sie als Unter­       Wareneingangs verpflichtet. Aufzu­
           dienen. Dementsprechend können             nehmer ausdrücklich verpflichtet,        zeichnen sind alle zur Weiterveräu-
           durch Vorbereitungshandlungen              zur Feststellung der Umsatzsteuer        ßerung und zum Verbrauch erworbe­
           entstehende Aufwendungen (soge­            Aufzeichnungen zu machen.                nen Waren (gegebenenfalls unter
           nannte „vorweggenommene Be-                                                         Führung eines Wareneingangsbuchs)
           triebsausgaben“) steuerlich abge­          Zentrale Vorschrift für die Aufzeich­    unter Angabe:
           setzt werden, sofern eine erkennbare       nungspflichten ist der § 22 des Um-
           Beziehung zu den angestrebten Ein-         satzsteuergesetzes (UStG). Eine be­      – des Tages des Wareneingangs
           nahmen nachgewiesen wird.                  stimmte Form ist nicht vorgeschrie­        oder des Datums der Rechnung
                                                      ben. Die Aufzeichnungen müssen so
                                                      beschaffen sein, dass es einem sach­     – des Namens oder der Firma und
                                                      verständigen Dritten in angemesse­         der Anschrift des Lieferers
           Gründungszuschuss                          ner Zeit möglich ist, einen Überblick
                                                      über die Umsätze und die abziehba­       – der handelsüblichen Bezeichnung
           Der Zuschuss (vgl. 1.2, S. 7) ist eine     ren Vorsteuern zu erhalten und die         der Ware
           steuerfreie Einnahme und nicht in          Grundlage für die Steuerberechnung
           Ihrer Gewinnermittlung zu erfassen.        festzustellen.                           – des Preises der Ware

                                                      Aus den Aufzeichnungen müssen            – eines Hinweises auf den Beleg.
                                                      zum Beispiel zu ersehen sein:
           4.2 Welche Aufzeichnungs- und                                                       Die Buchführungsunterlagen, Auf-
               Aufbewahrungspflichten                 – die vereinbarten Entgelte für die      zeichnungen und sonstigen Unterla­
               bestehen?                                ausgeführten Lieferungen und           gen (zum Beispiel Rechnungsbelege,
                                                        sonstigen Leistungen,                  Quittungen) sind grundsätzlich zehn
           Art und Umfang Ihrer Aufzeichnungs-                                                 Jahre aufzubewahren (§ 147 Abga­
           pflichten sind davon abhängig, ob Sie      – die vereinnahmten Entgelte und         benordnung). Zehn Jahre lang aufzu­
           als Kaufmann nach Handelsrecht               Teilentgelte für noch nicht ausge­     bewahren sind nach § 14 b UStG auch
           (HGB) zur Buchführung und Ab-                führte Lieferungen und sonstige        alle Rechnungen, die der Unterneh­
           schlusserstellung verpflichtet sind.         Leistungen,                            mer ausstellt oder erhält.
150603_Existenzgruender    03.06.2015   16:16 Uhr    Seite 17

                                                                                         17

        4.3 Was ist bezüglich der Kassen-
            führung zu beachten?

        Insbesondere in Branchen mit traditi­   Weiterhin gilt für die Kassenaufzeich­
        onell vielen Barzahlungsvorgängen –     nungen grundsätzlich die Einzelauf-
        wie im gesamten Einzelhandel und        zeichnungspflicht sämtlicher Vor­
        der Gastronomie – kommt der Kas­        gänge.
        senführung innerhalb der Buchfüh­
        rung eine besondere Bedeutung zu.       Im Zusammenhang mit elektroni­
                                                schen Registrierkassen bzw. PC-ge­
        Bitte beachten Sie, dass die Kassen-    stützten Kassensystemen gelten be­
        führung die Höhe Ihrer Bareinnah­       sondere Aufzeichnungs- und Aufbe­
        men und Barausgaben dokumentiert        wahrungspflichten, auf die jedoch
        und deshalb eine wichtige Grundlage     aufgrund deren Komplexität in dieser
        für Ihre Gewinnermittlung darstellt.    Broschüre nicht näher eingegangen
                                                werden kann.
        Daher sollen die Kasseneinnahmen
        und -ausgaben täglich festgehalten
        werden (§ 146 Abgabenordnung).
150603_Existenzgruender   03.06.2015   16:16 Uhr    Seite 18

           18

                                                   5. Bauabzugsteuer

                                                   5.1 Bin ich von der Bauabzug-
                                                       steuer betroffen?

                                                                 eit dem 01.01.2002

                                                   S
                                                                 müssen Unternehmer,
                                                                 die Bauleistungen für
                                                                 einen anderen Unter­
                                                                 nehmer im Sinne des
                                                   Umsatzsteuergesetzes oder eine         5.2 Wie kann ich die Einbehaltung
                                                   juristische Person des öffentlichen        der Bauabzugsteuer ver-
                                                   Rechts erbringen, mit der Einbehal­        meiden?
                                                   tung einer Bauabzugsteuer durch die
                                                   Auftraggeber rechnen. Unter Bau-       Sie können sich als Bauunternehmer
                                                   leistungen versteht man alle Tätig­    von Ihrem Finanzamt eine sogenann­
                                                   keiten, die im Zusammenhang mit        te „Freistellungsbescheinigung“ aus-
                                                   der Herstellung, Instandsetzung, Än-   stellen lassen. Damit Ihr Auftragge­
                                                   derung oder Beseitigung von Bau-       ber von der Einbehaltung der Bau-
                                                   werken anfallen. Die Auftraggeber      abzugsteuer absieht, müssen Sie ihm
                                                   müssen grundsätzlich 15 % der          bei Auftragserteilung eine Kopie die­
                                                   Rechnungssumme einbehalten und         ser Freistellungsbescheinigung vor-
                                                   an das Finanzamt abführen.             legen. Über die Gültigkeit kann er
                                                                                          sich mittels einer Internet-Abfrage
                                                   Die Bauabzugsteuer wirkt wie eine      unter: www.bzst.de im Bereich
                                                   Vorauszahlung auf die Steuerschul-     Steuern National/Bauabzugsteuer
                                                   den des leistenden Unternehmers.       Gewissheit verschaffen.

                                                    Die Bauabzugsteuer

                                                    ist 2001 eingeführt worden, um
                                                    illegale Betätigungen im Bauge­
                                                    werbe einzudämmen.

                                                    Nach dem Wegfall der EU-Binnen-
                                                    grenzen und der größeren Durch-
                                                    lässigkeit der EU-Außengrenzen
                                                    hatten als Folgewirkung auch die
                                                    illegalen Betätigungen zuge­
                                                    nommen.

                                                    Ziel der Bauabzugsteuer ist unter
                                                    anderem die Stärkung der über-
                                                    wiegend vom Mittelstand gepräg­
                                                    ten Baubranche und damit die
                                                    Sicherung sozialversicherungs­
                                                    pflichtiger Arbeitsplätze.
150603_Existenzgruender   03.06.2015   16:16 Uhr   Seite 19

                                                                                                                      19

                                                                                   Beispiel

        5.3 Was muss ich beachten, wenn                                            Richard Reich lässt an seinem Mehr-
            ich selbst Auftraggeber der                                            familienhaus das Dach renovieren.
            Bauleistung bin?                                                       Die Rechnung des Dachdeckers
                                                                                   beträgt 16 000 ¤ + 3 040 ¤ Um-
        Grundsätzlich unterliegen nur jene                                         satzsteuer. Eine Freistellungsbe­
        Bauleistungen dem Steuerabzug, die                                         scheinigung für Bauleistungen
        Sie für Ihr eigenes Unternehmen be­                                        hat der Dachdecker Richard Reich
        ziehen. Sie müssen den Steuerabzug    Nähere Informationen enthält das     nicht vorgelegt.
        nicht vornehmen, wenn Ihnen ent­      Merkblatt zum Steuerabzug bei
        weder eine Kopie der Freistellungs-   Bauleistungen, das Sie im Internet   Richard Reich hat 15 % der Rech­
        bescheinigung des Bauunternehmers     unter: www.formulare-bfinv.de im     nungssumme einschließlich Um-
        vorliegt oder wenn die voraussicht­   Bereich Formularcenter unter         satzsteuer (= 2 856 ¤) einzube­
        liche Rechnungssumme des Bauun­       Steuerformulare/Einkommensteuer/     halten und an das für den Dach­
        ternehmers in einem Jahr 5 000 ¤      Bauabzugsteuer abrufen können        decker zuständige Finanzamt ab-
        nicht übersteigt.                     oder bei Ihrem Finanzamt erhalten.   zuführen.
150603_Existenzgruender    03.06.2015    16:16 Uhr    Seite 20

           20

           6. Lohnsteuer                             Personen, die Arbeitslohn aus einem     Bei maschineller Lohnabrechnung
                                                     abhängigen Dienstverhältnis be­         darf die Lohnsteuer nach einer stu­
                      ohnsteuer ist die Steuer,      ziehen.                                 fenlosen Tarifformel ermittelt wer-

           L
                      die Sie als Arbeitgeber                                                den. Arbeitgeber, die kein eigenes
                      für Rechnung des Arbeit­                                               Lohnabrechnungsprogramm verwen-
                      nehmers an das Finanz­                                                 den, können ein solches Programm
                      amt abzuführen haben.          6.1 Welche Formen der Besteue-          von privaten Anbietern erwerben.
           Bemessungsgrundlage für die Be-               rung gibt es?
           steuerung ist der Arbeitslohn. Ar­                                                Ohne maschinelle Lohnabrechnung
           beitslohn sind alle Einnahmen, die        Besteuerung nach Lohnsteuerab-          ist die Lohnsteuer aus den Lohnsteu­
           dem Arbeitnehmer aus seinem Be­           zugsmerkmalen                           ertabellen zu entnehmen, die Sie u. a.
           schäftigungsverhältnis zufließen.         Die Höhe der Lohnsteuer, des Solida­    im Buchhandel erwerben können.
                                                     ritätszuschlags und ggf. der Kirchen-
           Dazu gehören unter anderem Löhne,         steuer richtet sich nach den Lohn-      a) Grundsätzlich ist für alle Arbeit­
           Gehälter, Provisionen, Leistungen         steuerabzugsmerkmalen des Arbeit­          nehmer die allgemeine Lohn-
           für die Zukunftssicherung Ihres Ar­       nehmers. Diese werden von der Fi­          steuertabelle anzuwenden.
           beitnehmers, Jubiläumszuwendun­           nanzverwaltung im ELStAM-Verfah­
           gen, Entlohnung für Überstunden,          ren (Verfahren der Elektronischen       b) Lediglich für Arbeitnehmer, die
           Abfindung wegen Auflösung des             LohnSteuerAbzugsMerkmale) i. d. R.         nicht der Sozialversicherungs-
           Arbeitsverhältnisses sowie Sach­          elektronisch zum Abruf bereitge­           pflicht unterliegen, kommt die
           bezüge (zum Beispiel private Pkw-         stellt. Weitere Informationen finden       besondere Lohnsteuertabelle in
           Nutzung). Arbeitnehmer sind solche        Sie unter www.elster.de.                   Betracht.
150603_Existenzgruender    03.06.2015    16:16 Uhr    Seite 21

                                                                                                                           21

        c) Unter bestimmten Voraussetzun­            Ersatz einer unvorhersehbar aus-      Eine geringfügig entlohnte Be­
           gen können die Steuerabzugs-              gefallenen Arbeitskraft).             schäftigung im Sinne des Sozial-
           beträge pauschal ermittelt wer-                                                 versicherungsrechts liegt vor,
           den – mit der Folge, dass Sie als                                               wenn das Arbeitsentgelt regel-
           Arbeitgeber grundsätzlich die                                                   mäßig im Monat 450 ¤ nicht
           Pauschalsteuer zu übernehmen         Pauschalierung der Lohnsteuer              übersteigt. Auf die wöchentliche
           haben. Der pauschal versteuerte      für geringfügig entlohnte Be-              Stundenzahl von bisher 15 Stun­
           Arbeitslohn sowie die darauf ent­    schäftigte                                 den kommt es nicht mehr an.
           fallende Steuer bleiben bei der
           Einkommensteuer-Veranlagung          Die Pauschalierung der Lohnsteuer
           des Arbeitnehmers außer Ansatz.      bei den geringfügig entlohnten Be­
                                                schäftigungsverhältnissen knüpft
            Dies gilt auch dann, wenn die       seit dem 01.04.2003 eng an die
            Pauschalsteuer zulässigerweise      sozialversicherungsrechtlichen Re-
            im Innenverhältnis auf den Ar­      gelungen an.
            beitnehmer abgewälzt wird.
                                                a) Für Beschäftigte, die nach So­
                                                   zialversicherungsrecht als ge­
                                                   ringfügig entlohnte Arbeitneh­
        Pauschalierung der Lohnsteuer für          mer anzusehen sind (Beschäf­
        kurzfristig Beschäftigte                   tigte in sog. Mini-Jobs) und für
                                                   die ein Pauschalbeitrag von 15 %
        Beschäftigen Sie Aushilfskräfte, so        zur Rentenversicherung abge­
        kann unter Verzicht auf den Abruf          führt wird, können Sie als Ar­
        von elektronischen Lohnsteuerab­           beitgeber unter Verzicht auf den
        zugsmerkmalen die Lohnsteuer mit           Abruf von elektronischen Lohn-
        einem Pauschsteuersatz von 25 %            steuerabzugsmerkmalen die
        erhoben werden.                            Lohnsteuer mit einem Pausch­
                                                   steuersatz von 2 % des maßge-
        Voraussetzung ist, dass                    benden Arbeitslohnes erheben
                                                   (beinhaltet Solidaritätszuschlag
        – die Arbeitnehmer nur kurzfristig         und Kirchensteuer).
          beschäftigt werden und
                                                     Die Pauschsteuer ist nicht an
        – der durchschnittliche Stunden-             Ihr zuständiges Finanzamt zu
          lohn nicht mehr als 12 ¤ be­               zahlen, sondern wird zusammen
          trägt.                                     mit den Pauschalabgaben zur
                                                     Renten- und Krankenversiche­
                                                     rung an die Minijob-Zentrale in
        Eine kurzfristige Beschäftigung liegt        45115 Essen entrichtet.
        vor, wenn

        – der Arbeitnehmer bei Ihnen gele­
          gentlich, nicht regelmäßig wieder-
          kehrend beschäftigt wird,

        – die Dauer der Beschäftigung 18
          zusammenhängende Arbeitstage            Mini-Jobs
          nicht übersteigt und
                                                  Um geringfügig entlohnte Beschäftigungen bzw. Beschäftigungen in so-
        – der Arbeitslohn während der Be­         genannten Mini-Jobs kümmert sich die Minijob-Zentrale der Deutschen
          schäftigungsdauer 62 ¤ durch­           Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie ist die zentrale Service-
          schnittlich je Arbeitstag nicht         stelle für alle gerinfügigen Beschäftigungen in Deutschland.
          übersteigt oder
                                                  Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, zum Meldevefahren,
        – die Beschäftigung zu einem un­          zu Beitragszahlungen usw. finden Sie auch im Internet unter:
          vorhersehbaren Zeitpunkt sofort         www.knappschaft.de (Stichwort: Minijob-Zentrale) oder unter:
          erforderlich wird (zum Beispiel         www.minijob-zentrale.de
150603_Existenzgruender    03.06.2015   16:16 Uhr    Seite 22

           22

                                                    6.2 Solidaritätszuschlag                Arbeitnehmer keiner oder keiner er-
                                                                                            hebungsberechtigten Kirche angehört.
                                                    Der Arbeitgeber hat bereits im Lohn-
                                                    steuerabzugsverfahren den Solidari­
                                                    tätszuschlag zur Lohnsteuer einzu­
                                                    behalten. Dieser beträgt im Regelfall   6.4 Welche Erklärungs- und Zah-
                                                    5,5 % der sich – gegebenenfalls unter       lungsfristen sind zu beachten?
                                                    Berücksichtigung der steuerlichen
                                                    Freibeträge für Kinder – ergebenden     Die Lohnsteuer ist grundsätzlich
                                                    Lohnsteuer. In den Fällen der Pau­      nach amtlich vorgeschriebenem
                                                    schalierung der Lohnsteuer beträgt      Datensatz auf elektronischem Weg
                                                    der Solidaritätszuschlag stets 5,5 %    authentifiziert beim Finanzamt zu
                                                    der pauschalen Lohnsteuer. Lediglich    den aus der unten stehenden Tabelle
                                                    im Pauschsteuersatz von 2 % ist der     ersichtlichen Terminen anzumelden
                                                    Solidaritätszuschlag enthalten.         und zu entrichten (Abgabe- und
                                                                                            Fälligkeitszeitpunkt).

                                                                                            Zur Vermeidung unbilliger Härten
                                                    6.3 Kirchensteuer                       kann das Finanzamt auf Antrag zu-
                                                                                            lassen, dass die Lohnsteuer-Anmel­
                                                    Die Kirchensteuer beträgt grund­        dung in herkömmlicher Form – auf
                                                    sätzlich 9 % der Lohnsteuer. In den     Papier oder per Telefax – abgegeben
                Machen Sie als Arbeitgeber von      Fällen der Lohnsteuerpauschalierung     wird. Eine unbillige Härte ist insbe­
                der Möglichkeit der pauschalen      gelten Besonderheiten. Zu beachten      sondere dann anzunehmen, wenn
                Lohnversteuerung keinen Ge-         ist, dass mit der pauschalen Lohn-      dem Arbeitgeber die Schaffung der
                brauch, hat die Besteuerung         steuer von 2 % die Kirchensteuer ab-    technischen Voraussetzungen für die
                nach den individuellen Lohnsteu­    gegolten ist. Dieser Pauschsteuersatz   elektronische Übermittlung nicht zu-
                erabzugsmerkmalen des Arbeit­       ist auch dann anzuwenden, wenn der      zumuten ist.
                nehmers durch elektronischen
                Abruf (ELStAM-Verfahren) zu
                erfolgen.

           b) In Fällen, in denen der Arbeitge­
              ber keinen pauschalen Renten-
              versicherungsbeitrag von 15 %
              zu entrichten hat (zum Beispiel         Höhe der Lohnsteuer                   Anmeldung und Fälligkeit
              bei mehreren geringfügigen Be­
              schäftigungen mit einem Ge-
              samtlohn von mehr als 450 ¤             Vorjahressteuer beträgt mehr          monatlich bis zum 10. des
              monatlich), kann er den Arbeits-        als 4 000 ¤                           Folgemonats
              lohn mit einem Steuersatz von
              20 % der Lohnsteuer (zuzüglich
              Solidaritätszuschlag und gege­          Vorjahressteuer beträgt mehr          vierteljährlich bis zum 10. April,
              benenfalls Kirchensteuer) unter-        als 1 080 ¤, jedoch nicht             10. Juli, 10. Oktober des laufenden
              werfen. Voraussetzung ist, dass –       mehr als 4 000 ¤                      Jahres und 10. Januar des Folge-
              bezogen auf das einzelne Arbeits-                                             jahres
              verhältnis – die Geringfügigkeits­
              grenze von 450 ¤ nicht über-
              schritten wird. Eine Stunden-           Vorjahressteuer beträgt nicht         jährlich bis zum 10. Januar des
              lohngrenze – wie die bei kurzfris­      mehr als 1 080 ¤                      Folgejahres
              tig Beschäftigten von 12 ¤ – ist
              nicht zu beachten. Auch in die­
              sen Fällen ist an Stelle der Pau­
              schalversteuerung die Möglich­
              keit der individuellen Besteue­
              rung durch Abruf der elektroni­
              schen Lohnsteuerabzugsmerk-
              male gegeben.
150603_Existenzgruender    03.06.2015    16:22 Uhr   Seite 23

                                                                23

        Bitte beachten Sie, dass die ange­
        meldete Lohnsteuer ohne weitere
        Zahlungsaufforderung zum ge­
        nannten Fälligkeitszeitpunkt zu
        entrichten ist. Bei Zahlung durch
        Banküberweisung gilt eine soge­
        nannte Zahlungsschonfrist von
        drei Tagen.

        Bei Neugründungen im Laufe des
        Kalenderjahres sind die voraus-
        sichtlichen Jahressteuerbeträge
        maßgebend.

        Die pauschale Lohnsteuer von 2 %
        ist an die Bundesknappschaft in
        Essen zu zahlen. Die Zahlungsfris­
        ten hängen vom Zeitpunkt der Fäl­
        ligkeit des Arbeitsentgelts ab.

        6.5 Elektronische Übermittlung
            von Lohnsteuerbescheini-
            gungsdaten

        Scheidet ein Arbeitnehmer aus
        oder wird das Lohnkonto des Ar­
        beitnehmers zum Jahresende ge­
        schlossen, sind die entsprechenden
        Beträge elektronisch an die Finanz-
        verwaltung zu übermitteln. Nähere
        Einzelheiten hierzu finden Sie im
        § 41b EStG.

        Hinweis
        Seit dem 01.01.2009 sind diese
        Daten nur noch authentifiziert an die
        Finanzverwaltung zu übermitteln.
        Weitere Informationen erhalten Sie
        unter: www.elsteronline.de
150603_Existenzgruender    03.06.2015    16:22 Uhr    Seite 24

           24

           7. Umsatzsteuer                           Rechnung zu stellen und an das          7.2 Unternehmerbegriff
                                                     Finanzamt abzuführen. Diese Rech-
           7.1 Was ist der Unterschied               nungen sind grundsätzlich spätes-       ➜   Anlage 6
               zwischen Umsatzsteuer                 tens innerhalb von sechs Monaten
               und Vorsteuer?                        nach Ausführung der Leistung zu         Wer kann Unternehmer sein?
                                                     erstellen. Die notwendigen Angaben
           ➜    Anlage 5                             für Umsatzsteuerzwecke können           „Unternehmer“ ist ein zentraler Be-
                                                     Sie unter Nr. 7.5, Seite 31 f., nach-   griff für die Umsatzsteuer. Er ist
                                                     lesen.                                  Schuldner der Umsatzsteuer, das
                                                                                             heißt, er zahlt die Umsatzsteuer an
                         uf (fast) jeden getätig­                                            das Finanzamt. Nur ein Unterneh­

           A
                         ten Umsatz – zum Bei-                                               mer kann einen Vorsteuerabzug gel-
                         spiel auf Warenverkäufe     Vorsteuer                               tend machen. Der Unternehmer
                         und auf Dienstleistun­                                              muss umsatzsteuerliche Pflichten
                         gen – wird eine Steuer      Andererseits wird dem Unternehmer       erfüllen, zum Beispiel muss er Vor-
           fällig: die Umsatzsteuer. Diese wird      Umsatzsteuer von anderen Unter-         anmeldungen und Jahressteuererklä­
           häufig auch als „Mehrwertsteuer“          nehmern in Rechnung gestellt (zum       rungen abgeben. Als Unternehmer
           bezeichnet.                               Beispiel bei Wareneinkäufen).           kommen Einzelpersonen, Personen-
                                                                                             vereinigungen (zum Beispiel OHG,
           Der Unternehmer muss die von              Diese Steuer darf ein Unternehmer       KG, GbR) und juristische Personen
           ihm ausgeführten Umsätze der Um-          als sogenannte Vorsteuer von seinen     des privaten Rechts (zum Beispiel
           satzsteuer unterwerfen, das heißt er      Zahlungsverpflichtungen gegenüber       GmbH, AG, UG) oder des öffentlichen
           ist grundsätzlich verpflichtet, dem       dem Finanzamt abziehen (Vorsteuer-      Rechts (zum Beispiel Bund, Land,
           Kunden diese Umsatzsteuer in              abzug).                                 Stadt) in Betracht.
Sie können auch lesen