Tarifverbund Libero (TV Libero) - T651.10 Libero-Tarifverbund - Ausgabe: 01.06.2021 - BLS AG
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Änderung gültig ab 1.6.2021 Ziffer Änderungen Geltungsbereich Die Meiringen – Innertkirchen-Bahn wird ab 1. Januar 2021 durch die Zentralbahnen betrieben. Neu: ZB-mib 132 statt KWO-mib 132 0.1.1.2 Aufnahme T600 3.3.1.3 Entwertung der MFK/MTK in der App ergänzt 3.4.1.2 3.6.1.2 9.3 Zonenplan Biel und Umgebung angepasst Diverse Diverse redaktionelle Änderungen 01.06.2021 T651.10 Seite 2
Übergangsbestimmungen Per 13.12.2020 werden die Haltestellen Gümligen, Gunten, Gwatt Deltapark, Kehrsatz und Tägertschi auf die Zonengrenze gelegt sowie die Zonengrenze 115/116 nach Westen verschoben. Kunden, die von diesen Massnahmen profitieren, können ihren bestehenden Libero-Fahrausweis pro rata und ohne Selbstbehalt umtauschen. Die Verbundtarife BeoAbo T651.15 und Bödelibillett T651.18 wurden für den Verkauf ab 15.12.2019 aufgehoben. Alle vor dem 15.12.2019 gekauften Fahrausweise bleiben grundsätzlich bis zu ihrem Verfall mit den alten Tarifbestimmungen und dem alten Geltungsbereich gültig. Weitere Übergangsbestimmungen: Letzter Verkaufstag: Fahrausweis Übergangsbestimmung Verfalldatum: Libero-MFK und MTK Verkauf: 14.12.2019 Alle vor dem 15.12.2019 gekauften Libero Mehrfahrtenkarten und ALLE ZONEN Verfall: gem. Aufdruck Multi-Tageskarten mit dem Geltungsbereich ALLE ZONEN sind auch im neuen Gebiet gültig (ausgenommen grüne Zonen) siehe Ziffer 1. Bödeli-MFK Verkauf: 14.12.2019 MFK ist max. 3 Jahre mit dem alten Geltungsbereich gültig. Verfall: 13.12.2022 Tausch gegen Libero-MFK: pro rata. NDV-MFK für Billette Verkauf: 14.12.2019 MFK ist max. 3 Jahre mit dem alten Geltungsbereich gültig. Verfall: 13.12.2022 Tausch gegen Libero-MFK: Erstattung pro rata. IV-MFK Verkauf: 14.12.2019 Normaler Gebrauch. Verfall: gem. Aufdruck IV-Tageskarten Verkauf: 14.12.2019 Karten sind max. 3 Jahre mit dem alten Geltungsbereich gültig. Verfall: gem. Aufdruck Tausch gegen Libero-Multi-Tageskarte: Erstattung pro rata. Fahrausweise Der Besitzer muss sich an die herausgebende TU oder Pauschal Organisation wenden. 01.06.2021 T651.10 Seite 3
Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen............................................................................................................................. 6 1 Geltungsbereich.............................................................................................................................. 8 2 Allgemeine Bestimmungen ........................................................................................................... 11 2.1 Allgemeines .............................................................................................................................. 11 2.2 Gültigkeiten .............................................................................................................................. 11 2.3 Kurzstrecken ............................................................................................................................ 12 2.4 Lokalzone ................................................................................................................................. 12 2.5 Anschlussfahrausweise ............................................................................................................. 12 2.6 E-Tickets .................................................................................................................................. 13 3 Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise .................................................................. 14 3.1 Kurzstreckenbillette ................................................................................................................... 14 3.2 Einzelbillette ............................................................................................................................. 14 3.3 Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecke ............................................................................................... 15 3.4 Mehrfahrtenkarte für Einzelbillett ................................................................................................ 16 3.5 Tageskarten ............................................................................................................................. 17 3.6 Multi-Tageskarten ..................................................................................................................... 17 3.7 Gruppenfahrausweise ............................................................................................................... 18 4 Bestimmungen für Abonnemente ................................................................................................. 20 4.1 Allgemeines .............................................................................................................................. 20 4.2 Jahres- und Monats-Abo auf SwissPass ..................................................................................... 21 4.3 Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier......................................................................................... 21 4.4 Streckenwechsel, Klassenwechsel ............................................................................................. 21 4.5 Erstattungen ............................................................................................................................. 21 4.6 Ersatz ...................................................................................................................................... 22 4.7 Subventionierte Abo für Bewohner der Stadt Bern....................................................................... 22 4.8 Wahlwege für Abo / Gratiszonen ................................................................................................ 23 5 Pauschalfahrausweise, NDV und Vergünstigungen ...................................................................... 25 5.1 Kinder, Militär, Tiere .................................................................................................................. 25 5.2 GA und TK ............................................................................................................................... 25 5.3 Halbtax-Abo.............................................................................................................................. 25 5.4 seven25-Abo ............................................................................................................................ 25 5.5 Übrige Pauschalfahrausweise .................................................................................................... 25 5.6 Fahrvergünstigung für Reisende mit Behinderung ....................................................................... 26 5.7 FIP-Ermässigungskarte/-Freifahrschein ...................................................................................... 26 6 Spezialfahrausweise ..................................................................................................................... 27 6.1 Schnupper-Abo ......................................................................................................................... 27 6.2 Schulen und Kindergärten der Stadt Bern ................................................................................... 27 6.3 Kindertagesstätten der Stadt Bern.............................................................................................. 28 6.4 Parktickets als Fahrausweis....................................................................................................... 28 6.5 Matchticket / Saisonkarte als Fahrausweis .................................................................................. 29 6.6 Gästekarte Bern – Bern Ticket ................................................................................................... 29 6.7 Gästekarten Interlaken, Beatenberg und Habkern ....................................................................... 30 6.8 Saison-Sportpass Jungfrau Ski Region und TOP4....................................................................... 31 6.9 Dong Shin VIP Pass .................................................................................................................. 31 7 Velo, Gepäck, Kontrolle, Unregelmässigkeiten ............................................................................. 32 7.1 Veloselbstverlad ....................................................................................................................... 32 7.2 Gepäck .................................................................................................................................... 32 7.3 Reisende ohne gültigen Fahrausweis / Missbrauch ..................................................................... 32 8 Preise, Gebühren, Zuschläge ........................................................................................................ 33 8.1 Grundlage für die Preisbildung ................................................................................................... 33 8.2 Einzel- und Gruppenfahrausweise .............................................................................................. 34 8.3 Abonnemente ........................................................................................................................... 36 8.4 Gebühren und Zuschläge .......................................................................................................... 37 01.06.2021 T651.10 Seite 4
9 Zonenpläne / Plans des zones ...................................................................................................... 38 9.1 Gesamtzonenplan / Plan des zones de tout le réseau.................................................................. 38 9.2 Zentrumszonen Bern / Zone centrale Berne ................................................................................ 39 9.3 Zentrumszonen Biel / Zones centrale Bienne .............................................................................. 40 9.4 Zentrumszonen Solothurn / Zone centrale Soleur ........................................................................ 41 9.5 Zentrumszonen Thun / Zone centrale Thoune ............................................................................. 42 10 Anhänge / Annexes .................................................................................................................... 43 10.1 Anhang 1: Haltestellenverzeichnis .......................................................................................... 43 10.2 Annexe 1: Points d’arrêts des entreprises de transport ............................................................ 43 10.3 Anhang 2 : Einzel- und Gruppenfahrausweise.......................................................................... 66 10.4 Annexe 2 : Titres de transport individuels et de groupe ............................................................. 66 10.5 Anhang 3: Muster «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» ........................................................... 74 10.6 Annexe 3. Modèles « Voyage sans titre de transport valable » .................................................. 74 01.06.2021 T651.10 Seite 5
0 Vorbemerkungen 0.1.1 Allgemeines 0.1.1.1 Übergeordnet gelten das Personenbeförderungsgesetz (PBG 745.1), die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB 745.11) sowie die gemeinsamen Tarifnebenbestimmungen (GTNB T600). 0.1.1.2 Soweit in diesem Tarif nichts anderes bestimmt ist, gelten folgende Tarife und Vorschriften T600 Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde T600.3 Fahrvergünstigung für Kinder T600.7 City-Ticket T600.9 Erstattungen T601 Allgemeiner Personentarif T602 Gepäck T650 Strecken-Abo T652 Mehrfahrtenkarten T654 GA, Halbtax, seven25-Abo und Zusatzangebote T657 Modul-Abo V507 Platzreservierung für Gruppen V520 Militär-, Zivilschutz- und Zivildiensttransporte V545 Zahlungsmittel der Schweizerischen Transportunternehmungen sowie nachgeordnet die internen Vorschriften der beteiligten Transportunternehmungen. 0.1.1.3 Ist von „Reisender“, „Kunde“, „Inhaber“ usw. die Rede, so sind darunter Personen beiderlei Geschlechts und Kinder zu verstehen. 0.1.1.4 In den Tarifen des öffentlichen Verkehrs werden nur Bestimmungen aufgeführt, die ausdrücklich gestattet sind. Alles was nicht gestattet ist, wird in den Tarifen nicht erwähnt. 0.1.1.5 Bestimmungen zum Fahrgastrecht siehe T600. 0.1.1.6 Erklärungen zum Datenschutz siehe www.mylibero.ch/datenschutz 0.1.1.7 Abkürzungen: Abo Abonnement BAV Bundesamt für Verkehr CASA Schalter-Verkaufsgerät (alt Prisma) NDV Nationaler Direkter Verkehr (Fahrausweissortiment ganze Schweiz) GA General-Abo KUBA Zentrale Kundendatenbank öV Schweiz TV Libero Tarifverbund Libero MFK Mehrfahrtenkarte öV öffentlicher Verkehr RemitF Reisende mit teilgültigem Fahrausweis RogF Reisende ohne gültigen Fahrausweis POS Verkaufsstelle (Point of Sale) SwissPass Trägermedium für Abo (Libero, Halbtax, GA etc.) T Tarif TK Tageskarte TU Transportunternehmung VöV Verband öffentlicher Verkehr V Vorschriften 01.06.2021 T651.10 Seite 6
0.1.2 Begriffe / Erklärungen 0.1.2.1 Integraler Tarifverbund (ITV) Ein integraler Tarifverbund ist ein Zusammenschluss mehrerer TU eines begrenzten Gebiets, in welchem ein einheitliches und vollumfassendes Tarifsystem (Abo und Einzelfahrausweise) angewandt wird. 0.1.2.2 Abo-Verbund Ein Abo-Verbund ist ein Zusammenschluss mehrerer TU eines begrenzten Gebiets, in welchem Zonenabonnemente angeboten werden. 0.1.2.3 Vollpreis / Reduziert ½ Teilweise werden die Kundengruppen "Erwachsene" statt "Vollpreis" sowie "ermässigt" statt "Reduziert ½" verwendet. Es können beide Namen auf den Fahrausweisen verwendet werden und sie sind gleichbedeutend. 0.1.2.4 Erwachsene Personen, die zum Vollpreis reisen. 0.1.2.5 Kind Kinder ab 6 bis 15.99 Jahre sowie Kinder bis 5.99 Jahre, die ohne Begleitung reisen, bezahlen den Preis Reduziert ½. 0.1.2.6 Jugend Für Jugendliche ab 16 bis 24.99 Jahre werden Abo zum Preis "Jugend" abgegeben. 0.1.2.7 Seniorinnen und Senioren Als Seniorinnen gelten Frauen ab dem 64. Geburtstag. Als Senioren gelten Männer ab dem 65. Geburtstag. 0.1.2.8 Mitnahme von Tieren Für Hunde und kleine zahme Tiere muss der reduzierte Preis 2. Klasse bezahlt werden. Details sind im T600, Ziffer 8 geregelt. 0.1.2.9 Mitnahme von Velos Für ein Velo muss der reduzierte Preis 2. Klasse bezahlt werden. Gilt nicht für alle TU und nur bei ausreichendem Platzangebot. Details sind im T600, Ziffer 7 geregelt. 0.1.2.10 Haltestellen Als "Haltestellen" gelten besetzte und nicht besetzte Haltestellen des öffentlichen Verkehrs. 0.1.2.11 Züge Mit "Züge" sind sinngemäss alle Transportmittel (Bahn, Bus, Tram, Seilbahn etc.) gemeint. 0.1.2.12 Verbund-Fahrausweise Alle auf Grund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise (Einzel-, Gruppen-, Spezialfahrausweise und Abo). 0.1.2.13 Halbtax-Abo Das Halbtax-Abo berechtigt zum Kauf von Einzelfahrausweisen Reduziert ½ innerhalb des Verbundgebiets. 0.1.2.14 GA Das GA berechtigt zur freien Fahrt im ganzen Verbundgebiet (ausser Aufzug Matte-Plattform, AMP). 01.06.2021 T651.10 Seite 7
1 Geltungsbereich 1.1.1.1 Der Geltungsbereich im Libero Tarifverbund wird in 3 Spalten unterteilt («ITV», «Überlappung» sowie «nur Abo») und bestimmt das Fahrausweissortiment. Diese Unterteilung ist auch auf dem Gesamtzonenplan mit gelben, blauen und grünen Farbtönen ersichtlich. 1.1.1.2 Integraler Tarifverbund / gelbe Zonen: Hier wird das gesamte Libero Fahrausweissortiment angeboten (Einzel-, Gruppen-, Spezialfahrausweise sowie Abos). 1.1.1.3 Überlappungen mit anderen Tarifverbünden / blaue Zonen: Für Fahrten innerhalb der blauen Zonen gelten die Fahrausweise des Nachbarverbunds. Für Fahrten in Kombination mit blauen und gelben Zonen gilt das gesamte Libero-Fahrausweissortiment. 1.1.1.4 Abo-Verbund / grüne Zonen: Innerhalb der grünen Zonen sowie in Kombination mit gelben und blauen Zonen werden Libero Abo angeboten. Für Einzelfahrten in die bzw. aus den grünen Zonen gelten die Tarife des nationalen Verkehrs (NDV) oder der betreffenden Transportunternehmung. Geltungsbereich Initialen Code Transportunternehmen / Strecken ITV Über- nur Abo lappung AFA 813 Automobilverkehr Frutigen-Adelboden AG: 31.230 Adelboden – Frutigen – Kandersteg - - X 31.232 Adelboden, Ausserschwand – Unter dem Birg - - X 31.235 Adelboden, Ausserschwand – Alpina - - X 31.241 Kandersteg – Talstat. Sunnbüel - - X 31.242 Kandersteg – Talstat. Oeschinen - - X 31.281 Lenk – Bühlberg - - X 31.283 Lenk – Metschbahnen– Simmenfälle - - X AMP 118 Aufzug Matte-Plattform - - Abo+TK Aare Seeland mobil: ASM-bti 038 Biel/Bienne – Täuffelen – Ins X - - ASM-ltb 128 Ligerz – Prêles X - - ASM-rvo 056 St. Urban Ziegelei – Langenthal – Holzhäusern X - - Holzhäusern – Niederbipp - X - ASM-snb 081 Solothurn – Oberbipp X - - Oberbipp – Niederbipp – Oensingen - X - Automobildienste Aare Seeland mobil: ASM Auto 870 Ganzes Netz, ausgenommen: X - - Altbüron, Post – Grossdietwil, Post - X - BGU 894 Busbetrieb Grenchen und Umgebung: Ganzes Netz X - - BLM 032 Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren: Lauterbrunnen – Grütschalp – Mürren BLM - - X BLS/SBB 500 BLS/SBB Thun-Brig/-Interlaken: Thun – Interlaken Ost X - - Spiez – Kandersteg - - X BLS AG: BLS-bn 034 Bern – Ins – Zihlbrücke X - - BLS-ebt 045 Solothurn – Burgdorf – Thun X - - Hasle-Rüegsau – Langnau / Sumiswald-Grünen X - - BLS-gbs 052 Bern – Schwarzenburg X - - Bern – Belp – Thun X - - BLS-mlb 062 Flamatt – Laupen X - - Kerzers – Fräschels - X - Fräschels – Lyss X - - Busswil – Büren a.A. X - - Konolfingen – Escholzmatt X - - BLS-sez 076 Spiez – Wimmis X - - Wimmis – Zweisimmen - - X BLS-vhb 092 Langenthal – Huttwil – Hüswil X - - BLAG 871 Busland AG: Ganzes Netz X - - BMH 307 Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG: Meiringen – Hasliberg Reuti - - X BOB 035 Berner-Oberland-Bahnen: Interlaken Ost – Wilderswil X - - Wilderswil – Grindelwald / Lauterbrunnen - - X 01.06.2021 T651.10 Seite 8
Geltungsbereich Initialen Code Transportunternehmen / Strecken ITV Über- nur Abo lappung BOGG 793 Busbetrieb Olten-Gösgen-Gäu Oensingen – Neuendorf - X - BSU 883 Busbetrieb Solothurn und Umgebung: Ganzes Netz X - - CJ 043 Chemins de fer du Jura: Tavannes – Tramelan-Dessous X - - Tramelan-Dessous – Les Breuleux-Eglise - X - CJ Auto 833 Service d’automobiles CJ: 22.123 St-Imier gare – hôpital – gare - X - 22.131 St-Imier Longines – St-Imier La Goule - X - 22.123 La Goule – Mont-Tramelan b. Les Breuleux X - - 22.123 Les Breuleux – Mont-Tramelan – Tramelan - X - 22.133 Tramelan – Les Reussilles b. sur Montfaucon - X - 22.133 Tramelan – Lajoux JU Cras-des-Mottes - X - DMB 119 Drahtseilbahn Marzili – Bundesterrasse - - Abo+TK GB 122 Gurtenbahn: Wabern – Gurten Kulm - - Abo+TK GWB 859 Grindelwald Bus AG: 31.121 Männlichenbahn – Bahnhof – Oberer Gletscher - - X 31.122 Gletscherschlucht – Bahnhof – Klusi - - X 31.123 Kirche – Bahnhof – Itramen - - X 31.124 Stutz – Bahnhof – Bodmi (nur Winter) - - X 31.125 Bahnhof – Oberäll (nur Winter) - - X LSMS-lsms 256 Schilthornbahn: Stechelberg – Mürren - - X MOB 064 Chemin de fer Montreux-Oberland Bernois: Saanen – Zweisimmen – Lenk i.S. - - X NHB-bbb 149 Niederhornbahn AG: Beatenbucht – Beatenberg X - - PAG 801 PostAuto AG Bern Mittelland: Alle Linien inkl. Laupen – Bösingen Abzw. Tuftera X - - Berner Oberland: Uetendorf – Gurzelen X - - Uetendorf – Uetendorf TUS X - - Spiez – Krattigen – Aeschi X - - Spiez – Hondrich – Aeschi – Aeschiried X - - Spiez – Spiezwiler – Hondrich – Spiez X - - Spiez – Spiez, Schiffstation X - - Spiez – Faulensee – Leissigen – Interlaken X - - Spiez – Emdthal – Aeschi X - - Interlaken West – Beatenberg X - - Interlaken West – Goldswil – Ringgenberg X - - Ringgenberg – Niederried - - X Interlaken West – Bönigen Erschwanden X - - Bönigen Erschwanden – Iseltwald - - X Ortsbus Interlaken X - - Unterseen – Interlaken – Wilderswil – Gsteigwiler X - - Interlaken West – Habkern X - - Wilderswil – Wilderswil Hotel Heimat X - - Wilderswil Hotel Heimat – Saxeten - - X Lauterbrunnen – Stechelberg - - X Lauterbrunnen – Isenfluh - - X Brienz – Ballenberg – Brienzwiler – Brünig - - X Brünig – Hasliberg Reuti - - X Brienz – Brienz Engi - - X Brienzwiler – Unterbach – Meiringen – Geissholz - - X Innertkirchen – Guttannen - - X Innertkirchen – Gadmen - - X Mülenen – Reichenbach – Frutigen - - X Reichenbach – Kiental Ramslauenen - - X Oey-Diemtigen – Grimmialp - - X Schönried – Gstaad – Gsteig b. Gstaad - - X Gstaad – Lauenen Bochte - - X Gstaad – Turbach - - X Boltigen – Zweisimmen - - X 01.06.2021 T651.10 Seite 9
Geltungsbereich Initialen Code Transportunternehmen /Strecken ITV Überlap- nur Abo pung PAG 801 Ouest: (Fortsetz.) La Neuveville – Le Landeron – Plateau de Diesse X - - Ortsbus/TUM Moutier X - - Moutier – Souboz – Bellelay X - - Moutier – Belprahon – Corcelles BE X - - Moutier – Choindez La Charbonnière X - - Tavannes – Reconvilier – Bellelay X - - Bellelay – Lajoux – Les Genevez - X - Tramelan – Les Reussilles b. sur Montfaucon - X - Nordschweiz: X Solothurn – Oberbalmberg X - - Gänsbrunnen – Welschenrohr - - - Welschenrohr – Oensingen - X - Oensingen – Oberbuchsiten - X - Oensingen – Neuendorf - X - Oensingen – Roggen - X - Balsthal – Passwang - X - Balsthal – Langenbruck - X - Balsthal – Güggel (Naturparkbus Thal) - X - Balsthal – Hinterer Brandberg (Naturparkbus Thal) X - Zentralschweiz: - Escholzmatt – Marbach – Kemmeriboden X - RBS 088 Regionalverkehr Bern – Solothurn: Ganzes Netz X - - RBS Auto 850 Autobusbetrieb RBS: Ganzes Netz X - - SBB 011 Schweizerische Bundesbahnen: Bern – Thun X - - Bern –Konolfingen X - - Bern – Flamatt – Wünnewil X - - Bern – Lyss – Biel/Bienne X - - Bern – Burgdorf – Murgenthal X - - Biel/Bienne – Solothurn – Niederbipp X - - Niederbipp – Oensingen – Oberbuchsiten - X - Oensingen – Balsthal - X - Solothurn – Moutier X - - Biel/Bienne – Grenchen Nord – Moutier X - - Biel/Bienne – Tavannes – Moutier X - - Biel/Bienne – Courtelary X - - Courtelary – Renan BE - X - Biel/Bienne – Le Landeron X - - SMtS 143 Funiculaire St-Imier – Mont-Soleil SA X - - STI 146 STI Bus AG: Ganzes Netz X - - Städtische Verkehrsbetriebe Bern: SVB-Auto 827 Ganzes Stadtnetz X - - SVB/kmb 721 Überlandlinien X - - TPF Auto 834 Service d’automobiles TPF: Schwarzenburg – Heitenried Sodbach X - - Gümmenen – Biberen X - - Boltigen Rohrmoos – Jaunpass – Boltigen - - X Verkehrsbetriebe Biel/Bienne: VB 889 Alle Buslinien X - - VB-be 101 Biel/Bienne – Evilard/Leubringen X - - VB-bm 103 Biel/Bienne – Magglingen/Macolin X - - WAB/LW 150 Wengernalpbahn: Lauterbrunnen – Wengen - - X WETA 7044 Bürgerbus WETA: Aarberg – Walperswil – Epsach – Täuffelen - - nur Abo ZB 086 Zentralbahn: Interlaken Ost – Ringgenberg X - - Ringgenberg – Brünig-Hasliberg - - X ZB-mib 132 Zentralbahn: Meiringen-Innertkirchen-Bahn - - X 01.06.2021 T651.10 Seite 10
2 Allgemeine Bestimmungen 2.1 Allgemeines 2.1.1.1 Für Fahrten, die innerhalb des Integralen Tarifverbunds (ITV) gemäss dem Geltungsbereich in Ziffer 1 beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur Libero-Verbundfahrausweise ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten die Tarife des nationalen Verkehrs (NDV), des betreffenden Tarifverbunds oder der betreffenden TU. 2.1.1.2 Bei Verkehrsunterbrüchen sowie Betriebsstörungen gelten die Bestimmungen gemäss T601, Ziffer 7.3 bzw. Ziffer 7.4. 2.1.1.3 Für Anschlussfahrausweise des nationalen und internationalen Verkehrs gelten die Bestimmungen gemäss T601, Ziffer 8. 2.1.1.4 Die aufgrund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise werden als Verbundfahrausweise bezeichnet. Sie sind bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren. 2.1.1.5 In den Zügen, Trams und Bussen werden keine Verbundfahrausweise ausgegeben (ausgenommen in Bussen bei einzelnen TU). 2.1.1.6 Alle Fahrausweise werden in 2. und 1. Klasse ausgegeben. Ausnahmen: Kurzstreckenfahrausweise und Abo für Kind/Jugend/Senior werden nur in 2. Klasse angeboten. 2.1.1.7 Die Ausgabe von Fahrausweisen sowie Erstattungen ist bei gewissen TU nur beschränkt möglich. 2.1.1.8 Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweise sind in Ziffer 8 aufgeführt. In den Preisen ist die Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Normalsatz inbegriffen. 2.1.1.9 Die Fahrausweise werden zu den am ersten Geltungstag gültigen Preisen verkauft. Sie dürfen frühestens 2 Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden. 2.2 Gültigkeiten 2.2.1.1 Alle Verbundfahrausweise sind innerhalb ihrer räumlichen Gültigkeit (Zonen) gültig. Die zeitliche Gültigkeit ist auf dem Einzelfahrausweis aufgeführt, resp. wird beim Entwerten aufgedruckt. Verbundfahrausweise gelten bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Geltungsdauer erreicht werden kann. 2.2.1.2 Die zeitliche und räumliche Gültigkeit der Abo kann an Billettautomaten, auf swisspass.ch, an bedienten Verkaufsstellen oder beim Zugpersonal in Erfahrung gebracht werden. 2.2.1.3 Ist eine Fahrt mit einem Verbundfahrausweis auf direktem Weg und ohne Unterbruch gemäss Fahrplan nicht innerhalb der Geltungsdauer (gem. Ziffer 3.3.2) möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden. 2.2.1.4 In Zügen sind Verbundfahrausweise nur bis zum letzten bzw. erst ab dem ersten fahrplanmässigen Halteort innerhalb des Verbundgebiets gültig. In Zügen, die planmässig erst ausserhalb des Verbundgebiets wieder anhalten, sind Verbundfahrausweise nicht gültig. In der Gegenrichtung gelten diese Bestimmungen sinngemäss. Details zu Anschlussfahrausweisen siehe Ziffer 2.4. 2.2.1.5 Wenn gemäss Fahrplan auf einzelnen Strecken oder in gewissen Zügen keine Plätze in 1. Klasse angeboten werden, so beschränkt sich die Fahrberechtigung des Inhabers eines Fahrausweises 1. Klasse auf die 2. Klasse (ohne Anspruch auf Erstattung). 2.2.1.6 In den durch Dritte bestellten Extrazügen und -bussen sind die Verbundfahrausweise nur gültig, wenn der Besteller des Extrazuges damit einverstanden ist. 2.2.1.7 Bei Benützung zuschlagspflichtiger Züge und Wagen ist der tarifgemässe Zuschlag zu bezahlen. 2.2.1.8 In den Nachtbus-Angeboten der beteiligten TU werden die Verbundfahrausweise nicht anerkannt. 01.06.2021 T651.10 Seite 11
2.3 Kurzstrecken 2.3.1.1 Für Fahrten mit Einzel- und Gruppenfahrausweisen gelangt zusätzlich der Kurzstreckentarif zur Anwendung. Es gelten die folgenden Anwendungsgrundsätze: Bis 1,5 km Effektivdistanz Bis 6 Haltestellen, Ortsnetz / Stadtnetz / Rundkurs max. 1,5 km Effektivdistanz ASM: Bahn und Bus SVB: Stadtnetz ASM: Langenthal, inkl. Haltestelle (ohne Langenthal) PAG: Gemeindegebiet Lotzwil Unterdorf ASM-ltb: Ligerz – Pilgerweg und Bern SVB: Ortsbus Belp Pilgerweg – Festi RBS Auto: SVB: Ortsbus Münsingen BGU: Überland Gemeindegebiet BGU: Grenchen BLAG: Überland Bern BLAG: Burgdorf und Langnau BLS PAG: Boll – Obermoos BSU PAG: Balm bei Günsberg NHB-bbb: Birchi – Beatenberg PAG: Moutier (TUM) PAG: Alle Regionen ausser RBS: Bolligen Ouest und Zonen 300 und RBS: Ortsbus Lyss 750 RBS: Bahn + Bus STI: ausserhalb Zone 700 und 750 SVB: Überland VB: ausserhalb Zone 300 VB-be: Beaumont – Evilard VB-bm: Hohfluh – Magglingen 2.3.1.2 Unter den Kurzstreckenbereich fallen Fahrziele, für die ein Kurzstreckenbillett (Ziffer 3.1) ab einem Haltepunkt gelöst werden kann. Der Kurzstreckenbereich ist für jede in Frage kommende Haltestelle und jede TU definiert und an jedem Automaten/Verkaufsgerät hinterlegt bzw. abrufbar. 2.3.1.3 Mit einem Kurzstreckenbillett kann nicht umgestiegen werden. Die TU können in Ausnahmefällen von den Anwendungsgrundsätzen abweichen. 2.4 Lokalzone 2.4.1.1 In den Zonen 300 (Biel/Bienne), 700 (Thun) und 750 (Interlaken) kommt eine Lokalzone mit einer separaten Tarifstufe zur Anwendung. 2.4.1.2 Angeboten werden Einzelbillette, MFK, Tageskarten, Multi-Tageskarten und Gruppenfahrausweise. 2.4.1.3 Es gelten die Bestimmungen der Ziffern 3.2, 3.4, 3.5 und 3.6. 2.5 Anschlussfahrausweise 2.5.1 Anschlusszonenfahrausweise innerhalb des integralen Tarifverbunds 2.5.1.1 Bei Anschlussbilletten innerhalb des integralen Libero-Tarifverbunds ist nur die Anzahl zusätzlicher Zonen zu lösen. Beispiel: Ein Kunde reist von Bern nach Burgdorf und besitzt ein Abo für die Zonen 100 und 101. Er kauft am Einsteigeort zusätzlich 3 Zonen, da Gesamtstrecke 5 Zonen. 2.5.1.2 Werden Anschlussbillette für Fahrten in/aus Überlappungsgebiete benötigt, gilt Ziffer 2.5.1.1 sinngemäss. Beispiel: Eine Kundin reist von Solothurn nach Oensingen und besitzt eine MFK für die Zonen 200 und 201. Sie kauft am Einsteigeort zusätzlich 3 Zonen. 01.06.2021 T651.10 Seite 12
2.5.1.3 Die zeitliche Gültigkeit entspricht der Anzahl Zonen der bezahlten Gesamtstrecke. Beispiel: MFK für 2 Zonen und Anschlussfahrausweis für 4 Zonen entspricht der Geltungsdauer für 6 Zonen. Die Gültigkeit ab der Entwertung ist 120 statt 60 Minuten. 2.5.1.4 Anschlussbillette im Entwertungsformat können schon beim Einsteigeort abgestempelt werden. Der aufgedruckte Ausgabeort/Entwerteraufdruck ist eine Orientierung. Das Anschlussbillett ist zusammen mit dem Basisfahrausweis gültig. 2.5.2 Anschlussfahrausweise über die Libero-Verbundsgrenze / ins Abo-Verbundgebiet 2.5.2.1 Für Fahrten über die Libero-Verbundsgrenze oder in das Nur-Abo-Verbundgebiet (grüne Zonen), sind Libero- Fahrausweise nur bis zum letzten fahrplanmässigen Halteort der gekauften Libero-Zonen gültig. In der Gegenrichtung gilt diese Bestimmung sinngemäss. Beispiele: - Kunde mit Abo «alle Zonen» reist mit IC nach Olten. Er benötigt ein Streckenbillett von Bern bis Olten. - Reist gleicher Kunde mit IR, mit Halt in Langenthal, nach Olten, benötigt er ein Streckenbillett ab Langenthal. - Kundin mit Abo Interlaken – Thun reist nach Zweisimmen. Sie benötigt ein Streckenbillett ab Wimmis. 2.6 E-Tickets 2.6.1.1 Libero-Einzelfahrausweise können auch als elektronische Tickets erworben werden. 2.6.1.2 Details sind im T600, Ziffer 3 geregelt. 01.06.2021 T651.10 Seite 13
3 Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise 3.1 Kurzstreckenbillette 3.1.1 Ausgabe 3.1.1.1 Es werden Kurzstreckenbillette zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der 2. Klasse ausgegeben. 3.1.1.2 Kurzstreckenbillette berechtigen für eine einfache Fahrt (keine Rückfahrt). 3.1.1.3 Kurzstreckenbillette sind auch undatiert erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus/Tram sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. 3.1.1.4 Kurzstreckenbillette sind auch als Mehrfahrtenkarte erhältlich (siehe Ziffer 3.3). 3.1.2 Geltungsdauer 3.1.2.1 Kurzstreckenbillette sind ab der Ausgabe oder dem Abstempeln 30 Minuten gültig. 3.1.3 Reiseweg 3.1.3.1 Die Kurzstreckenbillette gelten für eine einfache Fahrt innerhalb des definierten Anwendungsbereichs. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer 2.3. 3.1.4 Preisbildung 3.1.4.1 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8. 3.1.5 Klassenwechsel 3.1.5.1 Es werden keine Klassenwechsel angeboten. 3.1.6 Erstattungen 3.1.6.1 Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 2 vorgenommen. 3.2 Einzelbillette 3.2.1 Ausgabe 3.2.1.1 Es werden Einzelbillette zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in den gelösten Zonen ausgegeben. 3.2.1.2 Einzelbillette sind auch undatiert erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus/Tram sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. 3.2.2 Geltungsdauer 3.2.2.1 Undatierte Einzelbillette im Entwertungsformat werden mit einer Geltungsdauer von einem Jahr ausgegeben. 3.2.2.2 Die Billette berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb der gelösten Zonen: Lokalzone 45 Minuten 1 – 2 Zonen 60 Minuten 3 – 4 Zonen 90 Minuten 5 – 7 Zonen 120 Minuten 8 – 10 Zonen 150 Minuten ab 11 Zonen 180 Minuten 01.06.2021 T651.10 Seite 14
3.2.3 Reiseweg 3.2.3.1 Innerhalb der gelösten Zonen kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen Richtungen gefahren werden. 3.2.3.2 Es werden keine Streckenwechsel angeboten. 3.2.4 Preisbildung 3.2.4.1 Für die Berechnung der Billettpreise ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Ab 15 Zonen bleibt der Preis unverändert. 3.2.4.2 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8. 3.2.5 Klassenwechsel 3.2.5.1 Es werden Klassenwechsel und Multi-Klassenwechsel angeboten. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. 3.2.6 Erstattungen 3.2.6.1 Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 2 vorgenommen. 3.3 Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecke 3.3.1 Ausgabe 3.3.1.1 Es werden Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecke (mit 6 Entwertungsfeldern) zum Vollpreis und Reduziert ½ in der 2. Klasse ausgegeben. 3.3.1.2 Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecke berechtigen zu einfachen Fahrten, keine Rückfahrt! 3.3.1.3 Die Mehrfahrtenkarten sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus/Tram sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln resp. in der App zu entwerten. 3.3.1.4 Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben. 3.3.2 Geltungsdauer 3.3.2.1 Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. 3.3.2.2 Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecken ist 30 Minuten gültig. 3.3.3 Reiseweg 3.3.3.1 Ein entwertetes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecke gilt innerhalb des definierten Geltungsbereichs. Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer 2.3. 3.3.4 Preisbildung 3.3.4.1 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8. 3.3.5 Klassenwechsel 3.3.5.1 Es werden keine Klassenwechsel angeboten. 01.06.2021 T651.10 Seite 15
3.3.6 Erstattungen 3.3.6.1 Erstattungstabelle MFK Kurzstrecke (16.66% Rabatt). Entwertete Felder Erstattung in % 0 100 1 80 2 60 3 40 4 20 5 0 3.3.6.2 Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 3 vorgenommen. 3.4 Mehrfahrtenkarte für Einzelbillett 3.4.1 Ausgabe 3.4.1.1 Es werden Mehrfahrtenkarten (mit 6 Entwertungsfeldern) zum Vollpreis und Reduziert ½ für die gewünschte Anzahl Zonen ausgegeben. 3.4.1.2 Die Mehrfahrtenkarten sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus/Tram sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln resp. in der App zu entwerten. 3.4.1.3 Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben. 3.4.2 Geltungsdauer 3.4.2.1 Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. 3.4.2.2 Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte berechtigt innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb der Anzahl gelösten Zonen: Lokalzone 45 Minuten 1 – 2 Zonen 60 Minuten 3 – 4 Zonen 90 Minuten 5 – 7 Zonen 120 Minuten 8 – 10 Zonen 150 Minuten ab 11 Zonen 180 Minuten 3.4.3 Reiseweg 3.4.3.1 Innerhalb der Anzahl gelöster Zonen kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen Richtungen gefahren werden. 3.4.3.2 Es werden keine Streckenwechsel angeboten. 3.4.4 Preisbildung 3.4.4.1 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8. 3.4.5 Klassenwechsel 3.4.5.1 Es werden Klassenwechsel und Multi-Klassenwechsel angeboten. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. 01.06.2021 T651.10 Seite 16
3.4.6 Erstattungen 3.4.6.1 Erstattungstabelle MFK Einzelbillett (10% Rabatt). Entwertete Felder Erstattung in % 0 100 1 81 2 63 3 44 4 26 5 7 3.4.6.2 Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 3 vorgenommen. 3.5 Tageskarten 3.5.1 Ausgabe 3.5.1.1 Es werden Tageskarten (ausgenommen für Kurzstrecken) zum Vollpreis und Reduziert ½ ausgegeben. Die Tageskarten sind übertragbar und berechtigen zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen. 3.5.1.2 Tageskarten sind auch undatiert erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus/Tram sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln. 3.5.2 Geltungsdauer 3.5.2.1 Undatierte Tageskarten im Entwertungsformat werden mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgegeben. 3.5.2.2 Die Tageskarten sind am Ausgabetag beziehungsweise am Entwertungstag bis 05:00 Uhr des Folgetags gültig. 3.5.3 Reiseweg 3.5.3.1 Die Tageskarten gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen. 3.5.4 Preisbildung 3.5.4.1 Für die Berechnung der Preise der Tageskarte ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Ab 15 Zonen bleibt der Preis unverändert. 3.5.4.2 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8. 3.5.5 Klassenwechsel 3.5.5.1 Es werden Klassenwechsel und Multi-Klassenwechsel angeboten. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. 3.5.6 Erstattungen 3.5.6.1 Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 2 vorgenommen. 3.6 Multi-Tageskarten 3.6.1 Ausgabe 01.06.2021 T651.10 Seite 17
3.6.1.1 Es werden Multi-Tageskarten (ausgenommen für Kurzstrecken) zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in den gelösten Zonen ausgegeben. 3.6.1.2 Die Multi-Tageskarte ist vor Antritt der Fahrt oder im Bus/Tram sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln resp. in der App zu entwerten. 3.6.1.3 Der Inhaber einer Multi-Tageskarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben. 3.6.2 Geltungsdauer 3.6.2.1 Die Multi-Tageskarte wird mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben. 3.6.2.2 Ein abgestempeltes Feld einer Multi-Tageskarte ist am Entwertungstag bis 05:00 Uhr des Folgetages gültig. 3.6.3 Reiseweg 3.6.3.1 Die Tageskarten gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen. 3.6.4 Preisbildung 3.6.4.1 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8. 3.6.5 Klassenwechsel 3.6.5.1 Es werden Klassenwechsel und Multi-Klassenwechsel angeboten. Sie berechtigen zusammen mit einem Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse. 3.6.6 Erstattungen 3.6.6.1 Erstattungstabelle Multi-Tageskarte (0% Rabatt). Entwertete Felder Erstattung in % 0 100 1 83 2 66 3 50 4 33 5 16 3.6.6.2 Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 3 vorgenommen. 3.7 Gruppenfahrausweise 3.7.1 Ausgabe 3.7.1.1 Für die Beförderung von Gruppen gilt, soweit nachstehend nichts oder nicht etwas anderes bestimmt ist, der T600. 3.7.1.2 Jede Gruppe muss von einem verantwortlichen Reiseleiter geführt werden (Mindestalter 16 Jahre). 3.7.1.3 Es werden folgende Gruppenfahrausweise ausgegeben: Gruppen-Einzelbillette Gruppen-Tageskarten 3.7.1.4 Gruppenfahrausweise sind auch undatiert erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder im Tram/Bus sofort nach dem Einsteigen an einem Entwerter abzustempeln. 3.7.1.5 Für Kurzstrecken wird nur die 2. Klasse angeboten. 3.7.1.6 Gruppenbillette sind wegen der Platzreservierung möglichst früh, spätestens aber 2 Tage vor Antritt der Reise, bei der Billettausgabestelle zu bestellen. Bei einer Reservierung besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz. Eine Platzreservierung ist nicht bei allen TU möglich. 01.06.2021 T651.10 Seite 18
3.7.2 Geltungsdauer 3.7.2.1 Gruppen-Einzelbillette berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten (ausgenommen Kurzstrecken) innerhalb der gelösten Zonen: Kurzstrecke 30 Minuten Lokalzone 45 Minuten 1 – 2 Zonen 60 Minuten 3 – 4 Zonen 90 Minuten 5 – 7 Zonen 120 Minuten 8 – 10 Zonen 150 Minuten ab 11 Zonen 180 Minuten 3.7.2.2 Gruppen-Tageskarten sind am aufgedruckten Geltungstag bis 05:00 Uhr des Folgetags gültig. 3.7.3 Reiseweg 3.7.3.1 Gruppenfahrausweise gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten (ausgenommen Kurzstreckenbillette) in den gelösten Zonen. 3.7.4 Preisbildung 3.7.4.1 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8. 3.7.4.2 Kinder bis 5.99 Jahre reisen gratis (max. 8 Kinder pro Begleitperson): Es werden Gruppenfahrausweise ausgegeben (Kundengruppe Kinder bis 5.99 Jahre). Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kindern bis 5.99 Jahre, sind für die überzähligen Kinder der Preis für Kinder 6-24.99 Jahre zu bezahlen (Kundengruppe «Kinder/Jugendliche 6-24.99 Jahre»). 3.7.4.3 Die Teilnehmer werden in folgende Kundengruppen aufgeteilt: Kundengruppe Preis - Erwachsene Vollpreis - GA / GA-FVP / Verbund-Abo gem. 3.7.4.4 Gratis - Halbtax Reduziert ½ - Kinder/Jugendliche 6 bis 24.99 Jahre Reduziert ½ - Kinder bis 5.99 Jahre Gratis, siehe auch Ziffer 3.7.4.2 - Hunde Reduziert ½ 3.7.4.4 Folgende Fahrausweise können für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl einbezogen werden: GA gemäss T654 und T639 (Kundengruppe «GA») Verbund-, Strecken- und Modul-Abo, wenn sie die Fahrstrecke vollständig abdecken (Kundengruppe «GA») 3.7.4.5 Folgende Fahrausweise können nicht in die Gruppenfahrausweise einbezogen werden: Fahrvergünstigung für Kinder gemäss T600.3 Alle Tageskarten für Personen, Kinder und Hunde (inkl. Ausflugs-Abo) Gleis 7 und seven25-Abo Gratisreisende mit «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» gemäss Ziffer 5.6.1 3.7.4.6 Für Gruppen in Extrabussen bzw. -zügen gilt der Spezialtarif der betreffenden TU. 3.7.5 Klassenwechsel 3.7.5.1 Es werden keine Klassenwechsel für Gruppenbillette angeboten. 3.7.6 Erstattungen 3.7.6.1 Erstattungen werden gemäss T600.9, Ziffer 7 vorgenommen. 01.06.2021 T651.10 Seite 19
4 Bestimmungen für Abonnemente 4.1 Allgemeines 4.1.1.1 Die Libero-Abonnemente (Abo) werden ab Tarifstufe 1-2 Zonen ausgegeben, sind persönlich und berechtigen zur freien Fahrt in den abonnierten Zonen in allen Transportmitteln im Geltungsbereich gemäss Ziffer 1. 4.1.0 Sorten 4.1.0.0 Es werden folgende Abo-Sorten ausgegeben: Jahres-Abo für Erwachsene in 1. oder 2. Klasse Jahres-Abo für Kind, Jugend und Senior in 2. Klasse Monats-Abo für Erwachsene in 1. oder 2. Klasse Monats-Abo für Kind, Jugend und Senior in 2. Klasse 4.1.0.1 Kinder, Jugendliche und Senioren, welche die 1. Klasse benützen wollen, lösen ein Abo für Erwachsene. 4.1.0.2 Der erste Geltungstag der Abos ist frei wählbar (Fliessdatum). 4.1.1 Bestellung und Ausgabe 4.1.1.1 Beim Erstkauf eines Libero-Abos ist ein amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerausweis usw.) vorzuweisen sowie ein aktuelles, qualitativ gutes Passfoto abzugeben, sofern die Kundendaten nicht schon erfasst sind. 4.1.1.2 Das Jahres-Abo wird auf den SwissPass referenziert. 4.1.1.3 Das Monats-Abo wird auf den SwissPass referenziert oder auf öV-Sicherheitspapier ausgegeben. 4.1.1.4 Der SwissPass wird im Kreditkartenformat ausgegeben. Details zum SwissPass siehe T600, Ziffer 4. 4.1.1.5 Passfotos, welche vor dem 25. Geburtstag erfasst werden, sind spätestens nach 5 Jahren zu erneuern. Fotos älterer Personen sind spätestens nach 10 Jahren zu erneuern. 4.1.2 Preisbildung 4.1.2.1 Für die Berechnung der Abo-Preise ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone) massgebend. Ab 10 Zonen bleibt der Preis unverändert. 4.1.2.2 Für Fahrten innerhalb der Zonen 177, 229 – 253, 300 – 301, 310 – 353, 696, 700 – 750 und 810 – 846 sowie der Strecke Schüpfen – Suberg-Grossaffoltern gelten die Abo-Preise gemäss Ziffern 8.3.4 – 8.3.5. Für alle anderen Verbindungen/Zonenkombinationen im Libero-Geltungsbereich gelten die Preise gemäss Ziffern 8.3.1 – 8.3.2. 4.1.2.3 Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8. 4.1.2.4 Die Abo für Jugendliche sind auch dann mit normaler Geltungsdauer auszustellen, wenn der Kunde im Verlauf der Geltungsdauer das 25. Altersjahr vollendet (das letzte Jugend-Abo kann bis zum Vortag des 25. Geburtstags mit Gültigkeit ab dem Vortag gelöst werden). 4.1.3 Inhaber von Ermässigungskarten 4.1.3.1 Inhaber von Ermässigungskarten (zB Halbtax) erhalten keine zusätzlichen Ermässigungen. 4.1.4 Hunde 4.1.4.1 Für Hunde wird ein nationaler Hunde-Pass gemäss T654 angeboten. 01.06.2021 T651.10 Seite 20
4.2 Jahres- und Monats-Abo auf SwissPass 4.2.1.1 Libero-Abo wird auf den SwissPass referenziert. Der Prozess "SwissPass" ist im T600, Ziffer 4 beschrieben. 4.2.1.2 Ein auf SwissPass referenziertes Jahres- oder Monats-Abo kann gegen eine Jahresgebühr deponiert werden. Details sind im T600, Ziffer 4.6 festgehalten. 4.3 Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier 4.3.1.1 Für Kunden mit Wohnadressen ausserhalb der Region (Touristen, etc.) wird ein Monats-Abo auf öV- Sicherheitspapier angeboten. Auf dem Papierabo wird der Name aus der Kundendatenbank aufgedruckt. 4.3.1.2 Verkaufsstellen der Schilthornbahn verkaufen vorgedruckte Monats-Abo für die Zonen 820/822. Auf dem Papierabo wird von Hand die zeitliche Gültigkeit, die Nummer des amtlichen Ausweises und die Unterschrift des Kunden eingetragen. 4.4 Streckenwechsel, Klassenwechsel 4.4.1.1 Es werden keine Streckenwechsel zu Abos angeboten. 4.4.1.2 Bei Benützung der 1. Klasse mit einem Abo 2. Klasse hat der Abonnent den Preisunterschied des Einzelbilletts für die benützen Zonen zu bezahlen. Kinder und andere Personen mit Anspruch auf Reduziert ½ bezahlen den entsprechenden Unterschied. 4.4.1.3 Es gelten die in Ziffer 8.2 aufgeführten Preise. 4.5 Erstattungen 4.5.1 Erstattung Jahresabo 4.5.1.1 Erstattungstabellen für Jahresabo. Achtung: Es muss die Tabelle mit dem korrekten Faktor angewendet werden. Faktor 9.5 Faktor 10 ausgenommen Zonen 100/101, 200/201 für die Zonen 100/101, 200/201 und und 300/301 300/301 Benützungszeit Erstattungs- Benützungszeit Erstattungs- in Tagen anspruch in Tagen anspruch von bis in % von bis in % 1 7 95 1 7 95 8 30 89 8 30 90 31 37 84 31 37 85 38 60 79 38 60 80 61 67 74 61 67 75 68 90 68 68 90 70 91 97 63 91 97 65 98 120 58 98 120 60 121 127 52 121 127 55 128 150 47 128 150 50 151 157 42 151 157 45 158 180 37 158 180 40 181 187 31 181 187 35 188 210 26 188 210 30 211 217 21 211 217 25 218 240 16 218 240 20 241 247 10 241 247 15 248 270 5 248 270 10 271 277 0 271 277 5 278 365 0 278 365 0 4.5.1.2 Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 4 vorgenommen. 01.06.2021 T651.10 Seite 21
4.5.2 Erstattung Monatsabo 4.5.2.1 Erstattungstabelle für Monatsabo. Benützungszeit Erstattungs- in Tagen anspruch von bis in % 1 7 50 8 31 0 4.5.2.2 Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 4 vorgenommen. 4.5.3 Erstattung von Einzelbilletten beim nachträglichen Kauf eines Jahres-Abo 4.5.3.1 Beim nachträglichen Kauf eines Jahres-Abo können maximal 3 Fahrausweise erstattet werden. Das Jahres- Abo darf maximal um 1 Monat rückdatiert werden (Gültigkeit des ältesten Fahrausweises). Die Erstattungsgebühr wird nicht erhoben. 4.6 Ersatz 4.6.1 Ersatz Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier 4.6.1.1 Ersatz wird gemäss T650, Ziffer 3.7 vorgenommen. 4.6.2 Ersatz SwissPass 4.6.2.1 Ersatz wird gemäss T600, Ziffer 4.2 vorgenommen. 4.7 Subventionierte Abo für Bewohner der Stadt Bern 4.7.1 Stadt Bern: AHV-Berechtigte mit EL 4.7.1.1 AHV-Berechtigte der Stadt Bern mit Ergänzungsleistungen (EL) erhalten für die Zonen 100/101 ein Abo in 2. Klasse mit einer zusätzlichen Ermässigung. Beim Bezug ist die Verfügung der Stadt Bern über den Bezug von Ergänzungsleistungen (nicht älter als 3 Monate) vorzuweisen. 4.7.1.2 Die Ausgleichskasse der Stadt Bern stellt EL-Bestätigungen aus, auf welchen alle berechtigten Familienangehörigen, also auch Kinder, namentlich erwähnt sind. Die Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Falls der Kunde eine solche Bestätigung nicht vorweisen kann, ist er an die Ausgleichskasse zu verweisen. 4.7.1.3 Die Abo-Kaufquittungen tragen die Bezeichnung „AHV/EL Stadt Bern“ und werden nur durch die Verkaufsstellen SVB (BERNMOBIL) ausgegeben. 4.7.1.4 Die Bestätigung zum ermässigten Bezug muss jährlich durch die Ausgleichskasse erneuert werden. Für den rechtzeitigen Erhalt einer solchen Bestätigung ist der Berechtigte verantwortlich. 4.7.1.5 Preise: siehe Ziffer 8.3.3. 4.7.2 Stadt Bern: IV-Berechtigte mit EL 4.7.2.1 IV-Berechtigte der Stadt Bern mit Ergänzungsleistungen (EL) erhalten für die Zonen 100/101 ein Abo in 2. Klasse mit einer zusätzlichen Ermässigung. Beim Bezug ist die Verfügung der Ausgleichskasse der Stadt Bern über die Ergänzungsleistung vorzuweisen. 4.7.2.2 Die Ausgleichskasse der Stadt Bern stellt EL-Bestätigungen aus, auf welchen alle berechtigten Familienangehörigen, also auch Kinder, namentlich erwähnt sind. Die Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein. Falls der Kunde eine solche Bestätigung nicht vorweisen kann, ist er an die Ausgleichskasse zu verweisen. 01.06.2021 T651.10 Seite 22
4.7.2.3 Die Abo-Kaufquittungen tragen die Bezeichnung „IV/EL Stadt Bern“ und werden nur durch die Verkaufsstellen SVB (BERNMOBIL) ausgegeben. 4.7.2.4 Die Bestätigung zum ermässigten Bezug muss jährlich durch die Ausgleichskasse erneuert werden. Für den rechtzeitigen Erhalt einer solchen Bestätigung ist der Berechtigte verantwortlich. 4.7.2.5 Preise: siehe Ziffer 8.3.3. 4.7.3 Stadt Bern: IV-Berechtigte ohne EL 4.7.3.1 IV-Berechtigte der Stadt Bern erhalten für die Zonen 100/101 ein Abo in 2. Klasse mit einer zusätzlichen Ermässigung. Beim Bezug sind die Niederlassungsbewilligung und ein gültiger IV-Ausweis vorzuweisen. 4.7.3.2 Die Abo-Kaufquittungen tragen die Bezeichnung „IV Stadt Bern“ und werden nur durch die Verkaufsstellen SVB (BERNMOBIL) ausgegeben. 4.7.3.3 Der Berechtigte ist dafür verantwortlich, jährlich die beiden notwendigen Nachweise zu erbringen. Die Niederlassungsbewilligung ist bis zum Wegzug fortlaufend gültig, beim IV-Ausweis ist das Gültigkeitsdatum auf der Rückseite ausschlaggebend. 4.7.3.4 Preise: siehe Ziffer 8.3.3. 4.8 Wahlwege für Abo / Gratiszonen 4.8.1.1 Wichtige, über mehrere Linien und durch unterschiedliche Zonen führende Verbindungen für Abos können zu Wahlwegen zusammengefasst sein. 4.8.1.2 In der Spalte Tarifstufe ist vermerkt, für wie viele Zonen der Preis des wahlweisen Abos berechnet wird. Abo über den kürzeren Weg können weiterhin gelöst werden. Verbindungen ab 10 Zonen sind nicht aufgeführt, es gelten die Abos für «alle Zonen» über alle Wege. 4.8.1.3 Preisbildung: Ist der Wahlweg 1 Zone höher als das längste Via, erhalten die Nutzer eine Gratiszone Ist der Wahlweg 2 Zonen höher als das längste Via, gibt es 1 Gratiszone und der Nutzer zahlt 1 Zone mehr Ist der Wahlweg 3 Zonen höher als das längste Via, gibt es 2 Gratiszonen und der Nutzer zahlt 1 Zone mehr Ist der Wahlweg 4 Zonen höher als das längste Via, gibt es 2 Gratiszonen und der Nutzer zahlt 2 Zonen mehr 4.8.1.4 Die folgenden Wahlwege sind in den Verkaufssystemen fest programmiert. 01.06.2021 T651.10 Seite 23
Zonen Anzahl Nr. Strecke/Via Zonengültigkeit zu Zonen bezahlen 1 Bern − Aarberg Via 1: Wohlen 100 101 113 177 310 5 Via 2: Seedorf 100 101 113 177 310 5 6 Via 3: Lyss 100 101 114 124 310 5 Wahlweg: Lyss o Wohlen o Seedorf 100 101 113 114 124 177 310 7 2 Bern – Kallnach Via 1: Lyss 100 101 114 124 177 310 6 Via 2: Kerzers 100 101 112 177 697 698 6 7 Wahlweg: Lyss o Kerzers 100 101 112 114 124 177 310 697 698 9 3 Bern – Schnottwil Via 1: Lyss 100 101 114 124 310 311 6 Via 2: Rapperswil 100 101 114 124 228 229 6 7 Wahlweg: Lyss o Rapperswil 100 101 114 124 228 229 310 311 8 4 Bern − Riggisberg Via 1: Köniz – Bus 100 101 116 126 626 5 Via 2: Wabern – Bus 100 101 116 126 626 5 5 Via 3: Toffen – Bus 100 101 115 126 626 5 Wahlweg: Köniz o Wabern o Toffen 100 101 115 116 126 626 6 5 Bern − Rüschegg Via 1: Schwarzenburg 100 101 116 126 627 628 6 Via 2: Niedermuhlern 100 101 116 126 626 628 6 Via 3: Riggisberg – Toffen 100 101 115 126 626 628 6 6 Wahlweg: Schwarzenburg o 100 101 115 116 126 626 627 628 8 Niedermuhlern o Toffen 6 Bern − Koppigen Via 1: Burgdorf − Ersigen 100 101 114 150 151 153 217 7 Via 2: Burgdorf − Wynigen 100 101 114 150 151 152 217 7 7 Wahlweg: Ersigen o Wynigen 100 101 114 150 151 152 153 217 8 7 Burgdorf − Koppigen Via 1: Ersigen 150 153 217 3 Via 2: Wynigen 150 152 217 3 3 Wahlweg: Ersigen o Wynigen 150 152 153 217 4 8 Herzogenbuchsee − Niederbipp Via 1: Wangen 195 216 279 3 Via 2: Langenthal 190 192 193 195 279 5 5 Wahlweg: Langenthal o Wangen 190 192 193 195 216 279 6 9 Solothurn − Herbetswil Via 1: Gänsbrunnen 200 201 215 279 4 Via 2: Oensingen 200 201 216 279 280 5 5 Wahlweg: Gänsbrunnen o Oensingen 200 201 215 216 279 280 6 10 Solothurn − Langenthal Via 1: Niederbipp 190 193 200 201 216 279 6 Via 2: Herzogenbuchsee 190 192 195 196 200 201 6 7 Wahlweg: Niederbipp o Herzogenbuchsee 190 192 193 195 196 200 201 216 279 9 11 Solothurn − Röthenbach b. H'buchsee Via 1: Bus 195 196 200 201 4 Via 2: Wangen 195 200 201 216 4 4 Wahlweg: Bus o Wangen 195 196 200 201 216 5 12 Wiedlisbach − Langenthal Via 1: Wangen − Herzogenbuchsee 190 192 195 216 4 Via 2: Niederbipp 190 193 216 279 4 5 Wahlweg: Niederbipp o Herzogenbuchsee 190 192 193 195 216 279 6 01.06.2021 T651.10 Seite 24
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