Tarifverbund Libero (TV Libero) - T651.10 Libero-Tarifverbund - Ausgabe: 01.06.2021 - BLS AG

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Tarifverbund Libero (TV Libero) - T651.10 Libero-Tarifverbund - Ausgabe: 01.06.2021 - BLS AG
Tarifverbund Libero (TV Libero)

T651.10

Libero-Tarifverbund

Ausgabe: 01.06.2021
Tarifverbund Libero (TV Libero) - T651.10 Libero-Tarifverbund - Ausgabe: 01.06.2021 - BLS AG
Änderung gültig ab 1.6.2021
 Ziffer            Änderungen

 Geltungsbereich   Die Meiringen – Innertkirchen-Bahn wird ab 1. Januar 2021 durch die Zentralbahnen
                   betrieben.
                   Neu: ZB-mib 132 statt KWO-mib 132

 0.1.1.2           Aufnahme T600

 3.3.1.3           Entwertung der MFK/MTK in der App ergänzt
 3.4.1.2
 3.6.1.2

 9.3               Zonenplan Biel und Umgebung angepasst

 Diverse           Diverse redaktionelle Änderungen

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Übergangsbestimmungen
Per 13.12.2020 werden die Haltestellen Gümligen, Gunten, Gwatt Deltapark, Kehrsatz und Tägertschi auf die
Zonengrenze gelegt sowie die Zonengrenze 115/116 nach Westen verschoben. Kunden, die von diesen Massnahmen
profitieren, können ihren bestehenden Libero-Fahrausweis pro rata und ohne Selbstbehalt umtauschen.

Die Verbundtarife BeoAbo T651.15 und Bödelibillett T651.18 wurden für den Verkauf ab 15.12.2019 aufgehoben. Alle
vor dem 15.12.2019 gekauften Fahrausweise bleiben grundsätzlich bis zu ihrem Verfall mit den alten Tarifbestimmungen
und dem alten Geltungsbereich gültig.

Weitere Übergangsbestimmungen:

                         Letzter Verkaufstag:
 Fahrausweis                                      Übergangsbestimmung
                         Verfalldatum:

 Libero-MFK und MTK      Verkauf: 14.12.2019      Alle vor dem 15.12.2019 gekauften Libero Mehrfahrtenkarten und
 ALLE ZONEN              Verfall: gem. Aufdruck   Multi-Tageskarten mit dem Geltungsbereich ALLE ZONEN sind
                                                  auch im neuen Gebiet gültig (ausgenommen grüne Zonen) siehe
                                                  Ziffer 1.

 Bödeli-MFK              Verkauf: 14.12.2019      MFK ist max. 3 Jahre mit dem alten Geltungsbereich gültig.
                         Verfall: 13.12.2022      Tausch gegen Libero-MFK: pro rata.

 NDV-MFK für Billette    Verkauf: 14.12.2019      MFK ist max. 3 Jahre mit dem alten Geltungsbereich gültig.
                         Verfall: 13.12.2022      Tausch gegen Libero-MFK: Erstattung pro rata.

 IV-MFK                  Verkauf: 14.12.2019      Normaler Gebrauch.
                         Verfall: gem. Aufdruck

 IV-Tageskarten          Verkauf: 14.12.2019      Karten sind max. 3 Jahre mit dem alten Geltungsbereich gültig.
                         Verfall: gem. Aufdruck   Tausch gegen Libero-Multi-Tageskarte: Erstattung pro rata.

 Fahrausweise                                     Der Besitzer muss sich an die herausgebende TU oder
 Pauschal                                         Organisation wenden.

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Inhaltsverzeichnis

0    Vorbemerkungen............................................................................................................................. 6
1    Geltungsbereich.............................................................................................................................. 8
2    Allgemeine Bestimmungen ........................................................................................................... 11
    2.1   Allgemeines .............................................................................................................................. 11
    2.2   Gültigkeiten .............................................................................................................................. 11
    2.3   Kurzstrecken ............................................................................................................................ 12
    2.4   Lokalzone ................................................................................................................................. 12
    2.5   Anschlussfahrausweise ............................................................................................................. 12
    2.6   E-Tickets .................................................................................................................................. 13
3    Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise .................................................................. 14
    3.1   Kurzstreckenbillette ................................................................................................................... 14
    3.2   Einzelbillette ............................................................................................................................. 14
    3.3   Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecke ............................................................................................... 15
    3.4   Mehrfahrtenkarte für Einzelbillett ................................................................................................ 16
    3.5   Tageskarten ............................................................................................................................. 17
    3.6   Multi-Tageskarten ..................................................................................................................... 17
    3.7   Gruppenfahrausweise ............................................................................................................... 18
4    Bestimmungen für Abonnemente ................................................................................................. 20
    4.1   Allgemeines .............................................................................................................................. 20
    4.2   Jahres- und Monats-Abo auf SwissPass ..................................................................................... 21
    4.3   Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier......................................................................................... 21
    4.4   Streckenwechsel, Klassenwechsel ............................................................................................. 21
    4.5   Erstattungen ............................................................................................................................. 21
    4.6   Ersatz ...................................................................................................................................... 22
    4.7   Subventionierte Abo für Bewohner der Stadt Bern....................................................................... 22
    4.8   Wahlwege für Abo / Gratiszonen ................................................................................................ 23
5    Pauschalfahrausweise, NDV und Vergünstigungen ...................................................................... 25
    5.1   Kinder, Militär, Tiere .................................................................................................................. 25
    5.2   GA und TK ............................................................................................................................... 25
    5.3   Halbtax-Abo.............................................................................................................................. 25
    5.4   seven25-Abo ............................................................................................................................ 25
    5.5   Übrige Pauschalfahrausweise .................................................................................................... 25
    5.6   Fahrvergünstigung für Reisende mit Behinderung ....................................................................... 26
    5.7   FIP-Ermässigungskarte/-Freifahrschein ...................................................................................... 26
6    Spezialfahrausweise ..................................................................................................................... 27
    6.1   Schnupper-Abo ......................................................................................................................... 27
    6.2   Schulen und Kindergärten der Stadt Bern ................................................................................... 27
    6.3   Kindertagesstätten der Stadt Bern.............................................................................................. 28
    6.4   Parktickets als Fahrausweis....................................................................................................... 28
    6.5   Matchticket / Saisonkarte als Fahrausweis .................................................................................. 29
    6.6   Gästekarte Bern – Bern Ticket ................................................................................................... 29
    6.7   Gästekarten Interlaken, Beatenberg und Habkern ....................................................................... 30
    6.8   Saison-Sportpass Jungfrau Ski Region und TOP4....................................................................... 31
    6.9   Dong Shin VIP Pass .................................................................................................................. 31
7    Velo, Gepäck, Kontrolle, Unregelmässigkeiten ............................................................................. 32
    7.1   Veloselbstverlad ....................................................................................................................... 32
    7.2   Gepäck .................................................................................................................................... 32
    7.3   Reisende ohne gültigen Fahrausweis / Missbrauch ..................................................................... 32
8    Preise, Gebühren, Zuschläge ........................................................................................................ 33
    8.1   Grundlage für die Preisbildung ................................................................................................... 33
    8.2   Einzel- und Gruppenfahrausweise .............................................................................................. 34
    8.3   Abonnemente ........................................................................................................................... 36
    8.4   Gebühren und Zuschläge .......................................................................................................... 37

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9    Zonenpläne / Plans des zones ...................................................................................................... 38
    9.1     Gesamtzonenplan / Plan des zones de tout le réseau.................................................................. 38
    9.2     Zentrumszonen Bern / Zone centrale Berne ................................................................................ 39
    9.3     Zentrumszonen Biel / Zones centrale Bienne .............................................................................. 40
    9.4     Zentrumszonen Solothurn / Zone centrale Soleur ........................................................................ 41
    9.5     Zentrumszonen Thun / Zone centrale Thoune ............................................................................. 42
10        Anhänge / Annexes .................................................................................................................... 43
    10.1       Anhang 1: Haltestellenverzeichnis .......................................................................................... 43
    10.2       Annexe 1: Points d’arrêts des entreprises de transport ............................................................ 43
    10.3       Anhang 2 : Einzel- und Gruppenfahrausweise.......................................................................... 66
    10.4       Annexe 2 : Titres de transport individuels et de groupe ............................................................. 66
    10.5       Anhang 3: Muster «Reisen ohne gültigen Fahrausweis» ........................................................... 74
    10.6       Annexe 3. Modèles « Voyage sans titre de transport valable » .................................................. 74

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0    Vorbemerkungen

0.1.1     Allgemeines
0.1.1.1    Übergeordnet gelten das Personenbeförderungsgesetz (PBG 745.1), die Verordnung über die
           Personenbeförderung (VPB 745.11) sowie die gemeinsamen Tarifnebenbestimmungen (GTNB T600).

0.1.1.2    Soweit in diesem Tarif nichts anderes bestimmt ist, gelten folgende Tarife und Vorschriften

                T600     Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde
                T600.3   Fahrvergünstigung für Kinder
                T600.7   City-Ticket
                T600.9   Erstattungen
                T601     Allgemeiner Personentarif
                T602     Gepäck
                T650     Strecken-Abo
                T652     Mehrfahrtenkarten
                T654     GA, Halbtax, seven25-Abo und Zusatzangebote
                T657     Modul-Abo
                V507     Platzreservierung für Gruppen
                V520     Militär-, Zivilschutz- und Zivildiensttransporte
                V545     Zahlungsmittel

                 der Schweizerischen Transportunternehmungen sowie nachgeordnet die internen Vorschriften der
                 beteiligten Transportunternehmungen.
0.1.1.3    Ist von „Reisender“, „Kunde“, „Inhaber“ usw. die Rede, so sind darunter Personen beiderlei Geschlechts und
           Kinder zu verstehen.
0.1.1.4    In den Tarifen des öffentlichen Verkehrs werden nur Bestimmungen aufgeführt, die ausdrücklich gestattet
           sind. Alles was nicht gestattet ist, wird in den Tarifen nicht erwähnt.

0.1.1.5    Bestimmungen zum Fahrgastrecht siehe T600.

0.1.1.6    Erklärungen zum Datenschutz siehe www.mylibero.ch/datenschutz

0.1.1.7    Abkürzungen:

           Abo             Abonnement
           BAV             Bundesamt für Verkehr
           CASA            Schalter-Verkaufsgerät (alt Prisma)
           NDV             Nationaler Direkter Verkehr (Fahrausweissortiment ganze Schweiz)
           GA              General-Abo
           KUBA            Zentrale Kundendatenbank öV Schweiz
           TV Libero       Tarifverbund Libero
           MFK             Mehrfahrtenkarte
           öV              öffentlicher Verkehr
           RemitF          Reisende mit teilgültigem Fahrausweis
           RogF            Reisende ohne gültigen Fahrausweis
           POS             Verkaufsstelle (Point of Sale)
           SwissPass       Trägermedium für Abo (Libero, Halbtax, GA etc.)
           T               Tarif
           TK              Tageskarte
           TU              Transportunternehmung
           VöV             Verband öffentlicher Verkehr
           V               Vorschriften

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0.1.2      Begriffe / Erklärungen
0.1.2.1     Integraler Tarifverbund (ITV)
            Ein integraler Tarifverbund ist ein Zusammenschluss mehrerer TU eines begrenzten Gebiets, in welchem ein
            einheitliches und vollumfassendes Tarifsystem (Abo und Einzelfahrausweise) angewandt wird.
0.1.2.2     Abo-Verbund
            Ein Abo-Verbund ist ein Zusammenschluss mehrerer TU eines begrenzten Gebiets, in welchem
            Zonenabonnemente angeboten werden.
0.1.2.3     Vollpreis / Reduziert ½
            Teilweise werden die Kundengruppen "Erwachsene" statt "Vollpreis" sowie "ermässigt" statt "Reduziert ½"
            verwendet. Es können beide Namen auf den Fahrausweisen verwendet werden und sie sind
            gleichbedeutend.
0.1.2.4     Erwachsene
            Personen, die zum Vollpreis reisen.

0.1.2.5     Kind
            Kinder ab 6 bis 15.99 Jahre sowie Kinder bis 5.99 Jahre, die ohne Begleitung reisen, bezahlen den Preis
            Reduziert ½.

0.1.2.6     Jugend
            Für Jugendliche ab 16 bis 24.99 Jahre werden Abo zum Preis "Jugend" abgegeben.
0.1.2.7     Seniorinnen und Senioren
            Als Seniorinnen gelten Frauen ab dem 64. Geburtstag. Als Senioren gelten Männer ab dem 65. Geburtstag.

0.1.2.8     Mitnahme von Tieren
            Für Hunde und kleine zahme Tiere muss der reduzierte Preis 2. Klasse bezahlt werden. Details sind im T600,
            Ziffer 8 geregelt.

0.1.2.9     Mitnahme von Velos
            Für ein Velo muss der reduzierte Preis 2. Klasse bezahlt werden. Gilt nicht für alle TU und nur bei
            ausreichendem Platzangebot. Details sind im T600, Ziffer 7 geregelt.

0.1.2.10    Haltestellen
            Als "Haltestellen" gelten besetzte und nicht besetzte Haltestellen des öffentlichen Verkehrs.
0.1.2.11    Züge
            Mit "Züge" sind sinngemäss alle Transportmittel (Bahn, Bus, Tram, Seilbahn etc.) gemeint.

0.1.2.12    Verbund-Fahrausweise
            Alle auf Grund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise (Einzel-, Gruppen-, Spezialfahrausweise und Abo).
0.1.2.13    Halbtax-Abo
            Das Halbtax-Abo berechtigt zum Kauf von Einzelfahrausweisen Reduziert ½ innerhalb des Verbundgebiets.
0.1.2.14    GA
            Das GA berechtigt zur freien Fahrt im ganzen Verbundgebiet (ausser Aufzug Matte-Plattform, AMP).

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1    Geltungsbereich

1.1.1.1      Der Geltungsbereich im Libero Tarifverbund wird in 3 Spalten unterteilt («ITV», «Überlappung» sowie «nur
             Abo») und bestimmt das Fahrausweissortiment. Diese Unterteilung ist auch auf dem Gesamtzonenplan mit
             gelben, blauen und grünen Farbtönen ersichtlich.
1.1.1.2      Integraler Tarifverbund / gelbe Zonen:
             Hier wird das gesamte Libero Fahrausweissortiment angeboten (Einzel-, Gruppen-, Spezialfahrausweise
             sowie Abos).
1.1.1.3      Überlappungen mit anderen Tarifverbünden / blaue Zonen:
             Für Fahrten innerhalb der blauen Zonen gelten die Fahrausweise des Nachbarverbunds. Für Fahrten in
             Kombination mit blauen und gelben Zonen gilt das gesamte Libero-Fahrausweissortiment.
1.1.1.4      Abo-Verbund / grüne Zonen:
             Innerhalb der grünen Zonen sowie in Kombination mit gelben und blauen Zonen werden Libero Abo
             angeboten. Für Einzelfahrten in die bzw. aus den grünen Zonen gelten die Tarife des nationalen Verkehrs
             (NDV) oder der betreffenden Transportunternehmung.

                                                                                               Geltungsbereich
 Initialen       Code    Transportunternehmen / Strecken                             ITV            Über-    nur Abo
                                                                                                  lappung
 AFA              813    Automobilverkehr Frutigen-Adelboden AG:
                         31.230 Adelboden – Frutigen – Kandersteg                          -         -         X
                         31.232 Adelboden, Ausserschwand – Unter dem Birg                  -         -         X
                         31.235 Adelboden, Ausserschwand – Alpina                          -         -         X
                         31.241 Kandersteg – Talstat. Sunnbüel                             -         -         X
                         31.242 Kandersteg – Talstat. Oeschinen                            -         -         X
                         31.281 Lenk – Bühlberg                                            -         -         X
                         31.283 Lenk – Metschbahnen– Simmenfälle                           -         -         X
 AMP              118    Aufzug Matte-Plattform                                            -         -       Abo+TK
                         Aare Seeland mobil:
 ASM-bti          038    Biel/Bienne – Täuffelen – Ins                                  X            -          -
 ASM-ltb          128    Ligerz – Prêles                                                X            -          -
 ASM-rvo          056    St. Urban Ziegelei – Langenthal – Holzhäusern                  X            -          -
                         Holzhäusern – Niederbipp                                       -            X          -
 ASM-snb          081    Solothurn – Oberbipp                                           X            -          -
                         Oberbipp – Niederbipp – Oensingen                              -            X          -
                         Automobildienste Aare Seeland mobil:
 ASM Auto         870    Ganzes Netz, ausgenommen:                                      X            -          -
                         Altbüron, Post – Grossdietwil, Post                            -            X          -
 BGU              894    Busbetrieb Grenchen und Umgebung: Ganzes Netz                  X            -          -
 BLM              032    Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren:
                         Lauterbrunnen – Grütschalp – Mürren BLM                           -         -          X
 BLS/SBB          500    BLS/SBB Thun-Brig/-Interlaken:
                         Thun – Interlaken Ost                                          X            -          -
                         Spiez – Kandersteg                                             -            -          X
                         BLS AG:
 BLS-bn           034    Bern – Ins – Zihlbrücke                                        X            -          -
 BLS-ebt          045    Solothurn – Burgdorf – Thun                                    X            -          -
                         Hasle-Rüegsau – Langnau / Sumiswald-Grünen                     X            -          -
 BLS-gbs          052    Bern – Schwarzenburg                                           X            -          -
                         Bern – Belp – Thun                                             X            -          -
 BLS-mlb          062    Flamatt – Laupen                                               X            -          -
                         Kerzers – Fräschels                                            -            X          -
                         Fräschels – Lyss                                               X            -          -
                         Busswil – Büren a.A.                                           X            -          -
                         Konolfingen – Escholzmatt                                      X            -          -
 BLS-sez          076    Spiez – Wimmis                                                 X            -          -
                         Wimmis – Zweisimmen                                            -            -          X
 BLS-vhb          092    Langenthal – Huttwil – Hüswil                                  X            -          -
 BLAG             871    Busland AG: Ganzes Netz                                        X            -          -
 BMH              307    Bergbahnen Meiringen-Hasliberg AG:
                         Meiringen – Hasliberg Reuti                                       -         -          X
 BOB              035    Berner-Oberland-Bahnen:
                         Interlaken Ost – Wilderswil                                    X            -          -
                         Wilderswil – Grindelwald / Lauterbrunnen                       -            -          X

01.06.2021                                               T651.10                                                    Seite 8
Tarifverbund Libero (TV Libero) - T651.10 Libero-Tarifverbund - Ausgabe: 01.06.2021 - BLS AG
Geltungsbereich
 Initialen   Code   Transportunternehmen / Strecken                      ITV        Über-    nur Abo
                                                                                  lappung
 BOGG        793    Busbetrieb Olten-Gösgen-Gäu
                    Oensingen – Neuendorf                                  -         X          -
 BSU         883    Busbetrieb Solothurn und Umgebung: Ganzes Netz         X         -          -
 CJ          043    Chemins de fer du Jura:
                    Tavannes – Tramelan-Dessous                            X         -          -
                    Tramelan-Dessous – Les Breuleux-Eglise                 -         X          -
 CJ Auto     833    Service d’automobiles CJ:
                    22.123 St-Imier gare – hôpital – gare                  -         X          -
                    22.131 St-Imier Longines – St-Imier La Goule           -         X          -
                    22.123 La Goule – Mont-Tramelan b. Les Breuleux        X         -          -
                    22.123 Les Breuleux – Mont-Tramelan – Tramelan         -         X          -
                    22.133 Tramelan – Les Reussilles b. sur Montfaucon     -         X          -
                    22.133 Tramelan – Lajoux JU Cras-des-Mottes            -         X          -
 DMB         119    Drahtseilbahn Marzili – Bundesterrasse                 -         -       Abo+TK
 GB          122    Gurtenbahn: Wabern – Gurten Kulm                       -         -       Abo+TK
 GWB         859    Grindelwald Bus AG:
                    31.121 Männlichenbahn – Bahnhof – Oberer Gletscher     -         -          X
                    31.122 Gletscherschlucht – Bahnhof – Klusi             -         -          X
                    31.123 Kirche – Bahnhof – Itramen                      -         -          X
                    31.124 Stutz – Bahnhof – Bodmi (nur Winter)            -         -          X
                    31.125 Bahnhof – Oberäll (nur Winter)                  -         -          X
 LSMS-lsms   256    Schilthornbahn: Stechelberg – Mürren                   -         -          X
 MOB         064    Chemin de fer Montreux-Oberland Bernois:
                    Saanen – Zweisimmen – Lenk i.S.                        -         -          X
 NHB-bbb     149    Niederhornbahn AG: Beatenbucht – Beatenberg            X         -          -
 PAG         801    PostAuto AG
                    Bern Mittelland:
                    Alle Linien inkl. Laupen – Bösingen Abzw. Tuftera      X         -          -

                    Berner Oberland:
                    Uetendorf – Gurzelen                                   X         -          -
                    Uetendorf – Uetendorf TUS                              X         -          -
                    Spiez – Krattigen – Aeschi                             X         -          -
                    Spiez – Hondrich – Aeschi – Aeschiried                 X         -          -
                    Spiez – Spiezwiler – Hondrich – Spiez                  X         -          -
                    Spiez – Spiez, Schiffstation                           X         -          -
                    Spiez – Faulensee – Leissigen – Interlaken             X         -          -
                    Spiez – Emdthal – Aeschi                               X         -          -
                    Interlaken West – Beatenberg                           X         -          -
                    Interlaken West – Goldswil – Ringgenberg               X         -          -
                    Ringgenberg – Niederried                               -         -          X
                    Interlaken West – Bönigen Erschwanden                  X         -          -
                    Bönigen Erschwanden – Iseltwald                        -         -          X
                    Ortsbus Interlaken                                     X         -          -
                    Unterseen – Interlaken – Wilderswil – Gsteigwiler      X         -          -
                    Interlaken West – Habkern                              X         -          -
                    Wilderswil – Wilderswil Hotel Heimat                   X         -          -
                    Wilderswil Hotel Heimat – Saxeten                      -         -          X
                    Lauterbrunnen – Stechelberg                            -         -          X
                    Lauterbrunnen – Isenfluh                               -         -          X
                    Brienz – Ballenberg – Brienzwiler – Brünig             -         -          X
                    Brünig – Hasliberg Reuti                               -         -          X
                    Brienz – Brienz Engi                                   -         -          X
                    Brienzwiler – Unterbach – Meiringen – Geissholz        -         -          X
                    Innertkirchen – Guttannen                              -         -          X
                    Innertkirchen – Gadmen                                 -         -          X
                    Mülenen – Reichenbach – Frutigen                       -         -          X
                    Reichenbach – Kiental Ramslauenen                      -         -          X
                    Oey-Diemtigen – Grimmialp                              -         -          X
                    Schönried – Gstaad – Gsteig b. Gstaad                  -         -          X
                    Gstaad – Lauenen Bochte                                -         -          X
                    Gstaad – Turbach                                       -         -          X
                    Boltigen – Zweisimmen                                  -         -          X

01.06.2021                                        T651.10                                           Seite 9
Tarifverbund Libero (TV Libero) - T651.10 Libero-Tarifverbund - Ausgabe: 01.06.2021 - BLS AG
Geltungsbereich
 Initialen     Code   Transportunternehmen /Strecken                      ITV     Überlap- nur Abo
                                                                                     pung
 PAG           801    Ouest:
 (Fortsetz.)          La Neuveville – Le Landeron – Plateau de Diesse       X        -         -
                      Ortsbus/TUM Moutier                                   X        -         -
                      Moutier – Souboz – Bellelay                           X        -         -
                      Moutier – Belprahon – Corcelles BE                    X        -         -
                      Moutier – Choindez La Charbonnière                    X        -         -
                      Tavannes – Reconvilier – Bellelay                     X        -         -
                      Bellelay – Lajoux – Les Genevez                       -        X         -
                      Tramelan – Les Reussilles b. sur Montfaucon           -        X         -

                      Nordschweiz:                                          X
                      Solothurn – Oberbalmberg                              X        -         -
                      Gänsbrunnen – Welschenrohr                            -        -         -
                      Welschenrohr – Oensingen                              -        X         -
                      Oensingen – Oberbuchsiten                             -        X         -
                      Oensingen – Neuendorf                                 -        X         -
                      Oensingen – Roggen                                    -        X         -
                      Balsthal – Passwang                                   -        X         -
                      Balsthal – Langenbruck                                -        X         -
                      Balsthal – Güggel (Naturparkbus Thal)                 -        X         -
                      Balsthal – Hinterer Brandberg (Naturparkbus Thal)              X         -

                      Zentralschweiz:                                       -
                      Escholzmatt – Marbach – Kemmeriboden                           X         -
 RBS           088    Regionalverkehr Bern – Solothurn: Ganzes Netz         X        -         -
 RBS Auto      850    Autobusbetrieb RBS: Ganzes Netz                       X        -         -
 SBB           011    Schweizerische Bundesbahnen:
                      Bern – Thun                                           X        -         -
                      Bern –Konolfingen                                     X        -         -
                      Bern – Flamatt – Wünnewil                             X        -         -
                      Bern – Lyss – Biel/Bienne                             X        -         -
                      Bern – Burgdorf – Murgenthal                          X        -         -
                      Biel/Bienne – Solothurn – Niederbipp                  X        -         -
                      Niederbipp – Oensingen – Oberbuchsiten                -        X         -
                      Oensingen – Balsthal                                  -        X         -
                      Solothurn – Moutier                                   X        -         -
                      Biel/Bienne – Grenchen Nord – Moutier                 X        -         -
                      Biel/Bienne – Tavannes – Moutier                      X        -         -
                      Biel/Bienne – Courtelary                              X        -         -
                      Courtelary – Renan BE                                 -        X         -
                      Biel/Bienne – Le Landeron                             X        -         -
 SMtS          143    Funiculaire St-Imier – Mont-Soleil SA                 X        -         -
 STI           146    STI Bus AG: Ganzes Netz                               X        -         -
                      Städtische Verkehrsbetriebe Bern:
 SVB-Auto      827    Ganzes Stadtnetz                                      X        -         -
 SVB/kmb       721    Überlandlinien                                        X        -         -
 TPF Auto      834    Service d’automobiles TPF:
                      Schwarzenburg – Heitenried Sodbach                    X        -         -
                      Gümmenen – Biberen                                    X        -         -
                      Boltigen Rohrmoos – Jaunpass – Boltigen               -        -         X
                      Verkehrsbetriebe Biel/Bienne:
 VB            889    Alle Buslinien                                        X        -         -
 VB-be         101    Biel/Bienne – Evilard/Leubringen                      X        -         -
 VB-bm         103    Biel/Bienne – Magglingen/Macolin                      X        -         -
 WAB/LW        150    Wengernalpbahn:
                      Lauterbrunnen – Wengen                                -        -         X
 WETA          7044   Bürgerbus WETA:
                      Aarberg – Walperswil – Epsach – Täuffelen             -        -      nur Abo
 ZB            086    Zentralbahn:
                      Interlaken Ost – Ringgenberg                          X        -         -
                      Ringgenberg – Brünig-Hasliberg                        -        -         X
 ZB-mib        132    Zentralbahn: Meiringen-Innertkirchen-Bahn             -        -         X

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2     Allgemeine Bestimmungen

2.1       Allgemeines
2.1.1.1      Für Fahrten, die innerhalb des Integralen Tarifverbunds (ITV) gemäss dem Geltungsbereich in Ziffer 1
             beginnen und enden und ausschliesslich über dieses Gebiet führen, werden nur Libero-Verbundfahrausweise
             ausgegeben. Für alle übrigen Fahrten gelten die Tarife des nationalen Verkehrs (NDV), des betreffenden
             Tarifverbunds oder der betreffenden TU.

2.1.1.2      Bei Verkehrsunterbrüchen sowie Betriebsstörungen gelten die Bestimmungen gemäss T601, Ziffer 7.3 bzw.
             Ziffer 7.4.
2.1.1.3      Für Anschlussfahrausweise des nationalen und internationalen Verkehrs gelten die Bestimmungen gemäss
             T601, Ziffer 8.
2.1.1.4      Die aufgrund dieses Tarifs ausgegebenen Fahrausweise werden als Verbundfahrausweise bezeichnet. Sie
             sind bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren.

2.1.1.5      In den Zügen, Trams und Bussen werden keine Verbundfahrausweise ausgegeben (ausgenommen in Bussen
             bei einzelnen TU).
2.1.1.6      Alle Fahrausweise werden in 2. und 1. Klasse ausgegeben.
             Ausnahmen: Kurzstreckenfahrausweise und Abo für Kind/Jugend/Senior werden nur in 2. Klasse angeboten.

2.1.1.7      Die Ausgabe von Fahrausweisen sowie Erstattungen ist bei gewissen TU nur beschränkt möglich.

2.1.1.8      Die Fahrpreise für die einzelnen Fahrausweise sind in Ziffer 8 aufgeführt. In den Preisen ist die
             Mehrwertsteuer zum gesetzlichen Normalsatz inbegriffen.

2.1.1.9      Die Fahrausweise werden zu den am ersten Geltungstag gültigen Preisen verkauft. Sie dürfen frühestens 2
             Monate vor Beginn der Geltungsdauer ausgegeben werden.

2.2       Gültigkeiten
2.2.1.1      Alle Verbundfahrausweise sind innerhalb ihrer räumlichen Gültigkeit (Zonen) gültig. Die zeitliche Gültigkeit ist
             auf dem Einzelfahrausweis aufgeführt, resp. wird beim Entwerten aufgedruckt. Verbundfahrausweise gelten
             bis zum letzten fahrplanmässigen Halt, der vor Ablauf der Geltungsdauer erreicht werden kann.
2.2.1.2      Die zeitliche und räumliche Gültigkeit der Abo kann an Billettautomaten, auf swisspass.ch, an bedienten
             Verkaufsstellen oder beim Zugpersonal in Erfahrung gebracht werden.

2.2.1.3      Ist eine Fahrt mit einem Verbundfahrausweis auf direktem Weg und ohne Unterbruch gemäss Fahrplan nicht
             innerhalb der Geltungsdauer (gem. Ziffer 3.3.2) möglich, kann die Fahrt bis zum Reiseziel fortgesetzt werden.
2.2.1.4      In Zügen sind Verbundfahrausweise nur bis zum letzten bzw. erst ab dem ersten fahrplanmässigen Halteort
             innerhalb des Verbundgebiets gültig. In Zügen, die planmässig erst ausserhalb des Verbundgebiets wieder
             anhalten, sind Verbundfahrausweise nicht gültig. In der Gegenrichtung gelten diese Bestimmungen
             sinngemäss. Details zu Anschlussfahrausweisen siehe Ziffer 2.4.

2.2.1.5      Wenn gemäss Fahrplan auf einzelnen Strecken oder in gewissen Zügen keine Plätze in 1. Klasse angeboten
             werden, so beschränkt sich die Fahrberechtigung des Inhabers eines Fahrausweises 1. Klasse auf die 2.
             Klasse (ohne Anspruch auf Erstattung).
2.2.1.6      In den durch Dritte bestellten Extrazügen und -bussen sind die Verbundfahrausweise nur gültig, wenn der
             Besteller des Extrazuges damit einverstanden ist.

2.2.1.7      Bei Benützung zuschlagspflichtiger Züge und Wagen ist der tarifgemässe Zuschlag zu bezahlen.

2.2.1.8      In den Nachtbus-Angeboten der beteiligten TU werden die Verbundfahrausweise nicht anerkannt.

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2.3       Kurzstrecken
2.3.1.1     Für Fahrten mit Einzel- und Gruppenfahrausweisen gelangt zusätzlich der Kurzstreckentarif zur Anwendung.
            Es gelten die folgenden Anwendungsgrundsätze:

             Bis 1,5 km Effektivdistanz               Bis 6 Haltestellen,            Ortsnetz / Stadtnetz / Rundkurs
                                                      max. 1,5 km
                                                      Effektivdistanz
                ASM: Bahn und Bus                     SVB: Stadtnetz                   ASM: Langenthal, inkl. Haltestelle
                       (ohne Langenthal)               PAG: Gemeindegebiet                      Lotzwil Unterdorf
                ASM-ltb: Ligerz – Pilgerweg und              Bern                       SVB: Ortsbus Belp
                       Pilgerweg – Festi               RBS Auto:                        SVB: Ortsbus Münsingen
                BGU: Überland                                Gemeindegebiet             BGU: Grenchen
                BLAG: Überland                               Bern
                                                                                         BLAG: Burgdorf und Langnau
                BLS                                                                     PAG: Boll – Obermoos
                BSU                                                                     PAG: Balm bei Günsberg
                NHB-bbb: Birchi – Beatenberg                                            PAG: Moutier (TUM)
                PAG: Alle Regionen ausser                                               RBS: Bolligen
                       Ouest und Zonen 300 und
                                                                                         RBS: Ortsbus Lyss
                       750
                RBS: Bahn + Bus
                STI: ausserhalb Zone
                       700 und 750
                SVB: Überland
                VB: ausserhalb Zone 300
                VB-be: Beaumont – Evilard
                VB-bm: Hohfluh – Magglingen

2.3.1.2     Unter den Kurzstreckenbereich fallen Fahrziele, für die ein Kurzstreckenbillett (Ziffer 3.1) ab einem Haltepunkt
            gelöst werden kann. Der Kurzstreckenbereich ist für jede in Frage kommende Haltestelle und jede TU
            definiert und an jedem Automaten/Verkaufsgerät hinterlegt bzw. abrufbar.

2.3.1.3     Mit einem Kurzstreckenbillett kann nicht umgestiegen werden. Die TU können in Ausnahmefällen von den
            Anwendungsgrundsätzen abweichen.

2.4       Lokalzone
2.4.1.1     In den Zonen 300 (Biel/Bienne), 700 (Thun) und 750 (Interlaken) kommt eine Lokalzone mit einer separaten
            Tarifstufe zur Anwendung.

2.4.1.2     Angeboten werden Einzelbillette, MFK, Tageskarten, Multi-Tageskarten und Gruppenfahrausweise.

2.4.1.3     Es gelten die Bestimmungen der Ziffern 3.2, 3.4, 3.5 und 3.6.

2.5       Anschlussfahrausweise

2.5.1      Anschlusszonenfahrausweise innerhalb des integralen Tarifverbunds
2.5.1.1     Bei Anschlussbilletten innerhalb des integralen Libero-Tarifverbunds ist nur die Anzahl zusätzlicher Zonen zu
            lösen.

            Beispiel:
            Ein Kunde reist von Bern nach Burgdorf und besitzt ein Abo für die Zonen 100 und 101. Er kauft am
            Einsteigeort zusätzlich 3 Zonen, da Gesamtstrecke 5 Zonen.
2.5.1.2     Werden Anschlussbillette für Fahrten in/aus Überlappungsgebiete benötigt, gilt Ziffer 2.5.1.1 sinngemäss.

            Beispiel:
            Eine Kundin reist von Solothurn nach Oensingen und besitzt eine MFK für die Zonen 200 und 201. Sie kauft
            am Einsteigeort zusätzlich 3 Zonen.

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2.5.1.3      Die zeitliche Gültigkeit entspricht der Anzahl Zonen der bezahlten Gesamtstrecke.

             Beispiel:
             MFK für 2 Zonen und Anschlussfahrausweis für 4 Zonen entspricht der Geltungsdauer für 6 Zonen. Die
             Gültigkeit ab der Entwertung ist 120 statt 60 Minuten.

2.5.1.4      Anschlussbillette im Entwertungsformat können schon beim Einsteigeort abgestempelt werden. Der
             aufgedruckte Ausgabeort/Entwerteraufdruck ist eine Orientierung. Das Anschlussbillett ist zusammen mit dem
             Basisfahrausweis gültig.

2.5.2      Anschlussfahrausweise über die Libero-Verbundsgrenze / ins Abo-Verbundgebiet
2.5.2.1      Für Fahrten über die Libero-Verbundsgrenze oder in das Nur-Abo-Verbundgebiet (grüne Zonen), sind Libero-
             Fahrausweise nur bis zum letzten fahrplanmässigen Halteort der gekauften Libero-Zonen gültig. In der
             Gegenrichtung gilt diese Bestimmung sinngemäss.

             Beispiele:
             - Kunde mit Abo «alle Zonen» reist mit IC nach Olten. Er benötigt ein Streckenbillett von Bern bis Olten.

             - Reist gleicher Kunde mit IR, mit Halt in Langenthal, nach Olten, benötigt er ein Streckenbillett ab Langenthal.

             - Kundin mit Abo Interlaken – Thun reist nach Zweisimmen. Sie benötigt ein Streckenbillett ab Wimmis.

2.6       E-Tickets
2.6.1.1      Libero-Einzelfahrausweise können auch als elektronische Tickets erworben werden.

2.6.1.2      Details sind im T600, Ziffer 3 geregelt.

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3     Bestimmungen für Einzel- und Gruppenfahrausweise

3.1       Kurzstreckenbillette

3.1.1      Ausgabe
3.1.1.1      Es werden Kurzstreckenbillette zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in der 2. Klasse ausgegeben.

3.1.1.2      Kurzstreckenbillette berechtigen für eine einfache Fahrt (keine Rückfahrt).

3.1.1.3      Kurzstreckenbillette sind auch undatiert erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder im
             Bus/Tram sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln.

3.1.1.4      Kurzstreckenbillette sind auch als Mehrfahrtenkarte erhältlich (siehe Ziffer 3.3).

3.1.2      Geltungsdauer
3.1.2.1      Kurzstreckenbillette sind ab der Ausgabe oder dem Abstempeln 30 Minuten gültig.

3.1.3      Reiseweg
3.1.3.1      Die Kurzstreckenbillette gelten für eine einfache Fahrt innerhalb des definierten Anwendungsbereichs. Es
             gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer 2.3.

3.1.4      Preisbildung
3.1.4.1      Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8.

3.1.5      Klassenwechsel
3.1.5.1      Es werden keine Klassenwechsel angeboten.

3.1.6      Erstattungen
3.1.6.1      Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 2 vorgenommen.

3.2       Einzelbillette

3.2.1      Ausgabe
3.2.1.1      Es werden Einzelbillette zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in den gelösten Zonen ausgegeben.
3.2.1.2      Einzelbillette sind auch undatiert erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus/Tram
             sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln.

3.2.2      Geltungsdauer
3.2.2.1      Undatierte Einzelbillette im Entwertungsformat werden mit einer Geltungsdauer von einem Jahr ausgegeben.

3.2.2.2      Die Billette berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten innerhalb
             der gelösten Zonen:

                   Lokalzone          45 Minuten
                   1 – 2 Zonen        60 Minuten
                   3 – 4 Zonen        90 Minuten
                   5 – 7 Zonen       120 Minuten
                   8 – 10 Zonen      150 Minuten
                   ab 11 Zonen       180 Minuten

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3.2.3      Reiseweg
3.2.3.1      Innerhalb der gelösten Zonen kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen Richtungen
             gefahren werden.

3.2.3.2      Es werden keine Streckenwechsel angeboten.

3.2.4      Preisbildung
3.2.4.1      Für die Berechnung der Billettpreise ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone)
             massgebend. Ab 15 Zonen bleibt der Preis unverändert.

3.2.4.2      Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8.

3.2.5      Klassenwechsel
3.2.5.1      Es werden Klassenwechsel und Multi-Klassenwechsel angeboten. Sie berechtigen zusammen mit einem
             Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse.

3.2.6      Erstattungen
3.2.6.1      Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 2 vorgenommen.

3.3       Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecke

3.3.1      Ausgabe
3.3.1.1      Es werden Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecke (mit 6 Entwertungsfeldern) zum Vollpreis und Reduziert ½ in
             der 2. Klasse ausgegeben.
3.3.1.2      Mehrfahrtenkarten für Kurzstrecke berechtigen zu einfachen Fahrten, keine Rückfahrt!

3.3.1.3      Die Mehrfahrtenkarten sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus/Tram sofort nach dem Einstieg an einem
             Entwerter abzustempeln resp. in der App zu entwerten.
3.3.1.4      Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern
             alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben.

3.3.2      Geltungsdauer
3.3.2.1      Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben.

3.3.2.2      Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecken ist 30 Minuten gültig.

3.3.3      Reiseweg
3.3.3.1      Ein entwertetes Feld einer Mehrfahrtenkarte für Kurzstrecke gilt innerhalb des definierten Geltungsbereichs.
             Es gelten die Anwendungsgrundsätze gemäss Ziffer 2.3.

3.3.4      Preisbildung
3.3.4.1      Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8.

3.3.5      Klassenwechsel
3.3.5.1      Es werden keine Klassenwechsel angeboten.

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3.3.6      Erstattungen
3.3.6.1      Erstattungstabelle MFK Kurzstrecke (16.66% Rabatt).

                  Entwertete Felder       Erstattung in %
                         0                      100
                         1                       80
                         2                       60
                         3                       40
                         4                       20
                         5                        0
3.3.6.2      Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 3 vorgenommen.

3.4       Mehrfahrtenkarte für Einzelbillett

3.4.1      Ausgabe
3.4.1.1      Es werden Mehrfahrtenkarten (mit 6 Entwertungsfeldern) zum Vollpreis und Reduziert ½ für die gewünschte
             Anzahl Zonen ausgegeben.

3.4.1.2      Die Mehrfahrtenkarten sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus/Tram sofort nach dem Einstieg an einem
             Entwerter abzustempeln resp. in der App zu entwerten.
3.4.1.3      Der Inhaber einer Mehrfahrtenkarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern
             alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben.

3.4.2      Geltungsdauer
3.4.2.1      Die Mehrfahrtenkarten werden mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben.

3.4.2.2      Ein abgestempeltes Feld einer Mehrfahrtenkarte berechtigt innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer
             zu beliebigen Fahrten innerhalb der Anzahl gelösten Zonen:

                   Lokalzone          45 Minuten
                   1 – 2 Zonen        60 Minuten
                   3 – 4 Zonen        90 Minuten
                   5 – 7 Zonen       120 Minuten
                   8 – 10 Zonen      150 Minuten
                   ab 11 Zonen       180 Minuten

3.4.3      Reiseweg
3.4.3.1      Innerhalb der Anzahl gelöster Zonen kann während der Geltungsdauer beliebig oft in beliebigen Richtungen
             gefahren werden.

3.4.3.2      Es werden keine Streckenwechsel angeboten.

3.4.4      Preisbildung
3.4.4.1      Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8.

3.4.5      Klassenwechsel
3.4.5.1      Es werden Klassenwechsel und Multi-Klassenwechsel angeboten. Sie berechtigen zusammen mit einem
             Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse.

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3.4.6      Erstattungen
3.4.6.1      Erstattungstabelle MFK Einzelbillett (10% Rabatt).

                 Entwertete Felder      Erstattung in %
                        0                     100
                        1                      81
                        2                      63
                        3                      44
                        4                      26
                        5                       7
3.4.6.2      Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 3 vorgenommen.

3.5       Tageskarten

3.5.1      Ausgabe
3.5.1.1      Es werden Tageskarten (ausgenommen für Kurzstrecken) zum Vollpreis und Reduziert ½ ausgegeben. Die
             Tageskarten sind übertragbar und berechtigen zu einer unbeschränkten Anzahl Fahrten in den gelösten
             Zonen.
3.5.1.2      Tageskarten sind auch undatiert erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder im Bus/Tram
             sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter abzustempeln.

3.5.2      Geltungsdauer
3.5.2.1      Undatierte Tageskarten im Entwertungsformat werden mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr
             ausgegeben.
3.5.2.2      Die Tageskarten sind am Ausgabetag beziehungsweise am Entwertungstag bis 05:00 Uhr des Folgetags
             gültig.

3.5.3      Reiseweg
3.5.3.1      Die Tageskarten gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen.

3.5.4      Preisbildung
3.5.4.1      Für die Berechnung der Preise der Tageskarte ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der
             Abgangszone) massgebend. Ab 15 Zonen bleibt der Preis unverändert.

3.5.4.2      Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8.

3.5.5      Klassenwechsel
3.5.5.1      Es werden Klassenwechsel und Multi-Klassenwechsel angeboten. Sie berechtigen zusammen mit einem
             Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse.

3.5.6      Erstattungen
3.5.6.1      Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 2 vorgenommen.

3.6       Multi-Tageskarten

3.6.1      Ausgabe

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3.6.1.1     Es werden Multi-Tageskarten (ausgenommen für Kurzstrecken) zum Vollpreis und Reduziert ½ für Fahrten in
            den gelösten Zonen ausgegeben.

3.6.1.2     Die Multi-Tageskarte ist vor Antritt der Fahrt oder im Bus/Tram sofort nach dem Einstieg an einem Entwerter
            abzustempeln resp. in der App zu entwerten.
3.6.1.3     Der Inhaber einer Multi-Tageskarte darf diese für mehrere Personen mit gleichem Reiseziel entwerten, sofern
            alle Personen gemeinsam reisen und dieselbe Berechtigung für allfällige Reduktionen haben.

3.6.2      Geltungsdauer
3.6.2.1     Die Multi-Tageskarte wird mit einer Geltungsdauer von drei Jahren (Fliessdatum) ausgegeben.

3.6.2.2     Ein abgestempeltes Feld einer Multi-Tageskarte ist am Entwertungstag bis 05:00 Uhr des Folgetages gültig.

3.6.3      Reiseweg
3.6.3.1     Die Tageskarten gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten in den gelösten Zonen.

3.6.4      Preisbildung
3.6.4.1     Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8.

3.6.5      Klassenwechsel
3.6.5.1     Es werden Klassenwechsel und Multi-Klassenwechsel angeboten. Sie berechtigen zusammen mit einem
            Fahrausweis 2. Klasse zur Benutzung der 1. Klasse.

3.6.6      Erstattungen
3.6.6.1     Erstattungstabelle Multi-Tageskarte (0% Rabatt).

                  Entwertete Felder    Erstattung in %
                         0                   100
                         1                    83
                         2                    66
                         3                    50
                         4                    33
                         5                    16
3.6.6.2     Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 3 vorgenommen.

3.7       Gruppenfahrausweise

3.7.1      Ausgabe
3.7.1.1     Für die Beförderung von Gruppen gilt, soweit nachstehend nichts oder nicht etwas anderes bestimmt ist, der
            T600.
3.7.1.2     Jede Gruppe muss von einem verantwortlichen Reiseleiter geführt werden (Mindestalter 16 Jahre).

3.7.1.3     Es werden folgende Gruppenfahrausweise ausgegeben:

                 Gruppen-Einzelbillette
                 Gruppen-Tageskarten
3.7.1.4     Gruppenfahrausweise sind auch undatiert erhältlich. Diese Fahrausweise sind vor Antritt der Fahrt oder im
            Tram/Bus sofort nach dem Einsteigen an einem Entwerter abzustempeln.

3.7.1.5     Für Kurzstrecken wird nur die 2. Klasse angeboten.

3.7.1.6     Gruppenbillette sind wegen der Platzreservierung möglichst früh, spätestens aber 2 Tage vor Antritt der
            Reise, bei der Billettausgabestelle zu bestellen. Bei einer Reservierung besteht kein Anspruch auf einen
            Sitzplatz. Eine Platzreservierung ist nicht bei allen TU möglich.

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3.7.2     Geltungsdauer
3.7.2.1    Gruppen-Einzelbillette berechtigen innerhalb der nachstehend aufgeführten Zeitdauer zu beliebigen Fahrten
           (ausgenommen Kurzstrecken) innerhalb der gelösten Zonen:

                 Kurzstrecke                 30 Minuten
                 Lokalzone                   45 Minuten
                 1 – 2 Zonen                 60 Minuten
                 3 – 4 Zonen                 90 Minuten
                 5 – 7 Zonen                120 Minuten
                 8 – 10 Zonen               150 Minuten
                 ab 11 Zonen                180 Minuten
3.7.2.2    Gruppen-Tageskarten sind am aufgedruckten Geltungstag bis 05:00 Uhr des Folgetags gültig.

3.7.3     Reiseweg
3.7.3.1    Gruppenfahrausweise gelten für eine unbeschränkte Anzahl Fahrten (ausgenommen Kurzstreckenbillette) in
           den gelösten Zonen.

3.7.4     Preisbildung
3.7.4.1    Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8.

3.7.4.2    Kinder bis 5.99 Jahre reisen gratis (max. 8 Kinder pro Begleitperson): Es werden Gruppenfahrausweise
           ausgegeben (Kundengruppe Kinder bis 5.99 Jahre).

           Reist eine Begleitperson mit mehr als 8 Kindern bis 5.99 Jahre, sind für die überzähligen Kinder der Preis für
           Kinder 6-24.99 Jahre zu bezahlen (Kundengruppe «Kinder/Jugendliche 6-24.99 Jahre»).

3.7.4.3    Die Teilnehmer werden in folgende Kundengruppen aufgeteilt:

             Kundengruppe                                             Preis
             - Erwachsene                                             Vollpreis
             - GA / GA-FVP / Verbund-Abo gem. 3.7.4.4                 Gratis
             - Halbtax                                                Reduziert ½
             - Kinder/Jugendliche 6 bis 24.99 Jahre                   Reduziert ½
             - Kinder bis 5.99 Jahre                                  Gratis, siehe auch Ziffer 3.7.4.2
             - Hunde                                                  Reduziert ½

3.7.4.4    Folgende Fahrausweise können für das Erreichen der Mindestteilnehmerzahl einbezogen werden:

                 GA gemäss T654 und T639 (Kundengruppe «GA»)
                 Verbund-, Strecken- und Modul-Abo, wenn sie die Fahrstrecke vollständig abdecken
                  (Kundengruppe «GA»)
3.7.4.5    Folgende Fahrausweise können nicht in die Gruppenfahrausweise einbezogen werden:

                 Fahrvergünstigung für Kinder gemäss T600.3
                 Alle Tageskarten für Personen, Kinder und Hunde (inkl. Ausflugs-Abo)
                 Gleis 7 und seven25-Abo
                 Gratisreisende mit «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» gemäss Ziffer 5.6.1
3.7.4.6    Für Gruppen in Extrabussen bzw. -zügen gilt der Spezialtarif der betreffenden TU.

3.7.5     Klassenwechsel
3.7.5.1    Es werden keine Klassenwechsel für Gruppenbillette angeboten.

3.7.6     Erstattungen
3.7.6.1    Erstattungen werden gemäss T600.9, Ziffer 7 vorgenommen.

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4     Bestimmungen für Abonnemente

4.1       Allgemeines
4.1.1.1     Die Libero-Abonnemente (Abo) werden ab Tarifstufe 1-2 Zonen ausgegeben, sind persönlich und berechtigen
            zur freien Fahrt in den abonnierten Zonen in allen Transportmitteln im Geltungsbereich gemäss Ziffer 1.

4.1.0      Sorten
4.1.0.0     Es werden folgende Abo-Sorten ausgegeben:

               Jahres-Abo für Erwachsene in 1. oder 2. Klasse
               Jahres-Abo für Kind, Jugend und Senior in 2. Klasse
               Monats-Abo für Erwachsene in 1. oder 2. Klasse
               Monats-Abo für Kind, Jugend und Senior in 2. Klasse
4.1.0.1     Kinder, Jugendliche und Senioren, welche die 1. Klasse benützen wollen, lösen ein Abo für Erwachsene.

4.1.0.2     Der erste Geltungstag der Abos ist frei wählbar (Fliessdatum).

4.1.1      Bestellung und Ausgabe
4.1.1.1     Beim Erstkauf eines Libero-Abos ist ein amtlicher Ausweis (Pass, ID, Führerausweis usw.) vorzuweisen sowie
            ein aktuelles, qualitativ gutes Passfoto abzugeben, sofern die Kundendaten nicht schon erfasst sind.

4.1.1.2     Das Jahres-Abo wird auf den SwissPass referenziert.

4.1.1.3     Das Monats-Abo wird auf den SwissPass referenziert oder auf öV-Sicherheitspapier ausgegeben.

4.1.1.4     Der SwissPass wird im Kreditkartenformat ausgegeben. Details zum SwissPass siehe T600, Ziffer 4.

4.1.1.5     Passfotos, welche vor dem 25. Geburtstag erfasst werden, sind spätestens nach 5 Jahren zu erneuern. Fotos
            älterer Personen sind spätestens nach 10 Jahren zu erneuern.

4.1.2      Preisbildung
4.1.2.1     Für die Berechnung der Abo-Preise ist die Anzahl der befahrenen Zonen (einschliesslich der Abgangszone)
            massgebend. Ab 10 Zonen bleibt der Preis unverändert.
4.1.2.2     Für Fahrten innerhalb der Zonen 177, 229 – 253, 300 – 301, 310 – 353, 696, 700 – 750 und 810 – 846 sowie
            der Strecke Schüpfen – Suberg-Grossaffoltern gelten die Abo-Preise gemäss Ziffern 8.3.4 – 8.3.5.

            Für alle anderen Verbindungen/Zonenkombinationen im Libero-Geltungsbereich gelten die Preise gemäss
            Ziffern 8.3.1 – 8.3.2.

4.1.2.3     Für Preisbildungsgrundlagen und Preise siehe Ziffer 8.

4.1.2.4     Die Abo für Jugendliche sind auch dann mit normaler Geltungsdauer auszustellen, wenn der Kunde im
            Verlauf der Geltungsdauer das 25. Altersjahr vollendet (das letzte Jugend-Abo kann bis zum Vortag des 25.
            Geburtstags mit Gültigkeit ab dem Vortag gelöst werden).

4.1.3      Inhaber von Ermässigungskarten
4.1.3.1     Inhaber von Ermässigungskarten (zB Halbtax) erhalten keine zusätzlichen Ermässigungen.

4.1.4      Hunde
4.1.4.1     Für Hunde wird ein nationaler Hunde-Pass gemäss T654 angeboten.

01.06.2021                                               T651.10                                               Seite 20
4.2       Jahres- und Monats-Abo auf SwissPass
4.2.1.1      Libero-Abo wird auf den SwissPass referenziert. Der Prozess "SwissPass" ist im T600, Ziffer 4 beschrieben.

4.2.1.2      Ein auf SwissPass referenziertes Jahres- oder Monats-Abo kann gegen eine Jahresgebühr deponiert werden.
             Details sind im T600, Ziffer 4.6 festgehalten.

4.3       Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier
4.3.1.1      Für Kunden mit Wohnadressen ausserhalb der Region (Touristen, etc.) wird ein Monats-Abo auf öV-
             Sicherheitspapier angeboten. Auf dem Papierabo wird der Name aus der Kundendatenbank aufgedruckt.

4.3.1.2      Verkaufsstellen der Schilthornbahn verkaufen vorgedruckte Monats-Abo für die Zonen 820/822. Auf dem
             Papierabo wird von Hand die zeitliche Gültigkeit, die Nummer des amtlichen Ausweises und die Unterschrift
             des Kunden eingetragen.

4.4       Streckenwechsel, Klassenwechsel
4.4.1.1      Es werden keine Streckenwechsel zu Abos angeboten.

4.4.1.2      Bei Benützung der 1. Klasse mit einem Abo 2. Klasse hat der Abonnent den Preisunterschied des
             Einzelbilletts für die benützen Zonen zu bezahlen. Kinder und andere Personen mit Anspruch auf Reduziert ½
             bezahlen den entsprechenden Unterschied.

4.4.1.3      Es gelten die in Ziffer 8.2 aufgeführten Preise.

4.5       Erstattungen

4.5.1      Erstattung Jahresabo
 4.5.1.1      Erstattungstabellen für Jahresabo. Achtung: Es muss die Tabelle mit dem korrekten Faktor angewendet
              werden.

                               Faktor 9.5                                             Faktor 10
                  ausgenommen Zonen 100/101, 200/201                     für die Zonen 100/101, 200/201 und
                              und 300/301                                              300/301
                     Benützungszeit       Erstattungs-                      Benützungszeit        Erstattungs-
                        in Tagen           anspruch                            in Tagen            anspruch
                    von          bis          in %                        von           bis           in %
                      1            7           95                           1            7             95
                      8           30           89                           8           30             90
                     31           37           84                          31           37             85
                     38           60           79                          38           60             80
                     61           67           74                          61           67             75
                     68           90           68                          68           90             70
                     91           97           63                          91           97             65
                     98          120           58                          98          120             60
                    121          127           52                         121          127             55
                    128          150           47                         128          150             50
                    151          157           42                         151          157             45
                    158          180           37                         158          180             40
                    181          187           31                         181          187             35
                    188          210           26                         188          210             30
                    211          217           21                         211          217             25
                    218          240           16                         218          240             20
                    241          247           10                         241          247             15
                    248          270            5                         248          270             10
                    271          277            0                         271          277              5
                    278          365            0                         278          365              0

4.5.1.2      Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 4 vorgenommen.

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4.5.2      Erstattung Monatsabo
4.5.2.1      Erstattungstabelle für Monatsabo.

                   Benützungszeit          Erstattungs-
                       in Tagen             anspruch
                    von       bis              in %
                     1         7                50
                     8        31                 0

4.5.2.2      Erstattungen/Umtausch werden gemäss T600.9, Ziffer 4 vorgenommen.

4.5.3      Erstattung von Einzelbilletten beim nachträglichen Kauf eines Jahres-Abo
4.5.3.1      Beim nachträglichen Kauf eines Jahres-Abo können maximal 3 Fahrausweise erstattet werden. Das Jahres-
             Abo darf maximal um 1 Monat rückdatiert werden (Gültigkeit des ältesten Fahrausweises). Die
             Erstattungsgebühr wird nicht erhoben.

4.6       Ersatz

4.6.1      Ersatz Monats-Abo auf öV-Sicherheitspapier
4.6.1.1      Ersatz wird gemäss T650, Ziffer 3.7 vorgenommen.

4.6.2      Ersatz SwissPass
4.6.2.1      Ersatz wird gemäss T600, Ziffer 4.2 vorgenommen.

4.7       Subventionierte Abo für Bewohner der Stadt Bern

4.7.1      Stadt Bern: AHV-Berechtigte mit EL
4.7.1.1      AHV-Berechtigte der Stadt Bern mit Ergänzungsleistungen (EL) erhalten für die Zonen 100/101 ein Abo in 2.
             Klasse mit einer zusätzlichen Ermässigung. Beim Bezug ist die Verfügung der Stadt Bern über den Bezug von
             Ergänzungsleistungen (nicht älter als 3 Monate) vorzuweisen.
4.7.1.2      Die Ausgleichskasse der Stadt Bern stellt EL-Bestätigungen aus, auf welchen alle berechtigten
             Familienangehörigen, also auch Kinder, namentlich erwähnt sind. Die Bestätigung darf nicht älter als 3
             Monate sein. Falls der Kunde eine solche Bestätigung nicht vorweisen kann, ist er an die Ausgleichskasse zu
             verweisen.

4.7.1.3      Die Abo-Kaufquittungen tragen die Bezeichnung „AHV/EL Stadt Bern“ und werden nur durch die
             Verkaufsstellen SVB (BERNMOBIL) ausgegeben.
4.7.1.4      Die Bestätigung zum ermässigten Bezug muss jährlich durch die Ausgleichskasse erneuert werden. Für den
             rechtzeitigen Erhalt einer solchen Bestätigung ist der Berechtigte verantwortlich.

4.7.1.5      Preise: siehe Ziffer 8.3.3.

4.7.2      Stadt Bern: IV-Berechtigte mit EL
4.7.2.1      IV-Berechtigte der Stadt Bern mit Ergänzungsleistungen (EL) erhalten für die Zonen 100/101 ein Abo in 2.
             Klasse mit einer zusätzlichen Ermässigung. Beim Bezug ist die Verfügung der Ausgleichskasse der Stadt
             Bern über die Ergänzungsleistung vorzuweisen.
4.7.2.2      Die Ausgleichskasse der Stadt Bern stellt EL-Bestätigungen aus, auf welchen alle berechtigten
             Familienangehörigen, also auch Kinder, namentlich erwähnt sind. Die Bestätigung darf nicht älter als 3
             Monate sein. Falls der Kunde eine solche Bestätigung nicht vorweisen kann, ist er an die Ausgleichskasse zu
             verweisen.

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4.7.2.3      Die Abo-Kaufquittungen tragen die Bezeichnung „IV/EL Stadt Bern“ und werden nur durch die Verkaufsstellen
             SVB (BERNMOBIL) ausgegeben.

4.7.2.4      Die Bestätigung zum ermässigten Bezug muss jährlich durch die Ausgleichskasse erneuert werden. Für den
             rechtzeitigen Erhalt einer solchen Bestätigung ist der Berechtigte verantwortlich.
4.7.2.5      Preise: siehe Ziffer 8.3.3.

4.7.3      Stadt Bern: IV-Berechtigte ohne EL
4.7.3.1      IV-Berechtigte der Stadt Bern erhalten für die Zonen 100/101 ein Abo in 2. Klasse mit einer zusätzlichen
             Ermässigung. Beim Bezug sind die Niederlassungsbewilligung und ein gültiger IV-Ausweis vorzuweisen.
4.7.3.2      Die Abo-Kaufquittungen tragen die Bezeichnung „IV Stadt Bern“ und werden nur durch die Verkaufsstellen
             SVB (BERNMOBIL) ausgegeben.

4.7.3.3      Der Berechtigte ist dafür verantwortlich, jährlich die beiden notwendigen Nachweise zu erbringen. Die
             Niederlassungsbewilligung ist bis zum Wegzug fortlaufend gültig, beim IV-Ausweis ist das Gültigkeitsdatum
             auf der Rückseite ausschlaggebend.

4.7.3.4      Preise: siehe Ziffer 8.3.3.

4.8       Wahlwege für Abo / Gratiszonen
4.8.1.1      Wichtige, über mehrere Linien und durch unterschiedliche Zonen führende Verbindungen für Abos können zu
             Wahlwegen zusammengefasst sein.

4.8.1.2      In der Spalte Tarifstufe ist vermerkt, für wie viele Zonen der Preis des wahlweisen Abos berechnet wird. Abo
             über den kürzeren Weg können weiterhin gelöst werden. Verbindungen ab 10 Zonen sind nicht aufgeführt, es
             gelten die Abos für «alle Zonen» über alle Wege.

4.8.1.3      Preisbildung:

                 Ist der Wahlweg 1 Zone höher als das längste Via, erhalten die Nutzer eine Gratiszone
                 Ist der Wahlweg 2 Zonen höher als das längste Via, gibt es 1 Gratiszone und der Nutzer zahlt 1 Zone
                  mehr
                 Ist der Wahlweg 3 Zonen höher als das längste Via, gibt es 2 Gratiszonen und der Nutzer zahlt 1 Zone
                  mehr
                 Ist der Wahlweg 4 Zonen höher als das längste Via, gibt es 2 Gratiszonen und der Nutzer zahlt 2 Zonen
                  mehr
4.8.1.4      Die folgenden Wahlwege sind in den Verkaufssystemen fest programmiert.

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Zonen
                                                                                            Anzahl
     Nr.     Strecke/Via                              Zonengültigkeit                                   zu
                                                                                            Zonen
                                                                                                     bezahlen
      1      Bern − Aarberg
             Via 1: Wohlen                            100 101 113 177 310                     5
             Via 2: Seedorf                           100 101 113 177 310                     5
                                                                                                        6
             Via 3: Lyss                              100 101 114 124 310                     5
             Wahlweg: Lyss o Wohlen o Seedorf         100 101 113 114 124 177 310             7

      2      Bern – Kallnach
             Via 1: Lyss                              100 101 114 124 177 310                 6
             Via 2: Kerzers                           100 101 112 177 697 698                 6         7
             Wahlweg: Lyss o Kerzers                  100 101 112 114 124 177 310 697 698     9

      3      Bern – Schnottwil
             Via 1: Lyss                              100 101 114 124 310 311                 6
             Via 2: Rapperswil                        100 101 114 124 228 229                 6         7
             Wahlweg: Lyss o Rapperswil               100 101 114 124 228 229 310 311         8

      4      Bern − Riggisberg
             Via 1: Köniz – Bus                       100 101 116 126 626                     5
             Via 2: Wabern – Bus                      100 101 116 126 626                     5
                                                                                                        5
             Via 3: Toffen – Bus                      100 101 115 126 626                     5
             Wahlweg: Köniz o Wabern o Toffen         100 101 115 116 126 626                 6

      5      Bern − Rüschegg
             Via 1: Schwarzenburg                     100 101 116 126 627 628                 6
             Via 2: Niedermuhlern                     100 101 116 126 626 628                 6
             Via 3: Riggisberg – Toffen               100 101 115 126 626 628                 6         6
             Wahlweg: Schwarzenburg o                 100 101 115 116 126 626 627 628         8
             Niedermuhlern o Toffen

      6      Bern − Koppigen
             Via 1: Burgdorf − Ersigen                100 101 114 150 151 153 217             7
             Via 2: Burgdorf − Wynigen                100 101 114 150 151 152 217             7         7
             Wahlweg: Ersigen o Wynigen               100 101 114 150 151 152 153 217         8

      7      Burgdorf − Koppigen
             Via 1: Ersigen                           150 153 217                             3
             Via 2: Wynigen                           150 152 217                             3         3
             Wahlweg: Ersigen o Wynigen               150 152 153 217                         4

      8      Herzogenbuchsee − Niederbipp
             Via 1: Wangen                            195 216 279                             3
             Via 2: Langenthal                        190 192 193 195 279                     5         5
             Wahlweg: Langenthal o Wangen             190 192 193 195 216 279                 6

      9      Solothurn − Herbetswil
             Via 1: Gänsbrunnen                       200 201 215 279                         4
             Via 2: Oensingen                         200 201 216 279 280                     5         5
             Wahlweg: Gänsbrunnen o Oensingen         200 201 215 216 279 280                 6

      10     Solothurn − Langenthal
             Via 1: Niederbipp                        190 193 200 201 216 279                 6
             Via 2: Herzogenbuchsee                   190 192 195 196 200 201                 6         7
             Wahlweg: Niederbipp o Herzogenbuchsee    190 192 193 195 196 200 201 216 279     9

      11     Solothurn − Röthenbach b. H'buchsee
             Via 1: Bus                               195 196 200 201                         4
             Via 2: Wangen                            195 200 201 216                         4         4
             Wahlweg: Bus o Wangen                    195 196 200 201 216                     5

      12     Wiedlisbach − Langenthal
             Via 1: Wangen − Herzogenbuchsee          190 192 195 216                         4
             Via 2: Niederbipp                        190 193 216 279                         4         5
             Wahlweg: Niederbipp o Herzogenbuchsee    190 192 193 195 216 279                 6

01.06.2021                                           T651.10                                           Seite 24
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