Studienbegleitendes Berufspraktikum | Bachelor - Erziehungs- und Bildungswissenschaft (B.A.) - Fakultät für ...

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Studienbegleitendes Berufspraktikum | Bachelor - Erziehungs- und Bildungswissenschaft (B.A.) - Fakultät für ...
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                                     Für Erziehungswissenschaft

Erziehungs- und Bildungswissenschaft (B.A.)

Studienbegleitendes
Berufspraktikum | Bachelor
                               Stand: März 2021
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                                                        Für Erziehungswissenschaft

Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker                      ZaP
Beauftragter                          Zentrum für außerschulische Praxis -
für das außerschulische Praktikum          Alsterterrasse 1, Raum 044
                                                Tel.: 42838 - 3756
Lutz Peters                               E-Mail: zap@uni-hamburg.de
Referent für das Praktikum
                                    Offene Sprechzeit | Mi. 09:00 – 13:00
                                                        | Mo. 14:00 – 17:00
Moritz Schwerthelm                  (fällt derzeit pandemiebedingt aus)
Referent für das Praktikum (i.V.)
                                    Telephonsprechstunde unter Tel.: - 6769
                                      derzeit werktags | Di. 10:00 – 15:00
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                                     Für Erziehungswissenschaft

      Ziel des studienbegleitenden
            Berufspraktikums
Erwerb (erster) berufspraktischer Erfahrungen
                       +
 Entwicklung von Kompetenz zur kritischen
    Überprüfung eigener Berufswünsche
                   +
     Verbindung von Theorie und Praxis
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Rahmenbedingungen - fachlich
• Praktikumsstellen aus den Bereichen:
      außerschulische Behindertenpädagogik
      außerschulische Kinder- und Jugendbildung
      Soziale Arbeit
      Erwachsenen-/Weiterbildung
• Das Praktikum sollte möglichst im Bereich des gewählten/ins Auge
  gefassten Studienschwerpunktes stattfinden
• praktische pädagogische Anleitung durch eine Fachkraft
• Ableistung des Praktikums in max. 2 unterschiedlichen Einrichtungen
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Rahmenbedingungen - technisch
• Das Berufspraktikum (Pflicht) umfasst 346 Arbeitsstunden
  (in Vollzeit: knapp 9 Wochen)
• Das Berufspraktikum ist Teil von Modul FüB-1 (vgl. FSB) und
  sollte bis zum Ende des 4. Semesters abgeschlossen sein
• Das Berufspraktikum im Studium umfasst:
      Vorbereitungsseminar                            0,25 LP
      Praxis (346 Arbeitsstunden)                     11,5 LP
      Nachbereitungsseminar                           0,25 LP
      Bericht (ca. 20 Seiten)                         3,0 LP
                                     insgesamt:       15,0 LP
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Wie funktioniert das Anmeldeverfahren?                     (1 von 4)

1. Anmeldung zum Praktikumsmodul EW-BPB
  „Berufspraktikum (Leistungen Praktikumsmodul)“

   Dort: Eigene Anmeldungen zu zwei ZaP-Prüfungen:
   ▪ Genehmigung der Praxisstelle               Nachweise auf dem grünen
   ▪ Praktikum von mindestens 346 Stunden       Formular

   Wer sich hierzu nicht angemeldet hat, kann sich nicht zum
    Vorbereitungsseminar anmelden!
   Das Modul besteht aus zwei „Prüfungen“, zu denen sich zwingend
    zum 1. Termin angemeldet werden muss!!!!!
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Wie funktioniert das Anmeldeverfahren?                              (2 von 4)

2. Anmeldung zum (Teil-)Modul EW-FüB1-b-BbE
   „Berufsfeldbezogene Einführung (Berufspraktikum und universitäre Begleitung)“

   dann
   Eigene Anmeldung zum Vorbereitungsseminar
   (normale Anmeldephasen für Lehrveranstaltungen)
   ⇒ automatische Prüfungsanmeldung
   (das erfolgt ohne Risiko – es laufen dadurch keine Fristen ab)
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Wie funktioniert das Anmeldeverfahren?                     (3 von 4)

3. Wenn feststeht, dass das Praktikum bereits begonnen hat
   oder schon abgeschlossen ist:
   Anmeldung zur Lehrveranstaltung: Berufspraktikum und
    Nachbereitungsseminar (dort auch: Praktikumsbericht)

   Anmelde-Zeiträume (regelmäßig):
    November bis 28. Februar   (Nachbereitungssitzungen: März + April)
    Mai bis 31. August   (Nachbereitungssitzungen: September + Oktober)
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 Wie funktioniert das Anmeldeverfahren?                            (4 von 4)

                                EW-FüB1                      EW-FüB1-a-SbE
                                       1.
Berufsfeldbezogene Einführung                        Einführung in wissenschaftliches
    (Berufspraktikum und        2.                   Arbeiten (Rogmann)
   universitäre Begleitung)

                EW-FüB1-b-BbE                    EW-BPB
     Anmeldung zum Vorbereitungsseminar           Anmeldung nur zur STiNE-Erfassung
     (in den normalen Anmeldephasen)              • Genehmigung der Praxisstelle
                                                  • Absolviert: Praktikumszeit
                                                  Bearbeitung nur durch das ZaP!
     Anmeldung zum Nachbereitungsseminar
     (November bis Februar + Mai bis August)

            Praktikumsbericht: Lehrende Nachbereitungsseminar - ohne neue Anmeldung
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• Ablauf 1 – vor der Praxiszeit:
1.   Suche einer Praktikumsstelle durch die Studierenden
     (bei Bedarf individuelle Beratung durch das ZaP nutzen)
3.   Besuch der vorbereitenden Lehrveranstaltung
     (in STiNE anmelden)
                                                                      Derzeit bitte als
4.   Wenn Sie eine Praktikumsstelle gefunden haben:
                                                            Scan-Anhang
     Ausfüllen (!!!) des                                    per Mail beim
     (inkl. Unterschrift der Praxisstelle) zur              ZaP einreichen
     „Bestätigung und Anerkennung der Praktikumsstelle“
     VOR Antritt des Praktikums beim ZAP genehmigen lassen!
5.   Über die Genehmigung entscheidet der Praktikumsbeauftragte
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• Ablauf 2 – während/nach der Praxiszeit:
1. Besuch der nachbereitenden Lehrveranstaltung
   (dazu selbst in STiNE anmelden)
2. Die erbrachten Stunden auf dem                               von der
   Praxisstelle bescheinigen lassen (durch Unterschrift der Praxisstelle)
3. Scan des                    – beide Seiten – im ZaP einreichen (als Scan
   per Mail/Kopie per Post oder persönlich in den Briefkasten werfen)
4. Erstellung des Praktikumsberichts
   (nach den Vorgaben der Lehrenden in den Nachbereitungsveranstaltungen)
5. Abgabe des Berichts bei der/dem Lehrenden
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Das Grüne Formular
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Zeitablauf - Varianten
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Erweiterungsmöglichkeiten: auf bis zu 706 Stunden
                                                                  (346 + 210 + max. 150 Stunden)

   Studienbegleitendes
   Berufspraktikum
   curricular festgeschrieben
                                    erweiterte Praxis
                                    (FüS Bereich),
   Studienbegleitendes
   Berufspraktikum                  wählbar
                                                                      erweiterte Praxis
                                    erweiterte Praxis (groß)
                                                                      Freier Wahlbereich
   346 h Praktikum                                                    wählbar
   + Vor-undNachbereitungsseminar   210 h Praxis (7 LP)
                                    + Reflexionsseminar 2 SWS         erweiterte Praxis (variabel)
   + Praktikumsbericht
                                    (wird nur im Wintersemester       bis zu 150 h
   (Modulteilprüfung)
                                    angeboten, und nur, wenn sich 8
                                    oder mehr Teilnehmer*innen        30 h = 1 LP
                                    einschreiben)

   ges. 15 LP                       ges. 9 LP                         max. 5 LP
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• Ziele – Erweiterte Praxis (groß) | FüS
• Vertiefte Aneignung von Handlungs- und Reflexionskompetenz
  in pädagogischer Praxis

• Aneignung vertiefter fachlicher Reflexivität von beruflichem
  Handeln in Organisationen und gesellschaftlichen Zusammen-
  hängen

• Aneignung eines fachlichen Verständnisses von schwerpunkt-
  übergreifenden Querschnittsthemen in der pädagogischen
  Praxis
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                    FüS: Reflexionsseminar
Umfang: 2 SWS
         i. d. R. eine zweistündige Auftaktsitzung & Blocktermine

Inhalt:   Reflexion der erlebten und beobachteten eigenen Praxis im Praktikum
           Methoden: Fallarbeit/Fallverstehen | kollegiale Beratung

Seminarleistungen:
         regelmäßige Teilnahme
         voraussichtlich „Reflexion einer Fallberatung“, „Lerntagebuch“ o.Ä.
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• Umfang - FüS                                 • Anmeldung
                                                  im ZaP (derzeit: per Mail),
Dauer: 1 Semester                                  bis zum 10. Oktober eines Jahres

   210 h Praktikum             (7 LP)            nur zum Wintersemester
   Begleitende Praxisreflexion (2 LP)            min. 8, max. 30 Teilnehmer*innen
                         gesamt: 9 LP
                                                  Nachweise über die Voraussetzungen
                                                   müssen bei der Anmeldung vorliegen
Voraussetzungen
   Studienbegleitendes Berufspraktikum ist absolviert
   Begleitseminare sind absolviert
   Modulabschlussprüfung Pflichtpraktikum (Praktikumsbericht) ist bereits abgegeben.
   Praxisstelle, die einem ermöglicht, seine Berufspraktikumszeit um 210 h zu verlängern
   Praxis findet begleitend zum Reflexionsseminar statt (Vorlesungszeit WiSe)
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                                                       Für Erziehungswissenschaft

Erweiterte Praxis für den Freien Wahlbereich
• Voraussetzungen

    Nachweis von bis zu 150 Stunden über das Pflichtpraktikum (346
     Std.) hinaus auf dem                   (2. Seite) oder durch
     gesonderte (schriftliche) Bestätigung der Einrichtung

    Komplett abgeschlossenes Modul des Pflicht-Praktikums

• Anrechnung auf dem Leistungskonto

    Einreichen der Formulars ‚Bescheinigung für den Wahlbereich‘
     (Download auf der ZaP-Homepage), auf dem nur die Kopfdaten von
     Ihnen eingetragen sind, beim ZaP (derzeit als Scan per Mail-Anhang)
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                                                        Für Erziehungswissenschaft

Anerkennung vorab geleisteter Praxis (1 von 3)
• Einzelfallprüfung auf Gleichwertigkeit mit dem studienbegleitenden
  Berufspraktikum (pädagogisches Feld, Anleitung durch pädagogische
  Fachkraft und angeleitete Reflexion, nicht länger als 5 Jahre her)
• formloser, aber schriftlicher Antrag (Anschreiben, Nachweise in Kopie)
  an das ZaP (derzeit als Scan-Anhang per Mail)
• eine inhaltliche Nähe zwischen Studium und der geleisteten Praxis
  muss aus den schriftlichen Unterlagen hervorgehen
• über eine Anerkennung entscheidet der Praktikumsbeauftragte
• Auflagen bei Anerkennung: i. d. R. Teilnahme an einem Nachbereitungs-
  seminar und studienadäquater Bericht über die anerkannte Tätigkeit
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                                                                              Für Erziehungswissenschaft

Anerkennung vorab geleisteter Praxis (2 von 3)
• Was ist ein ‚formloser Antrag‘?
     AUF JEDEN FALL KEINE MAIL UND KEIN ‚SCHMIERZETTEL‘!!!
      (‚formlos‘ heißt nur: es gibt dafür kein Formular, da es sich um Einzelfälle handelt)

     Sondern: Brief-Format (inkl. Absender, Matrikelnummer, Datum
               und mit eigenhändiger Unterschrift)
• Mit dem Antrag sollte klar werden:
     Was wird beantragt – und für welchen Studiengang?
     Sofern die Praxiszeit parallel zum Studiengang stattfand:
      Warum wurde sie nicht regulär vorab als Praktikum beantragt?
      (‚Vergessen‘ oder ‚Wusste ich nicht‘ sind da keine so guten Gründe, sondern nur Erklärungen.)
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                                                        Für Erziehungswissenschaft

Anerkennung vorab geleisteter Praxis (3 von 3)
• Was sind die erforderlichen ‚Nachweise der Praxisstelle‘?
     Von der Praxisstelle ausgestellte und unterschriebene Dokumente
      (z. B. Praktikums- bzw. Arbeitszeugnis), die Angaben über folgende
      Punkte enthalten:
        − Zeitraum der Praxiszeit (die angerechnet werden soll)
        − Stundenumfang
        − Konkret von Ihnen wahrgenommene Tätigkeiten in der Zeit
        − Art und Umfang der fachlichen Betreuung durch die Einrichtung
          während der Praxiszeit (möglichst von pädagogischem Personal)
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                                                                 Für Erziehungswissenschaft

Solidarpraktikum –                                         (1 von 3)
möglich während der andauernden Handlungseinschränkungen während der Pandemie

• Unterstützungs- und Hilfeleistungen, die dazu beitragen, die
  gesellschaftliche Solidarität zu unterstützen und zu stärken
    Dies schließt pflegerische Tätigkeiten ebenso ein wie eher privat initiierte
    Kinderbetreuung bei Berufstätigen, die nicht zuhause arbeiten können etc.,
    gerade auch für Bevölkerungsteile, deren Eigenmittel nicht zur Selbsthilfe
    ausreichen.
• Eigene Initiativen (ggf. in Absprache mit Lehrenden und/oder
  Einrichtungen), die Hilfebedarfe von Einrichtungen klären und/oder
  beheben helfen (z.B. Angebote im Rahmen digitaler Jugendarbeit,
  digitale Gesprächsinitiativen mit isolierten Menschen etc.)
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                                                              Für Erziehungswissenschaft

Solidarpraktikum –                                      (2 von 3)

• Nicht anerkannt werden können
     – Tätigkeiten außerhalb des erziehungs-/bildungswissenschaftlichen
       Rahmens, die nicht durch Corona veranlasst sind
     – Homeschooling der eigenen Kinder oder die Versorgung von
       Angehörigen des eigenen Haushaltes
     – Tätigkeiten ohne erziehungs-/bildungswissenschaftlich mögliche
       Fragestellungen (ggf. vorab zu klären mit dem ZaP und/oder den
       Lehrenden der Begleitseminare)
•   Wir fordern Sie ausdrücklich nicht auf, solches Engagement nur aufzunehmen,
    um die Praktikumsanforderungen zu erfüllen, schaffen allerdings die
    Möglichkeit, soziale/gesellschaftliches Engagement auch als Praktikum
    anerkennungsfähig zu machen.
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                                                   Für Erziehungswissenschaft

Solidarpraktikum –                           (3 von 3)

• Eine vorherige Anmeldung einer Tätigkeit für das
  Solidarpraktikum ist – außer in Zweifelsfällen (s.o.) – nicht
  erforderlich
• Eine Anmeldung zu den normalen Praktikumsmodulen
  bleibt erforderlich
• Ein vereinfachtes, beim ZaP einzureichendes Formular zur
  Bestätigung der solidarischen Tätigkeiten (durch deren
  Adressat*innen) findet sich auf der Homepage des ZaP
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                                                            Für Erziehungswissenschaft

Die Wissensquellen über das Bachelor-Praktikum
• Homepage des ZaP zu Bachelor-Praktika:
    https://www.ew.uni-
     hamburg.de/studium/praktika/zap/bachelorpraktikum.html
     – dort findet sich auch diese Präsentation
     – und ebenfalls finden sich dort die Formulare:
                             (zwei Seiten)
          – Datei zu Praxisstellen aus vergangenen Jahren
          – Formular für den Freien Wahlbereich (erweitertes Praktikum)

• Referenten für das Praktikum
Sie können auch lesen