Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr und im Verkehr mit Omnibussen - IHK Stade
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Informationen für angehende Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr und im Verkehr mit Omnibussen I. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen bzw. Omnibusverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. II. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des An- tragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leis- tungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs bzw. eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs. 1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens Taxen- und Mietwagenverkehr Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u.a. erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2 250 Euro für das erste Fahrzeug oder nicht weniger als 1 250 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Omnibusverkehr Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u.a. erforderlich, dass das Eigenkapital und die Reserven des Unternehmens im Verkehr mit Kraftomnibussen nicht weniger als 9 000 Euro für das erste Fahrzeug oder nicht weniger als 5 000 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt. 2. Zuverlässigkeit Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Füh- rungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverläs- sigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde. 3. Nachweis der fachlichen Eignung Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch − eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen das Straßenpersonenverkehr betreibt. Diese Tätigkeit muss in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009 ohne Un- terbrechung in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgeübt worden sein. Zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ist eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem solchen Unternehmen nachzuweisen. Die Tätigkeit muss die zur ord- nungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse aus den unten genannten Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeit- punkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt der Industrie- und Handelskammer, in deren Zuständig- keitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat. Der Bewerber hat der Kammer hierzu aussagefähige Unterlagen vorzulegen. Reichen die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht aus, Stand: 02.01.2020
so kann die Kammer mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen. Hält die Kammer den Bewerber für fachlich geeignet, so stellt sie eine Fachkundebescheinigung aus. - eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwer- punkt Personenverkehr, oder eine Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt oder ei- ne Abschlussprüfung als Betriebswirt (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Ver- kehrsakademie in Bremen, oder eine Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirt- schaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn oder einen Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler an der Technischen Universität Dresden besitzen. - eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung 1. Prüfungssachgebiete Taxen- und Mietwagenverkehr Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen zu je einer Stunde und einem bis zu einer halben Stun- de dauernden mündlichen Teil. Sie umfasst folgende Sachgebiete: 1. Recht − Personenbeförderungsrecht − Straßenverkehrsrecht − Arbeitsrecht − Sozialversicherungsrecht − Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts − Grundzüge des Steuerrechts 2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs, insbesondere − Zahlungsverkehr − Beförderungsentgelte / -bedingungen (Tarife) − Buchführung − Versicherungswesen 3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere − Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge − Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge − Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge − Bereitstellung der Fahrzeuge − Fernsprech- und Funkverkehr 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung, Umweltschutz 5. Grenzüberschreitender Taxi-/Mietwagenverkehr - internationales Personenbeförderungsrecht - für den internationalen Taxi-/Mietwagenverkehr wichtige pass- und zollrechtliche Vorschriften - Beförderungsdokumente Omnibusverkehr Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen zu je zwei Stunden und einem bis zu einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. Sie umfasst folgende Sachgebiete: 1. Recht − Personenbeförderungsrecht − Gewerberecht − Organisation Betrieb / Verkehrsdienste − Aufstellung von Beförderungsplänen, Fahrplänen und Umlaufplänen Stand: 02.01.2020
− Beförderungstarife − Straßenverkehrsrecht − Arbeitsrecht − Sozialversicherungsrecht − Bürgerlichen Rechts und Handelsrechts − Steuerrecht 2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Unternehmens − Zahlungsverkehr und Finanzierung − Kostenrechnung − Kalkulation von Angeboten − Beförderungsbedingungen − Buchführung − Versicherungswesen − Zusammenarbeit mit Reiseveranstaltern − Marketing 3. Technische Normen und technischer Betrieb − Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge − Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge − Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge − Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge 4. Straßenverkehrssicherheit - Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen - Verkehrssicherheit 5. Grenzüberschreitender Omnibusverkehr - internationales Personenbeförderungsrecht - für den internationalen Straßenpersonenverkehr wichtige pass- und zollrechtliche Vorschriften - Grundzüge der Zollpraxis und –Formalitäten. Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente - Grundkenntnisse der Verkehrsregeln und der Straßengeographie in Nachbarstaaten, insbesondere soweit sie Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind 2. Anmeldung zur Prüfung Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt schriftlich mittels des beiliegenden Anmeldebogens. Mit der Einla- dung zur Prüfung wird ein Gebührenbescheid übersandt. Die Prüfungsgebühr beträgt 215,00 €. Zahlen Sie bitte erst nach Erhalt dieses Bescheides. Bei Rücktritt eines Bewerbers nach Zulassung zur Prüfung werden 50 % der Gebühren erhoben. 3. Prüfungsvorbereitung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Literatur Taxen- und Mietwagenverkehr Lehr- und Übungsbücher - Fachkunde & Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer - Lehrbuch, Verlag Heinrich Vogel, München - Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK - Fachrichtung „Taxi und Mietwagen“, − Lehrbuch und Fragenkatalog − Lösungsbuch Verkehrsverlag-HeMa Stand: 02.01.2020
- Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer, Huss-Verlag, München. - Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung, Verlag Heinrich Vogel, Mün- chen - Fahrzeug-Kostenrechnung-Taxi und Mietwagen, Fachbuch & Kalkulationsprogramm auf CD, Werbe- agentur & Lernmittelverlag Kampmann Omnibusverkehr Lehr- und Übungsbücher - Der Omnibusunternehmer - Leitfaden für die Fachkundeprüfung, Verlag Heinrich Vogel, München - Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK - Fachrichtung Omnibusverkehr, − Lehrbuch − Fragenkatalog − Lösungsbuch Verkehrsverlag-HeMa - Omnibus-Kostenrechnung Fachbuch & Kalkulationsprogramm auf CD, Werbeagentur & Lernmittelverlag Kampmann Anschriften der Verkehrsverlage - Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf, Tel.: 0211/99193-0 - Verkehrsverlag-HeMa, Ruhehorst 37, 46244 Bottrop, Tel.: 02045/414480 - Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag, Neumarkter Str. 18, 81673 München, Tel.: 0180/5262618 - Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80912 München, Tel.: 089/32391-0 - Werbeagentur & Lernmittelverlag Kampmann Bochumer Str. 93, 45663 Recklingenhausen - Tel.: 02361/939112 Schulungsveranstalter - Bildungswerk des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V., Bezirksgruppe Stade, Ottenbecker Damm 15, 21684 Stade, Tel.: 04141/510601, www.verkehrsgewerbe-niedersachsen.de/stade/ - Bremerhavener Dienstleistungsgesellschaft mbH, Eiswerkestraße 5, 27572 Bremerhaven, Tel.: 0471/3097761, E-Mail: info@bdg-nord.de - BILDUNGSWERK VERKEHRSGEWERBE NIEDERSACHSEN E.V., Lister Kirchweg 95, 30177 Hannover, Tel.: 0511/9626-300, www.verkehrsgewerbe-niedersachsen.de - Verkehrsseminare.com Marbs + Siemers GbR, zertifizierte Bildungseinrichtung, Danziger Str. 5, 34317 Habichtswald/Kassel, Tel.: 0800/0561561 (kostenlos), www.verkehrsseminare.com - Daniel GbR, Fachschule für Verkehrsberufe, Brauerstraße 15b, 25548 Kellinghusen, Tel.: 04121/794026 und 04822/375375, E-Mail: daniel_reisen_elmshorn@yahoo.de Stand: 02.01.2020
- Fachschule Naumann, Seminare für Straßengüter- und Straßenpersonenkraftverkehr, In der Stehle 36b, 53547 Kasbach-Ohlenberg Tel.: 02644/4063334, Mobil: 0170/8722110, www.fachschule-naumann.de - IGS – Institut für Verkehrswirtschaft GmbH, Wandalenweg 14, 20097 Hamburg-Hammerbrook, Tel.: 040 / 238 557 33, Internet: www.igs-net.de, E-Mail: igs@igs-net.de - AVB–Seminare GmbH & Co. KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, Tel.: 05741 - 9099250, www.avb-seminare.de - Ausbildungs- und Betreuungszentrum im Güterkraftverkehr - Martens und Busch GbR, Eckendorfer Str. 2-4, 33609 Bielefeld, Tel.: 0800/7772888 (kostenlos) - Frank R. Bibow, Verkehrsseminare, Dorfstr. 27 a, 26188 Edewecht, Tel.: 04486-938844, www.Verkehrsseminare.de - Verkehrsseminare-HeMa, Ruhehorst 37, 46244 Bottrop, Tel.: 02045/414480, www.verkehrsseminare-hema.de - Verkehrsseminare-HeMa, Fahrschule Jacobs, Alter Postweg 125, 26133 Oldenburg, Tel.: 0800/8080103, www.verkehrsseminare-hema.de - DIPPEL & HEROLD Verkehrsschule Inh. Volker Herold, Spiekershäuser Str. 47, 34125 Kassel, Tel.: 0561/8207472, www.verkehrsschule-kassel.de - Taxischulung Kreitz, Vorbereitungskurse für Taxifahrer und Taxiunternehmer, Nesselrode Straße 18a, 50735 Köln, Tel.: 0221/7604984 oder 0151/54739644, www.city-service-kreitz.de E-Mail: nc-kreitzjo@netcologne.de - Verkehrsausbildung Koschnig, Karl-Liebknechtstr. 14, 04668 Grimma Nerchau, Tel.: 034382/40329, www.verkehrsausbildung-koschnig.de - verkehrsseminare marbs e.K., Lange Str. 12, 74177 Bad Friedrichshall, Tel.: 0800 0561 561, www.verkehrsseminare.com - Hans-O. Siemers - qualifizierte Einzel-schulungen, Drosselweg 6, 34260 Kaufungen, Tel.: 05605/9289666 - GBK Inh. Rudolf Keil e. K. Ausbildungszentrum Güter- und Personenbeförderungsverkehr, Hauptstr. 21, 26197 Großenkneten, Tel.: 04435/970859, www.gbk-unternehmensberatung.eu - Taxischule Bremerhaven, eine Dienstleistung der Alexander Buck Bürodienstleistung UG (haftungsbeschränkt), Lange Straße 25, 27580 Bremerhaven, Tel.: 0172/4210391, www.TAXI-SCHULE.com, E-Mail: info@taxi-schule.com - ABSV-HEMA UG (haftungsbeschränkt), Ruhehorst 37, 46244 Bottrop, Tel.: 02045 414480, Fax: 02045 4144820, www.absv-hema.de - AZV Intensivkurse, U. Hampel, Brandach 53, 86893 Lechbruck, Tel. 0163-7151319, Mail: info@azv-info.de Homepage: WWW.azv-info.de Ansprechpartner: IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum Maraike Schuback Tel.: 04141/524-118 E-Mail: maraike.schuback@stade.ihk.de Stand: 02.01.2020
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