Tutorial Corona Zuschuss Bundesprogramm - VIA in Berlin
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Tutorial Corona Zuschuss Bundesprogramm für Berater*innen in MO, Soloselbstständige & Kleinstunternehmen im Bereich Arbeit und Beschäftigung VIA Teilprojekt Kommune Interkulturell im IQ Netzwerk Berlin für Anträge vom 6. April bis zum 30. Mai 2020 aus Berlin Das IQ Landesnetzwerk Berlin wird koordiniert durch Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales, die Beauftragte des Senats zu Berlin für Integration und Migration
Publikation Stand: 30. April 2020 © VIA Verband für Interkulturelle Arbeit Regionalverband Berlin/Brandenburg e.V. (VIA Regional) Petersburger Straße 92 D-10247 Berlin Redaktion Maria Brand | VIA Teilprojekt “Kommune Interkulturell” im IQ Netzwerk Berlin Maria Oikonomidou | VIA Teilprojekt “Kommune Interkulturell” im IQ Netzwerk Berlin Nina Grube | VIA Teilprojekt “Kommune Interkulturell” im IQ Netzwerk Berlin Konzept, Layout Maria Brand | VIA Teilprojekt “Kommune Interkulturell” im IQ Netzwerk Berlin VIA Webseite http://www.via-in-berlin.de VIA Newsletter http://www.via-in-berlin.de/via-newsletter VIA Facebook https://www.facebook.com/viainberlin 1
Inhaltsverzeichnis Das Teilprojekt Kommune Interkulturell Tutorial Corona-Zuschuss Bundesprogramm Einführung Tutorial Corona Zuschuss Grundlegende Infos & Voraussetzungen Welche Ausgaben können abgedeckt werden Was wird nicht abgedeckt Vorbereitung Dokumente sammeln Wichtig zu wissen In die Warteschlange eintragen Bestätigungs-E-Mail von der IBB speichern Benötigte Unterlagen sammeln Antrag ausfüllen Sprachänderung (über Google Translate) Antragsformular 6.1 Antragsdaten 6.2 Antragsteller/Unternehmensdaten 6.3 Antragsteller/Inhaber, gesetzlicher Vertreter 6.4 Erklärungen Teil 1 6.4 Erklärungen Teil 2 Erläuterungen zu 6.4 Teil 1 Antrag abschicken Falsche Angaben Wichtige Links 2
Das Teilprojekt Kommune Interkulturell Das Projekt „Kommune Interkulturell - Integration von Bezirksverwaltungen und Migrant*innenorganisationen (MO) im Kontext der Arbeitsmarktintegration in Berliner Bezirken“ ist ein Teilprojekt von VIA Verband für Interkulturelle Arbeit, Regionalverband Berlin/Brandenburg e.V. (VIA Regional) und des IQ Netzwerks Berlin. Das VIA-Teilprojekt arbeitet mit Migrant*innenorganisationen (MO) und kommunalen Verwaltungen in Berlin und setzt sich ein für ✔ die Arbeitsmarktpolitik für Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete in Berliner Bezirken ✔ die interkulturelle Öffnung in bezirklichen Verwaltungen Es wird im Rahmen des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ im dritten Handlungsschwerpunkt „Interkulturelle Kompetenzentwicklung der zentralen Arbeitsmarktakteure“ gefördert. Das IQ Landesnetzwerk Berlin wird koordiniert durch Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales, die Beauftragte des Senats zu Berlin für Integration und Migration 3
Tutorial Corona-Zuschuss Bundesprogramm Einführung Das VIA Teilprojekt Kommune Interkulturell reagiert auf die Bedürfnisse von in Berlin lebenden und arbeitenden Menschen mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung während der Corona-Krise und stellt visualisierte Tutorials zu arbeitsmarktrelevanten Themen vor. In diesem Format bieten wir eine visualisierte Schritt-für-Schritt Anleitung zum Thema Corona-Zuschuss aus dem Bundesprogramm (für Anträge ab dem 6. April 2020) für ● Berater*innen in Migrant*innenorganisationen ● Soloselbstständige ● KMU Diese Anleitung gibt Einblick in ● den Antragsprozess ● das Antragsformular ● die benötigten Dokumente und soll dabei helfen ● alle nötigen Dokumente im Voraus zu sammeln ● Zeit zu haben, um sich die rechtlichen Texte durchzulesen/zu verstehen ● alle Angaben vollständig und richtig einzugeben 4
Tutorial Corona Zuschuss Grundlegende Infos & Voraussetzungen Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten): ● Soloselbstständige, Freiberufler*innen und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten können bis zu 9.000 EUR beantragen ● Für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten stehen bis zu 15.000 EUR zur Verfügung Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden anteilig berücksichtigt. Auszubildende können eingerechnet werden. Das Geld sollte nach Antragseingang in der Regel innerhalb von drei Werktagen auf dem angegebenen Konto eingegangen sein – dies kann je nach Hausbank variieren. Andernfalls erhalten Sie eine Nachricht. Bei offenen Fragen lesen Sie die FAQs der IBB zum Corona Zuschuss. Welche Ausgaben können abgedeckt werden Die Soforthilfe kann nur für bestimmte Kosten eingesetzt werden, wenn die Einnahmen voraussichtlich nicht ausreichen. Was für Kosten: Kosten aus dem Sach- und Finanzaufwand (siehe unten) des Gewerbes oder im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit der Soloselbstständigen Wann müssen diese Kosten entstehen: Innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung Kosten, die z.B. gedeckt werden ● gewerbliche Mieten oder Pachten ● Leasingaufwendungen Um zu sehen, welche Kosten aktuell abgedeckt werden können, informieren Sie sich bitte immer direkt bei der IBB unter “Was wird gefördert?”: https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/soforthilfe-corona.html 5
Was wird nicht abgedeckt Geschäftsführer-Gehälter, Privatentnahmen bzw. die Kompensation von Umsatz- und Honorar-Ausfällen für persönliche Lebenshaltungskosten, Krankenkassenbeiträge etc. werden nicht abgedeckt. Dafür hat das am 27.03.2020 beschlossene „Sozialschutz-Paket“ den Zugang zur Grundsicherung (ALG II) für ein halbes Jahr zu erleichterten Bedingungen eröffnet. Vorbereitung Dokumente sammeln ● Name, Straße, PLZ, Rechtsform (Freiberufler*innen bzw. Rechtsform der Firma) ● Ausweisdokument ● Steueridentifikationsnummer (Bundeszentralamt für Steuern) & Steuernummer (für Sie zuständiges Finanzamt) ● Bankverbindung der Freiberufler*innen bzw. Firma Wichtig zu wissen ● Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Mai 2020 zu stellen. ● Sie müssen außer dem Antragsformular keine weiteren Dokumente hochladen. ● Wenn Sie einen nicht deutschen Reisepass besitzen, müssen Sie zusätzlich eine Meldebescheinigung besitzen, die nicht älter als vier Wochen ist. ● Sie müssen ein deutsches Bankkonto besitzen. ● Zuschüsse müssen in der Steuererklärung angegeben werden. 6
● Sobald Sie in der Warteschlange an der Reihe sind, haben Sie 35 Minuten Zeit, um den Antragsprozess zu beginnen. Sobald Sie im Formular sind, haben Sie 60 Minuten Zeit, um das Formular auszufüllen und abzuschicken. ● Bitte informieren Sie sich direkt auf der Seite der IBB, was die Voraussetzungen und Kostendeckungsmöglichkeiten betrifft, da im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung dieses Tutorials und Ihrer Antragstellung Änderungen von Seiten des Geldgebers vorgenommen werden können. 7
1. In die Warteschlange eintragen Hier können Sie den Antragsprozess beginnen, indem Sie sich in die Warteschlange der IBB eintragen. Wenn Sie auf den Link geklickt haben, tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse im Feld unten ein, um sich erinnern zu lassen, wenn Sie an der Reihe sind. Die Warteschlange pausiert nachts (Zeitraum variiert, hier finden Sie aktuelle Infos zum Corona Zuschuss der IBB). Wer am Ende des Tages immer noch in der Warteschlange steht, wird automatisch auf den nächsten Tag übertragen. Sobald Sie an der Reihe sind, haben Sie 35 Minuten Zeit, die Beantragung zu starten, ansonsten müssen Sie sich erneut in die Warteschlange eintragen. Sobald Sie im Formular sind, haben Sie 60 Minuten Zeit, um das Formular auszufüllen und einzureichen. 8
2. Bestätigungs-E-Mail von der IBB speichern Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail von der IBB, dass Sie in die Warteschlange eingetragen wurden. Sie erhalten außerdem eine E-Mail, sobald Sie an der Reihe sind, und haben dann 35 Minuten Zeit, den Prozess zu beginnen. Speichern Sie sich die Bestätigungs-E-Mail ab, damit sie den Fortschritt der Warteschlange verfolgen können. 9
3. Benötigte Unterlagen sammeln Ist die Warteschlange länger, können Sie die Chance nutzen und alle Dokumente während der Wartezeit sammeln. Sollte die Warteschlange kürzer sein, sollten Sie alle Dokumente gesammelt haben, bevor Sie sich in die Warteschlange eintragen. Folgende Dokumente werden auf jeden Fall benötigt: Ein gültiges Ausweisdokument Ihr Name bzw. der Unternehmensname, Adresse des Unternehmens oder der/des Soloselbstständigen, Rechtsform Das Gründungsdatum der/des Soloselbstständigen bzw. Unternehmens, eine deutsche Bankverbindung Sie benötigen Ihre Steuer-ID (vom Bundeszentralamt für Steuern nach der ersten Anmeldung in Deutschland ausgestellt) sowie Ihre Steuernummer, die bei der Gründung in Berlin vom zuständigen Berliner Finanzamt ausgestellt wird. Schauen Sie sich das Antragsformular hier im Tutorial an, um zu sehen, welche Dokumente & Informationen Sie noch benötigen. 10
4. Antrag ausfüllen Die IBB schickt Ihnen einen E-Mail zu, wenn Sie an der Reihe sind, und Sie haben 35 Minuten Zeit, den Prozess zu beginnen. Wenn Sie auf den Ihnen zugesandten Link klicken, gelangen Sie auf folgende Seite. 11
5. Sprachänderung (über Google Translate) Möchten Sie die Sprache ändern, damit Sie sich alles einmal auf Englisch oder in Ihrer Muttersprache durchlesen können, um es besser zu verstehen, können Sie die automatische Übersetzung des Chrome-Browsers benutzen. Vorsicht, es handelt sich hierbei um keine offizielle Übersetzung und sollte nur zum besseren Verständnis genutzt werden. Kopieren Sie den zugesandten Link in Ihren Chrome-Browser Rechter Mausklick auf der Seite Klicken Sie auf “Übersetzen in Englisch” Oben rechts im url-Fenster erscheint ein Pop-Up, über das Sie weitere Sprachen auswählen und am Ende wieder zurück auf Deutsch stellen können 12
6. Antragsformular Das Antragsformular wird in 3 Kategorien eingeteilt: ● Antragsdaten ● Antragsteller ● Erläuterungen Füllen Sie die Felder aus und klicken Sie auf Weiter. Bevor Sie den Antrag verschicken, klicken Sie unten auf “Vollständigkeit prüfen” und das System weist Sie auf Stellen hin, die Sie noch ausfüllen oder anklicken müssen. Wenn Sie alles ausgefüllt und das Dokument kontrolliert haben, klicken Sie unten auf “Senden und Drucken”. Hier können Sie das Dokument auf Ihrem Computer speichern. Auf den nächsten Seiten zeigen wir Ihnen, wie dieses Antragsformular aussieht. 13
6.1 Antragsdaten 14
6.2 Antragsteller/Unternehmensdaten 15
6.3 Antragsteller/Inhaber, gesetzlicher Vertreter 16
6.4 Erklärungen Teil 1 17
6.4 Erklärungen Teil 2 18
Erläuterungen zu 6.4 Teil 1 Hier können Sie den Grund für die existenzbedrohende Wirtschaftslage Ihres Geschäfts ankreuzen. Kreuzen Sie alle weiteren zutreffenden Kästchen an. Sollten Sie in Ihrem ersten Antrag auf Corona Zuschuss bereits Bundesmittel beantragt haben, können Sie keinen weiteren Antrag auf Bundesmittel stellen. Dies ist unabhängig von der beantragten Höhe in Ihrem ersten Antrag. Sollten Sie in Ihrem ersten Antrag nur Landesmittel und keine Bundesmittel beantragt haben (Anträge, die vor dem 2. April 2020 in Berlin gestellt wurden), können Sie nun in einem neuen Antrag Bundesmittel beantragen. Sollten Sie für mehrere Unternehmen Anträge stellen, wird jedes Unternehmen einzeln betrachtet. Sie können also für jedes den Richtlinien entsprechende Unternehmen Bundesmittel beantragen, sofern Sie nicht bereits Bundesmittel beantragt haben. 19
7. Antrag abschicken Wenn Sie fertig sind, prüfen Sie auf Vollständigkeit und Richtigkeit und, wenn alles in Ordnung ist, klicken Sie auf “Senden und Drucken”. 8. Falsche Angaben Falls Sie in einem Antrag falsche Angaben gemacht haben und diese ändern möchten, wenden Sie sich über das Kontaktformular an die IBB. Dort können Sie den Korrekturbedarf schildern. Sollten Sie nach der Antragstellung feststellen, dass Sie nicht dazu berechtigt sind oder zu viel beantragt haben, zahlen Sie den Zuschuss teilweise oder vollständig wie folgt zurück: Kontoinhaber: Investitionsbank Berlin IBAN: DE77 1011 0400 0010 1104 00 Verwendungszweck: Rückläufer Bescheid Cxxx-xxxx v. tt.mm.2020 Bitte setzen Sie hinter das Wort „Rückläufer“ den Verwendungszweck der Auszahlung mit Ihrer individuellen Bescheidnummer und dem Datum. 20
Wichtige Links Aktuelle Infos zum Corona Zuschuss der IBB FAQs der IBB zum Corona Zuschuss Grundsicherung (ALG II) Kontaktformular IBB Kurzarbeitergeld - Informationen für Unternehmen Kurzarbeitergeld - Informationen für Arbeitnehmer Warteschlange der IBB Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern 21
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