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Studieren im Ausland – Bewerbungsverfahren und Fördermöglichkeiten Akademisches Auslandsamt │Almut Bareiß, Erasmus+-Koordinatorin 08. Januar 2020
I. Studieren im Ausland – Bewerbungsverfahren, Fördermöglichkeiten Es gibt verschiedene Möglichkeiten, im Ausland zu studieren: 1. an Partneruniversitäten: - im Rahmen des Programms Erasmus+ - außerhalb Europas 2. „auf eigene Faust“ als Freemover/ visiting student 09.01.2020
I. Das Programm Erasmus+ • Austausch in Europa bzw. in assoziierten Ländern (Türkei, Island) • das Programm Erasmus+ basiert auf Partnerschaftsverträgen (jeweils bestimmte Anzahl an Plätzen für einen Fachbereich bzw. Studiengang abgeschlossen) 09.01.2020
I. Partneruniversitäten Informationen zu den Partneruniversitäten: • Übersicht der Partneruniversitäten und der zur Verfügung stehenden Plätze unter www.uni-passau.de/international/partneruniversitaeten/ wenn nicht anders angegeben, können Plätze für 2 Semester auch nur für 1 Semester in Anspruch genommen werden • Info-Raum mit Erfahrungsberichten (Raum 226 NK) 09.01.2020
I. Voraussetzung für eine Förderung über Erasmus+ • Staatsangehörigkeit eines Erasmus+ Teilnehmerlandes • Staatsangehörige von Drittstaaten, die ihr gesamtes Studium regulär an einer deutschen Hochschule absolvieren • Aufenthaltsdauer: 3 bis 12 Monate • mind. zwei Semester an einer deutschen Hochschule eingeschrieben • Erfolgreiche Bewerbung im Akademischen Auslandsamt (Bewerbungsfristen beachten!); im Anschluss ist zusätzlich eine Bewerbung bei der Partneruniversität nötig! 09.01.2020
I. Bewerbungsfristen Erasmus+ Bewerbungsfristen Erasmus+ – Philosophische Fakultät: 15.01.2020 – Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: – Fakultät für Informatik und Mathematik: 01.02.2020 – Juristische Fakultät: Anmeldung jeweils für WS 2020/21 und/oder SS 2021!! 09.01.2020
I. Bewerbungsantrag Online-Bewerbung unter www.uni-passau.de/online-bewerbung-auslandsstudium/ 1. Online-Formular ausfüllen 2. Automatisch erstelltes PDF-Dokument ausdrucken, unterschreiben und mit den benötigten Anlagen fristgerecht im Akademischen Auslandsamt einreichen Die Bearbeitung dauert ca. 6-8 Wochen ab Bewerbungsschluss. 09.01.2020
I. Bewerbungsunterlagen dem Bewerbungsbogen sind folgende Unterlagen beizufügen: 1. Tabellarischer Lebenslauf (in Hauptunterrichtssprache) ggf. verschiedensprachige Lebensläufe 2. Motivationsschreiben für die primär beantragte Hochschule (in Hauptunterrichtssprache) – ggf. verschiedensprachige Motivationsschreiben – max. 1,5 Seiten, ca. 3.000 Zeichen Ausnahme Informatik: Falls die Hauptunterrichtssprache weder Englisch noch Deutsch ist, zusätzlich noch in einer dieser Sprachen! 09.01.2020
I. Bewerbungsunterlagen 3. Leistungsnachweise – Auszug aus HISQIS – Kopie Zwischenprüfungszeugnis (soweit vorhanden) – Zusätzlich für Master: Bachelor-Zeugnis (für Plätze im Masterbereich) – Sprachnachweis Eine Beglaubigung ist nicht nötig!! 4. Zwei Immatrikulationsbescheinigungen (verschiedene Semester) bzw. Studienverlaufsbescheinigung 09.01.2020
I. Kriterien des Auswahlverfahrens Alle Fakultäten: • Vollständige Bewerbungsunterlagen • Nachweis der Sprachkenntnisse – z. B. Zeugnisse der FFA-Ausbildung – UNIcert – sonstige Sprachnachweise (Sprachkenntnisse sind sehr wichtig!) 09.01.2020
I. Kriterien des Auswahlverfahrens - JUR Juristische Fakultät: • 75 %: Bewertung der juristischen Leistungen • 25 %: Sprachkenntnisse • Auswahl durch den Vorsitzenden des Auslandsausschusses 09.01.2020
I. Kriterien des Auswahlverfahrens - WIWI Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Bachelorstudiengänge • studienbegleitende Leistungen 1.-3. Semester (Durchschnittsnote) Masterstudiengänge • Bachelor-Zeugnis • speziell: Nachweis der Prüfungsleistungen der Wirtschafts- wissenschaftlichen Fakultät • bisherige studienbegleitende Leistungen Auswahl durch den Vorsitzenden des Auslandsausschusses 09.01.2020
I. Kriterien des Auswahlverfahrens – PHIL, FIM Philosophische Fakultät: • Studiengang • studienbegleitende Leistungen • Motivationsschreiben Fakultät für Informatik und Mathematik: • studienbegleitende Leistungen Auswahl durch die einzelnen Programmbeauftragten/Lehrstühle 09.01.2020
I. Auswahlverfahren Mitteilung über die Zusage/Absage des Studienplatzes: • in mehreren Stufen ab März/April • schriftlich • Studierende ohne Platz können ggf. Restplatz in Anspruch nehmen Plan B überlegen! 09.01.2020
I. Förderung / Vorzüge durch Erasmus+ • Befreiung von Studiengebühren an der Partneruniversität • Mobilitätszuschuss – ca. 300-450 €/Monat je nach Land (Mobilitätszuschuss wird bis 300€/Monat nicht auf BAföG angerechnet!) – kein eigener Antrag für den Zuschuss nötig! – Überweisung in einer Summe (80%); zweite Rate nach Ende des Auslandsaufenthaltes (20%) • Status „Erasmus“ Vorteil bei Wohnungssuche, Orientierungswochen, Exkursionen, Sprachkursen an der Partneruniversität etc. • Vereinfachtes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren • 2019/20 nehmen ca. 330 Studierende der Universität Passau am Programm Erasmus+ teil 09.01.2020
I. Förderung / Vorzüge durch Erasmus+ Sprachenförderung • Sprachtest vor Beginn und nach Ende des Auslandsaufenthalts (verpflichtend) • Vergabe von Lizenzen für einen tutorierten Online-Sprachkurs (freiwillig) • Sonderförderung von vorgeschalteten kostenpflichtigen Sprachkursen 09.01.2020
I. Informationen zum Urlaubssemester Beurlaubung • Antragstellung beim Studierendensekretariat: • Sommersemester: bis zum 30. April des betreffenden Semesters • Wintersemester: bis zum 31. Oktober des betreffenden Semesters • Dennoch ist die Rückmeldung und Überweisung des Semesterbeitrags erforderlich. • Es dürfen während der Beurlaubung an der Universität Passau keine Leistungen erstmalig abgelegt werden! Auch Notenverbesserung ist nicht möglich. • Konsequenz: Zählung der Fachsemester wird für die Dauer der Beurlaubung angehalten. Werden später aber 25 oder mehr ECTS-Credits anerkannt, erfolgt im Nachhinein eine Hochstufung um ein Fachsemester. 09.01.2020
I. Learning Agreement/Studienvertrag Das Learning Agreement • muss bei Antritt des Auslandsaufenthalts unterschrieben dem AAA vorliegen • Absprache des Kursprogramms und der Anerkennung Versand zusammen mit der Zusage des Studienplatzes bzw. im Download Center (www.uni-passau.de/download-center-auslandsamt) 09.01.2020
I. Anerkennung von Prüfungsleistungen FIM • Abschluss eines speziellen Einzel-Learning Agreements pro Kurs mit dem jeweiligen Fachvertreter (vor der Abreise) • Notenumrechnung durch Hr. Mages WIWI • Abschluss eines speziellen Einzel-Learning Agreements pro Kurs mit dem jeweiligen Fachvertreter (vor der Abreise) • Notenumrechnung über das Dekanat JUR • Pflichtfremdsprachenschein gem. § 24 II JAPO (Nachweis über eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche Veranstaltung bzw. eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses) • Anerkennung im Rahmen der FFA für Juristen (bis zu 4 Semester bis FFA HS 1.2.) • als Schwerpunktbereich „Ausländisches Recht“ 09.01.2020
I. Anerkennung von Prüfungsleistungen - JUR Schwerpunktstudium „Ausländisches Recht“ a) im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit: • Universidad de Castilla-La Mancha, Toledo, Ciudad Real • Karlsuniversität Prag • Università degli studi di Trento • Staatsuniversität St. Petersburg • Sibirische Föderale Universität Krasnojarsk, Sibirien • Université de Toulouse I Capitole • Ohio State University/Tulane University (zzgl. Kurse in Passau) b) an einer sonstigen Hochschule (ohne Kooperationsvertrag) c) in Passau im Rahmen des LL.B der University of London 09.01.2020
I. Anerkennung von Prüfungsleistungen - JUR • Informationen zum Schwerpunktbereich „Ausländisches Recht“: Andrew Otto (E-mail: andrew.otto@uni-passau.de) • Informationsblatt zur Anerkennung eines Auslandsstudiums als Schwerpunktbereichsstudium: www.uni-passau.de/download-center-auslandsamt • bester Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt: nach dem 4. Semester 09.01.2020
I. Anerkennung von Prüfungsleistungen – PHIL Philosophische Fakultät • Abschluss eines speziellen Einzel-Learning Agreements pro Kurs mit dem jeweiligen Modulverantwortlichen bzw. der Studiengangskoordination (vor der Abreise) • Notenumrechnung über die Studiengangskoordination • Anerkennung eines Pflicht-Auslandsaufenthalts (z. B. B.A. ICBS / European Studies) über die Studiengangskoordination 09.01.2020
I. Transcript of Records Transcript of Records • Bescheinigung über die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (= Abschlusszeugnis) • pro Auslandssemester müssen 20-30 ECTS erbracht werden 09.01.2020
I. Wichtig zu wissen… Wichtig zu wissen… • Förderung in jeder Studienphase (Bachelor, Master, PhD) für jeweils maximal 12 Monate über Erasmus+ möglich (Staatsexamen: 24 Monate) • Aufteilung auf Erasmus-Studium und Erasmus-Praktikum sowie auf mehrere Erasmus-Aufenthalte möglich (Mindestdauer Studium: 3 Monate, Mindestdauer Praktikum: 2 Monate) 09.01.2020
II. Partneruniversitäten weltweit Studienaufenthalt an einer Partneruniversität außerhalb des Programms Erasmus+: • Lateinamerika (u. a. Argentinien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Mexiko) • Russland, Ukraine, Kasachstan, Usbekistan • USA, Kanada • Südafrika • Indien • Asien (u. a. Vietnam, Indonesien, Philippinen, Thailand, China, Südkorea) Semesterzeiten beachten! 09.01.2020
II. Partneruniversitäten • aktuell: über 250 Partneruniversitäten weltweit • Anzahl der Austauschplätze unter: www.uni-passau.de/international/partneruniversitaeten/ • Eine Bewerbung außerhalb Europas pro Jahr möglich (mit bis zu drei Wunschuniversitäten derselben Frist). Bei einer Absage ist eine weitere Bewerbung zu einer späteren Frist möglich. 09.01.2020
II. Bewerbungsfristen Anstehende Termine: 15.1.: USA, Asien, Südafrika 28.2.: Russland, Ukraine 15.6.: Lateinamerika Sämtliche Bewerbungsfristen unter: www.uni-passau.de/bewerbungsfristen-weltweit/ 09.01.2020
II. Bewerbungsverfahren Bewerbungsantrag • gleicher Antrag und gleiche Unterlagen wie für Partneruniversitäten im Programm Erasmus+; es gelten dieselben Auswahlkriterien Vorteil • i.d.R. Erlass bzw. Reduzierung der Studiengebühren • vereinfachtes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren • Studienpläne i.d.R. abgesprochen • aber: keine finanzielle Förderung! 09.01.2020
III. Freemover-Aufenthalt/Visiting Student Studienaufenthalt außerhalb eines Partnerschaftsabkommens (weltweit) Vorteil: relativ sicherer Studienplatz Nachteile: • i.d.R. Studiengebühren • i.d.R. schwierige Bewerbung und Anmeldung • Anerkennung evtl. schwieriger Akademisches Auslandsamt kann ggf. Bestätigung ausstellen vorher Online-Bewerbungsformular ausfüllen 09.01.2020
IV. Finanzierungsmöglichkeiten Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD): Bewerbung für Jahresstipendien für Studierende/Graduierte Vorteile/Nachteile: • Zuschuss zu Studiengebühren • Reisekostenpauschale, Krankenversicherungszuschuss • höheres Stipendium (z.B. Brasilien 1.175 €/Monat) • aufwendigeres Bewerbungsverfahren (z. B. Gutachten) • Konkurrenz zu Bewerbern aus ganz Deutschland Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) Kennedyallee 50, 53175 Bonn, www.daad.de 09.01.2020
IV. Informationen zur DAAD Bewerbung • Erhalt eines Jahresstipendiums nur einmal pro Ausbildungsabschnitt möglich • Studierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens im 2. Semester befinden • Nur für Auslandsaufenthalte außerhalb des Erasmus-Raums (neu!) 09.01.2020
IV. Informationen zur DAAD Bewerbung • aktuelle Ausschreibungen mit Programmbeschreibungen in der DAAD- Stipendiendatenbank: www.daad.de/ausland/de/ • Hinweise zur DAAD-Bewerbung (Portalbewerbung für Stipendienprogramme) unter https://portal.daad.de/irj/portal und unter www.uni-passau.de/finanzierung-auslandsaufenthalt/ 09.01.2020
IV. PROMOS PROMOS • Stipendienprogramm aus Mitteln des DAAD für – Semesteraufenthalte (max. 6 Monate) – Sprach-/Fachkurse – Praktika (ZKK) • Bewerbung über das Akademische Auslandsamt (Online-Bewerbung) Auswahlgremium der Universität Passau • www.uni-passau.de/finanzierung-auslandsaufenthalt/ • nächste Bewerbungstermine: 31. März 2020 (Studienbeginn ab Aug./Sept. 2020) 31. Oktober 2020 (Studienbeginn ab Jan./Feb. 2021) 09.01.2020
IV. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten • Förderung der Internationalisierung (Reisekostenzuschuss) • Stipendien durch Stiftungen (z. B. www.stiftungsindex.de) • staatlich geförderte Stipendien (z.B. BFHZ, Fulbright) • Auslands-BAföG: www.das-neue-bafoeg.de • Bildungskredit: www.bildungskredit.de für Studierende in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase • KfW-Studienkredit für Studierende, die noch nicht über einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen • Siehe auch www.uni-passau.de/stipendien bzw. unter „Finanzierung Auslandsaufenthalt“ 09.01.2020
IV. Informationsmöglichkeiten zum Auslandsstudium Informationsmöglichkeiten zum Auslandsstudium • International Day (jedes Semester) • Gruppenberatungen (Termine siehe Homepage) • Info-Raum mit Erfahrungsberichten (Zi. 226 NK) • Einzelberatungen im Akademischen Auslandsamt (Zi. 107, 108, 109 VW) • Ausländische Studierende (AEGEE, Patenprogramm) 09.01.2020
IV. Kontakt zur Erstberatung und im weiteren Verlauf Akademisches Auslandsamt/International Office Zi. 106-111, Innstr. 41 (Verwaltungsgebäude) Tel.: 0851/509-1162 E-Mail: international@uni-passau.de www.uni-passau.de/auslandsamt 09.01.2020
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