Suchtfrei 2021- Ersatzkassengemeinsame Gesundheitsförderung und Prävention - eine Initiative des vdek Baden-Württemberg für mehr gesundheitliche ...

 
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Suchtfrei 2021- Ersatzkassengemeinsame Gesundheitsförderung und Prävention - eine Initiative des vdek Baden-Württemberg für mehr gesundheitliche ...
Ersatzkassengemeinsame Gesundheitsförderung und
Prävention

Suchtfrei 2021-
eine Initiative des vdek Baden-Württemberg für mehr gesundheitliche
Chancengleichheit und Suchtprävention mit der Kommune
Gesunde Lebenswelten

Vorwort
Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Baden-Württemberg, setzt gemeinsam mit
seinen Mitgliedskassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische
Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK – Hanseatische Krankenkassen ein deutliches
Zeichen in der Umsetzung des Präventionsgesetzes.

Mit dieser Ausschreibung möchte die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg Projekte fördern, welche
insbesondere vulnerable Zielgruppe adressieren. Den Rahmen für die Projekte bilden die
Handlungsempfehlungen des GKV - Leitfaden Prävention, dementsprechend sollen die Projekte durch
Bedarfsorientierung und Partizipation gekennzeichnet sein. Der Fokus der diesjährigen Ausschreibung liegt
auf dem Handlungsfeld der Suchtprävention und der Erreichung gesundheitlicher Chancengleichheit mit
dem Fokus auf Kindern und Jugendlichen aus psychisch- und suchtbelasteten Familien. Grundsätzlich ist die
Ausschreibung offen für alle vulnerablen Zielgruppen.

Auf der Basis des Konzepts „Suchtfrei 2020 – eine Initiative des vdek Baden-Württemberg für mehr
gesundheitliche Chancengleichheit und Suchtprävention in der Kommune“ wird um die Einreichung
innovativer und leitfadenkonformer Projektideen gebeten. Fördermöglichkeiten gibt es zudem bei
evaluierten und etablierten Programmen, welche weiterentwickelt werden soll.

Nachfolgend werden die gesetzlichen Grundlagen für das Projektvorhaben und das Verständnis von
Gesundheitsförderung und Prävention nach § 20a SGB V beschrieben. Darüber hinaus wird die Entwicklung
in Baden-Württemberg dargestellt und die Ziele der ersatzkassengemeinsamen Aktivitäten erläutert.
Abschließend erhalten Sie Informationen zu den Förder- und Umsetzungskriterien nach dem GKV-Leitfaden
Prävention und zum Bewerbungsverfahren.

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Gesunde Lebenswelten

Allgemeine Angaben zur Umsetzung ersatzkassengemeinsamer
Gesundheitsförderung und Prävention
GESETZLICHE GRUNDLAGE

Mit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes im Jahr 2015 und den in diesem Zuge von der Nationalen
Präventionskonferenz beschlossenen Bundesrahmenempfehlungen wurde ein besonderes Augenmerk auf
die Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen (nach
§ 20 Abs. 1 SGB V) gelegt. Die Bundesrahmenempfehlungen formulieren dabei als Kernintention der
lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention unter anderem die Stärkung bzw. Schaffung
von Strukturen, welche einen Beitrag zur gesundheitsförderlichen Lebensbedingung leisten sowie die
Förderung von Ressourcen für ein gesundes Leben. Der GKV-Leitfaden Prävention bildet dabei die
fundamentale Grundlage für die Leistungserbringung des Präventionsauftrags in der kommunalen
Lebenswelt1. Die Krankenkassen sollen Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention nach § 20a
SGB V erbringen, in dem sie unter Beteiligung der Zielgruppe Vorschläge zur Verbesserung der
gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickeln
und deren Umsetzung unterstützen.

Lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention erfordern als Querschnittsaufgabe das
Zusammenwirken und die Kooperation zahlreicher Disziplinen, Professionen und unterschiedlicher Sektoren
wie z. B. die Bereiche Bildung, Gesundheit und Soziales auf Bundes-, Landes-, kommunaler sowie
Quartiersebene. Intersektorale Kooperationen gelten dabei als Schüssel für die erfolgreiche Umsetzung von
Gesundheitsförderung und Prävention, ebenso wie integrierte Handlungskonzepte wie es in den Kriterien
guter Praxis beschrieben wird2.

Die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg möchte diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit Akteuren aus
der Kommune aufnehmen und umsetzen.

GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION: GRUNDVERSTÄNDNIS

Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten zielt darauf ab, als Leitbild in der Lebenswelt
etabliert zu werden. Dieses Verständnis setzt eine enge Verknüpfung von Verhältnisprävention und Ver-
haltensprävention voraus. Gesundheitsförderung und Prävention sollen dazu beitragen, dass die persönliche
Handlungsfähigkeit Einzelner gestärkt wird und sie dahingehend befähigt werden, sich für die Gestaltung
ihrer Lebenswelt einzusetzen. Gesundheitsförderung und Prävention sollen unter möglichst direkter und
kontinuierlicher Beteiligung der Zielgruppen/Adressat*innenund der Lebensweltverantwortlichen gestaltet
werden.

Ein zentrales Ziel ist die nachhaltige Verstetigung von Gesundheitsförderung und Prävention in
Lebenswelten. Den Kommunen obliegt dabei die grundsätzliche Aufgabe, einen gesundheitsförderlichen
Entwicklungsprozess anzustoßen, zu koordinieren und anzuleiten.

1https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_P
ravention_2018_barrierefrei.pdf
2 Weitere Hinweise zu den Kriterien guter Praxis finden Sie in der Broschüre „Kriterien für
gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung“ herausgegeben vom
Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit.
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Gesunde Lebenswelten

GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION IN DER KOMMUNE NACH § 20A SGB V

Die durch die vdek-Landesvertretung Baden Württemberg initiierten Projekte fokussieren die Förderung und
eine Verbesserung der Erreichbarkeit vulnerabler Zielgruppen, die bislang mit Maßnahmen der
Gesundheitsförderung und Prävention nur unzureichend erreicht wurden.

Der Schwerpunkt dieser Ausschreibung liegt auf dem Thema Suchtprävention. Gesucht werden Projekte, die
durch eine effektive Kombination von verhaltens- und verhältnisorientierten Maßnahmen der Entwicklung
von Süchten vorbeugen, um die damit verbundenen gesundheitsbeeinträchtigenden Folgen zu verhindern.

Mit der Zielsetzung gesundheitlicher Chancengleichheit werden ausdrücklich vulnerable Zielgruppen
adressiert. Diese sind beispielsweise Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende, Menschen mit
Migrationshintergrund, selbstständig lebende bzw. sozial benachteiligte ältere Menschen oder Kinder und
Jugendliche aus psychisch- und suchtbelasteten Familien. Priorisieren möchten die
ersatzkassengemeinsamen Aktivitäten insbesondere Kinder und Jugendliche aus psychisch- und
suchtbelasteten Familien, da diese in einem hohen Maß gesundheitlichen Belastung ausgesetzt sind.
Projekte im Rahmen der Suchtprävention im Kindes- und Jugendalter konzentrieren sich dabei auf die
Stärkung von Schutzfaktoren und die Förderung von Resilienz

Die geförderten Projekte sollen insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher
Strukturen fördern. Gemeinsam mit den Lebensweltverantwortlichen sollen Vorschläge zur Verbesserung
der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten
erarbeitet und umgesetzt werden.

Im Rahmen dieser Ausschreibung können suchtpräventive Projekte gefördert werden, welche beispielsweise
die Installation eines Qualitätsmanagements oder den Aufbau nachhaltiger Vernetzungsstrukturen
anstreben. Zudem können im Rahmen der Primärprävention Maßnahmen entwickelt werden, welche sich
dem Erkennen und Mindern von Suchtpotenzialen widmen.

    BEISPIEL – CAPACITY BUILDIGING
    Eine gute Möglichkeit, um gesundheitsförderliche Strukturen zu fördern, stellt der Ansatz des Capacity
    Building dar. Capacity Building, meint den Aufbau kommunaler Ressourcen und Strukturen sowie die
    Weiterentwicklung von Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zur gemeinschaftlichen Durchführung von
    gesundheitsförderlichen Aktivitäten. Für ein erfolgreiches Capacity Building bedarf es des Auf- und Ausbaus
    von Kooperationen und Partnerschaften in der Gemeinde, einer Erhöhung des Problembewusstseins und
    der Kompetenzentwicklung in der Zielgruppe durch Partizipation und gemeinschaftliches Engagement. Um
    das lokale Wissen von Akteurinnen und Akteuren der Lebenswelt erfassen zu können, bietet sich hier das
    Instrument „Kapazitätsentwicklung im Quartier“ (KEQ) an. Des Weiteren bietet der „Runde Tisch“ eine
    bewährte Methode Bürgerinnen und Bürger sowie relevante Akteure aus der Kommune zu beteiligen.
    Neben dieser Mitwirkung an der Planung von Aktivitäten können Interessierte auch bei einzelnen
    Angeboten unterstützen (z.B. als Übersetzerin und Über-setzer oder durch Hilfeleistungen bei Koch- oder
    Sportveranstaltungen).

Im Rahmen dieser Ausschreibung können suchtpräventive Projekte gefördert werden, welche beispielsweise
die Installation eines Qualitätsmanagements oder den Aufbau nachhaltiger Vernetzungsstrukturen
anstreben. Zudem können im Rahmen der Primärprävention Maßnahmen entwickelt werden, welche sich
dem Erkennen und Mindern von Suchtpotenzialen widmen.

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Gesunde Lebenswelten

FOKUS IN BADEN-WÜRTTEMBERG – KINDER UND JUGENDLICHE AUS SUCHTBELASTETEN FAMILIEN

Kinder suchtkranker Eltern sind einer Vielzahl von Entwicklungsschwierigkeiten in ihren Familien ausgesetzt
und bilden eine Hochrisikogruppe für die Entwicklung eigener psychischer und suchtbezogener Störungen.
Häufig sind sie aufgrund der Erkrankung ihrer Eltern gezwungen vorzeitig Verantwortung für sich selbst, ihre
Eltern und ggf. Geschwisterkinder zu übernehmen3. Im Rahmen der Suchthilfestatistik der Landesstelle für
Suchtfragen in Baden-Württemberg wurde festgestellt, dass im Durchschnitt 40,9 Prozent aller
Hilfesuchenden in Suchtberatungsstellen eigene Kinder haben, die nicht unmittelbar in die Therapie
miteingebunden sind.

Insbesondere Kinder suchtkranker Eltern sind hohen gesundheitlichen und psychosozialen Belastungen
ausgesetzt. Sie weisen darüber hinaus oft auch andere psychische Probleme sowohl im Kinder- und
Jugendalter als auch im späteren Erwachsenenalter auf.

Laut dem Kinder- und Jugendreport der DAK-Gesundheit von 2019 litten 25 Prozent aller Kinder und
Jugendlichen in Baden-Württemberg unter psychischen Verhaltens-störungen, weswegen sie ärztlich
behandelt wurden. Zudem erhöht sich das Risiko der Kinder und Jugendlichen um das 3,3-fache für
Depressionen oder Angststörungen, sofern ein Elternteil selbst psychisch erkrankt ist. Für das Jahr 2015
wurde von der Landesstelle für Suchtfragen (LSS) dokumentiert, dass insgesamt 7.335 Kinder im
gemeinsamen Haushalt mit einem suchtkranken Elternteil leben. Nach einer Stichtagserhebung 2016 der
LSS zur psychosozialen Betreuung von Substituierten durch die Suchtberatungsstellen, wurden 1.117
minderjährige Kinder im Haushalt von substituierten Eltern dokumentiert. Da insgesamt nur ein geringer
Anteil der suchtkranken Menschen Hilfe in den Beratungs- und Behandlungs-stellen aufsucht, ist es mit
besonderen Schwierigkeiten verbunden, Kinder aus Suchtfamilien, deren Eltern keine Hilfe annehmen, zu
erreichen. Laut Schätzungen der LSS sind in Baden-Württemberg rund 150.000 Kinder unter 15 Jahren
betroffen (jedes 7. Kind).

ZIEL

Ziel ist die nachhaltige Verankerung von Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen der
Suchtprävention in der kommunalen Lebenswelt.

Es gilt daher, angemessene Zugangswege zu definieren und in der Kommune Bedingungen zu schaffen, die
besonders zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancen-gleichheit sozial benachteiligter Zielgruppen
beitragen. Die Veränderungen sollen dazu beitragen, die Gesundheitskompetenz zu stärken und um
Krankheitsrisiken zu reduzieren.

Dabei werden die Akteure in der kommunalen Lebenswelt unterstützt durch die vdek-Landesvertretung
Baden-Württemberg, aber auch durch die Koordinierungsstelle für gesundheitliche Chancengleichheit (KGC),
um vorhandene Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung der vulnerablen Zielgruppe zu erörtern und
effektiv nutzen bzw. ausbauen zu können. Die Projekte sollen primär auf die Stärkung von
gesundheitsfördernden /präventiven Maßnahmen abzielen und auf eine gesundheitsförderliche
Strukturbildung in der Kommune hinwirken.

Für die Suchtprävention gilt: Je früher die anvisierte Zielgruppe durch Prävention er-reicht werden kann,
umso wahrscheinlicher ist ein langfristiger Präventionserfolg. Das gilt insbesondere für Kinder und
Jugendliche aus psychisch- und suchtbelasteten Familien.

3 Die Nationale Präventionskonferenz (Hrsg.). Qualitätsorientierte Suchtprävention in
Lebenswelten (S. 3 ff.)
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Konkrete Angaben zur Umsetzung ersatzkassengemeinsamer
Gesundheitsförderung und Prävention in der Kommune
HANDLUNGSFELDER IM RAHMEN VON PROJEKTEN DER GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION IN
DER KOMMUNE

Bei der Planung konkreter Interventionen/Projekte in der kommunalen Lebenswelt ist sicherzustellen, dass
der Schwerpunkt auf der Suchtprävenzion liegt. Des Weitren können die Interventionen zustätzlich sich
innerhalb folgender drei Handlungsfelder bewegen:

   Bewegungsgewohnheiten
   Ernährung
   Stressmanagement

Voraussetzung für eine Förderung nach § 20a SGB V ist zudem die Begründung des Bedarfs in den jeweiligen
Handlungsfeldern und der Zielgruppe. Diese können durch Erkenntnisse nationaler bzw.
kommunaler/regionaler Gesundheitsberichterstattung gewonnen werden oder anhand einer eigenständig
durchgeführten Bedarfserhebung. Der Bedarf ist innerhalb der Projektskizze darzulegen.

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Gesunde Lebenswelten

DER LEBENSWELTBEZOGENE GESUNDHEITSFÖRDERUNGSPROZESS IN DER KOMMUNE

Gesundheitsförderung und Prävention in der kommunalen Lebenswelt ist dann erfolgreich, wenn sie auf
einem klaren Konzept basiert, welches kontinuierlich überprüft und verbessert wird. Der
Gesundheitsförderungsprozess wird in sechs Schritten operationalisiert, die nachfolgend dargestellt sind:

Abbildung: GKV-Spitzenverband (2020), Leitfaden Prävention, S. 28

Der Gesundheitsförderungsprozess ist als Lernzyklus zu konzipieren, um möglichst langfristig positive
Wirkungen zu erzielen. Unter aktiver Mitwirkung aller Beteiligten, soll ein Prozess zur Verbesserung der
gesundheitlichen Chancengleichheit initiiert werden.

Der Leitfaden Prävention empfiehlt, sich in bereits vorhandene Netzwerke und Strukturen einzubringen bzw.
bereits aktive Partner*innen mit einzubeziehen, sodas eim untereinander abgestimmtes Handeln, möglichst
innerhalb einer integrierten kommunalen bzw. Kommunenübergreifenden Gesamtstrategie, erfolgen kann.
Das Steuerungsgremium sollte sich aus den Lebensweltverantwortlichen und ggf. weiteren Akteur*innen
zusammensetzen.

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Gesunde Lebenswelten

FÖRDERKRITERIEN

Die nachfolgenden Kriterien für förderfähige Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention in der
kommunalen Lebenswelt orientieren sich an den Förder- und Ausschlusskriterien, die für den Setting-Ansatz
nach § 20a Abs. 1 SGB V definiert worden sind. Darüber hinaus gilt es, ein Projekt von gesetzlichen Aufgaben
anderer Träger abzugrenzen.

    UMSETZUNGSKRITERIEN
     Zielgruppenbestimmung: Die Definition der Zielgruppe erfolgt unter besonderer Berücksichtigung
      sozial benachteiligter Personengruppen („vulnerabler Zielgruppen“). Die Heterogenität der Zielgruppe
      wird ausreichend berücksichtigt, eine Ausgrenzung bestimmter Personengruppen erfolgt nicht.

     Ausrichtung: Projektziele werden klar und nachvollziehbar formuliert und beinhalten sowohl einen
      Verhaltens- als auch einen Verhältnisbezug. Dabei ist auch von Bedeutung, ob die Ziele realistisch sind
      und über das Projekt erreicht werden.

     Partnerschaften: Nutzung und Einbindung von bestehenden Strukturen, Einrichtungen, Netzwerken
      und Akteuren.

     Konzeptionierung: Maßnahmenbeschreibung (Zielrichtung, tabellarischer Finanzplan, Qua-
      litätssicherungsmaßnahmen, Transparenz, Evaluation, Nachhaltigkeit).

     Partizipation: Bei der Identizierung gesundheitsbezogender Bedürfnisse und Bedarfe und der
      Verbesserung der gesundheitlichen Situation soll die Zielgruppe mindestens an der Entwicklung von
      gesundheitsfördernden Maßnahme aktiv beteiligt werden

Die Projekte sind zeitlich befristet auf bis zu drei Jahre und müssen Aspekte der Verhaltens- und
Verhältnisprävention enthalten

Teilnahme und Bewerbungsprozess
Die ersatzkassengemeinsame Ausschreibung richtet sich an Trägerorganisationen und städtische Instanzen
in allen 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg sowie an die kommunalen Suchtbeauftragten des
Landes.

Für eine Bewerbung ist neben dem beigefügten Antragsformular insbesondere eine ausführliche
Projektskizze inkl. eines tabellarischen Meilenstein- und Finanzplan an den Verband der Ersatzkassen
e.V. bis 30.11.2021 zu senden.

Ergänzende Anlagen, welche bei der Bewertung berücksichtigt werden sollen, bitten wir ebenfalls den
Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Für die Sicherstellung der Qualitätssicherung und -entwicklung in der Gesundheitsförderung und Prävention
im Setting Kommune stehen Ihnen die Koordinierungsstelle für Gesundheitliche Chancengleichheit
(KGC) gerne für eine Beratung zur Verfügung.

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Gesunde Lebenswelten

Gerne dürfen Sie sich zudem vorab für eine telefonische oder persönliche Beratung bei Frau Murugaraj
melden.

Anschrift:

Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg
Settingprojekt „Suchtfrei 2021“
Frau Priya Murugaraj
Christophstr. 7
70178 Stuttgart
Telefon: 0711/ 2 39 54 – 31
E-Mail: priya.murugaraj@vdek.com

    HINWEIS
    Der GKV-Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V ist maßgeblich für den
    Aufbau von Projektanträgen und ist unter folgendem Link zu finden:

    https://www.vdek.com/content/dam/vdeksite/LVen/BRE/Presse/Bildarchiv/PDFs/Leitfaden-
    Pr%c3%a4vention%202021.pdf

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