Suchtfrei 2021- Ersatzkassengemeinsame Gesundheitsförderung und Prävention - eine Initiative des vdek Baden-Württemberg für mehr gesundheitliche ...
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Ersatzkassengemeinsame Gesundheitsförderung und Prävention Suchtfrei 2021- eine Initiative des vdek Baden-Württemberg für mehr gesundheitliche Chancengleichheit und Suchtprävention mit der Kommune
Gesunde Lebenswelten Vorwort Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Baden-Württemberg, setzt gemeinsam mit seinen Mitgliedskassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK – Hanseatische Krankenkassen ein deutliches Zeichen in der Umsetzung des Präventionsgesetzes. Mit dieser Ausschreibung möchte die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg Projekte fördern, welche insbesondere vulnerable Zielgruppe adressieren. Den Rahmen für die Projekte bilden die Handlungsempfehlungen des GKV - Leitfaden Prävention, dementsprechend sollen die Projekte durch Bedarfsorientierung und Partizipation gekennzeichnet sein. Der Fokus der diesjährigen Ausschreibung liegt auf dem Handlungsfeld der Suchtprävention und der Erreichung gesundheitlicher Chancengleichheit mit dem Fokus auf Kindern und Jugendlichen aus psychisch- und suchtbelasteten Familien. Grundsätzlich ist die Ausschreibung offen für alle vulnerablen Zielgruppen. Auf der Basis des Konzepts „Suchtfrei 2020 – eine Initiative des vdek Baden-Württemberg für mehr gesundheitliche Chancengleichheit und Suchtprävention in der Kommune“ wird um die Einreichung innovativer und leitfadenkonformer Projektideen gebeten. Fördermöglichkeiten gibt es zudem bei evaluierten und etablierten Programmen, welche weiterentwickelt werden soll. Nachfolgend werden die gesetzlichen Grundlagen für das Projektvorhaben und das Verständnis von Gesundheitsförderung und Prävention nach § 20a SGB V beschrieben. Darüber hinaus wird die Entwicklung in Baden-Württemberg dargestellt und die Ziele der ersatzkassengemeinsamen Aktivitäten erläutert. Abschließend erhalten Sie Informationen zu den Förder- und Umsetzungskriterien nach dem GKV-Leitfaden Prävention und zum Bewerbungsverfahren. 2 Suchtfrei 2021
Gesunde Lebenswelten Allgemeine Angaben zur Umsetzung ersatzkassengemeinsamer Gesundheitsförderung und Prävention GESETZLICHE GRUNDLAGE Mit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes im Jahr 2015 und den in diesem Zuge von der Nationalen Präventionskonferenz beschlossenen Bundesrahmenempfehlungen wurde ein besonderes Augenmerk auf die Verminderung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen (nach § 20 Abs. 1 SGB V) gelegt. Die Bundesrahmenempfehlungen formulieren dabei als Kernintention der lebensweltbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention unter anderem die Stärkung bzw. Schaffung von Strukturen, welche einen Beitrag zur gesundheitsförderlichen Lebensbedingung leisten sowie die Förderung von Ressourcen für ein gesundes Leben. Der GKV-Leitfaden Prävention bildet dabei die fundamentale Grundlage für die Leistungserbringung des Präventionsauftrags in der kommunalen Lebenswelt1. Die Krankenkassen sollen Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention nach § 20a SGB V erbringen, in dem sie unter Beteiligung der Zielgruppe Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten entwickeln und deren Umsetzung unterstützen. Lebensweltbezogene Gesundheitsförderung und Prävention erfordern als Querschnittsaufgabe das Zusammenwirken und die Kooperation zahlreicher Disziplinen, Professionen und unterschiedlicher Sektoren wie z. B. die Bereiche Bildung, Gesundheit und Soziales auf Bundes-, Landes-, kommunaler sowie Quartiersebene. Intersektorale Kooperationen gelten dabei als Schüssel für die erfolgreiche Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention, ebenso wie integrierte Handlungskonzepte wie es in den Kriterien guter Praxis beschrieben wird2. Die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg möchte diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Kommune aufnehmen und umsetzen. GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION: GRUNDVERSTÄNDNIS Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten zielt darauf ab, als Leitbild in der Lebenswelt etabliert zu werden. Dieses Verständnis setzt eine enge Verknüpfung von Verhältnisprävention und Ver- haltensprävention voraus. Gesundheitsförderung und Prävention sollen dazu beitragen, dass die persönliche Handlungsfähigkeit Einzelner gestärkt wird und sie dahingehend befähigt werden, sich für die Gestaltung ihrer Lebenswelt einzusetzen. Gesundheitsförderung und Prävention sollen unter möglichst direkter und kontinuierlicher Beteiligung der Zielgruppen/Adressat*innenund der Lebensweltverantwortlichen gestaltet werden. Ein zentrales Ziel ist die nachhaltige Verstetigung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Den Kommunen obliegt dabei die grundsätzliche Aufgabe, einen gesundheitsförderlichen Entwicklungsprozess anzustoßen, zu koordinieren und anzuleiten. 1https://www.gkvspitzenverband.de/media/dokumente/presse/publikationen/Leitfaden_P ravention_2018_barrierefrei.pdf 2 Weitere Hinweise zu den Kriterien guter Praxis finden Sie in der Broschüre „Kriterien für gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung“ herausgegeben vom Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit. 3 Suchtfrei 2021
Gesunde Lebenswelten GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION IN DER KOMMUNE NACH § 20A SGB V Die durch die vdek-Landesvertretung Baden Württemberg initiierten Projekte fokussieren die Förderung und eine Verbesserung der Erreichbarkeit vulnerabler Zielgruppen, die bislang mit Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention nur unzureichend erreicht wurden. Der Schwerpunkt dieser Ausschreibung liegt auf dem Thema Suchtprävention. Gesucht werden Projekte, die durch eine effektive Kombination von verhaltens- und verhältnisorientierten Maßnahmen der Entwicklung von Süchten vorbeugen, um die damit verbundenen gesundheitsbeeinträchtigenden Folgen zu verhindern. Mit der Zielsetzung gesundheitlicher Chancengleichheit werden ausdrücklich vulnerable Zielgruppen adressiert. Diese sind beispielsweise Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende, Menschen mit Migrationshintergrund, selbstständig lebende bzw. sozial benachteiligte ältere Menschen oder Kinder und Jugendliche aus psychisch- und suchtbelasteten Familien. Priorisieren möchten die ersatzkassengemeinsamen Aktivitäten insbesondere Kinder und Jugendliche aus psychisch- und suchtbelasteten Familien, da diese in einem hohen Maß gesundheitlichen Belastung ausgesetzt sind. Projekte im Rahmen der Suchtprävention im Kindes- und Jugendalter konzentrieren sich dabei auf die Stärkung von Schutzfaktoren und die Förderung von Resilienz Die geförderten Projekte sollen insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen fördern. Gemeinsam mit den Lebensweltverantwortlichen sollen Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation sowie zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen und Fähigkeiten erarbeitet und umgesetzt werden. Im Rahmen dieser Ausschreibung können suchtpräventive Projekte gefördert werden, welche beispielsweise die Installation eines Qualitätsmanagements oder den Aufbau nachhaltiger Vernetzungsstrukturen anstreben. Zudem können im Rahmen der Primärprävention Maßnahmen entwickelt werden, welche sich dem Erkennen und Mindern von Suchtpotenzialen widmen. BEISPIEL – CAPACITY BUILDIGING Eine gute Möglichkeit, um gesundheitsförderliche Strukturen zu fördern, stellt der Ansatz des Capacity Building dar. Capacity Building, meint den Aufbau kommunaler Ressourcen und Strukturen sowie die Weiterentwicklung von Fähigkeiten der Bürgerinnen und Bürger zur gemeinschaftlichen Durchführung von gesundheitsförderlichen Aktivitäten. Für ein erfolgreiches Capacity Building bedarf es des Auf- und Ausbaus von Kooperationen und Partnerschaften in der Gemeinde, einer Erhöhung des Problembewusstseins und der Kompetenzentwicklung in der Zielgruppe durch Partizipation und gemeinschaftliches Engagement. Um das lokale Wissen von Akteurinnen und Akteuren der Lebenswelt erfassen zu können, bietet sich hier das Instrument „Kapazitätsentwicklung im Quartier“ (KEQ) an. Des Weiteren bietet der „Runde Tisch“ eine bewährte Methode Bürgerinnen und Bürger sowie relevante Akteure aus der Kommune zu beteiligen. Neben dieser Mitwirkung an der Planung von Aktivitäten können Interessierte auch bei einzelnen Angeboten unterstützen (z.B. als Übersetzerin und Über-setzer oder durch Hilfeleistungen bei Koch- oder Sportveranstaltungen). Im Rahmen dieser Ausschreibung können suchtpräventive Projekte gefördert werden, welche beispielsweise die Installation eines Qualitätsmanagements oder den Aufbau nachhaltiger Vernetzungsstrukturen anstreben. Zudem können im Rahmen der Primärprävention Maßnahmen entwickelt werden, welche sich dem Erkennen und Mindern von Suchtpotenzialen widmen. 4 Suchtfrei 2021
Gesunde Lebenswelten FOKUS IN BADEN-WÜRTTEMBERG – KINDER UND JUGENDLICHE AUS SUCHTBELASTETEN FAMILIEN Kinder suchtkranker Eltern sind einer Vielzahl von Entwicklungsschwierigkeiten in ihren Familien ausgesetzt und bilden eine Hochrisikogruppe für die Entwicklung eigener psychischer und suchtbezogener Störungen. Häufig sind sie aufgrund der Erkrankung ihrer Eltern gezwungen vorzeitig Verantwortung für sich selbst, ihre Eltern und ggf. Geschwisterkinder zu übernehmen3. Im Rahmen der Suchthilfestatistik der Landesstelle für Suchtfragen in Baden-Württemberg wurde festgestellt, dass im Durchschnitt 40,9 Prozent aller Hilfesuchenden in Suchtberatungsstellen eigene Kinder haben, die nicht unmittelbar in die Therapie miteingebunden sind. Insbesondere Kinder suchtkranker Eltern sind hohen gesundheitlichen und psychosozialen Belastungen ausgesetzt. Sie weisen darüber hinaus oft auch andere psychische Probleme sowohl im Kinder- und Jugendalter als auch im späteren Erwachsenenalter auf. Laut dem Kinder- und Jugendreport der DAK-Gesundheit von 2019 litten 25 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg unter psychischen Verhaltens-störungen, weswegen sie ärztlich behandelt wurden. Zudem erhöht sich das Risiko der Kinder und Jugendlichen um das 3,3-fache für Depressionen oder Angststörungen, sofern ein Elternteil selbst psychisch erkrankt ist. Für das Jahr 2015 wurde von der Landesstelle für Suchtfragen (LSS) dokumentiert, dass insgesamt 7.335 Kinder im gemeinsamen Haushalt mit einem suchtkranken Elternteil leben. Nach einer Stichtagserhebung 2016 der LSS zur psychosozialen Betreuung von Substituierten durch die Suchtberatungsstellen, wurden 1.117 minderjährige Kinder im Haushalt von substituierten Eltern dokumentiert. Da insgesamt nur ein geringer Anteil der suchtkranken Menschen Hilfe in den Beratungs- und Behandlungs-stellen aufsucht, ist es mit besonderen Schwierigkeiten verbunden, Kinder aus Suchtfamilien, deren Eltern keine Hilfe annehmen, zu erreichen. Laut Schätzungen der LSS sind in Baden-Württemberg rund 150.000 Kinder unter 15 Jahren betroffen (jedes 7. Kind). ZIEL Ziel ist die nachhaltige Verankerung von Gesundheitsförderung und Prävention im Rahmen der Suchtprävention in der kommunalen Lebenswelt. Es gilt daher, angemessene Zugangswege zu definieren und in der Kommune Bedingungen zu schaffen, die besonders zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancen-gleichheit sozial benachteiligter Zielgruppen beitragen. Die Veränderungen sollen dazu beitragen, die Gesundheitskompetenz zu stärken und um Krankheitsrisiken zu reduzieren. Dabei werden die Akteure in der kommunalen Lebenswelt unterstützt durch die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, aber auch durch die Koordinierungsstelle für gesundheitliche Chancengleichheit (KGC), um vorhandene Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung der vulnerablen Zielgruppe zu erörtern und effektiv nutzen bzw. ausbauen zu können. Die Projekte sollen primär auf die Stärkung von gesundheitsfördernden /präventiven Maßnahmen abzielen und auf eine gesundheitsförderliche Strukturbildung in der Kommune hinwirken. Für die Suchtprävention gilt: Je früher die anvisierte Zielgruppe durch Prävention er-reicht werden kann, umso wahrscheinlicher ist ein langfristiger Präventionserfolg. Das gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche aus psychisch- und suchtbelasteten Familien. 3 Die Nationale Präventionskonferenz (Hrsg.). Qualitätsorientierte Suchtprävention in Lebenswelten (S. 3 ff.) 5 Suchtfrei 2021
Gesunde Lebenswelten Konkrete Angaben zur Umsetzung ersatzkassengemeinsamer Gesundheitsförderung und Prävention in der Kommune HANDLUNGSFELDER IM RAHMEN VON PROJEKTEN DER GESUNDHEITSFÖRDERUNG UND PRÄVENTION IN DER KOMMUNE Bei der Planung konkreter Interventionen/Projekte in der kommunalen Lebenswelt ist sicherzustellen, dass der Schwerpunkt auf der Suchtprävenzion liegt. Des Weitren können die Interventionen zustätzlich sich innerhalb folgender drei Handlungsfelder bewegen: Bewegungsgewohnheiten Ernährung Stressmanagement Voraussetzung für eine Förderung nach § 20a SGB V ist zudem die Begründung des Bedarfs in den jeweiligen Handlungsfeldern und der Zielgruppe. Diese können durch Erkenntnisse nationaler bzw. kommunaler/regionaler Gesundheitsberichterstattung gewonnen werden oder anhand einer eigenständig durchgeführten Bedarfserhebung. Der Bedarf ist innerhalb der Projektskizze darzulegen. 6 Suchtfrei 2021
Gesunde Lebenswelten DER LEBENSWELTBEZOGENE GESUNDHEITSFÖRDERUNGSPROZESS IN DER KOMMUNE Gesundheitsförderung und Prävention in der kommunalen Lebenswelt ist dann erfolgreich, wenn sie auf einem klaren Konzept basiert, welches kontinuierlich überprüft und verbessert wird. Der Gesundheitsförderungsprozess wird in sechs Schritten operationalisiert, die nachfolgend dargestellt sind: Abbildung: GKV-Spitzenverband (2020), Leitfaden Prävention, S. 28 Der Gesundheitsförderungsprozess ist als Lernzyklus zu konzipieren, um möglichst langfristig positive Wirkungen zu erzielen. Unter aktiver Mitwirkung aller Beteiligten, soll ein Prozess zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit initiiert werden. Der Leitfaden Prävention empfiehlt, sich in bereits vorhandene Netzwerke und Strukturen einzubringen bzw. bereits aktive Partner*innen mit einzubeziehen, sodas eim untereinander abgestimmtes Handeln, möglichst innerhalb einer integrierten kommunalen bzw. Kommunenübergreifenden Gesamtstrategie, erfolgen kann. Das Steuerungsgremium sollte sich aus den Lebensweltverantwortlichen und ggf. weiteren Akteur*innen zusammensetzen. 7 Suchtfrei 2021
Gesunde Lebenswelten FÖRDERKRITERIEN Die nachfolgenden Kriterien für förderfähige Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention in der kommunalen Lebenswelt orientieren sich an den Förder- und Ausschlusskriterien, die für den Setting-Ansatz nach § 20a Abs. 1 SGB V definiert worden sind. Darüber hinaus gilt es, ein Projekt von gesetzlichen Aufgaben anderer Träger abzugrenzen. UMSETZUNGSKRITERIEN Zielgruppenbestimmung: Die Definition der Zielgruppe erfolgt unter besonderer Berücksichtigung sozial benachteiligter Personengruppen („vulnerabler Zielgruppen“). Die Heterogenität der Zielgruppe wird ausreichend berücksichtigt, eine Ausgrenzung bestimmter Personengruppen erfolgt nicht. Ausrichtung: Projektziele werden klar und nachvollziehbar formuliert und beinhalten sowohl einen Verhaltens- als auch einen Verhältnisbezug. Dabei ist auch von Bedeutung, ob die Ziele realistisch sind und über das Projekt erreicht werden. Partnerschaften: Nutzung und Einbindung von bestehenden Strukturen, Einrichtungen, Netzwerken und Akteuren. Konzeptionierung: Maßnahmenbeschreibung (Zielrichtung, tabellarischer Finanzplan, Qua- litätssicherungsmaßnahmen, Transparenz, Evaluation, Nachhaltigkeit). Partizipation: Bei der Identizierung gesundheitsbezogender Bedürfnisse und Bedarfe und der Verbesserung der gesundheitlichen Situation soll die Zielgruppe mindestens an der Entwicklung von gesundheitsfördernden Maßnahme aktiv beteiligt werden Die Projekte sind zeitlich befristet auf bis zu drei Jahre und müssen Aspekte der Verhaltens- und Verhältnisprävention enthalten Teilnahme und Bewerbungsprozess Die ersatzkassengemeinsame Ausschreibung richtet sich an Trägerorganisationen und städtische Instanzen in allen 44 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg sowie an die kommunalen Suchtbeauftragten des Landes. Für eine Bewerbung ist neben dem beigefügten Antragsformular insbesondere eine ausführliche Projektskizze inkl. eines tabellarischen Meilenstein- und Finanzplan an den Verband der Ersatzkassen e.V. bis 30.11.2021 zu senden. Ergänzende Anlagen, welche bei der Bewertung berücksichtigt werden sollen, bitten wir ebenfalls den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Für die Sicherstellung der Qualitätssicherung und -entwicklung in der Gesundheitsförderung und Prävention im Setting Kommune stehen Ihnen die Koordinierungsstelle für Gesundheitliche Chancengleichheit (KGC) gerne für eine Beratung zur Verfügung. 8 Suchtfrei 2021
Gesunde Lebenswelten Gerne dürfen Sie sich zudem vorab für eine telefonische oder persönliche Beratung bei Frau Murugaraj melden. Anschrift: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg Settingprojekt „Suchtfrei 2021“ Frau Priya Murugaraj Christophstr. 7 70178 Stuttgart Telefon: 0711/ 2 39 54 – 31 E-Mail: priya.murugaraj@vdek.com HINWEIS Der GKV-Leitfaden Prävention Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V ist maßgeblich für den Aufbau von Projektanträgen und ist unter folgendem Link zu finden: https://www.vdek.com/content/dam/vdeksite/LVen/BRE/Presse/Bildarchiv/PDFs/Leitfaden- Pr%c3%a4vention%202021.pdf 9 Suchtfrei 2021
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