TÜV SÜD Standard CMS 70 Erzeugung von Grünem Wasserstoff (GreenHydrogen) (kurz: Erzeugung GH) - TÜV SÜD
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TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” TÜV SÜD Standard CMS 70 Erzeugung von Grünem Wasserstoff (GreenHydrogen) (kurz: Erzeugung GH) Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 1 von 15 Stand: 8. Januar 2020
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von Grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” Erzeugung von Grünem Wasserstoff (GreenHydrogen) Inhalt Begriffe und Definitionen ........................................................................................................ 4 Abkürzungen ........................................................................................................................... 5 Vorwort.................................................................................................................................... 6 1. ANWENDUNGSBEREICH, SYSTEMGRENZEN UND GRUNDLAGEN .................................... 7 1.1. Anwendungsbereich ....................................................................................................... 7 1.2. Systemgrenzen THG-Bilanzierung ................................................................................. 7 1.3. Normen und gesetzliche Grundlagen ............................................................................. 8 1.4. Gültigkeit ......................................................................................................................... 8 1.5. Kommunikation und Nutzung von Werbeaussagen........................................................ 8 2. ANFORDERUNG AN DAS ZERTIFIZIERUNGSPROGRAMM ................................................... 9 2.1. Allgemein ........................................................................................................................ 9 2.2. Anforderungen an Zertifizierungsstellen ......................................................................... 9 2.3. Ablauf des Zertifizierungsprozesses ............................................................................... 9 2.4. Risikobewertung.............................................................................................................. 9 2.5. Wesentlichkeit ................................................................................................................. 9 2.6. Konfidenzschwelle ........................................................................................................ 10 3. ANFORDERUNGEN AN DEN ZERTIFIKATNEHMER ............................................................. 10 3.1 Zertifizierungsumfang ................................................................................................... 10 3.2 Organisation und Dokumentation ................................................................................. 10 3.3 Rechte und Genehmigungen ........................................................................................ 10 4. ANFORDERUNGEN AN GRÜNEN WASSERSTOFF .............................................................. 11 5. EINSATZSTOFFE UND ENERGIEQUELLEN .......................................................................... 11 5.1 Einsatzstoffe.................................................................................................................. 11 5.2 Energiequellen .............................................................................................................. 11 6. TREIBHAUSGASBILANZIERUNG UND TREIBHAUSGASREDUKTION ................................ 12 7. MASSENBILANZIERTER IN- UND OUTPUT ........................................................................... 13 8. MONITORING ........................................................................................................................... 13 9. MODUL „MASSENBILANZIERTE LIEFERUNG“ ...................................................................... 14 ANHANG 1: ....................................................................................................................................... 15 ANHANG 2: ....................................................................................................................................... 15 Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 2 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von Grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” Änderungen gegenüber vorhergehenden Versionen 12/2017 Generell: Verschiedentliche, redaktionelle Anpassungen/Präzisierungen ansonsten unveränder- ter Kriterien Ergänzung um ein weiteres Wasserstoff-Erzeugungsverfahren: Elektrolyse von Kochsalzlösung Verdichtung des erzeugten grünen Wasserstoffs auf mindestens 30 bar für die THG-Bilanzie- rung Ergänzung der Option Technologiemix Klarstellung zur Bilanzierungsmethodik Energieallokation Ergänzung um die Anforderungen an das Zertifizierungsprogramm 01/2020 Generell: Verschiedentliche, redaktionelle Anpassungen/Präzisierungen Überarbeitung bezüglich RED II Vereinzelte Überarbeitung aufgrund von CertifHy; z.B. enthalpie-basierte Allokation nach BVT, wenn Wasserstoff Nebenprodukt ist. Anpassung der geforderten Stromqualität an die Anforderungen des TÜV SÜD Standards „Pro- dukt EE01“ Anpassungen bezüglich massenbilanzierter bzw. zertifikatebasierter Lieferungen von zertifizier- tem GreenHydrogen Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 3 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” Begriffe und Definitionen Grüner Was- Wasserstoff, hergestellt aus Erneuerbaren Energien oder/und Abfall sowie Reststoffen/Nebenprodukten serstoff gemäß diesem Standard. GreenHydro- Zertifizierter Wasserstoff nach dem TÜV SÜD Standard „GreenHydrogen“ gen Erneuerbare Wasserkraft (Speicherkraftwerke unter Abzug der Pumparbeit), Windenergie, Biomasse (im Sinne der Energie deutschen Biomasseverordnung), Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse gewonnen wird, Biomethan, Deponiegas, Klärgas, Solarenergie, Geothermie, sortierter biogener Anteil aus Haushalts- und Industrieabfällen, Grüner Wasserstoff. Biomasse Energieträger gemäß der zum Zeitpunkt der Zertifizierung aktuellen, gültigen deutschen Biomasse-Ver- ordnung. Biogas Biomethan, Gas aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas sowie Wasserstoff, der durch Wasserelektrolyse erzeugt worden ist, und synthetisch erzeugtes Methan, wenn der zur Elektrolyse eingesetzte Strom und das zur Methanisierung eingesetzte Kohlendioxid oder Kohlenmonoxid jeweils nachweislich aus erneu- erbaren Energiequellen stammen. Biomethan Auf Erdgasqualität aufbereitetes und ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas. Treibhaus- Treibhausgase im Sinne des Kyoto-Protokolls sind CO2, CH4, N2O, HFCs, PFCs, SF6, NF3 mit jeweils gase aktuellen Werten zum relativen Treibhauspotential nach IPCC. Treibhausgase im Sinne der europäischen Renewable Energy Directive sind CO2, CH4 und N2O mit den dort festgelegten relativen Treibhauspotentialen 1 (CO2), 25 (CH4) und 298 (N2O) (jeweils in t CO2Äq/t THG) Massenbilan- Bei dem massenbilanzierten zertifizierten Wasserstoff handelt es sich um ein Produkt, für dessen Her- ziert stellung in der Wertschöpfungskette massenbilanziell nachweisbar erneuerbare Rohstoffe (abgesehen vom Stromeinsatz) eingesetzt wurden und die zertifizierten Wasserstoffmengen in Form von Wasserstoff geliefert wird. Im ausgelieferten Wasserstoff muss aus Vermischungsgründen nicht zwingend physika- lisch zertifizierter Wasserstoff nachweisbar sein. Zertifikatebas- Bei dem rein zertifikatebasierten zertifizierten Wasserstoff ist es zulässig, den physischen Wasserstoff iert (book & und die „grünen“ Eigenschaften/Nachweise/Zertifikate für den zertifizierten Wasserstoff getrennt vonei- claim) nander zu vermarkten. Der erzeugte Wasserstoff darf dabei auf dem Gelände der Erzeugung nur als Wasserstoff fossilen Ursprungs genutzt werden, während die grüne Eigenschaft weiter der Vermarktung zur Verfügung stehen und auf konventionell hergestellten Wasserstoff übertragen werden kann. siehe auch Vorwort auf Seite 6 zu H2-HKN-System der EU. Swap-Ge- Swap-Geschäfte sind Handelsgeschäfte, bei denen sowohl ein Liefervertrag als auch Bezugsvertrag für schäfte Wasserstoff mit dem gleichen Handelspartner über die identische Liefermenge und Lieferzeitraum abge- schlossen werden nur mit dem Unterschied, dass ein Vertrag die grüne Eigenschaft einschließt und der andere nicht. De facto wird Wasserstoff weder in die eine noch in die andere Richtung geliefert, sondern nur die grüne Eigenschaft / Zertifikat von einem Handelspartner auf den anderen übertragen. Swap- Geschäfte sind somit Zertifikate-basierten Lieferungen gleichzusetzen. Enthalpie-ba- Die Allokation der THG-Emissionen nach Enthalpie-Ansatz erfolgt so, dass die Reaktionsenthalpien der sierte Alloka- jeweiligen Reaktion herangezogen werden, und mit dem Wasserstoff-Heizwert ins Verhältnis gesetzt tion werden. Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 4 von 15 Stand: 8. Januar 2020
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von Grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” Abkürzungen Biokraft-NachV Verordnung der Bundesrepublik Deutschland über Anforderungen an eine nachhaltige Erzeugung von Biomasse zur Verwendung als Kraftstoff vom 30.09.2009 CMS TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Carbon Management Service EEG Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien LCA Life Cycle Assessment BVT Best verfügbare Technologie Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 5 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” Vorwort Nutzung bzw. Erzeugung von Wasserstoff zu- mindest zum Teil aus zusätzlich neu entstande- Nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnis- nen Anlagen gedeckt sein, bzw. den Ausbau sen ist der Ausstoß von Treibhausgasen ur- von Erneuerbaren Energien fördern soll. sächlich für den anthropogenen Klimawandel. Vor diesem Hintergrund sollten Treibhaus- Der vorliegende Standard nimmt Bezug auf gasemissionen bereits im Ansatz vermieden deutsche und europäische Gesetzgebung, ist oder reduziert werden. aber grundsätzlich weltweit anwendbar. Die Reduktion von Treibhausgasemissionen In der Europäischen Union EU sind Entwicklun- wird auch bei der Herstellung von Wasserstoff gen im Gange, ein Herkunftsnachweissystem angestrebt, der als zukunftsträchtiger Energie- für Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien zu träger entwickeln und zu etablieren1. Wenn dieses Herkunftsnachweissystem voll funktionsfähig, aus Erneuerbaren Energien hergestellt etabliert und weithin anerkannt ist, wird dieses werden kann, System als die maßgebliche Basis-Zertifizie- bei der Verbrennung keine CO2- und nur rung in der EU betrachtet und die Nachweise für sehr geringe Emissionen an Luftschadstof- grünen Wasserstoff (H2-HKN) sollen dann aus- fen aufweist, schließlich in der dazugehörigen Registerda- leitungsgebunden transportiert werden tenbank geführt werden. Es ist vorgesehen, kann und dass der TÜV SÜD Zertifizierungsstandard gut speicherfähig ist. „GreenHydrogen“ ab diesem Zeitpunkt und in Über die bisherigen Anwendungen hinaus wird diesen Ländern, die sich dem H2-HKN-System Wasserstoff verstärkt im Transportsektor sowie angeschlossen haben, als unabhängige Zu- als Speicher von Erneuerbarer Energie zur An- satz-Zertifizierung (independent criteria wendung kommen (Power to Gas). Hierfür - so- scheme) zu verstehen ist und als Zusatzqualität wie auch für andere mobile und stationäre An- auf dem H2-HKN ausgewiesen wird. wendungen - soll der Nachweis erbracht wer- Der GreenHydrogen-Standard weist gegenüber den, dass regenerativ hergestellter Wasserstoff den Kriterien des Herkunftsnachweissystem für mit deutlich geringeren Treibhausgas-Emissio- Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien1. ins- nen behaftet ist als herkömmlich erzeugter besondere folgende Zusätzlichkeiten auf: Wasserstoff oder fossile Kraftstoffe. Massenbilanziert Ein Zertifikat für die Erzeugung von grünem Strom aus Erneuerbaren Energien zu fest- Wasserstoff kann erteilt werden, wenn der Was- gelegten Anteilen aus neuen Anlagen oder serstoff ein Treibhausgas-Minderungspotential aus fluktuierender Erzeugung von mindestens 60 Prozent für Mobilitätszwe- Strom aus ungeförderter Erneuerbarer cke gegenüber dem fossilen Vergleichswert für Energie Kraftstoffe bzw. bei sonstigen Einsatzzwecken Ausschluss der Nutzung des zertifizierten gegenüber konventionell hergestelltem Was- Wasserstoffs zu Heizzwecken mit Aus- serstoff mittels Erdgas-Reforming aufweist. Für nahme der Wasserstoff-Einspeisung ins Wasserstoff aus Elektrolyse gilt ein Mindestwert Erdgasnetz. von 75 Prozent für das Treibhausgas-Minde- Hohe Anforderungen an die Treibhausgas- rungspotential. Reduktion Der geforderte Nachweis der Additionalität bei Zertifikatnehmer verfügt über robustes Mo- Bezug von Strom aus Erneuerbaren Energien nitoringsystem zur Gewährleistung der hat den Hintergrund, dass eine ansteigende zertifizierten Qualität und Lieferzusagen. 1 siehe http://certifhy.eu/. Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 6 von 15 Stand: 8. Januar 2020
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von Grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” 1. Anwendungsbereich, System- Liefert der Zertifikatnehmer (Produzent und grenzen und Grundlagen Erstvermarkter) an einen Zwischenhändler und nicht an den Lieferanten des Endverbrauchers, so ist zum Nachweis der Lieferung von Green- 1.1. Anwendungsbereich Hydrogen an den Lieferanten des Endverbrau- Der vorliegende Standard definiert Anforderun- chers der Zwischenhändler in die Erzeugungs- gen an die Herstellung (Erzeugung) und Ver- Zertifizierung mit einzubeziehen oder der Händ- marktung von grünem Wasserstoff zum Zwecke ler eigens nach TÜV SÜD-Standard Handel EE der Mobilität, der energiewirtschaftlichen Nut- (CMS Standard 93) zu zertifizieren. Eine Händ- zung (Speicherung) oder der stofflichen Nut- ler-Zertifizierung kann entfallen, sobald es eine zung. Nach dem vorliegenden Standard zertifi- geeignete und anerkannte Registerdatenbank zierter Wasserstoff wird als „GreenHydrogen“ für grüne Wasserstoffnachweise2 gibt und die bezeichnet. zertifizierten Mengen darin administriert wer- den. Eine Weitergabe der „grünen“ Eigenschaft Die Erzeugung von grünem Wasserstoff kann ohne physische Lieferung des erzeugten Was- nach den folgenden Verfahren erfolgen: serstoffs ist zulässig. Unter dem optionalen Mo- 1. Elektrolyse von Wasser unter Einsatz von dul „massenbilanzierte Lieferung“ kann die Ei- Strom aus Erneuerbaren Energien genschaft „massenbilanzierte Lieferung“ zu- sätzlich zertifiziert werden. 2. Dampf-Reforming von Biomethan Ins Erdgasnetz eingespeister grüner Wasser- 3. Pyro-Reforming von Glyzerin, sofern dieses stoff ist als aus Wasserstoff produziertes Biogas ein Nebenprodukt aus einer Produktionsan- bzw. Biomethan zu betrachten, die Umrech- lage von Biodiesel ist, die nach einem von nung von Wasserstoff zu Biomethan erfolgt an- der EU Kommission zugelassenen freiwilli- hand des Energieinhalts (1 MWh Wasserstoff gen System zertifiziert ist. entspricht 1 MWh Biomethan). Das so aus Was- 4. Elektrolyse von wässrigen Lösungen von serstoff hergestellte Biomethan sollte in einem Chlorwasserstoff (Salzsäure) und wässri- allgemein anerkannten bzw. nationalem Bio- gen Alkalichlorid-Lösungen unter Einsatz gasregister für Biomethan3 registriert werden. von Strom aus Erneuerbaren Energien. 1.2. Systemgrenzen THG-Bilanzie- In die Berechnung der Treibhausgas-Emissio- nen des grünen Wasserstoffs ist die Herstellung rung der Einsatzstoffe mit einzubeziehen. Unter einer Zertifizierung wird als Default-Op- Die Treibhausgasemissionen bei der Erzeu- tion eine Zertifizierung inklusive Modul „mas- gung/Lieferung des grünen Wasserstoffs sind senbilanzierte Lieferung4“ verstanden. Die Sys- mit den aktuellen Vergleichswerten gemäß der temgrenzen für die Treibhausgasbilanzierung Erneuerbaren Energie Richtlinie II (RED II) und reichen dabei von der Erzeugung der Einsatz- den Werten für konventionell über Erdgas-Re- stoffe und der eingesetzten Energie bis hin zur forming hergestellten Wasserstoff zu verglei- Lieferung des Wasserstoffs zur Tankstelle bzw. chen. Für die Ermittlung der Treibhausgasemis- bei stationären Anwendungen bis hin zur Liefe- sionen sind Kohlendioxid (CO2), Distickstoffoxid rung zum Verbraucher. (N2O) und Methan (CH4) zu berücksichtigen. In den Systemgrenzen enthalten sind die Pro- Die Gase sind entsprechend der CO2-Äquiva- duktions- und Lieferketten der Einsatzstoffe und lenzwerte gemäß Renewable Energy Directive der eingesetzten Energie. Zu berücksichtigen zu wichten (Quelle: siehe 2.g): sind alle direkten Treibhausgasemissionen, die mit den Herstell-Prozessen, Speicherung und Transporten in Zusammenhang stehen, sowie 2 3 Interimsweise kann die Registerdatenbank z.B. Biogasregister der dena; des Projektes CertifHy genutzt werden; siehe www.biogasregister.de 4 http://certifhy.eu/. vgl. Abschnitt 9 Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 7 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von Grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” indirekte Emissionen aus Strom und Wärme. 1.4. Gültigkeit Die Herstellung von Investitionsgütern (z.B. An- lagen, Fahrzeuge, Gebäude) als auch Emissio- Der vorliegende Standard (Version 01/2020) gilt nen aus Verwaltung und Gebäudebewirtschaf- ab dem 01.01.2020. tung sind nicht in den Systemgrenzen enthal- Zertifikatinhaber haben nach der Einführung ei- ten. nes revidierten Standards bis zur nächsten Re- Zertifizierung Zeit, ihr zertifiziertes System an 1.3. Normen und gesetzliche Grund- die Anforderungen des revidierten Standards lagen anzupassen, mindestens aber 24 Monate. Das a. Richtlinie 2009/28/EG Des Europäischen nach Ablauf dieser Frist folgende Re-Zertifizie- Parlaments und des Rates vom 23. April rungsaudit wird auf Grundlage des revidierten 2009 zur Förderung der Nutzung von Ener- Standards durchgeführt. gie aus erneuerbaren Quellen (Renewable Sollten Wasserstofferzeuger bzw. deren Vorlie- Energy Directive), im Folgenden: RED ferant bereits vor der Veröffentlichung des revi- b. Verordnung der Bundesrepublik Deutsch- dierten Standards in der Qualität Option 3 land über Anforderungen an eine nachhal- (Technologiemix) beschafft haben, so gilt für tige Erzeugung von Biomasse zur Verwen- diese beschafften Mengen noch die Version dung als Kraftstoff vom 30.09.2009, im Fol- 12/2017 dieses Standards. genden: Biokraft-NachV; c. Description and detailed energy and GHG 1.5. Kommunikation und Nutzung balance of individual pathways, Appendix 2, von Werbeaussagen Well-to-Tank Report, Version 3.0 vom Nov. Bei Werbeaussagen in Zusammenhang mit der 2008 (CONCAWE/ EUCAR/ JRC/ IES) Zertifizierung sind die Anforderungen der Prüf- d. Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Ener- und Zertifizierordnung der TÜV SÜD-Gruppe zu gien der Bundesrepublik Deutschland: EEG beachten. Wird die Zertifizierung öffentlich be- 2017; kannt gegeben, so müssen sämtliche dabei ge- e. Verordnung der Bundesrepublik Deutsch- troffenen Aussagen inhaltlich durch die Zertifi- land über die Erzeugung von Strom aus Bi- zierung abgedeckt sein. Es darf keine irrefüh- omasse vom 21. Juni 2001, zuletzt geän- rende Kommunikation betrieben werden. Prüf- dert durch die 1. Verordnung zur Änderung zeichen dürfen vom Zertifikatnehmer und von der Biomasseverordnung vom 9. August Käufern bzw. Weiterverteilern verwendet wer- 2005, im Folgenden: BiomasseV; den, sofern diese eine Prüfzeichen-Nutzungs- f. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasver- vereinbarung mit der Zertifizierungsstelle des sorgung (Energiewirtschaftsgesetz - TÜV SÜD abgeschlossen haben und die darin EnWG) vom 13. Mai 2019 festgelegten Voraussetzungen einhalten. Bei als zertifikatebasiert zertifiziertem grünen Was- g. Directive (EU) 2018/2001 of the European serstoff darf beim Käufer und gegenüber der Öf- Parliament and of the Council of 11 Decem- fentlichkeit nicht der Eindruck erweckt werden, ber 2018 on the promotion of the use of en- als werde der zertifizierte Wasserstoff auch ergy from renewable sources (Renewable physisch/massenbilanziell geliefert bzw. Energy Directive II), im Folgenden: RED II) komme der gelieferte Wasserstoff von der An- h. DIN EN ISO 14040 Umweltmanagement – lage, welche die Zertifikate für ihre Wasserstoff- Ökobilanz – Grundsätze und Rahmenbe- lieferung verwendet. Unbenommen davon kann dingungen der als zertifikatebasiert zertifizierte Wasser- i. DIN EN ISO 14044 Umweltmanagement – stoff als „nachweislich grüner Wasserstoff auf Ökobilanz – Anforderungen und Anleitun- bilanzieller Basis“ bezeichnet werden. gen Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 8 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von Grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” 2. Anforderung an das Zertifizie- Risiko einer Nicht-Konformität des Zertifikat- rungsprogramm nehmers mit dem vorliegenden Standard zu analysieren. Bei der Risikoanalyse sind mindes- tens die folgenden Indikatoren zu berücksichti- 2.1. Allgemein gen: Das Zertifizierungsprogramm erfüllt die Anfor- derungen der Normen ISO/IEC 17065 und EN a. Anzahl Unternehmensstandorte ISO 19011. b. Komplexität der prüfungsrelevanten Un- ternehmensprozesse c. Aufbau- und Ablauforganisation 2.2. Anforderungen an Zertifizie- d. Outsourcing rungsstellen e. Unternehmenskultur bezüglich Qualität Die Zertifizierungsstelle muss eine gültige Ak- und Sicherheit sowie Fehlerkommunika- kreditierung für Zertifizierungen von Produkten, tion (Vorhandensein eines qualitätssi- Prozessen oder Dienstleistungen besitzen (z.B. chernden Managementsystems) gemäß Normen DIN EN 45011:1998 bzw. f. Qualifikation des Personals und Personal- ISO/EIC 17065:2012 oder Anerkennung als management Zertifizierungsstelle unter der Erneuerbare- Energien-Richtlinie). g. Ergebnis vorheriger Prüfungen h. unternehmensinterne Kontrollmechanis- men 2.3. Ablauf des Zertifizierungspro- i. Überwachung und Wirksamkeit von inter- zesses nen Kontrollmaßnahmen Der Zertifizierungsprozess ist in Zertifizierungs- j. Reporting von Kontrollen audits und Überwachungsaudits unterteilt. Da- bei werden im Zertifizierungsaudit hauptsäch- lich Systeme, Prozesse, Tools etc. geprüft, Anhand der Risikoanalyse ist festzulegen, in während im Überwachungsaudit die Einhaltung welcher Quantität und Prüftiefe die Prüfung der Anforderungen des Standards im zurücklie- durchzuführen ist. Dies betrifft mindestens: genden Bilanzzeitraums sowie etwaige Ände- a) Auditart rungen des Systems gegenüber dem Zertifizie- rungsaudit geprüft werden. Der Zertifizierungs- b) Prüfung von Messdaten und Urbelegen zyklus besteht aus Zertifizierungsaudit, einem c) Prüfung von Geschäftsvorfällen (Ein- ersten Überwachungsaudit (mindestens einmal kauf / Verkauf) innerhalb 12 Monaten nach Zertifizierungsau- dit) und einem zweiten Überwachungsaudit (mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten Außerdem ist mit der Prüffrequenz festzulegen, nach dem ersten Überwachungsaudit). Nach ob zusätzlich unterjährige Kontrollen notwendig dem zweiten Überwachungsaudit schließt sich sind. ein analoger Re-Zertifizierungsprozess oder ein Abschlussaudit an (spätestens nach 12 Mona- ten nach zweiten Überwachungsaudit). 2.5. Wesentlichkeit Der Grenzwert für die Wesentlichkeit von Daten wurde unter der Berücksichtigung der Tatsache 2.4. Risikobewertung definiert, dass eine Information dann wesentlich ist, wenn das Ergebnis der Bewertung dadurch Zertifizierungsstellen müssen ein Risikomana- verändert werden könnte, wenn diese Informa- gementsystem für Prüfung, Bewertung und Ent- tion ausgelassen, falsch angegeben oder feh- scheidungsfindung unterhalten. Dabei ist das lerhaft berichtet wird. Dementsprechend wird in Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 9 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von Grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” diesem Standard der Grenzwert für die Wesent- 3.2 Organisation und Dokumenta- lichkeit mit insgesamt 5 % bezogen auf die ver- tion kaufte Energiemenge definiert. Der Zertifikatnehmer benennt eine/n Auditbe- auftragte/n, der/die alle erforderlichen Informa- 2.6. Konfidenzschwelle tionen für die Zertifizierung zur Verfügung stellt und für die Kommunikation der Zertifizierungs- Die Zertifizierung basiert auf einer Entschei- anforderungen innerhalb des Unternehmens dung, die mit hinreichender Sicherheit gemäß verantwortlich ist. ISEA 3000 getroffen wurde (reasonable as- surance). Zertifizierungen, denen lediglich eine Der Zertifikatnehmer verpflichtet sich, zu Be- Entscheidung mit eingeschränkter Sicherheit (li- ginn des Zertifizierungsprozesses mindestens mited assurance) zu Grunde liegt, sind im Rah- die folgenden Dokumente und Informationen men dieses Standards nicht zulässig. zur Verfügung zu stellen: Eine Beschreibung, welche das Verfahren 3. Anforderungen an den Zertifikat- zur Erzeugung des grünen Wasserstoffs in nehmer der erforderlichen Ausführlichkeit festlegt (Konzeptbeschreibung, Blockschema). 3.1 Zertifizierungsumfang THG-Bilanzierung mit allen Annahmen, Be- Der Zertifizierungsumfang ist schriftlich durch rechnungen und Quellen zur Ermittlung der den Zertifikatnehmer zu dokumentieren und bil- Treibhausgasemissionen. Die Berechnun- det die Grundlage des Zertifizierungsvertrags. gen müssen vollständig dokumentiert, be- Eine Änderung des Zertifizierungsumfangs ist legbar und nachvollziehbar sein. Unsicher- erneut schriftlich zu beantragen. Dabei ist min- heiten oder Schätzungen sind zu benennen destens folgendes zu berücksichtigen: und zu erläutern. Prognosen der Erzeugungs- und Absatz- Erzeugungsverfahren mengen für das laufende Jahr und das Erzeugungsstandorte mit Gesamtleis- Folgejahr. tung und durchschnittlicher Gesamt- jahresarbeit Einen detaillierten Monitoring-Plan, der re- gelt, wie die im Rahmen der Zertifizierung Zweck der Erzeugung zu ermittelnden Parameter gemessen, er- Eingesetzte Energieträger fasst, dokumentiert und qualitätsgesichert Eigentümer der Anlage werden. In begründeten Ausnahmefällen Transportart, Transportwege können Berechnungen an Stelle von ge- Dienstleister, die für die Zertifizierung messenen Daten verwendet werden. Alle relevante Funktionen übernehmen. relevanten oder in den Berechnungen ver- Erst-Vermarkter der GreenHydrogen- wendeten oder gemessenen Daten sind zu eigenschaft dokumentieren. Der Zertifikatnehmer kann weitere Unter- Die Bilanzierung der erzeugten, gespei- nehmen benennen, um sie zum Geltungs- cherten und verkauften GreenHydrogen- bereich der Zertifizierung hinzuzufügen, so- mengen. fern diese die Voraussetzung erfüllen, mit Nachweise für die benötigten Energie- bzw. dem Zertifikatnehmer vertraglich in Verbin- Einsatzstoffmengen. dung zu stehen und die entsprechenden Verpflichtungen aus der Zertifizierung über- nehmen; z.B. 3.3 Rechte und Genehmigungen Weitervermarkter des GreenHydrogen, sofern sie das zertifizierte Produkt ver- Der Zertifikatnehmer hat das ausschließliche markten (Sub-Zertifikatnehmer). Vermarktungsrecht an dem erzeugten grünen Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 10 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von Grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” Wasserstoff. Das Recht kann die Gesamterzeu- eines nationalen Registers oder gleichwertigen gung oder einen genau definierten Anteil einer Nachweisen belegt werden. Zudem muss die Erzeugungsquelle umfassen. Nachhaltigkeit des Biomethans gemäß RED bzw. RED II nachgewiesen sein. Es liegen alle relevanten technischen, rechtli- chen und sonstigen Voraussetzungen für den Wird Glyzerin eingesetzt (Pyro-Reforming von Betrieb der Anlagen vor, die zur Erzeugung und Glyzerin), so muss dieses aus einer gemäß Aufbereitung des Wasserstoffs erforderlich RED bzw. RED II zertifizierten Anlage stam- sind. men. Die Zertifizierung ist durch ein gültiges Zertifikat gemäß RED bzw. RED II nachzuwei- sen. Zusätzlich muss der Verkäufer das Glyze- rin auf den Verkaufs- und Lieferpapieren als 4. Anforderungen an grünen Was- nachhaltig gemäß den Anforderungen des Zer- serstoff tifizierungssystems deklarieren. Ein Nachweis über die korrekte Mengenbilanzierung des Gly- Der erzeugte grüne Wasserstoff kann auf ein- zerins zur Vermeidung von Doppelvermarktung deutig beschriebene, identifizierbare und quan- ist zu erbringen. tifizierbare Quellen zurückgeführt werden. Der zu zertifizierende grüne Wasserstoff dient 5.2 Energiequellen ausschließlich dem Zweck Der Nachweis des Einsatzes von Strom aus Er- der stofflichen bzw. chemischen Ver- neuerbaren Energien muss, außer der Strom wertung oder wird nachweislich vor Ort ohne Nutzung des der Mobilität oder Stromnetzes der allgemeinen Versorgung er- der Zwischenspeicherung von Strom zeugt und verbraucht, durch die Entwertung von bei Einsatz von negativer Regelener- Herkunftsnachweisen zum Zwecke der Erzeu- gie, Bilanzkreis-Ausgleichsenergie o- gung von grünem Wasserstoff erbracht werden. der zu Zeiten sehr niedriger bzw. nega- Innerhalb der EU muss die Herkunft des Stroms tiver Börsenpreise (kleiner als Mindest- in Übereinstimmung mit der RED (Herkunfts- Gestehungskosten konventioneller nachweise) nachgewiesen werden. Energieerzeugung von 29 €/MWh; Gesetzlich geförderter Strom aus Erneuerbarer siehe 5). Die Einspeisung von Wasser- Energie, der eine erhöhte Vergütung je einge- stoff ins Erdgasnetz wird ebenfalls als speister Kilowattstunde erhält (production sup- Zwischenspeicherung gewertet. port)6, wird nicht anerkannt, außer diese wurde Zertifizierte Wassrstoffmengen, die nicht mas- im Rahmen einer national geregelten Auktion senbilanziert geliefert werden (book&claim), im Sinne der RED II erworben. können, sofern noch nicht vermarktet bzw. nicht Für die Verwendung von Strom aus regenerati- verbraucht wurden, noch in dem Produktions- ven Quellen müssen die Nachweise zudem jahr nachfolgenden Jahr verwendet werden und eine der folgenden Optionen erfüllen: behalten nur bis dahin ihre Gültigkeit. Option 1: Neuanlagenanteil 5. Einsatzstoffe und Energiequellen Der Strom aus Erneuerbaren Energien stammt mindestens zu 30 Prozent aus Neu- 5.1 Einsatzstoffe anlagen, deren erstmalige Inbetriebnahme Wird Biomethan als Einsatzstoff für die Herstel- zum Zeitpunkt der Erstzertifizierung nicht lung von grünem Wasserstoff eingesetzt länger als 36 Monate zurückliegt. Spätes- (Dampf-Reforming von Biomethan), so muss tens zehn Jahre nach der Inbetriebnahme ist die Herkunft des Biomethans mittels Nachweise 5 6 Fraunhofer ISE: Studie Stromgestehungskos- gilt auch für die Förderung nach dem Zertifi- ten Erneuerbare Energien März 2018 kate-Quotenmodell Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 11 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von Grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” die Stromerzeugungs-Anlage keine Neuan- stofferzeugung diejenigen Emissionen hinzuzu- lage im Sinne dieses Standards mehr. rechnen, die bei seiner Aufbereitung auf die Qualitätsstufe 3.0 anfallen würden. Option 2: Förderfonds / Fondmodell Des Weiteren ist für Treibhausgasbilanzierung Zur Erfüllung dieser Option sind vom Zertifi- davon auszugehen, dass der erzeugte grüne katnehmer oder seinem Stromlieferanten Wasserstoff auf 30 bar komprimiert wird. Aus- mindestens 0,2 Eurocent je kWh zur Her- genommen hiervon ist die Einspeisung von stellung des grünen Wasserstoffs ver- Wasserstoff in ein Erdgasnetz mit geringerem brauchten Stroms in einen Förderfonds ein- Druckniveau. zuzahlen, aus dem Projekte gefördert wer- den, die dem Ausbau oder/und der Integra- Sofern der Wasserstoff in einem Zustand (z.B. tion der Erneuerbaren Energien in den Ener- verflüssigt, stärker komprimiert oder chemisch giemarkt dienen7. gebunden (Liquid Organic Hydrogen Carriers LOHC)) ausgeliefert wird, der bis zur Verfügbar- Option 3: Technologiemix keit (Gasphase) beim Kunden höhere THG- Zur Erfüllung dieser Option gelten folgende Emissionen verursacht, so sind die entspre- Mindestanteile für das Bilanzierungsjahr: chenden Emissionswerte bei der THG-Bilanzie- rung anzusetzen. Wasserkraft kleiner 2 MW: 15 % oder Grüner Wasserstoff, der im Transportsektor ein- Windkraft: 30 % oder gesetzt wird und nicht aus Elektrolyse stammt, Solarenergie, Geothermie, Biomasse, muss ein Treibhausgas-Minderungspotential Biogas / Biomethan, aus Anlagen je- von mindestens 60 Prozent gegenüber dem weils kleiner 2 MWel: 5 %: Vergleichswert für fossile Kraftstoffe der RED II aufweisen. Das Minderungspotential reduziert Die Anlagen müssen ein erstmaliges Inbe- sich auf mindestens 50 Prozent, sofern die triebnahmedatum nach dem 01.01.2000 auf- Wasserstofferzeugungs-Anlage vor dem weisen. 31.12.2016 in Betrieb genommen wurde. Der Ein Mix aus den oben genannten Technologien Vergleichswert für fossile Kraftstoffe beträgt ist möglich unter Berücksichtigung der unter- derzeit nach RED II 94 g CO2Äq/ MJ. schiedlichen Gewichtung. GreenHydrogen, der nicht als Treibstoff im Für zur Wärmeerzeugung verwendetes Biome- Transportsektor eingesetzt wird und nicht aus than ist die Herkunft des Biomethans mittels Elektrolyse stammt, muss ein Treibhausgas- Nachweise eines nationalen Biogasregisters, o- Minderungspotential von mindestens 60 Pro- der gleichwertigen Nachweisen zu belegen. zent gegenüber konventionell hergestelltem Wasserstoff aufweisen. Das Minderungspoten- tial reduziert sich auf mindestens 50 Prozent, sofern die Wasserstofferzeugungs-Anlage vor 6. Treibhausgasbilanzierung und dem 31.12.2016 in Betrieb genommen wurde. Treibhausgasreduktion Der Vergleichswert für konventionell hergestell- ten Wasserstoff beträgt derzeit Für die Treibhausgasbilanzierung ist davon 89,7 g CO2Äq/MJ (siehe Quelle 1.3.c oben). auszugehen, dass der erzeugte grüne Wasser- stoff hinsichtlich Reinheit mindestens die Quali- Grüner Wasserstoff, der mittels Elektrolyse von tätsanforderungen für Wasserstoff 3.0 Wasser oder von wässrigen Lösungen von (>99.9%) erfüllt. Andernfalls sind der Wasser- Chlorwasserstoff (Salzsäure) und wässrigen Al- kalichloridlösungen erzeugt wird, muss je nach späterer Verwendung (Transport oder sonstige 7 Siehe Positivliste für Fördermaßnahmen des TÜV SÜD-Standard „Produkt EE01“ Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 12 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von Grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” Anwendungen) ein Treibhausgas-Minderungs- brauch im geregelten Markt veröffentlicht wer- potential von mindestens 75 Prozent gegen- den. Sollten aus diesen Quellen keine relevan- über dem aktuell gültigen Vergleichswert für ten Daten vorliegen, können Daten des IPCC fossile Kraftstoffe oder gegenüber konventionell (Intergovernmental Panel on Climate Change) hergestelltem Wasserstoff erbringen. oder anerkannte wissenschaftliche Quellen so- Siehe Anhang 1 „Zulässige THG-Emissionen wie Daten aus validierten LCA-Datenbanken (massenbilanzierte Zertifizierung)“ herangezogen werden; siehe auch Ziffer 2. b Sofern die Zertifizierung rein zertifikatebasiert Eine Übersicht über zulässige THG-Emissionen ohne Modul „massenbilanzierte Lieferung“ er- befindet sich in Anhang 1 und Anhang 2. folgen soll (Zertifikatemodell), sind die Trans- portemissionen bei der THG-Berechnung nicht 7. Massenbilanzierter In- und Out- zu berücksichtigen aber es erhöhen sich die put Mindest-Treibhausgas-Minderungspotentiale auf die Werte in Tabelle 2. Bei der Herstellung von grünem Wasserstoff Siehe Anhang 2 „Zulässige THG-Emissionen aus Glyzerin (Pyro-Reforming) oder aus Biome- (Zertifikate-basierte Zertifizierung)“ Der Einsatz than (Dampf-Reforming) ist ein Massenbilanz- Erneuerbarer Energie ist mit Emissionsfaktoren system einzusetzen. Das Massenbilanzsystem zu berücksichtigen, welche die betrieblichen enthält Aufzeichnungen, die eine Rückverfolg- Emissionen bei der Energieerzeugung berück- barkeit der Liefermengen von Rohglyzerin so- sichtigen. Emissionen aus Bau und Abriss der wie der Liefermengen und der Herkunft von Bi- Erzeugungsanlagen sowie aus der Erstellung omethan sicherstellen. Durch das Massenbi- anderer Investitionsgüter müssen nicht berück- lanzsystem ist ferner sicherzustellen, dass der sichtigt werden. Allokationen8 sind nach dem Anteil von GreenHydrogen in einem Gemisch Energiegehalt bzw. dem unteren Heizwert von Wasserstoff nicht höher ist als es durchzuführen. Stellt der erzeugte Wasserstoff a. dem Anteil von Rohglyzerin aus einer nach ein Nebenprodukt einer chemischen Umset- einem von der EU Kommission zugelasse- zung dar, kann die Allokation der THG-Emissi- nen freiwilligen System zertifizierten Anlage onen enthalpie-basiert für Haupt- und Neben- an der gesamten eingesetzten Menge Roh- produkte erfolgen. Alternativ kann bei der Allo- glyzerin kation der CO2-Emissionen für die Wasserstoff- herstellung durch Elektrolyse von wässrigen oder Lösungen von Chlorwasserstoff (Salzsäure) b. dem Anteil von Biomethan an der gesamten und wässrigen Alkalichloridlösungen das Ver- eingesetzten Methanmenge fahren der Sauerstoffverzehrkathode (SVK) als entspricht. beste verfügbare Technologie herangezogen werden, wenn die THG-Emissionen pro erzeug- Die bezogenen Mengen von Rohglyzerin und ter Chlormenge von einem unabhängigen Drit- Biomethan müssen mindestens jährlich bilan- ten verifiziert wurden. ziert werden. Zusätzlich sind die Emissionen bei der Verwen- dung (Verbrennung) des Wasserstoffs in den Systemgrenzen enthalten, wobei angenommen 8. Monitoring wird, dass diese gleich Null sind. Zertifiziert wird die tatsächlich vermarktbare Er- Alle für die Berechnungen erforderlichen Emis- zeugungsmenge. Diese ergibt sich aus dem er- sionsfaktoren stammen aus öffentlich zugängli- zeugten Grünen Wasserstoff abzüglich etwai- chen Quellen. Priorität haben Daten, die durch ger Verluste bei Aufbereitung, Lagerung und nationale Emissionshandelsstellen für den Ge- Transport. 8 Zuteilen von Emissions- und Energiebeiträgen der Input- zu den Outputströmen Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 13 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von Grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” Der Zertifikatnehmer nutzt ein zuverlässiges 9. Modul „massenbilanzierte Liefe- Verfahren zur laufenden Überwachung und Si- rung“ cherung der Deckung zwischen Erzeugung, Speicherung und Lieferung. Jegliche Doppel- Sofern die Lieferung der zertifizierten Eigen- vermarktung muss ausgeschlossen werden schaft „GreenHydrogen“ zusammen mit der zu- können. gehörigen Wasserstofflieferung erfolgt, wird vo- rausgesetzt, dass dieses anhand einer Massen- Der Zertifikatnehmer hat ein Monitoringsystem bilanz beim Erzeuger aber auch bei den Händ- eingerichtet, welches dazu geeignet ist, alle ein- lern oder Zwischenhändlern bis hin zur Auslie- und ausgehenden Energie- und Materialströme ferung an den Verbraucher nachgewiesen wird. zu erfassen und zu dokumentieren. Das Moni- Für die massenbilanzierte Lieferung und Bezug toringsystem soll in das Qualitätsmanagement- von „GreenHydrogen“ müssen die entsprechen- system des Betriebes integriert werden. den Lieferscheine für Wasserstoff die Eigen- Zur Ermittlung der Treibhausgasbilanz und der schaft „GreenHydrogen“ mit ausweisen. Erzeugungsmengen müssen: Vertraglich muss der Wasserstoff und die zerti- fizierte Eigenschaft „GreenHydrogen“ zusam- Die Strommessgeräte und Erdgasmessge- men vermarktet werden. räte geeicht und entsprechend der nationa- Eine bilanzielle Speicherung von erzeugten len Regelungen kalibriert werden; aber nicht vermarkteten Mengen an GreenHyd- die Messgeräte für Wasserstoff und andere rogen (Restmengen) bzw. der Übertrag von relevante Stoffströme müssen geeignet und grünem Wasserstoff von einem Bilanzierungs- überwacht sein und regelmäßig kalibriert zeitraum auf den nächsten Zeitraum sind nur werden; möglich, sofern physisch vorhandene Speicher vorhanden sind und genutzt werden. Die ge- die Berechnungen nachvollziehbar und speicherten Mengen dürfen die physische Spei- konservativ sein; cherkapazität zu keinem Zeitpunkt überschrei- die Datenerhebung und das Datenmanage- ten. ment im Sinne der ISO 14040/ 14044 -Öko- Die gesamte Lieferkette von erzeugender An- bilanzierung erfolgen, soweit nicht gesetz- lage bis zur Auslieferung an Endverbraucher ist lich anders geregelt und Bestandteil des Zertifizierungsumfangs oder das Monitoring und dessen Auswertung muss sich einer Zertifizierung nach TÜV SÜD durchgängig, genau und plausibel sein. Standard Handel EE unterziehen. Eine Vermi- schung von zertifiziertem grünem Wasserstoff und konventionellem Wasserstoff in Tanks, Röhren, Gasflaschen und Rohrleitungen (stati- onär oder mobil) ist zulässig, hingegen sind Swap-Geschäfte nicht zulässig. Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 14 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020 Erzeugung von Grünem Wasserstoff TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie” Anhang 1: Zulässige THG-Emissionen (massenbilanzierte Zertifizierung) Technologie Art der Nutzung Mobilität Andere 37,6 gCO2eq/MJ 35,9 gCO2eq/MJ (entspricht 60 % Minderung) (entspricht 60 % Minderung) Biomethan-/ Glycerin- Altanlagen: Altanlagen: Reformierung 47,0 gCO2eq/MJ 44,9 gCO2eq/MJ (entspricht 50 % Minderung) (entspricht 50 % Minderung) 23,5 gCO2eq/MJ 22,4 gCO2eq/MJ Elektrolyse (entspricht 75 % Minderung) (entspricht 75 % Minderung) Anhang 2: Zulässige THG-Emissionen (Book&Claim-Zertifizierung) Technologie Art der Nutzung Mobilität Andere 18,8 gCO2Äq/MJ 17,9 gCO2Äq /MJ (entspricht 80 % Minderung) (entspricht 80 % Minderung) Biomethan-/ Glycerin- Altanlagen: Altanlagen: Reformierung 28,2 gCO2Äq /MJ 26,9 gCO2Äq /MJ (entspricht 70 % Minderung) (entspricht 70 % Minderung) 9,4 gCO2Äq /MJ 9,0 gCO2Äq /MJ Elektrolyse (entspricht 90 % Minderung) (entspricht 90 % Minderung) Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 15 von 15
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