TÜV SÜD Standard CMS 70 Erzeugung von Grünem Wasserstoff (GreenHydrogen) (kurz: Erzeugung GH) - TÜV SÜD

Die Seite wird erstellt Jannik Hansen
 
WEITER LESEN
TÜV SÜD Standard CMS 70 Erzeugung von Grünem Wasserstoff (GreenHydrogen) (kurz: Erzeugung GH) - TÜV SÜD
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                       Erzeugung von grünem Wasserstoff

                   TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

                    TÜV SÜD Standard CMS 70
           Erzeugung von Grünem Wasserstoff
                   (GreenHydrogen)
                         (kurz: Erzeugung GH)

Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                               Seite 1 von 15
Stand: 8. Januar 2020
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                                 Erzeugung von Grünem Wasserstoff

                            TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

Erzeugung von Grünem Wasserstoff (GreenHydrogen)
Inhalt
           Begriffe und Definitionen ........................................................................................................ 4
           Abkürzungen ........................................................................................................................... 5
           Vorwort.................................................................................................................................... 6
1.     ANWENDUNGSBEREICH, SYSTEMGRENZEN UND GRUNDLAGEN .................................... 7
           1.1. Anwendungsbereich ....................................................................................................... 7
           1.2. Systemgrenzen THG-Bilanzierung ................................................................................. 7
           1.3. Normen und gesetzliche Grundlagen ............................................................................. 8
           1.4. Gültigkeit ......................................................................................................................... 8
           1.5. Kommunikation und Nutzung von Werbeaussagen........................................................ 8
2.     ANFORDERUNG AN DAS ZERTIFIZIERUNGSPROGRAMM ................................................... 9
           2.1. Allgemein ........................................................................................................................ 9
           2.2. Anforderungen an Zertifizierungsstellen ......................................................................... 9
           2.3. Ablauf des Zertifizierungsprozesses ............................................................................... 9
           2.4. Risikobewertung.............................................................................................................. 9
           2.5. Wesentlichkeit ................................................................................................................. 9
           2.6. Konfidenzschwelle ........................................................................................................ 10
3.     ANFORDERUNGEN AN DEN ZERTIFIKATNEHMER ............................................................. 10
           3.1 Zertifizierungsumfang ................................................................................................... 10
           3.2 Organisation und Dokumentation ................................................................................. 10
           3.3 Rechte und Genehmigungen ........................................................................................ 10
4.     ANFORDERUNGEN AN GRÜNEN WASSERSTOFF .............................................................. 11
5.     EINSATZSTOFFE UND ENERGIEQUELLEN .......................................................................... 11
           5.1 Einsatzstoffe.................................................................................................................. 11
           5.2 Energiequellen .............................................................................................................. 11
6.     TREIBHAUSGASBILANZIERUNG UND TREIBHAUSGASREDUKTION ................................ 12
7.     MASSENBILANZIERTER IN- UND OUTPUT ........................................................................... 13
8.     MONITORING ........................................................................................................................... 13
9.     MODUL „MASSENBILANZIERTE LIEFERUNG“ ...................................................................... 14
ANHANG 1: ....................................................................................................................................... 15
ANHANG 2: ....................................................................................................................................... 15

Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                                                                      Seite 2 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                      Erzeugung von Grünem Wasserstoff

                 TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

Änderungen gegenüber vorhergehenden Versionen
12/2017    Generell: Verschiedentliche, redaktionelle Anpassungen/Präzisierungen ansonsten unveränder-
           ter Kriterien
           Ergänzung um ein weiteres Wasserstoff-Erzeugungsverfahren: Elektrolyse von Kochsalzlösung
           Verdichtung des erzeugten grünen Wasserstoffs auf mindestens 30 bar für die THG-Bilanzie-
           rung
           Ergänzung der Option Technologiemix
           Klarstellung zur Bilanzierungsmethodik Energieallokation
           Ergänzung um die Anforderungen an das Zertifizierungsprogramm
01/2020    Generell: Verschiedentliche, redaktionelle Anpassungen/Präzisierungen
           Überarbeitung bezüglich RED II
           Vereinzelte Überarbeitung aufgrund von CertifHy; z.B. enthalpie-basierte Allokation nach BVT,
           wenn Wasserstoff Nebenprodukt ist.
           Anpassung der geforderten Stromqualität an die Anforderungen des TÜV SÜD Standards „Pro-
           dukt EE01“
           Anpassungen bezüglich massenbilanzierter bzw. zertifikatebasierter Lieferungen von zertifizier-
           tem GreenHydrogen

Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                           Seite 3 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                             Erzeugung von grünem Wasserstoff

                        TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

Begriffe und Definitionen
 Grüner Was-       Wasserstoff, hergestellt aus Erneuerbaren Energien oder/und Abfall sowie Reststoffen/Nebenprodukten
 serstoff          gemäß diesem Standard.
 GreenHydro-       Zertifizierter Wasserstoff nach dem TÜV SÜD Standard „GreenHydrogen“
 gen
 Erneuerbare       Wasserkraft (Speicherkraftwerke unter Abzug der Pumparbeit), Windenergie, Biomasse (im Sinne der
 Energie           deutschen Biomasseverordnung), Gas, das durch anaerobe Vergärung von Biomasse gewonnen wird,
                   Biomethan, Deponiegas, Klärgas, Solarenergie, Geothermie, sortierter biogener Anteil aus Haushalts-
                   und Industrieabfällen, Grüner Wasserstoff.
 Biomasse          Energieträger gemäß der zum Zeitpunkt der Zertifizierung aktuellen, gültigen deutschen Biomasse-Ver-
                   ordnung.
 Biogas            Biomethan, Gas aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas sowie Wasserstoff, der durch Wasserelektrolyse
                   erzeugt worden ist, und synthetisch erzeugtes Methan, wenn der zur Elektrolyse eingesetzte Strom und
                   das zur Methanisierung eingesetzte Kohlendioxid oder Kohlenmonoxid jeweils nachweislich aus erneu-
                   erbaren Energiequellen stammen.
 Biomethan         Auf Erdgasqualität aufbereitetes und ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas.
 Treibhaus-        Treibhausgase im Sinne des Kyoto-Protokolls sind CO2, CH4, N2O, HFCs, PFCs, SF6, NF3 mit jeweils
 gase              aktuellen Werten zum relativen Treibhauspotential nach IPCC.
                   Treibhausgase im Sinne der europäischen Renewable Energy Directive sind CO2, CH4 und N2O mit den
                   dort festgelegten relativen Treibhauspotentialen 1 (CO2), 25 (CH4) und 298 (N2O) (jeweils in t CO2Äq/t
                   THG)
 Massenbilan-      Bei dem massenbilanzierten zertifizierten Wasserstoff handelt es sich um ein Produkt, für dessen Her-
 ziert             stellung in der Wertschöpfungskette massenbilanziell nachweisbar erneuerbare Rohstoffe (abgesehen
                   vom Stromeinsatz) eingesetzt wurden und die zertifizierten Wasserstoffmengen in Form von Wasserstoff
                   geliefert wird. Im ausgelieferten Wasserstoff muss aus Vermischungsgründen nicht zwingend physika-
                   lisch zertifizierter Wasserstoff nachweisbar sein.

 Zertifikatebas-   Bei dem rein zertifikatebasierten zertifizierten Wasserstoff ist es zulässig, den physischen Wasserstoff
 iert (book &      und die „grünen“ Eigenschaften/Nachweise/Zertifikate für den zertifizierten Wasserstoff getrennt vonei-
 claim)            nander zu vermarkten. Der erzeugte Wasserstoff darf dabei auf dem Gelände der Erzeugung nur als
                   Wasserstoff fossilen Ursprungs genutzt werden, während die grüne Eigenschaft weiter der Vermarktung
                   zur Verfügung stehen und auf konventionell hergestellten Wasserstoff übertragen werden kann. siehe
                   auch Vorwort auf Seite 6 zu H2-HKN-System der EU.

 Swap-Ge-          Swap-Geschäfte sind Handelsgeschäfte, bei denen sowohl ein Liefervertrag als auch Bezugsvertrag für
 schäfte           Wasserstoff mit dem gleichen Handelspartner über die identische Liefermenge und Lieferzeitraum abge-
                   schlossen werden nur mit dem Unterschied, dass ein Vertrag die grüne Eigenschaft einschließt und der
                   andere nicht. De facto wird Wasserstoff weder in die eine noch in die andere Richtung geliefert, sondern
                   nur die grüne Eigenschaft / Zertifikat von einem Handelspartner auf den anderen übertragen. Swap-
                   Geschäfte sind somit Zertifikate-basierten Lieferungen gleichzusetzen.

 Enthalpie-ba-     Die Allokation der THG-Emissionen nach Enthalpie-Ansatz erfolgt so, dass die Reaktionsenthalpien der
 sierte Alloka-    jeweiligen Reaktion herangezogen werden, und mit dem Wasserstoff-Heizwert ins Verhältnis gesetzt
 tion              werden.

Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                               Seite 4 von 15
Stand: 8. Januar 2020
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                       Erzeugung von Grünem Wasserstoff

                  TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

Abkürzungen
Biokraft-NachV   Verordnung der Bundesrepublik Deutschland über Anforderungen an eine nachhaltige Erzeugung von
                 Biomasse zur Verwendung als Kraftstoff vom 30.09.2009
CMS              TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Carbon Management Service
EEG              Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
LCA              Life Cycle Assessment
BVT              Best verfügbare Technologie

Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                       Seite 5 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                              Erzeugung von grünem Wasserstoff

                          TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

Vorwort                                                   Nutzung bzw. Erzeugung von Wasserstoff zu-
                                                          mindest zum Teil aus zusätzlich neu entstande-
Nach heutigen wissenschaftlichen Erkenntnis-              nen Anlagen gedeckt sein, bzw. den Ausbau
sen ist der Ausstoß von Treibhausgasen ur-                von Erneuerbaren Energien fördern soll.
sächlich für den anthropogenen Klimawandel.
Vor diesem Hintergrund sollten Treibhaus-                 Der vorliegende Standard nimmt Bezug auf
gasemissionen bereits im Ansatz vermieden                 deutsche und europäische Gesetzgebung, ist
oder reduziert werden.                                    aber grundsätzlich weltweit anwendbar.
Die Reduktion von Treibhausgasemissionen                  In der Europäischen Union EU sind Entwicklun-
wird auch bei der Herstellung von Wasserstoff             gen im Gange, ein Herkunftsnachweissystem
angestrebt, der als zukunftsträchtiger Energie-           für Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien zu
träger                                                    entwickeln und zu etablieren1. Wenn dieses
                                                          Herkunftsnachweissystem voll funktionsfähig,
     aus Erneuerbaren Energien hergestellt               etabliert und weithin anerkannt ist, wird dieses
      werden kann,                                        System als die maßgebliche Basis-Zertifizie-
     bei der Verbrennung keine CO2- und nur              rung in der EU betrachtet und die Nachweise für
      sehr geringe Emissionen an Luftschadstof-           grünen Wasserstoff (H2-HKN) sollen dann aus-
      fen aufweist,                                       schließlich in der dazugehörigen Registerda-
     leitungsgebunden transportiert werden               tenbank geführt werden. Es ist vorgesehen,
      kann und                                            dass der TÜV SÜD Zertifizierungsstandard
     gut speicherfähig ist.                              „GreenHydrogen“ ab diesem Zeitpunkt und in
Über die bisherigen Anwendungen hinaus wird               diesen Ländern, die sich dem H2-HKN-System
Wasserstoff verstärkt im Transportsektor sowie            angeschlossen haben, als unabhängige Zu-
als Speicher von Erneuerbarer Energie zur An-             satz-Zertifizierung    (independent       criteria
wendung kommen (Power to Gas). Hierfür - so-              scheme) zu verstehen ist und als Zusatzqualität
wie auch für andere mobile und stationäre An-             auf dem H2-HKN ausgewiesen wird.
wendungen - soll der Nachweis erbracht wer-               Der GreenHydrogen-Standard weist gegenüber
den, dass regenerativ hergestellter Wasserstoff           den Kriterien des Herkunftsnachweissystem für
mit deutlich geringeren Treibhausgas-Emissio-             Wasserstoff aus Erneuerbaren Energien1. ins-
nen behaftet ist als herkömmlich erzeugter                besondere folgende Zusätzlichkeiten auf:
Wasserstoff oder fossile Kraftstoffe.
                                                              Massenbilanziert
Ein Zertifikat für die Erzeugung von grünem                   Strom aus Erneuerbaren Energien zu fest-
Wasserstoff kann erteilt werden, wenn der Was-                 gelegten Anteilen aus neuen Anlagen oder
serstoff ein Treibhausgas-Minderungspotential                  aus fluktuierender Erzeugung
von mindestens 60 Prozent für Mobilitätszwe-                  Strom aus ungeförderter Erneuerbarer
cke gegenüber dem fossilen Vergleichswert für                  Energie
Kraftstoffe bzw. bei sonstigen Einsatzzwecken                 Ausschluss der Nutzung des zertifizierten
gegenüber konventionell hergestelltem Was-                     Wasserstoffs zu Heizzwecken mit Aus-
serstoff mittels Erdgas-Reforming aufweist. Für                nahme der Wasserstoff-Einspeisung ins
Wasserstoff aus Elektrolyse gilt ein Mindestwert               Erdgasnetz.
von 75 Prozent für das Treibhausgas-Minde-                    Hohe Anforderungen an die Treibhausgas-
rungspotential.                                                Reduktion
Der geforderte Nachweis der Additionalität bei                Zertifikatnehmer verfügt über robustes Mo-
Bezug von Strom aus Erneuerbaren Energien                      nitoringsystem zur Gewährleistung der
hat den Hintergrund, dass eine ansteigende                     zertifizierten Qualität und Lieferzusagen.

1
    siehe http://certifhy.eu/.

Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                         Seite 6 von 15
Stand: 8. Januar 2020
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                         Erzeugung von Grünem Wasserstoff

                     TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

1. Anwendungsbereich, System-                         Liefert der Zertifikatnehmer (Produzent und
   grenzen und Grundlagen                             Erstvermarkter) an einen Zwischenhändler und
                                                      nicht an den Lieferanten des Endverbrauchers,
                                                      so ist zum Nachweis der Lieferung von Green-
1.1.      Anwendungsbereich                           Hydrogen an den Lieferanten des Endverbrau-
Der vorliegende Standard definiert Anforderun-        chers der Zwischenhändler in die Erzeugungs-
gen an die Herstellung (Erzeugung) und Ver-           Zertifizierung mit einzubeziehen oder der Händ-
marktung von grünem Wasserstoff zum Zwecke            ler eigens nach TÜV SÜD-Standard Handel EE
der Mobilität, der energiewirtschaftlichen Nut-       (CMS Standard 93) zu zertifizieren. Eine Händ-
zung (Speicherung) oder der stofflichen Nut-          ler-Zertifizierung kann entfallen, sobald es eine
zung. Nach dem vorliegenden Standard zertifi-         geeignete und anerkannte Registerdatenbank
zierter Wasserstoff wird als „GreenHydrogen“          für grüne Wasserstoffnachweise2 gibt und die
bezeichnet.                                           zertifizierten Mengen darin administriert wer-
                                                      den. Eine Weitergabe der „grünen“ Eigenschaft
Die Erzeugung von grünem Wasserstoff kann             ohne physische Lieferung des erzeugten Was-
nach den folgenden Verfahren erfolgen:                serstoffs ist zulässig. Unter dem optionalen Mo-
1. Elektrolyse von Wasser unter Einsatz von           dul „massenbilanzierte Lieferung“ kann die Ei-
   Strom aus Erneuerbaren Energien                    genschaft „massenbilanzierte Lieferung“ zu-
                                                      sätzlich zertifiziert werden.
2. Dampf-Reforming von Biomethan
                                                      Ins Erdgasnetz eingespeister grüner Wasser-
3. Pyro-Reforming von Glyzerin, sofern dieses         stoff ist als aus Wasserstoff produziertes Biogas
   ein Nebenprodukt aus einer Produktionsan-          bzw. Biomethan zu betrachten, die Umrech-
   lage von Biodiesel ist, die nach einem von         nung von Wasserstoff zu Biomethan erfolgt an-
   der EU Kommission zugelassenen freiwilli-          hand des Energieinhalts (1 MWh Wasserstoff
   gen System zertifiziert ist.                       entspricht 1 MWh Biomethan). Das so aus Was-
4. Elektrolyse von wässrigen Lösungen von             serstoff hergestellte Biomethan sollte in einem
   Chlorwasserstoff (Salzsäure) und wässri-           allgemein anerkannten bzw. nationalem Bio-
   gen Alkalichlorid-Lösungen unter Einsatz           gasregister für Biomethan3 registriert werden.
   von Strom aus Erneuerbaren Energien.
                                                      1.2.   Systemgrenzen THG-Bilanzie-
In die Berechnung der Treibhausgas-Emissio-
nen des grünen Wasserstoffs ist die Herstellung
                                                          rung
der Einsatzstoffe mit einzubeziehen.                  Unter einer Zertifizierung wird als Default-Op-
Die Treibhausgasemissionen bei der Erzeu-             tion eine Zertifizierung inklusive Modul „mas-
gung/Lieferung des grünen Wasserstoffs sind           senbilanzierte Lieferung4“ verstanden. Die Sys-
mit den aktuellen Vergleichswerten gemäß der          temgrenzen für die Treibhausgasbilanzierung
Erneuerbaren Energie Richtlinie II (RED II) und       reichen dabei von der Erzeugung der Einsatz-
den Werten für konventionell über Erdgas-Re-          stoffe und der eingesetzten Energie bis hin zur
forming hergestellten Wasserstoff zu verglei-         Lieferung des Wasserstoffs zur Tankstelle bzw.
chen. Für die Ermittlung der Treibhausgasemis-        bei stationären Anwendungen bis hin zur Liefe-
sionen sind Kohlendioxid (CO2), Distickstoffoxid      rung zum Verbraucher.
(N2O) und Methan (CH4) zu berücksichtigen.            In den Systemgrenzen enthalten sind die Pro-
Die Gase sind entsprechend der CO2-Äquiva-            duktions- und Lieferketten der Einsatzstoffe und
lenzwerte gemäß Renewable Energy Directive            der eingesetzten Energie. Zu berücksichtigen
zu wichten (Quelle: siehe 2.g):                       sind alle direkten Treibhausgasemissionen, die
                                                      mit den Herstell-Prozessen, Speicherung und
                                                      Transporten in Zusammenhang stehen, sowie

2                                                     3
 Interimsweise kann die Registerdatenbank               z.B. Biogasregister der dena;
des Projektes CertifHy genutzt werden; siehe          www.biogasregister.de
                                                      4
http://certifhy.eu/.                                    vgl. Abschnitt 9

    Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                  Seite 7 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                        Erzeugung von Grünem Wasserstoff

                    TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

indirekte Emissionen aus Strom und Wärme.            1.4.    Gültigkeit
Die Herstellung von Investitionsgütern (z.B. An-
lagen, Fahrzeuge, Gebäude) als auch Emissio-         Der vorliegende Standard (Version 01/2020) gilt
nen aus Verwaltung und Gebäudebewirtschaf-           ab dem 01.01.2020.
tung sind nicht in den Systemgrenzen enthal-         Zertifikatinhaber haben nach der Einführung ei-
ten.                                                 nes revidierten Standards bis zur nächsten Re-
                                                     Zertifizierung Zeit, ihr zertifiziertes System an
1.3.   Normen und gesetzliche Grund-                 die Anforderungen des revidierten Standards
    lagen                                            anzupassen, mindestens aber 24 Monate. Das
a. Richtlinie 2009/28/EG Des Europäischen            nach Ablauf dieser Frist folgende Re-Zertifizie-
   Parlaments und des Rates vom 23. April            rungsaudit wird auf Grundlage des revidierten
   2009 zur Förderung der Nutzung von Ener-          Standards durchgeführt.
   gie aus erneuerbaren Quellen (Renewable           Sollten Wasserstofferzeuger bzw. deren Vorlie-
   Energy Directive), im Folgenden: RED              ferant bereits vor der Veröffentlichung des revi-
b. Verordnung der Bundesrepublik Deutsch-            dierten Standards in der Qualität Option 3
   land über Anforderungen an eine nachhal-          (Technologiemix) beschafft haben, so gilt für
   tige Erzeugung von Biomasse zur Verwen-           diese beschafften Mengen noch die Version
   dung als Kraftstoff vom 30.09.2009, im Fol-       12/2017 dieses Standards.
   genden: Biokraft-NachV;
c. Description and detailed energy and GHG           1.5.   Kommunikation und Nutzung
   balance of individual pathways, Appendix 2,           von Werbeaussagen
   Well-to-Tank Report, Version 3.0 vom Nov.         Bei Werbeaussagen in Zusammenhang mit der
   2008 (CONCAWE/ EUCAR/ JRC/ IES)                   Zertifizierung sind die Anforderungen der Prüf-
d. Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Ener-          und Zertifizierordnung der TÜV SÜD-Gruppe zu
   gien der Bundesrepublik Deutschland: EEG          beachten. Wird die Zertifizierung öffentlich be-
   2017;                                             kannt gegeben, so müssen sämtliche dabei ge-
e. Verordnung der Bundesrepublik Deutsch-            troffenen Aussagen inhaltlich durch die Zertifi-
   land über die Erzeugung von Strom aus Bi-         zierung abgedeckt sein. Es darf keine irrefüh-
   omasse vom 21. Juni 2001, zuletzt geän-           rende Kommunikation betrieben werden. Prüf-
   dert durch die 1. Verordnung zur Änderung         zeichen dürfen vom Zertifikatnehmer und von
   der Biomasseverordnung vom 9. August              Käufern bzw. Weiterverteilern verwendet wer-
   2005, im Folgenden: BiomasseV;                    den, sofern diese eine Prüfzeichen-Nutzungs-
f. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasver-        vereinbarung mit der Zertifizierungsstelle des
   sorgung      (Energiewirtschaftsgesetz    -       TÜV SÜD abgeschlossen haben und die darin
   EnWG) vom 13. Mai 2019                            festgelegten Voraussetzungen einhalten. Bei
                                                     als zertifikatebasiert zertifiziertem grünen Was-
g. Directive (EU) 2018/2001 of the European          serstoff darf beim Käufer und gegenüber der Öf-
   Parliament and of the Council of 11 Decem-        fentlichkeit nicht der Eindruck erweckt werden,
   ber 2018 on the promotion of the use of en-       als werde der zertifizierte Wasserstoff auch
   ergy from renewable sources (Renewable            physisch/massenbilanziell          geliefert bzw.
   Energy Directive II), im Folgenden: RED II)       komme der gelieferte Wasserstoff von der An-
h. DIN EN ISO 14040 Umweltmanagement –               lage, welche die Zertifikate für ihre Wasserstoff-
   Ökobilanz – Grundsätze und Rahmenbe-              lieferung verwendet. Unbenommen davon kann
   dingungen                                         der als zertifikatebasiert zertifizierte Wasser-
i. DIN EN ISO 14044 Umweltmanagement –               stoff als „nachweislich grüner Wasserstoff auf
   Ökobilanz – Anforderungen und Anleitun-           bilanzieller Basis“ bezeichnet werden.
   gen

 Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                     Seite 8 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                         Erzeugung von Grünem Wasserstoff

                     TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

2. Anforderung an das Zertifizie-                     Risiko einer Nicht-Konformität des Zertifikat-
   rungsprogramm                                      nehmers mit dem vorliegenden Standard zu
                                                      analysieren. Bei der Risikoanalyse sind mindes-
                                                      tens die folgenden Indikatoren zu berücksichti-
2.1.    Allgemein
                                                      gen:
Das Zertifizierungsprogramm erfüllt die Anfor-
derungen der Normen ISO/IEC 17065 und EN               a. Anzahl Unternehmensstandorte
ISO 19011.                                             b. Komplexität der prüfungsrelevanten Un-
                                                          ternehmensprozesse
                                                       c. Aufbau- und Ablauforganisation
2.2.   Anforderungen an Zertifizie-                    d. Outsourcing
    rungsstellen
                                                       e. Unternehmenskultur bezüglich Qualität
Die Zertifizierungsstelle muss eine gültige Ak-           und Sicherheit sowie Fehlerkommunika-
kreditierung für Zertifizierungen von Produkten,          tion (Vorhandensein eines qualitätssi-
Prozessen oder Dienstleistungen besitzen (z.B.            chernden Managementsystems)
gemäß Normen DIN EN 45011:1998 bzw.
                                                       f. Qualifikation des Personals und Personal-
ISO/EIC 17065:2012 oder Anerkennung als
                                                          management
Zertifizierungsstelle unter der Erneuerbare-
Energien-Richtlinie).                                  g. Ergebnis vorheriger Prüfungen
                                                       h. unternehmensinterne Kontrollmechanis-
                                                          men
2.3.   Ablauf des Zertifizierungspro-                  i. Überwachung und Wirksamkeit von inter-
    zesses                                                nen Kontrollmaßnahmen
Der Zertifizierungsprozess ist in Zertifizierungs-     j. Reporting von Kontrollen
audits und Überwachungsaudits unterteilt. Da-
bei werden im Zertifizierungsaudit hauptsäch-
lich Systeme, Prozesse, Tools etc. geprüft,           Anhand der Risikoanalyse ist festzulegen, in
während im Überwachungsaudit die Einhaltung           welcher Quantität und Prüftiefe die Prüfung
der Anforderungen des Standards im zurücklie-         durchzuführen ist. Dies betrifft mindestens:
genden Bilanzzeitraums sowie etwaige Ände-               a)   Auditart
rungen des Systems gegenüber dem Zertifizie-
rungsaudit geprüft werden. Der Zertifizierungs-          b)   Prüfung von Messdaten und Urbelegen
zyklus besteht aus Zertifizierungsaudit, einem           c)   Prüfung von Geschäftsvorfällen (Ein-
ersten Überwachungsaudit (mindestens einmal                   kauf / Verkauf)
innerhalb 12 Monaten nach Zertifizierungsau-
dit) und einem zweiten Überwachungsaudit
(mindestens einmal innerhalb von 12 Monaten           Außerdem ist mit der Prüffrequenz festzulegen,
nach dem ersten Überwachungsaudit). Nach              ob zusätzlich unterjährige Kontrollen notwendig
dem zweiten Überwachungsaudit schließt sich           sind.
ein analoger Re-Zertifizierungsprozess oder ein
Abschlussaudit an (spätestens nach 12 Mona-
ten nach zweiten Überwachungsaudit).                  2.5.    Wesentlichkeit
                                                      Der Grenzwert für die Wesentlichkeit von Daten
                                                      wurde unter der Berücksichtigung der Tatsache
2.4.    Risikobewertung                               definiert, dass eine Information dann wesentlich
                                                      ist, wenn das Ergebnis der Bewertung dadurch
Zertifizierungsstellen müssen ein Risikomana-         verändert werden könnte, wenn diese Informa-
gementsystem für Prüfung, Bewertung und Ent-          tion ausgelassen, falsch angegeben oder feh-
scheidungsfindung unterhalten. Dabei ist das          lerhaft berichtet wird. Dementsprechend wird in

 Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                    Seite 9 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                           Erzeugung von Grünem Wasserstoff

                       TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

diesem Standard der Grenzwert für die Wesent-           3.2       Organisation und Dokumenta-
lichkeit mit insgesamt 5 % bezogen auf die ver-                   tion
kaufte Energiemenge definiert.
                                                        Der Zertifikatnehmer benennt eine/n Auditbe-
                                                        auftragte/n, der/die alle erforderlichen Informa-
2.6.      Konfidenzschwelle                             tionen für die Zertifizierung zur Verfügung stellt
                                                        und für die Kommunikation der Zertifizierungs-
Die Zertifizierung basiert auf einer Entschei-          anforderungen innerhalb des Unternehmens
dung, die mit hinreichender Sicherheit gemäß            verantwortlich ist.
ISEA 3000 getroffen wurde (reasonable as-
surance). Zertifizierungen, denen lediglich eine        Der Zertifikatnehmer verpflichtet sich, zu Be-
Entscheidung mit eingeschränkter Sicherheit (li-        ginn des Zertifizierungsprozesses mindestens
mited assurance) zu Grunde liegt, sind im Rah-          die folgenden Dokumente und Informationen
men dieses Standards nicht zulässig.                    zur Verfügung zu stellen:
                                                             Eine Beschreibung, welche das Verfahren
3. Anforderungen an den Zertifikat-                           zur Erzeugung des grünen Wasserstoffs in
   nehmer                                                     der erforderlichen Ausführlichkeit festlegt
                                                              (Konzeptbeschreibung, Blockschema).
3.1       Zertifizierungsumfang                              THG-Bilanzierung mit allen Annahmen, Be-
Der Zertifizierungsumfang ist schriftlich durch               rechnungen und Quellen zur Ermittlung der
den Zertifikatnehmer zu dokumentieren und bil-                Treibhausgasemissionen. Die Berechnun-
det die Grundlage des Zertifizierungsvertrags.                gen müssen vollständig dokumentiert, be-
Eine Änderung des Zertifizierungsumfangs ist                  legbar und nachvollziehbar sein. Unsicher-
erneut schriftlich zu beantragen. Dabei ist min-              heiten oder Schätzungen sind zu benennen
destens folgendes zu berücksichtigen:                         und zu erläutern.
                                                             Prognosen der Erzeugungs- und Absatz-
         Erzeugungsverfahren                                 mengen für das laufende Jahr und das
         Erzeugungsstandorte mit Gesamtleis-                 Folgejahr.
          tung und durchschnittlicher Gesamt-
          jahresarbeit                                       Einen detaillierten Monitoring-Plan, der re-
                                                              gelt, wie die im Rahmen der Zertifizierung
         Zweck der Erzeugung
                                                              zu ermittelnden Parameter gemessen, er-
         Eingesetzte Energieträger
                                                              fasst, dokumentiert und qualitätsgesichert
         Eigentümer der Anlage
                                                              werden. In begründeten Ausnahmefällen
         Transportart, Transportwege                         können Berechnungen an Stelle von ge-
         Dienstleister, die für die Zertifizierung           messenen Daten verwendet werden. Alle
          relevante Funktionen übernehmen.                    relevanten oder in den Berechnungen ver-
         Erst-Vermarkter der GreenHydrogen-                  wendeten oder gemessenen Daten sind zu
          eigenschaft                                         dokumentieren.
      Der Zertifikatnehmer kann weitere Unter-               Die Bilanzierung der erzeugten, gespei-
      nehmen benennen, um sie zum Geltungs-                   cherten und verkauften GreenHydrogen-
      bereich der Zertifizierung hinzuzufügen, so-            mengen.
      fern diese die Voraussetzung erfüllen, mit             Nachweise für die benötigten Energie- bzw.
      dem Zertifikatnehmer vertraglich in Verbin-             Einsatzstoffmengen.
      dung zu stehen und die entsprechenden
      Verpflichtungen aus der Zertifizierung über-
      nehmen; z.B.
                                                        3.3       Rechte und Genehmigungen
       Weitervermarkter des GreenHydrogen,
          sofern sie das zertifizierte Produkt ver-     Der Zertifikatnehmer hat das ausschließliche
          markten (Sub-Zertifikatnehmer).               Vermarktungsrecht an dem erzeugten grünen

 Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                       Seite 10 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                          Erzeugung von Grünem Wasserstoff

                      TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

Wasserstoff. Das Recht kann die Gesamterzeu-           eines nationalen Registers oder gleichwertigen
gung oder einen genau definierten Anteil einer         Nachweisen belegt werden. Zudem muss die
Erzeugungsquelle umfassen.                             Nachhaltigkeit des Biomethans gemäß RED
                                                       bzw. RED II nachgewiesen sein.
Es liegen alle relevanten technischen, rechtli-
chen und sonstigen Voraussetzungen für den             Wird Glyzerin eingesetzt (Pyro-Reforming von
Betrieb der Anlagen vor, die zur Erzeugung und         Glyzerin), so muss dieses aus einer gemäß
Aufbereitung des Wasserstoffs erforderlich             RED bzw. RED II zertifizierten Anlage stam-
sind.                                                  men. Die Zertifizierung ist durch ein gültiges
                                                       Zertifikat gemäß RED bzw. RED II nachzuwei-
                                                       sen. Zusätzlich muss der Verkäufer das Glyze-
                                                       rin auf den Verkaufs- und Lieferpapieren als
4. Anforderungen an grünen Was-                        nachhaltig gemäß den Anforderungen des Zer-
   serstoff                                            tifizierungssystems deklarieren. Ein Nachweis
                                                       über die korrekte Mengenbilanzierung des Gly-
Der erzeugte grüne Wasserstoff kann auf ein-
                                                       zerins zur Vermeidung von Doppelvermarktung
deutig beschriebene, identifizierbare und quan-
                                                       ist zu erbringen.
tifizierbare Quellen zurückgeführt werden.
Der zu zertifizierende grüne Wasserstoff dient         5.2     Energiequellen
ausschließlich dem Zweck
                                                       Der Nachweis des Einsatzes von Strom aus Er-
         der stofflichen bzw. chemischen Ver-         neuerbaren Energien muss, außer der Strom
          wertung oder                                 wird nachweislich vor Ort ohne Nutzung des
         der Mobilität oder                           Stromnetzes der allgemeinen Versorgung er-
         der Zwischenspeicherung von Strom            zeugt und verbraucht, durch die Entwertung von
          bei Einsatz von negativer Regelener-         Herkunftsnachweisen zum Zwecke der Erzeu-
          gie, Bilanzkreis-Ausgleichsenergie o-        gung von grünem Wasserstoff erbracht werden.
          der zu Zeiten sehr niedriger bzw. nega-      Innerhalb der EU muss die Herkunft des Stroms
          tiver Börsenpreise (kleiner als Mindest-     in Übereinstimmung mit der RED (Herkunfts-
          Gestehungskosten         konventioneller     nachweise) nachgewiesen werden.
          Energieerzeugung von 29 €/MWh;
                                                       Gesetzlich geförderter Strom aus Erneuerbarer
          siehe 5). Die Einspeisung von Wasser-
                                                       Energie, der eine erhöhte Vergütung je einge-
          stoff ins Erdgasnetz wird ebenfalls als
                                                       speister Kilowattstunde erhält (production sup-
          Zwischenspeicherung gewertet.
                                                       port)6, wird nicht anerkannt, außer diese wurde
Zertifizierte Wassrstoffmengen, die nicht mas-         im Rahmen einer national geregelten Auktion
senbilanziert geliefert werden (book&claim),           im Sinne der RED II erworben.
können, sofern noch nicht vermarktet bzw. nicht
                                                       Für die Verwendung von Strom aus regenerati-
verbraucht wurden, noch in dem Produktions-
                                                       ven Quellen müssen die Nachweise zudem
jahr nachfolgenden Jahr verwendet werden und
                                                       eine der folgenden Optionen erfüllen:
behalten nur bis dahin ihre Gültigkeit.
                                                       Option 1: Neuanlagenanteil
5. Einsatzstoffe und Energiequellen                        Der Strom aus Erneuerbaren Energien
                                                           stammt mindestens zu 30 Prozent aus Neu-
5.1       Einsatzstoffe                                    anlagen, deren erstmalige Inbetriebnahme
Wird Biomethan als Einsatzstoff für die Herstel-           zum Zeitpunkt der Erstzertifizierung nicht
lung von grünem Wasserstoff eingesetzt                     länger als 36 Monate zurückliegt. Spätes-
(Dampf-Reforming von Biomethan), so muss                   tens zehn Jahre nach der Inbetriebnahme ist
die Herkunft des Biomethans mittels Nachweise

5                                                      6
  Fraunhofer ISE: Studie Stromgestehungskos-            gilt auch für die Förderung nach dem Zertifi-
ten Erneuerbare Energien März 2018                     kate-Quotenmodell

    Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                 Seite 11 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                          Erzeugung von Grünem Wasserstoff

                      TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

     die Stromerzeugungs-Anlage keine Neuan-           stofferzeugung diejenigen Emissionen hinzuzu-
     lage im Sinne dieses Standards mehr.              rechnen, die bei seiner Aufbereitung auf die
                                                       Qualitätsstufe 3.0 anfallen würden.
Option 2: Förderfonds / Fondmodell
                                                       Des Weiteren ist für Treibhausgasbilanzierung
     Zur Erfüllung dieser Option sind vom Zertifi-
                                                       davon auszugehen, dass der erzeugte grüne
     katnehmer oder seinem Stromlieferanten
                                                       Wasserstoff auf 30 bar komprimiert wird. Aus-
     mindestens 0,2 Eurocent je kWh zur Her-
                                                       genommen hiervon ist die Einspeisung von
     stellung des grünen Wasserstoffs ver-
                                                       Wasserstoff in ein Erdgasnetz mit geringerem
     brauchten Stroms in einen Förderfonds ein-
                                                       Druckniveau.
     zuzahlen, aus dem Projekte gefördert wer-
     den, die dem Ausbau oder/und der Integra-         Sofern der Wasserstoff in einem Zustand (z.B.
     tion der Erneuerbaren Energien in den Ener-       verflüssigt, stärker komprimiert oder chemisch
     giemarkt dienen7.                                 gebunden (Liquid Organic Hydrogen Carriers
                                                       LOHC)) ausgeliefert wird, der bis zur Verfügbar-
Option 3: Technologiemix
                                                       keit (Gasphase) beim Kunden höhere THG-
     Zur Erfüllung dieser Option gelten folgende       Emissionen verursacht, so sind die entspre-
     Mindestanteile für das Bilanzierungsjahr:         chenden Emissionswerte bei der THG-Bilanzie-
                                                       rung anzusetzen.
         Wasserkraft kleiner 2 MW: 15 % oder
                                                       Grüner Wasserstoff, der im Transportsektor ein-
         Windkraft: 30 % oder                         gesetzt wird und nicht aus Elektrolyse stammt,
         Solarenergie, Geothermie, Biomasse,          muss ein Treibhausgas-Minderungspotential
          Biogas / Biomethan, aus Anlagen je-          von mindestens 60 Prozent gegenüber dem
          weils kleiner 2 MWel: 5 %:                   Vergleichswert für fossile Kraftstoffe der RED II
                                                       aufweisen. Das Minderungspotential reduziert
     Die Anlagen müssen ein erstmaliges Inbe-          sich auf mindestens 50 Prozent, sofern die
     triebnahmedatum nach dem 01.01.2000 auf-          Wasserstofferzeugungs-Anlage          vor   dem
     weisen.                                           31.12.2016 in Betrieb genommen wurde. Der
Ein Mix aus den oben genannten Technologien            Vergleichswert für fossile Kraftstoffe beträgt
ist möglich unter Berücksichtigung der unter-          derzeit nach RED II 94 g CO2Äq/ MJ.
schiedlichen Gewichtung.                               GreenHydrogen, der nicht als Treibstoff im
Für zur Wärmeerzeugung verwendetes Biome-              Transportsektor eingesetzt wird und nicht aus
than ist die Herkunft des Biomethans mittels           Elektrolyse stammt, muss ein Treibhausgas-
Nachweise eines nationalen Biogasregisters, o-         Minderungspotential von mindestens 60 Pro-
der gleichwertigen Nachweisen zu belegen.              zent gegenüber konventionell hergestelltem
                                                       Wasserstoff aufweisen. Das Minderungspoten-
                                                       tial reduziert sich auf mindestens 50 Prozent,
                                                       sofern die Wasserstofferzeugungs-Anlage vor
6. Treibhausgasbilanzierung und                        dem 31.12.2016 in Betrieb genommen wurde.
   Treibhausgasreduktion                               Der Vergleichswert für konventionell hergestell-
                                                       ten       Wasserstoff      beträgt      derzeit
Für die Treibhausgasbilanzierung ist davon             89,7 g CO2Äq/MJ (siehe Quelle 1.3.c oben).
auszugehen, dass der erzeugte grüne Wasser-
stoff hinsichtlich Reinheit mindestens die Quali-      Grüner Wasserstoff, der mittels Elektrolyse von
tätsanforderungen        für     Wasserstoff 3.0       Wasser oder von wässrigen Lösungen von
(>99.9%) erfüllt. Andernfalls sind der Wasser-         Chlorwasserstoff (Salzsäure) und wässrigen Al-
                                                       kalichloridlösungen erzeugt wird, muss je nach
                                                       späterer Verwendung (Transport oder sonstige

7
 Siehe Positivliste für Fördermaßnahmen des
TÜV SÜD-Standard „Produkt EE01“

    Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                  Seite 12 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                          Erzeugung von Grünem Wasserstoff

                     TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

Anwendungen) ein Treibhausgas-Minderungs-             brauch im geregelten Markt veröffentlicht wer-
potential von mindestens 75 Prozent gegen-            den. Sollten aus diesen Quellen keine relevan-
über dem aktuell gültigen Vergleichswert für          ten Daten vorliegen, können Daten des IPCC
fossile Kraftstoffe oder gegenüber konventionell      (Intergovernmental Panel on Climate Change)
hergestelltem        Wasserstoff     erbringen.       oder anerkannte wissenschaftliche Quellen so-
Siehe Anhang 1 „Zulässige THG-Emissionen              wie Daten aus validierten LCA-Datenbanken
(massenbilanzierte Zertifizierung)“                   herangezogen werden; siehe auch Ziffer 2. b
Sofern die Zertifizierung rein zertifikatebasiert     Eine Übersicht über zulässige THG-Emissionen
ohne Modul „massenbilanzierte Lieferung“ er-          befindet sich in Anhang 1 und Anhang 2.
folgen soll (Zertifikatemodell), sind die Trans-
portemissionen bei der THG-Berechnung nicht           7. Massenbilanzierter In- und Out-
zu berücksichtigen aber es erhöhen sich die              put
Mindest-Treibhausgas-Minderungspotentiale
auf die Werte in Tabelle 2.                           Bei der Herstellung von grünem Wasserstoff
Siehe Anhang 2 „Zulässige THG-Emissionen              aus Glyzerin (Pyro-Reforming) oder aus Biome-
(Zertifikate-basierte Zertifizierung)“ Der Einsatz    than (Dampf-Reforming) ist ein Massenbilanz-
Erneuerbarer Energie ist mit Emissionsfaktoren        system einzusetzen. Das Massenbilanzsystem
zu berücksichtigen, welche die betrieblichen          enthält Aufzeichnungen, die eine Rückverfolg-
Emissionen bei der Energieerzeugung berück-           barkeit der Liefermengen von Rohglyzerin so-
sichtigen. Emissionen aus Bau und Abriss der          wie der Liefermengen und der Herkunft von Bi-
Erzeugungsanlagen sowie aus der Erstellung            omethan sicherstellen. Durch das Massenbi-
anderer Investitionsgüter müssen nicht berück-        lanzsystem ist ferner sicherzustellen, dass der
sichtigt werden. Allokationen8 sind nach dem          Anteil von GreenHydrogen in einem Gemisch
Energiegehalt bzw. dem unteren Heizwert               von Wasserstoff nicht höher ist als es
durchzuführen. Stellt der erzeugte Wasserstoff
                                                      a. dem Anteil von Rohglyzerin aus einer nach
ein Nebenprodukt einer chemischen Umset-
                                                          einem von der EU Kommission zugelasse-
zung dar, kann die Allokation der THG-Emissi-
                                                          nen freiwilligen System zertifizierten Anlage
onen enthalpie-basiert für Haupt- und Neben-
                                                          an der gesamten eingesetzten Menge Roh-
produkte erfolgen. Alternativ kann bei der Allo-
                                                          glyzerin
kation der CO2-Emissionen für die Wasserstoff-
herstellung durch Elektrolyse von wässrigen               oder
Lösungen von Chlorwasserstoff (Salzsäure)             b. dem Anteil von Biomethan an der gesamten
und wässrigen Alkalichloridlösungen das Ver-              eingesetzten Methanmenge
fahren der Sauerstoffverzehrkathode (SVK) als         entspricht.
beste verfügbare Technologie herangezogen
werden, wenn die THG-Emissionen pro erzeug-           Die bezogenen Mengen von Rohglyzerin und
ter Chlormenge von einem unabhängigen Drit-           Biomethan müssen mindestens jährlich bilan-
ten verifiziert wurden.                               ziert werden.
Zusätzlich sind die Emissionen bei der Verwen-
dung (Verbrennung) des Wasserstoffs in den
Systemgrenzen enthalten, wobei angenommen             8. Monitoring
wird, dass diese gleich Null sind.
                                                      Zertifiziert wird die tatsächlich vermarktbare Er-
Alle für die Berechnungen erforderlichen Emis-        zeugungsmenge. Diese ergibt sich aus dem er-
sionsfaktoren stammen aus öffentlich zugängli-        zeugten Grünen Wasserstoff abzüglich etwai-
chen Quellen. Priorität haben Daten, die durch        ger Verluste bei Aufbereitung, Lagerung und
nationale Emissionshandelsstellen für den Ge-         Transport.

8
  Zuteilen von Emissions- und Energiebeiträgen der
Input- zu den Outputströmen

 Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                     Seite 13 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                          Erzeugung von Grünem Wasserstoff

                      TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

Der Zertifikatnehmer nutzt ein zuverlässiges           9. Modul „massenbilanzierte Liefe-
Verfahren zur laufenden Überwachung und Si-               rung“
cherung der Deckung zwischen Erzeugung,
Speicherung und Lieferung. Jegliche Doppel-            Sofern die Lieferung der zertifizierten Eigen-
vermarktung muss ausgeschlossen werden                 schaft „GreenHydrogen“ zusammen mit der zu-
können.                                                gehörigen Wasserstofflieferung erfolgt, wird vo-
                                                       rausgesetzt, dass dieses anhand einer Massen-
Der Zertifikatnehmer hat ein Monitoringsystem          bilanz beim Erzeuger aber auch bei den Händ-
eingerichtet, welches dazu geeignet ist, alle ein-     lern oder Zwischenhändlern bis hin zur Auslie-
und ausgehenden Energie- und Materialströme            ferung an den Verbraucher nachgewiesen wird.
zu erfassen und zu dokumentieren. Das Moni-            Für die massenbilanzierte Lieferung und Bezug
toringsystem soll in das Qualitätsmanagement-          von „GreenHydrogen“ müssen die entsprechen-
system des Betriebes integriert werden.                den Lieferscheine für Wasserstoff die Eigen-
Zur Ermittlung der Treibhausgasbilanz und der          schaft „GreenHydrogen“ mit ausweisen.
Erzeugungsmengen müssen:                               Vertraglich muss der Wasserstoff und die zerti-
                                                       fizierte Eigenschaft „GreenHydrogen“ zusam-
     Die Strommessgeräte und Erdgasmessge-            men vermarktet werden.
      räte geeicht und entsprechend der nationa-       Eine bilanzielle Speicherung von erzeugten
      len Regelungen kalibriert werden;                aber nicht vermarkteten Mengen an GreenHyd-
     die Messgeräte für Wasserstoff und andere        rogen (Restmengen) bzw. der Übertrag von
      relevante Stoffströme müssen geeignet und        grünem Wasserstoff von einem Bilanzierungs-
      überwacht sein und regelmäßig kalibriert         zeitraum auf den nächsten Zeitraum sind nur
      werden;                                          möglich, sofern physisch vorhandene Speicher
                                                       vorhanden sind und genutzt werden. Die ge-
     die Berechnungen nachvollziehbar und             speicherten Mengen dürfen die physische Spei-
      konservativ sein;                                cherkapazität zu keinem Zeitpunkt überschrei-
     die Datenerhebung und das Datenmanage-           ten.
      ment im Sinne der ISO 14040/ 14044 -Öko-         Die gesamte Lieferkette von erzeugender An-
      bilanzierung erfolgen, soweit nicht gesetz-      lage bis zur Auslieferung an Endverbraucher ist
      lich anders geregelt und                         Bestandteil des Zertifizierungsumfangs oder
     das Monitoring und dessen Auswertung             muss sich einer Zertifizierung nach TÜV SÜD
      durchgängig, genau und plausibel sein.           Standard Handel EE unterziehen. Eine Vermi-
                                                       schung von zertifiziertem grünem Wasserstoff
                                                       und konventionellem Wasserstoff in Tanks,
                                                       Röhren, Gasflaschen und Rohrleitungen (stati-
                                                       onär oder mobil) ist zulässig, hingegen sind
                                                       Swap-Geschäfte nicht zulässig.

    Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                 Seite 14 von 15
TÜV SÜD Standard CMS 70, Version 01/2020
                     Erzeugung von Grünem Wasserstoff

                 TÜV SÜD Zertifizierungsstelle “Klima und Energie”

Anhang 1: Zulässige THG-Emissionen (massenbilanzierte Zertifizierung)
Technologie    Art der Nutzung
                                 Mobilität                             Andere
                           37,6 gCO2eq/MJ                          35,9 gCO2eq/MJ
                     (entspricht 60 % Minderung)             (entspricht 60 % Minderung)
Biomethan-/
Glycerin-
                              Altanlagen:                             Altanlagen:
Reformierung
                           47,0 gCO2eq/MJ                          44,9 gCO2eq/MJ
                     (entspricht 50 % Minderung)             (entspricht 50 % Minderung)
                           23,5 gCO2eq/MJ                          22,4 gCO2eq/MJ
Elektrolyse
                     (entspricht 75 % Minderung)             (entspricht 75 % Minderung)

Anhang 2: Zulässige THG-Emissionen (Book&Claim-Zertifizierung)
Technologie    Art der Nutzung
                                 Mobilität                             Andere
                           18,8 gCO2Äq/MJ                          17,9 gCO2Äq /MJ
                     (entspricht 80 % Minderung)             (entspricht 80 % Minderung)
Biomethan-/
Glycerin-
                              Altanlagen:                             Altanlagen:
Reformierung
                           28,2 gCO2Äq /MJ                         26,9 gCO2Äq /MJ
                     (entspricht 70 % Minderung)             (entspricht 70 % Minderung)
                           9,4 gCO2Äq /MJ                          9,0 gCO2Äq /MJ
Elektrolyse
                     (entspricht 90 % Minderung)             (entspricht 90 % Minderung)

Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                              Seite 15 von 15
Sie können auch lesen