Formelle Anforderungen zur Bearbeitung von Seminar- und Abschlussarbeiten - Stand: März 2021
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1 Copyright © by Univ.-Prof. Dr. Rainer Heurung Formelle Anforderungen zur Bearbeitung von Seminar- und Abschlussarbeiten Stand: März 2021
2 Inhalt A. Allgemeines ............................................................................................................................................. 3 B. Formale Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit ................................................................. 4 I. Bestandteile der Arbeit ....................................................................................................................... 4 II. Formaler Aufbau wissenschaftlicher Arbeiten .................................................................................. 4 1. Umfang Textteil ......................................................................................................................... 4 2. Exemplare/Form......................................................................................................................... 4 3. Nummerierung ........................................................................................................................... 5 4. Titelblatt ..................................................................................................................................... 5 5. Zeilenabstand ............................................................................................................................. 5 6. Schrift/Gestaltung ...................................................................................................................... 6 7. Seitengestaltung ......................................................................................................................... 6 C. Inhaltliche Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit ............................................................. 7 I. Gestaltung der Gliederung.................................................................................................................. 7 II. Verwendung von Abkürzungen und Symbolen ................................................................................. 8 1. Abkürzungsverzeichnis .............................................................................................................. 8 2. Tabellen und Schaubilder ......................................................................................................... 11 3. Mathematische Symbole .......................................................................................................... 11 III. Inhaltliche Gestaltung des Textes ‐ materieller Anspruch .............................................................. 11 1. Gestaltung der Einleitung ......................................................................................................... 12 2. Gestaltung des Hauptteils ......................................................................................................... 12 3. Schlussbetrachtung (und Ausblick) .......................................................................................... 12 D. Zitierweise in wissenschaftlichen Arbeiten ........................................................................................ 13 I. Zitat im laufenden Text .................................................................................................................... 13 1. Allgemeine Anmerkungen ....................................................................................................... 13 2. Zu zitierende Quellen ............................................................................................................... 14 3. Wörtliche Zitate ....................................................................................................................... 14 4. Zitate in fremder Sprache ......................................................................................................... 14 II. Fußnoten und ihre Gestaltung ......................................................................................................... 14 1. Hinweis auf die Quellenangabe (Quellenhinweis) ................................................................... 14 2. Äußere Form der Fußnoten ...................................................................................................... 14 3. Zitierweise in den Fußnoten ..................................................................................................... 15 E. Gestaltung der Verzeichnisse nach dem Text .................................................................................... 18 I. Literaturverzeichnis ......................................................................................................................... 18 II. Rechtsprechungsverzeichnis........................................................................................................... 21 III. Quellenverzeichnis ........................................................................................................................ 22 Anhang: ...................................................................................................................................................... 23 Eidesstattliche Versicherung gem. § 20 BAPO bzw. § 20 MAPO ....................................................... 23 Musterdeckblatt für Seminararbeiten ................................................................................................... 24 Musterdeckblatt für Masterarbeiten ..................................................................................................... 25
3 A. Allgemeines Dieses Merkblatt enthält Empfehlungen zur Gliederung, zur Verwendung von Abkürzungen und Symbolen, zur Zitierweise sowie zum Literaturverzeichnis für die Anfertigung wissen- schaftlicher Arbeiten. Das Merkblatt soll Hilfestellung bei der Anfertigung von Seminar- und Abschlussarbeiten gewähren. Der Anspruch dieser Richtlinien besteht darin, die wichtigsten formellen Anforderungen für Seminar- und Abschlussarbeiten zusammenzufassen. Für Fragen, die in diesen Richtlinien nicht abschließend geklärt werden, kann bzw. sollte auf die einschlägige Literatur zum wissenschaftlichen Arbeiten zurückgegriffen werden. Dabei ist folgendes Werk besonders zu empfehlen: Theisen, Manuel René, Wissenschaftliches Arbeiten, 18. Auflage, München 2021.
4 B. Formale Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit I. Bestandteile der Arbeit Eine wissenschaftliche Arbeit besteht regelmäßig aus mehreren Teilen: 1. Titelblatt 2. Inhaltsverzeichnis 3. ggf. Abkürzungsverzeichnis 4. ggf. Abbildungsverzeichnis „Ein Muster für einzelne Manuskriptteile 5. ggf. Tabellenverzeichnis befindet sich im Anhang.“ 6. ggf. Symbolverzeichnis 7. Text 8. ggf. Anhang 9. Literaturverzeichnis 10. ggf. Rechtsprechungsverzeichnis 11. ggf. Quellenverzeichnis 12. Eidesstattliche Erklärung (bei Master- und Bachelorarbeiten) II. Formaler Aufbau wissenschaftlicher Arbeiten Für den formalen Aufbau gelten die Richtlinien der DPO und BAPO; dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: 1. Umfang Textteil * Masterarbeiten 60 Seiten * Bachelorarbeiten: 40 Seiten * Seminararbeiten: max. 15 Seiten 2. Exemplare/Form * Masterarbeiten: 2 Exemplare (an das Prüfungsamt) gebunden, einseitig beschrieben * Bachelorarbeiten: 2 Exemplare (an das Prüfungsamt) gebunden, einseitig beschrieben * Seminararbeiten: 2 Exemplare (für die Professur), davon ein Exemplar in elektronischer Form, das andere schriftlich mit Heftleiste links gelocht, einseitig beschrieben
5 3. Nummerierung Die Nummerierung bis zum eigentlichen Textteil erfolgt durch römische Ziffern. Das Titel- blatt wird mitgezählt, erhält aber selbst keine Seitenbezeichnung. Mit Textbeginn erfolgt die arabische Zählweise, die sich bis zur letzten Seite fortsetzt (inkl. Anhang, Literaturverzeichnis und ggf. anderen Verzeichnissen). Sämtliche Seitenzahlen sind in das Inhaltsverzeichnis aufzu- nehmen. Die eidesstattliche Versicherung des Kandidaten, die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt zu haben, erfolgt gem. § 20 Abs. 5 BAPO bzw. § 20 Abs. 5 MAPO auf einem separaten Blatt und wird in die Arbeit als letzte Seite ein- gebunden. Den einzelnen Abschnitten der Arbeit sind die entsprechenden Gliederungspunkte (Über- schriften in Normalgröße) voranzustellen. Jedes Hauptkapitel muss auf einer neuen Seite be- ginnen. 4. Titelblatt Das Titelblatt soll enthalten: 1. den Passus: Masterarbeit/Bachelorarbeit/Seminar zur… 2. Name der Universität 3. vorgelegt von (Vor- und Zuname, Matrikelnummer, Anschrift) 4. Thema der Arbeit 5. Erstprüfer 6. Fachsemesterzahl 7. Datum der Abgabe 5. Zeilenabstand Text: 1,5 zeilig Fußnoten: 1,0 zeilig
6 6. Schrift/Gestaltung Die Beschriftung der Seiten erfolgt einseitig fortlaufend und im Blocksatz und automatischer Silbentrennung. Schriftart: Times New Roman Schriftgröße: Text 12 pt; Fußnoten 10 pt Es ist darauf zu achten, dass die Schriftart der Fußnoten der Schriftart des Haupttextes entspricht. Absätze müssen durch eine Leerzeile gekennzeichnet sein: Richtig: Eine körperschaftsteuerliche Organschaft setzt voraus, dass die Organgesellschaft finanziell in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist, zwischen den beiden Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden ist…. Eine finanzielle Eingliederung liegt zudem vor, wenn … Falsch: Eine körperschaftsteuerliche Organschaft setzt voraus, dass die Organgesellschaft finanziell in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist, zwischen den beiden Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden ist…. Eine finanzielle Eingliederung liegt zudem vor, wenn … Absätze sind erst nach mindestens drei Sätzen einzufügen! Im Umkehrschluss kann ein Absatz nicht lediglich aus ein oder zwei Sätzen bestehen. 7. Seitengestaltung linker Rand 5,0 cm rechter Rand 2,0 cm unterer und oberer Rand 2,0 cm
7 C. Inhaltliche Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit I. Gestaltung der Gliederung Wissenschaftliche Arbeiten sind sorgfältig und ausgewogen zu gliedern; inhaltliche Über- schneidungen sind zu vermeiden. Die Gestaltung der Gliederungspunkte muss so erfolgen, dass sie systematisch aufgebaut sind und dem Adressaten einen adäquaten Einblick in die Arbeit gewähren. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Eine Gliederung soll umfassend gestaltet sein und alle wichtigen Textbausteine enthalten, ohne jedoch eine Totgliederung herbeizuführen. Unterpunkte einer Hauptüberschrift dürfen nicht alleine stehen. Überschriften sind keine Sätze und enthalten damit auch regelmäßig keine Zeichensetzung. Die Arbeit beginnt mit dem Inhaltsverzeichnis. Für jeden Gliederungspunkt ist die Seitenzahl anzugeben, bei der die Behandlung des betreffenden Abschnitts beginnt. Zur Kennzeichnung der Gliederungspunkte verwendet man vorzugsweise Buchstaben- und Ziffernkombinationen: A. B. I. 1. 2. a) b) aa) ab) Auf das Vermeiden von Gliederungsfehlern ist zwingend zu achten. So darf im Beispiel nur unter A. und dann erst unter B.I.1., B.I.2.a) und B.I.2.b) ab) geschrieben werden. Beispiel: Richtig: A. Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft I. Finanzielle Eingliederung Eine körperschaftsteuerliche Organschaft setzt voraus, dass die Organgesellschaft finanziell in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist....
8 Falsch: A. Voraussetzungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft Eine körperschaftsteuerliche Organschaft setzt voraus, dass die Organgesellschaft finanziell in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist, zwischen den beiden Unternehmen ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden ist…. I. Finanzielle Eingliederung Eine finanzielle Eingliederung liegt vor, wenn … Es ist weiterhin zu beachten, dass das Inhaltsverzeichnis selbst nicht im Rahmen des tabellarischen Inhaltsverzeichnisses aufgeführt wird. II. Verwendung von Abkürzungen und Symbolen 1. Abkürzungsverzeichnis Das Abkürzungsverzeichnis dient zur Erleichterung, oft verwendete Wörter nicht immer ausschreiben zu müssen. Dabei sollte jedoch eine übertriebene Anwendung von Abkürzungen vermieden werden. Bei erstmaliger Verwendung der Abkürzung oder eines Gesetzes sollte das Wort ausgeschrieben werden und die Abkürzung in Klammern gesetzt werden. Allgemein bekannte Abkürzungen (z. B., d. h., etc.) sind nicht in das Abkürzungsverzeichnis aufzunehmen. Das Abkürzungsverzeichnis ist vor den Text der Arbeit zu stellen. Die Abkürzungen müssen eindeutig gefasst werden, können aber sehr kurz sein, z. B. BB Betriebsberater (Z) DB Der Betrieb (Z) DStR Deutsches Steuerrecht (Z) IDW Institut der Wirtschaftsprüfer IFRIC International Financial Reporting Interpretations Committee IFRS International Financial Reporting Standards StB Der Steuerberater (Z) StuB Steuer- und Bilanzpraxis (Z) WPg Die Wirtschaftsprüfung (Z) Z Zeitschrift Ein Verzeichnis für ausgewählte Abkürzungssymbole befindet sich in Abschnitt 5.5.
11 2. Tabellen und Schaubilder Beide sind ausdrücklich erwünscht, sofern sie erforderlich sind. Abbildungen und Tabellen sind unter den entsprechenden Darstellungen zu betiteln, ggf. mit Quellenangabe. Sie werden dementsprechend nicht in den Fußnoten erwähnt. Der Abbildungs- bzw. Tabellentitel soll den Inhalt kurz und prägnant wiedergeben. Im Text ist auf die Abbildung hinzuweisen und auch in einem Abbildungsverzeichnis aufzunehmen. Beispiel: Abb. 1: Die Bedeutung der Rechtsformneutralität der Besteuerung Abb. 2: Ort der sonstigen Leistung bei unternehmerischen Arbeitnehmern (Quelle: Scheffler, Internationale Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 2011, S. 587.) Abb. 3: Aufbau des Umwandlungssteuergesetzes (UwStG) (Quelle: in Anlehnung an Kußmaul, Betriebswirtchaftliche Steuerlehre, 2014, S. 641.) 3. Mathematische Symbole Der Verfasser hat bei der Verwendung mathematischer Symbole die Aufgabe, eine einheitli- che und leicht verständliche Symbolik für seine gesamte Arbeit zu finden. Insbesondere dür- fen nicht gleiche Symbole im Verlauf der Arbeit unterschiedliche Bedeutungen annehmen und umgekehrt. Verwendete Symbole müssen in einem Symbolverzeichnis aufgenommen werden. III. Inhaltliche Gestaltung des Textes ‐ materieller Anspruch Grundsätzlich wird von dem Autor einer Abschlussarbeit die Fähigkeit verlangt, eine kom- plexe Problemstellung auf der Grundlage wissenschaftlicher Methoden selbständig zu erarbeiten. Dabei werden in erster Linie die Erarbeitung und das Ordnen von Fakten, Erkennen vom Zusammenhängen und eine gewisse Strukturierungsfähigkeit vom Kandidaten verlangt. Des Weiteren muss der Kandidat aber auch Sachverhalte differenziert betrachten können und die Fähigkeit besitzen, durch das Zusammenfügen von Elementen und Merkmalen neue Er- kenntnisse zu erarbeiten. Oftmals wird dabei „nur“ aus einer Vielzahl gesammelter Fakten eine neue Sichtweise des Problems bzw. des Sachverhalts erarbeitet. Stilistisch wird insbesondere der Einsatz von „Wenn-dann-Aussagen“ zur Verknüpfung ein- zelner Elemente präferiert. Ferner stehen Argumentationslogik, Abstraktionsvermögen und die Fähigkeit zum Transfer im Vordergrund. Seminar- und Abschlussarbeiten sollen empfängerorientiert gestaltet sein, d. h. der Kandidat darf sich nicht zu Langatmigkeiten oder Abschweifungen vom eigentlichen Thema hinreißen lassen (Stichwort „roter Faden“).
12 1. Gestaltung der Einleitung Generell sollte eine Einleitung ca. 5 % der Arbeit ausmachen. Bei Master- und Ba- chelorarbeiten empfiehlt sich eine Aufteilung in Ausgangssituation bzw. Zielsetzung, Prob- lemstellung und Gang der Untersuchung. 2. Gestaltung des Hauptteils Aufgrund des begrenzten Umfangs des Hauptteils empfiehlt es sich, Grafiken, Schaubilder und Formeln in den Anhang auszugliedern. Diese Ausgliederung muss jedoch mit einer Erklä- rung des betreffenden Teiles im Hauptteil einhergehen. Selbsterklärende Schaubilder, Abbil- dungen, etc. sind im Anhang nicht gestattet. Ferner ist es nicht erlaubt, Textpassagen auszuglie- dern, wenn diese zum unbedingten Verständnis der Arbeit beitragen, d. h. der Adressat beim Lesen des Hauptteils diesen nur unter Zuhilfenahme des Anhangs verstehen kann. 3. Schlussbetrachtung (und Ausblick) Die Schlussbetrachtung sollte ca. 3 bis 5 % der Arbeit einnehmen. Hierbei wird dem Autor eine gewisse Freiheit zugesprochen. Beispielsweise könnte eine kurze Einbettung der gewonnenen Ergebnisse in die Ausgangslage erfolgen (Erweiterung des Standes der Forschung) oder eine Interpretation der Auswirkungen der gewonnenen Ergebnisse für die Zukunft erfolgen.
13 D. Zitierweise in wissenschaftlichen Arbeiten I. Zitat im laufenden Text 1. Allgemeine Anmerkungen In wissenschaftlichen Arbeiten müssen fremde Meinungen, fremde Gedanken oder sonstige für das Thema wesentliche (anderweitig beschaffte) Ausführungen durch Zitate belegt wer- den. Dabei ist nicht irgendein Zitat anzuführen, um die vom Verfasser angeführte Meinung zu untermauern, sondern das Originalzitat, also in der Regel das Zitat desjenigen Autors, der diese Meinung zum ersten Mal vertreten hat (Primärquelle). Zur Bestärkung dieser Meinung können weitere bestätigende Zitate, auch von anderen Autoren, angeführt werden; in diesem Fall sind die Zitate in chronologischer Reihenfolge aufzuführen. Die Meinung anderer Autoren kann entweder sinngemäß (Quellenhinweis oder Quellenangabe werden mit „vgl.“ eingeleitet) oder wörtlich (mit Quellenhinweis, Quellenangabe und in An- führungszeichen) zitiert werden. Wörtliche Zitate sind nur dann zweckmäßig, wenn der ge- naue Wortlaut von Bedeutung ist. (Allerdings sollten diese sehr sparsam verwendet werden.) Es gilt prinzipiell, dass der Text innerhalb der Anführungszeichen wortwörtlich –einschließlich der Interpunktion- zu übernehmen ist. Von dieser Grundsatzregelung sind nur folgende Aus- nahmen zulässig: a) Hervorhebungen, Sperrungen, Kursivdrucke u. ä. müssen nicht in ein Zitat über- nommen werden. In diesem Fall ist dann aber die Fußnote unbedingt mit der An- merkung „Im Original vorhandene Hervorhebungen wurden weggelassen“ oder mit einem ähnlichen Hinweis zu versehen. Werden umgekehrt Teile des Zitats hervorge- hoben, die im Original nicht hervorgehoben sind, so ist dies mit dem Vermerk „Her- vorhebungen im Original nicht vorhanden“ kenntlich zu machen. Die Formulierun- gen „Hervorhebungen vom Verfasser“ ist mehrdeutig und daher nicht zu empfehlen. b) Die Interpunktion am Zitatenende darf nicht übernommen werden, wenn sie im lau- fenden Text nicht korrekt ist. c) Bei Zitaten innerhalb von Zitaten sind nur einfache Anführungszeichen (‘...‘) zu verwenden. Da bei Seminararbeiten und besonders bei Abs chl uss arbeit en die eigenständige Aufbe- reitung des Themas im Vordergrund steht, ist von dem Autor eine entsprechende Distanz zur Literatur zu erwarten. Deshalb ist es besonders wichtig, lange wörtliche Zitate und erst recht mehrere sich (unmittelbar) anschließende Zitate zu vermeiden.
14 2. Zu zitierende Quellen Als Grundlage des Zitats kommt grundsätzlich nur die Originalquelle in Frage, wobei die neueste Ausgabe eines Buches etc. zu zitieren ist. Unter Umständen ist es wichtig, auch ältere Auflagen zu zitieren (z. B. bei literaturhistorischen Arbeiten). 3. Wörtliche Zitate Es kann mitunter notwendig werden, durch Einschübe in den Originaltext die Verständlich- keit des Zitats zu erhöhen. Derartige Einschübe sind in Klammern zu setzen. Werden im Zitat Teile des Originaltextes weggelassen, so ist hierauf durch Punkte (...) hinzuweisen. 4. Zitate in fremder Sprache Zitate in fremder Sprache sollen in einer Fußnote übersetzt werden. Hierbei ist in der Fußnote zu klären, ob die Übersetzung durch den Verfasser der Arbeit vorgenommen wurde. II. Fußnoten und ihre Gestaltung 1. Hinweis auf die Quellenangabe (Quellenhinweis) Ein Zitat muss mit einem Hinweis auf die Quellenangabe, die am Ende der betreffenden Seite aufgeführt wird, versehen werden. Als Hinweis dienen hochgestellte fortlaufende arabische Ziffern. Die Fußnoten sind fortlaufend, d. h. von der ersten bis zur letzten Seite durch zu nummerieren. 2. Äußere Form der Fußnoten Die Fußnote wird am Ende der betreffenden Seite aufgeführt. Sie wird durch eine arabische Ziffer eingeleitet. Sie beginnt immer mit einem Großbuchstaben und wird durch ein Satzzeichen (Punkt) abgeschlossen. Die hochgestellte Fußnotenziffer steht, wenn die Fußnote nur auf ein Wort bzw. eine Wortgruppe Bezug nimmt, direkt hinter dem letzten Bezugswort (und damit vor einem eventuell folgenden Satzzeichen). Bezieht sich die Fußnote auf einen durch Satzzeichen (z. B. Punkt, Komma oder Semikolon) eingeschlossenen Satzteil oder einen ganzen Satz, so steht die hochgestellte Ziffer stets nach dem letzten Satzzeichen. Beispiel: Eine „körperschaftsteuerliche“1 Organschaft setzt voraus, dass die Organgesellschaft finan- ziell in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist.2 Es ist bei der Gestaltung weiterhin zu beachten, dass die Fußnoten hängend, also eingerückt, dargestellt werden sollten und die Fußnoten auf derselben Seite angegeben werden, wie sie im Text durch die hochgestellte Zahl genannt werden. Außerdem sind Fußnoten im Blocksatz darzustellen.
15 3. Zitierweise in den Fußnoten Als Zitiertechnik ist die Kurzbelegform zu wählen. Im Literaturverzeichnis sind dann alle zur Themenbearbeitung herangezogenen Quellen in alphabetischer Reihenfolge aufzuführen. Mehr als zwei Verfasser oder Herausgeber einer Quelle müssen generell nicht in den Fußnoten vermerkt werden. In diesem Fall ist ein Autor namentlich zu nennen und mit dem Zusatz „u. a.“ (und andere) oder „et al.“ (et alii) zu versehen. Im Literaturverzeichnis sind gleichwohl alle Verfasser/Herausgeber zu nennen. Im Einzelnen gilt folgendes: Monographien: Folgende Angaben sind in den Fußnoten zu machen: Name des Verfassers, Kurzbezeichnung, Jahr, Seite(n). Als Kurzbezeichnung ist ein aussagefähiges Stichwort zu wählen, welches dem Titel der Mo- nographie zu entnehmen ist. Die mehrmalige Verwendung desselben Stichwortes muss dabei lediglich bei demselben Verfasser vermieden werden. Bsp.: Vgl. Schaumburg, Steuerrecht, 1998, S. 945 - 947. Zeitschriftenaufsätze: Bei Zeitschriftenaufsätzen sind die folgenden Angaben zu machen: Name des Verfassers, Abkürzung der Fachzeitschrift Jahr, Seite(n). Bsp.: Vgl. Bartels, DB 1992, S. 1311. Beiträge in Jahrbüchern: Beiträge in Jahrbüchern und regelmäßig erscheinenden Sammelwerken (z. B. Tagungsbände der DStJG) werden wie Zeitschriften zitiert, d. h.: Name des Verfassers, Jahrbuch (abgekürzt) Jahr, Seite(n). Bsp.: Vgl. Piltz, StbJb 1994/95, S. 62. Kommentare: Beiträge in Gesetzeskommentaren sind wie folgt zu zitieren: Name des Bearbeiters, in: Name des Herausgebers, Kurztitel, Jahr des aktuellen Standes, § mit Angabe der Anm. (Tz., Rdnr., Rz.) Bsp.: Vgl. Hemmelrath, in: Vogel/Lehner, DBA, 2008, Art. 7 Rn. 77.
16 Handbücher: Beiträge in Handbüchern sind wie solche in Kommentaren zu zitieren, d. h.: Name des Bear- beiters, in: Name des Herausgebers, Kurztitel, Jahr, Seite(n) Bsp.: Vgl. Wassermeyer, in: Kessler et al, Konzernsteuerrecht, 2008, S. 666. Aufsätze in Sammelwerken: Beiträge in (nicht regelmäßig erscheinenden) Sammelwerken (z. B. Festschriften) werden wie Monographien zitiert, d. h.: Name des Verfassers, Kurzbezeichnung, Jahr, Seite. Bsp.:Vgl. Schön, Kapitalverkehrsfreiheit, 1997, S. 750. Das Stichwort ist dabei dem Beitrag selbst und nicht dem Sammelwerk zu entnehmen. Handwörterbücher und Kompendien: Bei Handwörterbüchern und Kompendien sind wie folgt zu verfahren: Name des Verfassers, in: (Kurz-)Bezeichnung des betreffenden Handbuchs bzw. Kompen- diums, Jahr, Seite(n) bzw. Spalte(n). Bsp.: Vgl. Rose, in: HWR, 1993, Sp. 1883. Sollte bei dem Handwörterbuch oder Kompendium eine neue Seiteneinteilung für jedes Kapitel erfolgen, so ist vor der Seitenzahl das Stichwort des Kapitels zu nennen. Bsp: Vgl. Schneider, in: Deutsches Steuerlexikon, 1995, Umweltschutz, S. 2. Gerichtsentscheidungen: Gerichtsentscheidungen sind wie folgt zu zitieren: Gericht, Urteil/Beschluss „vom“ Datum, Aktenzeichen, Fundstelle, Seite(n) Bei Urteilen des EuGH bietet es sich an, die o. g. Angaben um die übliche Kurzbezeichnung zu erweitern. Bsp.: BFH, Urteil vom 15.7.1964, I 415/61 U, BStBl. II 1964, S. 551. EuGH, Urteil vom 16.12.2008, Rs. C-210/06, Cartesio, NZG 2009, S. 61. Bei Urteilen des BFH ist als Fundstelle bevorzugt das Bundessteuerblatt (BStBl.) oder die amtliche Sammlung des BFH (BFHE) anzugeben. Bei Urteilen des EuGH bzw. des EuG sollte die amtliche Sammlung (EuGHE/Slg.) herangezogen werden. Verwaltungsanweisungen: Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben, etc.) werden analog zu den Urteilen zitiert, d. h.: Behörde-Schreiben „vom“ Datum, Aktenzeichen, Fundstelle, Seite(n) Bsp.: Vgl. BMF-Schreiben vom 05.07.89, BStBl. I 1989, S. 235.
17 Internetquellen: Informationen aus dem Internet sind nur dann zu verwenden, wenn sie (noch) nicht in zitierfähi- ger gedruckter Form (Bücher, Zeitschriften usw.) vorliegen oder diese Information nur sehr schwer zu beschaffen ist. Internetquellen werden wie folgt zitiert: Name, Vorname (abgk.), Kurzbezeichnung, Jahr, Zitatstelle Bsp.: Vgl. Bleuel, J., Zitation, 2000, S. 5. Wenn kein Verfasser vorhanden ist, wird ein o.V. (ohne Verfasser) vor die Fußnote gestellt. o.V. Kurzbezeichnung, Jahr, Zitatstelle Bsp.: Vgl. o.V. SAP NetWaver, 2013.
18 E. Gestaltung der Verzeichnisse nach dem Text Bitte beachten Sie, dass jedes Verzeichnis auf einer separaten Seite zu beginnen hat! I. Literaturverzeichnis Im Literaturverzeichnis ist die verwendete Literatur in alphabetischer Reihenfolge aufzufüh- ren. Eine Untergliederung in Monographien, Kommentare, etc. ist dabei nicht vorzunehmen. Im Literaturverzeichnis ist dieselbe Schriftart und Schriftgröße wie im Text zu verwenden. Die einzelnen Literaturangaben sind (im Gegensatz zu den Fußnoten) keine Sätze und enden deshalb nicht mit einem Punkt. Im Einzelnen gilt folgendes: Monographien: Bei Monographien sind im Literaturverzeichnis die folgenden Angaben zu machen: Name, Vorname (abgek.) des Autors [zit.: Kurzbezeichnung, Jahr]: Titel des Werkes, Band, Auflage, Verlagsort Erscheinungsjahr Bsp.: Schaumburg, H. [zit.: Steuerrecht, 1998]: Internationales Steuerrecht, 2., Auflage, Köln 1998 Kommentare: Bei Kommentaren ist zunächst der Kommentar selbst im Literaturverzeichnis aufzuführen. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Name, Vorname (abgek.) des/r Herausgeber(s) (Hrsg.) [zit.: Nachnahme d. Herausgeber(s), Kurzbezeichnung, Jahr]: Titel des Kommentars, Band, Auflage bzw. Ergänzungslieferung, Verlagsort Erscheinungsjahr bzw. Stand der verwendeten Ausgabe (bei Loseblattsammlun- gen) Bsp.: Vogel, K./Lehner, M. (Hrsg.) [zit.: Vogel/Lehner, DBA, 2008]: Doppelbesteuerungs- abkommen, 5., Auflage, München 2008 Zusätzlich zu der Angabe des gesamten Werkes, muss zu dem in der Arbeit konkret zitierten Bearbeiter oder Verfasser ein zweiter Literaturnachweis vorgenommen werden. Dabei sind folgende Angaben zu machen: Name, Vorname (abgek.) d. Bearbeiter(s) in: Name, Vorname (abgek.) d. Herausgeber(s) (Hrsg.) [zit.: Kurzbezeichnung, Jahr]: Titel des Kommentars, Band, Auflage, Erscheinungsort Jahr bzw. Stand der Ausgabe (bei Loseblattsammlungen), §§ Angabe mit Randziffern (kompletter bearbeiteter Abschnitt) Bsp.: Rust, A. in: Vogel, K./Lehner, M. [zit.: Vogel/Lehner, DBA, 2008]: Doppelbesteuerungs- abkommen, 5., Auflage, München 2008, Art. 24 Rn. 1-188
19 Handbücher: Für Handbücher gilt Entsprechendes wie für Kommentare. Deshalb lediglich ein Beispiel zur Verdeutlichung: Für das Handbuch selbst: Kessler, W./Kröner, M./Köhler, S. (Hrsg.) [zit.: Kessler et al., Konzernsteuerrecht, 2008): Konzernsteuerrecht, 2. Auflage, München 2008 Für den Beitrag: Wassermeyer, F. in: Kessler, W./Kröner, M./Köhler, S. [zit.: Kessler et al., Konzernsteuerrecht, 2008], Konzernsteuerrecht, 2. Auflage, München 2008, § 7 B. Investitio- nen in ausländische Betriebsstätten S. 646-683 Zeitschriftenaufsätze: Bei Zeitschriftenaufsätzen sind die folgenden Angaben zu machen: Name, Vorname (abgek.) des Autors [zit.: Zeitschriftenname (abgek.) Jahr]: Titel des Auf- satzes, in: Zeitschriftenname (abgek.) Jahr, erste und letzte Seitenzahl des Aufsatzes Bsp.: Bardy, R. [zit.: DB 1994]: Bilanzierung von Zuwendungen für Umweltschutzmaßnahmen, in: DB 1994, S. 1986-1995 Bartels, P. [zit.: BB 1991]: Öffentlich-rechtliche Umweltschutzverpflichtungen, in: BB 1991, S. 2044-2050 Bartels, P. [zit.: BB 1992]: Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Umweltschutzverpflich- tungen bei Neulastenfällen, in: BB 1992, S. 1311-1320 Bäcker, R. M. [zit.: BB 1989]: Rückstellungen für die Beseitigung von Altlasten und sonstigen Umweltschäden, in: BB 1989, S. 2071-2078 Beiträge in Sammelwerken: Name, Vorname (abgek.) des Verf. [zit.: Kurzbezeichnung, Jahr]: Titel des Beitrags, in: Name, Vorname (abgek.) des Herausgebers (Hrsg.): Titel des Sammelwerkes, Verlagsort Er- scheinungsjahr Bsp.: Schaumburg, H. [zit.: Wegzug, 2005]: Der Wegzug von Unternehmen, in: Gocke, R./Gosch, D./Lang, M. (Hrsg.), Körperschaftsteuer, Internationales Steuerrecht, Doppelbesteuerung, Festschrift für Franz Wassermeyer zum 65. Geburtstag, München 2005, S. 411-436
20 Handwörterbücher und Kompendien: Hax, H. [zit.: Hax 1993]: Art. „Finanzierung“, in: Vahlens Kompendium der Betriebswirt- schaftslehre, Bd. 1, hrsg. v. Michael Bitz u. a., 3. Auflage, München 1993, S. 397 - 455 Internetquellen: Quellenbelege müssen eindeutig identifizierbar sein. Zu diesem Zweck sind die zitierten Quellen aus dem Internet bei Seminar- und Abschlussarbeiten als elektronische Datei abzugeben. Häufig fehlen bei Internetdokumenten die Seitenzahlen, was einen exakten Nachweis der Zitatstelle erschwert. In jedem Fall ist deswegen darauf zu achten, dass die Zitatstelle ein- deutig identifiziert werden kann. Name, Vorname (abgek.) [zit.: Kurzbezeichnung, Jahr]: Titel des Beitrags: Untertitel, Er- scheinungsdatum der Publikation, Version-Nummer oder Datum, proto- koll://serveradresse/dokumentenpfad/dokument, Stand Bsp.: Bleuel, Jens [zit.: Zitation, 2000]: Zitation von Internet-Quellen, 12.08.2000, http://www.bleuel.com/ip-zit.htm, Stand 10.05.2013 Soweit persönliche wie institutionelle Verfasserangaben fehlen, tritt an deren Stelle jeweils die Titelzeile der Hypertextseite. Titel der Hypertextseite [zit.: Kurzbezeichnung, Jahr]: Beitragstitel: Untertitel, Erschei- nungsdatum der Publikation, (Version-Nummer oder Datum), proto- koll://serveradresse/dokumentenpfad/dokument (Erscheinungsdatum der Publikation), Ab- schnitt (oder Kapitel), Stand Bsp.: SAP AG (Hrsg.) [zit.: SAP NetWeaver, 2013]: SAP NetWeaver 7.0 Library includ- ing Enhancement Package 2 knowledge center (2013); http://help.sap.com/content/documentation/netweaver/index.htm, Stand: 10.05.2013
21 II. Rechtsprechungsverzeichnis Die Urteile sind nach den einzelnen Gerichten wie, BFH, z. B. FG Köln, EuGH etc. zu untertei- len. Das Rechtsprechungsverzeichnis sollte folgendermaßen aussehen: Bundesfinanzhof (BFH) Urteil v. 25.01.1984 I R 7/80 BStBl. II 1984 S. 344 − 347. Urteil v. 24.01.1988 I R 114/84 BStBl. II 1990 S. 117 − 119. Urteil v. 24.01.1990 I R 157/85 BStBl. II 1990 S. 639 − 643. Beschluss v. 25.02.1991 GrS – 7/89 BStBl II 1991 S. 691− 703. Urteil v. 16.02.1992 XI R 42/89 DB 1993 S. 1012. Beschluss v. 26.05.1993 X R 72/90 DB 1993 S. 2107 − 2108. Europäischer Gerichtshof (EuGH) 15.07.1964 6/64, Costa Slg. 1964 S. 1141. 09.03.1999 C-212/97, Centros Slg. 1999 S. I-1459. 15.05.2008 C-414/06, Lidl Belgium Slg. 2008 S. I-3601.
22 III. Quellenverzeichnis Das Quellenverzeichnis umfasst alle Quellen, die weder dem Literaturverzeichnis noch dem Rechtsprechungsverzeichnis zuzuordnen sind. Dies sind insbesondere alle verwendeten Ge- setze, EG-Richtlinien, Verwaltungsanweisungen, etc. Bsp.: AO: Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. Teil I S. 3866; 2003 I S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 9 des Gesetzes vom 25. Mai 2009 (BGBl. Teil I S. 1102) AStG: Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) vom 8. September 1972 (BGBl. Teil I S. 1713), zuletzt geändert durch Art. 9 JStG 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. Teil I S. 2794) BewG: Bewertungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1991 (BGBl. Teil I S. 230), zuletzt geändert durch Art. 2 Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24. De- zember 2008 (BGBl. Teil I S. 3018) EStR 1981: Einkommensteuerrichtlinien 1981 vom 7. April 1982, BStBl. I 1982, Sonder- nummer 1/1982, S. 1-318
23 Anhang: Diese Versicherung ist sowohl für Bachelor- als auch Masterarbeiten abzugeben, nicht jedoch für Seminararbeiten! Eidesstattliche Versicherung gem. § 20 BAPO bzw. § 20 MAPO Gemäß § 20 Abs. 5 der Bachelorprüfungsordnung [§ 20 Abs. 5 der Masterprüfungsordnung] erkläre ich, dass die Arbeit von mir selbständig verfasst wurde und ich keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Des Weiteren versichere ich, dass die elektronische Version dieser Arbeit mit der gedruckten Version inhaltlich übereinstimmt. (Datum, Unterschrift)
24 Musterdeckblatt für Seminararbeiten Universität Siegen Fakultät III Wirtschaftswissenschaften – Wirtschaftsinformatik – Wirtschaftsrecht Seminar zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre WS 2020/2021 „Thema der Arbeit“ Name, Vorname: Matrikelnummer: Semesteranschrift: Fachsemesterzahl: Abgabetermin:
25 Musterdeckblatt für Master-/ Bachelorarbeiten Universität Siegen Fakultät III Wirtschaftswissenschaften – Wirtschaftsinformatik – Wirtschaftsrecht Thema der Arbeit Masterarbeit/Bachelorarbeit zur Erlangung des Grades eines Bachelor of Science/Master of Science Eingereicht von: Prüfer: Name, Vorname: Matrikelnummer: Semesteranschrift: Fachsemesterzahl: Abgabetermin:
26 Verzeichnis einschlägiger Zeitschriften und Jahrbücher Abkürzung Name ABIEG Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft AcP Archiv für die civilistische Praxis AG Die Aktiengesellschaft BAnz Bundesanzeiger BB Betriebsberater BFHE Entscheidungssammlung des Bundesfinanzhofs BFH/NV Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs BFuP Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis BStBl. Bundessteuerblatt BT-Drucks Bundestags-Drucksache BVerfGE Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts DB Der Betrieb DBW Die Betriebswirtschaft DNotZ Deutsche Notar-Zeitschrift DÖV Die öffentliche Verwaltung DStR Deutsches Steuerrecht DSWR Datenverarbeitung, Steuer, Wirtschaft, Recht DStZ Deutsche Steuer-Zeitung DVBI Deutsches Verwaltungsblatt DVR Deutsche Verkehrssteuer-Rundschau EFG Entscheidungen der Finanzgerichte EuGHE Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs FA Finanzarchiv FAmRZ Zeitschrift für das gesamte Familienrecht FR Finanzrundschau GesRZ Der Gesellschafter GmbHR GmbH-Rundschau HFR Höchstrichterliche Rechtsprechung INF Die Information über Steuer und Wirtschaft Intertax Intertax – Europäische Steuerzeitung IStR Internationales Steuerrecht IWB Internationale Wirtschaftsbriefe JbDStJG Jahrbuch der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft JbFStR Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht
27 JfB Journal für Betriebswirtschaft JLE The Journal of Law and Economics JoF Journal of Finance JR Juristische Rundschau JZ Juristenzeitung KFR Kommentierte Finanzrechtsprechung KPSDI Kölner Steuerdialog MDR Monatszeitschrift für Deutsches Recht NJW Neue Juristische Wochenzeitschrift NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht NWB Neue Wirtschaftsbriefe ÖStZ Österreichische Steuerzeitung OLGZ Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen RFHE Entscheidungssammlung des Reichsfinanzhofs RGZ Entscheidungssammlung des Reichsgerichts in Zivilsachen RIW Recht der internationalen Wirtschaft RStBl Reichssteuerblatt RWP Rechts- und Wirtschaftspraxis StB Der Steuerberater StbJb Steuerberater-Jahrbuch StBp Die steuerliche Betriebsprüfung Stbg Die Steuerberatung SteuerStud Steuer und Studium StEK Steuererlasse in Karteiform StuW Steuer und Wirtschaft UR Umsatzsteuer-Rundschau UVR Umsatzsteuer- und Verkehrsteuerrecht VersR Versicherungsrecht WD Wirtschaftsdienst WISU Wirtschaftsstudium WiSt Wirtschaftswissenschaftliches Studium wistra Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht WM Wertpapier-Mitteilungen WPg Die Wirtschaftsprüfung ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft ZGR Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ZHR Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht
28 Ausgewählte Abkürzungssymbole Akürzung Name a.a.O. am angegebenen Ort AbfG Abfallgesetz Abs. Absatz Abschn. Abschnitt ADV Automatische Datenverarbeitung AEAO Anwendungserlass zur Abgabenordnung a. F. alter Fassung AfA Absetzung für Abnutzung AfaA Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung AFG Arbeitsfördergesetz AG Aktiengesellschaft AIG Auslandsinvestitionsgesetz AK Arbeitskreis AktG Aktiengesetz AnfG Anfechtungsgesetz AntBewVO Anteilsbewertungsverordnung AO Abgabenordnung Ap Außenprüfung ArbNErfG Gesetz über Arbeitnehmererfindungen Art. Artikel Aufl. Auflage AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AVG Angestelltenversicherungsgesetz AWG Außenwirtschaftsgesetz AZ Aktenzeichen AZO Allgemeine Zollordnung BAG Bundesarbeitsgericht Bayer.GO Bayrische Gemeindeordnung BBergG Bundesberggesetz Bd.,Bde. Band, Bände BdF Bundesministerium der Finanzen BDSG Bundesdatenschutzgesetz Beck.Bil.Kom Beck’scher Bilanzkommentar
29 Beil. Beilage BerlinFG Berlinfördergesetz BetrAV Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung BetrVG Betriebsverfassungsgesetz BewG Bewertungsgesetz BFH Bundesfinanzhof BFHE Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs BFH-EntlG Gesetz zur Entlastung des BFH BgA Betrieb gewerblicher Art BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BGH Bundesgerichtshof BiRiLig Bilanzrichtliniengesetz BMF Bundesministerium für Finanzen BnotO Bundesnotarordnung Bp Betriebsprüfung BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung BRD Bundesrepublik Deutschland BR-Drucks. Bundesrats-Drucksache BSHG Bundessozialhilfegesetz BStBl. Bundessteuerblatt BT-Drucks. Bundestags-Drucksache BVerfG Bundesverfassungsgericht BVerwG Bundesverwaltungsgericht bzw. beziehungsweise ca. circa CpD Conto pro Diverse DBA Doppelbesteuerungsabkommen d. h. das heißt DStJG Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V. EAV Ergebnisabführungsvertrag EDV Elektronische Datenverarbeitung EFG Entscheidungen der Finanzgerichte EG Europäische Gemeinschaft EGAO Einführungsgesetz zur AO Einf. Einführung
30 ErbSt Erbschaftsteuer ErbStG Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz EStÄR Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuerrichtlinien etc. et cetera EuGH Europäischer Gerichtshof EUst Einfuhrumsatzsteuer e.V. eingetragener Verein evtl. eventuell f., ff. folgend, fortfolgend FA Finanzamt FG Finanzgericht FGO Finanzgerichtsordnung FinS Finanzsenator FM Finanzministerium Fn. Fußnote FN IDW-Fachnachrichten FS Festschrift FVG Gesetz über Finanzverwaltung GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts GBO Grundbuchordnung gem. gemäß GemVO Gemeinnützigkeitsverordnung GenG Genossenschaftsgesetz m. R. /o. R. mit/ ohne Rechtspersönlichkeit GewStDV Gewerbesteuerdurchführungsverordnung GewStG Gewerbesteuergesetz GewStR Gewerbesteuerrichtlinien GG Grundgesetz ggf. gegebenenfalls GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GoB Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung grds. grundsätzlich GrESt Grunderwerbsteuer GrS Großer Senat
31 GuV Gewinn- und Verlustrechnung GVG Gerichtsverfassungsgesetz Halbs. Halbsatz HDJ Handbuch des Jahresabschlusses HFA Hauptfachausschuss des IDW HGB Handelsgesetzbuch h. M. herrschende Meinung Hrsg., hrsg. Herausgeber, herausgegeben i. d. F. in der Fassung i. d. R. in der Regel i. d. S. in diesem Sinne IDW Institut der Wirtschaftsprüfer InvZulG Investitionszulagengesetz i. V. m. in Verbindung mit i. w. S. im weiteren Sinne Jb. Jahrbuch Jg. Jahrgang JPöR Juristische Person des öffentlichen Rechts KAG Kommunalabgabengesetz KAGG Gesetz über Kapitalgesellschaften KapESt Kapitalertragsteuer KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien Kj. Kalenderjahr KO Konkursordnung KStG Körperschaftsteuergesetz KVStG Kapitalverkehrsteuergesetz LAG Landesarbeitsgericht LG Landgericht LSt Lohnsteuer LStJA Lohnsteuerjahresausgleich lt. laut Mio. Million m. N. mit Nachweisen m. w. N. mit weiteren Nachweisen Nr. Nummer(n) OECD Organisation for Economic Cooperation and Development OECD-MA OECD-Musterabkommen
32 OFD Oberfinanzdirektion OFH Oberster Finanzgerichtshof OG Organgesellschaft OHG Offene Handelsgesellschaft OT Organträger PublG Publizitätsgesetz RAO Reichsabgabenordnung Rd Nr./Rn. Randnummer RFH Reichsgerichtshof RStBl. Reichssteuerblatt Rz. Randziffer SchenkSt Schenkungsteuer SfF Senator für Finanzen SGB Sozialgesetzbuch Sp. Spalte StAnpG Steueranpassungsgesetz StBereinG Steuerbereinigungsgesetz StBerG Steuerberatergesetz StBGebV Steuerberatergebührenverordnung StEntlG Steuerentlastungsgesetz StGB Strafgesetzbuch StKl. Steuerklasse StPO Strafprozessordnung StRG/StRefG Steuerreformgesetz StV Strafverteidiger Tz. Textziffer UmwG Umwandlungsgesetz UmwStG Umwandlungssteuergesetz UrhB Urhebergesetz Ust Umsatzsteuer UStG Umsatzsteuergesetz UStR Umsatzsteuerrichtlinien VA Verwaltungsakt VGA verdeckte Gewinnausschüttung Vgl. Vergleiche VO Verordnung VollstrA Vollstreckungsanweisung
33 VollzA Vollzugsanweisung VStG Vermögensteuergesetz VuV Vermietung und Verpachtung VwV Verwaltungsvorschrift VZ Veranlagungszeitraum WG Wechselgesetz StG Wechselsteuergesetz z. B. zum Beispiel ZollG Zollgesetz ZPO Zivilprozessordnung
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