Tätigkeitsbericht 2020 - GEWALTSCHUTZZENTRUM BURGENLAND
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Tätigkeitsbericht 2020 Foto: Dolores David, Fotowerkstatt unter der künstlerischen Leitung von Sophie Lesch GEWALTSCHUTZZENTRUM BURGENLAND
Für den Inhalt verantwortlich: Mag.a Karin Gölly Gewaltschutzzentrum Burgenland Waldmüllergasse 1/2 7400 Oberwart Gefördert aus Mitteln des: SEITE 1
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 3 Leitbild des Gewaltschutzzentrums 4 Gewaltschutzzentrum Burgenland – Daten 5 Betreuungsablauf 6 Beratung 7 Kontaktaufnahme nach polizeilicher Meldung 7 Kontaktaufnahme ohne vorangegangene polizeiliche Meldung 7 Erstberatung 7 Weiterführende psychosoziale und juristische Beratung 8 „Follow up“ – Kontakte 8 Kooperation 9 Kooperation mit Polizei 9 Kooperation mit Kinder- und Jugendhilfe 9 Kooperation mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen 9 Kooperation mit (Beratungs-)Einrichtungen 10 Vernetzungsstrukturen 10 Öffentlichkeitsarbeit 11 Statistik des Gewaltschutzzentrums Burgenland 13 Ist-Stand und Entwicklung 16 SEITE 2
VORWORT Das Jahr 2020 war für die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums Burgenland geprägt von Herausforderungen. Gleich im ersten Quartal sahen wir uns, wie alle Einrichtungen in Österreich, mit der Aufgabe konfrontiert, während eines strengen Lockdowns des öffentlichen und privaten Lebens unser Beratungs- und Unterstützungsangebot aufrecht zu erhalten und trotzdem die erforderlichen Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dies ist gut gelungen, nicht zuletzt deshalb, weil sowohl seitens der Mitarbeiterinnen als auch unserer Klient*innen hohe Flexibilität gezeigt wurde. Während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 ging die Zahl der Betretungs- und Annäherungsverbote im Burgenland deutlich zurück. Die Anzahl der Selbstmelder*innen blieb hingegen in etwa so hoch wie zuvor. Besonders herausfordernd war die Betreuung unserer Hochrisikofälle. Es musste jeweils im Einzelfall abgewogen werden, ob eine proaktive Kontaktaufnahme durch die zuständige Mitarbeiterin des Gewaltschutzzentrums möglich ist, ohne die Gefährdung der betroffenen Frauen zu erhöhen, weil der sich ebenfalls zu Hause befindende Gefährder davon Kenntnis erhält. Die ursprünglich für den Herbst 2020 geplante Übersiedelung des Gewaltschutzzentrums Burgenland in neue Räumlichkeiten in Oberwart musste aufgrund der Covid-19-Maßnahmen und damit verbundener Bauverzögerungen auf den Jänner 2021 verschoben werden. Die Planung und Logistik dieses Unterfangens wurden ebenfalls durch die notwendigen Covid-19- Sicherheitsmaßnahmen erschwert. Aber auch diese Herausforderung konnte durch die gute Zusammenarbeit des Teams hervorragend gelöst werden. Seit 01.02.2021 freuen wir uns über den gewonnenen Platz und die Arbeit in den schönen neuen Räumlichkeiten. Mag.a Karin Gölly, Geschäftsführerin SEITE 3
DAS LEITBILD DES GEWALTSCHUTZZENTRUMS Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention1 sichert jedem Menschen das Recht auf Leben zu. Artikel 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union2 billigt jedem Menschen das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit zu. Das Bedürfnis, in Sicherheit und körperlicher Unversehrtheit zu leben, ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen. Dieses wird allzu oft verletzt, meist von den Opfern nahestehenden Personen. Vor allem Frauen und Kinder erleben körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt durch nahe Bezugspersonen. Wir sehen unsere Aufgabe darin, Menschen dabei zu unterstützen und mit ihnen gemeinsam Möglichkeiten zu finden, ihr Recht auf ein gewaltfreies Leben (wieder) zu erlangen. Unsere Haltung gegenüber Betroffenen ist geprägt von Empathie und Respekt, ein wichtiger Grundsatz unserer Arbeit ist die Vertraulichkeit. Jedes Opfer soll die Unterstützung und Betreuung erhalten, die sie/er benötigt. Vorrangige Ziele sind die Erhöhung der Sicherheit von Opfern, die Unterstützung und Beratung hinsichtlich erforderlicher und möglicher Schritte, die Hilfestellung in rechtlichen Fragen und die Begleitung auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben. Um das genannte Unterstützungsangebot professionell anbieten zu können, bedarf es neben der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums der Kooperation mit allen involvierten Einrichtungen und Behörden. Dieser Vernetzungsarbeit räumen wir einen großen Stellenwert ein, weil nur durch koordiniertes Vorgehen eine nachhaltige Verbesserung der Situation von gewaltbetroffenen Menschen erreicht werden kann. Die Arbeit des Gewaltschutzzentrums hat auch eine gesellschaftspolitische Bedeutung und Funktion. Es ist uns wichtig, gewalttätiges Verhalten als Unrecht zu benennen und uns auch öffentlich klar gegen Gewalt zu positionieren. In der Kooperation und in der Schulung, in Diskussionsforen und bei medialen Auftritten nehmen die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums eine deutliche Position gegen Gewalt an Frauen, Männern und Kindern ein. Die Vision einer Gesellschaft, die jeder/m Einzelnen die ihr/ihm zustehenden Rechte einräumt, bestimmt unser Handeln in der Arbeit mit gewaltbetroffenen Menschen. 1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1958_210_0/1958_210_0.pdf (11.05.2021). 2 https://fra.europa.eu/de/eu-charter/article/3-recht-auf-unversehrtheit (11.05.2021). SEITE 4
GEWALTSCHUTZZENTRUM BURGENLAND – DATEN Erreichbarkeit des Gewaltschutzzentrums Burgenland: Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09.00 – 13.00 Uhr Donnerstag 17.00 – 20.00 Uhr Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Da die Verkehrsinfrastruktur im Burgenland schlecht ist und viele Klient*innen aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreichend mobil sind, um das Büro in Oberwart aufzusuchen, bietet das Gewaltschutzzentrum Burgenland Beratungstage in allen burgenländischen Bezirken an. So fanden im Jahr 2020 71 Beratungstage in Eisenstadt, 19 Beratungstage in Neusiedl am See, 3 Beratungstage in Mattersburg3, 6 Beratungstage in Oberpullendorf, 5 Beratungstage in Güssing und 5 Beratungstage in Jennersdorf statt. Klient*innen aus den Bezirken Güssing und Oberpullendorf kommen überwiegend zur Beratung ins Büro in Oberwart, sodass in diesen Bezirken keine regelmäßigen Beratungstage stattfinden, sondern die Beraterinnen bei Bedarf in die Wohnortnähe der Klient*innen fahren. Etwas mehr als die Hälfte der Beratungen fand auch im Jahr 2020 außerhalb der Büroräumlichkeiten des Gewaltschutzzentrums statt. Finanzierung des Gewaltschutzzentrums Burgenland: Das Gewaltschutzzentrum Burgenland wird gefördert aus Mitteln des Bundeministeriums für Inneres sowie des Bundeskanzleramtes, Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung. Die Kosten der Prozessbegleitung werden vom Bundesministerium für Justiz getragen. 3 Klient*innen aus dem Bezirk Mattersburg suchen in der Regel die Beratungstage in der auch öffentlich gut erreichbaren Landeshauptstadt Eisenstadt auf. SEITE 5
BETREUUNGSABLAUF Daten- übermittlung durch Polizei Kontaktaufnahme Kontaktaufnahme durch das durch Opfer bzw. Gewaltschutz- Vermittlung über zentrum Einrichtung Persönliches Erstgespräch: Clearing Bedürfnisanalyse Bedrohungsmanagement (Gefährlichkeitseinschätzung und Sicherheitsplanung) Krisenintervention Juristische Beratung Erstellung eines individuellen Betreuungsplanes - rechtliche und psychosoziale Unterstützung (Beratung, Begleitung, Vernetzung) Abschluss (ev. Weitervermittlung zu Therapie, anderen sozialen Einrichtungen, etc.) Follow up SEITE 6
TÄTIGKEITSBEREICHE Beratung Kontaktaufnahme nach polizeilicher Meldung über ein Betretungs- und Annäherungsverbot Die telefonische Kontaktaufnahme wird mehrfach wiederholt (mindestens drei Mal zu verschiedenen Tageszeiten und an verschiedenen Tagen), bei Nichtgelingen eines Kontaktes wird mit der zuständigen Dienststelle bzw. den im Bezirk tätigen Präventionsbeamt*innen Rücksprache gehalten. In über 98% der Fälle, in denen ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wurde, war es uns möglich, einen persönlichen Kontakt zu den gefährdeten Personen herzustellen. Kontaktaufnahme ohne vorangegangene polizeiliche Meldung Knapp 47% der Opfer kamen im Jahr 2020 über polizeiliche Vermittlung. Der andere Teil wurde von Institutionen (Beratungsstellen, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitseinrichtungen, Sozialprojekten, Gerichten) an uns verwiesen. Manche der Klient*innen kamen über Empfehlung von Familienangehörigen, Freund*innen, Nachbar*innen, etc. Erstberatung Die Erstberatung dient vor allem der Stabilisierung der Gewaltbetroffenen und der Krisenintervention. Dazu muss im Gespräch ein Vertrauensverhältnis zur Klient*in hergestellt werden und ihre Gewaltgeschichte erfasst werden. Besonderes Augenmerkt wird auf den Schutz und die Sicherheit gelegt. Deshalb wird in jedem vom Gewaltschutzzentrum betreuten Fall eine Gefährdungseinschätzung4 vorgenommen und anhand der Ergebnisse ein individueller Sicherheitsplan erstellt. Weiter erhalten die Betroffenen rechtliche Informationen betreffend das polizeiliche Betretungs- und Annäherungsverbot und die zivilrechtliche Möglichkeit der Antragstellung auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung beim Bezirksgericht. Hinsichtlich der strafrechtlichen, familienrechtlichen, fremdenrechtlichen und zivilrechtlichen Angelegenheiten der Betroffenen werden grundlegende Informationen vermittelt und das Betreuungsangebot des Gewaltschutzzentrums erläutert. Für eine umfassende Unterstützung kann es im Einzelfall auch notwendig sein, Maßnahmen zur 4 Danger Assessment Scale (J. Campbell), im Bedarfsfall auch DyRiAS©-Analyse (Institut für Psychologie und Bedrohungsmanagement, Darmstadt). SEITE 7
Sicherung der aktuellen Grundbedürfnisse der Klient*innen zu treffen. Falls Betroffenen noch keine Anzeige erstattet haben, werden allgemeine Informationen zur Anzeigenerstattung bei der Polizei und zum Gewaltschutzgesetz gegeben. Im Bedarfsfall erfolgt die Beiziehung des Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes sowie die Vermittlung ans Frauenhaus mit einer Weiterbetreuung durch das Gewaltschutzzentrum. Weiterführende psychosoziale und juristische Beratung Hinsichtlich der rechtlichen Beratung sind zur existenziellen Grundsicherung vor allem Informationen über gesetzliche Unterhaltsansprüche und deren Durchsetzung wesentlich (zB Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, Informationen zur bedarfsorientierten Mindestsicherung sowie zu Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe). Wenn Betroffene die Erlassung einer Einstweiligen Verfügung zum Schutz vor Gewalt beim Bezirksgericht beantragen möchten, werden sie dabei unterstützt, in der Regel durch Verfassung eines schriftlichen Antrags gemeinsam mit den Klient*innen durch die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums. Die rechtliche Beratung umfasst daneben noch grundsätzliche Informationen zum Scheidungs-, Obsorge- und Kontaktrecht. Es erfolgt die Aushändigung von Informationsmaterial und bei Bedarf eine Internetrecherche zur Klärung aller anstehenden Fragen, auch in Hinblick auf die Entwicklung von Zukunftsperspektiven. Bei Bedarf bietet das Gewaltschutzzentrum die Vermittlung von Kontakten und die Begleitung zu Polizei, Gerichten, Kinder- und Jugendhilfe, Behörden und anderen Einrichtungen an. Auch bei der Erstellung von Ansuchen an den Weißen Ring bzw. karitative Einrichtungen für finanzielle Zuwendungen erfolgt bei Bedarf die Unterstützung durch die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums. „Follow up“ – Kontakte Etwa sechs Monate nach dem letzten Kontakt erfolgt ein telefonischer Follow- up-Kontakt, bei dem das Betreuungsangebot wieder in Erinnerung gerufen wird. Dies ist insbesondere bei Opfern, die bei der ersten Kontaktaufnahme keine Unterstützung in Anspruch genommen haben, wichtig und wird von den Betroffenen überwiegend sehr positiv bewertet. SEITE 8
Kooperation Für einen opfergerechten Interventionsprozess ist eine strukturierte Zusammenarbeit aller befassten Einrichtungen nötig. Dazu erfolgt eine aktive Kontaktaufnahme mit entsprechenden Kooperationspartner*innen durch das Gewaltschutzzentrum. Durch gezielte Übermittlungen ist es möglich, die Ressourcen und somit auch den Handlungsspielraum der Opfer zu erweitern. Dem Gewaltschutzzentrum kommt hier auch die Funktion einer Informationsdrehscheibe zu. Kooperation mit Polizei Wenn gefährdete(n) Person(en) nach der Übermittlung des Betretungs- und Annäherungsverbotes nicht erreicht werden können, wird Kontakt mit den Präventionsbeamt*innen des Bezirks aufgenommen. In Hochrisikofällen erfolgt eine enge Kooperation mit der Polizei, u. a. in Zusammenhang mit Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, in denen zusätzliche Schutzmaßnahmen für Opfer und mitbetroffene Kinder festgelegt werden. Auf Wunsch werden Opfer zur Anzeigenerstattung bei der Polizei begleitet. Kooperation mit Kinder- und Jugendhilfe Die zuständige Kinder- und Jugendhilfe wird kontaktiert, wenn nach der polizeilichen Zuweisung kein persönlicher oder telefonischer Kontakt zur Kindesmutter/zum Kindesvater als gefährdeter Person hergestellt werden konnte und eine Kindeswohlgefährdung befürchtet wird. Außerdem werden Opfer ermutigt, aktiv Kontakt mit der Kinder- und Jugendhilfe aufzunehmen bzw. deren Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen. In Hochrisikofällen ist die zuständige Abteilung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Leitende Sozialarbeiterin der Burgenländischen Landesregierung in die Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen miteinbezogen, um zusätzliche Schutzmaßnahmen für minderjährige Opfer sowie mitbetroffene Kinder zu finden. Kooperation mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen Es finden fallbezogene Kooperationen mit ua dem Sozialamt, der Fremdenpolizei (v. a. zur Klärung von aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten), den Gemeindeämtern, dem Arbeitsmarktservice und der Schuldnerberatung statt. SEITE 9
Kooperation mit (Beratungs-)Einrichtungen Zur Erweiterung der Ressourcen und des Unterstützungsangebotes für Betroffene findet eine enge Kooperation mit verschiedenen Beratungseinrichtungen im Burgenland statt. Regelmäßig gibt es bei besonderer Gefährdung oder Opfern mit erhöhtem Betreuungsbedarf die Zusammenarbeit mit dem Frauenhaus Burgenland, wobei die Betreuung durch das Gewaltschutzzentrum auch bei einem Frauenhausaufenthalt weiter bestehen bleibt. Mit den burgenländischen Frauenberatungsstellen sowie den psychosozialen Diensten besteht seit vielen Jahren eine enge Vernetzung. Zur Abdeckung therapeutischen Bedarfs kooperiert das Gewaltschutzzentrum mit dem Institut für Psychotherapie im ländlichen Raum und den Psychiatrischen Ambulanzen. Im Rahmen der opferschutzorientierten Täterarbeit besteht die Zusammenarbeit mit dem Verein Neustart und den Männerberatungsstellen Wien (für das Nordburgenland) und Steiermark (für das Südburgenland). Im Gesundheitsbereich ist vor allem die gute Kooperation mit der Zentralen Opferschutzgruppe des Schwerpunktkrankenhauses Oberwart zu erwähnen. Im Zusammenhang mit minderjährigen Opfern gibt es eine Vernetzung mit dem Standort des SOS Kinderdorfes Pinkafeld (Jugendwohngruppe, Kinderwohngruppe, Eltern-Kind-Begleitung, UMF-Wohnen und Mobile Familienarbeit). Vernetzungsstrukturen Damit im konkreten Fall die Kooperation mit den beteiligten Einrichtungen funktioniert, ist eine kontinuierliche Vernetzung unabdingbar. Das Gewaltschutzzentrum beteiligt sich aktiv an der Arbeit des burgenländischen Netzwerkes „Gemeinsam gegen Gewalt“ und stellt neben der Expertise auch seine organisatorischen Möglichkeiten zur Verfügung. Ziel der Vernetzung ist es, aktuelle Problemlagen zu erkennen, darauf aufmerksam zu machen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums nehmen an den Bezirksnetzwerktreffen in allen burgenländischen Bezirken regelmäßig teil. Mit der Polizei findet strukturierte Zusammenarbeit auf folgenden Ebenen statt: - Regelmäßige Kontakte mit der Landespolizeidirektion, den Bezirkspolizeikommanden und dem Landeskriminalamt - Teilnahme an den regionalen Vernetzungstreffen zu § 38a SPG - Vortragstätigkeit bei Schulungsmaßnahmen der Polizei SEITE 10
- Kontinuierliche Zusammenarbeit in Hochrisikofällen - Teilnahme am Zivilgesellschaftlichen Dialoggremium „Polizei.Macht.Menschen.Rechte“ - Teilnahme am Regionalen Zivilgesellschaftlichen Dialogforum „Polizei.Macht.Menschen.Rechte“ Kooperation im Zusammenhang mit Täterarbeit: Seit Jahren kooperiert das Gewaltschutzzentrum sowohl mit Neustart Burgenland als auch mit der Männerberatung Wien und der Gewaltarbeit des Vereins für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark zum Angebot von fallbezogenem Antigewalttraining im Nord- bzw. Südburgenland nach den Standards opferschutzorientierter Täterarbeit. Die Geschäftsführung arbeitet seit Jahren aktiv in der „Bundesarbeitsgemeinschaft Opferschutzorientierte Täterarbeit“ mit. Die bundesweite Vernetzung der Gewaltschutzzentren findet durch die Teilnahme an den regelmäßigen Treffen des juristischen Fachforums der österreichischen Gewaltschutzzentren, der Interventionsstelle Wien und der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels sowie an den regelmäßigen Treffen des psychosozialen Fachforums der österreichischen Gewaltschutzzentren, der Interventionsstelle Wien und der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels statt. Die Geschäftsführung nimmt regelmäßig an den Geschäftsführerinnenkonferenzen der österreichischen Gewaltschutzzentren, der Interventionsstelle Wien und der Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels teil. Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit des Gewaltschutzzentrums besteht in der Erstellung von Informationsmaterial für die Betroffenen und für Kooperationspartner*innen sowie Multiplikator*innen. Dazu werden Folder zu den Angeboten des Gewaltschutzzentrums, Plakate mit einem Kurz- Tätigkeitsbericht, Plakate mit Piktogrammen gegen Gewalt, Informationen zum Gewaltschutzgesetz in verschiedenen Sprachen, Notfallkärtchen (für Krankenhäuser und Arztpraxen) und Folder für Ärzt*innen und Patient*innen zum Thema ärztliche Unterstützung und ärztliche Anzeige- und Meldepflichten bei häuslicher Gewalt erstellt und verteilt. SEITE 11
Die Pressearbeit geschieht aktiv durch Presseaussendungen bzw. Pressekonferenzen zur jährlichen Bilanz oder besonderen Anlässen wie 16 Tage gegen Gewalt, meist gemeinsam mit Kooperationspartner*innen. Auf Anfrage stehen die Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums den regionalen Medien als Expertinnen zur Verfügung. Vereinzelt werden Einschaltungen in regionalen Medien und Veröffentlichungen von Verbänden und Einrichtungen gemacht. Multiplikatoren wie Ärzte*innen und Pflegepersonal, Betreuungslehrer*innen, Kindergartenpädagogen*innen, Tagesmütter und -väter und andere potenzielle Ansprechpartner*innen sind wichtige Zielgruppen der Öffentlichkeitsarbeit, weil sie einerseits meinungsbildend und andererseits oftmals niederschwellige Anlaufstellen für Betroffene sind. Das Gewaltschutzzentrum geht aktiv auf diese Gruppen zu und versucht, sie in Vorträgen und Workshops über die Möglichkeiten des Gewaltschutzes und das Angebot des Gewaltschutzzentrums zu informieren. Besonders wichtig ist dies für Opfergruppen, die von sich aus über wenig Sozialkontakte verfügen, wie z. B. ältere oder pflegebedürftige Menschen. Hier besteht ein reger Austausch mit Projekten zur Sensibilisierung von Mitarbeiter*innen der Hauskrankenpflege und Mobiler Dienste. Darüber hinaus wird im Rahmen von Kursmaßnahmen des AMS und des BFI für langzeitarbeitslose Frauen und Jugendliche sowie Wiedereinsteigerinnen das Gewaltschutzzentrum vorgestellt. Nach fast jedem dieser Termine melden sich Teilnehmer*innen als selbst Betroffene oder als Vermittler*innen für Opfer aus ihrem Umfeld. Dieselben Erfahrungen werden auch nach Vorträgen in Schulen (BAfEP, Gesundheits- und Krankenpflegeschule, Sozialfachschule, AHS und BHS) gemacht. Diese Form der Öffentlichkeitsarbeit ist eine sehr zeitintensive, aber auch sehr effektive, da Opfer sich unmittelbar angesprochen fühlen und ermutigt werden, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei diesen Vorträgen wird besonderes Augenmerk auf die Sensibilisierung der Zuhörer*innen bezüglich des Themas häusliche Gewalt gelegt und das Unterstützungsangebot des Gewaltschutzzentrums Burgenland vorgestellt. SEITE 12
STATISTIK DES GEWALTSCHUTZZENTRUMS BURGEN- LAND 2020 STATISTIK 2020 Anzahl der beratenen Personen 612 davon Auftragsvertrag (BMI und Bundeskanzleramt, Sektion Frauen) 595 Anzahl der übermittelten Betretungs- und Annäherungs- 252 verbote gemeldete Streitschlichtungen 1 gemeldete Anzeigen wegen Beharrlicher Verfolgung 5 sonstige Mitteilungen 17 Geschlecht der Opfer weiblich 489 männlich 123 Alter der Opfer bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (Lj.) 54 11. bis vollendetes 14 Lj. 30 15. bis vollendetes 18 Lj. 35 19. bis vollendetes 21 Lj. 20 22. bis vollendetes 30 Lj. 82 31. bis vollendetes 40 Lj. 111 41. bis vollendetes 50 Lj. 128 51. bis vollendetes 60 Lj. 85 61. bis vollendetes 70 Lj. 36 71. bis vollendetes 80 Lj. 14 über 80 Jahre 7 unbekannt 10 Einkommen Opfer aus Vollzeitbeschäftigung 98 aus Teilzeitbeschäftigung 78 aus geringfügiger Beschäftigung 9 aus selbständiger Erwerbstätigkeit 13 Lehre 7 Wochengeldbezug, Kinderbetreuungsgeldbezug 27 Pension 66 Arbeitslos (AMS Leistung) 53 SEITE 13
Sozialhilfe, Mindestsicherung 18 kein Einkommen 14 kein Einkommen - Kind 92 kein Einkommen - in Ausbildung (Schule, Universität …) 22 keine Angaben 115 Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen (mj) Kinder kein mj Kind 390 ein mj Kind 105 zwei mj Kinder 76 drei mj Kinder 25 vier mj Kinder und mehr 10 unbekannt 6 Geschlecht der gefährdenden Personen männlich 444 weiblich 56 unbekannt 1 Alter der gefährdenden Personen bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (Lj.) 1 11. bis vollendetes 14 Lj. 1 15. bis vollendetes 18 Lj. 17 19. bis vollendetes 21 Lj. 7 22. bis vollendetes 30 Lj. 71 31. bis vollendetes 40 Lj. 102 41. bis vollendetes 50 Lj. 138 51. bis vollendetes 60 Lj. 78 61. bis vollendetes 70 Lj. 34 71. bis vollendetes 80 Lj. 9 über 80 Jahre 6 unbekannt 37 Einkommen der gefährdenden Personen aus Vollzeitbeschäftigung 144 aus Teilzeitbeschäftigung 14 aus geringfügiger Beschäftigung 1 aus selbständiger Beschäftigung 28 Lehre 3 Wochengeldbezug, Kinderbetreuungsgeldbezug 0 Pension 48 Arbeitslos (AMS Leistung) 78 Sozialhilfe, Mindestsicherung 11 SEITE 14
kein Einkommen 12 kein Einkommen - Kind 4 kein Einkommen - in Ausbildung (Schule, Universität, …) 6 unbekannt 152 Beziehungsverhältnisse bei Gewalt in (Ex)Partnerschaften Ehemann misshandelt Ehefrau 121 Ehefrau misshandelt Ehemann 10 Ex-Ehemann misshandelt Ex-Frau 32 Ex-Ehefrau misshandelt Ex-Mann 1 Lebensgefährte/Freund misshandelt Lebensgefährtin 66 Lebensgefährtin/Freundin misshandelt Lebensgefährten 3 Ex-Lebensgefährte/Freund misshandelt Ex-Lebensgefährtin 87 Ex-Lebensgefährtin/Freundin misshandelt Ex-Lebensgefährten 3 Gewalt in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften 0 sonstige familiäre Beziehungen/sozialer Nahraum (Stief)Vater misshandelt (Stief)Sohn 47 (Stief)Mutter misshandelt (Stief)Sohn 4 (Stief)Vater misshandelt (Stief)Tochter 48 (Stief)Mutter misshandelt (Stief)Tochter 7 (Stief)Sohn misshandelt (Stief)Mutter 26 (Stief)Sohn misshandelt (Stief)Vater 9 (Stief)Tochter misshandelt (Stief)Mutter 8 (Stief)Tochter misshandelt (Stief)Vater 2 (Stief)Bruder misshandelt (Stief)Schwester 15 (Stief)Bruder misshandelt (Stief)Bruder 10 (Stief)Schwester misshandelt (Stief)Bruder 1 (Stief)Schwester misshandelt (Stief)Schwester 1 sonstige Beziehungsverhältnisse 117 unbekannt Beziehungsverhältnisse bei Stalking Ehemann stalkt Ehefrau 1 Ehefrau stalkt Ehemann 0 Ex-Ehemann stalkt Ex-Ehefrau 4 Ex-Ehefrau stalkt Ex-Ehemann 0 Lebensgefährte stalkt Lebensgefährtin 0 Lebensgefährtin stalkt Lebensgefährten 0 Ex-Lebensgefährte/Freund stalkt Ex-Lebensgefährtin 9 Ex-Lebensgefährtin/Freundin stalkt Ex-Lebensgefährten 3 Mann stalkt Frau (keine vorangegangene Liebesbeziehung) 9 SEITE 15
Mann stalkt Mann (keine vorangegangene Liebesbeziehung) 2 Frau stalkt Mann (keine vorangegangene Liebesbeziehung) 1 Frau stalkt Frau (keine vorangegangene Liebesbeziehung) 2 Stalking sonstige 0 Stalking durch unbekannte Person 1 Eingebrachte Anträge auf Erlassung einer Einstweiligen 99 Verfügung (EV) EV - Antrag mit Gewaltschutzzentrum nach einem Betretungs- und 77 Annäherungsverbot EV - Antrag mit Gewaltschutzzentrum ohne vorangegangenes 22 Betretungs- und Annäherungsverbot Tätigkeiten des Gewaltschutzzentrums 3932 Anzahl der persönlichen Beratungsgespräche: 583 a. im Gewaltschutzzentrum 261 b. außerhalb der Büroräumlichkeiten 322 Anzahl der 2201 telefonischen Beratungen mit Klient*innen Anzahl der fallbezogenen Telefonate mit Institutionen/Angehörigen 1148 Prozessbegleitungen 59 Summe aller Prozessbegleitungen (Zivil- und Strafverfahren) davon Anzahl der Strafprozessbegleitungen 58 Davon Anzahl der Zivilprozessbegleitungen 1 IST-STAND UND ENTWICKLUNG Covid-19-Situation Im Jahr 2020 sank die Zahl der Klient*innen, die die Unterstützung des Gewaltschutzzentrums in Anspruch genommen haben, gegenüber 2019. Bedingt durch den deutlichen Rückgang der Betretungs- und Annäherungsverbote im Jahr 2020 (bei vergleichbarer Zählweise wurden dem Gewaltschutzzentrum 2020 um 80 Betretungsverbote weniger übermittelt als im Jahr 2019) blieb trotz einer gesteigerten Zahl an Selbstmelder*innen (im weitesten Sinn) die Gesamtzahl der Betreuten um rund 50 Personen unter der Zahl des Vorjahres. Zudem wurden dem Gewaltschutzzentrum, wie untenstehend noch ausführlich ausgeführt, um SEITE 16
knapp 88 % weniger Anzeigen wegen Beharrlicher Verfolgung übermittelt als im Jahr 2019. Das Management einer unvermindert guten Betreuung Gewaltbetroffener trotz der notwendigen Einschränkungen durch die Covid-19-Maßnahmen stellte die größte Herausforderung des Jahres 2020 dar und begleitet uns auch noch im Jahr 2021. Anzeigen wegen Beharrlicher Verfolgung (§ 107a StGB) Eine weitere Erklärung für die 2020 im Vergleich zu 2019 gesunkene Zahl an betreuten Personen ist die Tatsache, dass seit 01.01.2020 mit dem Erlass des Bundesministeriums für Inneres vom 12.12.20195 nur bei jenen Anzeigenerstattung nach § 107a StGB, die den Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbotes gemäß § 38a SPG zur Folge haben, die Übermittlung der personenbezogenen Daten von der Exekutive an die gesetzlich anerkannten Opferschutzeinrichtungen vorgesehen ist (§ 56 Abs 1 Z 3 iVm § 25 Abs 3 SPG). Aus Sicht des Gewaltschutzzentrums Burgenland bedarf es einer gesetzlich normierten Regelung der Datenübermittlung bei Beharrlicher Verfolgung (§ 107a StGB), Fortgesetzter Gewaltausübung (§ 107b StGB) und Fortgesetzter Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB) ans Gewaltschutzzentrum, damit eine proaktive Kontaktaufnahme zu den betroffenen Personen ermöglicht wird. In den vergangenen Jahren wurden im Burgenland gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres und der Landespolizeidirektion zahlreiche Anstrengungen unternommen, um eine Übermittlung von Anzeigen wegen Beharrlicher Verfolgung ans Gewaltschutzzentrum möglichst lückenlos zu erreichen. Das hat (bis zum Inkrafttreten des oben erwähnten Erlasses des Bundesministeriums für Inneres vom 12.12.2019) im Burgenland dazu geführt, dass nahezu 100 % der diesbezüglichen Anzeigenerstattungen dem Gewaltschutzzentrum bekannt gemacht wurden und dieses in der Folge in der Lage war, Stalkingopfer durch eine proaktive Kontaktaufnahme zu unterstützen. Wenn im Zuge einer Anzeigenerstattung wegen Beharrlicher Verfolgung kein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, erhält das Gewaltschutzzentrum die Daten der Betroffenen nicht mehr und kann diese somit auch nicht proaktiv kontaktieren und Unterstützung anbieten. Im 5 Erlass für die Organisation und die Umsetzung im Bereich Gewaltschutz in der Privatsphäre des Bundesministeriums für Inneres, Erlass BMI-EE1500/0089-II/2/a/2019 vom 12.12.2019. SEITE 17
Burgenland ist die Zahl der betreuten Stalkingopfer deutlich gesunken (um fast ein Drittel), da offenbar in nur sehr wenigen Fällen von den Polizeibeamt*innen bei Anzeigenerstattungen wegen Beharrlicher Verfolgung das Vorliegen der Voraussetzungen für den Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbotes bejaht wird. Da Stalking in der Mehrzahl der Fälle von Ex- Partner*innen ausgeübt wird, liegen hier dieselben Dynamiken wie bei anderen Formen von (Ex-) Beziehungsgewalt vor. Aus diesem Grund ist es auch nach Anzeigen wegen Beharrlicher Verfolgung so wichtig, dass die Gewaltschutzzentren die Betroffenen wieder proaktiv kontaktieren können, um ihnen Unterstützung anzubieten. Die Folge der geänderten erlassmäßigen Regelung ist, dass Opfern von Beharrlicher Verfolgung Informationen über wesentliche Rechte wie der Möglichkeit der Antragstellung nach § 382g EO, Prozessbegleitung oder die Möglichkeit der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen fehlen und sie keine Begleitung und Beratung, vor allem auch in Hinblick auf ihre Sicherheit, in Anspruch nehmen können. Fortbildungen für Gesundheitsberufe Zur Umsetzung der Bestimmungen der Istanbul-Konvention wurde vom Gewaltschutzzentrum in enger Kooperation mit Annemarie Erdemgil- Brandstätter für die Akademie Burgenland ein Konzept zur Verankerung des Themas „Häusliche und sexualisierte Gewalt“ in den Ausbildungszweigen der Fachhochschule Pinkafeld (Physiotherapie, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheitsmanagement) erarbeitet. Das erste Seminar für die Lehrenden der Fachhochschule Pinkafeld und Praktikumsanleiter*innen von Einrichtungen, in denen die Studierenden Praktika absolvieren, startete im März 2020, das zweite für den Herbst 2020 geplante Seminar musste Covid-19-bedingt auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Das Gewaltschutzzentrum wird künftig regelmäßig Workshops und Vorträge für die Studierenden durchführen, die Themen häusliche und sexualisierte Gewalt wurden in den Lehrplänen entsprechend verankert. Diese Aufgabe wird hauptsächlich eine Mitarbeiterin übernehmen, die Juristin und Absolventin des Studienzweiges „Management im Gesundheitswesen“ der Fachhochschule Pinkafeld ist. Covid-19-bedingt mussten auch diese Workshops auf derzeit noch unbestimmte Zeit verschoben werden. Polizeikooperationsgespräche im Burgenland SEITE 18
Das Gewaltschutzzentrum pflegt seit vielen Jahren eine sehr gute Kooperation mit den Polizeibeamt*innen im Burgenland. Zum besseren persönlichen Kennenlernen und zum Erfahrungsaustausch, vor allem auch hinsichtlich der neuen Regelung des § 38a SPG durch das Gewaltschutzgesetz 2019, planten die Mitarbeiterinnen für das Jahr 2020 Kooperationstreffen in allen Polizeiinspektionen des Burgenlands. Anfang des Jahres 2020 fanden die Kooperationstreffen in den sechs Bezirkspolizeikommanden und im Stadtpolizeikommando Eisenstadt statt. An diesen Treffen nahmen neben der Leitung der Bezirkspolizeikommanden auch die Präventionsbeamt*innen der jeweiligen Bezirke und teilweise auch die Inspektionskommandant*innen teil. Danach sollten über Koordination der Bezirkspolizeikommanden Gespräche auf allen Polizeiinspektionen starten, an denen auch die Kommandant*innen der Polizeiinspektionen teilnehmen sollten. Ziel dieser Gespräche wäre neben dem persönlichen Kennenlernen der Beamt*innen und der Mitarbeiterinnen des Gewaltschutzzentrums der Erfahrungsaustausch hinsichtlich der Bestimmungen im § 38a SPG und die Besprechung der künftigen Kooperation zwischen Polizei und Gewaltschutzzentrum (Wünsche und Verbesserungsvorschläge sollten hier Platz finden) gewesen. Bei diesen Treffen sollte auch die Gelegenheit genützt werden, die Situation der Opfer darzustellen und das Verständnis für manchmal möglicherweise unverständlich wirkendes Verhalten von gefährdeten Personen, das mit den speziellen Gewaltdynamiken in Fällen von häuslicher und Beziehungsgewalt erklärt werden kann, zu vertiefen. Das Thema Beharrliche Verfolgung und die Notwendigkeit, Stalkingopfer auf das Betreuungsangebot des Gewaltschutzzentrums aktiv hinzuweisen, wenn kein Betretungs- und Annäherungsverbot ausgesprochen wird, wäre ebenfalls ein wichtiges Thema bei diesen Kooperationstreffen gewesen. Aufgrund der schon mehrfach erwähnten Covid-19-Einschränkungen fanden nur einzelne dieser Kooperationsgespräche statt, die meisten der bereits vereinbarten Termine mussten verschoben werden. Derzeit ist noch nicht absehbar, wann diese fortgesetzt werden können. Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen Im Jahr 2020 fanden insgesamt fünf Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen mit Beteiligung des Gewaltschutzzentrums statt, vier davon auf dessen Anregung. Zur Vorbereitung eines nahtlosen Übergangs von den bereits etablierten Risikofallkonferenzen unter der Koordination des sog. Kernteams, bestehend aus Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Landespolizeidirektion Burgenland und dem Gewaltschutzzentrum, hin zu der durch das Gewaltschutzgesetz 2019 neu geregelten Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden für die Abhaltung von Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen wurde – Covid-19-bedingt erst im SEITE 19
Frühjahr – von der Landespolizeidirektion zu einem Jour fix geladen. Teilnehmer*innen dieses Treffens waren neben den Bezirkshauptleuten und deren Sicherheitsreferent*innen aller burgenländischen Bezirke Vertreter*innen der Landespolizeidirektion, der Staatsanwaltschaft Eisenstadt und des Gewaltschutzzentrums. Den Vertreter*innen der Bezirksverwaltungsbehörden wurde die bisher gehandhabte Praxis der Risikofallkonferenzen dargestellt und die vom Gewaltschutzzentrum verwendeten Risikoeinschätzungstools erläutert. Basierend auf dem Erlass der Landespolizeidirektion Burgenland zu den Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen und den Ergebnissen des Jour fix konnte im Burgenland eine Vorgehensweise etabliert werden, die sich in der praktischen Umsetzung sehr gut bewährt hat. Allen Anregungen zur Abhaltung einer Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenz durch das Gewaltschutzzentrum wurde bisher immer umgehend nachgekommen. SEITE 20
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