Tätigkeitsbericht Zugewanderte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf dem deutschen Arbeitsmarkt - Bundesministerium für ...
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Tätigkeitsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die 98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2021 Zugewanderte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf dem deutschen Arbeitsmarkt
Zugewanderte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf dem deutschen Arbeitsmarkt
Inhalt Tabellenverzeichnis ......................................................................................................... 5 Abbildungsverzeichnis .................................................................................................... 6 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................... 7 Technische Vorbemerkung ........................................................................................... 10 Zusammenfassung ........................................................................................................ 11 1 Einleitung ................................................................................................................ 13 2 Arbeitskräfte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf dem deutschen Arbeitsmarkt ......................................................................................... 15 2.1 Zuwanderung in wichtigen Kennziffern............................................................. 15 2.2 Betrachtung nach weiteren Personengruppen ................................................. 18 2.3 Regionale Disparitäten ..................................................................................... 22 3 Politischer Diskurs zu Entwicklungen bzgl. europäischer Arbeitskräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt seit dem Jahr 2012......................................................... 24 3.1 Innerdeutsche Diskussionsprozesse ................................................................ 24 3.2 Dialog mit Bulgarien und Rumänien ................................................................. 25 4 Rechtsänderungen, Projekte, Institutionen seit August 2014 und Ergebnisse der Umsetzung .............................................................................................................. 27 4.1 Arbeitsmarktzugang ......................................................................................... 27 4.1.1 Übergeordnete Informationsangebote für an Zuwanderung Interessierte und Zugewanderte................................................................................ 28 4.1.2 Ansprache vor Ort durch Agenturen für Arbeit und Jobcenter ............... 33 4.1.3 Rechtliche Fragen des Zugangs zum Arbeitsmarkt............................... 35 Seite 2
4.2 Arbeitsschutz und Arbeitsrecht ........................................................................ 37 4.2.1 Arbeitsschutzkontrollgesetz .................................................................. 38 4.2.2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)................................................ 40 4.2.3 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch .. 41 4.2.4 Saisonarbeitskräfte ............................................................................... 43 4.2.5 Faire Mobilität ....................................................................................... 44 4.3 Sprachförderung .............................................................................................. 45 4.3.1 Integrationskurse .................................................................................. 46 4.3.2 Berufsbezogene Sprachförderung ........................................................ 49 4.4 Arbeitsmarktintegration .................................................................................... 52 4.4.1 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen ........................ 54 4.4.2 Berufliche Orientierung, Qualifizierung und Ausbildungsförderung ....... 57 4.4.3 Förderung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) .......................... 60 4.4.4 Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten .................................. 61 4.4.5 Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) ................................................................................................. 63 4.5 Zugang zu Grundsicherungs- und anderen Sozialleistungen ........................... 63 4.5.1 Zugang zu Leistungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ................................................................................................ 64 4.5.2 Kindergeld ............................................................................................ 68 4.5.3 Rückreisehilfen und Überbrückungsleistungen ..................................... 69 4.5.4 Abgrenzung zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ................... 69 4.6 Gesundheit ...................................................................................................... 70 4.6.1 Krankenversicherungsschutz allgemein................................................ 70 Seite 3
4.6.2 Krankenversicherungsschutz im Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch ................................................................................. 76 4.7 Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit .......................................................... 76 4.8 Behörden, Verwaltung und Netzwerke ............................................................. 78 4.8.1 Zusammenarbeit................................................................................... 78 4.8.2 Datenaustausch ................................................................................... 81 4.9 Finanzen .......................................................................................................... 83 4.9.1 Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung ............ 83 4.9.2 Aufwuchs Eingliederungstitel und Verwaltungskostenmittel im SGB II .. 83 5 Wissenschaft und Forschung ................................................................................ 85 6 Arbeit vor Ort........................................................................................................... 86 7 Fazit ......................................................................................................................... 94 Seite 4
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), TOP 25 Kreise oder kreisfreie Städte ........................................................................................23 Tabelle 2: Integrationskurs-Teilnehmende aus der Europäischen Union nach Kursart (2020) .......................................................................................................48 Tabelle 3: Berufssprachkurs - Teilnehmende aus der Europäischen Union und insgesamt nach Kursart (2020) .................................................................52 Tabelle 4: Entwicklung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und des Gesamtbudgets für Eingliederung und Verwaltung im SGB II ...................84 Seite 5
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Zu- und Abwanderung sowie Wanderungssaldo von Unionsbürgerinnen und -bürgern in den Jahren 2011 bis 2020 ................................................16 Abbildung 2: Arbeitsmarktindikatoren nach Staatsangehörigkeit, April/Mai 2021 ...........17 Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der Europäischen Union nach Staatsangehörigkeit, Januar 2015 bis Mai 2021 ........................................18 Abbildung 4: Beschäftigungsquote (sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung; Mai des jeweiligen Jahres) ................................................19 Abbildung 5: Zusammensetzung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Mai 2021) .................................21 Abbildung 6: Neue Teilnahmeberechtigungen an Integrationskursen - nach Berechtigten aus einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den Jahren 2014 bis 2020 (in % aller Teilnahmeberechtigten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union).................................................................................47 Abbildung 7: Gesamtzahl der neuen Kursteilnehmenden an Integrationskursen aus der Europäischen Union und insgesamt (2014 bis 2020) ................................48 Abbildung 8: Gesamtzahl der neuen Kursteilnehmenden an Berufssprachkursen aus der Europäischen Union und insgesamt (2016 bis 2020) ................................51 Abbildung 9: Zahl der Kursteilnehmenden an Berufssprachkursen aus den TOP 6 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ohne Deutschland) (2017 bis 2020).........................................................................................................51 Abbildung 10: Neuanträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu Berufen nach Bundesrecht von Staatsangehörigen der Europäischen Union (ohne Deutsche), Rumänien und Bulgarien sowie Drittstaaten (2014 bis 2020).........................................................................................................55 Abbildung 11: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge von Ausländerinnen und Ausländern (2014 bis 2019) ......................................................................58 Seite 6
Abkürzungsverzeichnis a. F. alte Fassung Abs. Absatz AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AHK Auslandshandelskammer Art. Artikel AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz AufenthG Aufenthaltsgesetz AZR Ausländerzentralregister BA Bundesagentur für Arbeit BaE Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung BAG W Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BIP Bruttoinlandsprodukt BIWAQ Bildung und Wirtschaft im Quartier BOF Berufliche Orientierung für Zugewanderte bspw. beispielsweise DEÜV Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung DGB Deutscher Gewerkschaftsbund DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammer DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DSGVO Datenschutz-Grundverordnung DST Deutscher Städtetag DTZ Deutsch-Test für Zuwanderinnen und Zuwanderer EESSI Electronic Exchange of Social Security Information EG Europäische Gemeinschaft, Erwägungsgrund EHAP Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (engl. FEAD) ELA European Labour Authority - Europäische Arbeitsbehörde ELB erwerbsfähige Leistungsberechtigte EOJD European Online Job Days ESF Europäischer Sozialfonds EStG Einkommensteuergesetz Seite 7
EU Europäische Union EU-2 Bulgarien und Rumänien EU-8 Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn EuGH Europäischer Gerichtshof EU-GS Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer EURES EURopean Employment Service FAQ Frequently Asked Questions FKS Finanzkontrolle Schwarzarbeit FreizügigkeitsRL Freizügigkeitsrichtlinie GER Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen ggf. gegebenenfalls GIPS Griechenland, Italien, Portugal, Spanien GISS Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung i. d. R. in der Regel i. H .v. in Höhe von i. V. m. in Verbindung mit IMI Internal Market Information System IQ Integration durch Qualifizierung IT Informationstechnologie JMD Jugendmigrationsdienste KAUSA Koordinierungsstellen für Ausbildung und Migration KMU Kleine und mittlere Unternehmen KOK Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel lit. Buchstabe MBE Migrationsberatungen für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer MHKBG Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Mio. Millionen MobiPro-EU Programm "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa“ Mrd. Milliarden NAP-I Nationaler Integrationsplan Integration Seite 8
NCO Nationales Koordinierungsbüro Nr. Nummer rd. rund S. Satz SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB III Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB IV Viertes Buch Sozialgesetzbuch SGB V Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB XII Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch SGB-II-Hilfequote Anteil von hilfebedürftigen Personen, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, an einer bestimmten Bevölkerungsgruppe sog. so genanntes St-Ausschuss Staatssekretärsausschuss TOP Tagesordnungspunkt u. a. unter anderem vgl. vergleiche VO Verordnung VWC Virtuelles Welcome Center z. B. zum Beispiel ZAV Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ZSBA Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung Seite 9
Technische Vorbemerkung Im Bericht sind an einigen Stellen Hyperlinks in blauer Schriftfarbe hinterlegt, unter denen die entsprechenden weitergehenden Informationen (wie z. B. Internetseiten, statistische Quellen, Gesetzestexte, Forschungsberichte und ähnliches) zu finden sind. In der PDF- Version kann auf diese Hyperlinks für eine Weiterleitung geklickt werden. Um die Lesbarkeit des Berichts in Papierform nicht zu beeinträchtigen, wurde auf eine detaillierte Darstellung der Hyperlinks verzichtet. Die Hyperlinks, sowie Abbildungen und Tabellen sind jeweils mit einem beschreibenden Alternativtext bzw. einer Quickinfo ausgestattet, der die Barrierefreiheit des Berichts erhöhen soll. Abkürzungen werden, wo sie den Lesenden zur Verständlichkeit helfen können, ergänzend eingeführt. Grundsätzlich werden aber, um die Barrierefreiheit zu erhöhen, alle Begriffe ausgeschrieben. Nur dort, wo das Vorlesen der Abkürzung, bspw. bei „EU-GS“, mit dem „laut“ Lesen der sehenden Lesenden einhergeht, wird eine Abkürzung verwendet. Abkürzungen, die von Spracherkennungsprogrammen vollständig vorgelesen werden, bspw. „u. a.“, werden immer verwendet. Seite 10
Zusammenfassung Die Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nach Deutschland hat über die letzten 20 Jahre fast kontinuierlich zugenommen. Die umfassende Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union macht dies möglich. Sie ist eine der tragenden Grundfreiheiten und einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für seine Bürgerinnen und Bürger. Die Mobilität europäischer Arbeitskräfte hat sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt mehrheitlich positiv ausgewirkt. Nach wie vor bringt die Zuwanderung jedoch auch Herausforderungen mit sich, die sich besonders bei der Integration der Zugewanderten in den Arbeitsmarkt stellen. Damit verbunden sind auch Fragen der Einbeziehung in die entsprechenden Förderstrukturen und Sozialleistungssysteme in Deutschland. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt mit diesem Tätigkeitsbericht für die 98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz eine aktualisierte und politikfeldübergreifende Bestandsaufnahme zu den - den Bund betreffenden - Handlungsfeldern der Zuwanderung aus der Europäischen Union vor. Der Tätigkeitsbericht gibt damit auch eine Antwort auf die im Beschluss zu TOP 6.12 der 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz aufgezeigten Handlungsbedarfe. Nach dem einleitenden 1. Kapitel gibt Kapitel 2 zunächst einen Überblick über Zahlen und Daten zu Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Deutschland. Dazu wird die Zuwanderung in wichtigen Kennziffern mit Statistiken zu Zuwanderung insgesamt, zum Arbeitsmarkt, zur Aufenthaltsdauer und zur Qualifikation der Zugewanderten dargestellt. Differenzierungen zu Beschäftigung, die Gründe für Zuwanderung sowie regionale Disparitäten sind ebenfalls Gegenstand von Kapitel 2. Der politische Diskurs zu Entwicklungen bzgl. europäischer Arbeitskräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt seit dem Jahr 2012 sowie der bilaterale Dialog mit Bulgarien und Rumänien werden in Kapitel 3 nachgezeichnet. In Kapitel 4 werden Rechtsänderungen sowie Entwicklungen in der Umsetzung (bspw. durch verstetigte Projekte oder neu geschaffene Institutionen) und die Zusammenarbeit der Behörden in den Themenfeldern Arbeitsmarkt (einschließlich Grundsicherung), Arbeitsrecht, Sprachförderung, Gesundheit und Wohnungslosigkeit umfassend dargestellt. Die Abschnitte des Kapitels sind im Einzelnen wie folgt: Abschnitt 4.1 adressiert den Arbeitsmarktzugang. Hier stehen Informationsangebote im Allgemeinen und die Arbeitsweise der öffentlichen Arbeitsverwaltung in der Adressierung von Unionsbürgerinnen und -bürgern im Fokus. Der Abschnitt greift auch die Diskussion Seite 11
einer verpflichtenden Arbeitsuchendmeldung von Unionsbürgerinnen und -bürgern bei der Agentur für Arbeit auf. Abschnitt 4.2 widmet sich Fragen von Arbeitsrecht und Arbeitsschutz. Es werden die Neuerungen durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz sowie das neue Arbeitnehmer- Entsendegesetz und das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch in Bezug auf Unionsbürgerinnen und -bürger dargestellt. Weiter wird zu Spezifika im Bereich der Saisonarbeit und zum Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ für Beschäftigte aus anderen europäischen Mitgliedstaaten ausgeführt. Abschnitt 4.3 widmet sich den Entwicklungen im Bereich der allgemeinen und berufsspezifischen Sprachförderung. In Abschnitt 4.4 werden die verschiedenen Aspekte der Arbeitsmarktintegration von der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen über Berufsorientierung und Förderung von Ausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung bis hin zum Portfolio an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Förderung des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt beleuchtet. Programme wie „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) und „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ“ sowie der Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) werden näher beschrieben. Der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zum Kindergeld und anderen Sozialleistungen ist Gegenstand von Abschnitt 4.5. In diesem Abschnitt wird auch die Forderung nach einem Leistungsausschluss geringfügig Beschäftigter oder von Personen mit einer Erwerbstätigkeit von geringer Dauer diskutiert. Abschnitt 4.6 widmet sich dem Zugang von Unionsbürgerinnen und -bürgern zur deutschen Gesundheitsversorgung und Abschnitt 4.7 dem Thema Wohnungslosigkeit. In Abschnitt 4.8 werden die Entwicklungen in Behörden und Verwaltung vor allem in Hinblick auf ihre Zusammenarbeit aufgezeigt. Abschnitt 4.9 gibt einen Einblick in finanzielle Entwicklungen. Abschließend werden in Kapitel 5 aktuelle Projekte aus Wissenschaft und Forschung aufgelistet und in Kapitel 6 wird ein Einblick in die Arbeit vor Ort gegeben. Die Zusammenstellung verdeutlicht, dass in allen angesprochenen Themenfeldern angekündigte Maßnahmen weiterverfolgt und neue Maßnahmen ergriffen wurden, deren Wirkungen teilweise aber erst in einigen Jahren vollumfänglich beurteilt werden können. Wichtig ist - und bleibt - die stetige Aufgabe und gemeinsame Verantwortung der Akteure auf allen Ebenen der föderalen Struktur, die gesetzlichen Regelungen im Sinne der Unionsbürgerinnen und -bürger umzusetzen. Seite 12
1 Einleitung Die Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nach Deutschland hat über die letzten 20 Jahre fast kontinuierlich zugenommen. Die umfassende Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union macht dies möglich. Sie ist eine der tragenden Grundfreiheiten und einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für seine Bürgerinnen und Bürger. Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen allein, zu zweit oder mit ihren Familien nach Deutschland, um hier zu leben, zu lernen und - vor allem - um hier zu arbeiten. Diese Mobilität europäischer Arbeitskräfte hat sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt mehrheitlich positiv ausgewirkt. Deutschland konnte als wirtschaftsstarkes exportorientiertes Land, das gleichzeitig stark vom demografischen Wandel betroffen ist, hiervon besonders profitieren. Insbesondere seit der vollständigen Freizügigkeit für Bürgerinnen und Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn (EU-8) sowie aus Bulgarien und Rumänien (EU-2) zeigt sich in den verschiedensten Sektoren und in unterschiedlichsten Qualifikationsniveaus ein starker Anstieg der Beschäftigung von europäischen Arbeitskräften. Dieser konnte die demografiebedingten Rückgänge der Erwerbsbevölkerung in den vergangenen Jahren ausgleichen. Die Zuwanderung von Arbeitskräften aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist daher ein wesentlicher Faktor für den Wirtschaftsstandort und die Fachkräftesicherung in Deutschland. In der Strategie der Bundesregierung zur Fachkräftesicherung steht deshalb auch die europäische Säule gleichwertig neben der nationalen Säule und der Zuwanderung aus Drittstaaten. Neben Erfolgen bei der Integration und auf dem Arbeitsmarkt gab und gibt es Herausforderungen und Probleme, mit denen sich die zugewanderten Menschen selbst, die Gesellschaft und die staatlichen Institutionen konfrontiert sehen. Dies gilt maßgeblich für die Städte und Gemeinden, in denen die Menschen ankommen und leben. Zu den Kernherausforderungen gehört die Integration der Zugewanderten in den Arbeitsmarkt. Damit verbunden sind auch Fragen der Einbeziehung in die entsprechenden Förderstrukturen und Sozialleistungssysteme in Deutschland. Probleme bestehen z. B. im Bereich der Information der Betroffenen hinsichtlich des Arbeits- und Sozialrechts und beim Austausch mit den Behörden. Integrationsschwierigkeiten entstehen insbesondere wegen mangelnder Sprachkenntnisse und fehlender oder abweichender Berufsqualifikationen bzw. deren fehlender Anerkennung am deutschen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus wird seitens der Seite 13
Kommunen auf andauernde Probleme durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse, durch Ausbeutung von Arbeitskräften und (bandenmäßigen) Missbrauch von Sozialleistungen sowie auf Defizite in den Bereichen Wohnen oder Gesundheit hingewiesen. Die Bundesregierung hat diese Fragen auf vielen Politikfeldern aufgegriffen. Im Jahr 2014 hat ein Ausschuss zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ mit Staatssekretärinnen und Staatssekretären aus elf Ressorts der Bundesregierung sowie der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und dem Bundespresseamt die entsprechenden Themen aufgearbeitet. In einem umfassenden Bericht wurde dargelegt, wie die offenen Fragen und Probleme von Seiten des Bundes angegangen und welche weiteren Aktivitäten geplant wurden. Viele Punkte wurden auf gesetzlicher Ebene, z. B. im Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, oder in fortgeführten und verstärkten Förderprogrammen aufgegriffen. Insbesondere wurden aber auch vor Ort neue Wege der Zusammenarbeit bei der Integration entwickelt oder verstetigt. Aus Sicht der Länder und der Städte und Gemeinden besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf. In dem Beschluss zu TOP 6.12 „Schutz eingewanderter Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf dem Arbeitsmarkt sicherstellen“ der 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz forderten die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder den Bund auf, „Strategien für die Steigerung der Erwerbschancen unter fairen Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte aus den anderen EU-Ländern zu entwickeln“. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt mit diesem Tätigkeitsbericht für die 98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz eine aktualisierte und politikfeldübergreifende Bestandsaufnahme zu den - den Bund betreffenden - Handlungsfeldern der Zuwanderung aus der Europäischen Union vor. Der Bericht stellt die vielfältigen gesetzlichen Maßnahmen und politischen Aktivitäten des Bundes in den vergangenen Jahren sowie den aktuellen Sachstand dar. Er dient damit als Grundlage für die Diskussion des Themas auf der 98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Seite 14
2 Arbeitskräfte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf dem deutschen Arbeitsmarkt Die folgenden Abschnitte sollen zunächst einen Überblick über Zahlen und Daten zu Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Deutschland geben (sog. Unionsbürgerinnen und -bürger). Abschnitt 2.1 stellt die Zuwanderung in wichtigen Kennziffern mit Statistiken zu Zuwanderung insgesamt, zum Arbeitsmarkt, zur Aufenthaltsdauer und zur Qualifikation der Zugewanderten dar. Abschnitt 2.2 differenziert in Bezug auf die Beschäftigung und die Gründe für die Zuwanderung. Regionale Disparitäten sind Gegenstand von Abschnitt 2.3. 2.1 Zuwanderung in wichtigen Kennziffern Deutschland ist mit 4,9 Mio. hier lebenden Bürgerinnen und Bürgern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union das größte Zuwanderungsland in der Europäischen Union (3,7 Mio. im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren laut Statistischem Bundesamt). Derzeit geht rund die Hälfte der jährlichen Zuwanderung auf Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zurück. Deutschland hat in den letzten Jahren wie kaum ein anderes europäisches Land von der Arbeitnehmerfreizügigkeit der Europäischen Union profitiert; die Arbeitskräftenachfrage wurde zu einem überwiegenden Teil durch Zuwanderung aus der Europäischen Union bedient. Das hat den Wirtschaftsstandort Deutschland belebt, den Wohlstand gesteigert und die Sozialversicherungssysteme stabilisiert. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) hätte das jährliche BIP-Wachstum in Deutschland ohne Zuwanderung aus der Europäischen Union zwischen 2011 und 2016 um durchschnittlich 0,2 Prozentpunkte niedriger gelegen (DIW Wochenbericht 44 / 2018). Seite 15
Abbildung 1: Zu- und Abwanderung sowie Wanderungssaldo von Unionsbürgerinnen und -bürgern in den Jahren 2011 bis 2020 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zuwanderung Abwanderung Saldo Quelle: BAMF-Freizügigkeitsmonitoring/Ausländerzentralregister, eigene Darstellung. Die Integration der Arbeitskräfte aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den deutschen Arbeitsmarkt ist überwiegend erfolgreich. Nach Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegt die Beschäftigungsquote bei 58,8 % (Mai 2021, vgl. Abbildung 2) und damit zwar unter der Beschäftigungsquote Deutscher (68,8 %), aber über der Beschäftigungsquote der Personen aus Drittstaaten (48,1 %). [Anm.: Beschäftigungsquote für Ausländerinnen und Ausländer inkl. ausschließlich geringfügig Beschäftigter wird bezogen auf die ausländische Bevölkerung nach dem Ausländerzentralregister mit periodengleicher Bezugsgröße; Beschäftigungsquote für Deutsche auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung mit fixierter Bezugsgröße, vorläufig und hochgerechnet.] Arbeitslosigkeit und Sozialleistungsbezug treten häufiger auf als in der Gesamtbevölkerung. So liegt die Arbeitslosenquote bei 9,4 % gegenüber 5,6 % in der Gesamtbevölkerung, die SGB-II-Hilfequote, d.h. der Anteil an Personen der entsprechenden Bevölkerungsgruppe, die hilfebedürftig und nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) leistungsberechtigt sind, liegt bei 10,1 % gegenüber 6,1 % (April 2021) in der Gesamtbevölkerung. Die Arbeitslosenquote der Unionsbürgerinnen und -bürger in Deutschland ist auch während der COVID-19-Pandemie nur mäßig gestiegen. Der Anstieg von März 2020 zum bisherigen Höchstwert im Februar 2021 (+2,6 Prozentpunkte) liegt über dem der Deutschen (+1,2 Prozentpunkte) und unterhalb des Anstiegs bei Personen aus Drittstaaten (+3,0 Prozentpunkte). Seite 16
Abbildung 2: Arbeitsmarktindikatoren nach Staatsangehörigkeit, April/Mai 2021 Drittstaaten EU-Staaten Deutsche 0% 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % SGBII-Quote (April '21) Alo-Quote (Mai '21) Beschäftigungsquote (Mai '21) Anm.: SGB II-Quote = SGB II-Hilfequote - siehe Abkürzungsverzeichnis; Alo-Quote = Arbeitslosenquote. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung. Ein Teil der Zuwanderung ist beschränkt auf eine Aufenthaltsdauer von wenigen Monaten. So weist das Ausländerzentralregister (AZR) für das Jahr 2019 zwar eine Zuwanderung von rund 600.000 Unionsbürgerinnen und -bürgern mit einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen aus. Die Migrationsstatistik der Europäischen Union, die Zuwanderungen erst ab einer Mindestaufenthaltsdauer von einem Jahr zählt, geht jedoch von nur 345.000 Zuwanderinnen und Zuwanderern im Jahr 2019 aus. Es wird in der Betrachtung der Differenz zwischen den beiden Zahlen deutlich, dass ein Teil der jährlichen Zuwanderung nur kurzzeitiger Natur ist, sich also auf wenige Monate beschränkt. Die statistische Abbildung kurzzeitiger Aufenthalte ist lückenhaft. Die vielfach möglichen Aufenthaltsgründe sind bei kurzzeitigem Aufenthalt ohne Registrierung in den Meldebehörden nicht nachvollziehbar. Bezogen auf den Arbeitsmarkt dürfte es sich häufig um kurze Beschäftigungen auf niedrigem Anforderungsniveau handeln, häufig auch einhergehend mit geringem Entgelt (z. B. ausländische Saisonarbeitskräfte, Gastronomie). Viele der Kurzzeitmigranten kommen aus Osteuropa. Der größere Teil der Zuwanderung findet jedoch mit der Intention eines mittellangen oder dauerhaften Aufenthalts statt. Beim Qualifikationsniveau der Zugewanderten zeigt sich ein gemischtes Bild. Laut dem Jährlichen Bericht zur innereuropäischen Mobilität von Arbeitskräften der Europäischen Kommission (Annual report on intra-EU labour mobility 2020, Seite 183) waren im Jahr 2019 26 % der zugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürger (Alter 20-64 Jahre) in Deutschland hochqualifiziert (ISCED Level 5 bis 8, i. d. R. Hochschulabschluss), das liegt Seite 17
unter dem Schnitt der Zugewanderten in der Europäischen Union (37 %) und unter dem Schnitt anderer bedeutender innereuropäischer Zuwanderungsländer. Der Anteil der Unionsbürgerinnen und -bürger in Deutschland mit mittlerer Qualifizierung (ISCED Level 3 und 4) war dagegen leicht überdurchschnittlich (46 % vs. EU 41 %), der Anteil niedrigqualifizierter (ISCED Level 0 bis 2) Unionsbürgerinnen und -bürger wiederum überdurchschnittlich (28 % vs. EU 22 %). 2.2 Betrachtung nach weiteren Personengruppen Seit dem Jahr 2010 wuchs die Beschäftigung von Arbeitskräften aus der Europäischen Union um 1,5 Mio.; mit 1,2 Mio. Menschen geht dieser Anstieg größtenteils auf Staatsangehörige aus Ländern der Osterweiterung der Europäischen Union zurück. Insbesondere die Zahl der Beschäftigten aus Rumänien stieg stark an (von 40.000 im Mai 2010 auf knapp 440.000 im Mai 2021), ebenso stieg die Zahl der Beschäftigten aus Polen deutlich (von 100.000 auf 460.000). Derzeit sinkt die jährliche Beschäftigungszunahme wieder, die größten Zuwächse wurden in den Jahren 2014 bis 2018 erreicht (vgl. Abbildung 3). Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der Europäischen Union nach Staatsangehörigkeit, Januar 2015 bis Mai 2021 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 - 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Bulgarien Rumänien Polen GIPS-Staaten EU-Osterw. ohne PL, RO, BG Sonstige EU-Staaten Anm.: EU-Osterw. = Osterweiterung der Europäischen Union; PL = Polen; RO = Rumänien; BG = Bulgarien; GIPS = Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung. Seite 18
Die Integration in Arbeit verlief vielfach unproblematisch, die Beschäftigungsquoten von Bulgaren, Rumänen und Polen stiegen - ausgehend von einem niedrigen Niveau - im vergangenen Jahrzehnt merklich an (vgl. Abbildung 4). Abbildung 4: Beschäftigungsquote (sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung; Mai des jeweiligen Jahres) 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0% 2012 2015 2019 2020 2021 (jew. Mai) Anm.: GIPS = Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung. Mit rd. 40 % wird „Arbeit“ in einer Umfrage des European Union Labour Force Survey von Unionsbürgerinnen und -bürgern als häufigster Grund für die Migration nach Deutschland angegeben. „Arbeit“ ist wiederum differenziert nach der Suche nach abhängiger Beschäftigung, der Ausübung einer Selbständigkeit oder nach EU- Entsenderichtlinie entsandter Personen nach Deutschland. „Familiäre Gründe“ sind mit rd. 30 % das zweithäufigste Motiv für Unionsbürgerinnen und -bürger, nach Deutschland zu migrieren. Die Beschäftigten aus den Ländern der Osterweiterung der Europäischen Union unterscheiden sich in der Entlohnung vom Bevölkerungsschnitt. So liegt ihr Verdienst im Vergleich zu den mittleren Verdiensten der anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch recht niedrig. Ihr Medianlohn (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Vollzeit, Stichtag 31.12.2019) liegt mit 2.260 Euro nur bei rd. 67 % des Medianlohns der Gesamtbevölkerung (3.400 Euro). Das relativiert sich, wenn man die Faktoren Alter und Berufserfahrung einbezieht. Eine wichtige Rolle zur Erklärung der Entgeltunterschiede spielen außerdem das Qualifikationsniveau und der Wirtschaftszweig. So sind die Beschäftigten aus osteuropäischen Mitgliedstaaten überdurchschnittlich häufig als Helferin oder Helfer tätig, haben keine oder keine verwertbare Berufsausbildung Seite 19
abgeschlossen bzw. kein Studium. Sie sind zudem oft in Branchen tätig, die eine geringere Entlohnung bieten (bspw. Gastgewerbe, Leiharbeit). Die Verdienste der Unionsbürgerinnen und -bürger entsprechen eher denen von deutschen Berufsanfängerinnen und -anfängern mit ähnlichem Qualifikationsniveau. Mit zunehmender Aufenthaltsdauer dürften sowohl die Beschäftigungsquoten als auch die Verdienste steigen. Schaut man auf die andere wichtige Gruppe der Zugewanderten - diejenigen aus den sog. GIPS-Staaten (Griechenland, Italien, Portugal, Spanien) - ist ein weitaus geringeres Gefälle bei den Löhnen auffällig. So verdienen Beschäftigte aus den GIPS-Staaten typischerweise nah am Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Hier machen sich die teilweise deutlich längere Aufenthaltsdauer, die bessere Qualifikation und die ausgeglichenere Branchenverteilung bemerkbar. Die Zuwanderung aus den GIPS- Staaten schwächt sich seit dem Jahr 2015 ab; im Mai 2021 waren rd. 560.000 Personen aus den GIPS-Staaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 53,9 %, Beschäftigungsquote insgesamt 58,6 %). Abseits der Staaten der Osterweiterung der Europäischen Union und der GIPS-Staaten entfallen auf die verbleibenden immerhin elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur 10 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse (vgl. Abbildung 5). Seite 20
Abbildung 5: Zusammensetzung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Mai 2021) Bulgarien Sonstige EU- 7% Staaten 10% EU- Rumänien Osterweiterung 19% (ohne PL, RO, BG) 20% Polen 20% GIPS-Staaten 24% Anm.: PL = Polen; RO = Rumänien; BG = Bulgarien; GIPS = Griechenland, Italien, Portugal und Spanien. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung. Wichtige Kategorien der Verortung auf dem Arbeitsmarkt und ggf. vorhandener Unterstützungsbedarfe bei zugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern sind u. a. Alter, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Sprachkenntnisse und Sprachlernbereitschaft, Herkunftsland und -region. Bei Beschäftigten sind zusätzlich Art und Anforderungsniveau der ausgeübten Tätigkeit und Branchenzugehörigkeit relevant. Die Zugehörigkeit zu ethnischen Gruppen wird aus Gründen der Diskriminierungsvermeidung statistisch nicht erfasst. All diese Merkmale müssen darüber hinaus in Zusammenhang mit der lokalen Situation am Arbeitsmarkt (Branchen, Berufe, Arbeitslosenquote, Wirtschaftswachstum etc.) betrachtet werden. Bei der Bewertung persönlicher Integrationsbedarfe, aber auch der Bereitschaft z. B. an berufsbegleitenden Sprachkursen teilzunehmen, ist zudem zwischen hochmobilen Personen mit einer kurzzeitigen Aufenthaltsdauer von wenigen Monaten und jenen mit mittel- bis langfristigem Aufenthalt und Aufenthaltswunsch in Deutschland zu unterscheiden. Seite 21
Grundsätzlich handelt es sich bei zugewanderten Arbeitskräften aus der Europäischen Union um eine äußerst heterogene Gruppe, deren Lebens- und Bedarfslagen - wie auch jene der einheimischen Bevölkerung - individuell stark variieren. 2.3 Regionale Disparitäten Zugewanderte Unionsbürgerinnen und -bürger wie auch Ausländerinnen und Ausländer generell leben anteilmäßig eher in den westdeutschen Bundesländern und dort in großstädtisch geprägten Regionen. Insbesondere die - in der ursprünglichen Debatte (vgl. Kapitel 3) im Fokus stehenden - aus Rumänien und Bulgarien (EU2) Zugewanderten leben - mit Blick auf spezifische soziale Problemlagen auf kommunaler Ebene - räumlich ungleich verteilt. 54 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) aus Rumänien und Bulgarien leben in nur 25 Kreisen oder kreisfreien Städten, in denen 34 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Deutschlands leben. Die Zugewanderten aus Rumänien und Bulgarien sind unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dieser Städte also überrepräsentiert, haben aber nur in Offenbach einen Anteil von mehr als 10 % an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (vgl. Tabelle 1). Die gehäufte Ansiedelung in nur wenigen Regionen Deutschlands ist auch bei Geflüchteten sichtbar und sowohl sozio-ökonomisch als auch anthropologisch erklärbar. Sozioökonomische Strategien wie das Teilen von Informationen und Ressourcen (gemeinsame Unterkunft, geteilte Einkommensmodelle, gleiche Branche, gleicher Arbeitgeber) sprechen einerseits dafür. Andererseits fühlt man sich in der Fremde innerhalb der eigenen kulturellen Gruppe wohler. Zudem vertreten Expertinnen und Experten die Meinung, dass potenzielle Zuwandererinnen und Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien in vielen Fällen nicht individuell unabhängig entscheiden, wo sie sich in Deutschland ansiedeln. Vielmehr würde dies durch Anwerbeunternehmen vorgegeben. Seite 22
Tabelle 1: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), TOP 25 Kreise oder kreisfreie Städte dar. Anteil an allen ELB in % Kreis oder kreisfreie Stadt ELB dar. EU EU EU2 EU2 Deutschland 3.889.188 307.374 109.597 7,9 2,8 Berlin, Stadt 349.714 34.585 13.896 9,9 4,0 Duisburg, Stadt 49.985 6.441 4.335 12,9 8,7 Köln, Stadt 84.515 9.414 3.623 11,1 4,3 Frankfurt am Main, Stadt 48.202 8.244 3.195 17,1 6,6 Hamburg, Freie und Hansestadt 132.391 10.424 3.177 7,9 2,4 Gelsenkirchen, Stadt 34.620 4.235 2.754 12,2 8,0 Region Hannover 80.327 7.343 2.489 9,1 3,1 Dortmund, Stadt 59.554 6.539 2.308 11,0 3,9 München, Landeshauptstadt 51.296 7.889 2.034 15,4 4,0 Bremen, Stadt 55.567 3.903 1.995 7,0 3,6 Essen, Stadt 61.462 5.071 1.818 8,2 3,0 Mannheim, Stadt 20.290 3.816 1.728 18,8 8,5 Hagen, Stadt 17.919 3.309 1.669 18,5 9,3 Nürnberg, Stadt 28.544 4.441 1.577 15,6 5,5 Wiesbaden, Landeshauptstadt 20.714 2.942 1.354 14,2 6,5 Ludw igshafen am Rhein, Stadt 14.146 2.572 1.345 18,2 9,5 Kassel, Stadt 16.517 1.839 1.287 11,1 7,8 Offenbach am Main, Stadt 10.690 2.973 1.285 27,8 12,0 Regionalverband Saarbrücken 30.200 2.832 1.262 9,4 4,2 Recklinghausen, Kreis 49.741 2.901 1.215 5,8 2,4 Rhein-Erft-Kreis 23.033 2.618 1.192 11,4 5,2 Mönchengladbach, Stadt 24.543 2.520 907 10,3 3,7 Krefeld, Stadt 19.866 2.353 853 11,8 4,3 Mettmann, Kreis 25.892 2.656 849 10,3 3,3 Kiel, Landeshauptstadt 22.762 1.495 835 6,6 3,7 Jahresdurchschnitt 2020, Datenst and April 2021 Anm.: EU2 = Bulgarien und Rumänien Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Seite 23
3 Politischer Diskurs zu Entwicklungen bzgl. europäischer Arbeitskräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt seit dem Jahr 2012 3.1 Innerdeutsche Diskussionsprozesse Auf Initiative der Städte Dortmund und Duisburg hatte der Deutsche Städtetag (DST) im Sommer 2012 eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedsstädten eingerichtet, die von Armutszuwanderung aus Rumänien und Bulgarien besonders betroffen waren. Ergebnis der Arbeitsgruppe war, dass der Deutsche Städtetag und die beteiligten Städte in einem Positionspapier feststellten, dass es viele gut integrierte Menschen aus Rumänien und Bulgarien in den Städten gebe, sich aber nach Erfahrungen der Städte vor allem Schwierigkeiten in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung sowie Wohnen zeigten (DST-Positionspapier-2013). Daraufhin tagte im Jahr 2013 eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft mit dem Titel „Armutswanderung aus Osteuropa“, die Forderungen des Deutschen Städtetags aus dem genannten Positionspapier aufgriff. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft legte im Oktober 2013 unter Federführung der Stadt Hamburg ihren Abschlussbericht vor (Abschlussbericht-der-BLAG-Armutszuwanderung). Der Abschlussbericht richtete sich an die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und wurde dort im Herbst 2013 beraten. Am 8. Januar 2014 wurde ein Staatssekretärsausschuss (St-Ausschuss) auf Bundesebene per Kabinettbeschluss eingerichtet, an dem insgesamt elf Ministerien sowie die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und das Bundespresseamt beteiligt waren. Er befasste sich mit „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU- Mitgliedstaaten“ und legte die Arbeitsergebnisse in einem Zwischenbericht im März 2014 (Zwischenbericht-2014) und in einem Abschlussbericht im August 2014 (Abschlussbericht-St-Ausschuss-2014) vor. Der Abschlussbericht enthielt eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Daten-, Fakten- und Rechtslage zur Zuwanderung von Unionsbürgerinnen und -bürgern nach Deutschland. Auf dieser Grundlage wurden Handlungsempfehlungen gegeben, wie ein Missbrauch des Freizügigkeitsrechts verhindert werden könnte. Zudem enthielt der Bericht weitere Vorschläge zur Unterstützung der Städte und Gemeinden, die besonders von Zuwanderung aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union betroffen waren. In den folgenden drei Jahren wurde das Thema „Zuwanderung aus Europa“ durch die massive Fluchtmigration aus Drittstaaten und die damit einhergehenden Seite 24
Herausforderungen in Deutschland von der politischen Tagesordnung weitgehend verdrängt. Ende des Jahres 2018 griff der Deutsche Städtetag das Thema „Zuwanderung aus Südosteuropa“ in einem Beschluss seines Hauptausschusses wieder auf, in dem er an die Europäische Union, den Bund und die Länder appellierte, sich stärker als bisher der Problematik anzunehmen (Beschluss-DST-Hauptausschuss-2018). Nach einem Gespräch im Januar 2019 zwischen dem Deutschen Städtetag und der Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, lud das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit dem Deutschen Städtetag im April 2019 zu einem „Workshop zu integrations-, sozial- und arbeitspolitischen Folgerungen aus der Zuwanderung aus Südosteuropa“ in Berlin ein. Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bundesministerien und Ländern waren dabei anwesend. Für die Fachthemen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales schloss sich daran ein Fachdialog auf Arbeitsebene mit dem Deutschen Städtetag und Vertreterinnen und Vertretern der Städte Dortmund, Köln und Hamburg an. In diesem Dialog wurden die vom Deutschen Städtetag und den Städten vorgetragenen Themen und Anliegen diskutiert und zum weit überwiegenden Teil abschließend bearbeitet. Zu der Frage, wie die Integration auf dem Arbeitsmarkt durch das Zusammenwirken der verantwortlichen Akteure vor Ort besser gestaltet werden kann, sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Deutsche Städtetag weiter im Gespräch. Parallel nahm die Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Thematik in ihren Beschlüssen bei der 96. (2019) und 97. (2020) Arbeits- und Sozialministerkonferenz wieder auf. Die Beschlüsse aus dem Jahr 2019 zu TOP 6.14 „Zuwanderung aus Südosteuropa - Bilanz bisheriger Initiativen und weiteres Vorgehen“ und TOP 6.15 „Arbeitsmarktintegration von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern verbessern“ finden sich zusammengefasst in ähnlichem Wortlaut im Beschluss aus dem Jahr 2020 zu TOP 6.12 „Schutz eingewanderter Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf dem Arbeitsmarkt sicherstellen“ wieder. Darin fordern die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder den Bund auf, „Strategien für die Steigerung der Erwerbschancen unter fairen Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte aus den anderen EU-Ländern zu entwickeln“. 3.2 Dialog mit Bulgarien und Rumänien Die bilaterale Zusammenarbeit mit Rumänien und Bulgarien hat sich im Jahr 2020 und im Kontext der COVID-19-Pandemie und ihrer Auswirkungen im Bereich des Arbeitsschutzes für Saison- und mobile Arbeitskräfte erheblich intensiviert. Seite 25
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet bilateral mit dem rumänischen Arbeitsministerium zusammen, um die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - insbesondere in der Fleischindustrie und in der Saisonarbeit - zu verbessern. Hierfür wurde im Juli 2020 ein Arbeitsprogramm mit Rumänien unterzeichnet, das in seinem Kern die Schwerpunkte Sozialschutz, bessere Information der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitsrecht und Arbeitsschutz vorsieht. Mit Bulgarien ist auf Basis einer seit dem Jahr 2012 bestehenden „Gemeinsamen Absichtserklärung zur Zusammenarbeit“ ein vergleichbares bilaterales Arbeitsprogramm Ende des Jahres 2020 vereinbart worden, welches auch die Themen „Pflege“ und „Menschenhandel“ aufgreift. Zu den genannten Themen findet ein regelmäßiger Austausch auf Fachebene statt, in welchem wechselseitig die für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschlägigen Regelungen und nützlichen Informationen vorgestellt und erläutert werden. Dabei finden auch Erfahrungen aus der Praxis Berücksichtigung. Zu den Themenschwerpunkten „Verbesserung des Informationszugangs für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ und „Bekämpfung von Menschenhandel“ sind gesonderte Arbeitsgruppen und Workshops eingerichtet worden, in denen konkrete gemeinsame Projekte zur Verbesserung der Situation von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angestrebt werden. Für die Umsetzung dieser Arbeitsprogramme auf Fachebene ist die im Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2020 geschaffene Einheit „Sonderbeauftragter für die Beziehungen zu Südosteuropa“ zuständig. Seite 26
4 Rechtsänderungen, Projekte, Institutionen seit August 2014 und Ergebnisse der Umsetzung 4.1 Arbeitsmarktzugang Seit dem 1. Juli 2015 haben alle Unionsbürgerinnen und -bürger uneingeschränkt Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland, nachdem auch die Beschränkungen für das jüngste Beitrittsland, Kroatien, aufgehoben wurden. Ausführliche Informationen zum Freizügigkeitsrecht und im Besonderen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit finden sich schon im Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses von Januar 2014 (vgl. Abschnitt 3.1). Aus rechtlicher Perspektive besteht daher beim Arbeitsmarktzugang kein Handlungsbedarf mehr zur Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz zeigt sich im Beschluss zu TOP 6.12 besorgt über die „Defizite in der Umsetzung der EU-Freizügigkeitsrechte insbesondere in Bezug auf den Zugang zu Beschäftigung und die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen“. Einer Beschäftigung in Deutschland nachzugehen, ist das Ziel der meisten zuwandernden und zugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürger. Eine Beschäftigung zu finden, hängt jedoch von vielen Faktoren ab. Neben den rechtlichen Voraussetzungen ist es für die Betroffenen entscheidend, wie sie an Informationen bzgl. ihrer Rechte und Pflichten gelangen, wie sie in Kontakt mit Institutionen kommen und ob und v. a. wie sie Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsuche erhalten. Eine Bilanz der institutionellen Verbesserungen hierzu in den vergangenen Jahren enthält das folgende Kapitel. Die 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert im Beschluss zu TOP 6.12, gezielte Informationskampagnen zu starten und Beratungskapazitäten auszuweiten. Zudem müssten die Prozesse zur interkulturellen Öffnung fortgesetzt werden. Bei den Informationswegen, die sich neu zuwandernden aber auch schon länger in Deutschland lebenden Unionsbürgerinnen und -bürgern bieten, gab es in den letzten Jahren verschiedenste Aktivitäten. Abschnitt 4.1.1 beschreibt u. a. die Entwicklung der Fachkräftegewinnung im Rahmen von EURES (= EURopean Employment Service) und mit Hilfe von „Make-it-in-Germany“. Mit der Schaffung der „Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer“ wurde im Jahr 2016 auch institutionell auf Bundesebene eine Antwort auf die verschiedenen Herausforderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am deutschen Arbeitsmarkt und ein Anschub für die Umsetzung vor Ort gegeben. Abschnitt 4.1.2 beschreibt die Arbeitsweise der öffentlichen Arbeitsverwaltung in der Adressierung von Unionsbürgerinnen und -bürgern. Die interkulturelle Kompetenz der Seite 27
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird dazu kontinuierlich verbessert. Information und Beratung in der Muttersprache der Arbeitsuchenden kann zudem einen wichtigen Beitrag leisten. Der Deutsche Städtetag hat insbesondere mit Blick auf einen stringenteren Integrationsprozess eine verpflichtende Arbeitsuchendmeldung von Unionsbürgerinnen und -bürgern bei der Agentur für Arbeit gefordert. Aus welchen Gründen eine solche Meldung rechtlich nicht zulässig ist, wird in Abschnitt 4.1.3 ausführlich dargelegt. 4.1.1 Übergeordnete Informationsangebote für an Zuwanderung Interessierte und Zugewanderte Die arbeitsmarktbezogene Ansprache und Begleitung von Personen mit Zuwanderungsgeschichte mit für sie relevanten Arbeitsmarktinformationen ist für eine schnelle und qualifikationsadäquate Integration in den Arbeitsmarkt zunehmend wichtig, so auch für Unionsbürgerinnen und -bürger. Präventiv sinnvoll ist eine Information zuwanderungsinteressierter Unionsbürgerinnen und -bürger über den Zugang zum Arbeitsmarkt, Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte in Deutschland bereits in ihrem Herkunftsland. Hierbei muss berücksichtigt werden, wie in Abstimmung mit den staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen der Herkunftsländer Vereinbarungen zu erreichen sind. Ein Beispiel dafür ist der Dialog mit Bulgarien und Rumänien, der in Abschnitt 3.2 beschrieben wurde. Für an Zuwanderung interessierte Unionsbürgerinnen und -bürger Innerhalb der Europäischen Union bietet das seit dem Jahr 1994 bestehende Netzwerk der European Employment Services (EURES) Strukturen zur Beratung und Vermittlung von Unionsbürgerinnen und -bürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchten. EURES besteht aus den öffentlichen Arbeitsmarktservices sowie weiteren einschlägigen, akkreditierten Akteuren des Arbeitsmarktes in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zu den Dienstleistungen gehören die Information, Beratung und Vermittlung von europäischen Arbeitsuchenden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Unternehmen. Die offizielle Internetseite https://ec.europa.eu/eures informiert ausführlich in 26 Sprachen u. a. zu Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie den Beschäftigungsmöglichkeiten und Bewerbungsmodalitäten in Deutschland. Bisher sind die Informationen auf der von der Europäischen Kommission verantworteten Internetseite allerdings noch nicht vollständig in allen Sprachen vorhanden. Es finden jedoch laufend neue Übersetzungen, z. B. für Saisonkräfte, statt. Seite 28
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