Tätigkeitsbericht Zugewanderte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf dem deutschen Arbeitsmarkt - Bundesministerium für ...

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Tätigkeitsbericht
   des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
für die 98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2021

      Zugewanderte Unionsbürgerinnen und
  Unionsbürger auf dem deutschen Arbeitsmarkt
Zugewanderte Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf
            dem deutschen Arbeitsmarkt
Inhalt

Tabellenverzeichnis ......................................................................................................... 5

Abbildungsverzeichnis .................................................................................................... 6

Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................... 7

Technische Vorbemerkung ........................................................................................... 10

Zusammenfassung ........................................................................................................ 11

1     Einleitung ................................................................................................................ 13

2     Arbeitskräfte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf dem
      deutschen Arbeitsmarkt ......................................................................................... 15

      2.1     Zuwanderung in wichtigen Kennziffern............................................................. 15

      2.2     Betrachtung nach weiteren Personengruppen ................................................. 18

      2.3     Regionale Disparitäten ..................................................................................... 22

3     Politischer Diskurs zu Entwicklungen bzgl. europäischer Arbeitskräfte auf dem
      deutschen Arbeitsmarkt seit dem Jahr 2012......................................................... 24

      3.1     Innerdeutsche Diskussionsprozesse ................................................................ 24

      3.2     Dialog mit Bulgarien und Rumänien ................................................................. 25

4     Rechtsänderungen, Projekte, Institutionen seit August 2014 und Ergebnisse der
      Umsetzung .............................................................................................................. 27

      4.1     Arbeitsmarktzugang ......................................................................................... 27

              4.1.1 Übergeordnete Informationsangebote für an Zuwanderung Interessierte
                         und Zugewanderte................................................................................ 28

              4.1.2 Ansprache vor Ort durch Agenturen für Arbeit und Jobcenter ............... 33

              4.1.3 Rechtliche Fragen des Zugangs zum Arbeitsmarkt............................... 35

                                                                                                                         Seite 2
4.2   Arbeitsschutz und Arbeitsrecht ........................................................................ 37

      4.2.1 Arbeitsschutzkontrollgesetz .................................................................. 38

      4.2.2 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)................................................ 40

      4.2.3 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch .. 41

      4.2.4 Saisonarbeitskräfte ............................................................................... 43

      4.2.5 Faire Mobilität ....................................................................................... 44

4.3   Sprachförderung .............................................................................................. 45

      4.3.1 Integrationskurse .................................................................................. 46

      4.3.2 Berufsbezogene Sprachförderung ........................................................ 49

4.4   Arbeitsmarktintegration .................................................................................... 52

      4.4.1 Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen ........................ 54

      4.4.2 Berufliche Orientierung, Qualifizierung und Ausbildungsförderung ....... 57

      4.4.3 Förderung über den Europäischen Sozialfonds (ESF) .......................... 60

      4.4.4 Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Instrumenten .................................. 61

      4.4.5 Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
                (EHAP) ................................................................................................. 63

4.5   Zugang zu Grundsicherungs- und anderen Sozialleistungen ........................... 63

      4.5.1 Zugang zu Leistungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
                (SGB II) ................................................................................................ 64

      4.5.2 Kindergeld ............................................................................................ 68

      4.5.3 Rückreisehilfen und Überbrückungsleistungen ..................................... 69

      4.5.4 Abgrenzung zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ................... 69

4.6   Gesundheit ...................................................................................................... 70

      4.6.1 Krankenversicherungsschutz allgemein................................................ 70

                                                                                                                 Seite 3
4.6.2 Krankenversicherungsschutz im Zweiten und Dritten Buch
                       Sozialgesetzbuch ................................................................................. 76

    4.7     Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit .......................................................... 76

    4.8     Behörden, Verwaltung und Netzwerke ............................................................. 78

            4.8.1 Zusammenarbeit................................................................................... 78

            4.8.2 Datenaustausch ................................................................................... 81

    4.9     Finanzen .......................................................................................................... 83

            4.9.1 Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung ............ 83

            4.9.2 Aufwuchs Eingliederungstitel und Verwaltungskostenmittel im SGB II .. 83

5   Wissenschaft und Forschung ................................................................................ 85

6   Arbeit vor Ort........................................................................................................... 86

7   Fazit ......................................................................................................................... 94

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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:   Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus
             Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), TOP 25 Kreise oder
             kreisfreie Städte ........................................................................................23
Tabelle 2:   Integrationskurs-Teilnehmende aus der Europäischen Union nach Kursart
             (2020) .......................................................................................................48
Tabelle 3:   Berufssprachkurs - Teilnehmende aus der Europäischen Union und
             insgesamt nach Kursart (2020) .................................................................52
Tabelle 4:   Entwicklung der Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und des
             Gesamtbudgets für Eingliederung und Verwaltung im SGB II ...................84

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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zu- und Abwanderung sowie Wanderungssaldo von Unionsbürgerinnen
              und -bürgern in den Jahren 2011 bis 2020 ................................................16
Abbildung 2: Arbeitsmarktindikatoren nach Staatsangehörigkeit, April/Mai 2021 ...........17
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der Europäischen Union nach
              Staatsangehörigkeit, Januar 2015 bis Mai 2021 ........................................18
Abbildung 4: Beschäftigungsquote (sozialversicherungspflichtige und geringfügige
              Beschäftigung; Mai des jeweiligen Jahres) ................................................19
Abbildung 5: Zusammensetzung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus
              Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Mai 2021) .................................21
Abbildung 6: Neue Teilnahmeberechtigungen an Integrationskursen - nach Berechtigten
              aus einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den Jahren 2014
              bis 2020 (in % aller Teilnahmeberechtigten aus Mitgliedstaaten der
              Europäischen Union).................................................................................47
Abbildung 7: Gesamtzahl der neuen Kursteilnehmenden an Integrationskursen aus der
              Europäischen Union und insgesamt (2014 bis 2020) ................................48
Abbildung 8: Gesamtzahl der neuen Kursteilnehmenden an Berufssprachkursen aus der
              Europäischen Union und insgesamt (2016 bis 2020) ................................51
Abbildung 9: Zahl der Kursteilnehmenden an Berufssprachkursen aus den TOP 6
              Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ohne Deutschland) (2017 bis
              2020).........................................................................................................51
Abbildung 10: Neuanträge auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu
              Berufen nach Bundesrecht von Staatsangehörigen der Europäischen Union
              (ohne Deutsche), Rumänien und Bulgarien sowie Drittstaaten (2014 bis
              2020).........................................................................................................55
Abbildung 11: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge von Ausländerinnen und
              Ausländern (2014 bis 2019) ......................................................................58

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Abkürzungsverzeichnis

a. F. alte Fassung
Abs. Absatz
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AHK Auslandshandelskammer
Art. Artikel
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
AufenthG Aufenthaltsgesetz
AZR Ausländerzentralregister

BA Bundesagentur für Arbeit
BaE Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung
BAG W Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
BIP Bruttoinlandsprodukt
BIWAQ Bildung und Wirtschaft im Quartier
BOF Berufliche Orientierung für Zugewanderte
bspw. beispielsweise

DEÜV Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
DGB Deutscher Gewerkschaftsbund
DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammer
DIW Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung
DSGVO Datenschutz-Grundverordnung
DST Deutscher Städtetag
DTZ Deutsch-Test für Zuwanderinnen und Zuwanderer

EESSI Electronic Exchange of Social Security Information
EG Europäische Gemeinschaft, Erwägungsgrund
EHAP Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (engl. FEAD)
ELA European Labour Authority - Europäische Arbeitsbehörde
ELB erwerbsfähige Leistungsberechtigte
EOJD European Online Job Days
ESF Europäischer Sozialfonds
EStG Einkommensteuergesetz

                                                                                          Seite 7
EU Europäische Union
EU-2 Bulgarien und Rumänien
EU-8 Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn
EuGH Europäischer Gerichtshof
EU-GS Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer
EURES EURopean Employment Service

FAQ Frequently Asked Questions
FKS Finanzkontrolle Schwarzarbeit
FreizügigkeitsRL Freizügigkeitsrichtlinie

GER Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen
ggf. gegebenenfalls
GIPS Griechenland, Italien, Portugal, Spanien
GISS Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung

i. d. R. in der Regel
i. H .v. in Höhe von
i. V. m. in Verbindung mit
IMI Internal Market Information System
IQ Integration durch Qualifizierung
IT Informationstechnologie

JMD Jugendmigrationsdienste

KAUSA Koordinierungsstellen für Ausbildung und Migration
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KOK Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel

lit. Buchstabe

MBE Migrationsberatungen für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer
MHKBG Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Mio. Millionen
MobiPro-EU Programm "Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen
  aus Europa“
Mrd. Milliarden

NAP-I Nationaler Integrationsplan Integration

                                                                                                Seite 8
NCO Nationales Koordinierungsbüro
Nr. Nummer

rd. rund

S. Satz
SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch
SGB III Drittes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IV Viertes Buch Sozialgesetzbuch
SGB V Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
SGB XII Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch
SGB-II-Hilfequote Anteil von hilfebedürftigen Personen, die nach dem SGB II leistungsberechtigt sind, an
  einer bestimmten Bevölkerungsgruppe
sog. so genanntes
St-Ausschuss Staatssekretärsausschuss

TOP Tagesordnungspunkt

u. a. unter anderem

vgl. vergleiche
VO Verordnung
VWC Virtuelles Welcome Center

z. B. zum Beispiel
ZAV Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
ZSBA Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung

                                                                                                    Seite 9
Technische Vorbemerkung
Im Bericht sind an einigen Stellen Hyperlinks in blauer Schriftfarbe hinterlegt, unter denen
die entsprechenden weitergehenden Informationen (wie z. B. Internetseiten, statistische
Quellen, Gesetzestexte, Forschungsberichte und ähnliches) zu finden sind. In der PDF-
Version kann auf diese Hyperlinks für eine Weiterleitung geklickt werden. Um die
Lesbarkeit des Berichts in Papierform nicht zu beeinträchtigen, wurde auf eine detaillierte
Darstellung der Hyperlinks verzichtet.

Die Hyperlinks, sowie Abbildungen und Tabellen sind jeweils mit einem beschreibenden
Alternativtext bzw. einer Quickinfo ausgestattet, der die Barrierefreiheit des Berichts
erhöhen soll.

Abkürzungen werden, wo sie den Lesenden zur Verständlichkeit helfen können,
ergänzend eingeführt. Grundsätzlich werden aber, um die Barrierefreiheit zu erhöhen, alle
Begriffe ausgeschrieben. Nur dort, wo das Vorlesen der Abkürzung, bspw. bei „EU-GS“,
mit dem „laut“ Lesen der sehenden Lesenden einhergeht, wird eine Abkürzung
verwendet. Abkürzungen, die von Spracherkennungsprogrammen vollständig vorgelesen
werden, bspw. „u. a.“, werden immer verwendet.

                                                                                     Seite 10
Zusammenfassung
Die Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nach
Deutschland hat über die letzten 20 Jahre fast kontinuierlich zugenommen. Die
umfassende Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union macht dies möglich. Sie ist
eine der tragenden Grundfreiheiten und einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für seine
Bürgerinnen und Bürger.

Die Mobilität europäischer Arbeitskräfte hat sich auf dem deutschen Arbeitsmarkt
mehrheitlich positiv ausgewirkt. Nach wie vor bringt die Zuwanderung jedoch auch
Herausforderungen mit sich, die sich besonders bei der Integration der Zugewanderten in
den Arbeitsmarkt stellen. Damit verbunden sind auch Fragen der Einbeziehung in die
entsprechenden Förderstrukturen und Sozialleistungssysteme in Deutschland.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt mit diesem Tätigkeitsbericht für die
98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz eine aktualisierte und politikfeldübergreifende
Bestandsaufnahme zu den - den Bund betreffenden - Handlungsfeldern der Zuwanderung
aus der Europäischen Union vor. Der Tätigkeitsbericht gibt damit auch eine Antwort auf
die im Beschluss zu TOP 6.12 der 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz aufgezeigten
Handlungsbedarfe.

Nach dem einleitenden 1. Kapitel gibt Kapitel 2 zunächst einen Überblick über Zahlen und
Daten zu Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
in Deutschland. Dazu wird die Zuwanderung in wichtigen Kennziffern mit Statistiken zu
Zuwanderung insgesamt, zum Arbeitsmarkt, zur Aufenthaltsdauer und zur Qualifikation
der Zugewanderten dargestellt. Differenzierungen zu Beschäftigung, die Gründe für
Zuwanderung sowie regionale Disparitäten sind ebenfalls Gegenstand von Kapitel 2.

Der politische Diskurs zu Entwicklungen bzgl. europäischer Arbeitskräfte auf dem
deutschen Arbeitsmarkt seit dem Jahr 2012 sowie der bilaterale Dialog mit Bulgarien und
Rumänien werden in Kapitel 3 nachgezeichnet.

In Kapitel 4 werden Rechtsänderungen sowie Entwicklungen in der Umsetzung (bspw.
durch verstetigte Projekte oder neu geschaffene Institutionen) und die Zusammenarbeit
der Behörden in den Themenfeldern Arbeitsmarkt (einschließlich Grundsicherung),
Arbeitsrecht, Sprachförderung, Gesundheit und Wohnungslosigkeit umfassend
dargestellt. Die Abschnitte des Kapitels sind im Einzelnen wie folgt:

Abschnitt 4.1 adressiert den Arbeitsmarktzugang. Hier stehen Informationsangebote im
Allgemeinen und die Arbeitsweise der öffentlichen Arbeitsverwaltung in der Adressierung
von Unionsbürgerinnen und -bürgern im Fokus. Der Abschnitt greift auch die Diskussion

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einer verpflichtenden Arbeitsuchendmeldung von Unionsbürgerinnen und -bürgern bei der
Agentur für Arbeit auf.

Abschnitt 4.2 widmet sich Fragen von Arbeitsrecht und Arbeitsschutz. Es werden die
Neuerungen durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz sowie das neue Arbeitnehmer-
Entsendegesetz und das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und
Sozialleistungsmissbrauch in Bezug auf Unionsbürgerinnen und -bürger dargestellt.
Weiter wird zu Spezifika im Bereich der Saisonarbeit und zum Beratungsnetzwerk „Faire
Mobilität“ für Beschäftigte aus anderen europäischen Mitgliedstaaten ausgeführt.

Abschnitt 4.3 widmet sich den Entwicklungen im Bereich der allgemeinen und
berufsspezifischen Sprachförderung.

In Abschnitt 4.4 werden die verschiedenen Aspekte der Arbeitsmarktintegration von der
Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen über Berufsorientierung und
Förderung von Ausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung bis hin zum Portfolio an
arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zur Förderung des Wiedereinstiegs in den
Arbeitsmarkt beleuchtet. Programme wie „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) und
„Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ“ sowie der Europäische Hilfsfonds für die
am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) werden näher beschrieben.

Der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, zum Kindergeld und
anderen Sozialleistungen ist Gegenstand von Abschnitt 4.5. In diesem Abschnitt wird
auch die Forderung nach einem Leistungsausschluss geringfügig Beschäftigter oder von
Personen mit einer Erwerbstätigkeit von geringer Dauer diskutiert.

Abschnitt 4.6 widmet sich dem Zugang von Unionsbürgerinnen und -bürgern zur
deutschen Gesundheitsversorgung und Abschnitt 4.7 dem Thema Wohnungslosigkeit. In
Abschnitt 4.8 werden die Entwicklungen in Behörden und Verwaltung vor allem in Hinblick
auf ihre Zusammenarbeit aufgezeigt. Abschnitt 4.9 gibt einen Einblick in finanzielle
Entwicklungen.

Abschließend werden in Kapitel 5 aktuelle Projekte aus Wissenschaft und Forschung
aufgelistet und in Kapitel 6 wird ein Einblick in die Arbeit vor Ort gegeben.

Die Zusammenstellung verdeutlicht, dass in allen angesprochenen Themenfeldern
angekündigte Maßnahmen weiterverfolgt und neue Maßnahmen ergriffen wurden, deren
Wirkungen teilweise aber erst in einigen Jahren vollumfänglich beurteilt werden können.
Wichtig ist - und bleibt - die stetige Aufgabe und gemeinsame Verantwortung der Akteure
auf allen Ebenen der föderalen Struktur, die gesetzlichen Regelungen im Sinne der
Unionsbürgerinnen und -bürger umzusetzen.

                                                                                   Seite 12
1 Einleitung

Die Zuwanderung aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) nach
Deutschland hat über die letzten 20 Jahre fast kontinuierlich zugenommen. Die
umfassende Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union macht dies möglich. Sie ist
eine der tragenden Grundfreiheiten und einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für seine
Bürgerinnen und Bürger.

Bürgerinnen und Bürger aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen allein,
zu zweit oder mit ihren Familien nach Deutschland, um hier zu leben, zu lernen und - vor
allem - um hier zu arbeiten. Diese Mobilität europäischer Arbeitskräfte hat sich auf dem
deutschen Arbeitsmarkt mehrheitlich positiv ausgewirkt. Deutschland konnte als
wirtschaftsstarkes exportorientiertes Land, das gleichzeitig stark vom demografischen
Wandel betroffen ist, hiervon besonders profitieren. Insbesondere seit der vollständigen
Freizügigkeit für Bürgerinnen und Bürger aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, der
Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik und Ungarn (EU-8) sowie aus
Bulgarien und Rumänien (EU-2) zeigt sich in den verschiedensten Sektoren und in
unterschiedlichsten Qualifikationsniveaus ein starker Anstieg der Beschäftigung von
europäischen Arbeitskräften. Dieser konnte die demografiebedingten Rückgänge der
Erwerbsbevölkerung in den vergangenen Jahren ausgleichen.

Die Zuwanderung von Arbeitskräften aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union ist daher ein wesentlicher Faktor für den Wirtschaftsstandort und die
Fachkräftesicherung in Deutschland. In der Strategie der Bundesregierung zur
Fachkräftesicherung steht deshalb auch die europäische Säule gleichwertig neben der
nationalen Säule und der Zuwanderung aus Drittstaaten.

Neben Erfolgen bei der Integration und auf dem Arbeitsmarkt gab und gibt es
Herausforderungen und Probleme, mit denen sich die zugewanderten Menschen selbst,
die Gesellschaft und die staatlichen Institutionen konfrontiert sehen. Dies gilt maßgeblich
für die Städte und Gemeinden, in denen die Menschen ankommen und leben.

Zu den Kernherausforderungen gehört die Integration der Zugewanderten in den
Arbeitsmarkt. Damit verbunden sind auch Fragen der Einbeziehung in die
entsprechenden Förderstrukturen und Sozialleistungssysteme in Deutschland.

Probleme bestehen z. B. im Bereich der Information der Betroffenen hinsichtlich des
Arbeits- und Sozialrechts und beim Austausch mit den Behörden.
Integrationsschwierigkeiten entstehen insbesondere wegen mangelnder
Sprachkenntnisse und fehlender oder abweichender Berufsqualifikationen bzw. deren
fehlender Anerkennung am deutschen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus wird seitens der

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Kommunen auf andauernde Probleme durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse, durch
Ausbeutung von Arbeitskräften und (bandenmäßigen) Missbrauch von Sozialleistungen
sowie auf Defizite in den Bereichen Wohnen oder Gesundheit hingewiesen.

Die Bundesregierung hat diese Fragen auf vielen Politikfeldern aufgegriffen. Im Jahr 2014
hat ein Ausschuss zu „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme
der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ mit
Staatssekretärinnen und Staatssekretären aus elf Ressorts der Bundesregierung sowie
der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und dem Bundespresseamt die
entsprechenden Themen aufgearbeitet. In einem umfassenden Bericht wurde dargelegt,
wie die offenen Fragen und Probleme von Seiten des Bundes angegangen und welche
weiteren Aktivitäten geplant wurden. Viele Punkte wurden auf gesetzlicher Ebene, z. B. im
Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, oder in fortgeführten
und verstärkten Förderprogrammen aufgegriffen. Insbesondere wurden aber auch vor Ort
neue Wege der Zusammenarbeit bei der Integration entwickelt oder verstetigt.

Aus Sicht der Länder und der Städte und Gemeinden besteht jedoch weiterer
Handlungsbedarf. In dem Beschluss zu TOP 6.12 „Schutz eingewanderter
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf dem Arbeitsmarkt sicherstellen“ der 97. Arbeits-
und Sozialministerkonferenz forderten die Ministerinnen und Minister sowie die
Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder den Bund auf, „Strategien
für die Steigerung der Erwerbschancen unter fairen Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte
aus den anderen EU-Ländern zu entwickeln“.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legt mit diesem Tätigkeitsbericht für die
98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz eine aktualisierte und politikfeldübergreifende
Bestandsaufnahme zu den - den Bund betreffenden - Handlungsfeldern der Zuwanderung
aus der Europäischen Union vor. Der Bericht stellt die vielfältigen gesetzlichen
Maßnahmen und politischen Aktivitäten des Bundes in den vergangenen Jahren sowie
den aktuellen Sachstand dar. Er dient damit als Grundlage für die Diskussion des Themas
auf der 98. Arbeits- und Sozialministerkonferenz.

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2 Arbeitskräfte aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
  Union auf dem deutschen Arbeitsmarkt

Die folgenden Abschnitte sollen zunächst einen Überblick über Zahlen und Daten zu
Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in
Deutschland geben (sog. Unionsbürgerinnen und -bürger). Abschnitt 2.1 stellt die
Zuwanderung in wichtigen Kennziffern mit Statistiken zu Zuwanderung insgesamt, zum
Arbeitsmarkt, zur Aufenthaltsdauer und zur Qualifikation der Zugewanderten dar.
Abschnitt 2.2 differenziert in Bezug auf die Beschäftigung und die Gründe für die
Zuwanderung. Regionale Disparitäten sind Gegenstand von Abschnitt 2.3.

2.1   Zuwanderung in wichtigen Kennziffern

Deutschland ist mit 4,9 Mio. hier lebenden Bürgerinnen und Bürgern aus Mitgliedstaaten
der Europäischen Union das größte Zuwanderungsland in der Europäischen Union
(3,7 Mio. im erwerbsfähigen Alter zwischen 20 und 64 Jahren laut Statistischem
Bundesamt). Derzeit geht rund die Hälfte der jährlichen Zuwanderung auf
Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union zurück. Deutschland
hat in den letzten Jahren wie kaum ein anderes europäisches Land von der
Arbeitnehmerfreizügigkeit der Europäischen Union profitiert; die Arbeitskräftenachfrage
wurde zu einem überwiegenden Teil durch Zuwanderung aus der Europäischen Union
bedient. Das hat den Wirtschaftsstandort Deutschland belebt, den Wohlstand gesteigert
und die Sozialversicherungssysteme stabilisiert. Laut einer Studie des Deutschen Instituts
für Wirtschaftsforschung (DIW) hätte das jährliche BIP-Wachstum in Deutschland ohne
Zuwanderung aus der Europäischen Union zwischen 2011 und 2016 um durchschnittlich
0,2 Prozentpunkte niedriger gelegen (DIW Wochenbericht 44 / 2018).

                                                                                    Seite 15
Abbildung 1: Zu- und Abwanderung sowie Wanderungssaldo von Unionsbürgerinnen
             und -bürgern in den Jahren 2011 bis 2020

 800.000
 700.000
 600.000
 500.000
 400.000
 300.000
 200.000
 100.000
        0
             2011     2012     2013     2014     2015     2016     2017     2018      2019   2020

                             Zuwanderung            Abwanderung              Saldo

Quelle: BAMF-Freizügigkeitsmonitoring/Ausländerzentralregister, eigene Darstellung.

Die Integration der Arbeitskräfte aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den
deutschen Arbeitsmarkt ist überwiegend erfolgreich. Nach Daten der Statistik der
Bundesagentur für Arbeit liegt die Beschäftigungsquote bei 58,8 % (Mai 2021, vgl.
Abbildung 2) und damit zwar unter der Beschäftigungsquote Deutscher (68,8 %), aber
über der Beschäftigungsquote der Personen aus Drittstaaten (48,1 %). [Anm.:
Beschäftigungsquote für Ausländerinnen und Ausländer inkl. ausschließlich geringfügig
Beschäftigter wird bezogen auf die ausländische Bevölkerung nach dem
Ausländerzentralregister mit periodengleicher Bezugsgröße; Beschäftigungsquote für
Deutsche auf Basis der Bevölkerungsfortschreibung mit fixierter Bezugsgröße, vorläufig
und hochgerechnet.]

Arbeitslosigkeit und Sozialleistungsbezug treten häufiger auf als in der
Gesamtbevölkerung. So liegt die Arbeitslosenquote bei 9,4 % gegenüber 5,6 % in der
Gesamtbevölkerung, die SGB-II-Hilfequote, d.h. der Anteil an Personen der
entsprechenden Bevölkerungsgruppe, die hilfebedürftig und nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) leistungsberechtigt sind, liegt bei 10,1 % gegenüber 6,1 %
(April 2021) in der Gesamtbevölkerung. Die Arbeitslosenquote der Unionsbürgerinnen und
-bürger in Deutschland ist auch während der COVID-19-Pandemie nur mäßig gestiegen.
Der Anstieg von März 2020 zum bisherigen Höchstwert im Februar 2021
(+2,6 Prozentpunkte) liegt über dem der Deutschen (+1,2 Prozentpunkte) und unterhalb
des Anstiegs bei Personen aus Drittstaaten (+3,0 Prozentpunkte).

                                                                                               Seite 16
Abbildung 2: Arbeitsmarktindikatoren nach Staatsangehörigkeit, April/Mai 2021

 Drittstaaten

  EU-Staaten

    Deutsche

                0%    10 %         20 %    30 %     40 %    50 %     60 %      70 %     80 %

         SGBII-Quote (April '21)      Alo-Quote (Mai '21)   Beschäftigungsquote (Mai '21)

Anm.: SGB II-Quote = SGB II-Hilfequote - siehe Abkürzungsverzeichnis; Alo-Quote = Arbeitslosenquote.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung.

Ein Teil der Zuwanderung ist beschränkt auf eine Aufenthaltsdauer von wenigen
Monaten. So weist das Ausländerzentralregister (AZR) für das Jahr 2019 zwar eine
Zuwanderung von rund 600.000 Unionsbürgerinnen und -bürgern mit einem Aufenthalt
von mehr als 90 Tagen aus. Die Migrationsstatistik der Europäischen Union, die
Zuwanderungen erst ab einer Mindestaufenthaltsdauer von einem Jahr zählt, geht jedoch
von nur 345.000 Zuwanderinnen und Zuwanderern im Jahr 2019 aus. Es wird in der
Betrachtung der Differenz zwischen den beiden Zahlen deutlich, dass ein Teil der
jährlichen Zuwanderung nur kurzzeitiger Natur ist, sich also auf wenige Monate
beschränkt.

Die statistische Abbildung kurzzeitiger Aufenthalte ist lückenhaft. Die vielfach möglichen
Aufenthaltsgründe sind bei kurzzeitigem Aufenthalt ohne Registrierung in den
Meldebehörden nicht nachvollziehbar. Bezogen auf den Arbeitsmarkt dürfte es sich häufig
um kurze Beschäftigungen auf niedrigem Anforderungsniveau handeln, häufig auch
einhergehend mit geringem Entgelt (z. B. ausländische Saisonarbeitskräfte,
Gastronomie). Viele der Kurzzeitmigranten kommen aus Osteuropa.

Der größere Teil der Zuwanderung findet jedoch mit der Intention eines mittellangen
oder dauerhaften Aufenthalts statt.

Beim Qualifikationsniveau der Zugewanderten zeigt sich ein gemischtes Bild. Laut dem
Jährlichen Bericht zur innereuropäischen Mobilität von Arbeitskräften der Europäischen
Kommission (Annual report on intra-EU labour mobility 2020, Seite 183) waren im Jahr
2019 26 % der zugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürger (Alter 20-64 Jahre) in
Deutschland hochqualifiziert (ISCED Level 5 bis 8, i. d. R. Hochschulabschluss), das liegt

                                                                                               Seite 17
unter dem Schnitt der Zugewanderten in der Europäischen Union (37 %) und unter dem
Schnitt anderer bedeutender innereuropäischer Zuwanderungsländer. Der Anteil der
Unionsbürgerinnen und -bürger in Deutschland mit mittlerer Qualifizierung (ISCED Level 3
und 4) war dagegen leicht überdurchschnittlich (46 % vs. EU 41 %), der Anteil
niedrigqualifizierter (ISCED Level 0 bis 2) Unionsbürgerinnen und -bürger wiederum
überdurchschnittlich (28 % vs. EU 22 %).

2.2     Betrachtung nach weiteren Personengruppen

Seit dem Jahr 2010 wuchs die Beschäftigung von Arbeitskräften aus der Europäischen
Union um 1,5 Mio.; mit 1,2 Mio. Menschen geht dieser Anstieg größtenteils auf
Staatsangehörige aus Ländern der Osterweiterung der Europäischen Union zurück.
Insbesondere die Zahl der Beschäftigten aus Rumänien stieg stark an (von 40.000 im Mai
2010 auf knapp 440.000 im Mai 2021), ebenso stieg die Zahl der Beschäftigten aus Polen
deutlich (von 100.000 auf 460.000). Derzeit sinkt die jährliche Beschäftigungszunahme
wieder, die größten Zuwächse wurden in den Jahren 2014 bis 2018 erreicht (vgl.
Abbildung 3).

Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der Europäischen Union nach
             Staatsangehörigkeit, Januar 2015 bis Mai 2021

600.000

500.000

400.000

300.000

200.000

100.000

        -
            2015      2016         2017          2018          2019          2020         2021
                   Bulgarien                                    Rumänien
                   Polen                                        GIPS-Staaten
                   EU-Osterw. ohne PL, RO, BG                   Sonstige EU-Staaten

Anm.:   EU-Osterw. = Osterweiterung der Europäischen Union; PL = Polen; RO = Rumänien; BG = Bulgarien;
        GIPS = Griechenland, Italien, Portugal und Spanien.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung.

                                                                                            Seite 18
Die Integration in Arbeit verlief vielfach unproblematisch, die Beschäftigungsquoten von
Bulgaren, Rumänen und Polen stiegen - ausgehend von einem niedrigen Niveau - im
vergangenen Jahrzehnt merklich an (vgl. Abbildung 4).

Abbildung 4: Beschäftigungsquote (sozialversicherungspflichtige und geringfügige
             Beschäftigung; Mai des jeweiligen Jahres)

 80 %
 70 %
 60 %
 50 %
 40 %
 30 %
 20 %
 10 %
  0%

                             2012      2015     2019      2020        2021 (jew. Mai)

Anm.: GIPS = Griechenland, Italien, Portugal und Spanien.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung.

Mit rd. 40 % wird „Arbeit“ in einer Umfrage des European Union Labour Force Survey von
Unionsbürgerinnen und -bürgern als häufigster Grund für die Migration nach
Deutschland angegeben. „Arbeit“ ist wiederum differenziert nach der Suche nach
abhängiger Beschäftigung, der Ausübung einer Selbständigkeit oder nach EU-
Entsenderichtlinie entsandter Personen nach Deutschland. „Familiäre Gründe“ sind mit rd.
30 % das zweithäufigste Motiv für Unionsbürgerinnen und -bürger, nach Deutschland zu
migrieren.

Die Beschäftigten aus den Ländern der Osterweiterung der Europäischen Union
unterscheiden sich in der Entlohnung vom Bevölkerungsschnitt. So liegt ihr Verdienst im
Vergleich zu den mittleren Verdiensten der anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
noch recht niedrig. Ihr Medianlohn (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Vollzeit,
Stichtag 31.12.2019) liegt mit 2.260 Euro nur bei rd. 67 % des Medianlohns der
Gesamtbevölkerung (3.400 Euro). Das relativiert sich, wenn man die Faktoren Alter und
Berufserfahrung einbezieht. Eine wichtige Rolle zur Erklärung der Entgeltunterschiede
spielen außerdem das Qualifikationsniveau und der Wirtschaftszweig. So sind die
Beschäftigten aus osteuropäischen Mitgliedstaaten überdurchschnittlich häufig als
Helferin oder Helfer tätig, haben keine oder keine verwertbare Berufsausbildung

                                                                                        Seite 19
abgeschlossen bzw. kein Studium. Sie sind zudem oft in Branchen tätig, die eine
geringere Entlohnung bieten (bspw. Gastgewerbe, Leiharbeit). Die Verdienste der
Unionsbürgerinnen und -bürger entsprechen eher denen von deutschen
Berufsanfängerinnen und -anfängern mit ähnlichem Qualifikationsniveau. Mit
zunehmender Aufenthaltsdauer dürften sowohl die Beschäftigungsquoten als auch die
Verdienste steigen.

Schaut man auf die andere wichtige Gruppe der Zugewanderten - diejenigen aus den sog.
GIPS-Staaten (Griechenland, Italien, Portugal, Spanien) - ist ein weitaus geringeres
Gefälle bei den Löhnen auffällig. So verdienen Beschäftigte aus den GIPS-Staaten
typischerweise nah am Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Hier machen sich die
teilweise deutlich längere Aufenthaltsdauer, die bessere Qualifikation und die
ausgeglichenere Branchenverteilung bemerkbar. Die Zuwanderung aus den GIPS-
Staaten schwächt sich seit dem Jahr 2015 ab; im Mai 2021 waren rd. 560.000 Personen
aus den GIPS-Staaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Quote der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 53,9 %, Beschäftigungsquote insgesamt
58,6 %).

Abseits der Staaten der Osterweiterung der Europäischen Union und der GIPS-Staaten
entfallen auf die verbleibenden immerhin elf Mitgliedstaaten der Europäischen Union nur
10 % aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse (vgl. Abbildung 5).

                                                                                  Seite 20
Abbildung 5: Zusammensetzung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus
             Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Mai 2021)

                                                    Bulgarien
                                     Sonstige EU-      7%
                                       Staaten
                                         10%

                               EU-                              Rumänien
                         Osterweiterung                           19%
                        (ohne PL, RO, BG)
                              20%

                                                                  Polen
                                                                   20%
                               GIPS-Staaten
                                   24%

Anm.: PL = Polen; RO = Rumänien; BG = Bulgarien; GIPS = Griechenland, Italien, Portugal und Spanien.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, eigene Darstellung.

Wichtige Kategorien der Verortung auf dem Arbeitsmarkt und ggf. vorhandener
Unterstützungsbedarfe bei zugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern sind u. a.
Alter, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Sprachkenntnisse und Sprachlernbereitschaft,
Herkunftsland und -region. Bei Beschäftigten sind zusätzlich Art und Anforderungsniveau
der ausgeübten Tätigkeit und Branchenzugehörigkeit relevant. Die Zugehörigkeit zu
ethnischen Gruppen wird aus Gründen der Diskriminierungsvermeidung statistisch nicht
erfasst. All diese Merkmale müssen darüber hinaus in Zusammenhang mit der lokalen
Situation am Arbeitsmarkt (Branchen, Berufe, Arbeitslosenquote, Wirtschaftswachstum
etc.) betrachtet werden.

Bei der Bewertung persönlicher Integrationsbedarfe, aber auch der Bereitschaft z. B. an
berufsbegleitenden Sprachkursen teilzunehmen, ist zudem zwischen hochmobilen
Personen mit einer kurzzeitigen Aufenthaltsdauer von wenigen Monaten und jenen mit
mittel- bis langfristigem Aufenthalt und Aufenthaltswunsch in Deutschland zu
unterscheiden.

                                                                                             Seite 21
Grundsätzlich handelt es sich bei zugewanderten Arbeitskräften aus der Europäischen
Union um eine äußerst heterogene Gruppe, deren Lebens- und Bedarfslagen - wie auch
jene der einheimischen Bevölkerung - individuell stark variieren.

2.3   Regionale Disparitäten

Zugewanderte Unionsbürgerinnen und -bürger wie auch Ausländerinnen und Ausländer
generell leben anteilmäßig eher in den westdeutschen Bundesländern und dort in
großstädtisch geprägten Regionen. Insbesondere die - in der ursprünglichen Debatte (vgl.
Kapitel 3) im Fokus stehenden - aus Rumänien und Bulgarien (EU2) Zugewanderten
leben - mit Blick auf spezifische soziale Problemlagen auf kommunaler Ebene - räumlich
ungleich verteilt. 54 % der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) aus Rumänien und Bulgarien leben in nur 25
Kreisen oder kreisfreien Städten, in denen 34 % der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten Deutschlands leben. Die Zugewanderten aus Rumänien und
Bulgarien sind unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten dieser Städte also
überrepräsentiert, haben aber nur in Offenbach einen Anteil von mehr als 10 % an allen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (vgl. Tabelle 1).

Die gehäufte Ansiedelung in nur wenigen Regionen Deutschlands ist auch bei
Geflüchteten sichtbar und sowohl sozio-ökonomisch als auch anthropologisch erklärbar.
Sozioökonomische Strategien wie das Teilen von Informationen und Ressourcen
(gemeinsame Unterkunft, geteilte Einkommensmodelle, gleiche Branche, gleicher
Arbeitgeber) sprechen einerseits dafür. Andererseits fühlt man sich in der Fremde
innerhalb der eigenen kulturellen Gruppe wohler.

Zudem vertreten Expertinnen und Experten die Meinung, dass potenzielle
Zuwandererinnen und Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien in vielen Fällen nicht
individuell unabhängig entscheiden, wo sie sich in Deutschland ansiedeln. Vielmehr
würde dies durch Anwerbeunternehmen vorgegeben.

                                                                                    Seite 22
Tabelle 1: Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) aus Mitgliedstaaten
           der Europäischen Union (EU), TOP 25 Kreise oder kreisfreie Städte

                                                              dar.                            Anteil an allen ELB in %
   Kreis oder kreisfreie Stadt                    ELB                          dar.
                                                                 EU                             EU              EU2
                                                                               EU2
Deutschland                                       3.889.188          307.374    109.597               7,9                 2,8
Berlin, Stadt                                      349.714            34.585     13.896               9,9                 4,0
Duisburg, Stadt                                     49.985             6.441          4.335          12,9                 8,7
Köln, Stadt                                         84.515             9.414          3.623          11,1                 4,3
Frankfurt am Main, Stadt                            48.202             8.244          3.195          17,1                 6,6
Hamburg, Freie und Hansestadt                      132.391            10.424          3.177           7,9                 2,4
Gelsenkirchen, Stadt                                34.620             4.235          2.754          12,2                 8,0
Region Hannover                                     80.327             7.343          2.489           9,1                 3,1
Dortmund, Stadt                                     59.554             6.539          2.308          11,0                 3,9
München, Landeshauptstadt                           51.296             7.889          2.034          15,4                 4,0
Bremen, Stadt                                       55.567             3.903          1.995           7,0                 3,6
Essen, Stadt                                        61.462             5.071          1.818           8,2                 3,0
Mannheim, Stadt                                     20.290             3.816          1.728          18,8                 8,5
Hagen, Stadt                                        17.919             3.309          1.669          18,5                 9,3
Nürnberg, Stadt                                     28.544             4.441          1.577          15,6                 5,5
Wiesbaden, Landeshauptstadt                         20.714             2.942          1.354          14,2                 6,5
Ludw igshafen am Rhein, Stadt                       14.146             2.572          1.345          18,2                 9,5
Kassel, Stadt                                       16.517             1.839          1.287          11,1                 7,8
Offenbach am Main, Stadt                            10.690             2.973          1.285          27,8                12,0
Regionalverband Saarbrücken                         30.200             2.832          1.262           9,4                 4,2
Recklinghausen, Kreis                               49.741             2.901          1.215           5,8                 2,4
Rhein-Erft-Kreis                                    23.033             2.618          1.192          11,4                 5,2
Mönchengladbach, Stadt                              24.543             2.520           907           10,3                 3,7
Krefeld, Stadt                                      19.866             2.353           853           11,8                 4,3
Mettmann, Kreis                                     25.892             2.656           849           10,3                 3,3
Kiel, Landeshauptstadt                              22.762             1.495           835            6,6                 3,7
Jahresdurchschnitt 2020, Datenst and April 2021

Anm.: EU2 = Bulgarien und Rumänien
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

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3 Politischer Diskurs zu Entwicklungen bzgl. europäischer
  Arbeitskräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt seit dem
  Jahr 2012

3.1   Innerdeutsche Diskussionsprozesse

Auf Initiative der Städte Dortmund und Duisburg hatte der Deutsche Städtetag (DST) im
Sommer 2012 eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedsstädten eingerichtet, die von
Armutszuwanderung aus Rumänien und Bulgarien besonders betroffen waren. Ergebnis
der Arbeitsgruppe war, dass der Deutsche Städtetag und die beteiligten Städte in einem
Positionspapier feststellten, dass es viele gut integrierte Menschen aus Rumänien und
Bulgarien in den Städten gebe, sich aber nach Erfahrungen der Städte vor allem
Schwierigkeiten in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung sowie Wohnen zeigten
(DST-Positionspapier-2013).

Daraufhin tagte im Jahr 2013 eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft mit dem Titel
„Armutswanderung aus Osteuropa“, die Forderungen des Deutschen Städtetags aus dem
genannten Positionspapier aufgriff. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft legte im
Oktober 2013 unter Federführung der Stadt Hamburg ihren Abschlussbericht vor
(Abschlussbericht-der-BLAG-Armutszuwanderung). Der Abschlussbericht richtete sich an
die Arbeits- und Sozialministerkonferenz und wurde dort im Herbst 2013 beraten.

Am 8. Januar 2014 wurde ein Staatssekretärsausschuss (St-Ausschuss) auf
Bundesebene per Kabinettbeschluss eingerichtet, an dem insgesamt elf Ministerien sowie
die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration und das Bundespresseamt
beteiligt waren. Er befasste sich mit „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der
Inanspruchnahme der sozialen Sicherungssysteme durch Angehörige der EU-
Mitgliedstaaten“ und legte die Arbeitsergebnisse in einem Zwischenbericht im März 2014
(Zwischenbericht-2014) und in einem Abschlussbericht im August 2014
(Abschlussbericht-St-Ausschuss-2014) vor. Der Abschlussbericht enthielt eine
umfangreiche Bestandsaufnahme der Daten-, Fakten- und Rechtslage zur Zuwanderung
von Unionsbürgerinnen und -bürgern nach Deutschland. Auf dieser Grundlage wurden
Handlungsempfehlungen gegeben, wie ein Missbrauch des Freizügigkeitsrechts
verhindert werden könnte. Zudem enthielt der Bericht weitere Vorschläge zur
Unterstützung der Städte und Gemeinden, die besonders von Zuwanderung aus den
Mitgliedstaaten der Europäischen Union betroffen waren.

In den folgenden drei Jahren wurde das Thema „Zuwanderung aus Europa“ durch die
massive Fluchtmigration aus Drittstaaten und die damit einhergehenden

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Herausforderungen in Deutschland von der politischen Tagesordnung weitgehend
verdrängt.

Ende des Jahres 2018 griff der Deutsche Städtetag das Thema „Zuwanderung aus
Südosteuropa“ in einem Beschluss seines Hauptausschusses wieder auf, in dem er an
die Europäische Union, den Bund und die Länder appellierte, sich stärker als bisher der
Problematik anzunehmen (Beschluss-DST-Hauptausschuss-2018).

Nach einem Gespräch im Januar 2019 zwischen dem Deutschen Städtetag und der
Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, lud das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales zusammen mit dem Deutschen Städtetag im April 2019 zu einem
„Workshop zu integrations-, sozial- und arbeitspolitischen Folgerungen aus der
Zuwanderung aus Südosteuropa“ in Berlin ein. Vertreterinnen und Vertreter aus
verschiedenen Bundesministerien und Ländern waren dabei anwesend. Für die
Fachthemen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales schloss sich daran ein
Fachdialog auf Arbeitsebene mit dem Deutschen Städtetag und Vertreterinnen und
Vertretern der Städte Dortmund, Köln und Hamburg an. In diesem Dialog wurden die vom
Deutschen Städtetag und den Städten vorgetragenen Themen und Anliegen diskutiert
und zum weit überwiegenden Teil abschließend bearbeitet. Zu der Frage, wie die
Integration auf dem Arbeitsmarkt durch das Zusammenwirken der verantwortlichen
Akteure vor Ort besser gestaltet werden kann, sind das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales und der Deutsche Städtetag weiter im Gespräch.

Parallel nahm die Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Thematik in ihren Beschlüssen
bei der 96. (2019) und 97. (2020) Arbeits- und Sozialministerkonferenz wieder auf. Die
Beschlüsse aus dem Jahr 2019 zu TOP 6.14 „Zuwanderung aus Südosteuropa - Bilanz
bisheriger Initiativen und weiteres Vorgehen“ und TOP 6.15 „Arbeitsmarktintegration von
Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern verbessern“ finden sich zusammengefasst in
ähnlichem Wortlaut im Beschluss aus dem Jahr 2020 zu TOP 6.12 „Schutz
eingewanderter Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf dem Arbeitsmarkt sicherstellen“
wieder. Darin fordern die Ministerinnen und Minister sowie die Senatorinnen und
Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder den Bund auf, „Strategien für die Steigerung
der Erwerbschancen unter fairen Arbeitsbedingungen für Arbeitskräfte aus den anderen
EU-Ländern zu entwickeln“.

3.2   Dialog mit Bulgarien und Rumänien

Die bilaterale Zusammenarbeit mit Rumänien und Bulgarien hat sich im Jahr 2020 und im
Kontext der COVID-19-Pandemie und ihrer Auswirkungen im Bereich des Arbeitsschutzes
für Saison- und mobile Arbeitskräfte erheblich intensiviert.

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet bilateral mit dem rumänischen
Arbeitsministerium zusammen, um die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- insbesondere in der Fleischindustrie und in der Saisonarbeit - zu verbessern.

Hierfür wurde im Juli 2020 ein Arbeitsprogramm mit Rumänien unterzeichnet, das in
seinem Kern die Schwerpunkte Sozialschutz, bessere Information der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer sowie Arbeitsrecht und Arbeitsschutz vorsieht.

Mit Bulgarien ist auf Basis einer seit dem Jahr 2012 bestehenden „Gemeinsamen
Absichtserklärung zur Zusammenarbeit“ ein vergleichbares bilaterales Arbeitsprogramm
Ende des Jahres 2020 vereinbart worden, welches auch die Themen „Pflege“ und
„Menschenhandel“ aufgreift.

Zu den genannten Themen findet ein regelmäßiger Austausch auf Fachebene statt, in
welchem wechselseitig die für mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschlägigen
Regelungen und nützlichen Informationen vorgestellt und erläutert werden. Dabei finden
auch Erfahrungen aus der Praxis Berücksichtigung. Zu den Themenschwerpunkten
„Verbesserung des Informationszugangs für mobile Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer“ und „Bekämpfung von Menschenhandel“ sind gesonderte Arbeitsgruppen
und Workshops eingerichtet worden, in denen konkrete gemeinsame Projekte zur
Verbesserung der Situation von mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
angestrebt werden. Für die Umsetzung dieser Arbeitsprogramme auf Fachebene ist die
im Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2020 geschaffene Einheit
„Sonderbeauftragter für die Beziehungen zu Südosteuropa“ zuständig.

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4 Rechtsänderungen, Projekte, Institutionen seit August 2014
  und Ergebnisse der Umsetzung

4.1   Arbeitsmarktzugang

Seit dem 1. Juli 2015 haben alle Unionsbürgerinnen und -bürger uneingeschränkt Zugang
zum Arbeitsmarkt in Deutschland, nachdem auch die Beschränkungen für das jüngste
Beitrittsland, Kroatien, aufgehoben wurden. Ausführliche Informationen zum
Freizügigkeitsrecht und im Besonderen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit finden sich schon
im Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses von Januar 2014 (vgl.
Abschnitt 3.1). Aus rechtlicher Perspektive besteht daher beim Arbeitsmarktzugang kein
Handlungsbedarf mehr zur Umsetzung der Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Die 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz zeigt sich im Beschluss zu TOP 6.12 besorgt
über die „Defizite in der Umsetzung der EU-Freizügigkeitsrechte insbesondere in Bezug
auf den Zugang zu Beschäftigung und die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen“.

Einer Beschäftigung in Deutschland nachzugehen, ist das Ziel der meisten zuwandernden
und zugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürger. Eine Beschäftigung zu finden, hängt
jedoch von vielen Faktoren ab. Neben den rechtlichen Voraussetzungen ist es für die
Betroffenen entscheidend, wie sie an Informationen bzgl. ihrer Rechte und Pflichten
gelangen, wie sie in Kontakt mit Institutionen kommen und ob und v. a. wie sie Beratung
und Unterstützung bei der Arbeitsuche erhalten. Eine Bilanz der institutionellen
Verbesserungen hierzu in den vergangenen Jahren enthält das folgende Kapitel.

Die 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz fordert im Beschluss zu TOP 6.12, gezielte
Informationskampagnen zu starten und Beratungskapazitäten auszuweiten. Zudem
müssten die Prozesse zur interkulturellen Öffnung fortgesetzt werden. Bei den
Informationswegen, die sich neu zuwandernden aber auch schon länger in Deutschland
lebenden Unionsbürgerinnen und -bürgern bieten, gab es in den letzten Jahren
verschiedenste Aktivitäten.

Abschnitt 4.1.1 beschreibt u. a. die Entwicklung der Fachkräftegewinnung im Rahmen von
EURES (= EURopean Employment Service) und mit Hilfe von „Make-it-in-Germany“. Mit
der Schaffung der „Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer“ wurde im Jahr 2016 auch
institutionell auf Bundesebene eine Antwort auf die verschiedenen Herausforderungen für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am deutschen Arbeitsmarkt und ein Anschub für die
Umsetzung vor Ort gegeben.

Abschnitt 4.1.2 beschreibt die Arbeitsweise der öffentlichen Arbeitsverwaltung in der
Adressierung von Unionsbürgerinnen und -bürgern. Die interkulturelle Kompetenz der

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird dazu kontinuierlich verbessert. Information und
Beratung in der Muttersprache der Arbeitsuchenden kann zudem einen wichtigen Beitrag
leisten.

Der Deutsche Städtetag hat insbesondere mit Blick auf einen stringenteren
Integrationsprozess eine verpflichtende Arbeitsuchendmeldung von Unionsbürgerinnen
und -bürgern bei der Agentur für Arbeit gefordert. Aus welchen Gründen eine solche
Meldung rechtlich nicht zulässig ist, wird in Abschnitt 4.1.3 ausführlich dargelegt.

4.1.1      Übergeordnete Informationsangebote für an Zuwanderung Interessierte und
           Zugewanderte

Die arbeitsmarktbezogene Ansprache und Begleitung von Personen mit
Zuwanderungsgeschichte mit für sie relevanten Arbeitsmarktinformationen ist für eine
schnelle und qualifikationsadäquate Integration in den Arbeitsmarkt zunehmend wichtig,
so auch für Unionsbürgerinnen und -bürger.

Präventiv sinnvoll ist eine Information zuwanderungsinteressierter Unionsbürgerinnen und
-bürger über den Zugang zum Arbeitsmarkt, Mindestarbeitsbedingungen und
Arbeitnehmerrechte in Deutschland bereits in ihrem Herkunftsland. Hierbei muss
berücksichtigt werden, wie in Abstimmung mit den staatlichen und zivilgesellschaftlichen
Institutionen der Herkunftsländer Vereinbarungen zu erreichen sind. Ein Beispiel dafür ist
der Dialog mit Bulgarien und Rumänien, der in Abschnitt 3.2 beschrieben wurde.

Für an Zuwanderung interessierte Unionsbürgerinnen und -bürger

Innerhalb der Europäischen Union bietet das seit dem Jahr 1994 bestehende Netzwerk
der European Employment Services (EURES) Strukturen zur Beratung und Vermittlung
von Unionsbürgerinnen und -bürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten
möchten. EURES besteht aus den öffentlichen Arbeitsmarktservices sowie weiteren
einschlägigen, akkreditierten Akteuren des Arbeitsmarktes in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union. Zu den Dienstleistungen gehören die Information, Beratung und
Vermittlung von europäischen Arbeitsuchenden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
sowie Unternehmen. Die offizielle Internetseite https://ec.europa.eu/eures informiert
ausführlich in 26 Sprachen u. a. zu Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie den
Beschäftigungsmöglichkeiten und Bewerbungsmodalitäten in Deutschland. Bisher sind die
Informationen auf der von der Europäischen Kommission verantworteten Internetseite
allerdings noch nicht vollständig in allen Sprachen vorhanden. Es finden jedoch laufend
neue Übersetzungen, z. B. für Saisonkräfte, statt.

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