Tax insight Liegenschaften im Privatvermögen: Steuerliche Optimierung der Unterhaltskosten - Falck & Cie. AG

Die Seite wird erstellt Thorben-Hendrik Holz
 
WEITER LESEN
Tax insight Liegenschaften im Privatvermögen: Steuerliche Optimierung der Unterhaltskosten - Falck & Cie. AG
STEUERN

tax insight                                         November
                                                    2019

Ihr Fachmagazin für Immobilien, Treuhand und Firmenentwicklung

Liegenschaften im Privatvermögen:
Steuerliche Optimierung der Unterhaltskosten
Tax insight Liegenschaften im Privatvermögen: Steuerliche Optimierung der Unterhaltskosten - Falck & Cie. AG
tax insight
    Mit einer guten, vorausschauenden Planung der          Selbstverständlich darf eine Aufteilung der Arbei-
    Liegenschaftsunterhaltskosten kann über den Lauf       ten nicht zu einer substantiellen Verteuerung der
    der Jahre eine beträchtliche Steuerersparnis er­       Renovationsprojekte führen – ansonsten sind diese
    wirkt werden. Liegenschaftseigentümer sind daher       der möglichen Steuerersparnis entgegenzusetzen,
    gut beraten, sich für die Liegenschaftsunterhalts­     um beurteilen zu können, ob sich die Arbeitsaus-
    kosten eine «Steuerstrategie» zurechtzulegen.          führung in Etappen letztlich überhaupt lohnt.
    In diese Strategie sind sowohl die periodischen,
    ordentlichen und betragsmässig eher kleineren
    Unterhaltskosten als auch die umfassenderen und          Beispiel
    betragsmässig deutlich höheren Renovations­              Bei einer 40-jährigen, in der Stadt Luzern
    kosten einzubeziehen. Die nachfolgenden Aus­             gelegenen Liegenschaft sollen sowohl die
    führungen sprechen Grundstückeigentümer an,              Heizung als auch die Küche renoviert werden.
    die ihre Liegenschaften im Privatvermögen halten.        Es empfiehlt sich, im Jahr 2019 als Erstes die
    Für eine Strategieplanung von Liegenschaften im          Heizung zu sanieren. Beim Umstieg auf eine
    Geschäftsvermögen sind nebst den nachfolgen­             Technik mit erneuerbarer Energie profitieren
    den Ausführungen noch weitere bzw. teils andere          die Liegenschaftseigentümer womöglich noch
    Überlegungen anzustellen.                                vom aktuellen Förderprogramm mit dem ent-
                                                             sprechenden Förderbeitrag. Die Küche wird
                                                             dann Anfangs 2020 renoviert.
    Effektive oder pauschale Liegenschafts­
    unterhaltskosten
                                                           Werden gar ein Rückbau mit anschliessendem
     Besitzer von Liegenschaften haben für die Geltend-    Ersatzneubau oder aber energiesparende Investi-
     machung der Liegenschaftsunterhaltskosten jedes       tionen vorgenommen, deren Kosten im entstand–
     Jahr die Wahl, den effektiven oder den pauschalen     enen Jahr nicht vollständig steuerlich berücksich-
     Abzug geltend zu machen (sogenannte Wechsel-          tigt werden können, so können diese Kosten ab
     pauschale). Der pauschale Abzug beträgt bei der       1.1.2020 – im Rahmen der neuen Verordnung über
     direkten Bundessteuer sowie in den meisten Kan-       den Abzug der Kosten von Liegenschaften des
     tonen 10 % (Erstellungsjahr Gebäude < 10 Jahre)       Privatvermögens bei der direkten Bundessteuer
      bzw. 20 % (Erstellungsjahr Gebäude > 10 Jahre) des   – auf die zwei nachfolgenden Steuerperioden
      Brutto-­Mietertrages oder des steuerbaren Miet-      übertragen werden. Gerne verweisen wir in diesem
     wertes. Grundstückeigentümer können somit ihre        Zusammenhang auf die detaillierten Ausführungen
     steuer­lichen Abzüge optimieren. In Jahren mit        in unserem taxinsight vom Dezember 2018.
     kleinerem tatsächlichem Liegenschaftsunterhalt
     ­deklarieren diese den höheren pauschalen Abzug,
      in Jahren mit höherem effektivem Liegenschafts­
      unterhalt wird selbstverständlich der höhere
    ­tatsächliche Liegenschaftsunterhaltskostenabzug
      geltend gemacht.

    Steuerstrategie Liegenschaftsunterhalt

    Umfassende Renovationen
    Renovationsarbeiten bzw. grössere Unterhaltskos-
    ten sollten bestenfalls auf mehrere Steuerperioden
    verteilt werden. Selbstverständlich ist immer der
    Einzelfall zu beurteilen. Jedoch kann man fest-
    halten, dass in der Regel Unterhaltskosten, die
    betragsmässig höher ausfallen als die Hälfte des
    steuerbaren Einkommens, auf zwei Jahre verteilt
    werden sollten. Sind die Unterhaltskosten höher
    als das steuerbare Einkommen, empfiehlt sich
    gar die Aufteilung auf drei Jahre. Dies bedingt
    eine gute Planung, indem die anfallenden Arbei-
    ten in verschiedene Zeiträume aufgeteilt werden.

2

5
Tax insight Liegenschaften im Privatvermögen: Steuerliche Optimierung der Unterhaltskosten - Falck & Cie. AG
Ordentlicher «kleiner» Unterhalt
    Wird die Liegenschaft immerzu angemessen unterhalten, sodass praktisch im Jahresrhythmus nicht
    ganz unbedeutende Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden, so ist dies aus steuerlicher Sicht subopti-
    mal. Die Unterhaltskosten bewegen sich im Bereich des möglichen Pauschalabzugs und führen somit zu
    keiner zusätzlichen Steuerentlastung. Um effektiv eine Steuerreduktion erzielen zu können, sollten nicht
    dringliche Arbeiten bis zum nächsten «effektiven Abzugsjahr» aufgeschoben werden. So können die
    hohen tatsächlichen Unterhaltskosten in einem Steuerjahr «konzentriert» abgezogen werden, während
    in den Jahren davor und danach der höhere Pauschalabzug anstelle der in diesen Jahren tieferen effek-
    tiven Unterhaltskosten tatsächlich auch zu einer Steuerersparnis führt. Es empfiehlt sich, das «effektive
    Abzugsjahr» rund alle vier bis fünf Jahre einzuplanen.

      Beispiel
      Unter der Voraussetzung, dass die Liegenschaft fortwährend «in Schuss gehalten» wird, betragen
      die tatsächlichen Liegenschaftsunterhaltskosten jedes Jahr durchschnittlich CHF 4’400 und liegen
      nur knapp unter dem pauschalen Abzug von CHF 5’000. Werden die nicht dringlichen Unterhalts-
      arbeiten zurückgestellt und nur die wirklich notwendigen Arbeiten ausgeführt, so belaufen sich die
      jährlichen Liegenschaftsunterhaltskosten auf CHF 1’500. Trotzdem kann bei der jährlichen Steuer-
      deklaration der höhere Pauschalabzug von CHF 5’000 geltend gemacht werden. Im fünften Jahr,
      welches sich im konkreten Fall als «effektives Abzugsjahr» aufgedrängt hat, werden nun die bis an-
      hin nicht dringenden Unterhaltsarbeiten nachgeholt, sodass im «effektiven Abzugsjahr» ein effekti-
      ver Abzug von CHF 16’000 (anstelle dem Pauschalabzug von CHF 5’000) geltend gemacht werden
      kann. Bei einem Grenzsteuersatz von 20 % reduziert sich die Steuerbelastung für den Liegenschafts-
      eigentümer über die fünf Jahre hinweg um rund CHF 2’200, bei einem Grenzsteuersatz von 30 %
      um rund CHF 3’300.

                          
                           
                                                                                             

         
               
                             
                                        
                                                  
                                                            $("
                                                                $("                                        $("
                        #""##(&"('!$'(#
                        #""##(&"('!$'(#                                       #""##(&"('!$'(#
         
              
                           
                                      
                                                
                                                           
                                                                                               
                              ()&" &
                              ()&" & +)
                                            +)                                               ()&" & +)
         
              
                           
                                      
                                                
                                                           
                                                                                               
         
               
                            
                                       
                                                 %)'"
                                                     %)'"              
                                                                                                       !( *

                                                                          ()&" &&+) #&#                   

    Zahlungs- oder Rechnungsdatum: Was ist massgebend?

     Für die zeitlich korrekte (oder steuerlich optimierte)               getätigten Arbeiten leisten zu können
     Geltendmachung der Liegenschaftsunterhalts­
     kosten, deren Ausführung, Zahlung oder Rech-                        •• Befindet man sich im laufenden Jahr ohnehin im
     nungsstellung um das Jahresende erfolgt, ist                           «effektiven Abzugsjahr», so sollten Rechnungen,
     wichtig zu wissen, welche Zeitbezugsmethode der                        die erst im neuen Jahr fällig werden, noch im
     betreffende Kanton anwendet. Mit dem entspre-                          ­laufenden Jahr beglichen werden (sofern ab-
     chenden Wissen und einer guten Planung kann                             sehbar ist, dass im Folgejahr voraussichtlich der
     die Steuerbelastung gesteuert und somit redu-                           (­tiefere) pauschale Abzug angewandt werden
     ziert werden. Zu nennen sind hier beispielsweise                        muss)
    ­folgende Möglichkeiten:
                                                                         In den Kantonen LU, ZG, SZ und OW ist der Zeit-
    •• Vereinbarung mit dem Rechnungssteller, die                        punkt der Zahlung massgebend. In den Kanto-
       Rechnung erst Anfangs Folgejahr zu stellen                        nen NW und UR ist das Rechnungsdatum das
                                                                         massgebliche Kriterium bezüglich der zeitlichen
    •• Vereinbarung mit dem Auftragnehmer, eine                          Zuordnung des Liegenschaftsunterhalts. Beson-
       Teilzahlung für die bis zum Jahresende bereits                    dere Vorsicht geboten ist bei Akontorechnungen

3

5
Tax insight Liegenschaften im Privatvermögen: Steuerliche Optimierung der Unterhaltskosten - Falck & Cie. AG
bzw. -zahlungen; an diese werden teilweise weitere    effektiven Arbeitsfortschritt entsprechen. Im Kan-
    Bedingungen geknüpft. So gibt es Kantone, die         ton ZH kann der Steuerpflichtige die Zeitbezugs-
    Akontorechnungen nicht schon im Zeitpunkt der         methode «Zeitpunkt der Zahlung» oder «Zeitpunkt
    Leistung, sondern erst als Teil der Schlussrechnung   der Fälligkeit» frei wählen. An der einmal getroffe-
    zum Abzug lassen. Etwas praxisorientiertere Kan-      nen Wahl ist danach festzuhalten. Bei der direkten
    tone akzeptieren eine Akontorechnung bzw. -zah-       Bundessteuer ist jeweils die kantonale Zeitbezugs-
    lung noch im alten Jahr, sofern diese auch dem        methode zu übernehmen.

    Was gilt es bei selbstbewohntem Stockwerkeigentum zu beachten? (Regelung des Kantons Luzern)

    Als Stockwerkeigentümer empfiehlt es sich, jedes      Im Kanton Luzern ist ab der Steuerperiode 2018
    Jahr die Liegenschaftsabrechnung der Verwal-          der Katalog der abzugsfähigen Liegenschafts-
    tung abzuwarten, weil erst dann beurteilt werden      unterhaltskosten erweitert worden, sodass Grund-
    kann, ob sich der Pauschalabzug oder der effektive    eigentümer von selbstbewohnten Liegenschaften
    Unterhaltskostenabzug steuerlich besser auszahlt.     sogar einen Grossteil der Kosten für die Heizung
    Da die Stockwerkeigentümer-Versammlungen              und Warmwasseraufbereitung in Abzug bringen
    teilweise erst nach Ablauf der offiziellen Einrei-    können. Dies war bis zur vollzogenen Praxisände-
    chungsfrist der Steuerformulare stattfinden, muss     rung nicht möglich, da diese Kosten bis dahin als
    beim zuständigen Steueramt eine entsprechende         sogenannte nicht abzugsfähige Lebenshaltungs-
    Fristverlängerung beantragt werden. Nebst den         kosten qualifiziert worden sind. Stockwerkeigen-
    selbst bezahlten Unterhaltskosten für die Wohnung     tümer mit Liegenschaftsbesitz im Kanton Luzern
    (zu nennen sind hier bspw. der Ersatz des Ge-         können somit seit 2018 die folgenden Kosten im
    schirrspülers oder die Reparatur der Sonnenstore)     Zusammenhang mit der Heizung und Warmwasser-
    können teilweise auch Kosten der Stockwerkeigen-      aufbereitung geltend machen:
    tümer-Abrechnung steuermindernd in Abzug ge-
    bracht werden. Konkret sind hierfür typischerweise    • Entkalken Warmwasseranlage, Boiler, Leitungs-
    die folgenden Positionen zu nennen (Aufzählung          netz, Wasserenthärtungsmittel
    nicht abschliessend): Honorar der Verwaltung,         • Kaminfegerarbeiten, Feuerungs- und Brenner-
    Reparatur- und Unterhaltskosten, Versicherungs-         kontrolle
    prämien, Einlagen in den Erneuerungsfonds.            • Periodische Revision der Heizungsanlage, ein-
                                                            schliesslich des Öltanks
                                                          • Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem
                                                            Betrieb der Heizungsanlage

                                                          Soweit die gemeinschaftlichen Unterhalts- und
                                                          Reparaturkosten sowie Betriebskosten nach Wert-
                                                          quoten verteilt werden, können bei selbstgenutz-
                                                          ten Stockwerkeigentumswohnungen seit 2018 u.a.
                                                          auch die Kosten für die Hauswartung, Reinigung,
                                                          Allgemeinstrom, Lift sowie Alarm- und Brand-
                                                          meldeanlage steuermindernd in Abzug gebracht
                                                          werden. Zudem werden seit 2018 explizit auch die
                                                          Kosten für Serviceabonnemente, wie beispiels-
                                                          weise für Heizung, Lüftung, Aufzugsanlage oder
                                                          Dach zum Abzug zugelassen.

                                                          Durch die Erweiterung der Abzüge ist es mög-
                                                          lich, dass Grundeigentümer von selbstbewohnten
                                                          Liegenschaften künftig in einzelnen Steuerjahren
                                                          vermehrt die effektiven Unterhaltskosten anstelle
                                                          der pauschalen Unterhaltskosten von 10 % bzw.
                                                          20 % des Bruttomietertrages oder des steuerbaren
                                                          Mietwertes geltend machen können. Demnach
                                                          dürfte es darum für Stockwerkeigentümer noch
                                                          lohnenswerter sein, anstehende aber nicht dring-
                                                          liche Arbeiten zeitlich zu planen.

4

5
Tax insight Liegenschaften im Privatvermögen: Steuerliche Optimierung der Unterhaltskosten - Falck & Cie. AG
Fazit und Ausblick

      Mit einer passenden Strategie und einer damit einhergehenden umsichtigen Planung der
      ­Liegenschaftsunterhaltskosten kann – insbesondere bei umfassenderen Renovationen – eine
       ­beträchtliche Steuerersparnis erzielt werden. Es empfiehlt sich in diesem Zusammenhang
        ­folgende Tipps zu berücksichtigen:

      •• Festlegung Strategie:                                   wird der Ständerat über die Abschaffung
         Planung der umfassenderen Renovations-                  des Eigenmietwerts beraten und mögliche
         arbeiten (Aufteilung auf mehrere Steuerjahre)           Anpassungen an der Gesetzesvorlage vor-
         und des ordentlichen «kleineren» Unterhalts             nehmen. Daraufhin dürfte sich der National­rat
         (Zusammen­fassung auf ein «effektives Abzugs-           in der Frühlingssession 2020 mit demselben
         jahr»).                                                 Geschäft auseinandersetzen. Sollte sich das
      ••                                                         Parlament (bzw. beim Ergreifen des Referen-
      •• Zeitbezugsmethode:                                      dums das Volk) für einen System­wechsel bei
         Steuern der Zahlung bzw. der Rechnungsstel-             der Immobilienbesteuerung aussprechen,
         lung um das Jahresende.                                 so könnten für selbstbewohnte Objekte am
      ••                                                         Wohnsitz keine Liegenschaftsunterhaltskos-
      •• Sammeln und Aufbewahren der Belege:                     ten mehr geltend gemacht werden. Sollten
         Dies ist nicht nur wichtig im Zusammenhang mit          bei einem Eigenheim grössere Sanierungs-
         den werterhaltenden Liegenschaftsunterhalts-            arbeiten anstehen, so empfiehlt es sich, diese
         kosten, sondern gerade auch im Hinblick auf             Arbeiten derart einzuplanen, dass diese noch
         eine m
              ­ ögliche Grundstückgewinnsteuer-Erklä-            vor Abschaffung des Eigenmietwerts (und
         rung ist die Dokumentation für (teilweise) wert­        der entsprechenden Abzugsmöglichkeiten)
         vermehrende Investitionen sehr zentral.                 durchgeführt werden könnten. Wir gehen da-
      ••                                                         von aus, dass eine Inkraftsetzung der womög-
      •• Beobachten der kurz- und mittelfristigen                lich neuen gesetzlichen Regelung frühestens
         Entwicklung bei der Immobilienbesteuerung:              per 1.1.2022 erfolgen dürfte, da die Ergrei-
         In der Wintersession vom Dezember 2019                  fung des Referendums erwartet werden muss.
                                                            ••

    Fanden Sie diesen Artikel interessant?

    Wenn Sie eine Beratung zu diesem wichtigen Steuerthema wünschen, stehen wir Ihnen selbst­
    verständlich gerne zur Verfügung. Bei dieser Gelegenheit stellen wir Ihnen gerne auch unser Tool
    zur Planung der Liegenschaftsunterhaltskosten vor. Abonnieren Sie auch unseren Newsletter, um über
    aktuelle Themen im Bereich Immobilien,Treuhand, Recht und Firmenentwicklung informiert zu bleiben.

                                                                   Ihr Kontakt
                                                                   Christian Käppeli
                                                                   041 418 54 55
                                                                   c.kaeppeli@falck.swiss

5

5
Falck & Cie. AG
Ledergasse 11 · CH-6004 Luzern
T 041 418 54 50 · F 041 418 54 51
www.falck.swiss · info@ falck.swiss
Ein Mitglied der Falck Unternehmensgruppe
Sie können auch lesen