TECHNISCHE RICHTLINIEN - Anforderungen an die Produktion

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TECHNISCHE RICHTLINIEN - Anforderungen an die Produktion
TECHNISCHE RICHTLINIEN
Anforderungen an die Produktion

19.09.2015
Inhalt

Version 1.7

1.  Einleitung............................................................................................................. 3
2.  Technische Richtlinien......................................................................................... 4
  2.1. Videosignal .................................................................................................... 4
    2.1.1. HD-Signale.............................................................................................. 4
    2.1.2. SD-Signale .............................................................................................. 4
  2.2. Audiosignale .................................................................................................. 4
    2.2.1. Lautheitsaussteuerung ............................................................................ 4
    2.2.2. Tonpegel ................................................................................................. 5
    2.2.3. Tonspurbelegung .................................................................................... 5
  2.3. Bildformate .................................................................................................... 6
    2.3.1. Elektronisch produziertes Material .......................................................... 6
    2.3.2. Bildformate für Filmabtastungen ............................................................. 6
  2.4. Bildwichtiger Teil............................................................................................ 7
  2.5. Timecode ....................................................................................................... 8
  2.6. Technischer Vorspann / Nachspann.............................................................. 8
    2.6.1. Filebasierte Anlieferung .......................................................................... 8
    2.6.2. Bandbasierte Anlieferung ........................................................................ 8
3. Anforderungen an die Produktion ...................................................................... 10
  3.1. Aufzeichnung / Akquisition........................................................................... 10
    3.1.1. Video..................................................................................................... 10
    3.1.2. Audio..................................................................................................... 11
  3.2. (Nach-) Bearbeitung .................................................................................... 11
  3.3. Spezielle technische Anforderungen für die Anlieferung von Material für die
  News- und Magazinproduktion .............................................................................. 12
    3.3.1. Filebasierte Anlieferung von Sendeelementen...................................... 12
    3.3.2. Filebasierte Anlieferung von Rohmaterialelementen ............................. 13
4. Abtastung .......................................................................................................... 14
5. Anhang .............................................................................................................. 15
  Anhang A: Tonspurbelegung ................................................................................ 15
  Anhang B: Beispiel einer Medienbegleitkarte........................................................ 16

CBC                                              Stand: September 2015                                         Seit e |2
1. Einleitung

Die   vorliegenden     technischen     Richtlinien     gelten   für   Anlieferung   von
Programmmaterialien, die bei den Sendern der Mediengruppe RTL Deutschland zur
Ausstrahlung kommen sollen. Sie sind Grundlage jedes Produktionsvertrages.

Die Bild- und Tonqualität aller Fernsehproduktionen muss dem Qualitätsanspruch, der
mit modernsten Produktionsmitteln zu erzielen ist, entsprechen. Die Produktionsmittel
müssen ständig auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werden.

Grundsätzlich müssen alle bei der Produktion eingesetzten Geräte und Materialien den
Broadcast-Normen entsprechen, während einer Produktion ist Kontinuität geboten.

Um eine optimale Bild- und Tonqualität des Fernsehprogramms zu erreichen, müssen
schon bei der Aufnahme die physikalischen und technischen Möglichkeiten sowie die
Grenzen der Fernsehsysteme beachtet werden.

Bei Anlieferung des Materials findet eine redaktionelle und technische Abnahme statt,
in der die Verwendbarkeit beurteilt wird.

In ihren wesentlichen technischen Einzelheiten entsprechen die angegebenen Werte
dieser Richtlinien den Empfehlungen der Europäischen Rundfunk Union (EBU).

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2. Technische Richtlinien

2.1. Videosignal

2.1.1. HD-Signale

Grundsätzlich müssen HD-Bildsignale den Codierungsparametern nach ITU-R
BT.709-5 entsprechen. Es dürfen keine ungültigen Signalpegel im Sendeinhalt
enthalten sein.

2.1.2. SD-Signale

SD-Videosignale müssen grundsätzlich den Codierungsparametern nach ITU-R
BT.601 entsprechen. Aktive Bildinformationen müssen von Zeile 23 bis Zeile 310 im
ersten Feld und von Zeile 336 bis Zeile 623 im zweiten Feld reichen. Die erste Hälfte
der Zeile 23 muss ausgetastet sein. Insbesondere ist eine Nutzung für WSS
unzulässig. Es dürfen keine ungültigen Signalpegel im Sendeinhalt enthalten sein. Die
Halbbilddominanz muss immer auf dem ersten (ungeraden) Halbbild liegen.

2.2. Audiosignale

2.2.1. Lautheitsaussteuerung

Die Ausstrahlung von Programmen erfolgt mit Lautheitsausteuerung gemäß EBU -
Recommendation R 128. Alle Produktionen müssen lautheitsnormiert angeliefert
werden.
Die Aussteuerung der Tonsignale muss so erfolgen, dass eine durchschnittliche
Programmlautheit (I = Integrated) von -23 LUFS (+/- 1 LU) erreicht wird. Außerdem
darf ein digitaler Spitzenpegel von -1 dBTP (TPmax = maximaler True Peak) nicht
überschritten werden. Die Dynamik (LRA = Loudness Range) des Programms sollte
dabei möglichst nicht größer als 20 LU sein.
(Ausführliche Informationen hierzu sind in den Dokumenten EBU Tech 3341 bis 3344
zu finden)

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2.2.2. Tonpegel

Es dürfen keine Tonabschaltungen (Mute) oder Testtöne im Programm vorhanden
sein, Ausnahmen (z.B. das Entfernen jugendgefährdender Ausdrücke) sind zu
dokumentieren. Bei Mehrkanalmischung ist darauf zu achten, dass der Downmix
stereokompatibel ist. Über die messbaren Werte der Recommendation R 128 hinaus
sollte über das gesamte Programm hinweg eine ausgeglichene und natürliche
Mischung vorliegen.
Dialoge müssen aus dem Gesamtmix bei normaler                     Abhörlautstärke gut
herauszuhören sein (unabhängig davon, ob es sich um Mono-, Stereo-, oder 5.1-
Aufnahmen    handelt).   Darauf ist insbesondere          bei Hintergrundeffekten und
Musikuntermalung zu achten. Zahlreiche Zuschauer haben Schwierigkeiten,
Programmdialogen zu folgen, wenn sie sich nicht hinreichend vom Hintergrundton
abheben.
Um Übergänge von Programmelementen für den Zuschauer angenehm zu gestalten,
dürfen Programmstart und -ende nicht überdurchschnittlich laut sein. Inhaltlich
vergleichbare Szenen sollten im gesamten Programmsegment zudem ähnlich laut
abgemischt sein. Es ist außerdem auf einen angemessenen und nicht überhöhten
Pegel des Indikativs zu achten.
Jede Mischung wird von der Qualitätskontrolle der RTL Mediengruppe abschließend
abgenommen und auf diese Mischungsverhältnisse geprüft.

2.2.3. Tonspurbelegung

Alle Tonspuren müssen unabhängig vom Format zueinander und zum Bild synchron
sein. Nicht benutzte Tonspuren sollen AES-0 (Mute) enthalten.
Präferierte Tonspurbelegungen finden sich in Anhang A. Grundsätzlich muss die
Belegung der Tonspuren in den Begleitinformationen aufgeführt werden.

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2.3. Bildformate

2.3.1. Elektronisch produziertes Material

Die bevorzugte Bildgröße des aktiven Bildes beträgt 1920 x 1080 quadratische Pixel
bei HD und 720 x 576 nicht-quadratische Pixel bei SD. Wird Material in nicht
vereinbarten Formaten angeliefert, kann es - sofern möglich - kostenpflichtig zu Lasten
des Lieferanten in das Produktionsformat gewandelt werden. SD-Produktionen, die
nachträglich auf HD „hochkonvertiert“ wurden, werden nicht akzeptiert. Das
Bildseitenverhältnis ist 16:9. Bildinhalte in 4:3 bedürfen der individuellen Absprache
mit CBC.

2.3.2. Bildformate für Filmabtastungen

Für das 16:9-Format dürfen nur Bilder im Seitenverhältnis von 1,78 bis 1,85:1
verwendet werden. Nur nach Zustimmung des jeweiligen Senders sind in Sonderfällen
abweichende Seitenverhältnisse möglich.

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2.4. Bildwichtiger Teil
Um die Darstellung der bildwichtigen Teile auf                         (Konsumer-) Endgeräten
sicherzustellen, müssen die in EBU R95 definierten Sicherheitsränder (Action Safe
Area) eingehalten werden (Abb. 2.1). Moderne TV-Empfänger stellen Bilder meist
pixelgenau dar. Daher dürfen nicht zur Szene gehörende Gegenstände (z. B.
Mikrofongalgen) und sonstige Störsignale oder unsaubere Bildkanten nicht sichtbar
sein.
                                                Vertikal                   Horizontal
        Action Safe Margin                       3,5 %                       3,5 %

                             Abbildung 2.1: Safe Areas bei 16:9 Formaten

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2.5. Timecode
Alle angelieferten AV-Materialien müssen Timecode-Informationen enthalten. Der
Timecode muss kontinuierlich und ansteigend sein. LTC und VITC (falls vorhanden)
müssen identische Werte haben. Wird das Material in separaten Trägern oder Files
geliefert (z. B. Bild und Ton getrennt), muss der Timecode auf allen Einheiten synchron
bzw. kontinuierlich ansteigend und nicht doppelt vorhanden sein.

2.6. Technischer Vorspann / Nachspann

2.6.1. Filebasierte Anlieferung

Das File darf nur aus dem tatsächlichen Nettoinhalt des Programmmaterials und dem
technischen Nachspann bestehen. Es darf keinen Vorspann haben und muss als Start-
Frame das erste sichtbare Bild bzw. den ersten hörbaren Ton besitzen. Der Timecode
sollte bei 00:00:00:00 starten.
Nach Programmende folgen 10 s Black, dann 5 s Farbbalken mit Pegelton sowie eine
Infotafel mit einer Dauer von 1 s. Der normgerechte Farbbalken 100/0/75/0 wird
benötigt, um zweifelsfrei feststellen zu können, wie weiter verarbeitende Systeme den
im File verwendeten Farbraum bzw. die Bezugspegel interpretieren sollen. Dies ist
auch bei Rohmaterial erwünscht.

2.6.2. Bandbasierte Anlieferung

Jeder Beitrag benötigt zur Einstellung der Wiedergabemaschine einen technischen
Vorspann, der mit dem programmaufzeichnenden Recorder aufgezeichnet werden
muss. Die Programmaufzeichnung sollte bei TC 10:00:00:00 starten.

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Nachspann bei filebasierter Anlieferung
TC / Dauer                  Video                           Audio
SOM                         Programm                        Programm
Nachspann                   Black                           Mute
10 s
Nachspann                   100/0/75/0 Farbbalken           Pegelton
5s                                                          1 kHz -18 dBFS
Infotafel                   Metadaten zur Identifikation    Mute
1s                          des Programms

                 Vorspann / Nachspann bei bandbasierter Anlieferung
TC / Dauer                  Video                           Audio
SOM minus 60 s              100/0/75/0 Farbbalken        Pegelton
                                                         1 kHz -18 dBFS
SOM minus 20 s              Metadaten zur Identifikation Mute
Infotafel 5 s               des Programms
SOM minus 15 s              Black                        Mute
SOM                         Programm                        Programm
Nachspann                   Black                           Mute
10 s
Nachspann                   100/0/75/0 Farbbalken           Pegelton
5s                                                          1 kHz -18 dBFS
Infotafel                   Metadaten zur Identifikation    Mute
1s                          des Programms

Das Synchronsignal, die Steuerspur und der Time-Code müssen mit Beginn des
technischen Vorspanns bis zum Ende des Nachspanns durchgehend und
kontinuierlich vorliegen.
Im technischen Vorspann sollte eine Bildformatkennzeichnung (16:9 / 4:3) sowohl als
Kreis dargestellt als auch durch Text beschrieben werden.
Der Aufbau des Nachspanns ist bei beiden Anlieferungsvarianten identisch, damit eine
einfache Überführung von Band zu File möglich ist. Die Infotafel enthält alle
Metadaten, die zur Identifikation des Programms notwendig sind. Sie muss sich bei
bandbasierter Anlieferung zusätzlich 20 s vor Programmbeginn befinden und eine
Dauer von 5 s haben. Die Schriftgröße aller im technischen Vor- und Nachspann

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enthaltenen Textelemente – zur Bildformatkennzeichnung und zur weiteren
Identifikation des Programmmaterials – muss so gewählt werden, dass sie auch auf
einem 9-Zoll-Monitor noch lesbar ist.
Unbenutzte Tonspuren dürfen keinen technischen Vorspann (Pegelton) enthalten.
Wenn das gelieferte Programm über mehrere Bänder verteilt ist, muss jedes Band
einen technischen Vorspann enthalten.

3. Anforderungen an die Produktion

Zur Gewährleistung einer optimalen Bild- und Tonqualität müssen alle eingesetzten
produktionstechnischen Mittel auf aktuellem Stand sein. In kritischen Fällen oder bei
Fragen zur Qualität sollte mit dem Auftraggeber und CBC Rücksprache gehalten
werden.

3.1. Aufzeichnung / Akquisition

3.1.1. Video

Für Kameras wird eine Sensorgröße von mindestens 2/3“ erwartet. Alle Aufnahme-
und Postproduktionsarbeiten müssen auf digitalen Videokomponentensystemen
basieren.
Die Abtastformate 1080i/25 oder 1080p/25 können abhängig vom Genre genutzt
werden.
Als Optiken dürfen nur Broadcast HD-ENG-Zooms (oder besser) verwendet werden.
Glänzende Gegenstände von mehr als 0,2% der Bildfläche sollten mattiert werden, um
Übersteuerungseffekte    zu   vermeiden. Für       den    Fall, dass   selbstleuchtende
Gegenstände in der Szene erscheinen, ist besonders auf die Einhaltung des
angegebenen Maximalkontrastes zu achten.

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Die Farbwiedergabe muss realistisch sein, insbesondere bei Hauttönen. Die
Farbgebung muss konsistent sein, insbesondere bei paralleler Aufzeichnung mit
mehreren Kameras.

3.1.2. Audio

Der Ton muss eine gute Qualität und Verständlichkeit aufweisen.
Der Einsatz von Audiokomprimierung muss auf niedrigem Niveau gehalten werden.
Die Einhaltung des zur Verfügung stehenden Dynamikbereichs muss gewährleistet
sein. Eine Überkomprimierung ist zu vermeiden.
Der Ton sollte eine einheitliche „Lautheit“ bieten. Es darf keine wahrnehmbaren
Lippensynchronfehler zwischen dem Tondialog und dem Videobild geben (soweit es
sich nicht um eine Sprachensynchronisierung handelt).

3.2. (Nach-) Bearbeitung
Bei HD-Produktionen sollte von der Aufnahme über die Bearbeitung bis zur
Anlieferung in (mindestens) 4:2:2 und 1080 x 1920 Pixel produziert werden.

Sämtliche Bearbeitungsschritte müssen auf digitalen Videokomponentensystemen
erfolgen. Die Farbgebung muss konsistent sein, insbesondere zwischen Schnitten und
Szenenübergängen. Durch den Einsatz von bildverarbeitenden technischen Systemen
dürfen keine zusätzlichen Artefakte oder Rauscheffekte entstehen. Besonders ist auf
die Vermeidung einer Komprimierungskette zu achten, die durch mehrfaches
Konvertieren oder Codieren entstehen kann.
Es dürfen keine Filmkratzer, Flecken, Schmutzrückstände oder übermäßige
Bildkörnungen zu erkennen sein. Soweit künstlerische Effekte oder innovative
Programmtechniken genutzt werden sollen, die sich auf die wahrgenommene
Bildqualität auswirken können, muss dies im Voraus mit dem Auftraggeber
(Programmverantwortlichen) abgesprochen werden. Der Nachweis dieser Absprache
ist zusammen mit dem gelieferten Programm einzureichen, damit gewährleistet ist,
dass das Programm nicht aus diesem Grund durch die Qualitätsprüfung fällt.

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3.3. Spezielle technische Anforderungen für die Anlieferung von
Material für die News- und Magazinproduktion

3.3.1. Filebasierte Anlieferung von Sendeelementen

                       Natives Produktionsformat               Alternative Austauschformate
 HD
                       XDCAM HD 422                            H.264                ProRes 422
 File-Format:          Quicktime oder                          Quicktime            Quicktime
                       MXF (OP1a)                              (.mov, .mp4)         (.mov)
 Video-Format:         MPEG-2 422P@HL, Long GOP,               H.264,               ProRes 422,
                       50 Mbit/s                               14 Mbit              122 Mbit/s,
                       Aufl.: 1920x1080i,                      Aufl.: 1920x1080i    Aufl.: 1920x1080i
                       50 Hz, interlaced                       50 Hz, interlaced    50 Hz, interlaced
                                                               Upper Field first    Upper Field first
 Aspect Ratio:         16:9                                    16:9                 16:9
 Audio-Format:         24 bit / 48 kHz                         24 bit / 48 kHz      24 bit / 48 kHz
 (im Video-Multiplex   8 Channels                              8 Channels           8 Channels
 enthalten)

                       Natives Produktionsformat               Alternative Austauschformate
 SD
                       IMX 30                                  H.264                MPEG 2
 File-Format:          Quicktime oder                          Quicktime            MPEG 2
                       MXF (OP1a)                              (.mov, .mp4)         (.mpg)
 Video-Format:         MPEG IMX 30, PAL                        H.264,               MPEG 2, Long GOP,
                       Aufl.: 720x608i                         8Mbit                8Mbit
                       50 Hz, interlaced                       Aufl.: 720x576i      Aufl.: 720x576i
                                                               50 Hz, interlaced,   50 Hz, interlaced,
                                                               Upper Field first    Upper Field first
 Aspect Ratio:         16:9                                    16:9                 16:9
 Audio-Format:         16bit / 48 kHz                          16bit / 48 kHz       16bit / 48 kHz
 (im Video-Multiplex   8 Channels                              8 Channels           8 Channels
 enthalten)

 Audio-Belegung:       Channel 1: Sendeton links         (wenn unvertont: IT-Mix links)
                       Channel 2: Sendeton rechts        (wenn unvertont: IT-Mix rechts)

                       Channel 3: IT-Mix links
                       Channel 4: IT-Mix rechts

                       Channel 5: O-Töne
                       Channel 6: Atmo

                       Channel 7: Musik + SFX links
                       Channel 8: Musik + SFX rechts

Der Maximalpegel des Luminanzsignals darf 100% nicht überschreiten.
Die Schwarzabhebung darf zwischen 0% und maximal 2% liegen.

Lautheitsaussteuerung gemäß EBU R128 bei CBC:
Target Level                            -23 LUFS (+/- 1LU)
Max. Loudness Range (LRA)                15 LU

CBC                                        Stand: September 2015                           S e i t e | 12
3.3.2. Filebasierte Anlieferung von Rohmaterialelementen

                       Natives Produktionsformat              Alternative Austauschformate
 HD
                       XDCAM HD 422                           H.264                ProRes 422
 File-Format:          Quicktime oder                         Quicktime            Quicktime
                       MXF (OP1a)                             (.mov, .mp4)         (.mov)
 Video-Format:         MPEG-2 422P@HL, Long GOP,              H.264,               ProRes 422,
                       50 Mbit/s                              14 Mbit              122 Mbit/s,
                       Aufl.: 1920x1080i,                     Aufl.: 1920x1080i    Aufl.: 1920x1080i
                       50 Hz, interlaced                      50 Hz, interlaced    50 Hz, interlaced
                                                              Upper Field first    Upper Field first
 Aspect Ratio:         16:9                                   16:9                 16:9
 Audio-Format:         24 bit / 48 kHz                        24 bit / 48 kHz      24 bit / 48 kHz
 (im Video-Multiplex   8 Channels                             8 Channels           8 Channels
 enthalten)

                       Natives Produktionsformat              Alternative Austauschformate
 SD
                       IMX 30                                 H.264                MPEG 2
 File-Format:          Quicktime oder                         Quicktime            MPEG 2
                       MXF (OP1a)                             (.mov, .mp4)         (.mpg)
 Video-Format:         MPEG IMX 30, PAL                       H.264,               MPEG 2, Long GOP,
                       Aufl.: 720x608i                        8Mbit                8Mbit
                       50 Hz, interlaced                      Aufl.: 720x576i      Aufl.: 720x576i
                                                              50 Hz, interlaced,   50 Hz, interlaced,
                                                              Upper Field first    Upper Field first
 Aspect Ratio:         16:9                                   16:9                 16:9
 Audio-Format:         16bit / 48 kHz                         16bit / 48 kHz       16bit / 48 kHz
 (im Video-Multiplex   4 od. 8 Channels                       4 od.8 Channels      4 od.8 Channels
 enthalten)

 Audio-Belegung:       Channel 1: O-Töne
                       Channel 2: Atmo

                       Channel 3 - 8: nach Absprache frei belegbar (z. B.: weitere Sprecher,
                                      Funkmikros, etc.)

Progressiv abgetastetes Video kann nur aus den Formaten 1080p50 oder 720p50 ruckelfrei in das
native Produktionsformat überführt werden. Alle Parameter zum Aspect Ratio (16:9) im File müssen
eingetragen sein.

Start-Timecode pro Medium: 00:00:00:00 und über alle Takes fortlaufend.

Proxy auf USB-Stick für das Sichten am PC erwünscht.

CBC                                       Stand: September 2015                           S e i t e | 13
4. Abtastung
Die Filmabtastung hat auf dafür geeigneten, dem aktuellen Stand der Technik
entsprechenden Geräten zu erfolgen.

Die Aufzeichnung in einem Zielformat „interlaced“ hat grundsätzlich als 25psF zu
erfolgen. Die Dominanz liegt auf dem ersten Halbbild.

Kontakt CBC:
Werner Walers I +49 221 456-42400 I werner.walers@cbc.de

CBC                              Stand: September 2015                S e i t e | 14
5. Anhang

Anhang A: Tonspurbelegung
Folgende Belegungen der Tonspuren werden bevorzugt:

Ungemischtes Material, 8 Tonspuren (Vertonung bei CBC),
                    Spur 1    Spur 2         Spur 3     Spur 4        Spur 5         Spur 6    Spur 7        Spur 8

                    IT-Mix    IT-Mix                                   M&E           M&E
 ungemischt                                  O-Ton      Atmo                                     leer           leer
                      L            R                                     L             R

Zusätzliche Anlieferung eines OMF-Files mit allen Tonspuren.
Beispielhafte Belegung:
  Spur        1           2   3        4           5     6        7            8           9     10        11        12
              O-         O-   O-       O-
                                              Musik    Musik     Musik       Musik    Sound    Sound
  OMF         Ton     Ton     Ton      Ton
                                                   L     R        2L          2R          FX     FX
              1           2   3        4

Ungemischtes Material, 4 Tonspuren, z.B. Digital Betacam:
                              Spur 1                   Spur 2                  Spur 3                   Spur 4
      ungemischt               O-Ton                   Atmo                    M&E - L                  M&E - R

Fileanlieferung für News und Magazin Produktion, 8 Tonspuren:
   Spur              1            2            3          4              5            6           7              8
  Gemischt          ST-L      ST-R           IT-Mix    IT-Mix      O-Ton             Atmo      M&E - L      M&E - R
 Ungemischt        IT-Mix     IT-Mix         IT-Mix    IT-Mix      O-Ton             Atmo      M&E - L      M&E - R

CBC                                            Stand: September 2015                                      S e i t e | 15
Anhang B: Beispiel einer Medienbegleitkarte

Für die Erzeugung der Medienbegleitkarte als XML-Datei stellt CBC eine Internet
Seite unter www.cbc-service.de zur Verfügung. Die Zugangsdaten zu dieser Seite
können bei CBC / Programmarchiv/-logistik (werner.walers@cbc.de) angefordert
werden.

CBC                              Stand: September 2015                   S e i t e | 16
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