TECHNISCHE RICHTLINIEN - Anforderungen an die Produktion
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Inhalt Version 1.7 1. Einleitung............................................................................................................. 3 2. Technische Richtlinien......................................................................................... 4 2.1. Videosignal .................................................................................................... 4 2.1.1. HD-Signale.............................................................................................. 4 2.1.2. SD-Signale .............................................................................................. 4 2.2. Audiosignale .................................................................................................. 4 2.2.1. Lautheitsaussteuerung ............................................................................ 4 2.2.2. Tonpegel ................................................................................................. 5 2.2.3. Tonspurbelegung .................................................................................... 5 2.3. Bildformate .................................................................................................... 6 2.3.1. Elektronisch produziertes Material .......................................................... 6 2.3.2. Bildformate für Filmabtastungen ............................................................. 6 2.4. Bildwichtiger Teil............................................................................................ 7 2.5. Timecode ....................................................................................................... 8 2.6. Technischer Vorspann / Nachspann.............................................................. 8 2.6.1. Filebasierte Anlieferung .......................................................................... 8 2.6.2. Bandbasierte Anlieferung ........................................................................ 8 3. Anforderungen an die Produktion ...................................................................... 10 3.1. Aufzeichnung / Akquisition........................................................................... 10 3.1.1. Video..................................................................................................... 10 3.1.2. Audio..................................................................................................... 11 3.2. (Nach-) Bearbeitung .................................................................................... 11 3.3. Spezielle technische Anforderungen für die Anlieferung von Material für die News- und Magazinproduktion .............................................................................. 12 3.3.1. Filebasierte Anlieferung von Sendeelementen...................................... 12 3.3.2. Filebasierte Anlieferung von Rohmaterialelementen ............................. 13 4. Abtastung .......................................................................................................... 14 5. Anhang .............................................................................................................. 15 Anhang A: Tonspurbelegung ................................................................................ 15 Anhang B: Beispiel einer Medienbegleitkarte........................................................ 16 CBC Stand: September 2015 Seit e |2
1. Einleitung Die vorliegenden technischen Richtlinien gelten für Anlieferung von Programmmaterialien, die bei den Sendern der Mediengruppe RTL Deutschland zur Ausstrahlung kommen sollen. Sie sind Grundlage jedes Produktionsvertrages. Die Bild- und Tonqualität aller Fernsehproduktionen muss dem Qualitätsanspruch, der mit modernsten Produktionsmitteln zu erzielen ist, entsprechen. Die Produktionsmittel müssen ständig auf dem neuesten Stand der Technik gehalten werden. Grundsätzlich müssen alle bei der Produktion eingesetzten Geräte und Materialien den Broadcast-Normen entsprechen, während einer Produktion ist Kontinuität geboten. Um eine optimale Bild- und Tonqualität des Fernsehprogramms zu erreichen, müssen schon bei der Aufnahme die physikalischen und technischen Möglichkeiten sowie die Grenzen der Fernsehsysteme beachtet werden. Bei Anlieferung des Materials findet eine redaktionelle und technische Abnahme statt, in der die Verwendbarkeit beurteilt wird. In ihren wesentlichen technischen Einzelheiten entsprechen die angegebenen Werte dieser Richtlinien den Empfehlungen der Europäischen Rundfunk Union (EBU). CBC Stand: September 2015 Seit e |3
2. Technische Richtlinien 2.1. Videosignal 2.1.1. HD-Signale Grundsätzlich müssen HD-Bildsignale den Codierungsparametern nach ITU-R BT.709-5 entsprechen. Es dürfen keine ungültigen Signalpegel im Sendeinhalt enthalten sein. 2.1.2. SD-Signale SD-Videosignale müssen grundsätzlich den Codierungsparametern nach ITU-R BT.601 entsprechen. Aktive Bildinformationen müssen von Zeile 23 bis Zeile 310 im ersten Feld und von Zeile 336 bis Zeile 623 im zweiten Feld reichen. Die erste Hälfte der Zeile 23 muss ausgetastet sein. Insbesondere ist eine Nutzung für WSS unzulässig. Es dürfen keine ungültigen Signalpegel im Sendeinhalt enthalten sein. Die Halbbilddominanz muss immer auf dem ersten (ungeraden) Halbbild liegen. 2.2. Audiosignale 2.2.1. Lautheitsaussteuerung Die Ausstrahlung von Programmen erfolgt mit Lautheitsausteuerung gemäß EBU - Recommendation R 128. Alle Produktionen müssen lautheitsnormiert angeliefert werden. Die Aussteuerung der Tonsignale muss so erfolgen, dass eine durchschnittliche Programmlautheit (I = Integrated) von -23 LUFS (+/- 1 LU) erreicht wird. Außerdem darf ein digitaler Spitzenpegel von -1 dBTP (TPmax = maximaler True Peak) nicht überschritten werden. Die Dynamik (LRA = Loudness Range) des Programms sollte dabei möglichst nicht größer als 20 LU sein. (Ausführliche Informationen hierzu sind in den Dokumenten EBU Tech 3341 bis 3344 zu finden) CBC Stand: September 2015 Seit e |4
2.2.2. Tonpegel Es dürfen keine Tonabschaltungen (Mute) oder Testtöne im Programm vorhanden sein, Ausnahmen (z.B. das Entfernen jugendgefährdender Ausdrücke) sind zu dokumentieren. Bei Mehrkanalmischung ist darauf zu achten, dass der Downmix stereokompatibel ist. Über die messbaren Werte der Recommendation R 128 hinaus sollte über das gesamte Programm hinweg eine ausgeglichene und natürliche Mischung vorliegen. Dialoge müssen aus dem Gesamtmix bei normaler Abhörlautstärke gut herauszuhören sein (unabhängig davon, ob es sich um Mono-, Stereo-, oder 5.1- Aufnahmen handelt). Darauf ist insbesondere bei Hintergrundeffekten und Musikuntermalung zu achten. Zahlreiche Zuschauer haben Schwierigkeiten, Programmdialogen zu folgen, wenn sie sich nicht hinreichend vom Hintergrundton abheben. Um Übergänge von Programmelementen für den Zuschauer angenehm zu gestalten, dürfen Programmstart und -ende nicht überdurchschnittlich laut sein. Inhaltlich vergleichbare Szenen sollten im gesamten Programmsegment zudem ähnlich laut abgemischt sein. Es ist außerdem auf einen angemessenen und nicht überhöhten Pegel des Indikativs zu achten. Jede Mischung wird von der Qualitätskontrolle der RTL Mediengruppe abschließend abgenommen und auf diese Mischungsverhältnisse geprüft. 2.2.3. Tonspurbelegung Alle Tonspuren müssen unabhängig vom Format zueinander und zum Bild synchron sein. Nicht benutzte Tonspuren sollen AES-0 (Mute) enthalten. Präferierte Tonspurbelegungen finden sich in Anhang A. Grundsätzlich muss die Belegung der Tonspuren in den Begleitinformationen aufgeführt werden. CBC Stand: September 2015 Seit e |5
2.3. Bildformate 2.3.1. Elektronisch produziertes Material Die bevorzugte Bildgröße des aktiven Bildes beträgt 1920 x 1080 quadratische Pixel bei HD und 720 x 576 nicht-quadratische Pixel bei SD. Wird Material in nicht vereinbarten Formaten angeliefert, kann es - sofern möglich - kostenpflichtig zu Lasten des Lieferanten in das Produktionsformat gewandelt werden. SD-Produktionen, die nachträglich auf HD „hochkonvertiert“ wurden, werden nicht akzeptiert. Das Bildseitenverhältnis ist 16:9. Bildinhalte in 4:3 bedürfen der individuellen Absprache mit CBC. 2.3.2. Bildformate für Filmabtastungen Für das 16:9-Format dürfen nur Bilder im Seitenverhältnis von 1,78 bis 1,85:1 verwendet werden. Nur nach Zustimmung des jeweiligen Senders sind in Sonderfällen abweichende Seitenverhältnisse möglich. CBC Stand: September 2015 Seit e |6
2.4. Bildwichtiger Teil Um die Darstellung der bildwichtigen Teile auf (Konsumer-) Endgeräten sicherzustellen, müssen die in EBU R95 definierten Sicherheitsränder (Action Safe Area) eingehalten werden (Abb. 2.1). Moderne TV-Empfänger stellen Bilder meist pixelgenau dar. Daher dürfen nicht zur Szene gehörende Gegenstände (z. B. Mikrofongalgen) und sonstige Störsignale oder unsaubere Bildkanten nicht sichtbar sein. Vertikal Horizontal Action Safe Margin 3,5 % 3,5 % Abbildung 2.1: Safe Areas bei 16:9 Formaten CBC Stand: September 2015 Seit e |7
2.5. Timecode Alle angelieferten AV-Materialien müssen Timecode-Informationen enthalten. Der Timecode muss kontinuierlich und ansteigend sein. LTC und VITC (falls vorhanden) müssen identische Werte haben. Wird das Material in separaten Trägern oder Files geliefert (z. B. Bild und Ton getrennt), muss der Timecode auf allen Einheiten synchron bzw. kontinuierlich ansteigend und nicht doppelt vorhanden sein. 2.6. Technischer Vorspann / Nachspann 2.6.1. Filebasierte Anlieferung Das File darf nur aus dem tatsächlichen Nettoinhalt des Programmmaterials und dem technischen Nachspann bestehen. Es darf keinen Vorspann haben und muss als Start- Frame das erste sichtbare Bild bzw. den ersten hörbaren Ton besitzen. Der Timecode sollte bei 00:00:00:00 starten. Nach Programmende folgen 10 s Black, dann 5 s Farbbalken mit Pegelton sowie eine Infotafel mit einer Dauer von 1 s. Der normgerechte Farbbalken 100/0/75/0 wird benötigt, um zweifelsfrei feststellen zu können, wie weiter verarbeitende Systeme den im File verwendeten Farbraum bzw. die Bezugspegel interpretieren sollen. Dies ist auch bei Rohmaterial erwünscht. 2.6.2. Bandbasierte Anlieferung Jeder Beitrag benötigt zur Einstellung der Wiedergabemaschine einen technischen Vorspann, der mit dem programmaufzeichnenden Recorder aufgezeichnet werden muss. Die Programmaufzeichnung sollte bei TC 10:00:00:00 starten. CBC Stand: September 2015 Seit e |8
Nachspann bei filebasierter Anlieferung TC / Dauer Video Audio SOM Programm Programm Nachspann Black Mute 10 s Nachspann 100/0/75/0 Farbbalken Pegelton 5s 1 kHz -18 dBFS Infotafel Metadaten zur Identifikation Mute 1s des Programms Vorspann / Nachspann bei bandbasierter Anlieferung TC / Dauer Video Audio SOM minus 60 s 100/0/75/0 Farbbalken Pegelton 1 kHz -18 dBFS SOM minus 20 s Metadaten zur Identifikation Mute Infotafel 5 s des Programms SOM minus 15 s Black Mute SOM Programm Programm Nachspann Black Mute 10 s Nachspann 100/0/75/0 Farbbalken Pegelton 5s 1 kHz -18 dBFS Infotafel Metadaten zur Identifikation Mute 1s des Programms Das Synchronsignal, die Steuerspur und der Time-Code müssen mit Beginn des technischen Vorspanns bis zum Ende des Nachspanns durchgehend und kontinuierlich vorliegen. Im technischen Vorspann sollte eine Bildformatkennzeichnung (16:9 / 4:3) sowohl als Kreis dargestellt als auch durch Text beschrieben werden. Der Aufbau des Nachspanns ist bei beiden Anlieferungsvarianten identisch, damit eine einfache Überführung von Band zu File möglich ist. Die Infotafel enthält alle Metadaten, die zur Identifikation des Programms notwendig sind. Sie muss sich bei bandbasierter Anlieferung zusätzlich 20 s vor Programmbeginn befinden und eine Dauer von 5 s haben. Die Schriftgröße aller im technischen Vor- und Nachspann CBC Stand: September 2015 Seit e |9
enthaltenen Textelemente – zur Bildformatkennzeichnung und zur weiteren Identifikation des Programmmaterials – muss so gewählt werden, dass sie auch auf einem 9-Zoll-Monitor noch lesbar ist. Unbenutzte Tonspuren dürfen keinen technischen Vorspann (Pegelton) enthalten. Wenn das gelieferte Programm über mehrere Bänder verteilt ist, muss jedes Band einen technischen Vorspann enthalten. 3. Anforderungen an die Produktion Zur Gewährleistung einer optimalen Bild- und Tonqualität müssen alle eingesetzten produktionstechnischen Mittel auf aktuellem Stand sein. In kritischen Fällen oder bei Fragen zur Qualität sollte mit dem Auftraggeber und CBC Rücksprache gehalten werden. 3.1. Aufzeichnung / Akquisition 3.1.1. Video Für Kameras wird eine Sensorgröße von mindestens 2/3“ erwartet. Alle Aufnahme- und Postproduktionsarbeiten müssen auf digitalen Videokomponentensystemen basieren. Die Abtastformate 1080i/25 oder 1080p/25 können abhängig vom Genre genutzt werden. Als Optiken dürfen nur Broadcast HD-ENG-Zooms (oder besser) verwendet werden. Glänzende Gegenstände von mehr als 0,2% der Bildfläche sollten mattiert werden, um Übersteuerungseffekte zu vermeiden. Für den Fall, dass selbstleuchtende Gegenstände in der Szene erscheinen, ist besonders auf die Einhaltung des angegebenen Maximalkontrastes zu achten. CBC Stand: September 2015 S e i t e | 10
Die Farbwiedergabe muss realistisch sein, insbesondere bei Hauttönen. Die Farbgebung muss konsistent sein, insbesondere bei paralleler Aufzeichnung mit mehreren Kameras. 3.1.2. Audio Der Ton muss eine gute Qualität und Verständlichkeit aufweisen. Der Einsatz von Audiokomprimierung muss auf niedrigem Niveau gehalten werden. Die Einhaltung des zur Verfügung stehenden Dynamikbereichs muss gewährleistet sein. Eine Überkomprimierung ist zu vermeiden. Der Ton sollte eine einheitliche „Lautheit“ bieten. Es darf keine wahrnehmbaren Lippensynchronfehler zwischen dem Tondialog und dem Videobild geben (soweit es sich nicht um eine Sprachensynchronisierung handelt). 3.2. (Nach-) Bearbeitung Bei HD-Produktionen sollte von der Aufnahme über die Bearbeitung bis zur Anlieferung in (mindestens) 4:2:2 und 1080 x 1920 Pixel produziert werden. Sämtliche Bearbeitungsschritte müssen auf digitalen Videokomponentensystemen erfolgen. Die Farbgebung muss konsistent sein, insbesondere zwischen Schnitten und Szenenübergängen. Durch den Einsatz von bildverarbeitenden technischen Systemen dürfen keine zusätzlichen Artefakte oder Rauscheffekte entstehen. Besonders ist auf die Vermeidung einer Komprimierungskette zu achten, die durch mehrfaches Konvertieren oder Codieren entstehen kann. Es dürfen keine Filmkratzer, Flecken, Schmutzrückstände oder übermäßige Bildkörnungen zu erkennen sein. Soweit künstlerische Effekte oder innovative Programmtechniken genutzt werden sollen, die sich auf die wahrgenommene Bildqualität auswirken können, muss dies im Voraus mit dem Auftraggeber (Programmverantwortlichen) abgesprochen werden. Der Nachweis dieser Absprache ist zusammen mit dem gelieferten Programm einzureichen, damit gewährleistet ist, dass das Programm nicht aus diesem Grund durch die Qualitätsprüfung fällt. CBC Stand: September 2015 S e i t e | 11
3.3. Spezielle technische Anforderungen für die Anlieferung von Material für die News- und Magazinproduktion 3.3.1. Filebasierte Anlieferung von Sendeelementen Natives Produktionsformat Alternative Austauschformate HD XDCAM HD 422 H.264 ProRes 422 File-Format: Quicktime oder Quicktime Quicktime MXF (OP1a) (.mov, .mp4) (.mov) Video-Format: MPEG-2 422P@HL, Long GOP, H.264, ProRes 422, 50 Mbit/s 14 Mbit 122 Mbit/s, Aufl.: 1920x1080i, Aufl.: 1920x1080i Aufl.: 1920x1080i 50 Hz, interlaced 50 Hz, interlaced 50 Hz, interlaced Upper Field first Upper Field first Aspect Ratio: 16:9 16:9 16:9 Audio-Format: 24 bit / 48 kHz 24 bit / 48 kHz 24 bit / 48 kHz (im Video-Multiplex 8 Channels 8 Channels 8 Channels enthalten) Natives Produktionsformat Alternative Austauschformate SD IMX 30 H.264 MPEG 2 File-Format: Quicktime oder Quicktime MPEG 2 MXF (OP1a) (.mov, .mp4) (.mpg) Video-Format: MPEG IMX 30, PAL H.264, MPEG 2, Long GOP, Aufl.: 720x608i 8Mbit 8Mbit 50 Hz, interlaced Aufl.: 720x576i Aufl.: 720x576i 50 Hz, interlaced, 50 Hz, interlaced, Upper Field first Upper Field first Aspect Ratio: 16:9 16:9 16:9 Audio-Format: 16bit / 48 kHz 16bit / 48 kHz 16bit / 48 kHz (im Video-Multiplex 8 Channels 8 Channels 8 Channels enthalten) Audio-Belegung: Channel 1: Sendeton links (wenn unvertont: IT-Mix links) Channel 2: Sendeton rechts (wenn unvertont: IT-Mix rechts) Channel 3: IT-Mix links Channel 4: IT-Mix rechts Channel 5: O-Töne Channel 6: Atmo Channel 7: Musik + SFX links Channel 8: Musik + SFX rechts Der Maximalpegel des Luminanzsignals darf 100% nicht überschreiten. Die Schwarzabhebung darf zwischen 0% und maximal 2% liegen. Lautheitsaussteuerung gemäß EBU R128 bei CBC: Target Level -23 LUFS (+/- 1LU) Max. Loudness Range (LRA) 15 LU CBC Stand: September 2015 S e i t e | 12
3.3.2. Filebasierte Anlieferung von Rohmaterialelementen Natives Produktionsformat Alternative Austauschformate HD XDCAM HD 422 H.264 ProRes 422 File-Format: Quicktime oder Quicktime Quicktime MXF (OP1a) (.mov, .mp4) (.mov) Video-Format: MPEG-2 422P@HL, Long GOP, H.264, ProRes 422, 50 Mbit/s 14 Mbit 122 Mbit/s, Aufl.: 1920x1080i, Aufl.: 1920x1080i Aufl.: 1920x1080i 50 Hz, interlaced 50 Hz, interlaced 50 Hz, interlaced Upper Field first Upper Field first Aspect Ratio: 16:9 16:9 16:9 Audio-Format: 24 bit / 48 kHz 24 bit / 48 kHz 24 bit / 48 kHz (im Video-Multiplex 8 Channels 8 Channels 8 Channels enthalten) Natives Produktionsformat Alternative Austauschformate SD IMX 30 H.264 MPEG 2 File-Format: Quicktime oder Quicktime MPEG 2 MXF (OP1a) (.mov, .mp4) (.mpg) Video-Format: MPEG IMX 30, PAL H.264, MPEG 2, Long GOP, Aufl.: 720x608i 8Mbit 8Mbit 50 Hz, interlaced Aufl.: 720x576i Aufl.: 720x576i 50 Hz, interlaced, 50 Hz, interlaced, Upper Field first Upper Field first Aspect Ratio: 16:9 16:9 16:9 Audio-Format: 16bit / 48 kHz 16bit / 48 kHz 16bit / 48 kHz (im Video-Multiplex 4 od. 8 Channels 4 od.8 Channels 4 od.8 Channels enthalten) Audio-Belegung: Channel 1: O-Töne Channel 2: Atmo Channel 3 - 8: nach Absprache frei belegbar (z. B.: weitere Sprecher, Funkmikros, etc.) Progressiv abgetastetes Video kann nur aus den Formaten 1080p50 oder 720p50 ruckelfrei in das native Produktionsformat überführt werden. Alle Parameter zum Aspect Ratio (16:9) im File müssen eingetragen sein. Start-Timecode pro Medium: 00:00:00:00 und über alle Takes fortlaufend. Proxy auf USB-Stick für das Sichten am PC erwünscht. CBC Stand: September 2015 S e i t e | 13
4. Abtastung Die Filmabtastung hat auf dafür geeigneten, dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Geräten zu erfolgen. Die Aufzeichnung in einem Zielformat „interlaced“ hat grundsätzlich als 25psF zu erfolgen. Die Dominanz liegt auf dem ersten Halbbild. Kontakt CBC: Werner Walers I +49 221 456-42400 I werner.walers@cbc.de CBC Stand: September 2015 S e i t e | 14
5. Anhang Anhang A: Tonspurbelegung Folgende Belegungen der Tonspuren werden bevorzugt: Ungemischtes Material, 8 Tonspuren (Vertonung bei CBC), Spur 1 Spur 2 Spur 3 Spur 4 Spur 5 Spur 6 Spur 7 Spur 8 IT-Mix IT-Mix M&E M&E ungemischt O-Ton Atmo leer leer L R L R Zusätzliche Anlieferung eines OMF-Files mit allen Tonspuren. Beispielhafte Belegung: Spur 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 O- O- O- O- Musik Musik Musik Musik Sound Sound OMF Ton Ton Ton Ton L R 2L 2R FX FX 1 2 3 4 Ungemischtes Material, 4 Tonspuren, z.B. Digital Betacam: Spur 1 Spur 2 Spur 3 Spur 4 ungemischt O-Ton Atmo M&E - L M&E - R Fileanlieferung für News und Magazin Produktion, 8 Tonspuren: Spur 1 2 3 4 5 6 7 8 Gemischt ST-L ST-R IT-Mix IT-Mix O-Ton Atmo M&E - L M&E - R Ungemischt IT-Mix IT-Mix IT-Mix IT-Mix O-Ton Atmo M&E - L M&E - R CBC Stand: September 2015 S e i t e | 15
Anhang B: Beispiel einer Medienbegleitkarte Für die Erzeugung der Medienbegleitkarte als XML-Datei stellt CBC eine Internet Seite unter www.cbc-service.de zur Verfügung. Die Zugangsdaten zu dieser Seite können bei CBC / Programmarchiv/-logistik (werner.walers@cbc.de) angefordert werden. CBC Stand: September 2015 S e i t e | 16
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