Teil A: Haushaltssatzung der Stadt Solingen für das Haushaltsjahr 2021 - Teil A

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Teil A                                         Seite 9

                       Teil A:
         Haushaltssatzung der Stadt Solingen
             für das Haushaltsjahr 2021
Teil A: Haushaltssatzung der Stadt Solingen für das Haushaltsjahr 2021                                                                              Seite 10

1        Haushaltssatzung der Stadt Solingen für das Haushaltsjahr 2021

Hinweis:                                                                        Finanzplan                                                            2021
Der nachstehende Entwurf der Haushaltssatzung wird für die Beschlussfas-                                                                               EUR
sung des Rates über den Haushalt 2021 entsprechend den Ergebnissen des
Beratungsverfahrens angepasst.                                                  Gesamtbetrag der Einzahlungen
                                                                                aus der Investitionstätigkeit und
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa-       der Finanzierungstätigkeit                                 -109.915.511,00
len in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666)
                                                                                Gesamtbetrag der Auszahlungen
in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Solingen mit Be-
                                                                                aus der Investitionstätigkeit und
schluss vom tt.mm.jjjj folgende Haushaltssatzung erlassen:
                                                                                der Finanzierungstätigkeit                                  124.206.041,00

                                     §1
                                                                                                                    §2
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehen-        Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich
den Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und die zu leisten-         ist, wird wie folgt festgesetzt:
den Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält,
wird wie folgt festgesetzt:                                                     Kreditermächtigung                                                    2021
                                                                                                                                                       EUR

Ergebnisplan                                                             2021   Kreditaufnahme für den Kernhaushalt                             48.620.490
                                                                         EUR

Gesamtbetrag der Erträge                                   -692.242.822,57
                                                                                                                    §3
Gesamtbetrag der Aufwendungen                               692.007.823,76
                                                                                Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Saldo                                                           -234.998,81
                                                                                Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

                                                                                                        8.501.000 EUR festgesetzt.
Finanzplan                                                               2021
                                                                         EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit                         -623.013.361,53
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit                          656.052.728,43
Teil A: Haushaltssatzung der Stadt Solingen für das Haushaltsjahr 2019                                                                                             Seite 11

                                                 §4                                            Die Anbringung der Vermerke hat folgende Rechtsfolgen:

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch ge-                     kw-Vermerk     = Die Stelle wird nach Ausscheiden oder Versetzung des
nommen werden dürfen, wird für das Haushaltsjahr 2021 auf                                                       Stelleninhabers nicht wieder besetzt
                                                                                               ku-Vermerk     = Die Stelle wird nach Ausscheiden oder Versetzung des
                               650.000.000 EUR festgesetzt.                                                     Stelleninhabers umgewandelt.

                                                 §5                                                                                §8

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021                      Für die Ausführung des Haushaltes gelten die Budgetrichtlinien für das Haus-
wie folgt festgesetzt:                                                                         haltsjahr 2021.

1. Grundsteuer
                                                                                                                                   §9
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen
       Betriebe (Grundsteuer A) auf .........................................305 v. H.         Die Auszahlungsermächtigungen für Investitionsmaßnahmen und die Ver-
                                                                                               pflichtungsermächtigungen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Stadt-
    b) für die Grundstücke                                                                     kämmerers in Anspruch genommen werden.
       (Grundsteuer B) auf........................................................690 v. H.

2. Gewerbesteuer nach dem                                                                                                          § 10
   Gewerbeertrag auf ..............................................................475 v. H.
                                                                                               Bei der Genehmigung über- oder außerplanmäßiger Aufwendungen und Aus-
                                                                                               zahlungen sowie über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen
                                                 §6                                            im Sinne der §§ 83 Abs. 2 bzw. 85 Abs. 1 GO gelten als nicht erheblich:

Nach dem Haushaltssanierungsplan 2021 ff. wird der Haushaltsausgleich -                         über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis
unter Berücksichtigung der nach § 4 des NKF-CIG vorgesehenen Neutralisie-                        250.000 EUR,
rung der COVID-19-Belastungen - erreicht.
                                                                                                über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis
Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen                              250.000 EUR,
sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
                                                                                                interne Verrechnungen und kalkulatorische Kosten

                                                 §7

Im Stellenplan können Stellen als künftig wegfallend (kw) oder als künftig um-
zuwandeln (ku) bezeichnet werden.
Teil A: Haushaltssatzung der Stadt Solingen für das Haushaltsjahr 2019        Seite 12

                                    § 11

Zu Lasten der Produkte „Theater und Konzerte“ und „Deutsches Klingenmu-
seum“ können bereits im Haushaltsjahr 2021 notwendige Verpflichtungen im
Vorgriff auf Haushaltsmittel des Jahres 2022 eingegangen werden.

Die finanziellen Ansprüche aus den Verpflichtungen zu Lasten des Haushalts-
jahres 2021 dürfen 50% der Ansätze des Haushaltsplanes 2021 nicht über-
steigen. Darüber hinaus gehende Verpflichtungen bedürfen der Einwilligung
des Stadtkämmerers. Gehen die Verpflichtungen über 75 % der Ansätze des
Haushaltsjahres 2021 hinaus, bedarf der Stadtkämmerer der Zustimmung des
Finanzausschusses.

Verträge mit Architekten, Ingenieuren und Sonderfachleuten mit finanziellen
Ansprüchen zu Lasten späterer Haushaltsjahre bedürfen der Einwilligung des
Stadtkämmerers

                                    § 12

Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen
wird gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NRW auf 375.000 EUR Jahresvolu-
men festgelegt.

Solingen, tt.mm.jjjj

Kurzbach
Oberbürgermeister
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff.                                                                                              Seite 13

2        Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff.

2.1      Vorbemerkung                                                           2.2      Haushaltssanierungsplan 2021 ff.

Haushaltssicherungskonzepte (HSK) zum Abbau bzw. zur Vermeidung von             2.2.1    Aufbau des HSP
Fehlbedarfen im Verwaltungshaushalt (kameral) bzw. im Ergebnisplan (NKF)
begleiten das finanzwirtschaftliche Geschehen in Solingen seit dem Jahr         Bei dem Haushaltssanierungsplan 2021 ff. handelt es sich um die Fortschrei-
1987. Über die Maßnahmenausrichtungen und -entwicklungen wurde im Rah-          bung des mit dem Haushalt 2020 beschlossenen und von der Bezirksregie-
men von Haushaltsaufstellung, -controlling und einer Vielzahl von Gremienbe-    rung Düsseldorf mit Verfügung vom 20.04.2020 genehmigten Sanierungspla-
teiligungen detailliert berichtet.                                              nes 2020 (HSP 2020 ff.).

Seit 2012 erhält die Stadt Solingen eine Konsolidierungshilfe im Rahmen des     Der Sanierungsplan wurde auf der Grundlage des HSP-Controllings und der
Stärkungspakts Stadtfinanzen. Nach den Regelungen des Stärkungspaktge-          aktuellen Haushaltsentwicklung angepasst.
setzes ist damit die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssanierungs-
planes (HSP) und eines kontinuierlichen unterjährigen Controllings der vorge-   2.2.2    Einarbeitung aller Maßnahmen in den Haushalt
sehenen Sanierungsmaßnahmen verbunden.
                                                                                Entsprechend den Vorgaben der Kommunalaufsicht wurden alle Einzelmaß-
Der Haushaltssanierungsplan stellt dar, wie der Haushaltsausgleich              nahmen systemtechnisch in den Haushalt eingearbeitet:

 mit (in 2019 und 2020 verminderten) Landeshilfen bis 2020 erreicht und         bei den Maßnahmen, die inhaltlich umgesetzt werden konnten bzw. bei de-
 ohne Landeshilfen ab 2021 dauerhaft erhalten                                    nen die produkt- und kontenmäßige Zuordnung klar ist, wurden die An-
                                                                                  sätze unmittelbar angepasst;
werden soll.
                                                                                 bei den Maßnahmen, die (noch) nicht produkt- und kontenscharf zugeord-
Im Folgenden werden die Begriffe Haushaltssanierungsplan (HSP) und Haus-          net werden können, erfolgte die systemtechnische Einarbeitung in Form ei-
haltssicherungskonzept (HSK) synonym verwendet.                                   nes negativen Aufwandsansatzes in der Planzeile des entsprechenden
                                                                                  Teilergebnisplanes. Bei den Maßnahmen, bei denen die Teilplanzuord-
Die Stadt Solingen bekennt sich mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf aus-        nung noch nicht eindeutig vorgenommen werden konnte, erfolgt der Aus-
drücklich zu ihrer Verantwortung der Haushaltskonsolidierung. Der einge-          weis im Teilplan der zentralen Finanzwirtschaft (Teilplan 61.02).
schlagene Weg des „intelligenten Sparens“ mit einer Schwerpunktsetzung
und einem verstärkten Ressourceneinsatz in strategischen Entwicklungsberei-     Im Ergebnisplan sind damit alle HSP-Maßnahmen bereits berücksichtigt.
chen wird mit dem Haushalt 2021 weiter gegangen; die neuen bzw. veränder-
ten Impulssetzungen und Maßnahmen werden sukzessive konkretisiert und           Die Maßnahmen und die Veränderungen gegenüber dem HSP 2020 werden
intensiviert weitergeführt.                                                     nachstehend erläutert.
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff.                                                                                                           Seite 14

2.2.3      Erhöhung/Reduzierung bestehender HSP-Maßnahmen                                   Die in der Summe berücksichtigten Maßnahmen sind unter → Pkt. 2.2.8 nach-
                                                                                            richtlich aufgelistet.
Erhöhungen bzw. Reduzierungen bestehender HSP-Maßnahmen wurden
nicht vorgenommen.
                                                                                            2.2.6      Gesamtvolumen des HSP 2021

2.2.4      Neutrale Volumenverschiebung zwischen HSP-Maßnahmen                              Das Gesamtvolumen des HSP 2021 (Einzelmaßnahmen und nachrichtliche
                                                                                            Maßnahmen) bleibt im Vergleich zum HSP 2020 unverändert.
Aufgrund der organisatorischen Verlagerung der Werkstätten vom DBSG zum
TBS wurde das damit verbundene HSP-Volumen (171.000 EUR) zwischen                           Bereich                           2021         2022         2023         2024
den Maßnahmen M271 und M279 entsprechend verschoben.                                                                          EUR          EUR          EUR          EUR
                                                                                            HSP 2021                     32.763.700   33.286.700   33.306.700   33.306.700
 Maß-         Bezeichnung                                                   strukturelles
 nahme                                                                         Ziel (EUR)   HSP 2020                     32.763.700   33.286.700   33.306.700   33.306.700

M271          Konsolidierungsbeitrag TBS                                        +171.000    Veränderung                          0            0            0            0
M279          Gewinnabführung DBSG                                              -171.000
              (Zusammenfassung von M279, M280, M286)
Summe                                                                                   0   2.2.7      Sanierungsbeiträge der Beteiligungen

                                                                                            Seit Jahren sind die Beteiligungen der Stadt Solingen (BSG mitsamt ihren
2.2.5      Summarische Darstellung konzeptionell umgesetzter Maßnah-                        Tochterunternehmen, Stadt-Sparkasse Solingen, Städtisches Klinikum Solin-
           men                                                                              gen gGmbH, Altenzentren Solingen gGmbH, Zweckverband Bergische-Volks-
                                                                                            hochschule, TBS und DBSG) mit einer Reihe von Maßnahmen an der Haus-
In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wurde die Darstellung der Einzel-                    haltskonsolidierung beteiligt.
maßnahmen seit dem HSP 2017 schwerpunktmäßig auf die Maßnahmen be-
schränkt, die sich noch im laufenden Umsetzungsprozess befinden. Die dar-                   Der vom Rat bereits mit dem HH 2020 beschlossene Verzicht auf die Zuwen-
aus resultierende Verschlankung der HSP-Darstellung führt zu einer verbes-                  dung des Klinikums an den Haushalt (0,5 Mio. EUR) und die damit verbun-
serten Lesbarkeit der aktuell relevanten Maßnahmen.                                         dene Kompensation durch die Erhöhung der Maßnahme M261 wurde ent-
                                                                                            sprechend fortgeschrieben.
Im Hinblick auf die jahresübergreifende Vergleichbarkeit des HSP-Gesamt-
volumens sind alle Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden, summarisch
nachgewiesen:

 Bereich                                   2021        2022         2023             […]
                                           EUR         EUR          EUR
 eingearbeitete/umgesetzte
 Maßnahmen lt. HSP 2021            13.154.200     13.154.200   13.154.200     13.154.200
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff.                                                                                                                                                         Seite 15

2.2.8        HSP-Einzelmaßnahmen 2021 ff. (Gesamtübersicht)

Die nachstehende Übersicht stellt die HSP-Einzelmaßnahmen des Haushaltssanierungsplanes 2021 ff. dar. In den Auflistungen ist nachrichtlich als „Grundsteuer-
Äquivalent“ ausgewiesen, um wieviel Hebesatzpunkte die Grundsteuer B angehoben werden müsste um den rechtlich geforderten Haushaltsausgleich im Jahr 2021
erreichen zu können (Basis: Plan 2019; GrSt B rd. 39,5 Mio. EUR/690 Hebesatzpunkte = rd. 57.200 EUR/Hebesatzpunkt)

Die Zellen, in denen im Vergleich zum HSP 2020 Anpassungen vorgenommen wurden, sind farblich gekennzeichnet. Die Veränderungen sind in der Spalte „Anmer-
kungen“ vermerkt.

Der Haushaltssanierungsplan erhält mit der Verabschiedung durch den Rat Beschlusscharakter und bildet für den Planungszeitraum den verbindlichen Handlungs-
rahmen zur Umsetzung. Auf die Regelung des § 6 der Haushaltssatzung wird in diesem Zusammenhang verwiesen 1.

Einzelmaßnahmen des HSP 2021 (Teil A)

    lfd.      HSP-Maßnahme (Bezeichnung)                                     Verant-    Teil-     Grund-           2021        2022        2023        2024    […]   Anmerkungen
    Nr.                                                                      wortlich   plan-     steuer-         (EUR)       (EUR)       (EUR)       (EUR)          (u. a. Veränderungen zum HSP 2020)
                                                                                        zeile   Äquivalent
                                                                                                (1 Pkt = rd.
                                                                                                 57 TEUR)
    M125      Maßnahmenbündel:                                                11, 23     13         3,2         380.000     380.000     380.000     380.000
              Umsetzung innovativer Nutzungskonzepte in Verwaltungsge-
              bäuden zur strategischen Flächenreduzierung
              (Zusammenfassung von M125, M307)
    M238      Zuwendungen des Klinikums                                      Klinikum     6         0,0               0           0           0           0          zur Unterstützung der Konsolidierung des Klinikums
                                                                                                                                                                     wurde auf die Zuwendung verzichtet (Volumen: 0,5
                                                                                                                                                                     Mio. EUR p. a.; Kompensation: Erhöhung M261);
                                                                                                                                                                     s. Beschluss zum HH 2020
    M249      Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten                   61        13         0,7          50.000      60.000      70.000      70.000
    M261      Zentrale Maßnahmen zum optimierten Personal- und Personal-       11        11        47,4        2.762.500   2.762.500   2.762.500   2.762.500
              einsatz-Management, u.a. durch Gesundheitsmanagement
              (Zusammenfassung von M261, M266, M290, M015, M308,
              M333)
    M263      Konsolidierungsbeitrag Stadt-Sparkasse Solingen (ergebnisab-    SSS        19        17,5        1.000.000   1.000.000   1.000.000   1.000.000
              hängig)
    M271      Konsolidierungsbeitrag TBS                                      TBS        19        57,9        3.471.000   3.471.000   3.471.000   3.471.000         Volumenverschiebung zw. M271 u. M279 aufgrund
                                                                                                                                                                     org. Verlagerung der Werkstätten vom DBSG zum
                                                                                                                                                                     TBS (2021 ff. = +171.000 EUR)
    M279      Gewinnabführung DBSG                                           DBSG        19        11,9         509.000     509.000     509.000     509.000          Volumenverschiebung zw. M271 u. M279 aufgrund
              (Zusammenfassung von M279, M280, M286)                                                                                                                 org. Verlagerung der Werkstätten vom DBSG zum
                                                                                                                                                                     TBS (2021 ff. = -171.000 EUR)

1
    § 6 Haushaltssatzung: „Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.“
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff.                                                                                                                                                        Seite 16

 lfd.       HSP-Maßnahme (Bezeichnung)                                       Verant-    Teil-     Grund-            2021         2022         2023         2024    […]   Anmerkungen
 Nr.                                                                         wortlich   plan-     steuer-          (EUR)        (EUR)        (EUR)        (EUR)          (u. a. Veränderungen zum HSP 2020)
                                                                                        zeile   Äquivalent
                                                                                                (1 Pkt = rd.
                                                                                                 57 TEUR)
 M298       Erhöhung Grundsteuer A (50 Punkte)                                 22         1         0,2           10.000       10.000       10.000       10.000
 M299       Erhöhung Grundsteuer B (insgesamt 100 Punkte in 2 Stufen:          22         1        96,5         5.500.000    5.500.000    5.500.000    5.500.000
            2018 Erhöhung um 75 Pkte., 2019 weitere 25 Pkte.)
 M301       Klimaschutzkonzept: z.B.Einsetzen von LED-Leuchten; Heiz-          23        13         2,1          130.000      140.000      150.000      150.000
            kosten-/ Energiekostencontrolling; Fortführung Energiesparhel-
            fer*innen, beschleunigter Heizungsaustausch
 M318       Energieeinsparungen durch Kapazitätserweiterungen, insbe-          23        13         3,9          222.000      220.000      220.000      220.000
            sondere zur Optimierung technischer Anlagen
 M319       Fertigstellung und Umsetzung einer Gebäudesanierungsstrate-        23        13         1,5           95.000      100.000      100.000      100.000
            gie
 M322       Verbesserung des Online-Services des SD Einwohnerwesens            33        11         0,7           40.000       40.000       40.000       40.000
            (z.B. Anwohnerparkausweise, Meldeauskünfte, ePayment, Ur-
            kundenservice usw.)
 M330       Fortführung des Klimaschutzmanagements und Umsetzung des           67        13         1,6           90.000       90.000       90.000       90.000
            Konzeptes 'Klimabewusster Energieverbrauch im Konzern'
 M332       Prozessoptimierung - Ausnutzung von Optimierungspotenzial          20        15        26,3         1.500.000    1.500.000    1.500.000    1.500.000
            für die gesamte Verwaltung
 M336       Optimierung von Prozessabläufen im TP HzE                          51        15        26,3         1.500.000    1.500.000    1.500.000    1.500.000
 M339       PK-Einsparung durch Digitalisierung                                11        11        17,5         1.500.000    2.000.000    2.000.000    2.000.000
 M340       Optimierungseffekte DBSG/TBS                                      TBS        19         8,8          500.000      500.000      500.000      500.000
 M341       Teilstationäre Blitzer (Rotlichtüberwachung)                       32         7         0,9           50.000       50.000       50.000       50.000
 M342       Digitalisierung Parkraumbewirtschaftung (TBS)                      61        13         1,8          100.000      100.000      100.000      100.000
 M343       Neuausrichtung Kontraktmanagement (TBS, DBSG)                    23/52/      13         3,5          200.000      200.000      200.000      200.000
                                                                             61/67
 A)         Einzelmaßnahmen des HSP 2021                                                                       19.609.500   20.132.500   20.152.500   20.152.500
            (= Summe d. vorgenannten Maßnahmen)
 B)         nachrichtlich:
                                                                                                               13.154.200   13.154.200   13.154.200   13.154.200
            eingearbeitete/umgesetzte Maßnahmen
 Summe      HSP 2021                                                                                           32.763.700   33.286.700   33.306.700   33.306.700
            HSP 2020                                                                                           32.763.700   33.286.700   33.306.700   33.306.700
            HSP 2021 ./. HSP 2020                                                                                      0            0            0            0

Abb. 1: HSP 2021 ff. (Einzelmaßnahmen); Zeitreihendarstellung
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff.                                                                                                                                            Seite 17

Nachrichtlich: Auflistung der umgesetzten Maßnahmen (Teil B)

Das in der Übersicht der HSP-Einzelmaßnahmen unter B) nachrichtlich aufgeführte Volumen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Maßnahmen:

lfd.      HSP-Maßnahme (Bezeichnung)                                         Verant-    Teil-    Grund-          2021      2022      2023      2024    […]   Anmerkungen
Nr.                                                                          wortlich   plan-    steuer-        (EUR)     (EUR)     (EUR)     (EUR)          (u. a. Veränderungen zum HSP 2020)
                                                                                        zeile   Äquivalent
                                                                                                (1 Pkt = rd.
                                                                                                 57 TEUR)

M181      Aufgabe Sportstadion Hermann-Löns-Weg                                52        13         0,6         34.200    34.200    34.200    34.200
          (mit Kunstrasen und Umkleiden)
M197      Reduzierung Sachaufwand Straßenunterhaltung                          61        13         2,6        150.000   150.000   150.000   150.000
M225      Reduzierung der Grünflächenpflege                                    67        13         1,9        110.000   110.000   110.000   110.000
M056      Verstärkte Teilnahme an Betriebsprüfungen                            22        1          6,0        340.000   340.000   340.000   340.000
M149      Kürzung Beschäftigungsentgelte f. Aushilfskräfte/Sonderaktio-        47        11         0,2         12.000    12.000    12.000    12.000
          nen
M156      Steigerung Refinanzierung durch andere Kostenträger                  50        6          1,8        100.000   100.000   100.000   100.000
M183      Aufgabe/Überlassung Schießsportanlage Talsperrenstr.                 52        13         0,4         20.000    20.000    20.000    20.000
M185      Aufgabe Turnhalle Gillicher Str. oder (erhebl.) Sanierungsbetei-     52        13         0,1          3.000     3.000     3.000     3.000
          ligung des TSV Aufderhöhe
M201      Ausweitung Parkraumbewirtschaftung                                   61        4          3,0        170.000   170.000   170.000   170.000
M242      Strategie-Optimierungen beim TBS                                    TBS        19         7,9        450.000   450.000   450.000   450.000
M243      Zuschuss-Senkung VHS                                                BSG        15         1,3         75.000    75.000    75.000    75.000
M264      Dienstleistungen der Dienste 11-12 und 20-3 für TBS                 TBS        19         3,5        200.000   200.000   200.000   200.000
M268      Carsharing/Carpooling für städt. Fahrzeuge                           11        16         0,4         20.000    20.000    20.000    20.000
M273      Überprüfung der Einkommen bei Elternbeiträgen                        51        4          2,6        150.000   150.000   150.000   150.000
M275      Einnahmesteigerung durch Intensivierung Hundesteuerermitt-           22        1          3,0        173.000   173.000   173.000   173.000
          lung und Erhöhung der Kampfhundesteuer
M283      Walter-Bremer-Institut: Absenkung der Zuschusssumme                  40        11         3,5        200.000   200.000   200.000   200.000
M284      Reduzierung u. Umstellung Tageszeitung auf e-paper                   25        13         0,2         10.000    10.000    10.000    10.000
M285      Zentrales Vertragsmanagement                                         25        11         0,2         10.000    10.000    10.000    10.000
M287      Optimierung Abläufe im Schulbetrieb                                  40        13         0,1          5.000     5.000     5.000     5.000
M288      Investitions- und Baukostencontrolling/Optimierung Einsparun-        20        13         1,6         90.000    90.000    90.000    90.000
          gen
M291 a    Umstellung Automatensteuer auf Besteuerung des Einsatzes             22        1          7,9        450.000   450.000   450.000   450.000
M291 b    Anhebung Automatensteuer um 1%                                       22        1         10,5        600.000   600.000   600.000   600.000
M292      Erhöhung Kantinenpreise für Externe und grundsätzliche Über-         23        5          0,1          5.000     5.000     5.000     5.000
          arbeitung der Preisgestaltung
M294      Kürzung der Budgetmittel für die Bezirksvertretungen um 20 %         10        16         0,4         20.000    20.000    20.000    20.000
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff.                                                                                                                                                    Seite 18

lfd.      HSP-Maßnahme (Bezeichnung)                                         Verant-    Teil-    Grund-            2021        2022        2023        2024    […]   Anmerkungen
Nr.                                                                          wortlich   plan-    steuer-          (EUR)       (EUR)       (EUR)       (EUR)          (u. a. Veränderungen zum HSP 2020)
                                                                                        zeile   Äquivalent
                                                                                                (1 Pkt = rd.
                                                                                                 57 TEUR)

M295      Einführung Wettbürosteuer                                            22        1          0,4          25.000      25.000      25.000      25.000
M296      Erhöhung Hundesteuer (1. und weitere Hunde)                          22        1          2,6         150.000     150.000     150.000     150.000
M297      Reduzierung Sach- und Dienstleistungsaufwand                         20        13        52,6        3.000.000   3.000.000   3.000.000   3.000.000
M300      Entlastung bei der Eingliederungshilfe von bundesweit insge-         20        1         68,4        3.900.000   3.900.000   3.900.000   3.900.000
          samt 5 Mrd. EUR; falls die Mittel nicht fließen, Erhöhung Grund-
          steuer B.
M302      Anpassung Standards Umbau Straßen / Ampeln durch Kreis-              61        13         2,1         120.000     120.000     120.000     120.000
          verkehre oder Entfall von Ampeln
M303      Einführung des papierlosen Rates (auf freiwilliger Basis)            10        13         0,8          55.000      55.000      55.000      55.000
M306      Fördermittelmanagement und Controlling                              20        2          0,9          50.000      50.000      50.000      50.000
M309      Reduzierung externe, nicht pflichtige Gutachten                      11        13         0,9          50.000      50.000      50.000      50.000
M310      Steigung Einnahmen Unterhaltsvorschuss                               50        3          0,9          50.000      50.000      50.000      50.000
M311      Reduzierung Fallzahlen (KdU) durch erfolgreiche Arbeits-             59        15         4,4         250.000     250.000     250.000     250.000
          marktintegration
M313      Entwicklung E-Government                                           R1-15       13        12,0         685.000     685.000     685.000     685.000
          (Zusammenfassung von M313, M316, M304)
M315      Optimierung der Ertragsstrukturen durch Abrechnung von Leis-         14        6          0,9          50.000      50.000      50.000      50.000
          tungen gegenüber Konzerntöchtern
M317      Erhöhung der Erträge durch Ausweitung des Stellenvolumens            21        6          0,1           5.000       5.000       5.000       5.000
          in den Bereichen Forderungsmanagement und Vollstreckung
M320      Organisationsuntersuchung im Bereich Gebäudemanagement               23        11         3,5         200.000     200.000     200.000     200.000
M321      Konzernweite Standardisierung weiterer Warengruppen                  25        13         7,0         400.000     400.000     400.000     400.000
M323      Optimierung der Schulraumvermietung und Überarbeitung der            40        5          0,2          10.000      10.000      10.000      10.000
          Entgeltsatzung
M324      Realisierung vorrangiger Ansprüche (insbes. BuT) bei der Mit-        40        15         0,9          50.000      50.000      50.000      50.000
          tagsversorgung an Solinger Schulen
M325      Vergabe der Mittagsversorgung (Gesamtschule und Carl-Ruß-            40        11         2,8         160.000     160.000     160.000     160.000
          Schule) an externe Dritte unter Beibehaltung der des Preis- und
          Qualitäts-Niveaus; DEG-Norm (3,50 EUR/Essen)
M326      Verstärkung der Einkommen- und Vermögensüberprüfung in-              50        4          1,4          80.000      80.000      80.000      80.000
          nerhalb von Einrichtungen
M327      Intensivierung der Sozialarbeit in Haushalten mit über 80-jähri-     50        15         0,9          50.000      50.000      50.000      50.000
          gen Empfängern von Grundsicherung
M328      Entwicklung und Umsetzung eines Spielplatzentwicklungskon-           52        13         0,9          50.000      50.000      50.000      50.000
          zeptes; die Gesamtgrundstücksfläche soll möglichst erhalten
          bleiben
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff.                                                                                                                                                        Seite 19

lfd.        HSP-Maßnahme (Bezeichnung)                                       Verant-    Teil-    Grund-             2021         2022         2023         2024    […]   Anmerkungen
Nr.                                                                          wortlich   plan-    steuer-           (EUR)        (EUR)        (EUR)        (EUR)          (u. a. Veränderungen zum HSP 2020)
                                                                                        zeile   Äquivalent
                                                                                                (1 Pkt = rd.
                                                                                                 57 TEUR)

M329        Organisatorische Optimierung im Bereich der zentr. Fachstelle      64        11         1,4           80.000       80.000       80.000       80.000
            für Wohnungsnotfallhilfe (frühzeitiger Falleinstieg u. Vermei-
            dung von Räumungsklagen/Zwangsräumungen)
M331        Erhöhung der Pachten bei Grünflächen                               67        4          0,4           20.000       20.000       20.000       20.000
M335        Verfahrensoptimierung Elternbeiträge im Kitabereich/OGS            51        4          1,8          100.000      100.000      100.000      100.000
M338        Zuführung ins Regelsystem: Stabstelle Flüchtlinge                  10        11         2,9          167.000      167.000      167.000      167.000
            Summe umgesetzte Maßnahmen                                                                         13.154.200   13.154.200   13.154.200   13.154.200

Abb. 2: HSP 2021 ff. (Maßnahmen, die summarisch abgebildet werden); Zeitreihendarstellung
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff.                                                                                                   Seite 20

2.3      Controlling des Haushaltssanierungsplans                                 2.5      Personalkonsolidierungskonzept

Für die Umsetzung der einzelnen HSP-Maßnahmen sind die zuständigen                2.5.1    Übersicht über die Maßnahmen der Personalbewirtschaftung
Dienstleitungen bzw. die Ressortleitungen verantwortlich.
                                                                                  Die Solinger Strategie zur Personalkostenkonsolidierung beruht weiterhin auf
Ein Berichtswesen zur Haushaltssicherung stellt die notwendige Transparenz        zwei bewährten Säulen:
für den Verwaltungsvorstand und den Rat und seine Gremien her und ist als
Element für eine gezielte Steuerung unabdingbar. Im Verwaltungsvorstand            Ermittlung der erforderlichen Stellen durch Prozessanalyse
wird im Rahmen des Monatsreportings über die Umsetzung der Haushaltssi-
cherungsmaßnahmen berichtet; der Finanzausschuss wird im Zuge des unter-             Mit dem seit 2010 eingeführten und in 2015 erneut durchgeführten pro-
jährigen Berichtswesens ebenfalls über den aktuellen HSP-Umsetzungsstand             duktkritischen Verfahren wurde nicht nur hinsichtlich der Methodik zur Kon-
informiert.                                                                          solidierung ein Paradigmenwechsel vollzogen: Erstmals wurden Verwal-
                                                                                     tung und Betriebe nicht anlassbezogen, d. h. bei Freiwerden einer Stelle,
Die Betriebsleitungen und Geschäftsführungen der zum Konzern Stadt Solin-            sondern binnen eines halben Jahres fast flächendeckend produktkritisch
gen gehörenden Betriebe und Gesellschaften sind gefordert, bei der Erarbei-          untersucht und eine (gerade noch) arbeitsfähige Sollorganisation definiert.
tung der von ihnen zu erbringenden Konsolidierungsbeiträge die Eigenverant-          Damit war es möglich, im Haushaltssicherungskonzept 2010 rund 166
wortlichkeit zu übernehmen und bei der Realisierung bzw. Vollzugsüberwa-             Stellen zur Streichung vorzuschlagen – mehr als 10 % des damals aktuel-
chung der entsprechenden HSP-Maßnahmen in gleicher Art und Weise wie                 len Stellenplans. Dieser Solinger Ansatz der Produktkritik wird durch die
von den Ressortleitungen und Dienstleitungen erwartet, vorzugehen.                   Einführung der IT gestützten Prozessanalysen konsequent weiterentwi-
                                                                                     ckelt und verfeinert. Erforderliche organisatorische Änderung – insbeson-
Über Entwicklungen, die einzelne Maßnahmen des Haushaltssicherungskon-               dere im Zusammenhang mit der Digitalisierung in der Verwaltung – wird
zepts gefährden, ist unverzüglich dem Finanzmanagement zu berichten. Da-             anhand dieses Modells vorgenommen. Damit ist sichergestellt, dass im
bei sind zwingend Vorschläge zur Gegensteuerung zu unterbreiten.                     Spannungsfeld von schonendem Ressourcenverbrauch einerseits und not-
                                                                                     wendiger Qualität andererseits ein sachgerechter Ausgleich erfolgt.

2.4      Berichtsregelungen bezogen auf das                                        Konsequente unterjährige Bewirtschaftung des Stellenplans
         Stärkungspaktgesetz
                                                                                     Durch eine äußerst restriktive externe Einstellungspraxis gelang es in den
Nach den Regelungen des Stärkungspaktgesetzes sind die beteiligten Kom-              vergangenen Jahren, die Besetzungsquote – wie unten dargestellt – auf
munen gefordert, zu vorgegebenen Terminen zum Umsetzungsstand des                    einem Wert von 95% oder darunter zu halten. Im Jahr 2016 konnte die Be-
Haushaltssanierungsplanes zu berichten.                                              setzungsquote trotz der schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin beibe-
                                                                                     halten und im Jahr 2017 wieder gesenkt werden. Grund hierfür ist zum ei-
Die Stadt Solingen hat die rechtlichen Vorgaben bei der Konzeption ihres             nen die rückläufige Entwicklung der Zahl der Flüchtlinge, wodurch eine Be-
Controllings berücksichtigt und die Form der Berichterstattung mit der Bezirks-      setzung aller (meist befristeten) Stellen derzeit nicht notwendig ist und zum
regierung Düsseldorf abgestimmt. Soweit sich Nachsteuerungspflichten z. B.           anderen das vermehrte Ausscheiden von Beschäftigten im Rahmen der
durch Änderungen oder Anpassung rechtlicher Vorgaben ergeben, werden                 demografischen Entwicklung.
diese entsprechend umgesetzt.
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff.                                                                                                                Seite 21

   Durch die weiterhin konsequente Bewirtschaftung des Stellenplanes                            die Schaffung von Stellen für die Schulbegleitung. Darüber hinaus wurde im
   konnte die Besetzungsquote auch 2018 und 2019 unter dem langjährigen                         Rahmen des Haushaltssanierungsplans die Schaffung von weiteren Stellen
   Mittel von rd. 95% gehalten werden.                                                          notwendig, z.B. zum Abbau des Sanierungsstaus durch das Immobilienma-
                                                                                                nagement.
   Auch im Jahr 2020 wurde die Besetzungsquote zum Stichtag 30.06. unver-
   ändert bei 93,8 % gehalten. Die niedrige Besetzungsquote trägt zur Haus-                     Mit dem Stellenplannachtrag 2018 ist es gelungen, trotz zusätzlicher 50 Stel-
   haltskonsolidierung bei.                                                                     len, von denen lediglich rund 13 VZÄ nicht refinanziert sind, das Gesamtvolu-
                                                                                                men des Stellenplans der Kernverwaltung stabil zu halten. Ursächlich dafür ist
                                                                                                der konsequente Umgang mit befristeten Stellen, die grundsätzlich nicht ver-
                        Stellenplanübersicht / -veränderungen                                   längert werden. Damit sind rund 51 Z-Stellen ausgelaufen, was zu einer struk-
                                    2015 bis 2020                                               turell wirksamen Entlastung des Haushaltes in Höhe von 2.844.937 EUR
                                                                                                führt.
Jahr                             2015       2016       2017       2018       2019       2020
Stellenanteile in Vollzeit-   1.777,93   1.871,93   1.948,52   1.962,07   1.999,29   2.025,49   Die Entwicklung des Stellenvolumens in 2019 resultiert wie bereits in der Ver-
äquivalenten (VZÄ)                                                                              gangenheit, aus dem Ausbau und der Neuschaffung der Kindertagesstätten,
Veränderung zum Vor-            22,43      94,00      76,59      13,57      37,22      26,20    Investitionen in die Digitalisierung und durch den vorgeschriebenen Ausbau
jahr                                                                                            der Stellen bei der Feuerwehr. Die Schaffung der neuen überwiegend refinan-
tatsächl. Besetzung in        1.693,06   1.779,96   1.804,37   1.840,31   1.874,62   1.899,50
                                                                                                zierten Stellen ist den gesetzlichen und politischen Beschlüssen geschuldet
VZÄ (zum 30.06. eines                                                                           und als Investition in die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit Solingens zu sehen.
Jahres)
Besetzungsquote in %           95,2 %     95,1 %      92,6%      93,8%      93,8%      93,8%    Die weitere, moderate Ausweitung des Stellenvolumens ab Mai 2020 begrün-
                                                                                                det sich mit der Neuschaffung von Planstellen zur Bekämpfung der Corona-
NN-Stellen in VZÄ               84,87      91,97     144,15     121,76     124,67     125,99    Pandemie insbesondere in den Bereichen des Stadtdienstes Gesundheit und
                                                                                                des kommunalen Ordnungsdienstes.

2.5.2       Stellenübersicht 2015 - 2020
                                                                                                2.5.3    Entwicklung der Personalkosten
In 2015 hat sich der Netto-Zuwachs an Stellen mit rund 22 gegenüber dem
Vorjahr leicht abgeschwächt. Die Ausweitung des Stellenvolumens in 2015,                        Rückblick 2015 bis 2019 (Rechnungsergebnisse)
die mit dem 1. Stellenplannachtrag 2015 beschlossen worden ist, begründet
sich im Wesentlichen mit der Neuschaffung von Planstellen zur Flüchtlingsbe-                    Die tatsächlichen Rechnungsergebnisse der Personalkosten von 2015 bis
treuung sowie zur nachhaltigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Mit dem                      2019 vollziehen die Entwicklung des Stellenplans in Verbindung mit der Be-
2. Stellenplannachtrag mussten weitere Planstellen zur Betreuung der zuge-                      setzungsquote auch finanziell nach.
wiesenen Flüchtlinge, insbesondere in den Bereichen des kommunalen Job-
centers sowie in den Stadtdiensten Jugend und Soziales (zumeist befristet)                      Im Rechnungsergebnis des Jahres 2015 spiegelt sich der absolute Anstieg
neu geschaffen werden, was in der gestiegenen Planstellenzahl in 2016 zum                       der besetzten Stellen im Umfang von mehr als 55 VZÄ wieder. Darüber hin-
Tragen kommt.                                                                                   aus führt allein die tarifliche Steigerung bzw. Erhöhung der Besoldung zu ei-
                                                                                                nem Mehrbedarf von rund 2,3 Mio. EUR.
Der Zuwachs im Jahr 2017 resultiert im Wesentlichen aus den Investitionen in
die Bildungs- und Jugendlandschaft wie den Ausbau der Kindergärten sowie
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff.                                                                                                      Seite 22

Eine vergleichbare Entwicklung ist auch im Folgejahr zu verzeichnen, hier ma-                Rechnungsergebnisse des laufenden Personal- und
chen alleine diese Steigerung sowie die Bildung von Rückstellungen für Zah-                   Versorgungsaufwandes der Jahre 2015 bis 2019
lungsrisiken (z.B. mögliche Nachzahlungen aus einem Klageverfahren zur                          (ohne Rückstellungen und ohne sonstige Beschäftigte)
Eingruppierung im Bereich Verkehrsüberwachung, Versorgungsnachzahlun-
                                                                                  Jahr              2015           2016           2017           2018           2019
gen aus der Dienstrechtsreform) etwa 50% der zu verzeichnenden Steigerung
aus. Eine weitere Steigerung der tatsächlichen Personalkosten ergibt sich         Summe    114.888.830,68 124.819.690,13 132.679.585,50 139.433.333,86 143.752.656,30
durch die inzwischen erfolgte Besetzung der unter  Pkt. 2.5.2 beschriebe-
nen, zusätzlichen Stellen.
                                                                                  Ausblick 2020 bis 2024 (Plandaten)
Abweichend davon wurden im Haushalt 2016 pauschale Personalkostenein-
sparungen i. H. v. 2,6 Mio. EUR berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Aufstel-    Seit dem Haushalt 2012 wurde der Stellenplan wieder im Soll auf Basis von
lung noch nicht stellen- bzw. kontierungsscharf eingeplant werden konnten.        Ecksätzen zu einhundert Prozent ausfinanziert. Daran wird auch in diesem
Für das Jahr 2017 wurde die HSP-Maßnahme M 261 (optimiertes Personal-             Jahr festgehalten. Damit ist im Sinne des kaufmännischen Vorsichtprinzips si-
und Personaleinsatz-Management) um rund 1,2 Mio. EUR erhöht, da im An-            chergestellt, dass sich z. B. aus Schwankungen in der Besetzungsquote für
satz der Personalkosten 2017 bereits die tatsächliche tarifliche Steigerung be-   die dem HSP zugrundeliegenden Plandaten keine Risiken ergeben. Gleich-
rücksichtigt werden konnte.                                                       zeitig bewirken unterjährig nicht oder nur teilweise besetzte Stellen nunmehr
                                                                                  eine unmittelbare Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber dem Plan.
Die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen in 2018 ge-
genüber der Finanzplanung des Haushalts 2017 liegt hauptsächlich in der           Die Steigerung der laufenden Personal- und Versorgungsaufwendungen in
Schaffung weiterer Planstellen begründet. Diese Stellenentwicklung ist im         2020 gegenüber der Finanzplanung des Haushalts 2019 liegt hauptsächlich in
Wesentlichen politischen Beschlüssen geschuldet. Alleine im Bereich der Kin-      der Schaffung von Planstellen im Bereich des Stadtdienstes Gesundheit.
dertagesstätten wurden durch die notwendige Ausweitung der Kapazitäten 24         Diese Stellenentwicklung ist im Wesentlichen der Pandemieentwicklung ge-
Vollzeitstellen geschaffen. Weitere Stellen sind für die erste Ausbaustufe des    schuldet. Alleine im Bereich des SD Gesundheit wurden durch die notwendige
kommunalen Ordnungsdienstes, die Sanierung von Schloß Burg und das                Ausweitung der Kapazitäten 17 Vollzeitstellen geschaffen. Weitere Stellen
Stadtmarketing vorgesehen.                                                        sind im kommunalen Ordnungsdienst entstanden. Zusätzlich zur den neu ge-
                                                                                  schaffenen Stellen sind weitere, befristete Arbeitsverhältnisse begründet wor-
Die Steigerung der Aufwendungen im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr er-            den mit dem Ziel der Kontaktnachverfolgung und damit der Eindämmung der
klärt sich insbesondere aus der Erhöhung der Besoldung um 3,2% sowie mit          Corona-Pandemie.
der Tariferhöhung im TVÖD um 3,09%.
                                                                                  Eine vergleichbare Entwicklung ist auch für 2021 absehbar. Die Steigerung
Weitere Personalkostensteigerungen ergaben sich aus der neuen Entgeltord-         der Personalkosten hat folgende Gründe: Die Schaffung neuer Arbeitsverhält-
nung sowie steigenden Ausgaben in der Unfallkasse. Durch die Rückkehr zur         nisse im Stadtdienst Gesundheit sowie die für das Jahr 2021 vereinbarte Be-
paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge hat sich der Ar-      soldungserhöhung von 1,4 % und die Tariferhöhung (TVÖD) zum 01.04.2021.
beitgeberanteil an der Sozialversicherung erhöht. In 2019 wurden zusätzliche      Desweiterem wurden Aufgrund der Pandemie wurden erhöhte Ausgaben für
Ausbildungsstellen (Anwärter, PIA und die Seiteneinsteiger) geschaffen. Ein       Überstunden und Mehrarbeit eingeplant.
überproportionaler Zugang der Pensionäre sowie die Erhöhung der Pensio-
nen trugen auch zu der Kostensteigerung bei.                                      Ab 2022 wurde in Anlehnung an die Orientierungsdaten weiterhin nur noch
                                                                                  eine 1%ige Steigerung pro Jahr angenommen, was zum einen angesichts
                                                                                  weiterer Rationalisierungspotentiale auch im Zusammenhang mit den Digitali-
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff.                                                                                                  Seite 23

sierungsbestrebungen zu sehen ist. Zum anderen wird es insbesondere auf-            fungsaufgaben gewährleistet. Dadurch werden systematisch Optimierungspo-
grund der demographischen Entwicklung weiterhin nicht möglich sein, alle            tentiale bei den Sachkosten aufgedeckt und gehoben. Dies geschieht durch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis 2027 planmäßig ausscheiden, zeit-         Bündelungen und Artikelstandardisierungen (z. B. in den Segmenten Büro-
nah ersetzen zu können. Starken rentennahen Jahrgängen steht ein zahlen-            ausstattung, Dienst- und Schutzkleidung, Postdienstleistungen, Schülerver-
mäßig immer weiter abnehmendes Angebot an Schulabgängern gegenüber.                 kehr, Energie, Fuhrpark, Wartung von Gebäudetechnik, Reinigung und Versi-
Darüber hinaus gibt es eine nicht zu unterschätzende Anzahl von nicht plan-         cherungen).
baren Abgängen, sei es z. B. durch Arbeitgeberwechsel oder aufgrund ge-
sundheitlicher Umstände. Vor diesem Hintergrund ist eine aktive Steuerung           Kooperationsmöglichkeiten werden aktiv genutzt, um weitere Vorteile zu er-
des Personalkostenbudgets über die Besetzungsquote weiterhin sicherge-              schließen. So gehört die Stadt Solingen zu den Gründungsmitgliedern der
stellt. Die für das Jahr 2021 einmalig eingeplante Erhöhung der Ausgaben für        Einkaufgemeinschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag
Überstunden und Mehrarbeit wurde in den Folgejahren nicht fortgeschrieben.          e. G. Dort sind erste konkrete gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen auf den
                                                                                    Weg gebracht.
   Planansätze des laufenden Personal- und Versorgungsaufwandes
                       der Jahre 2020 bis 2024                                      Unabhängig von der Entwicklung der Einkaufskonditionen sind auch Vorkeh-
         (Originalansätze ohne Rückstellungen und ohne sonstige Beschäftigte)       rungen getroffen, die einer Mengenausweitung entgegenwirken.
      Plan 2020       Plan 2021       Plan 2022       Plan 2023        Plan 2024

  149.796.680        155.313.666     154.670.628     155.990.305      155.993.577   2.7      Übersicht über die freiwilligen Leistungen
Bemerkung zu den Planungsparametern:
Ausfinanzierung aller Planstellen nach Ecksätzen                                    In der Anlage 23 zum Haushalt sind die aus dem Haushalt finanzierten Zu-
stellenscharfe Planung einschl. Berücksichtigung von Befristungen,                  schüsse (Kontengruppe 531nnn) detailliert aufgeführt.
ab 2022 pauschale Steigerung um 1%
Reduzierung der Personalaufwendungen i. H. d. HSP-Maßnahmen mit Personalbezug

                                                                                    2.8      Fortschreibung der Ergebnisplanung unter
                                                                                             Berücksichtigung des Haushaltsanierungsplans
2.5.4       Ausblick HSP
                                                                                             (10-Jahres-Modellrechnung)
In diesem Planungsjahr wurden erneut alle HSP-Maßnahmen, die Auswirkun-
                                                                                    Da im 2021er Haushaltsentwurf nach Isolierung der Corona-Belastungen von
gen auf die Personalkosten haben, direkt in die Planansätze eingerechnet.
                                                                                    einem kontinuierlichen Haushaltsausgleich ab 2021 ausgegangen wird, ist
Somit ist der Erfolg der geplanten Einsparbemühungen direkt an den aktuel-
                                                                                    eine Ergebnisplan-Fortschreibung in Form einer 10-Jahres-Modellrechnung
len Personalkosten ersichtlich.
                                                                                    zunächst entbehrlich.

                                                                                    Die Fortschreibung (inkl. der Prognose auf die Entwicklung des Eigenkapitals
2.6         Sachkostenkonsolidierungskonzept                                        und der Liquiditätsvorausschau) wird dann in der Endfassung des Haushaltes
                                                                                    2021 auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen konkreten Planwerte be-
Die Stadt Solingen hat ein konzernweit orientiertes Beschaffungsmanagement          rücksichtigt.
implementiert, das die Bearbeitung auch strategischer und taktischer Beschaf-
Teil A: Budgetrichtlinien für den Solinger Haushalt 2021                                                                                                                           Seite 24

3              Budgetrichtlinien für den Solinger Haushalt 2021

3.1            Vorbemerkung                                                                  Bei den in den Teilplänen abgebildeten Teilergebnissen handelt es sich inso-
                                                                                             fern um eine Aggregation der Produktplanungen.
Im Solinger Haushalt werden unterhalb der verbindlichen Produktbereiche
Teilergebnis- und Teilfinanzpläne für einzelne Produktgruppen abgebildet.
                                                                                             3.2       Budgetregelungen
Während die Planung in der Regel produkt- und kontenscharf erfolgt, werden
die Plandaten im Haushaltsplan entsprechend den amtlichen Mustern nur auf                    Zwei wesentliche Ziele des NKF sind die Flexibilisierung der Haushaltsbewirt-
Teilplanebene abgebildet. Die einzelnen Teilplanzeilen fassen dabei die kon-                 schaftung durch die Bildung von Budgets2 und die Stärkung der dezentralen
tenscharfen Planwerte zu Ertrags- und Aufwandsgruppen zusammen.                              Ressourcenverantwortung.

     1      Steuern und ähnliche Abgaben                                                     Diesen Zielen wird mit den nachstehenden Regelungen Rechnung getragen:
     2    + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
     3    + Sonstige Transfererträge
     4    + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte                                          3.2.1     Bildung von Teilplanbudgets
     5    + Privatrechtliche Leistungsentgelte
     6    + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
     7    + Sonstige ordentliche Erträge                                                     Budgets werden grundsätzlich auf Teilergebnisplanebene gebildet.
     8    + Aktivierte Eigenleistungen
     9   +/-Bestandsveränderungen
    10    = Ordentliche Erträge                                                              Die einzelne Teilplanzeile stellt die Budgetermächtigung für die Haushaltsfüh-
    11    - Personalaufwendungen                                                             rung dar. In den Budgets sind die Summen der Erträge und die Summen der
    12    - Versorgungsaufwendungen
    13    - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen                                      Aufwendungen für die Haushaltsführung verbindlich.
    14    - Bilanzielle Abschreibungen
    15    - Transferaufwendungen
    16    - Sonstige ordentliche Aufwendungen                                                In der Regel sind die in einer Teilplanzeile zusammengefassten Aufwandsan-
    17    = Ordentliche Aufwendungen                                                         sätze gegenseitig deckungsfähig. Ausnahmen hiervon ergeben sich in folgen-
    18    = Ordentliches Ergebnis(= Zeilen 10 und 17)                                        den Bereichen:
    19    + Finanzerträge
    20    - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
    21    = Finanzergebnis (= Zeilen 19 u. 20)                                                Für die in Zeile 13 ausgewiesenen Erstattungen werden separate De-
    22    = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 18 und 21)
                                                                                               ckungsringe gebildet;
    23    + Außerordentliche Erträge
    24    - Außerordentliche Aufwendungen
    25    = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24)                                   Innerhalb der Zeile 15 sind die Sozialtransferaufwendungen nicht mit den
    26    = Ergebnis (vor Berücksichtigung interner Leistungsbeziehungen)
            (= Zeilen 22 und 25)                                                               Zuweisungen/Zuschüssen für laufende Zwecke gegenseitig deckungsfä-
    27    + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen                                          hig.
    28    - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
    29    = Ergebnis (Zeilen 26, 27 und 28)

Abb. 3: Struktur des Teilergebnisplanes

2
    § 21 KomHVO: Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung können Erträge und Aufwendungen zu    Aufwendungen für die Haushaltsführung verbindlich. Die Sätze [...] gelten auch für Einzahlun-
    Budgets verbunden werden. In den Budgets sind die Summe der Erträge und die Summe der     gen und Auszahlungen für Investitionen.
Teil A: Budgetrichtlinien für den Solinger Haushalt 2021                                                                                                    Seite 25

 Zentral geplante und bewirtschaftete Aufwands- bzw. Auszahlungspositio-              Aus der Investition entstehende Aufwendungen und Erträge (z.B. Abschrei-
  nen sind von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in den Teilplanbudgets              bungen, Erträge aus der Auflösung von Zuweisungen) werden im Teilergeb-
  ausgenommen.                                                                         nisplan veranschlagt.

      Personalaufwendungen sind innerhalb eines Dienstes gegenseitig deckungsfä-      3.2.2    Einschränkungen durch vorläufige Haushaltsführung und
       hig; ggf. werden dafür - mit Ausnahme kostenrechnender Einrichtungen - die in            Haushaltssicherung
       der Zeile 11 dargestellten Aufwendungen teilplanübergreifend verbunden.
                                                                                       Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung können durch den Stadtkäm-
       Die ebenfalls in der Teilplanzeile 11 enthaltenen dezentral bewirtschafteten
       „sonstigen Dienstbezüge“ (Honorare, Beschäftigungsentgelte) sind von der De-
                                                                                       merer gesonderte Budgetierungsinstrumente festgesetzt werden (z. B. Teil-
       ckungsfähigkeit ausgenommen.                                                    freigaben, Sperren).

      Die zentral durch das Personalmanagement geplanten und in den (dezentralen)     Für die Haushaltssicherung können die Budgetrichtlinien außer Kraft gesetzt
       Teilplänen enthaltenen Unfallkassenbeiträge werden in den Teilplanbudgets       werden.
       nicht in die gegenseitige Deckungsfähigkeit einbezogen.
 Positionen, die mittels der „Internen Leistungsverrechnung“ (Teilplanzeilen          3.2.3    Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem
  27 und 28) in die Teilpläne verrechnet werden, sind ebenfalls von der ge-                     Ausbau U3 (Teilplan 36.03)
  genseitigen Deckungsfähigkeit in den Teilplanbudgets ausgenommen.
                                                                                       Grundsätzlich können Einsparungen aufgrund der demographischen Entwick-
Darüber hinaus können in Abstimmung zwischen dem budgetverantwortlichen                lung für Mehraufwendungen der U3-Betreuung genutzt werden.
Fachbereich und dem Finanzmanagement im Einzelfall weitergehende Ein-
schränkungen oder Erweiterungen der Deckungsfähigkeit festgesetzt werden.              Die im Haushalt zusätzlich veranschlagten Mittel für den weiteren Ausbau der
                                                                                       U3-Betreuung bedürfen der Einzelfreigabe durch den Stadtkämmerer. Die
Mehrerträge können mit Zustimmung des Stadtkämmerers die Budgets erhö-                 verbindliche Zusage der Landes- / Bundesfinanzierungsmittel muss hierzu
hen. Mindererträge können die Budgets reduzieren.                                      vorliegen.

Aufwendungen, die aus zweckgebundenen Erträgen finanziert werden, sind                 Die Budgetrichtlinien werden kontinuierlich der Entwicklung angepasst.
allenfalls deckungsberechtigt. Die zuwendungskonforme Mittelverwendung ist
durch den jeweils budgetverantwortlichen Dienst sicherzustellen. Werden
zweckgebundene Erträge nicht oder nur teilweise realisiert, können die ent-
sprechenden Aufwendungen nur mit Zustimmung des Stadtkämmerers bewirt-                 Ralf Weeke
schaftet werden.                                                                       Stadtkämmerer

Investitionen werden im Teilfinanzplan dargestellt - und zwar unterhalb der
durch den Rat festgelegten Wertgrenze in summarischer Form und oberhalb
der Wertgrenze als Einzelmaßnahmen.

Ermächtigt wird jeweils die für die Investitionen geplante zu leistende Auszah-
lung. Investive Mehreinzahlungen können mit Zustimmung des Stadtkämme-
rers für investive Mehrauszahlungen verwendet werden.
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