Teil A: Haushaltssatzung der Stadt Solingen für das Haushaltsjahr 2021 - Teil A
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Teil A Seite 9 Teil A: Haushaltssatzung der Stadt Solingen für das Haushaltsjahr 2021
Teil A: Haushaltssatzung der Stadt Solingen für das Haushaltsjahr 2021 Seite 10 1 Haushaltssatzung der Stadt Solingen für das Haushaltsjahr 2021 Hinweis: Finanzplan 2021 Der nachstehende Entwurf der Haushaltssatzung wird für die Beschlussfas- EUR sung des Rates über den Haushalt 2021 entsprechend den Ergebnissen des Beratungsverfahrens angepasst. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa- der Finanzierungstätigkeit -109.915.511,00 len in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) Gesamtbetrag der Auszahlungen in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Solingen mit Be- aus der Investitionstätigkeit und schluss vom tt.mm.jjjj folgende Haushaltssatzung erlassen: der Finanzierungstätigkeit 124.206.041,00 §1 §2 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehen- Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich den Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und die zu leisten- ist, wird wie folgt festgesetzt: den Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird wie folgt festgesetzt: Kreditermächtigung 2021 EUR Ergebnisplan 2021 Kreditaufnahme für den Kernhaushalt 48.620.490 EUR Gesamtbetrag der Erträge -692.242.822,57 §3 Gesamtbetrag der Aufwendungen 692.007.823,76 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Saldo -234.998,81 Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 8.501.000 EUR festgesetzt. Finanzplan 2021 EUR Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -623.013.361,53 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 656.052.728,43
Teil A: Haushaltssatzung der Stadt Solingen für das Haushaltsjahr 2019 Seite 11 §4 Die Anbringung der Vermerke hat folgende Rechtsfolgen: Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch ge- kw-Vermerk = Die Stelle wird nach Ausscheiden oder Versetzung des nommen werden dürfen, wird für das Haushaltsjahr 2021 auf Stelleninhabers nicht wieder besetzt ku-Vermerk = Die Stelle wird nach Ausscheiden oder Versetzung des 650.000.000 EUR festgesetzt. Stelleninhabers umgewandelt. §5 §8 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 Für die Ausführung des Haushaltes gelten die Budgetrichtlinien für das Haus- wie folgt festgesetzt: haltsjahr 2021. 1. Grundsteuer §9 a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf .........................................305 v. H. Die Auszahlungsermächtigungen für Investitionsmaßnahmen und die Ver- pflichtungsermächtigungen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Stadt- b) für die Grundstücke kämmerers in Anspruch genommen werden. (Grundsteuer B) auf........................................................690 v. H. 2. Gewerbesteuer nach dem § 10 Gewerbeertrag auf ..............................................................475 v. H. Bei der Genehmigung über- oder außerplanmäßiger Aufwendungen und Aus- zahlungen sowie über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen §6 im Sinne der §§ 83 Abs. 2 bzw. 85 Abs. 1 GO gelten als nicht erheblich: Nach dem Haushaltssanierungsplan 2021 ff. wird der Haushaltsausgleich - über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis unter Berücksichtigung der nach § 4 des NKF-CIG vorgesehenen Neutralisie- 250.000 EUR, rung der COVID-19-Belastungen - erreicht. über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen 250.000 EUR, sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen. interne Verrechnungen und kalkulatorische Kosten §7 Im Stellenplan können Stellen als künftig wegfallend (kw) oder als künftig um- zuwandeln (ku) bezeichnet werden.
Teil A: Haushaltssatzung der Stadt Solingen für das Haushaltsjahr 2019 Seite 12 § 11 Zu Lasten der Produkte „Theater und Konzerte“ und „Deutsches Klingenmu- seum“ können bereits im Haushaltsjahr 2021 notwendige Verpflichtungen im Vorgriff auf Haushaltsmittel des Jahres 2022 eingegangen werden. Die finanziellen Ansprüche aus den Verpflichtungen zu Lasten des Haushalts- jahres 2021 dürfen 50% der Ansätze des Haushaltsplanes 2021 nicht über- steigen. Darüber hinaus gehende Verpflichtungen bedürfen der Einwilligung des Stadtkämmerers. Gehen die Verpflichtungen über 75 % der Ansätze des Haushaltsjahres 2021 hinaus, bedarf der Stadtkämmerer der Zustimmung des Finanzausschusses. Verträge mit Architekten, Ingenieuren und Sonderfachleuten mit finanziellen Ansprüchen zu Lasten späterer Haushaltsjahre bedürfen der Einwilligung des Stadtkämmerers § 12 Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen wird gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO NRW auf 375.000 EUR Jahresvolu- men festgelegt. Solingen, tt.mm.jjjj Kurzbach Oberbürgermeister
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff. Seite 13 2 Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff. 2.1 Vorbemerkung 2.2 Haushaltssanierungsplan 2021 ff. Haushaltssicherungskonzepte (HSK) zum Abbau bzw. zur Vermeidung von 2.2.1 Aufbau des HSP Fehlbedarfen im Verwaltungshaushalt (kameral) bzw. im Ergebnisplan (NKF) begleiten das finanzwirtschaftliche Geschehen in Solingen seit dem Jahr Bei dem Haushaltssanierungsplan 2021 ff. handelt es sich um die Fortschrei- 1987. Über die Maßnahmenausrichtungen und -entwicklungen wurde im Rah- bung des mit dem Haushalt 2020 beschlossenen und von der Bezirksregie- men von Haushaltsaufstellung, -controlling und einer Vielzahl von Gremienbe- rung Düsseldorf mit Verfügung vom 20.04.2020 genehmigten Sanierungspla- teiligungen detailliert berichtet. nes 2020 (HSP 2020 ff.). Seit 2012 erhält die Stadt Solingen eine Konsolidierungshilfe im Rahmen des Der Sanierungsplan wurde auf der Grundlage des HSP-Controllings und der Stärkungspakts Stadtfinanzen. Nach den Regelungen des Stärkungspaktge- aktuellen Haushaltsentwicklung angepasst. setzes ist damit die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssanierungs- planes (HSP) und eines kontinuierlichen unterjährigen Controllings der vorge- 2.2.2 Einarbeitung aller Maßnahmen in den Haushalt sehenen Sanierungsmaßnahmen verbunden. Entsprechend den Vorgaben der Kommunalaufsicht wurden alle Einzelmaß- Der Haushaltssanierungsplan stellt dar, wie der Haushaltsausgleich nahmen systemtechnisch in den Haushalt eingearbeitet: mit (in 2019 und 2020 verminderten) Landeshilfen bis 2020 erreicht und bei den Maßnahmen, die inhaltlich umgesetzt werden konnten bzw. bei de- ohne Landeshilfen ab 2021 dauerhaft erhalten nen die produkt- und kontenmäßige Zuordnung klar ist, wurden die An- sätze unmittelbar angepasst; werden soll. bei den Maßnahmen, die (noch) nicht produkt- und kontenscharf zugeord- Im Folgenden werden die Begriffe Haushaltssanierungsplan (HSP) und Haus- net werden können, erfolgte die systemtechnische Einarbeitung in Form ei- haltssicherungskonzept (HSK) synonym verwendet. nes negativen Aufwandsansatzes in der Planzeile des entsprechenden Teilergebnisplanes. Bei den Maßnahmen, bei denen die Teilplanzuord- Die Stadt Solingen bekennt sich mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf aus- nung noch nicht eindeutig vorgenommen werden konnte, erfolgt der Aus- drücklich zu ihrer Verantwortung der Haushaltskonsolidierung. Der einge- weis im Teilplan der zentralen Finanzwirtschaft (Teilplan 61.02). schlagene Weg des „intelligenten Sparens“ mit einer Schwerpunktsetzung und einem verstärkten Ressourceneinsatz in strategischen Entwicklungsberei- Im Ergebnisplan sind damit alle HSP-Maßnahmen bereits berücksichtigt. chen wird mit dem Haushalt 2021 weiter gegangen; die neuen bzw. veränder- ten Impulssetzungen und Maßnahmen werden sukzessive konkretisiert und Die Maßnahmen und die Veränderungen gegenüber dem HSP 2020 werden intensiviert weitergeführt. nachstehend erläutert.
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff. Seite 14 2.2.3 Erhöhung/Reduzierung bestehender HSP-Maßnahmen Die in der Summe berücksichtigten Maßnahmen sind unter → Pkt. 2.2.8 nach- richtlich aufgelistet. Erhöhungen bzw. Reduzierungen bestehender HSP-Maßnahmen wurden nicht vorgenommen. 2.2.6 Gesamtvolumen des HSP 2021 2.2.4 Neutrale Volumenverschiebung zwischen HSP-Maßnahmen Das Gesamtvolumen des HSP 2021 (Einzelmaßnahmen und nachrichtliche Maßnahmen) bleibt im Vergleich zum HSP 2020 unverändert. Aufgrund der organisatorischen Verlagerung der Werkstätten vom DBSG zum TBS wurde das damit verbundene HSP-Volumen (171.000 EUR) zwischen Bereich 2021 2022 2023 2024 den Maßnahmen M271 und M279 entsprechend verschoben. EUR EUR EUR EUR HSP 2021 32.763.700 33.286.700 33.306.700 33.306.700 Maß- Bezeichnung strukturelles nahme Ziel (EUR) HSP 2020 32.763.700 33.286.700 33.306.700 33.306.700 M271 Konsolidierungsbeitrag TBS +171.000 Veränderung 0 0 0 0 M279 Gewinnabführung DBSG -171.000 (Zusammenfassung von M279, M280, M286) Summe 0 2.2.7 Sanierungsbeiträge der Beteiligungen Seit Jahren sind die Beteiligungen der Stadt Solingen (BSG mitsamt ihren 2.2.5 Summarische Darstellung konzeptionell umgesetzter Maßnah- Tochterunternehmen, Stadt-Sparkasse Solingen, Städtisches Klinikum Solin- men gen gGmbH, Altenzentren Solingen gGmbH, Zweckverband Bergische-Volks- hochschule, TBS und DBSG) mit einer Reihe von Maßnahmen an der Haus- In Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wurde die Darstellung der Einzel- haltskonsolidierung beteiligt. maßnahmen seit dem HSP 2017 schwerpunktmäßig auf die Maßnahmen be- schränkt, die sich noch im laufenden Umsetzungsprozess befinden. Die dar- Der vom Rat bereits mit dem HH 2020 beschlossene Verzicht auf die Zuwen- aus resultierende Verschlankung der HSP-Darstellung führt zu einer verbes- dung des Klinikums an den Haushalt (0,5 Mio. EUR) und die damit verbun- serten Lesbarkeit der aktuell relevanten Maßnahmen. dene Kompensation durch die Erhöhung der Maßnahme M261 wurde ent- sprechend fortgeschrieben. Im Hinblick auf die jahresübergreifende Vergleichbarkeit des HSP-Gesamt- volumens sind alle Maßnahmen, die bereits umgesetzt wurden, summarisch nachgewiesen: Bereich 2021 2022 2023 […] EUR EUR EUR eingearbeitete/umgesetzte Maßnahmen lt. HSP 2021 13.154.200 13.154.200 13.154.200 13.154.200
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff. Seite 15 2.2.8 HSP-Einzelmaßnahmen 2021 ff. (Gesamtübersicht) Die nachstehende Übersicht stellt die HSP-Einzelmaßnahmen des Haushaltssanierungsplanes 2021 ff. dar. In den Auflistungen ist nachrichtlich als „Grundsteuer- Äquivalent“ ausgewiesen, um wieviel Hebesatzpunkte die Grundsteuer B angehoben werden müsste um den rechtlich geforderten Haushaltsausgleich im Jahr 2021 erreichen zu können (Basis: Plan 2019; GrSt B rd. 39,5 Mio. EUR/690 Hebesatzpunkte = rd. 57.200 EUR/Hebesatzpunkt) Die Zellen, in denen im Vergleich zum HSP 2020 Anpassungen vorgenommen wurden, sind farblich gekennzeichnet. Die Veränderungen sind in der Spalte „Anmer- kungen“ vermerkt. Der Haushaltssanierungsplan erhält mit der Verabschiedung durch den Rat Beschlusscharakter und bildet für den Planungszeitraum den verbindlichen Handlungs- rahmen zur Umsetzung. Auf die Regelung des § 6 der Haushaltssatzung wird in diesem Zusammenhang verwiesen 1. Einzelmaßnahmen des HSP 2021 (Teil A) lfd. HSP-Maßnahme (Bezeichnung) Verant- Teil- Grund- 2021 2022 2023 2024 […] Anmerkungen Nr. wortlich plan- steuer- (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) (u. a. Veränderungen zum HSP 2020) zeile Äquivalent (1 Pkt = rd. 57 TEUR) M125 Maßnahmenbündel: 11, 23 13 3,2 380.000 380.000 380.000 380.000 Umsetzung innovativer Nutzungskonzepte in Verwaltungsge- bäuden zur strategischen Flächenreduzierung (Zusammenfassung von M125, M307) M238 Zuwendungen des Klinikums Klinikum 6 0,0 0 0 0 0 zur Unterstützung der Konsolidierung des Klinikums wurde auf die Zuwendung verzichtet (Volumen: 0,5 Mio. EUR p. a.; Kompensation: Erhöhung M261); s. Beschluss zum HH 2020 M249 Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchten 61 13 0,7 50.000 60.000 70.000 70.000 M261 Zentrale Maßnahmen zum optimierten Personal- und Personal- 11 11 47,4 2.762.500 2.762.500 2.762.500 2.762.500 einsatz-Management, u.a. durch Gesundheitsmanagement (Zusammenfassung von M261, M266, M290, M015, M308, M333) M263 Konsolidierungsbeitrag Stadt-Sparkasse Solingen (ergebnisab- SSS 19 17,5 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 hängig) M271 Konsolidierungsbeitrag TBS TBS 19 57,9 3.471.000 3.471.000 3.471.000 3.471.000 Volumenverschiebung zw. M271 u. M279 aufgrund org. Verlagerung der Werkstätten vom DBSG zum TBS (2021 ff. = +171.000 EUR) M279 Gewinnabführung DBSG DBSG 19 11,9 509.000 509.000 509.000 509.000 Volumenverschiebung zw. M271 u. M279 aufgrund (Zusammenfassung von M279, M280, M286) org. Verlagerung der Werkstätten vom DBSG zum TBS (2021 ff. = -171.000 EUR) 1 § 6 Haushaltssatzung: „Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.“
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff. Seite 16 lfd. HSP-Maßnahme (Bezeichnung) Verant- Teil- Grund- 2021 2022 2023 2024 […] Anmerkungen Nr. wortlich plan- steuer- (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) (u. a. Veränderungen zum HSP 2020) zeile Äquivalent (1 Pkt = rd. 57 TEUR) M298 Erhöhung Grundsteuer A (50 Punkte) 22 1 0,2 10.000 10.000 10.000 10.000 M299 Erhöhung Grundsteuer B (insgesamt 100 Punkte in 2 Stufen: 22 1 96,5 5.500.000 5.500.000 5.500.000 5.500.000 2018 Erhöhung um 75 Pkte., 2019 weitere 25 Pkte.) M301 Klimaschutzkonzept: z.B.Einsetzen von LED-Leuchten; Heiz- 23 13 2,1 130.000 140.000 150.000 150.000 kosten-/ Energiekostencontrolling; Fortführung Energiesparhel- fer*innen, beschleunigter Heizungsaustausch M318 Energieeinsparungen durch Kapazitätserweiterungen, insbe- 23 13 3,9 222.000 220.000 220.000 220.000 sondere zur Optimierung technischer Anlagen M319 Fertigstellung und Umsetzung einer Gebäudesanierungsstrate- 23 13 1,5 95.000 100.000 100.000 100.000 gie M322 Verbesserung des Online-Services des SD Einwohnerwesens 33 11 0,7 40.000 40.000 40.000 40.000 (z.B. Anwohnerparkausweise, Meldeauskünfte, ePayment, Ur- kundenservice usw.) M330 Fortführung des Klimaschutzmanagements und Umsetzung des 67 13 1,6 90.000 90.000 90.000 90.000 Konzeptes 'Klimabewusster Energieverbrauch im Konzern' M332 Prozessoptimierung - Ausnutzung von Optimierungspotenzial 20 15 26,3 1.500.000 1.500.000 1.500.000 1.500.000 für die gesamte Verwaltung M336 Optimierung von Prozessabläufen im TP HzE 51 15 26,3 1.500.000 1.500.000 1.500.000 1.500.000 M339 PK-Einsparung durch Digitalisierung 11 11 17,5 1.500.000 2.000.000 2.000.000 2.000.000 M340 Optimierungseffekte DBSG/TBS TBS 19 8,8 500.000 500.000 500.000 500.000 M341 Teilstationäre Blitzer (Rotlichtüberwachung) 32 7 0,9 50.000 50.000 50.000 50.000 M342 Digitalisierung Parkraumbewirtschaftung (TBS) 61 13 1,8 100.000 100.000 100.000 100.000 M343 Neuausrichtung Kontraktmanagement (TBS, DBSG) 23/52/ 13 3,5 200.000 200.000 200.000 200.000 61/67 A) Einzelmaßnahmen des HSP 2021 19.609.500 20.132.500 20.152.500 20.152.500 (= Summe d. vorgenannten Maßnahmen) B) nachrichtlich: 13.154.200 13.154.200 13.154.200 13.154.200 eingearbeitete/umgesetzte Maßnahmen Summe HSP 2021 32.763.700 33.286.700 33.306.700 33.306.700 HSP 2020 32.763.700 33.286.700 33.306.700 33.306.700 HSP 2021 ./. HSP 2020 0 0 0 0 Abb. 1: HSP 2021 ff. (Einzelmaßnahmen); Zeitreihendarstellung
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff. Seite 17 Nachrichtlich: Auflistung der umgesetzten Maßnahmen (Teil B) Das in der Übersicht der HSP-Einzelmaßnahmen unter B) nachrichtlich aufgeführte Volumen ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Maßnahmen: lfd. HSP-Maßnahme (Bezeichnung) Verant- Teil- Grund- 2021 2022 2023 2024 […] Anmerkungen Nr. wortlich plan- steuer- (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) (u. a. Veränderungen zum HSP 2020) zeile Äquivalent (1 Pkt = rd. 57 TEUR) M181 Aufgabe Sportstadion Hermann-Löns-Weg 52 13 0,6 34.200 34.200 34.200 34.200 (mit Kunstrasen und Umkleiden) M197 Reduzierung Sachaufwand Straßenunterhaltung 61 13 2,6 150.000 150.000 150.000 150.000 M225 Reduzierung der Grünflächenpflege 67 13 1,9 110.000 110.000 110.000 110.000 M056 Verstärkte Teilnahme an Betriebsprüfungen 22 1 6,0 340.000 340.000 340.000 340.000 M149 Kürzung Beschäftigungsentgelte f. Aushilfskräfte/Sonderaktio- 47 11 0,2 12.000 12.000 12.000 12.000 nen M156 Steigerung Refinanzierung durch andere Kostenträger 50 6 1,8 100.000 100.000 100.000 100.000 M183 Aufgabe/Überlassung Schießsportanlage Talsperrenstr. 52 13 0,4 20.000 20.000 20.000 20.000 M185 Aufgabe Turnhalle Gillicher Str. oder (erhebl.) Sanierungsbetei- 52 13 0,1 3.000 3.000 3.000 3.000 ligung des TSV Aufderhöhe M201 Ausweitung Parkraumbewirtschaftung 61 4 3,0 170.000 170.000 170.000 170.000 M242 Strategie-Optimierungen beim TBS TBS 19 7,9 450.000 450.000 450.000 450.000 M243 Zuschuss-Senkung VHS BSG 15 1,3 75.000 75.000 75.000 75.000 M264 Dienstleistungen der Dienste 11-12 und 20-3 für TBS TBS 19 3,5 200.000 200.000 200.000 200.000 M268 Carsharing/Carpooling für städt. Fahrzeuge 11 16 0,4 20.000 20.000 20.000 20.000 M273 Überprüfung der Einkommen bei Elternbeiträgen 51 4 2,6 150.000 150.000 150.000 150.000 M275 Einnahmesteigerung durch Intensivierung Hundesteuerermitt- 22 1 3,0 173.000 173.000 173.000 173.000 lung und Erhöhung der Kampfhundesteuer M283 Walter-Bremer-Institut: Absenkung der Zuschusssumme 40 11 3,5 200.000 200.000 200.000 200.000 M284 Reduzierung u. Umstellung Tageszeitung auf e-paper 25 13 0,2 10.000 10.000 10.000 10.000 M285 Zentrales Vertragsmanagement 25 11 0,2 10.000 10.000 10.000 10.000 M287 Optimierung Abläufe im Schulbetrieb 40 13 0,1 5.000 5.000 5.000 5.000 M288 Investitions- und Baukostencontrolling/Optimierung Einsparun- 20 13 1,6 90.000 90.000 90.000 90.000 gen M291 a Umstellung Automatensteuer auf Besteuerung des Einsatzes 22 1 7,9 450.000 450.000 450.000 450.000 M291 b Anhebung Automatensteuer um 1% 22 1 10,5 600.000 600.000 600.000 600.000 M292 Erhöhung Kantinenpreise für Externe und grundsätzliche Über- 23 5 0,1 5.000 5.000 5.000 5.000 arbeitung der Preisgestaltung M294 Kürzung der Budgetmittel für die Bezirksvertretungen um 20 % 10 16 0,4 20.000 20.000 20.000 20.000
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff. Seite 18 lfd. HSP-Maßnahme (Bezeichnung) Verant- Teil- Grund- 2021 2022 2023 2024 […] Anmerkungen Nr. wortlich plan- steuer- (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) (u. a. Veränderungen zum HSP 2020) zeile Äquivalent (1 Pkt = rd. 57 TEUR) M295 Einführung Wettbürosteuer 22 1 0,4 25.000 25.000 25.000 25.000 M296 Erhöhung Hundesteuer (1. und weitere Hunde) 22 1 2,6 150.000 150.000 150.000 150.000 M297 Reduzierung Sach- und Dienstleistungsaufwand 20 13 52,6 3.000.000 3.000.000 3.000.000 3.000.000 M300 Entlastung bei der Eingliederungshilfe von bundesweit insge- 20 1 68,4 3.900.000 3.900.000 3.900.000 3.900.000 samt 5 Mrd. EUR; falls die Mittel nicht fließen, Erhöhung Grund- steuer B. M302 Anpassung Standards Umbau Straßen / Ampeln durch Kreis- 61 13 2,1 120.000 120.000 120.000 120.000 verkehre oder Entfall von Ampeln M303 Einführung des papierlosen Rates (auf freiwilliger Basis) 10 13 0,8 55.000 55.000 55.000 55.000 M306 Fördermittelmanagement und Controlling 20 2 0,9 50.000 50.000 50.000 50.000 M309 Reduzierung externe, nicht pflichtige Gutachten 11 13 0,9 50.000 50.000 50.000 50.000 M310 Steigung Einnahmen Unterhaltsvorschuss 50 3 0,9 50.000 50.000 50.000 50.000 M311 Reduzierung Fallzahlen (KdU) durch erfolgreiche Arbeits- 59 15 4,4 250.000 250.000 250.000 250.000 marktintegration M313 Entwicklung E-Government R1-15 13 12,0 685.000 685.000 685.000 685.000 (Zusammenfassung von M313, M316, M304) M315 Optimierung der Ertragsstrukturen durch Abrechnung von Leis- 14 6 0,9 50.000 50.000 50.000 50.000 tungen gegenüber Konzerntöchtern M317 Erhöhung der Erträge durch Ausweitung des Stellenvolumens 21 6 0,1 5.000 5.000 5.000 5.000 in den Bereichen Forderungsmanagement und Vollstreckung M320 Organisationsuntersuchung im Bereich Gebäudemanagement 23 11 3,5 200.000 200.000 200.000 200.000 M321 Konzernweite Standardisierung weiterer Warengruppen 25 13 7,0 400.000 400.000 400.000 400.000 M323 Optimierung der Schulraumvermietung und Überarbeitung der 40 5 0,2 10.000 10.000 10.000 10.000 Entgeltsatzung M324 Realisierung vorrangiger Ansprüche (insbes. BuT) bei der Mit- 40 15 0,9 50.000 50.000 50.000 50.000 tagsversorgung an Solinger Schulen M325 Vergabe der Mittagsversorgung (Gesamtschule und Carl-Ruß- 40 11 2,8 160.000 160.000 160.000 160.000 Schule) an externe Dritte unter Beibehaltung der des Preis- und Qualitäts-Niveaus; DEG-Norm (3,50 EUR/Essen) M326 Verstärkung der Einkommen- und Vermögensüberprüfung in- 50 4 1,4 80.000 80.000 80.000 80.000 nerhalb von Einrichtungen M327 Intensivierung der Sozialarbeit in Haushalten mit über 80-jähri- 50 15 0,9 50.000 50.000 50.000 50.000 gen Empfängern von Grundsicherung M328 Entwicklung und Umsetzung eines Spielplatzentwicklungskon- 52 13 0,9 50.000 50.000 50.000 50.000 zeptes; die Gesamtgrundstücksfläche soll möglichst erhalten bleiben
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff. Seite 19 lfd. HSP-Maßnahme (Bezeichnung) Verant- Teil- Grund- 2021 2022 2023 2024 […] Anmerkungen Nr. wortlich plan- steuer- (EUR) (EUR) (EUR) (EUR) (u. a. Veränderungen zum HSP 2020) zeile Äquivalent (1 Pkt = rd. 57 TEUR) M329 Organisatorische Optimierung im Bereich der zentr. Fachstelle 64 11 1,4 80.000 80.000 80.000 80.000 für Wohnungsnotfallhilfe (frühzeitiger Falleinstieg u. Vermei- dung von Räumungsklagen/Zwangsräumungen) M331 Erhöhung der Pachten bei Grünflächen 67 4 0,4 20.000 20.000 20.000 20.000 M335 Verfahrensoptimierung Elternbeiträge im Kitabereich/OGS 51 4 1,8 100.000 100.000 100.000 100.000 M338 Zuführung ins Regelsystem: Stabstelle Flüchtlinge 10 11 2,9 167.000 167.000 167.000 167.000 Summe umgesetzte Maßnahmen 13.154.200 13.154.200 13.154.200 13.154.200 Abb. 2: HSP 2021 ff. (Maßnahmen, die summarisch abgebildet werden); Zeitreihendarstellung
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff. Seite 20 2.3 Controlling des Haushaltssanierungsplans 2.5 Personalkonsolidierungskonzept Für die Umsetzung der einzelnen HSP-Maßnahmen sind die zuständigen 2.5.1 Übersicht über die Maßnahmen der Personalbewirtschaftung Dienstleitungen bzw. die Ressortleitungen verantwortlich. Die Solinger Strategie zur Personalkostenkonsolidierung beruht weiterhin auf Ein Berichtswesen zur Haushaltssicherung stellt die notwendige Transparenz zwei bewährten Säulen: für den Verwaltungsvorstand und den Rat und seine Gremien her und ist als Element für eine gezielte Steuerung unabdingbar. Im Verwaltungsvorstand Ermittlung der erforderlichen Stellen durch Prozessanalyse wird im Rahmen des Monatsreportings über die Umsetzung der Haushaltssi- cherungsmaßnahmen berichtet; der Finanzausschuss wird im Zuge des unter- Mit dem seit 2010 eingeführten und in 2015 erneut durchgeführten pro- jährigen Berichtswesens ebenfalls über den aktuellen HSP-Umsetzungsstand duktkritischen Verfahren wurde nicht nur hinsichtlich der Methodik zur Kon- informiert. solidierung ein Paradigmenwechsel vollzogen: Erstmals wurden Verwal- tung und Betriebe nicht anlassbezogen, d. h. bei Freiwerden einer Stelle, Die Betriebsleitungen und Geschäftsführungen der zum Konzern Stadt Solin- sondern binnen eines halben Jahres fast flächendeckend produktkritisch gen gehörenden Betriebe und Gesellschaften sind gefordert, bei der Erarbei- untersucht und eine (gerade noch) arbeitsfähige Sollorganisation definiert. tung der von ihnen zu erbringenden Konsolidierungsbeiträge die Eigenverant- Damit war es möglich, im Haushaltssicherungskonzept 2010 rund 166 wortlichkeit zu übernehmen und bei der Realisierung bzw. Vollzugsüberwa- Stellen zur Streichung vorzuschlagen – mehr als 10 % des damals aktuel- chung der entsprechenden HSP-Maßnahmen in gleicher Art und Weise wie len Stellenplans. Dieser Solinger Ansatz der Produktkritik wird durch die von den Ressortleitungen und Dienstleitungen erwartet, vorzugehen. Einführung der IT gestützten Prozessanalysen konsequent weiterentwi- ckelt und verfeinert. Erforderliche organisatorische Änderung – insbeson- Über Entwicklungen, die einzelne Maßnahmen des Haushaltssicherungskon- dere im Zusammenhang mit der Digitalisierung in der Verwaltung – wird zepts gefährden, ist unverzüglich dem Finanzmanagement zu berichten. Da- anhand dieses Modells vorgenommen. Damit ist sichergestellt, dass im bei sind zwingend Vorschläge zur Gegensteuerung zu unterbreiten. Spannungsfeld von schonendem Ressourcenverbrauch einerseits und not- wendiger Qualität andererseits ein sachgerechter Ausgleich erfolgt. 2.4 Berichtsregelungen bezogen auf das Konsequente unterjährige Bewirtschaftung des Stellenplans Stärkungspaktgesetz Durch eine äußerst restriktive externe Einstellungspraxis gelang es in den Nach den Regelungen des Stärkungspaktgesetzes sind die beteiligten Kom- vergangenen Jahren, die Besetzungsquote – wie unten dargestellt – auf munen gefordert, zu vorgegebenen Terminen zum Umsetzungsstand des einem Wert von 95% oder darunter zu halten. Im Jahr 2016 konnte die Be- Haushaltssanierungsplanes zu berichten. setzungsquote trotz der schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin beibe- halten und im Jahr 2017 wieder gesenkt werden. Grund hierfür ist zum ei- Die Stadt Solingen hat die rechtlichen Vorgaben bei der Konzeption ihres nen die rückläufige Entwicklung der Zahl der Flüchtlinge, wodurch eine Be- Controllings berücksichtigt und die Form der Berichterstattung mit der Bezirks- setzung aller (meist befristeten) Stellen derzeit nicht notwendig ist und zum regierung Düsseldorf abgestimmt. Soweit sich Nachsteuerungspflichten z. B. anderen das vermehrte Ausscheiden von Beschäftigten im Rahmen der durch Änderungen oder Anpassung rechtlicher Vorgaben ergeben, werden demografischen Entwicklung. diese entsprechend umgesetzt.
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff. Seite 21 Durch die weiterhin konsequente Bewirtschaftung des Stellenplanes die Schaffung von Stellen für die Schulbegleitung. Darüber hinaus wurde im konnte die Besetzungsquote auch 2018 und 2019 unter dem langjährigen Rahmen des Haushaltssanierungsplans die Schaffung von weiteren Stellen Mittel von rd. 95% gehalten werden. notwendig, z.B. zum Abbau des Sanierungsstaus durch das Immobilienma- nagement. Auch im Jahr 2020 wurde die Besetzungsquote zum Stichtag 30.06. unver- ändert bei 93,8 % gehalten. Die niedrige Besetzungsquote trägt zur Haus- Mit dem Stellenplannachtrag 2018 ist es gelungen, trotz zusätzlicher 50 Stel- haltskonsolidierung bei. len, von denen lediglich rund 13 VZÄ nicht refinanziert sind, das Gesamtvolu- men des Stellenplans der Kernverwaltung stabil zu halten. Ursächlich dafür ist der konsequente Umgang mit befristeten Stellen, die grundsätzlich nicht ver- Stellenplanübersicht / -veränderungen längert werden. Damit sind rund 51 Z-Stellen ausgelaufen, was zu einer struk- 2015 bis 2020 turell wirksamen Entlastung des Haushaltes in Höhe von 2.844.937 EUR führt. Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Stellenanteile in Vollzeit- 1.777,93 1.871,93 1.948,52 1.962,07 1.999,29 2.025,49 Die Entwicklung des Stellenvolumens in 2019 resultiert wie bereits in der Ver- äquivalenten (VZÄ) gangenheit, aus dem Ausbau und der Neuschaffung der Kindertagesstätten, Veränderung zum Vor- 22,43 94,00 76,59 13,57 37,22 26,20 Investitionen in die Digitalisierung und durch den vorgeschriebenen Ausbau jahr der Stellen bei der Feuerwehr. Die Schaffung der neuen überwiegend refinan- tatsächl. Besetzung in 1.693,06 1.779,96 1.804,37 1.840,31 1.874,62 1.899,50 zierten Stellen ist den gesetzlichen und politischen Beschlüssen geschuldet VZÄ (zum 30.06. eines und als Investition in die Sicherheit und Zukunftsfähigkeit Solingens zu sehen. Jahres) Besetzungsquote in % 95,2 % 95,1 % 92,6% 93,8% 93,8% 93,8% Die weitere, moderate Ausweitung des Stellenvolumens ab Mai 2020 begrün- det sich mit der Neuschaffung von Planstellen zur Bekämpfung der Corona- NN-Stellen in VZÄ 84,87 91,97 144,15 121,76 124,67 125,99 Pandemie insbesondere in den Bereichen des Stadtdienstes Gesundheit und des kommunalen Ordnungsdienstes. 2.5.2 Stellenübersicht 2015 - 2020 2.5.3 Entwicklung der Personalkosten In 2015 hat sich der Netto-Zuwachs an Stellen mit rund 22 gegenüber dem Vorjahr leicht abgeschwächt. Die Ausweitung des Stellenvolumens in 2015, Rückblick 2015 bis 2019 (Rechnungsergebnisse) die mit dem 1. Stellenplannachtrag 2015 beschlossen worden ist, begründet sich im Wesentlichen mit der Neuschaffung von Planstellen zur Flüchtlingsbe- Die tatsächlichen Rechnungsergebnisse der Personalkosten von 2015 bis treuung sowie zur nachhaltigen Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Mit dem 2019 vollziehen die Entwicklung des Stellenplans in Verbindung mit der Be- 2. Stellenplannachtrag mussten weitere Planstellen zur Betreuung der zuge- setzungsquote auch finanziell nach. wiesenen Flüchtlinge, insbesondere in den Bereichen des kommunalen Job- centers sowie in den Stadtdiensten Jugend und Soziales (zumeist befristet) Im Rechnungsergebnis des Jahres 2015 spiegelt sich der absolute Anstieg neu geschaffen werden, was in der gestiegenen Planstellenzahl in 2016 zum der besetzten Stellen im Umfang von mehr als 55 VZÄ wieder. Darüber hin- Tragen kommt. aus führt allein die tarifliche Steigerung bzw. Erhöhung der Besoldung zu ei- nem Mehrbedarf von rund 2,3 Mio. EUR. Der Zuwachs im Jahr 2017 resultiert im Wesentlichen aus den Investitionen in die Bildungs- und Jugendlandschaft wie den Ausbau der Kindergärten sowie
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff. Seite 22 Eine vergleichbare Entwicklung ist auch im Folgejahr zu verzeichnen, hier ma- Rechnungsergebnisse des laufenden Personal- und chen alleine diese Steigerung sowie die Bildung von Rückstellungen für Zah- Versorgungsaufwandes der Jahre 2015 bis 2019 lungsrisiken (z.B. mögliche Nachzahlungen aus einem Klageverfahren zur (ohne Rückstellungen und ohne sonstige Beschäftigte) Eingruppierung im Bereich Verkehrsüberwachung, Versorgungsnachzahlun- Jahr 2015 2016 2017 2018 2019 gen aus der Dienstrechtsreform) etwa 50% der zu verzeichnenden Steigerung aus. Eine weitere Steigerung der tatsächlichen Personalkosten ergibt sich Summe 114.888.830,68 124.819.690,13 132.679.585,50 139.433.333,86 143.752.656,30 durch die inzwischen erfolgte Besetzung der unter Pkt. 2.5.2 beschriebe- nen, zusätzlichen Stellen. Ausblick 2020 bis 2024 (Plandaten) Abweichend davon wurden im Haushalt 2016 pauschale Personalkostenein- sparungen i. H. v. 2,6 Mio. EUR berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Aufstel- Seit dem Haushalt 2012 wurde der Stellenplan wieder im Soll auf Basis von lung noch nicht stellen- bzw. kontierungsscharf eingeplant werden konnten. Ecksätzen zu einhundert Prozent ausfinanziert. Daran wird auch in diesem Für das Jahr 2017 wurde die HSP-Maßnahme M 261 (optimiertes Personal- Jahr festgehalten. Damit ist im Sinne des kaufmännischen Vorsichtprinzips si- und Personaleinsatz-Management) um rund 1,2 Mio. EUR erhöht, da im An- chergestellt, dass sich z. B. aus Schwankungen in der Besetzungsquote für satz der Personalkosten 2017 bereits die tatsächliche tarifliche Steigerung be- die dem HSP zugrundeliegenden Plandaten keine Risiken ergeben. Gleich- rücksichtigt werden konnte. zeitig bewirken unterjährig nicht oder nur teilweise besetzte Stellen nunmehr eine unmittelbare Verbesserung des Jahresergebnisses gegenüber dem Plan. Die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen in 2018 ge- genüber der Finanzplanung des Haushalts 2017 liegt hauptsächlich in der Die Steigerung der laufenden Personal- und Versorgungsaufwendungen in Schaffung weiterer Planstellen begründet. Diese Stellenentwicklung ist im 2020 gegenüber der Finanzplanung des Haushalts 2019 liegt hauptsächlich in Wesentlichen politischen Beschlüssen geschuldet. Alleine im Bereich der Kin- der Schaffung von Planstellen im Bereich des Stadtdienstes Gesundheit. dertagesstätten wurden durch die notwendige Ausweitung der Kapazitäten 24 Diese Stellenentwicklung ist im Wesentlichen der Pandemieentwicklung ge- Vollzeitstellen geschaffen. Weitere Stellen sind für die erste Ausbaustufe des schuldet. Alleine im Bereich des SD Gesundheit wurden durch die notwendige kommunalen Ordnungsdienstes, die Sanierung von Schloß Burg und das Ausweitung der Kapazitäten 17 Vollzeitstellen geschaffen. Weitere Stellen Stadtmarketing vorgesehen. sind im kommunalen Ordnungsdienst entstanden. Zusätzlich zur den neu ge- schaffenen Stellen sind weitere, befristete Arbeitsverhältnisse begründet wor- Die Steigerung der Aufwendungen im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr er- den mit dem Ziel der Kontaktnachverfolgung und damit der Eindämmung der klärt sich insbesondere aus der Erhöhung der Besoldung um 3,2% sowie mit Corona-Pandemie. der Tariferhöhung im TVÖD um 3,09%. Eine vergleichbare Entwicklung ist auch für 2021 absehbar. Die Steigerung Weitere Personalkostensteigerungen ergaben sich aus der neuen Entgeltord- der Personalkosten hat folgende Gründe: Die Schaffung neuer Arbeitsverhält- nung sowie steigenden Ausgaben in der Unfallkasse. Durch die Rückkehr zur nisse im Stadtdienst Gesundheit sowie die für das Jahr 2021 vereinbarte Be- paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge hat sich der Ar- soldungserhöhung von 1,4 % und die Tariferhöhung (TVÖD) zum 01.04.2021. beitgeberanteil an der Sozialversicherung erhöht. In 2019 wurden zusätzliche Desweiterem wurden Aufgrund der Pandemie wurden erhöhte Ausgaben für Ausbildungsstellen (Anwärter, PIA und die Seiteneinsteiger) geschaffen. Ein Überstunden und Mehrarbeit eingeplant. überproportionaler Zugang der Pensionäre sowie die Erhöhung der Pensio- nen trugen auch zu der Kostensteigerung bei. Ab 2022 wurde in Anlehnung an die Orientierungsdaten weiterhin nur noch eine 1%ige Steigerung pro Jahr angenommen, was zum einen angesichts weiterer Rationalisierungspotentiale auch im Zusammenhang mit den Digitali-
Teil A: Haushaltssanierungsplan für die Jahre 2021 ff. Seite 23 sierungsbestrebungen zu sehen ist. Zum anderen wird es insbesondere auf- fungsaufgaben gewährleistet. Dadurch werden systematisch Optimierungspo- grund der demographischen Entwicklung weiterhin nicht möglich sein, alle tentiale bei den Sachkosten aufgedeckt und gehoben. Dies geschieht durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis 2027 planmäßig ausscheiden, zeit- Bündelungen und Artikelstandardisierungen (z. B. in den Segmenten Büro- nah ersetzen zu können. Starken rentennahen Jahrgängen steht ein zahlen- ausstattung, Dienst- und Schutzkleidung, Postdienstleistungen, Schülerver- mäßig immer weiter abnehmendes Angebot an Schulabgängern gegenüber. kehr, Energie, Fuhrpark, Wartung von Gebäudetechnik, Reinigung und Versi- Darüber hinaus gibt es eine nicht zu unterschätzende Anzahl von nicht plan- cherungen). baren Abgängen, sei es z. B. durch Arbeitgeberwechsel oder aufgrund ge- sundheitlicher Umstände. Vor diesem Hintergrund ist eine aktive Steuerung Kooperationsmöglichkeiten werden aktiv genutzt, um weitere Vorteile zu er- des Personalkostenbudgets über die Besetzungsquote weiterhin sicherge- schließen. So gehört die Stadt Solingen zu den Gründungsmitgliedern der stellt. Die für das Jahr 2021 einmalig eingeplante Erhöhung der Ausgaben für Einkaufgemeinschaft kommunaler Verwaltungen im Deutschen Städtetag Überstunden und Mehrarbeit wurde in den Folgejahren nicht fortgeschrieben. e. G. Dort sind erste konkrete gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Planansätze des laufenden Personal- und Versorgungsaufwandes der Jahre 2020 bis 2024 Unabhängig von der Entwicklung der Einkaufskonditionen sind auch Vorkeh- (Originalansätze ohne Rückstellungen und ohne sonstige Beschäftigte) rungen getroffen, die einer Mengenausweitung entgegenwirken. Plan 2020 Plan 2021 Plan 2022 Plan 2023 Plan 2024 149.796.680 155.313.666 154.670.628 155.990.305 155.993.577 2.7 Übersicht über die freiwilligen Leistungen Bemerkung zu den Planungsparametern: Ausfinanzierung aller Planstellen nach Ecksätzen In der Anlage 23 zum Haushalt sind die aus dem Haushalt finanzierten Zu- stellenscharfe Planung einschl. Berücksichtigung von Befristungen, schüsse (Kontengruppe 531nnn) detailliert aufgeführt. ab 2022 pauschale Steigerung um 1% Reduzierung der Personalaufwendungen i. H. d. HSP-Maßnahmen mit Personalbezug 2.8 Fortschreibung der Ergebnisplanung unter Berücksichtigung des Haushaltsanierungsplans 2.5.4 Ausblick HSP (10-Jahres-Modellrechnung) In diesem Planungsjahr wurden erneut alle HSP-Maßnahmen, die Auswirkun- Da im 2021er Haushaltsentwurf nach Isolierung der Corona-Belastungen von gen auf die Personalkosten haben, direkt in die Planansätze eingerechnet. einem kontinuierlichen Haushaltsausgleich ab 2021 ausgegangen wird, ist Somit ist der Erfolg der geplanten Einsparbemühungen direkt an den aktuel- eine Ergebnisplan-Fortschreibung in Form einer 10-Jahres-Modellrechnung len Personalkosten ersichtlich. zunächst entbehrlich. Die Fortschreibung (inkl. der Prognose auf die Entwicklung des Eigenkapitals 2.6 Sachkostenkonsolidierungskonzept und der Liquiditätsvorausschau) wird dann in der Endfassung des Haushaltes 2021 auf der Grundlage der vom Rat beschlossenen konkreten Planwerte be- Die Stadt Solingen hat ein konzernweit orientiertes Beschaffungsmanagement rücksichtigt. implementiert, das die Bearbeitung auch strategischer und taktischer Beschaf-
Teil A: Budgetrichtlinien für den Solinger Haushalt 2021 Seite 24 3 Budgetrichtlinien für den Solinger Haushalt 2021 3.1 Vorbemerkung Bei den in den Teilplänen abgebildeten Teilergebnissen handelt es sich inso- fern um eine Aggregation der Produktplanungen. Im Solinger Haushalt werden unterhalb der verbindlichen Produktbereiche Teilergebnis- und Teilfinanzpläne für einzelne Produktgruppen abgebildet. 3.2 Budgetregelungen Während die Planung in der Regel produkt- und kontenscharf erfolgt, werden die Plandaten im Haushaltsplan entsprechend den amtlichen Mustern nur auf Zwei wesentliche Ziele des NKF sind die Flexibilisierung der Haushaltsbewirt- Teilplanebene abgebildet. Die einzelnen Teilplanzeilen fassen dabei die kon- schaftung durch die Bildung von Budgets2 und die Stärkung der dezentralen tenscharfen Planwerte zu Ertrags- und Aufwandsgruppen zusammen. Ressourcenverantwortung. 1 Steuern und ähnliche Abgaben Diesen Zielen wird mit den nachstehenden Regelungen Rechnung getragen: 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3.2.1 Bildung von Teilplanbudgets 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 7 + Sonstige ordentliche Erträge Budgets werden grundsätzlich auf Teilergebnisplanebene gebildet. 8 + Aktivierte Eigenleistungen 9 +/-Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge Die einzelne Teilplanzeile stellt die Budgetermächtigung für die Haushaltsfüh- 11 - Personalaufwendungen rung dar. In den Budgets sind die Summen der Erträge und die Summen der 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Aufwendungen für die Haushaltsführung verbindlich. 14 - Bilanzielle Abschreibungen 15 - Transferaufwendungen 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen In der Regel sind die in einer Teilplanzeile zusammengefassten Aufwandsan- 17 = Ordentliche Aufwendungen sätze gegenseitig deckungsfähig. Ausnahmen hiervon ergeben sich in folgen- 18 = Ordentliches Ergebnis(= Zeilen 10 und 17) den Bereichen: 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 21 = Finanzergebnis (= Zeilen 19 u. 20) Für die in Zeile 13 ausgewiesenen Erstattungen werden separate De- 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 18 und 21) ckungsringe gebildet; 23 + Außerordentliche Erträge 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (= Zeilen 23 und 24) Innerhalb der Zeile 15 sind die Sozialtransferaufwendungen nicht mit den 26 = Ergebnis (vor Berücksichtigung interner Leistungsbeziehungen) (= Zeilen 22 und 25) Zuweisungen/Zuschüssen für laufende Zwecke gegenseitig deckungsfä- 27 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen hig. 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 29 = Ergebnis (Zeilen 26, 27 und 28) Abb. 3: Struktur des Teilergebnisplanes 2 § 21 KomHVO: Zur flexiblen Haushaltsbewirtschaftung können Erträge und Aufwendungen zu Aufwendungen für die Haushaltsführung verbindlich. Die Sätze [...] gelten auch für Einzahlun- Budgets verbunden werden. In den Budgets sind die Summe der Erträge und die Summe der gen und Auszahlungen für Investitionen.
Teil A: Budgetrichtlinien für den Solinger Haushalt 2021 Seite 25 Zentral geplante und bewirtschaftete Aufwands- bzw. Auszahlungspositio- Aus der Investition entstehende Aufwendungen und Erträge (z.B. Abschrei- nen sind von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit in den Teilplanbudgets bungen, Erträge aus der Auflösung von Zuweisungen) werden im Teilergeb- ausgenommen. nisplan veranschlagt. Personalaufwendungen sind innerhalb eines Dienstes gegenseitig deckungsfä- 3.2.2 Einschränkungen durch vorläufige Haushaltsführung und hig; ggf. werden dafür - mit Ausnahme kostenrechnender Einrichtungen - die in Haushaltssicherung der Zeile 11 dargestellten Aufwendungen teilplanübergreifend verbunden. Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung können durch den Stadtkäm- Die ebenfalls in der Teilplanzeile 11 enthaltenen dezentral bewirtschafteten „sonstigen Dienstbezüge“ (Honorare, Beschäftigungsentgelte) sind von der De- merer gesonderte Budgetierungsinstrumente festgesetzt werden (z. B. Teil- ckungsfähigkeit ausgenommen. freigaben, Sperren). Die zentral durch das Personalmanagement geplanten und in den (dezentralen) Für die Haushaltssicherung können die Budgetrichtlinien außer Kraft gesetzt Teilplänen enthaltenen Unfallkassenbeiträge werden in den Teilplanbudgets werden. nicht in die gegenseitige Deckungsfähigkeit einbezogen. Positionen, die mittels der „Internen Leistungsverrechnung“ (Teilplanzeilen 3.2.3 Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem 27 und 28) in die Teilpläne verrechnet werden, sind ebenfalls von der ge- Ausbau U3 (Teilplan 36.03) genseitigen Deckungsfähigkeit in den Teilplanbudgets ausgenommen. Grundsätzlich können Einsparungen aufgrund der demographischen Entwick- Darüber hinaus können in Abstimmung zwischen dem budgetverantwortlichen lung für Mehraufwendungen der U3-Betreuung genutzt werden. Fachbereich und dem Finanzmanagement im Einzelfall weitergehende Ein- schränkungen oder Erweiterungen der Deckungsfähigkeit festgesetzt werden. Die im Haushalt zusätzlich veranschlagten Mittel für den weiteren Ausbau der U3-Betreuung bedürfen der Einzelfreigabe durch den Stadtkämmerer. Die Mehrerträge können mit Zustimmung des Stadtkämmerers die Budgets erhö- verbindliche Zusage der Landes- / Bundesfinanzierungsmittel muss hierzu hen. Mindererträge können die Budgets reduzieren. vorliegen. Aufwendungen, die aus zweckgebundenen Erträgen finanziert werden, sind Die Budgetrichtlinien werden kontinuierlich der Entwicklung angepasst. allenfalls deckungsberechtigt. Die zuwendungskonforme Mittelverwendung ist durch den jeweils budgetverantwortlichen Dienst sicherzustellen. Werden zweckgebundene Erträge nicht oder nur teilweise realisiert, können die ent- sprechenden Aufwendungen nur mit Zustimmung des Stadtkämmerers bewirt- Ralf Weeke schaftet werden. Stadtkämmerer Investitionen werden im Teilfinanzplan dargestellt - und zwar unterhalb der durch den Rat festgelegten Wertgrenze in summarischer Form und oberhalb der Wertgrenze als Einzelmaßnahmen. Ermächtigt wird jeweils die für die Investitionen geplante zu leistende Auszah- lung. Investive Mehreinzahlungen können mit Zustimmung des Stadtkämme- rers für investive Mehrauszahlungen verwendet werden.
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