FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2022 - IGM ...
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SEMINARE 2022 FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN § 37 (6) BetrVG und § 179 (4) SGB IX BILDUNGSREGION ENNEPE-RUHR-WUPPER HAGEN UNNA
LIEBE Auch in vielen weiteren Grundlagenqualifizierungen zu solch her- ausfordernden Themengebieten wie „Umgestaltung der Arbeitswelt durch Digitalisierung“ oder wie der „Umgang mit Krisensituationen“ KOLLEGIN, gerade angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie usw., können wir betrieblichen Interessenvertretungen helfen, sich gut auf Aufgabenstellungen vorzubereiten, für deren Gestaltung und LIEBER Bewältigung sie von ihren Kolleginnen und Kollegen gewählt worden sind. Die IG Metall Geschäftsstellen Hagen, Ennepe-Ruhr-Wupper, Unna KOLLEGE, bündeln nun schon im zweiten Jahr ihre regionale Bildungsarbeit in einem gemeinsamen Programm und arbeiten als gemeinsame große Bildungsregion. In den Themenschwerpunkten „Grundlagen der Betriebsverfassung“, „Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretung“, „Grundlagen Entgeltgestaltung und era.“, „Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes“, „Grundlagen der Arbeit der Schwer behindertenvertretung“ finden die Kolleginnen und Kollegen ein breit gefächertes Seminarangebot, um Grundlagenwissen zu erwerben und um sich auch auf die neuen Herausforderungen und Veränderungen in der Arbeitswelt vorzubereiten. Und falls im Bildungsprogramm 2022 nicht alle Themen enthalten sind, die Du für Deine Arbeit benötigst, sprich uns an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Dich und Dein Gremium. 2022 ist das wahre Superwahljahr in unseren Betrieben. Es werden Erfahrene TeamerInnen aus der betrieblichen Praxis und aus Dei- Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Jugend- und ner Bildungsregion helfen Dir dabei, Dich auf Deine betrieblichen Auszubildendenvertretungen neu gewählt. Aufgaben vorzubereiten. Traditionell bieten wir mit unserem Bildungsprogramm 2022 allen Unsere Seminare sind für jedermann/jederfrau zugänglich, der/die erstmals und wiedergewählten Kolleginnen und Kollegen die Mög- eine betriebsverfassungsrechtliche Funktion ausübt. lichkeit, sich umfassend für ihre Arbeit als betriebliche Interessen- Seid alle herzlich willkommen und wir freuen uns, wenn wir Dich vertretung schulen zu lassen. demnächst in einem Seminar begrüßen dürfen. In allen Grundlagenseminaren (BR I, JAV I, SBV I) werden die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte intensiv vermittelt, damit jede / jeder das betriebliche Amt erfolgreich ausführen kann. Clarissa Bader Jens Mütze 1. Bevollmächtigte 1. Bevollmächtigter Die betriebliche Mitbestimmung als wesentlicher Bestandteil einer IG Metall Ennepe-Ruhr-Wupper IG Metall Hagen demokratisch legitimierten Gesellschafts- und Arbeitsordnung ist Michael Lux Elke Hülsmann nämlich unabdingbar, um die Rechte von Beschäftigten im betrieb 1. Bevollmächtigter Geschäftsführerin lichen Alltag zu wahren und zu sichern. Und natürlich werden die IG Metall Unna DGB-Bildungswerk NRW e.V. neuen Entwicklungen, die im Betriebsrätemodernisierungsgesetz geregelt wurden, in der Qualifizierung angemessen berücksichtigt. 2 3
SEMINARE INFORMATIVES Grundlagen der Betriebsverfassung 8 Tagungshäuser 42 Hinweis zu den Blockseminaren 9 Blockseminar Grundstufe Teil 1 Einführung in die Kontakte 44 Betriebsratsarbeit (BR I) 10 Blockseminar Grundstufe Teil 2 Organisation und Planung Schulungsanspruch 46 der Betriebsratsarbeit 12 Blockseminar Aufbau Teil 1 Mitbestimmung und Seminardurchführung 48 Betriebsratshandeln (BR II) 14 Blockseminar Aufbau Teil 2 Personelle Maßnahmen und Der Weg zur Teilnahme nach § 37 (6) BetrVG 50 Betriebsratshandeln (BR II) 15 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) 16 Der Weg zur Teilnahme nach § 179 (4) SGB IX 51 BR kompakt: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) 17 BR kompakt: Personelle Maßnahmen und Vorgehen bei Streitigkeiten 52 Betriebsratshandeln (BR II) 18 Tarifliche Grundlagen der Betriebsratsarbeit 19 Termine 56 Ökonomische Grundlagen der Betriebsratsarbeit 20 Die erfolgreiche Betriebsratssitzung 21 Impressum 58 Geld oder Zeit? 22 Seminaranmeldung 59 Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretung 23 Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz (JAV II) 24 Entgeltgestaltung und era. 26 Entgeltgestaltung I (EG I) 27 era.-kompakt 28 Blockseminar era. im betrieblichen Alltag: Schwerpunkt Arbeitsbewertung und Eingruppierung 30 Schwerpunkt Leistungsbeurteilung und -entgelt 31 Arbeits- und Gesundheitsschutz 32 Arbeits- und Gesundheitsschutz als Aufgabengebiet 33 Basiskenntnisse Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung 34 Psychische Belastungen im Betrieb 35 Grundlagen der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung 36 Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) 37 Die Schwerbehindertenvertretung in der Praxis (SBV II) 38 4 5
SEMINARE Die neue Bildungsregion IG Metall Ennepe-Ruhr-Wupper IG Metall Hagen Unna IG Metall Unna Witten Hagen Gevelsberg-Hattingen Wuppertal 6 7
Themengebiet HINWEIS ZU DEN Grundlagen der BLOCKSEMINAREN Betriebsverfassung Entsprechend einer langen Tradition werden die verschiedenen Einführungsseminare für Betriebsrät*innen in Form von verblockten Seminaren durchgeführt. Das Blockseminar Grundstufe besteht aus den Seminaren „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ und „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“. Alle Teilnehmer*innen, die das Blockseminar Grundstufe durch laufen haben, können danach das Blockseminar Aufbau besuchen, das aus den Seminaren „Teil 1: Mitbestimmung und Betriebsrats- handeln“ und „Teil 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsrats handeln“ besteht. Notizen Für die Anmeldung zu einem Blockseminar ist zu berücksichtigen, .............................................................................................................. dass interessierte Kolleg*innen sich verbindlich für zwei Seminar termine anmelden müssen. Wir bitten euch, dies sowohl bei der betrieblichen Bildungsplanung .............................................................................................................. als auch bei der persönlichen Terminplanung zu beachten. .............................................................................................................. .............................................................................................................. .............................................................................................................. .............................................................................................................. .............................................................................................................. .............................................................................................................. .............................................................................................................. 8 9
Block BR-Grundstufe Teil 1 Das Seminar „BR I“ (11.09. – 16.09.2022) muss als Einheit mit dem EINFÜHRUNG IN DIE Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ (04.12. – 09.12.2022) besucht werden. BETRIEBSRATSARBEIT (BR I) Das Seminar „BR I“ (06.11. – 11.11.2022) muss als Einheit mit Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungs- dem Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ rechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebs (05.02. – 10.02.2023) besucht werden. rats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qua- lität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen Das Seminar „BR I“ (20.11. – 25.11.2022) muss als Einheit mit und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Recht dem Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ sprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. (26.02. – 03.03.2023) besucht werden. Themen Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig 15.05. – 20.05.2022 Beschäftigten Burghotel Pass, Oeding Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechtsordnung Seminarnummer: D-220550-311 Grundlagen der Betriebsverfassung: Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG 29.05. – 03.06.2022 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds Burghotel Pass, Oeding und Anforderungen an die BR-Arbeit Seminarnummer: D-220551-311 Grundsätze der Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen 28.08. – 02.09.2022 Überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem Be- Burghotel Pass, Oeding triebsverfassungsgesetz in personellen, sozialen und wirtschaftli- Seminarnummer: D-220552-311 chen Angelegenheiten Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von 11.09. – 16.09.2022 Interessen der Beschäftigten Burghotel Pass, Oeding Seminarnummer: D-220553-311 Wichtig Das Seminar „BR I“ (15.05. – 20.05.2022) muss als Einheit mit 06.11. – 11.11.2022 dem Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ Burghotel Pass, Oeding (21.08. – 26.08.2022) besucht werden. Seminarnummer: D-220554-311 Das Seminar „BR I“ (29.05. – 03.06.2022) muss als Einheit mit 20.11. – 25.11.2022 dem Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ Burghotel Pass, Oeding (16.10. – 21.10.2022) besucht werden. Seminarnummer: D-220555-311 Das Seminar „BR I“ (28.08. – 02.09.2022) muss als Einheit mit jeweils dem Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) (23.10. – 28.10.2022) besucht werden. zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 550,– Euro (zzgl. USt) 10 11
Block BR-Grundstufe Teil 2 Das Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ ORGANISATION UND PLANUNG (26.02. – 03.03.2023) muss als Einheit mit dem Seminar „BR I“ (20.11. – 25.11.2022) besucht werden. DER B ETRIEBSRATSARBEIT Die Teilnehmer*innen des Seminars werden sich beschäftigen mit der Vermittlung von Informationsrechten und -möglichkeiten des 21.08. – 26.08.2022 Betriebsrats. Dies schließt ein: Vorbereitung und Durchführung von Burghotel Pass, Oeding Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, die Arbeit in betrieblichen Seminarnummer: D-220556-311 Gremien, wie z.B. dem Wirtschaftsausschuss, Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen. 16.10. – 21.10.2022 Burghotel Pass, Oeding Themen Seminarnummer: D-220557-311 Informationsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen mit dem 23.10. – 28.10.2022 Arbeitgeber Burghotel Pass, Oeding Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen Seminarnummer: D-220558-311 (§§ 42, 43 und 46 BetrVG) Arbeitsorganisation im Betriebsrat (§§ 27, 28 und 40 BetrVG) 04.12. – 09.12.2022 Burghotel Pass, Oeding Seminarnummer: D-220559-311 Wichtig Das Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ 05.02. – 10.02.2023 (21.08. – 26.08.2022) muss als Einheit mit dem Seminar Burghotel Pass, Oeding „BR I“ (15.05. – 20.05.2022) besucht werden. Seminarnummer: D-230593-311 Das Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ 26.02. – 03.03.2023 (16.10. – 21.10.2022) muss als Einheit mit dem Seminar Burghotel Pass, Oeding „BR I“ (29.05. – 03.06.2022) besucht werden. Seminarnummer: D-230594-311 Das Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ (23.10. – 28.10.2022) muss als Einheit mit dem Seminar jeweils „BR I“ (28.08. – 02.09.2022) besucht werden. Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 550,– Euro (zzgl. USt) Das Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ (04.12. – 09.12.2022) muss als Einheit mit dem Seminar „BR I“ (11.09. – 16.09.2022) besucht werden. Das Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“ (05.02. – 10.02.2023) muss als Einheit mit dem Seminar „BR I“ (06.11. – 11.11.2022) besucht werden. 12 13
Block BR-Aufbau Teil 1 Block BR-Aufbau Teil 2 BR KOMPAKT: BR KOMPAKT: MITBESTIMMUNG UND PERSONELLE MASSNAHMEN BETRIEBSRATSHANDELN UND BETRIEBSRATSHANDELN In diesem Seminar befassen sich die Teilnehmenden mit dem Kern- Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der stück der Beteiligung und Mitbestimmung: den Mitbestimmungs betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten rechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die Teilnehmenden lernen unter Ein praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für beziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und die Arbeit im Betrieb eingeübt. Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. Themen Themen Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte Ü berblick über die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, in personellen Angelegenheiten Einigungsstellenverfahren V erfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen Vereinbarungsformen, Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung Maßnahmen Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach B eteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen §§ 87 + 88 BetrVG nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Beteiligungsrechte und Gestaltungsoptionen in sozialen Umgruppierung, L eiharbeit, Befristung, Werkvertrag Angelegenheiten nach § 87 BetrVG, bspw. Urlaubsplanung Beteiligung des Betriebsrats nach §§ 102 ff. BetrVG: Abmahnung, (Lage/Verteilung); Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit; Kündigung, Änderungskündigung Ordnung und Verhalten im Betrieb… Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 (3) BetrVG Wichtig Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Das Seminar „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln“ (12.03. – 17.03.2023) muss als Einheit mit dem Seminar „Mitbe- Wichtig stimmung und Betriebsratshandeln“ (20.11. – 25.11.2022) besucht Das Seminar „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“ werden. (20.11. – 25.11.2022) muss als Einheit mit dem Seminar „Personel- le Maßnahmen und Betriebsratshandeln“ (12.03. – 17.03.2023) besucht werden. 12.03. – 17.03.2023 IG Metall Bildungszentrum Beverungen Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) 20.11. – 25.11.2022 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 960,– Euro (zzgl. USt) IG Metall Bildungszentrum Beverungen Seminarnummer: D-230595-311 Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 960,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D-220560-311 14 15
EINFÜHRUNG IN DIE BR KOMPAKT: BETRIEBSRATSARBEIT MITBESTIMMUNG UND (BR I) BETRIEBSRATSHANDELN (BR II) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungs- In diesem Seminar befassen sich die Teilnehmenden mit dem Kern- rechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebs stück der Beteiligung und Mitbestimmung: den Mitbestimmungs rats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und rechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen die Arbeit im Betrieb eingeübt. der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. Themen S truktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte Themen K onfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Einigungsstellenverfahren Beschäftigten V ereinbarungsformen, Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechts E rzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach ordnung §§ 87 + 88 BetrVG Grundlagen der Betriebsverfassung: B eteiligungsrechte und Gestaltungsoptionen in sozialen Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG Angelegenheiten nach § 87 BetrVG, bspw. Urlaubsplanung Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds (Lage/Verteilung); Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit; und Anforderungen an die BR-Arbeit Ordnung und Verhalten im Betrieb… Grundsätze der Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG D urchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen W irkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 (3) BetrVG Überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Betriebsverfassungsgesetz in personellen, sozialen und wirt- schaftlichen Angelegenheiten Voraussetzung zur Anmeldung zu diesem Seminar ist die Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Teilnahme am Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit Interessen der Beschäftigten (BR I)“. 26.06. – 01.07.2022 Haus Rasche, Bad Sassendorf 29.01. – 03.02.2023 Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) Burghotel Pass, Oeding zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 610,– Euro (zzgl. USt) Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) Seminarnummer: D-220561-311 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 550,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D-230596-311 13.11. – 18.11.2022 Haus Rasche, Bad Sassendorf Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 610,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D-220562-311 16 17
BR KOMPAKT: TARIFLICHE GRUNDLAGEN DER PERSONELLE MASSNAHMEN UND BETRIEBSRATSARBEIT BETRIEBSRATSHANDELN (BR II) Überblick und Einführung Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Wirkung von Tarif- betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten verträgen für die betriebliche Interessenvertretungsarbeit. Anhand gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die Teilnehmenden lernen unter insbesondere manteltarifvertraglicher Regelungen werden die Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Rahmenbedingungen und betrieblichen Handlungsspielräume Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. thematisiert und die verschiedenen Aufgaben der betrieblichen Interessenvertretung – von der Überwachung der Umsetzung bis Themen zur betrieblichen Ausgestaltung tariflicher Normen – vor dem Überblick über die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Hintergrund unterschiedlicher Ausgangssituationen bearbeitet. in personellen Angelegenheiten Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen Themen Maßnahmen Ü berblick über die Regelungsebenen Gesetz –Tarifvertrag – Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen Betriebsvereinbarung: nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Regelungsgegenstände von Tarifverträgen und Betriebs Umgruppierung, L eiharbeit, Befristung, Werkvertrag vereinbarungen Beteiligung des Betriebsrats nach §§ 102 ff. BetrVG: Abmahnung, Rechte und Pflichten von Betriebsräten im Bereich von Kündigung, Änderungskündigung Tarifverträgen A ktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Unterschiede in der Regelungsqualität zwischen Gesetz und Tarifvertrag Voraussetzung zur Anmeldung zu diesem Seminar ist die Teil Ü berblick über die Arten von Tarifverträgen: nahme am Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ Entgelt-Tarifverträge Entgelt-Rahmenabkommen (era.) Mantel-Tarifvertrag (EMTV) 23.04. – 28.04.2023 weitere Tarifverträge wie TV Entgeltsicherung, Burghotel Pass, Oeding TV Langzeitkonten, TV Qualifizierung usw. Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) T arifverträge im betrieblichen Alltag: zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 550,– Euro (zzgl. USt) Umsetzung von Tarifverträgen in die betriebliche Praxis Seminarnummer: D-230597-311 Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen Mindeststandards und betriebliches Niveau Öffnungsklauseln, betriebliche Handlungsspielräume Gestaltungsaufträge für Betriebsräte 06.11. – 11.11.2022 Haus Rasche, Bad Sassendorf Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 610,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D-220563-311 18 19
ÖKONOMISCHE GRUNDLAGEN DIE ERFOLGREICHE DER BETRIEBSRATSARBEIT BETRIEBSRATSSITZUNG Das Seminar soll erste betriebswirtschaftliche Kenntnisse für die Die Sitzungsniederschrift ist ein Dokument und muss als solches Betriebsratspraxis vermitteln. Die Teilnehmenden lernen, wie ein formalrechtlichen Ansprüchen genügen, um bei Auseinander Jahresabschluss zu verstehen ist und welche weiteren grund setzungen mit dem Arbeitgeber (Einigungsstelle/Gericht) als Nach- legenden betriebswirtschaftlichen Instrumente zur Unternehmens- weis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschluss- steuerung genutzt werden. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen, fassung zu dienen. aus den erlernten Kenntnissen abgeleitet, unterstützen darüber Im Seminar werden die rechtlichen, inhaltlichen und formalen hinaus die Möglichkeit der Früherkennung von Chancen und Risiken Anforderungen vermittelt und durch praktische Übungen vertieft. für die Beschäftigung. Dies ist kein „Schreibseminar“, es geht vielmehr um die juristischen Mit Hilfe dieser ökonomischen Grundlagen können Forderungen Aspekte des Protokolls. besser wirtschaftlich begründet und betriebswirtschaftliche Argu- mentationen besser hinterfragt werden. Themen Um die Vermittlung der Themen anschaulich zu gestalten und eine A ufgaben der Schriftführung Überführung in die alltägliche Praxis zu ermöglichen, wird das R echtliche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Protokoll Erlernte mit dem betriebswirtschaftlichen Analyseinstrument der F orm und Inhalt der Sitzungsniederschrift: Wortprotokoll, IG Metall, BIWIN, gemeinsam aufgearbeitet. Verlaufsprotokoll, Kurzprotokoll, Ergebnisprotokoll P raktische Übungen zum Erstellen von Protokollen Themen C heckliste für die Tagesordnung Der Jahresabschluss in Einzelunternehmen und Konzernen R echtsfolgen bei Formmängeln/Unterlassung der Niederschrift Die strategische und operative Unternehmensplanung Das Kennzifferninformationssystem als Hilfsmittel der betrieb lichen Interessenvertretung 09.10. – 11.10.2022 Einführung in BIWIN – das betriebswirtschaftliche Informations- Haus Rasche, Bad Sassendorf system Seminarkostenpauschale: 520,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 270,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D-220566-311 21.11. – 23.11.2022 Haus Rasche, Bad Sassendorf Seminarkostenpauschale: 690,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 300,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D-220564-311 20 21
„GELD ODER ZEIT?“ – DAS IST Themengebiet EINE FRAGE. Grundlagen der Jugend- und Der Manteltarifvertrag (MTV) für die Metall- und Auszubildendenvertretung Elektroindustrie NRW vom 8.November 2019 Der Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie NRW von 2019 bietet neue Optionen und ein großes Stück mehr an Selbst bestimmung. Zusammengefasst ist das im aktuellen Manteltarifvertrag. Zu den allgemeinen Aufgaben eines Betriebsrates gehört es nach § 80 Abs. 1, Satz 1 BetrVG, die zugunsten von Arbeitnehmern und Arbeitsnehmerinnen geltenden Tarifverträge zu überwachen. Weil Tarifverträge aber immer komplexer und auch komplizierter werden, ist eine „Lesehilfe“ für die Bestimmungen der wichtigsten Notizen Tarifverträge sicher sehr hilfreich. .............................................................................................................. Am Beispiel des „Manteltarifvertrags (MTV) für die Metall- und Elektroindustrie NRW“ wollen wir eine konkrete Anleitung zum Umgang mit den dort niedergelegten geltenden Bestimmungen .............................................................................................................. geben und gleichzeitig auch die Durchsetzungsstrategien der betrieblichen Interessenvertretung sondieren. .............................................................................................................. Themen Wie entstehen eigentlich Tarifverträge? Darstellung und Analyse des Manteltarifvertrags (MTV) .............................................................................................................. Umsetzung von tarifvertraglichen Regelungen in Betriebs vereinbarungen Welche Durchsetzungsstrategien muss man als Betriebsrat .............................................................................................................. kennen und nutzen? .............................................................................................................. 25.09. – 28.09.2022 Haus Rasche, Bad Sassendorf Seminarkostenpauschale: 690,– Euro (USt-frei) .............................................................................................................. zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 400,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D-220565-311 .............................................................................................................. .............................................................................................................. 22 23
BERUFSBILDUNGS- UND 19.04. – 22.04.2022 JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Seminarkostenpauschale: 880,– Euro (USt-frei) Hauptaufgabenfelder der Jugend- und zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 860,– Euro (zzgl. USt) Auszubildendenvertretung (JAV II) Seminarnummer: D-220567-311 Die JAV ist Hauptansprechpartner, wenn es um Fragen der Aus 19.04. – 22.04.2022 bildung und der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel Betrieb geht. An sie wenden sich Auszubildende und Jugendliche Seminarkostenpauschale: 880,– Euro (USt-frei) beispielsweise, wenn sie Probleme mit dem Ausbildenden oder mit zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 860,– Euro (zzgl. USt) Arbeitszeiten haben. Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse Seminarnummer: D-220568-311 über das Berufsbildungsgesetz, das Arbeitszeit- und das Jugend arbeitsschutzgesetz. Es zeigt an vielen praktischen Beispielen auf, über welche Einflussmöglichkeiten die Jugend- und Auszubildenden- vertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz verfügen. Zu- dem gibt es Hinweise, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebs- rat und JAV praktisch gestaltet werden kann. Themen Das Berufsbildungsgesetz: Rund um den Ausbildungsvertrag (§§ 10 – 12 BBiG); Beginn und Beendigung des Ausbildungs verhältnisses (§§ 20 – 23 BBiG); Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal (§§ 27 – 33 BBiG); Überwachungs aufgaben und Beteiligungsrechte der JAV Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit und Freizeit (§§ 8 – 21 JArbSchG); Beschäftigungsverbote und Beschrän kungen (§§ 22 – 27 JArbSchG); Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV Das Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Ruhepausen (§§ 5 – 6 ArbZG); Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 – 12 ArbZG); Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV in der Praxis Z usammenarbeit zwischen örtlichen JAV-en und der Gesamt-JAV in der Praxis 24 25
Themengebiet ENTGELTGESTALTUNG I (EG I) Entgeltgestaltung Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich und era. der Entlohnung im Betrieb zum Ziel. Es bietet einen Überblick über Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungs- regulation. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die tariflichen Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden und ihre betrieblichen Anwendungsmöglichkeiten. Bearbeitet werden die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen. Themen D er Konflikt um Entgelt und Leistung: Wie werden Entgelt- und Leistungsbedingungen gestaltet? A ufbau und Zusammensetzung des Entgelts R ahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen der betrieblichen Notizen Entgeltgestaltung nach Tarifvertrag und Betriebsverfassungs .............................................................................................................. gesetz: Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden P rinzipien der Entgeltdifferenzierung und Handlungsmöglich keiten des Betriebsrats/der Paritätischen Kommission bei .............................................................................................................. Eingruppierung in Lohn-, Gehalts-, Entgeltgruppen M öglichkeiten der Leistungsregulation und Handlungsmöglich- keiten des Betriebsrats/der Paritätischen Kommission bei .............................................................................................................. leistungsbezogenen Entgelten: Akkord, Prämie, Leistungsbeur- teilung, Zielvereinbarungen und ihre Kombinationsmöglichkeiten .............................................................................................................. 27.11. – 02.12.2022 Haus Rasche, Bad Sassendorf .............................................................................................................. Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 610,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D-220569-311 .............................................................................................................. .............................................................................................................. .............................................................................................................. .............................................................................................................. 26 27
ERA.-KOMPAKT Im Rahmen der tarifpolitischen Qualifizierung wollen wir gezielt das Thema „Entgeltrahmenabkommen (era)“ angehen und Hilfe- Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile stellungen für die betrieblichen Herausforderungen geben. eingeführt. Aber die Betriebsräte müssen sich trotzdem in die era.-Systematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten In verblockter Form bieten wir zwei 3-Tagesseminare an, die als Aufgaben zu erfüllen. Schwerpunktsetzung die Themen „Arbeitsbewertung und Eingrup- Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und Grundlagen für pierung“ sowie „Leistungsbeurteilung und Leistungsentgelt“ haben. die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge. Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass die Seminare nur als Themen Einheit besucht werden können und Kolleg*innen sich verbindlich Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung für beide Seminartermine anmelden müssen. und die Beteiligung des Betriebsrats Grundlagen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach era. Arbeitsaufgabenbeschreibungen Niveaubeispiele Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen 04.09. – 09.09.2022 Burghotel Pass, Oeding Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 550,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D-220570-311 28 29
ERA. IM BETRIEBLICHEN ALLTAG ERA. IM BETRIEBLICHEN ALLTAG Schwerpunkt Arbeitsbewertung und Eingruppierung Schwerpunkt Leistungsbeurteilung und -entgelt Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, denen era. bereits eingeführt wurde. Das Seminar befasst sich mit in denen era. bereits eingeführt wurde und in denen Leistungs der Behandlung von Veränderungen bei den Arbeitsaufgaben und beurteilungen durchgeführt werden bzw. werden sollen. Der ihren möglichen Folgewirkungen auf Arbeitsbewertung und Ein- Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Durchführung der neuen gruppierung. Die unterschiedlichen Verfahrensweisen und Beteili- Leistungsbeurteilung. gungsmöglichkeiten des Betriebsrats, die sich aus der Regelung Dabei werden die von den Arbeitgebern favorisierten Modelle zur der Einführung nach § 99 BetrVG oder nach § 7 era. ETV ergeben, Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die Betroffenen werden behandelt. bearbeitet. Möglichkeiten und Wege der tarifkonformen Umsetzung im Betrieb werden vorgestellt und diskutiert. Themen Damit die Teilnehmenden später als Betriebsräte die Betroffenen Überwachungs- und Überprüfungsauftrag des Betriebsrats unterstützen können, wird im Seminar ein Schwerpunkt auf Fragen nach der Einführung des era., insbesondere in Bezug auf der Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten liegen. Arbeitsaufgabenbewertung und Eingruppierung Beteiligungsrechte und Mitbestimmungsverfahren nach den Themen unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der era. Einführung Ü berleitungsvorschriften im Überblick Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen bei Veränderun- B eurteilungsverfahren und Anwendung der Kriterien bei der gen von Tätigkeiten und Arbeitsaufgaben im Betrieb: Arbeits individuellen Leistungsbeurteilung neubewertung und Eingruppierungsüberprüfung in der paritä A nwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Soll- und tischen Kommission bzw. im Betriebsrat/Entgeltausschuss Kann-Vorschriften; betriebliche Auswirkungen B eanstandungen und Reklamationsverfahren F reiwillige Betriebsvereinbarung zur Gestaltung eines 06.11. – 09.11.2022 abweichenden Beurteilungsverfahrens Mercure Hotel Lüdenscheid E rste Hinweise zur Anwendung von Zielvereinbarungen im Seminarkostenpauschale: 690,– Euro (USt-frei) Betrieb zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,– Euro (zzgl. USt) K ombination von Entgeltmethoden: Rahmenbedingungen im Seminarnummer: D-220571-311 Tarifvertrag; Hinweise für die betriebliche Ausgestaltung 04.12. – 07.12.2022 Mercure Hotel Lüdenscheid Seminarkostenpauschale: 690,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D-220572-311 Achtung: Diese beiden Seminare können nur als Einheit besucht werden! 30 31
Themengebiet ARBEITS- UND GESUNDHEITS- Arbeits- und SCHUTZ ALS AUFGABENGEBIET Gesundheitsschutz DER BETRIEBLICHEN INTERESSENVERTRETUNG Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeits- sicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Themen R olle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeits- schutzes (§§ 80 – 82 BetrVG) Notizen Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten .............................................................................................................. E inführung in den Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89 – 91 BetrVG) Überblick über das Arbeitsschutzsystem .............................................................................................................. Z usammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) .............................................................................................................. 25.09. – 30.09.2022 .............................................................................................................. Haus Rasche, Bad Sassendorf Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 610,– Euro (zzgl. USt) .............................................................................................................. Seminarnummer: D-220573-311 .............................................................................................................. .............................................................................................................. .............................................................................................................. .............................................................................................................. 32 33
BASISKENNTNISSE GEFÄHRDUNGS- PSYCHISCHE BELASTUNGEN UND BELASTUNGSBEURTEILUNG IM BETRIEB für betriebliche Interessenvertretungen und ihre Auswirkungen auf die Arbeit von Betriebs- Ein wesentliches Element im betrieblichen Arbeits- und Gesundheits- rat und Schwerbehindertenvertretung schutz ist die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung, wie sie seit Begriffe wie „Burn-Out“, „Stress“, „Mobbing“, „psychische Fehl 1996 gesetzlich vorgeschrieben ist. Die theoretische Kenntnis dieses belastung“ kennzeichnen Missstände im betrieblichen Alltag. Ein Instrumentes ist ein wichtiger Gesichtspunkt für die Arbeit betrieb Report der Techniker Krankenkasse belegt, dass von 2000 bis licher Interessenvertretungen. Die praktische Durchführung einer 2010 die psychisch bedingten Fehlzeiten in Betrieben um 40 % Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und die sich anschließende gestiegen sind. Das Krankheitsbild „Depression“ belegt mittler Umsetzung in den betrieblichen Alltag ist der zweite wichtige Schritt. weile Platz 3 der „Hitliste“ aller Krankschreibungen. Das Zusammenwirken von Theorie und Praxis steht in diesem Seminar Die Teilnehmer*innen lernen ihre Gestaltungs-, Mitwirkungs- und im Mittelpunkt. Stufe für Stufe werden die Teilnehmer*innen die Er- Mitbestimmungsmöglichkeiten kennen, um die betrieblichen Arbeits- stellung einer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung durcharbeiten. bedingungen zu verbessern und um präventiv wirken zu können. Angesprochen wird dabei auch der Komplex der psychischen Belas- tungen. Es wird herausgearbeitet, welche Faktoren im Gegensatz zu Themen Gefährdungen „technischer Art“ behandelt werden müssen. W as sind psychische Krisen und Erkrankungen? U rsachen und Präventionsmöglichkeiten Die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung als gesetzliche G esetzliche Bestimmungen Pflicht zur Vorbeugung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren H andlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei Darstellung und Analyse der Mitbestimmung der betrieblichen Mitarbeitern auf dem Weg in psychische Krisen/Erkrankungen Interessenvertretungen H andlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung während der Erarbeiten der konkreten Schritte: Ablaufschema, Prozessablauf, AU wegen psychischer Krisen Verfahren und Hilfsmittel, Dokumentation, Form der Gefährdungs- H andlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei Rückkehr und Belastungsbeurteilung von Mitarbeiter*innen nach psychischer Krise/Erkrankung Vorbereiten einer Betriebsvereinbarung zur Gefährdungs- und Interne und externe Hilfs- und Beratungsangebote kennen und Belastungsbeurteilung nutzen lernen Informationen über den neuesten Stand arbeitswissenschaftlicher B EM und stufenweise Wiedereingliederung Erkenntnisse zum Thema „Psychische Belastungen“ W ie schütze ich mich selbst vor Überforderung im Umgang mit Inhaltliche und strategische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung Menschen in Krisen? Folgerungen für die Arbeit im Betrieb Sensibilisierung der Beschäftigten Aus dem Seminarprogramm der IG Metall Köln-Leverkusen Unterweisung der Beschäftigten Qualifizierung der Beschäftigten Inhaltliche Einbindung der Beschäftigten 24.10. – 26.10.2022 Landhotel Goldener Acker, Morsbach 19.03. – 24.03.2023 Seminarkostenpauschale: 690,– Euro (USt-frei) Burghotel Pass, Oeding zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 350,– Euro (zzgl. USt) Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) Seminarnummer: D-220521-034 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 550,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D-230598-311 34 35
Themengebiet EINFÜHRUNG IN DAS BETRIEB Grundlagen der Arbeit der LICHE EINGLIEDERUNGS Schwerbehindertenvertretung MANAGEMENT (BEM) Sind Beschäftigte innerhalb der letzten 12 Monate länger als 6 Wochen dauernd oder wiederholt krank, muss jeder Arbeitgeber nach §167 Abs. 2 SGB IX ein „Betriebliches Eingliederungs management (BEM)“ durchführen. Der Betriebsrat und die Schwer- behindertenvertretung sind an dem Verfahren zu beteiligen. In diesem Seminar werden die Gestaltung und der grundsätzliche Ablauf eines BEM vermittelt. Themen Z iele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Notizen D ie Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung .............................................................................................................. im BEM M it einem strukturierten BEM-Prozess erfolgreich den Krankenstand reduzieren .............................................................................................................. D atenschutz im Betriebliches Eingliederungsmanagement D er schrittweise Ablauf des Betrieblichen Eingliederungs managements .............................................................................................................. K onstruktive Gesprächsführung im BEM Es stehen barrierefreie Zimmer zur Verfügung. Bitte gebt dies bei .............................................................................................................. Bedarf im Rahmen Eurer Anmeldung an. .............................................................................................................. 13.03. – 18.03.2022 FIT-(Integrations-) Hotel, Much Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) .............................................................................................................. zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 715,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D-220574-311 .............................................................................................................. .............................................................................................................. .............................................................................................................. 36 37
DIE SCHWERBEHINDERTEN D ie Zusammenarbeit und die Rechte der Schwerbehinderten VERTRETUNG IN DER PRAXIS vertretung gegenüber dem Betriebsrat Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats und seiner (SBV II): Ausschüsse sowie dem Monatsgespräch Unterstützung der SBV durch den BR Rechte von (schwer-)behinderten Menschen Aussetzung von Beschlüssen kennen und durchsetzen Gestalten und Verhandeln von Inklusionsvereinbarungen Bei den oft auftretenden schwierigen und individuellen Problemen Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar THP1 der (schwer-)behinderten Kolleginnen und Kollegen sind Beratung, sind erforderlich. Unterstützung und das gute Gespräch die Kernaufgaben der Schwerbehindertenvertretung. Es stehen barrierefreie Zimmer zur Verfügung. Bitte gebt dies bei Dieses Seminar vermittelt die besonderen Rechte von (schwer-) Bedarf im Rahmen Eurer Anmeldung an. behinderten Menschen und zeigt auf, wie die SBV mit einer kompe- tenten und überzeugenden Gesprächsführung diese Rechte durch- setzt. 05.02. – 10.02.2023 FIT (Integrations-) Hotel, Much Themen Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei) Kompetent als SBV beraten zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 715,– Euro (zzgl. USt) Die Rolle der SBV im Beratungsgespräch Seminarnummer: D-230599-311 Feststellen welches Ziel der/die Ratsuchende hat Mit den richtigen Fragen, Aktivem Zuhören und einem Leitfaden gut beraten Besondere Rechte der (schwer-)behinderten Menschen durch die SBV Behindertengerechter Arbeitsplatz Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung Zusatzurlaub Ablehnung von Mehrarbeit Besonderer Kündigungsschutz Beteiligung der SBV bei personellen Maßnahmen Neueinstellungen (Einsicht in Bewerbungsunterlagen; Teilnahmerecht bei Vorstellungsgesprächen) Versetzungen Aufhebungsverträgen Kündigungen 38 39
INFORMATIVES 40 41
TAGUNGSHÄUSER Burghotel Pass FIT-(Integrations-)Hotel Burgplatz 1, 46354 Oeding Berghausen 30, 53804 Much T. 02862 583-0, F. 02862 583-70 T. 02245 60010, F. 02245 6001 310 www.burghotel-pass.de www.hotel-fit.de info@burghotel-pass.de fit@hotel-fit.de IG Metall-Bildungszentrum Beverungen Mercure Hotel Lüdenscheid Elisenhöhe 1, 37688 Beverungen-Drenke Parkstraße 66, 58509 Lüdenscheid T. 05273 3614-0, F. 05273 3614-13 T. 02351 156-0, F. 02351 156-444 www.igmetall-beverungen.de www.mercure.com wbs@igmetall.de h2927@accor.com IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel Otto-Brenner-Str. 100, 45549 Sprockhövel T. 02324 706-0, F. 02324 706-330 www.igmetall-sprockhoevel.de sprockhoevel@igmetall.de Landhotel Goldener Acker Zum goldenen Acker 44, 51591 Morsbach T. 02294 99366, F. 02294 7375 www.goldener-acker.de hotel-goldener-acker@t-online.de Hotel Haus Rasche Wilhelmstraße 1, 59505 Bad Sassendorf T. 02921 555-01, F. 02921 555-16 www.haus-rasche.de info@haus-rasche.de 42 43
KONTAKTE Eure IG Metall Geschäftsstellen Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. IG Metall Ennepe-Ruhr-Wupper Dietrich Scheibe Großer Markt 9, 58285 Gevelsberg Katrin Arndt www.igmetall-ennepe-ruhr-wupper.de Sandra Shebeika Bismarckstraße 77 Gewerkschaftssekretär Bei Fragen zur Anmeldung 40210 Düsseldorf Lars Beez Ruth Söhnel T. 0211 17523-180/-263/-181 T. 02302 28129-14 T. 0202 2824-111 F. 0211 17523-197 lars.beez@igmetall.de F. 0202 2824-124 ashebeika@dgb-bw-nrw.de ruth.soehnel@igmetall.de www.dgb-bildungswerk-nrw.de Elena Weber T. 02302 28129-13 F. 02302 28129-22 elena.weber@igmetall.de IG Metall Hagen Körnerstr. 43, 58095 Hagen www.hagen.igmetall.de Gewerkschaftssekretärin Bei Fragen zur Anmeldung Gisela Mielke Sonja Renfordt T. 02331 9180-17 T. 02331 9180-18 gisela.mielke@igmetall.de F. 02331 9180-26 sonja.renfordt@igmetall.de IG Metall Unna Bahnhofstr. 74 – 78, 59423 Unna www.unna.igmetall.de Gewerkschaftssekretär Bei Fragen zur Anmeldung Michael Niggemann Gabriele Rogalla T. 02303 25322-10 T. 02303 25322-0 michael.niggemann@igmetall.de F. 02303 25322-50 unna@igmetall.de 44 45
Erforderliches Wissen Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Inte ressenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst recht nicht der Arbeitgeber. Voraussetzung für die Frage ob eine Schulung besucht werden soll, ist immer die Erforderlichkeit. Zur Beurteilung der Erforderlichkeit hat das jeweilige Gremium einen Beurteilungsspielraum. Weder muss das günstigste noch das kür- zeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchfüh- rung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78). Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss des Gremiums (siehe unten). Es existieren weder Beschränkungen bzgl. der Dauer noch der Anzahl der Schulungen, auch hier ist allein die Erforder- lichkeit maßgeblich. Grundlagenkenntnisse Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unab SCHULUNGSANSPRUCH hängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des Gremiums – Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachkommen zu erfordert umfangreiche Kenntnisse, die sich Gremiumsmitglieder auf können. Hierbei handelt es sich um folgende Themenfelder: Schulungsveranstaltungen aneignen können. Ist das Wissen für das A llgemeines Arbeitsrecht jeweilige Gremium nicht nur nützlich, sondern zur sachgemäßen B etriebsverfassungsrecht Erledigung der Interessenvertretungsarbeit erforderlich, haben die A rbeitssicherheit/Unfallverhütung teilnehmenden Gremiumsmitglieder gegenüber ihrem Arbeitgeber Grundkenntnisse zu diesen Bereichen muss jedes Mitglied der einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Dauer der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Schulungsveranstaltung inklusive An- und Abreise Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß sowie einen Anspruch auf die Übernahme der mit der Schulungs nachkommen zu können. Insbesondere neugewählte Mitglieder teilnahme entstehenden Kosten, also Seminarkostenpauschale, sollten möglichst zügig an Grundlagenseminaren teilnehmen. Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten. Spezialkenntnisse Freistellungsanspruch Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb Der Freistellungsanspruch für erforderliche Schulungen ergibt sich anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vor- je nach Gremium: haben des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch für Betriebsratsmitglieder aus § 37 (6) BetrVG, betriebliche Gegebenheiten (z. B. konkrete Hinweise auf einen für Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung aus Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der § 179 (4) SGB IX, Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betrieb § 65 (1) BetrVG liche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. und für Wahlvorstandsmitglieder aus § 20 (3) BetrVG 46 47
SEMINARDURCHFÜHRUNG Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn von Mehrtages- Die Verantwortung für Planung der Seminare liegt beim Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen von Dietrich Scheibe d.h. 20 – 4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkosten und Katrin Arndt. pauschale berechnet. Absagen, die 1 – 3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen Kosten stellen wir 100 % der Seminarkostenpauschale in Rechnung. Werden Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkosten- dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am pauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Voll- Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung pension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Ver- gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren pflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Um- werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % satzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) BetrVG bzw. § 65 (1) der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpfle- BetrVG bzw. § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 BetrVG gung berechnet. oder gemäß § 179 (4) SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte Seminarabsage (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare auf- (nach § 179 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen grund zu geringer Zahl von Teilnehmenden oder Verhinderung der (nach § 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder (nach § 20 (3) Referent*innen – auch kurzfristig – abzusagen. BetrVG) in Anspruch genommen werden. Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis Sollten Fragen offenbleiben, kann man uns ansprechen; wir werden acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende Besser ist es, sich früher anzumelden. Lösung zu finden. 48 49
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