FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2022 - IGM ...

 
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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2022 - IGM ...
SEMINARE 2022
     FÜR BETRIEBLICHE
     INTERESSEN­
     VERTRETUNGEN
     § 37 (6) BetrVG und § 179 (4) SGB IX

     BILDUNGSREGION
ENNEPE-RUHR-WUPPER
             HAGEN
              UNNA
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2022 - IGM ...
LIEBE
                                                                          Auch in vielen weiteren Grundlagenqualifizierungen zu solch her-
                                                                          ausfordernden Themengebieten wie „Umgestaltung der Arbeitswelt
                                                                          durch Digitalisierung“ oder wie der „Umgang mit Krisensituationen“

   KOLLEGIN,
                                                                          gerade angesichts der Auswirkungen der Corona-Pandemie usw.,
                                                                          können wir betrieblichen Interessenvertretungen helfen, sich gut
                                                                          auf Aufgabenstellungen vorzubereiten, für deren Gestaltung und

  LIEBER
                                                                          Bewältigung sie von ihren Kolleginnen und Kollegen gewählt
                                                                         ­worden sind.
                                                                          Die IG Metall Geschäftsstellen Hagen, Ennepe-Ruhr-Wupper, Unna

 KOLLEGE,
                                                                          bündeln nun schon im zweiten Jahr ihre regionale Bildungsarbeit
                                                                          in einem gemeinsamen Programm und arbeiten als gemeinsame
                                                                          große Bildungsregion.
                                                                          In den Themenschwerpunkten „Grundlagen der Betriebsverfassung“,
                                                                          „Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretung“,
                                                                          „Grundlagen Entgeltgestaltung und era.“, „Grundlagen des Arbeits-
                                                                          und Gesundheitsschutzes“, „Grundlagen der Arbeit der Schwer­
                                                                          behindertenvertretung“ finden die Kolleginnen und Kollegen ein
                                                                          breit gefächertes Seminarangebot, um Grundlagenwissen zu
                                                                          ­erwerben und um sich auch auf die neuen Herausforderungen und
                                                                           Veränderungen in der Arbeitswelt vorzubereiten.

                                                                         Und falls im Bildungsprogramm 2022 nicht alle Themen enthalten
                                                                         sind, die Du für Deine Arbeit benötigst, sprich uns an. Gemeinsam
                                                                         finden wir eine passende Lösung für Dich und Dein Gremium.
 2022 ist das wahre Superwahljahr in unseren Betrieben. Es werden        Erfahrene TeamerInnen aus der betrieblichen Praxis und aus Dei-
 Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen und Jugend- und             ner Bildungsregion helfen Dir dabei, Dich auf Deine betrieblichen
 Auszubildendenvertretungen neu gewählt.                                 Aufgaben vorzubereiten.
 Traditionell bieten wir mit unserem Bildungsprogramm 2022 allen         Unsere Seminare sind für jedermann/jederfrau zugänglich, der/die
 erstmals und wiedergewählten Kolleginnen und Kollegen die Mög-          eine betriebsverfassungsrechtliche Funktion ausübt.
 lichkeit, sich umfassend für ihre Arbeit als betriebliche Interessen-   Seid alle herzlich willkommen und wir freuen uns, wenn wir Dich
 vertretung schulen zu lassen.                                           demnächst in einem Seminar begrüßen dürfen.
 In allen Grundlagenseminaren (BR I, JAV I, SBV I) werden die
 ­Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte intensiv vermittelt, damit
  jede / jeder das betriebliche Amt erfolgreich ausführen kann.          Clarissa Bader                      Jens Mütze
                                                                         1. Bevollmächtigte                  1. Bevollmächtigter
 Die betriebliche Mitbestimmung als wesentlicher Bestandteil einer       IG Metall Ennepe-Ruhr-Wupper        IG Metall Hagen
 demokratisch legitimierten Gesellschafts- und Arbeitsordnung ist        Michael Lux                         Elke Hülsmann
 nämlich unabdingbar, um die Rechte von Beschäftigten im betrieb­        1. Bevollmächtigter                 Geschäftsführerin
 lichen Alltag zu wahren und zu sichern. Und natürlich werden die        IG Metall Unna                      DGB-Bildungswerk NRW e.V.
 neuen Entwicklungen, die im Betriebsrätemodernisierungsgesetz
 geregelt wurden, in der Qualifizierung angemessen berücksichtigt.

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SEMINARE                                                           INFORMATIVES
    Grundlagen der Betriebsverfassung                             8    Tagungshäuser                                 42
    Hinweis zu den Blockseminaren                                 9
    Blockseminar Grundstufe Teil 1 Einführung in die                   Kontakte                                      44
    Betriebsratsarbeit (BR I)                                    10
    Blockseminar Grundstufe Teil 2 Organisation und Planung            Schulungsanspruch                             46
    der ­Betriebsratsarbeit                                      12
    Blockseminar Aufbau Teil 1 Mitbestimmung und                       Seminardurchführung                           48
    Betriebsratshandeln (BR II)                                  14
    Blockseminar Aufbau Teil 2 Personelle Maßnahmen und                Der Weg zur Teilnahme nach § 37 (6) BetrVG    50
    Betriebsratshandeln (BR II)                                  15
    Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)                  16    Der Weg zur Teilnahme nach § 179 (4) SGB IX   51
    BR kompakt: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)    17
    BR kompakt: Personelle Maßnahmen und                               Vorgehen bei Streitigkeiten                   52
    Betriebsratshandeln (BR II)                                  18
    Tarifliche Grundlagen der Betriebsratsarbeit                 19    Termine                                       56
    Ökonomische Grundlagen der Betriebsratsarbeit                20
    Die erfolgreiche Betriebsratssitzung                         21    Impressum                                     58
    Geld oder Zeit?                                              22
                                                                       Seminaranmeldung                              59
    Grundlagen der Jugend- und Auszubildendenvertretung          23
    Berufsbildungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz (JAV II)       24

    Entgeltgestaltung und era.                                   26
    Entgeltgestaltung I (EG I)                                   27
    era.-kompakt                                                 28
    Blockseminar era. im betrieblichen Alltag:
    Schwerpunkt Arbeitsbewertung und Eingruppierung              30
    Schwerpunkt Leistungsbeurteilung und -entgelt                31

    Arbeits- und Gesundheitsschutz                               32
    Arbeits- und Gesundheitsschutz als Aufgabengebiet            33
    Basiskenntnisse Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung       34
    Psychische Belastungen im Betrieb                            35

    Grundlagen der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung 36
    Einführung in das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) 37
    Die Schwerbehindertenvertretung in der Praxis (SBV II)        38

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SEMINARE

               Die neue Bildungsregion
               IG Metall Ennepe-Ruhr-Wupper
               IG Metall Hagen
                                              Unna
               IG Metall Unna

                           Witten

                                    Hagen
                     Gevelsberg-Hattingen
               Wuppertal

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Themengebiet
                                                                                                                     HINWEIS ZU DEN
    Grundlagen der                                                                                                   BLOCKSEMINAREN
    Betriebsverfassung                                                                                               Entsprechend einer langen Tradition werden die verschiedenen
                                                                                                                     Ein­führungsseminare für Betriebsrät*innen in Form von verblockten
                                                                                                                     Seminaren durchgeführt.
                                                                                                                     Das Blockseminar Grundstufe besteht aus den Seminaren
                                                                                                                     „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ und „Organisation und
                                                                                                                     Planung der Betriebsratsarbeit“.
                                                                                                                     Alle Teilnehmer*innen, die das Blockseminar Grundstufe durch­
                                                                                                                     laufen haben, können danach das Blockseminar Aufbau besuchen,
                                                                                                                     das aus den Seminaren „Teil 1: Mitbestimmung und Betriebsrats-
                                                                                                                     handeln“ und „Teil 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsrats­
                                                                                                                     handeln“ besteht.
    Notizen                                                                                                          Für die Anmeldung zu einem Blockseminar ist zu berücksichtigen,
    ..............................................................................................................   dass interessierte Kolleg*innen sich verbindlich für zwei Seminar­
                                                                                                                     termine anmelden müssen.
                                                                                                                     Wir bitten euch, dies sowohl bei der betrieblichen Bildungsplanung
    ..............................................................................................................   als auch bei der persönlichen Terminplanung zu beachten.

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Block BR-Grundstufe Teil 1
                                                                                  Das Seminar „BR I“ (11.09. – 16.09.2022) muss als Einheit mit dem
     EINFÜHRUNG IN DIE                                                            Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“
                                                                                  (04.12. – 09.12.2022) besucht werden.
     BETRIEBSRATSARBEIT (BR I)
                                                                                  Das Seminar „BR I“ (06.11. – 11.11.2022) muss als Einheit mit
     Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungs-              dem Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“
     rechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebs­          (05.02. – 10.02.2023) besucht werden.
     rats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qua-
     lität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen       Das Seminar „BR I“ (20.11. – 25.11.2022) muss als Einheit mit
     und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Recht­                dem Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“
     sprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt.              (26.02. – 03.03.2023) besucht werden.

     Themen
        Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig                    15.05. – 20.05.2022
       ­Beschäftigten                                                             Burghotel Pass, Oeding
            Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechts­ordnung       Seminarnummer: D-220550-311
         Grundlagen der Betriebsverfassung:
                Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG            29.05. – 03.06.2022
                 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds        Burghotel Pass, Oeding
                  und Anforderungen an die BR-Arbeit                              Seminarnummer: D-220551-311
                  Grundsätze der Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG
                   Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen       28.08. – 02.09.2022
          Überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem Be-            Burghotel Pass, Oeding
             triebsverfassungsgesetz in personellen, sozialen und wirtschaftli-   Seminarnummer: D-220552-311
             chen Angelegenheiten
           Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von ­                 11.09. – 16.09.2022
             Interessen der Beschäftigten                                         Burghotel Pass, Oeding
                                                                                  Seminarnummer: D-220553-311
     Wichtig
     Das Seminar „BR I“ (15.05. – 20.05.2022) muss als Einheit mit                06.11. – 11.11.2022
     dem Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“                Burghotel Pass, Oeding
     (21.08. – 26.08.2022) besucht werden.                                        Seminarnummer: D-220554-311

     Das Seminar „BR I“ (29.05. – 03.06.2022) muss als Einheit mit                20.11. – 25.11.2022
     dem Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“                Burghotel Pass, Oeding
     (16.10. – 21.10.2022) besucht werden.                                        Seminarnummer: D-220555-311

     Das Seminar „BR I“ (28.08. – 02.09.2022) muss als Einheit mit                jeweils
     dem Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“                Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)
     (23.10. – 28.10.2022) besucht werden.                                        zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 550,– Euro (zzgl. USt)

10                                                                                                                                                    11
Block BR-Grundstufe Teil 2
                                                                          Das Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“
     ORGANISATION UND PLANUNG                                             (26.02. – 03.03.2023) muss als Einheit mit dem Seminar
                                                                          „BR I“ (20.11. – 25.11.2022) besucht werden.
     DER B
         ­ ETRIEBSRATSARBEIT
     Die Teilnehmer*innen des Seminars werden sich beschäftigen mit
     der Vermittlung von Informationsrechten und -möglichkeiten des       21.08. – 26.08.2022
     Betriebsrats. Dies schließt ein: Vorbereitung und Durchführung von   Burghotel Pass, Oeding
     Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, die Arbeit in betrieblichen       Seminarnummer: D-220556-311
     Gremien, wie z.B. dem Wirtschaftsausschuss, Vorbereitung und
     Durchführung von Betriebsversammlungen.                              16.10. – 21.10.2022
                                                                          Burghotel Pass, Oeding
     Themen                                                               Seminarnummer: D-220557-311
       Informationsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung
        Vorbereitung und Durchführung von Verhandlungen mit dem          23.10. – 28.10.2022
         Arbeitgeber                                                      Burghotel Pass, Oeding
         Vorbereitung und Durchführung von Betriebsversammlungen         Seminarnummer: D-220558-311
          (§§ 42, 43 und 46 BetrVG)
          Arbeitsorganisation im Betriebsrat (§§ 27, 28 und 40 BetrVG)   04.12. – 09.12.2022
                                                                          Burghotel Pass, Oeding
                                                                          Seminarnummer: D-220559-311
     Wichtig
     Das Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“        05.02. – 10.02.2023
     (21.08. – 26.08.2022) muss als Einheit mit dem Seminar               Burghotel Pass, Oeding
     „BR I“ (15.05. – 20.05.2022) besucht werden.                         Seminarnummer: D-230593-311

     Das Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“        26.02. – 03.03.2023
     (16.10. – 21.10.2022) muss als Einheit mit dem Seminar               Burghotel Pass, Oeding
     „BR I“ (29.05. – 03.06.2022) besucht werden.                         Seminarnummer: D-230594-311

     Das Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“
     (23.10. – 28.10.2022) muss als Einheit mit dem Seminar               jeweils
     „BR I“ (28.08. – 02.09.2022) besucht werden.                         Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)
                                                                          zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 550,– Euro (zzgl. USt)
     Das Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“
     (04.12. – 09.12.2022) muss als Einheit mit dem Seminar
     „BR I“ (11.09. – 16.09.2022) besucht werden.

     Das Seminar „Organisation und Planung der Betriebsratsarbeit“
     (05.02. – 10.02.2023) muss als Einheit mit dem Seminar
     „BR I“ (06.11. – 11.11.2022) besucht werden.

12                                                                                                                                        13
Block BR-Aufbau Teil 1                                                         Block BR-Aufbau Teil 2

 BR KOMPAKT:                                                                    BR KOMPAKT:
 MITBESTIMMUNG UND                                                              PERSONELLE MASSNAHMEN
 BETRIEBSRATSHANDELN                                                            UND BETRIEBSRATSHANDELN
 In diesem Seminar befassen sich die Teilnehmenden mit dem Kern-                Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der
 stück der Beteiligung und Mitbestimmung: den Mitbestimmungs­                   betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegen­heiten
 rechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand                   gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die Teilnehmenden lernen unter Ein­
 praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für                 beziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und
 die Arbeit im Betrieb eingeübt.                                                Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.

 Themen                                                                         Themen
     Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte                Ü  berblick über die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
      Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren,                      in personellen Angelegenheiten
    ­Einigungsstellenverfahren                                                      V erfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen
       Vereinbarungsformen, Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung                 ­Maßnahmen
        Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach                    B  eteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen
            §§ 87 + 88 BetrVG                                                       nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung,
         Beteiligungsrechte und Gestaltungsoptionen in sozialen                    ­Umgruppierung, L­ eiharbeit, Befristung, Werkvertrag
            ­Angelegenheiten nach § 87 BetrVG, bspw. Urlaubsplanung                  Beteiligung des Betriebsrats nach §§ 102 ff. BetrVG: Abmahnung,
             (Lage/Verteilung); Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit;         Kündigung, Änderungskündigung
             Ordnung und Verhalten im Betrieb…                                    Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung
          Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG
           Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 (3) BetrVG                  Wichtig
   Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung               Das Seminar „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln“
                                                                                (12.03. – 17.03.2023) muss als Einheit mit dem Seminar „Mitbe-
 Wichtig                                                                        stimmung und Betriebsratshandeln“ (20.11. – 25.11.2022) besucht
 Das Seminar „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“                            werden.
 (20.11. – 25.11.2022) muss als Einheit mit dem Seminar „Personel-
 le Maßnahmen und Betriebsratshandeln“ (12.03. – 17.03.2023)
 besucht werden.                                                                12.03. – 17.03.2023
                                                                                IG Metall Bildungszentrum Beverungen
                                                                                Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)
 20.11. – 25.11.2022                                                            zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 960,– Euro (zzgl. USt)
 IG Metall Bildungszentrum Beverungen                                           Seminarnummer: D-230595-311
 Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)
 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 960,– Euro (zzgl. USt)
 Seminarnummer: D-220560-311

14                                                                                                                                                      15
EINFÜHRUNG IN DIE                                                        BR KOMPAKT:
     BETRIEBSRATSARBEIT                                                       MITBESTIMMUNG UND
     (BR I)                                                                   ­BETRIEBSRATSHANDELN (BR II)
     Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungs-          In diesem Seminar befassen sich die Teilnehmenden mit dem Kern-
     rechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebs­      stück der Beteiligung und Mitbestimmung: den Mitbestimmungs­
     rats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und           rechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand
     Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen,         praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für
     sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen              die Arbeit im Betrieb eingeübt.
     der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden
     behandelt.                                                               Themen
                                                                                  S truktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
     Themen                                                                       K onfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren,
        Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig                   ­Einigungsstellenverfahren
       ­Beschäftigten                                                             V ereinbarungsformen, Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung
         Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechts­                 E rzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach
             ordnung                                                              §§ 87 + 88 BetrVG
          Grundlagen der Betriebsverfassung:                                     B eteiligungsrechte und Gestaltungsoptionen in sozialen
                Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG            ­Angelegenheiten nach § 87 BetrVG, bspw. Urlaubsplanung
                 Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds         (Lage/Verteilung); Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit;
                  und Anforderungen an die BR-Arbeit                               Ordnung und Verhalten im Betrieb…
                  Grundsätze der Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG                  D
                                                                                    urchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG
                   Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen        W
                                                                                    irkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 (3) BetrVG
           Überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem             Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung
             Betriebsverfassungsgesetz in personellen, sozialen und wirt-
             schaftlichen Angelegenheiten                                     Voraussetzung zur Anmeldung zu diesem Seminar ist die
            Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von ­            Teilnahme am Seminar „Einführung in die Betriebsrats­arbeit
             Interessen der Beschäftigten                                     (BR I)“.

     26.06. – 01.07.2022
     Haus Rasche, Bad Sassendorf                                              29.01. – 03.02.2023
     Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)                          Burghotel Pass, Oeding
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 610,– Euro (zzgl. USt)                 Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)
     Seminarnummer: D-220561-311                                              zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 550,– Euro (zzgl. USt)
                                                                              Seminarnummer: D-230596-311
     13.11. – 18.11.2022
     Haus Rasche, Bad Sassendorf
     Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 610,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarnummer: D-220562-311

16                                                                                                                                                    17
BR KOMPAKT:                                                               TARIFLICHE GRUNDLAGEN DER
     PERSONELLE MASSNAHMEN UND                                                 BETRIEBSRATSARBEIT
     BETRIEBSRATSHANDELN (BR II)                                               Überblick und Einführung
     Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der          Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Wirkung von Tarif-
     betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten        verträgen für die betriebliche Interessenvertretungsarbeit. Anhand
     gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die Teilnehmenden lernen unter                  insbesondere manteltarifvertraglicher Regelungen werden die
     Ein­beziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und            Rahmenbedingungen und betrieblichen Handlungsspielräume
     Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.                   thematisiert und die verschiedenen Aufgaben der betrieblichen
                                                                               Interessenvertretung – von der Überwachung der Umsetzung bis
     Themen                                                                    zur betrieblichen Ausgestaltung tariflicher Normen – vor dem
         Überblick über die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung       Hintergrund unterschiedlicher Ausgangssituationen bearbeitet.
             in personellen Angelegenheiten
          Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen          Themen
        ­Maßnahmen                                                                Ü berblick über die Regelungsebenen Gesetz –Tarifvertrag –
           Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen              ­Betriebsvereinbarung:
             nach § 99 BetrVG: Einstellung, Versetzung, Eingruppierung,                  Regelungsgegenstände von Tarifverträgen und Betriebs­
             Umgruppierung, L­ eiharbeit, Befristung, Werkvertrag                        vereinbarungen
            Beteiligung des Betriebsrats nach §§ 102 ff. BetrVG: Abmahnung,             Rechte und Pflichten von Betriebsräten im Bereich von
             Kündigung, Änderungskündigung                                            ­Tarifverträgen
       A ktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung                   Unterschiede in der Regelungsqualität zwischen Gesetz
                                                                                         und Tarifvertrag
     Voraussetzung zur Anmeldung zu diesem Seminar ist die Teil­                  Ü berblick über die Arten von Tarifverträgen:
     nahme am Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“                   Entgelt-Tarifverträge
                                                                                      Entgelt-Rahmenabkommen (era.)
                                                                                       Mantel-Tarifvertrag (EMTV)
     23.04. – 28.04.2023                                                                 weitere Tarifverträge wie TV Entgeltsicherung, ­
     Burghotel Pass, Oeding                                                              TV Langzeitkonten, TV Qualifizierung usw.
     Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)                              T arifverträge im betrieblichen Alltag:
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 550,– Euro (zzgl. USt)                            Umsetzung von Tarifverträgen in die betriebliche Praxis
     Seminarnummer: D-230597-311                                                         Durchsetzung von tariflichen Ansprüchen
                                                                                         Mindeststandards und betriebliches Niveau
                                                                                         Öffnungsklauseln, betriebliche Handlungsspielräume
                                                                                         Gestaltungsaufträge für Betriebsräte

                                                                               06.11. – 11.11.2022
                                                                               Haus Rasche, Bad Sassendorf
                                                                               Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)
                                                                               zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 610,– Euro (zzgl. USt)
                                                                               Seminarnummer: D-220563-311

18                                                                                                                                                   19
ÖKONOMISCHE GRUNDLAGEN                                                   DIE ERFOLGREICHE
 DER BETRIEBSRATSARBEIT                                                  ­BETRIEBSRATSSITZUNG
 Das Seminar soll erste betriebswirtschaftliche Kenntnisse für die       Die Sitzungsniederschrift ist ein Dokument und muss als solches
 Betriebsratspraxis vermitteln. Die Teilnehmenden lernen, wie ein        formalrechtlichen Ansprüchen genügen, um bei Auseinander­
 Jahresabschluss zu verstehen ist und welche weiteren grund­             setzungen mit dem Arbeitgeber (Einigungsstelle/Gericht) als Nach-
 legenden betriebswirtschaftlichen Instrumente zur Unternehmens-         weis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschluss-
 steuerung genutzt werden. Betriebswirtschaftliche Kennzahlen,           fassung zu dienen.
 aus den erlernten Kenntnissen abgeleitet, unterstützen darüber          Im Seminar werden die rechtlichen, inhaltlichen und formalen
 hinaus die Möglichkeit der Früherkennung von Chancen und Risiken        ­Anforderungen vermittelt und durch praktische Übungen vertieft.
 für die Beschäftigung.                                                   Dies ist kein „Schreibseminar“, es geht vielmehr um die juristischen
 Mit Hilfe dieser ökonomischen Grundlagen können Forderungen              Aspekte des Protokolls.
 besser wirtschaftlich begründet und betriebswirtschaftliche Argu-
 mentationen besser hinterfragt werden.                                  Themen
 Um die Vermittlung der Themen anschaulich zu gestalten und eine           A ufgaben der Schriftführung
 Überführung in die alltägliche Praxis zu ermöglichen, wird das            R  echtliche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Protokoll
 Erlernte mit dem betriebswirtschaftlichen Analyseinstrument der           F orm und Inhalt der Sitzungsniederschrift: Wortprotokoll,
 IG Metall, BIWIN, gemeinsam aufgearbeitet.                                ­Verlaufsprotokoll, Kurzprotokoll, Ergebnisprotokoll
                                                                            P raktische Übungen zum Erstellen von Protokollen
 Themen                                                                     C heckliste für die Tagesordnung
   Der Jahresabschluss in Einzelunternehmen und Konzernen                  R echtsfolgen bei Formmängeln/Unterlassung der Niederschrift
    Die strategische und operative Unternehmensplanung
     Das Kennzifferninformationssystem als Hilfsmittel der betrieb­
       lichen Interessenvertretung                                       09.10. – 11.10.2022
      Einführung in BIWIN – das betriebswirtschaftliche Informations-   Haus Rasche, Bad Sassendorf
       system                                                            Seminarkostenpauschale: 520,– Euro (USt-frei)
                                                                         zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 270,– Euro (zzgl. USt)
                                                                         Seminarnummer: D-220566-311
 21.11. – 23.11.2022
 Haus Rasche, Bad Sassendorf
 Seminarkostenpauschale: 690,– Euro (USt-frei)
 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 300,– Euro (zzgl. USt)
 Seminarnummer: D-220564-311

20                                                                                                                                               21
„GELD ODER ZEIT?“ – DAS IST                                         Themengebiet

     EINE FRAGE.                                                         Grundlagen der Jugend- und
     Der Manteltarifvertrag (MTV) für die Metall- und                    Auszubildendenvertretung
     Elektroindustrie NRW vom 8.November 2019
     Der Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie NRW von
     2019 bietet neue Optionen und ein großes Stück mehr an Selbst­
     bestimmung.
     Zusammengefasst ist das im aktuellen Manteltarifvertrag.
     Zu den allgemeinen Aufgaben eines Betriebsrates gehört es nach
     § 80 Abs. 1, Satz 1 BetrVG, die zugunsten von Arbeitnehmern und
     Arbeitsnehmerinnen geltenden Tarifverträge zu überwachen.
     Weil Tarifverträge aber immer komplexer und auch komplizierter
     werden, ist eine „Lesehilfe“ für die Bestimmungen der wichtigsten   Notizen
     Tarifverträge sicher sehr hilfreich.                                ..............................................................................................................
     Am Beispiel des „Manteltarifvertrags (MTV) für die Metall- und
     Elektroindustrie NRW“ wollen wir eine konkrete Anleitung zum
     Umgang mit den dort niedergelegten geltenden Bestimmungen           ..............................................................................................................
     geben und gleichzeitig auch die Durchsetzungsstrategien der
     ­betrieblichen Interessenvertretung sondieren.
                                                                         ..............................................................................................................
     Themen
       Wie entstehen eigentlich Tarifverträge?
        Darstellung und Analyse des Manteltarifvertrags (MTV)           ..............................................................................................................
         Umsetzung von tarifvertraglichen Regelungen in Betriebs­
            vereinbarungen
          Welche Durchsetzungsstrategien muss man als Betriebsrat       ..............................................................................................................
           ­kennen und nutzen?

                                                                         ..............................................................................................................
     25.09. – 28.09.2022
     Haus Rasche, Bad Sassendorf
     Seminarkostenpauschale: 690,– Euro (USt-frei)                       ..............................................................................................................
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 400,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarnummer: D-220565-311
                                                                         ..............................................................................................................

                                                                         ..............................................................................................................

22                                                                                                                                                                                    23
BERUFSBILDUNGS- UND                                                         19.04. – 22.04.2022

 ­JUGENDARBEITSSCHUTZGESETZ                                                   IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
                                                                              Seminarkostenpauschale: 880,– Euro (USt-frei)
     Hauptaufgabenfelder der Jugend- und                                      zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 860,– Euro (zzgl. USt)
     ­Auszubildendenvertretung (JAV II)                                       Seminarnummer: D-220567-311

     Die JAV ist Hauptansprechpartner, wenn es um Fragen der Aus­             19.04. – 22.04.2022
     bildung und der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im            IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel
     ­Betrieb geht. An sie wenden sich Auszubildende und Jugendliche          Seminarkostenpauschale: 880,– Euro (USt-frei)
      beispielsweise, wenn sie Probleme mit dem Ausbildenden oder mit         zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 860,– Euro (zzgl. USt)
      Arbeitszeiten haben. Das Seminar vermittelt vertiefende Kenntnisse      Seminarnummer: D-220568-311
      über das Berufsbildungsgesetz, das Arbeitszeit- und das Jugend­
      arbeitsschutzgesetz. Es zeigt an vielen praktischen Beispielen auf,
      über welche Einflussmöglichkeiten die Jugend- und Auszubildenden-
      vertretungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz verfügen. Zu-
      dem gibt es Hinweise, wie die Zusammenarbeit zwischen Betriebs-
      rat und JAV praktisch gestaltet werden kann.

     Themen
          Das Berufsbildungsgesetz: Rund um den Ausbildungsvertrag
             (§§ 10 – 12 BBiG); Beginn und Beendigung des Ausbildungs­
             verhältnisses (§§ 20 – 23 BBiG); Eignung von Ausbildungsstätte
             und Ausbildungspersonal (§§ 27 – 33 BBiG); Überwachungs­­
             aufgaben und Beteiligungsrechte der JAV
           Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Arbeitszeit und Freizeit
             (§§ 8 – 21 JArbSchG); Beschäftigungsverbote und Beschrän­
          kungen (§§ 22 – 27 JArbSchG); Überwachungsaufgaben und
          Beteiligungsrechte der JAV
       Das Arbeitszeitgesetz: Ruhezeiten und Ruhepausen
        (§§ 5 – 6 ArbZG); Sonn- und Feiertagsruhe (§§ 9 – 12 ArbZG);
        ­Überwachungsaufgaben und Beteiligungsrechte der JAV
            Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und JAV in der Praxis
         Z usammenarbeit zwischen örtlichen JAV-en und der Gesamt-JAV
          in der Praxis

24                                                                                                                                       25
Themengebiet                                                                                                     ENTGELTGESTALTUNG I (EG I)
     Entgeltgestaltung                                                                                                Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich

     und era.                                                                                                         der Entlohnung im Betrieb zum Ziel. Es bietet einen Überblick
                                                                                                                      über Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungs-
                                                                                                                      regulation. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die tariflichen
                                                                                                                      Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden und ihre betrieblichen
                                                                                                                      Anwendungsmöglichkeiten. Bearbeitet werden die Aufgaben und
                                                                                                                      Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen.

                                                                                                                      Themen
                                                                                                                        D  er Konflikt um Entgelt und Leistung: Wie werden Entgelt- und
                                                                                                                        Leistungsbedingungen gestaltet?
                                                                                                                        A ufbau und Zusammensetzung des Entgelts
                                                                                                                        R  ahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen der betrieblichen
     Notizen                                                                                                            Entgeltgestaltung nach Tarifvertrag und Betriebsverfassungs­
     ..............................................................................................................     gesetz: Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden
                                                                                                                        P rinzipien der Entgeltdifferenzierung und Handlungsmöglich­
                                                                                                                        keiten des Betriebsrats/der Paritätischen Kommission bei
     ..............................................................................................................     ­Eingruppierung in Lohn-, Gehalts-, Entgeltgruppen
                                                                                                                         M öglichkeiten der Leistungsregulation und Handlungsmöglich-
                                                                                                                         keiten des Betriebsrats/der Paritätischen Kommission bei
     ..............................................................................................................      ­leistungsbezogenen Entgelten: Akkord, Prämie, Leistungsbeur-
                                                                                                                          teilung, Zielvereinbarungen und ihre Kombinationsmöglichkeiten

     ..............................................................................................................
                                                                                                                      27.11. – 02.12.2022
                                                                                                                      Haus Rasche, Bad Sassendorf
     ..............................................................................................................   Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)
                                                                                                                      zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 610,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                                                      Seminarnummer: D-220569-311
     ..............................................................................................................

     ..............................................................................................................

     ..............................................................................................................

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ERA.-KOMPAKT                                                          Im Rahmen der tarifpolitischen Qualifizierung wollen wir gezielt
                                                                       das Thema „Entgeltrahmenabkommen (era)“ angehen und Hilfe-
 Das Entgelt-Rahmen-Abkommen ist in den Betrieben mittlerweile         stellungen für die betrieblichen Herausforderungen geben.
 eingeführt. Aber die Betriebsräte müssen sich trotzdem in die
 era.-Systematik einarbeiten, um die in § 80 BetrVG angeführten        In verblockter Form bieten wir zwei 3-Tages­seminare an, die als
 Aufgaben zu erfüllen.                                                 Schwerpunktsetzung die Themen „Arbeits­bewertung und Eingrup-
 Das Seminar vermittelt notwendige Kenntnisse und Grundlagen für       pierung“ sowie „Leistungsbeurteilung und Leistungsentgelt“ haben.
 die praktische Anwendung der era.-Tarifverträge.
                                                                       Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass die Seminare nur als
 Themen                                                                Einheit besucht werden können und Kolleg*innen sich verbindlich
   Überblick über die tarifliche und betriebliche Entgeltgestaltung   für beide Seminartermine anmelden müssen.
    und die Beteiligung des Betriebsrats
    Grundlagen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach era.
    Arbeitsaufgabenbeschreibungen
    Niveaubeispiele
    Akkord, Prämie und Zielvereinbarungen

 04.09. – 09.09.2022
 Burghotel Pass, Oeding
 Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)
 zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 550,– Euro (zzgl. USt)
 Seminarnummer: D-220570-311

28                                                                                                                                         29
ERA. IM BETRIEBLICHEN ALLTAG                                         ERA. IM BETRIEBLICHEN ALLTAG
     Schwerpunkt Arbeitsbewertung und Eingruppierung                      Schwerpunkt Leistungsbeurteilung und -entgelt

     Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen, in          Das Seminar wendet sich an Betriebsräte aus Unternehmen,
     denen era. bereits eingeführt wurde. Das Seminar befasst sich mit    in denen era. bereits eingeführt wurde und in denen Leistungs­
     der Behandlung von Veränderungen bei den Arbeitsaufgaben und         beurteilungen durchgeführt werden bzw. werden sollen. Der
     ihren möglichen Folgewirkungen auf Arbeitsbewertung und Ein-         Schwerpunkt des Seminars liegt auf der Durchführung der neuen
     gruppierung. Die unterschiedlichen Verfahrensweisen und Beteili-     Leistungsbeurteilung.
     gungsmöglichkeiten des Betriebsrats, die sich aus der Regelung       Dabei werden die von den Arbeitgebern favorisierten Modelle zur
     der Einführung nach § 99 BetrVG oder nach § 7 era. ETV ergeben,      Umsetzung thematisiert und auf ihre Folgen für die Betroffenen
     werden behandelt.                                                    bearbeitet. Möglichkeiten und Wege der tarifkonformen Umsetzung
                                                                          im Betrieb werden vorgestellt und diskutiert.
     Themen                                                               Damit die Teilnehmenden später als Betriebsräte die Betroffenen
       Überwachungs- und Überprüfungsauftrag des Betriebsrats            unterstützen können, wird im Seminar ein Schwerpunkt auf Fragen
          nach der Einführung des era., insbesondere in Bezug auf         der Reklamations- und Beanstandungsmöglichkeiten liegen.
          ­Arbeitsaufgabenbewertung und Eingruppierung
        Beteiligungsrechte und Mitbestimmungsverfahren nach den          Themen
           unterschiedlichen Verfahrensweisen bei der era. Einführung        Ü  berleitungsvorschriften im Überblick
         Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen bei Veränderun-          B  eurteilungsverfahren und Anwendung der Kriterien bei der
           gen von Tätigkeiten und Arbeitsaufgaben im Betrieb: Arbeits­      individuellen Leistungsbeurteilung
           neubewertung und Eingruppierungsüberprüfung in der paritä­        A nwendung der tariflichen Korrekturverfahren: Soll- und
           tischen Kommission bzw. im Betriebsrat/Entgeltausschuss           Kann-Vorschriften; betriebliche Auswirkungen
                                                                             B  eanstandungen und Reklamationsverfahren
                                                                             F reiwillige Betriebsvereinbarung zur Gestaltung eines
     06.11. – 09.11.2022                                                    ­abweichenden Beurteilungsverfahrens
     Mercure Hotel Lüdenscheid                                               E rste Hinweise zur Anwendung von Zielvereinbarungen im
     Seminarkostenpauschale: 690,– Euro (USt-frei)                           ­Betrieb
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,– Euro (zzgl. USt)                 K ombination von Entgeltmethoden: Rahmenbedingungen im
     Seminarnummer: D-220571-311                                              Tarifvertrag; Hinweise für die betriebliche Ausgestaltung

                                                                          04.12. – 07.12.2022
                                                                          Mercure Hotel Lüdenscheid
                                                                          Seminarkostenpauschale: 690,– Euro (USt-frei)
                                                                          zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 490,– Euro (zzgl. USt)
                                                                          Seminarnummer: D-220572-311

                                                                          Achtung: Diese beiden Seminare können nur als Einheit besucht
                                                                          werden!

30                                                                                                                                          31
Themengebiet
                                                                                                                  ARBEITS- UND GESUNDHEITS-
 Arbeits- und                                                                                                     SCHUTZ ALS AUFGABENGEBIET
 Gesundheitsschutz                                                                                                DER BETRIEBLICHEN
                                                                                                                  INTERESSENVERTRETUNG
                                                                                                                  Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits-
                                                                                                                  und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeits-
                                                                                                                  sicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats
                                                                                                                  und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.

                                                                                                                  Themen
                                                                                                                    R olle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeits-
                                                                                                                    schutzes (§§ 80 – 82 BetrVG)
 Notizen                                                                                                             Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten
 ..............................................................................................................     E inführung in den Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte
                                                                                                                    des Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89 – 91 BetrVG)
                                                                                                                     Überblick über das Arbeitsschutzsystem
 ..............................................................................................................     Z usammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen
                                                                                                                    wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen
                                                                                                                    und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
 ..............................................................................................................

                                                                                                                  25.09. – 30.09.2022
 ..............................................................................................................   Haus Rasche, Bad Sassendorf
                                                                                                                  Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)
                                                                                                                  zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 610,– Euro (zzgl. USt)
 ..............................................................................................................   Seminarnummer: D-220573-311

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BASISKENNTNISSE GEFÄHRDUNGS-                                                 PSYCHISCHE BELASTUNGEN
     UND BELASTUNGS­BEURTEILUNG                                                   IM BETRIEB
     für betriebliche Interessenvertretungen                                      und ihre Auswirkungen auf die Arbeit von Betriebs-
     Ein wesentliches Element im betrieblichen Arbeits- und Gesundheits-
                                                                                  rat und Schwerbehinderten­vertretung
     schutz ist die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung, wie sie seit          Begriffe wie „Burn-Out“, „Stress“, „Mobbing“, „psychische Fehl­
     1996 gesetzlich vorgeschrieben ist. Die theoretische Kenntnis dieses         belastung“ kennzeichnen Missstände im betrieblichen Alltag. Ein
     Instrumentes ist ein wichtiger Gesichtspunkt für die Arbeit betrieb­         Report der Techniker Krankenkasse belegt, dass von 2000 bis
     licher Interessenvertretungen. Die praktische Durchführung einer             2010 die psychisch bedingten Fehlzeiten in Betrieben um 40 %
     Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und die sich anschließende            gestiegen sind. Das Krankheitsbild „Depression“ belegt mittler­
     Umsetzung in den betrieblichen Alltag ist der zweite wichtige Schritt.       weile Platz 3 der „Hitliste“ aller Krankschreibungen.
     Das Zusammenwirken von Theorie und Praxis steht in diesem Seminar            Die Teilnehmer*innen lernen ihre Gestaltungs-, Mitwirkungs- und
     im Mittelpunkt. Stufe für Stufe werden die Teilnehmer*innen die Er-          Mitbestimmungsmöglichkeiten kennen, um die betrieblichen Arbeits-
     stellung einer Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung durcharbeiten.         bedingungen zu verbessern und um präventiv wirken zu können.
     Angesprochen wird dabei auch der Komplex der psychischen Belas-
     tungen. Es wird herausgearbeitet, welche Faktoren im Gegensatz zu            Themen
     Gefährdungen „technischer Art“ behandelt werden müssen.                        W as sind psychische Krisen und Erkrankungen?
                                                                                    U rsachen und Präventionsmöglichkeiten
          Die Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung als gesetzliche               G esetzliche Bestimmungen
                Pflicht zur Vorbeugung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren         H andlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei
           Darstellung und Analyse der Mitbestimmung der betrieblichen             Mitarbeitern auf dem Weg in psychische Krisen/Erkrankungen
        ­Interessenvertretungen                                                     H andlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung während der
            Erarbeiten der konkreten Schritte: Ablaufschema, Prozessablauf,        AU wegen psychischer Krisen
                Verfahren und Hilfsmittel, Dokumentation, Form der Gefährdungs-     H andlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung bei Rückkehr
                und Belastungsbeurteilung                                           von Mitarbeiter*innen nach psychischer Krise/Erkrankung
             Vorbereiten einer Betriebsvereinbarung zur Gefährdungs- und           Interne und externe Hilfs- und Beratungsangebote kennen und
         ­Belastungsbeurteilung                                                     nutzen lernen
              Informationen über den neuesten Stand arbeitswissenschaftlicher      B EM und stufenweise Wiedereingliederung
                Erkenntnisse zum Thema „Psychische Belastungen“                     W ie schütze ich mich selbst vor Überforderung im Umgang mit
       Inhaltliche und strategische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung           Menschen in Krisen?
               Folgerungen für die Arbeit im Betrieb
                  Sensibilisierung der Beschäftigten                            Aus dem Seminarprogramm der IG Metall Köln-Leverkusen
                  Unterweisung der Beschäftigten
                  Qualifizierung der Beschäftigten
                  Inhaltliche Einbindung der Beschäftigten                      24.10. – 26.10.2022
                                                                                  Landhotel Goldener Acker, Morsbach
     19.03. – 24.03.2023                                                          Seminarkostenpauschale: 690,– Euro (USt-frei)
     Burghotel Pass, Oeding                                                       zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 350,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)                              Seminarnummer: D-220521-034
     zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 550,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarnummer: D-230598-311

34                                                                                                                                                    35
Themengebiet                                                                                                         EINFÜHRUNG IN DAS BETRIEB­
     Grundlagen der Arbeit der                                                                                        LICHE EINGLIEDERUNGS­
     Schwerbehindertenvertretung                                                                                      MANAGEMENT (BEM)
                                                                                                                      Sind Beschäftigte innerhalb der letzten 12 Monate länger als
                                                                                                                      6 Wochen dauernd oder wiederholt krank, muss jeder Arbeitgeber
                                                                                                                      nach §167 Abs. 2 SGB IX ein „Betriebliches Eingliederungs­
                                                                                                                      management (BEM)“ durchführen. Der Betriebsrat und die Schwer-
                                                                                                                      behindertenvertretung sind an dem Verfahren zu beteiligen.
                                                                                                                      In diesem Seminar werden die Gestaltung und der grundsätzliche
                                                                                                                      Ablauf eines BEM vermittelt.

                                                                                                                      Themen
                                                                                                                        Z iele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
     Notizen                                                                                                            D  ie Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
     ..............................................................................................................     im BEM
                                                                                                                        M  it einem strukturierten BEM-Prozess erfolgreich den
                                                                                                                        ­Krankenstand reduzieren
     ..............................................................................................................      D atenschutz im Betriebliches Eingliederungsmanagement
                                                                                                                         D er schrittweise Ablauf des Betrieblichen Eingliederungs­
                                                                                                                         managements
     ..............................................................................................................      K onstruktive Gesprächsführung im BEM

                                                                                                                      Es stehen barrierefreie Zimmer zur Verfügung. Bitte gebt dies bei
     ..............................................................................................................   Bedarf im Rahmen Eurer Anmeldung an.

     ..............................................................................................................   13.03. – 18.03.2022
                                                                                                                      FIT-(Integrations-) Hotel, Much
                                                                                                                      Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)
     ..............................................................................................................   zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 715,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                                                      Seminarnummer: D-220574-311

     ..............................................................................................................

     ..............................................................................................................

     ..............................................................................................................

36                                                                                                                                                                                          37
DIE SCHWERBEHINDERTEN­                                                   D
                                                                               ie Zusammenarbeit und die Rechte der Schwerbehinderten­

     VERTRETUNG IN DER PRAXIS                                                 vertretung gegenüber dem Betriebsrat
                                                                                 Teilnahmerecht an Sitzungen des Betriebsrats und seiner
     (SBV II):                                                                    Ausschüsse sowie dem Monatsgespräch
                                                                                  Unterstützung der SBV durch den BR
     Rechte von (schwer-)behinderten Menschen                                      Aussetzung von Beschlüssen
     kennen und durchsetzen                                                         Gestalten und Verhandeln von Inklusionsvereinbarungen

     Bei den oft auftretenden schwierigen und individuellen Problemen       Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar THP1
     der (schwer-)behinderten Kolleginnen und Kollegen sind Beratung,       sind erforderlich.
     Unterstützung und das gute Gespräch die Kernaufgaben der
     Schwerbehindertenvertretung.                                           Es stehen barrierefreie Zimmer zur Verfügung. Bitte gebt dies bei
     Dieses Seminar vermittelt die besonderen Rechte von (schwer-)          Bedarf im Rahmen Eurer Anmeldung an.
     behinderten Menschen und zeigt auf, wie die SBV mit einer kompe-
     tenten und überzeugenden Gesprächsführung diese Rechte durch-
     setzt.                                                                 05.02. – 10.02.2023
                                                                            FIT (Integrations-) Hotel, Much
     Themen                                                                 Seminarkostenpauschale: 1.030,– Euro (USt-frei)
       Kompetent als SBV beraten                                            zzgl. Unterkunft/Verpflegung: ca. 715,– Euro (zzgl. USt)
             Die Rolle der SBV im Beratungsgespräch                        Seminarnummer: D-230599-311
              Feststellen welches Ziel der/die Ratsuchende hat
               Mit den richtigen Fragen, Aktivem Zuhören und einem
                ­Leitfaden gut beraten
       Besondere Rechte der (schwer-)behinderten Menschen
         durch die SBV
                 Behindertengerechter Arbeitsplatz
                  Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
            Zusatzurlaub
                   Ablehnung von Mehrarbeit
                    Besonderer Kündigungsschutz
        Beteiligung der SBV bei personellen Maßnahmen
                     Neueinstellungen (Einsicht in Bewerbungsunterlagen;
                      ­Teilnahmerecht bei Vorstellungsgesprächen)
           Versetzungen
           Aufhebungsverträgen
            Kündigungen

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INFORMATIVES

40             41
TAGUNGSHÄUSER
        Burghotel Pass                             FIT-(Integrations-)Hotel
        Burgplatz 1, 46354 Oeding                  Berghausen 30, 53804 Much
        T. 02862 583-0, F. 02862 583-70            T. 02245 60010, F. 02245 6001 310
        www.burghotel-pass.de                      www.hotel-fit.de
        info@burghotel-pass.de                     fit@hotel-fit.de

        IG Metall-Bildungszentrum Beverungen       Mercure Hotel Lüdenscheid
        Elisenhöhe 1, 37688 Beverungen-Drenke      Parkstraße 66, 58509 Lüdenscheid
        T. 05273 3614-0, F. 05273 3614-13          T. 02351 156-0, F. 02351 156-444
        www.igmetall-beverungen.de                 www.mercure.com
        wbs@igmetall.de                            h2927@accor.com

        IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel
        Otto-Brenner-Str. 100, 45549 Sprockhövel
        T. 02324 706-0, F. 02324 706-330
        www.igmetall-sprockhoevel.de
        sprockhoevel@igmetall.de

        Landhotel Goldener Acker
        Zum goldenen Acker 44, 51591 Morsbach
        T. 02294 99366, F. 02294 7375
        www.goldener-acker.de
        hotel-goldener-acker@t-online.de

        Hotel Haus Rasche
        Wilhelmstraße 1, 59505 Bad Sassendorf
        T. 02921 555-01, F. 02921 555-16
        www.haus-rasche.de
        info@haus-rasche.de

42                                                                                     43
KONTAKTE
         Eure IG Metall Geschäftsstellen                                       Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

 IG Metall Ennepe-Ruhr-Wupper                               Dietrich Scheibe
 Großer Markt 9, 58285 Gevelsberg                           Katrin Arndt
 www.igmetall-ennepe-ruhr-wupper.de                         Sandra Shebeika
                                                            Bismarckstraße 77
 Gewerkschaftssekretär          Bei Fragen zur Anmeldung    40210 Düsseldorf
 Lars Beez                      Ruth Söhnel                 T. 0211 17523-180/-263/-181
 T. 02302 28129-14              T. 0202 2824-111            F. 0211 17523-197
 lars.beez@igmetall.de          F. 0202 2824-124            ashebeika@dgb-bw-nrw.de
 		                             ruth.soehnel@igmetall.de    www.dgb-bildungswerk-nrw.de

 		                             Elena Weber
 		                             T. 02302 28129-13
 		                             F. 02302 28129-22
 		                             elena.weber@igmetall.de

 IG Metall Hagen
 Körnerstr. 43, 58095 Hagen
 www.hagen.igmetall.de

 Gewerkschaftssekretärin    Bei Fragen zur Anmeldung
 Gisela Mielke              Sonja Renfordt
 T. 02331 9180-17           T. 02331 9180-18
 gisela.mielke@igmetall.de  F. 02331 9180-26
 		                         sonja.renfordt@igmetall.de

 IG Metall Unna
 Bahnhofstr. 74 – 78, 59423 Unna
 www.unna.igmetall.de

 Gewerkschaftssekretär           Bei Fragen zur Anmeldung
 Michael Niggemann               Gabriele Rogalla
 T. 02303 25322-10               T. 02303 25322-0
 michael.niggemann@igmetall.de F. 02303 25322-50
 		                              unna@igmetall.de

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Erforderliches Wissen
                                                                           Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Inte­
                                                                           ressenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst
                                                                           recht nicht der Arbeitgeber. Voraussetzung für die Frage ob eine
                                                                           Schulung besucht werden soll, ist immer die Erforderlichkeit. Zur
                                                                           Beurteilung der Erforderlichkeit hat das jeweilige Gremium einen
                                                                           Beurteilungsspielraum. Weder muss das günstigste noch das kür-
                                                                           zeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden.
                                                                           Gewerkschaftliche Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die
                                                                           Rechtsprechung eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchfüh-
                                                                           rung zuspricht (BVerwG 27.04.1979 – 6 P45.78). Die Entsendung
                                                                           erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss des Gremiums
                                                                           (siehe unten). Es existieren weder Beschränkungen bzgl. der Dauer
                                                                           noch der Anzahl der Schulungen, auch hier ist allein die Erforder-
                                                                           lichkeit maßgeblich.

                                                                           Grundlagenkenntnisse
                                                                           Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unab­
     SCHULUNGSANSPRUCH                                                     hängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des
                                                                           Gremiums – Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als
     Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenvertretung    ­gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachkommen zu
     erfordert umfangreiche Kenntnisse, die sich Gremiumsmitglieder auf     ­können. Hierbei handelt es sich um folgende Themenfelder:
     Schulungsveranstaltungen aneignen können. Ist das Wissen für das          A llgemeines Arbeitsrecht
     jeweilige Gremium nicht nur nützlich, sondern zur sachgemäßen             B etriebsverfassungsrecht
     Erledigung der Interessenvertretungsarbeit erforderlich, haben die        A rbeitssicherheit/Unfallverhütung
     teilnehmenden Gremiumsmitglieder gegenüber ihrem Arbeitgeber          Grundkenntnisse zu diesen Bereichen muss jedes Mitglied der
        einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Dauer der        Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender
          ­Schulungsveranstaltung inklusive An- und Abreise                Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß
         sowie einen Anspruch auf die Übernahme der mit der Schulungs­    nachkommen zu können. Insbesondere neugewählte Mitglieder
           teilnahme entstehenden Kosten, also Seminarkostenpauschale,     sollten möglichst zügig an Grundlagenseminaren teilnehmen.
           Verpflegungs-, Übernachtungs- und Reisekosten.
                                                                           Spezialkenntnisse
     Freistellungsanspruch                                                 Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb
     Der Freistellungsanspruch für erforderliche Schulungen ergibt sich    anfallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vor-
     je nach Gremium:                                                      haben des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch
        für Betriebsratsmitglieder aus § 37 (6) BetrVG,                   betriebliche Gegebenheiten (z. B. konkrete Hinweise auf einen
         für Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung aus       Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Initiativrechts der
            § 179 (4) SGB IX,                                              Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer Betriebsvereinbarung
          für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretungen aus   zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch spezielle betrieb­
            § 65 (1) BetrVG                                                liche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
           und für Wahlvorstandsmitglieder aus § 20 (3) BetrVG

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SEMINARDURCHFÜHRUNG                                                 Ausfallkosten
                                                                         Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn von Mehr­tages-
     Die Verantwortung für Planung der Seminare liegt beim               Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
     DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen von Dietrich Scheibe            d.h. 20 – 4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkosten­
     und Katrin Arndt.                                                   ­­pauschale berechnet. Absagen, die 1 – 3 Tage vor Seminarbeginn
                                                                         eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen
     Kosten                                                              stellen wir 100 % der Seminarkoste­n­pauschale in Rechnung. Werden
     Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkosten-        dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am
     pauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Voll-     Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung
     pension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Ver-         gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tages­seminaren
     pflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die      kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt
     Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Um-      werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 %
     satzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) BetrVG bzw. § 65 (1)     der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpfle-
     BetrVG bzw. § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 BetrVG   gung berechnet.
     oder gemäß § 179 (4) SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX
     vom Arbeitgeber zu tragen.                                          Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen.
                                                                         Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte
     Seminarabsage                                                       (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen
     Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare auf-        (nach § 179 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen
     grund zu geringer Zahl von Teilnehmenden oder Verhinderung der      (nach § 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder (nach § 20 (3)
     Referent*innen – auch kurzfristig – abzusagen.                      BetrVG) in Anspruch genommen werden.

     Anmeldung
     In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis    Sollten Fragen offenbleiben, kann man uns ansprechen; wir werden
     acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.        versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
     Besser ist es, sich früher anzumelden.                              Lösung zu finden.

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