TEILNAHMEBEDINGUNGEN SINDEX 2018
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TEILNAHMEBEDINGUNGEN SINDEX 2018 Version 04.2017 BERNEXPO AG Mingerstrasse 6 Postfach CH-3000 Bern 22 Tel. +41 31 340 11 11 Fax +41 31 340 11 10 http://www.sindex.ch, sindex@bernexpo.ch
1. Termine für Ihre Planung (Änderungen vorbehalten) E-Mail-Versand für Online-Anmeldung Mai 2017 an Aussteller Ablauffrist Frühbucherrabatt 30. November 2017 für Aussteller Beginn Halleneinteilung für Aussteller/Mit- 30. November 2017 bei BERNEXPO aussteller AG Empfangsbestätigung per E-Mail mit Login-Da- nach Eingang der Online-Anmeldung bei BERNEXPO AG ten für die Bestellungen von Werbemittel und zusätzliche Dienstleistungen E-Mail-Versand der Standeinteilungen, techni- Ende März 2018 an Aussteller sche Bestellungen im Online Service Center (OSC1) Versand der Akontorechnung 2 Wochen nach Standbestätigung an Aussteller Fälligkeit der Akontorechnung gemäss Zahlungsfrist bei BERNEXPO AG Einsendeschluss technisches Dossier 31. Mai 2018 bei BERNEXPO AG (Bestellung via OSC) Versand Werbemittel Ab 1. Juni 2018 an Aussteller Detaillierte Auf- und Abbauinformationen Ab Juni 2018 an Aussteller (Verkehrskonzept) Versand Aussteller- und Parkkarten Ca. Mitte Juli 2018 an Aussteller (nach Zahlungseingang der Akonto- rechnung) Aufbau gemäss Aufbauplanung Versand mit Standbestätigung Ausstellung 28. August 2018 – 30. August 2018 Abbau Gemäss Abbauplanung Schlussrechnung September 2018 an Aussteller Fälligkeit der Schlussrechnung 30 Tage ab Fakturadatum bei BERNEXPO AG 1 Online Service Center (OSC): www.osc.bernexpo.ch 2
2. Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten) Offizielle Öffnungszeiten der Veranstaltung: Dienstag 28. August 2018 9.00 bis 17.00 Uhr Mittwoch 29. August 2018 9.00 bis 17.00 Uhr Donnerstag 30. August 2018 9.00 bis 17.00 Uhr Für Aussteller: 1 Stunde vor resp. 1 Stunde nach den offiziellen Öffnungszeiten der Veranstaltung. 3. Patronat swissT.net Telefon +41 44 945 90 90 Industriestrasse 4a Fax +41 44 947 50 99 8604 Volketswil E-Mail info@swisst.net Internet www.swisst.net 4. Veranstalter BERNEXPO AG SINDEX Telefon +41 31 340 11 11 Mingerstrasse 6 Fax +41 31 340 11 10 Postfach E-Mail sindex@bernexpo.ch 3000 Bern 22 Internet www.sindex.ch 5. Geltungsbereich Die vorliegenden „Teilnahmebedingungen“ gelten für die Teilnahme an der Messe SINDEX 2018 (hiernach „SIN- DEX“ genannt) und ergänzen die jeweils gültigen „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“ der BERNEXPO AG. Ebenfalls massgebend sind die jeweils gültige „Betriebsordnung“ der BERNEXPO AG und die jeweils gültigen „Technischen Informationen über die Hallen“. 6. Zweck der Messe Die SINDEX ist die massgebende Technologiemesse der Schweiz für industrielle Automatisierung. In Ausstel- lungsbereichen wie Automation, Robotik, Fluidtechnik und Elektrotechnik decken die Aussteller, von einzelnen Komponenten bis hin zu Gesamtlösungen, ein breites Angebot ab. 7. Zugelassene Aussteller Als Aussteller sind alle Unternehmungen und Privatpersonen zugelassen, die einen Bezug zum Themengebiet haben. Es besteht kein Recht auf Zulassung. Zulassungsgesuche können ohne Begründung abgewiesen werden. 8. Standzuteilung Die Zuteilung der Stände wird durch die Messeleitung vorgenommen, die von den Ausstellern geäusserten Wün- schen im Rahmen ihrer Möglichkeiten Rechnung trägt. Sie behält sich vor, die bestellten Standflächen auf- oder abzurunden, um sie den Gegebenheiten anzupassen. Die Messeleitung kann, wenn nötig, den Stand eines Aus- stellers verschieben und ihm einen anderen zuweisen oder dessen Fläche reduzieren, ohne dafür zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein. Änderungen, die aus technischen oder ästhetischen Gründen notwendig wer- den sollten, können von der Messeleitung nach Rücksprache mit den betroffenen Ausstellern vorgenommen wer- den. Bei der Standzuteilung, werden grundsätzlich Aussteller welche an der letzten Durchführung teilgenommen ha- ben, bevorzugt, sofern sie sich bis am 30. November 2017 angemeldet haben. Ein weiteres Standzuteilungskrite- rium ist die angemeldete Standgrösse. 3
9. Mitgliedschaft in den Verbänden swissT.net, GOP und Swissmem Als Mitglied des Verbandes gilt, wer sich bis spätestens am 31. März des Ausstellungsjahres zur Aufnahme in den Verband angemeldet hat und in der nächsten Vorstandssitzung aufgenommen wurde. Allfällige Differenzen der Standmiete werden nachfakturiert. Die entsprechenden Listen werden der Veranstaltungsleitung von den Verbänden übergeben. Der Namenseintrag als Mitglied im jeweiligen Verband muss mit dem Eintrag als Aussteller übereinstimmen. 10. Tarife (Preisangaben zzgl. MwSt.) Folgende Leistungen kommen zur Standmiete in jedem Fall hinzu: - Kommunikationspaket - Kehrichtentsorgung 10.1 Standmieten in Hallen (Standfläche) swissT.net, GOP & Swissmem-Mitglieder: Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis pro m2 100011 bis 50 m2 CHF 194.00 100011 51 – 100 m2 CHF 174.00 100011 ab 101 m2 CHF 154.00 100013 Zweite und weitere Standebene CHF 105.00 Nichtmitglieder: Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis pro m2 100010 bis 50 m2 CHF 219.00 100010 51 – 100 m2 CHF 199.00 100010 ab 101 m2 CHF 179.00 100012 Zweite und weitere Standebene CHF 115.00 10.2 Messepaket – all inclusive Weitere Details gemäss Angaben im OSC. swissT.net, GOP & Swissmem-Mitglieder: Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis 104101 Messepaket BUDGET 12 m2 CHF 6’100.00 104201 Messepaket COMFORT 12 m2 CHF 7’100.00 104301 Messepaket DELUXE 12 m2 CHF 8'950.00 104101 Messepaket BUDGET / pro zusätzlichem m2 CHF 410.00 104201 Messepaket COMFORT / pro zusätzlichem m 2 CHF 495.00 104301 Messepaket DELUXE / pro zusätzlichem m2 CHF 655.00 4
Nichtmitglieder: Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis 104100 Messepaket BUDGET12 m2 CHF 6'500.00 104200 Messepaket COMFORT 12 m2 CHF 7'450.00 104300 Messepaket DELUXE 12 m2 CHF 9'350.00 104100 Messepaket BUDGET / pro zusätzlichem m2 CHF 435.00 104200 Messepaket COMFORT / pro zusätzlichem m 2 CHF 520.00 104300 Messepaket DELUXE / pro zusätzlichem m2 CHF 680.00 10.3 Standmiete Freigelände (Strassenbelag, ohne jegliche Einrichtung) Standplätze im Freigelände werden nur bei vollständiger Hallenbelegung und auf spezielle Anfrage verge- ben. Bitte beachten Sie, dass im Freigelände der Standbau und die Standeinrichtung gegen Windeinflüsse genügend beschwert oder befestigt werden müssen. Für allenfalls eintretende Schäden durch ungenügende Absicherung haftet der betreffende Aussteller. Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis pro m2 100030 Standmiete Freigelände CHF 115.00 10.4 Minimalmiete Für Stand- und Platzmiete wird in jedem Falle die Minimalmiete berechnet, auch wenn der Preis in Bezug auf die m2 geringer wäre. Artikelbezeichnung Pauschalpreis Minimalmiete CHF 1’500.00 10.5 Mitausstellergebühr Mitaussteller nach Definition der jeweils gültigen „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“. Mit der Bezahlung der Mitausstellergebühr erlangt der Mitaussteller folgende Rechte: - Verkaufstätigkeit auf dem Stand des Hauptausstellers - Eintrag im Ausstellerverzeichnis - Anrecht auf Gästekarten Bestellung - Anrecht auf Werbemittel für Aussteller Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Pauschalpreis 100060 Mitaussteller CHF 1’500.00 11. Rücktritt von der Anmeldung Gemäss den jeweils gültigen „Allgemeinen Teilnahmebedingungen“. Bei Nichtteilnahme eines Mitausstellers blei- ben in jedem Fall der volle Mitausstellerzuschlag sowie die angefallenen Nebenkosten geschuldet. Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Pauschalpreis 100075 Rücktrittsgebühr CHF 1‘000.00 5
12. Ausstellerkarten Jeder Aussteller erhält pro 5 m2 Standfläche eine Ausstellerkarte, mind. 2 Karten, max. 15 Karten, gültig für den unbeschränkten Eintritt zur Veranstaltung. Zusätzliche Ausstellerausweise können in beschränktem Umfang bei der Veranstaltungsleitung schriftlich bestellt werden. Die Karten werden nach Eingang der Zahlung, ab Mitte Juli 2016, verschickt. Die Karten werden nur während der Veranstaltung benötigt. Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis pro Stück 150010 Ausstellerkarten zusätzlich CHF 37.05 13. Eintrittskarten Sämtliche Besucher sind verpflichtet, sich für den Veranstaltungsbesuch im Vorfeld im Internet oder an der Kasse vor der Eintrittskontrolle zu registrieren. Der Besucher erhält: - nach vorgängiger Registrierung mit der elektronischen Gästekarte (print at home) direkten Zugang zur Messe. - nach vorgängiger Registrierung über die gedruckte Gästekarte (print at home) direkten Zugang zur Messe. - nach Abgabe der gedruckten Gästekarte und Registrierung bei der Eingangskontrolle den Zutritt zur Messe. Jeder Aussteller kann individuell die benötigte Menge an Gästekarten mit der definitiven Anmeldung bestellen. Sämtliche Nachbestellungen müssen schriftlich gemacht werden. Die Gästekarten stehen sowohl in gedruckter Form mit Firmeneindruck als auch in elektronischer Form mit individueller Zugangskodierung zur Verfügung. Die erste Bestellung (Erstauftrag) ist für den Aussteller unabhängig von der Auflage kostenlos. Pro Nachbestellung wird ein pauschaler Bearbeitungs- /Produktionsbeitrag berechnet. Sie erhalten ein Login, um die Bestellung vorzunehmen. 14. Kommunikationsgrundpaket Der Versand der Informationsunterlagen zum Kommunikationspaket an die Aussteller findet per März 2018 statt. Ausstellerverzeichnis Der obligatorische Grundeintrag im Ausstellerverzeichnis ist kostenpflichtig. swissT.net, GOP & Swissmem-Mitglieder: Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Pauschalpreis 606015 Grundeintrag Online-Katalog CHF 850.00 Nichtmitglieder: Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Pauschalpreis 606014 Grundeintrag Online-Katalog CHF 950.00 Produkteverzeichnis Die ersten 5 Einträge ins Produkteverzeichnis sind gratis, sofern sie bereits im Produkteverzeichnis enthalten sind. Jeder zusätzliche Produkteintrag und jeder Neueintrag ins Produkteverzeichnis (pro zusätzlichen Eintrag) wird in Rechnung gestellt. Artikel-Nummer Artikelbezeichnung Preis pro Eintrag 606002 Produkteverzeichnis, zusätzlicher Eintrag CHF 100.00 606000 Produkteverzeichnis, neuer Eintrag CHF 100.00 6
14.1 elektronisches Ausstellerverzeichnis: visit.sindex.ch Das elektronische Ausstellerverzeichnis der SINDEX wird jeweils im April des Durchführungsjahres aufgeschaltet. Alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Anmeldungen werden dann aufgeschaltet. Alle später eingehenden Anmeldungen werden bis Messebeginn fortlaufend aufgeschaltet. Die Präsenz endet jeweils im April des nächsten Durchführungsjahres. Ausgleichs- oder sonstige Ansprüche gegen die BERNEXPO AG können nicht geltend gemacht werden, falls der Teilnehmer den Zweijahreszeitraum nicht ausschöpft. Alle Daten können innerhalb dieses Zeitraumes von den Ausstellern bzw. Mitausstellern jederzeit aktualisiert werden. 15. Kehrichtentsorgung/Recycling Kehricht und Abfall müssen in die bereitgestellten Kehrichtbehälter geleert werden. Am Abend vor der Eröffnung kann der Abfall vor den Ständen in den Gängen deponiert werden. Der Reinigungsdienst wird für die Entsorgung besorgt sein. Farbkübel dürfen nicht in den WC-Lavabos gereinigt werden. Für das Recycling von Altglas sind Altglascontainer aufgestellt. Jedem Aussteller wird pro Stand ein Anteil an die Kosten der Kehrichtentsorgung/Re- cycling nach folgendem Schlüssel mit der Schlussabrechnung belastet2: Artikel-Nummer Artikel-Bezeichnung Pauschalpreis 554026 Kehrichtentsorgung (bis Standgrösse 25 m2) CHF 53.00 554026 Kehrichtentsorgung (Standgrösse 26 bis 50 m2) CHF 63.00 554026 Kehrichtentsorgung (Standgrösse 51 bis 100 m2) CHF 93.00 554026 Kehrichtentsorgung (Standgrösse 101 bis 300 m 2) CHF 163.00 554026 Kehrichtentsorgung (Standgrösse 301 m2) CHF 245.00 16. Warenanlieferungen Während der Veranstaltung: Täglich 1 Stunde vor Messebeginn. Die Lieferfahrzeuge müssen das Ausstellungs- gelände ½ Stunde vor Messebeginn verlassen haben. 17. Schlussbestimmungen Die hier angegebenen Preise verstehen sich (falls nicht anders angegeben) ohne Mehrwertsteuer. Preisänderun- gen sind vorbehalten. Verbindlich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Fassung in deutscher Sprache. 2 Bei besonderen Verhältnissen oder grossen Mengen bleibt die Erhöhung der Entsorgungskosten vorbehalten. 7
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