Teilnahmebedingungen für das Event "Berlin Freedom Dinner" am 7. August 2021 auf der Landebahn des Flughafen Tegels

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Teilnahmebedingungen für das Event
„Berlin Freedom Dinner“ am 7. August
2021 auf der Landebahn des Flughafen
Tegels

1. Geltungsbereich, Event, Veranstalter

Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Durchführung der Veranstaltung am 7. August
2021 auf der Landebahn des ehemaligen Flughafens Tegel („Event“) und die Ausgabe von
kostenlosen Eintrittsberechtigungen an Berliner*innen und Brandenburger*innen für die
Teilnahme am Event bis zu einer maximalen Teilnehmerzahl. Die Teilnahme an diesem Event
kann nur unter Berücksichtigung der folgenden Teilnahmebedingungen erfolgen, mit deren
Geltung sich die Teilnehmenden bei der Anmeldung zum Event einverstanden erklären. Wir
bitten daher alle Teilnehmenden, diese Teilnahmebedingungen gründlich zu lesen.

Veranstalter des Events sind die Messe Berlin GmbH, Messedamm 22, 14055 Berlin
(nachfolgend „Messe Berlin“) gemeinsam mit der Berlin Tourismus & Kongress GmbH, Am
Karlsbad 11, 10785 Berlin (nachfolgend „visitBerlin“) (Messe Berlin und visitBerlin
nachfolgend gemeinsam auch „Veranstalter“).
Die Änderung dieser Nutzungsbedingungen behält sich der Veranstalter jederzeit vor Beginn
des Events vor und wird dies den Nutzern vor Inkrafttreten der Änderung mitteilen.

2. Anmeldeberechtigung, Teilnehmeranzahl und Zustandekommen des
Teilnahmevertrages

a. Das Event richtet sich an die Berliner*innen sowie Brandenburger*innen, denen
ermöglicht werden soll, „ihren“ Flughafen im Rahmen einer gemeinsamen
Abendveranstaltung zu feiern und zu erleben und durch ihre Zusammenkunft ein Zeichen für
Berlin in Richtung Berlin und die ganze Welt zu setzen.

b. Die Teilnahme am Event ist kostenlos.

c. Die Teilnehmerzahl des Events wird von den Veranstaltern auf eine maximale Anzahl
beschränkt.

d. Die Eintrittsberechtigung setzt eine Anmeldung zum Event voraus, die ausschließlich
über das Buchungstool auf https://www.visitberlin.de/de/berlin-freedom-dinner/ erfolgen
kann. Die Anmeldung zum Event erfolgt durch Ausfüllen und Absenden der Anmeldemaske
über das Buchungstool auf https://www.visitberlin.de/de/berlin-freedom-dinner/. Abhängig
von der Anzahl der bereits vergebenen Eintrittsberechtigungen und der noch verfügbaren
Kapazitäten erhält der Besucher ein personalisiertes Online-Ticket auf seine im Rahmen der
Anmeldung angegebene E-Mailadresse, das den Anmeldenden zum Eintritt zum Event
berechtigt. Erst mit Zugang der Eintrittsberechtigungen bzw. des Online-Tickets kommt ein
Vertrag zwischen dem Teilnehmer und den Veranstaltern zustande. Die Anmeldefrist endet
am Freitag, den 6. August 2021, um 12 Uhr.

e. Es ist untersagt, Eintrittskarten entgeltlich oder unentgeltlich zu veräußern oder
weiterzugeben.

f. Die Teilnahme am Event setzt die Vorlage des Online-Tickets in physischer (ausgedruckt)
oder digitaler (auf mobilem Endgerät) Form voraus.

g. Durch Vergabe einer der kostenlosen Eintrittsberechtigung entstehen in Bezug auf die
Eventteilnahme vertragliche Beziehungen ausschließlich zwischen dem jeweiligen
Teilnehmer und den Veranstaltern.

3. Absage des Events, Verlegung des Events

a. Die Veranstalter haben das Recht, das Event aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen
abzusagen oder zu verlegen. visitBerlin oder die Veranstalter werden die Absage oder
Verlegung des Events unverzüglich und auf geeignetem Weg bekanntgeben.

b. Wird das Event aus Gründen, welche die Veranstalter nicht zu vertreten haben, abgesagt
oder verlegt, haften die Veranstalter den Teilnehmern nicht für im Zusammenhang mit dem
Eventgetätigten Aufwendungen, wie zum Beispiel Reisekosten.

4. Zutritt sowie Ausschluss vom Event, Hausrecht

Der Zutritt zum Event ist nur mit personalisierter Eintrittsberechtigung bzw. Online-Ticket in
Verbindung mit dem Personalausweis mit Lichtbild bzw. ähnlichem Nachweisdokument
(sollte noch kein Personalausweis vorhanden sein) und einem negativen SARS-CoV-2-
Testergebnis als ausgedrucktem Papierbefund oder digitalem Befund auf dem Smartphone
gestattet, die bei der Einlasskontrolle vom Teilnehmer dem Personal der Einlasskontrolle
vorzuzeigen sind.

Die Pflicht zur Vorlage des Negativtests entfällt bei geimpften oder genesen Personen im
Sinne des § 8 InfSchMV, siehe auch Ziffer 5 Buchstabe a. dieser Teilnahmebedingungen

a. Kinder und Jugendliche im Alter von ein (1) bis sechzehn (16) Jahren haben nur Zutritt in
Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person.

b. Der Einlass zum Event wird grundsätzlich verweigert, wenn der auf der Eintrittskarte
vermerkte Inhaber nicht personenidentisch mit dem amtlichen Lichtbildausweis oder dem
Befund ist und/oder nicht alle drei Dokumente vorgezeigt werden.
c. Darüber hinaus sind Inhaber von Eintrittskarten zum Besuch des Events nur berechtigt,
wenn sie keine vom Robert Koch-Institut genannten COVID-19-Symptome aufweisen (also
nicht an unspezifischen Allgemeinsymptomen, wie z.B. Fieber, Muskelschmerzen, Durchfall,
oder an akuten respiratorischen Symptomen, wie z.B. Husten, Schnupfen erkrankt ist) und
nicht aus anderen rechtlichen Gründen daran gehindert sind z.B., weil für sie eine
Quarantäne-Pflicht besteht. Dies gilt auch für Personen, die einen aktuellen negativen
Antigen-Schnelltest und PCR-Test vorlegen.

d. Die Veranstalter sowie die Tegel Projekt GmbH als Vermieterin der Eventfläche üben
während des Events das Hausrecht aus. Die Veranstalter sowie die Tegel Projekt GmbH sind
berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im
Rahmen des Hausrechtes zu ergreifen. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu
leisten. Insbesondere können Teilnehmer des Events verwiesen werden, wenn sie diese stören
und/oder andere Teilnehmer belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die
begründete Vermutung besteht, dass der Teilnehmer die Vorstellung stören oder andere
Besucher belästigen wird. Im Übrigen gilt die beim Event aushängende und einzusehende
Hausordnung der Tegel Projekt GmbH.

e. Pro Person darf maximal eine Tasche oder Rucksack mit auf die Veranstaltungsfläche
genommen werden. Die Tasche darf dabei die maximale Größe von 45 cm x 30 cm x 20 cm
und 25 Liter Volumen haben.

f. Rauchen ist nur im Veranstaltungsbereich (Rollfeld) zugelassen. Außerhalb des Rollfeldes
ist Rauchen verboten.

g. Das Mitbringen und Benutzen von Fahrrädern, Rollern, Kickboards, Rollschuhen, Inline-
Skates, Skateboards, Segways und vergleichbaren Fortbewegungsmitteln, sowie die
Benutzung von Drachen, Bälle und sonstiger mobiler Spielzeuge ist im gesamten Gelände
verboten.

h. Das Mitbringen folgender Sachen:

      Messer, Waffen und waffenähnliche gefährliche Gegenstände
      Glasflaschen generell und Behälter über 0,5 L Fassungsvermögen
      Gassprühflaschen, ätzende, färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht
       entzündliche sowie gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche
       Taschenfeuerzeuge
      Meldepflichtige Gegenstände und Substanzen jeglicher Art
      Behältnisse aus zerbrechlichem und/oder splitterndem Material
      Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder sonstige pyrotechnische Gegenstände
      Fahnen, Transparentstangen
      Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
      Tiere (als Ausnahme gelten Assistenzhunde)
   Rassistisches, fremdenfeindliches und/oder radikales Propagandamaterial
      Geräte, die zur Herstellung/Produktion von professionellen Ton- oder Bildaufnahmen
       dienen, es sei denn, diese Geräte werden durch akkreditierte Medienvertreter*innen
       beigebracht,

ist verboten.

i. Der Veranstalter oder ein von ihr Bevollmächtigter hat das Recht Fahrzeuge, Taschen und
sonstige Behältnisse sowie Kleidung von Personen, die das Objekt betreten, auf ihren Inhalt
zu kontrollieren. Der Veranstalter ist berechtigt, für bestimmte Bereiche des Objektes oder
das Objekt insgesamt die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen zu untersagen.
Bei einer Verweigerung der Kontrollmaßnahme behält sich der Veranstalter das Recht der
Verweisung vom Objekt vor.

j. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen, kann der Zutritt verwehrt
werden bzw. von der Veranstaltungsfläche verwiesen werden.

5. COVID-19, Hygiene- und Sicherheitskonzept

Teilnehmer des Events sind verpflichtet, sich im Vorfeld der Teilnahme am Event über die
jeweils aktuell geltenden Bestimmungen, Gesetze, Verordnungen und sonstigen Verfügungen,
die im Zusammenhang mit der Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)
erlassen wurden, zu informieren und sich daran zu halten. Zudem sind Teilnehmer
verpflichtet, die von den Veranstaltern für das Event erlassenen Hygiene- und
Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere das Schutz- und Hygienekonzept des Events zu
beachten. Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Coronavirus erkennen
Teilnehmer an, dass die Veranstalter berechtigt sind, jederzeit das Schutz- und
Hygienekonzept sowie diese Regelungen an die aktuelle Rechtslage anzupassen. Beim Event
sind Schutz- und Hygienekonzept sowie die folgenden Maßnahmen zu beachten:

      Es gilt folgende Abstandregel bei den Sitzplätzen: Die Belegung erfolgt möglichst in
       Gruppen engster Angehöriger eines Hausstandes.
      Außer bei den Sitzplätzen muss jederzeit auf allen Bewegungsflächen ein
       Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden,
       ausgenommen es handelt sich um Angehörige eines Hausstandes.
      Um die Durchmischung der Teilnehmenden sowie Ansammlung größerer
       Menschenmengen zu reduzieren, ist der jeweils nächstgelegene Catering- und
       Sanitärbereich zu nutzen.
      Im gesamten Veranstaltungsbereich besteht uneingeschränkt die Pflicht zum Tragen
       eine medizinischen Gesichtsmaske einschließlich im Einlassbereich und im
       Außenbereich des Veranstaltungsorts, sofern sich die Teilnehmer nicht an ihrem Tisch
       aufhalten.
      Speisen und Getränke dürfen nur an den Tischen verzehrt werden.
      Die sanitären Einrichtungen dürfen nur unter Einhaltung der Abstandsregel von
       mindestens 1,5 Metern zeitgleich genutzt werden.
      Einlass und Warteschlangen:
   Die Kartenkontrolle erfolgt kontaktlos.
      Im Falle sich dennoch ergebender, kritischer Anstauungen / Schlangenbildungen ist
       das Einlasspersonal aufgefordert, die Teilnehmer zur Einhaltung des geltenden
       Abstandsgebots anzuhalten.
      Beim Einlass werden die Teilnehmer gebeten, sich zügig und zielorientiert zu ihren
       Plätzen zu begeben, um Ansammlungen zu vermeiden.

a. Gemäß den aktuell geltenden Bestimmungen der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutz-
maßnahmenverordnung des Landes Berlin („3. InfSchMV“) ist jeder Teilnehmer des Events
verpflichtet nachzuweisen, dass er die Voraussetzungen gemäß §§ 6, 8 der 3. InfSchMV
erfüllt, mithin entweder negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet ist im Sinne des §
6 der 3. InfSchMV, mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen
Covid-19 mit einem Abstand von mindestens 14 Tagen zur letzten erforderlichen Impfung
geimpft ist („Geimpfte*r“) oder als genesen gilt, indem ein mehr als sechs Monate
zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachgewiesen wird plus einer Impfung mittels
eines von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffes gegen Covid-19 mit einem
Abstand von mindestens vierzehn (14) Tagen zur letzten erforderlichen Impfung
(„Genesene*r“), oder als genesen gilt, indem ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs
Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 nachgewiesen wird („Genesene*r“).

Vom Nachweis eines negativen Tests sind Geimpfte und Genesene nur befreit, sofern diese
keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten,
Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweisen.

b. Sofern nach der aktuell zum Zeitpunkt des Events geltenden SARS-CoV-2-
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin („InfSchMV“) andere und/oder
weitere persönliche Teilnahmebeschränkungen zum Schutz vor Infektionen mit dem
Coronavirus gelten, sind die Teilnehmer verpflichtet, sich an diese Regelungen und an die von
den Veranstaltern in diesem Zusammenhang erlassenen Auflagen zu halten.

c. Der Teilnehmer erkennt an, dass aus wichtigem Grund, insbesondere aufgrund behördlich
vorgegebener Weisungen bzw. Anordnungen im Zusammenhang mit dem Zutritt zum und
dem Aufenthalt im Veranstaltungsbereich, zusätzliche Regelungen, Bestimmungen und
Anforderungen Geltung erlangen können. Diese werden ihm mitgeteilt und sind ab
Bekanntgabe zwingend zu beachten. Der Käufer bzw. Inhaber einer Eintrittskarte unterliegt
im Hinblick auf das Schutz- und Hygienekonzept den Weisungen des Personals des
Veranstalters.

Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, bei etwaigen Verstößen gegen die
Bestimmungen zur Eindämmung des COVID-19-Virus und/oder bei Nichteinhaltung der
Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, die betroffenen Personen von der Teilnahme am Event
auszuschließen.

6. Foto- und Videoaufnahmen

a. Teilnehmer sind grundsätzlich befugt, Foto- und Videoaufnahmen vom Event für den
privaten Gebrauch anzufertigen. Unberührt hiervon bleiben die Rechte und Befugnisse der auf
dem Event anwesenden Personen, deren Rechte jeder Teilnehmer zu beachten hat. Die
Verwendung von Foto- und Videoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige
schriftliche Zustimmung seitens der Veranstalter nicht gestattet.

b. Die Veranstalter (einschließlich hierzu beauftragte Dritte) behalten sich vor, im gesetzlich
zulässigen Rahmen Foto- und Videoaufnahmen (mittels Drohne und/oder Helipkopter)
anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen. Diese Aufnahmen werden für die touristische
Bewerbung Berlins sowie die Bewerbung als Tagungsdestination genutzt. Die Aufnahmen
dürfen ausschließlich für diesen Zweck verwendet, vervielfältigt, verarbeitet und öffentlich
wiedergegeben werden. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass sie während
des Events eventuell im Rahmen von Foto- und Filmaufnahmen aufgenommen werden und
die entsprechenden Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw.
verwertet werden dürfen.

c. Die Tegel Projekt GmbH als Betreiber der Eventfläche überwacht aus
Sicherheitsgründen Teile des Geländes, insbesondere die Zugangsbereiche ZKS I und ZKS
T9, per Video. Die Videoaufzeichnungen werden nur im Zusammenhang mit der
Veranstaltung eingesehen und ggf. weiterverarbeitet. Insbesondere erfolgt eine
Weiterverarbeitung nur im Falle von Vorkommnissen in den Zugangsbereichen ZKS I und
ZKS T9, die eine Weiterverarbeitung der Videoaufnahmen notwendig machen. Die
Videoaufnahmen werden nach Ende des Events umgehend gelöscht, insofern eine weitere
Verarbeitung nicht notwendig ist.

7. Haftung

Die Veranstalter haften für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung des Events nur
im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
der Veranstalter oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog.
Kardinalpflicht, d.h. solchen wesentlichen Vertragspflichten, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist, beruhen.

8. Datenschutz

Die Veranstalter gehen mit den personenbezogenen Daten der Besucher datenschutzkonform
um. Näheres ist den Datenschutzhinweisen im Rahmen der Anmeldung zum Event über das
Buchungstool gem. Ziffer 2 d. zu entnehmen.

9. Sonstiges

a. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text an manchen Stellen die männliche Form
gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige sämtlicher
Geschlechter.
b. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Teilnahmevertrag unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.

c. Als Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag wird Berlin vereinbart. Bei
Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch
zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

d. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu
ändern. Für den Besucher gilt jeweils die im Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gegebene
Fassung der Teilnahmebedingungen, deren Kenntnisnahme bestätigt wurde.

e. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nichtig sein oder werden,
so bleiben die Teilnahmebedingungen im Übrigen wirksam.

Das Event wird durchgeführt von:

Messe Berlin GmbH
Messedamm 22
14055 Berlin

Tel.: +49 30 3038 0
Fax: +49 30 3038 2325
E-Mail: central@messe-berlin.de

Geschäftsführer: Martin Ecknig (Vorsitzender), Dirk Hoffmann
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Wolf-Dieter Wolf
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 5484 B
Ust.-IdNr.: DE 136629714

Berlin Tourismus & Kongress GmbH
Am Karlsbad 11
10785 Berlin

Tel.: +49 30/ 25 00 25
Fax: +49 30/ 25 00 24 24
E-Mail: info@visitberlin.de
Geschäftsführer: Burkhard Kieker
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oliver Schuhmacher
Handelsregister: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 48652
Ust.-IdNr: DE 160 475 096

Stand: 6. August 2021
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