Theo-Tipps und 2020 Modulverzeichnis - Leibniz Universität Hannover
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Inhaltsverzeichnis 1. Wer sind Ihre Ansprechpartner? ..................................................................................................... 1 1.1 Zuständigkeiten und Ansprechpartner.................................................................................... 1 1.2 Geschäftszimmer/Sekretariat ................................................................................................. 3 1.3 Studienberatung ...................................................................................................................... 3 1.4 Mentorat ................................................................................................................................. 4 1.5 Der Fachrat Evangelische Theologie........................................................................................ 5 2. Studiengänge und Struktur des Studiums ....................................................................................... 6 2.1 Evangelische Theologie studieren ........................................................................................... 6 2.2 Grundsätzliches zur Struktur des Studiums............................................................................. 6 2.3 Sprachkurse ............................................................................................................................. 8 2.4 Musterstudienpläne ................................................................................................................ 9 3. Studien- und Prüfungsleistungen .................................................................................................... 9 3.1 Studienleistungen .................................................................................................................. 10 3.2 Prüfungsleistungen ................................................................................................................ 12 3.3 Modulabschluss ..................................................................................................................... 13 3.4 Formalia zur Abfassung von Studien- und Prüfungsleistungen............................................. 14 3.5 Bewertungskriterien .............................................................................................................. 15 3.6 Plagiate .................................................................................................................................. 16 4. Praktische Tipps für Präsentationen und andere mündliche Leistungen ..................................... 18 4.1 Gesprächsimpulse/Kurzreferat/Lexikalische Kurzinformation.............................................. 19 4.2 Präsentationen ...................................................................................................................... 19 5. Formale Regeln und Standards für schriftliche Hausarbeiten im Fach evangelische Theologie... 20 5.1 Allgemeines ........................................................................................................................... 20 5.2 Layout .................................................................................................................................... 21 5.3 Gliederung ............................................................................................................................. 21 5.4 Zitieren .................................................................................................................................. 22 6. Wo finde ich Bücher? .................................................................................................................... 26 6.1 Theologische Lexika ............................................................................................................... 26 6.2 Onlinedatenbanken und Recherchehilfen............................................................................. 28 7. Modulverzeichnis Evangelische Theologie (Stand 2017) .............................................................. 28 7.1 Fächerübergreifender Bachelor (Erstfach) ............................................................................ 29 7.2 Fächerübergreifender Bachelor (Zweitfach) ......................................................................... 32 7.3 Bachelor Sonderpädagogik (Unterrichtsfach) ....................................................................... 33 1
7.4 Bachelor Technical Education ............................................................................................... 34 7.5 Master Lehramt an Gymnasien (Erstfach)............................................................................. 35 7.6 Master Lehramt an Gymnasien (Zweitfach) .......................................................................... 36 7.7 Master Sonderpädagogik (Unterrichtsfach) .......................................................................... 38 7.8 Master Lehramt an berufsbildenden Schulen ....................................................................... 39 7.9 Zertifikatsprogramm Drittfach für das Lehramt an Gymnasien ............................................ 41 7.10 Bachelor des Zertifikatsprogramms „Zweites Fach für das Lehramt für Sonderpädagogik“ 42 7.11 Zertifikatsprogramm Ev. Religion als Zweites Unterrichtsfach für das Lehramt an berufsbildenden Schulen................................................................................................................... 44 7.12 Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Ingenieure (LBS-SprintING) . 46 2
Monika Fuchs Marco Hofheinz Nils Neumann Liebe Studierende, als hauptamtlich lehrende Mitglieder des Instituts für Theologie freuen wir uns, dass Sie sich für ein Stu- dium bei uns entschieden haben. Wir begrüßen Sie hiermit ganz herzlich. Wir werden Sie in den Lehrveranstaltungen, bei den Hendrik Niether Achim Detmers Prüfungen, auf Exkursionen und bei kulturellen Veran- staltungen, aber auch bei allen Fragen rund um Ihr Studium begleiten. Unsere Sprechzeiten finden Sie an den Anschlagtafeln vor unseren Räumen und auf der Homepage unseres Instituts (https://www.theo.uni- hannover.de). Auf unserer Homepage finden Sie zu- dem alle aktuellen Informationen und Formblätter, die Sie im Verlauf Ihres Studiums benötigen. Unser Lehr- angebot wird erweitert durch Lehrbeauftragte und Pri- Kai-Ole Eberhardt vatdozent*innen. Anna-Lena Senk Mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen die Organisation Ihres Studiums erleichtern. Sie gibt Hilfestellungen zur Erstellung eines Semesterplanes, zur Anmeldung und Abfassung von Prüfungs- und Studienleistungen so- wie Informationen zu Grundsätzen wissenschaftlichen Arbeitens. Ergänzt wird diese Broschüre durch das Modulverzeichnis Ev. Theologie, in dem alle Studien- gänge, an denen unser Institut beteiligt ist, unterglie- Charlotte Koscielny dert in ihre Module und Mikromodule aufgelistet sind. Jan-Philip Tegtmeier Über diese Informationsmaterialien hinaus stehen wir Ihnen alle in unseren Sprechstunden und nach per- sönlicher Absprache zur Klärung Ihrer fachlichen und studienorganisatorischen Probleme zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen an dieser Stelle einen erfolgrei- chen Verlauf Ihres Studiums und hoffen, dass Sie bei der Auseinandersetzung mit der Theologie viel Freude haben und spannende Entdeckungen machen wer- Olga Lorgeoux den. Florian Wiedemann
1. Wer sind Ihre Ansprechpartner? 1.1 Zuständigkeiten und Ansprechpartner Geschäftsführende Institutsleitung Prof. Dr. Nils Neumann nils.neumann@theo.uni-hannover.de Beratung im Studienfach Ev. Theologie (inkl. Anerkennung von Studien- / Prüfungs- leistungen) Dr. Kai-Ole Eberhardt kai-ole.eberhardt@theo.uni-hannover.de (in Elternzeit bis Oktober 2021) Vertretung: Charlotte Koscielny charlotte.koscielny@theo.uni-hannover.de Sprachlehrende (und Anerkennung von Fremdsprachenkenntnissen) Dr. Achim Detmers achim.detmers@theo.uni-hannover.de Beauftragte für das Fachpraktikum Evangelische Theologie Cathleen Grieß (SoPäd) cathleen.griess@theo.uni-hannover.de Apl. Prof. Dr. Matthias Günther drmatthias_guenther@t-online.de (BBS) André Jeromin (Gym/Ges) andre.jeromin@theo.uni-hannover.de Dr. Lukas Steinbeck (Gym/Ges) lukas.steinbeck@theo.uni-hannover.de Beauftrage für das berufsfeldbezogene Praktikum Angelika Wiesel angelika.wiesel@theo.uni-hannover.de Bafög-Beauftragte Jan-Philip Tegtmeier jan-philip.tegtmeier@theo.uni-hannover.de N.N. 1
Erasmus-Beauftragte / Austauschkoordination Anna-Lena Senk anna-lena.senk@theo.uni-hannover.de Fachvertretung und -beratung Master „Religion im kulturellen Kontext“ / Ev. Theolo- gie Prof. Dr. Marco Hofheinz marco.hofheinz@theo.uni-hannover.de Dr. Kai-Ole Eberhardt kai-ole.eberhardt@theo.uni-hannover.de Fachrat (Fachschaft) https://www.theo.uni-hannover.de/de/studium/bera- tung-hilfe/fachraete/fachrat-ev-theologie/ Geschäftszimmer / Sekretariat Silvia Hermerding silvia.hermerding@theo.uni-hannover.de Mentorat Angelika Wiesel angelika.wiesel@theo.uni-hannover.de 2
1.2 Geschäftszimmer/Sekretariat Dem Geschäftszimmer (Raum A412) steht Frau Silvia Hermerding vor. Bitte beachten Sie unbedingt die aktuellen Öffnungszeiten! Montag bis Donnerstag: 09.00-12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 13.30-15.00 Uhr (freitags geschlossen) 1.3 Studienberatung Bei Fragen zu Aufbau und Planung des Studiums, bei auftretenden Schwierigkeiten, bei Problemen mit Prüfungen und besonderen Belastungen zögern Sie nicht, sich von den Lehrenden des Instituts beraten zu lassen. Ihre erste Anlaufstelle ist hier die Fachberatung von Dr. Kai-Ole Eberhardt. Terminvereinbarungen sind auch außerhalb ihrer Sprechzeiten möglich. Bitte melden Sie sich immer mit einer E-Mail zur Beratung an. Dr. Kai-Ole Eberhardt kai-ole.eberhardt@theo.uni-hannover.de (Elternzeitvertretung bis Oktober 2021: Charlotte Koscielny) Angeboten werden u.a. Beratung zu Studienverlauf und Semesterplanung, Beratung zu Schwerpunktbildung im Studium und Karriereplanung Beratung zu Möglichkeiten der Studienförderung, BAföG-Regularien Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bei Fach- oder Ortswechsel und Aus- landsstudium Beratung zu Praktika, Schlüsselkompetenzen, Berufsorientierung und Bewerbung Prüfungsberatung und allgemeine Beratung zur Vorbereitung von Hausarbeiten, Referaten und mündlichen Prüfungen 3
1.4 Mentorat Persönliche Begleitung – Workshops – Praktikumsangebote – Spiritualität Das Mentorat ist ein studienbegleitendes Angebot der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur Vorbereitung auf Ihre spätere Tätigkeit als Religionslehrerinnen und Religions- lehrer. Als Mentorin am Institut für Theologie biete ich Ihnen - Veranstaltungen zu praxisrelevanten Themen und Vertiefungsangebote zu Themen Ihres Studiums, - Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsplätzen in kirchlichen Arbeitsfeldern für das Außerschulische Praktikum, - Exkursionen, - persönliche Beratung und Begleitung, - Gelegenheit, den eigenen Glauben zu reflektieren und mit anderen ins Gespräch zu kommen: Ich bin als Pastorin zu Verschwiegenheit verpflichtet und nicht an Prüfungssituati- onen beteiligt. In den Veranstaltungen des Mentorats können Sie Ihre eigene Po- sition zu Themen des Studiums finden und Ihren persönlichen Weg gehen. Alle Angebote finden Sie im Internet: mentorat.plus Kontakt: Angelika.wiesel@evlka.de Telefon: 0511-76217280 Mobil: 0162-6832670 4
1.5 Der Fachrat Evangelische Theologie Hinten: Enrica Struckmeyer, Nadine Golenia, Inken Knigge, Kai Raschel Vorne: Lena Adolf, Janik Springmann, Louis Janik, Julia Guenter Wir, der Fachrat, sind die studentischen Vertreter für Evangelische Theologie an der Leibniz Universität Hannover. Bei Fragen und Problemen jeglicher Art stehen wir euch helfend zur Seite und vermitteln zwischen euch und den Dozierenden. Wir kommunizieren die Interessen der Studierenden in den Institutskonferenzen der Evange- lischen Theologie. Neben der Gremienarbeit gestalten wir gemeinsam mit dem Fachrat Katholische Theologie und dem Fachrat Religionswissenschaft das studentische Leben in unserem Fachratsraum, dem Appelgarten, im Erdgeschoss der Appelstraße 11a. Darüber hinaus richten wir die Erstsemesterwoche aus und ermöglichen den Studienanfän- ger*innen ein entspanntes Kennenlernen untereinander und des Studienfaches auf der ge- meinsamen Erstsemesterfahrt nach Seesen zusammen mit unserer Mentorin Angelika Wiesel. Während des Semesters bieten wir Momente des gemütlichen Beisammenseins in Form von Werwolfen, Table-Quiz und Singstar an. Unsere nächste größere Veranstaltung ist neben dem Erstsemesterprogramm die Planung und Durchführung der ökumenischen Adventsfeier mit Gottesdienst. Wenn ihr Interesse habt, im Fachrat mitzuwirken, dann sprecht uns gerne an. E-Mail: fachrat.ev.theo@googlemail.com Facebook: Fachrat Evangelische Theologie Hannover; Instagram: ev.theologie_hannover_fr Institutshomepage: https://www.theo.uni-hannover.de/de/studium/beratung-hilfe/fachraete/fachrat-ev-theologie/ 5
2. Studiengänge und Struktur des Studiums 2.1 Evangelische Theologie studieren Das Fach „Evangelische Theologie“ / „Evangelische Religion“ kann in den folgenden Studi- engängen an der Leibniz Universität Hannover studiert werden: Ev. Theologie (Erst- oder Zweitfach) im fächerübergreifenden Bachelorstudiengang (FüB.A.) Ev. Religion (Erst- oder Zweitfach) im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien (M.Ed.) Ev. Religion als Drittfach für das Lehramt an Gymnasien (Zertifikatsprogramm) Ev. Religion im Studiengang Bachelor of Science in Technical Education (B.Sc.) Ev. Religion im Studiengang Master of Education in Technical Education (M.Ed.) Ev. Religion als Zweites Unterrichtsfach für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (Zertifikatsprogramm) Ev. Religion im Masterstudiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen für Ingenieure (LBS-SprintING) Ev. Religion im Bachelorstudiengang Sonderpädagogik (B.A.) Ev. Religion im Masterstudiengang Sonderpädagogik (M.Ed.) Ev. Religion als Zweites Fach im Zertifikatsprogramm „Zweites Fach für das Lehramt Son- derpädagogik" Das Fach kann ggf. im Rahmen des Promotionsstudiengangs (Dr. phil.) vertieft werden. (Die Zertifikatsprogramme werden bis auf weiteres nicht angeboten.) 2.2 Grundsätzliches zur Struktur des Studiums Das Studium der ev. Theologie ist in die Fachbereiche Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie (Dogmatik und Ethik) und Praktische Theologie (Religionspädagogik) unterteilt. Das Lehrangebot in den hier angebotenen Studiengängen setzt sich aus Modulen zusammen, in denen Themen und Fachgebiete zusammengefasst werden. Jedes Modul enthält eine bestimmte Anzahl von „Mikromodulen“, die durch Kürzel identifiziert werden (z.B. „BM 1a“ für Basismodul 1a, „VM 3a“ für Vertiefungsmodul 3a, „TM 2c“ für Themenmodul 2c usw.). Im Laufe des Studiums müssen je nach Studiengang bestimmte 6
Module und die jeweils ihnen zugeordneten Mikromodule (die einzelnen Veranstaltungen) ab- solviert werden. Sie besuchen einzelne Lehrveranstaltungen, die einem Mikromodul entspre- chen. Mehrere Veranstaltungen bilden ein Modul. Das Studium ist so konzipiert, dass Sie anhand der Module an alle Fachbereiche der Theologie herangeführt werden und diese immer weiter vertiefen können. Erst nach einer grundlegenden Einführung in die gesamte Theologie beginnt sukzessive eine Spezialisierung. Dem entspricht die Unterteilung der Module in einführende und Überblickswissen vermittelnde Basismodule (BM 0 bis 5), deren Bestehen die Voraussetzung für den Besuch von Vertiefungsmodulen ist (VM 1 bis 5). Spezialisierungen können schließlich anhand von Themenmodulen (TM 1 bis 7) vorgenommen werden. Welche Veranstaltungen innerhalb der einzelnen Module konkret in jedem Semester angeboten werden, können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen. Die Zuordnung der konkreten Lehrveranstaltungen eines Semesters zu den Modulen erfolgt darin durch Angabe des Kürzels hinter dem Titel (BM 0, VM 4 etc.). Das Vorlesungsverzeichnis hängt im Institut aus und ist auch online einsehbar. Die Titel der Lehrveranstaltungen eines jeden Moduls variieren je nach inhaltlicher Schwerpunktsetzung von Semester zu Semester. Lehrveranstaltungen werden in der Regel semesterbegleitend, d.h. zu einem bestimmten wö- chentlichen Termin, aber auch in Form von Blockveranstaltungen angeboten. Die „Semester- wochenstunden“ (SWS) geben an, wie viele Stunden pro Woche eine Veranstaltung im Se- mester dauert. In der Regel sind das 2 SWS. Das entspricht einer zweistündigen Veranstaltung pro Woche. Alle Lehrveranstaltungen setzen eigenständige Vor- und Nachbereitung voraus (im Schnitt zwei Stunden). Planen Sie das bei der Erstellung Ihres Stundenplans unbedingt ein! In der Regel finden die Lehrveranstaltungen in folgenden Formen statt: o Seminare (Kürzel S) dienen der Einführung in ein Fachgebiet oder der Vertiefung ei- nes Themas durch selbstständige Erarbeitung wissenschaftlicher Ergebnisse. Weiter- hin wird mit den Methoden wissenschaftlichen Arbeitens und der Anwendung dieser in Bezug auf den Gegenstand vertraut gemacht. Insbesondere in den Basismodulen haben die Lehrveranstaltungen auch größere Anteile von o Vorlesungen (Kürzel V). Sie dienen der Vermittlung von Überblickswissen und führen in das Begriffsinventar und die Grundlagen eines Fachgebietes ein. o Kolloquien (Kürzel K) werden für Studierende angeboten, die sich auf eine Abschluss- arbeit vorbereiten und bieten die Gelegenheit zur Reflexion wissenschaftlicher Pro- jekte und Arbeiten. o Praktika: In ihnen wird zum einen die Unterrichtspraxis im Fach Evangelische Religion vorbereitet, durchgeführt und reflektiert. Praktika sollen zum anderen auch dazu an- 7
leiten, die Studieninhalte im Hinblick auf die Herausforderungen beruflicher Hand- lungspraxis zu reflektieren und Fragestellungen und Schwerpunkte für das Studium zu präzisieren. o Exkursionen werden im Zusammenhang einer Lehrveranstaltung oder als eigenstän- dige Lehrveranstaltung angeboten, um eine Thematik sachlich und/oder didaktisch durch eigene Anschauung zu erschließen oder zu vertiefen und die Kommunikation untereinander zu fördern. (Im FüBa sind vier Exkursionstage zwingend zu bele- gen! Beachten Sie das bei Ihrer Studienplanung frühzeitig.) Neben den angebotenen Lehrveranstaltungen am Institut für Theologie stehen den Studie- renden auch die Angebote des angegliederten Lehrgebiets Katholische Theologie offen. Stu- dienleistungen aus dem Lehrgebiet Katholische Theologie sowie des Instituts für Religions- wissenschaft können nach den Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung anerkannt wer- den. Prüfungsleistungen müssen in der Evangelischen Theologie erbracht werden. 2.3 Sprachkurse Im Zentrum der Evangelischen Theologie steht die Auseinandersetzung mit der Bibel, ergänzt durch ihre Deutungsgeschichte in der kirchlichen Tradition. Für ein tiefergehendes Verständnis der Theologie ist das Erlernen der biblischen Sprachen und des Lateinischen unumgänglich. Sollten Sie nicht über Griechisch- und Lateinkenntnisse verfügen, müssen Sie das so früh wie möglich nachholen. Der an das BA-Studium anschließende Masterstudiengang mit dem Ziel der Qualifikation für das Lehramt an Gymnasien setzt den Nachweis fachbezogener Grie- chisch- und Lateinkenntnisse oder das Graecum und das (kleine) Latinum zwingend voraus. Bereits im BA-Studium profitieren Sie sehr von den Sprachkenntnissen. Es empfiehlt sich, diese bereits vor dem Besuch vertiefender exegetischer und kirchengeschichtlicher Veranstal- tungen zu erwerben. Die entsprechenden Sprachnachweise müssen jedoch spätestens bis zur Anmeldung für die Bachelorarbeit vorliegen. Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen Ihres Bachelorstudiums die fachbezogenen Sprachkenntnisse am Institut (je ein Grundkurs Grie- chisch und Latein) oder Graecum und Latinum auf eigene Initiative zu erwerben. Über den Spracherwerb berät Sie unser Sprachlehrer Dr. Achim Detmers; Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema finden Sie bereits online: https://www.theo.uni-hanno- ver.de/de/studium/fachsprachenerwerb-latein-griechisch/. 8
2.4 Musterstudienpläne Für jeden Studiengang lassen sich Musterstudienpläne erstellen, die Auskunft darüber geben, in welchem Fachsemester welches Modul belegt werden sollte. Die Lagen der Module im Fachsemester können den fachspezifischen Anlagen der Prüfungsordnungen entnommen werden (siehe Kap. 7). Wichtig ist zu berücksichtigen, dass sich die Module in den unterschied- lichen Studiengängen aus verschiedenen Mikromodulen zusammensetzen. 3. Studien- und Prüfungsleistungen Jedes Modul wird mit jeweils einer Studienleistung und einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Sie werden in den Lehrveranstaltungen (Mikromodulen) des jeweiligen Moduls erbracht (vgl. Beschreibungen im Modulkatalog). Für den Nachweis der Studien- und Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte (LP) nach dem ECTS-System vergeben (European Credit Transfer System). ECTS-Punkte beschreiben den Arbeitsaufwand, den Studierende bei erfolgreicher Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung/dem jeweiligen Modul erbringen müssen. Ein Leistungs- punkt entspricht ca. 30 Arbeitsstunden („workload“). Der Arbeitsaufwand für die jeweiligen Stu- dien- und Prüfungsleistungen ist in den für das Modul ausgewiesenen LP enthalten. Alle Studien- und Prüfungsleistungen sind innerhalb des Semesters abzuschließen, in dem die zugehörige Lehrveranstaltung stattgefunden hat. (Eine Ausnahme stellt der Praktikumsbericht dar.) In der Regel sind Studien- und Prüfungsleistungen in verschiedenen Seminaren zu erbringen. Lediglich einige Themenmodule, die nur aus einem Seminar bestehen, sind von dieser Regel ausgeschlossen. Voraussetzung der Studien- und Prüfungsleistung ist die regelmäßige Teilnahme an den zu- gehörigen Veranstaltungen. Für das erfolgreiche Bestehen der Studien- und Prüfungsleistun- gen wird daher dringend empfohlen, dass nicht mehr als zwei Sitzungen verpasst werden. Halten Sie bitte Rücksprache mit der Seminarleitung, sollten Sie häufiger fehlen müssen. Ausblick bzgl. Bewerbung in den Masterstudiengang: Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Abschluss des Bachelorstudiums eine vorläufige Zulassung in den Masterstudiengang zu er- halten. Hierfür ist zwingend der Nachweis aller (!) fachdidaktischen Module erforderlich. 9
3.1 Studienleistungen Die möglichen Studienleistungen werden in Absprache mit den Lehrenden zu Beginn der Lehr- veranstaltung festgelegt. Studienleistungen können auf Wunsch der Studierenden benotet werden; die Bewertungen gehen nicht in die Noten der Prüfungsleistungen ein. Studienleis- tungen müssen mindestens bestanden sein. Sie sind nach denselben akademischen Maßstä- ben zu erbringen wie Prüfungsleistungen, insbesondere die formalen Regeln schriftlicher Leis- tungen sind genau zu beachten. Die Überarbeitung einer korrigierten Studienleistung kann Bestehensvoraussetzung sein. Das Bestehen wird auf der von den Studierenden vorgelegten „Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen“ für jedes Modul durch Unterschrift der Dozierenden bestätigt. Auch wenn Studienleistungen praktische Anteile enthalten, muss eine Form schriftlicher Do- kumentation begleitend stattfinden. Studienleistungen haben den Umfang von mindestens zwei und maximal fünf Seiten. Studienleistungen können sowohl individuell als auch in Team- arbeit oder in Kleingruppen von in der Regel bis zu drei Personen erarbeitet werden, sofern die Gleichwertigkeit und Kenntlichkeit der individuellen Beiträge gesichert ist und dies in Rück- sprache mit den Dozierenden geschieht. Folgende Formen der Studienleistungen sind vorgesehen: 1. Essay/Bibliographie/Forschungsskizze 2. Diskussionsimpuls, Expertenstatus oder Diskussionsleitung 3. Textpatenschaft oder Rezension 4. Ergebnissicherung: Protokoll oder Lernposter 5. Lerntagebuch 6. Semester-Lernprotokoll 7. Abstract-Sammlung Zu 1: In einem Essay wird ein Themenschwerpunkt aus dem Veranstaltungskontext zusam- menfassend dargestellt und ggf. weitergeführt oder es wird eine These aus dem Semi- nar untersucht. Der Textumfang sollte fünf Seiten nicht überschreiten, Deckblatt, In- halts- und Literaturverzeichnis kommen dazu. Das Thema des Essays sollte im Fazit des Essays im Diskurs des ganzen Seminars verankert werden. Es besteht die Mög- lichkeit, eine umfangreichere wissenschaftliche Erschließung eines Themas anzudeu- ten, z.B. durch das Erstellen einer Bibliographie oder der Skizze einer Arbeit (nur Inhaltsverzeichnis und kurze Inhaltsangabe einer Hausarbeit mit Bibliographie, ohne die tatsächliche Ausarbeitung der Kapitel). Zu 2: In fünf bis zehn Minuten soll durch einen Gesprächsimpuls eine Seminardiskussion vorbereitet werden. Die Vorstellung eines Textes oder eines Autors im Rahmen eines 10
Kurzreferats wäre ein klassisches Beispiel, aber auch freiere kreative Zugänge sind möglich. Alternativ kann die Leitung einer Diskussion in Rücksprache mit der Semi- narleitung übernommen werden. Schließlich besteht die Möglichkeit, sich als Experte für einen Text, einen Autor oder ein Thema besonders vorzubereiten und das Semi- nargespräch so zu bereichern. Zu allen drei Formen gehören eine Ausarbeitung von ein bis zwei Seiten (Handout, Thesenpapier, Kurzessay o.ä.) und die Verantwortung, Leitgedanken der Diskussion an geeigneter Stelle im Verlauf des Semesters erneut ins Gespräch zu bringen. Zu 3: Ein Text wird zu einer Sitzung schriftlich gegliedert und zusammengefasst. Kernthesen werden herausgearbeitet. Die so entstandene Übersicht wird dem Seminar in Form eines Handouts zur Verfügung gestellt. Bei längeren Texten oder ganzen Büchern kann eine Rezension verfasst werden. Während des gesamten Seminars besteht die Ver- antwortung, die Gedanken des Textes konstruktiv in das Seminargespräch einzubrin- gen. Zu 4: Eine Sitzung wird in Form eines Ergebnisprotokolls dokumentiert. Über eine bloße Gesprächswiedergabe hinaus müssen dazu auch Textstellen ausgewiesen und Aus- sagen überprüft und nachträglich belegt werden, so dass aktive Literaturarbeit Teil der Leistung ist. Alternativ können die Ergebnisse eines Seminarteils auch in einem Poster strukturiert und graphisch aufbereitet werden. Das Poster kann nach Bedarf zur Wie- derholung dem Plenum vorgestellt werden und sollte auf jeden Fall digital zur Verfü- gung gestellt werden. Zu 5: Das Lerntagebuch entsteht sitzungsbegleitend und dokumentiert auf ca. einer halben Seite/Sitzung den Seminarverlauf. Die inhaltliche Verknüpfung der Sitzungen sollte herausgearbeitet werden. Alternativ können eigenständige kritische Anfragen an Se- minarthesen entfaltet werden. Zwei Sitzungen im Semester dürfen ausgelassen wer- den. Zu 6: Das Semester-Lernprotokoll wird am Ende des Semesters angefertigt und dient der semesterübergreifenden Strukturierung der Seminarinhalte. Anhand von Leitfragen werden die zentralen Punkte und Zusammenhänge der Lehrveranstaltung erarbeitet, der individuelle Lernzuwachs wird reflektiert. Zwei Sitzungen im Semester dürfen aus- gelassen werden. Zu 7: Zu jeder Sitzung des Seminars soll vorbereitend mit einem Abstract eine prägnante Inhaltsangabe, eine Art Abriss ohne ausführliche Interpretation von dem/n behandelten Text/en erstellt werden (Richtwert: 5 Sätze). Der Abstract erleichtert späteres Rekapi- tulieren durch seine kurze und prägnante Darstellung des Inhalts der Sitzungslektüre. Zwei Sitzungen im Semester dürfen ausgelassen werden. 11
3.2 Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen werden immer benotet und werden in der Regel individuell erbracht. Von den Prüfungsleistungen müssen mündliche Prüfungen und Klausuren online angemeldet wer- den. Grundsätzlich gilt, dass Prüfungsleistungen, bevor sie beim Akademischen Prüfungsamt angemeldet werden, der/dem Prüfenden anzuzeigen sind. Beachten Sie die dafür vorgesehe- nen Fristen. Grundsätzlich sollte jeder Prüfungsleistung vor der Anmeldung eine Rücksprache mit den jeweiligen Dozierenden vorangehen. Bei Nichtantreten einer angemeldeten Prüfungs- leistung ist eine rechtzeitige Abmeldung selbstverständlich. Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend, in der Regel im letzten Drittel einer Lehrveranstaltung bzw. nach Abschluss der Vorlesungszeit, erbracht. Die Auswahl der jeweiligen Prüfungsleistung ist durch die Prü- fungsordnung beschränkt und wird von den Dozierenden getroffen. Folgende Prüfungsleistungen sind vorgesehen: 1. Klausur (60 Minuten) 2. Mündliche Prüfung (MP 20 oder 30 Minuten je nach PO) 3. Hausarbeit (HA zwischen 10 – 20 Seiten je nach PO) 4. Ausarbeitung (AA = Praktikumsbericht 10 Seiten) 5. Präsentation (PR 20 Minuten) 6. Portfolio (PF) Zu 1 und 2: In einer Klausur/einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden nachweisen, dass sie erlerntes Überblickswissen sowie die fachspezifischen Methoden und Termini anwenden können, um in begrenzter Zeit Sachverhalte nachvollziehen, Probleme ana- lysieren und diskutieren sowie Lösungswege aufzeigen zu können. Zu 3 und 4: Eine Hausarbeit ist eine selbstständige, schriftliche Bearbeitung einer fachspezi- fischen oder fächerübergreifenden Aufgabenstellung, die 15 Seiten (Richtwert) um- fasst. Sie ist streng nach wissenschaftlichen Standards zu verfassen (s. Kap. 5 der Theo-Tipps). Dasselbe gilt für die Ausarbeitung, die im Rahmen des Fachpraktikums auf zehn Seiten als Praktikumsbericht zu verfassen ist. Zu 5: Eine Präsentation (ca. 20 min.) umfasst: a) die adressatenorientierte, methodisch durchdachte Darstellung und Vermittlung einer Aufgabenstellung aus dem Arbeitszusammenhang der Lehrveranstaltung in Vortrag, Diskussionsimpulsen und anderen Formen der Aktivierung der Teilnehmer/-innen, in der Regel in Form einer computergestützten Vortrags- und Lehrprobe, die eine syste- matische und strukturierte mediale Bearbeitung und Darbietung von fachspezifischen Themen beinhaltet. 12
b) eine schriftliche Dokumentation der Präsentation unter Einbeziehung und Auswertung einschlägiger Literatur in Form der Präsentationsfolien, Handouts, Poster oder anderer geeigneter Materialien. Zu 6: Ein Portfolio dokumentiert das Verständnis der Studierenden für die Theologie als ein- heitliche Wissenschaft. Es dient der Vernetzung und Reflexion der theologischen Stu- dien. Die Gestaltung des Portfolios wird mit den Dozierenden der zugehörigen Veran- staltungen besprochen. Da sich das Portfolio in TM 1 und TM 2 über alle Veranstaltun- gen des Moduls erstreckt, wird jeweils in der ersten Veranstaltung dieser Module über die Konzeption des Portfolios durch die Dozierenden informiert. 3.3 Modulabschluss Für den Abschluss eines Moduls sind folgende Leistungen zu erbringen: o Die erforderliche Studienleistung muss nachgewiesen werden. Form und Inhalt dieser Leistung wird zu Beginn des Semesters mit den Lehrenden vereinbart. o Die nach Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung muss erbracht werden. Die Noten für die Prüfungsleistungen werden dem Akademischen Prüfungsamt durch die Prü- fenden übermittelt und von diesen entweder durch Aushang am Schwarzen Brett oder im Zu- sammenhang mit der Besprechung der Leistung bekanntgegeben. Die Leistungspunkte wer- den den Studierenden durch die Lehrenden der jeweiligen Lehrveranstaltungen bescheinigt; die Bescheinigungen – jeweils dokumentiert über das Formular „Bescheinigung über die er- brachten Studienleistungen“ – sind durch die Studierenden dem Akademischen Prüfungs- amt vorzulegen. Die notwendige Formularvorlage ist im Geschäftszimmer des Instituts oder auf der Homepage des Akademischen Prüfungsamtes und des Instituts für Theologie erhältlich (http://www.uni-hannover.de/pruefungsamt/pruefungen.html und https://www.theo.uni-hanno- ver.de/de/studium/links-und-formulare/). In die Abschlussnote geht die Prüfungsnote eines Moduls gewichtet nach der zugehörigen Anzahl der Leistungspunkte ein. Wichtig: Man muss sich für Modulprüfungen, die in Form von Klausuren und mündlichen Prüfungen erfolgen, innerhalb der festgelegten Meldefristen beim Akademischen Prüfungs- amt anmelden. Die Meldefristen sind dem Schwarzen Brett des Instituts und den Bekanntmachungen des Akademischen Prüfungsamts zu entnehmen, die u.a. auf der Homepage des Prüfungsamtes einzusehen sind (http://www.uni-hannover.de/pruefungsamt/pruefungen.html). Auf dieser wer- den auch die Formulare für die Prüfungsanmeldung sowie für den Nachweis der Studienleis- tungen zum Herunterladen bereitgestellt. Weiterhin werden hier und am Schwarzen Brett des Instituts die Termine für den Prüfungs- bzw. Bearbeitungszeitraum veröffentlicht. 13
Wenn Sie Kontakt zum Akademischen Prüfungsamt aufnehmen wollen, finden Sie online die entsprechenden Daten: https://www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/pruefungs- amt/kontakte/. Leibniz Universität Hannover Akademisches Prüfungsamt Welfengarten 1; 30167 Hannover Servicehotline: 0511 762 – 2020 E-Mail-Adresse: studium@uni-hannover.de Spezifische Probleme können Sie direkt mit dem „Team Lehramt“ besprechen. Die Kontakt- daten finden Sie hier: https://www.uni-hannover.de/de/universitaet/organisation/pruefungs- amt/mitarbeit/. 3.4 Formalia zur Abfassung von Studien- und Prüfungsleistungen Hausarbeiten bzw. die schriftlichen Anteile anderer Prüfungs- und Studienleistungen haben den üblichen wissenschaftlichen Formalia zu entsprechen (siehe „Zitation und Bibliographie“, abrufbar unter: https://www.zqs.uni-hannover.de/de/sk/schreiben/leitfaeden-studium/). Ihr Umfang kann der fachspezifischen Anlage der Prüfungsordnung des jeweiligen Studien- gangs oder dem Modulkatalog der Evangelischen Theologie entnommen werden und ist un- bedingt einzuhalten. Prüfungsleistungen sind mit einem Deckblatt zu versehen, das folgende Angaben zu enthalten hat: o Ort, an dem die Prüfung erbracht wird (Leibniz Universität Hannover – Philosophi- sche Fakultät – Institut für Theologie); o Name und Matrikelnummer der/des zu Prüfenden sowie Benennung des Semes- ters, in dem die Leistung erbracht wird; o Lehrveranstaltung, in deren Kontext die Leistung entstanden ist; o Name der/des Prüfenden; o Studiengang und Bezeichnung des mit der Prüfung abzuschließenden Moduls; o Thema der Arbeit; o Adresse, Mailadresse oder Telefonnummer der/des zu Prüfenden. Die Arbeit schließt mit einer Plagiatserklärung, die mit Datum versehen und unterschrieben werden muss (siehe 6.7). Bei Studienleistungen kann auf Deckblatt und Plagiatserklärung ver- zichtet werden. 14
Mündliche Prüfungen dauern je nach Modul zwischen 20 und 30 Minuten (inklusive Festset- zung der Note) und beziehen sich in der Regel schwerpunktmäßig auf zwei unterschiedliche Teilthemen des mit der Prüfung abzuschließenden Moduls. Im Zusammenhang mündlicher Prüfungen ist grundsätzlich Folgendes zu beachten: o Der Prüfungstermin ist von den Studierenden selbst nach der Anmeldung beim Prüfungsamt mit dem jeweiligen Erstprüfer mindestens vier Wochen vor Beginn des Prüfungszeitraumes festzulegen. Er hat in dem vom Akademischen Prüfungs- amt festgesetzten Prüfungszeitraum zu liegen. o Neben Prüfer und Prüfling ist auch ein/e Protokollierende/r anwesend. Die/der Erst- prüfende bestimmt die/den Zweitprüfende/n bzw. die/den Protokollierende/n. o Die Themen der Prüfung sind mindestens drei Wochen vor der Prüfung mit der/dem Erstprüfenden abzustimmen. o Mindestens drei Tage vor der Prüfung ist i.d.R. der/dem Prüfenden ein Konzeptpa- pier der Prüfung einzureichen, das folgende Angaben enthält: Datum und Uhrzeit der Prüfung; Name und Matrikelnummer der/des Studierenden bzw. zu Prüfenden sowie Benennung des Semesters, in dem die Leistung erbracht wird – ggf. Kon- text der Lehrveranstaltung, in dem die Leistung erbracht wird; Name der/des Prüfenden; Studiengang und Bezeichnung des mit der Prüfung abzuschließenden Mo- duls; Adresse, Mailadresse oder Telefonnummer der/des zu Prüfenden; eine Gliederung des Themas / der Themen (nach Absprache auch The- sen); die zur Vorbereitung verwendete Literatur. 3.5 Bewertungskriterien Die Bewertung erfolgt – je nach Prüfungsart und Umfang unterschiedlich gewichtet – nach folgenden Kriterien: o Informationsgehalt der Leistung; o Eingrenzung sowie Verortung des Themas und Strukturierung; o Beherrschung der formalen Regeln (bezogen auf Zitation und Struktur wissen- schaftlicher Arbeiten, aber auch bezogen auf Grammatik, Rechtschreibung und Interpunktion); 15
o sprachliche Präzision (Stil und Ausdruck bzw. begriffliche Klarheit) und adäquate Verwendung von Fachterminologie (Begriffe wie Religiosität, Transsubstantiation oder Idiomenkommunikation müssen nicht nur richtig geschrieben, sondern inhalt- lich treffend benutzt werden!) o Verhältnis von deskriptiven und reflexiven Anteilen; o Kohärenz der Gedankenführung und Grad der Urteilsfähigkeit; o Art der Darbietung (bei mündlicher Präsentation etwa Methodenwechsel und Me- dieneinsatz, aber auch Aktivierung der Zuhörer). Zum wissenschaftlichen Arbeiten gehört zwingend eine angemessene Form. Häufen sich die formalen, orthographischen und stilistischen Fehler pro Seite, wird die Arbeit um eine ganze Note abgewertet. Studienleistungen werden als nicht bestanden gewertet. 3.6 Plagiate Ein Plagiat ist nicht nur die unmarkierte und vorsätzliche Wiedergabe fremder Gedanken und das unbelegte Kopieren fremder Texte. Auch wenn Sie die Struktur und Argumentationsform eines fremden Textes übernehmen und nur einzelne Wörter durch Synonyme ersetzen oder Sätze, Zeilen, Wörter innerhalb eines Zitates auslassen, liegt ein Plagiat vor. Eine vollständige Definition des Plagiats bietet die Leibniz Universität hier: https://www.uni-hannover.de/filead- min/luh/content/pruefungsamt/formulare/magister/02_plagiat.pdf. Für den Tatbestand des Plagiats ist es ohne Belang, aus welcher Art von Quelle (z.B. Buch, Internet) die fremden Ideen oder Worte stammen. Auch das Abschreiben von Kommilitoninnen und Kommilitonen ist ein Plagiat. Achten Sie darauf, dass Sie Gemeinschaftsarbeiten mit den Dozierenden immer absprechen und ggf. klar ausweisen, wer welche Anteile an schriftlichen Studien- und Prüfungsleistungen verfasst hat! In keinem Fall genügt es, in einer Fußnote oder Quellenangabe auf solche Passagen zu ver- weisen, als hätten Sie nur die Idee, nicht aber die Satzstruktur und den Gedankengang vom zitierten Autor übernommen. Wenn festgestellt wird, dass sich Ihre Arbeit argumentativ und sprachlich eng an einen anderen (oder mehrere andere) Text(e) anlehnt, liegt ein Täuschungs- versuch vor und die (Teil-) Prüfungsleistung gilt als nicht bestanden. Wenn Sie einen Gedankengang aus der Sekundärliteratur wiedergeben, formulieren Sie ihn in Ihren eigenen Worten. Auf dieser Basis genügt dann eine Fußnote, die auf die Quelle ver- weist. Hier ein Beispiel für falsches und richtiges Vorgehen – anhand einer Referenz aus TILLICH, PAUL: Prinzipien des Protestantismus (1942). In: ders.: Gesammelte Werke Bd. VII. Schriften 16
zur Theologie I: Der Protestantismus als Kritik und Gestaltung. Hrsg. v. Renate Albrecht, Stutt- gart 1962, 133-140: Zitat: „Religion, Christentum und Protestantismus haben eines gemeinsam, eine Zweideutigkeit, die im We- sen der Gottesidee begründet ist. Religion hat zu tun mit Gott, was immer „Gott“ für eine spezielle Reli- gion bedeuten mag. Wie die Religion verkündet, übersteigt aber Gott jegliche menschliche Möglichkeit und damit auch die Religion.“ (Tillich 1962, 133) Plagiat: Die Gemeinsamkeit von Religion, Christentum und Protestantismus besteht in der Ambivalenz des Gottesgedankens. Was immer „Gott“ sein mag, Gott steht im Mittelpunkt von Religion. Nach dem Selbstverständnis der Religion übersteigt Gott die Möglichkeiten des Menschen und kann deswegen auch von der Religion nicht ganz erfasst werden. Korrekter Verweis: Wie Paul Tillich schreibt, ist jede Religion auf Gott oder die Transzendenz bezogen, ohne dass das menschliche Erkennen diesen Bereich gänzlich erfassen kann. Auch religionsgeschichtliche For- schung - z.B: Mircea Eliade, die „Geschichte der religiösen Ideen“ – belegt, dass das „Wesen der Got- tesidee“ diese „Zweideutigkeit“ enthält. (Vgl. Tillich 1962, 133). Plagiatserklärung (muss jeder Studien-und Prüfungsleistung beigefügt werden) Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine an- deren als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe, und dass ich mit der Überprüfung meiner Arbeit durch elektronische Plagiatserkennungsprogramme einverstan- den bin. Ja 0 Nein 0 (BITTE ANKREUZEN) _________________________ __________________________________ Datum Unterschrift Rechtliche Grundlagen zum Plagiat Auszüge aus den Prüfungsordnungen 2017 der polyvalenten Bachelor- und der Lehramts- Master-Studiengänge. 17
§ 4 – Bachelorarbeit/Masterarbeit (1) Bei der Abgabe der Bachelorarbeit/Masterarbeit ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, als solche kenntlich gemacht sind und die Arbeit in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner Prüfungsbehörde vorgelegen hat. § 14 – Studien – und Prüfungsleistungen (26) Bei der Abgabe von schriftlichen Hausarbeiten (Prüfungs- und Studienleistungen) ist schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden und alle Stellen der Arbeit, die wörtlich oder sinngemäß aus anderen Quellen übernommen wurden, als solche kenntlich ge- macht sind. § 18 – Täuschung, Ordnungsverstoß (1) Beim Versuch, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch Täuschung zu beeinflus- sen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit „nicht ausreichend“ bewertet. Das Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel nach Klausurbeginn ist stets ein Täuschungsversuch. (2) Wer sich eines Ordnungsverstoßes schuldig macht, kann von der Fortsetzung der be- treffenden Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Prü- fungsleistung als mit „nicht bestanden“ bewertet. (Stand dieser Information: Oktober 2017) 3.7 Bachelor- und Masterarbeit Die Anmeldung zu den Abschlussarbeiten ist in der Prüfungsordnung geregelt. Sie müssen sich zum Ende des Studiums selbstständig eine/n Erstgutachter*in suchen und Themenstel- lung, das weitere Procedere, Zweitbetreuung etc. absprechen. Der Umfang der Abschlussarbeiten liegt im Ermessen der Person, die ihre Arbeit betreut. Als Richtwert orientieren wir uns an 30–40 Seiten für eine Bachelorarbeit (8 Wochen Bearbei- tungszeit; Verlängerung bei empirischen Studien) und 60–80 Seiten für eine Masterarbeit (16 Wochen Bearbeitungszeit; Verlängerung bei empirischen Studien). 4. Praktische Tipps für Präsentationen und andere mündliche Leis- tungen Eine schriftliche Beigabe (Handout, Ausarbeitung, Thesenpapier o.ä.) soll für die Zuhörenden gewährleisten, dass der wesentliche Inhalt, Hauptthesen und offene/kontroverse Probleme 18
des Themas bzw. der herangezogenen Literatur auch in zeitlichem/sachlichem Abstand wie- der abgerufen werden können. Für alle Formen mündlicher Leistungen kann folgendes Gliederungsschema hilfreich sein: o Darlegung des Gegenstandes und der Fragestellung unter Berücksichtigung der ab- gesprochenen Literatur (WAS?), o Einordnung des gewählten Themas in den Zusammenhang der Lehrveranstaltung (WESHALB HIER?), o Strukturierung des Themas nach Problemaspekten, Arbeitsschritten, methodischem Vorgehen (WIE?) und o Sicherung von Ergebnissen/Thesen, und zwar sowohl der unstrittigen Auffassungen sowie kontrovers oder offen gebliebener Fragen (WIE WEITER?). 4.1 Gesprächsimpulse/Kurzreferat/Lexikalische Kurzinformation Das Kurzreferat stellt knappe und übersichtliche Informationen über einen Text/ein Problem/eine Person in den Vordergrund. Es verzichtet auf systematisierende Einordnung und Wertung. Der für wesentlich erachtete Inhalt eines Beitrages wird anhand von Stichworten, Exzerpten und Schlüsselzitaten vorgetragen, so dass zentrale Thesen und Aussagen nachvollzogen werden können. 4.2 Präsentationen Eine Präsentation soll ein thematisch-problembezogenes Kommunikationsgeschehen eröff- nen und strukturieren. Der mündliche Vortrag soll auf Erkenntnisgewinn der Zuhörer/innen an- gelegt sein und sie zu einem Diskurs anregen: 1. These/Problem soll so formuliert werden, dass die Bereitschaft der Zuhörer/innen ge- weckt und gefördert wird, sich auf die Thematik „einzulassen“. Evtl. sind alternative Bearbeitungsschritte oder Hypothesen kenntlich zu machen. Hinweise auf Gesichts- punkte der Materialauswahl, auf die zeitliche/methodologische/positionelle Einordnung der herangezogenen Literatur können erfolgen. Hörer/innen sind über die eigene Vor- gehensweise zu unterrichten. 2. Eine Hauptaufgabe besteht in der fokussierenden Reduktion der Problembearbeitung bzw. des Textinhaltes sowie der Herausstellung/Klärung der wichtigsten Begriffe und Argumentationslinien. Dabei ist wichtig, Arbeits- und Gedankenschritte für Hörer/innen transparent zu machen. Evtl. können Wiederholungen oder Rückverweise dabei hel- fen. Sekundäre Argumentationsstränge und Exkurse werden vernachlässigt. 19
3. Zentrale Hypothesen müssen herausgestellt werden (auf Thesenpapier veranschauli- chen!), kritische Anfragen und Bedenken sollten Sie festhalten und dazu Diskussions- anstöße formulieren. 4. Didaktische Hilfsmittel: Welche methodischen Hilfen kann ich den Teilnehmern/innen anbieten, um sie auf meinen Informationsstand zu heben und sie zur Auseinanderset- zung mit dem Vorgetragenen herauszufordern? o Tafelskizzen, Handout oder Powerpoint-Folie für die Gliederung; o Verwendung von Piktogrammen; o Zusammenfassung, Schlüsselzitate, Merksätze in Folien oder Handout; o den Inhalt mit Erfahrungen anreichern, Beispiele anführen, illustrieren; o begrenzte Arbeitsaufträge an die Gruppe; o Mind-mapping: Organogramm (schaubildliche Darstellung) zum Textgewebe; o umfassende Powerpoint-Folien/-Präsentation; o Fragen, Einwände, Stellungnahme formulieren/zur Diskussion stellen (wenn hilf- reich, auch provokant). 5. Formale Regeln und Standards für schriftliche Hausarbeiten im Fach evangelische Theologie 5.1 Allgemeines Schriftliche Hausarbeiten werden in Absprache mit Lehrenden zu einer Fragestellung des je- weiligen Moduls verfasst. Der Umfang der Arbeit wird von der PO für jedes Modul festgelegt und liegt i.d.R. zwischen zehn und 20 maschinenschriftlichen Druckseiten (zuzüglich Deck- blatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis sowie Anhang und Plagiatserklärung). Es bietet sich an, eine Monographie oder einen zentralen Quellentext in das Zentrum der Ausarbeitung zu stel- len und ergänzend weitere Literatur (unbedingt auch Zeitschriftenbeiträge und Fachlexikonar- tikel) hinzuzuziehen. Es gilt die neue Rechtschreibung nach dem aktuellsten Stand. Die Arbeit ist in einem angemessenen akademischen Stil zu halten. Sachlichkeit und Objektivität, Konjunktivgebrauch, die richtige Verwendung von Fachvokabular und ein konsequenter Umgang mit gendergerechter Sprache (vgl. dazu den Leitfaden der Leibniz Universität Hannover als Orientierungshilfe unter https://www.chancenvielfalt.uni-hannover.de/fileadmin/chancenvielfalt/pdf/Geschlech- tergerecht_formulieren-Leitfaden_2018.pdf; abgerufen im August 2019) sind dafür wesentliche Elemente. 20
5.2 Layout o Ränder (in cm): oben 2, unten 2, rechts 2, links 2,5 – 3,5 o Schriftart: Times New Roman; Blocksatz o Schriftgröße 12 o Zeilenabstand 1,5 o Fußnoten am Seitenende o Seitenzahlen (Das Deckblatt bleibt unnummeriert; das Inhaltsverzeichnis kann unnu- meriert bleiben oder Seite 1 der Arbeit sein.) 5.3 Gliederung o Gliederungspunkte nach dem Dezimalsystem verfassen, also 1., 1.1, 1.1.1 etc. o Titelblatt (Verfasser/in mit Anschrift/Tel., E-Mail, Thema, Seminar- und Modulbezeich- nung, Semester, Dozent/in, Prüfungsleistung/Studienleistung, Studiengang) o Inhaltsverzeichnis o Einleitung (kurze Begründung und Eingrenzung des Themas, Erläuterung zum me- thodischen Vorgehen und Aufbau der Arbeit, ggf. Hinweise zur Quellen- und Litera- turlage, zentrale Fragestellung der Arbeit) o Hauptteil (untergliedern!) o Zusammenfassung/Resümee/Reflexion/Ausblick o Literaturverzeichnis o Ggf. Anhang (mit römischer Seitenzählung) o unterschriebene Plagiatserklärung (wörtlich zu finden in Kapitel 3.6 der Theo-Tipps) Überschriften von Kapiteln und Abschnitten werden sachlich auf den nachfolgenden Inhalt hin formuliert, also nicht: „Hauptteil“ oder „Religiöse Bildung“, sondern z.B.: „Das Verständnis von religiöser Bildung in der EKD-Denkschrift ‚Maße des Menschlichen‘ von 2003“. Abkürzungen werden nach dem internationalen Abkürzungsverzeichnis für Theologie und Grenzgebiete vorgenommen. Sie können im Abkürzungssonderband der TRE 21994 (Theolo- gische Realenzyklopädie), dem Abkürzungsverzeichnis des RGG4 (Religion in Geschichte und Gegenwart) 2006 oder dem IATG³ (Siegfried M. Schwertner, Internationales Abkürzungsver- zeichnis für Theologie und Grenzgebiete. Zeitschriften, Serien, Lexika, Quellenwerke mit bib- liographischen Angaben, Berlin / Boston 32014) nachgeschlagen werden. 21
5.4 Zitieren Es gilt der Grundsatz: Alles, was nicht von mir stammt, sondern wörtlich oder sinngemäß anderen Quellen entnommen ist, muss so belegt werden, dass ein Leser die Herkunft zuver- lässig identifizieren kann. Die Anleitung zum wissenschaftlichen Zitieren kann unter dem Link „Zitationsregeln“ unter https://www.zqs.uni-hannover.de/de/sk/schreiben/leitfaeden-studium/ abgerufen werden. Eine schematische Übersicht zur Zitation der häufigsten Literaturformen finden Sie auch im Folgen- den. Insbesondere bei Quellen der Alten Kirche oder Reformationszeit gelten spezielle Zitier- weisen, über die Sie sich zwingend zusätzlich informieren müssen. Achtung: Aus dem Internet bezogene Quellen und Informationen sind sorgfältig zu prüfen und entsprechend der Anleitung anzugeben. Warnung: Lassen Sie sich nicht dazu verführen, Passagen und fertige Arbeiten aus dem In- ternet zu kopieren und unautorisiert zu verwenden. Plagiate erfüllen den Betrugstatbestand! Zögern Sie nicht die Lehrenden zu fragen, wenn Sie unsicher sind, wie ein Werk zu zitieren ist. 22
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6. Wo finde ich Bücher?1 Eine Führung durch die örtlichen Bibliotheken ist zu Studienbeginn unbedingt erforderlich. Dort werden Fragen beantwortet wie: Wie, wann und wie lange kann ich Bücher ausleihen? Welche Bücher sind nicht ausleihbar (Präsenzbestand)? Wo stehen wichtige theologische Lexika, Handbücher, Quellenausgaben und andere Standardwerke, Fachzeitschriften etc. (in der Regel nicht ausleihbar)? Wo werden die jeweils aktuellen Nummern der Fachzeitschriften aufbewahrt? Wie lange kann ich, auch außerhalb der Ausleihzeiten, in der Bibliothek arbeiten? Wo kann man fotokopieren? Wo sind am Studienort oder in der Umgebung weitere Bibliotheken mit theologischer Literatur (kirchliche Bibliotheken, Landesbibliotheken etc.)? Wie funktionieren die Fernleihe und die ‚Di- gitale Bibliothek’, die ich auch vom heimischen Computer aus benutzen kann? In jeder Lehrveranstaltung werden Sie Literaturhinweise bekommen, auch Hinweise darauf, welche Bücher es sich anzuschaffen lohnt. Ohne eine private kleine Fachbibliothek kann man kaum studieren. Dafür müssen Sie bereit sein, etwas zu investieren; Fachbücher sind wegen der vergleichsweise geringen Auflagen in der Regel nicht billig. Antiquariate sind emp- fehlenswert. Standardwerke gibt es häufig auch als preiswerte Studienausgaben. 6.1 Theologische Lexika In den folgenden Fachlexika finden Sie systematisch strukturierte Artikel von ausgewiesenen Fachleuten zu allen Bereichen der Theologie. Wenn Sie ein Stichwort vermissen, können Sie mit Hilfe der Register herausfinden, ob Sie unter anderen Stichwörtern die Informationen fin- den können. Die Lexikonartikel dienen einer (ersten) Orientierung über ein Thema sowie der Information über unbekannte Begriffe, Sachverhalte und Personen, auf die Sie während der Arbeit stoßen. Darüber hinaus sind die Lexika ein unentbehrliches Hilfsmittel zum Bibliogra- phieren, d.h. zum Finden relevanter Literatur für ein Thema. Nahezu alle Lexikonartikel ent- halten umfangreiche Literaturhinweise. 1) Das umfangreichste theologische Lexikon ist: Gerhard Krause, Gerhard Müller u.a. (Hg.): Theologische Realenzyklopädie (TRE), BerlinINew York 1977ff. Die meist sehr detaillierten Artikel umfassen mitunter hundert 1 Die folgenden Hinweise sind entnommen aus Schneider, Thomas Martin: Allgemeine Einführung. In: Heiligenthal, Roman/Schneider, Thomas Martin (Hg.): Einführung in das Studium der Evangeli- schen Theologie, Stuttgart 22004, 17f.
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